1620. Festmachen.
Dies wird gesprochen, indem man um den Gegenstand geht, der besprochen wird. Kommt der Dieb, so kann er den Gegenstand nehmen, kommt aber nicht hinaus über die Fußspur dessen, der den Spruch gesagt. Der den Dieb festgemacht, bekommt augenblicklich Nachricht. Er muß den Dieb vor Sonnenaufgang lösen, sonst wird derselbe schwarz.
Losspruch.
Man nimmt den rechten Fuß und stößt ihn von der Stelle.
Aus Dierkow. Seminarist W. Grünberg. Andere Fassung aus der Gegend von Barkow und Woserin durch Seminarist C. Lange, mit folgenden Abweichungen: Z. 2 Sie führte. – Z. 5 fehlt. Die Anweisung fehlt. Im Losspruch Z. 2: So gehe hin. Vgl. NS.: Gebräuche Nr. 379. – In anderer Fassung (Küster Schwartz in Bellin) lautet der Lospruch,
Was stehst du hier in Diebesband? Ich reiß dich los in Gottes Hand.