[101] 144. Vergrab kein Geld.

Ertingen.


Wer Geld vergräbt, findet es bald nachher nicht mehr an seinem Ort, weil das Geld die Eigenschaft (mit den übrigen edlen Metallen gemein) hat, zuwandern. Namentlich in die Tiefe.


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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. 144. Vergrab kein Geld. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-FD21-5