13.

Gegen das Verzaubern und Verhexen der Pferde stellt man einen Gaisbock in den Stall, der ein schwarzes Kreuz auf dem Rücken trägt.

Anderwärts bannt man den eingetretenen Zauber dadurch, daß man dem Thiere mit dem im Barren liegenden Hafer über den Rücken hinunter fährt. Tänesberg.


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Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. 13. [Gegen das Verzaubern und Verhexen der Pferde stellt man einen Gaisbock]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-EDF2-C