1220b.

Man läßt ein Geldstück aus gewisser Entfernung ins Wasser fallen. So oft dies gelingt, ohne daß das Geldstück zurückspringt, so viele Jahre währt es bis zum Eintritt desjenigen Ereignisses (Tod, Heirat etc.), an welches man dabei dachte.


FS. 549.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Neujahr. 1220b. [Man läßt ein Geldstück aus gewisser Entfernung]. 1220b. [Man läßt ein Geldstück aus gewisser Entfernung]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E64C-B