341.
Wenn man in den Zwölften wäscht und die Wäsche im Freien trocknet, so muß eins aus der Familie in dem Jahre sterben. Neumark.
Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 154.
Wenn man in den Zwölften wäscht und die Wäsche im Freien trocknet, so muß eins aus der Familie in dem Jahre sterben. Neumark.
Vgl. Norddeutsche Gebräuche, Nr. 154.