571.

Wenn man die Finger eines dem Mutterleib entnommenen Kindes nimmt, die Mutter ermordet, so geben einem diese Fingerlein an, was sonst einem verborgen ist. Räuber zünden sie an, und so viele brennen, so viele Leute sind im Hause wach1.

Gäu.

Fußnoten

1 Ueber die Zauberei mit angezündeten Fingern ungeborner Kinder siehe Grimm, Mythol. S. 1027 und die Anmerk. dazu.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2026). Birlinger, Anton. 571. [Wenn man die Finger eines dem Mutterleib entnommenen]. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). https://hdl.handle.net/21.11113/4jb2b.0