Pferden soll man am Freitage nach Frühlings-Tag-und Nachtgleiche oder am zweiten Weihnachtstage zur Ader lassen.
FS. 546.
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TextGrid Repository (2012).
Bartsch, Karl.
Märchen und Sagen.
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg.
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube.
Gebräuche und Aberglaube.
Haus und Hof.
703. [Pferden soll man am Freitage nach Frühlings-Tag].
703. [Pferden soll man am Freitage nach Frühlings-Tag]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F34D-2