1550.

Meineidige werden vom Blitz erschlagen (bekommen den Schlag, werden blind). Wenn aber ein Meineidiger, während er den Meineid schwört, seine Strümpfe verkehrt angezogen hat oder die linke Hand in die Hosentasche steckt oder mit derselben einen Knopf seines Rockes anfaßt, so schadet ihm der Meineid nichts. (Richter sollten hierauf Achtung geben.)


FS. 558.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Vermischtes. 1550. [Meineidige werden vom Blitz erschlagen]. 1550. [Meineidige werden vom Blitz erschlagen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E31A-2