1525.
Fängt man ein Geschäft an, so darf man den ersten Käufer nicht gehen lassen; dann verkauft man gut. Man muß Handgeld zu bekommen suchen.
FS. 546.
Fängt man ein Geschäft an, so darf man den ersten Käufer nicht gehen lassen; dann verkauft man gut. Man muß Handgeld zu bekommen suchen.
FS. 546.