3.

Auf dem ganzen Zuge darf die Braut nicht umsehen nach des Vaters Haus, damit sie nicht beschrien[79] werde. Auch würde es ihr übel stehen, wenn sie auf dem Wege eilen würde. Die Augen muß sie niederschlagen. Velburg.

Ist Braut und Bräutigam noch ledig, so werden ihnen zwey Stangen mit rothen Bändern vorgetragen. Heiratet ein Wittwer eine Jungfrau, so ist ein Band blau, wenn eine Wittwe, beyde. Vohenstrauß.

So die Jahreszeit es zuläßt, werden der Braut Blumen gestreut, und dazu oft Gärten und Wiesen rein ausgeplündert.


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Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. 3. [Auf dem ganzen Zuge darf die Braut nicht umsehen nach des Vaters]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-DC5A-B