Wenn man von einem Hund gebissen ist, muß man Haare aus dem Nacken schneiden und auf den Biß legen.
Aus Parchim. Vgl. Schiller 3, 5.
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Bartsch, Karl.
Märchen und Sagen.
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg.
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube.
Gebräuche und Aberglaube.
Haus und Hof.
613b. [Wenn man von einem Hund gebissen ist].
613b. [Wenn man von einem Hund gebissen ist]. TextGrid Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E3E5-9