Erbsen dürfen nur Mittwoch und Sonnabend gesäet werden, sonst freßen sie die Vögel auf. Neumark.
Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 361.
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TextGrid Repository (2012).
Kuhn, Adalbert.
Märchen und Sagen.
Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen.
Zweiter Theil.
Gebräuche und Aberglauben.
Wochentage.
302. [Erbsen dürfen nur Mittwoch und Sonnabend gesäet werden, sonst freßen].
302. [Erbsen dürfen nur Mittwoch und Sonnabend gesäet werden, sonst freßen]. TextGrid Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D158-7