28. Die Mißgeburt zu Jütkendorf.

Zu Jütkendorf, einem Dorfe in der Cöllner Inspektion, lebte vor Zeiten ein Bauer, der eine hübsche Frau hatte. Diese hatte er in Verdacht, daß sie heimlichen Umgang mit seinem Knechte pflege. Er stellte sie deshalb darüber zu Rede; die Frau aber, welche gerade in gesegneten Umständen war, verschwor sich und sagte: wenn das wahr wäre, so möge Gott ein Zeichen geben an dem Kinde, das sie in ihrem Leibe trage. Dafür wurde die Ehebrecherin auf schreckliche Weise gestraft; denn wie sie in die Wochen kam, da ward sie von einem Knäblein entbunden, welches an der Nase ein Gewächs wie ein Taubenei, und an jedem kleinem Finger und an jeder kleinen Zehe ein Ende Fleisch gehabt, wie ein Glied am Finger. Da gestand die Frau, daß sie wirklich Ehebruch mit dem Knechte [111] trieben, worauf denn, am dritten Tage nach der Geburt, das Kind starb.


Beckmann histor. Beschr. v. Brandenburg. Th. 3. S. 867.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Temme, Jodocus Deodatus Hubertus. Sagen. Die Volkssagen der Altmark. 3. Sagen der übrigen Marken. 28. Die Mißgeburt zu Jütkendorf. 28. Die Mißgeburt zu Jütkendorf. TextGrid Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-3C8E-0