7.
Eine Schwangere soll auch nicht Gevatter stehen. Denn hält sie das Kind über der Taufe, so muß dieses oder jenes unter ihrem Herzen sterben. Waldthurn.
Eine Schwangere soll auch nicht Gevatter stehen. Denn hält sie das Kind über der Taufe, so muß dieses oder jenes unter ihrem Herzen sterben. Waldthurn.