Wenn man von einem Hund gebissen ist, muß man Haare aus dem Nacken schneiden und auf den Biß legen.
Aus Parchim. Vgl. Schiller 3, 5.
Holder of rights
TextGrid
Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012).
Bartsch, Karl.
Märchen und Sagen.
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg.
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube.
Gebräuche und Aberglaube.
Haus und Hof.
613b. [Wenn man von einem Hund gebissen ist].
613b. [Wenn man von einem Hund gebissen ist]. TextGrid Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E3E5-9