329.
Wirft man der Leiche, wenn sie aus dem Hause getragen wird, Feuer und Wasser nach, so wird sich der Geist des Gestorbenen nachher nicht rühren und nicht im Hause zeigen.
Aus Karstädt bei Grabow. Seminarist Lienck. Vgl. WS. 2, 49, Nr. 136, 137.
Wirft man der Leiche, wenn sie aus dem Hause getragen wird, Feuer und Wasser nach, so wird sich der Geist des Gestorbenen nachher nicht rühren und nicht im Hause zeigen.
Aus Karstädt bei Grabow. Seminarist Lienck. Vgl. WS. 2, 49, Nr. 136, 137.