2058.

Pferdesegen. Wen ein gaul sich getretten hatt oder sunst wundt ist.
Die stunde war gůtt darinne gott geboren wardth
Und in der stůnde do er seyne marter leth
Und die stůnde do ehr tho himel fhůr.
Bey diessen drien stůnden
Gbůde ich dyser wůnden,
Das sye wider schwelle oder schwere,
Bis Maria einen andern son gebere.

Rostocker Roßarzneibüchlein (Hs. IV. 3. 10. 16. Jahrhundert) Bl. 73 rw.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Besprechungen. 2058. [Pferdesegen. Wen ein gaul sich getretten hatt]. 2058. [Pferdesegen. Wen ein gaul sich getretten hatt]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F035-0