[315] b.

Im Kirchspiel Goldenstedt in der Lahrer Heide ist eine Stelle, welche den Namen Königsbänke führt. Dort soll früher einmal im Jahre das Münstersche Gericht gehalten worden sein, welches Münster von dem Grafen von Diepholz streitig gemacht wurde. Wenn nun das Gericht gehalten werden sollte, wurde von der Münsterschen Behörde ein Mann, welcher dort gut Bescheid wußte, nach Drebber geschickt und mußte, wenn die Leute aus der Kirche kamen, mit lauter Stimme rufen: »Donnerdag werd dat Münstersche Gericht hollen«. Dann lief er aus allen Kräften fort. Entkam er glücklich, so war die Münstersche Gerichtsbarkeit auf ein Jahr gesichert, und der Graf von Diepholz mußte alle seine Gerechtsame über die streitigen Dörfer auf ein Jahr aufgeben. Aber selten glückte es, denn gewöhnlich wurden, wenn die Zeit herankam, viele auf die Lauer gestellt, und sobald er rief, stürmten sie von allen Seiten auf ihn zu, und konnten sie ihn ergreifen, so bekam er Schläge und wurde ins Gefängnis geworfen, aus welchem ihn die Münsterschen wieder loskaufen mußten. Und dann hatte Diepholz ein Jahr lang Gerichtsbarkeit und Gerechtsame. Um das gefährliche Amt, in Drebber das Gericht auszurufen, meldeten sich jedes Jahr genug, denn wenn es glückte, so gab es eine große Belohnung und Abgabenfreiheit auf ein Jahr.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. F. Amt Vechta (nördlicher Teil). 528. Goldenstedt. b. [Im Kirchspiel Goldenstedt in der Lahrer Heide ist eine Stelle,]. b. [Im Kirchspiel Goldenstedt in der Lahrer Heide ist eine Stelle,]. TextGrid Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-355E-7