[][][][][][][[I]]
Grundſaͤtze
der
rationellen Landwirthſchaft.


Erſter Band.

Begruͤndung der Lehre und des Gewerbes.
Oekonomie oder die Lehre von den landwirthſchaftlichen Verhaͤltniſſen.

Berlin,: 1809.
In der Realſchulbuchhandlung.

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Vorrede.


Der naͤchſte Zweck dieſes Werks in der Geſtalt, worin es jetzt erſcheint,
iſt, einen Leitfaden und eine Baſis zu haben, um meinen muͤndlichen Vor-
trag darnach zu ordnen und darauf zu begruͤnden. Es iſt deshalb aller-
dings gedraͤngter geſchrieben, als es bei alleiniger Ruͤckſicht auf mein
leſendes Publikum haͤtte geſchehen ſollen. Indeſſen hoffe ich durch Be-
ſtimmtheit, Vollſtaͤndigkeit und Ordnung des Vortrages dies ſo erſetzt
zu haben, daß demjenigen Leſer, welcher mit Aufmerkſamkeit und Ord-
nung — nicht zerſtreut, fragmentariſch und fluͤchtig — lieſet, alles
klar genug ſeyn werde. Bei einigen abſtrakten Materien, z. B. in dieſem
Bande bei der Begruͤndung der Wiſſenſchaft, habe ich mich vielleicht zu
kurz gefaßt; aber ich haͤtte, um dieſe Materie einem Theile meiner Leſer
vollſtaͤndig zu entwickeln, durch Weitlaͤuftigkeit einem andern Theile
langweilig werden muͤſſen. Wo es zur Aufklaͤrung einer wichtigen Ma-
terie nothwendig war, habe ich ſo ausfuͤhrlich geredet, daß es ſelbſt fuͤr
meine Zuhoͤrer kaum einer weitern Eroͤrterung bedarf. Es verſteht ſich
uͤbrigens, daß manche Gegenſtaͤnde, welche in dieſem Bande in der Lehre
von der Oekonomie, nur des allgemeinen Ueberblicks wegen, dargeſtellt
werden mußten, an ihrem Orte werden genauer behandelt werden. We-
gen dieſes mehr oder minder gedraͤngten Vortrages wird man die Ver-
ſchiedenheit des Styls verzeihen.


Auch in der Ordnung des Vortrages habe ich mich gewiſſermaßen
nach der Abtheilung des Moͤgelinſchen Unterrichtskurſus fuͤr das Win-
ter- und Sommerſemeſter und nach dem Gange der Vorleſungen der damit
a 2
[IV]Vorrede.
verbundenen Wiſſenſchaften gerichtet. Der erſte und ein Theil des zwei-
ten Bandes enthalten das, was in der Lehre von der Landwirthſchafts-
kunde mehr abſtrakt und reiner wiſſenſchaftlich iſt, weniger einer ſinn-
lichen Darſtellung bedarf, und mehr Nachdenken als Beobachtung erfor-
dert; zu deſſen Vortrage und Studium alſo die Winterzeit mehr geeignet
iſt. Der Inhalt des erſten Bandes liegt vor Augen. Der zweite ent-
haͤlt 1) die Agronomie, oder die Lehre von der Kenntniß und Wuͤrdi-
gung des Bodens nach ſeinen chemiſchen und phyſiſchen Eigenſchaften,
ruͤckſichtlich auf deſſen zweckmaͤßigſte Benutzung und Werthſchaͤtzung.
2) die Agrikultur, oder die Lehre von der Verbeſſerung und Vorbe-
reitung des Bodens, welches Hauptſtuͤck ſich wieder in zwei Abſchnitte
theilt: a) die Lehre von der chemiſchen Verbeſſerung und Befruchtung
des Bodens durch Auffuͤhrung und Vermengung relativ verbeſſernder und
abſolut duͤngender Subſtanzen; b) die Lehre von der mechaniſchen
Verbeſſerung und Vorbereitung des Bodens, welche ſowohl die Opera-
tionen der eigentlichen Beackerung als die der Urbarmachung, der Abwaͤſ-
ſerung, der Bewaͤſſerung u. ſ. w. in ſich begreift. Der Vortrag der
Agronomie und des chemiſchen Theils der Agrikultur faͤllt in den Zeit-
raum, wo ich bei meinen Zuhoͤrern ſchon die noͤthigen chemiſch-phyſiſchen
Kenntniſſe vorausſetzen kann; der der mechaniſchen Agrikultur eroͤffnet
die Sommervorleſungen zu einer Zeit, wo dieſe Operationen am beſten
ſinnlich dargeſtellt werden koͤnnen.


Der dritte Band enthaͤlt die Lehre von den vegetabiliſchen
Produktionen
in ihrem ganzen Umfange, und fußt nun auf die ſchon
vorgetragene allgemeine und ſpezielle Pflanzenlehre, die hier in beſonderer
Ruͤckſicht auf den Pflanzenbau in naͤheren Betracht und Anwendung
kommt.


Der vierte Band wird die Lehre von den thieriſchen Produk-
tionen
enthalten, die eine Einleitung uͤber dieſen thieriſchen Organis-
mus im geſunden Zuſtande, und uͤber die krankhaften Abweichungen deſſel-
ben um ſo mehr erfordert, da das Eigenthuͤmliche der letzteren in ihren haͤu-
[V]Vorrede.
figſten Formen bei jeder Thierart beſonders angegeben wird; damit der
rationelle Landwirth ſich wenigſtens von den gewoͤhnlichen Kurſchmieden,
Hirten und Quackſalbern unabhaͤngig erhalten, den wahren Arzt aber
wuͤrdigen koͤnne.


Die Lehre von der mit der Landwirthſchaft — in Hinſicht der Be-
nutzung der Produkte ſowohl als der Viehzucht — in naͤherer und
zweckmaͤßiger Verbindung ſtehenden techniſchen Gewerbe, wird das
Werk in einem beſonderen Supplementbande ſchließen.


Ohne jene Hinſicht auf den Kurſus des Moͤgelinſchen Unterrichts
haͤtte ich vielleicht eine andere Ordnung gewaͤhlt, und die abſtraktere
Lehre von der Oekonomie zuletzt behandelt. Ich zweifle indeſſen, ob dies
dem Beduͤrfniſſe derer, welche nach dieſem Werke die Landwirthſchaft
rationell ſtudieren wollen, angemeſſener geweſen waͤre; vielmehr hat mich
nunmehr die Erfahrung bei dem groͤßten Theile meiner Zuhoͤrer gelehrt,
daß in jener Ordnung die klarſte und deutlichſte Anſicht entſtehe. So
lange man das Ganze nicht uͤberſieht, ſind einſeitige und ſchwer wieder zu
verloͤſchende Eindruͤcke beinahe unvermeidlich, und dieſe haben der Theorie
und der Praxis der Landwirthſchaft vielen Nachtheil gebracht. Haͤtte
ich eine andere Ordnung gewaͤhlt, ſo wuͤrde ich das Werk auf einmal
herausgegeben haben, welches ſich unter den jetzigen Zeitumſtaͤnden noch
lange haͤtte verzoͤgern muͤſſen.


Ich fuͤhlte aber eine Verpflichtung, dieſes Werk entweder in dieſer
konzentrirten Form oder in einer ausfuͤhrlichen bald herauszugeben.
Meine engliſche Landwirthſchaft und einige andere Schriften hatten
einen bis dahin beiſpielloſen Eifer fuͤr die Landwirthſchaft, das Gefuͤhl
und die Ueberzeugung von der Moͤglichkeit eines hoͤheren Betriebes und
die Sehnſucht nach der moͤglichſten Vollkommenheit allgemein erregt.
Aber der einſeitigen Anſicht wegen, die manche nach jenem Werke gefaßt
hatten, verfielen die, welche am raſcheſten zum Ziele hinſtrebten, auf Ab-
wege, wodurch ſie es verfehlten, aber doch ſpaͤter und mit groͤßerem Auf-
wande, als noͤthig war, erreichten. Andere ſchwankten von einem
[VI]Vorrede.
Wege zum andern hinuͤber, und kamen wenig vorwaͤrts, noch andere
blieben ſtehen, zweifelnd, welchen Weg ſie einſchlagen ſollten. Manche
kehrten ſchnell zuruͤck, wenn ihnen ein Verirrter in den Weg ſprang und
zurief: „Hier iſt’s nicht Recht, experto crede ruperto!“ Manche woll-
ten ſich einen neuen Weg bahnen, den ihre Kraͤfte nicht zu erklimmen ver-
mochten. Andere, die es verſtanden, die Mittel zu berechnen, die erfor-
derlich waren, um den Zweck fruͤher oder ſpaͤter zu erreichen, ſtehen jedoch
auf der Hoͤhe und rufen andern zu: „Hier bin ich, kommt mir nach!“


Dies Werk, hoffe ich, ſoll dergleichen Verirrungen, wozu ich durch
jenes Werk allerdings einige Veranlaſſung mag gegeben haben, verhuͤten.
Allein es iſt kein hoͤlzerner Wegweiſer, den man nur anſprechen kann, wenn
man ihn eben braucht. Es iſt ein Grundriß, den man ſtudieren und ganz
vor Augen haben muß, wenn man ſich auf jedem Punkte dieſes Gebiets
orientiren und nirgends verirren will.


Ich fuͤhle lebhaft, daß dieſes Werk nicht frei von Maͤngeln ſey.
Die Drangſale — wenn gleich nicht die Zerſtoͤrungen — des Krieges,
denen ich mit wenigen Unterbrechungen ſeit ſieben Jahren ausgeſetzt war,
manche Sorgen und haͤusliche Leiden laͤhmten die freie Thaͤtigkeit des
Geiſtes, die ein ſolches ſyſtematiſches, nicht fragmentariſches Werk in
einem Fache, welches noch nicht wiſſenſchaftlich behandelt war, er-
forderte. Man erwarte alſo nichts vollkommenes, ſondern nur das beſte,
was ich unter dieſen Umſtaͤnden zu geben vermag.


Ich wuͤnſche Kritik dieſes Werks im Ganzen und im Einzelnen.
Ueber diejenige, welche gegruͤndet ſcheint, werde ich mich in meinen Anna-
len beſcheiden erklaͤren, und wenn man will, ſie gern darin aufnehmen.
Wenn ich aber bemerkte, daß nur jemand an mir zum Ritter werden
wollte, ſo wuͤrde ich ihm eben ſo wenig, wie einem Ruͤckert oder Leupert
antworten. Insbeſondere wuͤnſche ich Unvollſtaͤndigkeit und Ueberſe-
hung gewiſſer nicht unerheblicher Faͤlle und Umſtaͤnde geruͤgt, und ſolche
Ruͤgen wuͤrde ich mit Dank zur Verbeſſerung nutzen, weil dadurch die
Wiſſenſchaft gefoͤrdert wird.


[VII]Vorrede.

Einige haben, wie ich vernehme, gewuͤnſcht und erwartet, hier eine
beſonders vollſtaͤndige Litteratur und Anfuͤhrung der Schriften, welche
uͤber jede Materie geſchrieben ſind, zu finden. Ich habe aber zu dieſer
Erwartung niemand berechtigt, indem ich die Handarbeit, Buͤchertitel
abzuſchreiben, nicht liebe. Haͤtte ich mich aber auf die Kritik der Schrif-
ten einlaſſen wollen, ſo wuͤrden dazu allein 12 Baͤnde nicht gereicht haben.
Wir haben auch uͤber die landwirthſchaftliche Litteratur ein ſyſtemati-
ſches, nach Materien geordnetes ſehr vollſtaͤndiges, verdienſtvolles Werk:
F. B. Weber’s Handbuch der oͤkonomiſchen Litteratur oder ſyſtema-
„tiſche Anleitung zur Kenntniß der deutſchen oͤkonomiſchen Schriften,
„die ſowohl die geſammte Land- und Hauswirthſchaft, als die mit denſel-
„ben verbundenen Huͤlfs- und Nebenwiſſenſchaften angehen, mit Angabe
„ihres Ladenpreiſes und Bemerkung ihres Werths (?) in 2 Baͤnden,
Berlin 1803”. Ferner eine ſehr genaue und trefflich geordnete ſyſtema-
tiſche Darſtellung alles deſſen, was ſich uͤber landwirthſchaftliche Gegen-
ſtaͤnde in den Verhandlungen der gelehrten und landwirthſchaftlichen Ge-
ſellſchaften aller Nationen findet an: „Reuſs repertorium commen-
tationum a societatibus literariis editarum, P. VI. Oeconomia, Göt-
tingae
1806
”. (Es waͤre zu wuͤnſchen, daß jemand eine auf gleiche
Weiſe geordnete Nachweiſung der in andern von Einzelnen herausgegebe-
nen Sammlungen enthaltenen Schriften ausarbeitete. Denn in der
That findet man in einer bisher nur fragmentariſch behandelten Wiſſen-
ſchaft das beſte und originellſte in fragmentariſchen Schriften.) Uebri-
gens findet man auch die Litteratur in Beckmann’s Lehrbuche, in We-
ber’s
Handbuche der Felderwirthſchaft, Frankfurt 1807; in Nau’s
Anleitung zur Landwirthſchaft, Frankfurt am Mayn 1804, und meh-
reren anderen Lehrbuͤchern, vollſtaͤndig genug angefuͤhrt. Die Mei-
nungen verſchiedener ausgezeichneter aͤlterer Schriftſteller uͤber ge-
wiſſe Gegenſtaͤnde von Wichtigkeit findet man auch in Germershau-
ſens
Hausvater und Hausmutter mehr oder minder richtig und tref-
fend dargeſtellt.


[VIII]Vorrede.

Die idealiſche Muͤnze, welche ich in der Lehre von der Oekonomie
angenommen habe, nemlich
1 # = dem Werthe eines 1/9 Berliner Scheffel Rockens, oder
= dem Preiſe einer gewoͤhnlichen unangeſtrengten Tagesarbeit

wird manchem anfangs anſtoͤßig ſeyn. Bei genauerer Erwaͤgung wird
man aber finden, wie ſehr dieſe idealiſche Muͤnze die Ausmittelung allge-
meiner Verhaͤltniſſe und Reſultate und demnaͤchſt ihre Anwendung auf
ſpezielle Faͤlle erleichtere.


Die Zeitumſtaͤnde und die daher ruͤhrende Verlegenheit der angeſe-
henſten Buchhandlungen machen es nothwendig, daß dies Werk auf Praͤ-
numeration herauskomme. Ich wuͤrde ohnedies dieſen — urſpruͤng-
lich nur fuͤr genialiſches Fuhrwerk beſtimmten, aber von litterariſchen
Lohnkaͤrnern uſurpirten und verdorbenen — Weg nicht eingeſchlagen
ſeyn. Ich verdanke es dem Vorſpann meiner verehrungswuͤrdigen Goͤn-
ner und Freunde, daß ich ſelbſt zu dieſer Zeit ſo gut darauf gefahren bin.
Dies macht mir doppelte Freude. Denn ich konnte keine beſſere Gelegen-
heit haben, mich von ihrem wahrhaften Wohlwollen zu uͤberzeugen.
Ich bin ſtolz darauf, ihre Namen oͤffentlich nennen zu duͤrfen. Es ge-
ſchieht ohne irgend eine andere Ordnung, als daß die Namen derjenigen,
welche die Annahme der Praͤnumeration zu beſorgen die Guͤte hatten,
vorſtehen, und die durch ſie eingegangene jedesmal folgen. An erſtere
dieſer Herren oder ihre Commiſſionaire werden die Exemplare durch
Buchhaͤndlerfracht von der Verlagshandlung geſandt, und dieſelben wer-
den die Gewogenheit haben, die Praͤnumeration auf den zweiten Band
anzunehmen, und mir zu uͤberſenden.


Sollte bei der Verſendung irgend eine Unrichtigkeit vorgegangen
ſeyn, ſo erſuche ich, mir ſolches anzuzeigen.


Moͤgelin, den 3ten Junius 1809.


Der Verfaſſer.


Inhalt
[[IX]]

Inhaltsverzeichniß des erſten Bandes.


  • Erſtes Hauptſtuͤck.
    Begruͤndung.
  • Begriff der rationellen Landwirthſchaft.
  • Ihr Zweck. Seite 3.
  • Die Lehre der Landwirthſchaft: die handwerksmaͤßige, die kunſtmaͤßige und die wiſſen-
    ſchaftliche. 5.
  • Begruͤndung der wiſſenſchaftlichen Lehre.
  • Auf Erfahrung. 7.
  • Was Erfahrung ſey. 7.
  • Verſuche. 9.
  • Beobachtungen. 11.
  • Beihuͤlfe der Naturwiſſenſchaft. 12.
  • der Pflanzenkunde. 12.
  • der Thierkunde. 13.
  • der Mathematik. 13.
  • Begruͤndung des Gewerbes.
  • Das Subjekt. 14.
  • Eigenſchaften deſſelben. 14.
  • Temperament und Neigungen. 14.
  • Erwerbung der Kenntniſſe. 16.
  • Erziehung zur Landwirthſchaft. 16.
  • Huͤlfswiſſenſchaften. 17.
  • Lehrſtuͤhle der Landwirthſchaft auf Univerſitaͤten. 18.
  • Reiſen. 19.
  • Beſondere Inſtitute zum landwirthſchaftlichen Unterricht. 20.
  • Das Kapital. 23.
  • Das Grundkapital. 25.
  • Das ſtehende Kapital. 25.
  • Das Betriebskapital. 25.
  • Renten dieſer Kapitale. 26.
  • Verhaͤltniſſe derſelben gegen einander. 27.
  • Wie dem Gewerbe das Betriebskapital am beſten erhalten werde. 30.
  • Das Landgut und deſſen Beſitznehmung. 31.
  • Auswahl eines Landguts. 32.
  • Preis der Landguͤter. 34.
  • Werthſchaͤtzung eines Landguts. 35.
  • Flaͤcheninhalt. 35.
  • Maaß nach der Ausſaat. 36.
  • Beurtheilung der Guͤte des Bodens. 37.
  • Gewoͤhnliche Klaſſifikation des Bodens. 39.
  • Die ſchlechte Qualitaͤt des Bodens wird ſchwer durch die Quantitaͤt erſetzt. 42.
  • Schaͤtzung der Wieſen. 43.
  • der Weiden. 45.
  • des Holzes. 48.
  • In wiefern auf eingezogene Erkundigungen zu bauen. 49.
  • Guͤteranſchlaͤge. 50.
  • Beſtimmung der Ausſaat. 51.
  • der Koͤrnervermehrung. 52.
  • Abzug des Konſumtionskorns. 54.
  • des Korns zur Deckung der Wirthſchaftskoſten. 54.
  • Arendekorn. 55.
  • Hauskoppeln. 59.
  • Gaͤrten. 59.
  • Veranſchlagung der Viehnutzung. 60.
  • der Nebengewerbe. 61.
  • der Gefaͤlle. 61.
  • des Zehntens. 62.
  • der Frohnden. 63.
  • Uebrige Ruͤckſichten. 65.
  • Lage der Grundſtuͤcke. 67.
  • des Hofes. 68.
  • Beſchaffenheit und Richtung der Feldwege. 69.
  • Einrichtung und Zuſtand der Gebaͤude. 69.
  • Waſſer. 69.
  • Gleichheit oder Verſchiedenheit des Ackers. 69.
  • Merkantiliſche Verhaͤltniſſe. 70.
  • Reichthum des Staats und der Provinz. 70.
  • Staatsverfaſſung und Maximen der Regierung. 72.
  • Militairiſche Verfaſſung. 73.
  • Bevoͤlkerung. 74.
  • Groͤßere oder geringere Sicherheit gegen Kriegsgefahren. 75.
  • Sitten. 76.
  • Rechtsverhaͤltniſſe. 77.
  • Beſondere Gerechtſame. 78.
  • Wie der Werth dieſer Umſtaͤnde und Verhaͤltniſſe im Allgemeinen zu beſtimmen. 80.
  • Die Pachtung. 80.
  • Verſchiedene Gewerbsgrundſaͤtze des Eigenthuͤmers und Paͤchters. 80.
  • Schwierigkeit der Pachtkontrakte. 81.
  • Guͤldenes Paͤchter A B C. 82.
  • Ausnahmen von der Regel. 85.
  • Die Erbpacht. 87.
  • Erbſtandsgeld. 88.
  • Fehlerhaftes Verfahren machte die Sache verhaßt. 88.
  • Beſtimmung des Canon nach dem Durchſchnittspreiſe des Getreides. 89.
  • Vortheile der Erbpacht. 90.
  • Ob große oder kleine Erbpachtungen zu errichten? 91.
  • Vortheile der Privatgrundbeſitzer. 93.
  • Vortheile bei den Domainen. 94.
  • Zweites Hauptſtuͤck.
    Oekonomie, oder die Lehre von den Verhaͤltniſſen,
    von der Einrichtung und Direktion der
    Wirthſchaft
    . 95.
  • Bedeutung des Worts Oekonomie. 97.
  • Die Arbeit im Allgemeinen. 99.
  • Arbeit, die Quelle aller Guͤter. 99.
  • In wiefern jedoch der Grund und Boden Antheil daran habe. 99.
  • Erſt durch die Arbeit erhaͤlt der Boden einen Werth. 100.
  • Verhaͤltniß zwiſchen dem Preiſe der Arbeit, des Bodens und der Produkte. 100.
  • Hierauf gruͤndet ſich der Vorzug des extenſiven und intenſiven Betriebes 100.
  • Naͤhere Beſtimmungen der Verhaͤltniſſe, wo der eine oder der andere zu waͤhlen
    iſt. 101.
  • Ob der Arbeitslohn geſtiegen ſey. 102.
  • Wodurch der Arbeitslohn ſteige und falle. 103.
  • Erſte Urſach: Veraͤnderung des Geldwerths. 103.
  • Annahme einer idealiſchen Muͤnze oder eines andern Maaßſtabes des Werths der
    Dinge 104.
  • Zweite Urſach: Vermehrung oder Verminderung der Gewerbe. 105.
  • Dritte Urſach: Durch Kalamitaͤten entſtandener Mangel an Arbeitern. 106.
  • Preis des Lohns und Preis der Arbeit ſind zu unterſcheiden. 107.
  • Erſparung der Arbeit durch richtige Anwendung derſelben. 107.
  • Dieſe iſt in der Landwirthſchaft ſchwieriger, als bei anderen Gewerben. 107.
  • Regeln bei Theilung der Arbeit im Allgemeinen. 108.
  • In wiefern Theilung der Arbeit auch in der Landwirthſchaft vortheilhaft anzuwen-
    den. 111.
  • Landwirthſchaftskalender. 112.
  • Arbeitsvoranſchlag. 112.
  • Arbeit des Geſpanns. 113.
  • Pferde und Ochſen.
  • Streit uͤber den Vorzug der Pferde und der Ochſen. 113.
  • Vortheile der Pferde. 113.
  • der Ochſen. 114.
  • Wodurch der Vorzug der einen vor den andern in verſchiedenen Wirthſchaften be-
    dingt werde. 115.
  • Wechſelochſengeſpann. 116.
  • Winterarbeit der Ochſen. 117.
  • Auswahl und Anſchaffung der Pferde. 117.
  • Eigenſchaften eines guten Ackerpferdes. 118.
  • Vorzug der ſelbſt aufgezogenen Pferde. 119.
  • Ruͤckſicht bei der Aufzucht fuͤr den Landwirth. 119.
  • Ankauf von Fuͤllen. 120.
  • Eigenſchaften eines guten Zugochſen. 120.
  • Aufzucht der Ochſen. 121.
  • Koſten der Pferde. 122.
  • der Ochſen. 124.
  • der Werkzeuge zur Geſpannarbeit. 126.
  • Werden auf die Kopfzahl des Viehes vertheilt. 127.
  • Menſchen, die mit dem Geſpanne arbeiten: Knechte. 128.
  • Wie ſtark ein Geſpann einzurichten. 129.
  • Vergleich der Koſten zwiſchen Ochſen und Pferden. 130.
  • Geſpannarbeiten. 131.
  • Pfluͤgen. 131.
  • Eggen. 134.
  • Walzen. 134.
  • Arbeiten des verfeinerten Feldbaues. 134.
  • Duͤngerausfuhr. 135.
  • Erntefuhren. 136.
  • Verfahren der Produkte. 136.
  • Brennmaterialfuhren. 137.
  • Baufuhren. 137.
  • Nebenfuhren. 137.
  • Nebenbetriebsfuhren. 137.
  • Meliorationsarbeiten. 138.
  • Berechnung des noͤthigen Geſpanns. 138.
  • Nach den Jahreszeiten. 138.
  • Allgemeiner Ueberſchlag. 140.
  • Die Handarbeiter. §. 141.
  • Geſinde und Loͤhner. 141.
  • Welche ſind vortheilhafter. 141.
  • Perſonal des Geſindes. 142.
  • Speiſung auf dem Hofe oder Deputat. 143.
  • Speiſung des Geſindes. 144.
  • Koſten deſſelben. 145.
  • Tage-, Stuͤck- oder Quotenlohn anderer Arbeiten. 145.
  • Anſetzung arbeitender Familien. 147.
  • Handarbeiter. 147.
  • Frohnden. 151.
  • Arbeitsberechnungen. 152.
  • Direktion der Wirthſchaft. 181.
  • Der Wirthſchaftsdirektor ſey unbeſchraͤnkt. 181.
  • Beſchraͤnkte Lage deſſelben iſt fehlerhaft. 182.
  • Eigenſchaften eines Wirthſchaftsdirektors. 185.
  • Salarirung deſſelben. 185.
  • Uebrige Wirthſchaftsbeamte. 186.
  • Vorwerks- und Unterverwalter. 188.
  • Lehrlinge: Bildung derſelben. 190.
  • Unteraufſeher. 192.
  • Die Wirthſchafterinn. 193.
  • Verhaͤltniſſe des Perſonals in einer groͤßern Wirthſchaft. 193.
  • Allgemeine Aufſicht des Direktors. 194.
  • Hauspolizei. 195.
  • Sparſamkeit. 195.
  • Sorge fuͤr den noͤthigen Bedarf. 197.
  • Verkauf der Produkte. 197.
  • Preiſe: Wahrſcheinlichkeit ihres Steigens und Fallens. 199.
  • Maͤrkte. 200.
  • Wahl zwiſchen mehreren Maͤrkten. 202.
  • Zuſammenkuͤnfte der Landwirthe in Ruͤckſicht auf das Gewerbe. 203.
  • Handelsſpekulationen. 203.
  • Landwirthſchaftliche Buchhaltung. 204.
  • Wichtigkeit der Buchhaltung. 204.
  • Stehende Buchhaltung oder Grundbuch. 204.
  • Karten. Vermeſſungs-Bonitirungs-Nutzungskarte. 205.
  • Regiſter. 206.
  • Werthſchaͤtzung der einzelnen Theile eines Landguts. 207.
  • Inhalt des Grundbuchs. 208.
  • Grundkapitalsrechnung. 208.
  • Chronik des Gutes. 211.
  • Jaͤhrliche oder Wirthſchafts-Betriebsrechnung. 211.
  • Mannigfaltige Formen. 212.
  • Die gewoͤhnlichſte oder die ſogenannte Regiſterform. 213.
  • Beſteht aus 1) der Geldrechnung. 213.
  • 2) der Naturalienrechnung. 216.
  • 3) der Viehrechnung. 218.
  • Von der Arbeitsberechnung. 221.
  • Zu welcher Jahreszeit die Rechnung abzuſchließen ſey. 221.
  • Tabellariſche Form. 222.
  • Ausſaatstabelle. 223.
  • Erntetabelle. 223.
  • Duͤngertabelle. 223.
  • Arbeitstabelle. 224.
  • Doppelte Buchhaltungsform. 227.
  • Anfaͤngliche Schwierigkeit bei dieſer Buchhaltungsform. 231.
  • Verhaͤltniß der Duͤngung, der Futterung und des Vieh-
    ſtandes
    . 233.
  • In wiefern ſich Arbeit und Duͤngung einander erſetzen. 233.
  • Die Nahrung der Pflanzen im Boden. 235.
  • Sie wird durch das Wachsthum der Pflanzen erſchoͤpft. 235.
  • In welchem Verhaͤltniſſe dieſe Erſchoͤpfung geſchehe. 236.
  • Erſchoͤpfende Kraft der eigentlichen Getreidearten. 237.
  • anderer Fruͤchte. 238.
  • Wodurch der Boden Erſatz fuͤr die Erſchoͤpfung erhalte. 239.
  • Natuͤrliche Kraft des Bodens. 240.
  • Verhaͤltniſſe, worin Ertrag und Erſchoͤpfung ſtehen. 240.
  • Bei der reinen Dreifelderwirthſchaft. 241.
  • Bei Erbſen- und Kartoffelbau in der Brache. 242.
  • Bei einer ſiebenſchlaͤgigen Koppelwirthſchaft. 244.
  • Bei einer neunſchlaͤgigen Koppelwirthſchaft. 244.
  • Bei einer eilfſchlaͤgigen Koppelwirthſchaft. 245.
  • Bei einer Fruchtwechſelwirthſchaft. 246.
  • Vergleichung der Zu- und Abnahme in der Kraft des Bodens bei verſchiedenen
    Wirthſchaften. 247.
  • Erzeugung des Duͤngers und Werth deſſelben. 249.
  • Maaß und Gewicht des Miſtes. 251.
  • Verhaͤltniß des Duͤnger erzeugenden Viehes gegen den Ackerbau. 252.
  • Verſchiedene Angaben daruͤber. 252.
  • Das Verhaͤltniß laͤßt ſich nicht nach der Kopfzahl des Viehes berechnen. 257.
  • Verhaͤltniß des Miſtes gegen die Futterung. 257.
  • Verſuch, dieſes Verhaͤltniß zu beſtimmen. 258.
  • Beſtimmung dieſes Verhaͤltniſſes beim Heu und Stroh. 260.
  • Beſtimmung dieſes Verhaͤltniſſes bei anderen Gewaͤchſen in Ruͤckſicht auf ihre Nahr-
    haftigkeit. 261.
  • Ertrag der Futtergewaͤchſe und Nahrhaftigkeit derſelben. 263.
  • Verhaͤltniß, worin die Nahrhaftigkeit und die Miſterzeugung ſtehen. 265.
  • Ertrag des Strohes. 267.
  • Wie viel nach dem Korne an Stroh und wieviel aus dieſem an Miſt zu erwarten
    ſey. 270.
  • Der Weidemiſt. 272.
  • In wiefern die Art des Viehes bei Berechnung des Miſtgewinnes in Betracht zu
    ziehen ſey? 273.
  • Vergleichung mit andern Annahmen. 274.
  • Vertheilung des Futters auf das Vieh. 277.
  • Verſchiedenheit der Angaben des Futterbedarfs auf ein Stuͤck Vieh. 277.
  • Verhaͤltniß der Weide. 280.
  • Duͤnger aus dem Abfalle der Brandtweinbrennerei. 283.
  • Vortheilhafteſte Erzeugung des Duͤngers durch richtige Verbindung der thieriſchen
    und vegetabiliſchen Produktion. 283
  • Wie dieſe bewirkt werde. 284.
  • Die Ackerbauſyſteme. 285.
  • Worauf ſich die Ackerbauſyſteme gruͤnden. 285.
  • Allgemeine Eintheilung derſelben in Felder- und in Wechſelwirthſchaft. 286.
  • Das Felderſyſtem. 287.
  • Verſchiedene Laͤnge des Umlaufs. 287.
  • Das Dreifelderſyſtem. 288.
  • Duͤngerbedarf deſſelben. 289.
  • Weidebedarf. 290.
  • Die Brache. 291.
  • Beſommerte Brache. 292.
  • Der Klee an der Stelle der Brache. 293.
  • Streit uͤber die Entbehrlichkeit der reinen Brache. 295.
  • Was unter Brache zu verſtehen ſey? 295.
  • Nutzen der Brachbearbeitung. 296.
  • Wie Brache nur entbehrlich werden koͤnne 298.
  • Zuſammengeſetztes Dreifelderſyſtem. 299.
  • Vertheidigung des Dreifelderſyſtems. 301.
  • Widerlegung der zur Vertheidigung ſeiner Allgemeinheit angefuͤhrten Gruͤnde:
    Alterthum und ſeine Allgemeinheit ſelbſt. 302.
  • Uebergewicht ſeines Kornbaues. 303.
  • Mindere Arbeit. 304.
  • Einfachheit ſeiner Handgriffe. 305.
  • Eingefuͤhrte und geſetzliche Einrichtungen. 305.
  • Zerſtuͤckelung des Landeigenthums. 306.
  • Huͤlfsmittel dabei. 307.
  • Die vierfeldrige Wirthſchaft. 309.
  • Die fuͤnffeldrige Wirthſchaft. 310.
  • Das Wechſelſyſtem. 311.
  • Die Schlag-, Koppel-, Hollſteiniſche und Mecklenburgiſche
    Wirthſchaft
    .
  • Geſchichte der Koppelwirthſchaft. 311.
  • Unterſchied zwiſchen der Hollſteiniſchen und Mecklenburgiſchen. 316.
  • Die Hollſteiniſche. 316.
  • Die Mecklenburgiſche. 318.
  • Verſchiedene Schlagabtheilungen. 319.
  • Roulirung der Schlaͤge. 320.
  • Verbindung der Koppeln nach ihrer Nummer. 321.
  • Gleichheit der Koppeln. 321.
  • Lage der Koppeln. 323.
  • Figur der Koppeln. 323.
  • Gleichmaͤßige Entfernung vom Hofe. 324.
  • Nothwendige Abweichungen von der Regel. 324.
  • Graͤben und Wege. 325.
  • Schwierigkeiten, welche das Bauerfeld oft macht. 325.
  • Die Zahl der Schlaͤge. 326.
  • Abtheilungen der Schlaͤge. 326.
  • Nebenkoppeln. 326.
  • Hauptſchlaͤge. 327.
  • Mecklenburgiſche Schlageintheilung. 329.
  • Fruchtfolge bei derſelben. 331.
  • Erfolg dieſer Wirthſchaftsart. 332.
  • Vorzuͤge derſelben. 332.
  • Mangel derſelben. 336.
  • Der Fruchtwechſel. 337.
  • Alte Erfahrungen fuͤr den Fruchtwechſel. 337.
  • Theoretiſche Gruͤnde fuͤr und gegen den Fruchtwechſel. 338.
  • Gruͤnde aus der Erfahrung. 340.
  • Warum dieſer Fruchtwechſel das engliſche Syſtem genannt worden. 350.
  • Charakteriſtiſche Eigenſchaften dieſes Syſtems. 353.
  • Bedingungen bei der Einfuͤhrung dieſes Syſtemes. 357.
  • Wechſel-Weidewirthſchaft oder Wechſelwirthſchaft nach der
    Regel der Fruchtfolge
    . 359.
  • Stallfutterungswirthſchaft. 364.
  • Stallfutterungsſyſtem. 364.
  • Vortheile der Stallfutterung. 364.
  • Bedenklichkeiten bei der Stallfutterung. 367.
  • Wahre Hinderniſſe derſelben. 374.
  • Verbindung der Stallfutterung mit verſchiedenen Feldſyſtemen. 375.

Da dieſer Band ſchon betraͤchtlich uͤber die beſtimmte Bogenzahl hinausge-
het: ſo konnte dieſes Hauptſtuͤck, wie ich wuͤnſchte, nicht ganz darin beſchloſſen
werden. Die naͤhere Vergleichung der Syſteme gegen einander in tabellariſchen
Berechnungen u. ſ. w. alſo im naͤchſten Bande.


Praͤnumeranten-
[[XVII]]

Praͤnumeranten-Liſte.


Sie iſt ohne alle Ordnung geſtellet, und es ſind nur diejenigen unterſchieden,
welche bei dem Herausgeber, und welche bei der Verlagshandlung eingegangen ſind.
Da es nur als eine abgedruckte Subſcriptionsliſte anzuſehen iſt, ſo ſind alle Titula-
ren und Praͤdikate, die ſich ohnehin von ſelbſt verſtehen, weggelaſſen. Diejenigen
Befoͤrderer dieſes Werks, welche aus beſonderem Wohlwollen fuͤr den Verfaſſer Sub-
ſcriptionen geſammlet und Praͤnumerationen angenommen haben, und ferner die
Gewogenheit haben werden, es zu thun, ſind ausgezeichnet gedruckt.


Bei dem Herausgeber eingegangene:


Exempl.
Herr v. Brevern .. 2
Herr v. Barrakow ..... 1
v. Brevern, Landrath ... 1
v. Brevern, Mannrichter .. 1
v. Derfelden ...... 1
v. Deſſen, Capitain .... 1
v. Eſſen, Oberſtlieutenant .. 1
v. Hagemeiſter, Major .. 1
v. Huͤlfreich, Ritterſchaftsſekretair 1
v. Kruſenſtern, Capitain .. 1
v. Kruſenſtern, Oberſtlieutenant 1
v. Maydel, Hakenrichter .. 1
v. Maydel ....... 1
— B. v. Stackelberg .... 1
— B. v. Tieſenhauſen ... 1
— B. H. v. Tieſenhauſen .. 1
v. Ungern, Oberſt ..... 1
v. Harpe ........ 1
v. Kaulbars, Oberſtlieutenant 1
Exempl.
Herr v. Stackelberg ...... 1
v. Koskul, Rath ..... 1
v. Huͤne, auf ... 1
v. Huͤne, auf ... 1
v. Dahl, Hofrath ..... 1
Nottbeck, Collegienrath ... 1
v. Brevern, Oberſtlieutenant .. 1
v. Reutern, Kreismarſchall . 1
v. Ramm ........ 1
v. Toll ......... 1
Herzog zu Hollſtein-Beck, in
Lindenau ...... 6
Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz
von Preußen
.... 1
Se. Koͤnigl. Hoheit Prinz Wilhelm
von Preußen
.... 1
Herr Dellbruͤck, Lehrer der Koͤniglichen
Prinzen ....... 1
c
[XVIII]Praͤnumeranten.
Exempl.
Herr Graf v. Lehndorf, Major, in
Steinorth ...... 1
v. Matthy, Domprobſt, in Frauen-
burg
........ 1
— Gr. v. Schlieben, Erbamtshaupt-
mann, in Gerdauen .. 1
— Gr. Henkel v. Donnersmark,
Referendarius, in Koͤnigsberg 1
— Gr. zu Dohna Wundlaken, Re-
gierungsrath, in Koͤnigsberg 1
— Gr. v. Doͤnhoff, Oberſtlieutenant,
in Friedrichſtoin .... 1
Die Bibliothek der phyſikalich-oͤkonomi-
ſchen Geſellſchaft, in Koͤ-
nigsberg
...... 1
Herr Kadach, Amtsſchreiber, in Meh-
lanken
....... 1
Deutſch, Cammerrath, in Gra-
venthin
....... 1
Stoͤckel, Cand. juris, in Bubainen 2
v. Hagen, Profeſſor, in Koͤnigsberg 1
— v. Salzwedel, in Drosdowen 1
— Gr. v. Wirſowitz, in Goͤtzhoͤfen 1
Heuſel, Provinzial-Acciſe-Caſſen-
Aſſiſtent, in Koͤnigsberg . 1
v. Podewils, Landrath, in Peucken 1
Schnell, in Koͤnigsberg ... 1
Ruffmann, in Kobbelbude .. 1
v. Mirbach, Major, in Sorgitten 1
— Gr. v. Schulenburg, Kammer-
herr, in Rippen .... 1
Schroͤder, Muͤhlenerbpaͤchter, in
Waldau ...... 1
— B. v. Eichler, in Aweyden . 1
Melhorn, Amtmann, in Lapoͤnen 1
v. Loͤper, Referendarius, in Koͤ-
nigsberg
...... 1
v. Bandemer, zu Wellenhagen in
Pommern ...... 1
Klebs, Stadtrath, in Koͤnigsberg 1
Exempl.
Herr Gr. zu Dohna, Reichsburggraf,
Obermarſchall, in Schlobitten 1
— Gr. zu Dohna, Miniſter des In-
nern, in Koͤnigsberg .. 1
— Gr. zu Dohna, Geh. Legations-
rath, in Koͤnigsberg .. 1
Adler, Oberbaudirektor, in Brom-
berg
........ 5
Herr Johann Oeſtreich, in
Braunsberg ..... 1
Siegfried, Oberamtmann, in
Plicken ....... 1
v. Schoͤn, Oberamtmann, in Sta-
neitſchen
...... 1
Niederſtaͤdter, Oberamtmann,
in Koͤnigsfelde .... 1
v. Sanden, Oberamtmann, in
Tuſſeiden ...... 1
Wuͤrz, in Plicken ..... 1
Wagner, in Dittlaken ... 1
W. Oeſtreich, in Plicken .. 1
Dreßler, Amtmann, in Schreif-
lanken
....... 1
Die Litthauiſche Kammerbibliothek zu
Gumbinnen ..... 1
Herr v. Gerhardt auf Flatow .. 2
Oellrichs, Regierungsrath, in
Marienwerder .... 1
Munke, Oberfoͤrſter, in Solkenitz 1
— v. Hippel, Landſchaftsdirektor, in
Marienwerder .... 1
v. Huͤlſen, Hauptmann, in Koͤ-
nigsberg
...... 1
Fuͤrſt Lichnowsky .. 2
— Gr. Oppersdorf ..... 1
v. Marklowsky ..... 1
— Gr. Lariſch ....... 1
[XIX]Praͤnumeranten.
Exempl.
Herr B. v. Gartheimb ..... 3
— v. Ludzinsky, Inſpector .. 3
Helvety, Inſpector .... 1
— Gr. Schafgotſch ..... 1
C. v. Badenfeld ..... 1
— Gr. Tentzin ....... 1
v. Ziegler, Landrath .... 1
— Fuͤrſt Moritz Lichtenſtein . 3
— Gr. Eugen Wrbna .... 2
Feiſtmantl ....... 1
v. Wartmann ...... 1
Kaufmann ....... 1
— Fuͤrſt Trautmannsdorf .. 1
— Gr. C. Eſterhazy ..... 1
— B. Megern ....... 1
— Gr. Max Cavviani .... 1
— Gr. Pergen ....... 1
— Gr. C. Zichy ....... 1
— Fuͤrſt Kinsky ...... 1
Schramm ........ 1
— B. Joh. Leykamm .... 1
— Gr. Joſ. C. Dietrichſtein . 2
— Gr. Joh. Rud. Chotek .. 1
— Fuͤrſt Clary ....... 1
— Gr. Ougarte ...... 1
— Gr. Zinzendorf ..... 1
— Gr. Franz Zichy Ferrari . 1
— Gr. Ferd. Palfy ..... 2
— Fuͤrſt Sinzendorf ..... 1
— Gr. Zamoisky ...... 1
— Gr. Lamborruchy ..... 1
— Fuͤrſt Eſterhazy ..... 2
— Fuͤrſt Dietrichſtein .... 4
— Gr. Rud. Wrbna ..... 4
— Gr. Erdoͤdy ....... 1
— Gr. Hardenberg ..... 1
— Gr. Ludisl. Feſtetitz ... 2
— Fuͤrſt Joſ. Lobkowitz ... 2
— Gr. Fries ........ 2
— Gr. Joſ. Pergen ..... 2
Exempl.
Herr Gr. Ernſt Hoyos ..... 1
— Gr. Brenner ...... 1
— Gr. Georg Feſtetitz .... 2
Kernhofer, Hofrath .... 1
v. Erben, Hofrath .... 1
— Gr. Joſ. Thunn ..... 4
— Gr. Czernin ....... 1
— Gr. Harrach ....... 1
— Gr. Anton Appony Vater . 1
— Gr. Franz Kinsky ..... 1
Jordan, Regierungsrath ... 1
Trautmann, Profeſſor ... 2
v. Walberg ....... 1
— B. Bartenſtein ..... 1
— Gr. Amade ....... 1
— Gr. Herberſtein ..... 3
— Fuͤrſt Joſ. Schwarzenberg . 20
— Gr. Fuͤnfkirchen ..... 1
— Gr. Schoͤnborn ...... 1
— Gr. C. Harrach ...... 1
— Gr. Rothenhahn ..... 1
— B. v. Hildprandt ..... 1
— Gr. Chr. Clamm Gallas .. 1
— Gr. Joſ. Lazansky .... 1
— Gr. Leop. Kinsky ..... 1
— Gr. Joſ. Wrtby ..... 1
— Gr. Franz Sternberg ... 1
— Fuͤrſt Anton Lobkowitz ... 1
— Gr. Franz Kollowrath Libs-
timsky
...... 1
— Gr. Franz Klebelsberg .. 1
— Fuͤrſt Nicolaus Eſterhazy . 50
Herr B. v. Gervaſy, in Wien 12
Herr Max Schoͤnleitner, in Wei-
henſtephan
...... 1
— Frhr. v. Weix, Koͤnigl. Baierſcher
Geheimerath ..... 1
— Frhr. v. Aretin, Koͤn. Baierſcher
Geheimerath ..... 1
c 2
[XX]Praͤnumeranten.
Exempl.
Herr Seitz, Koͤniglich Baierſcher Hof-
rath ........ 1
— Frhr. v. Rothenhahn, in Mark-
Trentweinsdorf
.... 1
Herr Fellenberg, in Hofwyl .. 5
Albrecht ........ 1
Gruner, in Stockach .... 1
Herr v. Hopfgarten, Kammerherr 1
Schmallian, Amtmann ... 1
Kruͤger, Cammerrath .... 1
Kruͤger ........ 1
Ebard, Kammerpraͤſident .. 1
v. Weiße, Hofrath .... 1
v. Rixleben, Kammerherr .. 1
v. Wertern, Rittmeiſter ... 1
v. Tunſchtedt, Landrath .. 1
v. Hitzacker, Major .... 1
v. Wurmb, Lieutenant ... 1
v. Schlottheim ..... 1
v. Hagen, Rittmeiſter .... 1
Rothe ......... 1
Felbel ......... 1
Walter, Amtsrath ..... 1
Klemmer, Amtmann .... 1
Herr v. Mellin .. 2
v. Bockenfoͤrde, genannt Schnuͤ-
gel
........ 1
Locke .......... 1
Brune ......... 1
Binner, Graͤfl. Goͤrtzſcher Oeko-
nomieverwalter zu Schlitz 1
Nordmann, Oberamtmann, in
Dahlheim ...... 3
Herr Hausmann, in Moſyn 16
Exempl.
Herr Karſten, Profeſſor, in
Roſtock ....... 4
v. Laffort auf Wittorf ... 1
Herr Koͤler, Hofmedikus in Celle 1
v. Hinuͤber, Hofrath und Poſtdi-
rektor in Hannover .. 1
Meyer, Oberkommiſſaͤr, in Celle 1
v. Schrader, Major .... 1
Wedemeyer, Oberappellations-
rath ........ 1
v. Zeſterfleth, Hofrath, in
Hannover ...... 1
Ziegler, Kommiſſaͤr, in Neu-
haus
........ 1
Loͤbbecke, in Braunſchweig .. 1
Graberg ........ 1
— B. v. Gruttſchreiber, auf Klaſen 1
— v. Fromberg, auf Holzkirch . 3
Herr Gr. v. Reden, Staatsmini-
ſter, auf Buchwald ... 2
— Gr. ReußXLIV, auf Trebſchen 2
— Gr. ReußXXXVIII, auf Stohns-
dorf
........ 2
— Gr. Kalkreuth, auf Erdmanns-
dorf
........ 1
— Gr. Schafgotſch, auf Warmbrunn 1
— Gr. Matuska, auf Arensdorf . 1
— v. Stechow, auf Schoͤnwalde . 1
— v. Vogten, auf Alt-Schoͤnau . 1
Menzel, auf Lomnitz ... 1
Thomann, auf Berbisdorf .. 1
— B. v. Riedeſel, auf Neuenhoff 1
Cannabaͤus, auf Landshut .. 1
Herr Seidel, Stadt-Adminiſtra-
tionsdirektor, in Leobſchuͤtz . 3
— Gr. v. Dyrhn, in Raſewitz . 1
[XXI]Praͤnumeranten.
Exempl.
Herr Gebel, Medizinalrath,
in Petrowitz .... 1
— Gr. v. Hochberg, in Fuͤrſtenſtein 1
— B. v. Richthofen, in Hertwichs-
waldau
....... 1
v. Quittritz, Landſchaftsdirektor,
in Kolpnitz ...... 1
— Gr. v. Pfeil, in Loſſow ... 1
Bieder, in Schoͤnfeld .... 1
— Gr. v. Seher-Thoß, in Dob-
berau
....... 1
Krzewitz ........ 1
Herr Gr. Wengersky, in Silchowitz 3
— B. v. Schrembensky ... 1
Herr Klingsberg, Kammerrath 1
Die Fuͤrſtlich Anhaltſche Rentkammer 1
Herr v. Kerber, Praͤſident, in Biala 1
Herr Fried. Schmalz, in Ponitz, im
Altenburgſchen .... 4
v. Bruͤningk, in Deſſau ... 1
Herr Koppe, in Graͤfendorf 1
Herr Kolling, in Damsdorf ... 1
Klar, in Schlenkendorf ... 1
Pohle, in Besdau ..... 1
Hoxer, in Nonnendorf .... 1
Kranz, Oekonomiekommiſſarius, in
Erlangen ...... 1
Zinke, in Bunkersdorf .... 1
Herr L. A. Gr. v. d. Schulen-
burg
, in Jahmen ... 1
— Gr. v. Breßler, in Laucke .. 1
v. Rex, in Lautitz ..... 2
Herr v. Biernacki, in Sulislawicze 12
Stoll, in Linau ...... 1
Exempl.
Herr v. Berg, in Vargatz .... 1
Cosmar, in Soltikow ... 1
v. Ploͤtz, Generallandſchaftsrath,
in Kleinweckow .... 1
v. Schlieben, Rittmeiſter, in
Soltikow ...... 1
v. Blumenthal, Hauptmann, in
Varzin ....... 1
v. Hake, in Speck ..... 2
v. Sydow, Landrath, in Dram-
burg
........ 1
Hollatz, Juſtizamtmann, in Dram-
burg
........ 1
v. Schwanenfeld, Regierungs-
rath ........ 1
Herr von Kleiſt, in Klein Tuͤchow 2
Herr Gr. v. Moltke, Kammerherr,
in Koppenhagen .... 4
— Gr. zu Muͤnſter Meinhoͤfel . 1
Herr v. Inel, Kammerherr,
auf der Inſel Thorſeng .. 2
Dolgas, auf der Inſel Thorſeng 1
Wittrock ........ 1
Herr Gaͤhler, Kammerrath
in Elsfleth ...... 1
Soltau, Inſpektor, in Neuenburg 1
Burmeſter, Kammerrath, in Ol-
denburg
....... 1
Herr D. Freier, Oberamtmann,
auf Amt Goldbeck in der Priegnitz . 3
v. Werder, Lieutenant a. Dienſten
in Rogaͤſen .... 1
v. Jena, Hauptmann a. D., in
Koͤthen ....... 1
[XXII]Praͤnumeranten.
Exempl.
Herr Platner, Kammerrath 1
Stenge, Kriminalrath ... 1
Herroſe, in Debowick ... 1
Buͤckmann, in Wizin ... 1
Krauſe, Amtsrath, in Ragot . 1
Herr Gr. v. Finkenſtein,
in Madlitz ...... 3
Herr Noack, Superintendent, in Muͤn-
cheberg
...... 1
v. Kriegesheim, Lieutenant, in
Barſikow ...... 2
— Gr. Lindenau, Oberſtallmeiſter,
in Buͤſſow ...... 1
Jouanne, in Berlin .... 2
Herr Krauſe ... 1
Herr v. Genskow ....... 1
Ratzer ......... 1
Exempl.
Herr Schmidtlein ...... 1
Fleckel ......... 1
v. Reiche ........ 2
Schultze ........ 2
Gaͤhler ......... 1
v. Brand, Hauptmann a. D. . 1
v. Wulffen, Lieutenant .. 1
v. Wulffen ....... 1
Richtſteig ....... 1
— B. v. Eckardtſtein, in Praͤdickow 1
v. Schrawiſch, Lieutenant in
Freienwalde ..... 1
Luͤdeke, Amtmann, in Petershagen 1
Ringdorf, Oberamtmann, in
Wrietzen ...... 1
Deutſch, Kaufmann, in Frankfurth
a. d. Oder ...... 1
Roſe .......... 1
Frieſe ......... 1
v. Schwanenfeld ..... 1
Bei der Verlagshandlung eingegangene:
Exempl.
Herr v. d. Marwitz ...... 1
— Gr. v. Bernſtorf ..... 1
— Geheime Finanzrath v. Prittwitz,
auf Quilitz bei Muͤncheberg 3
— Gutsbeſitzer Herrmann, zu Har-
lersdorf
bei Beeskow .. 1
Der Prinz von Oranien .... 1
Herr Oberamtmann Goͤden zu Ruͤgen-
walde
....... 1
— Amtmann Binder, zu Tempelberg
bei Muͤncheberg .... 1
— Buchhaͤndler Heyer, in Gießen 6
— Oeconom Daum, zu Bagold bei
Beeskow ...... 1
— Buchhaͤndler Mylius, in Berlin 3
Exempl.
Herr Graf Heinrich zu Stollberg-
Wernigerode
... 1
— Inſpektor Pfeiffer zu Krzizanowitz
bei Ratibor ..... 1
Die Meyerſche Buchhandlung in Lemgo 7
Herr Hauptmann v. Steinkeller auf
Riſtow bei Schlawe .. 1
— Hauptmann v. Steinkeller auf
Carwitz bei Schlawe .. 1
v. Kurnatowsky ..... 1
— Domainen - Actuar Abeling zu
Wittſtock bei Cuͤſtrin .. 1
— Legationsſecretair Spranger . 1
Die Andreaͤſche Buchhandlung in Frank-
furt am Main
.... 4
[XXIII]Praͤnumeranten.
Exempl.
Die Calveſche Buchhandlung in Prag 7
Herr Oeconomie-Commiſſarius Boͤniſch
zu Soppau bei Leobſchuͤtz . 1
— Oberamtmann Kriele zu Wittſtock 1
— Hofmarſchall v. Malzahn, zu
Herzberg in Mecklenburg . 1
— Amtmann Schneidewind, zu He-
ringen
bei Nordhauſen . 1
v. Schierſtaͤdt, in Ziebingen . 1
— Commiſſionsrath Oldenburg, zu
Buͤtow in Hinterpommern 1
— General - Landſchaftsrath v. Loͤper
zu Stramehl bei Stargard 1
Weſemeyer, zu Tempelberg bei
Muͤncheberg ..... 1
— Landrath v. Dewitz zu Woperſon
in der Neumark .... 1
— Kaufmann Kuͤgler, in Stettin 1
— Kammer-Aſſiſtenzrath Bethe, zu
Stettin ....... 1
— Graf v. Hardenberg ... 1
— Majoratsherr v. Rexin auf Wodtke
bei Danzig ..... 1
Heyſe, in Bremen ..... 2
— Buchhaͤndler Sauerlaͤnder, in
Aarau ....... 7
— Gebruͤder Hahn, in Hannover . 40
— Stallmeiſter Strubberg .. 1
Die Herren Mohr und Zimmer, Buch-
haͤndler in Heidelberg .. 10
Herr Buchhaͤndler Feind, in Leipzig 3
v. Enckevort, in Hammelſtall bei
Ukermuͤnde ..... 1
Coppenrath, Buchhaͤndler in
Muͤnſter ...... 3
— Geheime Ober-Forſtrath v. Eſſen 1
— Buchhaͤndler Ziegler und Soͤhne,
in Zuͤrich ...... 4
— Buchhaͤndler Meinshauſen, in
Riga ....... 2
Exempl.
Herr Hofmarſchall v. Maſſow .. 1
— Buchhaͤndler Nicolai, in Berlin 10
— Inſtizrath Brewing, zu Schie-
felbein
....... 1
Rixen, zu Knoop bei Kiel .. 2
— Buchhaͤndler Huber, in St. Gallen 2
— Buchhaͤndler Benjam. Fleiſcher 3
Die Buchhandlung des Waiſenhauſes in
Berlin ....... 1
Herr Fr. Korn, Buchhaͤndler in Breslau 7
Arnold, in Dresden .... 1
— Oberamtmann Dr.Gericke, zu St.
Lutgeri
....... 2
— Commiſſionsrath Gilbert .. 1
— Cammerrath Zimmermann, zu
Trollenhagen in Mecklenb.-Strelitz 1
v. Dewitz ........ 1
v. Stubenrauch ..... 1
— Gr. v. Flemming, in Bayreuth 1
— Oeconomie-Inſpektor Eben .. 1
— Condukteur Licht ..... 1
Die Niemannſche Buchhandlung in
Luͤbeck ....... 9
Herr Buchhaͤndler Hammerich, in Altona 10
— Buchhaͤndler Hemmerde, in Halle 4
— Buchhaͤndler Grau, in Hof .. 4
— Dr. Gehlen in Muͤnchen ... 1
Otto v. Schlegel, Koͤniglicher,
Saͤchſiſcher Amtshauptmann
auf Zanitz und Zwickau . 1
— Buchhaͤndler Schnuphaſe, in Al-
tenburg
...... 2
— Oekonom Teichmann, zu Zedlitz 1
v. Thuͤnen, zu Liepen bei Neu-
Brandenburg
..... 3
Akademiſche Buchhandlung in Kiel .. 2
Frau Landraͤthin v. Both .... 1
Herr Buchhaͤndler Campe, in Hamburg 2
— Paͤchter Deiters, zu Kluͤſſendorf
bei Wismar ..... 1
[XXIV]Praͤnumeranten.
Exempl.
Herr Craz und Gerlach, Buchhaͤndler
in Freiberg ..... 1
Croneſche Buchhandlung, in Osna-
bruͤck
........ 1
Herr Buchhaͤndler Eßlinger, in Frank-
furth am Main
.... 5
— Buchhaͤndler Felsecker, in Nuͤrn-
berg
........ 2
Fraͤnkel ........ 1
— Buchhaͤndler Gaſtl, in Bruͤnn . 1
— Paſtor Grapengießer, zu Bei-
dendorf
....... 1
— Buchhaͤndler Hanff ..... 1
Die Hofbuchhandlung in Rudolſtadt . 1
Herr Mohr, Buchhaͤndler, in Frank-
furt
........ 2
— Buchhaͤndler Perthes, in Ham-
burg
........ 50
— Buchhaͤndler Heinrichshofen,
in Magdeburg .... 8
— Buchhaͤndler Kluͤger, in Arnſtadt 1
— Buchhaͤndler Schulze, in Bautzen 3
— Buchhaͤndler Stiller, in Roſtock 4
— Buchhaͤndler Zimmermann, in
Wittenberg ..... 1
— Buchhaͤndler Roͤhß, in Schleßwig 12
— Buchhaͤndler W. Korn, in Bres-
lau
........ 50
— Buchhaͤndler Nicolovius, in
Koͤnigsberg ..... 20
Exempl.
Herr Buchhaͤndler Siegert, in Liegnitz 3
— Buchhaͤndler Geiſtinger, in Wien 2
— Buchhaͤndler Darnmann, in Zuͤl-
lichau
....... 1
— Buchhaͤndler Treutler, in Hirſch-
berg
........ 1
— Buchhaͤndler Schneider, in Goͤt-
tingen
....... 2
— Buchhaͤndler Webel, in Zeitz . 1
— Buchhaͤndler Kruͤll, in Landshut 4
— Buchhaͤndler Nauk, in Berlin 1
— Buchhaͤndler Horvath, in Pots-
dam
........ 1
— Buchhaͤndler Hoffmann, in Ham-
burg
........ 2
— Buchhaͤndler Flick, in Baſel .. 2
— Buchhaͤndler Waldeck, in Muͤnſter 2
— Buchhaͤndler Sigmund, in Kla-
genfurth
...... 4
— Buchhaͤndler Lindauer, in Muͤn-
chen
........ 6
— Buchhaͤndler Dankwerts, in Goͤt-
tingen
....... 5
— Buchhaͤndler Herold und Wahl-
ſtab
........ 1
— Buchhaͤndler Koͤhler, in Leipzig 1
— Buchhaͤndler Loͤffler, in Manheim 1
— Buchhaͤndler Metzler, in Stutt-
gard
........ 1


Die Praͤnumeration auf den zweiten Band, welcher auf Oſtern unfehlbar erſcheint,
wird beim Empfange des erſten, der Anzeige gemaͤß, gefaͤlligſt entrichtet. Da vom er-
ſten Bande noch einige wenige auf Schreibpapier abgedruckte Exemplare vorhanden ſind,
ſo koͤnnen diejenigen, welche auf den zweiten Band zugleich praͤnumeriren, ſolche noch
erhalten, wenn ſie ſich an den Verfaſſer oder an die Verlagshandlung wenden. Ihre
Namen werden vor dem zweiten Bande abgedruckt werden.


Erſtes
[[1]]

Erſtes Hauptſtuͤck.
Begruͤndung
.


Erſter Theil. A
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Inhalt.


  • Begriff der rationellen Landwirthſchaft.
  • Begruͤndung der Lehre.
  • Begruͤndung des Gewerbes.
  • Das Subjekt.
  • Das Kapital.
  • Das Landgut und deſſen Beſitznehmung.

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Begriff der rationellen Landwirthſchaft.


§. 1.


Die Landwirthſchaft iſt ein Gewerbe, welches zum Zweck hat, durch Production
(zuweilen auch durch fernere Bearbeitung) vegetabiliſcher und thieriſcher Subſtanzen
Gewinn zu erzeugen oder Geld zu erwerben.


§. 2.


Je hoͤher dieſer Gewinn nachhaltig iſt, deſto vollſtaͤndiger wird dieſer Zweck
erfuͤllt. Die vollkommenſte Landwirthſchaft iſt alſo die, welche den moͤglich hoͤch-
ſten, nachhaltigen
Gewinn, nach Verhaͤltniß des Vermoͤgens, der Kraͤfte und
der Umſtaͤnde, aus ihrem Betriebe zieht.


Nicht die moͤglich hoͤchſte Production, ſondern der hoͤchſte reine Gewinn, nach
Abzug der Koſten — welches beides in entgegengeſetzten Verhaͤltniſſen ſtehen kann
— iſt Zweck des Landwirths, und muß es ſeyn, ſelbſt in Hinſicht auf das allge-
meine Beſte; den einzigen Fall ausgenommen, wo man der Wiſſenſchaft wegen die
Moͤglichkeit hoher Production, obwohl unter den beſtehenden Verhaͤltniſſen mit
geringerem Vortheil, zeigen wollte.


§. 3.


Die rationelle Lehre von der Landwirthſchaft muß alſo zeigen, wie der moͤglich
hoͤchſte reine Gewinn unter allen Verhaͤltniſſen aus dieſem Betriebe gezogen wer-
den koͤnne.


§. 4.


Die Lehre des Ackerbaues kann dreierlei Art ſeyn, d. h. das Gewerbe kann auf
dreierlei Weiſe gelehrt und erlernt werden: erſtlich handwerksmaͤßig, zweitens
kunſtmaͤßig, drittens wiſſenſchaftlich.


A 2
[4]Begriff der rationellen Landwirthſchaft.

§. 5.


Die handwerksmaͤßige oder mechaniſche Erlernung beſteht in der nach-
ahmenden Uebung der Handgriffe, des Augenmaaßes, und des Taktes oder der Zeit-
wahrnehmung. Sie iſt eine bloße Abrichtung, und der handwerksmaͤßige Landwirth
kann bloß nachahmen, und bei ſeinen gewohnten, nach Raum und Zeit mehr oder
minder modificirten Handgriffen bleiben, wovon er keinen Verſtandsbegriff hat oder
zu haben braucht.


§. 6.


Kunſt iſt Darſtellung der Idee in der Wirklichkeit. Der bloß kunſtmaͤßige
Landwirth nimmt die Idee oder die Regel ſeines Verfahrens von anderen auf Glau-
ben an. Die kunſtmaͤßige Erlernung beſteht alſo in dem Auffaſſen fremder
Ideen, oder in der Erlernung von Regeln, und in der Uebung, dieſe Regeln in Aus-
fuͤhrung zu bringen.


§. 7.


Die wiſſenſchaftliche Lehre ſetzt keine poſitive Regeln feſt, ſondern ſie ent-
wickelt die Gruͤnde, nach welchen man fuͤr jeden vorkommenden ſpeciellen Fall —
den ſie ſcharf unterſcheiden lehrt — das moͤglich beſte Verfahren ſelbſt erfindet. Die
Kunſt fuͤhrt ein gegebenes und angenommenes Geſetz aus, die Wiſſenſchaft giebt
ſelbſt das Geſetz.


§. 8.


Nur die wiſſenſchaftliche Lehre allein kann allgemein guͤltig und allumfaſſend
ſeyn, und zur Erreichung des Hoͤchſten unter allen und jeden Verhaͤltniſſen fuͤhren.
Alle poſitive Regeln und Erlernungen ſind nur auf beſtimmte Lagen anwendbar, und
jede bedarf beſonderer, die nur die Wiſſenſchaft ſo geben kann, daß das moͤglich
Beſte in jedem Fall erreicht werde. Der hoͤhere Ackerbau kann alſo allein rationeller
Ackerbau genannt werden, und beides iſt eins.


Wie der Schiffer, der mit Compaß und Charte das Weltmeer umſegelt — mit
deren Huͤlfe jeden Wind und Stroͤmung benutzt, um ſich ſeinem Ziele, wenn gleich
oft durch manche Umwege und langſamen Schritts zu naͤhern, Klippen und Hinder-
niſſe ſicher umgeht, in jeder Lage die vortheilhafteſte Richtung waͤhlt, und immer
gluͤcklich in moͤglich kuͤrzeſter Zeit den Hafen erreicht — ſich zu dem Kuͤſtenfahrer
[5]Begriff der rationellen Landwirthſchaft.
verhaͤlt, der das Ufer nicht aus dem Auge verlieren darf, wenn er ſich nicht dem
blinden Schickſale uͤberlaſſen will; ſo der rationelle Landwirth gegen den an-
gelernten.


§. 9.


Die handwerks- und kunſtmaͤßige Erlernung iſt jedoch dem Landwirthe, der ſich
bis zur Wiſſenſchaft und zum Ideale erheben will, nicht unnuͤtz. Es iſt gut, wenn
er die Handgriffe kennen und die erforderliche Kraft gleichſam fuͤhlen gelernt hat, um
die mechaniſche Ausfuͤhrung beurtheilen zu koͤnnen. Auch gehoͤrt Uebung des Augen-
maaßes und Ausdauer dazu, um den vom Verſtande gebildeten Begriff in der
Wirklichkeit ausfuͤhren zu koͤnnen.


§. 10.


Aber der bloß gelernte Landwirth darf ſich nie ohne beſtimmte Anweiſung von
ſeinem Leiſten entfernen, obwohl dieſer nur fuͤr eine beſondere Lage paſſend ſeyn kann.


Er darf nur ſeiner einmal angenommenen Regel oder der beſtimmten Vorſchrift
des Einſichtsvollern folgen, und wird, wenn er ſelbſt denken und frei handeln will,
dem Soldaten gleich ſeyn, der voll perſoͤnlichen Muthes aus Reihe und Glied
hervortretend Feuer giebt, und ſtatt die gute Sache zu foͤrdern nur Alles in Ver-
wirrung bringt.


Deshalb iſt es oft ſehr richtig, wenn man ſagt, daß Wirthſchaftsverwalter, die in
anderen Gegenden und unter anderen Verhaͤltniſſen der Sache gluͤcklich vorgeſtanden
haͤtten, nun, anders wohin verſetzt, durchaus bei jedem Schritte ſtrauchelten und
das Ganze in Verwirrung brachten. Ihre auf Glauben angenommene Regel paßte
nicht bei verſchiedenem Boden, verſchiedenem Maaße der Kraͤfte und verſchiedenen
Verhaͤltniſſen. Und ſo erklaͤrte man dieſe auf ihrem Flecke kunſtgerechte Oeconomen
fuͤr unwiſſende. Der wahre rationelle Landwirth dagegen wird ſich in den verſchie-
denartigſten Lagen orientiren, wenn er ſich die Zeit nimmt, dieſe richtig kennen
zu lernen.


§. 11.


Wenigen Gebrauch kann deshalb der nicht wiſſenſchaftlich gebildete Landwirth
vom Leſen ſelbſt der beſten Buͤcher machen. Er weiß die neuen Ideen nicht zu ord-
nen und in das Ganze zu verweben. Sie richten daher nur Verwirrung in und
durch ihn an. Hoͤchſtens darf er nur ſolche Buͤcher leſen, welche auf die beſonderen
Verhaͤltniſſe, worin er ſich befindet, nahen Bezug haben.


[6]Begriff der rationellen [Landwirthſchaft].

§. 12.


Die wiſſenſchaftliche Lehre der Landwirthſchaft muß, ohne ſpecielle Regeln zu
geben, die Reſultate der bisher gemachten Erfahrungen und des Nachdenkens kennen
und wuͤrdigen lehren, ſie bis auf ihren erforſchbaren tiefſten Grund erklaͤren, Licht
uͤber alle Operationen verbreiten, den Grund und Ungrund angenommener Meinun-
gen aufdecken, und in jedem individuellen Falle zur Selbſterfindung der Regel fuͤhren,
die wir zu befolgen haben, und jeden Erfolg derſelben vorauszuſehen und zu berech-
nen lehren. Da der wiſſenſchaftliche Landwirth dieſe ſelbſt erfundene Regel immer
richtiger verſteht, wie die von einem andern mitgetheilte, und ſie ſich im Momente
der Anwendung ſeinem Verſtande klarer darſtellt, ſo wird er ſie vollkommener aus-
fuͤhren, und jede waͤhrend der Ausfuͤhrung noͤthige Modification treffen. Nur dieſe
wiſſenſchaftliche Lehre kann die Widerſpruͤche der von einzelnen Wahrnehmungen ab-
gezogenen Regeln vereinigen, und die Erfahrungen ſichten und laͤutern. Sie erweckt
das Talent uͤber alle bei der Ausfuͤhrung des Gewerbes vorkommenden Faͤlle, ſelbſt zu
urtheilen und auf eigenes Urtheil einen Entſchluß zu gruͤnden. Auch ſetzt ſie uns
allein in den Stand, uͤber das Verfahren anderer richtig zu urtheilen, und lehrt
uns, voreiligen Tadel zuruͤckzuhalten, zu welchem der bloß kunſtgerechte Landwirth ſo
geneigt iſt.


§. 13.


Wiſſenſchaftlich iſt die Landwirthſchaft nur in einzelnen Theilen, nicht im ganzen
Zuſammenhange und von allgemein guͤltigen Gruͤnden ausgehend, gelehrt worden.
Die Lehre war entweder bloß empiriſch, auf beſondere Lokalitaͤten und individuelle
Anſichten gegruͤndet, oder, wenn ſie ſyſtematiſch und allumfaſſend ſeyn ſollte, eine
Compilation von Fragmenten, ein Gemenge widerſprechender Reſultate heterogener
Erfahrungen.


Alle Wiſſenſchaften dieſer Art haben nur Fortſchritte durch ſolche Koͤpfe gemacht,
welche Theorie und eigene Praxis — Wiſſenſchaft und Ausfuͤhrung — vereinigten.
Die Theorie des Ackerbaues hat bisher faſt nur ſolche Koͤpfe beſchaͤftigt, die wenig
Praxis und Gelegenheit zu Beobachtungen und Pruͤfungen hatten. Dagegen hatten
die Praktiker nur ihre Wirthſchaftsart vor Augen, und zu wenig Bekanntſchaft
mit den Erfahrungen anderer und den Entdeckungen der Naturforſcher. Und da es
ihnen uͤberdem an mathematiſchen, logiſchen und Sprachbegriffen fehlte, ſo verirr-
ten ſie ſich, ſobald ſie aus ihrer engern oder weitern Sphaͤre heraustraten.


[7]Begruͤndung der Lehre.

Begruͤndung der Lehre.


§. 14.


Die Wiſſenſchaft des Ackerbaues beruht auf Erfahrung, und es koͤnnen nur dieAuf Erfah-
rung.

an eine Erfahrungs-Wiſſenſchaft zu machenden Forderungen an ſie ergehen. Ihr
Grundſtoff iſt empiriſch, d. h. durch ſinnliche Wahrnehmung gegeben. Waͤre die
Erfahrung aber auch ganz empiriſch, ſo iſt doch die Entwickelung der Reſultate und
die Conſtruction der Wiſſenſchaft das Werk des Verſtandes.


§. 15.


Aber ſchon Erfahrung an ſich iſt nicht bloß ſinnliche Wahrnehmung, ſondernWas Erfah-
rung ſey?

begreift Reflexion uͤber das Wahrgenommene in ſich. Der Begriff der Kauſalitaͤt,
oder daß eine Erſcheinung die Wirkung einer andern ſey, liegt jeder Erfahrung zum
Grunde, und folglich iſt jede aus ſinnlicher Wahrnehmung und aus Thaͤtigkeit des
Verſtandes zuſammengeſetzt.


Es iſt auch dem roheſten Menſchen eigen, bei jeder beachteten Erſcheinung nach
der Urſache zu fragen, und Etwas ohne Urſach kann ſich keiner denken.


Die Urſache einer Erſcheinung muß die Wirkung einer anderen ſeyn, und dieſe
muß wiederum eine andere Urſache haben. So denkt ſich jeder Menſch eine Kette
von Urſachen ſo lang, als es moͤglich iſt, nimmt oft die Phantaſie zu Huͤlfe, um ſie
zu verlaͤngern, — laͤßt die Welt auf einen Rieſen, den Rieſen auf einen Elephan-
ten, und den Elephanten auf einer Schildkroͤte ruhen — muß aber endlich auf einen
Punkt kommen, wo er keine Urſach der Urſachen mehr finden kann. Die letzte Ur-
ſach nennen wir dann Kraft, welche wir wie von der Natur, von der Gottheit aus-
gehend, betrachten. Kraft iſt aber immer nur das letzte, wohin unſer Verſtand
dringen kann, und Manches, was man fuͤr eine nicht weiter zu ergruͤndende Kraft
anſah, iſt nachmals als Wirkung tiefer liegender Urſachen anerkannt worden.


§. 16.


Zu dem Schluſſe, daß eine Erſcheinung die Wirkung einer anderen ſey, fuͤhrt
uns das oͤftere Beieinanderſeyn oder Aufeinanderfolgen dieſer Erſcheinungen. Hierin
liegt aber der Grund der meiſten Trugſchluͤſſe, indem wir zu leicht geneigt ſind, das
Folgende immer als die Wirkung des Vorhergehenden anzuſehen. (Post hoc, ergo
[8]Begruͤndung der Lehre.
propter hoc.) Auch fehlt es leider! an einem beſtimmten allgemeinen Merkmale,
eine bloße Folge in der Zeit von einer Folge aus der Kraft zu unterſcheiden.


§. 17.


Das haͤufige und wiederholte Beieinanderſeyn berechtigt uns erſt, die
Verbindung zweier Erſcheinungen, als Urſach und Wirkung, nur zu vermuthen.
Je oͤfterer es ſich wiederholt, deſto mehr ſteigt die Wahrſcheinlichkeit dieſer Verbin-
dung, und wird endlich zur moraliſchen Gewißheit fuͤr uns, welche jedoch aufhoͤrt
es zu ſeyn, wenn nur ein einziges Mal das eine ohne das andere erſcheint. Dann
duͤrfen wir wenigſtens das eine nicht fuͤr die alleinige Urſach oder Wirkung des
anderen halten.


§. 18.


Die meiſten Erſcheinungen aber, ſo wie wir ſie in ihrem ganzen Complexus
wahrnehmen, ſind nicht die Wirkung einer, ſondern oft mannigfaltig zuſammenge-
ſetzter und ſich vereinigender Urſachen. Wenn deren neun beiſammen ſind, und die
zehnte fehlt, ſo erfolgt auch die Wirkung nicht, oft die ganz entgegengeſetzte.


Um eine vollſtaͤndige Kornaͤhre hervorzubringen, wird erfordert:


  • 1) ein geſundes Samenkorn mit unbeſchaͤdigtem Keime;
  • 2) Erde, die gelockert und wohl vorbereitet iſt;
  • 3) Feuchtigkeit im gehoͤrigen Maaße, weder zu viel noch zu wenig;
  • 4) Waͤrme im gehoͤrigen Grade.

Dies wußte jeder, aber nun weiß man, daß auch erfordert werde:


  • 5) Luft, denn im luftleeren Raume entwickelt ſich kein Keim;
  • 6) Sauerſtoff in gehoͤrigen Verhaͤltniſſen, denn in einer Luft, wo dieſer fehlt,
    entwickelt ſich ebenfalls der Keim nicht;
  • 7) Kohlenſtoff, denn ohne dieſen kommt die Pflanze nur zur Bluͤthe, nicht
    zur Samenbildung;
  • 8) Licht, denn ohne ſolches erkrankt die Pflanze, und ſtirbt ab vor der Reife.

Es iſt alſo das Hinzutreten aller dieſer Stoffe und Potenzen, und vielleicht vie-
ler anderen noͤthig, um jene Wirkung oder Aehre, und ihr gerechtes Verhaͤltniß,
um eine vollkommne hervorzubringen. Ihr Mißrathen kann an dem Mangel
des einen oder des anderen liegen.


§. 19.
[9]Begruͤndung der Lehre.

§. 19.


Erfahrungen machen wir, entweder durch bloße


Beobachtung, indem wir die von ſelbſt zuſammentreffenden Koͤrper und
Potenzen und deren Einwirkung auf einander gehoͤrig beachten, und das Reſultat
bemerken; oder durch


Verſuche, indem wir wohlbekannte Dinge in genau beſtimmten Verhaͤlt-
niſſen zuſammenbringen, ihre Wechſelwirkung beachten, und dabei moͤglichſt verhuͤ-
ten, daß nichts Fremdes oder Unbekanntes, was Einfluß auf den Erfolg haben kann,
ſich einmiſche.


Ein Verſuch iſt eine der Natur vorgelegte Frage, worauf ſie, wenn er gehoͤrig
eingerichtet iſt, durchaus eine Antwort — ſey es auch nur durch Ja oder Nein —
geben muß.


§. 20.


Die Kunſt, Verſuche anzuſtellen, hat man faſt zuerſt im vorigen JahrhunderteVerſuche.
richtig kennen gelernt und ausgebildet. Auf dieſelbe gruͤndet ſich jedoch vorzuͤglich
die Gewalt des Menſchen uͤber die materielle Welt, und er kann dieſe um ſo weiter
ausdehnen, je mehr er jene Kunſt vervollkommnet und in Ausuͤbung bringt.


§. 21.


Es verdient aber keinesweges den Namen eines Verſuchs, wenn man mehrere
Stoffe und Potenzen, unbeſtimmt und ungemeſſen, und ohne den Einfluß fremder
abzuſchneiden, auf einander wirken laͤßt und den Erfolg bemerkt. Solcher ſogenann-
ten Proben haben wir freilich viele, und es iſt auch allerdings manches Wichtige und
Nuͤtzliche dadurch zufaͤllig entdeckt worden, in den fruͤheren Perioden der Naturfor-
ſchung. Aber nie erfuhr man dadurch das, was man gerade wiſſen wollte, und
worauf es ankam, und Millionen wurden fruchtlos angeſtellt, bevor man eine Ent-
deckung machte.


§. 22.


Ganz vollkommen und reine Verſuche ſind faſt nur in einem iſolirten Raume,
unter der Klocke des Naturforſchers und im Laboratorium des Chemikers moͤglich.
Sie liegen außer dem Wirkungskreiſe des eigentlichen Landwirths, ihre Erforſchung,
Erſter Theil. B
[10]Begruͤndung der Lehre.
Kenntniß und genauere Anſtellung, iſt jedoch, wie wir ſehen werden, von hoͤchſter
Wichtigkeit fuͤr die Lehre vom Ackerbau.


§. 23.


Verſuche indeſſen, wo Zahl, Maaß und Gewicht moͤglichſt genau angewandt,
und Alles, was wir dieſen nicht unterwerfen koͤnnen, doch mit moͤglichſter Genauig-
keit beachtet worden, koͤnnen wir allerdings auch vom Landwirthe erwarten, und ſie
bleiben, ungeachtet ſie nicht in vollkommenſter Reinheit angeſtellt werden konnten,
dennoch von Wichtigkeit.


§. 24.


Beſonders aber giebt es eine Art von Verſuchen, welche den voͤllig reinen Ver-
ſuchen faſt gleich kommen, und in der Landwirthſchaft wenigſtens eben ſo genau, wie
in vielen andern Erfahrungswiſſenſchaften angeſtellet werden koͤnnen. Dies ſind die
komparativen Verſuche. Da nemlich unter freiem Himmel die einwirkenden Dinge
ſelten nach unſerer Willkuͤhr herbeigeſchafft und entfernt, eben ſo wenig gemeſſen und
gewogen werden koͤnnen, ſo muͤſſen wir, um die Wirkung eines in unſerer Gewalt
ſtehenden Dinges zu erforſchen, nur dieſes einzige in verſchiedenen zugleich und
neben einander angeſtellten Verſuchen zuſetzen und weglaſſen, quantitativiſch und qua-
litativiſch veraͤndern, alles uͤbrige aber moͤglichſt gleich erhalten. Der Erfolg wird
uns dann uͤber den Antheil, den der einzige veraͤnderte Umſtand darauf hatte, beleh-
ren und uns anzeigen, ob und in wiefern dieſer zur Erreichung eines gewiſſen Zweckes
nuͤtzlich oder unnuͤtz ſey. Dieſe Verſuche muͤſſen jedoch, um vollſtaͤndig zu ſeyn, un-
ter mannigfaltigen, nicht in unſerer Gewalt ſtehenden Umſtaͤnden, in verſchiedenen
Klimaten, bei verſchiedenem Witterungslaufe, auf verſchiedenen Bodenarten, wie-
derholt werden.


§. 25.


Verſuche dieſer Art ſind freilich nicht leicht, aber dennoch jedem denkenden Land-
wirthe moͤglich. Und jeder der einen ſolchen, aber vollſtaͤndig, ausfuͤhrt, ſey es
auch nur unter beſonderen Umſtaͤnden, und treu erzaͤhlt, macht ſich um die Wiſſen-
ſchaft des Gewerbes, und folglich auch um die Praxis bei Welt und Nachwelt ver-
dient. Sie in Menge anzuſtellen, uͤberſteigt die Kraͤfte und die Forderungen, die
[11]Begruͤndung der Lehre.
man an den Einzelnen machen kann, und es waͤre nur Sache des Staats, dieſem
Geſchaͤfte gewachſene Maͤnner in die Lage zu ſetzen, wo ſie ihre Zeit und Talente ganz
der Erforſchung der Natur zum Beſten der Landwirthſchaft und des allgemeinen
Wohlſtandes widmen koͤnnten.


Oekonomiſche Societaͤten, welche zur Befoͤrderung der Wiſſenſchaft geſtiftet
worden, ſollten ſich die Anſtellung ſolcher Verſuche und die Vertheilung derſelben
unter ihre Mitglieder vor allem angelegen ſeyn laſſen; ſo wie es die Mecklenburgi-
ſche Societaͤt thun wollte.


§. 26.


Da aber bis jetzt die Zahl ſolcher genauen Verſuche noch zu geringe iſt, ſo muͤſ-Beobachtun-
gen.

ſen wir die, vielleicht ſchon zu große, Sammlung von bloßen Beobachtungen und
von Nachrichten, uͤber mancherlei angeſtellte Proben, bei aller ihrer Unvollkommen-
heit zu Huͤlfe nehmen, und ſie zur Begruͤndung unſerer Wiſſenſchaft benutzen.


Haben ſich doch Wiſſenſchaften ausgebildet, die außer der Beobachtung der
Wirkung unbekannter Potenzen und einzelner ſehr unvollkommener Proben noch we-
niger von reinen Erfahrungsſaͤtzen zum Grunde legen konnten, z. B. die Medicin.


§. 27.


Es gehoͤrt aber viele Vorſicht und Scharfſinn dazu, um in dieſes verworrene
Chaos Licht und Ordnung zu bringen. Es muͤſſen jene aufbehaltenen Beobachtungen
nicht bloß geſammelt und geordnet, ſondern auch von allen Seiten betrachtet, mit
einander verglichen, zuſammengepaßt, nach bekannten Thatſachen und den vorhande-
nen genauern Verſuchen gepruͤft werden. So laſſen ſich aus ihnen wichtige Reſultate
herausziehen, die zwar mehr oder minder evident ſind, denen man aber vernuͤnftiger
Weiſe ſeinen Beifall nicht verſagen kann, und die zu einer genauern Unterſuchung
leiten, woraus dann endlich ihre Beſtaͤtigung oder Widerlegung unwiderſprechlich
hervorgehen muß. Es muß nur dasjenige wohl unterſchieden werden, was mit meh-
rerer oder minderer Zuverſicht, und was nur auf eine zweifelhafte Art, nach der bis
jetzt mangelhaften Erfahrung, angenommen werden darf. Viel weiter wuͤrden wir
auch hierdurch ſchon gekommen ſeyn, wenn nicht die laͤcherliche Schaam, womit die
meiſten Landwirthe fehlgeſchlagene Verſuche verheimlichen, und die Uebertreibung,
womit ſie gluͤckliche erzaͤhlen, die Fortſchritte aufgehalten haͤtte.


B 2
[12]Begruͤndung der Lehre.

§. 28.


Beihuͤlfe der
Naturwiſſen-
ſchaft.
Eine große Beihuͤlfe zur Begruͤndung unſerer Wiſſenſchaft, und insbeſondere
einen Faden, um uns aus dem Labyrinthe der gehaͤuften, mehrentheils einſeitigen
Erfahrungen herauszuwickeln, einen Pruͤfſtein, um ihren Gehalt und ihre Aechtheit
zu erforſchen, giebt uns die in den letzteren Zeiten ſo hoch vervollkommnete Natur-
wiſſenſchaft. Die Natur wirkt allenthalben nach gleichen und ewigen Geſetzen, und
nur durch Benutzung der Naturkraft wirkt der Landwirth. Deshalb laſſen ſich aus
phyſikaliſch-chemiſchen Kenntniſſen fuͤr den Ackerbau theils direkte Regeln ableiten,
theils die Richtung beſtimmen, die wir bei unſeren Unterſuchungen zu nehmen haben.
Wenn nur durch jene die Gleichheit und die Ungleichheit des Bodens und ſeine Be-
ſtandtheile beſtimmt ausgemittelt worden, ſo iſt dies genug, um uͤber die haͤufige Un-
gleichheit des Erfolgs bei angeſtellten Operationen Licht zu bekommen. Seit jeher
hatten jene Wiſſenſchaften Einfluß auf die Lehre vom Ackerbau gehabt, und aus
ihrem unvollkommenen Zuſtande waren manche Vorurtheile und falſche Begriffe mit
heruͤber gebracht, die wir nicht anders, als durch die Benutzung der nun berichtigten
Naturkenntniſſe entfernen koͤnnen. In den neueſten Zeiten iſt vorzuͤglich die Chemie
zur Bereicherung der Ackerkunde angewandt, und groß iſt der Gewinn, den ſelbſt die
Praxis ſchon davon gehabt hat. Wir koͤnnen jetzt manche Wahrheiten, die wir nach
unſeren Beobachtungen auf dem freien Felde und Wirthſchaftshofe nur ahneten,
evident erweiſen, und manche angenommene Vorurtheile widerlegen.


Deshalb muß ſich der wiſſenſchaftliche Vortrag der Ackerbaulehre unerlaͤßlich auf
richtige phyſikaliſche und chemiſche Begriffe gruͤnden, und wir muͤſſen durch ſie ſo tief
wie moͤglich auf den Grund der Erſcheinungen zu kommen ſuchen, weil wir nur dann
mit Gluͤck in unſeren Unterſuchungen arbeiten, und um ſo zahlreichere und richtigere
Folgen ziehen koͤnnen, je tiefer wir zu den Gruͤnden der Naturerſcheinungen
eindringen.


Nur duͤrfen wir keine Stufe uͤberſpringen, ſonſt dringen wir nicht ein; wir
ſtuͤrzen in den Abgrund der Muthmaßungen und dunklen Begriffe, welche zwar die
Phantaſie beſchaͤftigen koͤnnen, den Verſtand aber verwirren.


§. 29.


Pflanzen-
kunde.
Da der Landwirth ſich mit der Erzeugung, dem Wachsthum und der Vollen-
dung der Pflanzen hauptſaͤchlich beſchaͤftigt, ſo iſt die Kenntniß von der Organiſation
[13]Begruͤndung der Lehre.
und Natur der Pflanzen ſowohl (Pflanzenphyſiologie), als die von ihren charakte-
riſtiſchen Unterſcheidungszeichen, ihren natuͤrlichen und kuͤnſtlichen Ordnungen und
ihren Benennungen (Botanik), der Landwirthſchaftslehre unentbehrlich.


§. 30.


Und da der Landwirth ferner die Produktion der Thiere und der thieriſchen Sub-Thierkunde.
ſtanzen zu ſeinem Geſchaͤfte macht, ſo iſt, um das richtige Verfahren hierbei auszu-
mitteln, nicht minder die Kenntniß der thieriſchen Natur und ihrer Abweichung vom
geſunden Zuſtande, der Lehre hoͤchſt wichtig.


§. 31.


Ohne die Grundſaͤtze der reinen Mathematik kann keine Wiſſenſchaft ſich aus-Mathematik.
bilden. Die Landwirthſchaft bedarf aber mehrerer Theile der angewandten Mathe-
matik, vorzuͤglich der Rechenkunſt im ausgedehnteren Sinne des Worts, des Kal-
kuls zur mannigfaltigen Berechnung der Verhaͤltniſſe, und der genauen Buchhaltung,
um ſichere Data zu bekommen; ferner der Flaͤchen- und Hoͤhen-Meßkunſt, der Me-
chanik, der Hydraulik und Hydroſtatik, und der Baukunſt.


§. 32.


Zur Entwickelung der Lehre ſind endlich politiſche, ſtaatswirthſchaftliche,
rechtskundige und merkantiliſche Kenntniſſe und richtige Begriffe aus allen dieſen
Faͤchern nicht zu entbehren.


§. 33.


Und da mancherlei Bereitungen ſelbſt gewonnener Produkte den daraus zu zie-
henden Nutzen erhoͤhen, und ſolche vortheilhaft auf das Ganze der Wirthſchaft zu-
ruͤckwirken, ſo ſind manche technologiſche Kenntniſſe erforderlich. Sie ſind ſelbſt in
Hinſicht ſolcher Producte nuͤtzlich, die der Landwirth an den Fabrikanten verkauft,
um den Werth derſelben fuͤr dieſen, und wie der Werth erhoͤhet werden koͤnne,
zu erkennen.


Die Landwirthſchaftslehre muß alſo aus allen dieſen Wiſſenſchaften Saͤtze zur
Begruͤndung der ihrigen entlehnen, und folglich dieſe Wiſſenſchaften in ihrem ganzen
Umfange zur Hand haben, obwohl ſie ſelbige nicht ſelbſt vortraͤgt.


[14]Begruͤndung des Gewerbes.

Begruͤndung des Gewerbes.


§. 34.


Zum Betriebe des Gewerbes wird vor allen erfordert: 1) ein faͤhiges Subjekt;
2) Kapital; 3) ein Landgut.


Das Subjekt.


§. 35.

Eigenſchaften
eines dazu
tuͤchtigen
Subjekts.
Jeder, welcher die Landwirthſchaft mit hoͤchſtmoͤglichem Erfolg — denn von
etwas anderem kann hier nicht die Rede ſeyn — ausuͤben will, muß Energie und
Thaͤtigkeit, mit Ueberlegung, Ausdauer und mit allen erforderlichen Kenntniſſen
verknuͤpfen.


Zwar hat man es lange als Beruf zur Landwirthſchaft angeſehen, wenn ein
junger Menſch zu anderen Gewerben zu wenig Faͤhigkeit beſaß; und es giebt auch
Beiſpiele, daß einige dieſes Schlages, ungeachtet ſie auf einer ſehr niedern Stufe
ſtehen blieben, dennoch bei der Landwirthſchaft ihr Gluͤck gemacht haben. Dies
war aber bloß ein gluͤckliches Zuſammentreffen aͤußerer zufaͤlliger Umſtaͤnde, welches
in einem gewiſſen Zeitraume nicht ſelten war, jetzt aber kaum mehr eintreten kann.


Der Betrieb der Landwirthſchaft iſt aus ſo mannigfaltigen einzelnen Verrichtun-
gen zuſammengeſetzt, deren jede an ſich ſehr leicht ſcheint, die aber ſchwer im gerech-
ten Verhaͤltniſſe zu erhalten ſind, indem ſie ſich oft widerſtreben. Dieſe der Zeit und
den Kraͤften nach ſo zu ordnen, daß keine verſaͤumt, ſondern jede gehoͤrig und in dem
Maaße vollfuͤhrt werde, daß andere gleichnoͤthige nicht darunter leiden, erfordert
große Aufmerkſamkeit und Thaͤtigkeit ohne Unruhe, ſchnellen Entſchluß ohne Ueber-
eilung, allgemeinen Ueberblick des Ganzen, mit ſcharfer Aufmerkſamkeit auf jeden
Punkt, richtige Wuͤrdigung des mehr oder minder Noͤthigen und Nuͤtzlichen in
jedem Momente, Ausdauer bei der Vollendung des Angefangenen, ohne uͤber dieſes
das Dringendere zu verſaͤumen, richtige Berechnung der Kraͤfte und der Zeit, zur
moͤglich vortheilhafteſten nachhaltigen Benutzung derſelben.


§. 36.

Da vielleicht kein Gewerbe ſo vielen Zufaͤlligkeiten und Ungluͤcksfaͤllen ausgeſetzt
iſt, wie die Landwirthſchaft, ſo iſt, um ein gluͤckliches Leben dabei zu fuͤhren, bei
[15]Faͤhigkeiten des Subjekts.
der erforderlichen Thaͤtigkeit doch eine gewiſſe Ruhe des Gemuͤths eine nothwendige
Bedingung.


Der Landwirth muß jedes unverſchuldete Ungluͤck oder jede verfehlte Erwar-
tung, ſobald er deren Folgen durch gehoͤrige Vorkehrungen moͤglichſt gemindert hat,
verſchmerzen und vergeſſen koͤnnen, entweder vermoͤge eines gewiſſen natuͤrlichen
Phlegma, oder indem er ſich hoͤhere Troſtgruͤnde, die Philoſophie oder Religion ihm
geben, vorſtellt. Nur gegen das, was durch ihn oder durch andere verſchuldet iſt,
darf er nicht leichtſinnig ſeyn, und eine natuͤrliche lebhafte Empfindlichkeit, durch
Vernunft gezuͤgelt, beugt ſolchen Fehlern in der Folge vor.


§. 37.

Das Landleben hat bei allen Annehmlichkeiten ſo viel Einfoͤrmiges, und bei aller
Geſchaͤftigkeit doch ſolche Stunden der Langeweile, daß dem lebhaften Kopfe ſolches
kaum genuͤgen kann, wenn er ſich nicht mit einem andern Studium beſchaͤftigt. Un-
ter allen aber iſt keins angemeſſener fuͤr ihn, wie das der Natur. Er kann der gluͤck-
lichen Neigung, in der Naturwelt zu leben und ihre erhabenen Geſetze zu erforſchen,
ſich mehr wie jeder andere hingeben, indem er ſie, ohne ſeinen Geſchaͤften Abbruch zu
thun, immer befriedigen und faſt in jedem Augenblicke damit vereinigen kann.


Wenn uns die moraliſche Welt und die geſellſchaftlichen Verhaͤltniſſe faſt nur
den widrigen Anblick des Widerſtrebens gegen die ewig beſeeligenden Geſetze der
Vernunft darbieten, wodurch ſich Schmerz und Elend uͤber die Erde verbreitet, ſo
zeigt uns die Natur nur um ſo mehr Ordnung und Einheit, je tiefer wir eindringen.
Das Beſeeligende dieſes Anblicks genuͤgt nicht nur dem Gemuͤthe, ſondern erweckt
auch den Glauben, die ewige Weisheit, welche ihr Werk in der materiellen Welt
unſerem Auge offen darlegt, und die Materie in immer neuen Gebilden erſcheinen
laͤßt, werde auch in der geiſtigen Welt Alles nach einem Plane, zu einem harmoni-
ſchen Ganzen geordnet haben, deſſen Vollendung der Ewigkeit vorbehalten iſt.


Dies Gefuͤhl wird, wenn gleich nur dunkel, beim Landmanne lebhafter wie
beim Staͤdter erregt, weshalb man auch beobachtet hat, daß bei ackerbauenden
Nationen und Staͤnden immer mehrere und reinere Religioſitaͤt herrſchte, wie bei
denen, die Krieg und Handel zu ihren Geſchaͤften machten.


Ohne Liebe und Kenntniß der Natur wird das landwirthſchaftliche Leben dem,
der es bloß zur Erreichung des Hauptzweckes erwaͤhlt, leicht verleidet werden, und
es gehoͤrt dann ſehr große Reſignation dazu, ſich bloß ſeiner Pflicht zu widmen, und
eine groͤßere vielleicht, je gebildeter man iſt. Manche, die des ſtaͤdtiſchen Lebens
[16]Faͤhigkeiten des Subjekts.
[und] ſeiner Mannigfaltigkeiten gewohnt waren, haben dieſe aus Ueberdruß oder an-
deren Urſachen verlaſſen und ſich der Landwirthſchaft widmen wollen; aber ſie fanden
die Pflichten und Entbehrungen bald zu ſchwer fuͤr ſich, und gaben ihr Unternehmen
ganz oder theilweiſe auf, nicht ohne ſchmerzlichen Verluſt. Unter denen, die in
Staͤdten hoͤher ausgebildet waren, habe ich nur ſolche ihrem Vorſatze getreu und in
der Ausfuͤhrung gluͤcklich befunden, die ſich der Neigung, in der Natur zu leben,
was bei dem Gebildeten ohne gruͤndliche Kenntniß derſelben nicht geſchehen kann,
ganz hingaben.


§. 38.

Erwerbung
der Kennt-
niſſe.
Der Mann, der jene Talente, mit dieſer Neigung verbunden, in ſich wahr-
nimmt; der Juͤngling, der die Anlage dazu aͤußert, wird ſich mit großem Erfolge
der Landwirthſchaft widmen, und das hoͤhere Ziel darin erreichen, wenn er ſich eine
vollſtaͤndige Kenntniß davon erwirbt. Es fraͤgt ſich alſo, wie dieſe am ſicherſten
erworben werde.


§. 39.

Man erwirbt ſie ohne Zweifel am leichteſten und natuͤrlichſten, wenn ein bloß
ſinnlicher und mechaniſcher Unterricht und Uebung oder eigentliche Erziehung zur
Landwirthſchaft dem wiſſenſchaftlichen Unterricht vorhergeht. Dennoch haben wir der
Beiſpiele ſehr viele, daß, bei einer der landwirthſchaftlichen ganz entgegengeſetzten
Erziehung und vormaligen Beſchaͤftigung, ſich Maͤnner von entſchiedenem Talent
und Neigung, vermoͤge eines ganz wiſſenſchaftlichen Unterrichts, zu großen Land-
wirthen gebildet, und ſogar vor aͤltern einſichtsvollen Landwirthen in kurzer Zeit den
Vorſprung gewonnen haben. Die Wiſſenſchaft eroͤffnete ihnen Anſichten, welche die
Rutine uͤberſah, und ſchaͤrfte ihre Augen, dasjenige klar und beſtimmt zu erkennen,
wobei ſich lange Uebung mit dunklerm Gefuͤhle begnuͤgt hatte.


Mehrentheils haben ſie zwar bei einzelnen Theilen anfangs Fehler begangen
und Lehrgeld zahlen muͤſſen, woran aber das Mangelhafte des bisherig wiſſenſchaft-
lichen Unterrichts nur Schuld war.


§. 40.

Erziehung zur
Landwirth-
ſchaft.
Bei gleichen Talenten und gleichem wiſſenſchaftlichen Unterricht muß jedoch der-
jenige immer den Vorzug haben, welcher ohne Vernachlaͤßigung der uͤbrigen Ausbil-
dung in der erſten Jugend ſchon der Erziehung zum Landwirth genoſſen hat. Dieſe
Erziehung erhalte der Juͤngling von funfzehn Jahren in einer ſehr betriebſamen, aus
mannig-
[17]Faͤhigkeiten des Subjekts.
mannigfaltigen Zweigen zuſammengeſetzten, mit vielen und mancherlei Kraͤften wir-
kenden Wirthſchaft, wenn ſie gleich von hoͤherer Zweckmaͤßigkeit noch weit entfernt
waͤre. Er ſoll hier nur die ſinnlichen Eindruͤcke von allen Gegenſtaͤnden und Geſchaͤf-
ten des Ackerbaues erhalten, das Detail und die einzelnen Momente der Handgriffe
durch eignen Verſuch und Uebung genau auffaſſen, ſich in der Schaͤtzung des Raums,
der Zeit und der Kraft uͤben, und ſich in ſeinem Kopfe einen Maaßſtab davon bilden.
Er lerne hier ferner den Umgang mit den arbeitenden Menſchen und die Behandlungs-
weiſe kennen und uͤben, durch welche man bei ihnen am ſicherſten und nachhaltigſten
den Zweck erreicht. Er uͤbe ſich ferner in der Thaͤtigkeit, Geduld, Ausdauer und
Moderation, jedes zu ſeiner Zeit, und gewoͤhne ſich phyſiſch und moraliſch an das
landwirthſchaftliche Leben. Seine Aufmerkſamkeit erwecke er, und komme ſeinem
Gedaͤchtniß zu Huͤlfe durch unmittelbare Anzeichnungen im Taſchenbuche und durch
die Fuͤhrung eines Journals. Dann lerne er die Directions-Geſchaͤfte nach der hier
eingefuͤhrten Weiſe kennen, ſo viel er Gelegenheit dazu hat, und vernachlaͤſſige be-
ſonders nicht, ſich bei Kauf- und Verkaufsgeſchaͤften einen gewiſſen Takt zu erwerben,
um Liſt mit Gegenliſt zu bekaͤmpfen. Je mechaniſcher und poſitiver er hier Alles
erlernt, deſto beſſer iſt es vielleicht, wenn er nachmals eine hoͤhere Ausbildung erhal-
ten ſoll. Schwankende und falſche Gruͤnde, die fuͤr Manches angefuͤhrt zu werden
pflegen, und die der junge Mann, bevor er ſie pruͤfen kann, auf Glauben annimmt,
wurzeln nur als Vorurtheile ein, die mit Muͤhe ausgerottet werden muͤſſen. So
vorbereitet wird er zum wiſſenſchaftlichen Unterricht, mit der Erwartung, das Hohe
und Große zu erreichen, uͤbergehen koͤnnen.


§. 41.

Man hat den Nutzen der Huͤlfswiſſenſchaften fuͤr die hoͤhere LandwirthſchaftHuͤlfswiſſen-
ſchaften.

ſchon lange nicht ganz verkannt, und dann angenommen, daß ihre Erlernung vor-
hergehen muͤſſe. Deshalb haben ſich junge, der Landwirthſchaft beſtimmte Maͤnner
einige Jahre auf Univerſitaͤten aufgehalten, um hier das ſogenannte Kameralfach
zu ſtudieren. Allein dieſe Nebenwiſſenſchaften erfordern, in Bezug auf die Land-
wirthſchaft, eine ganz beſondere Behandlung. Das Allgemeine derſelben muß in
ſofern vollſtaͤndig und gruͤndlich gelehrt werden, als noͤthig iſt, um jedes Spezielle
davon abzuleiten. In Anſehung des Speziellen aber ſcheint mir nur dasjenige zweck-
maͤßig, was auf das Gewerbe oder die Lehre von dieſem Gewerbe nahen Bezug hat.
Erſter Theil. C
[18]Faͤhigkeiten des Subjekts.
Durch eine zu weite Ausdehnung dieſer Lehren wird das Gemuͤth zu ſehr zerſtreut und
von dem Hauptziele abgelenkt, und die uͤberwiegende Neigung, welche fuͤr ein oder
anderes Studium in dieſen empfaͤnglichen Jahren entſteht, kann dem thaͤtigen Leben
Abbruch thun; oder aber, es entſteht eine gewiſſe Oberflaͤchlichkeit, ein ſogenanntes
encyklopaͤdiſches Wiſſen. Wird dagegen Alles mit Hinſicht auf den einen bezweckten
Gegenſtand vorgetragen, ſo konzentrirt ſich auf ihm alles Licht, und er erſcheint dem
Juͤnglinge in deſto reizenderer Geſtalt. Deshalb hat der verbundene und in einander
greifende Vortrag der Haupt- und Huͤlfswiſſenſchaften ſo große Vorzuͤge, und man-
cher, der die Huͤlfswiſſenſchaften auf Univerſitaͤten gehoͤrt hatte, fing bei ſelbigen erſt
an, den Bezug zu erkennen, den ſie auf ſein Studium haben koͤnnten.


§. 42.

Lehrſtuͤhle der
Landwirth-
ſchaft auf Uni-
verſitaͤten.
Daß man ſchon ſeit hundert Jahren die Moͤglichkeit und Nuͤtzlichkeit eines wiſ-
ſenſchaftlichen Unterrichts in der Landwirthſchaft ahnete, beweiſen die Lehrſtuͤhle,
welche ſeitdem faſt auf allen Univerſitaͤten dafuͤr errichtet wurden. In ſofern ſolche
dem kuͤnftigen Staatsbeamten, dem Rechtsgelehrten, ſelbſt dem Theologen und
Arzte, eine klare Anſicht des landwirthſchaftlichen Gewerbes geben ſollen, erkenne ich
ihren Nutzen an, und wuͤnſchte nur, daß der Vortrag von demſelben, dieſem einzig
von ihnen erreichbaren Zwecke, angemeſſen waͤre. Fuͤr den Unterricht ſuchenden
Landwirth ſcheinen ſie mir durchaus nicht paſſend, indem die Univerſitaͤtsverhaͤltniſſe,
die akademiſche Lebensweiſe und die ganze Anſicht der Dinge daſelbſt, etwas zu hete-
rogenes in ſeine Bildung bringt, welches ihm in Anſehung ſeiner kuͤnftigen Thaͤ-
tigkeit und Lebensweiſe leicht nachtheilig werden moͤchte; man auch kaum erwar-
ten kann, daß ein praktiſch-wiſſenſchaftlicher Landwirth eine Lehrſtelle auf Univerſitaͤ-
ten annehmen werde, und ein anderer zu dieſem Vortrage durchaus nicht faͤhig iſt.


§. 43.

Koͤpfe, in denen die Wiſſenſchaft der Landwirthſchaft mehr oder minder ent-
wickelt bisher exiſtirte, haben ſich ſolche durch eigenes Nachdenken erſchaffen muͤſſen,
und konnten die ungeheure in dieſem Fache geſchriebene Maſſe von Buͤchern nur ge-
brauchen, um die darin zerſtreuten guten Materialien herauszuheben. Mehrentheils
waren dies aber nur ſolche, die zu eigenem Gebrauch und fuͤr ihre beſonderen Ver-
haͤltniſſe ſich ihre Syſteme bildeten, oder auch Kameraliſten und Statiſtiker, die wie-
derum einen vom landwirthſchaftlichen verſchiedenen Geſichtspunkt hatten, und Alles
[19]Faͤhigkeiten des Subjekts.
in die hergebrachten Formen zwaͤngen mußten, die haͤufig nicht von der Natur, ſon-
dern von der Willkuͤhr gegeben waren.


Wir haben wol deshalb noch keine der Landwirthſchaft angemeſſene Legislatur,
weil wir keine Wiſſenſchaft derſelben hatten. Denn wie konnte der Geſetzgeber ein
ſo verwickeltes Gewerbe richtig ins Auge faſſen, von dem er nur einſeitige Begriffe
bekam? — Doch iſt es neuerlich den ſtaatswirthſchaftlichen Schriftſtellern Krug
und Kraus gelungen.


§. 44.

Bisher konnte nichts ſo ſehr zur Ausbildung eines rationellen Landwirths bei-Reiſen.
tragen, als Reiſen durch die in landwirthſchaftlicher Hinſicht ausgezeichneten
Laͤnder. Die Beobachtung der mannigfaltig verſchiedenen Methoden und Einrich-
tungen verſchiedener Voͤlker zerſtoͤren das eingeſogene Vorurtheil, als koͤnne es nicht
anders und beſſer als bei uns ſeyn, und die Einſeitigkeit. Die Gebraͤuche ganzer
Provinzen und Nationen, in den allgemeinen Wirthſchaftsformen ſowohl, als in
dem Betriebe jedes Geſchaͤfts und der Behandlung jedes Produkts, ſind fuͤr den den-
kenden Mann Verſuche im Großen, wenn er ſie, mittelſt vielſeitiger Vergleichung
der Reſultate, gehoͤrig neben einander zu ſtellen weiß. Es gehoͤrt aber eine große
Ausdauer und Ueberwindung mancher Schwierigkeiten dazu, um ſolche Reiſen nutz-
bar zu machen, und mit ſeiner Beobachtung voͤllig auf den Grund zu dringen. Wer
ein Land mit Extrapoſt durchgereiſt und nur in Wirthshaͤuſern eingekehrt iſt, wird
unbedeutend wenig Ausbeute dieſer Art daher zuruͤckbringen. Ferner erfordert es
einen durch viele Vorkenntniſſe ausgebildeten Verſtand und Scharfſinn und eine vor-
urtheilsfreie Unpartheilichkeit, um aus ſolchen Bemerkungen wahre und beſtimmte
Reſultate zu ziehen. Sonſt bringt man ſtatt abgelegter Kleider und Vorurtheile nur
neue in das Land, die unſerm Klima und unſerer geſellſchaftlichen Konvenienz weniger
angemeſſen ſind, wie die alten. Haͤtte jedoch das Handwerk des Ackerbaues
ſchon, wie die zuͤnftigen Handwerke, ſeinen Geſellen das Reiſen zur Pflicht gemacht,
ſo ſtaͤnde es ohne Zweifel beſſer um ſelbiges.


In der Folge Etwas uͤber die Regel des Reiſens in landwirthſchaftlicher
Hinſicht, die zweckmaͤßigſten Reiſerouten, und uͤber die landwirthſchaftliche
Geographie.


C 2
[20]Faͤhigkeiten des Subjekts.
§. 45.

Beſondere In-
ſtitute zum
landwirth-
ſchaftlichen
Unterricht.
Endlich ſind eigene landwirthſchaftliche Unterrichts-Inſtitute in den neuern
Zeiten haͤufig vorgeſchlagen, projektirt und verſucht, aber noch nicht nachhaltend
ausgefuͤhrt worden. Man hat zum Theil zu vieles von ihnen verlangt. Das Me-
chaniſche muß in ſolchen zwar klar und von Grund aus gezeigt und gelehrt werden;
die Uebung darin laͤßt ſich aber ſchwerlich genugſam damit verbinden. Das, was
wir Erziehung zur Landwirthſchaft genannt haben, kann in niederen Schulen, die
jedoch von keinem großen Umfange zu ſeyn brauchten, und denen jeder brave und
fleißige Wirthſchaftsverwalter, faſt ohne alle wiſſenſchaftliche Bildung, vorſtehen
koͤnnte, beſſer erlangt werden, indem der laͤngere Aufenthalt in dieſen auch minder
koſtſpielig iſt.


An eine wiſſenſchaftliche Unterrichtsanſtalt ſind aber folgende Forderungen
zu machen.


Es muß daſelbſt alles Wiſſenſchaftliche, was auf das landwirthſchaftliche Leben
direkten und indirekten Bezug hat, mit einander vereinigt und eingreifend, und mit
klar anzugebender Hinſicht auf den Hauptzweck gelehrt werden.


Hierzu iſt erforderlich, daß jeder Lehrer nicht nur ſeine Wiſſenſchaft in voller
Klarheit und Gruͤndlichkeit beſitze, indem es immer weit ſchwerer iſt, eine Wiſſen-
ſchaft in beſondern Bezug auf eine andere, als im Allgemeinen vorzutragen; ſondern
er muß auch von dem Hauptzwecke ſelbſt, um deſſenwillen ſie vorgetragen wird, voll-
ſtaͤndige Kenntniß, und einen hohen Begriff von deſſen Wichtigkeit haben.


Neben der Erkenntniß muß Liebe und Enthuſiasmus fuͤr die Sache erregt wer-
den. Das Ideal der hoͤchſt moͤglichen Vollkommenheit muß ſo hoch, ſo einleuch-
tend und ſo reizend aufgeſtellt werden, daß die Sehnſucht ſolches um ſein Selbſt-
willen zu erreichen im Gemuͤthe tief wurzele. Daß die auf ein ſolches Inſtitut kom-
menden deſſen faͤhig ſind, laͤßt ſich ſchon aus ihrem Kommen annehmen.


Ein Ideal iſt kein Hirngeſpinnſt, obwohl es unerreichbar ſeyn kann. Es iſt ein
Product des Verſtandes und der Vernunft, in welchem gar nichts willkuͤrlich ſeyn
darf; naͤmlich die Vorſtellung der hoͤchſten Vollkommenheit, die in irgend einer
Sache denkbar iſt, ohne alle Ruͤckſicht auf die Einſchraͤnkungen, welche Nothwen-
digkeit und Zufall der Ausfuͤhrung in den Weg legen. Man muß ſolches nothwen-
dig vor Augen haben, wenn man das moͤglich Hoͤchſte unter allen Umſtaͤnden errei-
[21]Faͤhigkeiten des Subjekts.
chen will, um ſich demſelben in jeder Lage, waͤre es auch nur durch einen kleinen
Schritt und durch große Umwege zu naͤhern. Unter Ideal der Landwirthſchaft iſt
keine einzelne Einrichtung, ſondern diejenige Ordnung, wodurch unter allen gege-
benen Umſtaͤnden der Zweck des Gewerbes nach §. 1. und 2. am vollkommen-
ſten erreicht wird, zu verſtehen.


Es iſt durchaus noͤthig, daß eine ſinnliche Darſtellung aller Gegenſtaͤnde und
ihrer Behandlung in jedem Detail und in jedem Momente mit der Lehre verbunden
ſey, damit ein tiefer, klarer und bleibender Eindruck bewirkt werde, auch von jedem
wichtigern Satze ein Erfahrungsbeweis oder erlaͤuterndes Experiment gegeben werden
koͤnne. Deshalb iſt eine hinlaͤnglich ausgedehnte und komplizirte Wirthſchaft dabei
noͤthig, die zu allen wichtigen Operationen die Vorkehrungen enthaͤlt und Veran-
laſſung giebt. Da jedoch nicht Alles in einer Wirthſchaft vereinigt ſeyn kann, ohne
ſie gar zu komplizirt zu machen, — wodurch ſie wiederum aufhoͤren wuͤrde, eine
Muſterwirthſchaft zu ſeyn, wie ſie doch ſeyn ſoll, — ſo muß fuͤr das Inſtitut eine
ſolche Gegend ausgewaͤhlt werden, wo mannigfaltige Einrichtungen und Verſchieden-
heiten in der Naͤhe zu beobachten, und Vergleichungen anzuſtellen ſind.


Die mit dem Inſtitute verbundene Wirthſchaft muß zwar eine Muſterwirth-
ſchaft, braucht aber nicht eine vollendete zu ſeyn. Vielmehr iſt es beſſer, wenn ſie
nur nach Vollendung hinſtrebt, um die Schwierigkeiten, die dieſer entgegenſtehen,
und ihre Umgehung zu zeigen. Auch muß ſie ſich in den gewoͤhnlichen Verhaͤltniſſen
befinden, und keine außerordentliche Huͤlfsquellen, womit ſie ſich ſchneller emporbrin-
gen kann, als ſonſt moͤglich iſt, haben oder benutzen. Desgleichen darf ſie ſich keiner
Huͤlfsmittel, vermoͤge eines unverhaͤltnißmaͤßig großen Betriebs-Kapitals bedienen,
die im Großen durchaus nicht anwendbar waͤren.


Sie muß weder Duͤnger aus Staͤdten kaufen, noch durch tiefes Rajolen mit
dem Spaten und durch Unterpfluͤgen mehrjaͤhriger Ernten u. dgl. zu koſtſpielige Mit-
tel ihren Acker verbeſſern, ſondern muß durchaus oͤkonomiſch richtig verfahren. Um
zu zeigen, was durch ſolche Operationen bewirkt werden koͤnne, reichen einzelne
Quadratruthen zu.


Nicht minder muß ein vollſtaͤndiger Apparat und zweckmaͤßige Einrichtungen fuͤr
die hier gelehrten Huͤlfswiſſenſchaften vorhanden ſeyn. Die ganze Lebensweiſe und
Unterhaltung muß auf den einzigen Hauptzweck hinausgehen, und die ganze Thaͤtig-
[22]Faͤhigkeiten des Subjekts.
keit auf denſelben gerichtet werden, nicht durch Zwang oder poſitive Anordnungen,
ſondern vermoͤge der Liebe und des Intereſſes, welches fuͤr die Sache erregt wird.
Durch offene und freie Unterhaltung wird am beſten ein Austauſch der Ideen und
Meinungen, ein tieferes Nachdenken uͤber ſelbige, und ein Abreiben aller mitgebrach-
ten Schlacken des Vorurtheils bewirkt. Sie muß daher auf alle Weiſe befoͤrdert,
herbeigefuͤhrt und geleitet werden, indem nichts ſo ſehr eine gruͤndliche Pruͤfung be-
foͤrdert als Widerſpruch, der nicht durch Anſehn der Perſon, ſondern durch Vernunft
gehoben und zur klaren Entſcheidung gebracht werden muß.


Da wiſſenſchaftliche Ausbildung an ſich keinen aͤußern Zwang leidet, ſondern
nur Wirkung des freien Geiſtes ſeyn kann, und da ſich ferner im Allgemeinen anneh-
men laͤßt, daß diejenigen, welche ſich auf einer ſolchen Anſtalt einfinden, aus freier
Wahl und alſo mit dem feſten Willen, ſich die moͤglichſte Vollkommenheit in dieſem
Fach zu erwerben, hinkommen, ſo waͤre Zwang ſchaͤdlich und unnuͤtz. Dagegen waͤren
aber die, welche aus irgend einer andern Abſicht kaͤmen oder hergeſchickt waͤren, ſogleich
zu entfernen, ſobald es ſich nehmlich zeigte, daß ſie von jenem gemeinſamen Geiſte
nicht ergriffen wuͤrden, und nur durch Zwang abgehalten werden koͤnnten, ihn nicht
zu ſtoͤren. Jedoch muß allerdings eine gewiſſe Ordnung, inſofern ſie um des gemei-
nen Beſtens willen, und um jeden ſeine Freiheit und Bequemlichkeit zu ſichern, noͤthig
iſt, feſtgeſetzt und ſtrenge beobachtet werden.


So ſehr die geſellige Mittheilung unter jenen Vorausſetzungen den Zweck befoͤr-
dert, ſo darf ſie dennoch den einſamen Fleiß nicht ſtoͤren, weshalb jeder einzeln ein
eignes Zimmer bewohnen und ſolches ungeſtoͤrt fuͤr ſich beſitzen muß.


Je mehr ſich eine ſolche Anſtalt einen weit verbreiteten Ruf verſchafft, um aus
entfernten und verſchiedenartigen Provinzen Lehrbegierige herbeizuziehn, — nicht
lauter unerfahrne, ſondern ſolche Maͤnner, die ſchon durch laͤngere Uebung und
Scharfſinn ſich eine genauere Kenntniß ihrer landuͤblichen Wirthſchaft erworben ha-
ben, — um ſo vollkommner wird ſie werden. Denn nichts iſt wirkſamer, um alle
Einſeitigkeit der Lehrenden und Lernenden zu verhuͤten, als wenn jene auf die mannig-
faltigen mitgebrachten Begriffe Ruͤckſicht nehmen muͤſſen, damit dieſe erkennen, wie
die gegebenen allgemeinen Begriffe alles Verſchiedengeſtaltete in ſich faſſen, und
gluͤcklich vereinigen. Durch die Zuſammenkunft und das beſtaͤndige Beieinanderſeyn
von Maͤnnern aus den verſchiedenſten Klimaten, Laͤndern und Nationen, wo die
[23]Faͤhigkeiten des Subjekts.
abweichendſten Gebraͤuche, Einrichtungen und Meinungen herrſchen, vereinigt ſich
hier eine lebendige Maſſe von Kenntniſſen und Erfahrungen, zuweilen auch von
Vorurtheilen und Meinungen, die anfangs eine ungemeine Gaͤhrung in allen Koͤpfen
erregt, aus welcher aber bei gehoͤriger Leitung derſelben bald ein klarer, reiner und
allgemeiner Geiſt hervorgeht, der ſich allen mittheilt und allen daſſelbe Ideal der moͤg-
lichſten Vollkommenheit darſtellt, nur daß jeder durch eigne Ideenverbindung ſolches
nach ſeiner Individualitaͤt und Lokalitaͤt anders modifizirt und zu erreichen ſtrebt.
Ein ſolches Zuſammentreten uͤbertrifft bei weitem den Nutzen des Reiſens ſelbſt.


Iſt eine Anſtalt zu dieſem Ruſe gelangt, ſo wird ſie nicht bloß Lehrlinge herbei-
ziehn, ſondern auch Meiſter, denen ſie Unterhaltung und Vortheil genug gewaͤh-
ren muß, um ſie auf laͤngere Zeit an ſich zu halten. Dies thut vorzuͤglich große
Wirkung auf die noch minder feſten, befeſtigt ſie in ihrem Glauben, verſtaͤrkt ihr Be-
ſtreben, und wirft ein reizenderes Licht auf das Ideal, welches die Lehre ihnen
hier aufgeſtellt hat.


Waͤren Anſtalten dieſer Art einmal dahin gelangt, ſo wuͤrde ſich, von ihnen
aus, die Wiſſenſchaft auf die ſicherſte Weiſe uͤber die civiliſirte Welt verbreiten; die
Praxis durch ſolche bald eine beſſere Richtung und mehrere Sicherheit bekommen;
veraltete, den Ackerbau durchaus niederdruͤckende Einrichtungen, durch beſſere Ein-
ſicht der Regierenden aufgehoben, und ſo Reichthum uͤber die Fluren und Wohlſtand
uͤber die Voͤlker ergoſſen werden. Hier gebildete und von Liebe fuͤr vollkommnere
Landwirthſchaft begeiſterte Maͤnner wuͤrden als Apoſtel derſelben in die Welt aus-
gehen, und den Glauben durch Lehre und Thaten, durch Weiſſagung und Wunder
verbreiten.


Ueber die Lehre und das Studium der Landwirthſchaft vergl. Annalen des
Ackerbaues, I. Bd. 227 S.


Das Kapital.


§. 46.

Naͤchſt der Faͤhigkeit des die Landwirthſchaft betreibenden Subjekts iſt das
Kapital die weſentlichſte Bedingung des Betriebes; denn der Vortheil und Erfolg
ſteht bei gleichen Talenten des Betreibenden immer in Verhaͤltniß mit dem dazu ange-
[24]Das Kapital.
legten Kapitale. Deshalb iſt auch naͤchſt der Unfaͤhigkeit der Subjekte der Mangel
des in die Landwirthſchaft belegten Kapitals der Hauptgrund ihrer Unvollkommen-
heit geweſen.


§. 47.

Wir verſtehen unter Kapital im Allgemeinen das, was man nach dem gewoͤhnli-
chen Sprachgebrauche Vermoͤgen nennt: ein jedes Gut, welches durch eignen Ge-
brauch oder Verleihung an andere, dem Eigenthuͤmer ein Einkommen oder Rente
giebt, und ſehen nicht darauf, wie es urſpruͤnglich hervorgebracht worden; ob durch
Natur oder durch Arbeit.


Die meiſten [pflegen] zwar nur den durch Arbeit hervorgebrachten und geſammel-
ten Vorrath nutzbarer Guͤter — deren Werth durch das Geld repraͤſentirt und aus-
gedruͤckt wird — Kapital zu nennen. Aber theils iſt der Antheil oft nicht auszu-
mitteln, den die Natur oder Arbeit an einem Gute gehabt hat, z. B. bei einem
Bergwerke, Steinbruche, oder urbar gemachtem, der Natur durch Kunſt abgewon-
nenem Boden; theils iſt es dem jetzigen Zuſtande der buͤrgerlichen Geſellſchaft, wo
man den Boden, von der Natur dargeboten, nicht in Beſitz nehmen, ſondern ihn
allein gegen ein anderes eigentliches Kapital eintauſchen kann, angemeſſener, auch
den Grund und Boden zum Kapital zu rechnen. Ueberdem wird es uns ſo eine kla-
rere Anſicht des landwirthſchaftlichen Gewerbsbetriebes geben.


Der verewigte Kraus hat in ſeiner durch den Kammer-Praͤſidenten von
Auerswaldt
herausgegebenen Staats-Wirthſchaft meines Erachtens am
beſten unterſchieden, indem er den Werth der Landguͤter zum Vermoͤgen der Na-
tion rechnet, aber nicht zum Verlag. Nirgends ſind die gegenſeitigen Verhaͤlt-
niſſe der Landwirthſchaft, des Staats und des National-Vermoͤgens klarer und
praktiſcher behandelt, wie hier; und ich wuͤrde meine Begriffe ganz in die ſeinigen
gefuͤgt haben, wenn ich dieſes Werk vor Ausarbeitung dieſes Kapitels geleſen haͤtte.
Es wird aber jedem Leſer leicht fallen, dieſes zu thun. In Anſehung der Reſultate
kommen wir auf eins hinaus.


§. 48.

Das im Ackerbau angelegte Kapital iſt nach dieſer Beſtimmung dreierlei Art:
1) das Grundkapital, 2) das ſtehende Kapital, 3) das umlaufende
oder Betriebskapital.


§. 49.
[25]Das Kapital.
§. 49.

Das Grundkapital iſt demnach dasjenige, wodurch ſich der Landwirth inGrundkapital.
Beſitz eines Landguts geſetzt hat oder ſetzen kann. Es iſt der Werth des im Beſitz
genommenen oder zu nehmenden Grundes und Bodens. Der allgemeinen Obſervanz
nach und mit zureichendem Grunde werden auch die Wirthſchaftsgebaͤude und Alles
auf dem Boden feſtſtehende hierher gerechnet. Außerdem aber auch alle dem Gute
anklebenden Gerechtſame, ſie moͤgen unmittelbaren Bezug auf die Landwirthſchaft
haben, oder nicht.


Dieſes Grundkapital oder der Werth des Landguts iſt nicht gleichbleibend, ſon-
dern veraͤnderlich, theils durch aͤußere Umſtaͤnde in Hinſicht ſeines Verhaͤltniſſes ge-
gen den Werth anderer Dinge oder des Geldes; theils aber und hauptſaͤchlich in und
durch ſich ſelbſt. Die Werthsveraͤnderungen letzterer Art nennt man Meliora-
tionen
oder Deteriorationen. Durch Meliorationen wird das in ein Gut
belegte Kapital eben ſowohl, als durch den Ankauf eines neuen Grundes und Bo-
dens vermehrt.


§. 50.

Das ſtehende Kapital beſteht in dem Werthe der zum Betriebe der Land-Stehendes
Kapital.

wirthſchaft noͤthigen Dinge, und iſt zu deren Ankauf verwandt.


Es wird gewoͤhnlich das Inventarium genannt, und dazu wird hauptſaͤch-
lich das Zug- und beſtaͤndige Nutzvieh, das Ackergeraͤth und Geſchirr gerechnet.
Nach dem Gebrauche einiger Laͤnder werden dazu auch die Einſaat, die nach der
Jahrszeit ſchon vollfuͤhrte Beſtellung des Feldes, und die von einer Ernte bis zur
andern zum Wirthſchaftsbetrieb erforderlichen ſelbſt gewonnenen Konſumtibilien ge-
rechnet. Eigentlich gehoͤrte letzteres aber zu der folgenden Art des Kapitals.


§. 51.

Das umlaufende oder Betriebskapital, womit das Geſinde, die Ar-Betriebskapi-
tal.

beiter, die anzukaufenden Beduͤrfniſſe, das wechſelnde Maſtvieh u. ſ. w. bezahlt
werden, beſteht in dem Geldvorrathe, welcher dazu in der Kaſſe bereit liegen muß,
oder in den Natural-Vorraͤthen, die man liegen hat, um dieſes Geld daraus loͤſen
zu koͤnnen.


Von dieſem Kapitale muß aber auch die Erhaltung des vorhergehenden oder
des Inventariums, welches ſeiner Natur nach ſich immer verſchlechtert, beſtritten
Erſter Theil. D
[26]Das Kapital.
werden. Und endlich werden in der Regel daraus auch die Koſten genommen, welche
zur. Vermehrung des Grundkapitals oder zur Verbeſſerung des Guts verwandt
werden.


Dieſes Betriebskapital iſt die bewegende Kraft der ganzen Wirthſchaft; von
demſelben wird die Arbeit bedingt, und dieſe iſt es, welche eigentlich den Ertrag
des landwirthſchaftlichen Gewerbes hervorbringt. Daher ſteht dieſer naͤchſt den Ta-
lenten und dem Fleiße des Betreibers — beſondere Gluͤcks- und Ungluͤcksfaͤlle abge-
rechnet — immer im Verhaͤltniß mit jenem Kapital.


Die Schwierigkeit und die Koſtbarkeit, dieſes Kapital zu erhalten, die Hoͤhe
der Zinſen, welche dafuͤr gezahlt werden muͤſſen, oder die Gelegenheit, mit ſeinem
Kapitale in andern Gewerben einen hoͤhern Gewinn machen zu koͤnnen, ſind das,
was die Landwirthſchaft, und folglich die Produktion des Grundes und Bodens am
meiſten zuruͤckhaͤlt. Dagegen wird jede Erleichterung in der Erlangung dieſes Kapi-
tals, und jeder Anreiz, ſeine Kapitale in dieſes Gewerbe zu belegen, den Zuſtand
der Landwirthſchaft am ſicherſten heben. Und da hierdurch nothwendig eine hoͤhere
Produktion bewirkt wird, ſo muß durch die Wohlhabenheit des Landmanns und
durch den Gewinn, den ihm ſein Gewerbe giebt, — indem er nemlich dadurch nur
bewogen werden kann, ſein erworbenes Vermoͤgen in ſeinem Gewerbe ſtehen zu
laſſen — Ueberfluß und Wohlfeilheit der Produkte gegen die Meinung der mei-
ſten Kurzſichtigen bewirkt werden.


§. 52.

Renten dieſer
Kapitale.
Um einen klaren Begriff vom landwirthſchaftlichen Gewerbe zu bekommen, iſt
es noͤthig, dieſe Kapitale und die Renten, welche ſie geben, wohl abzuſondern.


Das Grundkapital oder der Werth des Guts kann nur als ein, mit hoͤch-
ſter Sicherheit auf Zinſen belegtes Kapital angeſehen werden, und muß diejenigen
Zinſen geben, die man von einem ſolchen, bei der moͤglich hoͤchſten Sicherheit, er-
halten kann. Ein mehreres kann man von ſelbigem nicht verlangen.


Das ſtehende Kapital oder das Inventarium — obwohl wir annehmen,
daß es vom Betriebskapitale in immer gleichem Zuſtande erhalten werden muͤſſe, wes-
halb man es unter dieſer Bedingung auch eiſern nennt — iſt doch immer mehreren
Gefahren als das vorhergehende, oder der Grund und Boden, ausgeſetzt; indem es
Ungluͤcksfaͤllen unterworfen iſt, bei denen der Eigenthuͤmer deſſelben zu verlieren Ge-
fahr laͤuft, weshalb man auch haͤufig durch Aſſekurationen ſolches zu ſichern pflegt.
[27]Das Kapital.
Waͤren die Zinſen des Grundkapitals zu 4 Prozent anzunehmen, ſo muͤßten ſie fuͤr
dieſes ſchon zu 6 Prozent berechnet werden.


Das umlaufende oder Betriebskapital iſt den groͤßten Gefahren [un-
terworfen]
, iſt die Bedingung des ganzen Gewerbes, und erfordert zu ſeiner Verwal-
tung große Aufmerkſamkeit und Kenntniſſe. Deshalb muß es, wie das Betriebs-
kapital jedes Gewerbes, hohe Zinſen tragen und mindeſtens zu 12 Prozent angeſetzt
werden. Denn hierin beſteht der Vortheil, der eigentlich aus dem Gewerbe her-
vorgeht.


Wenn demnach ein Eigenthuͤmer ſein Gut ſelbſt bewirthſchaftet, ſo muß er
wohl unterſcheiden, wie er den Ertrag ſeines Gutes als Rente dieſer verſchiedenen
Kapitale zu berechnen habe. Den Grundwerth ſeines Guts wuͤrde er auch verzinſ't
erhalten, wenn er es verpachtete oder verkaufte, und das Kapital anderwaͤrts ſicher
belegte. Daſſelbe waͤre der Fall mit dem Inventarium, wenn er es etwa unter
gleicher Unſicherheit einem andern uͤberließe. Die Zinſen beider muͤſſen alſo vom
Ertrage der Wirthſchaft abgezogen werden, und was dann bleibt, iſt der reine Er-
werb der Wirthſchaftsfuͤhrung, der aus dem angelegten Betriebskapital hervorgeht,
und der mit dieſem in Verhaͤltniſſen ſteht, wenn man gleiche Kenntniſſe und Fleiß
vorausſetzt. Wollte man noch genauer unterſcheiden, ſo koͤnnte man noch ein beſon-
deres Kapital geſammelter Kenntniſſe, — welches allerdings nur durch Anſtren-
gung und Aufwand gleich andern Kapitalen erworben wird — annehmen, und
wenn z. B. ein geſchickter Wirthſchaftsverwalter, einen uͤber Verhaͤltniß jener
ſaͤmmtlichen Kapitale hinausgehenden Ertrag durch ſeine Geſchicklichkeit hervor-
braͤchte, ſo waͤre der Ueberſchuß ſeinem Kenntnißkapitale zuzuſchreiben.


§. 53.

Durch dieſe genaue Unterſcheidung wird der hoͤchſt fehlerhafte Schluß vom Er-
trage eines Landguts auf deſſen Werth vermieden, und wiederum das Schwankende
der Erwartungen, die man ſich nach dem Grundwerthe des Guts oder vom Ertrage
der Wirthſchaft macht, feſter beſtimmt.


§. 54.

In welchem Verhaͤltniſſe dieſe Kapitale gegen einander ſtehen muͤſſen, laͤßt ſichVerhaͤltniſſe
dieſer Kapi-
tale gegen
einander.

nicht im Allgemeinen beſtimmen, ſondern nur in jedem einzelnen Falle nach genauer
Erwaͤgung der Lokalitaͤten. Nur dieſes: wer ein beſchraͤnktes Kapital beſitzt, wird
D 2
[28]Das Kapital.
als Landwirth um ſo beſſer fahren, je mehr er davon als Betriebskapital zuruͤckhaͤlt,
und deshalb die Anlage des Grund-, und ſelbſt des ſtehenden Kapitals nicht zu hoch
macht. Denn der reine Ertrag des Gewerbes richtet ſich weniger nach dem Umfange
der Wirthſchaft, als nach der Summe der auf ihren Betrieb verwandten Koſten.


Es verſteht ſich jedoch von ſelbſt, daß dieſe Anlage ihre Grenzen habe, die aber
viel weiter hinausliegen, als man waͤhnt.


Ich ſage als Landwirth, denn der Guͤterhaͤndler hat ganz andere Regeln
in ſeinem Gewerbe zu befolgen, welches zu gewiſſen Zeiten und unter gewiſſen
Konjunkturen allerdings noch vortheilhafter, als der Betrieb der Landwirth-
ſchaft war.


In England, wo merkantiliſcher Kalkul und Scharfſinn ſich am meiſten uͤber
alle Gewerbe verbreitet hat, nimmt man an, daß das Betriebskapital, worunter
man aber daſelbſt das ſtehende Kapital immer mit begreift, ſieben bis neunmal ſo
ſtark ſeyn muͤſſe, als die Zinſen des Grundkapitals oder die Landrente. Wer ein
Gut von jaͤhrlich 1000 Rthlr. pachtet, muß 7 bis 9000 Rthlr. disponibles Vermoͤgen
haben. Man berechnet dann den Gewinn ſeines Gewerbes nicht nach der Pacht,
ſondern nach dieſem Betriebskapitale, und nimmt an, daß man 12 Prozent davon
haben muͤſſe, von 9000 Rthlr. alſo 1080 Rthlr. uͤber die Pacht. Iſt er Eigenthuͤ-
mer, ſo zieht er vom reinen Ertrage erſt jene Pacht oder Landrente ab, die er, ohne
Wirthſchaft zu betreiben, auch haben koͤnnte, und das Uebrige rechnet er als Ge-
winn des Gewerbes. Er wird aber nie ſo fehlerhaft ſchließen: Weil mir die [Wirth-
ſchaft]
auf dieſem Gute 2080 Rthlr. eintraͤgt, ſo iſt der Kapitalwerth des Guts gleich
der Summe, die ich durch Multiplikation mit 25 aus jenem Wirthſchaftsertrage
erhalte. Und hieraus erhellt, wie fehlerhaft es ſey, aus dem Ertrage eines Guts
direkte auf deſſen Werth zu ſchließen, wie dennoch bei den gewoͤhnlichen Anſchlaͤgen
geſchieht. Man ſucht den Fehler zwar durch einen andern Fehler wieder auszuglei-
chen, indem man den Ertrag weit geringer annimmt, als er bei einer gehoͤrigen
Bewirthſchaftung ſeyn koͤnnte. Nichts deſtoweniger aber bleibt dieſe Veranſchla-
gung unbeſtimmt, verleitend und von den nachtheiligſten Folgen fuͤr das Gewerbe.


Selbſt das ſtehende Kapital — obwohl deſſen verſtaͤrkte Anlage zum Ertrage
der Wirthſchaft vieles beitraͤgt — kann doch bei beſchraͤnktem Vermoͤgen zu groß
gemacht werden, wenn dadurch das umlaufende Kapital zu ſehr geſchwaͤcht wird.
Durch eine zu große Verwendung auf den Ankauf des Viehes hat ſich mancher außer
Stand geſetzt, gehoͤriges Futter fuͤr ſelbiges bauen zu koͤnnen.


[29]Das Kapital.
§. 55.

Das Betriebskapital giebt oft einen Ertrag, den man haͤufig uͤberſieht, indem
ſolcher nicht baar in die Kaſſe zuruͤckkommt, ſondern unmittelbar zum Grundkapitale
geſchlagen, oder zur Verbeſſerung des Gutswerths angelegt wird. Wird Geld oder
Arbeit direkte auf Meliorationen verwandt, ſo faͤllt es zwar bei genauerer Rechnungs-
fuͤhrung wohl in die Augen; weniger aber, wenn man durch [Aufopferung] eines
Theils des Ertrages die Kraft des Bodens vermehrt, indem man ſtatt einer verkaͤuf-
lichen Frucht, die den Boden erſchoͤpft, eine andere baut, die ſeine Kraft nicht nur
erhaͤlt, ſondern auch durch Umwandlung in Duͤnger betraͤchtlich vermehrt. Weil
aber hierdurch das Betriebskapital zum Vortheile des Grundkapitals vorerſt vermin-
dert wird, ſo muß jenes um ſo hoͤher ſeyn oder beſtaͤndigen Zufluß erhalten.


Hierin liegt eigentlich der Grund, warum man ſagt, daß bei dem Uebergange
zu einem beſſern Ackerſyſtem, insbeſondere auf erſchoͤpftem Boden, immer Verluſt
ſey. Es iſt aber kein Verluſt, ſondern eine Anlage in das Grundkapital, die, mit
gehoͤriger Ueberlegung gemacht, allemal einen großen Gewinn giebt. Jedoch kann
ſie das Betriebskapital, wenn es zu ſchwach angelegt iſt, und keine Zuſchuͤſſe erhaͤlt,
leicht erſchoͤpfen. Solche Verbeſſerungen vermehren in der Regel den Kredit nicht
gleich, und deshalb iſt mancher dadurch banquerott geworden, deſſen Kredit ſchon
vorher zu ſehr geſpannt war, wenn er im Uebrigen gleich richtig verfuhr. Der Feh-
ler lag nur darin, daß er etwas Groͤßeres unternahm, als wozu ſein Betriebs-
kapital reichte.


So werden aus Mangel dieſes Kapitals faſt alle große Verbeſſerungen gehin-
dert, um ſo mehr, je groͤßer die Guͤter ſind. Die Unvermoͤgendern koͤnnen es nicht
finden, weil der Kapitaliſt in der Verwendung auf Verbeſſerungen keine Sicherheit
findet. Die reichern Gutsbeſitzer glauben es nicht zu koͤnnen, weil ſie ſich zu einem
Aufwande gewiſſermaßen verpflichtet halten, der ihre Rente mindeſtens konſumirt.
Sie denken nur auf den jaͤhrlichen baaren Geld-Ertrag, und wollen dieſen in keinem
Jahre geſchmaͤlert haben, gleich als lebten ſie von Leibrenten, und ginge ſie das
Kapital nichts an. Noch andre wollen es nicht, weil ſie vom Einkommen und Ka-
pitale einen einſeitigen Begriff haben, und ſich darunter nur baares Geld, was
zinsbar belegt werden kann, denken. Daher geldgeizige Wirthe in der Regel immer
ſchlechte Wirthe ſind, und es am deutlichſten beweiſen, daß Geiz die Wurzel
alles Uebels ſey.


[30]Das Kapital.
§. 56.

Wie dem Ge-
werbe das Be-
triebskapital
am beſten er-
halten werde?
Wenn in einem Staate, der an ſich arm iſt, oder in welchem doch nur ein im
Ganzen geringes Kapital der Landwirthſchaft gewidmet iſt, dieſe ſich heben ſoll, ſo
muß man ſolche Einrichtungen treffen, daß dieſes geringe Betriebskapital moͤglichſt in
Thaͤtigkeit komme, und ſich nicht noch mehr vermindere. Letzteres geſchieht aber,
wenn es zum Ankauf von Guͤtern verwandt wird, und gerade dadurch geht es fuͤr das
Gewerbe verloren. Deshalb iſt es wohl beſſer, wenn der Grundeigenthuͤmer Grund-
eigenthuͤmer bleibt und nur ſeine Rente zieht, der Wirthſchaftsbetreibende aber nur
Paͤchter iſt. Weil aber jede Zeitpachtung ſo mißlich fuͤr beide Theile und durch die
nothwendige Ausſaugung ſo ſchaͤdlich fuͤrs Ganze iſt, ſo kann nichts ſo gut wie
Vererbpachtungen jenes Problem der Staatswirthſchaft loͤſen. Und damit jede
Portion jenes Kapitals, wie ſie ſich in einzelnen Haͤnden befindet, zur Thaͤtigkeit
komme, muß die Groͤße der Erbpachtungen mannigfaltig verſchieden ſeyn, ſo daß
jeder Etwas finde, was ſeinen Kraͤften angemeſſen iſt, und keiner verleitet werde,
Etwas zu uͤbernehmen, was dieſe uͤberſteigt.


§. 57.

Es erhellt hieraus von ſelbſt, daß ſich ohne Kapital oder nachhaltigen Kredit
das landwirthſchaftliche Gewerbe nicht gluͤcklich betreiben laſſe, und daß jeder Ver-
ſuch, dieſes zu thun, jaͤmmerlich ablaufe, und das Gewerbe auf der niedrigſten
Stufe erhalte.


Dem ſelbſt Arbeitenden iſt ſein Arbeitsvermoͤgen gewiſſermaßen ſein Betriebs-
kapital. Indeſſen muß auch er ſo viel Kapital haben, als er braucht, um ſich zu
erhalten, bis er das Produkt ſeiner Arbeit verkaufen kann. Er darf aber, ohne
ſich ein anderes Kapital geſammelt zu haben, nicht weiter gehen, als jenes fuͤr ſich
reicht. Deshalb finden wir, daß ganz kleine Bauern ſich forthelfen, groͤßere aber,
wenn ſie voͤllig arm ſind, nie aufkommen. Wahr bleibt es indeſſen, daß ohne allen
geſammelten Vorrath das Arbeitsvermoͤgen im Ganzen geringer benutzt wird.


Derjenige, welcher kein Geldkapital oder nur ein unbedeutendes neben einem
betraͤchtlichen Kenntnißkapitale beſitzt, wird aus dieſem vorerſt den groͤßten und
ſicherſten Vortheil ziehen, wenn er das Gewerbe fuͤr andere betreibt. Dies hat
allerdings groͤßere Schwierigkeiten, als fuͤr ſich ſelbſt zu wirthſchaften. Dieſe wer-
den ſich aber immer mehr vermindern, ſo wie ſich die auf feſte Gruͤnde geſtuͤtzte Wiſ-
[31]Das Kapital.
ſenſchaft mehr verbreitet, indem dadurch eine richtigere Schaͤtzung der wahren
Talente bewirkt, und durch feſtere Beſtimmung der bisherigen ſchwankenden Meinun-
gen den Mißverſtaͤndniſſen vorgebeugt wird, die ſich jetzt ſo haͤufig zwiſchen dem
Eigenthuͤmer und dem Vorſteher der Wirthſchaft ereignen.


Das Landgut und deſſen Beſitznehmung.


§. 58.

Wer mit den erforderlichen Neigungen, Talenten und Kenntniſſen und mit dem
noͤthigen Kapitale zum Betriebe des landwirthſchaftlichen Gewerbes ausgeſtattet iſt,
der muß ſich nun drittens in den Beſitz eines Landguts ſetzen durch Kauf, Pacht
oder Erbpacht, wenn er nicht etwa auf irgend eine andere Weiſe bereits Eigenthuͤ-
mer eines ſolchen iſt.


Wir ſehen keinesweges, wie manche andere, den Beſitz eines Landguts als das
erſte und nothwendigſte Erforderniß zur Ergreifung des landwirthſchaftlichen Ge-
werbes an; indem man, vermoͤge der beiden erſtern Bedingungen, immer im
Stande ſeyn wird, ein Landgut zu erwerben, und zwar in den meiſten Faͤllen ein
zweckmaͤßigeres und den Faͤhigkeiten des [Subjekts] ſowohl und deſſen Vermoͤgen an-
gemeßneres, als ein ſchon beſeſſenes zu ſeyn pflegt. Auch halten wir keinesweges,
mit andern, den Beſitz eines ererbten Landguts fuͤr einen vollguͤltigen Beruf oder
Motiv, ſich der Landwirthſchaft zu widmen, oder moͤchten es den Erben eines Land-
guts zur Pflicht machen, dieſes zu thun. Wir glauben vielmehr, daß derjenige,
welcher keinen innern Beruf zur Landwirthſchaft fuͤhlt, fuͤr ſich ſelbſt und fuͤr das
allgemeine Beſte raͤthlicher handele, wenn er ſich aus ſeinem Landgute auf irgend
eine Weiſe eine gehoͤrige Rente zu ſichern ſucht, ſolches aber einem andern zu be-
wirthſchaften uͤberlaͤßt. Jene Meinung uͤber die Pflicht des Gutsbeſitzers, ſein Gut
ſelbſt zu bewirthſchaften, konnte ſich nur auf einen gewiſſen ſtrengern Begriff vom
Lehnsſyſteme gruͤnden, der gegenwaͤrtig faſt in keinem Staate Europa’s mehr Statt
findet, und vom merkantiliſchen Geiſte der Zeit verdraͤngt iſt.


Vereinigt Jemand mit den uͤbrigen Qualitaͤten den Beſitz eines ererbten Land-
guts, und iſt dieſes ſeinen Verhaͤltniſſen angemeſſen und nicht zu heterogen mit der
Idee, die er ſich vom Betriebe der Landwirthſchaft gemacht hat; ſo kann dieſes
allerdings ein ſtarkes mitwirkendes Motiv ſeyn, die Sache ſehr erleichtern, und ihr
durch die Liebe zum vaͤterlichen Grund und Boden und durch manche Nebenumſtaͤnde
[32]Auswahl eines Landguts.
hoͤheren Reiz geben. Da wir aber hier den Landwirth rein in ſeinem Gewerbe und
frei von allen Nebenbegriffen betrachten, ſo koͤnnen wir auf dieſe Zufaͤlligkeit nicht
Ruͤckſicht nehmen.


§. 59.

Auswahl eines
Landguts.
Wer ein Landgut ſucht, muß, um es auf das vortheilhafteſte zu erhalten, weit
umherſchauen, und ſich nicht auf einen Diſtrikt, Provinz oder Staat beſchraͤnken,
weil er um deſto beſſer waͤhlen kann, je mannigfaltiger die Gegenſtaͤnde ſeiner Wahl
ſich ihm darſtellen.


Wer Vaterlandsliebe beſitzt, die ſich auf Anerkennung wahrer Vorzuͤge der
Verfaſſung gruͤndet, wird hierin mit Recht eine Beſtimmung finden, ſich fuͤr ein
Landgut in dieſem Staate eher zu entſcheiden. Aber eine bloße Vorliebe des Mut-
terlandes kann nicht in Betracht kommen, wenn von der Aufgabe die Rede iſt, die
der Landwirth als ſolcher zu loͤſen hat.


§. 60.

Dasjenige Landgut wird immer zu waͤhlen ſeyn, welches, nach gehoͤriger Erwaͤ-
gung aller Umſtaͤnde, den moͤglich hoͤchſten reinen Ertrag verſpricht, verſteht ſich nach
Verhaͤltniß der Kraͤfte des Beſitznehmers. Ein ganz vollkommnes, fehlerfreies, und
in allen Stuͤcken den Wuͤnſchen entſprechendes Landgut wird man ſelten oder nie fin-
den, und es koͤmmt nur darauf an, in wiefern die Summe ſeiner guten Eigenſchaften
die ſeiner ſchlechten uͤberſteigt, folglich auf eine genaue Wuͤrdigung und Gegenein-
anderſtellung beider.


§. 61.

Um dieſe Gegeneinanderſtellung klar und deutlich zu machen, ſcheint mir fol-
gende Methode zweckmaͤßig:


Wenn man ſich im Allgemeinen fuͤr ein Gut beſtimmt hat, oder wenigſtens mit
der Wahl darauf beruht, ſo nehme man ſeinen zuvor nach allgemeinen Grundſaͤtzen
ausgemittelten Werth zu 100 oder zu 1000 an, fange dann an, alle Nebenumſtaͤnde
zu unterſuchen und zu wuͤrdigen, taxire die Vorzuͤge, die man außer dem eigentlichen
Grund und Boden daran bemerkt, jeden zu gewiſſen Prozenten, nach moͤglichſt rich-
tiger Schaͤtzung; man ſetze dieſe unter einander, und ſummire alsdann, um wie viel
dieſes Gut uͤber ſeinen eigentlichen Grundwerth hoͤher zu ſchaͤtzen ſey. Dagegen be-
merke man aber auf der andern Seite alle Nachtheile, die es hat, und alle Schwie-
rigkeiten,
[33]Auswahl eines Landguts.
rigkeiten, die dem Betriebe hoͤherer Wirthſchaften entgegen ſtehen, taxire dieſe eben-
falls nach Prozenten, und ſummire ſie, ſo wird ſich durch Abziehung der einen
Summe von der andern ergeben, um wieviel der nach ſeinem Flaͤcheninhalt und Be-
ſchaffenheit des Bodens angenommene Werth durch ſolche Nebenumſtaͤnde erhoͤhet
oder vermindert werde.


Daß dies nicht mechaniſch, ſondern mit großer Ueberlegung und [vorauszuſetzen-
den]
Kenntniſſen des ganzen Gewerbes geſchehen muͤſſe, verſteht ſich von ſelbſt.


§. 62.

Es iſt dem angehenden Landwirthe allerdings nicht zu verdenken, wenn er beim
Ankauf eines Landguts auf ſolche Eigenſchaften Ruͤckſicht nimmt, die ſeinen perſoͤnli-
chen Verhaͤltniſſen, ſeiner Neigung zu einer beſondern Wirthſchaftsart und ſeiner
Vorſtellung eines beſondern Ideals entſprechen. Beſondere perſoͤnliche individuelle
Verhaͤltniſſe koͤnnen es ihm hoͤchſt wichtig machen, ein Gut beſtimmter Art und in
einer beſtimmten Lage anzukaufen. Wer aber einzig und allein auf ſein zu betreiben-
des Gewerbe, wie wir hier vorausſetzen muͤſſen, Ruͤckſicht nehmen will, muß ſich
kein Ideal von einem Landgute und von einer beſondern darauf zu betreibenden
Wirthſchaftsart machen, und nur bloß darnach trachten, ein Material aufzufinden,
durch welches er ſeine Vorſtellung realiſiren koͤnne. Vielmehr muß er, erſt nachdem
er das Gut aus andern Gruͤnden gewaͤhlet hat, die Wirthſchaftsart, welche er dar-
ſtellen will, beſtimmen. Zufaͤllig kann ſich’s freilich treffen, daß man ein Gut findet,
was einer zuvorgefaßten Idee beſonders angemeſſen iſt, allein in der Regel wird die
Wahl dadurch erſchwert, beſchraͤnkt, und man wird von den Ruͤckſichten abgeleitet,
die man beim Kaufe zu nehmen hat, um einen moͤglichſt vortheilhaften zu machen.


§. 63.

Vor allem aber hat man dahin zu ſehen, daß das anzunehmende Landgut mit
dem Vermoͤgen, welches man beſitzt, in gerechtem Verhaͤltniſſe ſtehe. Es koͤmmt
aber hierbei nicht allein auf den Kaufpreis an, ſondern auch auf den Ueberſchlag der
Koſten, die erforderlich ſind, um die Wirthſchaft ſo zu organiſiren und ſo fortzufuͤh-
ren, daß daraus nach beſtimmter Zeit der moͤglich hoͤchſte Gewinn hervorgehe.


Wenn wir hier uͤberhaupt vom Gutsankaufe reden, ſo geſchieht dies bloß in
Ruͤckſicht auf den eigentlichen Landwirth, der das zu erkaufende Landgut als ein zu
Erſter Theil. E
[34]Auswahl eines Landguts.
bearbeitendes Material anſieht, aus welchem er ein Produkt darſtellen will, nicht
aber als Handel zum Wiederverkauf, bei welchem man bloß durch den Umſatz Ge-
winn zu machen trachtet. Denn dieſe Handelsſpekulation hat ganz andre Grund-
ſaͤtze und Regeln, als das landwirthſchaftliche Gewerbe.


§. 64.

Preis der
Landguͤter.
Der Preis der Landguͤter iſt ſehr veraͤnderlich. Seit einer langen Periode iſt er
bis zu dieſer Zeit immer geſtiegen, und von zwanzig zu zwanzig, oft von zehn zu zehn
Jahren verdoppelt worden, ſo daß er nun zu einer Hoͤhe kam, die vor funfzig
Jahren jedem unglaublich geſchienen haͤtte. Dieſes iſt eines Theils durch den ver-
mehrten Geldumlauf, dem geſunkenen Werthe deſſelben, und dem folglich geſtiegenen
Preiſe aller Produkte beizumeſſen. Es iſt aber auch nicht zu verkennen, daß andern
Theils die vermehrte und ſich weiter verbreitende Kenntniß des landwirthſchaftlichen
Gewerbes, der gluͤckliche Erfolg mancher Verbeſſerungen, der hoͤhere Ertrag verbeſ-
ſerter Wirthſchaftsſyſteme, und vielleicht nur die Ahnung einer noch hoͤhern Vollkom-
menheit, und eines den jetzigen weit uͤberſteigenden Ertrages; dann aber auch die
groͤßere Neigung und Applikation zum Landleben, die unter der gebildeteren und
wohlhabenden Klaſſe entſtanden iſt, eben ſo viel dazu beigetragen haben.


In ſofern erſtere Urſach vermehrter Geldumlauf und geſicherter Kredit den Preis
der Guͤter in die Hoͤhe getrieben hat, iſt es wahrſcheinlich, daß er in der naͤchſten
Periode betraͤchtlich fallen werde, da beides durch ungluͤckliche politiſche Konjuncturen
ſehr geſchwaͤcht worden. Insbeſondere wenn viele Guͤter auf einmal zum Verkauf
gebracht werden muͤßten, koͤnnte ihr Preis ſehr fallen. Indeſſen darf man immer
erwarten, daß die zweite Urſach — die verbreitete Kenntniß der Landwirthſchaft —
ſo ſtark entgegenwirken werde, daß dieſes Sinken hoͤchſtens nur momentan ſey. Und
dies um ſo mehr, da betraͤchtliche Kapitale, die vorher in andern Gewerben angelegt
waren, derſelben Konjuncturen wegen dem Grundbeſitze und dem Ackerbau zufließen
muͤſſen. Auf jedem Falle wird nach einer Reihe von Jahren die zweite Urſach ſo
maͤchtig wirken, daß der Werth der Grundbeſitzungen noch ſteigen wird, wenn Ruhe,
Zutrauen und freyer Handel hergeſtellet ſind. Ein uͤbermaͤßiges Sinken der Pro-
dukte iſt von einer ſtaͤrkeren Produktion keinesweges zu beſorgen, weil mit derſelben
auch die Konſumtion zunimmt.


[35]Auswahl eines Landguts.
§. 65.

Bei dem ſchwankenden Werthe des Geldes bleibt dieſes aber immer ein unſiche-
rer Maaßſtab zur Beſtimmung des poſitiven Werths des Grund und Bodens.
Einen weit ſichern und gleichbleibendern, allenthalben anwendbarern finden wir in
einem ſolchen Produkte, welches ſich ſeiner Unentbehrlichkeit wegen in gleicherem
Verhaͤltniſſe mit dem Werthe aller uͤbrigen Dinge auf die Dauer erhaͤlt. Dies iſt das
Getreide, — bei uns vorzuͤglich der Rocken., — und um eine feſte Werthsbeſtim-
mung eines Landguts zu ſetzen, iſt es weit ſicherer, zu ſagen, es ſey ſo viele
Scheffel Rocken, als ſo viele Thaler werth. Wo man dann dieſen ſo beſtimm-
ten Werth auf den nach den Zeitumſtaͤnden veraͤnderlichen Geldwerths reduziren will,
da muß man das Durchſchnittsverhaͤltniß des Getreides zum Gelde in gewoͤhnlichen
Jahren erforſchen, und kann dann leicht ausmitteln, wie viel das Gut nach dem jetzt
beſtehenden Geldwerthe gelten muͤſſe.


§. 66.

Der Werth eines Landguts ergiebt ſich: 1) aus der Groͤße des ganzen ArrealsWerthſchaͤz-
zung eines
Landguts.

und der einzelnen Theile; 2) aus der Guͤte des Bodens, die aus ſeinen Beſtand-
theilen und ſeinen phyſiſchen Eigenſchaften eigentlich nur genau ausgemittelt, jedoch
vorlaͤufig aus verſchiedenen, gleich in die Augen fallenden Anzeichen im Ganzen beur-
theilt werden kann; 3) aus der Lage und den Verhaͤltniſſen der verſchiedenen Perti-
nenzien gegen einander; 4) aus den aͤußeren Verhaͤltniſſen, Vorzuͤgen und Gerecht-
ſamen oder Belaſtungen und Dienſtbarkeiten des Guts, oder aus deſſen unkoͤrper-
lichen, relativen Qualitaͤten.


§. 67.

Der Flaͤcheninhalt eines Guts und ſeiner einzelnen Theile kann nur durch eineDer Flaͤchen-
Inhalt.

geometriſche Vermeſſung genau beſtimmt und aus der Charte und dem Vermeſſungs-
regiſter erſehen werden.


Es macht bei huͤgligem und bergigem Lande oft einen merklichen Unterſchied, ob
dieſe Vermeſſung, nach der Wellenlinie der Oberflaͤche, oder horizontal und nach der
Baſis, geſchehen iſt.


Man muß ſich in einem Lande, deſſen Feldmaaß man nicht genau kennt, ſorg-
faͤltig nach demſelben erkundigen. Es ſind leider! noch ſehr wenige Maaße vollkom-
men genau beſtimmt. Denn wenn man auch weiß, wie viel Quadratruthen ein
E 2
[36]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
Ackermaaß halte, und aus wie viel Fußen eine Quadratruthe beſtehe, ſo iſt dennoch
die Laͤnge des Fußes unglaublich verſchieden, und eine unbedeutend ſcheinende Ver-
ſchiedenheit deſſelben macht eine große Abaͤnderung im Maaße einer ganzen
Ackerflaͤche.


§. 68.

Maaß nach
der Ausſaat.
Haͤufig aber ſind Landguͤter noch nicht vermeſſen, und dieſe Vermeſſung bei einer
Kaufangelegenheit zu bewerkſtelligen, iſt unmoͤglich. Hier wird der Flaͤcheninhalt
nach gewiſſen Ackermaaßen angegeben, die an ſich ſelbſt hoͤchſt unbeſtimmt ſind,
z. B. die Hufen; oder man kann doch keine Gewaͤhrleiſtung fordern, daß das Gut
oder deſſen Pertinenzien das angegebene Maaß wirklich halte. Man nimmt deshalb
in Anſehung des Ackerlandes zum Einſaatsmaaß die Zuflucht, welches aber eine nicht
minder unſichere Angabe iſt. Hier muß man vor allem erforſchen, wie viel auf einer
wohlbekannten Flaͤche an dieſem Orte ausgeſaͤet werde, und welche Grundſaͤtze
man, in Anſehung der dichtern oder duͤnnern Ausſaat, nach Verſchiedenheit der Guͤte
des Bodens und ſeiner Beſtellung befolge.


Daß man von der Richtigkeit der Ausſaats-Angabe uͤberzeugt ſeyn, und daß
man, wo dies nicht der Fall iſt, mit der aͤußerſten Vorſicht verfahren muͤſſe, ver-
ſteht ſich von ſelbſt.


Die Wieſen pflegen in ſolchen Faͤllen nach Fudern Heu angegeben zu werden,
und jedermann ſieht ein, wie wenig dieſes ſagt.


In ſolchen Faͤllen muß man ſich haͤufig nur auf ſein Augenmaaß, auf das Ab-
ſchreiten und Abreiten, und auf einen ſcharfen Ortsſinn und Ueberblick verlaſſen.
Die Ausbildung dieſes Talents iſt daher dem Landwirthe hoͤchſt wichtig, und kann,
bei einer guten phyſiſchen Organiſation, durch Uebung erlangt und unglaublich ver-
verſtaͤrkt werden. In Ermangelung deſſelben iſt es oft nothwendig, einen andern
geuͤbtern, aber auch zuverlaͤßigen Mann dabei zu Huͤlfe zu nehmen.


Mit dieſem Talent kauft man oft um ſo vortheilhafter, da der Werth unver-
meſſener Guͤter ſehr unbeſtimmt zu ſeyn pflegt, und ihr Ertrag gewoͤhnlich nicht hoch
getrieben worden iſt.


§. 69.

In manchen Gegenden wird der Flaͤcheninhalt zugleich mit der angeblichen Guͤte
des Bodens — alſo ein zuſammengeſetzter Begriff — durch das Ein-
[37]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
ſaatsmaaß beſtimmt. Man hat hier naͤmlich den — obwohl im Allgemeinen fal-
ſchen — Grundſatz angenommen, daß der Acker nach Verhaͤltniß ſeiner Guͤte und
ſeines Reichthums ſtaͤrker, der ſchlechtere und magere aber ſchwaͤcher beſaͤet werden
muͤſſe, weil jener viel, dieſer wenig tragen koͤnne. Auf einen Scheffel Einſaat rech-
net man daher, vom beſten Boden vielleicht 45, vom ſchlechteſten Boden 200 und
mehrere Quadratruthen. Ja man hat außer dem Ackerlande auch andere Pertinen-
zien, Waſſer, Moraſt und Moor, nach ſolchen Scheffeln gewuͤrdiget, und aus der
Summe dieſer Scheffel die Groͤße eines Guts, zugleich mit deſſen Ertrag und
Werth, beſtimmen wollen. Wie unzuverlaͤßig eine ſolche Angabe ſey, mußte bald
in die Augen fallen und ſie hat gerade in den Laͤndern, wo dieſe Wuͤrdigungsart
geſetzmaͤßig eingefuͤhrt, und das Kataſter darauf begruͤndet war, allen Glauben ver-
loren, Wo hingegen dieſer Begriff weniger allgemein eingefuͤhrt iſt, und ſeine Unbe-
ſtimmtheit weniger auffaͤllt, da haͤngen kurzſichtige Landwirthe und Kameraliſten noch
wohl daran, ſo daß man ſogar in den neueſten Zeiten, in einem aufgeklaͤrten Staate,
ſehr druͤckende Abgaben, nach dem Maaße der Einſaat — und obendrein nach ſehr
unſichern Angaben eines Jahrs — beſtimmt hat, indem man ſolche dem Werthe
der Guͤter dadurch am angemeſſenſten zu machen glaubte. Zuweilen hat man gar
von der Ausſaat ruͤckwaͤrts ſich einen Begriff vom Flaͤchenmaaß gebildet, und verſteht
unter einem Morgen, einem Joch, einem Tagewerk, keine beſtimmte geometriſche
Flaͤche, ſondern ein ſolches Stuͤck Landes, wo man eine gewiſſe Quantitaͤt Getreide
nach hergebrachter Gewohnheit einzuſaͤen pflegt.


Wenn die Groͤße des geſammten Ackers durch das Ausſaatsmaaß angegeben
wird, ſo verſteht man entweder die ſaͤmmtliche Ausſaat darunter, oder aber, was an
einigen Orten haͤufiger geſchieht, nur die Winterungsausſaat, [folglich] bei der Drei-
felderwirthſchaft, nur den dritten Theil des Ackers.


§. 70.

Die Guͤte des Bodens nach ſeinen chemiſchen und phyſiſchen [Eigenſchaften]Beurtheilung
der Guͤte des
Bodens.

gruͤndlich zu beurtheilen und ſeinen Werth und Ertrag zu beſtimmen, iſt eine der
wichtigſten Aufgaben der Landwirthſchaftslehre, die wir in dem Hauptſtuͤcke von der
Agronomie zu loͤſen verſuchen werden. Hier, wo wir nur von dem reden,
was beim Ankaufen des Guts — wo keine ſo genaue Unterſuchung Statt findet —
[38]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
zu beobachten iſt, muͤſſen wir uns mit oberflaͤchlichen, aber in die Augen ſprin-
genden Zeichen behelfen.


§. 71.

Beim allgemeinen Ueberblick giebt der Wuchs der Baͤume und Straͤucher,
wenn ſie auf der Feldmark ſtehen, ihre Art, ihre Staͤrke und Geſundheit, ihre Be-
zweigung, die Reinheit ihrer Borke, eine der ſicherſten Anzeigen von der Guͤte
des Bodens ab.


Sodann laͤßt ſich von den wildwachſenden Pflanzen, ſelbſt einer ſchaͤdlichen Un-
krautsart, auf die Fruchtbarkeit des Ackerlandes ſchließen; jedoch iſt es nicht genug,
daß ſie einzeln und verkuͤmmert darauf ſtehe, ſondern ſie muß in Menge und uͤppig
darauf hervorkommen. So zeigt die kleine Felddiſtel (Seratula arvensis) einen
fruchtbaren kraͤftigen Lehm, der Huflattig (Tussilago petasites) einen tonigten,
die Tussilago farfara und die wilde Brombeere einen mergligen Lehm an, der Huͤh-
nerdarm (Alsine media), die Gaͤnſediſtel (Sonchus oleraceus), der glattſchotige
Hederich (Sinapis arvensis) halten ſich auf lockern kraftvollen Boden auf; wogegen
der knotige Hederich (Raphanus raphanistrum) auch auf ſchlechtem magerem Bo-
den waͤchſt. Der kleine gelbe Hopfenklee (Medicago lupulina) giebt von der merg-
ligen Beſchaffenheit des Bodens ein ſehr gutes Zeichen. Der Graswuchs im Allge-
meinen, wonach ſich die ſogenannten Boniteurs am meiſten zu richten pflegen, iſt ein
hoͤchſt mißliches Zeichen, da er von der Witterung und friſchem Duͤnger, ſelbſt vom
ſchlechten Stande der Fruͤchte, haͤufig abhaͤngt.


Das Anſehn der jungen Saat iſt ein ſehr truͤgliches Merkmal, indem ſie, fruͤh
und dicht geſaͤet, auf ſchlechtem Boden im Herbſt und Fruͤhjahr oft die auf beſſerem
Boden beim oberflaͤchlichen Anſehn uͤbertrifft.


Man hat, um Kaͤufer zu hintergehen, zuweilen uͤbermaͤßig dicht geſaͤet.
Sicherer kann man von dem in Aehren ſtehenden Getreide und von der Stoppel auf
die Guͤte des Bodens ſchließen, jedoch mit der Vorſicht, daß man die ganze Feld-
mark uͤberſehe, und ſich nicht mit einem einzelnen Felde begnuͤge, wo durch vorzuͤg-
liche Duͤngung und Kultur auf Koſten der uͤbrigen Felder zuweilen ein uͤppiges Ge-
treide bewirkt iſt.


Die ſchwarzbraͤunliche Farbe des Bodens, wenn er friſch gepfluͤgt iſt, iſt
ein Hauptmerkmal ſeiner Fruchtbarkeit; es ſey denn, daß ſie von Haid und Moor-
[39]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
boden herruͤhre. Auch die ſchwarzbraͤunliche Farbe des in den Furchen ſtehenden
Waſſers und des abgeſpuͤhlten Schlamms beweißt Reichthum des Ackers.


Bei einiger Uebung erkennt man ſchon durch den Fußtritt und durch das Auf-
ſtoßen mit dem Stocke, ſelbſt durch das Gefuͤhl beim Ueberreiten, die verſchiedenen
Grade der Gebundenheit des Bodens, und ob zaͤher Ton, milder Lehm oder loſer
Sand darin praͤdominire; auch giebt dies die Beſchaffenheit der Erdkloͤße, nach fri-
ſcher Beackerung, und die leichte Trennbarkeit oder der Widerſtand aͤlterer Kloͤße zu
erkennen. Mittelſt des Zerreibens zwiſchen dem Daumen und dem Zeigefinger kann
man aber das Verhaͤltniß des Thons zur grobkoͤrnigen Kieſelerde noch genauer
ſchaͤtzen lernen.


Die Tiefe der Ackerkrume erkennt man leicht durch das Einſtoßen mit einem
Stocke und an Graͤben, wo die Erde eingeſchoſſen iſt, ſo wie man auch bei letztern
die Art des Untergrundes erkennen kann, welche auch der Aufwurf des Maul-
wurfs angiebt.


Dieſe zuerſt in die Sinne fallenden Kennzeichen muͤſſen dann zu der genauern
agronomiſchen Unterſuchung, wenn man anders Zeit dazu hat, leiten.


§. 72.

Auch der wiſſenſchaftliche Landwirth, der beſtimmtere Begriffe von den Klaſſen
und der Guͤte des Bodens hat, und die mannigfaltigen Ruͤckſichten kennt, welche
man dabei zu nehmen hat, muß die gebraͤuchliche Klaſſifikation und die Ausdruͤcke
kennen, worin Empiriker, im Allgemeinen oder provinziell, die Bodenarten abthei-
len und ſie bezeichnen, damit er ſie, beſonders bei ſolchen Kaufunterhandlun-
gen, verſtehe.


§. 73.

Allgemein und natuͤrlich iſt die Unterſcheidung zwiſchen gutem, mittlermGewoͤhnliche
Klaſſifikatio-
nen des Bo-
dens.

und ſchlechtem Boden. Allein ſie iſt bloß relativ, und was man hier Mittelbo-
den nennt, heißt dort guter, und an andern Orten ſchlechter Boden. Man nimmt
dabei nur auf den verhaͤltnißmaͤßigen Grad der Fruchtbarkeit in jeder Gegend Ruͤck-
ſicht. Bald verſteht man unter ſchlechtem Boden einen duͤrren loſen Sand, bald
einen naßkalten, zaͤhen Lehm. Auf die Moͤglichkeit, die mehrere oder mindere
Schwierigkeit, letztern vielleicht durch Abwaͤſſerung zu verbeſſern, nimmt man wenig
Ruͤckſicht, und oft hat der gute Boden vor dem ſchlechten keinen andern Vorzug, als
[40]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
daß bisher mehrere Kultur und Duͤngung auf ihn verwandt worden, was freilich
einen Unterſchied in ſeinem jetzigen Werthe macht, aber doch oft mit geringern Ko-
ſten, als der Unterſchied im Anſchlage betraͤgt, erſetzt werden kann. Die durch Ob-
ſervanz angenommene Klaſſifikation wird ſelbſt von empiriſchen aber kluͤgern Landwir-
then in gewiſſen Diſtrikten fuͤr falſch anerkannt, indem ſie oft ſagen, daß ſie ihren
Mittelboden ihrem guten Boden weit vorzoͤgen. Man hat haͤufig den zaͤhen Thon
in die erſte Klaſſe, den muͤrbern oft kalkhaltigen Lehm in die zweite Klaſſe geſetzt; an
andern Orten aber dieſen mit Recht uͤber jenen geſchaͤtzt, vielleicht weil man dort bei
der Koppelwirthſchaft mehr auf wilde Begraſung, hier allein auf Beackerung
und Fruchtbau ſah.


Zuweilen nimmt man die Ausdruͤcke, ſchwerer, mittlerer und leichter
Boden, im gleichen Sinne mit jenem, zuweilen aber unterſcheidet man und bezeich-
net mit dieſen nur die Buͤndigkeit und den Widerſtand, den der Acker dem Pfluge
und der Egge entgegenſetzt.


§. 74.

Zuweilen wird der Boden im allgemeinen Durchſchnitt nach der Vermehrung
der Einſaat bei dem landuͤblichen Feldſyſteme klaſſifizirt, und man ſagt, es ſey Boden
zum dritten, vierten, fuͤnften und ſechsten Korne. Man rechnet hier manchmal
mit Einſchluß, manchmal mit Ausſchluß der Einſaat, und man muß die Staͤrke der
Ausſaat, auch ob man ſie auf demſelben Flaͤchenraume jeder Bodenart gleich mache,
kennen, um aus dieſer ohnehin zu ſchwankenden Angaben, etwas zu ſchließen. Es
haͤngt aber der Ertrag uͤberhaupt mehr vom Duͤngerſtande als von der Grundbeſchaf-
fenheit des Bodens ab.


§. 75.

Eine der gebraͤuchlichſten Klaſſifizirungsarten iſt die nach den Fruͤchten, welche
er bei dem eingefuͤhrten Ackerſyſteme, gewoͤhnlich der Dreifelderwirthſchaft, getragen
hat, und der angenommenen Meinung nach mit dem groͤßten Vortheil tra-
gen kann. Hier pflegt man folgende Klaſſifikation zu machen:


1) Weizenacker, welcher nach der Brache Weizen vortheilhafter, wie Rocken
traͤgt: kann er nach der Dreifelderordnung in ſechs Jahren zweimal Weizen tragen,
obwohl er nur eine Duͤngung erhaͤlt, ſo nennt man ihn


a) ſtarken
[41]Werthſchaͤtzung eines Landguts.

a) ſtarken Weizenboden, der in dieſem Sinne wohl nur in angeſchwemmten
Stromniederungen vorkommt;


b) Weizenacker ſchlechthin, wenn er nur nach der Duͤngung Weizen und nach
der zweiten ungeduͤngten Brache Rocken tragen kann.


2) Gerſtacker. Bei dieſer und der folgenden Klaſſe wird nicht auf die erſte
oder Winterfrucht, ſondern nur auf die zweite oder Sommerfrucht Ruͤckſicht genom-
men. Man unterſcheidet auch hier


a) ſtarken Gerſtboden, der bei ſechsjaͤhriger Duͤngung zweimal nach der Win-
terung Gerſte traͤgt. Da manche annehmen, daß ein ſolcher Boden ſich in der erſten
Saat auch zum Weizen qualifizire, ſo ſetzen ihn mit dieſem in eine Klaſſe. Andere
aber unterſcheiden ihn richtiger davon, indem mancher Boden der Gerſte ungemein
zutraͤglich, fuͤr den Weizen aber nicht ſo geeignet ſeyn kann, daß er ihn mit groͤßerem
Vortheil wie Rocken truͤge. Dagegen kann der gebundene, dem Weizen mehr als
dem Rocken zuſagende Boden fuͤr die Gerſte minder geeignet ſeyn, und mit weit groͤ-
ßerem Vortheil in jeder Saat Hafer tragen.


b) ſchwacher Gerſtboden, der nur in der zweiten Frucht nach dem Duͤnger,
Gerſte traͤgt, dem man in der vierten aber Hafer, obwohl mit geringem Erfolge
tragen laͤßt.


Wo große und kleine Gerſte gebaut wird, nennt man jenen auch großen Gerſt-,
dieſen kleinen Gerſtboden.


3) Haferacker, welcher nach der Winterung Hafer traͤgt. Eigentlich gehoͤrt in
dieſe Klaſſe nur der zaͤhe, ſogenannte kalkgruͤndige Boden; denn jeder andere, der
mit Vortheil Hafer traͤgt, waͤre bei gehoͤriger Kultur auch im Stande, Gerſte zu
tragen. Im Allgemeinen ſetzt man aber auch denjenigen Boden in dieſe Klaſſe, den
man fuͤr Gerſte zu leicht oder zu loſe haͤlt. Man unterſcheidet


a) ſtarkes Haferland, welches bei neunjaͤhriger Duͤngung jedesmal nach der
Winterung, alſo dreimal Hafer traͤgt.


b) mittleres Haferland, welches man im achten Jahre nach der Duͤngung
ruhen laͤßt.


c) ſchwaches Haferland, dem man nur einmal unter dieſen Umſtaͤnden Hafer
abnimmt.


Erſter Theil. F
[42]Werthſchaͤtzung eines Landguts.

4) Rockenacker, welcher in der Dreifelderwirthſchaft nur alle drei Jahr Rocken
traͤgt, nach demſelben aber keine Kraft zu einer andern Frucht mehr hat, ſondern
zwei Jahre ruhen muß.


Sechsjaͤhriges, neunjaͤhriges und zwoͤlfjaͤhriges Rockenland nennt man ſolches,
welches nur alle ſechs, neun oder zwoͤlf Jahre mit Rocken beſtellt wird und außerdem
ruht. Hierzu gehoͤrt das entfernte Außenland, welches nie Duͤnger erhaͤlt, und deſ-
ſen ſchlechte Qualitaͤt dann mehrentheils nicht von ſeiner Grundbeſchaffenheit, ſondern
von dieſem Duͤngermangel herruͤhrt. Die Kraft, welche die Natur dieſem Lande
durch die Grasnarbe, oder die ihm der verſtreute Weidemiſt der Schafe giebt, wird
durch die Rockenſaat ſogleich wieder ausgeſogen, und ſo der Boden in dem unfrucht-
baren Zuſtande erhalten.


So viel Schwankendes dieſe Klaſſifikation auch hat, ſo iſt ſie doch unter den
gewoͤhnlich angenommenen noch die genaueſte, und zugleich die, welche den meiſten
Anſchlaͤgen zum Grunde liegt. Deshalb muß ſie ein jeder Landwirth kennen, der
ſeiner Beurtheilung des Bodens auch beſtimmtere Begriffe unterzulegen weiß, ſich
aber in jeder Gegend, wohin ihn das Schickſal fuͤhrt, genauer erkundigen, welchen
Boden man nach ſeinen phyſiſch-chemiſchen Beſchaffenheiten in jede dieſer Klaſſen
zu ſetzen pflegt.


§. 76.

Die ſchlechte
Qualitaͤt des
Bodens wird
ſchwer durch
die Quantitaͤt
erſetzt.
Jeder verſtaͤndige Landwirth wird ſich bei der Auswahl eines Gutes mehr durch
die Guͤte des Ackerbodens, als durch die Groͤße deſſelben beſtimmen laſſen. Die
ſchlechtere Qualitaͤt kann ſehr ſelten durch die groͤßere Oberflaͤche kompenſirt werden.
Es giebt ſolchen Boden, der als Ackerland durchaus gar nichts werth iſt, und genau
gerechnet nie die Koſten ſeiner Bearbeitung uͤbertraͤgt, wo folglich 1000 Morgen
nicht 1 Morgen guten Bodens in Hinſicht auf Fruchtbau gleich zu ſchaͤtzen waͤre.
Traͤgt ein Boden nach der Duͤngung nicht vier Saaten zu 3 Scheffel per Morgen ab,
ſo kann man ihn in der That gar keinen Werth als Ackerboden beilegen, es ſey denn,
daß man [unzweifelhaft] wirkſame Mittel zu ſeiner Verbeſſerung habe, z. B. angemeſ-
ſenen Mergel und Schlamm in der Naͤhe, wo man dann bei dem Ankauf ſo rechnen
muß, als kaufe man nur den Raum, um ſich einen zutraͤglichen Ackerboden zu ſchaf-
fen. Wenn man gehoͤrig rechnet, wird man im Durchſchnitt guten Boden immer
[43]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
wohlfeiler als ſchlechten kaufen, indem die meiſten Menſchen noch einen zu großen
Werth auf weite Ausdehnung ſetzen.


Je fruchtbarer im Ganzen eine Gegend iſt, um deſto geringer iſt daſelbſt der
Werth des ſchlechten Bodens, denn der reine Ertrag oder die Rente des natuͤrlich
fruchtbarſten Grundſtuͤcks ſchraͤnkt die Rente des mit ihm Konkurirenden ein. Wo
die Produkte der fruchtbarern Grundſtuͤcke zureichen, die Beduͤrfniſſe zu befriedigen,
werden die minder fruchtbaren kaum mit Vortheil bearbeitet werden koͤnnen. Reichen
aber jene nicht zu, ſo wird ſich die Bearbeitung der letztern mehr belohnen, und man
wird daher dieſelbe Bodenart in einer unfruchtbaren Gegend hoͤher, als in einer
fruchtbaren bezahlen koͤnnen.


Man hat die Nachbarſchaft fruchtbarer gras- und ſtrohreicher Niederungen hoͤhe-
ren und duͤrrern Guͤtern vortheilhaft gehalten, indem ſie ihnen Gelegenheit giebt,
Heu und Stroh anzukaufen. In ſofern durch ſolchen Ankauf der erſte Grund zur
Verbeſſerung gelegt wird, und die Koſten deſſelben zu Kapital geſchlagen werden ſol-
len, kann dieſes allerdings vortheilhaft ſeyn, bei genauer Berechnung aber nie, als
eine beſtaͤndig fortzuſetzende Bewirthſchaftung, rentiren. Und ſo kann dieſer Vor-
theil die Nachtheile nicht aufwiegen, welche eine ſolche Nachbarſchaft durch die
Wohlfeilheit mancher Produkte und die gewoͤhnliche Vertheurung des Arbeits-
preiſes verurſacht.


Grundſtuͤcke, welche nachgeſuchte Beduͤrfniſſe in einer Gegend ausſchließlich
liefern koͤnnen, erhalten dadurch einen beſonders hohen Werth.


§. 77.

Naͤchſt dem Ackerlande kommen vor allen die Wieſen in Betracht.Schaͤtzung der
Wieſen.


Man hat bisher ein gehoͤriges Verhaͤltniß der Wieſen zum Ackerlande als eine
nothwendige Bedingung eines guten Landguts angeſehn, und ohne zureichenden Wie-
ſenwachs, auch bei dem beſten Ackerboden, ein Gut fuͤr fehlerhaft gehalten. Dieſe
Meinung gruͤndet ſich auf eine anerkannte Wahrheit, daß ohne zureichende Viehfuͤt-
terung in der Regel kein Ackerbau beſtehen koͤnne; dann aber auch auf ein Vorur-
theil, daß ohne Wieſen keine Fuͤtterung gewonnen werden koͤnne. Wenn man weiß,
daß durch Anbau von Futtergewaͤchſen und durch abwechſelnde Niederlegung des
Ackerlandes zu kuͤnſtlichen Wieſen das drei- und vierfache an Futterung gewonnen
werden koͤnne, was ewige Wieſen von gleicher Flaͤche geben, ſo wird man den Man-
F 2
[44]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
gel an natuͤrlichen Wieſen bei Landguͤtern, die privatives und fruchtbares
Ackerland beſitzen, fuͤr keinen unerſetzlichen Fehler halten. Es wird jedoch hier-
durch der Werth guter Wieſen, in der Meinung des rationellen Landwirths, nur
eingeſchraͤnkt, keineswegs, wie gewiſſe unverſtaͤndige Menſchen es verſtanden haben,
voͤllig aufgehoben.


Auch iſt die Entbehrlichkeit der Wieſen nur bei guten und privativen Aeckern
anzunehmen. Sie werden immer noͤthiger, je ſchlechter das Ackerland und je miß-
licher der Anbau der ergiebigſten Futterkraͤuter auf ſelbigem iſt. Der trockene ſan-
dige Boden kann ſich allerdings nur durch ein ſtarkes Verhaͤltniß guter Wieſen in
Kultur erhalten, und ſeinen Ertrag ſichern; und eben ſo unentbehrlich ſind ſie, wo
die Zerſtuͤckelung der Felder und die dabei beſtehende Brach- und Stoppelbehuͤtung
die freie Benutzung derſelben verhindert.


Wenn der Wieſen zu viele bei einem Gute ſind, und uͤber ¼ der Ackerflaͤche be-
tragen, ſo verlieren ſie ihren Werth gegen das Ackerland, es ſey denn, daß ſie ſich
zum Umbruch qualifizirten, oder daß man Heu vortheilhaft verkaufen konnte.


§. 78.

Der Werth der Wieſen iſt beinahe ſchwerer zu ſchaͤtzen, wie der des Ackerlandes,
und es koͤnnen hieruͤber erſt in der Lehre vom Wieſenbau richtige Grundſaͤtze angege-
ben werden. Man theilt ſie bei den gewoͤhnlichen Veranſchlagungen mehrentheils in
drei Klaſſen, in gute, mittlere und ſchlechte ein, die aber bei weitem zu ihrer richti-
gen Wuͤrdigung nicht zureichen. Oder man richtet ſich, nach den abgeſchaͤtzten oder
erfahrungsmaͤßigen Heuertrage und der Guͤte und dem Werthe dieſes Heues, welcher
letztere in verſchiedenen Gegenden und Zeiten ſehr verſchieden iſt; und ſo nimmt man
haͤufig fuͤnf Klaſſen an, wovon die erſte zu 30 Centner, die zweite zu 20 Centner,
die dritte zu 14 Centner, die vierte zu 10 Centner, die fuͤnfte zu 6 Centner Heu per
Morgen berechnet wird. Es iſt aber auch vorzuͤgliche Ruͤckſicht auf ihre Sicherheit
und Unſicherheit zu nehmen, indem haͤufig die ſonſt vorzuͤglichſten Flußwieſen der
Ueberſchwemmung zur Unzeit ausgeſetzt ſind.


Nach der gewoͤhnlichen Veranſchlagungsweiſe wird die Wieſe nach ihrer Flaͤche
oder nach dem geſchaͤtzten Heuertrage zu unerhoͤrt geringem Preiſe angeſchlagen, wel-
ches aber deshalb geſchieht, weil die Viehnutzung noch beſonders und ebenfalls ſehr
[45]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
geringe, angeſchlagen wird. Man waͤhnt ſo, wie in manchen Faͤllen, einen Fehler
durch den andern auszugleichen.


Der Kaͤufer muß, nach der Kenntniß, die er von den Wieſen und von ihrer
obgleich nicht ohne Koſten zu bewerkſtellenden Verbeſſerung hat, dieſe fuͤr ſich nach
dem Nutzen, die ſie ihm in ſeiner Wirthſchaft bringen koͤnnen, und nach dem ge-
woͤhnlichen Heupreiſe der Gegend, den er am beſten auf Getreide reduzirt, abſchaͤtzen.
Daß er Ruͤckſicht nehme, ob die Wieſen privativ, oder dem Vor- und Nachhuten
und andern Servituten unterworfen ſey, auch ob er mit dem durchfließenden Waſſer
frei oder nicht frei ſchalten und walten koͤnne, verſteht ſich wohl von ſelbſt.


§. 79.

Die Weiden hielt man fuͤr eben ſo unentbehrlich wie die Wieſen, bis man ent-Schaͤtzung der
Weiden.

weder die Moͤglichkeit einer Stallfutterung, oder aber der wechſelnden Niederlegung
des Ackerlandes zur Weide kennen lernte. Sie werden ſeitdem allgemein geringer,
wie vormals geſchaͤtzt, jedoch darum nicht werthlos. Bei Kaufanſchlaͤgen werden
ſie mehrentheils unter der Rubrik der Viehnutzung mit veranſchlagt. Indeſſen ver-
dienen ſie bei dem Kaufe eines Gutes beſondere Ruͤckſicht.


§. 80.

Die Weiden finden ſtatt:


1) auf raumen oder mit Baͤumen wenig beſetzten Weideangern.


Sind ſie hier privativ und uneingeſchraͤnkt, ſo iſt der Grundwerth des Bodens
zu ſchaͤtzen, da es naͤmlich dem Beſitzer frei ſteht, ihn auch auf andere Weiſe zu
nutzen, in ſofern die phyſiſche Beſchaffenheit dieſes erlaubt. Iſt letzteres nicht der
Fall, indem z. B. haͤufige Ueberſchwemmungen eine andere Benutzung zu unſicher
machen, ſo muß er ſie nach der Nahrung, die ſie einer gewiſſen Kopfzahl von Vieh
geben koͤnnen, beurtheilen.


Haͤufiger aber findet es ſich, daß ſolche Weideanger Kommunguͤter ſind, und
jedem Eigenthuͤmer eine beſtimmte oder doch beſchraͤnkte Weideberechtigung darauf
zuſteht. Hier muß der Werth dieſer Berechtigung ebenfalls nach der Kopfzahl des
Viehes und dem effektiven Nutzen, den es davon hat, beurtheilt werden. Jedoch
hat man nach den Ortsverhaͤltniſſen beſondere Ruͤckſicht darauf zu nehmen, ob eine
baldige Theilung zu bewirken ſteht, da dann ſolche durch ihre Unkultur ſchlecht be-
[46]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
nutzte Grundſtuͤcke einen unglaublich hoͤheren Werth, es ſey als privative kultivirte
Weide oder zu anderer Benutzung, erlangen koͤnne.


2) Auf der Brache und Stoppel des Ackerlandes. In ſofern dieſe Weide
auf eignen Ackern ausgeuͤbt wird, wird ſie in der [Veranſchlagung] als Acker oder der
Viehnutzung mit berechnet. Wenn ſie aber vermoͤge einer Berechtigung auf fremden
Aeckern ausgefuͤhrt wird, ſo muß ſie beſonders in Anſchlag gebracht werden. Denn
ſo nachtheilig ſolche im Ganzen iſt, und ſo wenig Vortheil der berechtigte im Ver-
haͤltniß des Schadens, den er den Triftleidenden dadurch thut, hiervon hat, ſo geht
doch unter manchen Verhaͤltniſſen fuͤr jenen immer einige Benutzung daraus her-
vor, die er ohne Erſatz aufzugeben nicht ſchuldig iſt. Die Hauptbenutzung derſelben
iſt ohne Zweifel fuͤr die Schaͤferei, ſo daß manche, obwohl faͤlſchlich, geglaubt haben,
daß Schaͤfereien ohne ſolchen nicht beſtehen koͤnnten. Um ihren Werth auszumitteln,
muß man beſtimmen, wieviel auf Boden dieſer Art und bei dieſer Duͤngung auf
einen Kopf Vieh erforderlich ſeyn wuͤrde, wenn der Acker den ganzen Sommer hin-
durch dreiſch oder zur Weide laͤge. Sodann muß man die Dauer der Weidezeit,
deren Anfang und Ende nach der Obſervanz und Beſtellung verſchieden iſt, beruͤck-
ſichtigen, und endlich die Vegetationsperiode, worin ſie faͤllt; indem naͤmlich dieſe in
den fruͤhern Monaten immer ſtaͤrker, wie in den ſpaͤtern iſt. Die Brachbehuͤtung iſt
in den neuern Zeiten faſt allenthalben durch die Berechtigung, einen Theil der Brache
zu beſtellen, eingeſchraͤnkt worden, in einigen Gegenden jedoch nicht, und es muß
hier die Erlaubniß dazu von dem Triftberechtigten beſonders eingeholt, und mit einem
Aequivalent bezahlt werden. So iſt auch der Termin, wo der zu brachende Acker
zum erſtenmale umgebrochen wird, bald willkuͤhrlich, bald fruͤher oder ſpaͤter beſtimmt;
und da dieſe Weide mit dem erſten Umbruche ihren Werth zum groͤßten Theile verliert,
ſo iſt hierauf bei Wuͤrdigung derſelben beſonders Ruͤckſicht zu nehmen. So wie der
Verſtand ſein Licht uͤber die Angelegenheiten des Ackerbaues mehr verbreitet, darf
man erwarten, daß dieſe alte, wohl mehrentheils erſchlichene Berechtigung wird
aufgehoben werden, jedoch, der Gerechtigkeit nach, nicht ohne billigen Erſatz fuͤr den
wirklich daraus gezogenen Vortheil.


3) Auf Wieſen, im Fruͤhjahre und nach geſchehener Aberntung mit einem
oder zwei Schnitten. Hier kann ebenfalls nur von der Berechtigung auf fremden
Wieſen die Rede ſeyn, und der Werth derſelben richtet ſich nach der Guͤte des Wie-
[47]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
ſengrundes, nach der Dauer und der Jahreszeit. Der Vortheil derſelben iſt ebenfalls
ſehr geringe gegen den Nachtheil, der dem Wieſenbeſitzer dadurch zugefuͤgt wird, es
ſey denn, daß ſie durch eben die Bedingung beſchraͤnkt waͤre, die ſich der Wieſen-
eigenthuͤmer feſtſetzen muͤßte, wenn er ſie mit eignem Vieh betriebe.


4) Im Holze oder Waldungen. Hierbei kommt es auf die Beſchaffen-
heit des Forſtgrundes, auf die Art des Holzes und auf den ſtaͤrkern oder ſchwaͤchern
Beſtand deſſelben an. Die in nicht zu naſſen [Elfenbruͤchen], dann in Birken- und
Eichenhoͤlzern iſt die beſſere, in Buchen- und Nadelhoͤlzern von ſehr geringer Be-
deutung. Dann macht es einen Unterſchied, ob der Boden nur mit hohem oder auch
mit Unterholze beſetzt iſt, und in welcher Dichtheit und Staͤrke beide ſtehn. Je dich-
ter und ſtaͤrker das Holz, um ſo ſchlechter iſt die Weide, nicht bloß in Hinſicht des
Raumes, ſondern auch der mindern Nahrhaftigkeit des Graſes, welches im Schat-
ten waͤchſt. Der geringe Nutzen, den auch dieſe Weide giebt, ſteht ebenfalls in
keinen Verhaͤltniſſen mit dem Verderben, welches ſie der Forſtkultur bringt, und
deshalb iſt Aufhebung derſelben eine unbedingte Forderung der geſunden Vernunft.
Sie iſt mehrentheils durch die Berechtigung des Forſteigenthuͤmers, einen Theil in
Zuſchlag oder Schonung zu nehmen, beſchraͤnkt.


5) Auf Mooren und Bruͤchern. Hier kommt es darauf an, ob es
Schwarz- oder Hoch-Moore, die nur Haide und andere ſchlechte Kraͤuter tragen, oder
Gruͤnlandsmoore, die auf einer milden und modrigen Oberflaͤche den Wuchs beſſerer
Graͤſer beguͤnſtigen, ſind. Letztere pflegen aber an dem Fehler der Saͤure zu leiden.
Ferner aber fragt ſich’s, in wiefern ſie trocken und dem Viehe zugaͤnglich ſind, und
dann, ob durch Beſchlammung des Graſes ſolches dem Viehe nicht widrig und ſeiner
Geſundheit nachtheilig werde.


Beſtimmter kann uͤber die Benutzung und den relativen Werth dieſer Weiden
erſt an einem andern Orte gehandelt werden. In den gewoͤhnlichen Anſchlaͤgen
kommt ihre Benutzung unter der Rubrik der Viehnutzung zu ſtehen.


Die Berechtigung, ſolche Weiden zu betreiben, iſt zuweilen unbeſchraͤnkt, meh-
rentheils aber auf eine gewiſſe Kopfzahl von jeder Viehart, oder nach Maßgabe
deſſen, was der Hof durch ſelbſtgewonnenes Winterfutter durchwintern kann.
Kommt es in letzterem Falle auf eine genauere Beſtimmung dieſer Berechtigung,
z. B. bei Theilungsangelegenheiten an, ſo kann wohl nur der Futtergewinn bei der
[48]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
landuͤblichen reinen Dreifelderwirthſchaft zum Grunde gelegt werden, indem bei
einer anderen Wirthſchaftsart eine unuͤberſehbare Menge von Winterfutterung in
manchen Faͤllen gebauet werden konnte.


§. 81.

Schaͤtzung des
Holzes.
Die Schaͤtzung des Holzes iſt ſehr problematiſch. Wir erwaͤhnen derſelben nur,
inſofern ſie beim Ankaufe eines Guts oft von der groͤßten Wichtigkeit iſt, uͤberlaſſen
ſie uͤbrigens der Forſtwiſſenſchaft. Die Schaͤtzung kann in mancher Ruͤckſicht ge-
ſchehen, und darnach ſehr verſchieden ausfallen. Entweder nach dem Ertrage, den
das Holz nach forſtwirthſchaftlichen Grundſaͤtzen, um beſtaͤndig im guten Zuſtande
erhalten zu werden, geben kann; oder aber nach dem Werthe und dem moͤglichen
Verkaufspreiſe des jetzt wirklich darauf vorhandenen Holzes, inſofern ſelbiges ganz
oder zum Theil abgetrieben werden darf, da alsdann noch der Werth des abgetriebe-
nen Grund und Bodens in Hinſicht auf andere Benutzung hinzukommt. Die Diffe-
renz beider Schaͤtzungsarten iſt enorm, zumal wenn jene nach dem erfahrungsmaͤßi-
gen Ertrage oͤffentlicher Forſten angeſtellt wird. Es iſt bekannt, daß in neueren Zei-
ten manche Guͤter gekauft, und von dem Verkaufsgelde, welches aus einem Theile
des abgeſchlagenen Holzes geloͤſ’t worden, voͤllig oder groͤßtentheils bezahlt ſind.
Eine Spekulation, die manchen Guͤterhaͤndler ſchnell bereichert hat, die aber nun in
kultivirtern und bevoͤlkerten Gegenden ſeltener zur Ausfuͤhrung wird gebracht werden
koͤnnen. Jedoch giebt es noch Guͤter, deren Holzwerth den jetzigen Verkaufspreis
des Ganzen bald uͤberſteigen moͤchte, wenn ſie bei dem zunehmenden Holzmangel Ab-
ſatz dafuͤr erhalten, und durch Ziehung von Kanaͤlen oder Aufraͤumung und An-
ſtauung natuͤrlicher Gewaͤſſer den Transport erleichtern. Nach manchen Taxations-
Prinzipien waͤre der Grund und Boden mehr werth, wenn er gar kein Holz truͤge
und zur Schafweide laͤge.


Auf ſolche Taxationen von gewoͤhnlichen Forſtbedienten wird man daher beim
Ankaufe von Guͤtern wenig Ruͤckſicht zu nehmen haben, ſondern den Werth des
ſtehenden Holzes nach den Lokalverhaͤltniſſen fuͤr ſich anſchlagen, und dann auf den
Werth des Grund und Bodens, der oft einen angehaͤuften Reichthum von Damm-
erde enthaͤlt, und beſonders bei einer einmal ruinirten Holzung als Acker- oder Wie-
ſenland ungleich hoͤher zu benutzen iſt, Ruͤckſicht nehmen; wogegen dann haͤufig
anderer
[49]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
anderer ausgeſogener Ackerboden, deſſen Fruchtbarkeit ſchwer herzuſtellen ſeyn wuͤrde,
mit Holz zu beſaamen oder zu bepflanzen und in Schonung zu legen iſt.


Immer iſt der Bedarf an Bau- Nutz- und Brennholz etwas ſehr annehmliches
bei einem Gute, und deshalb beim Ankaufe beſondere Ruͤckſicht darauf zu nehmen.


§. 82.

Manche, die ein Gut zu kaufen die Abſicht haben, legen ein großes GewichtIn wiefern auf
eingezogene
Erkundigun-
gen zu bauen.

auf die von den Nachbarn oder in der Gegend Bekannten, auch vom Geſinde, Vieh-
hirten und Unterthanen eingezogene Erkundigungen. Sie koͤnnen allerdings Finger-
zeige geben, doch muͤſſen die Ausſagen zuvor an Ort und Stelle gepruͤft ſeyn, bevor
man darauf bauet. Wer ſich dadurch des Sehens mit eigenen Augen uͤberheben will,
wird ſehr leicht hintergangen werden. Solche Ausſagen werden um ſo verdaͤchtiger,
je mehr die Landguͤter in einer Gegend kurrente Handelswaare geworden, und in die
Haͤnde der eigentlichen Guͤterhaͤndler, zumal derer, die das Geſchaͤft in Kompagnie
betreiben, gekommen ſind. Die Kunſtgriffe, deren man ſich hier bedient hat, um
Kaͤufer zu hintergehen, ſcheinen unglaublich, und uͤbertreffen beinahe die der Roß-
taͤuſcher. In ſolchen Gegenden muß man jeden, den man befragt, fuͤr ein geſtimm-
tes Inſtrument der Verkaͤufer halten. In ſolchen Faͤllen darf man aber ſelbſt ſchrift-
lichen Dokumenten, Pachtkontrakten und Regiſtern nicht trauen, wenn nicht fuͤr das
darin Enthaltene Eviktion geleiſtet wird. Bei dem allen laͤßt ſich jedoch zuweilen vor-
theilhaft von dieſen Haͤndlern kaufen, da ihnen nicht nur an ſchnellem Umſatze gelegen
iſt, ſondern ſie ihre Waare, die ſie vermoͤge ihrer Spekulationen wohlfeil eingekauft
haben, oft ſelbſt nicht kennen.


Andre ſetzen ein großes Zutrauen auf die Geſchichte eines Guts, um darnach
ſeinen Werth im Allgemeinen zu beurtheilen, und ſie erkundigen ſich, welche Be-
ſitzer oder Paͤchter es nach einander gehabt, zu welchem Preiſe es vormals verkauft
oder verpachtet worden, und wie dieſe oder jene darauf fortgekommen ſeyen. Wenn
man dieſe Geſchichte vollſtaͤndig und in ihren kleinſten Details erfahren koͤnnte, ſo
wuͤrde ſie allerdings viele Aufklaͤrung geben, aber ſo, wie man ſie gewoͤhnlich erfaͤhrt,
verleitet ſie haͤufig zu Fehlſchluͤſſen.


Weil ſich die allgemeine Meinung von einem Gute haͤufig darauf begruͤndet, ſo
wird man ſolche Guͤter oft gerade am vortheilhafteſten erkaufen koͤnnen, auf welchen
mehrere Beſitzer oder Inhaber zugeſetzt haben oder zu Grunde gegangen ſind. Zu-
Erſter Theil. G
[50]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
weilen haben die letzten Inhaber viel hineingeſteckt und die Kraft des Bodens wirk-
lich dadurch vermehrt, aber nicht Ausdauer und Nachſatz genug gehabt, um die
Fruͤchte daraus zu ziehen, und es giebt der Beiſpiele viele, wo auf die Weiſe reelle
Meliorationen nur zum Nutzen des Nachfolgers gemacht worden ſind. Auf der an-
dern Seite koͤnnen die letzten Inhaber es verſtanden haben, einen hohen temporellen
Geldertrag aber mit Erſchoͤpfung des Ackers herauszuziehen, und dadurch ihr Ver-
moͤgen zu verbeſſern, das Gut aber um ſo viel zu verſchlechtern. Hierdurch kann
ein Gut bei Kurzſichtigen in einen uͤblen oder guten Ruf kommen, wo ſich dann in
letzterm Falle, wenn es zum Verkauf koͤmmt, eine große Konkurrenz von Kaͤufern,
im erſtern aber keine einfinden, und ſonach uͤber oder unter dem Werthe losgeſchla-
gen werden wird. Jedoch darf man dieſes auch nicht als allgemein annehmen,
denn manchmal kann ein unwiſſender und nachlaͤßiger Wirth ſehr geringen Ertrag
aus einem Gute gehabt und es dennoch ſo verſchlechtert haben, daß ein betraͤchtli-
ches Kapital zu deſſen Wiederherſtellung erforderlich iſt.


Oftmals haben Guͤter große Huͤlfsquellen, die von unwiſſenden und unthaͤtigen
Wirthen uͤberſehen und nicht gebraucht wurden, und dieſe laſſen ſich immer eher auf
einem Gute erwarten, was in ſchlechten Haͤnden, als in guten geweſen iſt.


§. 83.

Guͤter-An-
ſchlaͤge.
Bei jeder Kaufsverhandlung wird in der Regel vom Verkaͤufer uͤber das Gut
ein Anſchlag gemacht und dem Kaͤufer vorgelegt, der ihn dann mit ſeinen Erinne-
rungen oder mit einem Gegenanſchlage beantwortet, damit diejenigen Punkte, bei
deren Schaͤtzung ſie von einander abweichen, genauer eroͤrtert werden koͤnnen.


Ein ſolcher Anſchlag iſt entweder ein Grund- oder ein Ertragsanſchlag.
Erſterer, wozu die Data in der Lehre von der Agronomie werden angegeben werden,
wuͤrde weit ſicherer ſeyn, wenn die zu einem ſolchen beſtimmten Anſchlage erforder-
lichen Kenntniſſe mehr verbreitet waͤren. Da dieſes aber bis jetzt nicht der Fall iſt,
ſo behilft man ſich mit Ertragsanſchlaͤgen, deren nothwendige Mangelhaftigkeit ſchon
daraus erhellet, daß der Ertrag, der aus Grund und Boden, Kenntniß und Ueber-
legung, Betriebskapital und Arbeit hervorgeht, und bei dem obendrein das Riſiko
nicht berechnet werden kann, dem Grundwerthe allein beigemeſſen wird. Weil man
dieſes, obwohl dunkel, fuͤhlte, ſo hat man die Ertragsſaͤtze moͤglichſt geringe ange-
nommen, beſonders aber, da ſie ſich in der Regel auf Dreifelderwirthſchaft gruͤnden,
die Benutzung der Brache gar nicht gerechnet, ſondern ſolche als den billigen Vor-
theil des Wirthſchaftbetriebes angeſehen.


[51]Werthſchaͤtzung eines Landguts.

Deshalb paßt dieſe Veranſchlagungsart, beſonders ſo wie ſie in den preußi-
ſchen Staaten eingefuͤhrt, und mit verſchiedenen Modifikationen bei den Kammer-
anſchlaͤgen der Domainen und in den ritterſchaftlichen Taxprinzipien geſetzlich beſtimmt
iſt, auch nur allein fuͤr die Dreifelderwirthſchaft; wird dagegen hoͤchſt ſchwankend und
unſicher, wenn ſie auf andere Wirthſchaftsarten angewandt werden ſoll, um ſo mehr,
da man bei dieſen noch keine hinlaͤnglich beſtaͤtigten Erfahrungsſaͤtze zu haben glaubt.
Wenn daher dieſe Taxationsmethode bei einem anders bewirthſchafteten Gute ange-
wandt werden ſollte, ſo muͤßte deſſen Ertrag dennoch ſo berechnet werden, als laͤge
es in drei Feldern, weil bei jeder andern Berechnung nach dieſen Prinzipien, noch
unrichtigere Reſultate ſich ergeben moͤchten, denen daher auch das oͤffentliche Zu-
trauen fehlt.


§. 84.

Dieſe in den preußiſchen Staaten hauptſaͤchlich eingefuͤhrte Veranſchlagungs-
methode iſt bei aller Mangelhaftigkeit unter den bekannten noch immer die vorzuͤg-
lichſte, und deshalb auch von den einſichtsvollern Oekonomen anderer Gegenden an-
genommen worden. Der wiſſenſchaftliche Agronom wird nun zwar den Grundwerth
des Bodens, abgeſondert von dem Wirthſchaftsertrage, fuͤr ſich richtiger zu beſtim-
men wiſſen, muß jedoch dieſe Veranſchlagungsart, ſollte es auch nur um der Ver-
handlungen willen, die er mit andern zu betreiben hat, ſeyn, im Allgemeinen kennen.
Fuͤr die beſondern Modifikationen, die in einzelnen Diſtrikten uͤblich, und durch
die Lokalverhaͤltniſſe herbeigefuͤhrt ſind, kann er ſich dann in jedem, wo er Geſchaͤfte
hat, leicht unterrichten.


§. 85.

Bei Veranſchlagung des Ackerlandes kommen folgende zwei Hauptpunkte in
Betracht:


1) Wie viel wird, nach gegebener Beſchaffenheit des Bodens, auf eine ge-
wiſſe Flaͤche eingeſaͤet?


2) Welche Vermehrung dieſer Ausſaat iſt auf demſelben anzunehmen?


§. 86.

Wo dieſe Veranſchlagungsart gebraͤuchlich iſt, hat man faſt allgemein die Mei-Beſtimmung
der Ausſaat.

nung angenommen, daß um ſo ſtaͤrker eingeſaͤet werden muͤſſe,


G 2
[52]Werthſchaͤtzung eines Landguts.

a) je beſſer der Boden in ſeiner Grundbeſchaffenheit iſt;


b) je ſtaͤrker und je friſcher er geduͤngt worden, und glaubt ſolche durch den
Grundſatz, wer ſtark iſt kann ſtark tragen, erwieſen zu haben. Es kommt alſo auf
die Klaſſe an, worin man den Boden nach §. 75. ſetzt und ferner, die wie vielſte
Frucht er nach der letzten Duͤngung trage. Jedoch ſind neuerlich in der oſtpreußi-
ſchen Taxations-Inſtruction richtigere Grundſaͤtze uͤber die Einſaat angenommen.


Da allgemein das Dreifelderſyſtem zum Grunde liegt, ſo erfolgen, wenn die
Brache alle drei Jahre geduͤngt wird, nur zwei Tragten; wenn ſie alle ſechs Jahr
geduͤngt wird, vier Tragten, und wenn ſie alle neun Jahr geduͤngt wird, ſechs Trag-
ten aus demſelben Duͤnger, und nach jeder Brache eine Winterung und eine Som-
merung. Weiter als auf eine neunjaͤhrige Duͤngung hat man ſich nicht eingelaſſen,
ſondern rechnet alsdann den Acker, der ſolche nicht erhaͤlt, zum dreijaͤhrigen
Rockenlande.


Die Moͤglichkeit der Duͤngung aber wird aus dem zu haltenden Viehſtapel oder
nach der bisherigen Erfahrung ausgemittelt, woruͤber in der Folge die Rede
ſeyn wird.


§. 87.

Beſtimmung
der Koͤrner-
Vermehrung.
Nach derſelben Klaſſifikation und Tragt beſtimmt man denn auch die Koͤrnerver-
mehrung dieſer Ausſaaten, und der ganze Ertrag von einer Ackerflaͤche (einem Mor-
gen) geht hervor aus der Multiplikation der Einſaat mit der angenommenen Korn-
vermehrung.


Das Einſaatsmaaß iſt ziemlich beſtimmt angenommen; in Anſehung der Ver-
mehrung ſchwankt man, wie natuͤrlich, zwiſchen einem Korne mehr oder weniger,
welches freilich bei der Berechnung des reinen Ertrages einen ſehr bedeutenden Unter-
ſchied machen muß, aber der Natur der Sache nach nicht abzuaͤndern iſt. Hierauf
hat man alſo bei der Pruͤfung der Anſchlaͤge beſonders ſein Augenmerk zu richten und
keinen hoͤhern Anſatz paſſiren zu laſſen, wenn er nicht auf die beſondere Guͤte des Bo-
dens oder auf die ſtaͤrkere Duͤngung begruͤndet iſt.


§. 88.

Man nimmt gewoͤhnlich die in folgender Tabelle angegebenen Saͤtze an:


[53]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
[54]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
§. 89.

Wenn nun von der Ackerflaͤche auf die Weiſe der Totalertrag in jeder Tragt
ausgemittelt worden, ſo ſchreitet man zur Ausmittelung des reinen Ertrages, und
zieht zuvoͤrderſt von jenem die Ausſaat ab. Hierbei kann an ſich kein Zweifel entſte-
hen, da die Ausſaat auf kraͤftigen Boden ſo ſtark angenommen iſt, daß man viel
davon erſparen kann.


§. 90.

Abzug des
Konſumtions-
Korns.
Wenn auch nach ausgemitteltem ganzen Ertrage die ſaͤmmtlichen Koſten der
Wirthſchaften beſonders berechnet und von jenem abgezogen werden, ſo pflegt
man dennoch bei der Berechnung des Kornertrages, bei jeder Kornart, das zur
Wirthſchaftskonſumtion in Natura (z. B. wie viel vom Weizen zu Suppen, vom
Rocken zu Brod, von der Gerſte zu Bier u. ſ. w. gebraucht werde) Erforderliche, ſo
wie den Dreſcherlohn-Scheffel ſogleich abzuziehen. Eine, wie mir daͤucht, unnoͤ-
thige Weitlaͤuftigkeit, da man weit leichter bei der Berechnung aller uͤbrigen Wirth-
ſchaftskoſten auch das zu konſumirende Getreide mit berechnen koͤnnte, und dadurch
eine vollſtaͤndigere Ueberſicht erhielte. Oſt muß doch von einer oder der andern Korn-
art, z. B. vom Hafer, noch zugekauft werden.


§. 91.

Abzug des
Korns zur
Deckung der
Wirthſchafts-
koſten.
Man hat aber, um ſich die in der That hoͤchſt ſchwierige Berechnung der Wirth-
ſchaftskoſten zu erſparen, haͤufig vom Koͤrnerertrage einen gewiſſen verhaͤltnißmaͤßigen
Theil ausgeſetzt, um dadurch die ſaͤmmtlichen Koſten, nicht etwa bloß die Ge-
treidekonſumtion zu decken. Dieſe Annahme iſt nun, wie von ſelbſt erhellet, ſehr
ſchwankend, und muͤßte nach der Lokalitaͤt und nach den Zeiten ſehr verſchieden ſeyn.
Insbeſondere macht es einen großen Unterſchied, ob die Wirthſchaft mit vielen Hofe-
dienſten, mit wenigen oder gar keinen betrieben wird; dann aber auch, wie der Ar-
beitspreis, das Geſindelohn, die Koſten ſeiner Bekoͤſtigungsart und der Preis ande-
rer anzukaufenden Dinge in einer Gegend ſtehe. Wo man deshalb genauer hat gehen
wollen, hat man neben der Ausſetzung eines ſogenannten Wirthſchaftskorns noch
einen beſondern Koſtenanſchlag zu machen, vorgeſchrieben, und eine Vergleichung
angeſtellt, in wiefern jenes dafuͤr ausgeſetzte Korn dieſe decke. Hier findet es ſich dann
ſelten, daß man mit dem nach der Regel anzuſetzenden Wirthſchaftskorne reichet.


[55]Werthſchaͤtzung eines Landguts.

Man nimmt naͤmlich als Regel an, daß nach Abzug der Einſaat die Haͤlfte des
uͤbrigen fuͤr die ſaͤmmtlichen Wirthſchaftskoſten zu berechnen ſey; jedoch nur dann,
wenn das Ertragskorn nicht uͤber das fuͤnſte angeſchlagen iſt. Man laͤßt alſo, ſtrenge
genommen, nie uͤber zwei Einſaatskoͤrner fuͤr die Wirthſchaft paſſiren; doch haben
andere, die Unmoͤglichkeit damit auszureichen einſehend, nur von dem, was uͤber
fuͤnf Koͤrner iſt, den vierten Theil als Wirthſchaftskorn [ausgeworfen]. Hiermit wird
man auf gutem Boden mehrentheils ausreichen, auf ſchlechtem aber, wo nur drei
Koͤrner Ertrag angenommen werden, wird unmoͤglich die Wirthſchaft davon gefuͤhrt
werden koͤnnen. Es muͤßten mindeſtens 1½ davon zu Wirthſchaftskoſten abgegeben
werden, wenn man dieſe nicht anderswo herausfaͤnde.


Auf Weizen- und Gerſtboden der erſten Art pflegt man auch auf die Veranſchla-
gung einiger Brachnutzung zu dringen. Billigerweiſe kann dieſes, jedoch nie weiter
als bis zu einem Drittel des wirklich geduͤngten Landes dieſer Klaſſe, geſchehen. Die-
ſen nimmt man als mit Erbſen beſtellt an, einen Scheffel per Morgen und vier Koͤr-
ner Ertrag.


§. 92.

Was nach Abzug der Einſaat und des Wirthſchaftskorns jeder Art uͤbrig bleibt,Arrende-
Korn.

nennt man Arrende- oder Pachtkorn, und ſchlaͤgt es, als reinen Ertrag der
Wirthſchaft, zu Gelde an.


Dieſer Geldpreis iſt nun eine ſehr ſchwierige Beſtimmung, indem er von Ort
zu Ort und von Zeit zu Zeit ſo ſehr verſchieden iſt. Bei den Domainen-Pachtver-
anſchlagungen und in den ritterſchaftlichen Taxprinzipien iſt er nach Maßgabe aͤlterer
Zeiten ſehr geringe angenommen, und nur ſeit kurzem bei erſtern etwas erhoͤhet wor-
den. Im Durchſchnitt der letzten zwoͤlf Jahre iſt dieſer angenommene Preis um die
Haͤlfte geringer als der wirkliche geweſen, woraus denn der Hauptgewinn der Paͤchter
entſtanden iſt, die ſonſt wegen des die Koſten nicht deckenden Wirthſchaftskorns beim
Ackerbau nicht haͤtten beſtehen koͤnnen. Bei Privatverpachtungen und Kaufanſchlaͤ-
gen hat man ihn ſeit einiger Zeit hoͤher, den Rocken zu 1 Rthlr. 8 Gr. und das
uͤbrige Getreide nach Verhaͤltniß angenommen. Ungeachtet der Durchſchnittspreis
der letzten zwoͤlf Jahre viel hoͤher iſt, ſo darf man doch wohl keinen hoͤhern, wie letz-
[56]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
teren annehmen, indem die hohen Preiſe dieſer Zeit durch beſondere Umſtaͤnde ver-
anlaßt wurden.


Es ließ ſich wohl nie weniger als in der jetzigen Zeit vorausſehen, wie der Preis
des Getreides ſich in der Folge verhalten werde, indem der Werth des Geldes gegen
den Werth anderer Dinge von der Wendung, den die Finanz-, Kredit- und Han-
dels-Konjunkturen in dieſer Kriſe nehmen werden, abhaͤngt.


§. 93.

Die Berechnung des Ertrages vom Ackerlande wird nun gewoͤhnlich ſo gemacht,
daß man von jeder Hufe, Feldbreite oder Koppel, die unter einem Namen begriffen
wird, die Morgenzahl ſammt der Ausſaat und dem Ertrag nach der Bonitirung von
Winterung und Sommerung jedes von dem dritten Theil der Flaͤche angiebt, ſodann
von dem Ertrage jeder Kornart die Ausſaat und das Wirthſchaftskorn nach den
§. 89. 90. angegebenen Prinzipien abzieht, den reinen Ertrag zu Gelde anſchlaͤgt
und in die Geldrubrik ſetzt.


§. 94.

Oder aber mon nimmt das unter eine Klaſſe im Vermeſſungs- und Bonitirungs-
Regiſter verzeichnete Land zuſammen, vertheilt es in die drei Felder gleichmaͤßig, und
macht den Anſchlag tabellariſch.


Um ein Beiſpiel von ſolchen Tabellen zu geben, nehmen wir in runden Zahlen
an, daß ein Gut 1200 Morgen Ackerland habe. Davon ſind 300 Morgen Weizen-
boden zweiter Art, 300 Morgen als Gerſtboden erſter Art, 300 Morgen als Hafer-
boden, und 300 als dreijaͤhriges Rockenland bonitirt. Nach Verhaͤltniß des Vieh-
ſtapels — deſſen Staͤrke vorher nach dem Futtergewinn und nach Erfahrung aus-
gemittelt werden ſoll — koͤnnen jaͤhrlich 200 Morgen ausgeduͤngt werden. Dieſer
Duͤnger werde oͤkonomiſch ſo vertheilt, daß 50 Morgen Weizenboden oder der ſechſte
Theil, 100 Morgen Gerſtboden oder der dritte Theil [...] 33⅓ Morgen Haſerboden
oder der neunte Theil ausgeduͤngt wuͤrden. Es bliebe ſodann noch der Duͤnger fuͤr
16⅔ Morgen Rockenland uͤbrig, den man aber als halbe Duͤngung auf 33⅓ Morgen
vertheilt, und ſo auf dem neunten Theil des Rockenlandes ausreichte.


Es
[57]Werthſchaͤtzung eines Landguts.

Es wuͤrden alſo beſaͤet:


1) Weizenboden zweiter Art.


  • In 1ſter Tragt mit Weizen ........... 50 Morgen.
  • - 2ter - - Gerſte ........... 50 —
  • - 3ter - - Rocken ........... 50 —
  • - 4ter - - Hafer ........... 50 —

2) Gerſtboden.


  • In 1ſter Tragt mit Rocken ........... 100 Morgen.
  • - 2ter - - Gerſte ........... 100 —

3) Haferboden.


  • In 1ſter Tragt mit Rocken ........... 33⅓ Morgen.
  • - 2ter - - Hafer ........... 33⅓ —
  • - 3ter - - Rocken ........... 33⅓ —
  • - 4ter - - Hafer ........... 33⅓ —
  • - 5ter - - Rocken ........... 33⅓ —
  • - 6ter - - -

4) Rockenboden nach halber Duͤngung.


  • In 1ſter Tragt mit Rocken ........... 33⅓ Morgen.
  • - 2ter - - Rocken ........... 33⅓ —
  • - 3ter - - Rocken ........... 33⅓ —

und uͤberdem in die geduͤngte Brache des Weizen- oder Gerſtenlandes


  • Erbſen .............. 50 Morgen.

dann wird folgende Tabelle die Ueberſicht des ganzen Ertrages darſtellen.


Es ſind in derſelben bei 6 und 7 Ertragskoͤrner 2½ als Wirthſchaftskorn an-
genommen.


Erſter Theil. H
[58]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
[59]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
§. 95.

Wenn umzaͤunte Hauskoppeln, Woͤrthe oder Kaͤmpe vorhanden ſind, ſo pflegtHauskoppel.
man dieſe beſonders und nicht nach Ausſaat und Ertrage, ſondern nach ihrem Flaͤ-
cheninhalte zu berechnen, und dadurch den Morgen weit hoͤher, als beim offenen
Feldlande anzuſchlagen. Man hat ihn ſogar bei officiellen Anſchlaͤgen zu 3 bis
6 Rthlr. gewuͤrdigt, ungeachtet man nicht annehmen kann, daß ſich der Boden in
ſeiner bleibenden Grundbeſchaffenheit vor der uͤbrigen Feldmark beſonders auszeichne.
Der hoͤhere Kultur- und Duͤngungszuſtand, worin ſie zu ſtehen pflegen, und das
ſogenannte Gartenrecht, d. h. Freiheit von fremder Aufhuͤtung, welches ſie haben,
und dann die wirklich hoͤhere ſich ausweiſende Benutzung ſind der Grund dieſer beſon-
dern und hoͤhern Veranſchlagung. Allein die Kultur und Duͤngkraft ſind nicht blei-
bend, koͤnnen nur durch groͤßern Aufwand erhalten, durch denſelben aber dem uͤbri-
gen Felde eben ſowohl ertheilt werden. Das Gartenrecht muß allerdings ihren Werth
ſehr vergroͤßern; wenn jedoch die Landesgeſetze den Gutsbeſitzer berechtigen, auf eine
allgemeine Separation der gemeinen Feldbehuͤtung zu dringen, ſo faͤllt auch dieſer
Vorzug der Worthen weg, und die Benutzung der ganzen Feldmark, wenigſtens des
beſſern Theils, kann der Benutzung von jenen gleich gemacht werden.


Ihr anerkannter bisheriger Werth giebt den uͤberzeugendſten Beweis, zu wel-
chem Werth eine ganze Feldmark gebracht werden koͤnne, indem nicht die Natur,
ſondern bloß menſchliche Einrichtungen den Unterſchied verurſacht. Bei hoͤherer
Kultur wird die ganze Feldmark eine Woͤrthe werden, und man wird ſich dann
wahrſcheinlich bewogen finden, ſie auch auf eben die Weiſe nach Flaͤcheninhalt
zu taxiren.


§. 96.

Eben ſo werden auch die Kuͤchengaͤrten nach Flaͤcheninhalte und betraͤchtlich hochGaͤrten.
angeſchlagen. Der hoͤhere Ertrag, den man von ihnen annimmt, iſt jedoch nur der
auf ſie verwandten Induſtrie mehrentheils beizumeſſen. Ein Gleiches iſt der Fall mit
den Hopfengaͤrten.


Weingaͤrten werden nach dem Werthe ihres Produkts, welches man aus der
Erfahrung kennt, auf eine eigne Weiſe, wofuͤr man kaum einen Maaßſtab hat, ge-
ſchaͤtzt, indem die beſondere Eigenthuͤmlichkeit des darauf wachſenden Weins aus Bo-
den, Lagen und Klima noch nicht befriedigend genug abgeleitet werden kann.


H 2
[60]Werthſchaͤtzung eines Landguts.

Bei den Obſtgaͤrten und Obſtanlagen koͤmmt das dem Obſtbau guͤnſtige Klima
neben dem Boden in Betracht. Es giebt Gegenden, wo man alle zwei, andre Ge-
genden, wo man kaum alle neun Jahr einen vollen Ertrag rechnen kann. In jenen,
wo es viele und groͤßere Obſtanlagen zu geben pflegt, iſt der Werth nach dem Durch-
ſchnittsertrage ziemlich beſtimmt; in dieſen wuͤrde ich, außer den Grund und Boden,
nur den Werth der Baͤume nach ihrer Groͤße, Geſundheit und Art anſchlagen, es
ſey denn, daß ein warmer, gegen ſchaͤdliche Winde beſonders gedeckter Platz mit
Obſtbaͤumen von guter Qualitaͤt ſtark beſetzt ſey, in welchem Falle ein dem Obſtbau
unguͤnſtiges Klima demſelben einen vorzuͤglichen Werth geben kann.


Ueber die Wieſen und Weiden und ihre Veranſchlagungsart iſt oben in den
§. §. 70 — 80. geredet.


§. 97.

Veranſchla-
gung der Vieh-
nutzung.
In Anſehung der Viehnutzung koͤnnen die Anſchlagsprinzipien nicht anders als
hoͤchſt ſchwankend und verſchieden ſeyn. Man ſetzt ſie deshalb in den gewoͤhnlichen
Dreifelderſyſtems-Anſchlaͤgen kaum halb ſo hoch an, als ihre ſelbſt hier anerkannte
Benutzung iſt. Da man indeſſen Wieſen und Weide ſchon berechnet hat, und der
Werth des Duͤngers, um deſſen willen das Nutzvieh vorzuͤglich gehalten wird, beim
Ertrage des Ackers ſchon in Anſchlag gekommen iſt, ſo iſt es auch in der That genug.
Wenn Wieſen und Weiden gehoͤrig angeſchlagen werden, ſo duͤrfte fuͤr die Vieh-
nutzung weiter gar nichts berechnet werden, indem der hoͤhere Ertrag derſelben ledig-
lich der Induſtrie des Landwirths zuzuſchreiben iſt. Es verſteht ſich, daß das wirk-
lich zu uͤbergebende Vieh, nach gehoͤriger Taxation, zum Kapitalwerthe gerechnet
werden muͤſſe.


In den gewoͤhnlichen Anſchlaͤgen ſchwankt die Benutzungsannahme einer Kuh
zwiſchen 3 und 10 Rthlr. Der letzte Satz findet jedoch bei der Dreifelderwirthſchaft
nur ſelten auf den fruchtbarſten Stromniederungsweiden Statt. Ein Drittel der
Kopfzahl wird als Jung- oder Guͤſtvieh gerechnet, und der Kopf von dieſen zu einem
Sechſtel des milchenden Viehes angeſchlagen. Jedoch nimmt man auch an, daß die
Außenweiden das Jung- und Guͤſtvieh erhalten, und berechnet alsdann entweder die-
ſes oder jenes gar nicht.


Hundert Schafe werden zwiſchen 20 und 30 Rthlr. und ihre Außenweide dann
gar nicht gerechnet. Obwohl der Ertrag der Schaͤferei, ſelbſt ohne beſondere In-
[61]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
duſtrie, anerkannt groͤßer iſt, ſo hat man doch wegen des bisherigen großen Riſiko
des Schafſterbens dieſen Anſatz in den gewoͤhnlichen Anſchlaͤgen noch nicht erhoͤhet;
und allerdings muß bei dem wirklichen Ertrage der Schaͤferei vieles auf Induſtrie
gerechnet werden.


Die Schweinezucht wird zuweilen nach den Kuͤhen, zuweilen nach der Ausſaat
berechnet. Im erſten Falle nimmt man an, daß von jeder Kuh ein Schwein aufge-
zogen werden koͤnne, und ſetzt ſelbiges zu 8 bis 10 Gr. an. Bei der andern Art
rechnet man auf jeden Scheffel Winterausſaat 1 Gr. fuͤr die Stoppelbenutzung mit
den Schweinen.


Nach der Ausſaat des Sommergetreides ſchlaͤgt man dagegen die Federvieh-
nutzung an, 1 Scheffel zu 6 Pf.


Die wilde Fiſcherei und Jagdbenutzung kann nur nach der Erfahrung oder Ver-
pachtung nach jeder beſonderen Lokalitaͤt angeſchlagen werden. Die Teichfiſcherei
aber erfordert eine genaue Kenntniß derſelben, die wir hier nicht vorausſetzen koͤnnen.


§. 98.

Auch die mit der Landwirthſchaft verbundenen Gewerbe der Bierbrauerei,Der Nebenge-
werbe.

Branntweinbrennerei, Ziegelei, Muͤhlenbetriebes, werden haͤufig nach ihrer Be-
nutzung angeſchlagen, welche nur hiſtoriſch durch Regiſter und Zeugenausſagen aus-
zumitteln iſt. Da hierbei aber auf die Induſtrie, womit das Gewerbe betrieben wor-
den, und welche nicht taxirt werden kann, ſodann auf die Zeitumſtaͤnde ſo vieles an-
kommt, ſo ſollte man das Gewerbe ſelbſt von der beſondern Berechtigung, ſelbiges
uͤberhaupt und in einem gewiſſen Umfange ausſchließlich zu betreiben, wohl unter-
ſcheiden, und nur letztere als eine beſondere, mit dem Gute verbundene Gerechtſame
in Anſchlag bringen.


§. 99.

Die beſtaͤndigen Geld- und Naturalienfaͤlle berechnen ſich von ſelbſt; die unbe-Der Gefaͤlle.
ſtaͤndigen koͤnnen nicht anders als nach einem Durchſchnitt von einer Reihe von Jah-
ren, oft mit einiger Ruͤckſicht auf die Zeitumſtaͤnde, berechnet werden. Machen
ſolche einen betraͤchtlichen Theil der Rente eines Landgutes aus, ſo ſind ſie mehr ein
Gegenſtand fuͤr den Kapitaliſten, als fuͤr den Landwirth. Sie verzinſen nur das
Kapital, und laſſen ſich in der Regel nicht vermehren. Wer ein Landgut fuͤr
100,000 Rthlr. kauft, wovon 50,000 Rthlr. zinsbar durch ſolche Gefaͤlle gedeckt
[62]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
werden, der hat eigentlich nur ein Landgut von 50,000 Rthlr. gekauft. Haͤtte er
das ganze Kapital dem landwirthſchaftlichen Gewerbe widmen wollen, ſo wuͤrde er
dabei ſeinen Zweck verfehlt haben.


§. 100.

Des Zehn-
tens.
Zu den wichtigſten Naturalienfaͤllen gehoͤrt der Korn-Zehnten, den einige Guͤ-
ter von andern Feldern ziehen, einige aber auch geben muͤſſen. Er iſt eine Berechti-
gung von ſehr großer Wichtigkeit, die nicht nur auf den unmittelbaren Ertrag des
Gutes, ſondern auch vermoͤge des Strohes auf das ganze Bewirthſchaftungsſyſtem
einen ſehr wichtigen Einfluß hat. Deshalb verdient er eine beſonders genaue Erkun-
digung uͤber die Art und Weiſe, wie er gezogen wird, uͤber die beſtehenden Anord-
nungen und Pflichten des Zehntnehmers und Zehntgebers, beſonders ob er erſterem
auf den Hof gefahren, oder von ihm abgeholt werde, und in Anſehung aller dabei
vorkommenden Verrichtungen und Gebraͤuche.


Ueber die Nachtheiligkeit des Zehntens fuͤr das zehntpflichtige Gut, und die
Unmoͤglichkeit, Meliorationen und eine hoͤhere Kultur dabei einzufuͤhren, habe ich
mich in meiner engliſchen Landwirthſchaft, Th. III. S. 89, ausfuͤhrlich erklaͤrt, und
der Zehnten ſchließt alle Kultur um ſo mehr aus, je ſchlechter der Boden iſt; denn
es giebt der Faͤlle viele, wo er den ganzen reinen Ertrag, und zuweilen mehr, voͤllig
wegnimmt, weswegen wir denn auch manche Beiſpiele haben, daß der Zehnten per
Morgen hoͤher, als das Land ſelbſt, bezahlt wird. Hieraus erhellet von ſelbſt, daß
ein zehntpflichtiges Gut zu kaufen — wenn anders nicht die ſicherſte Hoffnung, den
Zehnten auf eine andere Weiſe zu kompenſiren, vorhanden iſt — durchaus keinem
nachdenkenden Landwirthe einfallen koͤnne.


Der Zehntberechtigte kann zwar vom Zehnten einen ungemein großen Nutzen,
beſonders zur Aufhelfung eines ausgeſogenen Gutes, ziehen, indem er die Erhal-
tung eines ſtaͤrkern Viehſtandes, und folglich eine reichere Bedingung moͤglich macht.
Indeſſen iſt es merkwuͤrdig, daß in Gegenden, wo faſt alle groͤßere Oekonomien
Zehnten von pflichtigen Feldern ziehen, und wo man glaubt, daß ſolche ohne Zehn-
ten gar nicht beſtehen koͤnnen, dieſe Wirthſchaften dennoch auf einem ſehr mittel-
maͤßigen Grade ſtehen, und ihren Ertrag nicht in dem Verhaͤltniſſe, wie man von
der oft ſehr großen Strohzufuhr erwarten koͤnnte, vermehrt haben. Die Einrich-
tung der auf Zehnten berechneten Wirthſchaften iſt oft ſo fehlerhaft, daß es Wohl-
that ſeyn koͤnnte, durch Aufhebung des Zehntens eine andere zu erzwingen, wo-
durch mehrentheils der reine Ertrag ohne Naturalzehnten hoͤher, als mit dem Zehn-
[63]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
ten getrieben werden koͤnnte. Ein vernuͤnftiger Gutsbeſitzer, der die Moͤglichkeit,
ohne fremdes Stroh ſeinen Acker in gerechter Duͤngung zu erhalten, einſieht,
wird ſich daher gern die Aufhebung des Naturalzehntens gegen ein beſtimmtes Korn-
gefaͤlle oder ſogenannten Sackzehnten gefallen laſſen, entweder durch guͤltigen Pri-
vatvergleich, oder, wenn der Staat eine Einrichtung aufzuheben beſchließt, die
dem einen Theile unendlich geringern Nutzen als dem andern Schaden bringt, und
dadurch die allgemeine Landeskultur auf einer niedern Stufe erhielt.


Durch eine ſtrenge oder gar unbillige Ausuͤbung des Zehntrechts, die man be-
ſonders von jaͤhrlichen Paͤchtern zu erwarten hat, vermindert ſich der Werth des
Zehntens von Jahr zu Jahr, indem die Feldmark und der Wohlſtand der Pflichtigen
dadurch erſchoͤpft wird. Klee- und Futtergewaͤchsbau wird voͤllig ausgeſchloſſen,
wenn Zehnten davon gegeben werden ſollen.


§. 101.

Endlich kommen in Anſchlag die Frohnden (Hofedienſte, Herrndienſte, Ro-Frohnden.
bot, Scharwerk).


Sie unterſcheiden ſich 1) in Geſpann- und Handdienſte. Erſtere werden in der
Regel nur von ſolchen Hoͤfen geleiſtet, die urſpruͤnglich groß genug ſind, Geſpann zu
erhalten. Letztere von kleinen Hoͤfen, die nicht groß genug dazu ſind, oder es ur-
ſpruͤnglich nicht waren. Erſtere heißen gewoͤhnlich Bauern, und man unterſcheidet
ſie wieder in ganze, die mit vier Pferden, oder in halbe, die mit zwei oder einem
Pferde dienen. Die mit der Hand dienenden werden Koſſaͤthen oder Kaͤthner ge-
nannt, doch werden Handdienſte auch von ſolchen geleiſtet, die gar kein Ackerland,
ſondern nur Haus, Garten und Viehweide beſitzen, unter dem Namen von Buͤdnern,
Haͤuslern, Gaͤrtnern, Einliegern, Inſten u. ſ. w.


2) In gemeſſene und ungemeſſene.


Gemeſſene Dienſte ſind gewoͤhnlich nach Tagen beſtimmt, ſo daß eine gewiſſe
Anzahl von Hofetagen im Jahre abgeleiſtet werden muͤſſen. Die Wahl dieſer Tage
durchs ganze Jahr haͤngt ſelten vom Gutsherrn ab, ſondern ſie ſind in jeder landwirth-
ſchaftlichen Jahreszeit auf jede Woche feſtgeſetzt. Dabei iſt ein gewiſſes Quantum
von jeder Art Arbeit auf den Tag vorgeſchrieben oder nicht. Im letztern Falle ſind
ſie fuͤr den Berechtigten gewoͤhnlich von ſehr geringem Werthe, und ſinken zu nichts
herab, wenn er ſich auf der Stelle keiner koͤrperlichen Zwangsmittel bedienen kann,
wie dies bei aufgehobener Leibeigenſchaft oder Unterthaͤnigkeit, und noch mehr bei
[64]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
aufgehobener Patrimonialgerichtsbarkeit der Fall ſeyn wird. Sie werden dann aber
auch fuͤr den pflichtigen Bauern ſelbſt und fuͤr das allgemeine Beſte nachtheiliger, wie
jede andere Dienſtart, weil ſie Traͤgheit, Indolenz, abſichtlich fehlerhaftes Verfahren
und haͤmiſche Widerſpenſtigkeit erzeugen, wodurch die Moralitaͤt verdorben, und ſo
viele Zeit und arbeitende Kraft voͤllig verſchwendet wird. Der Knecht oder Bauers-
ſohn wird von ſeinem Brodherrn oder Vater angelernt, unfleißig, nachlaͤßig und
tuͤckiſch zu ſeyn; er ſetzt eine Ehre darin, den Gutsherrn betrogen zu haben, gewoͤhnt
ſich an Faulheit, betruͤgt denn auch ſeinen Brodherrn oder Vater und endlich ſich
ſelbſt um die Arbeit, die er haͤtte thun koͤnnen. Daher findet man allgemein traͤgere
Menſchen an Orten, wo beſonders ſolche Hofedienſte geleiſtet werden, und das
ſaͤmmtliche Geſinde ahmt die Faulheit und Tuͤcke der Dienſtthuenden nach. Deshalb
ſind Dienſte, denen das Maaß der Arbeit an jedem Tage beſtimmt iſt, doch beſſer,
und man thut wohl, in der Anzahl der Dienſttage betraͤchtlich nachzulaſſen, wenn
dieſe Beſtimmung erlangt werden kann.


Zuweilen iſt aber auch den Hofedienſten ein gewiſſes Maaß von Arbeit beſtimm-
ter Art ohne alle Ruͤckſicht auf Tage vorgeſchrieben. In dieſem Falle wird die Arbeit
zwar mit Schnelligkeit, aber um deſto ſchlechter verrichtet. In Faͤllen, wo der
ganze Gutsacker oder ein Theil deſſelben durch Hofedienſte dieſer Art beſtellt wird,
zeichnet ſich dieſer durch ſchlechte Fruͤchte ſogar gegen den Baueracker aus, und giebt
haͤufig, ſelbſt bei dem Vortheile betraͤchtlicher Zehnten und weiter Abtriften, den
jaͤmmerlichſten Ertrag. Man kann in ſolchen Gegenden den durch Hofedienſte be-
ſtellten Acker ſchon in weiter Entfernung von dem durch eignes Geſpann beſtellten un-
terſcheiden, und der Unterſchied des Ertrages betraͤgt unlaͤugbar mehr, als der Werth
der durch die Dienſte verrichteten Arbeit.


Wenn daher das Maaß der Arbeit entweder nach Tagen oder uͤberhaupt feſt-
geſetzt werden ſoll, ſo iſt es am beſten, ſolche Arbeiten auszuwaͤhlen, wo die Aus-
fuͤhrung keinen betraͤchtlichen Unterſchied machen kann, alſo, wo moͤglich, zu Fuhren,
deren Ladung ziemlich genau zu beſtimmen iſt.


Ungemeſſene Dienſte ſcheinen nur mit dem Zuſtande des Bauern vereinbar zu
ſeyn, wo deſſen Haus, Hof und Vieh dem Gutsherrn eigenthuͤmlich gehoͤrt, und
dieſer auch das Recht hat, ihm ſolches zu laſſen oder wegzunehmen. Hier iſt der
Bauer voͤllig als Knecht zu betrachten, der ſtatt Lohns und Koſt den Gemeßbrauch
dieſes
[65]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
dieſes Hofes hat. Der Herr darf ihn und ſein Vieh in der Arbeit nicht uͤbernehmen,
wenn er ſein Eigenthum nicht ruiniren will. Dieſe Einrichtung laͤßt ſich auch ohne
Unterthaͤnigkeit und Leibeigenſchaft denken, und ohne ſelbige vielleicht beſſer, als mit
derſelben. Beide Theile koͤnnen ſich dann einander aufſagen, wenn ſie mit einander
unzufrieden ſind. Jedoch beſteht dieſe Einrichtung noch an einigen Orten, wo der
Bauer wirklicher Eigenthuͤmer ſeines Hofes iſt. Hier werden unbillige Forderungen
durch den Grundſatz beſchraͤnkt, daß der Bauer ſo viel Zeit uͤbrig behalten muͤſſe, als
zur Beſtellung ſeines eigenen Ackers und zur Fuͤhrung ſeiner Wirthſchaft erforderlich
iſt. Da die Entſcheidung hieruͤber aber ſo ungemein verwickelt iſt, ſo entſtehen dar-
aus die ſogenannten Unmoͤglichkeits-Prozeſſe und unendliche Mißhelligkeiten, welche
des davon zu erwartenden Dienſtes kaum werth ſind.


Die Handdienſte ſind zum Theil nach Tagen, zum Theil nach gewiſſen Arbeiten
beſtimmt. Zu letztern gehoͤren beſonders Feldbeſtellungs- und Erntedienſte, wo eine
dazu taugliche Perſon eine gewiſſe Quantitaͤt von Arbeit dabei verrichten muß. Bei
Tagesdienſten iſt es mehrentheils unbeſtimmt, ob eine maͤnnliche oder weibliche, eine
ſtarke oder ſchwache Perſon dazu geſtellt werden ſoll. Da ſie von ſolchen Leuten ver-
richtet werden, welche mehrentheils ihren uͤbrigen Verdienſt vom Hofe haben, und
folglich von demſelben abhaͤngiger ſind, auch wohl von Haͤuslern, die dadurch ihre
Miethe bezahlen: ſo hat man nach Verhaͤltniß mehr davon zu erwarten, als von
Geſpanndienſten, und man kann ſie in der Regel einem weiblichen Tageloͤhner gleich
ſchaͤtzen. Sie ſind auch den Leiſtenden minder nachtheilig.


Hin und wieder findet man die Einrichtung, daß das Erntegeſchaͤft von dieſen
Leuten ganz verrichtet wird, wofuͤr ſie dann einen beſtimmten Theil des aufgeman-
delten Getreides, und beim Abdreſchen wiederum einen beſtimmten Dreſcherſcheffel
bekommen. So bequem dieſe Einrichtung manchem geſchienen hat, ſo iſt man doch
in Niederſchleſien von ihrer Schaͤdlichkeit jetzt ſehr uͤberzeugt, nicht ſowohl der be-
traͤchtlichen Abgabe wegen, welche dieſe Leute zu fordern haben, als wegen der Un-
ordnung und Unrechtlichkeit, womit die Ernte vollfuͤhrt wird. Dieſe erblichen ſo-
genannten Dreſchgaͤrtner werden daher jetzt allgemein als ein Onus des Guts
angeſehen.


Bei der Schaͤtzung der Dienſte, vorzuͤglich derer mit Geſpann, iſt vor allen
auf den Zuſtand der Bauern und ihres Zugviehes Ruͤckſicht zu nehmen. Wo dieſe in
Erſter Theil. J
[66]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
gutem Stande ſind, kann man allerdings beſſere und mehrere Arbeit von ihnen erwar-
ten und auf die gehoͤrige Weiſe fordern. Wo aber der Bauer einmal in ſchlechten
Umſtaͤnden iſt, da haben ſie beinahe allen Werth verloren, und werden zuweilen
eine wahre Laſt fuͤr das Gut, da in den meiſten Laͤndern der Gutsbeſitzer verpflichtet
iſt, den Bauer zu erhalten, fuͤr ſeine Leiſtungen an den Staat einzuſtehn und
einen verwuͤſteten Bauerhof herzuſtellen. Auch wird, wenn man die Entbehrlichkeit
der Dienſte fuͤhlt, der wohlhabende Bauer weit eher zu einem billigen Aequivalent an
Gelde oder Getreide ſich verſtehen und ſolches gehoͤrig entrichten, als der einmal in
Duͤrftigkeit Verſunkene es thun will und kann. Dieſe Ruͤckſicht iſt um ſo wichtiger,
da wahrſcheinlich alle Regierungen die Aufhebung der Frohnden, gegen billigen Er-
ſatz, wo nicht gebieten, doch auf alle Weiſe befoͤrdern werden, indem man allgemein
anerkennt, welch eine große Maſſe von arbeitenden Kraͤften, die jetzt faſt ſchlafen,
dadurch erweckt und zum Vortheil des Staats in Thaͤtigkeit geſetzt werden wuͤrde.
Wenn auch, wie wir zugeben, die Aufhebung der Frohnden in einzelnen Faͤl-
len
weder fuͤr den Berechtigten, noch fuͤr den Leiſtenden, in Betracht des zu erle-
genden Aequivalents, vortheilhaft ſeyn ſollte, ſo wuͤrde doch allenthalben eine beiden
Theilen reel zutraͤgliche Einrichtung daruͤber getroffen werden koͤnnen, wenn die
Dienſtleiſtungen als eine Abarbeitung eines beſtimmten Quantums von Pacht, Erb-
zins oder Meiergefaͤllen angeſehen und berechnet wuͤrden, wo dann beide Theile nach
ihrer Konvenienz ſich auf gewiſſe Termine daruͤber vergleichen koͤnnten.


Nach dem verſchiedenen Zuſtande der Bauern und ihres Geſpanns werden dann
auch in den Anſchlaͤgen die Dienſte ſehr verſchieden berechnet. Man rechnet einen
Geſpanndienſt mit zwei Pferden taͤglich zu 2, 3 bis 8 Gr., in ſeltenen Faͤllen zu
12 Gr., einen Handdienſt zu 1, 1½ bis 3 Gr., und nimmt im Durchſchnitt an, daß
die Arbeit zweier Dienſtgeſpanne der eines Hofgeſpanns, und die Arbeit dreier Hand-
dienſte der von zwei Tageloͤhnern gleicher Art gleich komme. Jenes kann nur bei gu-
tem Dienſtgeſpann angenommen werden, und die Erfahrung lehrt, daß ein Hofge-
ſpann oft mehr als vier, fuͤnf Dienſtgeſpanne leiſte. Auch iſt zu erwaͤgen, ob den
Leuten beim Dienſte an Gelde oder Naturalien etwas verabreicht, oder dem Zugvieh
Weide eingeraͤumt werden muͤſſe, in welchem Falle dieſes von der Taxation der Dienſte
wieder abzuziehen iſt. Mancher ſpeziellen Einrichtungen mit den Dienſten koͤnnen
wir hier nicht erwaͤhnen, man hat ſich aber darnach an jedem Orte zu erkundigen.


[67]Werthſchaͤtzung eines Landguts.

Ueber die Benutzung der Dienſte wird uͤbrigens im Kapitel von der Arbeit ge-
handelt werden.


§. 102.

Eine wichtige Ruͤckſicht bei der Schaͤtzung eines Landguts iſt die Lage derDie Lage der
Grundſtuͤcke.

Grundſtuͤcke gegen einander.


In einigen Gegenden iſt die Zerſtuͤckelung und Vermengung der zu verſchiede-
nen Guͤtern gehoͤrigen, oder der herrſchaftlichen mit den baͤuerlichen, faſt allgemein.
Der Grund dieſer Zerſtuͤckelung mag vor Alters in der Unwiſſenheit gelegen haben,
wie man bei Theilung einer Feldmark eine gewiſſe Gleichheit der Looſe ausmitteln ſollte,
oder aber in andern Ruͤckſichten, welche zu jener Zeit wichtiger als eine gehoͤrige Be-
ſtellung des Feldes ſchienen. Jetzt macht dieſe Einrichtung eine hohe Stufe der
[...]kultur, wo ſie nicht abgeaͤndert wird, durchaus unerreichbar. Die Bearbei-
tung des Feldes iſt vielen Schwierigkeiten und Zwange unterworfen, kann auf kleinen
Breiten nie in der Vollkommenheit, wie auf großen geſchehen. Der Zeitverluſt, der
durch das Umherziehen von einem Felde zum andern verurſacht wird, iſt betraͤchtlich,
und es iſt weder eine zureichende Aufſicht auf die Arbeiter und Kontrolle der geſchehe-
nen Arbeiten, noch ein zutreffender Voranſchlag der Zeit und Kraft, welche zur Be-
ſtellung des Feldes noͤthig ſeyn wird, moͤglich. Durch die Scheidungen der Acker-
felder, durch Raine — die doch noͤthig bleiben, wenn die Graͤnzen nicht verletzt
werden ſollen — geht ein betraͤchtlicher Raum verloren. Die Vertilgung des einge-
ſaamten Unkrauts wird dem Einzelnen unmoͤglich. Die oft ſo nuͤtzlichen Befriedi-
gungen fallen weg, ſo daß man der Zerſtoͤrung des zahmen und des wilden Viehes,
ſelbſt der Menſchen, nicht wehren kann. Auch die nothwendigen Begrabungen zur
Ableitung der ſchaͤdlichen Feuchtigkeit koͤnnen von dem Einzelnen nicht bewerkſtelligt
werden, und werden von der Gemeinde hoͤchſt ſelten zweckmaͤßig veranſtaltet und er-
halten. Aber, was der Hauptnachtheil iſt, die Weide iſt nicht privativ, und kann
nicht privativ benutzt werden. Deshalb iſt man an das eingefuͤhrte, mehrentheils
hoͤchſt fehlerhafte und mit einer zweckmaͤßigen Benutzung unvereinbarliche Feldſyſtem
gebunden, und alle weſentliche Verbeſſerungen werden unmoͤglich.


Deshalb iſt der Werth ſolcher zerſtuͤckelten Grundſtuͤcke, nach der Ueberzeugung
aller rationellen Landwirthe, unter der Haͤlfte des Werths der zuſammen liegenden
und privativen. Ein ſolcher wird ſich daher fuͤr den Ankauf eines Guts dieſer Art
J 2
[68]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
immer ſcheuen, wenn er nicht die ſichere Ausſicht hat, einen Ackerumſatz bewirken,
und ſeine Grundſtuͤcke, wo nicht ſaͤmmtlich, doch in betraͤchtlichen Privativen und
einzufriedigenden Koppeln vereinigen zu koͤnnen. Vergl. Engliſche Landwirthſchaft,
2ten Theiles 2te Abtheilung, Seite 324.


Wenn ein Landgut ſeine Grundſtuͤcke in voͤlligem Zuſammenhange, oder doch in
betraͤchtlichen Koppeln oder Marken hat, ſo kommt die Figur des Ganzen ſehr in
Betracht. Je naͤher ſie dem Zirkel oder dem Quadrate kommt, um deſto beſſer iſt es,
und ein Areal, was eine lange ſchmale Figur bildet, hat manche Unbequemlichkeiten,
und laͤßt keine zweckmaͤßige Einrichtung der Schlaͤge zu.


§. 103.

Lage des
Hofes.
Dann iſt es von großer Wichtigkeit fuͤr den Wirthſchaftsbetrieb, wenn der
Wirthſchaftshof faſt in der Mitte der ganzen Feldmark, oder in gleicher Entfernung
von allen Laͤndereien liegt. Wenn die Eintheilung der Schlaͤge ſo gemacht werden
kann, daß ſie alle auf den Wirthſchaftshof zuſtoßen, und auch die entfernteſten
Graͤnzen des einen nicht betraͤchtlich weiter, wie die des andern ſind, ſo iſt die Lage
am vollkommenſten, weil dann eine ſolche Einrichtung getroffen werden kann, bei
welcher eine gleiche Vertheilung der Arbeiten, mit gleichen Kraͤften, durch alle Jahre
Statt findet; wogegen man bei einer betraͤchtlich groͤßern Entfernung eines Schla-
ges nur mit Beſorglichkeit an das Jahr gedenken kann, wo er geduͤngt werden, vor-
zuͤgliche Arbeit erhalten, oder etwa zum Futterſchlage dienen ſoll.


Der Fehler einer unrichtigen Lage eines Wirthſchaftshofes findet ſich nur zu
haͤufig, da man in den Zeiten, wo die Ritterguͤter zuerſt bebauet wurden, ganz an-
dere Ruͤckſichten zu nehmen hatte, als die Bequemlichkeit der Bewirthſchaftung,
und nachher ſelten ganze Hoͤfe, ſondern mehrentheils nur einzeln Gebaͤude neu erbaut
wurden, die man, um ſie in Verbindung mit den alten zu erhalten, beſtaͤndig auf
den vorigen Platz ſetzte.


Es iſt dem Uebel oft nur durch die Erbauung eines neuen Wirthſchaftshofes
oder Vorwerks abzuhelfen, und es iſt oft wichtig genug, um ſich hierzu entſchließen
zu muͤſſen; welches man dann aber bei der Schaͤtzung eines Guts fuͤr ſich in Abſchlag
zu bringen hat.


[69]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
§. 104.

Die Feldwege zur Kommunikation mit dem Wirthſchaftshofe und mit denBeſchaffenheit
und Richtung
der Feldwege.

Grundſtuͤcken unter einander verdienen ein beſondere Ruͤckſicht, weil Zeit und Kraͤfte
durch fehlerhafte, ſchlechte, unebene und gekruͤmmte Wege betraͤchtlich verſplittert
werden. Ihre noͤthige Verlegung und Reparatur darf man beim Kaufe eines Gutes
nicht uͤberſehen.


§. 105.

Eine zweckmaͤßige Einrichtung und ein richtiges Verhaͤltniß der Wirthſchafts-Einrichtung
und Zuſtand
der Gebaͤude.

gebaͤude gehoͤrt zur Vollkommenheit eines Gutes, und der Mangel daran wird durch
eine uͤbermaͤßige Groͤße derſelben, die nichts weniger als wuͤnſchenswerth fuͤr den
Landwirth iſt, bei weitem nicht erſetzt.


Die Wirthſchaftsgebaͤude werden in der Regel nicht in Anſchlag gebracht, ſon-
[de]rn als ein nothwendiges Erforderniß bei einem Gute angeſehen. Ihre fehlerhafte
Einrichtung und ihre Baufaͤlligkeit oder die zu ihrer Herſtellung erforderlichen Koſten
muß der Kaͤufer daher auf die Seite der nachtheiligen Eigenſchaften zu ſetzen nicht
verſaͤumen.


Maſſive dauerhafte Gebaͤude ſind immer ſchaͤtzbar, wo man ſie antrifft, obwohl
derjenige ſich nicht zu ihrer Anlage entſchließen wird, der Zinſen und Zinſeszinſen des
Anlagekapitals berechnet.


§. 106.

Gutes und reichliches Waſſer auf dem Wirthſchaftshofe, und allenthalben, woDes Waſſers.
man es braucht, iſt ein wichtiges Beduͤrfniß, deſſen Werth man gewoͤhnlich nur da
erſt recht ſchaͤtzen lernt, wo es fehlt.


Durchfließende Baͤche wird man gehoͤrig ſchaͤtzen, wenn man die Moͤglichkeit,
ſie auf mannigfache Weiſe zu benutzen, erkennt. Ein nahe am Wirthſchaftshofe
vorbeifließender Bach kann zum Triebe eines mannigfach zu benutzenden Maſchinen-
werks oft ſehr ſchaͤtzbar ſeyn.


§. 107.

Eine voͤllige Gleichheit des Ackerlandes in ſeiner Grundbeſchaffenheit, wennGleichheit
oder Verſchie-
denheit des
Ackers.

dieſe von muͤrber maͤßig feuchter Art iſt, ſo daß der Acker immer zugaͤnglich und bear-
beitbar bleibt, erleichtert die Eintheilung der Schlaͤge und Felder, und ſo die ganze
Bewirthſchaftung ſehr. Große und haͤufige Abwechſelung des Bodens macht dagegen
[70]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
bei der Eintheilung und der Wahl der Rotationen manche Schwierigkeiten, welche
gluͤcklich zu uͤberwinden großen Scharfſinn fordert. Iſt jedoch der Boden fehler-
haft,
ſo iſt es immer erwuͤnſcht, wenn er es auf verſchiedene Weiſe iſt, und der
Fehler eines Theils von entgegengeſetzter Art, wie der eines andern Theils iſt. Wo
man einen Theil von zaͤhem, widerſpenſtigem, nur bei einem gewiſſen bald voruͤber-
gehenden Grade der Trockenheit bearbeitbarem Boden hat, da iſt ein verhaͤltnißmaͤßi-
ger Theil leichten Landes, welches ſich bei jeder Witterung bearbeiten laͤßt, erwuͤnſcht
und mehr als ſonſt werth, weil man Geſpann und Menſchen auf letzteren beſchaͤftigen
kann, wenn jenes keine Arbeit zulaͤßt; in dem Zeitpunkte aber, wo guͤnſtige Witte-
rung eintritt, um ſo mehrere Kraͤfte auf das ſchwer bearbeitbare Land zu verwenden
hat. Einige hundert Morgen ſtrenger Thonboden werden ſchaͤtzbarer, wenn man eben
ſo viel lehmigen Sand dabei hat. Auch kompenſirt bei Extremen der Witterung der
hoͤhere Ertrag des einen den Miswachs des andern. Verſtattet es die Lage, ſo laͤßt
ſich ſo verſchiedenartiger Boden zuweilen ziemlich gleichmaͤßig unter den Schlaͤgen
vertheilen, in welchem Falle jedoch einige Abaͤnderung der Fruͤchte nach der Bodenart
in demſelben Schlage zu machen iſt. Bei einer andern Lage wird man freilich meh-
rere Schlagrotationen waͤhlen muͤſſen, und die einer Art nicht leicht in voͤlligem Zu-
ſammenhange bringen koͤnnen.


§. 108.

Merkantili-
ſche Verhaͤlt-
niſſe.
Unter den relativen Qualitaͤten eines Landgutes kommen die merkantiliſchen Ver-
haͤltniſſe und alle darauf Bezug habende Umſtaͤnde in wichtigen Betracht. Dieſe
hangen zum Theil von der geographiſchen Lage ab. Die Nachbarſchaft großer
Staͤdte kann den Werth des Bodens um das Doppelte und Dreifache fuͤr den ſpekuli-
renden Landwirth erhoͤhen, der ſie richtig zu benutzen weiß. Aber auch eine mehrere
oder mindere Entfernung von großen Marktplaͤtzen und Seehaͤfen veraͤndert den
Werth betraͤchtlich. Man pflegt aber in den Anſchlaͤgen den Preis des Getreides
ſchon nach dieſen Verhaͤltniſſen zu berechnen. Die Kommunikation mit dieſen durch
ſchiffbare Fluͤſſe und Kanaͤle, oder doch durch gute immer fahrbare Heerſtraßen, die
nicht durch zu hohe Zoͤlle beſchwert iſt, bringt das Gut ihnen gewiſſermaßen naͤher,
indem ſie die Koſten des Verfahrens der Produkte vermindert, weswegen auch jeder
vernuͤnftige Gutsbeſitzer mit Vergnuͤgen zu ihrer Anlegung und Erhaltung bei-
tragen wird.


[71]Werthſchaͤtzung eines Landguts.

Die Nachfrage nach Produkten mannigfaltiger Art iſt dem denkenden Land-
wirthe ungleich vortheilhafter, als wenn ſich dieſe nur auf einzelne wenige beſchraͤnkt.
Er kann den Boden alsdann nach ſeiner verſchiedenen Beſchaffenheit mit den zweck-
maͤßigſten Produkten benutzen, und eine groͤßere und vortheilhafte Abwechſelung unter
denſelben machen, wogegen er da, wo einzig und allein nach Getreide gefragt wird,
weit beſchraͤnkter iſt. Steht der Preis thieriſcher Produkte in einer Gegend
hoch, ſo iſt dies dem Ackerbau mehrentheils vortheilhafter, als wenn das Getreide
im Verhaͤltniß hoͤher ſteht. Denn von ſeinen erzeugten thieriſchen Produkten kann
er nach Verhaͤltniß mehr zum Verkauf bringen, als von ſeinen vegetabiliſchen, weil
letztere zum Theil in der Wirthſchaft wieder aufgehen, und der Arbeitspreis ſich mehr
nach dem Preiſe des Getreides, als des Fleiſches, der Wolle u. ſ. w. richtet. Haupt-
ſaͤchlich aber kommt die wohlfeile Duͤngererzeugung und deren großer Einfluß auf die
Produktion der Vegetabilien in Betracht.


Auch auf den Preis und die Guͤte desjenigen, was der Landwirth kaufen muß,
z. B. des Eiſens, Leders, Salzes u. ſ. w. iſt Ruͤckſicht zu nehmen. Es giebt Ge-
genden, wo die landwirthſchaftlichen Produkte niedrig, aber dieſe landwirthſchaft-
lichen Beduͤrfniſſe um deſto hoͤher ſtehn, und wo man ſie oft gar nicht in erforderli-
cher Guͤte erhalten kann. Theils iſt das Material ſchlecht, theils fehlt es an guten
Arbeitern, und dies iſt faſt durchaus in armen Laͤndern der Fall, und in ſolchen, wo
die Einfuhr aus andern Laͤndern nach falſchen Staatsgrundſaͤtzen verboten iſt.


§. 109.

Der Reichthum eines Staats, ſowohl in Anſehung der oͤffentlichen Finanzen,Reichthum
des Landes.

als auch des Privatvermoͤgens, veraͤndert den Werth der Landguͤter ungemein. Ein
ſchneller Geldumlauf, es ſey durch wirklich ausgepraͤgte Muͤnze oder durch den Kre-
dit der Papiere, ein geringer Zinsfuß beguͤnſtigen alle Unternehmungen des Land-
wirths, wogegen Geldmangel, Stockung des Umlaufs und der theure Kredit, hohe
Zinſen, Sinken des Kurſes mit dem Auslande die Energie des Landwirths laͤhmen
muß. Ein guter Zuſtand und eine ſorgfaͤltige Adminiſtration der oͤffentlichen Finan-
zen ſichert den Gutsbeſitzer gegen neue und extraordinaire Auflagen. Eine ſtaͤrkere
Beſteuerung des Grund und Bodens iſt dem Landwirthe minder nachtheilig, als
mannigfaltige indirekte Auflagen, die ihn zwar nur mittelbar, aber doch eben ſo ge-
wiß treffen, den freien Handel und Wandel ſtoͤren, viele Koſten und ein Heer von
[72]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
unproduktiven Acciſebedienten erfordern, auf der einen Seite zu Vexationen, auf der
andern zur Unterſchleife und Korruptibilitaͤt Veranlaſſung geben. Am uͤbelſten iſt
aber ein wankendes und haͤufig abgeaͤndertes, obwohl nicht von Grund aus verbeſſer-
tes Syſtem bei der Erhebung der Staatsbeduͤrfniſſe.


Wo die oͤffentlichen Finanzen in gutem Stande ſind, und einigen Ueberſchuß
uͤber die nothwendigen Ausgaben geben, da darf man von Seiten der Regierung eher
Unternehmungen und Verbeſſerungen erwarten, die der Ackerkultur im Allgemeinen
und folglich auch jedem Einzelnen vortheilhaft ſind.


§. 110.

Staatsverfaſ-
ſung und
Maximen der
Regierung.
Auf den Werth eines Landguts haben aber auch uͤbrigens die Staatsverfaſſung
und die Maximen der Regierung einen ſehr großen Einfluß. Beſtimmte, unzwei-
deutige, verſtaͤndliche Geſetze, eine moͤglichſt einfache und zur ſchnellen Entſcheidung
fuͤhrende Prozeßordnung, eine auf keine moͤgliche Weiſe korruptible Juſtizverwaltung
erhoͤhen den Werth des Eigenthums in den Augen eines jeden rechtlichen Mannes.


Eine gute, zweckmaͤßige Haus-, Land- und Feldpolizey, die gegen den Ueber-
lauf von Vagabonden ſchuͤtzt, das Eigenthum gegen Diebesbanden und moͤglichſt ge-
gen alle Gefahren ſichert, die Pflicht der Armen-Erhaltung erleichtert, den man-
gelnden Gemeingeiſt zwar durch Zwangsmittel erſetzen muß, aber nicht in fiskaliſche
Vexation ausartet, nicht auf laͤngſt widerlegte Vorurtheile fußt, nicht nach veralte-
ten Formen, ſondern nach vernuͤnftigen Gruͤnden verfaͤhrt, ihr Abſehen nicht auf
Strafgebuͤhren, ſondern auf den Zweck richtet, iſt von großem Werthe. Vor allem
iſt eine zweckmaͤßige und ſtrenge beobachtete Geſinde-Ordnung wichtig.


Eine Regierung, die den ewig wahren Satz anerkennt und ihre Maximen wirk-
lich darnach einrichtet: daß die moͤglichſte Verbeſſerung und Kultur des Grund und
Bodens vor allem andern das Wohl, die Staͤrke und den Reichthum des Staats
begruͤnden, daß folglich der nachhaltigen Vermehrung der Produktion jede andere
Ruͤckſicht in der Staatswirthſchaft untergeordnet werden muͤſſe, wird dadurch ſchon
den Werth des Grundeigenthumes ungemein erhoͤhen und auswaͤrtige Kaͤufer herbei-
ziehn. Denn hier darf man ſich verſprechen, daß dem freien Betriebe des landwirth-
ſchaftlichen Gewerbes keine Hinderniſſe in den Weg gelegt werden, und daß der billig
daraus zu ziehende Vortheil nicht durch fruchtloſe Getreide- und Viehausfuhrſperren,
noch durch andere Einſchraͤnkungen des freien Handels und Wandels geſtoͤrt werde.
Man
[73]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
Man wird von ihr dagegen die Aufhebung mancher aus alten Zeiten herſtammenden
und durchaus nicht mehr paſſenden Einrichtungen, — freilich gegen billigen Erſatz
deſſen, was andere durch dieſe Aufhebung verlieren — folglich die Aufhebung der
weſentlichſten Hinderniſſe des betriebſamern Ackerbaues erwarten koͤnnen.


Eine landſtaͤndiſche oder repraͤſentative Verfaſſung, obwohl ſie manche Miß-
braͤuche nach ſich gezogen, und haͤufig durch Spannungen mit der Regierung gute
Plane verhindert hat, iſt dennoch bei einer guten Organiſation etwas ſehr Angenehmes
fuͤr den Gutsbeſitzer, und kann wohlthaͤtig werden fuͤr den Staat. Sie bringt die
Beduͤrfniſſe des Landes unter die Augen des Regenten, verſchafft Vorſtellungen fuͤr
das allgemeine Beſte Gehoͤr, ſichert gegen uͤbereilte willkuͤhrliche Maaßregeln, und
vertritt jeden Einzelnen gegen widerrechtliches Verfahren und gegen Mißbrauch der
Gewalt. Da die Landſtaͤnde neuerlich in den meiſten Staaten aufgehoben worden,
ſo iſt doch an deren Stelle eine andere Einrichtung getroffen worden, und eine ſolche
kann ſehr vortheilhaft ſeyn, wenn ſie nicht auf bloße Formalitaͤten hinauslaͤuft, ſon-
dern wenn wirklich dadurch die Vorſchlaͤge und Anzeigen der, unter der Leitung der
einſichtsvollern, zuſammengetretenen Gutsbeſitzer zur Sprache gebracht werden.
Einem Ausſchuſſe derſelben muͤßte ſodann die Leitung und Ausfuͤhrung gewiſſer poli-
zeilicher und ſtaatswirthſchaftlicher Geſchaͤfte uͤbertragen, und gewiſſe Modifikationen
darin zu machen uͤberlaſſen werden; da es von ihnen zu erwarten ſteht, daß ſie die
Beduͤrfniſſe und Verhaͤltniſſe des platten Landes ihres Diſtrikts beſſer kennen, als es
ſtaͤdtiſche Regierungskollegien thun.


§. 111.

Die militairiſche Verfaſſung eines Staats kann dem Ackerbau mehr oder minderMilitairiſche
Verfaſſung.

nachtheilig und fuͤr den Landwirth druͤckend werden. Wo ſie indeſſen die Sicherheit
des Staats und die ungekraͤnkte Selbſtſtaͤndigkeit deſſelben bewirkt, da wird jeder
Patriot ſich ihr mit Vergnuͤgen unterwerfen, und es kommt nur auf eine gute Orga-
niſation dieſer Verfaſſung, auf ein gutes Verhaͤltniß der Civil- und Militairbehoͤrden
und auf eine ſolche Einrichtung an, daß moͤglichſt wenig arbeitende Kraͤfte dem Lande
entzogen werden. Neuere Einrichtungen, die wir in den meiſten Staaten hierin zu
erwarten haben, werden hoffentlich das Problem loͤſen, die Vertheidigung des Va-
terlandes zu ſichern, ohne den Wohlſtand deſſelben zu untergraben. Wenn jeder
Staatsbuͤrger im Fall der Noth Soldat, und jeder Soldat in Friedenszeiten produ-
Erſter Theil. K
[74]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
zirender Buͤrger wuͤrde, ohne darum alle kriegeriſchen Uebungen zu vernachlaͤſſigen,
ſo muͤßte ein ſolcher Staat gegen feindliche Einfaͤlle eben ſo geſichert, als gluͤcklich und
vermoͤgend in ſeinem Innern ſeyn.


§. 112.

Bevoͤlkerung.Je ſtaͤrker die Bevoͤlkerung eines Landes, um deſto vortheilhafter iſt der Acker-
bau, und um deſto groͤßer der Werth des Grund und Bodens. Es koͤmmt aber
noch beſonders auf die Art der Bevoͤlkerung, auf die Staͤrke der verſchiedenen Klaſſen
der Menſchen und deren Verhaͤltniß zu einander an.


Eine große ſtaͤdtiſche Bevoͤlkerung iſt dem Ackerbau in merkantiliſcher Ruͤckſicht
ſehr guͤnſtig, indem ſie den Abſatz vieler und mannigfaltiger Produkte ſichert. Dage-
gen aber entziehen viele und große Staͤdte dem Ackerbau auch die brauchbarſten und
thaͤtigſten Menſchen, verderben durch ihre nahe Nachbarſchaft oft die Moralitaͤt des
Landvolks, und erſchweren dadurch den Betrieb der Landwirthſchaft. Auf die Naͤhe
einer großen Stadt muß die ganze Wirthſchaftsart beſonders berechnet ſeyn, wenn
man den moͤglichſten Vortheil daraus ziehen will, der dann freilich andere daraus er-
folgende Beſchwerden leicht uͤberwiegt. Fuͤr den, der eine ruhige, feſte Wirth-
ſchaft liebt, nur produziren, nicht ſpekuliren mag, iſt die zu große Naͤhe einer Stadt
gerade nicht ſehr wuͤnſchenswerth, und er wird ſich daſelbſt nicht ankaufen, weil der
Preis der Grundſtuͤcke hier natuͤrlich um vieles hoͤher iſt.


Die laͤndliche Bevoͤlkerung kann groß ſeyn in Anſehung derer, die ſelbſt Wirth-
ſchaft betreiben, oder in Anſehung der fuͤr andere arbeitenden und dienenden Klaſſe.
Wo das Landeigenthum ſehr vertheilt iſt und die Beſitzungen klein ſind, da iſt in der
Regel der Werth der Grundſtuͤcke am groͤßten und die Produktion am ſtaͤrkſten, be-
ſonders wenn nicht fehlerhafte Einrichtungen und zu große Armuth, vielleicht eine gar
zu uͤbertriebene Zerſtuͤckelung, die Betriebſamkeit der Landbauer laͤhmt. Eine groͤ-
ßere Landwirthſchaft wird hier aber ſelten mit Vortheil betrieben werden koͤnnen, in-
dem der Grund und Boden nicht nur ſehr theuer iſt, und eine hohe Rente an und fuͤr
ſich gewaͤhrt, ſondern auch die Arbeit gewoͤhnlich hoch bezahlt werden muß, und uͤber-
dem der Abſatz der Produkte ſchwierig zu ſeyn pflegt, indem jeder ſeinen Bedarf ſelbſt
bauet, und in der Regel einen Ueberſchuß hat, den er zu Markte bringt, und ſo
die große Konkurrenz der Verkaͤufer den Marktpreis oft unter den Produktions-
preis herabſetzt.


[75]Werthſchaͤtzung eines Landguts.

Dagegen iſt eine große Volksmenge in der dienenden und arbeitenden Klaſſe ſehr
erwuͤnſcht fuͤr den groͤßern Landwirth, erleichtert den Betrieb einer hoͤhern Wirth-
ſchaft und Ackerkultur ungemein; wenn gleich der Arbeitspreis darum nicht ſehr ge-
ringe iſt. Kann man nur gegen gute Bezahlung — denn ohne ſolche laͤßt ſich eine
dauernde Vermehrung dieſer Klaſſe gar nicht denken — eine Auswahl von Arbeitern
zu allen Zeiten haben, ſo findet allerdings auch beim Ackerbau eine Theilung der Ar-
beit Statt, deren große Wirkung man in andern Gewerben anerkannt hat. Man
kann auch hier jedem Arbeiter beſtimmte Verrichtungen anweiſen, in welchen er ſich
dann groͤßere Fertigkeit verſchafft, ſo daß er mit geringerer Anſtrengung dabei mehr
beſchicken, im Verduͤng ſich mehr verdienen, und doch die Arbeit wohlfeiler machen
kann, als ein ungeuͤbter. Bei groͤßerem Verdienſt naͤhren ſich die Arbeiter beſſer,
erhalten mehrere Kraͤfte, und gewoͤhnen auch die Kinder fruͤh zum Fleiß. Manche
ſtehen zwar in dem Wahne, als ſey Armuth ein vorzuͤgliches Mittel, die Arbeitſam-
keit zu befoͤrdern. Die Noth kann eine kurze Zeit dazu zwingen, laͤßt dann aber den
Arbeiter in voͤlliger Ohnmacht verſinken. Luſt zur Arbeit kann ein ſolcher nie bekom-
men, ſondern nur der, der da ſieht, daß ſeine Arbeit ſeinen Genuß und ſeinen Wohl-
ſtand vermehrt. Selbſt, wenn er mehrere Genuͤſſe kennen lernt, ſo giebt ihm dies
neuen Antrieb zum Fleiße, weil er ſie, ohne fleißiger zu ſeyn, ſich nicht verſchaffen
kann. Die Zahl der Arbeiter zu vermehren iſt hoͤchſt wohlthaͤtig, aber nicht die
Zahl der Bettler. Wo jene groß iſt, da ſiedelt ſich der Landwirth gern an, aber er
huͤtet ſich fuͤr dieſe.


§. 113.

Waͤre in unſern Zeiten eine Gegend zu finden, wo man gegen feindliche Inva-Groͤßere oder
geringere Si-
cherheit gegen
Kriegsgefah-
ren.

ſionen und Kriegesauftritte ſicher waͤre, ſo wuͤrde man dieſe vor allen zu waͤhlen
haben. Da aber unter den jetzigen Zeitumſtaͤnden dieſe Sicherheit nirgends Statt
findet, und die Gegenden, welche man am ſicherſten hielt, am meiſten davon gelitten
haben, ſo faͤllt dieſe Ruͤckſicht beinahe weg, bis ſich Alles wieder in vollkommnere
Ruhe und Gleichgewicht geſetzt hat. Indeſſen iſt doch in einigen Gegenden die Lage
an Hauptſtraßen, zwiſchen Feſtungen und vorzuͤglichen militairiſchen Poſitionen ge-
faͤhrlicher, als im offenen Lande, wo wenigſtens der Kriegesſchauplatz eher voruͤber-
geht. Eine verkoppelte, mit ſehr vielen Graͤben und Hecken durchſchnittene Gegend
ſtellt den Kriegesoperationen viele Hinderniſſe entgegen, und der Feind wird, wo
K 2
[76]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
moͤglich, einen Angriff darauf vermeiden, wenn er ſie anders beſetzt, und von einer
im Schießen geuͤbten Landmiliz gut vertheidigt glaubt. Eine ſolche Provinz wuͤrde
beſonders bei einer etwas huͤgeligen Lage vielleicht die ſtaͤrkſte aller Feſtungen ſeyn.


§. 114.

Sitten.Auch die Sitten, die Lebensweiſe, die Moralitaͤt, der Charakter und die Ge-
braͤuche, welche unter den verſchiedenen Klaſſen der Einwohner in einer Gegend die
herrſchenden ſind, kommen bei der Wahl eines Landguts in Betracht. Es giebt hier
individuelle Ruͤckſichten, die ein jeder nach ſeiner Denkungsart und nach ſeinen Um-
ſtaͤnden zu nehmen hat. Nur Einiges im Allgemeinen:


Ob der Luxus vortheilhaft oder nachtheilig ſey, iſt eine ſo haͤufig aufgeworfene
Frage, die aber im Ganzen noch nicht genugthuend beantwortet iſt, und es auch,
ohne ſie zu zergliedern, nicht werden kann. In ſofern er den bei Einzelnen angehaͤuf-
ten Reichthum in Umlauf bringt, die Zirkulation uͤberhaupt befoͤrdert, den Arbeits-
fleiß erweckt, wirkt er gewiß wohlthaͤtig. Indeſſen iſt der Aufwand einiger Reichen
oder Verſchwender bei weitem nicht von der Wirkſamkeit, wie ein unter allen Klaſſen
der Einwohner verbreitetes und ihnen angemeſſenes Wohlleben. Was jene ausgeben,
kommt ſchnell wieder aus dem Umlaufe, geht zum großen Theile außer Landes, und
es ſind mehrentheils nur einzelne wenige Zwiſchenhaͤndler, die dabei gewinnen, ohne
daß es auf die eigentlichen Erwerbungen betraͤchtlichen Einfluß hat. Uebrigens aber
hat eine ſparſamere Lebensart, wobei ein jeder von ſeinem Verdienſte etwas eruͤbriget,
und mehr oder weniger zuruͤcklegt, nicht nur auf die innere Gluͤckſeligkeit der Familien
einen beſſern Einfluß, ſondern indem dadurch das Betriebskapital der Gewerbe ver-
mehrt wird, auch auf das allgemeine Beſte, zumal in einem nicht ſehr reichen Lande.


Gegenden, wo man ſich einem uͤbertriebenen Aufwande, ſeinem Stande und
Verhaͤltniſſe nach, nicht wohl entziehen kann, ohne allen geſellſchaftlichen Verbin-
dungen und Vergnuͤgungen zu entſagen, wird der auf das Wohl ſeiner Familie und
den energievollen Betrieb ſeines Gewerbes bedachte Hausvater lieber vermeiden.
Weit entfernt, den Lebensgenuß zu vermehren, truͤbt ihn dieſer nur, und man kann
in Ungarn eben ſo vergnuͤgt leben, wenn man keinen Rhein- und Bourdeaux-Wein
traͤnke, wie am Rheine, wenn man keinen Ungar-Wein haͤtte.


Rechtlichkeit, Zuverlaͤſſigkeit und eine liberale Denkungsart ſind den Einwoh-
nern einer Gegend und den verſchiedenen Klaſſen derſelben — freilich immer mit
[77]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
Ausnahmen — mehr oder minder eigen. Es giebt Gegenden, wo unter den Guts-
beſitzern und kultivirten Staͤnden gegenſeitige nachbarliche Dienſtgefliſſenheit, Ach-
tung, Zutrauen und Redlichkeit herrſcht; andere, wo Schadenfreude, Mißtrauen,
Neid, kleinlicher Egoismus und Pfiffigkeit auffallend hervorſtechen. Der rechtliche
liberale Mann vermeidet gern dieſe moraliſchen Diſteln und Dornen.


Und ſo verdient denn auch der ſittliche und haͤusliche Zuſtand der dienenden und
arbeitenden Klaſſe in Betracht gezogen zu werden. Die koͤrperliche Kraft und Ge-
wandheit der Eingebohrnen haͤngt nicht nur von ihren haͤuslichen Umſtaͤnden, von
ihrem relativen Wohlſtande oder Armſeligkeit ab, ſondern auch ihre Sittlichkeit und
Treue wird dadurch beſtimmt, und treue moraliſche Menſchen ſind dem Landwirthe
von ungemeinem Werthe. Selbſt die intellektuelle Bildung dieſer Klaſſe, wahre
oder falſche Religioſitaͤt, Toleranz oder Intoleranz gegen andere Religionsverwandte,
iſt fuͤr den Landwirth zuweilen ſehr bedeutend.


Die Sittlichkeit haͤngt ohne Zweifel viel von der Erziehung und der Bildung in
der Jugend ab. Deshalb ſind Schulanſtalten, welche dieſe wahrhaft zweckmaͤßig
befoͤrdern, von großer Wichtigkeit. Der auch nur ſeinen Vortheil richtig berech-
nende Landwirth wird alſo gern ſeinen Beitrag zur Erhaltung und Einrichtung der-
ſelben zahlen.


Die Gewohnheiten und Gebraͤuche einer Gegend, die Obſervanzen, die zuwei-
len mehr Kraft haben und ſtrenger befolgt werden, als poſitive Geſetze, muß man er-
forſchen und in Erwaͤgung ziehn, indem ſie auf die Organiſation der Wirthſchaft gro-
ßen Einfluß haben koͤnnen.


§. 115.

Endlich ſind die Rechtsverhaͤltniſſe oder diejenigen Berechtigungen und Servitu-Rechtsver-
haͤltniſſe.

ten, welche mit dem Beſitze des Grund und Bodens verbunden ſind, wohl zu erfor-
ſchen und genau zu bemerken, um ſie bei der Werthſchaͤtzung eines Guts vor Augen
zu haben. Sie koͤnnen hier nur oberflaͤchlich beruͤhrt werden, und erfordern ein be-
ſonderes Studium in jedem Lande, wo man ſich niederlaſſen will.


§. 116.

Das Eigenthum iſt entweder unbeſchraͤnkt, erblich und verkaͤuflich, heißt dann
Erbgut, Allodium, oder es iſt beſchraͤnkt, wie das Lehngut, das Erbzins-
oder Erbpachtgut, und das Bauergut auf mannigfaltige Weiſe zu ſeyn pflegt.
[78]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
Die Einſchraͤnkung des freien Eigenthums, welche aus den Beſitzungen letzterer Art
hervorgehn, ſind in verſchiedenen Laͤndern und Provinzen hoͤchſt verſchieden, mehr
oder minder laͤſtig, und man muß wegen der daruͤber vorhandenen Geſetze, Anord-
nungen, und des oft ganz ſpeziellen Herkommens die genaueſte Erkundigung einziehn,
ehe man ſich zu einem ſolchen Ankaufe entſchließt. Das Mehrere daruͤber findet [man]
in verſchiedenen Schriften der Rechtsgelehrten, insbeſondere in Hagemann’s
Handbuch des Landwirthſchaftsrechts, Hannover 1807, und Weber’s oͤkonomiſch-
juriſtiſchem Handbuche der Landhaushaltungskunſt, 1ſter Bd., Berlin 1809.


Da aber gegenwaͤrtig die meiſten Regierungen den großen Nachtheil, der aus
den Beſchraͤnkungen im Beſitz des Landeigenthums hervorgeht, anerkennen; ſo iſt
man allenthalben darauf bedacht, die beſchraͤnkenden Einrichtungen aufzuheben, und
jedes Eigenthum gegen beſtimmte davon zu erlegende Abgaben voͤllig frei zu machen,
wodurch dann manche bisher faſt werthloſe Grundſtuͤcke ihren natuͤrlichen Werth wie-
der erhalten werden, woraus der Nation eine große Vermehrung ihres Vermoͤgens
zuwachſen wird. Deshalb wird man dann auch in Staaten, die dieſen Grundſatz
konſequent befolgen, dergleichen Beſitzungen vortheilhaft ankaufen koͤnnen, ohne den
mannigfaltigen Vexationen, denen ſie bisher unterworfen waren, ausgeſetzt zu ſeyn.


§. 117.

Beſondere
Gerechtſame.
Es giebt manche beſondere Gerechtſamen, die ein Gut auszuuͤben oder zu er-
leiden hat, und die alſo bei ſeiner Werthſchaͤtzung in Betracht kommen. Dahin ge-
hoͤren folgende:


Die Holzungsgerechtigkeit oder die Berechtigung, aus eines andern Forſt ſeine
Beduͤrfniſſe an Bau-, Nutz- und Brennholz zu nehmen. Sie iſt in Anſehung des
eigenen Gebrauchs zuweilen ganz unbeſchraͤnkt, ſonſt aber mehr oder weniger aus-
gedehnt. Im erſtern Falle geht ſie auf den Ruin der Forſten aus, und man kann
haͤufig ſchon vorabſehen, wann ſie durch totale Zerſtoͤrung derſelben ihre Endſchaft
erreichen werde.


Die Maſtungsgerechtigkeit oder das Recht, ſeine Schweine in des andern Wald
zu treiben. Auch dieſe iſt zuweilen unbeſchraͤnkt, gewoͤhnlich aber der Zahl nach be-
ſtimmt. Sie iſt der Benutzung der Forſt mehrentheils hoͤchſt nachtheilig.


Die Wegegerechtigkeit, wornach man uͤber des andern Grundſtuͤck einen Weg
verlangen kann, der einmal beſtimmt iſt, oder den der Eigenthuͤmer gewiſſermaßen
[79]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
nach ſeiner Willkuͤhr verlegen kann. Die Breite eines Feldweges muß 8 Fuß, wo
er ſich kruͤmmt, 10 Fuß ſeyn, und die Durchfuhr eines beladenen Erntewagens
frei bleiben.


Auch giebt es bloße Fußſteiggerechtigkeiten, die den Eigenthuͤmern zuweilen ſehr
laͤſtig und nachtheilig werden, und deren Entſtehung man alſo ſorgfaͤltig verhin-
dern muß.


Auch giebt es Uebertrift- und Viehtraͤnkegerechtigkeiten auf fremden Boden,
welche zuweilen die Kultur einer betraͤchtlichen Breite verhindern.


Die Waſſerleitungs- oder Waſſernutzungsgerechtigkeit berechtigt den, der ſie
erworben hat, auf des andern Grund und Boden Veranſtaltungen zu Waſſerleitun-
gen zu machen, Rinnen, Graͤben, Schleuſen anzulegen, die jedoch dem Grund-
eigenthuͤmer keinen andern Schaden thun duͤrfen, als der der Natur der Sache nach
nothwendig iſt. In Anſehung der Befugniß, abgeleitetes Waſſer den Nachbarn
zufuͤhren zu duͤrfen, ſind die Provinzialkonſtitutionen ſehr verſchieden, und dies
macht oft einen großen Unterſchied im Werthe betraͤchtlicher Grundſtuͤcke, indem ſie
darnach abgewaͤſſert werden koͤnnen oder nicht.


Wo man ein durchfließendes Waſſer hat, iſt es mehrentheils von großer Wich-
tigkeit, welche Gerechtſamen und Beſchraͤnkungen in Anſehung deſſelben auf meinem
Grund und Boden und dem meiner Nachbarn Statt finden.


Die Pferch- oder Hirdenſchlagsgerechtigkeit. Welchen Begriff man mit dieſem
Ausdrucke zu verbinden habe, daruͤber ſind die Rechtsgelehrten ſelbſt noch uneins,
und was manche daruͤber geſagt haben, beweiſ’t, daß ſie von den landwirthſchaft-
lichen Verhaͤltniſſen auch nicht die geringſte Kenntniß hatten. Es wird ohne Zweifel
die Gerechtigkeit, wornach eine Schaͤferei eines andern Acker duͤngen muß, und
welche in mehreren Gegenden uͤblich iſt, darunter verſtanden werden. Vergl. Hage-
mann
, Seite 593.


§. 118.

Andere Gerechtigkeiten und Privilegien, wie die Gerichtsbarkeit, die ſich in
hohe, niedrige und Pfahlgerichte unterſcheidet, die Kanzlei- oder Schriftſaͤſſigkeit,
die Zoll- und Acciſefreiheit, die Landtagsfaͤhigkeit, muß ein jeder nach ſeinen und des
Landes Verhaͤltniſſen anſchlagen. Die Brauerei-, Brennerei-, Muͤhlen- und Krug-
privilegien, oder der Zwang, ſich ſolchen zu unterwerfen, ſind oft von großer Wich-
[80]Werthſchaͤtzung eines Landguts.
tigkeit. Aber aufgeklaͤrte Regierungen ſuchen auch dieſe, dem Ganzen hoͤchſt nach-
theilige Gewerbsbeſchraͤnkungen zu entfernen.


§. 119.

Wie der
Werth dieſer
Umſtaͤnde und
Verhaͤltniſſe
im Allgemei-
nen zu beſtim-
men.
Aus der gehoͤrigen Erwaͤgung aller dieſer Umſtaͤnde kann zwar keine nach Gelde
genau zu beſtimmende, poſitive Werthſchaͤtzung, wohl aber eine zureichende, um ſich
zu dem Ankauf dieſes Guts zu entſchließen, hervorgehen. Nachdem man zuvoͤrderſt
beſtimmt hat, was der eigentliche Grund und Boden, ohne alle Ruͤckſicht auf beſon-
dere Nebenumſtaͤnde, werth ſeyn koͤnne, wird man am beſten nach der im §. 61. vor-
geſchlagenen Methode verfahren, und alle guͤnſtige und unguͤnſtige Nebenumſtaͤnde,
jeden auf ſeiner Seite, taxiren, und ſo die Bilanz ziehn, ob man mehr oder weniger,
als der eigentliche Grundwerth betraͤgt, dafuͤr geben koͤnne.


Die Pachtung.


§. 120.

Verſchiedene
Gewerbes-
Grundſaͤtze des
Eigenthuͤmers
und Paͤchters.
Die zweite Art, ſich in den Beſitz eines Landguts zu ſetzen, iſt die Pacht. Sie
iſt ein Kauf des Guts oder ſeines Ertrages auf gewiſſe Jahre, und hat daher mit dem
Kaufe manches gleich. Die Nachforſchung eines, dem Vermoͤgen und der Betrieb-
ſamkeit des Landwirths angemeſſenen Landguts, die Unterſuchung des vorlaͤufig ge-
waͤhlten und die Schaͤtzung deſſelben, muͤſſen auf gleiche Weiſe geſchehen. Allein
bei der Pachtung ſind auch manche, weſentlich verſchiedene und gerade entgegenge-
ſetzte Ruͤckſichten zu nehmen. Der Eigenthuͤmer treibt ſein Gewerbe oder muß es
in der Abſicht treiben, von ſeinem Gute einen ſich immer vermehrenden Ertrag zu
erhalten, oder deſſen Kapitalwerth immer zu erhoͤhen. Der Paͤchter kann nur auf
den moͤglich hoͤchſten Ertrag in ſeinen Pachtjahren ſehen, unbekuͤmmert um den
Werth, den das Gut nach Ablauf derſelben haben wird. Wenn der Eigenthuͤmer
deshalb in den erſtern Jahren gern mit einem geringern Ertrage zufrieden iſt, um mit
Sicherheit auf einen deſto groͤßern und nachhaltigern in der Folge rechnen zu koͤnnen,
ſo wird der Paͤchter den moͤglich hoͤchſten in den erſten Jahren zu gewinnen ſuchen,
ſelbſt wenn der der letztern noch waͤhrend ſeiner Pachtzeit dadurch verringert wuͤrde.
Denn der Eigenthuͤmer, der als vollkommener Landwirth handeln will, belegt ſein
Kapital und ſein disponibles Einkommen in ſeinem Gute ſelbſt am liebſten und am
vortheil-
[81]Die Pachtung.
vortheilhafteſten; der Paͤchter zieht dagegen heraus, was er kann, um es anderwei-
tig anzulegen, und Zinſen davon zu erhalten. Die Verbeſſerung des Guts macht
die Freude des Eigenthuͤmers, die Anfuͤllung des Geldkaſtens die des Paͤchters aus.
Das Gut iſt die geliebte Gattinn des Eigenthuͤmers, die Maitreſſe des Paͤchters,
von der er ſich wieder ſcheiden will.


Je laͤnger indeſſen die Pachtzeit iſt, um ſo mehr naͤhert ſich der Paͤchter dem
Eigenthuͤmer, je kuͤrzer, um deſtomehr muͤſſen die Maximen beider von einander
abweichen. Bei einer Pachtung auf 24 Jahre wird ein Paͤchter ſchon in den er-
ſten ⅔ ſeiner Pachtzeit verſtaͤndiger Weiſe als Eigenthuͤmer zu verfahren haben.
Es kommt indeſſen immer die Zeit, wo er nach ganz entgegenſetzten Prinzipien han-
deln, und um ſo mehr herauszuziehen trachten wird, je mehr er anfangs hineinge-
ſteckt oder aufbewahret hatte.


Dazu kommt dann, daß ein Paͤchter, ſeinen Vermoͤgensumſtaͤnden nach, in
der Regel nicht ſo viel fuͤr das Gut thun koͤnnte, wie der Eigenthuͤmer, wenn er
es auch wollte. Der Paͤchter muß jaͤhrlich die Pacht bezahlen; der Eigenthuͤmer,
der ſein Gewerbe mit Eifer betreibt, wird von der reinen Rente etwas eruͤbrigen
koͤnnen, um es in dem Gute anzulegen. Jener verhaͤlt ſich zu dieſem wie ein Kauf-
mann, der mit angeliehenem Kapital handelt, zu dem, der ſein Gewerbe mit eige-
nem Vermoͤgen betreibt. Jener muß vor allem darauf ſehen, daß er ſeine Zin-
ſen bezahlen koͤnne, dieſer kann gleich auf die Erweiterung ſeines Gewerbes und auf
neue Spekulationen denken.


Es iſt alſo von einem Paͤchter nicht zu erwarten, und kann nach den Ge-
werbsgrundſaͤtzen nicht von ihm verlangt werden, daß er bei der Bewirthſchaftung
eines Guts wie ein Eigenthuͤmer verfahre, und einer ſelbſt großen Verbeſſerung
des Guts nur einen kleinen Theil ſeines Profits aufopfere.


§. 121.

Man hat es deshalb fuͤr noͤthig erkannt, den Paͤchter durch beſondere Bedin-Schwierigkeit
der Pachtkon-
trakte.

gungen in ſeiner Willkuͤhr einzuſchraͤnken, und ihm ein dem Gute vortheilhaftes
Verfahren zur Pflicht zu machen. Allein ſolche Pachtkontrakte ſind aͤußerſt ſchwie-
rig, und man hat vielleicht mit Recht geſagt, daß, wenn auch ein Kollegium der
geſchickteſten Rechtsgelehrten und der beſten Oekonomen im Lande zuſammentraͤte,
und ſich vier Wochen mit einem einzeln Pachtkontrakte beſchaͤftigte, es dennoch
keinen zu Stande bringen wuͤrde, der das Gut gegen Deteriorationen bei einem
Erſter Theil. L
[82]Die Pachtung.
pfiffigen Paͤchter ſchuͤtzte, ohne durchaus fuͤr einen rechtlichen Paͤchter verwerflich
zu ſeyn. Macht man gar zu beſchraͤnkende Bedingungen, ſo wird ein ehrlicher und
zugleich kluger Mann ſolche verwerfen, und die Pacht einfaͤltigen oder hinterliſti-
gen Menſchen uͤberlaſſen. Waͤre auch die Pachtſumme ſo, daß er unter den
gemachten Bedingungen dabei beſtehen koͤnnte, ſo wird er dadurch doch in allen
ſeinen Unternehmungen gelaͤhmt, und ſelbſt oft von dem, was dem Gute vortheil-
haft ſeyn koͤnnte, abgehalten, und muß bei jeder Operation, die von dem bisheri-
gen Leiſten, ſey ſie auch noch ſo nuͤtzlich, im mindeſten abweicht, Vorwuͤrfe und
Chikanen befuͤrchten. Dagegen wird ein Paͤchter, dem es nur darauf ankommt,
daß er nach dem Buchſtaben ſeines Kontrakts nicht gerichtlich belangt, oder zu
einem Schadenerſatz, der ſeinen Vortheil uͤberwiegt, angehalten werden koͤnne,
mit juriſtiſchen Kautelen angefuͤllte Pachtkontrakte, beſonders wenn dabei nicht auf
die beſondern oͤkonomiſchen Verhaͤltniſſe des Guts ſcharfe Ruͤckſicht genommen
iſt, immerhin eingehen, und doch Mittel und Wege finden, alle ihm beſchwer-
lichen Bedingungen zu umgehn, oder ſich wegen derſelben anderweitig zum noch
groͤßern Nachtheil des Guts zu entſchaͤdigen.


§. 122.

Guͤldenes
Paͤchter-
A B C.
Um die Maximen, die ſich ſchlaue Paͤchter zur Richtſchnur zu machen pflegen,
klar ins Licht zu ſtellen, und zugleich jedem Verpaͤchter dafuͤr zu warnen, wollen
wir hier folgendes guͤldene A B C fuͤr Paͤchter, welche ſich uͤber die Pflich-
ten eines ehrlichen Mannes einmal weggeſetzt haben,
aufſtellen.


1) Suche vor allem ein Gut aufzufinden, welches bisher entweder durch
eine gute verbeſſernde Wirthſchaft, oder aber durch geringe Benutzung und Scho-
nung ſeiner Grundſtuͤcke in großer Kraft und Duͤnger ſteht. Du kannſt es
ſeinem Flaͤcheninhalte und Bonitaͤt nach auf eine kurze Pachtzeit noch einmal ſo
theuer bezahlen, wie ein anderes, welches geizige Wirthe oder emſige Paͤchter
ſchon ausgeſogen haben. Dort kannſt du mit dem hoͤchſten Raffinement alle
Erſchoͤpfungskuͤnſte anwenden, hier aber nur nach der bekannten hergebrachten
Weiſe verfahren.


2) Baue lauter verkaͤufliche Fruͤchte allenthalben, wo es moͤglich iſt; gar
nichts fuͤr das Vieh, weil dieſes in der Regel die beſſere Futterung nicht unmittel-
bar wieder bezahlt, und du bei der kurzen Pachtzeit von dem Duͤnger den vollen
Nutzen nicht mehr haben wuͤrdeſt.


[83]Die Pachtung.

3) Baue unter den ſogenannten Brachfruͤchten diejenigen, welche den hoͤch-
ſten Geldertrag geben, Oelſaat, Lein, Taback u. ſ. w., und wenn du die Arbeit
nicht ſelbſt zwingen kannſt, ſo vermiethe das Land dazu an benachbarte kleine
Leute fuͤr Geld oder einen Theil des Ertrages. Daß ſie kein Stroh geben, ſcha-
det nichts, denn der Verkauf deſſelben iſt dem Paͤchter mehrentheils unterſagt, und
du darfſt ihn wenigſtens nicht zu weit und zu oͤffentlich treiben.


4) Da dergleichen Fruͤchte viele Duͤngung fordern, ſo beſchraͤnke dieſe —
zumal, da deren immer weniger gemacht wird — auf die einmal im beſten Stande
befindlichen und nahgelegenſten Felder, weil auch die Fuhre hier wenig Zeit weg-
nimmt. Sollten die uͤbrigen dann auch in deinem letzten Pachtjahre nichts mehr
tragen wollen, ſo haſt du dieſen Ausfall auf eine andre Weiſe genugſam erſetzt,
und du haſt dann Recht, uͤber Mißwachs zu klagen und Remiſſion zu fordern.
Ueberdem werden die nahen Felder dem Gutsherrn und Fremden mehr in die Augen
fallen, und wenn Jemand ſagte, daß Lein, Raps und Tabacksbau den Boden aus-
ſauge, ſo kannſt du dich nur auf den ſchoͤnen Weizen berufen, der darnach waͤchſt.
Bringe aber ja keinen Duͤnger auf das Feld, was ſeiner am meiſten bedarf, denn
der magere Acker bezahlt den erſten Duͤnger nie; allenfalls kannſt du ſie an den
Raͤndern und Wegen etwas beſtreuen. Wo moͤglich, bringe deinen Duͤnger in
deinem letzten Erntejahre aufs Sommerungsfeld, weil du dieſes, nicht aber das
zu beſtellende Winterfeld, noch abzuernten haſt.


5) In den erſten Jahren verarbeite das Land mit Pflug, Egge und Walze
aufs fleißigſte, um das Unkraut zu zerſtoͤren, alle im Boden enthaltene Dungkraft
zur Wirkſamkeit zu bringen, und alle Erdkloͤße ſo fein zu pulvern, daß die Pflan-
zenwurzeln Nahrung aus ihnen ziehen koͤnnen. Vermehre deshalb dein Geſpann;
jetzt wird ſich’s bezahlen! Aber gegen das Ende der Pachtzeit mußt du mit dem
fleißigen Bearbeiten nachlaſſen, um dein Geſpann vermindern zu koͤnnen, oder es
zu eintraͤglichern Nebengewerben zu benutzen ſuchen. Wo moͤglich beſtelle dann nur
ein- oder zweifaͤhrig, und laß die Pfluͤge recht breit machen, damit du zwoͤlfzollige
Furchen nehmen kannſt. Auch brauchſt du dich bei dem Beackern zu einer Saat,
die du nicht mehr ernteſt, an eine gute paſſende Witterung nicht zu binden, ſondern
kannſt ſolche vortheilhafter zu Nebenarbeiten benutzen.


6) Ein großer Vortheil iſt es, wenn dir altes Grasland oder Holzgrund auf-
zubrechen und zu roden erlaubt wird, und du haſt darauf beim Aufſuchen der Pacht
L 2
[84]Die Pachtung.
vor allem dein Auge zu richten. Strenge dann gleich in den erſten Jahren alle
Kraͤfte dazu an. Handelsgewaͤchſe gedeihen ſogleich vortrefflich darauf, und nach
denſelben wird es mittelmaͤßiges Getreide bis zu Ende der Pachtzeit ohne Duͤnger
tragen, dann freilich total erſchoͤpft ſeyn.


7) Um die Wieſen bekuͤmmere dich nicht viel, außer bei der Heuernte. Sie
bezahlen eine Verbeſſerungsarbeit nicht ſo ſchnell. Sollten ſie auch in deinem letz-
ten Pachtjahre wegen verſchlammter Graͤben und Stocken der Quellen moraſtig ge-
worden, mit Ruſch und Buſch bewachſen, und mit Maulwurfshaufen beſetzt ſeyn,
folglich nur noch weniges und ſchlechtes Heu geben, ſo koͤmmt es dir zu Ende der
Pacht wenig darauf an, wenn du anders kein Heu verkaufen kannſt.


8) Wenn das Inventarium nach der Taxe angenommen iſt, und auch
ſo wieder abgegeben werden ſoll, ſo ſchaffe vorher die beſten Pferde, Ochſen,
Kuͤhe u. ſ. w. weg, und ſetze ſchlechte an deren Stelle, oder bezahle das Fehlende.
Das Gute wird bei ſolchen Taxationen immer geringer wie das ſchlechte taxirt, und
die Schlechtheit faͤllt minder auf, wenn man das Gute nicht daneben ſtellt. Rath-
ſam iſt es, die Kuͤhe zu Ende der Pachtzeit gar nicht oder ſo ſpaͤt begehen zu laſſen,
daß ſie bei der Uebergabe noch nicht gekalbt haben; ſie ſehen dann viel beleibter
aus, wenn ſie gleich ſchlechtes Futter bekommen haben. Das ſpaͤtere Hinmelken
unbegangener Kuͤhe im Herbſte wird dir den Abgang der Fruͤhjahrsmilch vor der
Uebergabe leicht erſetzen. Auch alles alte Geſchirr und Geraͤth bringe zur Taxation,
verwahre zu dem Ende alles unbrauchbare, und flicke es vorher wieder zurecht.
Das neu angefertigte ſchaffe aber bei Seite. Oft macht es einen vortheilhaften
Eindruck auf die Taxatoren, wenn Alles recht jaͤmmerlich ausſieht, ſie bedauren
dann den armen Paͤchter.


9) Daß du an die Erhaltung der Gaͤrten, Teiche und Gebaͤude nichts wen-
deſt, verſteht ſich von ſelbſt; denn mehrentheils traͤgt nach den Pachtkontrak-
ten der Gutsherr die groͤßern Reparationen, du mußt alſo die kleinen Schaͤ-
den groß werden laſſen.


10) Die dienenden Unterthanen greifſt du auf alle nach den Geſetzen und
Obſervanzen nur irgend verſtattete Weiſe an; ob ſie zu Grunde gehen, kuͤm-
mert dich nicht.


11) Sollte der Verpaͤchter Deputat verlangen, und auf deine Produkte,
weil ſie von ſeinem eigenen Gute ſind, einen großen Werth ſetzen, mithin im
[85]Die Pachtung.
Pachtanſchlage dafuͤr betraͤchtlich ablaſſen, ſo nimm es immerhin an. Zwar wirſt
du um deſto fruͤher mit ihm in Hader und Streit gerathen; aber das geſchieht doch
auf jeden Fall, zumal wenn er auf dem Gute wohnt und wenn du durch deinen
Kontrakt voͤllig geſichert biſt, ſo mußt du dir daraus nichts machen. Sollte es dir
aber zumal im Anfange nachtheilig werden koͤnnen, ſo mußt du nur die rechten
Mittel und Wege einſchlagen, um die Domeſtiken, welche das Deputat anneh-
men, auf deine Seite zu ziehen.


§. 123.

Es giebt nun freilich Paͤchter, deren bekannter perſoͤnlicher Charakter denAusnahmen
von der Re-
gel.

Gutsbeſitzer genugſam ſichern kann, daß ſie Maximen dieſer Art nie befolgen wer-
den. Ja man trifft ſolche, die von der Idee der moͤglich vollkommenſten Wirth-
ſchaft ſo lebendig ergriffen ſind, daß ſie derſelben ſogar ihren Gewinn aufopfern,
wenn ſie nur mit Wahrſcheinlichkeit in der Ausfuͤhrung derſelben geſichert ſind.
Indeſſen gehoͤrt letzteres unter die Ausnahmen, und man kann es ſelbſt von dem
rechtlichen Manne als Paͤchter nicht erwarten, daß er an Verbeſſerungen eines
Guts etwas wenden werde, was ſich ihm waͤhrend ſeiner Pachtzeit nicht mit hoͤch-
ſter Sicherheit wieder bezahlt. Was ſich aber nicht verbeſſert, verſchlechtert ſich
gewiß, und deshalb iſt es ein ſeltener Fall, wo ein Gut nicht in ſchlechterem Zu-
ſtande von einem Paͤchter abgegeben wurde, als in welchem er es antrat.


Ein ganz anderer Fall iſt es mit den Domainenpaͤchtern in einigen Staaten,
die ihre Pachtungen unter ſehr billigen Bedingungen, zwar auch nur auf kurze
Termine, erhalten haben, aber nach den Grundſaͤtzen der Regierung geſichert ſind,
jedesmal Verlaͤngerung derſelben zu erhalten, wenn ſie ſich als rechtliche Paͤchter
betragen, und dem nach ſehr billigen Saͤtzen anzufertigenden neuen Anſchlage un-
terwerfen, wobei dann uͤberher auf die von ihnen bewirkten Meliorationen Ruͤck-
ſicht genommen wird; ja wo ſie bei einer vorzuͤglichen Adminiſtration ihrer Pach-
tung eine noch vortheilhaftere zu erhalten, und dieſe dann auf ihre Familie gewiſſer-
maßen zu vererben hoffen koͤnnen. Ein Generaldomainenpaͤchter dieſer Art konnte
ſich oft als Eigenthuͤmer anſehen, und in allen Stuͤcken als ſolcher verfahren. Un-
ter dieſen Bedingungen iſt es moͤglich geweſen, daß die Staatsdomainen, obwohl
mit betraͤchtlicher Aufopferung der baaren Einnahme, ſich in gutem Stande erhiel-
ten. In Staaten dagegen, wo man, ohne legale Ruͤckſicht auf den perſoͤnlichen
Charakter der Paͤchter, die Domainen den Meiſtbietenden verpachtet, und ſomit
[86]Die Pachtung.
freilich eine weit hoͤhere Rente daraus zog, haben alle im Pachtkontrakte aufge-
fuͤhrte Klauſen und angeordnete Kontrollen — denen ſich der rechtliche Mann um
ſo weniger unterwarf — es nicht verhindern koͤnnen, daß ſie ſich betraͤchtlich ver-
ſchlechterten, und ſchon, bei noch beſtehenden hohen Kornpreiſen, in ihrer Rente,
ſo wie in ihrer Produktion, merklich herabſanken.


§. 124.

Da indeſſen manche Gutsbeſitzer verhindert werden, ihre Guͤter ſelbſt zu ver-
walten, und die Adminiſtration durch andere, ohne das unmittelbare Auge des
Herrn, oft große Schwierigkeiten und Bedenklichkeiten hat; ſo ſcheinen Verpach-
tungen nothwendig zu ſeyn, und eine Einrichtung, die den Verpaͤchter, den Paͤch-
ter und das Gut ſelbſt moͤglichſt ſicherte, waͤre nicht nur fuͤr Gutsbeſitzer und fuͤr
Landwirthſchaft Treibende, ſondern auch fuͤr das allgemeine Beſte, von groͤßter
Wichtigkeit. Das in Grund und Boden ſteckende Vermoͤgen der Eigenthuͤmer
gaͤbe ſeinen Ertrag durch die Rente, und der Gewerbe Treibende koͤnnte ſein Kapi-
tal ganz dem Betriebe widmen. Der Grund und Boden wuͤrde die hoͤchſte Produk-
tion geben, und dabei ſeine Kraft und ſeinen Werth von Jahr zu Jahren vermeh-
ren, und dann wirklich Verpachtung nachhaltig vortheilhafter, wie eigene Admini-
ſtration machen. In meiner engliſchen Landwirthſchaft, Bd. II. Abth. 2. S. 87.
habe ich einen Vorſchlag gethan, wornach der Paͤchter nach Ablauf eines Termins
eine Erneuerung deſſelben unter gewiſſen Bedingungen durchaus verlangen kann,
wenn ihn der Eigenthuͤmer nicht durch eine angemeſſene betraͤchtliche Entſchaͤdi-
gungsſumme abfinden will, mittelſt welcher jener, fuͤr den aus ſeinen Verbeſſerun-
gen durch laͤngere Bewirthſchaftung des Guts zu ziehenden Vortheil, hinlaͤnglich
entſchaͤdigt wird, ſo daß er wenigſtens nicht beſorgen darf, der Eigenthuͤmer werde
ihn, ohne die erheblichſten Gruͤnde, aufkuͤndigen, wobei dieſer aber doch die Ge-
walt behaͤlt, ſein Gut ſelbſt wieder anzutreten, wenn er es ſeinen Verhaͤltniſſen
nach rathſam findet. Dieſer Vorſchlag ließe ſich noch auf verſchiedene Weiſe
modifiziren.


§. 125.

Die Uebernehmung des Inventariums, als eiſern oder nach der Taxation, hat
manche Schwierigkeiten, und oft liegt darin ein großes Hinderniß der Verbeſſerun-
gen. Ein reiner Verkauf deſſelben an den antretenden Paͤchter hat immer Vor-
zuͤge, wenn man mit ihm des Handels eins werden kann; ſonſt verkauft man es,
[87]Die Pachtung.
wie man will, und der Paͤchter ſchafft ſich ein neues. Jedoch verſteht es ſich, daß
hier von ganz kurzen Pachtungen die Rede gar nicht ſeyn koͤnne. Auch wird die
erſte Einfuͤhrung dieſer ſonſt ſo natuͤrlichen Einrichtung, die alle Vorſtandsgelder
und Kautionen unnoͤthig machte, in Gegenden, wo das Gegentheil gebraͤuchlich iſt,
Schwierigkeit finden.


§. 126.

Erhebliche Meliorationen, die den Grundwerth des Landguts auf ewig ver-
beſſern, koͤnnen von dem Paͤchter auf keine Weiſe verlangt werden. Die Gelegen-
heit dazu iſt dennoch ſo oft vorhanden, und der Nutzen ſo anerkannt, daß beide
Theile ſie zu befoͤrdern geneigt ſeyn muͤſſen. Hier waͤren die Bedingungen zu ma-
chen, daß der Eigenthuͤmer das dazu erforderliche Kapital, welches auf eine ge-
wiſſe Summe beſtimmt werden koͤnnte, hergaͤbe, wenn der Paͤchter ſolches waͤh-
rend ſeiner Pachtzeit mit 10 Prozent zu verzinſen ſich erbietet. Bei dieſer Verzin-
ſung wird der Paͤchter keine Meliorationen vorſchlagen, von deren reellen Nutzen
er nicht die vollkommenſte Ueberzeugung hat, und der Verpaͤchter hat nur zu unter-
ſuchen, ob eine ſolche Melioration auch ausdauernd ſey.


Bei allen Reparationen, ſie moͤgen groß ſeyn oder klein, ſcheint es am zweck-
maͤßigſten, daß der Eigenthuͤmer das Material, der Paͤchter aber die Arbeit be-
zahle. Kleine Reparationen auf des Paͤchters, große auf des Verpaͤchters Koſten
zu ſetzen, gehoͤrt zu den nachtheiligſten Bedingungen, die man machen kann.


Die Erbpacht.


§. 127.

Die Erbpacht hat das Eigenthuͤmliche, daß ſie dem Inhaber eine eben ſoDie Erbpacht.
freie und ſichere Benutzung gewaͤhrt, wie vollkommnes Eigenthum, dem Grund-
herrn aber, unter gehoͤrigen Bedingungen, eine ſichere, keinem Riſiko
unterworfene und nie zu ſchmaͤlernde Rente giebt.


Sie iſt mehr oder minder beſchraͤnkend nach den daruͤber geſchloſſenen Kon-
trakten. Oft hat man allerlei Bedingungen hinzugefuͤgt, die ohne reellen und
auf eine andere Weiſe nicht weit beſſer zu erreichenden Vortheil des Grundherrn,
fuͤr den Erbpaͤchter aber hoͤchſt laͤſtig ſind und den Werth des Grundſtuͤcks vermin-
dern. Dahin gehoͤrt die Beſchraͤnkung im Verkauf und in der Vererbung, indem
[88]Die Erbpacht.
jener nicht ohne Einwilligung des Grundherrn, dieſe nur in gewiſſer Ordnung ge-
ſchehen darf. Wenigſtens muß fuͤr dieſe Einwilligung in den meiſten Faͤllen ein
beſtimmtes ſogenanntes Laudemium gezahlt, und der neue Beſitzer gewiſſermaßen
aufs neue damit beliehen werden. Dieſe aus dem Lehnsſyſteme hergenommene
Beſchraͤnkung iſt beiden Theilen und der Sache im Ganzen ſchaͤdlich, muß noth-
wendig den Werth des Grundſtuͤcks fuͤr den Eigenthuͤmer vermindern, den Kanon
herabſetzen, folglich die moͤglich hoͤchſte Rente des Grundherrn ſchmaͤlern, und
uͤberhaupt den ſo nuͤtzlichen freien Uebergang der Grundſtuͤcke aus einer Hand in
die andere erſchweren. Denn wenn der neue Inhaber neben dem Kaufgelde und
den Anlagekoſten ſeiner Wirthſchaft noch das Laudemium bezahlen ſoll, ſo wird
dies manche vom Kaufe abſchrecken. Statt dieſes ungewiſſen Einkommens wird
ſich der Grundherr bei einem nach Verhaͤltniß erhoͤheten Kanon weit beſſer ſtehen.


§. 128.

Erbſtands-
geld.
In den meiſten Faͤllen wird bei Vererbpachtungen gleich eine gewiſſe Summe
unter dem Namen von Erbſtandsgelde bezahlt. In ſofern dieſes den Grundherrn
gegen die Deterioration des Guts und fuͤr das richtige Einkommen ſeiner Rente
ſichert, iſt es nuͤtzlich; jedoch kann es wohl ſelten rathſam ſeyn, dieſes Erbſtands-
geld hoͤher, als dazu noͤthig iſt, anzuſetzen, weil die Rente, die man erhalten und
geben kann, dadurch in einem groͤßern Verhaͤltniſſe vermindert werden wuͤrde,
zumal zu einer Zeit und in einem Lande, wo Kapitale unter der Klaſſe der Acker-
bauenden nicht haͤufig ſind. Die Zahl der Konkurrenten muß ſich dabei nothwen-
dig vermindern, und jeder wird ſich dieſes Kapital zu hoͤhern Zinſen anrechnen,
als es der Grundherr benutzen kann.


§. 129.

Fehlerhaftes
Verfahren
macht die Sa-
che verhaßt.
Schon vor laͤngerer Zeit hatte man die Nuͤtzlichkeit der Vererbpachtungen
eingeſehen, und Privatguͤter ſowohl, als Domainen, im Ganzen oder zerſtuͤckelt
auf dieſe Weiſe ausgegeben. Weil man aber dabei ohne genugſame Ueberlegung
verfuhr, und ſich folglich der Nachtheil der gemachten Einrichtungen, insbeſon-
dere eine eminente Laͤſion des Grundherrn zeigte; ſo hat man ſie nachher, auf
ſolche fehlerhafte, mißrathene Beiſpiele ſich ſtuͤtzend, hauptſaͤchlich aber allerlei
Nebenruͤckſichten wegen allgemein verſchrien, und Gutsbeſitzer und Regierungen
dagegen gewarnet.


Es
[89]Die Erbpacht.

Es koͤmmt aber hier, wie bei allen Gegenſtaͤnden der Staatswirthſchaft, nur
darauf an, daß man ſich auf einen hoͤheren Standpunkt erhebe und in klarem
Lichte des Verſtandes das Ganze uͤberſchaue. Dann wird man ſich durch einzelne
Beiſpiele, die ihrer verfehlten Einrichtung wegen das Gute den kurzſichtigen Au-
gen zweifelhaft machen, nicht blenden, wohl aber jene Beiſpiele zur Warnung
dienen laſſen, um aͤhnliche Fehler bei einer an ſich trefflichen Sache zu vermeiden.


Man hatte naͤmlich nicht nur den ſo unſichern und veraͤnderlichen Maaßſtab
des Geldes zur Werthſchaͤtzung der Guͤter allein gebraucht, ſondern auch nach der
damals noch ſo niedrig ſtehenden Ackerbaukunſt den Ertragsanſchlag zu geringe ge-
macht, und manche Pertinenzen, die durch einige Kultur zu hoher Benutzung zu
bringen waren, ganz uͤberſehen. Es zeigte ſich alſo bald, daß die Kontrakte zum
groͤßten Nachtheile des Grundherrn und zu einem zu uͤberwiegenden Vortheil des
Erbpaͤchters abgeſchloſſen waren, ſo daß man ſich deshalb auch in einem gewiſſen
Staate berechtigt glaubte, dieſe Vererbpachtungen durch ſouveraine Macht wieder
aufzuheben. Hierdurch war die Sache noch in uͤblern Ruf gekommen, und hatte
nun ſelbſt das Mißtrauen der Paͤchter gegen ſich.


Indeſſen iſt die Sache in verſchiedenen Laͤndern wieder aufgenommen worden,
und des dagegen erhobenen Geſchrei’s ungeachtet gluͤcklich ausgefallen. Insbeſon-
dere hat es ſich gezeigt, daß bei vererbpachteten und zerſchlagenen Domainen nicht
nur die oͤffentlichen Kaſſen, ſondern auch die allgemeine Produktion, die Bevoͤl-
kerung und der Wohlſtand der Unterthanen betraͤchtlich gewonnen habe, und wenn
auch die erſtern neuern Verſuche dieſer Art nicht ganz fehlerfrei und nicht zum
moͤglich hoͤchſten Vortheil der oͤffentlichen Kaſſen eingerichtet ſeyn moͤgen; ſo haben
ſie dennoch die Sache wieder in Gang gebracht und diejenige Ueberzeugung bewirkt,
die nur der Erfolg geben kann.


§. 130.

Das Weſentlichſte bei dieſem Geſchaͤfte iſt, daß man den Werth des GrundBeſtimmung
des Kanon
nach dem
Durchſchnitts-
preiſe des
Getreides.

und Bodens oder dasjenige, was er nach Abzug aller Koſten und des billigen Vor-
theils des Paͤchters tragen kann, richtig ſchaͤtze, und zwar nicht nach dem veraͤn-
derlichen Werthe des Geldes, ſondern nach einem beſtimmten Getreidemaaße,
deſſen Werthverhaͤltniß gegen alle uͤbrige Dinge ſich im groͤßern Durchſchnitt ſeit
jeher gleich geblieben iſt und gleich bleiben wird. Es veraͤndert ſich zwar von
einem Jahre zum andern, und iſt in kurzer Zeit noch veraͤnderlicher wie der Werth
Erſter Theil. M
[90]Die Erbpacht.
des Geldes, aber nicht in laͤngern Perioden, ſondern haͤlt ſich, mit allen wahren
Beduͤrfniſſen des Lebens, weil durch ihn der Arbeitspreis im Allgemeinen beſtimmt
wird, im Gleichgewichte. Daher muß die Erbpacht auf ein Maaß des gewoͤhn-
lichſten Getreides beſtimmt, dieſes aber in der Regel nicht in natura — weil da-
bei das Erbpachtsquantum in einem Jahre von hohem, im andern von geringem
Werthe ſeyn wuͤrde — ſondern nach dem Durchſchnitt des Preiſes einer Reihe
vorhergegangener Jahre in Gelde bezahlt werden. Jedoch ſind bei Ziehung dieſes
Durchſchnittspreiſes diejenigen Jahre und Zeiten herauszulaſſen, wo der Preis
durch Mißwachs oder durch andere außerordentliche Konjunkturen ſehr hoch geſtie-
gen war, weil der Erbpaͤchter beim Mißwachſe, des hohen Preiſes ungeachtet,
doch wohl Schaden gehabt, die Ruͤckkehr außerordentlicher Umſtaͤnde aber nicht zu
erwarten und nicht zu hoffen iſt. So wuͤrde es hoͤchſt unbillig ſeyn, einen Durch-
ſchnittspreis nach dieſem letzten erlebten Decennium — wo die ſaͤmmtlichen Ernten
unter dem mittelmaͤßigen waren, und andere den Preis erhoͤhende Umſtaͤnde hinzu-
kamen — zu beſtimmen, und es waͤre wahrſcheinlich, daß in dem naͤchſten ein
jeder Erbpaͤchter dabei zu Grunde gehen muͤßte.


Gegen dieſe Berechnung des Erbpachtgeldes nach dem Preiſe des Getreides
hat man eingewandt, daß, da dieſer variiren und ſinken koͤnne, eine gewiſſe Rente
wiederum nicht geſichert ſey. Allein der reale Werth derſelben bleibt hierbei immer
gleich, und nur der nominale veraͤndert ſich. In Anſehung der Staatseinkuͤnfte,
wo man dieſes am gefaͤhrlichſten gehalten hat, wuͤrde ſich ein großer Theil der Aus-
gaben, in Anſehung ihres nominalen Betrages, zum entſchiedenen Vortheil des
Ganzen mit veraͤndern laſſen, z. B. alle Beſoldungen, die nun von zehn zu zehn
Jahren nach den ſteigenden oder fallenden Preiſen im Gelde vermehrt oder vermin-
dert werden muͤßten, wodurch einem jeden ſein angemeſſenes Auskommen mehr
wie jetzt geſichert waͤre.


§. 131.

Vortheile der
Erbpacht.
Die Vortheile der Vererbpachtung ſind ſo evident, daß es keinen Zweifel
hat, ihre Einrichtung werde in unſerm ſchaͤrfer rechnenden Zeitalter bald allgemein
werden, wenigſtens da, wo die Grundbeſitzungen noch von betraͤchtlicher Groͤße
ſind. Auch werden andere Grundſtuͤcke, die bisher unter unſichern und beiden
Theilen laͤſtigern Bedingungen uͤberlaſſen worden, nun auf dieſe Erbpachtseinrich-
tung modifizirt werden. Dies iſt ohne Zweifel die ſicherſte Baſis, worauf der all-
[91]Die Erbpacht.
gemeine Wohlſtand und der hoͤhere Betrieb des Ackerbaugewerbes gegruͤndet wer-
den kann. Jeder Grundeigenthuͤmer, es ſey der Staat oder der Privatmann,
wird aus ſeinem Grund und Boden eine ſichere und reell unveraͤnderliche Rente
ziehen koͤnnen; der Werth des Grund und Bodens wird dadurch auf eine feſte
Weiſe beſtimmt, und der Kredit darauf nach dieſem Werthe vollkommen geſichert
ſeyn, indem die Rente ſelbſt verpfaͤndet und die Zinſen unmittelbar erhoben wer-
den koͤnnen, ſo daß mit der Hypothek auch das Eigenthumsrecht gewiſſermaßen
mit uͤbergeht und ohne alle erdenkliche Weitlaͤuftigkeit vollkommen geſichert iſt.
Hierdurch kaͤme das groͤßte Kapital jeder Nation, was im Grund und Boden
ſteckt, in Umlauf, und jedes andere Vermoͤgen erhielte zugleich die groͤßte
Sicherheit.


Der Gutsbeſitzer wuͤrde jetzt nicht wider ſeinen Willen und Neigung genoͤthi-
get, ſein Landgut ſelbſt zu kultiviren, ohne in Gefahr zu kommen, daß ſolches
durch Zeitpaͤchter deteriorirt werde. Der unzaͤhlige Verdruß, den jede Verpach-
tung macht, die nothwendige Aufſicht und Kontrolle, die vielen Abzuͤge durch zu-
faͤllige Schaͤden fielen weg.


Aber, was noch weit mehr in Betracht zu kommen verdient, das Gewerbe
des Ackerbaues wuͤrde dadurch bald einen hoͤhern Schwung bekommen, wenn
jeder, der Neigung und Talent dazu hat, Gelegenheit faͤnde, ſolches mit einem
weit geringern Kapitale und doch mit der Sicherheit, die nur das Eigenthum
giebt, zu betreiben. Der Erbpaͤchter kann voͤllig als Eigenthuͤmer handeln, und
Alles, was er in dem Gute fuͤr die Zukunft anlegt, iſt ſein, aber er braucht das
Grundkapital nicht anzuſchaffen, ſondern nur billig zu verzinſen, kann daher ſein
ſaͤmmtliches Vermoͤgen als Betriebskapital benutzen.


§. 132.

Man hat nun die verwickelte Frage aufgeworfen: ob es in Hinſicht auf denOb große oder
kleine Erb-
pachten zu er-
richten?

Staat und das allgemeine Beſte auch in Hinſicht auf den Betrieb der Wirthſchaft
ſelbſt beſſer ſey, große oder kleine Erbpachtsguͤter zu errichten? Dieſe Frage iſt
ſehr verſchieden beantwortet worden, und mußte es nach den verſchiedenen An-
ſichten, welche dieſen oder jenen ſeine Lokalitaͤt gab, nothwendig werden. Im
Allgemeinen kann man ſie, meines Erachtens, ſo beantworten: Man mache in
jeder Provinz, in jedem Diſtrikte ſolche Erbpachtsguͤter, wie am meiſten verlangt
und, was einerlei iſt, am theuerſten bezahlt werden. Wo vermoͤgendere und ein-
M 2
[92]Die Erbpacht.
ſichtsvollere Landwirthe ſich zu groͤßern Erbpachtungen melden, da gebe man ſie
ihnen, wie ſie ſolche verlangen, vorausgeſetzt, daß ſie ſolche eben ſo theuer be-
zahlen wollen, wie die Liebhaber kleinere. Wo aber eine groͤßere Konkurrenz
von ſolchen iſt, welche nicht das Vermoͤgen und die Ueberſicht fuͤr groͤßere Wirth-
ſchaften haben, da gebe man ihnen auch kleine. Dieſe Nachfrage nach großen,
mittlern und kleinen Erbpachtsbeſitzungen wird am ſicherſten anzeigen, welche
Groͤße nach dem Kulturzuſtande des Volks und der ackerbautreibenden Klaſſe nach
der Art des Grund und Bodens und nach der Lokalitaͤt die nutzbarſten ſind.


Der Streit uͤber die Vorzuͤge der großen und der kleinen Wirthſchaften kann
ohne beſtimmte Lokalitaͤt durchaus nicht entſchieden werden. Jede hat im Allge-
meinen ihre eigene, die ich in meiner engliſchen Landwirthſchaft, B. II. Abth. 2.
S. 91. und folgenden, kurz gegen einander zu ſtellen verſucht habe. Ich geſtehe
aber nach meiner jetzigen Ueberzeugung, daß ich daſelbſt auf die Schaale der
großen Wirthſchaften im Allgemeinen ein zu großes Uebergewicht gelegt habe.
Wo unter den kleinern Beſitzern wahre Betriebſamkeit und verhaͤltnißmaͤßiges
Vermoͤgen ſich findet, und ſie in ihrem Betriebe uneingeſchraͤnkt und anderweitig
nicht zu ſehr belaſtet ſind, da wird ein fruchtbarer Grund und Boden durch kleine
Beſitzer, die ihn mit eigenen Haͤnden oder doch unter eigenen unverwandten Augen
bearbeiten, nicht nur — wie vielleicht jeder zugiebt — mehr produziren, ſon-
dern auch — was man um ſo mehr laͤugnet — groͤßern reinen Ertrag geben
koͤnnen. Die Beſorgniß, daß hier von den Produzenten Alles wieder konſumirt
werde und folglich nichts zum Verkauf kaͤme, iſt voͤllig eitel, und kann nur aus
der Anſicht der aus ganz andern Urſachen ſo jaͤmmerlichen Bauerwirthſchaften ge-
wiſſer Gegenden entſtanden ſeyn. Wenn kleine Erbpaͤchter ihren Kanon bezah-
len, ſo manche Dinge ankaufen, nach ihrer Art wohl leben und ſich dennoch etwas
eruͤbrigen koͤnnen, — wie davon ſo viele Beiſpiele in manchen Gegenden, deren
Boden keinesweges durch beſondere Fruchtbarkeit ausgezeichnet iſt, vor Augen
liegen, — ſo muͤſſen ſie ja nothwendig Ueberſchuß zum Verkaufe haben, und
dieſer Ueberſchuß wird, wenn man die Sache genau unterſucht, den uͤbertreffen,
welchen große Guͤter von einem gleichen Areal aufweiſen koͤnnen.


Jedoch iſt dabei auf den Kulturzuſtand jeder Gegend und auf die Bevoͤlke-
rung Ruͤckſicht zu nehmen. In unbevoͤlkerten und in der Kultur weiter zuruͤck-
ſtehenden Diſtrikten, wo die Arbeit nach Verhaͤltniß weit theurer wie der Grund
[93]Die Erbpacht.
und Boden iſt, und daher mehr eine extenſive als intenſive Wirthſchaft Statt fin-
det, kann das Ganze durch kleine Wirthſchaften nicht kultivirt werden, und man
wuͤrde den Betrieb der groͤßern verhindern, wenn man ihm die Arbeiter dadurch
entzoͤge, daß man ihnen allen kleinere Plaͤtze einraͤumte, wovon ſie ſich allenfalls
mit einiger Nebenarbeit allein naͤhren koͤnnten. Hier darf man nur zur kleinern
Parcellirung allmaͤhlig uͤbergehen, ſo wie ſich die Volksmenge vermehrt und arbei-
tende Haͤnde ſich anbieten. Es iſt daher eine fehlerhafte Einrichtung, deren uͤble
Folgen man ſchwer gefuͤhlt hat, wenn man in einem gewiſſen Staate beſtimmte,
daß jedem Einwohner, den ein Gutsbeſitzer anſetzte, auch ein Grundſtuͤck von
etwa acht Morgen zugetheilt werden ſolle.


Bei der Zerſchlagung der großen Privatlandguͤter in kleinere Theile, und
Ausgebung derſelben in Erbpacht uͤberlaſſe man daher die Art der Eintheilung
dem Eigenthuͤmer, weil diejenige, welche fuͤr ihn die vortheilhafteſte iſt, es auch
fuͤr das allgemeine Beſte ſeyn wird. Bei den Domainen ſind hin und wieder
vielleicht beſondere Ruͤckſichten zu nehmen.


§. 133.

Die Beſitzer großer Landguͤter und Herrſchaften, welche dieſe und ihre ihnenVortheile fuͤr
Privatgrund-
beſitzer.

ſonſt ziemlich laͤſtige Adminiſtration als die Quelle ihres Einkommens anſahen und
betreiben mußten, erhalten durch dieſes Erbpachtſyſtem ihre Rente vollkommen ge-
ſichert, werden aber von der Laſt und Sorge dadurch befreit. Wer bisher die Be-
wirthſchaftung derſelben aus Neigung und mit Vergnuͤgen betrieben hat, muß im-
mer beſorgen, daß dieſe Neigung bei ſeinen Kindern nicht forterbe, mithin ſeine
gemachten Einrichtungen mit ihm hinſterben wuͤrden. Wenn er ſeinen Plan, mit
Ruͤckſicht auf eine zweckmaͤßige Parzellirung und Vererbpachtung anlegt, die Ein-
theilung der Felder und den Bau der Hoͤfe vorlaͤufig anordnet, ſo wird dieſes ſeiner
Thaͤtigkeit und ſeinen Einſichten Stoff genug darbieten. Eine ſolche Vorberei-
tung, die den kuͤnftigen Erbpaͤchtern die Sache ungemein erleichtert, und wodurch
man ihnen den Abriß von dem, was ſie erhalten werden, in die Hand geben kann,
wird ſolche in Menge herbeiziehn. Es bedarf nur eines Vorſchuſſes, vielleicht zur
Bebauung der erſten Hoͤfe; aus dem Verkaufe oder Erbſtandsgelde dieſer erſten
koͤnnen die andern eingerichtet werden und ſo fort. Der Gutsbeſitzer, der einiges
disponible Kapital in Haͤnden hat, wird einen ſolchen Bau immer leichter und
wohlfeiler vollfuͤhren, als der antretende Erbpaͤchter, weil er ihn laͤnger vorberei-
[94]Die Erbpacht.
ten kann, und er mehrere Kenntniſſe davon beſitzt. Einen wohlgelegenen und
ausgezeichneten groͤßeren Hof in der Naͤhe ſeines Schloſſes fuͤr ſich zu behalten,
ihn mit Garten- und Luſtanlagen in Verbindung zu ſetzen, und das landwirth-
ſchaftliche Gewerbe darauf in ſeiner hoͤchſten Schoͤnheit, ſeinem eigenthuͤmlichen
Reize und Ebenmaaße darzuſtellen, wird dabei immer moͤglich ſeyn. Und wenn er
ſeinen Landſitz ſo mit freundlichen Wohnungen freier und thaͤtiger Menſchen umge-
ben hat, deren Felder ohne Zweifel bald in ungleich hoͤherer Kultur ſtehen, und
die groͤßte Mannigfaltigkeit darbieten werden, ſo wird ihm dies einen weit edleren
Anblick als die unabſehbare Flaͤche der vormaligen herrſchaftlichen und baͤuerlichen
Feldmark geben. Naͤchſt der Muſterwirthſchaft ſeines zuruͤckbehaltenen Hofes
wird ihm die Erhaltung, Eintheilung und Anlage der Forſten, der Teiche, der
Torfmoore, der Kalk- und Ziegelbrennereien, vielleicht anderer reſervirter Perti-
nenzien, vielleicht die Betreibung und Einrichtung techniſcher Gewerke genugſam
beſchaͤftigen koͤnnen, deren Adminiſtration jedoch nun auch andern leichter aufge-
tragen werden kann, als die vormalige große Ackerwirthſchaft des Gutes.


Weit entfernt, daß die Beſorgniß, dieſes Erbpachtſyſtem werde den Ruin der
adlichen Familien, insbeſondere der alten, bewirken, gegruͤndet ſeyn ſollte, bin
ich vielmehr uͤberzeugt, daß es ihre Erhaltung befoͤrdern werde, ja daß es ſolche in
vielen Faͤllen allein noch moͤglich mache. Der beſtimmte Werth, die ſichere Rente,
der zweifelloſe Kredit der Guͤter, der richtige Etat, den man uͤber Einnahme und
Ausgabe machen kann, und der auf keiner Seite Ausfaͤlle beſorgen laͤßt, muͤſſen
den Wohlſtand vieler Familien ſicherer erhalten, und den geſunkenen anderer
wieder erheben. Majorate koͤnnen ja, wenn man will, dabei eben ſo ſicher
beſtehen.


§. 134.

Vortheile bei
den Domai-
nen.
Der Vortheil, welcher ſich bei den Staatsdomainen bloß aus der Erſparung
der Adminiſtrationskoſten, der Bauten, der Schadenberechnungen und Remiſ-
ſionen ergeben wird, iſt ſchon einleuchtend. Die reine Rente muß ſich hierdurch,
wenn auch der kuͤnftige Kanon die jetzige Zeitpacht nicht uͤberſtiege, ſchon betraͤcht-
lich vermehren; weit mehr wird aber der Staat indirekte durch die hoͤhere Kultur,
Produktion und Bevoͤlkerung gewinnen.


[[95]]

Zweites Hauptſtuͤck.
Oekonomie,

oder
die Lehre

von den Verhaͤltniſſen, von der Einrichtung und Direktion
der Wirthſchaft.


[[96]][[97]]

Das Wort Oekonomie iſt in ſehr mannigfaltigem und, zuletzt von den Deut-Bedeutung
des Worts.

ſchen, in ſehr unrichtigem Sinne gebraucht worden. Seiner Etymologie und ur-
ſpruͤnglichen Bedeutung nach verſtanden die Griechen die Einrichtung und Leitung des
Haus- und Familienweſens darunter, alſo freilich daſſelbe, was wir Haushal-
tung
nennen. Xenophon in ſeinem Buche uͤber die Oekonomie handelt darin von
den haͤuslichen Verhaͤltniſſen, den Pflichten der Hausgenoſſen gegen einander, ſagt
aber nur beilaͤufig etwas vom Feldbaue, in ſofern er auf den Hausſtand Bezug hat.
Er und andere Griechen gebrauchten dieſes Wort ſonſt nie vom Ackerbau, ſondern
bedienten ſich der Woͤrter Georgia oder Geoponia von demſelben. Die Roͤ-
mer nahmen jenes Wort in einer weitlaͤuftigern und ſehr verſchiedenen Bedeutung.
Sie verſtanden naͤmlich darunter die Wahrnehmung der richtigſten Verhaͤltniſſe zur
Erreichung des Zwecks einer jeden Sache, die Dispoſition, den Plan, die Einthei-
lung eines jeden Werkes. Cicero ſagt: oeconomia causae, oeconomia oratio-
nis,
und verſteht darunter die Leitung einer Rechtsſache, die Dispoſition einer Rede,
in welchem Verſtande es denn auch wieder einige neue deutſche Schriftſteller genom-
men haben, die von der Oekonomie eines Schauſpiels, eines Gedichtes reden. In
jenem Sinne der Roͤmer iſt das Wort auch von den Schriftſtellern aller andern Natio-
nen genommen worden, und ſie verſtehen darunter bloß das Verhaͤltniß der einzelnen
Theile unter ſich und zum Ganzen, daſſelbe, was wir auch Organiſation zu nennen
pflegen, und das Wort erhaͤlt nur durch ſeinen Bezug auf einen andern Gegenſtand
einen realen Sinn. So ſpricht man von der Oekonomie der Natur, des thieriſchen
Koͤrpers, des Staats, und allerdings auch eines Gewerbes; wo aber dieſes genannt
werden muß, wenn es ſich nicht aus dem Zuſammenhange von ſelbſt verſteht. Wenn
die landwirthſchaftliche Einrichtung darunter verſtanden werden ſoll, ſo ſagt der Fran-
Erſter Theil. N
[98]Oekonomie. Bedeutung des Worts.
zoſe: économie rurale, der Englaͤnder: rural economy, jedoch verſtehen dieſe
nie die wirkliche Ausfuͤhrung, den eigentlichen Akt des Ackerbaues, ſondern nur die
Eintheilung und die Verhaͤltniſſe der Landwirthſchaft darunter. Nur in denen Zeiten,
wo man in Deutſchland die Wuͤrde jeder Lehre durch ein lateiniſches oder griechiſches
Wort zu heben glaubte, und ſich deren beſonders zu dem Ende auf Buͤchertiteln be-
diente, haben einige Schriftſteller nicht nur die Lehre vom Ackerbau, ſondern auch
den Ackerbau ſelbſt Oekonomie zu nennen angefangen, und das Wort iſt von
manchen ausſchließlich in dieſem Sinne gebraucht worden. So hat Benekendorf
ſein weitſchweifiges Werk, oeconomia forensis betitelt, nach welchem Titel man
ein Werk uͤber die Einrichtung der Rechtspflege und Gerichtshoͤfe erwarten ſollte.
Darnach haben ſich dann auch die, welche den Ackerbau etwas ausgedehnter und
kunſtmaͤßiger zu betreiben vermeinen, Oekonomen genannt, und endlich nennt ſich
jeder, der die Pflugtreiber zu treiben angeſtellt iſt, alſo, obwohl er von den richtigen
Verhaͤltniſſen der Wirthſchaft auch nicht den mindeſten Begriff hat.


Allein das Wort iſt noch in einem andern, ihm eben ſo fremden Sinne genom-
men worden. Weil es naͤmlich das Weſentliche einer guten Oekonomie iſt, den
Zweck einer jeden Sache mit dem moͤglichſt mindeſten Aufwande zu erreichen; ſo hat
man die Sparſamkeit erſt im Allgemeinen, dann die mit Gelde darunter verſtanden,
und nennt ſogar wohl den Geiz, wenn er auch ſeines Zweckes ganz verfehlt, Oekono-
mie, und deshalb denjenigen zuweilen einen guten Oekonomen, der nichts an ſeine
Wirthſchaft wendet, ſondern ſolche erſchoͤpft.


Auch nannte man die Beſorgung der Einnahmen und Ausgaben Oekonomie,
und den, dem dieſes beſonders von geiſtlichen Korporationen aufgetragen war, den
Oekonomen.


Wir gehen zu der lateiniſchen Bedeutung des Worts zuruͤck, und verſtehen un-
ter Oekonomie, in Bezug auf die Lehre von der Landwirthſchaft, die Lehre von
den zweckmaͤßigſten Verhaͤltniſſen und von der Leitung und Anwendung derer Kraͤfte,
durch welche die Produktion hauptſaͤchlich hervorgebracht wird, und daher handelt
dieſes Hauptſtuͤck von der Anſtellung, Erhaltung und Leitung der arbeitenden Kraͤfte;
von den Verhaͤltniſſen des Viehſtandes, oder vielmehr der Futterung und der Duͤn-
gung zum Ackerbau; von denen darauf gegruͤndeten Feldeintheilungen oder Wirth-
ſchaftſyſtemen in Ruͤckſicht auf die nach jeder Lokalitaͤt moͤglich vollkommenſte Errei-
[99]Oekonomie. Bedeutung des Worts.
chung des Zwecks dieſes Gewerbes: des moͤglich hoͤchſten nachhaltigen reinen Ertra-
ges aus dem Ganzen der Wirthſchaft. Endlich von der Direktion der Wirthſchaft
und ihrer Darſtellung in Buͤchern und Rechnungen.


Die Arbeit im Allgemeinen.


§. 135.


Die Arbeit iſt es, wodurch der Menſch Alles gewinnt oder gewonnen hat, wasArbeit, die
Quelle aller
Guͤter.

er genießt. Was Grund und Boden ohne Arbeit giebt, iſt aͤußerſt wenig, und kann
nur bei dem Nomaden-Leben in Betracht kommen. Alle Lebensmittel, alle Genuͤſſe,
allen Wohlſtand und Reichthum, ſelbſt das zur Bewirkung der Arbeit nothwendige
Kapital verdanken wir ihr. Durch die Quantitaͤt und Qualitaͤt der auf eine Sache
verwandten Arbeit wird ihr Werth oder ihr natuͤrlicher Preis beſtimmt.


§. 136.


Jedoch erfordert jede Arbeit ein Material, woran ſie ausgeuͤbt wird. DiesIn wiefern je-
doch der
Grund und
Boden Antheil
daran habe.

Material giebt die Natur der Ackerarbeit im Grund und Boden, und aus dem durch
die Arbeit aus dem Grund und Boden hervorgebrachten Produkte wird das Material
fuͤr die Verwendung jeder andern Arbeit geliefert.


§. 137.


Es iſt alſo wohl nicht ganz und unbedingt richtig, wenn man in der neuern
Metapolitik alles Vermoͤgen und Einkommen der Nation einzig und allein aus der
Arbeit ableitet. Der Grund und Boden hat einen betraͤchtlichen Antheil daran.
Auf der andern Seite gehen aber die zu weit, welche den Grund und Boden als die
alleinige Quelle des Einkommens betrachten.


Eine Nation, die einen ſehr fruchtbaren Grund und Boden bewohnt, wuͤrde
ſich weit leichter zu einem hohen Wohlſtande emporheben koͤnnen, wie eine andere.
Aber oft iſt die Fruchtbarkeit des Bodens und des Klima wohl die Urſach geweſen,
daß ſie es nicht wollte.


§. 138.


Ohne Arbeit traͤgt der Boden nichts, und durch die Arbeit erhaͤlt er erſt
ſeinen Werth. In der Kindheit der Nationen nahm daher jeder ſeinen Boden, den
er bearbeiten wollte, umſonſt, weil noch zu wenig arbeitende Kraͤfte vorhanden
N 2
[100]Die Arbeit im Allgemeinen.
waren. Wie man den Werth erkannte, den er durch die Arbeit zu erhalten faͤhig
war, eignete ſich der Gewalthabende denſelben zu, und ſetzte einen Preis darauf.
Erſt durch die
Arbeit erhaͤlt
der Boden
einen Werth.
Dieſer war ſehr geringe, ſo lange es an Arbeit und an der Kunſt, ſolche zweckmaͤßig
zu verwenden, fehlte. So wie beides ſich vermehrte, ſtieg der Preis des Grund und
Bodens, mit demſelben aber auch der Preis der Arbeit und folglich der Preis des
aus beiden hervorgehenden Produkts.


§. 139.


Verhaͤltniß
zwiſchen dem
Preiſe der Ar-
beit, des Bo-
dens und der
Produkte.
Daher iſt in kultivirten und bevoͤlkerten Laͤndern ein im Durchſchnitt der Jahre
feſtſtehendes Verhaͤltniß oder Gleichgewicht zwiſchen dem Preiſe des Grund und Bo-
dens, der Arbeit und der Produkte entſtanden, welches, wenn es durch Zufaͤllig-
keiten geſtoͤrt wird, ſich doch bald wieder herſtellt.


§. 140.


Indeſſen iſt dieſes Verhaͤltniß nicht allenthalben gleich, ſondern richtet ſich nach
der Quantitaͤt und Qualitaͤt des Bodens, gegen die der arbeitenden Kraͤfte, der
Kunſtkenntniſſe und des dem Ackerbau gewidmeten Betriebskapitals. Der Grund
und Boden iſt wohlfeil, wo es an arbeitenden Kraͤften, an Kunſtkenntniſſen und
Kapitale fehlt, und der Preis der letztern ſteht daſelbſt hoch gegen den des erſten.
Wenn hingegen in einem bevoͤlkerten Staate ſich die arbeitenden Kraͤfte, die Kennt-
niſſe und das zu ihrer Herbeiſchaffung und Vorausbezahlung noͤthige Kapital ver-
mehrt haben, ſo ſteigt der Werth des Grund und Bodens im Verhaͤltniß gegen jene.


§. 141.


Hierauf gruͤn-
det ſich der
Vorzug des
extenſiven
oder intenſi-
ven Betriebes.
Dies Verhaͤltniß des Arbeitspreiſes gegen den Preis des Grund und Bodens
traͤgt zur Begruͤndung der verſchiedenen Ackerſyſteme vieles bei. Man kann dieſe in
ihren Extremen die extenſiven und die intenſiven nennen.


Wo naͤmlich der Boden wohlfeil, die Arbeit aber theuer iſt, da wird man eine
gewiſſe Maſſe von Produkten auf einer großen Flaͤche, aber mit moͤglichſt geringer
Arbeit hervorzubringen ſuchen muͤſſen. Wo dagegen der Preis des Bodens hoch iſt,
Arbeit aber in genugſamer Menge und zu billigem Preiſe ſich darbietet, da wird man
auf einer geringen Ackerflaͤche denſelben Werth an Produkten — wie dies wohl im-
mer moͤglich iſt — durch verſtaͤrkte Anwendung der Arbeit zu erzielen ſuchen.


Es giebt Gegenden in Amerika, wo man einen Acker guten Bodens mit dem
Preiſe einer Tagesarbeit erkauft. In Belgien, in England und einigen Diſtrikten
[101]Die Arbeit im Allgemeinen.
Italiens kann man dieſelbe Flaͤche kaum in jaͤhriger Pacht fuͤr den Preis von
80 Tagearbeiten erhalten.


§. 142.


Wer mit einem beſtimmten Kapitale den Ackerbau betreiben will, wird imNaͤhere Be-
ſtimmung der
Verhaͤltniſſe,
wo der eine
oder der andre
zu waͤhlen iſt.

erſten Falle eine ſehr große Flaͤche Landes zu kaufen haben, wenn er auch nur wenig
zum Betriebe der Arbeit uͤbrig behielte. Er muß extenſive Wirthſchaft mit moͤg-
lich geringſter Arbeitverwendung betreiben. Im zweiten Falle aber muß er eine kleine
Flaͤche kaufen, nicht nur weil der Acker theurer iſt, ſondern auch weil er ein groͤßeres
Kapital zur Bezahlung der mehreren zu verwendenden Arbeit uͤbrig behalten muß.
In jenem Falle werden oft Guͤter gekauft, wo allein die Frohnden zu den nothwen-
digſten Arbeiten zureichen, und wo daher, wenn das Inventarium einmal vorhanden
iſt, nur ein unbedeutender baarer Vorſchuß zum Wirthſchaftsbetriebe noͤthig iſt.


Je wohlfeiler das Land iſt, um ſo weniger werden Verbeſſerungsarbeiten rath-
ſam ſeyn. Wo man den Acker Landes um 15 Rthlr. kaufen kann, und davon
2 Rthlr. reinen Ertrag hat, wuͤrde es vielleicht unvortheilhaft ſeyn, 15 Rthlr. Ver-
beſſerungskoſten, z. B. durch Mergeln, daran zu wenden, wenn er gleich darnach
den doppelten Ertrag gaͤbe, weil man fuͤr dieſe Koſten noch einen Acker kaufen
koͤnnte, der ſich eben ſo ſtark verzinſete, wie die auf jenen verwandten Verbeſſe-
rungskoſten.


Ich ſage vielleicht, denn es giebt dennoch viele Verhaͤltniſſe, wo es vor-
theilhafter ſeyn wuͤrde, einen im Beſitz habenden Acker oder Gut mit denſelben
Koſten zu verbeſſern, wofuͤr man ein anderes kaufen koͤnnte.


§. 143.


Wenn der Acker theuer iſt, werden auch die Produkte dadurch etwas vertheuert,
jedoch oft nur in geringem Verhaͤltniſſe. Aber nicht immer iſt der Acker theuer,
wenn gleich die Produkte es ſind, weil man aus Mangel an Kraͤften oder an Kennt-
niſſen jenen nicht zu benutzen, und dieſe nicht hinreichend hervorzubringen verſteht.
In jenem Falle iſt die moͤglich groͤßte Anſtrengung auf die Produktion zu verwenden;
in dieſem muß man wohl erwaͤgen, ob man ſein Kapital vortheilhafter auf Ankauf
von mehrerem Boden, oder aber auf mehrere Bearbeitung verwende.


[102]Die Arbeit im Allgemeinen.

§. 144.


Wenn gleich die Extreme von ſehr wohlfeilem Acker und ſehr theurer Arbeit,
und von ſehr theurem Acker und wohlfeiler Arbeit in Deutſchland ſelten oder gar nicht
vorkommen, ſo ſind doch mannigfaltige Gradationen dieſes Verhaͤltniſſes in verſchie-
denen Provinzen und Diſtrikten vorhanden, die man bei der Einrichtung der Wirth-
ſchaft wohl zu erwaͤgen hat, um ſich darnach fuͤr ein mehr oder minder intenſives
Wirthſchaftsſyſtem zu beſtimmen.


Dort wird Koppelwirthſchaft mit langer Ruhe des Ackers und Weideduͤnger
Arbeit erſparen; hier wird jaͤhriger Fruchtwechſel mit Futterbau und Stallfutterung
die Arbeit vortheilhafter vermehren, und der hoͤheren Koſten ungeachtet den reinen
Ertrag betraͤchtlich vergroͤßern.


§. 145.


Ob der Ar-
beitslohn ge-
ſtiegen ſey?
Es iſt ſeit einiger Zeit unter den Landwirthen eine allgemeine Klage, daß der
Lohn der Arbeiter und des Geſindes uͤbermaͤßig geſtiegen ſey, und man haͤlt es fuͤr ein
großes Uebel. Manche ſehen dieſes als einen Grund der geſtiegenen Kornpreiſe an.
In Gegenden, wo die Frohnden zum Theil aufgehoben ſind, ſucht man in dieſer Auf-
hebung wiederum den Grund des geſtiegenen Arbeitslohns. Es iſt aber vielmehr der
geſtiegene Preis der Lebensmittel, zugleich mit dem dadurch bewirkten Anreiz zur hoͤ-
hern Produktion, welcher den Arbeitslohn nach dem Geldpreiſe hat erhoͤhen muͤſſen,
und durch Aufhebung der Frohnden iſt vielmehr die Thaͤtigkeit der arbeitenden Men-
ſchen vermehrt, und folglich die Summe der verrichteten Arbeit groͤßer geworden,
weshalb ſolche eher zur Verminderung des Arbeitspreiſes wirken muß.


§. 146.


Mehrentheils aber iſt jene Klage ganz ungegruͤndet, und die Vertheurung des
Arbeitspreiſes iſt bloß nominal, keinesweges real, indem naͤmlich der Werth des Gel-
des gegen den Werth aller uͤbrigen Dinge ſich vermindert hatte, der Preis der uͤbri-
gen Dinge aber, beſonders des Getreides, gegen den Preis der Arbeit vortheilhafter
ſteht, wie vormals.


Man muß die Urſachen, welche auf die Erhoͤhung und Erniedrigung des Ar-
beitslohns, nach Gelde berechnet, wirken, wohl unterſcheiden. Sie ſind folgende:


[103]Die Arbeit im Allgemeinen.

§. 147.


1) Die Preiſe der Lebensbeduͤrfniſſe. Der Arbeiter muß nothwen-Wodurch der
Arbeitslohn
ſteige und
falle?
Es bleibt und
muß in einem
gewiſſen Ver-
haͤltniſſe mit
dem Preiſe der
Lebensmittel
bleiben.

dig ſo viel verdienen, daß er und wenigſtens noch eine Perſon oder zwei Kinder davon
leben und zwar ſo leben koͤnnen, daß ſie bei Kraͤften und geſund bleiben, auch ihre
Kinder davon aufziehen. Haͤtten ſie vorher nichts mehr als dieſes Nothduͤrftige ge-
habt, und ſtiegen nun die Lebensbeduͤrfniſſe, ohne daß der Arbeitslohn erhoͤht wuͤrde,
ſo wuͤrden ſie bald ſo verkuͤmmern und verarmen, daß ſie unbrauchbar wuͤrden, ihre
Kinder nicht geſund aufziehen koͤnnten, und ſomit wuͤrde ſich ihre Zahl bald ſo vermin-
dern, daß nun die wenigen uͤbrigbleibenden einen deſto hoͤhern Lohn fordern koͤnnten.
Es muß alſo nothwendig ein gewiſſes Verhaͤltniß zwiſchen dem Preiſe der Lebensmittel
und dem Preiſe der Arbeit bleiben, und dieſes Verhaͤltniß kann nur auf kurze Zeit und
dann immer nachtheilig aufgehoben werden, ſetzt ſich aber bald von ſelbſt wieder ins
Gleichgewicht.


Steigt der Arbeitspreis aus einer der andern Urſachen in einer Gegend uͤber das
Verhaͤltniß gegen die Lebensmittel in die Hoͤhe, verdienen folglich die Arbeiter mehr,
als ſie zur Nothdurft gebrauchen, ſo werden ſie fruͤher heirathen, mehrere Kinder er-
zeugen und aufziehen, und ſomit wird ſich dieſe Klaſſe und die Zahl der Arbeitſuchen-
den ſo vermehren, daß der Lohn wieder fallen muß.


Indeſſen erfolgt dieſe Wirkung nicht ſchnell, und richtet ſich nicht nach den jaͤh-
rig wechſelnden Preiſen des Getreides, ſondern nur nach dem aus einer laͤngern Reihe
von Jahren auszumittelnden Durchſchnitte. Vielmehr kann ein augenblickliches
Sinken der Preiſe der Lebensmittel das Gegentheil bewirken, indem ſolche Arbeiter
welche nur die Nothdurft kennen und fuͤr Erſparung keinen Sinn haben, nun in drei
Tagen ſo viel verdienen koͤnnen, als zu ihrer Nothdurft hinreicht, wozu vorher fuͤnf
Tage Arbeit erforderlich war. Sie werden ſich nun leicht verleitet finden, zwei Tage
die Woche weniger zu arbeiten, wodurch ſich die Arbeit im Ganzen betraͤchtlich ver-
mindert; derjenige alſo, welcher ſie noͤthig hat, ſolche um ſo theurer bezahlen muß.
Allein voruͤbergehend iſt auch dieſes nur, weil doch da, wo hoͤherer Verdienſt iſt,
ſich mehrere Menſchen erzeugen und hinziehen, und mit hoͤherem Verdienſt der
Wunſch, noch mehr zu verdienen und ſich etwas zu erſparen, bei den meiſten
doch rege wird, der vorher wegen der Unmoͤglichkeit ihn zu befriedigen unter-
druͤckt war.


[104]Die Arbeit im Allgemeinen.

Im Allgemeinen alſo richtet ſich in allen nicht entvoͤlkerten Gegenden der Preis
der Arbeit nach dem Preiſe der Lebensmittel, und man wird fuͤr 4 Scheffel Korn,
beim gewoͤhnlichen Laufe der Dinge, faſt allenthalben und zu allen Zeiten dieſelbe
Maſſe von natuͤrlicher (kunſtloſer) Arbeit haben koͤnnen, obwohl der Nominal- oder
Geldpreis ſehr verſchieden iſt.


Um den Zuſtand der Arbeiter alſo gleich zu erhalten, handelt der Landwirth,
der die noͤthige Anzahl von arbeitenden Familien auf ſeiner Beſitzung angeſetzt hat,
ſowohl richtig fuͤr ſich, als billig fuͤr ſie, der ihnen ſtatt eines Theils des Geldlohns
ihre Lebensbeduͤrfniſſe zu einem feſtſtehenden Preiſe giebt, oder aber den Geldlohn
nach dem Verhaͤltniſſe, wozu er ihnen dieſe Beduͤrfniſſe verkauft, erhoͤhet oder ver-
mindert, wenn er ſich anders der Arbeit dieſer Leute zu jeder Zeit verſichert hat.
Wenn auch der Staat den Arbeits- und Geſindelohn durch Polizeianordnungen be-
ſtimmen will, — wovon der Nutzen ſehr zweifelhaft iſt — ſo muͤßte es nicht nach
Gelde, ſondern nach dem Preiſe des gewoͤhnlichſten Lebensmittels, des Rockens,
geſchehen.


Annahme
einer ideali-
ſchen Muͤnze
oder eines an-
dern Maaßſta-
bes des
Werths der
Dinge.
Wenn ein Arbeiter ſich ernaͤhren, und bei zureichenden Kraͤften erhalten und
dabei zwei Kinder aufbringen ſoll, ſo muß er in 9 Arbeitstagen mit unangeſtrengter
kunſtloſer Arbeit einen Berliner Scheffel Rocken verdienen, wobei angenommen
wird, daß ſein Weib ſich ihren Unterhalt ſelbſt erwerbe. Erhalten die Tageloͤhner
gleich hin und wieder weniger, insbeſondere ſeitdem die Preiſe des Getreides ſo be-
traͤchtlich geſtiegen waren, ſo hat man ihnen andere Vortheile gewaͤhrt, die ihre Er-
haltung moͤglich machten, welche aber allerdings mit in Anſchlag zu bringen ſind,
wenn man von den Koſten der Arbeit redet. 1/9 Scheffel Rocken nehme ich daher als
den geringſten Lohn fuͤr eine gewoͤhnliche Tagearbeit eines Mannes an. Und da der
Preis der Arbeit und des Getreides ein weit beſtaͤndigeres, ſich zu allen Zeiten und
an allen Orten mehr gleichbleibendes Verhaͤltniß bei den Berechnungen der Wirth-
ſchaft abgiebt, als der wandelbare Werth des Geldes; ſo nehmen wir dieſen Preis
einer Tagearbeit oder eines Neuntel Berliner Scheffels Rocken als eine idea-
liſche
Muͤnze bei unſern Wirthſchaftsberechnungen an, und bezeichnen ſie mit
einem #.


Wenn
[105]Die Arbeit im Allgemeinen.

Wenn man dieſe idealiſche Muͤnze auf Geld reduziren will, ſo muß man den
Durchſchnittspreis eines Scheffels Rockens etwa von zehn Jahren in ſeiner Provinz
oder Diſtrikte ausmitteln, z. B.


gilt1ScheffelRocken1Rthlr.Gr.,ſomacht1#2Gr.8Pf.
1131#3
11121#4
121#54

Da der Arbeitslohn und die Konſumtion die wichtigſten Artikel in der Koſten-
rubrik jeder Wirthſchaft ausmachen, ſo werden die Berechnungen, welche wir ab-
ſtrakt und hypothetiſch uͤber die Verhaͤltniſſe der Wirthſchaften zu machen haben, all-
gemein guͤltiger und zutreffender ſeyn, als wenn wir uns des Geldes, welches immer
nur den nominalen, nicht den realen Preis eines Dinges angiebt, dabei bedienten.


§. 148.


2) Vermehrung und Verminderung der Gewerbe. So wie ſich2te Urſach:
Vermehrung
oder Vermin-
derung der
Gewerbe.

die Nachfrage nach Arbeitern vermehrt, ſuchen dieſe ihren Lohn natuͤrlich hoͤher zu
treiben, und der Arbeitspreis ſteigt in der ganzen Gegend. Der aus dieſer Urſache
geſtiegene Arbeitslohn iſt fuͤr den Landwirth ohne Schaden, vielmehr vortheilhaft.
Er iſt eine Folge und zugleich eine Urſach des vermehrten Wohlſtandes der Gegend,
vielleicht mit hoͤherm Vorſchuß fuͤr den Landwirth verbunden, aber in der Regel mit
noch groͤßerm Vortheile. Denn der durch Induſtrie vermehrte Wohlſtand bewirkt
ſicher eine ſtaͤrkere Nachfrage nach den Produkten und einen hoͤheren Preis derſelben.


Eine Ausnahme macht es jedoch, wenn die ſtarke Nachfrage nach Arbeitern
nicht von einer ſicher begruͤndeten Induſtrie und reellem Wohlſtande, ſondern von
einer voruͤbergehenden Unternehmung oder Arbeit, z. B. vom Bau einer betraͤcht-
lichen Chauſſee, Grabung eines Kanals u. ſ. w. herruͤhrt. Hier kann eine ploͤtzliche
Steigerung des Lohns nachtheilig wirken und den Landwirth in große Verlegenheit
ſetzen, weshalb zu dergleichen oͤffentlichen Arbeiten die Menſchen nie bloß aus der
Nachbarſchaft, ſondern von mehrern entfernten Gegenden her zuſammengebracht wer-
den muͤßten, wenn die Regierung den Wirthſchaftsbetrieb einer Gegend nicht in Ver-
wirrung bringen will.


Wenn dagegen der Gewerbsbetrieb in einem Lande herabſinkt und Arbeit weni-
ger geſucht wird, ſo bieten ſich mehrere Arbeiter an, als man gebrauchen kann, und
Erſter Theil. O
[106]Die Arbeit im Allgemeinen.
man vermindert ihren Lohn. Der ſinkende Arbeitspreis iſt hier aber die Anzeige der
ſinkenden Induſtrie und der nahe Vorbote des Verfalls derſelben und der Verarmung;
folglich fuͤr den Landwirth keinesweges vortheilhaft.


Da ſich indeſſen die Zahl der Arbeit ſuchenden bald ins Gleichgewicht zu ſetzen
pflegt mit der Nachfrage nach Arbeitern, indem ſich bei Vermehrung der letztern und
und erhoͤhetem Lohne bald mehrere einfinden, bei zu ſehr vermindertem Lohne aber
die arbeitenden Menſchen ſich wegziehen oder ganz verkuͤmmern; ſo veraͤndert ſich der
Arbeitslohn nur waͤhrend des Steigens und Fallens der Induſtrie. Bleibt ſie auf
ihrem Punkte ſtehen, ſo werden ſich gerade ſo viele Arbeiter eingefunden haben, als
man gebraucht, und es iſt der Arbeitslohn — beſonders, wenn man nicht auf den
nominalen, ſondern den realen Preis, oder auf ſein Verhaͤltniß mit dem Werthe der
Produkte ſieht — keinesweges in ſolchen Gegenden immer hoͤher, wo große Indu-
ſtrie herrſcht, oder geringe, wo dieſe gaͤnzlich fehlt. Der Verdienſt hat in jeder Ge-
gend arbeitende Menſchen genug erzeugt, wogegen der Mangel an Verdienſt in dieſer
die Menſchen auswandern oder ausſterben ließ. In letzteren fehlt es dann oft an den
nothwendigſten Arbeitern in ſolchen Jahreszeiten, wo man deren viele ſucht, und weil
ſie außer der Erntezeit keinen Verdienſt finden, ſo laſſen ſie ſich um ſo theurer bezah-
len, wenn ſie nun geſucht werden.


So iſt in England der landwirthſchaftliche Arbeitspreis, im Verhaͤltniß gegen
den Preis anderer Dinge, wirklich geringer wie bei uns, ja er iſt in einigen Gegen-
den ſo geringe, daß die arbeitenden Menſchen gar nicht wuͤrden beſtehen koͤnnen,
wenn ſie nicht beſtaͤndig fortdauernde Arbeiten faͤnden, und wenn ſie nicht durch die
daſelbſt vorhandenen, auf der andern Seite freilich hoͤchſt laͤſtigen, Armen-Einrich-
tungen unterſtuͤtzt wuͤrden.


§. 149.


3te Urſach:
Durch Cala-
mitaͤten ent-
ſtandener
Mangel an
Arbeitern.
3) Wirklicher, durch Calamitaͤten entſtandener Mangel an
Arbeitern
. Es kann durch Seuchen, Hungersnoth und Krieg eine ſolche Entvoͤl-
kerung in einigen Gegenden entſtehen, daß auch ſelbſt bei dem damit verbundenen
Herabſinken der Induſtrie es dennoch zu den nothwendigſten Arbeiten an Menſchen
fehlt, wo dann die wenigen uͤbrig gebliebenen ſehr hohen realen Arbeitslohn fordern
koͤnnen. Dies iſt die traurigſte Urſach des geſtiegenen Arbeitslohns, weil mit dieſer
Steigerung der Werth der Produkte zugleich ſinkt. Dies iſt vielleicht der einzige Fall,
[107]Die Arbeit im Allgemeinen.
wo der Landwirth die Steigerung des Lohns zu beklagen hat, und wo er ſich Er-
ſparung der Arbeit zum Geſetz machen muß. Sonſt iſt Arbeit ſelten ſo theuer,
daß ſie, gehoͤrig verwandt, ſich nicht reichlich bezahlt machte.


Dieſe Materie iſt beſonders klar und uͤberzeugend dargeſtellt in Kraus
Staatswirthſchaft, Bd. I. S. 197 — 248.


§. 150.


Bei der Berechnung und Beurtheilung des Arbeitspreiſes muß man denPreis des
Lohns und
Preis der Ar-
beit ſind zu
unterſcheiden

Preis des Lohns und den der Arbeit ſelbſt wohl unterſcheiden. Jener kann in
einer Gegend oft hoͤher und dieſer doch geringer ſeyn, wie in einer andern. Denn
die Kraft, die Thaͤtigkeit und Geſchicklichkeit der Menſchen iſt ſehr verſchieden,
und richtet ſich haͤufig nach der Nahrung und nach dem Wohlſtande, worin ſie in
ihrer Art leben. Ein Arbeiter, den ich 12 Gr. taͤglich gebe, kann mir oft, der
Quantitaͤt und Guͤte nach, mehr als zweimal ſo viel Arbeit verrichten, als ein
anderer, der 6 Gr. erhaͤlt. Wo es alſo fleißige und beſonders in gewiſſen Arbei-
ten geſchickte Menſchen giebt, iſt die Arbeit in der Regel wohlfeiler, wenn gleich
der Lohn hoͤher ſteht.


§. 151.


Obwohl eine jede zweckmaͤßig verwandte Arbeit ſich immer reichlich bezahlt,Erſparung der
Arbeit durch
richtige An-
wendung der-
ſelben.

und Erſparung in der Ausgabe des Arbeitslohns mehrentheils eine ſchlechte Oeko-
nomie anzeigt, ſo iſt jedoch die moͤglich hoͤchſte Benutzung der Arbeit und ihrer
Zeit eines der wichtigſten Momente, worauf der wahre Oekonom zu ſehen hat.
Manchem lehrt dies erſt eine lange Erfahrung, und es iſt wahr, daß dieſe eine
ſehr richtige Ueberſicht und Takt darin geben kann. Allein durch die Beobachtung
gewiſſer Grundſaͤtze, welche ſchon die Theorie an die Hand giebt, wird man ſich
dieſen Ueberblick weit ſchneller und richtiger erwerben, ohne ſo vieles Lehrgeld,
wie die Erfahrung als einzige Meiſterinn fordert, zu geben.


§. 152.


Die richtige Verwendung der Arbeit iſt bei der Landwirthſchaft ungleichDieſe iſt in der
Landwirth-
ſchaft ſchwie-
riger als bei
anderen Ge-
werben.

ſchwieriger, wie bei dem Manufakturen- und Fabrikenbetriebe. Denn die auf
ein Produkt zu verwendende Arbeit nimmt mehrentheils nur einen kurzen Zeit-
raum ein. Sie ruhet dann einen weit laͤngern hindurch, wo die Vollendung des
O 2
[108]Die Arbeit im Allgemeinen.
Produkts groͤßtentheils allein den Naturkraͤften uͤberlaſſen wird, bis ſie zur letzten
Gewinnung deſſelben wieder eintreten muß. Nachdem jede Frucht beſtellt worden,
iſt eine Zeitlang hindurch nicht viel daran zu thun, wogegen die Arbeit bei einem
Fabrikate immer fortgeht, bis ſolches vollendet iſt. Damit nun der Landwirth
ſeine arbeitenden Kraͤfte immerfort benutzen koͤnne, muß er theils mannigfaltige
Produkte erzielen, theils den ganzen Gang der Wirthſchaft ſo einrichten, daß
jeder Zeitpunkt wenigſtens mit einer vorbereitenden Beſchaͤftigung ausgefuͤllt
werde. Die Produkte muß er ſo auswaͤhlen, daß die Arbeit, die ein jedes for-
dert, zu gehoͤriger Zeit in den Lauf der Geſchaͤfte eingreife, daß aber nie mehrere
nothwendige Arbeiten zu gleicher Zeit zuſammentreffen, als er mit ſeinen dis-
poniblen oder herbeizuſchaffenden Kraͤften beſtreiten kann.


§. 153.


Regeln bei
Einrichtung
und Verthei-
lung der Ar-
beit im Allge-
meinen.
Von großen Arbeiten ſind nie viele auf einmal vorzunehmen, am wenigſten
auf ſehr entfernten Plaͤtzen. So viel moͤglich muß man eine nach der andern,
und jede mit aller Kraft angreifen und zu vollenden ſuchen; theils der Aufſicht we-
gen, theils weil ein gewiſſer Wetteifer unter den Arbeitern erweckt werden kann,
wenn deren viele unter Aufſicht bei einander ſind; wogegen ſie bei einer großen
Arbeit, wenn ihrer wenige dazu verwandt werden, uͤber die Weitlaͤuftigkeit faſt
erſchrecken, bei dem geringen Fortſchritte, welchen ſie macht, ſelbſt muthlos wer-
den, und auch wohl glauben, daß man des großen Umfangs wegen doch nicht be-
merken werde, ob ſie von der Stelle gekommen ſeyen. Bei ſolchen großen Arbei-
ten iſt immer ein Menſch oder ein Geſpann zu viel beſſer, als eins zu wenig.


Bei kleinern Arbeiten muß man ſich dagegen huͤten, daß man nicht mehrere
anſtelle, als dabei noͤthig ſind. Sie ſtehen ſich ſonſt leicht im Wege, verlaſſen
ſich einer auf den andern, und glauben leicht, daß man die Arbeit ſelbſt groͤßer
anſchlage, als ſie wirklich iſt. Eine gehoͤrige Abmeſſung der Kraͤfte, die zu jeder
Arbeit erforderlich ſind, iſt deshalb von großer Wichtigkeit. Man lernt ſie ken-
nen, indem man den Zeit- und Kraftaufwand in einzelnen Abtheilungen oder im
Ganzen wohl beachtet.


§. 154.


Vor allem ſind diejenigen groͤßern Arbeiten vorzunehmen und mit aller Kraft
zu betreiben, deren guter Erfolg von angemeſſener Witterung abhaͤngt, ſobald
[109]Die Arbeit im Allgemeinen.
dieſe Witterung da iſt. Hier muß man mit jeder Minute geizig ſeyn. Werden
ſie durch eine veraͤnderte Witterung geſtoͤrt, ſo iſt es gegen die im vorigen §. an-
gegebene Regel, zu einer andern großen Arbeit uͤberzugehen, wenn anders nicht
beſondere Gruͤnde und vielleicht die wahrſcheinliche lange Dauer der zu jener Ver-
richtung unguͤnſtigen Witterung es rathſam machen. Beſſer iſt es, in ſolchen
Zwiſchenzeiten kleine Arbeiten, die immer auch nothwendig ſind, vorzunehmen,
deren jede bald zu vollenden iſt; weil man ſich’s zur Regel machen muß, nicht
leicht eine angefangene Arbeit unvollendet zu laſſen, welches man bei groͤßeren Ar-
beiten wuͤrde thun muͤſſen, wenn fuͤr die erſte Arbeit die Witterung wieder
guͤnſtig wuͤrde.


§. 155.


Die auf den abgelegendſten Flaͤchen noͤthigen Arbeiten muͤſſen beſonders mit
allen Kraͤften zugleich angegriffen werden, um ſie ſchnell zu vollfuͤhren, weil die
Aufſicht dabei ſchwierig iſt, und bei den Wegen viele Zeit verloren geht. Insbe-
ſondere iſt dies der Fall, wenn ein haͤufiger Wechſel der Werkzeuge und deren In-
ſtandſetzung dabei noͤthig iſt. Oeftere Abwechſelung der Werkzeuge iſt uͤberhaupt
moͤglichſt zu vermeiden, und die mit jedem auszufuͤhrende Arbeit nacheinander zu
verrichten: auch um deswillen, weil Menſchen und Vieh damit immer geſchickter
arbeiten, wenn ſie in die Gewohnheit gekommen ſind.


§. 156.


Eine nothwendige oder einmal beſchloſſene Arbeit wird nie vortheilhaft auf-
geſchoben, ſobald man die dazu noͤthigen Kraͤfte bei einander haben kann, wenn
ſie gleich in dem gegenwaͤrtigen Zeitpunkte etwas theurer zu ſtehen kommen ſollte,
als man ſie in einem andern zu beſtreiten hoffen duͤrfte. Man denkt oft, es werde
ſich noch wohl Zeit finden, ſie mit wohlfeilerem Arbeitslohn auszufuͤhren. Allein
eine Erſparung wiegt ſelten den Nachtheil eines Verſaͤumniſſes auf, und was ge-
ſchehen ſoll, wird immer je fruͤher deſto beſſer ausgefuͤhrt.


Es iſt deshalb immer gut, einen Ueberfluß von arbeitenden Kraͤften zu ſeiner
Dispoſition zu haben, und wenn man dieſen Ueberfluß auch nicht immer mit ſo
großem Vortheil wie die nothwendigſten gebrauchen koͤnnte: ſo wird es doch dem
klugen Landwirthe nicht leicht an Gelegenheit fehlen, ſie zu jeder Zeit ſo zu ge-
brauchen, daß ſie ſich wenigſtens bezahlen. Daß dies jedoch ſeine Graͤnzen habe,
[110]Die Arbeit im Allgemeinen.
und daß man ſich auch mit zu vielen Arbeitern und Arbeitsvieh belaſten koͤnne,
verſteht ſich von ſelbſt.


Es giebt Produktionen, bei denen der Werth der Arbeit den Haupttheil aus-
macht. Es giebt andere, wobei zwar auch Arbeit nothwendig iſt, bei welchen
aber der Acker und die Duͤngung einen groͤßern Antheil haben, als jene. Auf
letztere muß die Arbeit vor allem verwandt werden, weil Acker und Duͤnger ohne
ſolche das ihrige auch nicht leiſten wuͤrden. Der Ueberfluß der Arbeit kann als-
dann auf erſtere verwandt werden, wenn ſie auch nur einen geringen Ueberſchuß
uͤber das, was ſie koſten, gaͤben.


Wenn man jedoch ſolche Produktionen unternimmt, deren Werth haupt-
ſaͤchlich aus der darauf verwandten Arbeit hervorgeht, ſo muß man vorher wohl
uͤberlegen, ob die Arbeit auch nachhaltig genug darauf verwandt werden koͤnne,
ohne ſie andern Produktionen, an welchen die Kraft des Bodens groͤßern Antheil
hat, zu entziehen. Denn wenn man jene nicht vollfuͤhren koͤnnte, ſo wuͤrde die
erſte darauf verwandte Arbeit ganz verloren ſeyn.


Deshalb hat der ſonſt ſo vortheilhafte Bau mancher Gewaͤchſe, die viele Arbeit
erfordern, ſeine Bedenklichkeiten, insbeſondere wenn dieſe Arbeit mit jenen wichti-
gern Arbeiten zuſammentreffen koͤnnte. Und da ſich dies bei dem Bau einer großen
Mannigfaltigkeit von Gewaͤchſen nicht leicht berechnen laͤßt, ſo muß man ſolchen
nicht unternehmen, wenn man nicht gewiß iſt, zu jeder Zeit eine voͤllig dazu hin-
reichende Menge von Arbeitern und genugſame Aufſicht zu haben.


Aus dieſer Urſach iſt auch die von manchen angegebene Regel, daß ein Land-
wirth baare Ausgaben auf alle Weiſe vermeiden, und Alles zu eignem Bedarf ſelbſt
erzielen ſoll, ſelten zu befolgen. Wozu auch noch dieſes kommt, daß man nicht be-
rechnen kann, ob man den ungewiſſen Ertrag der Produktionen voͤllig benutzen
werde, der Verkauf derſelben auf dem platten Lande aber mehrentheils ſehr unge-
wiß iſt, und die kleine Quantitaͤt dennoch eine weitere Verſendung nicht verlohnt.


§. 157.


Uebrigens iſt aber die Beachtung auch der kleinen Arbeiten von großer
Wichtigkeit, weil ſonſt zuſammengenommen dabei viele Zeit verſchwendet wird.
Muͤſſen ſie zu einer beſtimmten Zeit und bei einer gewiſſen Witterung vorgenom-
men werden, ſo darf man ſie nie aus dem Gedaͤchtniſſe verlieren, und muß ſor-
gen, in dieſem Zeitpunkte Arbeiter dafuͤr zur Hand zu haben. Sind ſie aber
[111]Die Arbeit im Allgemeinen.
aufſchieblich und zu jeder Zeit und Witterung ausfuͤhrbar, ſo muß man die Zeit
wohl wahrnehmen, wo man die Arbeiter zu groͤßern Geſchaͤften nicht be-
nutzen kann.


§. 158.


Diejenige vielfache Trennung oder Theilung der Arbeit, welche in den Fa-In wiefern
Theilung der
Arbeit auch
in der Land-
wirthſchaft
vortheilhaft
anzuwenden.

briken zur Erſparung der Zeit und der Kraͤfte und zur Uebung der Arbeiter von
ſo erſtaunlichem Nutzen iſt, kann in dem Grade bei der Landwirthſchaft nicht an-
gewandt werden. Indeſſen laſſen ſich doch auch hier bei manchen Arbeiten be-
ſondere Arbeiter zu einzelnen Theilen des Geſchaͤftes anſtellen, ſo daß ein jeder
mit beſondern Werkzeugen und Handgriffen einen Theil der Arbeit, ein anderer
den andern Theil verrichtet. Der erſparte Uebergang von einem Werkzeuge zum
andern und die groͤßere Uebung in einem Handgriffe gegen die Verwechſelung der-
ſelben, welche beſonders bei ſteifen Leuten ſehr in Betracht koͤmmt, macht einen
erheblichen Unterſchied nicht bloß in Anſehung des Zeitaufwandes, ſondern auch
in Anſehung der Guͤte, worin jeder Theil der Arbeit gemacht wird. Allein es
koͤmmt ſehr darauf an, daß die verſchiedenen Theile der Arbeiten gehoͤrig in ein-
ander greifen, daß ein jeder Arbeiter genug und nicht zu viel zu thun habe, und
einer nicht auf den andern zu warten brauche, weshalb man die Arbeit und die
Arbeiter genau kennen, und Kraͤfte und Zeit gehoͤrig abzuwaͤgen wiſſen muß.
Trifft alles gut zu, und iſt die Sache einmal in gehoͤrigen Gang gebracht, ſo
wird oft der Wetteifer unter den Arbeitern dadurch erregt. Iſt dies aber nicht,
ſo kann die Unthaͤtigkeit dadurch nur befoͤrdert werden, indem jeder die ſeinige
darauf ſchiebt, daß er auf den andern habe warten muͤſſen. Auch haben die
Arbeiter Vorwand, es einer auf den andern zu ſchieben, wenn die Arbeit ſchlech-
ter gemacht worden.


Beiſpiele: Sammeln und Binden der Fruͤchte, das Pflanzen, Kartoffel-
ausheben u. ſ. w.


Auch findet bei groͤßeren Wirthſchaften Theilung der Arbeit in ſo fern
Statt, daß ein Theil der Menſchen mit dem Geſpann, mit Ochſen oder mit
Pferden, ein anderer mit der Hand, und zwar manchmal nur beſondere Arbeiten
zu jeder Jahreszeit verrichtet. Nur kann wegen der Veraͤnderlichkeit der Arbeit
[112]Die Arbeit im Allgemeinen.
ſelten einer das ganze Jahr hindurch bei derſelben Arbeit angeſtellt bleiben.
Und hierdurch erhalten groͤßere Wirthſchaften allerdings einen Vorzug vor klei-
neren, und verlieren nur dadurch wieder, daß jeder minder angeſtrengt arbeitet,
als in manchen kleinen.


Manche Arbeiten koͤnnen durch ſchwaͤchere Perſonen, Weiber und Kinder
eben ſo gut vollfuͤhrt werden, als durch ſtaͤrkere, und koſten durch erſtere ſo viel
weniger. Es kommt alſo viel darauf an, die durch ſtaͤrkere und ſchwaͤchere Per-
ſonen zu verrichtenden Arbeiten ſo zu vertheilen, daß man jeden durch das ganze
Jahr mit Arbeiten beſchaͤftige, die fuͤr ihn geeignet ſind, und Maͤnner nicht zu
Arbeiten, die auch Weiber verrichten koͤnnen, zu brauchen genoͤthiget werde.


§. 159.


Landwirth-
ſchafts-Ka-
lender.
Man hat ſogenannte Landwirthſchafts-Kalender, worin die Verrichtungen
von Monat zu Monat oder gar von Woche zu Woche nach ihrer angeblichen Folge
verzeichnet ſind. Manche ſetzen darauf einen großen Werth, und es werden des-
halb noch immer neue verfertigt. Ich halte ſie fuͤr ganz untauglich und verleitend
fuͤr Anfaͤnger. Der guͤnſtigſte Zeitpunkt zur Verrichtung der Arbeiten differirt
in demſelben Klima, in verſchiedenen Jahren, oft um mehr als einen Monat.
Die Verſpaͤtung oder Beſchleunigung einer Verrichtung verſpaͤtet oder beſchleu-
nigt die vieler andern, oder auch umgekehrt, indem man das eine fruͤher thun
muß, wenn man das andere erſt ſpaͤter thun kann. Auch hat eine jede Wirth-
ſchaft nach ihrer beſondern Einrichtung ihren eigenen Gang, welcher ſich nur in
individuellen Faͤllen fuͤr eine jede beſonders berechnen laͤßt. Wer in einem ſolchen
Kalender erſt nachſuchen muß, was er zu thun habe, wird alles zur Unzeit thun.


Arbeits-Vor-
anſchlag.
Dagegen iſt es hoͤchſt nuͤtzlich, daß ſich ein jeder Landwirth in jedem Jahre
einen Voranſchlag aller Verrichtungen, die in einem gewiſſen Zeitraume vorge-
nommen werden muͤſſen, mache, und darin die Arbeiten nach ihrer mehrern und
mindern Wichtigkeit und mit den vorangegebenen Ruͤckſichten verzeichne, und da-
bei nicht bloß auf die großen Arbeiten, deren er ſich von ſelbſt wohl erinnern
wird, ſondern beſonders auf die kleinern, die dem Gedaͤchtniſſe ſo leicht entfallen
koͤnnen, Ruͤckſicht nehme, es ſey nun, daß dieſe eine genaue Wahrnehmung der
Zeit und Witterung erfordere, oder aber immer einzuſchieben ſeyn, wenn jene Zeit
und
[113]Die Arbeit im Allgemeinen.
und Kraͤfte uͤbrig laſſen. Darnach wird man dann voraus berechnen koͤnnen, ob
vielleicht mehrere arbeitende Kraͤfte mit Vortheil herbeizuſchaffen ſind, oder ob
man, wenn dieſes nicht thunlich iſt, einige Verrichtungen und welche, unter-
laſſen muͤſſe.


Arbeit des Geſpanns.


Pferde und Ochſen.


§. 160.

Da die Zahl und die Art der zu haltenden Leute ſich groͤßtentheils nach dem
Geſpanne richten muß, ſo werden zuvoͤrderſt die Verhaͤltniſſe des letztern auszu-
mitteln ſeyn.


Das Geſpann beſteht in der Regel aus Pferden und Ochſen. Der Gebrauch
der Eſel und Maulthiere koͤmmt zu ſelten vor, um deren hier zu erwaͤhnen. Die
Anſpannung der Kuͤhe findet zwar in einigen Gegenden in kleinen Wirthſchaften
Statt, wo ſie nicht unzweckmaͤßig zu ſeyn ſcheint, hat auch wohl als Nothhuͤlfe
zuweilen angewandt werden muͤſſen, iſt indeſſen im Ganzen außer der Regel.


§. 161.

Ueber den Vorzug der Pferde oder Ochſen iſt oft und lange Streit gefuͤhrtStreit uͤber
den Vorzug
der Pferde
oder der
Ochſen.

worden, aber mit zu einſeitiger Anſicht von beiden Theilen und zuweilen mit zu
großer Animoſitaͤt, weshalb er dann auch nicht beigelegt und die Sache zu einem
ſichern Reſultat gebracht werden konnte.


§. 162.

Einen unverkennbaren Vorzug haben die Pferde in folgenden Stuͤcken:Vortheile der
Pferde.


Sie paſſen ſich zu aller und jeder landwirthſchaftlichen Arbeit auf allen We-
gen und bei jeder Witterung. Man hat daher, wo lauter Pferde gehalten wer-
den, nicht noͤthig, die Arbeiten fuͤr ſie auszuwaͤhlen, ſondern man braucht ſein
ganzes Geſpann zu jedem vorfallenden Geſchaͤfte, und laͤßt keinen Theil deſſel-
ben ſtillſtehn.


Sie verrichten jede Arbeit ſchneller, und ſind zugleich dabei ausdauernd.
Man kann daher nicht nur die Arbeiten in derſelben Zeit geſchwinder mit ihnen
Erſter Theil. P
[114]Arbeit des Geſpanns.
vollfuͤhren, ſondern auch laͤngere Tagesarbeiten von ihnen fordern. Es verrichten
daher auch die Fuͤhrer mit einer gleichen Anzahl Pferde mehr als mit Ochſen.


Wenn ſie gleich bei dem gewoͤhnlichen Zuge einer Laſt nicht mehrere Kraft
wie Ochſen aͤußern, ſo uͤberwinden ſie doch, mittelſt der Schnelligkeit ihrer Bewe-
gung und Energie, manchen kurzen Widerſtand, wovor die Ochſen ſtehen bleiben.


§. 163.

Vortheile der
Ochſen.
Fuͤr die Ochſen ſpricht dagegen Folgendes:


Sie verrichten den groͤßern Theil der landwirthſchaftlichen Arbeit, das
Pfluͤgen und die nahen Fuhren eben ſo gut, wie die Pferde, und man kann in
einer gewoͤhnlichen Tagesarbeit, wenn ſie gut genaͤhrt werden, beinahe eben ſo
viel von ihnen erwarten. Die Pflugarbeit machen ſie gewiſſermaßen beſſer wie
die Pferde.


Die Koſten derſelben ſind betraͤchtlich geringer. Ihr Ankauf kommt im
Durchſchnitt bei weitem nicht ſo hoch; ihr Anſpannungsgeſchirr iſt weit wohl-
feiler, und ihre Nahrungsmittel koſten ungleich weniger und beſtehen in ſolchen
Dingen, die des Transports wegen nicht ſo leicht verkaͤuflich ſind, wie das Korn,
welches die Pferde erhalten.


Was aber eine Hauptruͤckſicht iſt: ſie vermindern ſich, wenn ſie gut gepflegt
und nicht gar zu lange beibehalten werden, in ihrem Werthe nicht gleich den Pfer-
den, ſondern verbeſſern ſich mehrentheils, ſo daß ſie oft theurer verkauft als ein-
gekauft werden, und das in ihnen ſteckende Kapital dadurch faſt verzinſen; wo-
gegen der Werth des Pferdes endlich faſt zu Null herabſinkt und das Kapital ſo-
mit ganz aufgezehrt iſt. Auch ſind ſie in der Regel minderen Gefahren und Zu-
faͤllen ausgeſetzt.


Sie erfordern weniger Wartung, indem ein Ochſenhirte 30 Stuͤck Ochſen
beſorgen kann, wenn andere wechſelnd damit arbeiten.


Endlich geben ſie eine groͤßere Quantitaͤt Miſt, der im Allgemeinen einen
zutraͤglichern Duͤnger, wie der der Pferde, abgiebt.


Es verſteht ſich, daß bei dieſer Vergleichung ſolche Pferde und Ochſen gegen
einander geſtellt werden muͤſſen, deren Verhaͤltniß in Anſehung ihrer Beſchaffenheit
und ihrer Verpflegung nicht ungleich iſt, und die beiderſeits ſo beſchaffen ſind, wie
ſie es nach den Regeln einer guten Wirthſchaft ſeyn muͤſſen.


[115]Arbeit des Geſpanns.
§. 164.

Es hat demnach keinen Zweifel, und wird aus der Folge noch deutlicher er-Wodurch der
Vorzug der
einen vor den
andern in ver-
ſchiedenen
Wirthſchaften
bedingt werde.

hellen, daß diejenige Arbeit, welche mit Ochſen zweckmaͤßig verrichtet werden
kann, durch ſelbige wohlfeiler beſchafft wird, als wenn ſie mit Pferden geſchaͤhe.
Haͤtte alſo eine Wirthſchaft nur ſolche Arbeiten, die mit Ochſen bequem und ohne
Aufenthalt verrichtet werden koͤnnten, ſo wuͤrde ſie nur Ochſen halten duͤrfen. Das
Eggen allein, welches durch Pferde freilich beſſer geſchieht, wuͤrde meines Erach-
tens noch kein Grund ſeyn, Pferde zu halten. Allein es fallen in den meiſten
Wirthſchaften Arbeiten vor, zu welchen die Ochſen weniger geſchickt ſind, und
welche, mit ſelbigen verrichtet, wenigſtens viele Zeit wegnehmen wuͤrden. Des-
halb wird man ſich bewogen finden, nach der Quantitaͤt dieſer Arbeiten mehrere
oder wenigere Pferde zu halten, und darnach dann die Zahl der Ochſen zu be-
ſchraͤnken. Den Pferdeſtand auf dieſe Arbeiten, die auch nicht immer vorge-
nommen werden koͤnnen, genau zu berechnen, wird ſelten moͤglich ſeyn, weshalb
ſie denn zuweilen auch zu ſolchen Arbeiten, die durch Ochſen wohlfeiler geſchehen
koͤnnten, genommen werden muͤſſen. Indeſſen iſt es doch von großer Wichtig-
keit, das gerechte Verhaͤltniß beider ſo genau als moͤglich auszumitteln, welches
aber nur in jeder individuellen Wirthſchaft geſchehen, und wozu hier nur die all-
gemeinen Gruͤnde angegeben werden koͤnnen. Ja es giebt allerdings Wirthſchaf-
ten, deren beſondere Verhaͤltniſſe, merkantiliſche und geographiſche Lage, es
rathſam und vortheilhaft machen koͤnnen, lauter Pferde und gar keine Ochſen zu
halten, weil der Arbeiten, die mit letzteren beſchafft werden koͤnnen, zu wenige
ſind, um eine doppelte Vorſorge, die Haltung eines Ochſenwaͤrters u. ſ. w. zu
verlohnen.


Man fuͤhrt in manchen Gegenden zwar die Schwierigkeit gegen die Ochſen
an, daß es ſo ſchwer, ja faſt unmoͤglich ſey, Knechte, die mit Ochſen gut arbei-
ten, zu erhalten. Der Fall ſcheint mir aber nur da einzutreten, wo man auf die
Anſetzung von Tageloͤhnern nicht Bedacht genommen hat; denn ſolche pflegen
doch lieber mit Ochſen als mit der Hand zu arbeiten, wogegen unverheirathete,
uͤbrigens gute Knechte an manchen Orten nur bei Pferden dienen wollen.


Wenn jedoch nach neuern Verſuchen eine andere Futterung der Pferde, als
mit Korn, und die dem Landwirthe in der Regel viel geringer zu ſtehen kommt,
P 2
[116]Arbeit des Geſpanns.
eingefuͤhrt werden kann, ſo wuͤrde die Sache zwiſchen Ochſen und Pferden vielleicht
anders zu ſtehen kommen. Es verſteht ſich aber, daß die Pferde dabei in derſelben
vollen Kraft wie beim Korne bleiben muͤſſen. Denn bei derjenigen ſchlechten Hal-
tung, welche man den Gras- und Spreupferden mehrentheils angedeihen laͤßt, ſtehen
dieſe Pferde den Ochſen offenbar weit nach, und es iſt ein großer Verluſt fuͤr das all-
gemeine Beſte geweſen, daß der Bauer in manchen Gegenden gezwungen war, ſolche
elende Pferde zu der Frohne, zum Vorſpann und zu Kriegesfuhren zu halten.


§. 165.

Wechſel-Och-
ſen-Geſpann.
Wenn man mit Ochſen dieſelbe Tagesarbeit, wie mit Pferden, ohne mehrere
Menſchen verrichten will, ſo muß man die bekannte Einrichtung mit Doppel- oder
Wechſelgeſpannen treffen. Sie beſteht darin, daß jeder Ochſe nur eine Zeit des Ta-
ges arbeitet, dann aber von einem andern abgeloͤſ’t wird und ruht. Dieſe Wechſe-
lung geſchieht zwei- oder dreimal des Tages. Selten und nur bei elenden Ochſen
wird indeſſen ein dreifaches Geſpann gehalten, ſondern wenn dreimal gewechſelt wird,
ſo kommt derſelbe Ochſe, welcher des Morgens fruͤh angeſpannt, dann aber abgeloͤſ’t
war, in der letzten Tagesperiode wieder daran; am folgenden Tage wird er dagegen
nur einmal angeſpannt.


Ein ſolches Wechſelgeſpann von vier Ochſen kann bei ſolchen Arbeiten, die uͤber-
haupt fuͤr Ochſen geeignet ſind, etwas mehr ausrichten, wie zwei Pferde, wenn an-
ders der Treiber, der nicht gewechſelt wird, ſondern dem man die Ochſen in der Re-
gel durch den Hirten oder einen Jungen zufuͤhren laͤßt, die gehoͤrige Ausdauer hat.
Es iſt zwar gewiß, daß eine gleiche Anzahl Ochſen, die nicht wechſeln, ſondern nur
des Mittags eine Pauſe machen, mehr ausrichten koͤnnen, als bei dieſer Wechſelein-
richtung geſchieht. Sie muͤſſen jedoch beſſer genaͤhret und gehalten werden, und wer-
den dennoch auf die Dauer, wenn ihre Arbeit taͤglich fortgehen ſoll, zu ſtark ange-
griffen. So viele [Arbeit] thun zwei fortarbeitende Ochſen aber auf keinen Fall, wie
vier wechſelnde Ochſen, und folglich thut auch ihr Treiber weniger. Man kann das
Verhaͤltniß der Arbeit eines Wechſelochſens gegen die eines fortarbeitenden wie 3 zu 4
annehmen. Dieſes wird wenigſtens zum Theil durch die mehrere Arbeit des Wechſel-
ochſentreibers kompenſirt. Auch iſt anzunehmen, daß man auf ſechs fortarbeitenden
Ochſen einen uͤberzaͤhligen halten muͤſſe. Deshalb findet man ſich da, wo man die
Thaͤtigkeit der Wechſelgeſpanne kennt, bewogen, nicht davon abzugehen. Wenn
[117]Arbeit des Geſpanns.
jedoch in den kurzen Wintertagen die Arbeitszeit uͤberhaupt kurz iſt, ſo kann man die
Wechſelgeſpanne trennen und ſie ganz durcharbeiten laſſen.


§. 166.

Es iſt ein ſehr gewoͤhnliches aber gewiß ſehr unrichtiges Vorurtheil, daß manWinterarbeit
der Ochſen.

die Ochſen im Winter nicht gebrauchen, ſondern ſie ganz ruhen laſſen muͤſſe, dabei
aber nur ſehr ſchlecht futtern duͤrfe. Es fallen in einer wohleingerichteten Wirthſchaft
auch im Winter, wenn die Wege leidlich ſind, Arbeiten genug vor, die mit Ochſen
gut verrichtet werden koͤnnen. Der Ochſe iſt keinesweges empfindlicher gegen die
Kaͤlte, wie das Pferd, vielmehr im Winter, wenn er gut gefuͤttert worden, ſehr
munter. Gegen das Ausgleiten auf dem Froſte koͤnnen ſie durch einen leichten Be-
ſchlag geſchuͤtzt werden. Der maͤßig fortarbeitende Ochſe wird bei guter Futterung
gelenkiger und thaͤtiger bleiben, als wenn er den ganzen Winter hindurch kein Bein
geruͤhret hat.


Indeſſen fallen doch mehrere Tage, wo ſie wegen des Regens und der ſchlechten
Wege nicht arbeiten koͤnnen, bei den Ochſen aus, als bei den Pferden, und wenn
man bei großer Thaͤtigkeit fuͤr die letztern 300 Arbeitstage im Jahre annimmt (wobei
man jedoch auf zwoͤlf Pferde ein uͤberzaͤhliges haben muß), ſo kann man auf die Och-
ſen im Wechſel nur 250 annehmen.


Aus dieſen Datis und der nachfolgenden Berechnung der Koſten der Pferde und
Ochſen wird man in jedem gegebenen Falle leicht ausmitteln koͤnnen, ob mehr Pferde
oder Ochſen, oder nur eins von beiden zu halten rathſamer ſey.


§. 167.

In Anſehung der Ackerpferde haben manche Landwirthe den Grundſatz, beimAuswahl und
Anſchaffung
der Pferde.

Einkauf derſelben nur auf Wohlfeilheit zu ſehen, und ſich nicht darum zu kuͤmmern,
wenn ſie bald unbrauchbar werden. Man verliere, ſagen ſie, durch die jaͤhrliche
Abnutzung und das Altern der Pferde doch immer, und um ſo mehr, je beſſer und
theurer ſie ſeyn. Beim haͤufigen Kauf und Verkauf ſchlechter Pferde koͤnne man
kaum ſo viel verlieren, man erſpare das groͤßere Kapital, und leide weniger bei Un-
gluͤcksfaͤllen. Sie kaufen daher gern Pferde, die abgetrieben und zu ihrem vorherigen
Gebrauch nicht mehr tuͤchtig ſind, den Pflug und die Egge aber noch wohl ziehen
koͤnnen, und berufen ſich auf Faͤlle, wo ſolche Thiere bei langſamerer Arbeit und gu-
tem Futter ſich wieder erholt haben, und dann zu einem hoͤheren Preiſe, als ſie koſte-
[118]Arbeit des Geſpanns.
ten, verkauft wurden. Wenn man auf die Pferdehaltung allein zu ſehen haͤtte, ſo
wuͤrde dieſes Verfahren unter manchen Verhaͤltniſſen nicht unrichtig ſeyn. Allein
man kann ſich bei den fortgehenden landwirthſchaftlichen Arbeiten auf ſolche Pferde
nie verlaſſen. Sie ſind haͤufigen Zufaͤllen von entſtandener Kraͤnklichkeit unterwor-
fen; man iſt ungewiß, wie viele Arbeit man ihnen zutrauen duͤrfe, und ein ſolches
zuſammengebrachtes Geſpann iſt nicht in gleichem Athem, Zuge und Takte, weshalb
denn eine regulaire und ſichere Wirthſchaft bei ſolchen Geſpannen — es ſey denn,
daß man viele uͤberzaͤhlige halte — nicht beſtehen kann. Wenn man aber wegen der
Kraͤfte, die man beſitzt, unſicher iſt, ſo faͤllt alle Berechnung und Kontrolle der Ar-
beit weg, und oft bringen ein Paar Pferde, die zu einer geſchaͤftvollen Zeit unbrauch-
bar werden und nicht gleich wieder erſetzt werden koͤnnen, einen Schaden, der jenen
Vortheil bei weitem uͤberwiegt. Die Unbrauchbarkeit des einen ſtoͤrt im Gebrauche
mehrere andere. Deshalb koͤnnen meines Erachtens ſolche abgetriebene Pferde nur
als Nebengeſpann, die auf eine Zeitlang zu Meliorationen oder Bauten beſtimmt
ſind, vortheilhaft angekauft werden.


§. 168.

Eigenſchaften
eines guten
Ackerpferdes.
Die Hauptgeſpanne muͤſſen aus gleichartigen, gedrungenen, kurzgerippten oder
kurzgepackten, in der Bruſt und im Kreuze breiten, nicht dickknochigten, aber ſtark-
ſehnigten Pferden beſtehen, die nicht hitzig, aber munter und ausdauernd ſeyn muͤſſen,
mit einem gut gefeſſelten, hartgehuften Fuße. Nur auf ſehr ſchwerem Boden bedarf
es großer ſchwerer Pferde, die wenn ſie in Kraft bleiben ſollen, mit beſonderer Sorg-
falt gewartet und ſtark gefuttert werden muͤſſen. Zu Ackerpferden paßt ſich ein har-
tes Pferd mehr, was auch zu Zeiten bei ſchlechter Wartung und unordentlicher Fut-
terung in Kraft bleibt.


Ein ſolcher Schlag von Pferden, der vormals einigen deutſchen Provinzen eigen
war, iſt ſelten mehr zu haben, indem er bei dem geringern Landmann durch Mangel
an Sorgfalt und zu fruͤhem Gebrauch verkroͤpelt, auf den groͤßern Guͤtern aber
durch manche in dieſer Hinſicht unzweckmaͤßigen Durchkrenzungen verhalbedelt, fuͤr
den Ackerbau aber verſchlechtert iſt.


Denn wer von groͤßern Landwirthen nicht veredelte Pferde zum theureren Ver-
kauf aufziehen wollte, hat ſich der Pferdezucht, Behuf des Ackerbaues, faſt ganz
[119]Arbeit des Geſpanns.
entſchlagen, in der Ueberzeugung, daß man ſolche Pferde immer wohlfeiler kaufe,
als ſelbſt aufziehen koͤnne.


Wer indeſſen einen Schlag thaͤtiger, kraftvoller, gut proportionirter und harterVorzuͤge der
ſelbſt aufgezo-
genen Pferde.

Pferde kennt, wird den Vorzug, ſolche Pferde beim Ackerbau zu gebrauchen, weit
uͤber das anſchlagen, was ſie etwa mehr, als zuſammengekaufte Pferde, koſten
moͤchten. Ein ſelbſt aufgezogenes, in ſeiner Natur gleiches, nicht ſowohl in der
Farbe, als in der Kraft und in den Verhaͤltniſſen des Koͤrpers uͤbereinſtimmendes
Geſpann giebt eine Zuverlaͤſſigkeit im Gebrauche deſſelben, die man bei einem einzeln
zuſammengekauften, ungleichen Geſpann von verſchiedener Natur und Aufzucht
durchaus nicht haben kann. Wohlfeilere Pferde, beſonders ſolche, die ſchon in den
Haͤnden der Roßhaͤndler geweſen ſind, pflegen gewoͤhnlich in der Jugend ſchon uͤber-
trieben und dann mit ſtarker Futterung aufgeholfen zu ſeyn, wodurch ſich eine Anlage
zu Krankheiten in ihnen entſponnen hat. Die Pferde bekommen von dieſer innern
Schwaͤche haͤufige Zufaͤlle, und man weiß dann nicht, ob man es einer Vernachlaͤſſi-
gung in der Wartung oder der ſchwachen Konſtitution Schuld geben ſoll. Ungleich-
artige Pferde in einem Geſpann, deren Zuſammenbringung man beim Ankaufe ſelten
wird vermeiden koͤnnen, reiben ſich eins das andere auf, das traͤge das hitzige, und
dieſes jenes.


In der That aber iſt, wie an einem andern Orte gezeigt werden wird, die Auf-Ruͤckſichten
bei der Auf-
zucht fuͤr den
Landwirth.

zucht der Pferde bei den meiſten Wirthſchaftsorganiſationen ſo ſchwierig und ſo koſt-
bar nicht, wie ſie einige berechnen. Wenn die Stuten zu rechter Zeit bedeckt werden,
ſo wird ihr Gebrauch dadurch wenig verhindert, und die Zeit des Fuͤllens und des
erſten Saͤugens faͤllt in eine Periode, wo man ihnen einige Ruhe goͤnnen kann, und
weiter duͤrfen ſie nicht geſchont werden. Man ſuche dann aber vor allem einen recht
zweckmaͤßigen Schlag zu bekommen, und verbeſſere denſelben dann nur in und durch
ſich ſelbſt, ohne ſich zu heterogenen Durchkreuzungen verleiten zu laſſen. Wenige
haben der Verſuchung widerſtanden, ihren voͤllig angemeſſenen Pferdeſchlag durch
Zulaſſung ſchoͤner Hengſte verfeinern zu wollen. Es iſt aber ein hoͤchſt ſeltener
Fall, daß aus ſolchen Durchkreuzungen in der erſten Generation etwas ausgezeichne-
tes entſtanden, und noch ſeltener, daß man einen ſolchen entſtandenen Schlag feſt-
gehalten, und nicht durch das eine oder andere Extrem in gewiſſer Hinſicht wieder
verdorben habe. Jedoch giebt es noch Ueberbleibſel einer, mit großer Ueberlegung
[120]Arbeit des Geſpanns.
und Kenntniſſen eingerichteten Pferdezucht, welche, bei guter Behandlung in der
Jugend, Pferde liefert, die ſowohl zu ſchweren und ausdauernden Arbeiten, als zum
ſchnellen Zuge und zum Gebrauch der Kavallerie gleich geſchickt und dauerhaft ſind,
und dies iſt derjenige Schlag, der fuͤr den Landwirth paßt. Die eigentlich auf den
Verkauf berechnete Pferdezuͤchterei oder die Anlegung von Stutereien kann dagegen
nur unter beſondern Lokalitaͤten, bei vorzuͤglichen Kenntniſſen der Sache, bei richti-
ger Spekulation und Anlegung eines großen Kapitals vortheilhaft werden. Viele
haben betraͤchtliche Aufopferungen dabei gemacht, ohne einen der Erwartung ent-
ſprechenden Erfolg.


§. 169.

Ankauf von
Fuͤllen.
Einige, von den Mißlichkeiten des Pferdeankaufs uͤberzeugt, aber dennoch
gegen eigene Zucht eingenommen, rathen, abgeſetzte Fuͤllen oder jaͤhrige zu kaufen
und dieſe dann aufzuziehen. Aber wenn man einmal einen guten Hengſt und ein gu-
tes Geſpann von Zuchtſtuten, die von jenem bedeckt werden, hat, ſo koſten die Fuͤllen
ſelbſt am wenigſten, und jenes Verfahren ſcheint mir nur dann rathſam, wenn man
Gelegenheit hat, die Fuͤllen aus einer Gegend unmittelbar zu bekommen, wo ein-
gleichartiger, feſter und guter Schlag exiſtirt, ohne ſich mit Roßtaͤuſchern abzugeben.
Hier aber pflegen die Fuͤllen ſehr theuer zu ſeyn.


Ein haͤufiger Umſatz mit jungen Pferden, wozu man die Fuͤllen aus einer die
Pferdezucht ſtark treibenden Gegend in gleichhaarigen Geſpannen zuſammenkauft, ſie
dann bei maͤßiger Arbeit bis zum fuͤnften oder ſechsten Jahre behaͤlt, und dann als
Luxuspferde wieder verkauft, kann dem kleinern Landwirthe, unter gewiſſen Ver-
haͤltniſſen, vortheilhaft ſeyn, paßt aber nur ſelten fuͤr den großen. Bei eigener Auf-
zucht jedoch wird er oft ein ſchoͤnes Kutſchgeſpann davon eruͤbrigen und mit Vortheil
verkaufen koͤnnen.


§. 170.

Eigenſchaften
eines guten
Zugochſen.
Auch bei den Ochſen macht die Race, die Groͤße und der Bau derſelben einen
großen Unterſchied zu ihrem Gebrauch. Man hat gewiſſe Racen, bei denen ſich
Kraft und Munterkeit mit einer gehoͤrigen Proportion des Gerippes fortpflanzen, und
Zugochſen aus gewiſſen Gegenden ſtehen auch in Deutſchland in beſonderem Rufe.
Doch fehlt es uns noch an ſo genauen Vergleichungen und Bemerkungen, wie die
Englaͤnder uͤber ihre Hauptracen gemacht haben.


Im
[121]Arbeit des Geſpanns.

Im aͤußern Gebaͤude unterſcheidet ſich ein guter Zugochſe nicht ſowohl durch
ſeine Hoͤhe und Laͤnge, als durch einen breiten Bau, einen ſtarken Hals und Nacken,
breite Bruſt, hohe Woͤlbung des Gerippes und vorzuͤglich betraͤchtliche Breite in
den Hintertheilen. Der ganze Ruͤcken muß platt und breit ſeyn. Beine und Fuͤße
muͤſſen geſund und gelenkig, nicht ſteif und ſchleppend ſeyn. Er darf ſich ſo wenig
wie ein Pferd hinten mit den Heſpen ſtreifen, welches bei ſchmalen und hochbeinigen
Ochſen leicht der Fall iſt. Er muß ein munteres Anſehen haben und mit dem Auge
ruͤckwaͤrts blicken, aber nicht ſcheu und unbaͤndig ſeyn. Große und reine glatte Hoͤr-
ner dienen nicht bloß zur Befeſtigung gewiſſer Zuggeſchirre und der Leitſeile, ſondern
ſind auch ein Merkmal von Geſundheit und Kraft. Haͤngende große Ohren, ein
beſonders großer Kopf und ein ungewoͤhnlich ſtarker Haͤngelappen vor der Bruſt zei-
gen nach den Bemerkungen der Englaͤnder oft eine Schwaͤche der uͤbrigen Theile an,
obwohl andere ſie fuͤr ein gutes Zeichen halten. Das Hoͤhemaaß des Ochſen vom
Vorderfuße bis zum Wiederriß, worauf viele allein achten, giebt eine ſehr unzu-
verlaͤſſige Schaͤtzung derſelben ab.


§. 171.

Im fuͤnften Jahre koͤnnen junge Stiere angeſpannt, muͤſſen aber vor dem ſie-Aufzucht der
Ochſen.

benten Jahre nicht angeſtrengt werden, wenn ſie voͤllig zu Kraͤften kommen und aus-
dauernd werden ſollen. Die Meiſten haben die Meinung, daß man einen Ochſen
nicht uͤber zehn Jahr alt werden laſſen muͤſſe, weil er ſonſt zum Maͤſten nicht tauglich
und nicht verkaͤuflich ſeyn wuͤrde. Geſetzt, er verloͤre auch etwas an ſeiner Maſt-
faͤhigkeit und Guͤte des Fleiſches — was denn doch gegen meine und Anderer Er-
fahrung iſt, indem ich dreizehnjaͤhrige, aber wohl ausgemaͤſtete Ochſen von unge-
mein gutem Fleiſche gehabt habe — ſo iſt doch die Arbeit eines gut eingefahrnen
und ſtarken Zugochſens es werth, ihn laͤnger beizubehalten. Sie bekommen erſt ihre
volle Staͤrke und Ausdauer im neunten Jahre, und arbeiten bis zum ſechszehnten,
wenn ſie in der Jugend nicht zu fruͤh angegriffen worden, mit voller Kraft.


Von großer Erheblichkeit iſt eine gute, geduldige Abrichtung der Ochſen, indem
man ſie allmaͤhlig an das Geſchirr und an den Zug gewoͤhnt, ihnen immer eine
groͤßere Laſt zu ziehen giebt, und ihnen zugleich einen raſchen Schritt durch Wetteifer
mit einem andern, ſchnell gehenden Ochſen angewoͤhnt. Es koͤmmt hierauf bei der
Brauchbarkeit der Ochſen ſehr viel an. Deshalb iſt es wichtig, vernuͤnftige Men-
Erſter Theil. Q
[122]Arbeit des Geſpanns.
ſchen bei den Ochſen zu haben, die ſie weder traͤge werden laſſen, noch uͤbertreiben
und uͤberhitzen, und es liegt [mehrentheils] nur daran, wenn man mit den Ochſen
wenig ausrichtet.


Wuͤrde alle die Sorgfalt auf die Zucht, Wartung und Abrichtung der Ochſen
verwandt, die man auf die Pferde verwendet, ſo wuͤrde man ihre Vollkommenheit
ſehr hoch treiben koͤnnen. Aber das geſchieht, der Verachtung wegen, die man fuͤr
ſie hat, nur an wenigen Orten, woruͤber der Dichter von Thuͤmmel, den ſie auf
ſeiner Ruͤckreiſe von Carlsbad aushalfen, ſeine wackern Hoͤrnertraͤger mit dem
Worte troͤſtet:


— — — denn eure ſtolzen Freſſer

Beſtimmen unter ſich den Rang nicht beſſer.

§. 172.

Koſten der
Pferde.
In Anſehung der Unterhaltungskoſten der Pferde kommt Folgendes in Betracht.
Das gewoͤhnlichſte Koͤrnerfutter derſelben iſt der Hafer, und manche halten ihnen
dieſen ausſchließlich nur fuͤr zutraͤglich. Allein es iſt gewiß, daß ihnen jedes andere
Getreide, im Verhaͤltniß ſeiner Nahrungsfaͤhigkeit auf die gehoͤrige Weiſe gegeben,
eben ſo nuͤtzlich und geſund ſey. Auch die Huͤlſenfruͤchte, Erbſen, Bohnen und
Wicken ſind der Natur der Pferde ungemein angemeſſen, und uͤbertreffen ihrer vor-
zuͤglichen Nahrungsfaͤhigkeit wegen wohl noch die Getreidearten. Das vortheilhaf-
teſte Pferdefutter iſt alſo dasjenige, welches nach Verhaͤltniß ſeiner Nahrungskraft zu
jeder Zeit das wohlfeilſte iſt. Sie ſtehen, wie an einem andern Orte ausfuͤhrlicher
gezeigt werden wird, in folgenden Verhaͤltniſſen:


  • Hafer = 5.
  • Gerſte = 7.
  • Rocken = 9.
  • Weizen = 12.
  • Huͤlſenfruͤchte = 10 bis 11.

Neben den Koͤrnern erhalten die Pferde in der Regel Heu, welches allerdings Nahr-
haftigkeit beſitzt, und geſchnittenes Stroh, welches nur zur Befoͤrderung des Kaͤuens
und Ausfuͤllung des Magens, aber wenn es kraͤuterlos iſt, wohl wenig zur eigentli-
chen Nahrung dient.


[123]Arbeit des Geſpanns.

Je nachdem die Quantitaͤt des Heues vermehrt wird, kann die der Koͤrner ver-
mindert werden, und umgekehrt. Bei ſchneller und ſtarker Arbeit iſt eine Vermehrung
des Kornfutters gegen das Heu, bei langſamer, aber ausdauernder Arbeit Vermeh-
rung des Heues, der Erfahrung nach, vortheilhafter. Im Ganzen macht Korn die
Pferde kraͤftiger, das Heu aber fleiſchiger.


§. 173.

Ein mittelmaͤßiges, gehoͤrig arbeitendes Pferd bedarf im Durchſchnitt durchs
ganze Jahr taͤglich 10 Pfund oder 3 Metzen guten Hafers, und man muß dieſen
jaͤhrlich, da zuweilen doch eine Vermehrung des Futters vorfaͤllt, auf 70 Scheffel
rechnen.


Hierneben erfordert es taͤglich 10 Pfund Heu, um in gehoͤriger Kraft bei aus-
dauernder Arbeit erhalten zu werden. Ferner wird ihm Strohhaͤckſel zwiſchen das
Korn gegeben, welches man vermehrt oder vermindert, je nachdem man weniger oder
mehr Heu giebt.


Die jaͤhrliche Futterung eines Pferdes koſtet alſo:


  • 70 Scheffel Hafer à 5 # = 350 #.
  • 33 Centner Heu à 3 - = 99 -
  • .. 449 #.

Dazu kommen ferner zu berechnen:


  • die Zinſen des Ankaufkapitals . 24 #.
  • jaͤhrliche Abnutzung .... 48 -
  • halber Hufbeſchlag .... 14 -
  • .. 86 #.
  • Ueberhaupt alſo ..... 535 #.

Das Stroh wird gegen den Miſt gerechnet.


Nehmen wir den Werth eines Scheffel Rockens zu 1½ Rthlr. an, ſo iſt ein #
gleich 4 Gr., und ein Pferd koſtete dann 89 Rthlr. 4 Gr. jaͤhrlich.


Die gewoͤhnliche wohlfeile Unterhaltung der Pferde, wo ſie im Sommer auf die
Weide getrieben, im Winter aber außer dem Heue nur mit Spreu oder Kaff und
Ueberkehr erhalten werden, und dann in den ſtrengern Arbeitszeiten nur etwas Korn
oder Garbenhaͤckſel erhalten, laͤßt ſich nicht wohl berechnen, und findet mit dem
Q 2
[124]Arbeit des Geſpanns.
Hauptgeſpann in keiner energiſchen Wirthſchaft Statt. Ein Nebengeſpann auf dieſe
Weiſe zu erhalten, welches gewoͤhnlich nur leichtere Arbeiten thut, haben einige
nach ihrer Lokalitaͤt vortheilhaft erachtet.


Allein es hat nun keinen Zweifel mehr, daß auch Pferde in voller Kraft ohne
alles Korn durch ſolche Futterungsmittel, die dem Landwirthe weit weniger koſten,
erhalten werden koͤnnen: im Sommer mit gruͤnem Klee, Wicken u. dergl., im Win-
ter mit Kartoffeln, Moͤhren und verſchiedenen andern nahrhaften Wurzelgewaͤchſen.
Wenn gleich davon eine ſo große Quantitaͤt gegeben werden muß, daß nach dem ſtaͤd-
tiſchen Preiſe der letztern kein Vortheil dabei zu ſeyn ſcheint, ſo kommen ſie doch dem
Landwirthe gegen das Getreide viel wohlfeiler zu ſtehen, und werden wegen der groͤ-
ßern Schwierigkeit des Verfahrens vortheilhafter auf dem Hofe konſumirt. Die Ge-
deihlichkeit dieſer Futterungsart iſt durch große Verſuche außer allem Zweifel geſetzt,
und nach ihrer Einfuͤhrung wird die Sache zwiſchen Ochſen und Pferden vielleicht ein
anderes Anſehn bekommen. Die Methode dieſer Futterung wird an ihrem Orte aus-
einandergeſetzt werden.


§. 174.

Koſten der
Ochſen.
Die Futterung der Ochſen wird in ihrer Qualitaͤt und Quantitaͤt ſehr verſchieden
eingerichtet. In den gewoͤhnlichen Wirthſchaften, wo man die Ochſen nur einen
Theil des Jahres gebraucht, und wo es uͤberhaupt an Winterfutterung fehlt, iſt dieſe
aͤußerſt kaͤrglich eingerichtet. Sie erhalten in den Wintermonaten faſt bloßes Stroh,
und nur, wenn gegen das Fruͤhjahr die Arbeit angehen ſoll, geſteht man ihnen etwas
Heu zu, welches auf 12, hoͤchſtens 16 Centner per Kopf berechnet wird. Oft muͤſ-
ſen ſie zwar, um ihnen gegen die Arbeitszeit auf die Beine zu helfen, darneben noch
etwas Koͤrner oder Koͤrner enthaltenden Spreu haben, erholen ſich aber dennoch auf
der Weide erſt wieder. Von dieſer Haltung der Ochſen kann bei einer guten Oekono-
mie nicht die Rede ſeyn, obwohl ſie in manchen Wirthſchaftsanſchlaͤgen auf dieſe
Weiſe angegeben, ihre Arbeit dann aber auch ſehr geringe berechnet wird.


Wenn Ochſen in gutem Stande erhalten werden ſollen, ſo muͤſſen ſie an trocke-
ner Futterung taͤglich 22 Pfund Heu im Durchſchnitt haben, und folglich auf den
Ochſen ungefaͤhr 40 Centner berechnet werden. Erhalten ſie viele Spreu und Ueber-
kehr, ſo kann man mit 30 Centner auf den Ochſen ausreichen. Hierbei aber bleiben
[125]Arbeit des Geſpanns.
ſie in voller Kraft, um die ihnen zukommenden Arbeiten auch den Winter hindurch
zu verrichten.


In Wirthſchaften, wo man ſo viel Heu auf die Ochſen nicht verwenden kann,
wird ſolches durch Koͤrner, am beſten geſchrootene, erſetzt. Ein Scheffel Hafer
kommt einem Centner guten Heues in der Futterung gleich, oder 1 Pfund Hafer iſt
gleich 2 Pfund Heu. Giebt man ihnen alſo 3 Pfund Hafer taͤglich, ſo koͤnnen ſie
6 Pfund Heu weniger erhalten, und dabei in gleicher, vielleicht groͤßerer Kraft bleiben.


Die vortheilhafteſte Futterung im Winter iſt aber ohne Zweifel die mit Kartof-
feln oder anderm nahrhaften Wurzelwerke. Bekoͤmmt ein Ochſe taͤglich 2 Metzen
Kartoffeln neben 12 Pfund Heu, ſo haͤlt er ſich dabei, vieler Erfahrung nach, bei
vollen Kraͤften.


§. 175.

Im Sommer werden die Ochſen entweder auf der Weide gehalten, und man
rechnet dann 1½ gewoͤhnliche Landkuhweiden auf einen Ochſen. Schlaͤgt man eine
Kuhweide zu 4 Scheffel Rocken oder 36 # an, ſo koſtet eine Ochſenweide 54 #.


Oder man futtert die Ochſen auf dem Stalle mit gruͤnem Klee, Wicken oder
anderm Futterkraute. Es erfordert ein ſtark arbeitender Ochſe dann taͤglich im Durch-
ſchnitt 1½ Quadratruthen rothen Klee, zu zwei Schnitten berechnet, folglich 1¼ Mor-
gen. Wenn man einen Morgen Klee zu 36 # anſchlaͤgt, ſo wuͤrde dieſes jaͤhrlich
auf 45 # zu berechnen ſeyn. Was einige, auf einen vermuthlich fehlerhaften [Ver-
ſuch]
ſich ſtuͤtzend, gegen die Sommerſtallfutterung der Ochſen mit gruͤnem Klee ein-
gewandt haben, verdient keine Widerlegung, da unzaͤhlige Beiſpiele es erwieſen
haben, daß die Ochſen dabei in vollkommener Kraft und zur Arbeit geſchickter bleiben,
als beim Weidegang, wenn anders dieſe Futterung gehoͤrig eingerichtet iſt.


§. 176.

Es werden alſo die Koſten eines Ochſen nach der verſchiedenen Futterungsart
folgendermaßen zu berechnen ſeyn:


  • a) 40 Centner Heu à 3 # ........ = 120 #.
  • Sommerweide ............ = 54 -
  • macht 174 #.

[126]Arbeit des Geſpanns.
  • b) 200 Tage Heu à 17 Pfund = 30 Centner à 3 # = 90 #.
  • — - Hafer à 2 Pfund = 8 Scheffel .. = 40 -
  • 165 - Weide ........... = 54 -
  • macht 184 #.
  • c) Heu 18 Centner à 3 # ........ = 54 #.
  • taͤglich 2 Metzen Kartoffeln = 21 Schfl. à 1 # = 21 -
  • Weide .............. = 54 -
  • macht 129 #.
  • d) Stallfutterung.
  • Heu 18 Centner à 3 # ........ = 54 #.
  • taͤglich 2 Metzen Kartoffeln = 21 Schfl. à 1 # = 21 -
  • Gruͤner Klee ............ = 45 -
  • macht 120 #.

§. 177.

Bei dieſen Futterungsarten, man waͤhle welche man wolle, werden ſich die
Ochſen in voller Arbeitskraft und Fleiſche dermaßen erhalten, daß ſie im Werthe
nicht ab- ſondern zunehmen, und ſelbſt die Zinſen des in ihnen ſteckenden Kapitals
decken. Wenn wir indeſſen in Hinſicht der letztern und des Riſiko auch noch 12 #
jaͤhrlich dem Ochſen berechnen wollen, ſo wird ein Ochſe bei der richtigſten Futte-
rungsart doch ungefaͤhr den vierten Theil eines Pferdes koſten, und wenn man dann
auch annimmt, daß vier Wechſelochſen nur mit zwei Pferden gleich arbeiten, ſo wird
doch dieſelbe Arbeit, mit Ochſen verrichtet, um die Haͤlfte wohlfeiler, als mit Pfer-
den ſeyn. Jedoch muß man bemerken, daß die Ochſen bei unguͤnſtiger Witterung
auch im Wechſel nicht ſo viel Arbeitstage im Jahre thun koͤnnen, wie die Pferde,
und ſich wie 2 : 3 oder hoͤchſtens wie 5 : 6 gegen dieſe verhalten.


§. 178.

Koſten der
Werkzeuge zur
Geſpann-Ar-
beit.
Bei der Geſpannarbeit kommen zugleich die Werkzeuge hier mit in Betracht,
womit ſie verrichtet wird. Eine moͤglichſt vollkommene, dem Lokal, dem Boden und
dem Zwecke angemeſſene Einrichtung derſelben iſt zwar vorzuͤglich in Hinſicht der beſ-
ſern Qualitaͤt der Arbeit, aber auch in Hinſicht der Erſparung des Kraftaufwandes
[127]Arbeit des Geſpanns.
von groͤßerer Wichtigkeit, als man gewoͤhnlich glaubt. So ſehr man bei den Fa-
briken auf die Verbeſſerung derſelben Nachdenken und Muͤhe verwandt, und die Ar-
beit dadurch unglaublich erſparet hat, ſo wenig hat man die Ackerwerkzeuge einer
Verbeſſerung werth geachtet, welches leider der groͤßern Indolenz der Landwirthe und
dem wenigen Sinne fuͤr mechaniſche Kunſt, vielleicht aber auch den Aeußerungen ge-
wiſſer landwirthſchaftlicher Schriftſteller beigemeſſen werden muß.


Dieſe haben naͤmlich die moͤglichſte Sparſamkeit bei den Ackerwerkzeugen
empfohlen, ſie nicht nur auf die wohlfeilſte Art zu verfertigen, ſondern auch moͤg-
lichſt wenig zu vervielfaͤltigen, angerathen. Die Erhaltung eines Pflugs, ſagen ſie,
von der wohlfeilſten Art koſtet jaͤhrlich ungefaͤhr 5 Scheffel Rocken = 45 #.
Wenn ich nun in einer Wirthſchaft mit zehn Pfluͤgen einerlei Art ausreichen konnte,
und nun Pfluͤge von zwei- und dreierlei Art anſchaffen ſoll, ſo muß ich deren wenig-
ſtens zwanzig haben, und die Pfluͤge werden mir ſtatt 50 Scheffel, 100 Scheffel
Rocken jaͤhrlich koſten, welches mir, durch verminderten Kraftaufwand meines Ge-
ſpanns, ſchwerlich erſetzt werden kann. Aber auch ohne Hinſicht auf die beſſere Ar-
beit iſt dieſe Berechnung falſch. Denn es iſt weniger Abgang an den Werkzeugen,
die abwechſelnd, als an denen, die beſtaͤndig gebraucht werden. Und wenn ſie nur
beim Nichtgebrauche gehoͤrig aufbewahrt und trocken geſtellt werden, ſo wird ſich das
Holzwerk beſſer erhalten, wenn es zu Zeiten abtrocknet, als wenn es immer im feuch-
ten Erdboden geht, und es moͤchte vielleicht rathſam ſeyn, auch von einerlei Arten
von Pfluͤgen mehrere zu haben, und ſie abwechſelnd zu gebrauchen. Es kann alſo
den vervielfaͤltigten Werkzeugen durchaus nicht weiter zur Laſt geſchrieben werden,
als die Zinſen eines hoͤhern Anlagekapitals, und wenn nun eine Wirthſchaft, die
zehn Pfluͤge haͤlt, zur Anſchaffung beſſerer und vervielfaͤltigter Werkzeuge 300 Schef-
fel Rocken anlegt, ſo kann ſie ſich an jaͤhrlichen vermehrten Koſten nicht mehr als die
Zinſen derſelben oder 15 Scheffel berechnen, die ſie ſehr leicht bloß durch den vermin-
derten Kraftaufwand erſpart.


§. 179.

Die ſpeziale Aufzaͤhlung, Berechnung und Beſchreibung der Werkzeuge gehoͤrtWerden auf
die Kopfzahl
des Zugviehes
vertheilt.

nicht an dieſen Ort. Wir bemerken hier nur, um die Koſten der Arbeiten voͤllig zu
beſtimmen, daß nach allgemeinen Durchſchnitten die Koſten des ſaͤmmtlichen Ge-
ſchirrs, worin und womit es arbeitet, auf jedes Ackerpferd jaͤhrlich zu dem Werthe
[128]Arbeit des Geſpanns.
von 10 Scheffel Rocken anzuſchlagen ſind. Daß die Lokalitaͤt und der ſehr verſchie-
dene Preis der Holz-, Schmiede-, Leder- und Seilerarbeit, dann auch die Art des
Bodens und der Wege einigen Unterſchied mache, verſteht ſich von ſelbſt. Bei den
Ochſen hat man das Geſchirr, wenn ſie bloß pfluͤgen, nur um ⅕ ſo hoch angeſchla-
gen. Wenn ſie aber auch zu Fuhren gebraucht werden, die ſie jedoch nie ſo viel lei-
ſten, als Pferde, bei welchen ſie auch minder zerreißen und minder koſtbares Geſchirr
erhalten, ſo wird man ſie fuͤr zwei Wechſelochſen hoͤchſtens halb ſo hoch, wie fuͤr ein
Pferd anzuſchlagen haben. Das Ledergeſchirr wird bei ihnen faſt ganz erſpart.


§. 180.

Menſchen, die
mit dem Ge-
ſpann arbei-
ten. Knechte.
Um die Data zu einem allgemeinen Ueberſchlage der Geſpannarbeiten zu erhal-
ten, erwaͤhnen wir hier gleich der Menſchen, die mit ihnen arbeiten.


Es koͤmmt hier darauf an, wie ſtark die Geſpanne ſind, auf die ein Menſch ge-
rechnet werden muß.


Ohne Hinſicht auf dieſe wuͤrde es nach den Geſetzen der Mechanik und nach ent-
ſcheidender Erfahrung vortheilhafter ſeyn, das Zugvieh moͤglichſt zu vereinzeln.
Denn es iſt eine ausgemachte Wahrheit, daß bei einer nach Verhaͤltniß leichtern
Konſtruktion des Fuhrwerks die Thiere um ſo mehr ziehen und um ſo laͤnger aus-
halten koͤnnen, je weniger zuſammengeſpannt werden. Vier Pferde vor zwei Wagen
geſpannt ziehen betraͤchtlich mehr, als zuſammen vor einen geſpannt; am meiſten
aber ziehen ſie, wenn jedes einzeln vor einen zweiraͤdrigen Karren von gehoͤriger Kon-
ſtruktion geſpannt iſt. Nach den in England angeſtellten Verſuchen hat ſich ergeben,
daß vier einzelne Pferde in Karren acht Pferden vor einem Laſtwagen gleich kamen.
Es laͤßt ſich dieſes aus der Abweichung der verſchiedenen Zuglinien, der ungleichen
Kraftanſtrengung, dem nie genau zuſammentreffenden Takt im Schritt und Zuge
und der oft einander widerſtrebenden Aeußerung der Kraft erklaͤren. Das einzelne
Pferd kann die richtige Zuglinie haben, es erhaͤlt ſich im immer gleichen Zuge, ſtrengt
ſich durch die Hitze ſeines Nachbars, zum Wetteifer verleitet oder durch deſſen Unthaͤ-
tigkeit gezwungen, nicht uͤbermaͤßig an, und erſchoͤpft ſich nicht durch gereizte Unruhe.


Hierzu aber gehoͤrt eine beſondere Einrichtung des Spann- und Fuhrwerks und
eine Abrichtung der Pferde, ſo daß ſie ſich durch Worte und Zeichen leiten laſſen,
damit ein Treiber drei, vier oder mehrere Pferde in ihren Karren leiten und in Ord-
nung halten koͤnne. Und da nicht immer eine gewiſſe Anzahl von einſpaͤnnigen Fuhr-
werken
[129]Arbeit des Geſpanns.
werken zugleich gebraucht werden, ſo haͤlt man auf die Pferde nur einen Futterknecht,
der ſie im Stalle beſorgt, laͤßt aber im Tage- oder Stuͤcklohn andere Menſchen damit
arbeiten. Auch gehoͤren dazu gute und ebene Wege.


§. 181.

Wenn man nach unſerer gewoͤhnlichen Einrichtung die Knechte, welche ein Ge-Wie ſtark ein
Geſpann ein-
zurichten.

ſpann verpflegen, auch damit arbeiten laͤßt, ſo wird gewoͤhnlich auf vier Pferde ein
Knecht gehalten. Bei ſtrenger Arbeitszeit pflegt man ihm jedoch geſchnittenen Haͤck-
ſel zu liefern. In einigen Wirthſchaften findet man auch zwei Knechte bei einem
Viergeſpann, da dann der juͤngſte Klein- oder Jungknecht oder Enke heißt. Letzte-
res findet hauptſaͤchlich da Statt, wo die Pferde mehr zum Pfluͤgen und zweiſpaͤnnig
als vierſpaͤnnig gebraucht werden. Wo es ſeltener der Fall iſt, daß man das Vier-
geſpann trennt, da pflegt man, wo es geſchehen muß, zwei Pferde mit einem
Tageloͤhner arbeiten zu laſſen, oder haͤlt auch auf mehrere Geſpanne einen Enken.


Die in einigen Gegenden eingefuͤhrte Einrichtung der Dreigeſpanne, oder auf
drei Pferde einen Knecht zu halten, ſcheint mir unvortheilhaft und in jeder Hinſicht
verwerflich. Da die Pferde in eine Reihe geſpannt werden, ziehen ſie, ungeachtet
die Waage darnach eingerichtet ſeyn ſoll, doch mehrentheils ſchief. Sie draͤngen ſich
untereinander, und das dritte Pferd, wozu gewoͤhnlich das juͤngſte, welches man am
meiſten ſchonen will, genommen wird, laͤuft an Straͤucher und Baͤume, oder tritt in
Graͤben, weshalb man findet, daß ſo eingefahrne Pferde ungemein ſcheu werden.
Das die Pferde ſo erleichternde Halten der halben Spur faͤllt dabei mehrentheils weg,
weshalb dann auch die Wege dadurch mehr verdorben werden; und ich finde, daß die
Ladungen bei dieſem Fuhrwerke wenig ſtaͤrker gemacht werden, als zwei Pferde derſel-
ben Art ſie auch ziehen wuͤrden. Wenn mit zwei Pferden gearbeitet werden ſoll, —
wogegen die Knechte dann mehrentheils Einreden haben — ſo koͤmmt das dritte
Pferd mit einem aus einem andern Geſpanne zuſammen, mit welchem es nicht ein-
gefahren iſt.


Wir nehmen alſo an, daß auf vier Pferde ein Knecht gehalten werde, und daß
man, wenn das Geſpann getheilt wird, einen Tageloͤhner mit zweien arbeiten laſſe.


Wenn man die ſaͤmmtlichen Koſten der eigentlichen Haushaltung — worunter
ich alles das verſtehe, was unter der Aufſicht der Haushaͤlterin oder Schleusnerin zu
ſeyn pflegt — auf die verſchiedenen Perſonen nach moͤglichſt richtigem Verhaͤltniſſe
Erſter Theil. R
[130]Arbeit des Geſpanns.
vertheilt, ſo werden die Koſten der Unterhaltung eines Knechts nach meiner und an-
derer Erfahrung gleich 34 Scheffel Rocken zu berechnen ſeyn. Den Lohn und was
der Knecht ſonſt noch erhaͤlt, ſchlage ich zu 16 Scheffel Rocken an. Folglich koſtet
ein Knecht, der ein Viergeſpann zu fuͤhren und zu warten im Stande iſt, jaͤhrlich den
Werth von 50 Scheffel Rocken.


Bei den Ochſen wird haͤufiger die Einrichtung getroffen, daß ein Menſch, ein
Ochſenhirte, ihre Futterung und Wartung beſorge, oder ſie im Sommer auf der Weide
huͤte. Tageloͤhner verrichten aber die Arbeit damit, und bleiben beim Wechſelge-
ſpann waͤhrend der Pflugarbeit immer auf dem Felde, wohin ihnen die Ochſen bei
jedesmaliger Wechſelung von dem Hirten zugefuͤhret werden. Die Koſten eines ſol-
chen Ochſenhirten ſind auf 40 Scheffel Rocken jaͤhrlich anzuſchlagen. Er kann drei-
ßig Stuͤck ſehr gut verſorgen. Indeſſen muß man einen ſolchen Menſchen halten,
wenn man auch weniger hat.


Ich weiß, daß man an manchen Orten die Erhaltung der Dienſtboten weit ge-
ringer berechnet; aber in den meiſten Faͤllen kommen ſie ſo hoch.


§. 182.

Vergleich der
Koſten zwi-
ſchen Ochſen
und Pferden.
Hiernach laſſen ſich dann die Koſten der Pferde- und Ochſenarbeit im Allgemei-
nen beſtimmen, und ein Vergleich zwiſchen beiden anſtellen.


Die Koſten eines Pferdes ſind folgende:


  • Die Futterung ................ 449 #.
  • Zinſen des Kapitals, Abnutzung, Hufbeſchlag ....... 86 -
  • Das ſaͤmmtliche Geſchirr und Werkzeuge, womit es arbeitet ... 90 -
  • Der auf vier Pferde gehaltene Knecht koſtet 450, folglich auf ein Stuͤck 112,5 -
  • 737,5 #.

Bei 300 Arbeitstagen kaͤme alſo der Arbeitstag jedes Pferdes:
2,45 #.
Wenn aber in der Haͤlfte dieſer Arbeitstage die Pferde getrennt arbeiten, ſo daß
450 Tage noch ein Arbeiter auf das ganze Geſpann gehalten werden muß, ſo kom-
men dafuͤr noch auf jedes Pferd 37,5 # jaͤhrlich zu berechnen, und ein Arbeits-
tag koſtet:
2,58 #.


[131]Arbeit des Geſpanns.
  • Die Futterung eines Ochſen koſtet im Durchſchnitt .... 150 #.
  • Fuͤr das Riſiko nehmen wir an ........... 12 -
  • Fuͤr das Geſchirr ............... 22,5 -
  • Die Koſten des Ochſenhirten betragen bei 30 Koͤpfen auf das Stuͤck . 15 -
  • Der Fuͤhrer bei 250 Arbeitstagen das Stuͤck ........ 62 -
  • 261,5 #.

Alſo auf zwei Ochſen im Wechſel 523 #.


Es betraͤgt alſo bei 250 Arbeitstagen die taͤgliche Arbeit zweier Ochſen
im Wechſel:
2,09 #.
Daher auf zwei Wechſelochſen weniger als auf ein Pferd:
0,49 #.


Bei allen Arbeiten aber, zu denen Ochſen eben ſo geſchickt wie Pferde ſind,
wird man mit zwei Wechſelochſen mehr als mit einem Pferde ausrichten. Indeſſen
giebt es mancherlei Wirthſchaftsverhaͤltniſſe, wo der Vortheil bei den Ochſen groͤßer
oder geringer iſt, und manchmal ſich ſo vermindert, daß er die beſchwerlichere Vor-
ſorge fuͤr zweierlei Vieh und den Aufenthalt, den zweierlei Geſpann in der Wirth-
ſchaft macht, dadurch nicht erſetzt bekommt. Wenn z. B. eine Wirthſchaft, welche
durchaus zwoͤlf Pferde halten muß, nun noch acht Ochſen benutzen koͤnnte, ſo wuͤrde
ſie oft eben ſo rathſam ſtatt derſelben noch vier Pferde mehr halten; es ſey denn, daß
ſie die Weide und die Wartung der Ochſen nur ſehr geringe anſchlagen duͤrfte.


§. 183.

Die Arbeiten, welche mit dem Geſpann verrichtet werden, ſind hauptſaͤchlichGeſpann-Ar-
beiten.

folgende:


1) Das Pfluͤgen. Die Angaben ſind ſehr verſchieden, wie viel ein PflugPfluͤgen.
taͤglich leiſten koͤnne. Einige nehmen nur 1½ Morgen, andere 2½ und ſogar 3 Mor-
gen nach ihrer Erfahrung an. Jedes iſt auf Erfahrung begruͤndet, aber man muß
die Umſtaͤnde erwaͤgen, worauf es dabei ankommt. Einen Hauptunterſchied macht
die Breite der Streifen. Wenn ich auf einem Gewende von 30 Rheinl. Ruthen
breit, ſechszoͤllige Furchen abſchneide, ſo habe ich 720 Furchen zu machen; halte
ich aber zehnzoͤllige, nur 432 Furchen. Nehme ich ein ſolches Gewende auch zu
R 2
[132]Arbeit des Geſpanns.
30 Ruthen lang an, ſo hat das Geſpann beim Pfluͤgen deſſelben im erſtern Falle
10⅘ geographiſche Meilen, im zweiten Falle aber nur 6¾ Meilen ohne die Umwen-
dungen gemacht. Die Arbeit, welche ein Pflug in einem Tage leiſten kann, ſteht
alſo im umgekehrten Verhaͤltniſſe mit der Breite der Furchen, welches man ſehr ge-
nau beruͤckſichtigen muß.


Bei der gewoͤhnlichen Pflugart auf Mittelboden nimmt man neunzoͤllige Fur-
chen. In dieſem Falle hat der Pflug auf fuͤnf Morgen einen Weg von 14400 Ru-
then oder 7⅕ geographiſchen Meilen zu machen. Nach Verhaͤltniß der Breite des
Stuͤcks gegen die Laͤnge kommen die Umwendungen haͤufiger und ſtaͤrker, oder ſeltener
und ſchwaͤcher; doch werden ſie mehrentheils ſo angeſchlagen werden koͤnnen, daß
man 7½ Meilen annehmen muß. Wenn daher ein Pflug bei dieſer Breite der Fur-
chen taͤglich 2½ Morgen pfluͤgt, ſo geht das Zugvieh und der Menſch 3¾ Meilen,
und mehr kann man bei einer taͤglich fortdauernden Arbeit nicht verlangen. So wie
man aber ſchmalere Furchen zu machen ſich bewogen findet, muß man weniger er-
warten, und kann dagegen mehr fordern, wo breitere Streifen genommen werden.


Dann kommt die Beſchaffenheit des Bodens in Betracht, ob ſelbiger loſer oder
gebundener Art ſey. Auf dieſen hat das Zugvieh eine weit groͤßere Anſtrengung aus-
zuuͤben, welches man zuweilen durch die Staͤrke der Thiere, ihre reichlichere Futte-
rung oder die Anſpannung mehrerer zu uͤberwinden pflegt. Da jedoch in einzelnen
[Wirthſchaften] die Beſchaffenheit des Bodens verſchieden iſt, ſo kann mit der Be-
ſpannung darauf nicht immer Ruͤckſicht genommen werden, und man muß ſich dann
auf ſchwerem Boden mit einer kleinern Arbeitsquantitaͤt begnuͤgen. Sodann iſt der
Einfluß der Witterung, beſonders auf dem gebundenen Boden, auf dieſe Arbeit ſehr
groß. Mancher Boden laͤßt ſich bei guͤnſtiger Witterung ſehr leicht bearbeiten,
macht aber große Schwierigkeit, wenn er entweder zu feucht iſt — in welchem Falle
man ihn doch nie bearbeiten ſollte — oder ſtark austrocknet.


Auch der Zuſtand eines jeden Bodens, worin er eben ſich befindet, macht einen
erheblichen Unterſchied, weshalb beim erſten Umbruch, zumal wenn er mitten im
Sommer bei der Trockniß geſchiehet, bei weitem weniger ausgerichtet werden kann,
als bei den folgenden Fahren.


Eine bergige Lage der Felder erſchwert und verlaͤngert die Pflugarbeit be-
traͤchtlich gegen eine Ebene.


[133]Arbeit des Geſpanns.

Ferner kommt die Tiefe der Furchen in Betracht, indem jeder halbe Zoll
groͤßerer Tiefe, zumahl auf bindendem Boden, in der Anſtrengung der Zugthiere
einen großen Unterſchied macht.


Es iſt ſchon bemerkt worden, daß die Wendungen Zeit wegnehmen, und daß
dieſe auf einem kuͤrzern Gewende haͤufiger, wie auf einem langen vorfallen. Aber
auch die Form der Stuͤcke, ob naͤmlich deſſen Seiten parallel laufen, oder ſeine
Geſtalt keilfoͤrmig iſt, macht einen Unterſchied, indem der zuruͤckbleibende kurze
Keil ſehr haͤufige Umwendungen fordert und Aufenthalt giebt, wenn er gut abge-
pfluͤgt werden ſoll.


Endlich hat die Konſtruktion des Pfluges einen betraͤchtlichen Einfluß, indem
der vollkommnere den Widerſtand des Bodens — wie beſonders auf ſchwerem Bo-
den und bei tiefer Furche bemerklicher wird — weit leichter uͤberwindet, das Zug-
vieh daher minder anſtrengt, ihm einen ſchnellern Schritt erlaubt und keinen Auf-
enthalt giebt. Auf leichtem Boden, wo die Friktion nicht ſtark iſt, beſchickt man
mit einem Hacken am meiſten, womit man denn breite Streifen greifen kann.


Auf die Jahreszeiten muß man ebenfalls Ruͤckſicht nehmen, theils wegen der
Kuͤrze der Tage, theils wegen der ſchlechtern Witterung, die bei ſtarker Anſtren-
gung dem Viehe leicht Krankheiten zuzieht.


Alle dieſe einwirkenden Umſtaͤnde muß man wohl in Erwaͤgung ziehen, wenn
man die Quantitaͤt der Pflug- und auch der andern Geſpann-Arbeiten in einem ge-
gebenen Lokale berechnen, und darnach die zu haltende Zahl des Zugviehes be-
ſtimmen will.


Man wird ſich alſo nicht wundern, wenn man in den Angaben praktiſcher
Landwirthe von dem, was ihre Pfluͤge ausrichten, eine große Verſchiedenheit fin-
det. Ueberhaupt aber iſt wohl zu unterſcheiden, was die Pfluͤge etwa machen,
wenn man bei einer eiligen Arbeit und guͤnſtiger Witterung ſie mit beſonderer Auf-
merkſamkeit beachtet, und das, was von ihnen im Durchſchnitt des ganzen Jah-
res geſchieht.


Genauer werden dieſe Arbeiten und der Kraftaufwand, den ſie erfordern, in
der Lehre vom Pfluͤgen ſelbſt unterſchieden werden. Hier nehmen wir an, daß auf
gutem aus gleichen Theilen Lehm und Sand beſtehenden ſogenannten Gerſtboden
gut gepfluͤgt werden: im Spaͤtherbſt 2 Morgen (bei vertieftem Pfluͤgen zu Wur-
[134]Arbeit des Geſpanns.
zelgewaͤchſen 1¾ Morgen), im Fruͤhjahr zu Erbſen, Hafer und erſten Gerſtfurche
2 Morgen, zur zweiten 2½ Morgen; beim Aufbrechen der Brache 2 Morgen, bei
der Wende- und Ruhefurche 2½ Morgen, und zur Saatfurche 2¼ Morgen. Dies
ſind naͤmlich die Mittelſaͤtze, welche bei guͤnſtiger Witterung etwas vermehrt, bei
unguͤnſtiger vermindert werden muͤſſen.


Im Durchſchnitt wird man von einem mit guten Wechſelochſen beſpannten
Pfluge etwas (¼ Morgen) mehr, wie von einem Pferdepfluge erwarten koͤnnen.


§. 184.

Das Eggen.2) Das Eggen. Hierbei iſt die Verſchiedenheit noch groͤßer, als beim
Pfluͤgen. Es kommt naͤmlich darauf an, mit welcher Sorgfalt und mit welchen
Werkzeugen dieſe wichtige Arbeit gemacht wird. Das Rundeggen iſt die wirkſamſte,
aber auch die ſchwerſte Art, und man nimmt an, daß ein Viergeſpann aufs hoͤchſte
16 Morgen damit beſchaffen koͤnne. Auf bindendem und graſigem Boden muß
man aber ſchon mit 14 Morgen zufrieden ſeyn. Koͤmmt es jedoch nur auf das
Ebeneggen, nicht auf das Zertruͤmmern der Kloͤße an, ſo koͤnnen 20 Morgen da-
mit beſchafft werden. Wenn man bei dem Eggen nur lang zieht, und zwar einmal
herauf, einmal herunter, ſo kann man 25 bis 28 Morgen taͤglich mit vier Pfer-
den beſtreiten.


Nicht allenthalben wird jede Pflugfahre geegget, ſondern zuweilen nur die
Saatfahre, welches aber auf jedem Boden fehlerhaft, bei einigermaßen bindendem
und in Kloͤße ſich zuſammen ballenden unverzeihlich iſt.


Das Eggen wird in der Regel mit Pferden, der ſchnelleren Bewegung halber,
verrichtet. Doch kann es allerdings auch mit Ochſen geſchehen.


Das Walzen.3) Das Walzen. Dieſes iſt eine, mehrentheils bei der Arbeitsberech-
nung uͤberſehene, aber dennoch auf loſem ſowohl als zaͤhem Boden ſehr nuͤtzliche
Arbeit. Je nachdem die Walze breit und duͤnne, oder kurz und dicke iſt, kann da-
mit mehr oder weniger beſchickt werden; bei einer Breite von 8 Fuß koͤnnen
18 Morgen mit zwei Pferden fuͤglich gewalzt werden. Stachel- und eckige Wal-
zen erfordern groͤßere Anſtrengung.


Arbeiten des
verfeinerten
Feldbaues.
4) Die Arbeiten des verfeinerten Feldbaues. Sie unterſchei-
den ſich in ſolche, die zur Vorbereitung vor der Saat oder Pflanzung dienen, und
in ſolche, die waͤhrend der Vegetationsperiode vorgenommen werden. Zu den
[135]Arbeit des Geſpanns.
erſtern gehoͤrt die Arbeit mit dem doppelten großen eilfſchaarigen Exſtirpator,
mit welchem vier Pferde und zwei Menſchen taͤglich 18 Morgen bearbeiten; und
mit dem kleinen Exſtirpator oder Saatpflug, der mit zwei Pferden und einem
Menſchen taͤglich 10 Morgen bearbeitet.


Auch gehoͤrt hierher der Schnittpflug, welcher vermittelſt des am Vorei-
ſen oder Kolter angebrachten Streichbretts den Pflugſtreifen horizontal in zwei
Theile theilt, und den oberen zu unterſt in die Furche legt. Er erfordert, um
gleichviel Arbeit wie mit einem andern Pfluge zu verrichten, ein Pferd oder Ochſen
mehr. Doch koͤnnen ihn auch zwei Ochſen oder Pferde ziehn, wenn man ⅓ weni-
ger Arbeit von ihnen fordert, und letzteres geht der Gewohnheit der Thiere wegen
beſſer. Sein Gebrauch findet hauptſaͤchlich beim Raſen- und Kleeumbruch Statt.


Von den Arbeiten der zweiten Art kommt hier die Pferdehacke (ihres haͤu-
figſten Gebrauches wegen unter dem Namen Kartoſſelhacke bekannt) und verſchie-
dene Schaufelpfluͤge oder Kultivators in Erwaͤhnung, welche Inſtru-
mente bei zweifuͤßigen Diſtanzen der Pflanzenreihen mit einem Pferde, und nach den
Umſtaͤnden mit einem oder zwei Menſchen, 6 Morgen machen. Der groͤßere, tief
eindringende Bearbeitungs- und Waſſerfurchenpflug mit zwei weit und
enge zu ſpannenden Streichbrettern erfordert zwei Pferde, und macht damit die-
ſelbe Arbeit.


Die Drillmaſchine zum Getreideſaͤen, in Reihen von 8 bis 9 Zoll Di-
ſtanz, kann taͤglich mit einem Pferde und zwei Menſchen 12 Morgen machen.
Wir nehmen jedoch des zuweilen vorfallenden Aufenthalts wegen nur 10 Morgen
an. Die ſechsſchaarige, mit der vorigen in Verbindung ſtehende Hackma-
ſchine
macht mit ihren verſchiedenen Aufkratzungs-, Schaufel- und Anhaͤufeeiſen
mit einem Pferde und zwei Menſchen 12 bis 15 Morgen, je nachdem das Land
eben und rein, und der Arbeiter geuͤbt iſt.


§. 121.

5) Die Ausfuhr des Duͤngers. Dieſe in jeder guten WirthſchaftDuͤnger-Aus-
fuhr.

ſehr betraͤchtliche Arbeit laͤßt ſich nur nach gegebenem Lokale genau berechnen, weil
dabei ſehr viel auf die Entfernung des Feldes, die Beſchaffenheit der Wege und
die Jahreszeit mit derſelben auf die Witterung ankommt. Wir nehmen im Durch-
ſchnitt vierſpaͤnnige Fuder Miſt an, wie ſie die Pferde bei leidlichen Wegen, ohne
[136]Arbeit des Geſpanns.
ſich ſtark anzuſtrengen, ziehen koͤnnen, mindeſtens zu 2000 Pfund. Man pflegt
anzunehmen, daß 12 ſolcher Fuder taͤglich im Durchſchnitt, in den laͤngſten Tagen
15 Fuder, in den kuͤrzeſten aber 10 Fuder, mit wechſelnden Wagen ausgefahren
werden koͤnnen. Weil aber obige Umſtaͤnde, beſonders die Entfernung des Feldes
vom [Hofe], einen ſo großen Unterſchied machen, ſo muß man ſich’s in jedem be-
ſondern Falle berechnen, ob mehr oder weniger geſchehen koͤnne. Bei der oft ſo
ſehr ungleichen Entfernung der Schlaͤge kann es in einem Jahre, wo ein ſehr ent-
fernter großer Schlag zu duͤngen iſt, noͤthig werden, ein Geſpann bloß dieſer-
wegen mehr wie in einem andern Jahre zu halten.


Erntefuhren.6) Die Erntefuhren. Auch dieſe Arbeit iſt nach der Entfernung ſehr
verſchieden. Es werden 7, 8, 10, 12, ja 16 Fuder mit Wechſelwagen taͤglich
eingefahren. Die Ladung eines Getreidefuders wird gewoͤhnlich nach Mandeln,
Schocken oder Stiegen beſtimmt. Da aber das Band ſo aͤußerſt verſchieden iſt,
und eine Garbe an einigen Orten 8 Pfund, an andern 50 Pfund wiegt, ſo laͤßt
ſich hiernach im Allgemeinen gar nichts beſtimmen. In der Ernte, wo alle Arbeit
angeſtrengt wird, ziehen vier gute Pferde 3500 Pfund, auch, wenn der Weg
nicht weit und gut iſt, 4000 Pfund, wenn man anders hinlaͤnglich große Wagen
hat. Wenn man alſo die Schwere ſeiner Mandeln ungefaͤhr kennt, ſo wird ſich
leicht beſtimmen laſſen, was bei gehoͤriger Groͤße der Wagen geladen werden koͤnne.


Bei der Heuernte kann man wegen des groͤßern Volums nur 22 bis 24 Cent-
ner auf ein vierſpaͤnniges Fuder annehmen, und da Laden und Abladen mehr Zeit
wegnimmt, mit der Arbeit des Morgens auch ſpaͤter angefangen wird, ſo kann
man nur 6 bis 8 Fuder taͤglich rechnen, wenn auch die Wieſen ziemlich nahe liegen.


Die vorigen Arbeiten ſind auf beſtimmte Jahreszeiten beſchraͤnkt; es folgen
nun die, welche zu jeder Zeit vorfallen und abgethan werden koͤnnen.


§. 186.

Verfahren der
Produkte.
7) Das Verfahren des Getreides und anderer Produkte.
Man nimmt gewoͤhnlich an, daß 24 Scheffel Wintergetreide und Erbſen,
32 Scheffel Gerſte und 36 bis 40 Scheffel Hafer geladen werden koͤnnen. Auf
vier bis fuͤnf Meilen rechnet man einen Tag zur Hin- und einen Tag zur Herreiſe,
und dann einen Tag zum Laden und Verkauf; auf ſieben bis acht Meilen werden
3½ Tage, auf drei Meilen 2 Tage, auf zwei Meilen 1 Tag gerechnet. Die Ent-
fernung
[137]Arbeit des Geſpanns.
fernung des Marktes macht alſo bei dieſer, dem Geſpann gewoͤhnlich hoͤchſt nach-
theiligen Arbeit einen betraͤchtlichen Unterſchied, und der Gewinn iſt ſehr groß,
wenn man ſich ſolche moͤglichſt erſparen kann. Das Verfahren anderer Produkte
und vielleicht landwirthſchaftlicher Fabrikate: des Tabacks und anderer Handels-
gewaͤchſe, der Butter, des Branntweins u. ſ. w., muß man nach dem Lokal und
Wirthſchaftsverhaͤltniſſen anſchlagen. Bei den Wollfuhren kann man wohl nur
40 Stein aufladen, wo dann aber, des großen Wagens ungeachtet, zwei Pferde
zureichen.


8) Das Anfahren des Holzes oder andern Feuermaterials.Brennmate-
rial-Fuhren.

Man rechnet bei der Entfernung von einer bis anderthalb Meilen 1 Klafter Holz
auf eine vierſpaͤnnige Fuhre, bei groͤßerer Entfernung nur ¾ Klafter. Bei einer
Entfernung von einer halben Meile koͤnnen taͤglich zwei Fuhren geſchehen.
1500 Soden Torf werden einer Klafter Holz gleich geſchaͤtzt.


Das Klafter zu 6 Fuß Hoͤhe und Breite und 3 Fuß lang.


9) Auf Bau- und Reparationsfuhren muß jaͤhrlich etwas gerech-Banfuhren.
net werden. Wenn jedoch erhebliche Bauten vorfallen, muß man einen zu-
reichenden Ueberſchlag machen, ob ſie auch mit dem Hof- oder etwa Frohngeſpann
beſtritten werden koͤnnen, oder ob man beſondere Baupferde und wie viel dazu
anſchaffen muͤſſe. Sonſt kann ein Bau die ganze Wirthſchaft nicht bloß auf ein,
ſondern auf mehrere Jahre zuruͤckſetzen.


10) Nebenfuhren zur Einholung von allerlei BeduͤrfniſſenNebenfuhren.
aus der Stadt, zur Abholung des Geſindes und der Tageloͤhner-
Familien und zu manchem andern Behuf
nehmen unter manchen Ver-
haͤltniſſen viele Arbeit weg, ſo daß man es ſogar als Grundſatz angenommen hat,
bei 300 Arbeitstagen nur 260 auf beſtimmte Wirthſchaftsgeſchaͤfte, 40 aber auf
unzuberechnende Nebenfuhren anzunehmen. Es kommt aber viel darauf an, ob
man ſie ſparſam einrichtet und ſo, daß dieſe Beduͤrfniſſe auf dem Ruͤckwege mit-
gebracht werden, wenn man Produkte nach der Stadt verfaͤhrt, geſetzt auch, daß
die Geſpanne einige Umwege machen muͤßten. Sonſt kann unter verſchiedenen
Verhaͤltniſſen ſehr viele Zeit damit verſplittert werden.


11) Nebenbetriebsfuhren. Es kann zuweilen in der Hinſicht ſchonNebenbe-
triebsfuhren.

vortheilhaft ſeyn, Nebenbetriebe, die viele Fuhren erfordern, anzulegen, um deſto
Erſter Theil. S
[138]Arbeit des Geſpanns.
mehr Pferde nutzbar erhalten zu koͤnnen. In der zum Ackerbau guͤnſtigſten Zeit
werden ſie dann alle auf den Acker gebraucht, und jene Fuhren ſo lange eingeſtellt.
Dagegen werden zu einer andern Zeit, wo auf dem Acker nichts zu thun iſt, die
Ackergeſpanne wiederum Behufs jener Nebenbetriebe, z. B. der Ziegel- und Kalk-
brennerei, beſchaͤftigt. Ja es kann ſelbſt Faͤlle geben, wo das Poſt- und Fracht-
fahren dem Landwirthe vortheilhaft iſt; doch ſind dieſe Faͤlle ſelten, und es wird
haͤufiger ſchaͤdlich, wenn man die Sache wohl erwaͤgt.


Meliorations-
Arbeiten.
12) Meliorationsarbeiten, z. B. Planirungs-, Erd-, Soden-,
Mergel-, Kalk-, Moderfuhren. Wenn man Arbeiten dieſer Art von betraͤcht-
lichem Umfange vornehmen will, ſo erfordert es Ueberlegung, ob dazu eigene Ge-
ſpanne anzuſchaffen ſeyen, oder ob ſie mit den Ackerpferden in der ſonſt geſchaͤft-
loſen Zeit verrichtet werden koͤnnen. Da fuͤr die ordinairen Geſpanne zu gewiſſen
Zeiten immer Muße uͤbrig bleibt, wenn man zu andern Beſchaͤftigung genug fuͤr
ſie hat, ſo wird ein guter Oekonom um ſo mehr immer einige Meliorationsarbeiten
im Gange haben, wobei er ſie alsdann benutzen kann.


§. 187.

Berechnung
des noͤthigen
Geſpanns.
Nach dieſen Saͤtzen, die aber in jedem gegebenen Falle nach der Lokalitaͤt mo-
difizirt werden muͤſſen, laͤßt ſich nun das fuͤr die Wirthſchaft erforderliche Geſpann
berechnen. Es kann dieſes zuerſt im Allgemeinen geſchehen, und die Summe der
Arbeitstage in einem ganzen Jahre zuſammengezogen werden, in welchem Falle
man dann aber zum Nebenbetriebe und zu Meliorationsarbeiten wenigſtens ein
Viertheil anſetzen muß, um in den dringendern Arbeitsperioden gewiß aus-
zureichen.


Genauer aber verfaͤhrt man, wenn man die Arbeiten ſo berechnet, wie ſie in
jeder verſchiedenen Jahreszeit vorfallen, und dann die Zahl der Geſpanne ſo be-
ſtimmt, daß man in jeder Periode gut damit ausreiche. Man muß in jeder Periode
aber etwas, ungefaͤhr 1/10, uͤbrig haben, weil die Arbeiten in einem Theile derſel-
ben durch unguͤnſtige Witterung aufgehalten werden koͤnnen, in welchem Falle aber
freilich einzuſchaltende Nebenarbeiten verrichtet werden.


Nach den Jah-
reszeiten.
Wir theilen dieſe Perioden nach den gewoͤhnlichen vier Jahreszeiten, jedoch
ohne gerade die Kalendertermine zu beobachten, ein.


[139]Arbeit des Geſpanns.

Der Winter haͤlt 80 Arbeitstage, in welchen das Miſtausfahren zu den
Brachgewaͤchſen und Huͤlſenfruͤchten geſchehen, auch vielleicht noch einiges Stop-
pelſtuͤrzen nachgeholt werden kann. Außerdem muß das Geſpann mit andern Fuh-
ren beſchaͤftigt werden.


Das Fruͤhjahr haͤlt 64 Arbeitstage, und in demſelben fallen, am meiſten
gedraͤngt, folgende Geſpannarbeiten vor:
Zu den Brachgewaͤchſen, zum zweiten-, dritten-, vielleicht auch viertenmal zu
pfluͤgen und zu eggen;
zu den Huͤlſenfruͤchten einmal;
zu der Gerſte zweimal;
zum Hafer ein- oder zweimal, welche letztere Arbeiten durch den Gebrauch des
Exſtirpators groͤßtentheils erſpart oder ſehr erleichtert werden koͤnnen;
Ausfuhr des ferner gemachten Duͤngers zu den ſpaͤtern Brachgewaͤchſen;
Vegetation befoͤrdernde Arbeiten mit Pferdehacken, auch Uebereggen der Win-
terungsſaat.


Der Sommer, ungefaͤhr mit dem Anfange des Junius, haͤlt 80 Ar-
beitstage.


Das Pfluͤgen der Brache zur Winterung oder auch des Klee- und Huͤlſenfrucht-
feldes zu derſelben;
Ausfahren des fuͤr die Winterung beſtimmten Duͤngers;
fortgeſetztes Pferdehacken verſchiedener Fruͤchte;
die Getreideernte;
die Heuernte.


Der Herbſt, ungefaͤhr vom Anfange Septembers an zu rechnen, hat 76 Ar-
beitstage.


Die Saatfurche zur Winterung zu pfluͤgen, zu eggen u. ſ. w.;
die Grummet- oder Nachheuernte;
die Ernte der Kartoffeln und anderer Wurzel- und Kohlgewaͤchſe;
der Umbruch der Stoppel oder des Dreeſches zur kuͤnftigen Sommerung ſowohl,
als zur vollſtaͤndigen Brachbearbeitung im folgenden Sommer.


Der Anfang und das Ende dieſer Perioden iſt nach den verſchiedenen Klimaten
verſchieden, worauf folglich ein Jeder Ruͤckſicht zu nehmen hat. Auch koͤnnen un-
S 2
[140]Arbeit des Geſpanns.
gewoͤhnliche Jahre eine oder die andere verkuͤrzen, und man muß dann ſeine Maaß-
regeln zur Betreibung der Arbeit weiſe zu waͤhlen wiſſen. Den Anfang des Fruͤh-
jahres kann man im Durchſchnitt in der Mitte des Maͤrzes annehmen, auf kalt-
gruͤndigem, zaͤhem Thonboden und bei einer noͤrdlich abhangenden Lage der Felder
erſt zwei oder drei Wochen ſpaͤter, welches einen ſo betraͤchtlichen Unterſchied macht,
daß ſchon in dieſer Hinſicht, wenn der Boden allgemein dieſer Art iſt, eine andere
Wirthſchaftseinrichtung, als auf waͤrmerem Boden erforderlich wird. Wo man nur
Hafer und große Gerſte ſaͤet, ſchließt der Urbanustag oder der 25ſte Mai dieſe Pe-
riode nach der gewoͤhnlichen Meinung; wird aber auch kleine Gerſte und Buchweizen
gebauet, ſo dehnt ſie ſich bis zum 15ten Junius aus. Man muß wohl bemerken,
daß in dieſer Periode viele Feiertage zu fallen pflegen. Sie iſt die ſchwierigſte unter
allen, und man kann ſicher annehmen, daß, wenn in dieſer Periode alles gehoͤrig
mit dem Geſpann ausgefuͤhrt wird, was geſchehen ſoll, man zu andern Zeiten voll-
kommen ausreichen werde. Dazu kommt noch, daß man vom Geſpanne in dieſer
Zeit keine ſehr ſtarke Anſtrengung fordern kann, weil die Pferde jetzt haͤufig zu
druſen pflegen, und die Ochſen in vielen Wirthſchaften nicht kraftvoll aus dem Win-
ter kommen. Deshalb iſt die Erleichterung und Abkuͤrzung der Arbeiten durch die
erwaͤhnten Werkzeuge in dieſer Periode von ſo vorzuͤglicher Wichtigkeit. In der
Herbſtperiode wird der vorſichtige Landwirth alle Arbeiten, die der eintretende Froſt
beendet, moͤglichſt zu beeilen ſuchen.


Die Winterperiode kann langer oder kuͤrzer ſeyn, und oft kann man in derſel-
ben im Herbſte nicht vollfuͤhrte Arbeiten nachholen oder dem Fruͤhjahre vorarbeiten.
Die Duͤngerausfuhr, wozu dieſe Periode bei ebenen Feldern vorzuͤglich geeignet iſt,
findet jedoch nicht bei allen Wirthſchaftseinrichtungen Statt, ſondern kann bei den
meiſten exiſtirenden nur mitten im Sommer, zum großen Nachtheil anderer Arbei-
ten, betrieben werden.


§. 188.

Allgemeiner
Ueberſchlag.
Man pflegt wohl einen ungefaͤhren und mehrentheils zutreffenden Ueberſchlag,
wie viel man Geſpann brauche, zu machen, wenn man berechnet, oder es auch aus
der Erfahrung abnimmt, wie viel man in der eigentlichen Fruͤhjahrs- oder Herbſt-
beſtellungszeit gebrauche, um dieſe Beſtellung in 4 Wochen oder 24 Arbeitstagen
ganz und gehoͤrig zu vollenden.


Wenn ein zweiſpaͤnniger Pflug taͤglich 2⅓ Morgen zur Saat pfluͤgt, und vier
Pferde taͤglich 16 Morgen eggen, ſo koͤnnen etwa 90 Morgen mit einem Vierge-
ſpann in 4 Wochen beſtellt werden. Pfluͤgen ſie aber wegen des ſchwerern Bodens
[141]Arbeit des Geſpanns.
oder der tieferen und ſchmalern Furchen, die man geben will, oder der minderen
Kraͤfte und Unthaͤtigkeit wegen nur 2 Morgen, ſo werden nur 76 Morgen damit
beſtellt. Auf jede 90 oder 76 Morgen Winterung oder Soͤmmerungsausſaat (nach
der gewoͤhnlichſten Rechnung auf 112 und 95 Scheffel Ausſaat) muͤſſen alſo vier
Pferde gehalten werden, und ſo pflegt man in manchen Gegenden auf einen Winſ-
pel Winterung ein Pferd anzunehmen. Wenn aber an Gerſte und Hafer ſo viel,
als an Weizen und Rocken ausgeſaͤet, und obendrein noch viele Huͤlſenfruͤchte und
Brachgewaͤchſe gebauet werden, ſo reicht man nach der gewoͤhnlichen Beſtellungs-
art im Fruͤhjahr nicht mit dem aus, was man in der Herbſtzeit gebraucht.


§. 189.

Es iſt immer am ſicherſten, ſich ein Schema uͤber die Arbeiten, die man in
jedem gegebenen Falle nach der beſtimmten Wirthſchaftseinrichtung und der Loka-
litaͤt gebraucht, mit Ruͤckſicht auf jene Perioden zu machen. Man unterſcheide
zugleich in zwei verſchiedenen Kolumnen diejenigen Arbeiten, welche am fuͤglich-
ſten mit Ochſen, und die, welche mit Pferden gemacht werden muͤſſen, und zeichne
dann in jeder Kolumne neben jeder Arbeit die Zahl der Arbeitstage nach der Stuͤck-
zahl des Viehes an. So wird ſich auch das richtigſte Verhaͤltniß zwiſchen den
zu haltenden Ochſen und Pferden ergeben.


Vergl. die §. 200. angehaͤngten Schemata.


Die Handarbeiter.


§. 190.


Dieſe unterſcheiden ſich zuvoͤrderſt:Geſinde und
Loͤhner.

a) in das Geſinde, welches ſeine Kraͤfte ausſchließlich unſerer Wirthſchaft
vermiethet hat, und welches wir dafuͤr ernaͤhren und im Ganzen bezahlen;
b) in ſolche, welche ihre Arbeit nur tage- oder ſtuͤckweiſe bezahlt erhalten.


Von den Froͤhnern, die mit Geſpann und Hand fuͤr uns arbeiten, wird be-
ſonders die Rede ſeyn.


§. 191.


Ob man mehrere Arbeiter der erſten oder der zweiten Klaſſe halten ſolle,Welche ſind
vortheilhaf-
ter?

entſcheiden die Ortsverhaͤltniſſe, welche manchmal gar keine Auswahl, manch-
mal eine beſchraͤnkte, ſelten eine ganz freie dabei zulaſſen.


[142]Handarbeiten.

Fuͤr das Geſinde ſpricht die groͤßere Anhaͤnglichkeit, Theilnahme und Treue,
welche man von ihnen als Mitgliedern der Familie allenthalben erwarten ſollte (aber
freilich nicht immer antrifft), die Sicherheit, mit welcher man bei unaufſchieblichen
und taͤglich fortlaufenden Arbeiten auf ſie rechnen kann, die naͤhere Aufſicht, unter
welcher ſie ſtehen, die Abhaͤngigkeit und der Gehorſam, welchen man von ihnen zu
fordern berechtigt iſt, ihre Verantwortlichkeit fuͤr die ihnen beſonders anvertrauten
Geſchaͤfte.


Tage- und Stuͤckarbeiter erfordern dagegen weniger Vorſorge, koͤnnen angenom-
men und ſogleich wieder verabſchiedet werden, wenn man will, und wie es die Arbeit
und ihr Fleiß mit ſich bringt. Ihre Betriebſamkeit iſt groͤßer, da ſie fuͤr ſich ſelbſt
und ihre Familie ſorgen muͤſſen, und bei ſchlechter Arbeit ſogleich außer allem Ver-
dienſt geſetzt zu werden beſorgen muͤſſen.


Dazu kommt, daß bei den meiſten Ortsverhaͤltniſſen die Koſten des Geſindes
oder ſeiner Arbeit bei weitem hoͤher zu ſtehen kommen, wie die eines Tageloͤhners.
Man kann ſie im Durchſchnitt um die Haͤlfte hoͤher annehmen, wenn man auch wirk-
lich auf die verrichtete Arbeit, nicht auf die verwandte Zeit Ruͤckſicht nimmt. Vom
Zwangsgeſinde kann hier nicht die Rede ſeyn, indem dieſes oder ſeine Familie einen
Theil ſeines Lohns ſchon in dem eingegebenen Baueracker erhaͤlt.


§. 192.


Perſonal des
Geſindes.
Geſinde wird deshalb gewoͤhnlich nur zu denen Arbeiten gehalten, die ununter-
brochen fortgehen und eine beſtaͤndige Aufmerkſamkeit erfordern. Von denen bei den
Pferden zu haltenden Knechten iſt im §. 181. geredet, und die Anzahl und Einrichtung
der Geſpanne beſtimmt die Anzahl derſelben. Zu den Ochſenarbeiten werden nur in
einigen Wirthſchaften Knechte gehalten, ſonſt nur auf 24 bis 30 Ochſen ein Hirte,
und wenn mehrere ſind, ein Junge daneben.


Ein Kuhhirte reicht auf 50 bis 60 Stuͤck Kuͤhe nicht nur auf der Weide —
wo er allenfalls mit Huͤlſe eines guten Hundes 200 Stuͤck in Ordnung halten kann —
ſondern auch im Stalle zu, wenn er bei dem Haͤckſelſchneiden im Winter einige Huͤlfe
hat, im Sommer aber das gruͤne Futter gemaͤht und zugefahren wird.


Nicht bloß von der Zahl, ſondern auch von der Milchergiebigkeit der Kuͤhe
haͤngt die Zahl der Hofmaͤgde ab, welche außer dem Melken die ſaͤmmtlichen Ar-
beiten in der Molkerei und uͤberdem die im Hauſe und im Garten beſchaffen und ſo
[143]Handarbeiten.
viel moͤglich auch beim Bau gewiſſer Fruͤchte, beſonders des Flachſes und Hanfes,
und in der Ernte gebraucht werden, im Winter aber ſpinnen. Man rechnet in guten
[Stallfuͤtterungswirthſchaften] auf 50 große Kuͤhe drei Maͤgde, wovon eine als Mol-
kenfrau oder Meyerſche die Aufſicht uͤber die anderen fuͤhrt. In einigen Gegenden
haͤlt man ungleich mehrere; auf 10 Kuͤhe eine Magd, die ihnen dann aber das Fut-
ter zutragen und ausmiſten ſollen, welches beides in Wirthſchaften von mittlerer
Groͤße vortheilhafter auf andere Weiſe geſchieht. In den großen Hollaͤndereien der
Koppelwirthſchaft wird nur auf 25 Kuͤhe eine Magd gehalten. In großen Wirth-
ſchaften wird noch eine beſondere Magd zu den Hausarbeiten erfordert.


Ein Schweinehirte oder Schweinemeiſter iſt bei einer erheblichen
Schweinezucht noͤthig, und dieſer Zweig iſt nicht ſo unbedeutend, daß man ihn einem
alten Weibe oder Jungen uͤberlaſſen duͤrfte.


Ueber die Haltung des Schaͤfers und der Schaͤferknechte kann erſt im
Abſchnitte von der Schaͤferei geſprochen werden, indem ſeine Haltungs- und Loͤh-
nungsart ſehr verſchieden eingerichtet iſt. Bei der allgemeinen oͤkonomiſchen Berech-
nung koͤmmt er nur in Betracht, in ſofern er Geldlohn oder Deputat erhaͤlt.


Dann wird mehrentheils ein Ackervoigt, Meier, Oberknecht, Vor-
pfluͤger
gehalten, der insbeſondere bei den Ochſenpfluͤgen mit Tageloͤhnern vorar-
beitet, auch bei der Ernte und andern Arbeiten mitarbeitend das Ganze in Ordnung
haͤlt. Er ſoll zugleich die ſaͤmmtlichen Ackergeſchirre im Stande erhalten, und neue
verfertigen. In großen Wirthſchaften wird aber außer jenem oft noch ein beſonderer
Baumeier gehalten, der hauptſaͤchlich die Geſtellarbeiten macht, und zugleich die
Hofarbeiten, Reparaturen und kleinen Bauten beſorgt.


Ein oder mehrere Hofknechte, die bei allen vorfallenden Arbeiten zu Huͤlfe kom-
men, werden noch zuweilen gehalten; haͤufiger aber doch durch ſichere Tageloͤhner,
wenn man dieſe anders haben kann, erſetzt.


§. 193.


Dieſes Geſinde wohnt entweder auf dem Hofe, wird daſelbſt bekoͤſtigt und inSpeiſung auf
dem Hofe
oder Deputat.

allen Beduͤrfniſſen unterhalten, und iſt dann in der Regel unverheirathet. Oder es
wird ihm zu ſeiner Nahrung ein gewiſſes Deputat verabreicht, und wohnt dann meh-
rentheils in beſondern Gebaͤuden und iſt verheirathet. Jene Unterhaltungsart iſt
[144]Handarbeiten.
ohne Zweifel vortheilhafter in Anſehung der Koſten und der genaueren Aufſicht, un-
ter welcher dieſe Menſchen ſtehen. Je groͤßer ihre Anzahl iſt, um deſto mehr ver-
mindern ſich die Koſten jedes einzelnen, indem in Anſehung der Wohnung, der Feue-
rung, des Lichts und ſelbſt der Speiſung bei einer groͤßern Anzahl mehr erſpart wer-
den kann. Wo ſehr weniges Hofgeſinde gehalten wird, da koͤnnte es vielleicht rath-
ſamer werden, allen ein Deputat zu geben.


Haͤlt man aber einmal ſolches Hofgeſinde, ſo iſt es gewiß rathſam, die Zahl
derer, die Deputat bekommen, ſo viel moͤglich einzuſchraͤnken, und unverheirathete
Leute zu halten. Indem jene ihre ganze Familie aus der Wirthſchaft zu ernaͤhren
ſuchen, ſind ſie ſelten mit dem fuͤr ihre Perſon reichlich genug zugemeſſenen Deputate
zufrieden, ſondern ſuchen noch, was moͤglich iſt, nach ihrem Hauſe zu ſchaffen, wozu
man ihnen ſelten die Gelegenheit abſchneiden kann. Da man indeſſen zu einigen
Stellen, zum Meier, Kuh- und Ochſenhirten, aͤltere und geſetzte Leute
haben muß, ſo trifft man dieſe ſelten unverheirathet an, und muß ſich daher die
Deputateinrichtung bei ihnen gefallen laſſen.


§. 194.


Speiſung des
Geſindes.
In Anſehung der Haltung und Speiſung des Geſindes muß man auf die Ob-
ſervanz der ganzen Gegend Ruͤckſicht nehmen, und insbeſondere beim Antritt einer
Wirthſchaft die genaueſte Erkundigung einziehn. Abaͤnderungen darin zu machen,
iſt ſelten oder nie rathſam, und wenn man ſelbſt eine Verbeſſerung machen wollte,
wuͤrde man doch leicht die Unzufriedenheit dieſer ganz an die Gewohnheit klebenden
Menſchen erregen. Es hat in den meiſten Gegenden jeder Wochentag, jede Jahres-
zeit, mancher Feſttag ſeine eigene Speiſung, und die Leute wuͤrden unzufrieden wer-
den, wenn ſie an einem ſolchen Tage das nicht erhielten, was ſie vielleicht an einem
andern nicht eſſen moͤgen. In der Erntezeit tritt wohl allenthalben eine reichliche und
beſſere Speiſung ein, welcher man durchaus nichts abziehn oder darin abaͤndern darf,
wenn man die hier ſo wichtige Thaͤtigkeit und den Frohſinn der Leute nicht herabſtim-
men will. Wenn man das, was uͤblich iſt, bewilligt, und ſich uͤberzeugt, daß die
Leute es wirklich erhalten, ſo darf man auch der dennoch geaͤußerten [Unzufriedenheit]
durchaus nicht nachgeben, weil bei einer ſolchen Nachgiebigkeit die Forderungen die-
ſer Leute keine Graͤnzen zu haben pflegen.


§. 195.
[145]Handarbeiten.

§. 195.


Es laͤßt ſich der mannigfaltigen Verſchiedenheit wegen im Allgemeinen nichtsKoſten derſel-
ben.

uͤber die Unterhaltungskoſten eines Knechts oder einer Magd beſtimmen Der Unter-
ſchied iſt von einer Gegend zur andern ſo groß, daß er uͤber das Doppelte betraͤgt.
Jedoch findet man im Ganzen, daß das Geſinde da, wo es beſſer bekoͤſtigt wird,
und beſonders mehrere Fleiſchſpeiſen erhaͤlt, ſtaͤrker arbeitet und ſich zu allerlei Arbei-
ten mehr gebrauchen laͤßt, ſo daß die Koſten der von ihnen verrichteten Arbeit nicht
ſo verſchieden ſind, als die Koſten, die auf jede Perſon fallen. Man findet in ver-
ſchiedenen landwirthſchaftlichen und kameraliſtiſchen Handbuͤchern die Obſervanzen
beſonderer Gegenden angegeben, und jedes einzeln ſpezifizirt.


Am genaueſten berechnet iſt es von dem Grafen von Podewills in ſeinen
Wirthſchafts-Erfahrungen zu Guſow.


Nach einem allgemeinen, auf ſolche Angaben gezogenen Durchſchnitte muͤſſen
in den mir genauer bekannten Gegenden die Speiſungs- und ſaͤmmtliche Unterhal-
tungskoſten eines Knechts, Meiers, Hirtens, gleich dem Werthe von 34 Scheffel
Rocken oder 306 #; die einer Magd und eines Jungens zu 28 Schfl. gleich 252 #
angeſchlagen werden, worunter aber alles, was zu deren Haltung noͤthig, auch
Feuer, Licht, Betten u. ſ. w. mit begriffen iſt. Zu Gelde gerechnet iſt die Differenz
wegen des verſchiedenen Preiſes der Viktualien groͤßer.


Auch der Lohn iſt ſehr verſchieden; indeſſen pflegt er doch auch in gleicherem
Verhaͤltniſſe mit dem Preiſe des Getreides, als mit dem Nominalwerthe nach Gelde
zu ſtehen, und man kann ſolchen fuͤr einen Knecht auf 16 Schfl. Rocken oder 96 #,
und fuͤr eine Magd mit dem Leinen und was ſie ſonſt erhaͤlt auf 12 Scheffel
oder 72 # anſchlagen.


Der Lohn des Hofmeiers pflegt etwas hoͤher, der der Hirten etwas geringer als
der Knechtslohn zu ſeyn.


§. 196.


Andere Arbeiter erhalten entweder Tagelohn oder verdungenes Stuͤcklohn fuͤr einTage-, Stuͤck-
oder Quoten-
Lohn anderer
Arbeiten.

gewiſſes Maaß jeder Arbeit oder Quoten von dem Ertrage einer gewiſſen Arbeit.


Die Arbeit im Tagelohn erfordert die genaueſte Aufſicht, um die Menſchen bei
einer gewiſſen Thaͤtigkeit zu erhalten. Bei dieſer Tageloͤhnung verdienen die Men-
Erſter Theil. T
[146]Handarbeiten.
ſchen am wenigſten, und dennoch kommt in der Regel die Arbeit ſelbſt am hoͤchſten
dadurch zu ſtehen. Im allgemeinen Durchſchnitte verdient ein Tageloͤhner, der bloß
kunſtloſe und unangeſtrengte Arbeit verrichtet, in neun Tagen 1 Scheffel Rocken, iſt
alſo taͤglich auf 1 # anzuſchlagen. Weiber und ſchwaͤchere Leute verdienen in zwoͤlf
Tagen 1 Scheffel gleich ¾ #. Jedoch findet hierin Verſchiedenheit Statt.


Stuͤck- oder Akkord-Arbeiter erfordern weniger Aufſicht, und es braucht nur
die gemachte Arbeit ſelbſt gepruͤft zu werden. Dieſe Bezahlungsart iſt unleugbar fuͤr
den Wirth ſowohl als fuͤr den Arbeiter entſchieden vortheilhaft. Denn es iſt ein großer
Unterſchied, ob ein Arbeiter darauf bedacht iſt, ſeine Arbeit zu foͤrdern, oder nur
ſeine Zeit mit moͤglichſter Schonung ſeiner Kraͤfte hinzubringen. Er muß dabei na-
tuͤrlich mehr verdienen, als im Tagelohn, und kann ſich daher auch beſſer naͤhren,
ſich zu Hauſe mehrere Bequemlichkeit verſchaffen, geſund und bei Kraͤften erhalten.
Hierdurch wird ihm die Arbeit ſelbſt lieber, er ſinnet darauf, wie er ſich ſolche erleich-
tern kann, ſchafft ſich zweckmaͤßigere Werkzeuge an, und gewoͤhnt ſich an erleich-
ternde Handgriffe, beſonders wenn er eine Art von Arbeit zu gewiſſen Jahreszeiten
haͤufig macht. Er kann bei manchen Arbeiten Frau und Kinder zu Huͤlfe nehmen,
und letztere dadurch fruͤh zur Arbeitſamkeit gewoͤhnen, wodurch er um ſo mehr in
Wohlſtand koͤmmt. Weit entfernt alſo, dieſe Einrichtung zu verwerfen, — wie in
der That manche thoͤrichte Landwirthe aus dem Grunde thun, weil ihre Arbeiter da-
bei zu viel verdienen, obwohl ſie klar einſehen, daß ihnen doch die verrichtete Arbeit
weniger koſtet — wird der kluge Wirth keine Schwierigkeit ſcheuen, dieſe Einrich-
tung bei jeder Arbeit, deren Betrag ſich einigermaßen berechnen laͤßt, oder aus Er-
fahrung bekannt iſt, in Gang zu bringen.


Der Quotenlohn findet am haͤufigſten beim Abdreſchen des Getreides Statt,
wobei die Arbeiter den 14ten, 16ten oder 18ten Scheffel als ſogenannten Dreſcher-
hebe bekommen. Doch trifft man ihn auch ſelbſt bei der Ernte, und zumal bei den
Sichelſchnittern eingefuͤhrt an, welche die 11te, 12te oder 13te Garbe fuͤr das ganze
Erntegeſchaͤft erhalten. Auch laͤßt er ſich bei einigen andern Arbeiten, beſonders bei
dem Kartoffelausnehmen, mit Nutzen einfuͤhren, und man hat nur darauf zu ſehen,
daß hier, ſo wie bei andern Akkordarbeiten, die Sache gehoͤrig und ohne verluſtbrin-
gende Uebereilung geſchehe.


[147]Handarbeiten.

Wenn auch durch ſolche verdungene Arbeiten fuͤr den Landwirth nichts wei-
ter gewonnen wird, als daß die Arbeit ſchneller vollfuͤhrt werde, ſo iſt dieſer Ge-
winn in den meiſten Faͤllen ſchon ſehr groß.


§. 197.


Um ſich Tage- oder Stuͤckarbeiter zu ſichern, iſt es in den meiſten GegendenAnſetzung ar-
beitender Fa-
milien.

nothwendig, Wohnungen fuͤr ſolche arbeitende Familien zu haben, und ſie ihnen fuͤr
Geld oder gewiſſe Tagearbeiten zu vermiethen, mit der Bedingung, daß ſie aus-
ſchließlich, gegen einen beſtimmten Lohn, fuͤr den Herrn arbeiten muͤſſen. Die Zahl
dieſer Familien muß nach Verhaͤltniß der in der Wirthſchaft vorfallenden Arbeiten
berechnet und angeſetzt werden. Sie muͤſſen zu den nothwendigſten Arbeiten zureichen,
aber auch nicht uͤberfluͤſſig ſeyn, weil ſie allerdings in manchen Stuͤcken zur Laſt fallen
koͤnnen. Denn man muß dafuͤr ſorgen, daß ſie wenigſtens ihre Nothdurft haben,
und das ganze Jahr hindurch ſich taͤglich etwas verdienen koͤnnen. Wo dieſes ge-
ſchieht, wird es nicht leicht an ſolchen arbeitenden Familien fehlen, zumal wenn ihnen
außer der Wohnung auch noch die nothwendigſte Feuerung gegeben wird. Ein kleiner
Garten zum Anbau des nothwendigſten Gemuͤſes oder die Ausweiſung eines Stuͤck-
chen Landes iſt ihnen noͤthig, aber durchaus nicht ſo viel, daß es ihnen vortheilhafter
werden kann, den Haupttheil ihrer Arbeit fuͤr ſich ſelbſt und nicht fuͤr die Herrſchaft
zu verwenden: ein Verſehen, welches man in manchen Laͤndern gemacht hat. In
Gegenden, wo man auswaͤrts wohnende und unter keiner Verpflichtung ſtehende Ar-
beiter mit Sicherheit haben kann, wird man ſich freilich bei ſolchen beſſer ſtehen,
wenn man ſie gleich etwas theurer bezahlt. Kann man fremde Arbeiter nur zu ge-
wiſſen Zeiten haben, ſo muß man ſolche Arbeiten, die an keine beſtimmte Zeit gebun-
den ſind, wohin manche Meliorationsarbeiten gehoͤren, alsdann vornehmen, wenn
ſich Leute am meiſten anbieten und folglich am wohlfeilſten ſind.


§. 198.


Um die in einer Wirthſchaft erforderlichen Tageloͤhner oder Stuͤckarbeiter zu be-Handarbeiter.
rechnen, kommen unter den gewoͤhnlichen Arbeiten folgende in Anſchlag.


1) Das Pfluͤgen mit den Ochſen und mit zwei Pferden, wenn auf ein Vier-
geſpann nur ein Knecht gehalten wird.


T 2
[148]Handarbeiten.

2) Das Eggen mit Ochſen, wenn dieſes bei einer geringern Pferdehaltung zu-
weilen geſchieht, und auch die Fuhren mit Ochſen, wenn man darauf kein [Ge-
ſinde]
haͤlt.


3) Die Arbeiten beim Miſte, das Ausbringen aus den Staͤllen, und das zu-
weilen ſehr nuͤtzliche Umſtechen, Begießen und Abwaͤſſern deſſelben; dann das Auf-
laden des Duͤngers, wo man auf jedes Geſpann 1½ bis 2 Menſchen rechnet, je nach-
dem mit Wechſelwagen oͤfter abgefahren wird und der Miſt feſter liegt. Das Ab-
ſtoßen des Miſtes auf dem Felde verrichtet gewoͤhnlich der Knecht; doch iſt, wenn
mehrere Wagen fahren, ein Menſch zur Huͤlfe oft nuͤtzlich, der zugleich die richtige
Vertheilung der Haufen beachtet.


4) Das Miſtausbreiten auf dem Acker, wobei man annimmt, daß eine weib-
liche Perſon taͤglich 1 bis 1¼ Morgen, eine maͤnnliche 1½ bis 2 Morgen beſtreue.
Es kommt dabei auf die Staͤrke der Duͤngung, auf den Zuſtand des Miſtes und die
voͤllige Brechung und gleichmaͤßige Vertheilung an, welches letztere ſo wichtig iſt,
daß man keinen Tagelohn dabei ſparen ſollte. Zuweilen wird das Einharken oder
Einforken des langen Miſtes in die Pflugfurche noͤthig, wozu auf zwei Pfluͤgen
manchmal auf jeden Pflug eine Perſon erforderlich iſt.


5) Das Getreideſaͤen verrichtet in der Regel der Hofmeier. Man rechnet,
daß ein Mann 18 Scheffel Winterung und 24 Scheffel Soͤmmerung taͤglich ausſaͤet.
Geuͤbte Saͤer koͤnnen zwar weit mehr ausſaͤen, allein wenn man nach dem Getreide-
maaße rechnet, kommt es ſehr darauf an, wie ſtark ausgeworfen werde, und es wird
vielleicht, bloß um viel in einem Tage ausgeſaͤet zu haben, mancher Scheffel Ge-
treide unnuͤtz weggeworfen. Man muß daher auf die Flaͤche mehr als auf das Aus-
ſaatsmaaß Ruͤckſicht nehmen, und wenn einer taͤglich 15 bis 16 Morgen gut ſaͤet,
zufrieden ſeyn.


6) Bei der Ernte rechnet man, wenn mit einer Geſtellſenſe in Schwaden gelegt
wird, 2½ Morgen auf einen Maͤher, und beim Harken, Binden und Zuſammen-
ſetzen 2 Morgen auf eine Weibsperſon. Indeſſen koͤnnen kraͤftige Leute, die mit Luſt
arbeiten, um ⅓ mehr verrichten. Jener Satz kann immer etwas hoͤher angenommen
werden, wenn das Getreide mit der einfachen Senſe angelegt und abgerafft wird.
Beim Schneiden mit der Sichel macht eine Perſon im Durchſchnitt einen Mor-
gen fertig.


[149]Handarbeiten.

Wenn beim Einfahren die Entfernung des Ackers vom Hofe nicht groß iſt, und
die Arbeit mit Wechſelwagen raſch geht, ſo beſchaͤftigt ein Geſpann zwei maͤnnliche
Lader und eine Nachharkerin, ſonſt aber nur einen Mann.


Zum Abladen in der Scheune werden bei jener raſchen Arbeit zwei maͤnnliche
Ablader und zwei maͤnnliche Taſſer, und auf jede 10 Fuß der Tiefe des Taſſes drei
weibliche Perſonen erfordert. Bei laͤngern Zwiſchenzeiten ſind zwei maͤnnliche Per-
ſonen uͤberhaupt genug.


Wenn man mit den Pferderechen die Stoppel nachrecht, ſo macht ein Pferd
und ein Mann taͤglich 10 Morgen.


7) Beim Heumaͤhen rechnet man 1½ Morgen auf den Maͤher, und eben ſo
viel beim Heuwerben auf eine weibliche Perſon. Bei der oft großen Entfernung der
Wieſen muß weniger angenommen werden, und beim Heuwerben macht die Witte-
rung einen betraͤchtlichen Unterſchied, ſo daß man bei guter Witterung mit wenigern
Perſonen auskommt. Bei dem Maͤhen des Klees koͤnnen, weil der Boden ebener
iſt, 2½ Morgen auf die Senſe, und da ſeine Behandlung beim Heumachen ſehr ein-
fach iſt, 4 Morgen auf die Perſon angenommen werden.


Beim Auf- und Abladen des Heues werden auf der Wieſe dieſelben, auf dem
Heuboden die Haͤlfte der Perſonen wie beim Getreideeinfahren angenommen.


8) Beim Bau der behackten Brachfruͤchte ſind die Methoden verſchieden.
Wenn er mit den gehoͤrigen Inſtrumenten auf die zweckmaͤßigſte und erſparendſte
Weiſe betrieben wird, ſo werden folgende Handarbeiter per Morgen erfordert: Zum
Einlegen der Kartoffeln zwei Perſonen; zum Ausziehen des nach vollendetem Pferde-
hacken noch aufgeſchlagenen Unkrauts eine Perſon; zum Aufnehmen eine maͤnnliche
und acht weibliche Perſonen.


Beim Ruͤben- und andern feinen Saatdrillen beſaͤet ein Mann mit der Ma-
ſchine taͤglich 5 Morgen. Die Rillen kann ein Pferd mit zwei Mann taͤglich auf
12 Morgen ziehen.


Beim Bohnendrillen werden zur Vermeidung des Aufenthalts zwei Perſonen,
ein Mann und ein Junge, genommen, und beſchicken 5 bis 6 Morgen.


Das Verhacken und Vereinzeln gedrillter Ruͤben muß in Akkord gegeben werden.
Man bezahlt hier eine Reihe von 40 Ruthen Laͤnge mit 3 Pfennigen, und die Perſon
verdient ſich damit 5 bis 6 Gr. taͤglich. Sie macht alſo taͤglich ungefaͤhr 1 Morgen.


[150]Handarbeiten.

Beim Aufnehmen und Abſchneiden des Krauts werden vier bis fuͤnf Weiber
per Morgen erforderlich ſeyn.


9) Wenn bei der Futterung und Wartung des ſaͤmmtlichen Viehes das Ge-
ſinde nicht zureicht, insbeſondere wenn viel Haͤckſel gefuͤttert wird, ſo muͤſſen dazu
Tageloͤhner angeſtellt werden, deren Zahl ſich aber bei den mannigfaltigen Ver-
haͤltniſſen nicht berechnen laͤßt.


Beim Waſchen und Scheeren der Schafe rechnet man auf 1000 Stuͤck 60 bis
70 Arbeitstage.


Auch werden zu mancherlei Hof- und Hausarbeiten [Tageloͤhner] noͤthig ſeyn,
wenn man nicht uͤberfluͤſſiges Geſinde unterhaͤlt. Auch an die Stelle des kranken
Geſindes muͤſſen zuweilen welche angenommen werden.


10) Bei der Gartenbeſtellung, die indeſſen nur ſehr roh hier angenommen
werden kann, und wobei die Maͤgde helfen, rechnet man per Morgen jaͤhrlich
5 Arbeitstage.


11) Zur Aufraumung der Graͤben und Waſſerfurchen, zur Herſtellung der
Befriedigungen, Ausbeſſerungen entſtandener Schaͤden und der Wege muß man
per Morgen der ganzen Feldmark nach den Umſtaͤnden ½ oder 1 Perſon rechnen.
Es koͤmmt dabei beſonders auf mehrere oder wenige Befriedigungen, Wege und
Graͤben an.


12) Meliorationsarbeiten koͤnnen nicht berechnet werden. Man benutzt aber
die arbeitenden Menſchen dazu in den freieren Zeiten.


13) Das Abdreſchen des Getreides, welches in den meiſten Faͤllen gegen eine
beſtimmte Dreſcherhebe geſchiehet, gewoͤhnlich gegen den 16ten Scheffel.


Es verſteht ſich, daß dieſe Saͤtze nicht ganz allgemein angenommen werden
koͤnnen, und daß ſie bei der verſchiedenen Manipulation, Geſchicklichkeit und Ar-
beitſamkeit der Menſchen variiren. Die Arbeitsſaͤtze ſind ſo angenommen, wie
man ſie von der unangeſtrengten Arbeit eines Tageloͤhners erwarten kann, nicht ſo
wie ſie ein ruͤſtiger, thaͤtiger Arbeiter, der in Verding arbeitet, verrichtet. Indeſ-
ſen wird man ſie in Wirthſchaften, die nicht an beſondern Lokaluͤbeln laboriren,
oder in einer allgemeinen Kraftloſigkeit verſunken ſind, auch bei gewoͤhnlichen Ta-
geloͤhnern zureichend finden.


[151]Handarbeiten.

So wie man bei den Pferdearbeiten annehmen kann, daß das Geſpann zu-
reiche, wenn man bei der Beſtellung damit auskommt, ſo wird man mit den Hand-
arbeitern ausreichen, wenn man in der Erntezeit zur gehoͤrigen Vollfuͤhrung derſel-
ben Menſchen genug hat. Und dieſe Menſchen wird man wiederum bei einer gut
eingerichteten Wirthſchaft das ganze Jahr hindurch nuͤtzlich beſchaͤftigen koͤnnen.


§. 199.


Ein groͤßerer oder kleinerer Theil der Arbeit geſchieht zuweilen durch Frohn-Frohnden.
den, ſowohl mit dem Geſpann als mit der Hand. So vortheilhaft und dringend
die Aufhebung der Dienſte gegen einen billig auszumittelnden Erſatz fuͤr den Be-
rechtigten ſowohl als fuͤr den Leiſtenden, und insbeſondere fuͤr die allgemeine
Wohlfahrt in den bei weitem haͤufigſten Verhaͤltniſſen waͤre, ſo darf der Landwirth
ihren Gebrauch bis dahin doch nicht vernachlaͤßigen, ſondern muß den moͤglichſten
Nutzen daraus zu ziehen ſuchen. Es kommt dabei auf eine kluge Behandlung der
dienſtthuenden Leute vieles an, die nach dem National-, zuweilen nach dem
Dorf-Charakter der Menſchen verſchieden ſeyn muß. Wer es verſteht, die
Strenge nur wo ſie noͤthig iſt zu gebrauchen, dieſe Leute aber durch Guͤte und
kleine Wohlthaten zu einem ihnen ſelbſt vortheilhaften Fleiße zu ermuntern, die
Arbeitszeit bei mehrerem Fleiße abzukuͤrzen, ja unter gewiſſen Bedingungen Tage
zu erlaſſen, beſonders mit Ruͤckſicht auf ihre eigenen dringenden Geſchaͤfte, der
wird in vielen Faͤllen ungleich mehr bewirken, als mit der aͤußerſten Strenge
moͤglich iſt.


Wie viele Arbeit die Dienſte eigentlich thun, laͤßt ſich weder nach den Dienſt-
tagen, noch nach der ihnen durch beſondere Uebereinkunft oder Obſervanz zuge-
meſſenen Arbeit im Allgemeinen beſtimmen. Man muß dabei in jedem Fall auf
die Lokalitaͤt und die bisherige Erfahrung, wenn ſich die Umſtaͤnde der Bauern
nicht veraͤndert haben, Ruͤckſicht nehmen, aber immer von den muthmaßlich zu
erwartenden noch betraͤchtlich abziehen, wenn man ſicher ausreichen will.


Da außer einigen Diſtrikten Deutſchlands doch immer nur der kleinere Theil
der Arbeit durch Frohnden beſtritten werden kann, ſo muß man ihnen nur diejeni-
gen Arbeiten zutheilen, wobei es auf die Qualitaͤt derſelben nicht ſo ſehr ankommt.
Beim Pfluͤgen und Eggen, es ſey denn auf loſem Sandboden, iſt es von zu
[152]Handarbeiten.
großer Wichtigkeit, wie es geſchieht, indem der ſchlechte Ertrag ſchlecht gepfluͤg-
ter Felder einen weit groͤßern Verluſt ergiebt, als man dabei durch die Erſparung
des eigenen Geſpanns gewann. Dies iſt noch mehr der Fall, wo ihnen ein be-
ſtimmtes Tagewerk dabei vorgeſchrieben iſt. Wo man das Feld durch Hofedienſte
bearbeiten laſſen muß, da findet hoͤchſt ſelten ein verbeſſerter Ackerbau und Wirth-
ſchaftseinrichtung Statt. Wo moͤglich alſo muß man die Geſpanndienſte mit
Duͤnger-, Getreide- und andern Fuhren ihre Verpflichtung abarbeiten laſſen.
Mehrentheils rechnet man zwei Dienſtgeſpanne einem Hofgeſpann gleich. Es
iſt aber, wenn letztere nicht ſelbſt ſehr ſchlecht ſind, wohl aͤußerſt ſelten, daß
jene dieſen gleich kommen.


Auf Handdienſte kann man im Allgemeinen mehr rechnen, wenn die Men-
ſchen einigermaßen bei gutem Willen erhalten ſind. Man hat deshalb auch an-
genommen, daß drei dienſtthuende Perſonen zwei Tageloͤhnern gleich kommen.
Indeſſen tritt auch hierbei eine große Verſchiedenheit ein, und es giebt auch
Faͤlle, wo man faſt gar nicht auf ſie rechnen kann. Unter andern Umſtaͤnden
ſind ſie wenigſtens bei der Ernte ſehr nuͤtzlich und bei gewiſſen Aufmunterungen
ſehr thaͤtig.


Wenn man ſich nun nach den beſtehenden Verhaͤltniſſen berechnet hat, was
man uͤberhaupt oder an jeder Arbeit von den Frohnden erwarten darf, ſo wird
dieſes von den durch eigenes Geſpann, Geſinde oder Tageloͤhner zu verrichtenden
Arbeiten abgezogen.


§. 200.


Als Beiſpiele einer Arbeitsberechnung des Geſpannes ſowohl als der Men-
ſchen, theile ich hier vier ausgefuͤllte Schemata von verſchiedener Form mit,
welche ſich auf die in der Folge vorkommenden Wirthſchaftsberechnungen bezie-
hen, ſo wie ſie in einer hypothetiſchen zum Beiſpiel gewaͤhlten Wirthſchaft von
meinen Zuhoͤrern berechnet ſind.


I.Arbeits-
[[153]]
I.
Arbeitsberechnung

einer
Dreifelderwirthſchaft
von

• 1000 Morgen Ackerland, , • 150 - Wieſen, , and • 300 - Weide. 

In der Brache werden 50 Morgen mit Klee und 50 Morgen mit Erbſen beſtellt.


Erſter Theil. U
[154]Arbeitsberechnung.
[155]Arbeitsberechnung.
U 2
[156]Arbeitsberechnung.
[157]Arbeitsrechnung.
[158]Arbeitsberechnung.
  • Wenn 8 Pferde gehalten werden und 300 Arbeitstage thun . . . = 2400 Tage
  • und 16 einzelne Ochſen im Wechſel zu 240 Arbeitstagen . . = 1920 -
  • 4320 Tage,

ſo bleiben 318 uͤber, welche kaum zur Deckung der Nebenfuhren und Zufaͤllig-
keiten hinreichen. Wenigſtens wuͤrde noch ein uͤberkompletes Pferd noͤthig ſeyn.
Beſonders reichen im Sommer die Pferde bei der Ernte nicht.


Werden 15 Pferde gehalten, alſo 6 Pferde mehr, ſo werden ſie alle Arbeit decken.
Auf 16 Ochſen verlohnt ſichs kaum, einen Ochſenhirten zu halten, und ihnen
die Weide einzugeben, welche hier ohnehin ſehr knapp iſt, und fuͤr das Nutzvieh
noͤthig.


Koſtet die Unterhaltung eines Pferdes 535 # und die eines Ochſen 162, ſo werden
6 Pferde mehr als 16 Ochſen mit dem Ochſenhirten koſten 258 # oder 28⅔ Schef-
fel. Dieſe Erſparung wird aber durch die Unbequemlichkeit, zweierlei Geſpanne
zu halten, leicht uͤberwogen.


Wenn 1 Mann 220 Arbeitstage außer dem Abdreſchen thut, ſo erfordert die Wirth-
ſchaft 11 Familien, falls man keine auswaͤrtige Arbeiter haben kann. Dieſe
werden dann auch mit einiger Huͤlfe des Hofgeſindes zur Vollfuͤhrung der Ernte
in fuͤnf Wochen hinreichen.


Auf 22 Morgen Winterung kommt 1 Pferd.


[[159]]
II.
Arbeitsberechnung

einer
achtſchlaͤgigen Koppelwirthſchaft
von

• 1200 Morgen Ackerland, , • 150 - Wieſe, , and • 100 - Außenweide. 

Schlaͤge:


  • 1) Brache.
  • 2) Rocken.
  • 3) Gerſte.
  • 4) Hafer.
  • 5) Maͤheklee.
  • 6, 7, 8) Weide.

[160]Arbeitsberechnung.
[161]Arbeitsberechnung.
Erſter Theil. X
[162]Arbeitsberechnung.
[163]Arbeitsberechnung.
X 2
[164]Arbeitsberechnung.

Recapitulation.


  • Total-Summe der maͤnnlichen Arbeitstage . 1890
  • - - der weiblichen - . 835½.

Da man annimmt, daß wenn man im Fruͤhjahre mit dem Geſpann und im Som-
mer mit den Arbeitsleuten zureicht, dann auch mit demſelben Viehe und den-
ſelben Arbeitern die Wirthſchaft in allen Perioden auskomme, ſo nehme ich in
meiner Berechnung zum Ueberfluß 12 Pferde und 9 anzuſetzende Tageloͤhner-
familien an. — Wollte man dieſe Wirthſchaft auf Ochſen berechnen, ſo
duͤrfen doch der vielen Heu- und Erntefuhren wegen nicht unter 8 Pferden
gehalten werden, wogegen die uͤbrigen 4 durch 4 Wechſelochſen erſetzt wer-
den muͤßten.


[[165]]
III.
Arbeitsberechnung

einer
ſiebenſchlaͤgigen Fruchtwechſelwirthſchaft
mit
Stallfutterung
von

1200 Morgen Ackerland und 150 Morgen Wieſe
auf ſandigem, Lehm- oder Gerſtenboden.

Mit der Rotation
von


  • 1) Hackfruͤchten (Kartoffeln, Bohnen).
  • 2) Gerſte nach Kartoffeln, Weizen nach Bohnen.
  • 3) Klee. 4) Klee. 5) Winterung.
  • 6) Erbſen und Wicken. 7) Winterung.

[166]Arbeitsberechnung.
[167]Arbeitsberechnung.
[168]Arbeitsberechnung.
[169]Arbeitsberechnung.
Erſter Theil. Y
[170]Arbeitsberechnung.
[[171]]
IV.
[Arbeitsberechnung]

einer
Fruchtwechſelwirthſchaft in eilf Schlaͤgen
von

• 1200 Morgen Ackerland. , • 150 - Wieſe, à Morgen zu 15 Ctr. Heu. , and • 100 - Außenweide. 

Die eilf Schlaͤge, deren jeder 109 1/11 Morgen Ackerland enthaͤlt, liegen
in folgender Rotation:


  • 1) Brachfruͤchte mit 10 Fuder Duͤngung.
  • 2) Gerſte.
  • 3) Klee.
  • 4) Klee im Winter mit Jauche uͤberfahren.
  • 5) Raps mit 6 Fudern geduͤngt.
  • 6) Weizen.
  • 7) Erbſen mit 5 Fudern uͤberduͤngt.
  • 8) Rocken.
  • 9) Wicken mit 4 Fudern uͤberduͤngt.
  • 10) Rocken.
  • 11) Hafer.

Y 2
[172]Arbeitsberechnung.
[173]Arbeitsberechnung.
[174]Arbeitsberechnung.
[175]Arbeitsberechnung.
[176]Arbeitsberechnung.
[177]Arbeitsberechnung.
Erſter Theil. Z
[178]Arbeitsberechnung.
[179]Arbeitsberechnung.
Z 2
[180]Arbeitsberechnung.
[181]Direktion der Wirthſchaft.

Direktion der Wirthſchaft.


§. 201.


Die Direktion der Wirthſchaft ſteht in ſo naher Verbindung mit der Arbeit,
daß wir ſie unmittelbar nach derſelben erwaͤgen.


Dirigiren heißt, jedes Maaß und jede Art von Kraͤften in die ihnen moͤg-
lichſte, zweckmaͤßigſte und nachhaltigſte Thaͤtigkeit bringen.


Wir haben hieruͤber bereits in den §. §. 151 bis 159. im Allgemeinen, bei
der Berechnung der landwirthſchaftlichen Arbeiten, geredet, und werden das
Speziellere bei der Lehre von der Bearbeitung des Bodens betrachten. Es bleibt
alſo hier nur uͤbrig, von denjenigen Perſonen zu reden, welchen die Leitung der
Arbeiten in verſchiedenen Abſtufungen uͤbertragen wird, und von den Ruͤckſichten
und Maximen, welche dabei zu beobachten ſind.


§. 202.


Die erſte Perſon, von der alles abhaͤngig iſt oder ſeyn ſoll, auf welche dannDer Wirth-
ſchaftsdirektor
ſey unbe-
ſchraͤnkt.

aber auch die ganze Verantwortlichkeit faͤllt, nennen wir den Wirthſchafts-
direktor
. Er kann ſelbſt Eigenthuͤmer der Wirthſchaft oder ein anderer ſeyn,
der dann aber, in ſofern es auf die Direktion der Wirthſchaft ankommt, ganz in
deſſen Stelle treten, von allen ihm Untergebenen ſo betrachtet werden, und ſich
ſelbſt
ſo betrachten muß.


Im letztern Falle iſt ſein Geſchaͤft immer weit ſchwieriger, als im erſtern.
Dort iſt er nur ſich ſelbſt und ſeinem Verſtande fuͤr ſeine Unternehmungen verant-
wortlich; hier aber auch dem Eigenthuͤmer oder dem, der ihn an ſeine Stelle ge-
ſetzt hat. Im zweiten Falle iſt er verpflichtet, nicht nur nach dem mit dem Eigen-
thuͤmer verabredeten Plane zu verfahren, ſondern dieſem auch mehrentheils ein
ſicheres, beſtimmtes, disponibles Einkommen aus dem Gute jaͤhrlich zu bewir-
ken; wogegen es ihm als Eigenthuͤmer frei ſtehet, dieſes auf ein Jahr oder laͤnger
ganz oder zum Theil aufzuopfern oder vielmehr im Gute zu belegen.


Weiter aber darf die Beſchraͤnkung ſeiner freien Thaͤtigkeit nicht gehen,
wenn er nicht aufhoͤren ſoll, Direktor der Wirthſchaft zu ſeyn, und mithin von
der Verantwortlichkeit fuͤr den Erfolg freigeſprochen zu werden.


[182]Direktion der Wirthſchaft.

Will der Eigenthuͤmer, der die ganze Direktion einem andern uͤbertragen hat,
mehr thun als nachſehn, ob der verabredete Plan ausgefuͤhrt werde, und ob der
Direktor im Allgemeinen ſeine Pflichten erfuͤlle; will er ſich in die Ausfuͤhrung
ſelbſt miſchen, und in derſelben auch nur das Mindeſte abaͤndern; ſo hoͤrt der Di-
rektor auf, dieſes ſelbſtſtaͤndig zu ſeyn, und bleibt dann bloß untergeordneter Ge-
huͤlfe des Eigenthuͤmers.


Dieſen nenne ich Aufſeher oder Inſpektor; jenem freihandelnden Di-
rigenten der Wirthſchaft gebuͤhrt eher der Nahme Verwalter oder Admini-
ſtrator
, ob man gleich mit jenem Titel einen hoͤheren Rang wie mit dieſem
verbunden glaubt.


Ihm kann dann aber auch nichts weiter, als die gelungene oder mißlungene Aus-
fuͤhrung jedes einzelnen vom Prinzipal ihm uͤberlaſſenen Geſchaͤftes, durchaus
nicht der Erfolg im Ganzen beigemeſſen werden. Zwei Direktoren duͤrfen in einem
von einem Punkte ausgehenden und in einem Punkte ſich konzentrirenden Ge-
ſchaͤfte nicht ſeyn, oder es entſteht unvermeidlich die nachtheiligſte Unordnung und
Verwirrung daraus; es ſey denn, daß ſie in jedem ſpeziellen Akte der Direktion
ihr Urtheil und ihren Willen vollkommen vereinigten, das Wort des einen den
Sinn des andern vollſtaͤndig ausſpraͤche, oder beide ſich deſſelben Worts bedienten.
Dieſes aber iſt bei den mannigfaltigen Zufaͤlligkeiten, die ſchleunige Abaͤnderungen
erfordern, wohl unmoͤglich, und die Erfahrung lehrt, daß, wenn unter ſo be-
wandten Umſtaͤnden Wirthſchaften bei einer faſt ſtuͤndlichen neuen Vereinigung der
Direktoren beſtehen, dennoch immer Fehler vorgehen, die unter einem andern
Verhaͤltniſſe haͤtten vermieden werden koͤnnen.


§. 203.


Beſchraͤnkte
Lage deſſelben
iſt fehlerhaft.
Wenn ein beſtaͤndig, oder von Zeit zu Zeit abweſender Eigenthuͤmer, der die
Sache verſteht oder zu verſtehen glaubt, die Ausfuͤhrung der Geſchaͤfte nach ſeiner
Vorſchrift einem andern uͤbertraͤgt, ſo kann dieſer keinesweges als Direktor der
Wirthſchaft angeſehen, noch der Erfolg im Allgemeinen ihm beigemeſſen werden.
Es iſt in einem ſolchen Falle fuͤr beide Theile ſehr wichtig, daß ſie das Verhaͤlt-
niß, worin ſie zu einander und zu der Wirthſchaft ſtehen, genau und individuell
fuͤr dieſen Fall beſtimmen. Vom Aufſeher oder Inſpektor kann alsdann nur
die moͤglichſt beſte Ausfuͤhrung einer von einem andern gemachten Anordnung ver-
[183]Direktion der Wirthſchaft.
langt werden, keinesweges kann er aber fuͤr den Erfolg einſtehen, weil die Anord-
nung ſelbſt fehlerhaft geweſen ſeyn, und den Grund des ſchlechten Erfolges in ſich
gehabt haben kann. Dieſe Lage hat ungemein große Schwierigkeiten fuͤr beide
Theile, und wenn dabei nicht inniges perſoͤnliches Wohlwollen und liberale Nach-
ſicht eintritt, ſo kann ein ſolches Verhaͤltniß ſchwerlich beſtehen. [Zufaͤlligkeiten]
machen oft die Ausfuͤhrung auf die vorgeſchriebene oder verabredete Weiſe unmoͤg-
lich. Soll nun der Stellvertreter eine Abaͤnderung, die von der Vorſchrift mehr
oder minder abweicht, — aber je mehr ſie abweicht, den Zweck um ſo ſicherer zu
erreichen ſcheint — machen oder nicht? Dieſe Frage kann allein nach dem Grade
des Zutrauens, welches der eigentliche Wirthſchaftsdirektor auf ihn ſetzt, entſchie-
den werden. Macht jener nur die mindeſt moͤgliche, durch die Umſtaͤnde nothwen-
dig erforderte Abaͤnderung, ſo thut er, was man nach ſtrengem Rechte von ihm
fordern kann. Er thut aber zum Vortheile des Ganzen vielleicht ſehr wenig, und,
vielleicht nach ſeiner eigenen Ueberzeugung, etwas wirklich Schaͤdliches und Un-
rechtes, und muͤßte als ſelbſtſtaͤndiger Mann ganz anders verfahren. Thaͤte er
dieſes aber, und der Zufall beguͤnſtigte dann ſeine getroffene, mehr als nothwen-
dige Abaͤnderung nicht, oder bemaͤchtigte ſich eine eigenſinnige Laune ſeines Prin-
zipals, ſo ſetzte er ſich allerdings Vorwuͤrfen aus, die er bei der mindeſt moͤglichen
Abweichung haͤtte vermeiden koͤnnen.


Ein ſolches Verhaͤltniß iſt in der That ſo ſehr delikat, daß man es hoͤchſt ſel-
ten lange beſtehend findet, ohne daß Uneinigkeit und Unzufriedenheit es haͤufig
truͤbt, wo es dann nur durch gegenſeitiges Beduͤrfniß noch fortdauernd erhalten
wird, wobei aber in der Wirthſchaft alles ſchleppt und wackelt.


§. 204.


Noch ſchwieriger und verwickelter iſt der Fall, wo ein Eigenthuͤmer aus
ſelbſtgefuͤhltem Mangel an Kenntniſſen und Faͤhigkeit die Direktion der Wirth-
ſchaft einem andern uͤbertraͤgt, zu deſſen Kenntniſſen und Talenten er wenigſtens
im Zeitpunkte der Uebertragung das vollkommenſte Zutrauen haben mußte. Er
kann zwar im Allgemeinen die Ueberzeugung beibehalten, daß ſein Wirthſchafts-
direktor die Sache weit beſſer, wie er, verſtehe; aber dennoch wird ihm die Vor-
ſtellung leicht kommen, oder vielleicht von andern zugebracht werden, daß dieſes
oder jenes verbeſſert werden und dann einen groͤßern Erfolg haben koͤnne. Hier
[184]Direktion der Wirthſchaft.
iſt eine große Feſtigkeit des Charakters von beiden Seiten, zugleich mit einer
ſehr humanen Nachſicht noͤthig, wenn die Sache beſtehen, in Ordnung bleiben,
und nicht in lauter Stuͤckwerk zerfallen ſoll. Der Wirthſchaftseigenthuͤmer muß
ſich verſtaͤndiger Weiſe ſagen, daß ſein Wirthſchaftsdirektor die Sache nicht
allein beſſer verſtehe, ſondern auch nach ſeinem beſten Wiſſen ausfuͤhren wolle;
weil es ſonſt thoͤricht von ihm geweſen waͤre, ihn gewaͤhlt zu haben, oder, wenn
er ſich damals geirrt haͤtte, ihn beizubehalten. Aber er wird es doch oft nicht
laſſen koͤnnen, ſeine Vorſtellungen, daß dieſes oder jenes beſſer gemacht werden
koͤnne, laut werden zu laſſen. Dies iſt eine Inkonſequenz, die man der menſch-
lichen Schwaͤche verzeihen muß. Man findet ſie allenthalben, z. B. bei dem
Verhaͤltniſſe des Patienten zum Arzte. Jeder Patient weiß, daß ſein Arzt ſeine
Krankheit und die Behandlung derſelben beſſer verſtehen muͤſſe, wie er ſelbſt,
weil er ſonſt der aͤrgſte Thor waͤre, ihn zum Arzt zu waͤhlen und zu behalten;
aber dennoch koͤnnen es die Menſchen ſelten laſſen, bei ihrer oder nahe verwand-
ter Perſonen Krankheit ihrem Arzte Vorſchlaͤge zu thun, wovon ſie einen beſſern
Erfolg hoffen, als von den genommenen Maaßregeln des Arztes. Es gehoͤrt hier
ſo viel Humanitaͤt als Feſtigkeit von Seiten des Arztes, wie des Wirthſchafts-
direktors dazu, ſolche Vorſchlaͤge anzuhoͤren, ſo viel noͤthig und nuͤtzlich zu be-
antworten, aber ſich nicht irre machen zu laſſen in dem, was man nach eigener
Ueberzeugung fuͤr das Beſte haͤlt. Hat man es nun aber mit Menſchen zu thun,
die von ſo groͤßerm Eigenduͤnkel beſeſſen ſind, als ſie weniger Kenntniſſe und
Ueberlegung haben, ſo wird man auf jeden Fall nur Undank einernten, und ſie
werden ſich und andern immer ſagen, daß die Sache weit beſſer gegangen waͤre,
wenn man ihre Vorſchlaͤge oder — wie ſie es in dem Verhaͤltniſſe eines Eigen-
thuͤmers zum Wirthſchaftsdirektor denn wohl nennen — ihre Befehle befolgt
haͤtte. Ein rechtlicher, ſeiner Sache gewiſſer und auf ſich ſelbſt bauender Mann
wird ſolche Aeußerungen, wenn ſie ihm ſelbſt vorgetragen werden, kaltbluͤtig
und beſcheiden, jedoch mit Wuͤrde beantworten, und darum nicht minder thaͤtig
und konſequent in ſeinem Geſchaͤfte ſeyn. Werden ſie ihm aber durch einen drit-
ten zugebracht, ſo wird er Gerede Gerede ſeyn laſſen, und ſich nicht darum be-
kuͤmmern. Geht es aber bei dieſem Verhaͤltniſſe ſo weit, daß der Eigenthuͤmer
in die Fuͤhrung der Geſchaͤfte wirklich eingreift, ungeachtet er dem Adminiſtrator
das
[185]Direktion der Wirthſchaft.
das Ganze uͤbertragen hat, Anordnungen macht und Befehle giebt an Unterverwal-
ter oder Ackervoigte, ſo wird ſich kein rechtlicher Mann dieſes gefallen laſſen, ſon-
dern ſofort ſeinen Dienſt niederlegen, wozu er dann, wenn er ſich anders in dem
Kontrakte gehoͤrig vorgeſehen hat, das voͤllige Recht beſitzt.


§. 205.


Die Eigenſchaften, welche der Direktor einer großen Wirthſchaft beſitzenEigenſchaften
eines Wirth-
ſchaftsdirek-
tors.

muß, ſind dieſelben, die ich von jedem rationellen Landwirthe gefordert habe.
Daß dazu noch eine vorzuͤgliche Rechtſchaffenheit und ein entſchiedenes Ueberge-
wicht des Pflichtgefuͤhls uͤber alle Regungen des Egoismus hinzukommen muͤſſe,
wenn die Wirthſchaft nicht ſein Eigenthum iſt, verſteht ſich von ſelbſt. Maͤnner
dieſer Art ſind ſelten, und konnten unter den bisherigen Verhaͤltniſſen und der
Rohheit, worin ſich das landwirthſchaftliche Gewerbe befand, nicht haͤufig ge-
bildet werden. Indeſſen giebt es ſolche, die ſich, beſonders durch Enthuſiasmus
fuͤr die Sache, dem ſie lange jede perſoͤnliche Ruͤckſicht aufopferten, zu einer
Stufe ſeltener Vollkommenheit emporgeſchwungen haben, und dennoch wegen
des groͤßern Wirkungskreiſes lieber die Adminiſtration großer Landguͤter fuͤhren,
als ſelbſt eine kleinere Pachtung annehmen. Es iſt zu bedauern, daß dagegen
andere vorzuͤgliche Subjekte, aus Neigung, eine eigenthuͤmliche Wirthſchaft zu
beſitzen, ihre Thaͤtigkeit und Talente mehrentheils auf einen zu kleinen Wirkungs-
kreis beſchraͤnkten, obwohl man ihnen dies keinesweges verdenken kann.


Daß Maͤnner dieſer Art ſo ſalarirt ſeyn wollen und muͤſſen, daß ſie nicht
nur mit derjenigen Bequemlichkeit leben koͤnnen, welche Anſtrengung des Geiſtes
durchaus erfordert, ſondern auch ihren Kindern eine gebildete Erziehung geben
koͤnnen, iſt eine ſehr gerechte Forderung, und wer mit ihrer Salarirung geizt,
weil er nicht bedenkt, wie groß die Vortheile ſind, die ein einſichtsvoller Mann
ihm ſchaffen kann, der wird nie einen ſolchen erhalten.


§. 206.


Die Art der Salarirung wird verſchieden beſtimmt. Man hat es mehren-Salarirung
deſſelben.

theils fuͤr vortheilhaft gehalten, eine beſtimmte Quote von dem reinen Ertrage
im Ganzen, oder aber von dem, was eine Wirthſchaft uͤber eine gewiſſe An-
ſchlagsſumme giebt, als Hauptſalarium zu beſtimmen. Dieſe Einrichtung hat,
von einer Seite betrachtet, ſehr vieles fuͤr ſich, und faͤllt bei einem wirklich
Erſter Theil. A a
[186]Direktion der Wirthſchaft.
geſchickten und rechtlichen Adminiſtrator mehrentheils zur Zufriedenheit beider
Theile aus. Aber ſie wird ſchwierig in Anſehung der Meliorationen. Dieſe
vermindern immer den Kaſſenuͤberſchuß, und wenn nach ſolchem nur die Quote
beſtimmt werden ſoll: ſo gereichen ſie zum Nachtheile des Adminiſtrators, und
er muß ein edeldenkender Mann ſeyn, wenn er in der Hinſicht nicht manche unter-
laͤßt. Deshalb wird nun freilich uͤber Meliorationen oft etwas beſonderes be-
ſtimmt, und die aus der Wirthſchaftskaſſe darauf verwandten Koſten werden zum
reinen Ertrage gezaͤhlt. Aber damit iſt bei weitem noch nicht genug geſchehen;
denn die wichtigſten Meliorationen werden durch eine Aufopferung des Ertrages
in den erſten Jahren und groͤßere Anſtrengung der Wirthſchaftskraͤfte bewirkt,
und dieſes laͤßt ſich ſehr ſchwer evident nachweiſen. Dieſe Schwierigkeit kann
nur durch einen langen, vielleicht lebenslaͤnglichen Kontrakt gehoben werden, wo
der Adminiſtrator den auch auf ihn fallenden Theil des durch Aufopferungen in
den erſten Jahren um ſo ſtaͤrker fuͤr die Folge erhoͤheten Ertrages ſich und der
Wirthſchaft aufſpart. Einen ſolchen Kontrakt geht aber niemand gern ein.


Ich geſtehe deshalb, daß ich beſtimmte Salarien vorziehe, wobei aber die
Ausſicht auf Gratifikationen gegeben werden kann, wenn ſich der Ertrag nach einer
Reihe von Jahren nachhaltig vergroͤßert.


Fuͤr eine ſehr unangemeſſene Einrichtung halte ich es, den obern Wirth-
ſchaftsbeamten Deputate von Viktualien zu ihrer Konſumtion zu geben, mit dem
Rechte, das Uebrige zu verkaufen. Es kann vielleicht nichts mehr wie dieſes
einen noch ſchwankenden oder ſchwachen Mann zur Unrechtlichkeit verleiten. Nur
der erſte Schritt koſtet, und zu dieſem findet ſich eben hierdurch ſo leicht Gelegen-
heit, die zuerſt vielleicht nicht den Mann ſelbſt, aber die Frau oder Hausgenoſſen
reizet, ſich einen unerlaubten Vortheil zu machen. Man gebe daher den obern
Beamten durchaus Alles, was ſie von den Erzeugniſſen der eignen Wirthſchaft
gebrauchen; geſtehe ihnen aber auch nicht den geringſten Handel fuͤr eigene Rech-
nung zu.


§. 207.


Uebrige
Wirthſchafts-
Beamte.
Auf großen Guͤtern iſt gewoͤhnlich dem erſten Wirthſchaftsbeamten ein Kaſ-
ſen-
und Rechnungsfuͤhrer oder Rentmeiſter, und ein Korn- und
Viktualienſchreiber, oder wie er an einigen Orten heißt, Kaſtner, Ka-
[187]Direktion der Wirthſchaft.
ſtenbeamter zugeſellt. Sie ſind in ſofern dem oberſten Beamten untergeord-
net, daß erſterer nur auf Anweiſung deſſelben Ausgaben macht, und ihm Einnah-
men taͤglich anzeigen muß. Dagegen hat der Oberbeamte mit der Einnahme und
Ausgabe des Geldes durchaus nichts zu thun, als daß er die Kaſſe nachſieht, und
wenn ſich das Geld darin angehaͤuft hat, es in großen Summen gegen Quit-
tung herausnimmt.


Auf gleiche Weiſe verhaͤlt ſich’s mit dem uͤber die Vorraͤthe geſetzten Beam-
ten, der alle Erzeugniſſe der Wirthſchaft einnimmt und ausgiebt, und auch fuͤr die
Anſchaffung des Fehlenden ſorgt. Er muß aber darin die Anweiſung des Ober-
beamten genau befolgen, dieſe Anweiſungen, wie an manchen Orten gebraͤuchlich
iſt, ſchriftlich von ihm in Empfang nehmen, und ſolche Zettel als Belege ſeiner
Rechnung aufbewahren.


Man hat ſich dadurch gegen Unrechtlichkeiten und Betruͤgereien noch mehr
zu ſichern geglaubt, daß man dieſes Perſonal noch mit einem oder mehreren Kon-
trolleurs und Gegenſchreibern vergroͤßerte. Nach verſchiedenen Einrichtungen die-
ſer Art, die mir bekannt ſind, muͤſſen dadurch alle Geſchaͤfte auf eine hoͤchſt nach-
theilige Weiſe vervielfacht und aufgehalten werden, ſo daß uͤber die Form das
Weſen der Wirthſchaft nothwendig leiden muß, und daß ſich kaum eine ſo be-
traͤchtliche Veruntreuung denken laͤßt, die den reellen Nachtheil, welcher hieraus
entſteht, uͤberwoͤge. Die Ausgabe eines Scheffels Getreide muß von vier bis
fuͤnf Haͤnden atteſtirt werden, und drei Perſonen muͤſſen erſt mit ihren Schluͤſſeln
ſich verſammeln, um zu einem Vorrathe gelangen zu koͤnnen. Ueberdem aber
glaube ich, daß eine ſolche Einrichtung bei allen ihren Formalitaͤten zu Verun-
treuungen eher anreize, als davon zuruͤckhalte. Perſonen, die uͤber Verun-
treuungen immer wachen ſollen, oder denen ſie immer zugetrauet werden, werden
mit dem Begriff davon ſo vertraut, daß ſie den Abſcheu, welchen jeder ehrliche
Mann dagegen hat, nur zu leicht verlieren, und iſt es nun bei einem ſolchen Per-
ſonale einmal dahin gekommen, daß einer dem andern etwas nachgeſehen hat, ſo
wird dieſer jenem ſo viel mehr nachſehen muͤſſen, und ſo wird es bald keine beſſer
organiſirte Diebesbande geben, wie dieſe ſich kontrollirende Geſellſchaft, und es
wird dann beinahe unmoͤglich, ſie des augenſcheinlichſten Betruges zu uͤberfuͤhren,
weil ſie nun, ihrer allgemeinen Straͤflichkeit wegen, alle fuͤr einen Mann ſtehen,
A a 2
[188]Direktion der Wirthſchaft.
und ſich einander ihre angebliche Rechtlichkeit bezeugen. Dagegen muß der ein
ſehr ſchlechter und von Grund aus verdorbener Menſch ſeyn, der bei vollem be-
zeugten Zutrauen Veruntreuungen begeht. Es giebt aber Zeichen, woran man
Menſchen dieſer Art ſehr bald erkennt.


§. 208.


Vorwerks-
und Unter-
verwalter.
Wenn Beſitzungen aus mehrern Guͤtern oder Vorwerken beſtehen, ſo pflegt
ein jedes ſeinen beſondern Aufſeher oder Verwalter zu haben, die dann dem allge-
meinen Wirthſchaftsdirektor ſubordinirt ſind, und von dieſem, ſo oft es noͤthig
iſt, ſpezielle Vorſchriften zu ihrem Verfahren erhalten. Je nachdem dieſe Vor-
werke ihren eigenen Haushalt, Beſtand von Zug- und Nutzvieh und die dazu ge-
hoͤrigen Menſchen haben, oder in Hinſicht alles deſſen mit dem Haupthofe in ge-
nauer Verbindung ſtehen, von daher ihren Bedarf erhalten, und dahin ihren
Ertrag abliefern, auch weiter oder naͤher abgelegen ſind, wohnt ein ſolcher Ver-
walter auf dem Vorwerke oder auf dem Haupthofe, und begiebt ſich von hier
ab taͤglich dahin.


Verwalter dieſer Klaſſe koͤnnen bloß mechaniſch unterrichtete Leute ſeyn,
welche nur die Gewandheit haben, poſitive Vorſchriften, die ihnen unter allen
Umſtaͤnden gegeben werden, und die ſie einholen muͤſſen, auszufuͤhren. Thaͤtig-
keit, Aufmerkſamkeit, Redlichkeit, ein gewiſſes praktiſches Gefuͤhl und Augen-
maaß und puͤnktliche Folgſamkeit ſind die noͤthigen Eigenſchaften dieſer Leute; auf
gruͤndliche Kenntniſſe kommt es bei ihnen nicht an, und ein bischen fragmentari-
ſches Wiſſen, was uͤber ihren taͤglichen Wirkungskreis hinausgeht, wird vielmehr
leicht nachtheilig. Leute dieſer Art werden am beſten aus dem gewoͤhnlichen
Bauerſtande genommen, und man waͤhlt dazu am beſten ſchon fruͤh in der Jugend
Burſchen aus, die ſich durch Aktivitaͤt, Ehrliebe und Rechtlichkeit vor andern
auszeichnen, ſucht ſie ſich anhaͤnglich zu machen, und giebt ihnen allmaͤhlig einen
Vorzug, macht ſie dann zu ſogenannten Ackervoigten oder Meiſterknechten,
welche die Aufſicht uͤber anderes Geſinde und beſondere Geſchaͤfte fuͤhren, laͤßt ſie
im Schreiben und Rechnen mehr unterrichten, und bringt ſie ſomit dahin, daß ſie
bei mehr geſetzten Jahren die Ueberſicht der Geſchaͤfte einer ſpezialen Wirthſchaft
erlangen, und nun die Fuͤhrung derſelben uͤbernehmen koͤnnen. Bei Menſchen,
welche man ſich auf dieſe Weiſe angezogen hat, und die im Geſindesſtande die
[189]Direktion der Wirthſchaft.
Probe ausgehalten und ſich fortdauernd gut betragen haben, wird man diejenige
Treue und Anhaͤnglichkeit an die Herrſchaft, die bei ſolchen Verwalterſtellen ſo
noͤthig und unter dem gewoͤhnlichen Schlage dieſer Menſchen ſo ſelten iſt, am
ſicherſten antreffen. Dieſe Leute muͤſſen ſoviel als moͤglich in ihren baͤuerlichen
Sitten, Lebensart und Kleidung erhalten werden; und man muß ihnen daher die
Gelegenheit, mit andern aus der gewoͤhnlichen Unterverwalter- oder Schreiber-
Klaſſe umzugehen, abſchneiden, und ſie durch leicht begreifliche Gruͤnde vor der
Thorheit und Laͤcherlichkeit, den hoͤhern und gebildetern Staͤnden nachaͤffen zu
wollen, verwahren, ihnen ſelbſt einen gewiſſen Stolz auf ihren Stand als Land-
mann einfloͤßen, und die mehrere Achtung, deren ſie im Bauernrocke genießen,
und die ſie durch modiſche Kleidung nur verringern wuͤrden, vorſtellen. Sie
muͤſſen nicht auf den Gedanken verfallen, ſich mit den hoͤheren Staͤnden zu ver-
gleichen, ſondern nur mit Perſonen ihres Standes. Sobald ſie Aufſeher abge-
ſonderter Wirthſchaften ſind, iſt es am beſten, daß ſie heirathen, und daß man
ſie dabei zu einer vernuͤnftigen Wahl vermoͤge, aber vor einer Verbindung mit
einer Kammerjungfer oder einer geputzten Stadtmamſell warne. Solche Leute
muͤſſen dann ſo geſetzt werden, daß ſie mit Behaglichkeit leben, und ihre Kinder,
deren Erziehung man ſich ſelbſt annehmen muß, gut aufbringen koͤnnen.


Dieſe Weiſe, ſich treue und in ihrem Wirkungskreiſe hinlaͤnglich geſchickte
Leute zu verſchaffen, iſt in der That ſo ſchwierig nicht, wie man glaubt. Wo
das Geſinde nicht, wie in einigen Gegenden, durchaus verdorben iſt (wozu mei-
ner Bemerkung nach faſt allgemein der Zwangdienſt die Hauptveranlaſſung giebt),
wird man haͤufig ſolche Knechte antreffen, die ſich in einem Jahre, faſt in den Ne-
benſtunden, zu Spezialverwaltern bilden laſſen.


Aber auch Leute aus dem Bauerſtande, die als Soldaten gedienet haben und
zum Unterofficier gelanget dann verabſchiedet ſind, paſſen ſich oft vorzuͤglich zu
Verwaltern dieſer Art.


Man darf aber nie zugeben, daß Leute dieſer Art uͤber die ihnen bezeichneten
Grenzen mit ihrer Willkuͤhr hinausgehn, weil ſie doch ſelten faͤhig ſind, den ganzen
Zuſammenhang und insbeſondere den Einfluß auf die entferntere Zukunft zu uͤber-
ſehen und zu berechnen. Sie ſind ſelten im Stande, in die Ferne voraus zu ſehen,
denken immer nur auf den Gewinn oder die Erſparung im laufenden Wirthſchafts-
[190]Direktion der Wirthſchaft.
jahre, und halten ſich oft aus Anhaͤnglichkeit fuͤr die Herrſchaft verpflichtet, dieſen
durch Vernachlaͤßigung entfernterer Ruͤckſichten zu vergroͤßern. Sie muͤſſen deshalb
puͤnktlich die ihnen gegebenen Vorſchriften zu befolgen angehalten werden, und es
iſt gut, ſie daran zu gewoͤhnen, daß ſie auf militaͤriſche Weiſe die erhaltene Ordre
auf der Stelle in ihr Taſchenbuch eintragen, und auch aus dem Taſchenbuche, worin
ſie alle Vorfaͤlle anzeichnen muͤſſen, ihren Rapport dem Wirthſchaftsdirektor ma-
chen, damit die Entſchuldigung der Vergeſſenheit oder des unrichtigen Verſtehens
wegfalle. Nach ihrer zunehmenden Faͤhigkeit und Ueberſicht des Ganzen kann man
ihnen dann die Grenzen ihrer Willkuͤhr immer etwas weiter ſtecken. Nur muß man
es durchaus nie gut heißen, wenn ſie ſelbige uͤberſchritten oder in irgend einem
Stuͤcke anders verfahren haben, als es ihnen vorgeſchrieben war, geſetzt auch, daß
ſie dadurch wirklich Nutzen geſchafft und der Erfolg die Richtigkeit ihrer Maaßregel
beſtaͤtigt haͤtte. Denn der Vortheil, der zufaͤllig einmal dadurch geſtiftet worden,
wuͤrde wahrſcheinlich durch hoͤhern Nachtheil uͤberwogen werden, wenn ſie ſich nun
zu viel anmaaßten, und an den Vorſchriften, die ſie erhalten, abaͤnderten, wozu
ſie ein einmal eingeerntetes Lob ſehr leicht anreizen kann.


Das Leſen landwirthſchaftlicher Schriften, welches manche zur Aufklaͤrung der
gewoͤhnlichen Wirthſchafter und ſelbſt des Landvolks ſo allgemein empfehlen, muß
man bei allen, die keine wiſſenſchaftliche Bildung genoſſen haben, entweder gaͤnzlich
verhuͤten, oder es mit großer Vorſicht leiten, und ihnen nur ſolche Buͤcher oder viel-
mehr Stellen aus Buͤchern zu leſen geben, die ihnen in ihrer Lage keine unrichtige
oder halbwahre und ſchiefe Vorſtellungen geben.


Insbeſondere taugen ſolche Schriften nicht, welche Gutes und Schlechtes,
Wahres und Falſches untereinandergemengt in Bruchſtuͤcken enthalten, obwohl
man ſie haͤufig in der Form von Kalendern, Wochenſchriften und Zeitungen unter
den unaufgeklaͤrten Landleuten zu verbreiten ſucht, und etwas fuͤr dieſe Menſchen
Nuͤtzliches dadurch zu ſtiften vermeint. Keine Gattung von Schriften erfordert eine
groͤßere Auswahl und Vorſicht, und freilich auch mehreren Fleiß und Kunſt, wie
ſolche, die man populaͤr nennt. Ein jeder Beobachter wird ſich der Faͤlle erinnern,
wo unausgewaͤhltes Leſen Vorwitz und Aberwitz bei ſonſt vernuͤnftigen Menſchen aus
dieſer Klaſſe erzeugt hat.


§. 209.


Lehrlinge.
Bildung der-
ſelben.
Man hat gewoͤhnlich die Meinung, daß die Bildung zum tuͤchtigen Wirth-
ſchafter vermittelſt eines Durchganges durch die verſchiedenen Klaſſen eines ſoge-
nannten Zoͤglings, Schreibers, Unterverwalters, Verwalters, Inſpektors,
[191]Direktion der Wirthſchaft.
oder was man ihnen ſonſt fuͤr Titel giebt, geſchehen muͤſſe. Man wird daher oft
gebeten, einen jungen Menſchen von hoͤherer Erziehung in die Wirthſchaft aufzu-
nehmen, und manche glauben ihn nuͤtzlich gebrauchen zu koͤnnen. Ein ſolcher jun-
ger Menſch wird dann erſt als Lehrling einem Schreiber beigeſellet, und von die-
ſem zur Aufſicht uͤber eine Zahl von Arbeitern bei irgend einem Geſchaͤfte, von
dem er den Grund nicht einſieht, hingeſtellt, um zuzukucken, weshalb ihn dann
die Schreiber mit dem Titel eines Kuckucks zu beehren pflegen. Er vertritt da
hoͤchſtens die Stelle einer Vogelſcheuche, wodurch natuͤrlicherweiſe nur Langeweile
und Unluſt bei ihm erregt werden kann. Nachdem er eine Zeitlang ſo geſtanden
hat, und er mit der Lokalitaͤt etwas bekannt geworden iſt, uͤbertraͤgt man ihm
dieſe und jene Ausfuͤhrung, die er bisher zwar angeſehn, aber aus Unbekannt-
ſchaft mit den Gruͤnden dennoch kaum beobachtet hat. Nachdem er einige Lehr-
jahre hindurch hierbei immer mehr abgeſtumpft, und der Sache recht muͤde gewor-
den, von den uͤbrigen Verwaltern und Schreibern, je nachdem er mehr oder min-
der zuzuſetzen hat, tuͤchtig gehudelt oder in dem burſchikoſen Ton — der bei die-
ſen Menſchen ein Mittelding zwiſchen Handwerksgeſellen- und Studentenweiſe
iſt — initiirt worden, auch ein gutes deutſches Solo oder L’Hombre ſpielen ge-
lernt hat, tritt er nun ſelbſt als Verwalter in Kondition, und nennt ſich einen
Oekonomen. Er ſchafft ſich einige Buͤcher an, die ihm der Zufall aus der Ver-
laſſenſchaft eines Kollegen, oder ein Buchhaͤndler, oder ein Antiquar in der
Stadt aufheftet, und haͤlt dabei in Kompagnie die landwirthſchaftliche Zeitung.
Er merkt doch nun, daß es gut ſey, etwas zu wiſſen, und es entſteht ein gewalti-
ger Durſt nach Rezepten bei ihm. Das Ganze, meint er, koͤnne nun einmal
nicht beſſer in der Wirthſchaft ſeyn, wie er es gelernt hat, aber ſo in einzelnen
Stuͤcken koͤnnten die Gelehrten mit ihren Arcanis wohl etwas ausrichten. Auf die
Weiſe wird der gewoͤhnliche Schlag von ſogenannten Oekonomen gebildet, die dem
ganzen Stande die Veraͤchtlichkeit und das Mißtrauen zugezogen haben, welche
man fuͤr ſie heget, und die nur immer groͤßer wird, je mehrere Praͤtenſionen un-
gebildete Leute dieſer Art machen, und je mehr ſie ſich in gewiſſen aͤußern For-
men den wohlerzogenen Staͤnden naͤhern wollen. Es haͤlt ſchwer, daß die-
jenigen, welche ſich durch eigene Energie daraus emporgehoben haben, ſich
von der Makel voͤllig befreien.


[192]Direktion der Wirthſchaft.

Auf dieſe Weiſe, welche noch aus den Zeiten herſtammt, wo man keine an-
dere Bildung als nach der Art der Handwerkszuͤnfte in jedem Gewerbe kannte,
wird nur ſelten ein guter Landwirth gebildet werden. Will man einen jungen Men-
ſchen zur Landwirthſchaft erziehen, ſo iſt es allerdings gut, wenn er jede einzelne
Handgriffe kennen und uͤben lernt. Man laſſe ihn daher durchaus alle Arbeiten
auf dem Hofe und Felde ſelbſt uͤben, und von einem geſchickten Knechte darin unter-
weiſen. Außerdem aber ſtehe er unter der unmittelbaren Aufſicht des gebildeten
Wirthſchaftsdirektors, ſey und lebe nur mit ihm, und komme nicht in die Schrei-
berſtuben, ſo lange naͤmlich dieſe Leute noch ihre bisherigen Sitten beibehalten.
Er werde dann zugleich in allen Direktionsgeſchaͤften, ſey es auch nur als Ab-
ſchreiber, gebraucht, und allmaͤhlig zur Reviſion gewiſſer Arbeiten und Ausfuͤh-
rungen, wenn er naͤmlich erſt beſtimmt weiß, worauf es dabei ankomme. Hier-
nach kann es oft nuͤtzlich ſeyn, einen ſolchen jungen Menſchen neben einem geſetz-
ten, ſchon bejahrten Vorwerksverwalter anzuſtellen, um dieſen etwa in der Jour-
nal- und Regiſterfuͤhrung zu erleichtern und die Ueberbringung der Rapports abzu-
nehmen. Ein junger genialiſcher Menſch wird oft mit großem Nutzen bei einem
ſteifen routinirten Menſchen geſtellt, wie man einem ſchlank aufſchießenden Baume
einen ſteifen Pfahl giebt, um ihn in einer geraden Richtung zu erhalten.


§. 210.


Unteraufſeher.Dagegen ſind in allen groͤßeren und ſelbſt mittleren, mit Energie gefuͤhrten
Wirthſchaften die Arbeitsaufſeher, welche man Meier, Ackervoigte oder
Meiſterknechte nennt, von Wichtigkeit. Sie werden, wie ich oben von den
Unterverwaltern geſagt habe, erzogen, und nachher als ſolche angeſtellt. Sie
muͤſſen ſich nicht beſinnen, wo es noͤthig iſt, ſelbſt mit Hand anzulegen und vor-
zuarbeiten; aber eigene Anſtrengung darf doch nicht das ſeyn, was man vorzuͤglich
von ihnen fordert, ſondern richtige Ausfuͤhrung der Arbeit mit moͤglichſter Erſpa-
rung der Kraͤfte und der Zeit, und Erhaltung der Ordnung unter den Arbeitern.
Man findet der Bedienten dieſer Art gewoͤhnlich zu wenige in den Wirthſchaften
groͤßeren Umfanges, theils wohl, weil man den Nutzen, den ſie ſtiften, nicht ge-
nugſam wuͤrdiget, theils weil Menſchen, die ſich dazu qualifiziren, in manchen
Gegenden unter der dienenden und arbeitenden Klaſſe ſelten zu finden ſind. Die
eigene Erziehung derſelben ſcheint freilich langweilig, aber ſie verlohnt ſich der
Muͤhe.
[193]Direktion der Wirthſchaft.
Muͤhe. Sind mehrere vorhanden, ſo muͤſſen die Geſchaͤfte beſtimmt unter ſie
vertheilt werden, und man ſetzt den einen als Ackervogt, den andern als Hofvogt,
und vielleicht einen dritten als Viehvogt an, wenn der Umfang der Geſchaͤfte es
erfordert, jedoch ſo, daß ſie im Nothfall einer des andern Stelle vertreten.


§. 211.


Eine weibliche Aufſeherin iſt bei einem Theile der Hofgeſchaͤfte, bei derDie Wirth-
ſchafterinn.

Meierei und dem innern Haushalte, uͤberhaupt aber bei allen Arbeiten, die aus-
ſchließlich von Weibsperſonen verrichtet zu werden pflegen, von großer Wichtig-
keit. Trifft man eine Perſon, welche ſich dazu voͤllig qualifizirt, Kenntniſſe, Thaͤ-
tigkeit, Ordnungsliebe und Haͤuslichkeit verbindet, ſo iſt ſie unſchaͤtzbar. Selten
iſt der Fall, wo ſich nicht ein gewiſſer Eigenſinn und Vorurtheile mit jenen vor-
zuͤglichen Qualitaͤten verbinden. Dieſen muß man, wenn ſie aus keiner uͤbeln
Quelle herruͤhren, nachgeben, die Perſon in ihrer Willkuͤhr nicht zu ſehr beſchraͤn-
ken, ſie in Reſpekt zu erhalten ſuchen, und ihr insbeſondere uͤber das weib-
liche Geſinde freie Dispoſition laſſen. Viele Geſchaͤfte werden von weiblichen
Perſonen ungemein viel beſſer, als von maͤnnlichen ausgefuͤhrt, indem letztere da-
bei zu leicht in ein Extrem verfallen, entweder zu wenig Aufmerkſamkeit darauf
verwenden, oder in eine kleinliche Pedanterie, die ihre Maaßregeln doch nicht
auszufuͤhren vermag.


§. 212.


Unter dem ganzen Perſonale einer großen Wirthſchaft muß durchaus eineVerhaͤltniſſe
des Perſonals
in einer groͤ-
ßern Wirth-
ſchaft.

beſtimmte Begraͤnzung der Geſchaͤfte eines Jeden Statt finden, worin nur auf
ausdruͤckliche Vorſchrift des Wirthſchaftsdirektors eine Abaͤnderung oder Eingriff
gemacht werden darf. Es muß nicht zugegeben werden, daß einer fuͤr den andern
irgend ein Geſchaͤft ohne ſpezielle Einwilligung des Direktors uͤbernehme, weil
ſonſt die Verantwortlichkeit wegfaͤllt, und bei gemachten Fehlern ſich einer durch
den andern entſchuldigt. Bei denen aber, die in einem Fache angeſtellt ſind,
muß vollkommene militairiſche Subordination erhalten werden, und es muß bei
Ertheilung der Befehle ſowohl, als bei Anfragen und etwanigen Beſchwerden nie
ein Grad uͤberſprungen werden. Die Befehle werden nur durch den unmittelbar
Vorgeſetzten einem Jeden ertheilt; und wenn ſelbſt der Wirthſchaftsdirektor etwas
Fehlerhaftes von Einem machen ſieht, und es mit der Verbeſſerung nicht hoͤchſt
Erſter Theil. B b
[194]Direktion der Wirthſchaft.
eilig iſt, ſo muß er es nicht ihm, ſondern ſeinem Vorgeſetzten verweiſen, weil
ſonſt gar zu leicht widerſprechende Befehle entſtehen, wodurch die Leute verwirrt
gemacht werden, oder woraus ſie doch ſo leicht Vorwand hernehmen, Unordnun-
gen zu begehen, und die Anweiſungen ihrer unmittelbar Vorgeſetzten nicht zu
befolgen.


Wenn vom Wirthſchaftsdirektor etwas angeordnet wird, was außer dem
Gewoͤhnlichen iſt, was andere gemachte Einrichtungen aufhebt, oder ihnen wider-
ſpricht, ſo muß es beſtimmt und klar, am beſten ſchriftlich geſchehen, und er muß
ſich, indem er ſich ſeine gegebene Vorſchrift von dem, der ſie erhalten, wieder-
holen und erklaͤren laͤßt, uͤberzeugen, daß dieſer ſie richtig verſtanden habe.


§. 213.


Allgemeine
Aufſicht des
Direktors.
Der Wirthſchaftsdirektor darf durchaus keinen einzelnen Zweig oder ein-
zelnen Theil der Wirthſchaft zu ſeinem Lieblingsgegenſtand machen und darauf
ſeine ſpezielle Aufmerkſamkeit richten. Er wird ſonſt nie Alles und Jedes gehoͤrig
beachten, in ſeinem Zuſammenhange zu uͤberſehen und zu erhalten wiſſen. Jedoch
iſt es rathſam, wechſelsweiſe einen Gegenſtand nach dem andern, wo moͤglich un-
vermerkt, ſeiner genauern Beobachtung zu unterwerfen, um die dabei noͤthigen
Verbeſſerungen richtig anzubringen und entſtandenen Fehlern und Unordnungen
abzuhelfen. Er muß irgend eine zufaͤllige Veranlaſſung wahrnehmen, um bis
ins kleinſte Detail mit ſeiner Unterſuchung einzudringen.


Es iſt fehlerhaft, wenn er bei ſeinen Reviſionen gewiſſe Stunden und Ord-
nung haͤlt, ſo daß ein Jeder weiß, wann er hier oder dort hinkommen werde.
Es muß keiner an keinem Orte eine Viertelſtunde fuͤr ihn ſicher ſeyn. Um alle
Vorgeſetzte gegen ihre Untergebenen in Achtung zu erhalten, muß er jenen nie
ſcharfe Verweiſe in Gegenwart dieſer geben, ſondern entweder allein, oder, wenn
er es noͤthig findet, in Gegenwart derer, die nicht unter ihm ſtehen. Niemals
muß er jedoch einen hinter ſeinen Ruͤcken gegen andere tadeln, ohne es ihm ſelbſt
zu ſagen. Vorgeſetzte, die dieſes thun, verrathen eine unverzeihliche Schwaͤche.


Er muß durchaus verlangen, daß ſeine Fragen in jedem Falle, und wenn es
auch zum Nachtheil anderer gereichte, mit ſtrenger Wahrheit beantwortet werden.
Geſchieht das nicht, ſo muß er ſchon vermuthen, daß ein Komplott gegen ihn
[195]Direktion der Wirthſchaft.
gemacht werde, und dieſes muß er auf der Stelle, wo noͤthig durch Verſetzungen
und Verabſchiedungen, zu zerſtoͤren wiſſen.


Er muß ſich huͤten, in die falſche Ehrſucht, gewiſſe Geſchaͤfte fruͤh voll-
fuͤhrt zu haben, zu verfallen. Dies iſt nur dann zu loben, wenn es gehoͤrig ge-
ſchehen iſt.


§. 214.


Ueber die Einrichtung der Hauspolizei und die Behandlung des Geſindes ha-Hauspolizei.
ben wir eine ſehr gute Anweiſung in Gerikens Anleitung zur Fuͤhrung
der Wirthſchaftsgeſchaͤfte
, I. Bd., welche in der neuen Auflage noch wei-
ter ausgefuͤhrt iſt, und worauf ich deshalb verweiſe. Das Geſinde iſt freilich an
den meiſten Orten von dem Schlage, und erfordert diejenige Behandlung, welche
daſelbſt vorgeſchrieben wird. Indeſſen glaube ich doch, daß man das, was da-
ſelbſt geſagt wird, nicht ſo allgemein machen duͤrfe, und daß es doch auch Men-
ſchen dieſer Art gebe, auf welche man durch edlere Motive, durch Ehrliebe und
Moral wirken koͤnne. Ehrgefuͤhl liegt doch in jedem, auch dem roheſten Men-
ſchen. Nur wenn es auf der einen loͤblichen Seite ganz unterdruͤckt iſt, wendet
es ſich nach der anderen tadelhaften. Man kann es oft wieder ordnen.


§. 215.


Naͤchſt dem Betriebe der Geſchaͤfte, wodurch mit dem mindeſt moͤglichen
Aufwande die groͤßte Quantitaͤt von nutzbaren Produkten erzeugt wird, muß der
Direktor der Wirthſchaft die vornehmſte Sorgfalt darauf richten, daß der moͤg-
lichſthoͤchſte Geldertrag daraus geloͤſet werde. Dies geſchieht durch Erſparung
und durch den vortheilhafteſten Verkauf.


§. 216.


Die Summe aller Erſparungen, die bei Kleinigkeiten in einer WirthſchaftSparſamkeit.
anzubringen ſind, betraͤgt im Ganzen etwas ſehr anſehnliches. Daher muß es
ſich der Wirth zum Grundſatz machen, jede Verſchwendung, d. h. jede Ausgabe,
die nicht zum reellen Nutzen gereicht, mit Sorgfalt zu vermeiden und Alles mit
dem moͤglich geringſten Aufwande zu erreichen ſuchen.


Jedoch iſt hierbei die Grenzlinie zwiſchen Sparſamkeit und Geiz gehoͤrig zu
ziehen. Die Sparſamkeit wird Geiz, ſobald dadurch der Zweck, der hoͤchſte
B b 2
[196]Direktion der Wirthſchaft.
nachhaltige Ertrag, verfehlt wird, und jede Erſparung, wodurch ſich dieſer
in der Folge vermindert, iſt dahin zu rechnen. Man muß daher ſehr wohl erwaͤ-
gen, ob durch eine augenblickliche Erſparung dem Betriebe der ganzen Wirth-
ſchaft oder eines Theils derſelben, der gewoͤhnlich wieder Ruͤckwirkung auf das
Ganze zu haben pflegt, nicht ein weit groͤßerer Nachtheil in der Folge zugefuͤgt
werde. Faͤlle, die in dieſer Hinſicht die genaueſte Ueberlegung verdienen, kom-
men in jeder komplizirten Wirthſchaft taͤglich vor, und ihre richtige Beurtheilung
iſt das, wodurch ſich die Klugheit und Ueberlegung des Wirths vornemlich offen-
baret. Eine der wichtigſten Erſparungen macht man durch die Auswahl der zur
eigenen Konſumtion noͤthigen Produkte.


Man findet haͤufig, daß wegen beſonderer Konjunkturen der Preis mancher
Produkte auf dem Markte nicht in gerechtem Verhaͤltniſſe zu ihrem innern Werthe
ſteht, und beſonders eine Kornart in Ruͤckſicht auf dieſes Verhaͤltniß betraͤchtlich
theurer oder wohlfeiler wie die andere iſt. In dem Falle muß man diejenige,
welche ihrem wahren Werthe nach zu geringe ſteht, auf alle Weiſe zur eigenen
Konſumtion mit Erſparung derjenigen, die einen hoͤheren Marktpreis hat, ver-
wenden. Wenn der Scheffel Weizen faſt in demſelben oder unbetraͤchtlich hoͤhe-
ren Preiſe mit dem Rocken ſteht, ſo muß der ungleich nahrhaftere und edlere
Weizen zu jedem moͤglichen Verbrauch vor dem Rocken angewandt werden. Denn
man kann annehmen, daß bei gleicher Guͤte drei Scheffel Weizen vier Scheffeln
Rocken in ihrer naͤhrenden Kraft beinahe gleich ſind. Wenn Hafer ſich uͤber ſein
natuͤrliches Verhaͤltniß zum Rocken (wie 5 zu 9) auf dem Markte erhebt, ſo
wird ein geſcheuter Landwirth keinen Hafer verfuttern, ſondern ſtatt deſſelben
Rocken, oder wenn es noch vortheilhafter waͤre, Weizen oder Gerſte nehmen.
Wir fuͤhren dies hier nur als Beiſpiel an, und werden an andern Orten uͤber die
Zweckmaͤßigkeit ſolcher Subſtitutionen und die dabei zu beobachtenden Regeln
ausfuͤhrlicher reden. Noch wichtiger iſt dieſe Auswahl der Getreidearten bei der
Benutzung derſelben in der Brauerei und Branntweinbrennerei. Hier iſt die Er-
ſparung, welche man durch eine richtige Auswahl bewirkt, ſo auffallend und von
ſo großem Belange, daß es kaum glaublich ſcheint, wie ſie von manchen Wirthen
uͤberſehen werden koͤnne, wenn nicht taͤgliche Erfahrung dennoch zeigte, daß es
geſchehe.


[197]Direktion der Wirthſchaft.

Das verſchiedene Verhaͤltniß, worin die Eßwaaren, Getreide und andere
nahrhafte Fruͤchte, Fleiſch verſchiedener Art, Fett, Butter, Kaͤſe, Milch, Eyer,
Hering, ihrem Preiſe und ihrer Nahrungsfaͤhigkeit nach gegen einander ſtehen,
kann oft eine Veraͤnderung in der Konſumtion derſelben vortheilhaft machen,
wenn nicht das Geſinde zu ſehr an eine beſtimmte Speiſungsart gewoͤhnt iſt, und
ſich aus Eigenſinn ſelbſt gegen eine Verbeſſerung derſelben ſtraͤubt.


Ueberhaupt muß man das Geſetz der Sparſamkeit beſtaͤndig vor Au-
gen haben. Die ſpezielle Anwendung werden wir bei Gelegenheit mancher Ge-
genſtaͤnde zeigen.


§. 217.


Von ſehr großer Wichtigkeit iſt es, daß zu rechter Zeit ein genauer Ueber-Sorge fuͤr
den noͤthigen
Bedarf.

ſchlag vom Bedarf der Wirthſchaft in allen und jeden Stuͤcken gemacht und mit
dem Beſtande vergleichen werde, damit man dieſen vorraͤthig erhalte und ſich auf
keine Weiſe verleiten laſſe, waͤre es auch durch die vortheilhafteſten Preiſe, einen
Eingriff darin zu machen. In der Regel muß man von jedem Produkte einen
Vorrath zu erhalten trachten, der zwei Monate uͤber die Zeit, wo es wieder ge-
wonnen werden kann, hinausreicht. Bei ungewoͤhnlich hohen Preiſen, die bei
der Ausſicht auf eine vorzuͤgliche Ernte nach derſelben mit groͤßter Wahrſcheinlich-
keit ſehr fallen werden, kann man dieſen Termin wohl um etwas verkuͤrzen; aber
der Vortheil muß doch ſehr auffallend ſeyn, wenn man ſich dazu entſchließt, weil
die Herbeiſchaffung oder die fruͤhere zu Gutmachung der neuen Frucht in dieſem
Zeitpunkte leicht nachtheilige Stoͤrungen in den Wirthſchaftsgeſchaͤften veranlaßt.
Auf keinen Fall und um keinen Preis darf man zu kurz rechnen, und ſich etwa auf
eine fruͤhere Ernte verlaſſen, weil dieſe bei dem beſten Anſcheine ſich dennoch ver-
zoͤgern, und in große Verlegenheit ſetzen kann. Es iſt deshalb ſo weſentlich, von
den Beſtaͤnden jederzeit eine klare Ueberſicht zu haben.


§. 218.


Der Verkauf der Produkte erfordert eine ſehr große Vorſicht und Ueberle-Verkauf der
Produkte.

gung, mit Ruͤckſicht auf alle Lokalverhaͤltniſſe der Gegend, auf die Marktplaͤtze
und die Handelsverhaͤltniſſe, deren Kenntniß ſich daher ein jeder Wirth zu erwer-
ben und feſt im Auge zu behalten hat.


[198]Direktion der Wirthſchaft.

Der moͤglich theuerſte Verkauf und die Benutzung der hoͤchſten Preiſe iſt, —
was auch einige einſeitige Moraliſten dagegen ſagen, — Pflicht des landwirthſchaft-
lichen Gewerbsmannes. Die vielen Unfaͤlle und das Riſiko, denen die Landwirth-
ſchaft unterworfen iſt, koͤnnen nicht anders als durch die Benutzung gluͤcklicher Kon-
junkturen wieder aufgewogen werden. Und wenn dieſe ſich nicht von Zeit zu Zeit er-
eigneten, ſo wuͤrde man mit den Anſchlaͤgen in Ruͤckſicht der unzuberechnenden Un-
faͤlle faſt immer zu kurz ſchießen.


Indeſſen iſt es mehrentheils nicht thunlich, daß der Landwirth mit ſeinem Ver-
kaufe bis auf den wahrſcheinlich hoͤchſten Preis gaͤnzlich zuruͤckhalte und unter demſel-
ben nichts losſchlage. In den meiſten Faͤllen gebraucht er fruͤher Geld, bevor dieſer
hoͤchſte Preis eintritt, und wenn er dieſes gleich auf ſeinen Kredit anderweitig erhalten
koͤnnte, ſo wuͤrde ſich doch bei einer genauen Berechnung der Unkoſten und der Zinſen
haͤufig ergeben, daß kein wahrer Vortheil dabei ſey, zumal wenn er in Anſchlag
bringt, wie ſehr ihn die unangenehmen Geſchaͤfte des Geldnegozes von der Beachtung
der uͤbrigen abziehen, und in welche Verlegenheit zuweilen die Wiederbezahlungster-
mine ſetzen koͤnnen. Ohne die mannigfaltigen Faͤlle, wo ſolche Spekulationen nach-
theilig ausſchlagen koͤnnen, hier anzufuͤhren, wird ſich jeder leicht an Beiſpiele erin-
nern, wo uͤbrigens ſehr gute Wirthe gerade hiedurch zuruͤckgekommen ſind. Wenn
es aber auch der Landwirth mit ſeinem Betriebskapital oder Kaſſenvorrath zwingen
kann, ſo laͤhmt er ſich doch oft dadurch zu andern vortheilhaften Unternehmungen,
wozu ſich haͤufig Gelegenheit findet, wenn groͤßerer Vorrath in der Kaſſe iſt.


Ferner fehlt es, um betraͤchtliche Aufſchuͤttungen zu machen, in den meiſten
Wirthſchaften an Raum, und beſonders an ſolchem, wo das Getreide gegen alles
Verderben und Unfaͤlle geſichert iſt.


Vorzuͤglich aber iſt auf die Bequemlichkeit des Verfahrens, da wo dieſes auf der
Achſe geſchehen muß, oder wo es dem Landwirthe nicht vom Hofe abgeholt wird,
große Ruͤckſicht zu nehmen. Selten ſtehen die Getreidepreiſe dann am hoͤchſten,
wenn hierzu die bequemſte Zeit vorhanden; wogegen dann, wenn die Preiſe auf den
hoͤchſten Punkt kommen, die wichtigſten Arbeiten auf den Acker vorfallen und ver-
nachlaͤßigt werden muͤßten, wenn Getreidefuhren nicht gegen Lohn geſchehen koͤnnten.
Oft tritt dann der Fall ein, daß man gern verkaufte, aber kein Geſpann zum Verfah-
ren uͤbrig hat, ſo daß die aufgehaͤuften Vorraͤthe ſodann ſehr laͤſtig werden, und man
[199]Direktion der Wirthſchaft.
uͤberdem in den Ruf eines Kornwucherers kommt. Deshalb wird mit wenigen Aus-
nahmen und Bedingungen die allgemeine Regel wohl die bleiben: daß die beſte Zeit
zum Verfahren der Produkte diejenige ſey, wo die andern Geſchaͤfte am wenigſten
darunter leiden.


Allerdings kommt auch bei dem laͤngern Aufbewahren des Getreides der Verluſt
in Betracht, den das Eintrocknen mit ſich bringt, und derjenige, welcher unvermeid-
lich von Maͤuſen und Inſekten oft entſteht; nicht weniger das Riſiko, welchem lange
aufbewahrtes Getreide immer ausgeſetzt iſt.


§. 219.


Die muthmaßliche Vorausberechnung der Preiſe iſt allemal truͤglich; und wennPreiſe. Wahr-
ſcheinlichkeit
ihres Stei-
gens oder
Fallens.

ſich gleich unter beſondern Lokalitaͤten im Allgemeinen und im großen
Durchſchnitte daruͤber mit Zuverlaͤſſigkeit etwas annehmen laͤßt, ſo treten doch ſehr
haͤufig Anomalien ein, weil die Konjunkturen, die auf das Steigen und Fallen der
Marktpreiſe Einfluß haben, zu mannigfaltig ſind, und durch unzuberechnende Zu-
faͤlligkeiten herbeigefuͤhrt werden.


Der Marktpreis haͤngt bekanntlich von dem Verhaͤltniſſe der Nachfrage zum
Anbieten ab. Kann jene durch das zum Verkauf angebotene Produkt nicht befriedigt
werden, ſo uͤberbieten ſich die Kaͤufer, und der Preis ſteigt, und zwar oft uͤber alles
Verhaͤltniß des Bedarfs zum Vorrath. Es brauchen nur einige Markttage etliche
Scheffel Getreide weniger da zu ſeyn, als verlangt werden, ſo koͤnnen dieſe wenigen
fehlenden Scheffel die Preiſe betraͤchtlich in die Hoͤhe bringen. Umgekehrt aber faͤllt
der Preis, ſobald mehr Waare vorhanden iſt, als geſucht wird, indem nun die Ver-
kaͤufer gezwungen ſind, durch herabgeſetzten Preis Kaͤufer zum Kaufe zu vermoͤgen,
die ſonſt nicht gekauft haben wuͤrden.


Wenn man das Beduͤrfniß der Maͤrkte und das Quantum der Produkte, wo-
durch jenes befriedigt werden kann, wiſſen koͤnnte, ſo wuͤrde es ſich vielleicht auf das
ganze Jahr berechnen laſſen, wie hoch der Preis im Durchſchnitt zu ſtehen kommen
wuͤrde. Ueberwiegt letzteres das erſte nicht betraͤchtlich, ſo kann man gewiß anneh-
men, daß hohe Preiſe eintreten werden, und zwar oft um ſo hoͤhere in der Folge,
je geringer ſie anfangs waren.


In einzelnen Perioden iſt es aber haͤufig nicht ſowohl der groͤßere oder
geringere Getreidevorrath, als die Meinung, welche ſich daruͤber im Publikum ver-
[200]Direktion der Wirthſchaft.
breitet hat, was das temporaͤre Steigen und Fallen der Preiſe bewirkt. Iſt die Be-
ſorgniß fuͤr Mangel entſtanden und ein Allarm daruͤber verbreitet, ſo ſucht ein jeder
Konſument ſeinen Bedarf bis zur kuͤnftigen Ernte ſich ſo ſchnell als moͤglich zu ver-
ſchaffen; der Produzent dagegen, der ſich genug geſichert haͤlt, daß er ſeinen Vor-
rath noch immer werde verkaufen koͤnnen, uͤbereilt ſich nicht damit. Das Ueberge-
wicht der Nachfrage, die nicht befriedigt werden kann, treibt alſo die Preiſe in die
Hoͤhe. Daher ruͤhrt es wohl hauptſaͤchlich, daß alle Polizeimaßregeln, wodurch
man ſich momentan den Bedarf zu ſichern ſucht, unmittelbar ein Steigen der Preiſe
zur Folge haben, weil Jedermann glaubt, die Regierung muͤſſe begruͤndete Sorge
fuͤr die Subſiſtenz der Einwohner haben. Wenn auf der andern Seite ſich die Mei-
nung von ſehr ergiebiger Ernte oder von vorhandenen großen Vorraͤthen verbreitet,
ſo kauft ein Jeder nur ſeinen taͤglichen Bedarf, und die Landwirthe werden dagegen
beſorgt, daß ſie ihre Erzeugniſſe nicht werden abſetzen koͤnnen, und bieten ſie deshalb
zu immer wohlfeilern Preiſen aus. Sehr haͤufig findet es ſich dann, daß ſich beide
Theile trogen, und daß nun am Ende des Erntejahres die Preiſe um ſo hoͤher werden,
je niedriger ſie im Anfange ſtanden, weil die Konſumenten nun gar keine Vorraͤthe
gemacht hatten. Wogegen ſie dann oft fallen, wenn ein Jeder aus Beſorglichkeit
ſich ſeinen Vorrath fruͤher angekauft hatte, und die zuruͤckhaltenden Produzenten nun
auf einmal beſorgt werden, wie ſie ihren Vorrath verſilbern ſollen.


§. 220.


Maͤrkte.Der Markt fuͤr die Produkte, insbeſondere fuͤr das Getreide, iſt zweierlei Art:


a) Er iſt bloß auf die Konſumtion der Gegend und deren Einwohner beſchraͤnkt.
Hier wird der Preis hauptſaͤchlich durch den Ernteausfall derer Gegenden beſtimmt.
woher dieſer Markt Zufuhr hat; und wenn man jenen kennt, ſo kann man mit ziem-
licher Sicherheit wiſſen, ob hohe oder niedere Preiſe eintreten werden. Erfordert
indeſſen dieſer Markt entfernte Zufuhr auch aus dem Auslande, und haben dieſe ent-
ferntern Gegenden auch Exportationen anderswohin, ſo koͤnnen die Beduͤrfniſſe ſehr
weit entfernter Laͤnder und allerlei andere Konjunkturen eine maͤchtige Einwirkung
darauf haben. Insbeſondere koͤnnen dann Ausfuhrverbote im Auslande, ein aus-
gebrochener oder drohender Krieg und deshalb veranſtaltete Anfuͤllung der Magazine
eine Einwirkung aͤußern, die man nicht vorausſehen konnte.


b) Der
[201]Direktion der Wirthſchaft.

b) Der Markt hat eine Konkurrenz von fremden Kaͤufern, wie dies hauptſaͤch-
lich der Fall an ſchiffbaren Stroͤmen und noch mehr in der Naͤhe des Meeres iſt.
Hier ſcheitert man oft mit den wahrſcheinlichſten Vorausſagungen. Denn die man-
nigfaltigen Umſtaͤnde, welche hier eintreten koͤnnen, laſſen ſich nicht uͤberſehen und
berechnen. Es koͤnnen hier ſehr ſchnelle und unerwartete Veraͤnderungen vorgehen,
je nachdem naͤmlich fremde Kaͤufer ſich nach dieſem Markte hinzuwenden bewogen oder
genoͤthigt werden, oder aber es vortheilhafter finden, ihre Einkaͤufe in einer andern
Gegend zu machen. Außer dem wirklichen Bedarf der auswaͤrtigen Kaͤufer koͤnnen
manche andere Handelsſpekulationen ſie veranlaſſen, ſich bald hier-, bald dorthin zu
wenden. Sie koͤnnen ſich bewogen finden, einen etwas theurern Markt einem wohl-
feilern vorzuziehen, wenn ſie dorthin Waaren zu fuͤhren haben, und die Landespro-
dukte nur als Ruͤckfracht mitnehmen. Auch wird ſie in dem Falle die erleichterte Zah-
lung und der vortheilhaftere Kurs dazu vermoͤgen. Dann koͤnnen auch dieſe Kaͤufer
durch Krieg und Sperrung der Haͤfen abgeſchnitten werden, wie gegenwaͤrtig der
Fall iſt, aber uns gleichguͤltig ſeyn kann, indem die oſtſeeiſchen Gegenden ſeit meh-
rern Jahren ohnehin keinen Ueberfluß an Getreide zum Verkauf gehabt haben, und
die einlaͤndiſchen Preiſe zu hoch fuͤr auswaͤrtige Kaͤufer ſtehen.


§. 221.


Auf allen Maͤrkten pflegen die Preiſe in der Regel in den Zeitpunkten am nie-
drigſten zu ſtehen, wo der Landwirth des Geldes am meiſten bedarf und uͤberhaupt
die Geldumſchlaͤge am ſtaͤrkſten betrieben werden. Alſo zu den Zins- und Zahlungs-
terminen vor den Quartalen, vornaͤmlich gegen Neujahr, wo alle minder Vermoͤ-
gende verkaufen muͤſſen. Dazu kommt, daß auf Maͤrkten, wo fremde Kaͤufer kon-
kurriren, um die Zeit ſelten ſchon Kommiſſionen gegeben worden, weil die Speku-
lanten im Auslande noch nicht wiſſen, wie groß der Bedarf derer Gegenden, wohin
ſie das Korn verfuͤhren wollen, ſey, auch ihre Erkundigungen noch nicht eingezogen
haben, wo ſie jenen Bedarf am wohlfeilſten zu erhalten hoffen koͤnnen, wenn ihnen
anders die Wahl zwiſchen mehrern Handelsplaͤtzen frei ſteht. Im Fruͤhjahre pflegen
die Preiſe wegen der mindern Konkurrenz der Verkaͤufer und der ſtaͤrkern der Kaͤufer
gewoͤhnlich zu ſteigen. Vor allem iſt dies der Fall an ſolchen Orten, die ihren Be-
darf aus ziemlich weiter Entfernung ziehen muͤſſen, in der letzten Haͤlfte des Januars
und im Februar, wenn ſich der ſchlechten Wege und vielleicht der gehemmten Schiff-
Erſter Theil. C c
[202]Direktion der Wirthſchaft.
fahrt wegen die Zufuhr vermindert. Man findet deshalb in den Sammlungen, die
man von den Preiſen langer Reihen von Jahren gemacht hat, daß in gewoͤhnlichen
Jahren, die ungefaͤhr den Bedarf lieferten, die Preiſe um dieſe Zeit am hoͤchſten
ſtanden. Indeſſen giebt es Ausnahmen, wenn naͤmlich in dieſer Zeit, wo das Aus-
dreſchen hauptſaͤchlich vor ſich geht, der Ausfall die Erwartung uͤberſteigt und die
Landwirthe dadurch veranlaßt werden, der Beſchwerlichkeit der Wege ungeachtet
viel zu verfahren. Man ſagt daher, wenn das Getreide unter den Flegel faͤllt, ſo
wird es ſehr wohlfeil werden. Da ereignet es ſich dann wohl, daß das Getreide im
Fruͤhjahre geringer ſteht wie im Herbſte, und immer mehr faͤllt, je naͤher die neue
Ernte kommt, zumal wenn dieſe einen guten Anſchein giebt.


§. 222.


Wer aufmerkſam alle dieſe Verhaͤltniſſe erwaͤgt, und insbeſondere den Ernte-
ertrag nicht von einzelnen Flecken, ſondern aus der ganzen Gegend, woher ein Markt
verſorgt wird, wahrzunehmen und zu uͤberſchlagen verſteht, wird freilich weit haͤu-
figer den kuͤnftigen Stand der Preiſe richtig vorherſehen, als ſich darin truͤgen. In-
deſſen iſt wohl niemand ſo ſcharfſichtig, daß nicht auch letzteres hin und wieder der
Fall ſeyn ſollte; und es iſt dem Landwirthe daher nie zu rathen, daß er mit ſeiner
Handelsſpekulation zu weit gehe, und ſeinen ganzen Verkauf darnach einrichte.
Wenn er es auch unter fuͤnfmalen viermal richtig traͤfe, ſich aber nur einmal troͤge,
ſo koͤnnte ihn dies in ſeinem ganzen Gewerbe ſo zuruͤckſetzen, daß der gemachte Vor-
theil dadurch weit uͤberwogen wuͤrde. Bei einem Theile ſeines Verkaufs indeſſen
wird ein jeder, der ſich eine richtige Umſicht zutrauen darf — denn auf das Gerede
anderer darf man ſich in dieſem Punkte weniger wie irgendwo verlaſſen — mit Vor-
theil ſpekuliren, weil ihn ein etwaniger Irrthum dabei nicht zu Grunde richten kann.


§. 223.


Wahl zwi-
ſchen mehreren
Maͤrkten.
Wenn der Produzent mehrere Maͤrkte hat, ſo iſt eine kluge und wohlberechnete
Auswahl ſehr wichtig. Oft kann es vortheilhaft ſeyn, auf einem naͤhern Markte be-
traͤchtlich wohlfeiler, als auf einem entfernteren zu verkaufen, wenn man auch bei
dieſem das gewoͤhnliche Fuhrlohn nach einem allgemeinen Durchſchnitte in richtige An-
rechnung braͤchte. Es giebt naͤmlich Zeiten, wo die Geſpannarbeit kaum bezahlbar iſt,
und wo der hoͤchſte Fruchtpreis die Verſaͤumniß nicht erſetzen kann, die dadurch entſteht.


[203]Direktion der Wirthſchaft.

Uebrigens aber muß man bei dieſen verſchiedenen Maͤrkten haͤufige Erkundigun-
gen uͤber die Preiſe und die Staͤrke der Nachfrage einzuziehen nicht verſaͤumen. Zu-
weilen ſteht der Preis einer oder der andern Kornart auf einem Markte in Verhaͤltniß
gegen andere Kornarten ungewoͤhnlich hoch und hoͤher wie auf andern Maͤrkten, ob-
wohl er ſonſt gerade auf dieſem Markte niedriger zu ſtehen pflegte. Dies pflegt ſich
aber ſchnell zu aͤndern. Die Staͤrke der Nachfrage iſt immer ein Vorbote eines ſtei-
genden Preiſes, und auf die Fortdauer eines ſchon wirklich hoch ſtehenden Preiſes
kann man minder ſicher rechnen, als wenn bei einem noch niedrigern Preiſe eine Ge-
treideart haͤufig geſucht und emſig verlangt wird.


Solche Orte, wo man vielen Marktſchikanen ausgeſetzt iſt, und wo falſche Po-
lizeimaaßregeln den freien Handel erſchweren, muß man moͤglichſt vermeiden. Dies
thun auch in der That alle kluge Landwirthe, und ein ſolcher Ort wird deshalb durch
Mangel an Zufuhr in ſolchen Jahren, wo kein Ueberfluß iſt, mehrentheils ſehr
ſtrenge beſtraft.


Oft koͤnnen Ruͤckfuhren, die man von einem Orte zu machen hat, den Land-
wirth veranlaſſen, dieſen vor andern zu waͤhlen. Deshalb findet man, daß Staͤdte,
welche gute Waaren fuͤr den Landwirth und zu billigen Preiſen feil haben, auch wohl-
feilere Zufuhr erhalten.


§. 224.


Zur Wahrnehmung der merkantiliſchen Konjunkturen iſt ein oͤfteres BeſuchenZuſammen-
kuͤnfte der
Landwirthe in
Ruͤckſicht auf
das Gewerbe.

der vornehmſten Marktplaͤtze, Zuſammenkommen und geſellſchaftliche Verbindung
der einſichtsvolleren Landwirthe einer Gegend ſehr nuͤtzlich, und kann auch manche
andere Vortheile gewaͤhren, wenn nur ſolche Zuſammenkuͤnfte nicht zu leicht in
Trink- und Spielgelage ausarteten. Geregelte, praktiſche Landwirthſchafts-Geſell-
ſchaften in einzelnen Diſtrikten unter dem Vorſitze eines achtungswuͤrdigen Mannes
koͤnnten viel zur Aufnahme des landwirthſchaftlichen Gewerbes beitragen.


Handelsſpekulationen ſind zuweilen ſehr vortheilhaft mit dem Ackerbau verbun-Handelsſpe-
kulationen.

den worden, jedoch mehr von kleinen als groͤßeren Landwirthen. Sie ziehen einen
groͤßeren Landwirth von ſeinen Geſchaͤften zu ſehr ab, und wenn auch der Vortheil,
den er durch jene macht, den Verluſt, den er an dieſen durch Verſaͤumniß erleidet,
einmal weit uͤberwoͤge, ſo wird dies nicht immer der Fall, und ſomit in der Folge,
C c 2
[204]Direktion der Wirthſchaft.
beſonders durch die nun leicht entſtehende Geringſchaͤtzung der landwirthſchaftlichen
Geſchaͤfte der Verluſt deſto groͤßer ſeyn. Dieſer Erfolg iſt zwar nicht unbedingt
nothwendig; aber die Erfahrung lehrt, daß er haͤufig ſey, und er iſt dem menſchli-
chen Gemuͤthe nur zu angemeſſen. Es geht damit wie mit der Spielſucht, die jedes
andere Beſtreben zum Erwerbe unterdruͤckt. Ueberdem gehoͤrt eine genaue Kenntniß
des unternommenem Geſchaͤfts dazu, wenn man es nicht bloß einmal gluͤcklich, ſondern
auf die Dauer ſicher betreiben will. Auch muß man uͤbriges Kapital dazu haben,
und ſich nicht verleiten laſſen, das noͤthige dem landwirthſchaftlichen Betriebe zu
entziehen.


Ueber die Verbindung der beſonders dazu geeigneten techniſchen Gewerbe mit
der Landwirthſchaft werde ich im letzten Theile dieſes Werks ausfuͤhrlich reden.


Landwirthſchaftliche Buchhaltung.


§. 225.


Wichtigkeit
der Buchhal-
tung.
Eine vollſtaͤndige, genaue und alle Verhaͤltniſſe darſtellende Buchhaltung iſt zu
einer vollkommenen und zweckmaͤßigen Verwaltung der Wirthſchaft unumgaͤnglich
nothwendig. Auch die laͤngſte Routine und die groͤßte mechaniſche Uebung, die man
ſich, ſelbſt auf einem ſpeziellen Gute, erworben haben koͤnnte, iſt hoͤchſt ſelten zu-
reichend, um alle Verhaͤltniſſe ſo zu uͤberſehen und ſo zu benutzen, daß man das
moͤglich Vollkommenſte erreicht zu haben oder zu erreichen ſicher ſey, wenn man jene
nicht in einem ſolchen Tableau, wie eine gute Buchfuͤhrung geben muß, vor Augen
liegen hat. Bei einer etwas komplizirten Wirthſchaft wird es ſich durch ſinnliche Ein-
druͤcke und durch die Erinnerung derſelben nie ſo klar ergeben und ſo ſicher beſtimmen
laſſen, welche Einrichtungen der Erreichung des hoͤchſten Zwecks genau entſprechen,
und deshalb beibehalten oder aber verbeſſert und verſchieden modifizirt werden muͤſſen.


§. 226.


Wir unterſcheiden dieſe Buchhaltung in zwei Hauptabtheilungen, naͤmlich:
in die ſtehende und in die jaͤhrliche.


Stehende
Buchhaltung
oder Grund-
buch.
Zu erſterer gehoͤrt das, was man ſonſt das Lager-, Erd- oder Grundbuch
zu nennen pflegt. Dieſes muß einen Abriß des Guts im Ganzen und in allen ein-
[205]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
zelnen nutzbaren Theilen enthalten, und eine vollſtaͤndige Ueberſicht aller Verhaͤltniſſe
auf moͤglichſt klare und beſtimmte Weiſe vor Augen legen.


Es gehoͤren dazu vor Allem die Charten nebſt den ſie erlaͤuternden Re-Charten.
Vermeſſungs-
Bonitirungs-
Nutzungs-
Charte.

giſtern. Man unterſcheidet dreierlei Arten von Charten, 1) die Vermeſſungs-
charte;
2) die Bonitirungscharte; 3) die Nutzungscharte.


Sie koͤnnen in der Folge vereint mit einander oder zuſammengetragen dargeſtellt
werden. Jedoch werden ſie einzeln und in Bezug auf einander angefertigt. Und es
iſt in mancher Hinſicht nicht ohne Nutzen, jede Art abgeſondert und rein beizubehalten.


1) Bei der Vermeſſungscharte wird nur Ruͤckſicht auf die Flaͤche und
deren bleibende natuͤrliche Abtheilungen und Graͤnzzeichen genommen. Jedoch koͤn-
nen auch wohl ſolche Gegenſtaͤnde, welche man wegzuſchaffen ſich nicht leicht bewogen
finden wird, als Merkzeichen angedeutet ſeyn, wozu alſo Graͤnzſteine, Graͤnzhuͤgel,
auch wohl einzelne große Baͤume gehoͤren.


2) Die Bonitirungscharte, auf welcher die Bodenarten nach ihrer ver-
ſchiedenen Guͤte, am beſten durch Farben und Nuͤanzirungen derſelben bezeichnet,
und die Graͤnzen und Uebergaͤnge derſelben ſinnlich angedeutet ſind. Wo die Ver-
ſchiedenheit des Bodens und die Abwechſelung deſſelben groß iſt und haͤufig vorkommt,
iſt es rathſam, dieſe Charten nach einem ungleich groͤßern Maaßſtabe anzufertigen,
wie bei der Vermeſſungs- und Nutzungscharte noͤthig iſt, und deshalb jeder Abthei-
lung der Feldflur ein beſonderes Blatt zu widmen. Es kann dies an die bei der Be-
ſtellung zu nehmenden Maaßregeln beſſer erinnern. Es muß bei dieſer Bonitirungs-
oder Bodenartscharte insbeſondere auch auf den Feuchtigkeitsgrad geachtet, und dieſer
bei beſonders trockenen und feuchten Stellen auf irgend eine Weiſe bezeichnet ſeyn.
Sie muß uns ein lebhaftes, aber zugleich mathematiſch richtiges Gemaͤlde vom Bo-
den und deſſen ſaͤmmtlichen phyſiſchen Eigenſchaften darſtellen.


3) Die Nutzungscharte. Sie enthaͤlt diejenigen kuͤnſtlichen Abtheilungen,
welche man in der Feldmark gemacht oder zu machen beſchloſſen hat. Es iſt aber
rathſam, ſich nicht bloß auf die Hauptabtheilungen oder Schlaͤge zu beſchraͤnken, ſon-
dern auch die Unterabtheilungen, inſofern ſie bei der Beſtellung irgend in Betracht
kommen koͤnnen, darauf zu bemerken, vielleicht ſogar einzelne Gewende oder Acker-
beete, um die darauf zu verwendende Arbeit, Duͤngung und Einſaat gleich uͤber-
[206]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
ſchlagen zu koͤnnen. Die Nummern der Hauptabtheilungen oder Schlaͤge werden
mit groͤßern, etwa roͤmiſchen Zahlen, die Unterabtheilungen oder einzelnen Stuͤcke
mit kleineren deutſchen Zahlen oder Buchſtaben bezeichnet. Man kann nach Belie-
ben den Nummern der Unterabtheilungen jedes Schlages eine beſondere Ordnung und
Folge geben, oder dieſe Nummern der kleinern Stuͤcke, welches ich vorziehe, die
ganze Feldmark hindurchlaufen laſſen.


Wenn man dieſe drei Arten und Zwecke der Charten mit einander vereinigen
und ſie auf einer Tafel darſtellen will, ſo muß der Maaßſtab nur nicht zu klein ge-
nommen werden, damit jede Art von Begraͤnzung deutlich in die Augen falle.


In manchen Faͤllen, beſonders bei einer ſehr unebenen Lage und wo man mit
dem Waſſer zu kaͤmpfen hat, iſt eine Nivellirung der Feldmark nach allen Haupt-
richtungen und eine Darſtellung derſelben in einem Nivellementstableau ſehr
nuͤtzlich. Auf derſelben kann zweckmaͤßig die Beſchaffenheit des Untergrundes und
ſelbſt der merkwuͤrdigern, tiefern Erdſchichten, ſo weit man ſolche durch einen Erd-
bohrer unterſucht hat, angedeutet werden.


§. 227.


Regiſter.Zu dieſen Charten gehoͤren nun die Regiſter, welche die Vermeſſung, die
Bonitirung beſtimmter Groͤßen und den Benutzungsplan verzeichnet enthalten.
Dieſe koͤnnen in einer Tabelle fuͤglich zuſammengetragen ſeyn und ſo eine deutliche
Ueberſicht geben. Wenn die Feldmark in beſtimmte und bleibende Schlaͤge abgetheilt
iſt, ſo hat jeder Schlag ſeine Tabelle. In der erſten Vertikalkolumne kommen dann
die Unterabtheilungen des Schlages mit ihren Nummern und Benennungen zu ſtehen.
So viele Klaſſen der Bonitaͤt des Ackers man angenommen hat — deren Begruͤn-
dung dann in einer beſondern Nachweiſung beſtimmt angedeutet ſeyn muß — ſo
viele Vertikalkolumnen werden gemacht, und die Morgen- und Ruthenzahl darin
angegeben, welche das Stuͤck von jeder Bodenart enthaͤlt. Wenn in den Schlaͤgen
oder Abtheilungen niedrige Stellen, die nicht beſaͤet werden koͤnnen, oder ſogenannte
Meeſchwieſen, Waſſerpfuͤhle, Graben, Wege und andere unbrauchbare Stellen
vorkommen, ſo muß auch deren Flaͤcheninhalt angezeigt werden. Die Summe wird
dann in den Vertikal- und Horizontalkolumnen addirt.


[207]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.

Außer dieſer Tabelle iſt es aber nuͤtzlich, noch eine beſondere Beſchreibung von
der Beſchaffenheit, wenigſtens jedes ausgezeichneten Feldes zu haben, und die etwa-
nigen Eigenthuͤmlichkeiten deſſelben zu bemerken.


§. 228.


Es giebt eine ungemein nuͤtzliche Ueberſicht, und traͤgt vieles zur richtigen Be-Werthſchaͤz-
zung der ein-
zelnen Theile
eines Land-
guts.

rechnung der Verhaͤltniſſe bei, wenn man jede Bodenart und nach derſelben jedes
Feld oder jede Abtheilung taxiret. Man vertheilet naͤmlich den angenommenen
Grundwerth des ganzen Gutes, nachdem man den gebuͤhrenden Theil fuͤr jede andere
Benutzung, Gerechtſame und Gefaͤlle abgezogen hat, auf die Laͤndereien. Nach
der Bonitaͤt des Bodens macht man nach den Regeln, die in der Lehre von der
Agronomie angegeben werden, einen Ueberſchlag, was der Morgen jeder Acker-
klaſſe werth ſey, am beſten nach proportionalen Zahlen. Man ſetzt z. B. Boden der
erſten Klaſſe zu 10, der zweiten zu 8, der dritten zu 6, der vierten zu 4, der fuͤnften
zu 2, und der ſechsten zu 1 an, wenn eine ſolche Differenz nach jenen Regeln be-
gruͤndet iſt. Nach dem Antheile, den jeder Schlag oder jedes Feld nun von jeder
Bodenart hat, beſtimmt man deſſen Werth, und man kann ſich, nach der Weiſe der
Englaͤnder, dieſer Beſtimmung nachher bedienen, um eine vollſtaͤndige Produktions-
rechnung von jeder Abtheilung zu machen. Denn eine Produktion kann dadurch um
ſo vortheilhafter ſeyn, daß ſie auf einem Boden von geringerem Werthe bewirkt wird.


Wenn man will, kann man jedoch bei dieſer Taxation der Laͤndereien auch auf
andere Umſtaͤnde als die Beſchaffenheit des Bodens Ruͤckſicht nehmen, und muß
dann z. B. ein vom Hofe entferntes Feld geringer anſchlagen, als ein nahe gelegenes,
wenn beide auch von gleicher Beſchaffenheit des Bodens waͤren.


Dieſen ausgemittelten Werth eines jeden Stuͤcks und des ganzen Schlages
kann man dann der Tabelle in einer beſondern Kolumne hinzufuͤgen.


Es verſteht ſich, daß, ſo wie die Ackerlaͤndereien, auch Wieſen, Weiden, Hol-
zungen, Torfmoore und andere nutzbare Grundſtuͤcke taxirt werden, und von dem
Werthe des Ganzen ihren Theil uͤbernehmen.


In Anſehung der wirthſchaftlichen Gebaͤude aber, deren Werth man zum
Grundkapitale des Guts zu rechnen pflegt, halte ich es fuͤr zweckmaͤßiger — wenn
man ihren Werth auch beſonders aufgenommen haͤtte — ſolche mit auf die nutzbaren
[208]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
Laͤndereien zu vertheilen, indem ſie nur um dieſer willen vorhanden ſind und den Er-
trag derſelben bedingen. Daß das Lagerbuch eine vollſtaͤndige Beſchreibung dieſer
Gebaͤude und ihre Werthſchaͤtzung enthalte, verſteht ſich.


Zur Erlaͤuterung diene nebenſtehendes Schema.


§. 229.


Inhalt des
Grundbuchs.
Das Lagerbuch enthaͤlt ferner eine genaue Nachweiſung aller nutzbaren Ge-
rechtigkeiten
des Guts, der beſtimmten und unbeſtimmten Gefaͤlle, der Frohnden,
der Zehnten, der Muͤhlen- und Krugpaͤchte, des Bier- und Branntweinbrennerei-
urbarium, d. h. des Rechts, dieſe zu verfertigen und vielleicht in einem gewiſſen
Zwangsdiſtrikte ausſchließlich zu verkaufen. Die Gefaͤlle werden im Durchſchnitt ge-
ſchaͤtzt, die Gerechtigkeiten aber nur als ſolche und nach der Rente, die ſie durch
Ueberlaſſung an andere, ohne ſie ſelbſt zu betreiben, mit vollkommener Sicherheit
und ohne Riſiko geben wuͤrden. Denn der Vortheil, der aus dem eigenen Betriebe
einer Brauerei oder Branntweinbrennerei, des Muͤhlengewerbes u. ſ. w. hervorgeht,
kann nicht als Rente vom Grundwerthe, ſondern als Gewerbsprofit betrachtet wer-
den. Wird ein ſolches Gewerbe betrieben, ſo hat es ſeine eigene jaͤhrliche Rech-
nung oder Rubrik im Hauptbuche, und es muß dem Grundkapitale diejenige
Rente dann nur zu gut gerechnet werden, die es ohne eigenen Betrieb davon haͤtte
ziehen koͤnnen.


Der Werth des ganzen Guts oder die Groͤße des Grundkapitals geht dann aus
der Summe des Werths aller dieſer nutzbaren Stuͤcke hervor. Oder aber, wenn
man jenen als bekannt angenommen hat, ſo wird er auf dieſe einzelnen Pertinen-
zien nach gebuͤhrendem Verhaͤltniſſe repartirt, und der Werth jedes einzelnen
ſomit beſtimmt. Es verſteht ſich aber, daß die ſaͤmmtlichen Laſten, — die be-
ſtimmten nach ihrer wahren Groͤße, die unbeſtimmten nach einer Fraktion — vorher
abgezogen werden. Das Lagerbuch muß auch uͤber dieſe die genaueſte Nachwei-
ſung enthalten.


§. 230.


Grundkapi-
tals-Rech-
nung.
Es iſt ſehr nuͤtzlich, in dieſer ſtehenden Buchhaltung oder dem Lagerbuche eine
Kapitalrechnung anzulegen, oder eine Abrechnung mit dem jaͤhrlichen Wirthſchaftsbe-
triebe,
[]Erſter Band. Seite 208 gegenuͤber.

[][209]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
triebe, um zu uͤberſehen, was dieſer von Jahr zu Jahr eingebracht habe, und um
wieviel das Vermoͤgen dadurch vermehrt ſey. In der Form der doppelten Buchhal-
tung kommen in dieſem Lagerbuche auf das Debet der jaͤhrlichen Wirthſchafts-
Verwaltung zu ſtehen die jaͤhrlichen Zinſen von dem Kapitalwerthe des Guts und des
Inventariums, ſo wie das, was derſelben an baarem Gelde etwa vorgeſchoſſen wor-
den. Auf das Credit derſelben kommt aber zu ſtehen, was ſie an Gelde und an
Naturalien dem Eigenthuͤmer abgeliefert hat; ferner auch was an daurende Meliora-
tionen verwandt worden, oder um wieviel der Kapitalwerth des Guts dadurch ver-
mehrt ſey. Letzteres moͤchte in manchen Faͤllen wohl nicht ſogleich beſtimmt auszu-
mitteln ſeyn, und deshalb begnuͤgt man ſich, nur die Koſten dieſer Meliorationen
oder den Werth der darauf verwandten Arbeiten, wenn dieſe auch allein durch die ge-
woͤhnlichen Kraͤfte der Wirthſchaft bewirkt werden, zu berechnen. Da aber durch
dieſe Meliorationen das im Gute ſteckende Kapital vergroͤßert worden, ſo werden im
folgenden Jahre die Zinſen dafuͤr der Bewirthſchaftung, und zwar billigerweiſe hoͤher
(wenn das Grundkapital zu 4 Prozent angeſetzt iſt, dieſe zu 6 Prozent) berechnet.
Mit dieſem Conto im Lagerbuche harmoniren dann die Kapital-Contos der jaͤhrlichen
Hauptbuͤcher des Wirthſchaftsbetriebes, oder jenes wird nach dieſem formiret. Die-
ſes Conto ſteht z. B. folgendermaßen:


Erſter Theil. D d
[210]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
[211]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.

§. 231.


Ferner enthaͤlt das Lagerbuch eine Geſchichte oder Chronik des Guts, worinChronik des
Gutes.

alles, was auf ſeinen Werth und ſeine Gerechtſamen Bezug haben kann, jaͤhrlich
eingetragen wird. Insbeſondere werden auch die gemachten und dem Kapitalwerth,
nach vorſtehendem §., berechneten Meliorationen hier genauer beſchrieben. Auch
Nachrichten von den Preiſen der Produkte, von der Witterung und der Fruchtbarkeit
der Jahre, von der vormaligen Benutzung des Guts, Auszuͤge aus aͤlteren Aus-
ſaats-, Ernte- und Ertrags-Regiſtern finden hier Platz.


Alle erheblichen Veraͤnderungen, die ſowohl mit der Eintheilung der Laͤndereien
und mit den Gebaͤuden, als auch mit den Gerechtſamen des Gutes vorgenommen
worden, werden jaͤhrlich eingetragen und in Anſehung der letzteren auf die daruͤber
ausgefertigten Dokumente verwieſen.


Auch koͤnnen in dem Lagerbuche merkwuͤrdige Notizen und Erfahrungen, die
auf die Bewirthſchaftung deſſelben ſpeziellen Bezug haben, aufbehalten werden,
wenn man dafuͤr nicht etwa ein beſonderes Buch haͤlt.


Durch ein ſolches Lagerbuch hinterlaͤßt man der Nachkommenſchaft einen
wichtigen Schatz.


§. 232.


Der zweite Theil der Buchhaltung beſteht in der jaͤhrlich abzuſchließendenJaͤhrliche oder
Wirthſchafts-
Betriebsrech-
nung.

Rechnungsfuͤhrung uͤber den jaͤhrlichen Betrieb des landwirthſchaftli-
chen Gewerbes
mit Anzeichnung aller darauf Bezug habenden Notizen. Dieſe
Rechnungsfuͤhrung iſt um ſo vollkommener, je mehr ſie ſich uͤber Alles ausdehnt, je
weniger ſie von dem, was auf den Erfolg des Gewerbes Bezug hat, uͤberſieht, und
je klarer und beſtimmter ſie jedes einzeln, aber im Zuſammenhange und in ſeinen Be-
ziehungen auf das Ganze angiebt. Sie muß deshalb eine Nachweiſung nicht nur von
der Einnahme und Ausgabe des Geldes und der Naturalien, ſondern auch von der
Verwendung der Arbeit und jedes andern auf den Erfolg Einfluß habenden Dinges,
z. B. des Miſtes, enthalten. Die moͤglichſte Vollſtaͤndigkeit dieſer Rechnung iſt eine
weſentliche Bedingung fuͤr den moͤglich vollkommenſten Betrieb der Wirthſchaft, und
dieſer kann ohne jene unmoͤglich erreicht werden, oder es giebt wenigſtens keinen Be-
D d 2
[212]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
weis und keine Sicherheit, daß er erreicht worden ſey, und folglich auch keine Nach-
weiſung, wie er vollkommener eingerichtet werden koͤnne.


§. 233.


Mannigfal-
tige Formen.
Die Formen dieſer Buchfuͤhrung koͤnnen mannigfaltig ſeyn. Bis jetzt iſt es
wohl noch nicht entſchieden, welche die zweckmaͤßigſte und vollkommenſte ſey, ver-
muthlich, weil wir dieſe noch nicht beſitzen. Es laͤßt ſich daher bis jetzt noch keine
ganz allgemein und unbedingt anempfehlen, ſondern man kann zureichende Gruͤnde
haben, nach den Verhaͤltniſſen der Wirthſchaft und des Wirthes eine andere zu waͤh-
len, als man fuͤr die beſſere erkennt. Wir haben der Vorſchlaͤge und Formeln dazu
ſeit einiger Zeit viele erhalten, deren Kritik uns hier zu weit abfuͤhren wuͤrde, in wel-
chen ich aber neben vielem Zweckmaͤßigen und Scharfſinnigen doch immer noch Luͤcken,
Schwierigkeiten und Unbeſtimmtheiten antreffe. Dies muß uns nicht wundern,
wenn wir bedenken, wie viel Fleiß und Scharfſinn darauf verwandt worden, die
kaufmaͤnniſche Buchfuͤhrung zu ihrer jetzigen Vollkommenheit zu bringen, und daß
dennoch auch daruͤber die Meinungen noch getheilt ſind. Die vollſtaͤndige landwirth-
ſchaftliche Buchfuͤhrung hat aber Schwierigkeiten, die ſich bei der kaufmaͤnniſchen
nicht finden, weil ſich bei dieſer alles leichter auf einen gemeinſchaftlichen Maaßſtab,
naͤmlich das Geld, reduziren laͤßt. Uebrigens iſt es nicht zu verlangen, daß ein mit
der Landwirthſchaft ſich praktiſch beſchaͤftigender und zugleich wiſſenſchaftlicher Mann
das Studium hierauf verwenden ſolle, welches dieſe Angelegenheit nothwendig erfor-
dern wuͤrde, wenn man zur Erfindung des moͤglich zweckmaͤßigſten und vollkommen-
ſten darin gelangen wollte. Andere aber, die ihre Zeit und Kraͤfte insbeſondere dem
Rechnungsweſen gewidmet haben, beſitzen — wenigſtens iſt mir bis jetzt noch kein
Fall bekannt — nicht die allgemein umfaſſende Kenntniß und klare Anſicht von dem
hoͤhern und rationellen Betriebe der Landwirthſchaft, oder uͤben ſie doch nicht praktiſch
aus. Das letztere aber ſcheint mir noͤthig zu ſeyn, um die Methode wirklich an ver-
ſchiedenen komplizirten Wirthſchaften verſuchen zu koͤnnen, weil ſich bei der Ausfuͤh-
rung oft Schwierigkeiten ergeben, die man ſich bei der Theorie nicht denkt.


Da es uns alſo an einer vollkommenen Methode noch fehlt, ſo werde ich hier
eine Ueberſicht von mehreren und von den verſchiedenen Theilen, woraus ſie zuſam-
mengeſetzt ſind, geben; woraus ſich nun ein jeder diejenige, welche ſeinen individuel-
[213]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
len Verhaͤltniſſen und Zwecken am angemeſſenſten ſcheint, auswaͤhlen und zuſammen-
ſetzen kann. In der Praxis kann in manchen Faͤllen eine minder vollkommene vorzu-
ziehen ſeyn, weil ſie den beſondern Zweck, den man hat, hinlaͤnglich erreicht, dabei
auch leichter faͤllt, und uͤberhaupt etwas Unvollkommneres gut und vollſtaͤndig ausge-
fuͤhrt beſſer iſt, als ein hoͤheres Ideal, welches man aber nicht erreicht.


§. 234.


Die gewoͤhnlichſte und unter dem Namen der landwirthſchaftlichen Regiſter-Die gewoͤhn-
lichſte oder
die ſoge-
nannte Regi-
ſter-Form.

fuͤhrung bekannteſte Art iſt folgende:


Außer dem Journale und Manuale hat man drei Hauptbuͤcher.


  • No. 1. fuͤr die Geldrechnung.
  • No. 2. fuͤr die Getreide- und andere Naturalienberechnung.
  • No. 3. fuͤr die Viehberechnung.

§. 235.


Der erſte Theil der Geldrechnung enthaͤlt gemeiniglich die Einnahme, derBeſteht aus:
1) der Geld-
rechnung.

zweite die Ausgabe.


Zu beiden pflegen die Seiten ſo liniirt zu ſeyn, daß in der erſten Kolumne
zur linken Hand Monat und Tag, in der zweiten die Nummern der Belege,
wo ſolche Statt finden, ſtehn. In der Mitte dann die Poſten, und rechts eine
doppelte Geldkolumne von Thalern, Groſchen und Pfennigen. In der erſten die-
ſer Geldkolumnen kommt der Betrag der einzelnen Poſten, in der zweiten aber
der Betrag der Einnahme oder Ausgabe monatlich addirt. Um die Sache ganz
deutlich zu machen, ſtehe hier die monatliche Einnahme an baaren Gefaͤllen und
fuͤr Rocken:


[214]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
[215]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.

Die Artikel der Geld-Einnahme ſind nun nach der Art der Wirthſchaft
verſchieden, und man verbindet oder trennt ſelbige, je nachdem man ſie mehr verei-
nigt oder mehr abgeſondert vor Augen haben will. Eine jede hat aber ihre eigene
Rubrik oder Titel. Gewoͤhnlich ſind ſie folgende:


  • 1) An baaren Gefaͤllen.
  • 2) Fuͤr Getreide, und dann jede Art beſonders, als Weizen, Rocken, Gerſte,
    Hafer, Erbſen, Linſen, Hirſe, Buchweizen u. ſ. w.
  • 3) Fuͤr Klee-, Lein- und andere Samen, und fuͤr Handelsgewaͤchſe.
  • 4) Fuͤr Obſt und Gartengewaͤchſe.
  • 5) Fuͤr verkauftes Vieh, Pferde, Ochſen, Kuͤhe, Schweine, Kaͤlber, Feder-
    vieh, Schafe, jedes mehrentheils auf einem beſondern Folium.
  • 6) Fuͤr verkaufte thieriſche Produkte:
  • a) von der Molkerei, Butter, Kaͤſe, Milch;
  • b) von der Schaͤferei, Wolle, Felle;
  • c) von der Bienenzucht.
  • 7) Fuͤr Insgemein, worunter zufaͤllige Einnahmen, die unter einer andern Ru-
    brik keinen Platz haben, z. B. Schadenserſtattungen u. dgl. zu ſtehen
    kommen.

Iſt eine kleine Brauerei und Branntweinbrennerei mit der Wirthſchaft verbun-
den, woraus verkauft wird, oder irgend ein anderes Gewerbe, woraus man Geld
loͤſ’t, ſo erhaͤlt es hier ſeine Rubrik. Iſt aber der Betrieb eines ſolchen Gewerbes
betraͤchtlich, ſo pflegt man ihm wohl ſeine eigne Buchhaltung und Kaſſe zu geben.


Der zweite Theil der Geldrechnung oder die Ausgabe hat gewoͤhnlich folgende
Rubriken:


  • 1) An den Eigenthuͤmer abgeliefert und fuͤr denſelben ausgelegt.
  • 2) Fuͤr Baumaterialien.
  • 3) - Arbeitslohn beim Bau.
  • 4) - Arbeitslohn fuͤr den Garten.
  • 5) - Arbeitslohn in der Wirthſchaft.
  • 6) - Arbeitslohn bei Meliorationen.

[216]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
  • 7) Fuͤr Geſindelohn und Salarium.
  • 8) - Eiſen und Naͤgel.
  • 9) - Nutzholz.
  • 10) - Brennholz und Torf.
  • 11) - Deputatholz.
  • 12) - Pferde.
  • 13) - Rindvieh.
  • 14) - Schweine.
  • 15) - die Schaͤferei.
  • 16) - Schmidtarbeiten.
  • 17) - Stellmacherarbeiten.
  • 18) - Schloͤſſerarbeiten.
  • 19) - Sattlerarbeiten.
  • 20) - Boͤttcherarbeiten.
  • 21) - Zimmermannsarbeiten.
  • 22) - Schreibmaterialien und Porto.
  • 23) - Diaͤten und Reiſekoſten.
  • 24) - Zoll und Acciſe.
  • 25) - Abgaben und Gefaͤlle, Armengeld.
  • 26) - Feuerkaſſengeld.
  • 27) - Konſumtibilien und die Hauswirthſchaft.
  • 28) - Insgemein, wie die Ueberſchrift gewoͤhnlich zu lauten pflegt fuͤr Ausga-
    ben, die unter keine der uͤbrigen Rubriken zu ſtellen ſind.

Die Rekapitulation der Einnahmen und Ausgaben fuͤr alle Artikel in jedem
Monate auf’s ganze Jahr ſtellt man am beſten tabellariſch dar, wie nebenſtehen-
des Schema zeigen wird.


§. 236.


2) Der Na-
turalien-
Rechnung.
No. 2. Das Getreide- und Naturalien-Rechnungsbuch hat zu-
voͤrderſt Rubriken fuͤr jede Art von Getreide, in welchen man zweckmaͤßig die Ein-
nahme und Ausgabe in jedem Monate gegen einander uͤber ſtellt, und immer einen
monatlichen
[]Erſter Band. Seite 216 gegenuͤber.

[][]Erſter Band. Seite 217 gegenuͤber.
A.
B.
C.

[][217]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
monatlichen Abſchluß uͤber beides und uͤber den Beſtand macht, auf die Weiſe, wie
nebenſtehendes Schema A. zeigt.


Auf dieſe Weiſe vertritt es zugleich die Stelle eines Scheunenregiſters. Gewoͤhnlich
pflegt man hier zu Lande drei Kornmaaßrubriken, naͤmlich Winſpel, Scheffel und
Metzen zu machen. Indeſſen ſcheint mir die erſtere uͤberfluͤſſig zu ſeyn, und die Ueber-
ſicht mehr zu erſchweren, als zu erleichtern. Die Reduktion auf das groͤßere Maaß
iſt leicht gemacht. Die Einnahmerubrik auf der rechten Seite enthaͤlt auch die einge-
nommenen Getreidepoſten, welche nicht aus den Scheunen kommen, in ſofern ſolche
vorfallen, z. B. Zinskorn oder angekauftes.


Dann folgen in beſondern Rubriken die Ausgaben von ſaͤmmtlichen Getreide-
arten zu jedem beſondern Gebrauche. Sie koͤnnen ſehr zweckmaͤßig tabellariſch
gemacht werden, wie nebenſtehendes Schema B. der Getreideausgabe fuͤr die Haus-
wirthſchaft oder Konſumtion zeigt.


Das zum Verkauf ausgemeſſene Getreide wird ebenfalls tabellariſch nach beilie-
gendem Schema C. eingetragen.


Das Geld iſt hier nur der Notiz und Ueberſicht wegen angezeichnet, befindet ſich
aber in dem Geldbuche genauer berechnet.


Es folgen ſodann die uͤbrigen Getreideausgaben nach ihren verſchiedenen Rubri-
ken, z. B. Meßkorn oder Decem an den Prediger und Schulhalter; beſtimmte Korn-
gehalte z. B. an den Arzt und Chirurgus, Thierarzt, Schornſteinſeger; ferner an
die Deputatiſten, die Hofmeier, Hirten, Schafer, auch an den Schmidt, wenn die
Erhaltung der Pfluͤge und Eggen mit ihm verdungen iſt.


Das Getreide fuͤr die Ackerpferde kann ebenfalls tabellariſch eingetragen werden.


Wird eine herrſchaftliche Wirthſchaft gefuͤhrt, ſo haben die Kutſch-, Luxus-
und Gaſtpferde natuͤrlich ihre beſondere Rubrik. Auf gleiche Weiſe wird nun auch
das dem uͤbrigen Viehe gegebene Getreide unter die beſondern Rubriken des Schweine-
Maſt- und Federviehes verzeichnet.


Eine beſondere Rubrik enthaͤlt dann das wichtige Objekt der Ausſaat der ver-
ſchiedenen Getreidearten, mit Bemerkung des Tages und der Stuͤcke, wann und wo
ſie geſchehen iſt. Jede Getreideart hat auch hier ihr beſonderes Folium.


Erſter Theil. E e
[218]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.

Ein Anhang, welcher das Verzeichniß des eingeernteten Getreides nach Man-
deln angiebt, mit Bemerkung der Scheunen und Taſſe, wo es eingefahren iſt, pflegt
die Getreiderechnung zu beſchließen.


Nach dem Getreide folgt die Einnahme und Ausgabe anderer vegetabiliſchen
Produkte, z. B. des Wieſen- und Kleeheues, der Kartoffeln, Ruͤben, Moͤhren,
Kohls, Hanfes, Flachſes, Mohns, und was weiter in der Wirthſchaft gewon-
nen wird.


§. 237.


3) Der Vieh-
rechnung.
No. 3. Die Viehberechnung in einem beſondern Buche enthaͤlt zuvoͤr-
derſt ein genaueres Verzeichniß der einzelnen Stuͤcke jeder Viehart nach ihren Num-
mern und Namen, mit Bemerkung ihrer Art oder Race, Alters, Tugenden oder
Fehlern, und ihres Werthes beim Anfange des Rechnungsjahres, z. B. von den Kuͤ-
hen auf folgende Weiſe:

Die gegenuͤberſtehende Seite bleibt offen, um noch bei jedem Stuͤcke die im Laufe des
Jahres gemachten Bemerkungen beizuſchreiben.


Auf eine aͤhnliche Weiſe wird von einer jeden andern Viehart ein Verzeichniß
angefertigt.


Dann folgen die monatlichen Viehrechnungen in Ruͤckſicht des Zuwach-
ſes und Abganges nach folgendem Schema, in welchem die Nummern Bezug
haben auf jenes Inventarium:


[219]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
E e 2
[220]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.

Die Schaͤferei pflegt ihre beſondere Rechnung zu haben, damit man den Abgang
jeder Art genauer angeben koͤnne. Dies iſt insbeſondere noͤthig, wenn die Schaͤferei
aus verſchiedenen Racen beſteht, oder Schafe von verſchiedenen Graden der Ver-
edlung enthaͤlt.


Dann folgt die Einnahme und Ausgabe der ſaͤmmtlichen thieriſchen Produkte,
was z. B. an Butter, Kaͤſe, Milch, ferner an Wolle, Eiern, Honig und Wachs
u. ſ. w. gewonnen, verbraucht und verkauft iſt. Auch die Haͤute, welche vom
Schlachtvieh, und die Sterbefelle, welche von Schafen eingenommen ſind, haben
hier ihre Rubrik. Die uͤber das Molkenwerk wird am beſten tabellariſch darge-
ſtellt wie folget:

§. 238.


Dieſe Art von Buchfuͤhrung iſt mannigfaltiger Modifikationen faͤhig, die ein
jeder ſo, wie er ſie nach ſeinen Anſichten und Zwecken zu haben wuͤnſcht, einrichten
kann. Selbige auszumitteln muß einem jeden uͤberlaſſen werden.


Sie iſt unter allen die gebraͤuchlichſte und bekannteſte, und bei dem gewoͤhnli-
chen Wirthſchaftsbetriebe zureichend. Sie giebt eine deutliche Ueberſicht des Ganzen
beim Abſchluſſe eines jeden Monats. Weil man vorausſetzen darf, daß ſie einem
jeden, der etwa die Buͤcher zu revidiren hat, bekannt ſey, ſo kann ſich ein Wirth-
ſchaftsadminiſtrator dadurch am beſten legitimiren. Allein der Vorzug, den ihr
manche aus dem Grunde geben, daß ſie einfacher und leichter ſey, beruhet bloß auf
[221]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
der mehreren Rutine, die man darin hat. Sonſt zeichnet ſie ſich keinesweges durch
Einfachheit aus, indem ſie mehrere Buͤcher erfordert, die meiſten Artikel mehrmals
eingetragen werden muͤſſen, und das Nachſchlagen beſchwerlich iſt. Bei allem dem
giebt ſie doch keine klare Anſicht der Wirthſchaftsverhaͤltniſſe.


§. 239.


Es fehlt ihr insbeſondere noch eine Nachweiſung der bezahlten und verwandtenVon der Ar-
beits-Verech-
nung.

Arbeit, eines der wichtigſten Momente in der ganzen Wirthſchaft. Man kann ihr
dieſe jedoch in einem beſondern Buche ertheilen. Ueber die Art und Weiſe, die
Arbeitsberechnung zu machen, werden wir bald reden.


In dieſem Buche oder im Viehregiſter koͤnnte dann auch eine Berechnung des
Duͤngers angelegt werden, welche man in den meiſten Buchfuͤhrungen dieſer Art
ebenfalls zu uͤberſehen pflegt, obwohl Arbeit und Duͤnger dasjenige iſt, woraus der
Ertrag einer jeden Wirthſchaft hauptſaͤchlich hervorgeht oder modifizirt wird.


§. 240.


Bevor wir auf andere Buchfuͤhrungsmethoden kommen, muß erſt die Frage er-Zu welcher
Jahreszeit die
Rechnung ab-
zuſchließen
ſey?

oͤrtert werden, in welchem Zeitpunkte jaͤhrlich abgeſchloſſen und wieder angefangen
werden koͤnne. Man hat dazu ſehr verſchiedene Termine gewaͤhlt. Der beſte iſt ohne
Zweifel derjenige, wo ein gewiſſer Abſchnitt und Ruheſtand der Geſchaͤfte erfolgt,
und wo der groͤßere Theil der Produktionen ſchon verwendet, folglich bekannt und ein
kleinerer Theil nur noch uͤbrig iſt. Der Anfang des buͤrgerlichen Jahres paßt ſich alſo
durchaus nicht dazu. Eben ſo wenig ſcheint mir der Herbſt- oder Fruͤhjahrstermin
jenen Forderungen angemeſſen. In hieſigen Gegenden iſt der erſte Julius gebraͤuch-
lich, und allerdings in mancher Hinſicht zweckmaͤßig. Doch gefaͤllt es mir nicht, daß
die Heuernte dadurch mehrentheils in zwei Theile zerſchnitten wird, und ich ziehe da-
her den Anfang des Junius vor, und waͤhle dieſen in der Folge fuͤr meine eigene
Wirthſchaft, zumahl da in dieſem Monate diejenigen Geſchaͤfte, welche beſondere
Aufmerkſamkeit erfordern, ziemlich ruhen, und alſo zur Unterſuchung der Vorraͤthe,
des Inventariums und des Zuſtandes der ganzen Wirthſchaft die meiſte Muße iſt.
Indeſſen kann man Gruͤnde haben, ſich darin nach der Obſervanz ſeiner Gegend zu
richten, und beſonders denjenigen Termin zu waͤhlen, der zur An- und Abtretung der
[222]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
Wirthſchaften der gewoͤhnlichſte iſt. Auch iſt der Anfang des Julius zweckmaͤßiger in
ſolchen Wirthſchaften, die im Junius noch kleine Gerſte ſaͤen.


§. 241.


Tabellariſche
Form.
Die zweite Hauptart der Buchfuͤhrung iſt die in tabellariſcher Form.
Sie kann unter allen die gedraͤngteſte Ueberſicht geben, und auf wenigen Blaͤttern
ein vollſtaͤndiges und dennoch detaillirtes Tableau der ganzen Wirthſchaft und aller
Verhaͤltniſſe darſtellen. Sie erfordert aber eine ſehr große Genauigkeit und
Uebung. Ohnedies koͤnnen leicht Irrungen entſtehen, die nicht wohl zu verbeſſern
ſind, ohne die Tabellen ganz umzuarbeiten. Beſonders aber ſcheinen mir die
Nachweiſungen uͤber die Data, welche in dieſen Tabellen angefuͤhrt ſind, ſehr
ſchwierig; oder es werden die Tabellen, wenn der Bezug der einen auf die andere
klar genug nachgewieſen werden ſoll, ſehr komplizirt. Ich geſtehe, daß ich mir
noch keinen deutlichen Begriff von dem Ganzen einer ſolchen tabellariſchen Dar-
ſtellung des Wirthſchaftsbetriebes machen kann, welches alle Forderungen erfuͤllte.
Wir haben daruͤber vielleicht noch das Gyllenbourgſche Werk zu erwarten,
wovon ich im vierten Bande der Annalen des Ackerbaues, Seite 123, eine vor-
laͤufige Nachricht gegeben habe. Es wuͤrde ſolches ohne Zweifel das vollendeſte
ſeyn, was wir in dieſer Art haͤtten. Indeſſen geſtehe ich, daß mir nach den Pro-
ben einiger daſelbſt abgedruckter Tabellen dieſe Art der Buchfuͤhrung ungemein
ſchwierig ſcheint, beſonders weil der Verfaſſer alles und jedes ſogleich auf
Geld reduziren will, und dieſe Schaͤtzung nach Gelde unmoͤglich ganz zutreffend ge-
macht werden kann, bevor man die Verhaͤltniſſe des Wirthſchaftsjahrs zu uͤber-
ſehen im Stande iſt, welches erſt beim Abſchluſſe der jaͤhrlichen Rechnung
moͤglich wird.


In den Manualen aber iſt die Tabellenform ſehr zweckmaͤßig, wenn ſie bei
einzelnen Zweigen und einzelnen Geſchaͤften angewandt wird. Ich werde hier als
Beiſpiele einige Tabellenformeln uͤber einzelne Zweige der Wirthſchaft mittheilen,
wobei ich es aber einen jeden uͤberlaſſen muß, Abaͤnderungen nach dem beſondern
Zwecke, den er bei der Darſtellung ſeiner Wirthſchaftsverhaͤltniſſe hat, zu machen.
Dieſe Tabellen bleiben auch ſehr zweckmaͤßig, wenn man das Hauptbuch nach der
Form der doppelten Buchhaltung fuͤhren will, und erſetzen die Stelle der
Journale.


[]Erſter Band. Seite 223 gegenuͤber.

A.


B.


C.


Dieſe Tabellen ſind lediglich als ausgefuͤllte Schemata zu betrachten, die Ausfuͤllungen nur willkuͤrlich eingetragen.


[][223]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.

§. 242.


Nach nebenſtehendem Schema A., welches einen Theil der RockenausſaatAusſaats-
Tabelle.

enthaͤlt, werden nun ebenfalls die von jeder anderen Getreideart angefertigt, und
das Ganze, welches mehrentheils wohl auf einen Bogen oder doppeltes Folium ge-
bracht werden kann, ergiebt nun eine allgemeine Ueberſicht der ganzen Ausſaat nach
dem Flaͤcheninhalte, der Tracht, worin jedes Getreide nach der letzten Duͤngung
ſteht, oder der Duͤngung, die es friſch erhalten hat. Ferner der Pflugfurchen,
die jedes Feld bekam, den Tag der Einſaat und den Einfall an Saatkorn nebſt
dem, was ſonſt dabei merkwuͤrdig ſeyn kann.


§. 243.


Die nebenſtehende Ernte-Tabelle B. enthaͤlt nun den Namen oder dieErnte-Ta-
belle.

Nummer jedes Stuͤcks, den Flaͤcheninhalt deſſelben, oder wenn dieſer nicht ge-
nau bekannt iſt, den Einfall nach Scheffeln und Metzen. Ferner den Tag
des Maͤhens und den Tag des Einfahrens, die Tagearbeiten der Maͤher,
Sammler und Scheunenarbeiter, die Zahl der eingefahrnen Mandeln und Garben,
auch des ſogenannten Treidels oder Nachharkels, ungefaͤhr zu Mandeln angeſchla-
gen, endlich die Nummer der Scheune und die Ziffer des Taſſes, wohin es ge-
bracht worden. Zuletzt Bemerkungen uͤber die ungefaͤhre Groͤße und Staͤrke der
Garben, die manchmal in derſelben Wirthſchaft, beſonders wo man nicht einerlei
Erntemethode beobachtet, ſondern ſie nach den Umſtaͤnden modifizirt, verſchieden
ſind, und uͤberhaupt uͤber die Beſchaffenheit, Vollkoͤrnigkeit und Guͤte des Getrei-
des. Sie wird, wie ſie hier vom Rocken angefangen iſt, fortgeſetzt, und auf eben
die Weiſe von andern Getreidearten angefertigt.


Wenn man auf einer Tabelle eine Ueberſicht des ganzen Getreidebaues haben
will, ſo koͤnnen beide Tabellen zweckmaͤßig zuſammengezogen werden, und hinter
der Einfallskolumne der Ausſaatstabelle kommt ſodann die Kolumne der Ernte-
Tabelle, die den Tag des Maͤhens angiebt, zu ſtehen.


§. 244.


Nebenſtehende Duͤngerausfuhr-Tabelle C. enthaͤlt zuerſt die Tage, wo die Aus-Duͤnger-
Tabelle.

fuhr geſchehen iſt. Dann die verſchiedenen Miſtarten, wobei hier angenommen wor-
den, daß der ſaͤmmtliche Rindviehmiſt zuſammenliege, der Pferde- und Schweine-
miſt aber zweckmaͤßig gemengt an einer anderen Stelle. Der Schafmiſt wird, wie
[224]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
gewoͤhnlich, unmittelbar aus dem Schafſtalle aufs Feld gefahren. Unter Schipp-
miſt — ich kenne keinen andern Ausdruck, wie dieſen provinzialen, dafuͤr —
wird derjenige verſtanden, der außer der Miſtſtelle auf dem Hofe herum, vor den
Scheunen, in der Auffahrt und ſonſt verzettelt herumliegt, groͤßtentheils aus ver-
modertem Stroh beſteht, jedoch immer mit etwas animaliſchem Miſte vermengt iſt.
Ferner iſt in dieſer Tabelle die Auffuhr von Moder, Mergel, Kalk, Gyps, viel-
leicht auch Aſche und anderen Duͤngungsmitteln mit aufgenommen, weil man ſie
doch gewoͤhnlich zum Duͤnger zu rechnen pflegt. In der letzten Kolumne iſt der Ort
bezeichnet, wohin ſie gefahren worden. Aus dieſer Duͤngertabelle kann dann in
der Feldbeſtellungstabelle der Duͤnger, welchen jedes Feld erhalten hat, wenn man
will, eingetragen, und dieſe dadurch vollſtaͤndig gemacht werden.


§. 245.


Arbeits-
Tabelle.
Ungeachtet die Arbeit bei der Wirthſchaftsfuͤhrung eins der wichtigſten Objekte
iſt, ſo hat man doch genaue Annotationen und Berechnung derſelben zu ſehr ver-
nachlaͤßigt. Sind auch die Koſten der Arbeit, die mit eigenem Geſinde und Ge-
ſpanne oder durch Tagelohn und Stuͤckarbeit vollfuͤhrt worden, im Allgemeinen be-
rechnet, oder gehen ſolche aus dem Lohn und der Speiſung des Geſindes und der kon-
ſumirten Futterung des Zugviehes, ferner aus der Geldrechnung von ſelbſt hervor;
ſo weiß man doch ſelten, wie hoch ſie ſich fuͤr jedes einzelne Geſchaͤft, fuͤr jede
Produktion oder fuͤr jedes Feld insbeſondere belaufen. Und dennoch iſt dieſes zu
wiſſen von der aͤußerſten Wichtigkeit, indem daraus erſt zuverlaͤßige Reſultate in
Anſehung des Gewinnes und Verluſtes, den jeder einzelne Zweig in der Wirth-
ſchaft traͤgt, ſich ergeben koͤnnen. Auch zeigt es ſich hierdurch erſt, ob die arbei-
tenden Kraͤfte auf das Zweckmaͤßigſte verwandt worden oder beſſer verwendet wen-
den koͤnnten.


Es giebt eine Kontrolle der Arbeit ab, die man ſich auf keine andere Weiſe
verſchaffen kann, und die uns zu ſicherern Maaßregeln leitet, als wenn wir die
Ausfuͤhrung der Arbeit ſelbſt mit den Augen unaufhoͤrlich verfolgten.


Hierzu wird vor allen eine taͤgliche Anzeichnung der geſchehenen Hand- und
Geſpannarbeiten, mit namentlicher Auffuͤhrung des Gegenſtandes, fuͤr welchen
ſie verrichtet worden, erfordert. Die Einrichtung dieſer Anzeichnung iſt nicht
gleichguͤltig, theils um ſie dem Aufſeher zu erleichtern, theils um eine klarere
Ueberſicht
[]Erſter Band. Seite 225 gegenuͤber.

[][225]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
Ueberſicht der auf jeden Gegenſtand verwandten Arbeit zu erhalten, und ſie dann
um ſo leichter in Summa an ihrem Orte eintragen zu koͤnnen, ohne einer Irrung
dabei ausgeſetzt zu ſeyn. Ich habe verſchiedene Formen eines ſolchen Arbeitsjour-
nals verſucht, finde aber, daß es am zweckmaͤßigſten in nebenſtehender woͤchemli-
chen Tabelle geſchieht. Es ſind hier nemlich viererlei Arten von Arbeiter, die 6,
5, 4 und 3 Groſchen taͤglichen Lohn erhalten, welcher ſich ſelbſt in derſelben
Wirthſchaft nach der Jahreszeit zu veraͤndern pflegt. In der erſten Kolumne
kommt die Art und der Ort der Arbeit zu ſtehn, die in dieſer Woche verrichtet
worden. Bei der Rubrizirung dieſer Arbeit muß gleich einige Ruͤckſicht darauf [ge-
nommen]
werden, wie ſie nachher in das Hauptbuch eingetragen werden ſoll.
Diejenige Arbeit nemlich, welche man abgeſondert einzeichnen will, muß hier auch
abgeſondert aufgefuͤhrt werden; wogegen Arbeiten, die unter einer Rubrik kom-
men ſollen, zuſammen begriffen werden koͤnnen. Dies erfordert erſt einige In-
ſtruktion des Aufſehers. Und ehe er davon hinlaͤnglich unterrichtet iſt, iſt es beſ-
ſer, wenn er die Arbeiten zu viel ſeparirt, als zu ſehr unter einer Rubrik zuſam-
men begreift. Die Anzeichnung der Arbeiten, von denen er gewiß vorausſehen
kann, daß ſie in der Woche vorfallen werden, macht er am Sonntage gleich in die-
ſer Kolumne, und traͤgt dann die uͤbrigen, die er nicht vorausſah, ſo wie ſie vor-
fallen, nach. Es hat allerdings ſeinen Nutzen, wenn er ſich den Ueberſchlag der
Hauptarbeiten, die vorfallen werden, ſchon im voraus macht. Dann braucht er
nur taͤglich die Zahl der Arbeiter jeder Art, die mit einer Arbeit beſchaͤftigt gewe-
ſen, allenfalls mit der Bleifeder in die Kolumne einzutragen. Es iſt am beſten,
fuͤr dieſes Journal ein eignes Buch zu haben mit 52 Blaͤttern, die etwa von Vier-
teljahr zu Vierteljahr ſo eingerichtet ſeyn koͤnnen, daß der Kopf oder die Ueber-
ſchrift nur einmal geſchrieben zu werden brauche, und die uͤbrigen kuͤrzern Blaͤtter,
die nur liniirt ſind, dazu paſſen. Andere werden es vielleicht vorziehen, eine
ſchwarze Tafel, die mit rothen unausloͤſchlichen Strichen vertikal und horizontal
liniirt iſt, an der Wand haͤngen zu haben, und mit Kreide die Arbeiten und die
Zahl der Arbeiter einzutragen. In die Summa-Kolumne wird dann die Zahl der
Arbeiter jeder Art, die mit einer Arbeit die Woche hindurch beſchaͤftigt geweſen,
zuſammengezaͤhlt eingetragen, und in die Geldkolumne kommt dann zu ſtehn, wie
viel jede Arbeit gekoſtet hat. Die Summa der Tageloͤhner jeder Art, und die
Erſter Theil. F f
[226]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
Summe des Geldbetrages muß dann mit der Zahl der gehabten und bezahl-
ten Tageloͤhner ſtimmen.


Wenn Handdienſte oder ſogenannte Huͤlfstage unentgeldlich geleiſtet werden,
dieſe Leute aber mit den Tageloͤhnern einer gewiſſen Klaſſe gleich zu ſetzen ſind, ſo
werden ſie als ſolche mit berechnet, am Schluſſe der Woche aber bemerkt, wie viel
derſelben da geweſen ſind, und was folglich an Tagelohn wirklich weniger ausge-
zahlt worden. Dieſen Dienſtleuten wird dann dieſes zu gut geſchrieben, und von
ihrer Verpflichtung in Abrechnung gebracht.


Auf gleiche Weiſe wird das Arbeits-Journal uͤber die Geſpannarbeiten ge-
fuͤhrt. Statt der Kolumnen des Tagelohnpreiſes erhalten nun Pferde, Ochſen,
und die damit arbeitenden Knechte ihre Kolumne. Ob man es noͤthig finde, die
Pferde- und Ochſenknechte zu unterſcheiden, bleibt einem jeden uͤberlaſſen. Wenn
Tageloͤhner mit Pferden oder Ochſen arbeiten, ſo werden ſie unter den Handarbei-
tern mit aufgefuͤhrt, und werden dann hier nicht angeſetzt. Die Thiere werden am
beſten nach der Kopfzahl angezeichnet, nicht nach Geſpannen. Die Summe derſel-
ben, die taͤglich bei jeder Arbeit und in der Woche uͤberhaupt gebraucht worden,
wird dann ebenfalls gezogen. Die Geldkolumne aber kann hier, wie mir ſcheint,
wegfallen.


Dieſe woͤchentlichen Anzeichnungen werden dann in eine monatliche Ueberſicht
gebracht, welche Arbeit ſehr leicht von Statten geht. Ein Schema hierzu, wel-
ches die Sache von ſelbſt klar genug darſtellen wird, theile ich hier mit. Man
braucht ſich gerade nicht an eine gewiſſe Wochenzahl zu binden, wenn man ſich die
Muͤhe geben will, es von jeder Periode beſonders zu liniiren. Auf einem großen
Bogen hat man allenfalls Raum fuͤr acht Wochen. In dem nebenſtehenden
Schema A. iſt die Ernteperiode, die in fuͤnf Wochen groͤßtentheils vollendet war,
zuſammengenommen.


Um die Sache noch deutlicher zu machen, und die Arbeiten anderer Art in
einer andern Periode zu zeigen, auch um die Vorſtellung, die man ſich von großer
Schwierigkeit macht, zu entfernen, fuͤge ich noch eine andere Tabelle B. bei,
welche die Winterperiode vom Anfange Novembers bis zur Mitte Februars enthaͤlt.
Einer weitern Erklaͤrung ſcheint es mir nicht zu beduͤrfen. Wie leicht dann aus
[]Erſter Band. Seite 226 gegenuͤber.
A.
[][] B.

[][227]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
einer ſolchen tabellariſchen Ueberſicht die Uebertragung in das Hauptbuch auf das
Conto jedes Artikels bei der doppelten Buchhaltung ſey, erhellet von ſelbſt.


Ueber die Berechnung des wirthſchaftlichen Tagelohns findet ſich ein trefflicher
Aufſatz in den Annalen der niederſaͤchſiſchen Landwirthſchaft, 4r Jahrg. 4s Stuͤck.


Es hat keinen Zweifel, daß man faſt alle Artikel der Wirthſchaft, jede einzelne
Produktion und die jedes einzelnen Feldes tabellariſch ſehr gut darſtellen koͤnne.
Einige Formeln dazu aus dem Gyllenbourgſchen Werke kann man nachſehen in den
Annalen des Ackerbaues, 4ten Bande, Seite 164, wo unter andern auch eine
ſehr vollſtaͤndige Tabelle fuͤr die Meierei vorkommt.


§. 246.


Mir ſcheint indeſſen die doppelte Buchhaltungsmethode einen ſo entſchiedenenDoppelte
Buchhal-
tungs-Form.

Vorzug vor der tabellariſchen zu haben, daß ich die weitere Ausarbeitung der letz-
tern wenigſtens andern uͤberlaſſen muß. Ich habe uͤber dieſe Methode ausfuͤhrlich
im 4ten Bande der Annalen des Ackerbaues, Seite 467 u. f. geredet. Ich habe
nachmals gefunden, daß ſich die Sache noch weit mehr ſimplifiziren, und einige
Schwierigkeiten, die man auf keine Weiſe uͤberwinden kann, ſehr gut umge-
hen laſſen.


In Bezug auf jene Abhandlung will ich hier nur Einiges anfuͤhren.


Es iſt freilich durchaus noͤthig, daß Alles auf einen gemeinſchaftlichen Maaß-
ſtab reduzirt werde, und es laͤßt ſich hier nicht wohl ein andrer annehmen, als das
Geld, weil darauf doch am Ende in jeder Gewerbsrechnung Alles hinauslaͤuft.
Nun aber iſt man waͤhrend der Fuͤhrung der Rechnung oft zweifelhaft, wie man
den Geldpreis derer Artikel, die nicht unmittelbar zu Gelde gemacht werden, an-
ſchlagen ſoll. Zwar wuͤrde ein unrichtiger Anſchlag in dem Reſultate der ganzen
Rechnung keine Aenderung machen wegen des doppelten Anſchreibens, einmal auf
das Debet, und das andere Mal auf das Credit. Jedoch wuͤrde eine un-
verhaͤltnißmaͤßige Annahme des Preiſes unrichtige Reſultate bei einzelnen Ar-
tikeln geben. Der Durchſchnittspreis der meiſten Artikel, z. B. des in der
Wirthſchaft conſumirten Getreides und Viehfutterung, laͤßt ſich waͤhrend des
Laufs des Jahrs, und folglich bei den einzelnen Eintragungen nicht beſtimmen.
Und von dieſem Preiſe haͤngen ferner die Schaͤtzungen anderer Dinge, die nicht
unmittelbar mit Gelde bezahlt werden, wieder ab, z. B. die Arbeiten des Geſindes
F f 2
[228]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
und des Zugviehes fuͤr jeden Artikel. Am Schluſſe des Jahrs aber wird man bei
reiflicher Erwaͤgung aller Umſtaͤnde und Verhaͤltniſſe den Geldwerth jedes Artikels
beſtimmt genug auszumitteln im Stande ſeyn. Wenn ich nun z. B. weiß, wie
hoch ich den verfutterten Hafer und das Heu dem Zugviehe anſchlagen ſoll, und auch
alle Nebenkoſten berechnet ſind, ſo ergiebt ſich wieder, was mir der Arbeitstag
eines Pferdes oder Ochſen koſte, und ich kann ſie dann in dem Maaße einem
jeden Artikel, worauf ſie verwandt worden, anſchlagen, wenn ich ihre Zahl nur
weiß und am gehoͤrigen Orte eroͤrtert habe. Man muß bei der Werthſchaͤtzung
nur gewiſſe Prinzipien annehmen, und bei dieſen Prinzipien immer bleiben.
Wenn man z. B. bei der Schaͤtzung des Getreides den Durchſchnitt des Markt-
preiſes annehmen will, ſo habe ich nichts dagegen, vorausgeſetzt, daß man alle
Koſten des Verfahrens nach ihrem wirklichen Betrage (wobei Abnutzung des Ge-
ſchirres und der Pferde ſelbſt, Verwilderung der Knechte und manche zufaͤllige
Ausgaben, welche nur die Erfahrung dabei bemerklich macht) davon abzieht.
Wenn ſich indeſſen der Marktpreis durch Zufaͤlligkeiten uͤber den natuͤrlichen Preis
— d. h. denjenigen, den das Getreide nach der diesjaͤhrigen Ernte ſonſt gegolten
haben wuͤrde — merklich erhebt, ſo ſetze ich den Konſumtionspreis mit Ruͤckſicht
auf den natuͤrlichen oder Produktionspreis an, weil ich von jenem hoͤheren Preiſe
fuͤr das ſelbſt zu konſumirende Getreide doch keinen Nutzen haͤtte ziehen koͤnnen.
Auf gleiche Weiſe verfahre ich mit dem Heu. In Anſehung der bloß zur [Viehfut-
terung]
gebaueten Gewaͤchſe, hauptſaͤchlich der Kartoffeln und Ruͤben, nehme ich
den Koſtenpreis (der aus der Rente des Grund und Bodens, aus dem Werthe des
Duͤngers, welchen ſie konſumiren, und aus der Arbeit zuſammengeſetzt iſt) an-
derthalb Mal dafuͤr an. Stiege auch in benachbarten Orten und in einer Periode
des Jahrs der Preis derſelben auf das fuͤnf- und ſechsfache, wie dieſes z. B. ſeit
einigen Jahren im Fruͤhjahre mit den Kartoffeln hier der Fall geweſen iſt, ſo
kommt das nicht in Betracht, weil ich von dieſem Preiſe doch nur wenig Gebrauch
machen kann. Den Geldwerth des Miſtes beſtimme ich mit Ruͤckſicht auf das
Stroh und auf das Vieh, zwiſchen welchen beiden der Totalwerth des ausgefahr-
nen Miſtes ſo getheilt wird, daß jenem ⅔, dieſem ⅓ zu gut kommt, bisher, das
Fuder à 2000 Pfund, zu 1½ Rthlr. Dies ſind als Beiſpiele die Grundſaͤtze, die ich
mir in Anſehung der Preisbeſtimmung zur Norm gemacht habe. Es bleibt jedoch
[229]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
jedem uͤberlaſſen, andere anzunehmen, und andere Verhaͤltniſſe erfordern wirklich
andere. Wo nicht baare Geld-Einnahme oder Ausgabe eintritt, werden die Na-
turalien den Artikeln alſo vorerſt nur nach Maaß oder Gewicht zu Gut oder zur
Laſt geſchrieben, und beim Abſchluſſe auf Geld reduzirt in die Geldkolumne
eingetragen.


Die meiſten, welche Berechnungen uͤber einzelne Produktionen halten, neh-
men ſolche von mehreren Feldern zuſammen. Dies iſt mir aber nicht genug, ſon-
dern ich will wiſſen, was ein jedes Feld gekoſtet und ertragen habe. Alſo werden
die Conto’s nach den Feldern beſtimmt, und wenn ein Feld mehrere Produktionen
hat, jeder Theil wieder abgeſondert. Bei einer guten Fuͤhrung des Arbeitsjour-
nals hat dieſes keine Schwierigkeit. Nun aber fallen die Koſten einer jeden Pro-
duktion groͤßtentheils in das vorige Jahr, indem ſich das neue mit dem erſten Ju-
nius oder Julius anfaͤngt. Da aber die Koſten und der Ertrag gegeneinander ſte-
hen muͤſſen, ſo werden die erſtern aus der vorjaͤhrigen Rechnung entweder bloß in
Summa, oder doch nur nach ihren Hauptfaktoren auf das Conto des kuͤnftigen
Jahres als Debet uͤbertragen, und nun in der neuen Rechnung auf das Debet des
Feldes oder der Produktion und auf das Credit des vorigen Jahres geſetzt.


Der Ertrag der Getreidefelder wird vorerſt auf das Debet der Scheunen nach
Mandelzahl gebracht Ich taxire aber dieſe Mandeln erſt nach vollendetem Aus-
druſch, wo ich wiſſen kann, was ſie an Koͤrnern gegeben haben, und wo der
Preis der letztern beſtimmt iſt. Dieſes Scheunen-Conto muß deshalb ſeyn, da-
mit es die Stelle des Scheunenregiſters vertrete. Dann wuͤßte ich aber auch kein
anderes Mittel, die Produktionen jedes Feldes abzuſondern, wenn mir anders
daran gelegen iſt, ſolche beſtimmt zu wiſſen. Fuͤr den, der bloß die Produktionen
im Allgemeinen wiſſen will, kann es uͤberfluͤßig ſeyn. Auf das Credit der Scheu-
nen kommt dann der Abdruſch, der auf das Debet jeder Kornart uͤbertragen wird.
Auch dies geſchieht am beſten vorerſt nur nach der Scheffelzahl, bis der Werth be-
ſtimmt worden, und bei dieſer Uebertragung wird der allgemeine Wirthſchafts-
preis beibehalten. Bei dem Verkauf hingegen wird der wirklich erhaltene Preis
angeſetzt, und das Saldo der Getreide-Conto’s ergiebt dann, wie viel durch Han-
dels-Konjunkturen gewonnen oder verloren ſey.


[230]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.

Die Koſten, welche das Getreide von ſeiner Aufbringung auf den Boden an bis
zum Verkauf verurſacht, koͤnnen nicht wohl einzeln auf das Conto jeder Getreideart
eingetragen werden. Deshalb iſt ein allgemeines Kornboden-Conto vorhanden, in
welchem z. B. die Koſten des Umſchippens, wiederholten Reinigens, und beſonders
des Verfuͤhrens eingetragen werden. Wenn man will, kann man ſie dann, nach
Verhaͤltniß der Quantitaͤt oder des Geldwerths, auf jede einzelne Getreideart wie-
der repartiren.


Auch andere Produktionen haben ihre beſondere Erzeugungs- und Vorraths-
Conto’s. Erſteres hat auf der Debetſeite die ſaͤmmtlichen Baukoſten, und auf der
Creditſeite den Ertrag, ſo wie er vom Felde abgefuͤhrt worden. Dieſer kommt dann
wieder auf das Debet des Vorraths-Conto’s zu [ſtehen], und deſſen Credit enthaͤlt
dann die Verwendung fuͤr die verſchiedenen Artikel. Wenn jedoch einige Erzeugniſſe
gleich vom Felde ab konſumirt werden, z. B. der gruͤne Klee, gruͤne Wicken, auch
ein Theil der Waſſerruͤben, ſo wird dies unmittelbar demjenigen Vieh-Conto, wel-
ches ſie erhalten hat, zur Laſt, und der Produktion zu gut geſchrieben. Hier iſt die
Ausmittelung des Werths nach Gelde allerdings ſchwankend. Ich beſtimme ihn nach
ungefaͤhrem Ueberſchlage der Produktionskoſten; andere werden ihn vielleicht richtiger
nach der Nutzung zu beſtimmen glauben. Ich glaube jedoch, daß die Gruͤnde fuͤr
erſteres bei den gewoͤhnlichen landwirthſchaftlichen Verhaͤltniſſen uͤberwiegen.


Das Vieh- und Geſchirr-Inventarium wird jetzt mit dem Ablaufe eines jeden
Rechnungsjahres taxirt, ein neues Verzeichniß davon angefertigt, oder bei minder
erheblicher Veraͤnderung das vorige ſupplirt. Der Werth des Inventariums wird
dann unter Hauptrubriken dem kuͤnftigen Jahre zur Laſt geſchrieben. Es kommt ſo-
nach eine jede Verbeſſerung des Inventariums jedem Jahre zu gut, und jede Ver-
ſchlechterung ihm zur Laſt. Angekauftes Vieh kommt auf das Debet des Vieh-In-
ventariums, verkauftes auf deſſen Credit. Wenn ein Stuͤck Vieh verungluͤckt, ſo
wird dieſes auch auf das Credit des Inventariums geſetzt, und auf das Debet desje-
nigen Vieh-Conto’s uͤbertragen, wozu es gehoͤrt. Verungluͤckt z. B. eine Kuh, ſo
muß der Schaden von der Meierei oder Kuhnutzung getragen werden; verungluͤckt
ein Pferd, ſo faͤllt der Verluſt dem Geſpann-Conto zur Laſt. Dies iſt einer von den
Punkten, woran die meiſten im Anfange Anſtoß genommen haben, weil es ihnen
auffallend iſt, daß ein Verluſt dem Vieh-Inventarium zu gut geſchrieben werden
[231]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
ſoll. Er faͤllt ihm allerdings in ſofern wieder zur Laſt, als ſich dadurch der Werth
deſſelben beim Jahresſchluß vermindert. Es koͤmmt hier, wie in allen Stuͤcken, nur
auf eine klare Vorſtellung der ganzen Einrichtung dieſer Buchhaltung an, und man
wird ſich aus dieſer und einigen andern Schwierigkeiten leicht herauswickeln, wenn
man nur mit Debet und Credit den richtigen Sinn, fuͤr erſteres nemlich „hat
empfangen
“, fuͤr ihn „iſt verwendet“, fuͤr letzteres „hat geliefert, hat
geleiſtet
“, verbindet.


Beim Abſchluſſe der Rechnung muß die Summe aller Debets und aller Credits
gleich ſeyn. Aber das Debet und Credit der meiſten Conto’s werden verſchieden ſeyn,
und einige haben vielleicht gar kein Debet oder kein Credit. Dasjenige, was ein
Conto an dem einen weniger hat, oder die Summe, welche zur Ausgleichung auf der
einen Seite fehlt, heißt nach der kaufmaͤnniſchen Sprache das Saldo. Man kann
es auch Verluſt oder Gewinn, Minus oder Plus nennen. Werden nun die ſaͤmmt-
lichen Gewinne aller Conto’s, die Gewinn gegeben haben, auf die eine Seite, die
Verluſte aller derer Conto’s, welche dieſen haben, auf die andere Seite geſchrie-
ben, ſo muß die Summe beider wieder gleich ſeyn. Um nun aber den Ertrag des
Gewerbsbetriebes von dem beſchloſſenen Jahre auszumitteln, kommt auf das allge-
meine Debet deſſelben zu ſtehen: 1) der Verluſt aller derer Conto’s, welche zum
Betriebe der Wirthſchaft noͤthig waren, oder, was einerlei iſt, der Koſtenaufwand
fuͤr die Wirthſchaft; 2) das Credit des vorigen Jahres. Dagegen kommt auf das
allgemeine Credit der abzuſchließenden Rechnung zu ſtehen: 1) das Debet des Eigen-
thuͤmers, oder was er baar und in Naturalien aus der Wirthſchaft erhalten hat;
2) das Debet des Meliorationsaufwandes; 3) das Debet des kuͤnftigen Jahres;
und endlich 4) das Debet von ſolchen Zufaͤlligkeiten, welche nicht der Gewerbsbe-
trieb, oder was einerlei iſt, der Paͤchter, — im Falle, daß das Gut verpachtet
waͤre — ſondern das Grundeigenthum oder der Verpaͤchter zu tragen haͤtte, als wo-
fuͤr ein beſonderes Conto angelegt ſeyn muß. Nach Abzug des erſtern von letztern er-
giebt ſich dann der reine Wirthſchaftsertrag.


§. 247.


Fuͤr diejenigen, welche meine Abhandlung uͤber dieſe Buchfuͤhrung im 4tenAnfaͤngliche
Schwierigkeit
bei dieſer
Buchhal-
tungsform.

Bande der Annalen des Ackerbaues, und die darauf Bezug habenden verſchiedenen
[232]Landwirthſchaftliche Buchhaltung.
Aufſaͤtze in denſelben Annalen ſammt meinen Zuſaͤtzen geleſen haben, z. B. Bd. V.
S. 553, 609; Bd. VI. S. 387, 413; Bd. VII. S. 121; werden dieſe wenigen
Bemerkungen zureichen, und es wuͤrde alſo uͤberfluͤſſig ſeyn, dieſe Materie nochmals
ganz zu behandeln, obwohl ich mir bewußt bin, daß ich in jener erſten Schrift nicht
alles deutlich genug dargeſtellt hatte. Ich glaube aber, es kann mit der moͤglichſt
groͤßten Deutlichkeit des Vortrages doch nicht vermieden werden, daß ſich nicht eini-
ger Anſtoß finde, wenn man das Geſchaͤft zuerſt angreift. Man wird hieruͤber aber
ſehr leicht wegkommen, wenn man einige Uebung mit Nachdenken verbindet. Ich
rathe deshalb jeden, der dieſe Buchhaltung einfuͤhren will, den Verſuch damit in
einem Jahre zu machen, aber ſeine vorherige Buchfuͤhrung in dieſem erſten Jahre
dennoch beizubehalten, damit er bei einigen Irrthuͤmern, die er vielleicht erſt in der
Folge entdeckte, nicht in Unordnung mit ſeinem Rechnungsweſen komme. Wer ſie
einmal verſucht und ſich ganz in den Geiſt deſſelben hineingeſetzt hat, wird ſie ſicher
nie wieder aufgeben, noch die Beſchwerde bereuen, die ſie ihm zu Anfange machte.
Die klare Ueberſicht, welche ſie uͤber jeden einzelnen Theil der Wirthſchaft nicht nur,
ſondern insbeſondere uͤber das Eingreiſen des einen in den andern giebt, und die
Ideen, welche ſie uͤber die Berichtigung der Verhaͤltniſſe erwecket, die genaue Kon-
trolle, welche man aus ſeinem Zimmer und ſelbſt abweſend uͤber die wirthſchaftlichen
Arbeiten und Verwendungen fuͤhren kann, die Fingerzeige zur Richtung der Aufmerk-
ſamkeit auf dieſen oder jenen Punkt, werden die Muͤhſamkeit, welche ſie nur im er-
ſten Jahre verurſacht, uͤberſchwenglich belohnen. Das Schwierigſte dabei und doch
das unbedingt Nothwendige iſt die richtige Fuͤhrung und gute Einrichtung der Jour-
nale; gar nicht an ſich ſelbſt, ſondern auch nur in Anſehung der erſten Begriffe, die
man denen, welche ſie zu fuͤhren haben, beibringen muß.


Verhaͤltniß
[233]Verhaͤltniß der Duͤngung ꝛc.

Verhaͤltniß der Duͤngung, der Futterung
und des Viehſtandes.


§. 248.


Der Duͤnger und der nach ſeiner Zerſetzung zuruͤckbleibende Moder iſt der Haupt-
beſtandtheil der Nahrung aller von uns kultivirter Pflanzen, wodurch ſie leben,
wachſen, und zu ihrer Vollendung mittelſt des Samentragens kommen. Durch
die Maſſe und Kraft des Duͤngers wird alſo die Quantitaͤt und die Qualitaͤt der zu
erzeugenden Produkte bedingt. Deshalb kommt nach der Arbeit und ihrer Leitung
das erforderliche Verhaͤltniß und die Mittel zu deſſen Erzeugung zunaͤchſt in
Betracht.


§. 249.


Man hat den Mangel an Duͤngung durch vermehrte Arbeit, und wiederum er-In wiefern
ſich Arbeit
und Duͤngung
einander er-
ſetzen.

ſparte Arbeit durch vermehrte Duͤngung erſetzen wollen. Dies iſt aber nur anſchei-
nend und auf kurze Zeit moͤglich geweſen. Jethro Tull glaubte bei ſeiner haͤufi-
gen, den Boden in die feinſten Partikeln zermalmenden Beackerung, die er mit ſei-
ner
Drillkultur verband, aller Duͤngung uͤberhoben ſeyn zu koͤnnen, und ihm ſowohl
wie ſeinen Nachfolgern gluͤckte dies zu Anfange auf fruchtbarem und im reichen Duͤn-
gerſtande von aͤlterer Zeit her befindlichen Boden. Denn durch die haͤufige Bearbei-
tung und Luftausſetzung wurden alle darin befindlichen Nahrungstheile aufgeſchloſ-
ſen, zu nahrhaften Extraktivſtoff bereitet, und den Wurzeln der Pflanzen zugefuͤhrt.
Allein es dauerte da, wo man wirklich auf die voͤllige Entbehrung des Duͤngers be-
ſtand, nur wenige Jahre, und die Fruchtbarkeit des Bodens ward ſo erſchoͤpft, daß
ihn nun wiederholte Duͤngungen kaum zu einer maͤßigen Fruchtbarkeit wieder empor-
bringen konnten. Andere wollten durch das Rajolen oder Umwenden des Bodens
daſſelbe bewirken, indem ſie waͤhnten, die heruntergebrachte obere Lage der Erdkrume
werde durch Ruhe ihre Kraft wieder erhalten, dann wieder heraufgebracht, neue
Fruchtbarkeit zeigen, und ſo der Acker durch alljaͤhriges Wechſeln ſeiner tragenden
Erdſchicht zu immer gleicher Produktion, ohne ihm nahrhafte Stoffe zuzufuͤhren, ge-
Erſter Theil. G g
[234]Verhaͤltniß der Duͤngung,
noͤthiget werden koͤnnen. Auch dieſe Methode ſchien auf einigen Bodenarten, wo
der heraufgebrachte Untergrund aus einer gluͤcklichen Erdmiſchung beſtand, und zer-
ſetzbare Verbindungen von Kohlen- und Waſſerſtoff enthielt, der Erwartung zu ent-
ſprechen; vereitelte ſie aber bald, indem beſonders dieſer Untergrund den Pflanzen
nach einigen Ernten ohne Duͤngung alle Nahrung verſagte.


Wenn nur wenige in dieſe Extreme verfallen ſind, ſo findet man dagegen deſto haͤu-
figer, daß ſich die Ackerbauer entweder auf die eine oder die andere jener beiden Kraͤfte
verlaſſen, je nachdem ſie die eine oder die andere mehr in ihrer Gewalt haben und an-
wenden koͤnnen. In der Naͤhe von Staͤdten, wo Duͤnger wohlfeil zu erhalten iſt,
oder in Gegenden, wo viele Weideauen und Wieſengruͤnde eine ſtarke Viehhaltung
beguͤnſtigen, wird der Acker wenig bearbeitet, weder Brache gehalten noch Gewaͤchſe
gebauet, die ihre Stelle erſetzen; ſondern alljaͤhrig Getreide, oft derſelben Art, ein-
geſaͤet. Wo man hingegen wegen des Mangels der Futterung wenig Duͤnger macht,
wird der Acker durch fleißige Bearbeitung, beſonders der Brache, und auch durch die
hinzukommende Ruhe oder natuͤrlichen Graswuchs tragbar gemacht. Selbſt die nahe
verwandten Wirthſchaftsſyſteme des Hollſteiners und des Mecklenburgers
unterſchieden ſich dadurch, daß jener ſtark duͤngte, um dieſes thun zu koͤnnen, einen
groͤßern Theil ſeines Ackers zur Nahrung des Viehes gebrauchte, ihn zum Fruchtbau
aber wenig bearbeitete; wogegen der Mecklenburger, dem ſein Feldſyſtem nur eine
ſchwaͤchere Duͤngung erlaubte, dieſes durch die oͤftere und ſorgfaͤltige, das ganze
Jahr hindurch fortgeſetzte Bearbeitung ſeiner Brache erſetzte. Ungeachtet ein ſolcher
Erſatz bis auf einen gewiſſen Punkt moͤglich iſt; ſo kann er doch nie vollſtaͤndig ſeyn,
und es hat keinen Zweifel, daß das Hoͤchſte nur da erreicht werden koͤnne, wo
Boden, Arbeit, Duͤngung und die ausgewaͤhlte Frucht im gerechten und im moͤglich
beſten Verhaͤltniſſe gegen einander ſtehen.


Daß es Bodenarten gebe, die von Natur ſo reich, und ſeitdem ſie in Kultur
genommen, ſo wenig erſchoͤpft ſind, daß ſie lange keiner Duͤngerauffuͤhrung beduͤrfen,
iſt zwar richtig; allein dies gehoͤrt zu den ſeltenen Ausnahmen, auf welche nicht im
Allgemeinen, ſondern nur beſonders Ruͤckſicht genommen werden kann, wie an ſei-
nem Orte geſchehen wird. Oftmals wird aber auch ſolchen Aeckern dieſe Unerſchoͤpf-
lichkeit zugeſchrieben, welche ihre Kraft durch das laͤngere Niederlegen zum Graſe und
durch ſtarken Beſatz mit Vieh wieder erhalten.


[235]der Futterung und des Viehſtandes.

§. 250.


Obwohl uns die Natur verſchiedene anorganiſche Materien darbietet, wo-Die Nahrung
der Pflanzen.

durch die Vegetation entweder mittelſt eines Reizes, den ſie der Lebensthaͤtigkeit
geben, oder mittelſt ihrer zerſetzenden Wirkung auf dem Moder belebt und ver-
ſtaͤrkt werden kann; ſo iſt es doch eigentlich nur der thieriſch-vegetabiliſche Duͤn-
ger oder jener im gerechten Zuſtande der Zerſetzbarkeit befindliche Moder (Humus),
welcher den Pflanzen den weſentlichſten und nothwendigen Theil ihrer Nahrung
giebt. Ich ſage den weſentlichſten; denn es iſt unbezweifelt, daß ſie auch
durch die Zerſetzung des Waſſers und der gasfoͤrmig in der Atmoſphaͤre enthalte-
nen Stoffe und deren Verbindung einen andern Theil ihrer Nahrung erhalten,
und daß durch das Hinzutreten dieſer Stoffe die Maſſe der vegetabiliſchen Materie
auf der Oberflaͤche des Erdbodens und auf jeder Ackerflaͤche ſich vermehren wuͤrde,
wenn man die darauf hervorgewachſenen Pflanzen nicht entfernte, ſondern wieder
auf ihrem Platze in Moder uͤbergehen ließe, wie die oft unerſchoͤpflich ſchei-
nende
Fruchtbarkeit des unkultivirten Bodens oder der alten Waͤlder bezeugt.


Daß aber aus der eigentlichen unzerſetzbaren und feuerbeſtaͤndigen Erde
nichts bedeutendes in die Vegetation uͤbergehe, dieſe alſo nur inſtrumentell zur
Schuͤtzung und Haltung der Pflanzenwurzeln und zur Aufbewahrung der Nah-
rungsſtoffe, nicht materiell als Nahrungsſtoff ſelbſt, wirke, haben neuerlichſt die
Sauſſureſchen und Schraderſchen Analyſen noch mehr beſtaͤtiget.


§. 251.


Da alſo die Pflanzen die naͤhrende Materie aus dem Humus oder dem Ruͤck-Sie wird
durch den
Wachsthum
der Pflanzen
erſchoͤpft.

ſtande der thieriſchen und vegetabiliſchen Verweſung ziehen, ſo muß dieſe durch
den Wachsthum der Pflanzen im Boden vermindert und endlich erſchoͤpft werden,
und zwar in dem Verhaͤltniſſe, worin dieſe Pflanzen ſolche ausziehn, oder was
einerlei iſt, in ſich enthalten; vorausgeſetzt naͤmlich, daß ſie von dem Acker ab-
geerntet und weggefuͤhrt werden.


§. 252.


Nach dem Verhaͤltniſſe, worin ſich die nahrungsfaͤhige Materie (worunter
wir denjenigen Theil des Moders, der ſich in einem Zuſtande befindet, worin er
zu einem Uebergange in die Pflanzen geſchickt iſt, hinfort verſtehen werden) im
Boden befindet, richtet ſich die Staͤrke der Vegetation und die Maſſe jedes ein-
G g 2
[236]Verhaͤltniß der Duͤngung,
zelnen Produkts, jedoch beſchraͤnkt durch den Raum. Wir nennen dieſes die
Fruchtbarkeit, den Reichthum oder die Kraft des Bodens, die ſich ver-
aͤndert, und mit jedem von ihr gezogenen Produkte, wenn ſie keinen Erſatz
erhaͤlt, ſich vermindert.


§. 253.


In welchem
Verhaͤltniſſe
dieſe Er-
ſchoͤpfung
geſchehe.
Nicht bloß nach der Maſſe, ſondern auch nach der Art des Produkts iſt dieſe
Erſchoͤpfung der nahrungsfaͤhigen Materie verſchieden. Und nach den allgemeinen
Erfahrungen und beſonders daruͤber angeſtellten Verſuchen ſteht dieſe Erſchoͤpfung
bei dem haͤufigſten Produkte, den verſchiedenen Getreidearten, im Verhaͤltniſſe
mit der nahrungsfaͤhigen Materie, welche dieſe Fruͤchte vornaͤmlich in ihren Koͤr-
nern enthalten. Man weiß, daß der Weizen mehr als Rocken, dieſer mehr als
Gerſte, die Gerſte mehr als Hafer den Acker erſchoͤpfe, und die von mehreren jetzt
angeſtellten Verſuche ſind zwar noch nicht vollendet, beſtaͤtigen jenes Verhaͤltniß
aber auf eine mehr als erwartete Weiſe.


Nach Einhof’s genauer Analyſe der Getreidearten fand ſich an nahrungs-
faͤhigen Stoffen, naͤmlich Kleber, Staͤrkemehl und ſuͤßlich ſchleimiger Materie,
dem Gewichte nach,


  • im Weizen 78 Prozent;
  • im Rocken 70 -
  • in Gerſte 65 bis 70 Prozent, nach Verſchiedenheit ihrer Vollkommenheit;
  • im Hafer 58 Prozent, deſſen Unterſuchung er noch nicht ganz vollendet hatte.

In andern Fruͤchten:


  • den Linſen .......... 74 Prozent;
  • den Erbſen ......... 75½ -
  • den Schminkbohnen oder Phaſeolen .. 85 -
  • den Saubohnen ........ 68½ -
  • den Pferdebohnen ........ 73 -
  • Ein Scheffel Weizen à 92 Pfund enthaͤlt alſo 7114/15 nahrungsfaͤhige Materie;
  • - - Rocken à 86 - - - 60⅕ - -
  • - - Gerſte à 72 - - - 46⅘ - -
  • - - Hafer à 52 - - - 30¼ - -

[237]der Futterung und des Viehſtandes.

Und


  • Ein Scheffel Erbſen à 100 Pfund enthaͤlt alſo 75½ nahrungsfaͤhige Materie;
  • - - Pferdebohnen à 103 - - - 75⅕ - -

Das Gewicht des Scheffels iſt nach ſehr vollſtaͤndigen und reinen Koͤrnern
angegeben.


§. 254.


Nach dieſer Ausmittelung und mit einiger Nebenruͤckſicht auf die Verſchieden-Erſchoͤpfende
Kraft der
eigentlichen
Getreidearten.

heit des naͤhrenden Stoffes und auf das Stroh, und zugleich nach der Summe der
Erfahrungen und angeſtellter Verſuche (wovon erſt in der Lehre von der vegetabi-
liſchen Produktion die Rede ſeyn kann) nehmen wir an, daß die Ernten des
eigentlichen Getreides in Anſehung ihrer naͤhrenden Theile ſowohl, als in Anſe-
hung ihrer boden-erſchoͤpfenden Kraft in folgendem Verhaͤltniſſe, dem Volumen
der Koͤrner nach, gegen einander ſtehen:


  • der Rocken = 10;
  • der Weizen = 13;
  • die Gerſte = 7;
  • der Hafer = 5.

Es kommen ſich hiernach gleich:


  • 6 Scheffel Rocken;
  • 4,61 - Weizen;
  • 8,58 - Gerſte;
  • 12 - Hafer.

Wir wuͤrden auch auf einem Boden, der nach ſeiner Gruͤndmiſchung und nach
ſeinen phyſiſchen Eigenſchaften dieſen ſaͤmmtlichen Getreidearten gleich angemeſſen
waͤre, von einer gleichen Quantitaͤt der darin enthaltenen naͤhrenden Materie
eine Koͤrner-Produktion nach dieſem Verhaͤltniſſe erwarten koͤnnen, wenn wir
dieſe Gleichheit, und dann fuͤr jede Frucht die angemeſſenſte Beſtellung und eine
Witterung, die jeder gleich guͤnſtig iſt, annehmen duͤrfen. Im Allgemeinen tritt
dieſes Verhaͤltniß in Anſehung des Ertrags ein, und wenn wir Weizen uͤber dies
Verhaͤltniß gegen Rocken bauen, ſo wird der Abſchlag in den folgenden
Fruͤchten ſich danach richten.


[238]Verhaͤltniß des Duͤngung,

§. 255.


Erſchoͤpfende
Kraft anderer
Fruͤchte.
Dieſes Ertrags- und Erſchoͤpfungsverhaͤltniß laͤßt ſich bis jetzt nur bei jenen
gebraͤuchlichern Getreidearten mit ziemlicher Beſtimmtheit feſtſetzen. In Anſehung
der uͤbrigen Feldfruͤchte bleibt die Sache noch ungewiſſer, und es macht ohne Zwei-
fel einen großen Unterſchied, ob ſie oͤfter wiederkommen oder nur ſelten als Zwi-
ſchenfruͤchte zwiſchen dem Getreide gebauet werden. Hieruͤber kann erſt ausfuͤhr-
licher bei der Lehre vom Fruchtwechſel geredet werden. Hier nur ſo viel, man
hat die Huͤlſenfruͤchte, Erbſen, Bohnen, Wicken, von jeher als verbeſſernde
Fruͤchte angeſehen, und dieſe Eigenſchaft aus dem bebruͤtenden Schatten, aus der
Lockerung und Lufteinziehung des Bodens unter denſelben, auch aus der dem Acker
hinterlaſſenen ſtarken Stoppel und Wurzel erklaͤrt. Manche haben ſie daher der
reinen Brache gleich geſetzt, unter der Bedingung jedoch, daß ſie nicht zu haͤufig
auf demſelben Platze wiederkaͤmen, und daß ſie — was nur auf einen noch in
Kraft ſtehenden Acker zu bewirken iſt — gut und gedrungen ſtaͤnden. Sie der
reinen Brache, — der eine wirkliche Vermehrung der naͤhrenden Kraft des Bo-
dens beizumeſſen iſt, — gleich zu ſetzen, iſt der Theorie und Erfahrung nach zu
viel. Jedoch kann man annehmen, daß ſie als Zwiſchenfruͤchte dem Boden eben
ſo viel wiedergeben, als ſie ihn in Hinſicht der fuͤr die Getreidefruͤchte noͤthige
Nahrung entziehen, indem ſie wirklich ein ganz verſchiedenes quantitatives Ver-
haͤltniß der naͤhrenden Stoffe gebrauchen, als die eigentlichen Getreidearten. Je-
doch wuͤrden ſie den Boden ohne Zweifel mehr erſchoͤpfen, wenn man ſie nach ein-
ander darauf bauen wollte.


Ueber andere Fruͤchte ſind die Meinungen nach oberflaͤchlichen Beobachtun-
gen in Anſehung jener erſchoͤpfenden Kraft noch mehr getheilt. Den Kartoffeln
meſſen einige eine ſtarke Ausſaugung bei, welche ſich durch das Mißrathen des
Wintergetreides nach denſelben aͤußere. Jedoch thun dies nur diejenigen, die
unmittelbar nach denſelben Wintergetreide ſaͤen, fuͤr welches ſie den Acker aller-
dings in einem unguͤnſtigen Zuſtande zuruͤcklaſſen. Dagegen bemerken wir an-
dern, die nach denſelben Soͤmmerung bauen, weder in dieſer, noch in denen
unſerer Rotation gemaͤß folgenden Fruͤchten, ſelbſt kaum im Wintergetreide, wel-
ches im vierten Jahre nach den Kartoffeln kommt, einen Abſchlag gegen das Win-
tergetreide in der reinen Brache. Nach verſchiedenen neuern Erfahrungen haben
[239]der Futterung und des Viehſtandes.
ſie und andere Wurzelgewaͤchſe wiederholt gebaut, einen einmal in Kraft geſetzten
Acker ohne wiederholte Duͤngung aͤußerſt wenig entkraͤftet (verglichen die Stau-
dingerſchen
Beobachtungen im oͤkonomiſchen Hefte 1808). Jedoch ſcheint mir
dies zu weit getrieben, und ich ſetze ſie, in Anſetzung ihrer ausſaugenden Kraft,
einer Rockenernte gleich, ſchreibe ihnen daneben aber einen gleichen Vortheil, wie
einer reinen Brache, weil ſie dieſe bei gehoͤriger Behandlung vollkommen
erſetzen, zu.


§. 256.


Die durch die Aberntung der Fruͤchte entſtandene Erſchoͤpfung wird in derWodurch der
Boden Erſaß
fuͤr die Er-
ſchoͤpfung er-
halte.

Regel auf dreierlei Weiſe erſetzt:


1) Durch die Auffuͤhrung und gehoͤrige Einverleibung des eigentlichen
Duͤngers
. Nach Verhaͤltniß der Quantitaͤt dieſes Duͤngers wird die naͤhrende
Kraft des Bodens mehr oder minder verſtaͤrkt, und nach dem Verhaͤltniſſe dieſer
Kraft richten ſich die Ernten; jedoch nur bis auf einen gewiſſen ihnen angemeſſenen
Grad, uͤber welchen hinaus der Duͤnger ſchaͤdlich werden kann, indem er Lagerge-
treide oder dergleichen Uebel verurſacht. Wir ſetzen in der Berechnung der zu-
und abnehmenden Kraft des Ackers ein Fuder Stallmiſt, im gerechten Zeitpunkte
ſeiner Vermoderung, 2000 Pfund wiegend, = 10 auf einen Morgen Landes;
eine Duͤngung von 5 ſolchen Fudern alſo gleich 50.


Es iſt indeſſen auf die Verſchiedenheit des Miſtes Ruͤckſicht zu nehmen, und
wir ſetzen hier den gewoͤhnlichen aus den Excrementen des Rindviehes, der Pferde
und Schweine mit Stroh gemengten Stallmiſt voraus. Mit dem Schafmiſt, und
beſonders mit dem Huͤrdenſchlage, der ſchneller in die Gewaͤchſe eingeht, aber auch
ausgeſogen wird, verhaͤlt ſich[']s anders.


2) Durch die ſogenannte Ruhe oder vielmehr das Eingraſen des
Ackers
und Benutzung deſſelben zur Weide. Durch die Faͤulniß des von der
Natur hier erzeugten Raſens, der ſich darin anſiedelnden Wuͤrmer und Inſekten
und des darauf gefallenen Weideduͤngers, wird dem Acker eine Kraft mitgetheilt,
die man fuͤr jedes Jahr einer ſolchen Ruhe derjenigen gleich ſetzen kann, welche
ein Fuder Duͤnger per Morgen giebt. Wir nehmen alſo jedes Jahr des zu
Graſeliegens ebenfalls zu 10, eine dreijaͤhrige Ruhe zu 30 an. Es wird hierbei
allerdings einen Unterſchied machen, ob der Acker in groͤßerer oder geringerer Kraft
[240]Verhaͤltniß der Duͤngung,
niedergelegt worden, indem im erſtern Falle ein ſtaͤrkerer Graswuchs oder eine
ſtaͤrkere Erzeugung naͤhrender Materie darauf vorgeht. Es wuͤrde uns aber eine
Berechnung dieſer Art im Allgemeinen hier zu weit abfuͤhren, und ich bemerke
deshalb nur, daß ich von einer Ackerkraft rede, die der in den gewoͤhnlichen Kop-
pelwirthſchaften gleich iſt.


Einem ſolchen Ruhe- oder Weidejahre iſt ein Kleejahr gleich zu ſetzen, wenn
gleich dieſer Klee gemaͤhet und abgefahren wird. Die allgemeine Erfahrung be-
waͤhrt dieſes. Die Erklaͤrung an einem andern Orte.


3) Durch eine gehoͤrig bearbeitete reine Sommerbrache, die
nicht bloß den Acker reinigt, ſondern ihm auch, vermoͤge der dadurch vermehrten
Einſaugung atmoſphaͤriſcher Gaſe und Vermoderung der untergepfluͤgten Graͤſer
und Wurzeln wirkliche naͤhrende Kraft mittheilt. Wir ſetzen deshalb ein ſolches
Brachjahr einem Fuder Duͤnger per Morgen gleich, oder nehmen es ebenfalls
zu 10 an.


§. 257.


Natuͤrliche
Kraft des
Bodens.
Ein Ackerboden iſt durch die Rotation von Ernten ſelten oder nie ſo ganz er-
ſchoͤpft, daß er nicht noch einige naͤhrende Kraft in ſich hielte oder etwas hervor-
bringen koͤnnte; obwohl es haͤufig bis zu dem Grade kommt, daß er nicht mehr
mit Vortheil beſtellt werden oder einen reinen Ertrag uͤber die Beſtellungskoſten
geben kann. Dieſe zuruͤckbleibende Kraft nennen wir die natuͤrliche Kraft
des Bodens. Sie kann dem Grade nach verſchieden ſeyn, und wenn ſie ſo iſt, daß
der Morgen etwa noch zwei Scheffel Rocken uͤber die Einſaat tragen koͤnnte, aber
doch ohne zu große Erſchoͤpfung, ungeduͤngt, ungeruht und ungebracht nicht mehr
tragen darf, ſetzen wir dieſe natuͤrliche Kraft zu 40.


  • Erhaͤlt ein ſolcher Boden 5 Fuder Duͤnger ... = 50
  • eine reine Brache ......... = 10
  • und hat an natuͤrlicher Kraft ..... = 40
  • ſo wird ſeine Kraft ... = 100.

§. 258.


Verhaͤltniſſe,
worin Ertrag
und Erſchoͤp-
fung ſtehen.
Nach der Summe der Erfahrungen koͤnnen wir annehmen, daß eine gehoͤrig
beſtellte Getreidefrucht auf ſogenanntem guten warmen Boden (auf kaltgruͤndigem
weniger)
[241]der Futterung und des Viehſtandes.
weniger) 30 Prozent von der im Acker vorhandenen Kraft an ſich ziehe, und einen
verhaͤltnißmaͤßigen Ertrag an Koͤrnern und auch an Stroh gebe. Das oben ange-
gebene Verhaͤltniß der Getreidearten gegen einander wird dann das Maaß ergeben,
welches man an Koͤrnern davon erwarten kann, zugleich aber auch die Erſchoͤpfung,
welche der Acker dadurch erleidet, und den Ruͤckſtand von Kraft, die im Acker zu-
ruͤckbleibt. Folgende Beiſpiele werden dieſes erlaͤutern.


Dieſe Angaben gruͤnden ſich indeſſen nicht allein auf die Theorie von der nah-
rungsfaͤhigen Materie, ſondern ſie ſind aus der Summe der Reſultate, welche die
Erfahrung im Großen giebt, abgeleitet, und ſtimmen mit denen uͤberein, welche in
guten Wirthſchaften in mittleren Jahren auf Mittelboden angenommen werden.
Die Theorie dient hier nur zur Begruͤndung einer Formel, wonach der Ertrag in
Ruͤckſicht auf die verſchiedenen ihn beſtimmenden Umſtaͤnde im Durchſchnitt der Jahre
berechnet werden kann, und das Zutreffende der Formel beweiſet ruͤckwaͤrts die
Richtigkeit der Theorie.


Eine mehr ausſaugende Frucht wird zwar bei guͤnſtiger Witterung einen hoͤhe-
ren Ertrag geben koͤnnen, als ihr hier nach ihrem Verhaͤltniſſe zugeſchrieben wird.
Allein ſie wird auch ſo viel mehr ausziehen, und die folgenden Fruͤchte werden um
ſo viel weniger geben. Es iſt uns hier nur um die Ausmittelung des Total-Ertrags
und der Kraft, in welcher ſich der Boden erhaͤlt, zu thun.


In dieſer hypothetiſchen Berechnung ſind uͤbrigens die Zahlen ſo viel moͤglich
rund angenommen, und die kleinen Bruͤche weggeworfen, weil dieſe nur die Ueber-
ſicht erſchweren wuͤrden, ohne das Reſultat merklich zu aͤndern.


§. 259.


  • Ein Boden habe, wie oben, natuͤrliche Kraft .... = 40,
Bei der reinen
Dreifelder-
wirthſchaft.

  • und erhalte 5 Fuder Duͤnger ........... = 50,
  • 90;

und werde dann nach dem Syſteme der reinen Dreifelderwirthſchaft neun
Jahre hindurch ohne wiederholte Duͤngung beſtellt, ſo wird ſich folgendes Reſul-
tat ergeben.


Der Ertrag wird hier abſichtlich uͤber die Ausſaat, oder nach Abzug derſelben
angenommen, ſo daß man, um den ganzen Ertrag zu finden, dieſe hinzufuͤgen
Erſter Theil. H h
[242]Verhaͤltniß der Duͤngung,
muͤßte. Denn es iſt wahrſcheinlich, daß in der Ausſaat ſelbſt ſo viel naͤhrende Kraft
ſtecke, um ſich ſelbſt einmal zu reproduziren, und daß alſo eine ſtaͤrkere Ausſaat bis
auf einen gewiſſen Punkt immer einen hoͤheren rohen Ertrag, obwohl keinen hoͤhern
reinen Ertrag, gebe.


Die natuͤrliche Kraft des Bodens, die beim Anfange dieſer Rotation 40
war, iſt alſo bis zu 19,07 herabgeſetzt, und hat folglich verloren 20,93. Ein
Erfolg, den eine ſolche Wirthſchaft, die nach einer fuͤnffudrigen Duͤngung 6 Ge-
treidefruͤchte nimmt, immer haben und ſich folglich mit jeder Rotation herabſetzen
wird. Sie haͤtte ſchon bei No. 5 ſtehen bleiben muͤſſen, um nicht tiefer zu ſin-
ken; kann ſich jedoch mit Huͤlfe des Hordenſchlages auch noch erhalten, wenn ſie
bei No. 6 ſtehen bleibt, und dann ſolchen giebt.


§. 260.


Bei Erbſen-
und Kartoffel-
bau in der
Brache.
Wenn eine ſolche Wirthſchaft in ihrer geduͤngten Brache noch Erbſen
bauen will, ohne ſtaͤrker zu duͤngen, und, wie oben geſagt worden, die Erbſen
das etwa wieder geben, was ſie ausziehen, aber nicht die Wirkung der Brache
erſetzen, ſo wird der Erfolg folgendermaßen zu ſtehen kommen:


[243]der Futterung und des Viehſtandes.

Hier hat alſo der Boden von ſeiner vorhin angenommenen Kraft 22,1 verloren.


Wollte eine ſolche Dreifelderwirthſchaft, ohne ſtaͤrker zu duͤngen, Kar-
toffeln ſtatt der erſten Brache
bauen, und dieſe zoͤgen gleich einer
Rockenernte aus, gewaͤhrten uͤbrigens aber durch ihre Bearbeitung den Vortheil
einer Brache, ſo wuͤrde der Erfolg folgender ſeyn:


H h 2
[244]Verhaͤltniß der Duͤngung,

Bei dieſer Rotation wuͤrde der Boden an ſeiner natuͤrlichen Kraft 24,46 ver-
lieren, und ſehr ausgeſogen zuruͤckbleiben. Daß hier nach den Kartoffeln Gerſte,
und nicht Rocken angenommen worden, iſt freilich gegen die Regel der Dreifelder-
wirthſchaft, dagegen aber den Geſetzen der Natur gemaͤß geſchehen.


Es erhellt hieraus, wie gegruͤndet der Vorwurf einer nachtheiligen Er-
ſchoͤpfung gegen die Kartoffeln bei dieſem Feldſyſteme ſey, indem nicht nur alle
folgenden Getreideernten ſich durch ihre Einſchaltung vermindern, ſondern auch
eine um ſo viel groͤßere Erſchoͤpfung erfolgt. Wuͤrden freilich dieſe Kartoffeln durch
das Vieh in Duͤnger verwandelt, und dieſer nun in der naͤchſten Brache dem
Acker zuruͤckgegeben, ſo kaͤme die Sache anders zu ſtehen. Allein in der Drei-
felderwirthſchaft werden die Kartoffeln mehrentheils zu anderem Behuf erbauet.


§. 261.


Bei einer [ſie-
benſchlaͤgigen]

Koppelwirth-
ſchaft.
In einer ſiebenſchlaͤgigen Koppelwirthſchaft habe der Boden


  • dieſelbe natuͤrliche Kraft ........... = 40,
  • erhalte denſelben Duͤnger ........... = 50,
  • und liege 3 Jahr zu Graſe .......... = 30,
  • 120,

ſo iſt der Erfolg:


Hier hat der Boden an natuͤrlicher Kraft 4,6 gewonnen, und tritt alſo in
die folgende Rotation um ſo viel verſtaͤrkt ein.


§. 262.


Bei einer
neunſchlaͤgt-
gen.
Eine Koppelwirthſchaft in neun Schlaͤgen:


  • Natuͤrliche Kraft .......... = 40.
  • 5 Fuder Duͤnger .......... = 50.
  • Vierjaͤhrige Dreeſchweide ........ = 40.
  • 130.

[245]der Futterung und des Viehſtandes.

Hier hat ſich der Boden um 6,39 verſchlechtert, und nur einen anſcheinend
Hoͤhern Ertrag gegeben, weshalb auch dieſe vormals ſo beliebte Wirthſchaftsart
jetzt faſt allgemein verworfen wird.


§. 263.


Die Koppelwirthſchaft in eilf Schlaͤgen duͤngt in der Regel ihreBei einer eilf-
ſchlaͤgigen.

Dreeſchbrache nicht; ſie tritt alſo, bei gleicher natuͤrlichen Kraft und vierjaͤhriger
Dreeſchweide, mit einer Kraft = 80 in ihre Rotation ein, und es ergiebt ſich
folgendes:


Der Boden verliert hier 4,02.


[246]Verhaͤltniß der Duͤngung,

§. 264.


Bei einer
Fruchtwechſel-
wirthſchaft.
Um nun auch Beiſpiele von Wechſelwirthſchaften nach der Regel
der Fruchtfolge mit Stallfuͤtterung
zu geben, muͤſſen wir nothwendig,
bei angenommener Gleichheit der natuͤrlichen Kraft, eine ſtaͤrkere Duͤngung vor-
ausſetzen. Denn ohne ſich dieſe auf andere Weiſe waͤhrend des Ueberganges ver-
ſchafft zu haben, waͤre es eine Thorheit, ſolche einfuͤhren zu wollen, weil ſie
ſich gleich durch ihren Brachfruchtſchlag erſchoͤpfen wuͤrde.


Wir nehmen alſo bei einer vierſchlaͤgigen Wirthſchaft dieſer Art an, daß ſie
zu Anfange der erſten Rotation wenigſtens mit 8 Fudern per Morgen duͤngen
koͤnne, ſo daß ſie mit Einſchluß der natuͤrlichen Kraft = 120 antrete.


Der Boden gewinnt alſo in zwei Rotationen innerhalb 8 Jahren 18,48 an
natuͤrlicher Kraft.


  • Eine ſolche Wechſelwirthſchaft in ſieben Schlaͤgen hat natuͤrliche Kraft = 40,
  • bekommt 8 Fuder Duͤnger .............. = 80,
  • 120.

[247]der Futterung und des Viehſtandes.

Der Boden hat alſo an Kraft gewonnen 30,73.


§. 265.


Um die Zu- und Abnahme der Kraft in dieſen Wirthſchaften in ihrem Ver-Vergleichung
der Zu- und
Abnahme in
der Kraft des
Bodens bei
verſchiedenen
Wirthſchaf-
ten.

haͤltniß um ſo beſſer uͤberſehen zu koͤnnen, reduziren wir ihre Rotationsjahre
auf 10, und ſo ergiebt ſich folgendes:


Hierzu kommt nun der mit jeder Rotation ſich vermehrende Duͤngerſtand
bei den an Kraft gewinnenden, und die Verminderung deſſelben in den an Kraft
verlierenden Wirthſchaften, ſo daß ſich etwa nur die mehr gleichbleibenden Kop-
pelwirthſchaften erhalten, die Dreifelder- und Fruchtwechſelwirthſchaften aber in
[248]Verhaͤltniß der Duͤngung,
ihrer Art und ohne andere Aushuͤlfe — jene wegen Mangel an Duͤnger und
Kraft, dieſe wegen Ueberfluß und Ueberfuͤllung — auf die Dauer nicht beſtehen
koͤnnen. Die Dreifelderwirthſchaft wird durchaus genoͤthiget werden, ſich andere
Huͤlfsquellen zu ſchaffen, oder aber den groͤßern Theil ihres Ackers in dreijaͤhriges
Land zu verwandeln, d. h. alle drei Jahre nur eine Ernte zu nehmen, und dem
Lande ein Jahr Ruhe und ein Jahr Brache zu geben. Die Fruchtwechſelwirth-
ſchaft aber wird ſich durch den Anbau von Handelsgewaͤchſen, ſtatt eines Theils
der Futtergewaͤchſe, ihres Duͤngeruͤberfluſſes entledigen muͤſſen, und dadurch
freilich ihren Ertrag zur moͤglichſten Hoͤhe treiben.


Die Duͤngung ſcheint hier freilich nur hypothetiſch angenommen. Es wird ſich
aber in der Folge zeigen, wie ſtark jede Wirthſchaft in ihrem zweiten Umlaufe duͤn-
gen koͤnne. Die Dreifelderwirthſchaft kann es ohne mehrere Wieſen oder andere
Duͤngerquellen nicht ſtaͤrker, es ſey denn durch Kleebau und Stallfutterung. Die
Koppelwirthſchaft duͤngt unter manchen Verhaͤltniſſen ſtaͤrker. Die Wechſelwirth-
ſchaft nach der Regel der Fruchtfolge mit Weide oder mit Stallfutterung duͤngt
ebenfalls noch ſtaͤrker, als hier angenommen iſt.


§. 266.


Im Durchſchnitt koͤnnen wir annehmen, um den vermuthlichen Ertrag zu
beſtimmen, daß 10 Grad Kraft im Boden per Morgen geben


  • 0,6 Scheffel Rocken,
  • 0,84 - Gerſte,
  • 1,2 - Haſer,
  • und 0,46 - Weizen.

Jedoch iſt bei letzterem die ausſaugende Kraft groͤßer als bei den uͤbrigen, und er
wird auf angemeſſenem Boden und guͤnſtiger Witterung faſt eben ſo viel Scheffel
wie der Rocken geben, wenn er genugſame Nahrung antrifft; erſchoͤpft den
Boden dann aber auch um ſo viel ſtaͤrker. Weshalb durch forcirten Weizenbau
ſich manche Wirthſchaften ſehr zuruͤckgeſetzt haben.


  • Ein Scheffel Weizen uͤber die Einſaat per Morgen zieht aus 6,5
  • - - Rocken - - - - - - - 5,—
  • - - Gerſte - - - - - - - 3,6
  • - - Hafer - - - - - - - 2,5.

Guͤnſtiger
[249]der Futterung und des Viehſtandes.

Guͤnſtiger oder unguͤnſtiger Umſtaͤnde wegen giebt freilich oft eine Frucht einen
groͤßeren oder geringeren Ertrag, als ſie nach dem Verhaͤltniſſe der im Boden be-
findlichen Kraft geben ſollte. Inſofern dieſe zufaͤllig ſind, kann im Allgemeinen
keine Ruͤckſicht darauf genommen werden. Wo ſie aber bei einem Ackerſyſteme in
der Regel ſind, muß es geſchehen. So zieht z. B. der Dreeſchhafer, zumal der ein-
faͤhrige, nicht ſo viel aus der noch unzergangenen Narbe, als er thun wuͤrde,
wenn er alle Nahrungstheile, die darin ſtecken, nach ſeiner Kraft anziehen koͤnnte.
Um ſo viel weniger aber eine Frucht anzieht, um ſo viel erſchoͤpft ſie auch minder.


§. 267.


Die Faͤlle, wo der Landwirth den eigentlichen naͤhrenden Duͤnger auf andereErzeugung
des Duͤngers
und Werth
deſſelben.

Weiſe als durch eigene Hervorbringung mittelſt des Viehes erhalten kann, ſind
ſo ſelten, daß ſie bei dieſer Berechnung der Oekonomie im Allgemeinen kaum in
Betracht kommen koͤnnen.


Weil indeſſen von dieſen Faͤllen, die nur in der Nachbarſchaft der Staͤdte
eintreten koͤnnen, ſo haͤufig die Rede iſt, und der Werth des Duͤngers ſo oft nach
dem Preiſe, wozu man ihn hier bezahlt, geſchaͤtzt wird, ſo verweilen wir hier
etwas dabei.


Der Preis des Duͤngers in den Staͤdten richtet ſich nach dem Verhaͤltniß,
worin die Bevoͤlkerung, der Viehſtand und die Duͤnger erzeugenden Gewerbe
gegen die Garten- und Feldkultur, die um die Stadt betrieben wird, ſtehen.
An manchen Orten, wo letztere ſtark getrieben wird, und wo auch viele Handels-
gewaͤchſe, beſonders die Cichorien, gebauet werden, wird ſchon ein vierſpaͤnniges
Fuder mit drei und mehrern Thalern auf der Stelle bezahlt, und dennoch ſteht das
um die Stadt liegende Land in ſo hohem Pachtpreiſe, daß die Anbauer nicht wuͤr-
den beſtehen koͤnnen, wenn dieſer Miſt, im Verhaͤltniß ſeines wirklichen Werths,
nicht immer noch wohlfeil waͤre. An andern Orten, wo die Acker- und Garten-
kultur bisher noch zuruͤckſtand, kauft man ihn wohlfeiler. Indeſſen kommt er
bei genauer Berechnung der Fuhrkoſten und des bei allen ſtaͤdtiſchen Fuhren faſt
unvermeidlichen Verluſtes hoͤher zu ſtehen, als man bei dem erſten Anblicke
glaubt. Bei der moͤglichſt beſten Organiſation einer großen Duͤngerausfuhr aus
einer großen Stadt nach einer vom Thore ⅓ Meile entfernten Wirthſchaft koſtet
das vierſpaͤnnige Fuder im Durchſchnitt 2 Rthlr., ungeachtet der groͤßere Theil.
Erſter Theil. J i
[250]Verhaͤltniß der Duͤngung,
dieſes Miſtes von der Art iſt, die der Staͤdter gern bald los zu werden ſucht, und
er folglich auf der Stelle nach gemachten Kontrakten aͤußerſt geringe bezahlt wird.
Aber auch dieſe Preiſe ſind in Betracht des wahren Duͤngerwerths immer ſehr ge-
ringe. Dieſer wahre Werth laͤßt ſich nur dadurch ausmitteln, daß man einen
Vergleich zieht, was ein Morgen Landes, der vorher nur eine nothduͤrftige und
ſeltene Duͤngung erhielt, bei einer reichlichen und wiederholten an reinem Ertrage
mehr gebe oder geben koͤnne. Im dritten Bande meiner engliſchen Landwirth-
ſchaft, Seite 461 u. f. habe ich eine ſolche Berechnung nach den mir von Bauern
angegebenen Datis gemacht, und das Reſultat war, daß das Fuder Duͤnger
6 Rthlr. 9 Gr. werth ſey. Um die Sache genauer auszumitteln, berechne man
den Ertrag der im §. 212. angegebenen einfachen Dreifelderwirthſchaft, und ſetze
dagegen, daß dieſe Wirthſchaft ſich Miſt genug verſchaffen koͤnne, um alle drei
Jahre mit ſechs Fudern zu duͤngen, und nun — um von der Dreifelderwirth-
ſchaft wenig abzuweichen — folgendes baue:


  • 1) Brache geduͤngt;
  • 2) Raps oder Ruͤbſaat;
  • 3) Weizen;
  • 4) Erbſen geduͤngt;
  • 5) Rocken;
  • 6) Gerſte;
  • 7) Kartoffeln geduͤngt;
  • 8) Gerſte;
  • 9) Rocken;

und berechne nun nach dem Verhaͤltniß der im Acker befindlichen Kraft den Ertrag
dieſer Gewaͤchſe, nach Abzug der hoͤhern Koſten ihres Anbaues, und es wird ſich
der Werth dieſes Duͤngers auf eine auffallende Art ergeben.


Der wahre Werth des Duͤngers wird aber um ſo groͤßer, wenn man er-
waͤgt, wie er ſich progreſſiv durch ſich ſelbſt vermehrt, indem mehrerer Duͤnger,
richtig angewandt, immer mehreres Material zu neuem Duͤnger neben den eigent-
lichen Fruͤchten erzeugt, und daß man dann zu der Moͤglichkeit, ſolche Fruͤchte zu
bauen, die den hoͤchſten Geldertrag geben, nachhaltig gelange. In gleicher Pro-
greſſion ſinkt der Duͤngerſtand, wenn einmal Mangel an Duͤnger eingetreten iſt,
[251]der Futterung und des Viehſtandes.
und dieſer nicht durch zweckmaͤßige Vorkehrungen gehoben wird. Mangel an
Duͤnger hat weniger Stroh zur Folge, wenigeres Stroh giebt wenigern Duͤnger,
und ſo ſinkend fort bis zur gaͤnzlichen Erſchoͤpfung. So koſtſpielig daher die erſte
Vermehrung des Duͤngers auf einem ausgezehrten Boden ſeyn mag, ſo laͤßt ſich
doch vielleicht kein Kapital vortheilhafter benutzen, als was hierzu verwandt wird.


§. 268.


Um uns uͤber das Maaß der Duͤngung vorlaͤufig zu verſtaͤndigen, nehmenMaaß und
Gewicht des
Miſtes.

wir folgende Saͤtze an, bei denen keine mathematiſche Genauigkeit und keine allge-
meine Gleichheit erwartet werden kann, die ſich aber aus großen Durchſchnit-
ten ergeben.


Ein vierſpaͤnniger Wagen ladet 36 Kubikfuß Stallmiſt in dem Zuſtande der
halben Vermoderung, worin er mehrentheils ausgefahren zu werden pflegt. In
dieſem Zuſtande (den man den ſpeckigen nennt, wo das Stroh noch nicht ver-
weſ’t, aber muͤrbe und in Faſern zerfallen iſt) wiegt ein rheinlaͤndiſcher Kubikfuß im
Zuſtande ſeiner gewoͤhnlichen Feuchtigkeit, d. h. wenn er kein Waſſer mehr ab-
troͤpfeln laͤßt, aber auch nicht duͤrre iſt, 56 Pfund, alſo ein ſolches Fuder
2016 Pfund. Wir nehmen rund 2000 an. Auf guten Wegen und bei guter
Witterung kann freilich mehr geladen werden; da man aber zur Miſtausfuhr ſel-
ten die beſte Witterung waͤhlt, ſo wird dieſe Angabe der Wahrheit wohl am naͤch-
ſten kommen. Iſt das Stroh noch in ſeiner roͤhrigen Geſtalt im Miſte, ſo wiegt
ein maͤßig zuſammengedruͤckter Kubikfuß hoͤchſtens nur 48 Pfund, und das Fuder
wird dann hoͤher geladen mit aufgezogenen Leitern, ſo daß es 5 bis 46 Kubik-
fuß enthaͤlt.


Wenn acht ſolcher Fuder auf einen Morgen gefahren werden, ſo nennt man
dies eine gute oder vollkommene Duͤngung. Es kommen ſodann auf die Quadrat-
ruthe 88,8 Pfund, und etwa 0,6 auf einen Quadratfuß. Werden fuͤnf ſolcher
Fuder auf den Morgen gefahren, ſo nennt man dies eine ſchwache Duͤngung, die
aber die gewoͤhnlichſte iſt, wo dann 55 Pfund auf die Quadratruthe kommen.
Eine ſtarke Duͤngung nennt man es, wenn zwoͤlf ſolcher Fuder aufgefahren wer-
den, die aber zum Getreide auf unerſchoͤpftem Boden nicht verwandt wer-
den darf.


J i 2
[252]Verhaͤltniß der Duͤngung,

Guter nicht mehr ſtrohiger Schafmiſt wird in der Regel dem Gewichte nach
um ¼ ſchwaͤcher aufgefahren, weil ſeine ganze Wirkung ſtaͤrker und ſchneller er-
folgt, [aber] minder nachhaltend iſt.


Dieſe Duͤngung wird nun alle drei, vier, ſechs bis neun Jahre wiederholt,
und pflegt bei oͤfterer Wiederkehr ſchwaͤcher, bei ſeltnerer ſtaͤrker zu ſeyn, wenn
anders nicht der Mangel derſelben auch im letztern Falle ſchwach zu duͤngen
noͤthigt. Es muß daher bei Berechnung des Duͤngerſtandes nicht bloß auf die
jedesmal aufzufahrende Quantitaͤt, ſondern auch auf die Wiederholung geſehen
und berechnet werden, wie viel in einer gewiſſen Zahl von Jahren aufgefahren
wird oder aufgefahren werden muß.


§. 269.


Verhaͤltniß
des Duͤnger
erzeugenden
Viehes gegen
den Ackerbau.
Da es unter die ſeltenen Faͤlle gehoͤrt, daß man ſich den Miſt auf andere
Weiſe vortheilhafter, als durch eigenes Vieh verſchaffen kann, ſo hat man ſchon
lange das Verhaͤltniß des Viehſtandes zum Ackerbau zu berechnen und ſo zu be-
ſtimmen geſucht, daß der moͤglich hoͤchſte Vortheil, aus beiden vereint, her-
vorgehe. Der ſtaͤrkere Viehſtand hebt durch ſtaͤrkere Duͤngergewinnung den Er-
trag des Ackerbaues, und der Ackerbau durch ſtaͤrkere Produktion des Viehbedarfs
die Viehnutzung. Dieſe Wechſelwirkung giebt das große Schwungrad in jeder
regulaͤren Wirthſchaft ab, und die Beſchleunigung ſeines Umlaufs, ſie geſchehe
zuerſt in welchem Punkte ſie wolle, theilt ſich dem Ganzen mit, und erhoͤhet die
Kraft der Maſchine und ihren Effekt.


§. 270.


Verſchiedene
Angaben dar-
uͤber.
Um das richtigſte Verhaͤltniß zwiſchen beiden nach jeder Lokalitaͤt zu beſtim-
men, iſt man natuͤrlich zuerſt auf die Kopfzahl des Viehes gefallen, und hat feſtzu-
ſetzen geſucht, wie viel Stuͤck Vieh dieſer oder jener Art auf eine gewiſſe Acker-
flaͤche zu rechnen ſey. Man hat gewoͤhnlich ein Stuͤck Rindvieh, ein Pferd, zehn
Schafe und ſechs Schweine einander gleich gerechnet. Aber man hat auch bald
eingeſehen, daß die Verſchiedenheit unter derſelben Thierart nach ihrer Groͤße
und nach ihren Futterportionen ſehr verſchieden ſeyn muͤſſe, und deshalb hierauf
freilich Ruͤckſicht genommen. Eine der vollſtaͤndigſten Berechnungen, die aus
[253]der Futterung und des Viehſtandes.
dem Durchſchnitte vieler Angaben gezogen worden, [findet] ſich in v. Borgſtede’s
Grundſaͤtzen uͤber die Generalverpachtungen der Domainen in
den preußiſchen Staaten,
Berlin 1785. Es iſt darin zuerſt Ruͤckſicht ge-
nommen auf das Stroh und anderes Streumaterial, und in der Tabelle bedeutet


  • A. Gegenden, wo Stroh im Ueberfluß gewonnen wird, dergeſtalt, daß im
    Ganzen von jedem Winſpel Ausſaat 100 bis 120 Mandeln und daruͤber
    gerechnet werden koͤnne (ein Winſpel Ausſaat iſt circa zu 20 Morgen an-
    zunehmen, alſo 5 bis 6 Mandeln pro Morgen, und das Gewicht einer
    Mandel Winter- und Sommergetreide im Durchſchnitt an Stroh zu
    160 Pfund) alſo 800 bis 960 Pfund.
  • B. Gegenden, wo 90 bis 100 Mandeln pro Winſpel Ausſaat gerechnet wer-
    den (4½ bis 5 Mandeln pro Morgen, alſo 720 bis 800 Pfund).
  • C. Gegenden, wo weniger als 90 Mandeln gewonnen werden, und es alſo an
    Stroh zum Einſtreuen fehlt.
  • D. Gegenden, wo dieſer Strohmangel durch Einſtreuung anderer Surrogate
    erſetzt werden kann.
  • E. Gegenden, wo dies durch wohlfeilen Strohankauf geſchehen kann.

Bei No. 1. iſt angenommen, daß das Vieh gewoͤhnlich nur Mitte Mai zu
Felde gehe, und Mitte Novembers eingeſtallt werde.


Bei No. 2., daß das Vieh gewoͤhnlich zu Ende Maͤrz zu Felde gehe, und
Mitte Decembers eingeſtallt werde.


Bei No. 3. vollkommene Stallfutterung.


Bei No. 4. die Duͤngung, die von 100 Schafen erfolgt, wenn gar nicht ge-
hordet wird.


Bei No. 5., wenn mit der Schaͤferei fuͤnf Monat gehordet wird, ſieben Mo-
nat aber Nachts im Stalle Duͤnger gemacht wird.


[254]Verhaͤltniß der Duͤngung,
[255]der Futterung und des Viehſtandes.

Nicolai in den Grundſaͤtzen zur Verwaltung des Domai-
nenweſens
nimmt vermuthlich nach Benekendorf an, daß von


  • einem Stuͤcke Rindvieh 10 zweiſpaͤnnige Hoffuder
  • einem Stuͤcke Jungvieh 5 - -
  • einem Stallpferde . . 15 - -
  • einem Graspferde . . 7½ - -
  • 100 Stuͤck Schafen . 100 - -

erhalten werden. Er nimmt dann ferner an, daß von Schweinen, Federvieh,
und durch fleißiges Einſtreuen auf dem Hofe noch halb ſo viel als an Rindviehmiſt
erhalten werde. Auf den Morgen rechnet er:


  • vom Rindviehmiſt 20 ſolcher Fuder;
  • vom Pferdemiſt 18 - -
  • vom Hofmiſt . 25 - -
  • vom Schafmiſt 15 - -

An Dienſtfudern rechnet er um die Haͤlfte mehr, auch wohl noch einmal
ſo viel. Demnach beduͤngte


  • ein Stuͤck Rindvieh . . ½ Morgen;
  • ein Stuͤck Jungvieh . . ¼ -
  • ein Pferd auf dem Stalle ⅚ -
  • 100 Schafe . . . . 6⅔ -

Dieſe zweiſpaͤnnigen Fuder koͤnnen nicht einmal zu 1000 Pfund angenommen
werden. Denn eine Duͤngung von 20,000 Pfund per Morgen gehoͤrte zu den Sel-
tenheiten. Der durch fleißiges Einſtreuen auf dem Hofe erhaltene Miſt zeugt uͤbri-
gens von einer ſchlechten Wirthſchaft, und durch ſolchen Miſt wird der Acker
betrogen.


Fredersdorf in ſeiner Veranſchlagung der Domainen rechnet
auf eine Kuh bei guter Futterung, und wenn ihr zur Streu 2½ Schock gegeben
werden, 6 vierſpaͤnnige Fuder à 25 Centner, bei der Stallfutterung 10 vierſpaͤn-
nige Fuder; von einem Pferde, wenn es taͤglich 1½ Bund Stroh erhaͤlt, 7½ Fu-
der; 15 Schafe gleich einer Kuh; 4 bis 5 ausgewachſene Schweine gleich
einer Kuh.


[256]Verhaͤltniß der Duͤngung,

Nach Karbe beduͤngen 65 Kuͤhe im Sommer auf der Weide, aber des
Nachts auf dem Stalle 100 Morgen; Pferde und kleine Kuͤhe verhalten ſich zu
jenen wie 2 zu 3; Ochſen auf dem Stalle gefuͤttert wie 3 zu 2; Maſthammel, die
Winter und Sommer vorhanden ſind, beduͤngen 100 Stuͤck 10 Morgen.


Nach von Pfeifer giebt eine auf dem Stalle gefutterte Kuh 200 Cent-
ner; ein Maſtochſe, waͤhrend ſeiner Maſtzeit 80 Centner.


Nach Leopold gaben 4 auf dem Stalle gefutterte Kuͤhe 50 Fuder Duͤnger,
deren 6 auf den Acker zureichten.


In einer von einem ſehr erfahrnen und aufgeklaͤrten Landwirthe herruͤhren-
den Abhandlung (Annalen der niederſaͤchſiſchen Landwirthſchaft, Jahrg. 5.,
Stuͤck 1., Seite 129.) wird nach angefuͤhrten Gruͤnden das Verhaͤltniß des Mi-
ſtes der verſchiedenen Thiere folgendermaßen angenommen: Wenn


  • der Miſt eines Stuͤck Rindviehs 180 betraͤgt, ſo betraͤgt
  • der Miſt eines Pferdes . . 170;
  • der Miſt eines Schafes . . 10;
  • der Miſt eines Schweines . 18.

Nach dieſem Verhaͤltniſſe ward der in drei Jahren vom Hofe abgefahrne
Duͤnger vertheilt, und es kamen


  • auf ein Stuͤck Hornvieh 7,789 vierſpaͤnnige Fuder;
  • auf ein Pferd . . . 7,357 - -
  • auf ein Schaf . . . 0,432 - -
  • auf ein Schwein . . 0,778 - -

die nach der dortigen Ladungsart wahrſcheinlich 22 bis 24 hundert Pfund
gewogen haben.


Der Graf Podewils nimmt in ſeinen Wirthſchaftserfahrungen,
3ten Bande, nach allgemeinen Durchſchnitten per Morgen 8 Fuder, das vier-
ſpaͤnnige Fuder aber nach einer gewiß unrichtigen Schaͤtzung nur zu 10 Centner an,
wornach alſo 80 Centner per Morgen kaͤmen. Beſtimmter iſt die Berechnung
S. 13, wo auf jeden geduͤngten Morgen 50 Centner Rauhfutter treffen, wovon
⅓ Heu, ⅔ Getreideabgaͤnge ſind.


Bei gutem Boden hat man angenommen, daß auf 10 Morgen außer dem
Arbeitsvieh 1 Stuͤck Rindvieh, und zugleich auf jedem Morgen 1 Schaf gehalten
werden
[257]der Futterung und des Viehſtandes.
werden koͤnne, und zur Duͤngung zureiche. Es wird aber Wieſenwachs im Verhaͤlt-
niß von 1 : 5 und zureichende Außenweide dabei vorausgeſetzt.


§. 271.


Es faͤllt von ſelbſt in die Augen, wie unbeſtimmt und wie widerſprechend dieſeDas Verhaͤlt-
niß laͤßt ſich
nicht nach der
Kopfzahl des
Viehes be-
rechnen.

Angaben ſind. Der hoͤchſt verſchiedenen Ladung des Fuders Miſt nicht zu gedenken,
kann durchaus keine Berechnung des Miſtes nach der Kopfzahl des Viehes Statt fin-
den und der Wahrheit entſprechen, wenn nicht die Futterung, Einſtreuung und Hal-
tung des Viehes genau beſtimmt wird. Es laͤßt ſich gar kein Durchſchnittsverhaͤlt-
niß von dem Miſte, den die Thiere machen, angeben, weil die Quantitaͤt die aus
den Excrementen und dem zur Auffangung derſelben noͤthigen Stroh, bei einer zur
voͤlligen Saͤttigung des Viehes zureichenden Futterung mit ſaftigen Gewaͤchſen, die-
jenige ſieben- und achtfach uͤbertreffen kann, die daſſelbe Vieh giebt, wenn es bei
duͤrrem Strohfutter eben beſteht. Wenn man erſtern nicht genug einſtreuen kann,
um ihnen ein reines Lager zu geben, den Miſt taͤglich heraus- oder zuruͤckbringen
muß; weil ſonſt, alles Streuens ungeachtet, das Vieh im Moraſte ſtehen wuͤrde,
ſo bringt man bei letzterer das vier Wochen lang unter dem Viehe gelegene Stroh nur
wenig und faſt waͤſſrig angefeuchtet wieder heraus. Die verſchiedene Groͤße und Dick-
leibigkeit der Thiere kommt hier zwar in Betracht, aber nur wenn das groͤßere im
Verhaͤltniß ſo viel ſtaͤrker als das kleinere gefuttert wird.


§. 272.


Dagegen hat es keinen Zweifel, daß die Quantitaͤt des Duͤngers immer mit derVerhaͤltniß
des Miſtes ge-
gen die Futte-
rung.

Quantitaͤt und der Nahrhaftigkeit des Futters, verbunden mit der Quantitaͤt des zur
Auffangung der Abgaͤnge erforderlichen Strohes in Verhaͤltniß ſtehe. Auf andere
Einſtreuungen koͤnnen wir uns hier, wo wir nur von den allgemeinen Wirthſchafts-
verhaͤltniſſen ſprechen, nicht verbreiten. Wir bekuͤmmern uns alſo, wenn von Duͤn-
gergewinn im Allgemeinen die Rede iſt, weder um die Zahl noch um die Art
der Thiere.


Die Thiere ſind bloß wie Maſchinen anzuſehen, welche zwar auch nach Verhaͤlt-
niß ihrer Groͤße, hauptſaͤchlich aber nach dem Verhaͤltniſſe, wie ſie geſpeiſet werden,
die Futterung zum kleinern Theil in eigentliche thieriſche Subſtanz, den bei weitem
groͤßern Theil aber in Miſt — worunter wir nicht nur die Abgaͤnge durch den After,
ſondern auch die durch den Harn und vielleicht auch den niedergeſchlagenen und von der
Erſter Theil. K k
[258]Verhaͤltniß der Duͤngung,
Streu wieder aufgenommenen Theil der Ausduͤnſtung verſtehn — verwandeln.
Dieſer Miſt beſteht nicht allein aus den Trebern der Futterung, ſondern auch aus
den wirklichen Abgaͤngen des thieriſchen Koͤrpers, die immerfort, wenn ſie verbraucht
ſind, abgeſtoßen und ausgefuͤhrt, durch neue aber erſetzt werden. Dieſer Miſt hat
alſo ſeine vegetabiliſche Natur groͤßtentheils verloren und eine animaliſche angenom-
men, welches wir hier nur erwaͤhnen, in der Lehre vom Duͤnger und von der thieri-
ſchen Produktion aber genauer auseinanderſetzen werden.


Ob ſich die ſolide Maſſe der gereichten und verdauten Futterung in den Excre-
menten, ſelbſt im trockenen Zuſtande, vermehre oder vermindere, kann nach den bis-
herigen Verſuchen noch nicht beſtimmt entſchieden werden. Letzteres ſcheint wahr-
ſcheinlich, indem die Zunahme des Koͤrpers, der Wachsthum der Wolle, der Abſatz
der Milch einen Theil davon erfordern. Indeſſen iſt dieſer Theil nur geringe, und es
iſt nicht entſchieden, ob nicht das Waſſer, welches das Thier im Getraͤnke zu ſich
nimmt, und die eingeſogenen gaſigen Stoffe zum Theil durch den thieriſchen Koͤrper
ſo zerſetzt werden, daß ſie feſte Materie bilden. Gewiß aber iſt es, daß das Gewicht
der trockenen Futterung vermoͤge der hinzugekommenen Feuchtigkeit durch die
Excremente weit und uͤber die Haͤlfte uͤberwogen werde, wenn wir dieſe in demjenigen
Zuſtande der Feuchtigkeit, worin wir ſie als Miſt betrachten und brauchen, waͤgen.


Die uͤberfluͤſſige Feuchtigkeit, beſonders des Urins (den wir uns aber nicht als
bloßes Waſſer vorſtellen muͤſſen, ſondern der viele ſolide und ſehr kraͤftige animali-
ſirte Theile in ſich enthaͤlt), wird durch die Einſtreuung aufgefangen, und vermehrt
die Maſſe derſelben.


§. 273.


Verſuch, die-
ſes Verhaͤlt-
niß zu beſtim-
men.
Das Verhaͤltniß des Miſtes gegen die gereichte Futterung und Einſtreuung zu
beſtimmen, hat deshalb große Schwierigkeit, weil ſich der Feuchtigkeitsgrad, der
im Gewichte einen ſo großen Unterſchied macht, nicht wohl beſtimmen laͤßt. Es
werden deshalb immer die Reſultate der gemachten Verſuche etwas variiren; und
den Miſt nach dem Volumen gegen das Volumen der Futterung zu beſtimmen, iſt
noch unſicherer, weil es hier außer der Feuchtigkeit noch auf die Zuſammenpreſſung
und die Zerſetzung des Strohes und anderer [faſerigen] Theile ankommt, bei deren
Fortgange jenes Volumen ſich weit mehr als das Gewicht veraͤndert. Indeſſen ſind
die bisher gemachten Verſuche ſowohl im Kleinen — da man die Excremente des
[259]der Futterung und des Viehſtandes.
Aſters zuweilen allein, zuweilen mit dem vom Strohe aufgefangenen Urin zugleich
in dem verſchiedenen Zuſtande der Zerſetzung und in dem Feuchtigkeitsgrade, daß
der Miſt ohne gewaltſame Zuſammenpreſſung keine Tropfen fallen ließ, abwog —
als auch im Großen, wo man die ganze Quantitaͤt des ausgefahrnen Miſtes, ſo ge-
nau als es ſich im Großen thun ließ, dem Gewichte nach beſtimmt und mit der
ſoliden Futterung und Einſtreuung — das Waſſer ungerechnet — verglichen hat,
darin ziemlich uͤbereinſtimmend: daß ſich die Maſſe der trockenen Futterung und
Einſtreuung zuſammengenommen im Miſte um 2,3 vermehre.


Hierbei muß aber eine gehoͤrige Behandlung des Miſtes und eine Einſtreuung
gerade in dem Verhaͤltniſſe, wie ſie zur Auffangung der fluͤſſigen Materie noͤthig iſt,
beobachtet werden, weil bei zu ſtarker Einſtreuung dieſe nicht gehoͤrig von der Feuch-
tigkeit durchdrungen werden, und folglich die Gewichtsvermehrung nicht erhalten
koͤnnte, oder aber bei zu weniger Einſtreuung die Feuchtigkeit abfließen wuͤrde. Das
gerechte Maaß dieſer Einſtreuung laͤßt ſich aber wiederum nicht nach der Kopfzahl der
Thiere beſtimmen, ſondern ſie haͤngt von der Quantitaͤt und Qualitaͤt der Futterung
und der daraus hervorgehenden Exkremente ab.


Die trockenen ſowohl als die ſaftigen Futterungsmittel ſind in ihrer naͤhrenden
Kraft, ſelbſt bei gleichem Gewichte, verſchieden (verglichen §. 206). Mit einem
geringern Gewichte der nahrhaftern koͤnnen alſo mehrere Thiere im gleichen Stande
wie mit einem groͤßern Gewicht der minder nahrhaften erhalten werden. Wenn nun
gleich der Abgang durch den After bei gleich ſtark genaͤhrten Thieren minder groß zu
ſeyn ſcheint, wenn ſie nahrhafteres Futter in geringerer Quantitaͤt bekommen, als
wenn man ihnen minder nahrhaftes, aber in verhaͤltnißmaͤßig groͤßerer Menge giebt —
weil jenes weniger Trebern hinterlaͤßt — ſo ſind doch die eigentlichen Abgaͤnge des
thieriſchen Koͤrpers und des Urins nicht im geraden Verhaͤltniſſe mit der geringeren
Quantitaͤt geringer. Es wird von einem groͤßtentheils mit Koͤrnern genaͤhrten Pferde
nicht voͤllig, aber beinahe ſo viel Miſt gemacht, als wenn es mit bloßem Heu gefut-
tert wird und dem Gewichte nach das Doppelte erhaͤlt. Deshalb iſt nicht allein auf
das trockene Gewicht der Futterungen, ſondern auch mit auf ihre naͤhrenden Theile
Ruͤckſicht zu nehmen, und was etwa bei nahrhaftem Futter weniger erfolgte, wird
ohne Zweifel durch die beſſere Qualitaͤt, durch das mehr Animaliſche des Miſtes, der
von ſolchen Thieren faͤllt, erſetzt.


K k 2
[260]Verhaͤltniß der Duͤngung,

§. 274.


Beſtimmung
dieſes Ver-
haͤltniſſes
beim Heu
und Stroh.
Der verdienſtvolle Hannoͤverſche Ober-Landes-Oekonomie-Kommiſſarius
J. F. Meier war der Erſte, der eine auf gemachte Erfahrungen und Verſuche ge-
gruͤndete Formel zur Berechnung des aus dem Futter und der Einſtreuung hervor-
gehenden Miſtes angab. Die Gewichtsvermehrung durch die Feuchtigkeit des Urins
rechnete er dem Strohe zu, und nahm deshalb, durch Verſuche geleitet, dieſelbe
zu 2,7 an, wenn naͤmlich nur zur Nothdurft eingeſtreuet wuͤrde, wozu er dann
auch das verfutterte Stroh, weil von demſelben wenig oder nichts zur Nahrung des
Koͤrpers abgeſetzt wuͤrde, zaͤhlte. Beim verfutterten Heu nahm er aber die Gewichts-
vermehrung, vermoͤge der hinzugetretenen Feuchtigkeit, nur zu 1,8 an, weil von
dem Heu mehr zur Ernaͤhrung des Koͤrpers verwandt wuͤrde. Dem Heu gleich ſetzte
er das Gewicht ſaftiger Futterungsmittel, nachdem ſie ausgetrocknet waren, jedoch
machte er eine Ausnahme bei der Futterung der Koͤrner, denen er eine ſtaͤrkere Miſt-
vermehrung, als ſich auf dieſe Weiſe aus ihrer Verfutterung berechnen ließe, zu-
ſchrieb, und ihr Gewicht deshalb mit 3 bis 3,7 zu multipliziren vorſchlug.


Hiergegen hat ein ſcharfſinniger Verfaſſer in der landwirthſchaftlichen Zeitung,
Rechſif unterſchrieben, gegruͤndete Einwendungen gemacht, indem er ſagt, es ſey
die Gewichtsvermehrung des Strohes nur der Futterung zuzuſchreiben, und richte
ſich nach dieſer, indem das Stroh ohne ſolche trockenes Stroh bleiben wuͤrde. Er
nimmt vielmehr an, daß das Stroh durch die Vermoderung verliere, ſcheint aber
hierin wieder zu weit zu gehen: denn das Stroh wuͤrde einen zu unbedeutenden An-
theil an der Vermehrung des Miſtes gegen die Erfahrung haben; obwohl es an ſich
richtig iſt, daß deſſen Gewichtsvermehrung aus der Futterung erfolgt, und der Miſt
auch ohne alles Stroh durch andere Auffangungs-Materialien, allenfalls nur durch
Erde aufgenommen werden koͤnnte.


Nach den Reſultaten großer und vielfaͤltiger Verſuche bleibt man der Wirklich-
keit ſehr nahe, wenn man annimmt, daß ſich das Gewicht des verfutterten Heues
und Strohes, und das Gewicht einer maͤßigen, die Nothdurft nicht uͤberſteigenden
Einſtreuung — welche jedoch den ſaͤmmtlichen Urin aufnimmt — im Miſte durch
den Zutritt der Feuchtigkeit um 2,3 vermehre. Und hierauf laͤßt ſich die Berech-
nung der Duͤnger-Erzeugung weit ſicherer, als auf der Kopfzahl des Viehes
gruͤnden.


[261]der Futterung und des Viehſtandes.

§. 275.


Ungewiſſer ſind wir uͤber die Maſſe des Duͤngers, welche aus einer gewiſſenBei anderen
Gewaͤchſen,
durch Ruͤck-
ſicht auf ihre
Nahrhaftig-
keit.

Quantitaͤt verfutterter ſaftiger Gewaͤchſe erfolgt, weil es uns hieruͤber noch an zurei-
chenden Verſuchen im Großen, mit einer hinlaͤnglichen Zahl von Vieh angeſtellt und
lange genug fortgeſetzt, fehlt. Bei mehreren im Kleinen angeſtellten Verſuchen
ſcheinen ſich Irrungen eingeſchlichen zu haben, die das Reſultat zweifelhaft machen,
wie das hier ſo aͤußerſt leicht geſchehen kann. Nur in Anſehung der Kartoffeln habe
ich bereits einige betraͤchtliche Verſuche vor mir liegen, die mit einer groͤßern Stuͤck-
zahl gemacht, und mehrere Monate lang fortgeſetzt ſind. Da aber die Reſultate
doch etwas ſchwanken, und ich hoffen darf in kurzem mehrere mitgetheilt zu erhalten,
die im jetzigen Winter bei Stapeln von 10, 12 bis 20 Maſtochſen angeſtellt werden;
ſo will ich jener Reſultate hier noch nicht erwaͤhnen, um in der Folge aus mehreren
einen ſicheren Durchſchnitt ziehen zu koͤnnen.


A priori koͤnnen wir ſchon aus der Nahrhaftigkeit dieſer Gewaͤchſe einen
Schluß auf ihre Duͤngerproduktion ziehen. Dieſe iſt nun durch die Erfahrungen bei
der Maſtung ſowohl als durch die chemiſchen Analyſen um ſo zuverlaͤſſiger beſtimmt,
da die Reſultate beider genau genug uͤbereinſtimmen. Ich will daher hier gleich von
dieſer Nahrhaftigkeit der gebraͤuchlichſten Gewaͤchſe das weſentlichſte anfuͤhren, weil
uns dieſes zu den fernern Berechnungen der Wirthſchaftsverhaͤltniſſe noͤthig iſt;
obwohl ich mich erſt ausfuͤhrlicher daruͤber erklaͤren kann, wenn ich von dem Anbau
und der Benutzung dieſer Gewaͤchſe beſonders reden werde.


Da das Heu als thieriſches Nahrungsmittel vor allen andern bekannt iſt und
gebraucht wird, ſo werden ſich die uͤbrigen Futterungsmittel damit am beſten verglei-
chen laſſen.


Nach den Einhofſchen Unterſuchungen, die er jedoch noch nicht genugſam voll-
endet hielt, um ſie dem Publikum mitzutheilen, haben 100 Theile gutes Heu unge-
faͤhr 50 Theile von ſolchen Materien gegeben, die man als nahrungsfaͤhig an-
nehmen kann.


Von 100 Theilen guten, nicht waͤſſrigen oder nicht ſchwammigen Kartoffeln
blieben, nachdem ſie bis zu dem Grade der Trockenheit, worin ſich das Heu befin-
det, ausgetrocknet waren 30 Theile; und ſie enthielten an ſolchen Stoffen, die man
als ſehr nahrhaft annehmen kann, 25 Theile. Demnach waͤren 100 Pfund oder
[262]Verhaͤltniß der Duͤngung,
1 Scheffel Kartoffeln in der Nahrhaftigkeit 50 Pfund Heu gleich zuſetzen. Hiermit
ſtimmen auch faſt alle mit der Kartoffelmaſt im Großen gemachten Bemerkungen uͤber-
ein. Denn wenn ein Maſtochſe taͤglich 60 Pfund einer nicht gar zu waͤſſrigen Kar-
toffelart erhaͤlt, ſo gedeiht er dabei eben ſo gut, wie bei 30 Pfund Heu.


Die Runkelruͤben hatten nur 8 Prozent ſolcher Stoffe, die man mit Sicherheit
als nahrhaft annehmen kann, und 4 Prozent ſchwer zerſetzbare Faſer. Da es in
Anſehung der letztern noch unentſchieden iſt, in wiefern ſie zur Nahrung beitragen
koͤnne, ſo nehmen wir ihre naͤhrende Kraft zu 10 Prozent an.


Die Rotabaga enthielt 12 Prozent beſtimmt nahrhafter Theile und noch 3 Pro-
zent ſchwer zerſetzbare Faſer. Mit ihr koͤmmt wahrſcheinlich die Steck- oder Kohl-
ruͤbe uͤberein.


Demnach glichen ſich alſo in der Nahrhaftigkeit 100 Pfund Heu, 200 Pfund
Kartoffeln, 500 Pfund Runkeln und 370 Pfund Rotabaga.


Die beiden letztern liefern aber betraͤchtlich vieles Kraut, was mit verfuttert
wird; die Runkeln am meiſten, aber es iſt ſehr waͤſſerig und faſerig. Die Rotabaga
wenigeres, aber vielen Eiweißſtoff enthaltendes und deshalb nahrhaſteres. Wenn
wir bei der Berechnung dieſer Wurzeln das Kraut ungewogen zugeben, ſo koͤnnen
wir ohne Bedenken annehmen, daß 460 Pfund Runkeln und 350 Pfund Rotabaga
100 Pfund Heu und 200 Pfund Kartoffeln gleich kommen.


Die genaue Unterſuchung der Waſſerruͤben hatte Einhof nicht vollendet. Er
fand jedoch nach oberflaͤchlicher Unterſuchung und einer beſonders mit der Rotabaga
angeſtellten Vergleichung, daß ſie ſich wie 2 zu 3 in Anſehung der naͤhrenden Stoffe
zu einander verhielten. Demnach waͤren 525 Pfund gleich 100 Pfund Heu.


Auch in Anſehung der Moͤhren oder Karotten, die zwar viele waͤſſrige Theile,
aber auch ſehr vielen nahrhaften Eiweis- und Zuckerſtoff enthalten, koͤnnen wir nach
Einhofs vorlaͤufigen Unterſuchungen und nach den bei der Maſtung gemachten Beob-
achtungen annehmen, daß ſie zu den Kartoffeln in dem Verhaͤltniſſe wie 3 zu 4 ſtehen.
Es waͤren alſo 266⅔ Pfund gleich 100 Pfund Heu.


Der Weißkohl oder das Kraut iſt noch nicht unterſucht, wird aber nach den Er-
fahrungen bei der Maſtung gegen die Kartoffeln wie 1 zu 3 angenommen. 600 Pfund
Weißkohl ſind alſo gleich 100 Pfund Heu.


[263]der Futterung und des Viehſtandes.

Der Klee, wenn er in ſeinem jungen Zuſtande, bei eben aufbrechender Bluͤthe
gemaͤhet wird, trocknet von 100 auf 20 ein. Es hat dann aber ein ſolches Kleeheu,
der Erfahrung und unſerer chemiſchen Unterſuchung nach, betraͤchtlich mehr Nah-
rungsſtoff, wie das Heu der Graͤſer in ſich, und insbeſondere, wie das Kraut aller
Diadelphiſten, vielen Eiweis- und Zuckerſtoff. Es ſind alſo von jungem Klee
90 Pfund 100 Pfund gewoͤhnlichem Wieſenheu gleich zu ſchaͤtzen.


In demſelben Verhaͤltniſſe ſtehen jung gemaͤhete Wicken. Werden ſie aͤlter, ſo
erſetzen ſie den mindern, in Blaͤttern und Stengeln enthaltenen Nahrungsſtoff durch
die groͤßere Menge und durch die ſchon gebildeten Schoten und Koͤrner.


Auch das Luzerne- und Eſparcette-Heu anders zu ſchaͤtzen, haben wir keine Ur-
ſach. Ob dieſe Futtergewaͤchſe bei der Austrocknung gar nichts verlieren, und ob die-
ſelbe Maſſe von Nahrungsſtoff in dem getrockneten Heu zuruͤckbleibe, die ſie in dem
gruͤnen Zuſtande enthalten, ſcheint mir noch nicht ausgemacht. Die Verdunſtung
anderer als waͤſſriger Theile iſt zwar nicht wahrſcheinlich; indeſſen kann die vorhin
leicht aufloͤsbare Faſer nach der Austrocknung unaufloͤslicher werden.


Es ſind alſo in der Futterung als gleich anzunehmen:


§. 276.


Um nun unſerm Zweck, das Verhaͤltniß des zu gewinnenden Futters und desErtrag der
Futterge-
waͤchſe und
Nahrhaftig-
keit derſelben.

daraus erfolgenden Miſtes auszumitteln, naͤher zu kommen, muͤſſen wir die Quan-
titaͤt, die im allgemeinen Durchſchnitte, unter Vorausſetzung eines angemeſſenen
Bodens und einer vollkommneren Kultur, von dieſen Futtergewaͤchſen auf einen
Morgen gewonnen werden kann, hier vorlaͤufig beſtimmen, obwohl das Genauere
hieruͤber erſt in der Lehre von dieſen Gewaͤchſen ſelbſt angegeben werden kann, wo
wir uns dann auch ausfuͤhrlicher uͤber die Gruͤnde der im vorigen §. angegebenen
Nahrungsfaͤhigkeit erklaͤren werden.


Im 78ſten §. ſind fuͤnf Klaſſen von Wieſen nach ihrem Ertrage angenommen
worden, und werden zu ſeiner Zeit beſtimmter unterſchieden werden. Die Wieſen
der erſten Klaſſen kommen ſelten vor. Eine gute Wieſe iſt es ſchon, die per Mor-
[264]Verhaͤltniß der Duͤngung,
gen 1600 Pfund Heu in zwei Schnitten giebt, und dieſen nehmen wir hier als den
mittlern Wieſenertrag an.


Vom Klee hat man per Morgen haͤufig 30 bis 40 Centner angenommen. In-
deſſen wird zu dieſer Durchſchnittsannahme ein vorzuͤglicher, mit Humus reich durch-
drungener, tiefer, warmer Klaiboden erfordert. Auf gewoͤhnlichen, lehmig-ſandi-
gen Boden, der aber in guter und tiefer Kultur ſteht, und in richtiger Fruchtfolge
beſtellet wird, kann man im Durchſchnitt der Jahre, bei guter und regelmaͤßiger
Kleekultur, in zwei Schuren 2400 Pfund, bei einer Schur aber 1600 Pfund Heu
rechnen, oder fuͤnffach das gruͤne Gewicht. In fruchtbar-feuchten Jahren, wo
beide Ernten gut gerathen, uͤberſteigt er dieſen Ertrag, faͤllt aber in trockneren Jah-
ren, wo leicht ein Schnitt mißraͤth, zuruͤck.


Ein gutes dichtes Luzernefeld muß 4000 Pfund an Heu geben, wenn ihr Bo-
den und Klima, was im noͤrdlichen Deutſchlande nicht haͤufig der Fall iſt, guͤn-
ſtig ſind.


Die Eſparcette giebt auf ihr geeignetem Boden 2000 Pfund Heu per Morgen.


Wicken oder Wickengemenge giebt, wenn dazu friſch geduͤngt worden, reichlich
2000 Pfund Heu. Wenn aber nicht geduͤngt worden, der Boden jedoch noch in
guter Kraft iſt, 1200 Pfund.


Kartoffeln geben, unter Vorausſetzung eines warmen, tief bearbeiteten und
gut geduͤngten Bodens und einer gebuͤhrenden vollſtaͤndigen Kultur (welche Voraus-
ſetzung wir auch bei allen folgenden Gewaͤchſen machen), per Morgen 80 Scheffel
oder 8000 Pfund uͤber die Einlage. Dies iſt im allgemeinen Durchſchnitte
auf Boden von durchgefuͤhrter Kultur faſt zu geringe angenommen, indem
12000 Pfund, meiner Erfahrung nach, in gewoͤhnlichen Jahren nichts ſeltenes ſind.
Wir ſetzen aber dieſe und die uͤbrigen Wurzelgewaͤchſe lieber geringer als hoͤher an,
um nicht in den Verdacht einer Vorliebe fuͤr ſelbige zu gerathen, deren ich von Eini-
gen beſchuldigt bin.


  • Runkeln geben per Morgen 20000 Pfund an Wurzeln.
  • Rotabaga, Kohl- und Steckruͤben 20000 Pfund.
  • Waſſerruͤben . . . . . . 20000 -
  • Moͤhren . . . . . . . 18000 -
  • Kohl auf Boden, der fuͤr ihn paßt, 36000 -

Es
[265]der Futterung und des Viehſtandes.

Es iſt alſo im Ertrage in Ruͤckſicht auf Nahrungsfaͤhigkeit gleich zu ſchaͤtzen:


  • Ein Morgen Kartoffeln mit . . . . . 4000 Pfund Wieſenheu.
  • Ein Morgen Runkeln . 4347 oder rund 4300 - -
  • Ein Morgen Rotabaga . . . . . . . 5700 - -
  • Ein Morgen Waſſerruͤben . . . . . . 3800 - -
  • Ein Morgen Moͤhren . . . . . . . 6700 - -
  • Ein Morgen Kohl . . . . . . . . 6000 - -
  • Ein Morgen Klee in zwei Schnitten . . 2600 - -
  • Ein Morgen Luzerne . . . . . . . 4400 - -
  • Ein Morgen Eſparcette . . . . . . . 2200 - -
  • Ein Morgen Wicken . . . . . . . 2200 - -
  • ungeduͤngt . . . . . 1300 - -

Dies Alles jedoch, ich wiederhole es, unter den Vorausſetzungen eines dieſen
Gewaͤchſen angemeſſenen, durch laͤngere gute Kultur ſchon verbeſſerten und nach
Gebuͤhr geduͤngten Bodens. Auch muͤſſen dieſe Ertragsſaͤtze, wie ſich verſteht, im
Durchſchnitt der Jahre angenommen werden, indem es immer einzelne Jahre geben
wird, wo dieſes oder jenes Gewaͤchs nicht zu ſeiner voͤlligen Ausbildung gelangt,
andere dagegen, wo es den gewoͤhnlichen Ertrag bei weitem uͤbertrifft, weswegen
es immer auch aus dieſem Grunde rathſam iſt, mehrere Arten dieſer Gewaͤchſe zu-
gleich zu bauen, damit das Minus des einen durch das Plus des andern ge-
deckt werde.


§. 277.


Wenn man den Miſt und Urin der mit ſaftigen Futtergewaͤchſen genaͤhr-Verhaͤltniß,
worin die
Nahrhaftig-
keit und die
Miſterzeu-
gung ſtehen.

ten Thiere fuͤr ſich auffinge: ſo wuͤrde er ohne Zweifel nicht mit der Maſſe,
ſondern mit der Nahrungsfaͤhigkeit dieſer Gewaͤchſe im Verhaͤltniſſe ſtehen. Das
mindere Gewicht der ſolidern wuͤrde durch das mehrere Waſſer, welches die Thiere
dabei geſoffen, erſetzt werden. 200 Pfund Kartoffeln oder 350 Pfund Rota-
baga, oder 600 Pfund Weißkohl, oder 50 Pfund Hafer wuͤrden demnach ſo
viel Miſt geben, als 100 Pfund Heu, indem auch durch die nahrhaftern ſo viel mehr
Thiere erhalten werden koͤnnen. Wenn aber dieſe Exkremente vom Stroh aufgenom-
men, und die Gewichtsvermehrung, welche dieſes durch die fluͤſſigen Theile erhaͤlt,
ſchon fuͤr daſſelbe berechnet wird, ſo moͤchte ſich das Verhaͤltniß des uͤbrigbleibenden
Erſter Theil. L l
[266]Verhaͤltniß der Duͤngung,
wohl etwas veraͤndern, und dasjenige Nahrungsmittel weniger Exkremente aus dem
Darmkanal geben, was weniger unaufloͤslichen Faſerſtoff hat. Deshalb ſind wohl
die ſaftigen Futtergewaͤchſe, nach Verhaͤltniß ihrer Nahrungsfaͤhigkeit zum Heu, die-
ſem bei der Miſterzeugung nicht voͤllig gleich zu ſetzen.


Es fehlt uns hier, wie geſagt, mit den meiſten dieſer Gewaͤchſe noch an ge-
nugſamen genauen Verſuchen, und wir haben nur einige mit den Kartoffeln. Nach
dem Durchſchnitte der Reſultate dieſer vor mir liegenden Verſuche kann ich annehmen,
daß die Quantitaͤt des Miſtes, die von ihnen zu erwarten iſt, ſich ergebe, wenn man
ihre auf Heu reduzirte Maſſe oder die [Haͤlfte] ihres Gewichts mit 1,8 multiplizirt.
100 Pfund oder 1 Scheffel Kartoffeln geben alſo 90 Pfund Miſt und 1 Morgen Kar-
toffeln, der 80 Scheffel oder 8000 Pfund traͤgt, und 4000 Pfund Heu gleich zu
ſchaͤtzen iſt, gebe 7200 Pfund. Da aber das Kartoffelkraut der Miſterzeugung zu
Huͤlfe kommt, es werde im gruͤnen Zuſtande zum Theil [verfuttert], oder in den Miſt-
haufen gebracht, wo es durch die Einſaugung der Jauche dieſelbe Gewichtsvermeh-
rung wie anderes Stroh erhaͤlt, ſo koͤnnen wir auf die Kartoffeln einen Miſtgewinn,
der ihrem Gewichte gleich iſt, unter der Vorausſetzung, daß das Stroh gehoͤrig be-
nutzt werde, beſtimmt annehmen.


Da ſich uͤber die andern Futtergewaͤchſe aus Erfahrung noch nichts beſtimmtes
angeben laͤßt, ſo werden wir ſie im allgemeinen Durchſchnitt, ihrem Ertrage per
Morgen nach, bei der Miſterzeugung den Kartoffeln gleich ſetzen, ohne jedoch der in
ihrem groͤßern Ertrage ſteckenden Nahrungskraft etwas zu vergeben.


Auch wollen wir vom Klee- und Luzerne-Heu, ſeiner groͤßeren [Nahrhaftigkeit]
gegen das Wieſenheu ungeachtet, keine groͤßere Miſterzeugung annehmen.


Wir berechnen alſo:


  • 1 Morgen Kartoffeln und jeder anderen Frucht dieſer Art zu 8000 Pfund Miſt;
  • 1 Morgen Klee in zwei Schnitten zu . . . . . . . 5520 - -
  • 1 Morgen Klee in einem Schnitte zu . . . . . . . 3080 - -
  • 1 Morgen Luzerne zu . . . . . . . . . . . . 9200 - -
  • 1 Morgen geduͤngter Wicken zu . . . . . . . . . 4600 - -
  • 1 Morgen ungeduͤngter Wicken zu . . . . . . . . 2760 - -

Wohl zu merken ausſchließlich der Gewichtsvermehrung, die ſie im Streuſtroh her-
vorbringen.


[267]der Futterung und des Viehſtandes.

Im Jahre 1805 erhielt ich durch Verfutterung von 25 Morgen gruͤner Wicken
mit der Einſtreuung von etwa 25 Schock Stroh und etwas Kiehnen-Nadeln zu-
reichenden Duͤnger, um noch 30 Morgen damit zur Winterung gut ausduͤngen
zu koͤnnen.


§. 278.


In Anſehung des Strohes, welches den andern Theil des Miſtes hergiebt,Ertrag des
Strohes.

hatten wir vor kurzem noch wenige genaue Data uͤber deſſen Ertrag. Zwar fehlte
es uns nicht an Angaben und an allgemeinen Durchſchnitten, wie viel eine Flaͤche
Landes von gewiſſer Bodenart an Schocken, Mandeln, Stiegen oder Haufen gebe;
auch wie viel Schocke Stroh jeder Kornart in einer Wirthſchaft geerntet worden oder
in der Regel erwartet werden koͤnnen. Aber es fehlte an einer beſtimmten Angabe
des Durchſchnittgewichts der Garben und Bunde. Jeder Landwirth, der jemals
uͤber ſeine Graͤnze gekommen iſt, weiß zwar, daß hierin eine erſtaunliche Verſchie-
denheit herrſche, und daß man hier Garben zu 8 Pfund, dort zu 50 Pfund binde,
auch daß die Strohbunde von 10 zu 40 Pfund abweichen. Dennoch glaubte bisher
ein Jeder genug geſagt zu haben, wenn er den Einſchnitt ſeiner Ernte nach ſolchen
unbeſtimmten Groͤßen angaͤbe.


Der Koͤrnerertrag, den man auf gewiſſen Boden und bei gewiſſer Kultur er-
warten kann, iſt durch die Erfahrung, nach allgemeiner Ueberzeugung, ziemlich be-
ſtimmt feſtgeſetzt, indem er nach einem genauern Maaß angegeben werden konnte
und uͤberhaupt mehrere Aufmerkſamkeit darauf verwandt wurde. Deshalb iſt der
verdienſtvolle Ober-Landes-Oekonomie-Kommiſſarius Meier meines Wiſſens zu-
erſt darauf verfallen, den Strohertrag nach den Koͤrnern auszumitteln.


Daß im Allgemeinen ein Verhaͤltniß zwiſchen Stroh und Koͤrnern des eigent-
lichen Getreides exiſtire, hat keinen Zweifel und iſt allgemein angenommen. Jeder
erfahrne Wirth nimmt einen Satz an, wie viel ein Schock oder eine Stiege von der
hergebrachten Groͤße ſeiner Bunde ſcheffeln oder ſchuͤtten muͤſſe, und ſagt bei ſeinem
Probedruſche, daß das Getreide in dieſem Jahre entweder gehoͤrig, oder ſtark, oder
ſchwach ſcheffele.


Die freilich haͤufig vorkommenden Verſchiedenheiten bei gleicher Kultur und auf
gleichem Boden ſind alſo Ausnahmen von der Regel. Wenn das Getreide durch
fruchtbare Witterung in der erſten Periode ſeiner Vegetation ſich ſtark beſtaudet, dann
L l 2
[268]Verhaͤltniß der Duͤngung,
mit vielen Halmen in die Hoͤhe ſchießt, nun aber zur Bluͤthezeit entweder gerade
ſeiner Geilheit wegen ſich lagert, oder aber in der Periode ſeines Koͤrneranſatzes durch
unguͤnſtige Witterung und daraus entſtehende Krankheiten mancher Art an der Voll-
endung derſelben verhindert wird, oder auch bei der Ernte einen großen Ausfall er-
leidet, ſo wird das Verhaͤltniß des Korns gegen das Stroh betraͤchtlich geringer,
als gewoͤhnlich werden. Wenn dagegen unguͤnſtige Witterung die jungen Pflanzen
im Beſtauden hindert, oder einen großen Theil toͤdtet, Maͤuſe und Inſekten die
Pflanzen zu ſehr verduͤnnen, dann aber eine guͤnſtigere Witterung bei der Bildung
der Aehren eintritt, die Bluͤthe, den Koͤrneranſatz und Reifung befoͤrdert; ſo iſt
das Verhaͤltniß des Strohes zum Korne betraͤchtlich geringer, und man ſagt: ich
habe ſchlecht eingeſchnitten, dreſche aber vortrefflich.


Es verſteht ſich nun, daß auf dieſe Ausnahme bei allgemeiner Berechnung der
Wirthſchaftsverhaͤltniſſe keine Ruͤckſicht genommen werden koͤnne.


§. 279.


Dann aber kommt die Art des Bodens und der Beſtellung in Betracht. Es
giebt naͤmlich ſolchen Boden, wo im Allgemeinen der Wuchs des Graſes gerade ſei-
ner Ueppigkeit wegen dem Anſatze der Koͤrner unguͤnſtig iſt, wo alles Getreide ſich
in der Regel lagert und nicht zur Vollkommenheit kommt, oder mit andern Graͤſern
und Unkraͤutern ſo durchwachſen wird, daß die Aehren dadurch verduͤnnt werden,
und den Koͤrnern die Nahrung entzogen wird. Hier iſt das Verhaͤltniß des Strohes
zum Korne in der Regel bei weitem groͤßer, wie in andern Gegenden, wo das Ge-
treide minder uͤppig emporſchießt, aber vollſtaͤndigere Aehren bildet und rein von Un-
kraut iſt. Das letztere wird durch die Kultur ſehr modifizirt, und man findet da,
wo entweder gehoͤrige Brachbearbeitung um’s dritte Jahr dem Acker gegeben wird,
oder wo man andere Sorgfalt auf deſſen Reinigung verwendet, bei wenigerem Stroh
einen hoͤhern Koͤrnerertrag, als an Orten, wo man die gehoͤrige Bearbeitung und
Fruchtfolge vernachlaͤſſigt, aber auf beſonders ſtarke Duͤngung bauet.


Dieſe Verſchiedenheit in Anſehung des Bodens und der Kultur muß man alſo
wohl vor Augen haben, wenn man nach der Meierſchen Methode aus dem be-
kannten Koͤrnerertrage den noch unbekannten Strohertrag ausmitteln will. In ein-
zeinen Wirthſchaften iſt es am ſicherſten, das Gewicht der gewoͤhnlichen Bunde,
deren Zahl doch ein jeder Landwirth weiß, durch Abwaͤgung einiger Schocke auszu-
[269]der Futterung und des Viehſtandes.
mitteln, und dadurch das Gewicht des eingeſchnittenen Getreides zu beſtimmen.
Wenn nun nach verſchiedenen Probe- oder vollendeten Ausdruͤſchen die Quantitaͤt der
Koͤrner beſtimmt iſt, ſo wird deren Gewicht, nach dem Gewichte eines Scheffels be-
rechnet und abgezogen vom Gewichte des Ernte-Einſchnitts, die Maſſe des Strohes
und der Abfaͤlle ergeben, und nun, ſelbſt ohne Wiederholung dieſer Prozedur in ge-
woͤhnlichen Jahren, der Strohertrag genauer als gewoͤhnlich ausgemittelt wer-
den koͤnnen.


§. 280.


Die Meierſchen Angaben des Verhaͤltniſſes zwiſchen Stroh und Korn, die
er auf wiederholte Verſuche gruͤndete, und im dritten Bande ſeines Werks uͤber die
Gemeinheitstheilungen angegeben hat, zuerſt aber in den Annalen der niederſaͤchſi-
ſchen Landwirthſchaft bekannt machte, haben die Aufmerkſamkeit vieler Landwirthe
erregt, und einige haben ihre Beobachtungen daruͤber in Schriften bekannt gemacht.
Zu dieſen gehoͤret bisher zwar nur noch der ſcharfſinnige Amtsrath Karbe in ſeiner
Einfuͤhrung der Wechſelwirthſchaft, der Graf von Podewils in
ſeinen Wirthſchaftserfahrungen, von Blankenſee in ſeinem prakti-
ſchen Handbuche
, der Konſiſtorialaſſeſſor Leopold, und einige andere Ver-
faſſer in den Annalen des Ackerbaues; und ihre ſaͤmmtlichen Verſuche ſind
bei einer Sache, die ſo großen Verſchiedenheiten unterworfen iſt, zu klein, mit zu
wenigen Mandeln angeſtellet. Mehrere haben mir aber daruͤber ihre Bemerkungen
privatim kommunizirt, und ich behalte mir vor, ſie im Vergleich gegen einander und
mit denen, die ich ſelbſt und meine Schuͤler hier in mehrern Jahren gemacht haben,
an einem andern Orte vorzulegen.


Hier ſey es genug, zu ſagen, daß die Uebereinſtimmung auf den meiſten Boden-
arten — den ungewoͤhnlichen z. B. hier den Oder Bruchboden ausgenommen —
bei reinlicher Kultur, obwohl ſehr ungleichem Ertrage, in Anſehung dieſes Verhaͤlt-
niſſes in jedem einzelnen Jahre ſehr groß iſt. Die Jahre 1805 und 1806 zeichneten
ſich, erſteres durch ein ungewoͤhnlich kleines Verhaͤltniß des Korns zum Stroh, das
letztere durch ein ſehr großes aus; aber der Boden vom lehmigen Sande ab bis zum
wahren Klai, machte darin geringen Unterſchied. Dies ſcheint vielleicht auffallend
wegen der großen Verſchiedenheit in der Laͤnge und Staͤrke des Strohs, allein es
ſtimmt mit dieſem die Laͤnge und Vollheit der Aehren bewundernswuͤrdig uͤberein.
[270]Verhaͤltniß der Duͤngung,
Wenn Bunde von gleicher Schwere bei kurzhalmigem und langhalmigem Getreide ge-
bunden werden, ſo wuͤrde auch der Ausdruſch ſich ſehr gleich ſeyn, und die Verſchie-
denheit deſſelben nach der Mandelzahl liegt bloß in der Verſchiedenheit der Schwere
der Bunde. Iſt das Stroh duͤnner, ſo ſind auch die Aehren kleiner, und enthalten
ſo viel weniger Koͤrner. Bindet man durch zuſammengeknuͤpfte Baͤnde und durch
Knebeln Bunde von gleicher Dicke, ſo wird man von den duͤnnern Halmen der Zahl
nach ungleich mehrere faſſen, aber an denſelben nicht mehrere Koͤrner, als von den
wenigern Halmen des dickſtrohigen Getreides haben.


§. 281.


Zufolge aller groͤßeren Beobachtungen ſchwankt das Verhaͤltniß des Korns
zum Stroh:


  • Beim Rocken zwiſchen . . . 38 und 42 zu 100.
  • Beim Weizen zwiſchen . . . 48 - 52 - 100.
  • Bei der Gerſte zwiſchen . . . 62 - 64 - 100.
  • Beim Hafer zwiſchen . . . . 60 - 62 - 100.

Bei den Erbſen iſt es unbeſtimmter, und der Anſatz der Schoten ſteht bekannt-
lich in ſehr verſchiedenem Verhaͤltniſſe gegen das Kraut. Auch koͤmmt der Ausfall,
den ſie ſo leicht bei der Ernte erleiden, hierbei in Betracht. Graf Podewils fand das
Verhaͤltniß bei ihnen wie 5 zu 21. Ich glaube, wenn man ein Verhaͤltniß haben
will, es im Ganzen wie 35 zu 100 annehmen zu muͤſſen, wenn die Erbſen gehoͤrig
angeſetzt haben. Sicherer wird man aber hierbei gehen, wenn man das Stroh von
einem Morgen Erbſen im Dung zu 2000 Pfund annimmt, indem der Strohertrag
bei dieſer Frucht weit beſtaͤndiger als der Koͤrnerertrag zu ſeyn pflegt.


Auf gleiche Weiſe wird es ſich auch wohl bei den Wicken verhalten. Wenn da-
her 1 Scheffel guter Rocken etwas gehaͤuft, ſo wie er in der Haushaltung und
beim Verkauf gemeſſen wird, 86 Pfund wiegt, und das Korn zum Stroh ſich im
Mittelſatze wie 40 zu 100 verhaͤlt, ſo giebt ein Morgen Rocken:


  • Wie viel nach
    dem Korne an
    Stroh, und
    wieviel aus
    dieſem an
    Miſt zu er-
    warten ſey.
    bei 3 Scheffel Ertrag 645 Pfund Stroh, und daraus erfolgen 1483 Pfund Miſt.
  • - 4 - - 860 - - - - - 1978 - -
  • - 5 - - 1075 - - - - - 2472 - -
  • - 6 - - 1290 - - - - - 2967 - -
  • - 7 - - 1505 - - - - - 3461 - -

[271]der Futterung und des Viehſtandes.
  • bei 8 Scheffel Ertrag 1720 Pfund Stroh, und daraus erfolgen 3956 Pfund Miſt.
  • - 9 - - 1935 - - - - - 4450 - -
  • - 10 - - 2150 - - - - - 4945 - -
  • - 11 - - 2365 - - - - - 5439 - -
  • - 12 - - 2580 - - - - - 5934 - -

Wenn 1 Scheffel Weizen 92 Pfund wiegt, und das Korn ſich zum Stroh ver-
haͤlt wie 50 zu 100, ſo giebt ein Morgen:


  • bei 3 Schfl. Ertrag an Stroh 552 Pfund, und daraus erfolgen 1269 Pfund Miſt.
  • - 4 - - - - 736 - - - - 1692 - -
  • - 5 - - - - 920 - - - - 2116 - -
  • - 6 - - - - 1104 - - - - 2539 - -
  • - 7 - - - - 1288 - - - - 2962 - -
  • - 8 - - - - 1472 - - - - 3385 - -
  • - 9 - - - - 1656 - - - - 3808 - -
  • - 10 - - - - 1840 - - - - 4232 - -
  • - 11 - - - - 2024 - - - - 4655 - -
  • - 12 - - - - 2208 - - - - 5078 - -

Wenn ein Scheffel Gerſte 68 Pfund wiegt, und das Korn ſich zum Stroh ver-
haͤlt wie 60 zu 100, ſo giebt ein Morgen Gerſte:


  • bei 3 Scheffel Ertrag Stroh 300 Pfund, und daraus erfolgen 690 Pfund Miſt.
  • - 4 - - - 400 - - - - 920 - -
  • - 5 - - - 500 - - - - 1150 - -
  • - 6 - - - 600 - - - - 1380 - -
  • - 7 - - - 700 - - - - 1610 - -
  • - 8 - - - 800 - - - - 1840 - -
  • - 9 - - - 900 - - - - 2070 - -
  • - 10 - - - 1000 - - - - 2300 - -
  • - 11 - - - 1100 - - - - 2530 - -
  • - 12 - - - 1200 - - - - 2760 - -

Wenn 1 Scheffel Hafer 52 Pfund wiegt, und das Korn zum Stroh ſich ver-
haͤlt wie 60 zu 100, ſo giebt ein Morgen Hafer:


[272]Verhaͤltniß der Duͤngung,
  • bei 3 Scheffel Ertrag 258 Pfund Stroh, und daraus erfolgen 593 Pfund Miſt.
  • - 4 - - 344 - - - - - 791 - -
  • - 5 - - 430 - - - - - 989 - -
  • - 6 - - 516 - - - - - 1186 - -
  • - 7 - - 602 - - - - - 1384 - -
  • - 8 - - 688 - - - - - 1582 - -
  • - 9 - - 774 - - - - - 1780 - -
  • - 10 - - 860 - - - - - 1978 - -
  • - 11 - - 946 - - - - - 2175 - -
  • - 12 - - 1032 - - - - - 2373 - -

§. 282.


Es iſt bei dieſen Saͤtzen der Miſtgewinnung aber immer anzunehmen, daß das
Verhaͤltniß des Streuſtrohes, oder wo dies nicht zureicht, eines andern Streu-
ſurrogats zu den eigentlichen Nahrungsmitteln ſo ſey, daß es die ſaͤmmtlichen Exkre-
mente gehoͤrig auffaſſe, aber auch genugſam davon durchdrungen, getraͤnkt und in
den Stand geſetzt werde, daß es ohne aͤußere Feuchtigkeit in die beabſichtigte Faͤulniß
uͤbergehen koͤnne; auch daß aller Abgang durch Abfluß der Jauche und Ausſpuͤlung
durch Regenwaſſer verhuͤtet, und der Miſt moͤglichſt zuſammengehalten werde. Die-
ſer gemengte animaliſch-vegetabiliſche Miſt wird dann in dem Zuſtande angenommen,
wo er den Zeitpunkt ſeiner hitzigen Gaͤhrung eben uͤberſtanden hat, das Stroh zwar
muͤrbe geworden, aber doch noch nicht zerfallen iſt: kurz in dem Zuſtande, worin
man ihn nach der Erfahrung aller praktiſchen Ackerbauer am vortheilhafteſten auf
lockern Acker faͤhrt. Wollte man ihn ganz friſch, oder nachdem er ſchon voͤllig zer-
gangen und das Strohige faſt ſaͤmmtlich aufgeloͤſ’t waͤre, wiegen, ſo wuͤrde dieſes
Gewichtsverhaͤltniß nicht zutreffen. Die Beſtimmung ſeines Feuchtigkeitszuſtandes
iſt ſchon oben §. 221. gegeben.


§. 283.


Der Weide-
miſt.
Um den Miſt auszumitteln, den die Nahrung auf der Weide giebt, hat man
denjenigen gewogen, den eine gut genaͤhrte Weidekuh auf einer reichlichen Weide
auswarf, und gefunden, daß er in 24 Stunden 37 Pfund im Durchſchnitt, oder
in 5 Monaten oder 153 Weidetagen 5561 Pfund betrug. Auch hat man den Miſt
des
[273]der Futterung und des Viehſtandes.
des Tages und der Nacht abgeſondert gewogen, und jenen 21 bis 23 Pfund, dieſen
15 bis 15½ Pfund ſchwer gefunden.


Dieſer Weidemiſt geht fuͤr die Wirthſchaften voͤllig verloren, die ihr Vieh Tag
und Nacht auf Außenweiden laſſen, kommt dagegen denen einigermaßen zu Nutzen,
welche mit ihrem Acker zur Weide und Fruchtbau wechſeln, jedoch nie in dem Maaße,
als wenn er im Stalle mit Stroh aufgefangen und gehoͤrig zuſammengehalten waͤre.
Ein betraͤchtlicher Theil verwittert davon, verſtaͤubt und wird durch Inſekten zerſtoͤrt,
jedoch — wie die auf ſolchen Stellen entſtehenden Geilhoͤrſte beweiſen, und die
hoͤhere Fruchtbarkeit der Ruhe- und Milchſtellen des Viehes auf Weidekoppeln —
nicht ſo ganz, wie Manche behauptet haben. Dieſer Duͤnger bei der Schlagweide-
wirthſchaft, wo man das Vieh in der Regel Tag und Nacht draußen zu laſſen pflegt,
iſt ſchon mit unter der Dungkraft, die wir der Ruhe beimeſſen, begriffen.


Wenn aber das Vieh des Nachts in den Stall oder auf den Miſthof kommt,
ſo muß der naͤchtliche von der Weide hergeholte Duͤnger dem Miſthaufen allerdings
zu gute kommen, und wir werden fuͤr eine reichlich genaͤhrte Kuh dafuͤr 2500 Pfund,
bei einer ſchwach genaͤhrten — wie es ſolche Weidekuͤhe gewoͤhnlich zu ſeyn pfle-
gen — 1500 Pfund annehmen koͤnnen; das eingeſtreuete Stroh, wie ſich verſteht,
beſonders gerechnet.


§. 284.


Wir machen in Hinſicht des Duͤngers, der aus dem konſumirten Futter undIn wiefern die
Art des Vie-
hes bei Be-
rechnung des
Miſtgewinnes
in Betracht
zu ziehen ſey?

Streu erfolgt, bei der allgemeinen Berechnung zwar keinen Unterſchied unter der
Art des Viehes, welches darauf gehalten wird. Indeſſen muß doch Folgendes
daruͤber bemerkt werden.


Abgemagertes und entkraͤftetes Vieh giebt von derſelben Futterung nicht ſo vie-
len und ſo kraͤftigen, ſo ſtark animaliſirten Duͤnger, als wohl genaͤhrtes und
ſtarkes Vieh.


Die Schafe geben einen Duͤnger von derſelben Futterquantitaͤt, womit man
weiter reicht, als mit dem Rindviehduͤnger, der dagegen aber auch ſo viel minder
nachhaltend iſt. Einen entſchiedenen Vorzug ſcheinen ſie aber bei dem Weideduͤnger
zu haben. Ihr auf die Weide ſelbſt fallender Duͤnger thut groͤßere Wirkung, ver-
Erſter Thell. M m
[274]Verhaͤltniß der Duͤngung,
theilt ſich nicht nur gleichmaͤßiger, ſondern ſcheint auch minder zu verſtieben, ſich
mehr mit dem Boden zu verbinden und ſchneller auf die Vegetation zu wirken. Wer-
den ſie von der Weide des Nachts in Horden gelegt, oder auch in den Stall gebracht,
ſo betraͤgt dieſer naͤchtliche Duͤnger mehr als der vom Rindvieh, wenn man naͤmlich
beiden einen gleichen Weideraum zumißt. Daher hat man in England auffallend be-
merkt, daß Schafweiden, worauf man das Vieh, nach dortiger Gewohnheit, auch
des Nachts laͤßt, ſich von Jahr zu Jahr verbeſſert haben, jaͤhrlich mehrere Schafe
ernaͤhren koͤnnen, und dann umgebrochen an Kraft weit mehr als Kuhweiden gewon-
nen hatten, wogegen letztere, auf waͤrmerem und trocknerem Boden, nach dem drit-
ten oder vierten Jahre im Graswuchſe mehr ab- als zunehmen.


Beim Horden oder Pferchen der Schafe nimmt man an, daß 1200 Schafe in
einer Nacht eine ſchwache Duͤngung, die einer ſchwachen halben Stallmiſtduͤngung
gleich kommt, 1800 Schafe eine maͤßige Duͤngung, 2400 Schafe eine ſtarke, nur
bei beſonderen Fruͤchten anwendbare per Morgen geben. Wenn 10 Schafe auf der
Weide einer Kuh gleich geachtet werden, und eine Kuh in einer Nacht 15 Pfund
Duͤnger giebt, ſo werden 180 Kuͤhe nur 2700 Pfund, 240 Kuͤhe 3600 Pfund Miſt
geben, wodurch kein Morgen beduͤngt werden konnte. Dagegen bleibt aber die
Duͤngkraft laͤnger im Acker.


§. 285.


Vergleichung
mit anderen
Annahmen.
Um den Verſuch zu machen, wie dieſe Berechnung des Miſtes, unmittelbar auf
die Futter- und Strohkonſumtion gegruͤndet, mit denen Berechnungen zuſammen-
ſtimme, die nach der Kopfzahl des Viehes gemacht worden, wollen wir einige der
letztern, die auf große Erfahrungsdurchſchnitte, aber freilich zu wenig beſtimmt, ge-
gruͤndet ſind, damit vergleichen.


Die dem §. 223. beigefuͤgte Duͤngungstabelle bezieht ſich zunaͤchſt auf die in der
Kur- und Neumark bei Veranſchlagungen angenommenen Futterungsprinzipien.
Nach dieſen wird folgendes auf die verſchiedenen Vieharten gerechnet. (Eine Man-
del Winterung zu 200 Pfund, und eine Mandel Soͤmmerung zu 140 Pfund, bei
dem hier uͤblichen ſtarken Bande, angenommen.)


[275]der Futterung und des Viehſtandes.

Nach unſern Prinzipien wird alſo an Miſt geben:


Das harte Futter rechnen wir bei letzterem fuͤr die Zeit, wo es außer dem
Stalle iſt.


Wenn man nun nach den verſchiedenen ſtrohreichen und ſtroharmen, in jener
Tabelle angenommenen Gegenden und zureichenden uͤberfluͤßigen und mangelnden
Heugewinn, großes, mittleres und kleines Vieh ſupponiren muß, auf kaltem
Boden 20 bis 22 Metzen Einfall per Morgen, auf warmem Boden 18 bis 19 Metzen
annimmt, auf jenem eine etwas ſtaͤrkere Duͤngung, etwa von 12000 Pfund, auf
dieſen eine ſchwaͤchere von 9000 Pfund ſich denkt, ſo wird man die Vergleichung auf
einzelne Stuͤcke und das ihnen beſtimmte Futter leicht machen koͤnnen. Wollen wir
M m 2
[276]Verhaͤltniß der Duͤngung,
aber den allgemeinen Durchſchnitt des vorgenannten Viehes und ſeiner Futterung an-
nehmen, wie in jener Tabelle geſchehen iſt, ſo beduͤngt ein Stuͤck 1,09 Morgen.


Nach der Inſtruktion, wie bei der Veranſchlagung der Arenden bei den Domai-
nenaͤmtern in Preuſſen zu verfahren iſt, hat man folgende Saͤtze als der Erfah-
rung im Großen gemaͤß angenommen.


Auf 2¼ bis 2½ Morgen jaͤhrlich zu beſaͤenden Landes der erſten und zweiten
Klaſſe des Ackers; auf 2½ bis 3½ Morgen der dritten Klaſſe und auf 4 bis 5 Morgen
der vierten Klaſſe rechnet man Strohgewinn fuͤr ein Stuͤck ſogenanntes Großvieh
(worunter man ſich, wie aus allen uͤbrigen Angaben erhellt, kleine Graspferde,
kleine Ochſen und Kuͤhe denken muß). Dies iſt alſo halb Winterung, halb
Soͤmmerung. Wenn wir in der erſten und zweiten Ackerklaſſe den Ertrag
zu 9 Scheffel per Morgen annehmen, ſo erfolgt von 1¼ Morgen Rocken


  • à 1935 Pfund . . . . 2418 Pfund Stroh.
  • von 1¼ Morgen Gerſte à 900 Pfund . . 1125 -
  • dazu an Heu 12 Centner . . . 1320 -
  • 4863 Pfund.

Hieraus erfolgen an Miſt 11126 Pfund.


Wenn man aber 3 Morgen à 7 Scheffel Ertrag aus der dritten Klaſſe annimmt,


  • ſo erfolgen von 1½ Morgen Winterung . . 2257 Pfund,
  • und 1½ Morgen Sommerung . . . 1050 -
  • dazu Heu 12 Centner . . . . 1320 -
  • 4627 Pfund.

Hieraus erfolgen 10642 Pfund Miſt.


Nun werden auf ein Stuͤck Vieh 10 vierſpaͤnnige Fuder Miſt daſelbſt berechnet,
die nach Verhaͤltniß der uͤbrigen Arbeit dortiger Pferde zu 1000 Pfund hoͤchſtens an-
genommen werden koͤnnen, und es werden auf einen Morgen 15 ſolcher Fuder berech-
net, welche auch bei der, wie es ſcheint, dort uͤblichen neunjaͤhrigen Duͤngung erfor-
derlich ſind. Folglich beduͤngen 1½ Stuͤck 1 Morgen.


Je mehrere Angaben vom Duͤngergewinn nach der Kopfzahl des Viehes, die
aus zuverlaͤſſigen großen Durchſchnitten genommen ſind, man mit unſern Saͤtzen
vergleicht; um ſo mehr Uebereinſtimmung wird man finden, aber auch gewahr wer-
[277]der Futterung und des Viehſtandes.
den, daß dieſe Berechnung aus dem Futter- und Strohgewinn weit beſtimmter und
auf die unendlich mannigfaltigen Verhaͤltniſſe paſſender ſey; weswegen wir ſie in der
Folge zum Grunde aller unſerer Wirthſchaftsberechnungen legen werden.


§. 286.


Es koͤmmt bei dieſer Berechnung des Duͤngergewinnes aus dem Viehfutter zwarVertheilung
des Futters
auf das Vieh.

weder die Kopfzahl, noch die Gattung des Viehes, die darauf gehalten werden kann,
in Betracht. Auf welche Weiſe man die gewonnene Futterung am vortheilhafteſten
konſumire, und durch die Nutzung des darauf gehaltenen Viehes unter allen gegebe-
nen Umſtaͤnden den Duͤnger am wohlfeilſten ſich verſchaffe, kann erſt bei der Lehre
von der thieriſchen Produktion auseinandergeſetzt werden. Indeſſen iſt es doch bei der
Unterſuchung der oͤkonomiſchen Verhaͤltniſſe zu wiſſen noͤthig, wie vieles Viehes man
bedarf, um dieſes Futter wirklich zu konſumiren, oder wie viele ſolcher lebenden Ma-
ſchinen noͤthig ſind, um es gehoͤrig zu verarbeiten. Dieſe Frage, die ſonſt voranzuge-
hen pflegt, folgt bei uns erſt nach, und ſelbſt in der Praxis waͤre es gut, wenn man
ſich zuerſt um den Futtergewinn bekuͤmmerte, und dann erſt auf das zu haltende Vieh
daͤchte, welches ſich immer weit leichter als deſſen Futterung findet.


§. 287.


Die Angaben uͤber den Futterbedarf ſind ſo mannigfaltig, als auffallend ver-Verſchieden-
heit der An-
gaben des Fut-
terbedarfs auf
ein Stuͤck
Vieh.

ſchieden. Man glaubt kaum, daß von derſelben Thierart die Rede ſey. Aber welch
ein Unterſchied iſt es auch zwiſchen einem kleinen abgemagerten, auf der duͤrren
Brachweide oder in der Waldung ſich herumſchleppenden Stuͤcke Rindvieh, und
einem auf dem Stalle reichlich gefutterten oder in der Niederung weidenden. Man
hat Ochſen, die im Schlaͤchtergewicht 200, und andere, die 2000 Pfund wiegen.
Es waͤre abſurd, beiden eine gleiche oder doch wenig verſchiedene Futterquantitaͤt
beimeſſen, und eine gleiche Duͤngermaſſe von ihnen erwarten zu wollen.


Wir haben geſehen, was man an Winterfutter nach den gewoͤhnlichen An-
ſchlagsprinzipien auf das Vieh verſchiedener Art und Groͤße ausſetzt, und betrachten
deshalb nur noch die Angaben einiger andern.


Von Benekendorf rechnet auf einen Zugochſen taͤglich 1 Scheffel Haͤckſel
von Sommerſtroh, den er zu 8 Pfund annimmt, auf eine Kuh ¾ Scheffel. —
3 Scheffel Gerſte- und Haferausſaat gebe 319 Scheffel Haͤckſel, und da die Winter-
futterung 165 Tage daure, koͤnnen auf 3 Scheffel Sommerausſaat 2 Stuͤck Rind-
[278]Verhaͤltniß der Duͤngung,
vieh gehalten werden. Das Rocken- und Erbſenſtroh ſey fuͤr die Schafe. Auf
Stroh, ſagt er, komme es lediglich bei Beſtimmung der Viehhaltung an; denn die
Sommerweide werde durch Stallfutterung mit Klee erſetzt, und Heu ſey beim An-
bau der Wurzelgewaͤchſe entbehrlich. (Aber wie viel Klee und Wurzelgewaͤchſe er-
bauet werden ſollen, iſt eben die große Frage.) Sonſt rechnet er an Heu auf einen
Zugochſen 5 Monate, vom 1ſten Januar bis 1ſten Junius, taͤglich 12 Pfund, auf
eine Milchkuh, neben Bruͤhfutter und Anmengſel, jaͤhrlich 13 Centner, ohne An-
mengſel 18 Centner, auf Jung- und Guͤſtvieh neben Anmengſel 7 Centner, ohne
ſolches 11 Centner.


Nach Karbe erhaͤlt ein Zugochſe in 240 Wintertagen taͤglich

  • 18 Pfund Haͤckſel
  • 2 - Streu


4 Metzen behackte Fruͤchte = 60 Scheffel jaͤhrlich.
Wenn die behackten Fruͤchte zu Ende gehen, taͤglich 30 Pfund an Kaff, Heu,
Haͤckſel und Streu. Alſo vermuthlich einen Zuſatz von 10 Pfund Heu ſtatt der
Wurzelgewaͤchſe, welches alſo, wenn dieſe ganz wegfielen, 2400 Pfund jaͤhrlich
betragen wuͤrde.


Eine Milchkuh in 190 Wintertagen bekommt Heu und Stroh zum Futter
18 Pfund, zur Streu 2 Pfund = 3800 Pfund jaͤhrlich; daneben taͤglich 4 Metzen
Wurzelgewaͤchſe, jaͤhrlich 50 Scheffel. Im Sommer 3 Morgen Klee- und Gras-
weide auf 175 Tage, und die Nacht an Streu 2 Pfund = 350 Pfund jaͤhrlich.


Ein Maſtochſe bekommt in 112 Tagen, wo die Maſtung im Durchſchnitt
vollendet iſt:

  • 10 Pfund Haͤckſel
  • 2 - Streu


8 - Heu = 896 Pfund.
8 bis 9 Metzen Wurzelgewaͤchſe = 60 Scheffel.


In meiner Ausgabe von Bergens Anleitung zur Viehzucht habe ich
eine Tabelle mitgetheilt, von der Futterung, welche meine Kuͤhe — zu der Zeit,
wie ich das moͤglich ſchwerſte Niederungsvieh auf dem Stalle hatte — ein Jahr
hindurch erhielten. Es kam auf das Stuͤck
[279]der Futterung und des Viehſtandes.

woraus dann 32938 Pfund Miſt oder etwas uͤber 16 Fuder à 2000 Pfund nach un-
ſerer Berechnung erfolgen mußten und wirklich erfolgten. Hierbei hatte nun
das Vieh zu ſeiner voͤlligen Saͤttigung freilich genug, litt aber keinesweges an Unver-
daulichkeit. Zum Beweiſe deſſen gab dieſer Viehſtapel per Stuͤck das ganze Jahr
im Durchſchnitt 10 Hannoͤverſche Quart Milch (gleich 8 Berliner Quart) taͤglich,
oder jede Kuh durch’s Jahr 3650 Hannoͤverſche oder 2920 Berliner Quart.


Dieſe ungleichen Futterungsſaͤtze moͤgen zureichen, um zu beweiſen, daß das
Rindvieh von ſehr Wenigem zur Noth leben, aber auch ſehr Vieles verzehren koͤnne.
Es wird aber letzteres durch Nutzung und durch Miſt bis auf einen gewiſſen Punkt
reichlicher bezahlen, wie erſteres. Ich habe indeſſen nachmals eine ſo ſehr ſtarke Fut-
terung, die das große Niederungsvieh, wenn es den moͤglich hoͤchſten Ertrag geben
ſoll, erfordert, und folglich dieſes Vieh nicht vortheilhaft gefunden, woruͤber ich mich
an einem andern Orte erklaͤren werde. Um einen allgemeinen Durchſchnittsſatz anzu-
nehmen, auf wie viel Futter und Stroh ein Stuͤck Rindvieh mittlerer Art oder von
großer Hoͤherace am vortheilhafteſten gehalten werden koͤnne, nehme ich an, daß eine
gute Milchkuh und ein Zugochſe jaͤhrlich an Stroh, zum Freſſen und zur Ein-
ſtreuung, bei der Stallfutterung 4500 Pfund und an Heu, — die ſaͤmmtlichen gruͤ-
nen Futtergewaͤchſe auf ſelbiges reduzirt, — ebenfalls 4500 Pfund erfordere; beim
Weidegange aber, jedoch naͤchtlicher Einſtallung, an 4000 Pfund Stroh und
2800 Pfund auf Heu reduzirter Futtergewaͤchſe genug habe. Hieraus wuͤrden im
[280]Verhaͤltniß der Duͤngung,
erſten Falle 20700 Pfund Miſt, oder etwas uͤber 10 Fuder, im zweiten Falle
15640 Pfund oder 7¾ Fuder Miſt erfolgen.


Ein Ackerpferd auf dem Stalle erfordert bei zureichendem Koͤrnerfutter
7500 Pfund Rauhfutter, wovon ⅓ als Heu, ⅔ als Stroh anzunehmen.


Noch abweichender von einander finden wir die Winterfutterung der Schafe an-
gegeben. In den angefuͤhrten Tax-Prinzipien finden wir auf 100 Schafe, wenn ſie
im Winter wenig ausgehen, 4950 Pfund; und wenn ſie ausgehen, 3850 Pfund
Heu beſtimmt.


Eine veredelte Schaͤferei erhielt dagegen


  • auf 100 Stuͤck Mutterſchafe 16600 Pfund Kleeheu, 5500 Pfund Erbsſtroh;
  • - - - Jaͤhrlinge 22000 - - — - -
  • - - - Zeitſchafe 5500 - - 16000 - -
  • - - - Hammel — - - 22000 - -
  • 44100 Pfund Kleeheu, 44100 Pfund Erbsſtroh.

Alſo im Durchſchnitt auf 100 Stuͤck 11025 - - 11025 - -
ohne das uͤbrige Stroh. Die Kunersdorfſche Schaͤferei erhielt auf 466 Stuͤck im
Jahre 1804:


  • Heu . . . 1200 Zentner;
  • Pferdebohnen 4½ Winſpel;
  • Erbſen . . 1 Winſpel 22 Scheffel;
  • Hafer . . 7½ Scheffel;
  • Oelkuchen . 330 Stuͤck. Annal. d. A. III. 75.

Welch ein enormer Unterſchied!


§. 288.


Verhaͤltniß
der Weide.
Um die Weide zu beſtimmen, welche eine Kuh erfordert, lege ich nebenſtehende
vom Ober-Landes-Oeconomie-Commiſſarius Meier entlehnte Tabelle zum Grunde,
in welcher die weſentlichſten Umſtaͤnde, worauf es dabei ankommt, unterſchieden ſind.


Zuvoͤrderſt muß ich bemerken, daß hier von der ſogenannten Dreeſchweide oder
ruhendem Acker die Rede iſt, und daß Kuͤhe kleiner Art, wie ſie in den Mecklenbur-
giſchen Hollaͤndereien gewoͤhnlich ſind, verſtanden werden.


Der
[281]der Futterung und des Viehſtandes.

Der Acker iſt erſtlich unterſchieden nach ſeiner natuͤrlichen Kraft, und dieſer
durch das Ertragskorn beſtimmt, vom 6faͤltigen an bis 2½faͤltigen herab. Dieſer
Ertrag iſt nach der in Mecklenburg uͤblichen ſtarken Einſaat angegeben, und der
Boden, der hiernach zu 4½faͤltigem Ertrag geſchaͤtzt wird, gehoͤrt daher ſchon zu
dem guten gewoͤhnlichen Boden; ein 6faͤltig zu ſchaͤtzender zu den vorzuͤglichſten
und ſeltenen. Weil ſich aber der Graswuchs nicht ganz nach dem Kornertrage rich-
tet, ſondern auf feuchterm Boden von gleicher Kraft lebhafter hervo kommt, ſo
iſt jede Klaſſe wieder in Hinſicht auf dieſen Graswuchs in gut, mittel und
ſchlecht unterſchieden.


Ferner haͤngt die Ergiebigkeit der Weide von der Zahl der Fruͤchte ab, die der
Acker nach der Duͤngung getragen, und endlich kommt es auf das Jahr an, in
welchem der Acker zur Weide liegt. Die Weide iſt nemlich im erſten Jahre der
Ruhe minder ergiebig, obwohl nach Verhaͤltniß des Graswuchſes kraͤftig, verbeſ-
ſert ſich im zweiten Jahre, erhaͤlt ſich im dritten, nimmt aber im vierten und noch
mehr im fuͤnften wieder ab.


Wir werden uns bei den Wirthſchaftsberechnungen hauptſaͤchlich der Mittel-
ſaͤtze in den mittlern Kolumnen bedienen. (Siehe die Tabelle.)


§. 289.


Nach dieſer Tabelle werden ſich dann auch andere als Dreeſchweiden in Ruͤck-
ſicht ihres Bedarfs fuͤr das Vieh ausmitteln laſſen. Wenn die Brache nicht umge
brochen bis zur Mitte des Julius zur Viehweide liegen bleibt, ſo kann ſolche nach
der Bodenart und der Tracht nach der Duͤngung zu 2/5 des erſten Dreeſchweidejahrs
angenommen werden. Sie wird in der Regel durch Schafe benutzt, und man be-
rechnet zuweilen 2 Schafe auf 1 Morgen des Brachfeldes, wenn es bis ſpaͤt im
Sommer unumgebrochen liegen bleibt. Ueber die Stoppelweide findet ſich im drit-
ten Bande des Meierſchen Werks uͤber die Gemeinheitstheilung S. 33. auch eine
Tabelle nach dem verſchiedenen Zeitraume, worin ſie benutzt werden kann. Das
gewoͤhnliche iſt wohl von der Mitte Auguſts und durch den September und Okto-
ber. Hier wird angenommen, daß, wenn 3 Morgen des Bodens dreeſchliegend
auf eine Kuhweide gehe, 36 Morgen Stoppel auf einen Kopf zu rechnen ſeyn, je-
doch unter der Vorausſetzung, daß der ganze Auguſt dieſe Weide ſchon verſtatte.
Es wird immer einen großen Unterſchied machen, ob das Land ſeiner Natur nach
Erſter Theil. N n
[282]Verhaͤltniß der Duͤngung,
graswuͤchſig, und ob der Acker rein oder unrein gehalten wird. Manchmal’ſind
viele Koͤrner ausgefallen und aufgelaufen, deren junges Gras die Weide nahr-
haft macht.


Die beſtaͤndigen Aenger und Aueweiden ſind von ſo verſchiedener Beſchaffen-
heit, daß ſich im Allgemeinen gar nichts daruͤber ſagen laͤßt. In fruchtbaren an-
geſchlammten Niederungen reichen 1½ Morgen fuͤr ein Stuͤck Rindvieh mittlerer
Art; aber es ſind auch bis 10 Morgen oft noͤthig, um eins der ſchlechteſten Art
zu ernaͤhren.


Ueber die Vor- und Nachweide auf den Wieſen finden wir in ebengenanntem
Werke S. 28. eine Tabelle, nach den verſchiedenen Terminen der Vor- und Nach-
weide berechnet. In dem Falle, wo 3 Morgen auf einem Kopf reichten, wenn die
Wieſe beſtaͤndig behuͤtet wuͤrde, wird eine Kuhweide berechnet, wenn die Wieſe
behuͤtet wird:


  • Vom Anfang Auguſts bis alten Maitag . . 9 Morgen 40 □Ruthen.
  • Von Mitte - - - - . . 11 - 40 -
  • Vom Anfang - bis neuen Maitag . 10 - 60 -
  • Vom Anfang Septembers bis alten Maitag 14 - — -
  • Von Michaelis bis alten Maitag . . . 25 - 36 -
  • Von - - neuen - . . . 36 - 24 -
  • Von Martini bis neuen Maitag . . . 116 - 80 -
  • Von - - alten - . . . 48 - 100 -

wobei der Unterſchied zwiſchen alten und neuen Maitag anffallend, aber in der Na-
tur der Sache gegruͤndet iſt, weil gerade in dieſen 11 Tagen die Vegetation ſo leb-
haft iſt, die Weide aber den Wieſen um ſo nachtheiliger wird. Und noch groͤßer
wird er, wenn die Weide bis zum 24ſten oder gar letzten Mai darauf fortdauert.


Auch in Anſehung der Holzweiden und ihrer Abſchaͤtzung verweiſe ich auf daf-
ſelbe Werk, wo ihre Benutzung nach den verſchiedenen Holzarten und dem ver-
ſchiedenen Beſtande dieſes Holzes mit der moͤglichſten Genauigkeit ausgemittelt
worden.


Es ſind in dieſen Meierſchen Berechnungen Kalenbergſche Morgen angenom-
men, die um 3¾ Quadratruthen groͤßer ſind, als die Magdeburger Morgen. Jene


[]Erſter Band. Seite 281 gegenuͤber.
[][283]der Futterung und des Viehſtandes.

Morgen halten 120 ſechzehnfuͤßige Quadratruthen, der Fuß aber iſt kleiner als der
rheinlaͤndiſche.


§. 290.


Man nimmt es gewoͤhnlich als Grundſatz an, daß, wie bei der Winterfutte-
rung ſo auch bei der Weide, 10 Schafe einer Kuh gleich zu rechnen ſeyen. Es iſt
aber dabei Ruͤckſicht auf die Art der Weide zu nehmen. Denn es giebt Hoͤhewei-
den, die recht gut 10 Schafe, aber nicht eine Kuh auf gleicher Flaͤche wuͤrden er-
naͤhren koͤnnen, und es giebt andere nur fuͤr Rindvieh, durchaus nicht fuͤr Schafe
geeignete. Aber es kommt auch die Race des Viehes ſehr in Betracht, und die
Benutzung, welche man davon berechnet. Wo veredeltes Schafvieh einen ſtarken
Wollertrag geben ſoll, da wird eine gewoͤhnliche Kuhweide kaum auf 7 Schafe
zureichen, und auf der andern Seite wird man von einer ſchweren Kuh wenig
Nutzen haben auf einer Weide, die fuͤr 15 Schafe allenfalls zureichte. Dieſer
Unterſchied, der nur bei einem gegebenen Lokale beurtheilt werden kann, kommt
deshalb bei unſerer allgemeinen Berechnung der Verhaͤltniſſe nicht in Betracht,
und wir nehmen jenen erſten Satz als den im Durchſchnitt paſſendſten an.


§. 291.


Eine große Benutzung durch das Vieh und einen wohlfeilen Duͤnger gebenDuͤnger aus
dem Abfalle
der Brannt-
weinbrennerei
u. ſ. w.

die Abfaͤlle der mit der Landwirthſchaft zu verbindenden techniſchen Gewerbe, die
deshalb nirgends einen ſo großen Vortheil als in dieſer Verbindung gewaͤhren
koͤnnen. Dies wird noch mehr der Fall ſeyn, wenn wir nicht das leichter ver-
fuͤhrbare Korn, ſondern die in ungeheurer Maſſe zu gewinnenden ſaftigen Ge-
waͤchſe dazu waͤhlen, in welchen Faͤllen durchaus kein ſtaͤdtiſcher Betrieb wegen
der Wohlfeilheit des Materials und der hoͤheren Benutzung des Abfalls gegen den
laͤndlichen wird beſtehen koͤnnen. Der bei der Branntweinbrennerei aus Kar-
toffeln, Runkeln und Moͤhren erfolgende Abfall ſcheint nach Verhaͤltniß der
Nahrhaftigkeit des Materials noch groͤßer und kraͤftiger zu ſeyn, als bei der Bren-
nerei aus Getreide.


§. 292.


Muͤßte das Vieh allein um des Duͤngers willen gehalten werden, ſo wuͤrdeVortheilhaf-
teſte Erzeu-
gung des
Duͤngers

dieſer und die darauf beruhende vegetabiliſche Produktion unerſchwinglich koſtbar
werden. Sollte das Nutzvieh durch thieriſche Produktion den Aufwand, welchen
N n 2
[284]Verhaͤltniß der Duͤngung,
durch richtige
Verbindung
der thieriſchen
und vegetabi-
liſchen Pro-
duktion.
es erfordert, allein bezahlen, und nicht mittelſt ſeines Duͤngers die Hervorbrin-
gung ſeiner Nahrung zugleich mit der anderer Produkte bewirken; ſo wuͤrde jedes
thieriſche Produkt in kaltivirten Gegenden ſo hoch zu ſtehen kommen, daß man
Viehzucht den unkultivirten lediglich uͤberlaſſen muͤßte. Durch dieſe Wechſelwir-
kung aber zwiſchen animaliſcher und vergetabiliſcher Produktion werden beide ſo er-
leichtert, und ſo vortheilhaft, daß wir auch bei erſterer mit der wilden Beweidung
Preis halten und den Duͤnger wohlfeil gewinnen koͤnnen. Je kraftvoller und je
ſchneller dieſer Umſatz betrieben wird, um deſto vortheilhafter wird er, und um
deſto ſtaͤrker vermehrt ſich dieſe umgewaͤlzte Nahrungsmaſſe des vegetabiliſchen und
thieriſchen Lebens.


Es iſt alſo die Hauptaufgabe fuͤr den Landwirth, ſich den thieriſchen Duͤnger
in der zur hoͤchſten Produktion vegetabiliſcher Subſtanzen zureichenden Quantitaͤt
auf die moͤglich wohlfeilſte Art und mit der moͤglich geringſten Aufopferung in der
Erzeugung direkt verkaͤufliche Produkte, zu verſchaffen.


§. 293.


Wie letztere
bewirkt werde.
Dies erreicht er:


  • 1) Wenn er die moͤglich groͤßte Quantitaͤt von nahrhafter Futterung auf dem
    moͤglich kleinſten Theile ſeines Landes erzeugt.
  • 2) Wenn er dieſes mit dem moͤglich geringſten Arbeits- und Koſtenaufwande
    thut.
  • 3) Wenn er die Futterung auf demjenigen Theile ſeines Landes erzielt, wo
    dem Bau anderer Fruͤchte dadurch der mindeſte Abbruch geſchieht.
  • 4) Wenn er den Anbau und die Auswahl der Futterungsmittel ſo einrichtet,
    daß durch dieſen Anbau ſelbſt der Acker zur Produktion anderer Fruͤchte
    vorbereitet und in Stand geſetzt werde: dergeſtalt, daß die darauf ver-
    wandte Arbeit auch den folgenden Fruͤchten zum Vortheil gereicht.
  • 5) Wenn er durch die Verfutterung derſelben die groͤßte Quantitaͤt oder den
    groͤßten Werth an thieriſchen Produkten erzeugt.
  • 6) Wenn er das Vieh ſo haͤlt, daß der ſaͤmmtliche von ihm fallende Miſt zum
    angemeſſenſten Duͤnger fuͤr ſeinen Acker und ſeine Fruͤchte werde, und zu
    dem Ende in der beſten Mengung, Lage und Gaͤhrung erhalten wird.

[285]der Futterung und des Viehſtandes.
  • 7) Wenn er den gewonnenen Duͤnger ſo ſchnell wie moͤglich zur Hervorbrin-
    gung von verkaͤuflichen oder wiederum Duͤnger erzeugenden Produkten
    benutzt, und den Umlauf aus der Erde in die Gewaͤchſe, aus den Ge-
    waͤchſen in die Koͤrper der Thiere, und aus dieſen wieder zuruͤck in die
    Erde, in ſeiner Wirthſchaft moͤglichſt beſchleunigt.

Dieſe Aufgaben koͤnnen auf die vollkommenſte Weiſe nur durch ein auf die
Lokalitaͤt genau berechnetes und moͤglichſt paſſendes Feldſyſtem erreicht werden.


Die Ackerbauſyſteme.


§. 294.


Die Ackerbau- oder Feldſyſteme werden hauptſaͤchlich bedingt durch dasWorauf ſich
die Ackerbau-
ſyſteme gruͤn-
den?

gerechte Verhaͤltniß der Arbeit und der Duͤngung zur Quantitaͤt und Qualitaͤt das
Grundes und Bodens. Wo man Arbeit und Duͤnger zu jeder Zeit, ſo viel man
gebraucht, von auswaͤrts her vortheilhaft haben kann, da bedarf es gar keines
beſtimmten Ackerſyſtems, und die ganze Kunſt des Ackerbaues beſchraͤnkt ſich auf die
Manipulation und auf die Auswahl der Fruͤchte, welche der Acker in dem
Zuſtande, worin er eben iſt, am vortheilhafteſten tragen kann. Man braucht
ſeine Erſchoͤpfung und ſeine Verwilderung wenig zu fuͤrchten, weil man jener durch
ſtaͤrkere Duͤngung, dieſer durch angeſtrengtere Arbeit zuvorkommen kann. In
Wirthſchaften, welche dieſe Vortheile haben, iſt die Verbindung der beiden Haupt-
zweige der Landwirthſchaft, des Ackerbaues und der Viehhaltung, nicht
nothwendig, ſondern es kann jede fuͤr ſich, und zuweilen ſelbſt vortheilhafter
getrennt betrieben werden. Dies gehoͤrt aber unter die ſeltenen Faͤlle, und findet
nur in der Nachbarſchaft großer Staͤdte oder in hoͤchſt bevoͤlkerten Gegen-
den Statt.


§. 295.


Unter den gewoͤhnlichen laͤndlichen Verhaͤltniſſen hat die anerkannte Noth-
wendigkeit der thieriſchen Duͤngung fuͤr den Gewaͤchsbau allen Zeiten und allen
Nationen gelehrt, daß Ackerbau und Viehzucht nothwendig in der genaueſten Ver-
bindung ſtehen muͤſſen, wenn aus beiden der moͤglichſte Vortheil herauskommen
ſoll. Hieruͤber herrſcht nur eine Stimme und Meinung. Aber uͤber die Art die-
[286]Die Ackerbauſyſteme.
ſer Verbindung, uͤber das Verhaͤltniß beider gegen einander, und uͤber die
Beſtimmung des dem einen oder dem anderen zu widmenden Grundes und Bodens,
ſind die Meinungen getheilt, und ſehr abweichend uͤber die Einrichtungen, die
man zur Erreichung feines Zweckes, des moͤglich hoͤchſten Ertrages aus
beiden zuſammengenommen
, zu waͤhlen habe.


§. 296.


So wie man die Lehre von der Landwirthſchaft mehr wiſſenſchaftlich zu behan-
deln anfing, es jedoch noch an einen richtigen Ueberblick aller Verhaͤltniſſe fehlte,
ſind daher auch die Meinungen uͤber die vortheilhafteſte Art des Feldſyſtemes nicht
bloß immer mehr getheilt worden, — denn dies war natuͤrlich, da die Verſchie-
denheit der Lage fuͤr jeden ein anderes Ackerſyſtem vortheilhafter und rathſa-
mer machen konnte — ſondern man hat ſich uͤber den Vorzug des einen vor dem
andern im Allgemeinen mit einem Eifer geſtritten, der manchmal dem reli-
gioͤſen Sekteneifer gleich kam. Dieſer Streit ward um ſo verwickelter, da die
Meiſten die Verſchiedenheit der Lage und Verhaͤltniſſe nicht beachteten, und die
Gruͤnde verkannten, worauf ein jedes Wirthſchaftsſyſtem — ſoll es dieſen Namen
verdienen — eigentlich beruht.


Die bisher angegebenen Data, Verhaͤltniſſe und Berechnungen werden uns
in den Stand ſetzen, die Hauptarten dieſer Ackerſyſteme nicht nur, ſondern auch
ihre mannigfaltigen Modifikationen gruͤndlich beurtheilen und auch beſtimmen zu
koͤnnen, auf welchem Areal und unter welchen Ortsverhaͤltniſſen ein jedes von ih-
nen unter jeder Modifikation das angemeſſenſte ſey, und den jedesmaligen Zweck
des hoͤchſten reinen Ertrages erreichen muͤſſe.


§. 297.


Allgemeine
Eintheilung
derſelben in
Felder- und
in Wechſel-
wirthſchaft.
Dieſe Ackerſyſteme theilen ſich in zwei Hauptklaſſen. Die Eine hat den erſten
Theil ihres Landes ausſchließlich zum Fruchtbau oder zu ſolchen vegetabiliſchen
[Produktionen], die unmittelbar zur Nahrung und andern Beduͤrfniſſen der Men-
ſchen verwandt werden, beſtimmt; einen zweiten Theil aber der Erhaltung des
Viehes gewidmet. Sie hat beſonderes Ackerland und beſonderes
Grasland
zu Wieſen und Weiden. Die andere Hauptklaſſe wechſelt mit dem-
ſelben
Grund und Boden zwiſchen beiden Beſtimmungen und mannigfaltig ver-
[287]Die Ackerbauſyſteme.
ſchiedenen Verhaͤltniſſen, der Quantitaͤt und der Zeit nach, worin das Feld der
einen oder der andern gewidmet iſt.


Jene begreifen wir unter dem allgemeinen Namen der Felderwirthſchaft,
dieſe unter dem der Wechſelwirthſchaft. Ihre mannigfaltigen Unterabthei-
lungen und Abweichungen von ihrem originalen Zuſtande werden wir in der Folge
angeben.


Jedoch finden auch unter dieſen Syſtemen Verſchmelzungen ſtatt, indem das
Felderſyſtem neuerlich angefangen hat, einen Theil ſeines Ackers dem Futterbau
zu widmen.


Das Felderſyſtem.


§. 298.


Dieſes Syſtem hat alſo ſeinen Acker ausſchließlich dem Fruchtbau — worun-
ter wir in der Folge immer den Anbau der den menſchlichen Beduͤrfniſſen hauptſaͤch-
lich beſtimmten, folglich verkaͤuflichen Fruͤchte verſtehen — gewidmet. Es muß
deshalb zur Ernaͤhrung ſeines Viehes andere Laͤndereien, Weiden, Wieſen
oder kuͤnſtlichen Futterbau auf beſonders dazu beſtimmtem Lande haben. Wenn es
dieſe genugſam beſitzt, ſo viel naͤmlich zur vortheilhafteſten Haltung desjenigen
Viehes, welches den Acker gehoͤrig ausduͤngen kann, erforderlich ſind, und ſelbige
auf andere Weiſe nicht vortheilhafter in Ruͤckſiche auf das Ganze benutzen kann,
ſo erfuͤllt dieſes Syſtem allerdings ſeinen Zweck: den moͤglich hoͤchſten reinen Er-
trag zu gewaͤhren, und iſt folglich untadelhaft. Es giebt ſolche Faͤlle; aber ſie
ſind ſeltener, und bei weitem minder allgemein, als dieſes Syſtem ſelbſt es iſt,
und als es manchen Vertheidigern deſſelben ſcheint.


§. 299.


Nach den Jahren des Umlaufs oder nach dem Jahre, wo die Brache undVerſchiedene
Laͤnge des
Umlaufs.

zwar der Regel nach mit Duͤngung wieder eintritt, erhaͤlt ſolches den Namen des
Dreifelder-, Vierfelder-, Fuͤnffelderſyſtems. Es giebt auch ſechs-
und neunfeldrige Syſteme dieſer Art, die man aber, wie wir nachher ſehen
werden, als zuſammengeſetzte Dreifelderſyſteme betrachtet. Das bei wei-
tem haͤufigſte und allgemeinſte iſt das Dreifelderſyſtem. Wir werden daher
[288]Das Felderſyſtem.
dieſes zuvoͤrderſt in ſeiner urſpruͤnglichen Reinheit, und dann in den man-
cherlei Zuſaͤtzen und Ausbeſſerungen, die man ihm gegeben hat, betrachten, und
zuletzt von den uͤbrigen reden.


§. 300.


Das Dreifel-
derſyſtem.
Das Dreifelderſyſtem, ſo wie es wahrſcheinlich ſeit der Roͤmer Zeiten,
faſt durch ganz EuropaItalien gerade ausgenommen, wo es erſt ſeit dem
14ten Jahrhundert von den Barberinis eingefuͤhrt zu ſeyn ſcheint, und des-
halb den Namen des Barberiniſchen erhielt — ſich verbreitet hat, haͤlt
1) reine den Sommer hindurch gepfluͤgte Brache; 2) bauet es Wintergetreide;
3) Sommergetreide. Die Brache ſoll jedesmal geduͤngt werden, und dies iſt in
vormaligen Zeiten, wie das Verhaͤltniß des Weide- und Wieſenlandes zum
Ackerlande ungleich groͤßer war, wie es gegenwaͤrtig iſt, wirklich geſchehen.
Jetzt aber iſt dies nur in wenigen fruchtbaren oder wieſenreichen Gegenden der
Fall, und vielleicht da, wo man es durch kuͤnſtlichen Futterbau und Stall-
futterung
mit dieſem Syſteme verwebt, erzwingen kann. Gewoͤhnlich wird
jetzt die Brache nur ein um’s andere Mal, der Acker alſo alle 6 Jahr geduͤngt;
haͤufig aber geſchiehet es auch nur um’s 9te Jahr. Das erſte nennen wir die
reiche, das zweite die vermoͤgende, das dritte die arme Dreifelderwirth-
ſchaft. Nicht ſelten iſt es aber durch Vermehrung des Ackerlandes mit dem umge-
brochenen Graslande durch immer ſchwaͤchere Duͤngung, die aus der verminder-
ten Strohernte und geſchmaͤlerter Weide entſtand, dahin gekommen, daß auch
nicht dieſer neunte Theil gehoͤrig ausgeduͤnget werden kann, und man hat ſich
deshalb genoͤthiget geſehen, einen Theil des Ackers ganz ungeduͤngt, oder doch
nur ſchwach mit Horden belegt zu laſſen, um dem uͤbrigen von Natur beſſeren,
oder dem Hofe naͤher gelegenen Theile, den nothwendigen Duͤnger geben zu koͤn-
nen. Dieſer vernachlaͤßigte Theil iſt unter dem Namen der Außenfelder, oder
weil man ihn nur alle 3, 6 oder 9 Jahre ein einziges Mal mit Rocken beſtellen
kann, des drei-, ſechs- oder neunjaͤhrigen Rockenlandes bekannt. Wo
der Boden ſeiner natuͤrlichen Beſchaffenheit nach aus fruchtbarem Lehm beſteht,
der ſich bei gehoͤriger Kultur als Weizenacker qualifiziren wuͤrde, bauet man auf
dieſem Lande auch Dinkel oder Einkorn, und es wird daſelbſt Dinkelland genannt.


§. 302.
[289]Das Felderſyſtem.

§. 301.


Wenn der reiche Dreifelder-Acker in der Winterung und SommerungDuͤngerbedarf
deſſelben.

per Morgen 10 Scheffel Ertrag, und an Stroh von erſtere circa 2000 Pfund,
von letztere 1000 Pfund geben kann, ſo erfolgen hieraus, nach den §. 275. ange-
gebenen Grundſaͤtzen, 6900 Pfund Duͤnger, oder 3½ Fuder, deren 5 auf einen
Morgen bei dreijaͤhriger Duͤngung mindeſtens noͤthig ſind. Es fehlen alſo noch
1½ Fuder oder 3100 Pfund. Dieſe muͤſſen aus dem Heu erfolgen. Es ſind alſo
noch 1347 Pfund Heu oder der Ertrag von einem Morgen mittlerer Wieſen noͤthig.
Eine jede Wirthſchaft, welche in dieſer Kraft einmal ſteht, und auf 3 Morgen
Ackerland einen Morgen Wieſe hat, dabei dann aber auch hinlaͤngliche Weide,
um ihr Vieh im Sommer nutzbar erhalten zu koͤnnen, kann alſo bei dieſer
Wirthſchaft im beſten Stande bleiben, und da zu jenem Duͤnger noch der naͤcht-
liche Duͤnger des Weideviehes, beſonders der Schafe, kommt, wozu das Weide-
land das Material giebt, ihren Acker immer in zunehmender Kraft erhalten, und
die beſten Fruͤchte bei guter Beſtellung bauen. Auch findet daſſelbe Statt bei
ſolchen Wirthſchaften, die auswaͤrtige Zufluͤſſe haben, Zehntſtroh konſumiren,
und es durch aufgeſtalltes Maſtvieh bei den Trebern des Bieres und Branntwei-
nes in Duͤnger verwandeln. Sie bauen oft ausgezeichnete Fruͤchte, die dann von
manchen als Beweis von der Vorzuͤglichkeit dieſes Syſtemes im Allgemeinen ange-
nommen werden.


Bei der ſechsjaͤhrigen Duͤngung, wo der Ertrag der Winterung und Somme-
rung auf gutem Mittelboden nach der geduͤngten Brache zu 7 Scheffel, nach der
ungeduͤngten zu 4½ Scheffel angenommen werden kann, wo folglich in ſechs Jah-
ren aus 11½ Scheffel Winterungs- und eben ſo viel Sommerungs-Gewinn,
circa 2480 Pfund Winterſtroh und 1150 Pfund Sommerſtroh, uͤberhaupt
3630 Pfund und hieraus 8349 Pfund Miſt oder 4⅓ Fuder erfolgen, und wenig-
ſtens 5 Fuder aufgefuͤhrt werden muͤſſen, fehlen noch 1651 Pfund, die 718 Pfund
Heu erfordern. Dieſe Wirthſchaft kann ſich alſo im Stande erhalten und ihren
maͤßigen Ertrag geben, wenn ſie auf 6 Morgen Ackerland ⅔ Morgen Wieſen
und dabei zureichende Weide hat, und ſich, falls ſie jene Nebenhuͤlfen beſitzt, auch
durch den Weideduͤnger, beſonders der Schafe, ziemlich in ihrer natuͤrlichen Kraft
Erſter Theil. O o
[290]Das Felderſyſtem.
erhalten, und die Erſchoͤpfung abwenden, der ſie ſonſt (vergl. §. §. 211 — 218.)
unterliegt.


Die Duͤrftigkeit derjenigen Wirthſchaften, die in neunjaͤhrigem Duͤnger ſte-
hen, iſt allgemein bekannt und erhellet aus den Reſultaten, die der §. 261. giebt.


§. 302.


Weidebedarf.Die gemachte Vorausſetzung, daß es dieſen Wirthſchaften nicht an hinlaͤng-
licher Weide fehle, trifft man aber nur ſelten in der Wirklichkeit an. Soll eine
Dreifelderwirthſchaft das zur Umwandlung des Strohes und Heues in Miſt erfor-
derliche Vieh halten, ſo iſt auf jedem zu beduͤngenden Morgen ein Stuͤck Groß-
vieh noͤthig. Das auf dem Stalle in der Regel gefutterte Zugvieh geht davon ab,
fuͤr das uͤbrige aber muͤſſen auf den Kopf, nach Beſchaffenheit des Grundes, drei
bis fuͤnf Morgen taumer Weide, in Holzungen aber, je nachdem ſie bewachſen ſind,
10 bis 15 Morgen gerechnet werden, wenn anders dieſes Vieh ſeine Nutzung
nicht groͤßtentheils verſagen ſoll. Und da dieſes nur ein hoͤchſt ſeltener Fall iſt, ſo
findet man faſt allgemein, daß das Rindvieh hoͤchſt geringen Ertrag in dieſen
Wirthſchaften gewaͤhrt, und mehrentheils kaum den Bedarf der eigentlichen
Wirthſchaft giebt, wenn es gleich ſorgfaͤltig behandelt wird, und im Winter ge-
nugſame Futterung hat. Die Viehnutzung beſchraͤnkt ſich daher faſt nur auf die
Schafe, denen aber auch dieſe Wirthſchaften ſelten eine ſo zureichende und ge-
ſunde Weide gewaͤhren koͤnnen, daß ſie den moͤglichſt vollkommen Ertrag geben.
Mehrentheils muß um ihretwillen das Brachfeld bis nach der Mitte des Som-
mers unumgebrochen liegen bleiben, was gegen die eigentlichen Bedingungen die-
ſes Syſtemes ſtreitet, und auf gutem lehmigen Boden den ſonſt zu erwartenden
Koͤrner- und Strohertrag betraͤchtlich herabſetzt.


§. 303.


Um die Zweckmaͤßigkeit einer Dreifelderwirthſchaft, die ſich in Kraft erhalten
kann, — denn ohne das faͤllt ihre Unzweckmaͤßigkeit in die Augen — in einem
gegebenen Falle zu beurtheilen, muß man daher zuvoͤrderſt unterſuchen, ob jene
erforderlichen Verhaͤltniſſe zwiſchen Acker- und Grasland vorhanden ſind, dann
aber auch, ob letzteres durch wechſelnden Aufbruch nicht weit hoͤher zu benutzen,
um dadurch alle Verhaͤltniſſe noch mehr zu berichtigen; das Ganze aber, wo nicht
[291]Das Felderſyſtem.
durch hoͤheren Fruchtbau, doch, ohne dieſen im Ertrage zu ſchmaͤlern, durch ſtaͤr-
kere Viehnutzung zu einem noch hoͤhern Ertrage zu bringen ſey.


In Laͤndern, wo ein Ueberfluß von wildem aber reichem Weidelande und da-
bei zureichender Acker, um dem Volke ſeinen Bedarf an Getreide zu geben, vor-
handen, Ausfuhr aber ſchwierig und unbelohnend iſt, wie z. B. in den meiſten Ge-
genden von Ungarn, iſt vielleicht kein Wirthſchaftsſyſtem im Allgemeinen ange-
meſſener, wie dieſes. Je hoͤher aber die Bodenkultur ſteigt, und je mehreres
Land der wilden Natur entriſſen und dem Pfluge unterworfen wird, je hoͤher Be-
voͤlkerung, Bedarf und Abſatz ſteigt, um deſto weniger bleibt es, einzelne Lokali-
taͤten ausgenommen, paſſend; weil es ihm entweder an dem noͤthigen Weidelande
ſchon mangelt, oder dieſes doch vortheilhafter benutzt, und das Vieh beſſer und
wohlfeiler ernaͤhrt werden kann.


§. 304.


Dieſes Ackerſyſtem hat das Uebele vor andern, daß es einmal im Sinken
immer tiefer in ſeinen Verhaͤltniſſen herabſinkt, und das Gleichgewicht ſich nicht
durch Zulegen in die leichte Schaale, ſondern nur durch Erleichtern der ſchweren
Schaale herſtellen laͤßt. Es hat in ſich ſelbſt keine Huͤlfsmittel. Da es ſeinen
Duͤnger groͤßtentheils aus dem Strohe zieht, die Gewinnung deſſelben unmittel-
bar mit verminderter Duͤngung ſich verringert, und weniger gewonnenes Stroh
wieder wenigen Duͤnger giebt, ſo faͤllt es immer tiefer, wenn es einmal im Fallen
iſt. Es iſt daher mit dieſem Syſteme in manchen und gerade in denjenigen Ge-
genden, wo man den Getreidebau mit aͤußerſter Anſtrengung betrieb, der Acker ſo
tief heruntergekommen, daß es in Jahren, wo die Ernte unter den mittelmaͤßigen
ausfiel, ſogleich an Getreide fehlte und auswaͤrtige Zufuhr noͤthig waͤrd.


§. 305.


Man hat es bei dieſem Syſteme laͤngſt als einen großen Fehler anerkannt,Die Brache.
daß ein ſo großer, wie der dritte Theil des Ackers, faſt gaͤnzlich unbenutzt bleiben
ſolle, und doch ſo vielen Aufwand von Arbeit erfordere, vorzuͤglich da, wo er ſei-
ner Natur nach am fruchtbarſten iſt. Man hat daher ſchon lange gefragt, ob die
Brache ſo ganz unentbehrlich ſey, und ob man dieſe, wenn gleich mit einigem Ab-
ſchlag in den andern Feldern, nicht dennoch vortheilhafter beſtellen koͤnne. Man
herief ſich auf den Gartenboden, der jaͤhrlich traͤgt, und auch auf die Wirthſchaft
O o 2
[292]Das Felderſyſtem.
emſiger ackerbauender Stadtbuͤrger, die ihr Feld jaͤhrlich benutzten, und es den-
noch im guten Kulturzuſtande erhielten. Auch wußte man daſſelbe von der Wirth-
ſchaft der Brabanter und der in der Pfalz und andern Gegenden ſich verbreitenden
Mennoniten. Allein andere zeigten dagegen, daß ein beſtaͤndiger Getreidebau
dennoch nicht gehe, und daß dieſes Getreide, wenn auch nicht an Stroh, doch an
Koͤrnern dabei ſo zuruͤckſchlage, daß bald in drei Jahren nicht mehr als in zweien
erbauet, in der Folge aber der Acker ganz verwildert und unfruchtbar werde, ſo
daß man dergleichen Stadtacker, um ihn wieder in Stand zu ſetzen, eine Reihe
von Jahren ruhen laſſen, und dann durch ſorgfaͤltige Brachbearbeitung zum Ge-
treidebau wieder vorbereiten muͤſſe. Eine Bemerkung, die wir ſchon in den aͤlte-
ſten landwirthſchaftlichen Schriftſtellern und in verſchiedenen Stadt-Chroniken
aufbewahrt finden.


Seſommerte
Brache.
Andere Arten von Fruͤchte ſing man indeſſen an, mit beſſerem Erfolg in
einem Theile der Brache zu bauen. Raps und Ruͤbſen, Leindotter, Mohn,
Waid und Wau, Hanf, Lein, Taback und manche andere Handels- und Gewuͤrz-
pflanzen, auch verſchiedene Gartengemuͤſe zur menſchlichen Nahrung, kamen
allmaͤhlig in das Brachfeld. Allein man bemerkte auch hiernach einen betraͤcht-
lichen Abſchlag in der Winterung, wenn man nicht durch ſtaͤrkere Duͤngung und
eine ſorgfaͤltige Behandlung dieſer Gewaͤchſe waͤhrend ihrer Vegetation das
Uebel wieder verbeſſerte. Auch fehlte die Zeit zur Vorbereitung und fruͤhern
Beſtellung des Wintergetreides, was doch nun einmal nach der Brache folgen
mußte; weswegen gute Wirthe dieſen Anbau auf den nothwendigen Bedarf
beſchraͤnken. Am beſten befand man ſich bei den Huͤlſenfruͤchten, Erbſen, Boh-
nen, Linſen und Wicken, wenn man ſie, ſtatt wie vormals im Sommerfelde, nun
im Brachfelde anſaͤete. Deshalb verbreitete ſich dieſe Methode immer mehr, und
ward in manchen Gegenden zur Regel, ſo daß man daſelbſt dieſe Fruͤchte aus-
ſchließlich mit dem Namen der Brachfruͤchte belegt.


Dieſe Huͤlſenfruͤchte haben allerdings die Eigenſchaft, dem nachtheiligen
Einfluſſe der Getreidearten auf dem Boden gewiſſermaßen entgegen zu wirken,
indem ſie die Bindung und Verſchloſſenheit, die dieſe ihm zuziehen, durch das tie-
fere Eindringen ihrer ſtaͤrkern rohrigten Wurzeln verbeſſern, durch ihren bebruͤ-
tenden Schatten eine Gaͤhrung, oder eine Wechſelwirkung des Bodens mit der
[293]Das Felderſyſtem.
unter ihnen gleichſam ruhenden Luftſchicht bewirken, das Unkraut zum Theil
unterdruͤcken, und zu ihrer Nahrung eine andere quantitative Verbindung der
Urſtoffe zu fordern ſcheinen. Indeſſen erſetzen ſie die Wirkung der Brache nie
voͤllig, und einiger Abſchlag des Getreides iſt unter uͤbrigens gleichen Umſtaͤnden
immer bemerklich. Auch weiß man, daß ſie bei gewoͤhnlicher Kultur ſelbſt nicht
gerathen, wenn ſie zu oft auf denſelben Platz kommen, ihr Mißrathen aber ziehet
immer eine betraͤchtliche Verſchlechterung des Ackers und Zuruͤckſchlagen der fol-
genden Getreideernten nach ſich, bis eine neue Brache das Uebel wieder hebt.


Um das Gerathen derſelben zu ſichern, hat man zu ihrem nur auf einen Theil
der Brache eingeſchraͤnkten Anbau gewoͤhnlich das beſte Land gewaͤhlt, und pflegt
dieſes, um den Getreideabſchlag darnach zu verhuͤten, ſtaͤrker zu duͤngen, einen
Theil des Duͤngers vielleicht vor ihrer Einſaat, einen andern Theil nach ihrer
Aberntung aufzufahren oder die Horden darauf zu legen. Hierbei kommt dann
aber ein anderer Theil des Feldes im Duͤnger zu kurz, und es erklaͤrt ſich, was
man in vielen Wirthſchaftsarchiven ſehr auffallend dokumentirt findet, daß der
Totalertrag des Getreides ſeit Einfuͤhrung des Erbſenbaues in der Brache abge-
nommen, und immer in dem Verhaͤltniſſe ſtaͤrker abgenommen habe, als man den
Bau der Erbſen in der Brache vermehrte. Daher giebt es noch immer viele er-
fahrene Dreifelderwirthe, welche dieſe und aͤhnliche Fruͤchte durchaus nicht in der
Brache ſaͤen, ſondern ſie, ſo viel es ihnen rathſam ſcheint, in das Sommerfeld
bringen, und ſelbſt ihre Nachbaren, die in Anſehung der vortheilhaftern Be-
nutzung anderer Meinung ſind, muͤſſen eingeſtehen, daß die Getreideernten jener
reinen Dreifelderwirthe die ihrigen betraͤchtlich uͤberwiegen.


Sonſt hat der Huͤlſenfruchtbau in der Brache offenbar den Vortheil, daß
durch das natzrhaftere Stroh derſelben nicht nur das Vieh, beſonders die Schafe,
beſſer ernaͤhrt, ſondern auch eine groͤßere Duͤngerquantitaͤt gewonnen wird.


§. 306.


Allein es ſchien eine große Revolution im Gebiete der Landwirthſchaft vor-Der Klee an
der Stelle
der Brache.

zugehen, ohne die alte Form des Dreifelderſyſtemes zu verletzen,
wie man den vorher faſt nur in beſonderen Koppeln gebauten Klee, unter die
Soͤmmerung zu ſaͤen, und im Brachjahre zu benutzen lehrte. Dieſer Klee, zeigte
man, erſchoͤpfe den Acker keinesweges, bereichere ihn vielmehr durch ſeine Wur-
[294]Das Felderſyſtem.
zeln und ſeine zum drittenmale austreibenden ſaftreichen Blaͤtter, und befoͤrdere
uͤberdem eine beſondere Anziehung der nahrhaften Theile aus der Atmoſphaͤre.
Er erhalte den Boden ſo locker und ſo rein, daß ein einfurchiger Umbruch ſeiner
Stoppel eine der Brache gleiche, oder ſie noch uͤbertreffende Aufnahme dem Win-
tergetreide gewaͤhre. Das reichliche und nahrhafte, nun von der Brache zu ge-
winnende Futter, werde durch die Sommerſtallfutterung und Ueberfluß von Heu
eine um vieles erhoͤhte Viehnutzung und wahren Ueberfluß von Duͤngung gewaͤh-
ren. Wieſen und Weiden wuͤrden entbehrlich ſeyn, und jedes andere bis dahin
geruͤhmte Futterungsmittel. Der Klee ſey Eins und Alles, und auf ihn
und die Abſchaffung der Trift und Brache beruhe das Gluͤck der Welt.


Man verſprach wirklich nicht zu viel, wenn es moͤglich geweſen waͤre, den
Klee in dieſer Rotation nach zwei Getreideernten um’s dritte Jahr immer zu
bauen, und einen guten dichten Kleewuchs zu erhalten. Allein es zeigte ſich
bald, daß dieſes nicht anging, daß der Klee ſelbſt auf dem ihm zutraͤglichſten
Acker bei einer ſo haͤufigen Wiederkunft, und ohne daß der Boden ſorgfaͤltiger
und tiefer bearbeitet wuͤrde, bald gaͤnzlich misrathe, ſodann allen Unkraͤutern
Platz mache, den Boden nachtheilig binde und einen großen Miswachs im Ge-
treide zur Folge habe. Selbſt der eifrige Apoſtel dieſer Lehre, der hoͤchſt verdienſt-
volle Schubart, deshalb mit dem Namen eines Edlen von Kleefeld be-
legt, zog ſich in ſeiner Meinung und Lehre bald zuruͤck, beſchraͤnkte dieſen Klee-
bau erſt auf den ſechſten, dann auf den neunten Theil des Feldes, und em-
pfahl zuletzt auch Runkeln, Kohlruͤben und Kartoffeln zur Viehfutterung in einem
Theile der Brache zu bauen, in einem andern Theile aber Erbſen zu ſaͤen. Sein
Name wird in der deutſchen Geſchichte des vorigen Jahrhunderts unausloͤſchlich
unter der Zahl der Wohlthaͤter der Menſchheit ſtehn, wenn er ſich gleich, wie
jeder Sterbliche, vom Irrthume nicht frei erhielt.


Er drang mit regem Eifer auf die Abſchaffung der Brache und der Hut- und
Triſtgerechtigkeit auf dem Acker, und ſeine Wuͤnſche ſind erſt jetzt, nach langem
Schwanken der Regierungen, durch den Koͤnig Maximilian Joſeph von
Baiern
und einigen andern deutſchen Fuͤrſten, die als erleuchtete Vaͤter ih-
res Volks das Wohl deſſelben uͤber das Anſehen herkoͤmmlicher erſchlichener
Rechte ſchaͤtzen, ausgefuͤhrt worden.


[295]Das Felderſyſtem.

§. 307.


Durch jenes Schubartſche Syſtem ward nun der laͤngſt gefuͤhrteStreit uͤber
die Entbehr-
lichkeit der
reinen Brache.

Streit uͤber die Nothwendigkeit und Entbehrlichkeit der Brache
aufs lebhafteſte erneuert, und dieſe Frage ſchien einen langen Zeitraum hindurch
die wichtigſte unter allen, ſo daß unzaͤhlige Ballen Papier verſchwendet worden,
ohne daß jedoch die Sache zu irgend einem Reſultate gekommen waͤre.


Da dieſe Frage ſich hauptſaͤchlich auf dieſes Syſtem bezieht, ſo waͤhlen wir
dieſe Gelegenheit, um ſie auseinander zu ſetzen.


§. 308.


Sie iſt hauptſaͤchlich dadurch verdunkelt worden, daß man keinen beſtimmtenWas unter
Brache zu
verſtehen ſey?

Begriff mit dem Worte verband. Das Wort kommt ohne Zweifel von brechen
her, und Brache hieß derjenige Zuſtand des Landes, worin das Land einen
ganzen Sommer, oder noch beſſer ein ganzes Jahr hindurch, durch haͤufiges Um-
ackern gebrochen und zertruͤmmert wurde, um es zu den kuͤnftigen Saaten auf das
vollkommenſte vorzubereiten: eine Operation, die ſchon von den roͤmiſchen Schrift-
ſtellern uͤber den Ackerbau ausfuͤhrlich gelehrt, unter gewiſſen Bedingungen als
nothwendig empfohlen wurde, ſo daß ſie auch fuͤr jede beſondere Furche einen be-
ſondern Ausdruck hatten; die erſte fringero, die zweite vertere, die dritte infrin-
gere,
die vierte revertero, die fuͤnfte refringere, und die ſechſte oder Saat-
furche lirare nannten, eben ſo wie wir ſolche auch mit verſchiedenen Ausdruͤcken
bezeichnen. Man hat das Wort aber auch in einem ganz anderen Sinne genom-
men. Weil man naͤmlich den Acker fehlerhaft und gegen die Beſtimmung des
Brachjahres aus Nachlaͤſſigkeit oder wegen Mangel an Weide bis in den Junius,
welcher daher Brachmonat heißt, oft aber noch fehlerhafter bis in den Auguſt
hinein ungeruͤhrt liegen ließ, und ihn dennoch Brachacker nannte, ſo hat man
allmaͤhlig auch einen falſchen Sinn untergeſchoben, und ruhendes zur Weide lie-
gendes Land Brache genannt; wodurch dann bei dieſem Streite uͤber die Brache
widerſinniges Mißverſtaͤndniß ſich eingeſchlichen hat.


Es muß das Wort alſo nothwendig in ſeinem wahren eigenthuͤmlichen und
urſpruͤnglichem Sinne genommen werden, und Brachen heißt, den Acker ohne
ihn im Brachjahre eine Ernte abzunehmen, durch wiederholtes Pfluͤgen im Som-
mer zur kuͤnftigen Saat vorbereiten, und nur vom Umbruch der erſten Furche an
[296]Das Felderſyſtem.
kann ein Acker Brache genannt werden. Bis dahin heißt er ruhender Acker,
und wenn er zur Benutzung des Graswuchſes ſo liegt, — dreiſch oder dreeſch
(ein urſpruͤnglich Mecklenburgiſcher, aber paſſender Ausdruck, den wir ſtatt meh-
rerer andern, welche man dafuͤr hat, beibehalten).


§. 309.


Nutzen der
Brachbearbei-
tung.
Der Nutzen dieſer Brachbearbeitung iſt unverkennbar, und um ſo groͤßer, je
bindender und lehmiger der Boden iſt.


Durch das einfache Pfluͤgen im Fruͤhjahre oder Herbſte wird der Acker zwar
umgewandt und geruͤhrt, aber nicht ſo gepulvert, daß die ſaͤmmtlichen zuſammen-
geballten Erdkloͤße zum Zerfallen in lockere Erde gebracht wuͤrden. Die zuſam-
mengeballte Erde verhaͤrtet ſich vielmehr, wenn ſie unzertruͤmmert wieder unter-
gebracht wird, zu harten Klumpen, und es traͤgt ſelbſt das feſte Anſtreichen des
Pfluges, beſonders bei naſſer Witterung, dazu bei, die Erde zu verballen, und
hauptſaͤchlich wenn die feucht gepfluͤgte Furche einer ſtaͤrkeren Sommerhitze ausge-
ſetzt wird, die ihr dann eine ziegelartige Beſchaffenheit giebt. Dieſe verballte
Erde iſt unfruchtbar, indem die meiſten ſeinzaſerigen Pflanzen mit ihren Wur-
zeln nicht hineindringen koͤnnen, ſondern ſie umgehen muͤſſen, und es bleibt alſo
die darin enthaltene Fruchtbarkeit verſchloſſen. Es iſt gleich, ob geballte Erde
oder Steine den Haupttheil des Bodens ausmachen. Um die Zertruͤmmerung die-
ſer Erdkloͤße zu bewirken, gab es kein anderes Mittel, als eine gehoͤrige Brach-
bearbeitung, ein ganzes Jahr hindurch fortgeſetzt, wodurch ſie ſaͤmmtlich an die
Oberflaͤche gebracht und der atmoſphaͤriſchen Feuchtigkeit ausgeſetzt, im Zuſtande
ihrer Muͤrbheit durch die Egge und andere Inſtrumente zertruͤmmert wurden.
Wenn dies vom Herbſte an bis zur kuͤnftigen Winterungsſaat mit Auswahl des
gerechten Feuchtigkeitszuſtandes geſchieht, ſo wird die Ackererde in ein gleichmaͤßi-
ges, lockeres Pulver verwandelt, und alle darin vorhandenen fruchtbaren Theile
werden zur Wirkung gebracht, weswegen ſchon allein ein erſchoͤpft ſcheinender
Acker durch eine gehoͤrige Brache ohne neue Duͤngung zuweilen zu einer unerwar-
teten neuen Fruchtbarkeit gebracht werden kann.


Die zweite Wohlthat der Brache fuͤr den Acker beſteht in der Zerſtoͤrung des
Wurzel- und Samenunkrauts. Durch die haͤufige Losreißung und Herumwaͤlzung
der Wurzeln, ihre Luftausſetzung, zumal bei heißem Sonnenſcheine, werden ſie
endlich
[297]Das Felderſyſtem.
endlich getoͤdtet, und gehen in eine fruchtbare Faͤulniß uͤber. Die Samen kommen
an die Oberflaͤche, werden aus den Erdkloͤßen, worin ſie oft in unglaublicher
Menge vorhanden ſind, entbunden, in eine zum Keimen guͤnſtige Lage gebracht,
und dann in ihrem jungen Zuſtande durch Pflug und Egge zerſtoͤrt, da dann auch
dieſe jungen Kraͤuter zur Vermehrung der Fruchtbarkeit durch ihre Verweſung bei-
tragen. Der Brachacker wird alſo von dem unter dem Getreide ſich ſo unglaub-
lich vermehrenden Unkraute befreit; unter der Bedingung, daß die Brache fruͤh
und fleißig genug bearbeitet ſey, und die Reinheit des Ackers haͤngt von der meh-
reren oder minderen Vollkommenheit dieſer Operationen ab.


Es iſt drittens durch die allgemeine empiriſche Erfahrung laͤngſt bekannt,
durch die neuere Naturlehre aber in ein helles Licht geſtellt worden, daß auch die
reichſte Ackererde der Einwirkung der Atmoſphaͤre ausgeſetzt werden muͤſſe,
wenn ſie fruchtbar werden und bleiben ſoll, und daß ſie daraus Stoffe aufnehme,
welche erſt durch ihre Verbindung mit derſelben zutraͤgliche Pflanzennahrung er-
zeugen. Die gebundene Borke der Oberflaͤche ſo wenig, als die geballten Erd-
kloͤße ſind faͤhig, dieſe Stoffe aufzunehmen. Die atmoſphaͤriſche Luft kann nur
in die lockere Erde eindringen, und ſich mit jedem Partikel derſelben in Beruͤh-
rung und Wechſelwirkung ſetzen. Dieſe Einſaugung der luftfoͤrmigen Stoffe ge-
ſchiehet nur bei hoͤherer Temperatur, und ſcheint bei der erſten Waͤrme des Fruͤh-
jahrs am ſtaͤrkſten zu ſeyn. Nur ein Boden, der in gelockerter und oft veraͤnder-
ter Oberflaͤche der Atmoſphaͤre und dem Lichte ausgeſetzt iſt, genießt dieſer Wohl-
that, und die Brache macht ihn dazu am meiſten faͤhig.


Endlich wird durch die Brache die vollkommenſte und innigſte Mengung der
Beſtandtheile des Bodens und des hineingebrachten Duͤngers bewirkt. Soll letz-
terer ſeine vollkommene Wirkſamkeit aͤußern, ſo muß er jedes Erdpartikelchen be-
ruͤhren und beſchwaͤngern, wie es denn auch jedem Ackerbauer bekannt iſt, daß
klumpig im Acker liegender Miſt von weniger Wirkſamkeit ſey. Dieſe Mengung
aber kann nicht vollſtaͤndiger als durch eine Brache befoͤrdert werden, die nach Auf-
bringung des Miſtes noch mehrere Umwendungen und Ruͤhrungen erhaͤlt.


Dazu kommt noch, daß eine Brache die Ausfuͤhrbarkeit der noͤthigen Acker-
geſchaͤfte mit moͤglich mindeſten Kraͤften verſtattet, indem die Vorbereitung des
Landes und die Ausfuhr des Duͤngers nun zu einer Zeit geſchehen kann, wo ein
Erſter Theil. P p
[298]Das Felderſyſtem.
Stillſtand der uͤbrigen Ackergeſchaͤfte eintritt; weshalb man in großen Wirthſchaf-
ten ohne uͤberfluͤßiges Geſpann das Winterfeld nur dann zur Saat fruͤh genug im
Stande haben zu koͤnnen glaubt, wenn es durch die Brache vorbereitet worden,
ſonſt aber immer die ſo nachtheilige Verſpaͤtung derſelben beſorgt.


§. 310.


Wie Brache
nur entbehr-
lich werden
koͤnne.
Ungeachtet die Brache alſo durch die Aufopferung einer jaͤhrigen Benutzung
eines großen Theils des Bodens, zumal des guten, und durch die viele Bearbei-
tung ſehr koſtſpielig wird, ſo kann dennoch eine Wirthſchaft, die haͤufig nach ein-
ander Getreide baut, bei der gewoͤhnlichen und in den meiſten Faͤllen nur moͤgli-
chen Kultur, jener Vortheile wegen, ihrer nicht entbehren. Selbſt bei der ſtar-
ken Duͤngung, welche die Felder in ſtaͤdtiſchen Fluren zuweilen erhalten, hat die
Unterlaſſung derſelben allgemein den Erfolg gezeigt, daß das Getreide, des uͤppigen
Anſcheins im Fruͤhjahre ungeachtet, dennoch an Koͤrnern hoͤchſt geringe lohnte,
auch endlich das Unkraut ſo uͤberhand nahm, und der Boden eine ſo nachtheilige
Beſchaffenheit bekam, daß man zur Haltung der Brache genoͤthigt wurde. Da
aber auch dieſe in einem Jahre eine eingewurzelte Unart des Ackers nicht zu heben
vermoͤgend iſt, ſo hat man ſich mehrentheils genoͤthigt geſehen, ſolches Land eine
Reihe von Jahren dem wilden Graswuchſe zu uͤberlaſſen, und es, was wegen der
großen Dungkraft moͤglich war, zum Heuſchlage zu benutzen; worauf es dann erſt
nach ſorgfaltiger Bearbeitung zum lohnenden Koͤrnerbau wieder in Stand geſetzt
wird. Nur bei einer ungleich ſorgfaͤltigern Bearbeitung, wie ſie z. B. die Belgen
ihrem Acker geben, indem ſie die Erdkrume, nachdem ſie wohl durchgearbeitet,
nicht bloß mit dem Pfluge, ſondern auch mit der Egge, Walze und andern Werk-
zeuen aufs ſorgfaͤltigſte gepulvert iſt, in hohen ſchmalen Beeten zuſammenhaͤufen,
die Mitte derſelben nur beſaͤen, die Kanten aber ſorgfaͤltig aufgelockert der atmo-
ſphaͤriſchen Einwirkung ausſetzen, dann aber auch, zwar nicht nach den ſtrengſten
Regeln des Fruchtwechſels, aber doch haͤufig und ſo oft ſie es nuͤtzlich finden andere
Gewaͤchsarten bauen, und dann zugleich mit der Hand jede Frucht behacken und
jaͤten, — laͤßt ſich die Brache ohne Verwilderung entbehren.


Indeſſen iſt auch eine dreijaͤhrige Wiederholung der Brache nicht ſo nothwen-
dig, wie man vormals annahm, und der Acker kann, unter gewiſſen Bedingun-
gen, durch die Benutzung derſelben mit verſchiedenen Gewaͤchſen, welche Futte-
[299]Das Felderſyſtem.
rung und dadurch demſelben mehreren Duͤnger geben, oft im beſſern Stande er-
halten werden, als durch die immer um’s dritte Jahr wiederkehrende Brachbearbei-
tung. Es gehoͤrt dann aber ein vorzuͤglicher Fleiß und Aufmerkſamkeit, mehrere
arbeitende Kraͤfte und eine guͤnſtige Witterung dazu, um den Boden, in den Zwi-
ſchenzeiten zwiſchen Ernte und Saat, moͤglichſt zu bearbeiten. Dieſe Gelegen-
heit giebt beſonders die ſpaͤte Ausſaat der vierzeiligen Gerſte, die allenfalls eine
dreimalige Beackerung im Fruͤhjahre verſtattet, außer der bereits im Herbſte gege-
benen erſten Fahre. In der That iſt dieſe halbe Brache in mehreren Gegenden,
wo man die regulaire Brache erſt nach der Mitte des Sommers zu bearbeiten an-
faͤngt, wirkſamer wie dieſe. Deshalb iſt dieſe ſpaͤte Gerſte, welche haͤufig in der
Mitte des Junius erſt geſaͤet wird, ſolchen Wirthſchaften, ihres unſichern Gedei-
hens ungeachtet, dennoch ſehr zu empfehlen. Wenn hierzu nun in dem Jahre,
wo vollkommene Brache wirklich gehalten wird, eine recht ſorgfaͤltige, mindeſtens
viermalige Beackerung bei warmer trockener Witterung kommt, ſo kann der Bo-
den in Kraft und Reinheit bleiben, und es koͤnnen in einem, zuweilen auch zwei
folgenden Brachjahren Huͤlſenfruͤchte, Klee und andere ſogenannte Brachgewaͤchſe
ohne Bedenken gebauet werden.


§. 311.


Daraus iſt dann das zuſammengeſetztere Dreifelderſyſtem, oder richtiger dasZuſammenge-
ſetztes Drei-
felderſyſtem.

ſechs-, neun- und zwoͤlffeldrige, welches in manchen Wirthſchaften ziemlich re-
gulaͤr befolgt wird, entſtanden. Dieſe Syſteme haben folgende Rotationen:


  • 1) Brache. 2) Winterung. 3) Sommerung. 4) Erbſen und Klee.
    5) Winterung. 6) Sommerung.

Oder:


  • 1) Brache. 2) Winterung. 3) Sommerung. 4) Klee. 5) Win-
    terung. 6) Sommerung. 7) Erbſen. 8) Winterung. 9) Som-
    merung.

Oder:


  • 1) Brache. 2) Winterung. 3) Sommerung. 4) Klee. 5) Win-
    terung. 6) Sommerung. 7) Brache. 8) Winterung. 9 Som-
    merung. 10) Erbſen. 11) Winterung. 12) Sommerung.

P p 2
[300]Das Felderſyſtem.

Indeſſen findet man ſelten, daß aufmerkſame und uͤberlegende Wirthe ſich
genau an dieſe Rotationen binden. Sie richten ſich vielmehr in Anſehung der
Haltung oder Nichthaltung der Brache nach dem Zuſtande, worin ſie ihren Acker
in jedem Jahre antreffen, ſaͤen nur Klee, wenn ſich der Boden bei der Gerſten-
einſaat muͤrbe zerfallend und rein von Unkraut findet, und Huͤlſenfruͤchte unter
derſelben Bedingung; waͤhlen zu beiden den reinſten Theil des Feldes aus, und
binden ſich nicht an eine ſtrenge Folge; nur machen ſie es ſich zum Geſetz, den
Klee nicht fruͤher als im neunten Jahre auf denſelben Fleck zu bringen, weil die
Erfahrung das Mißrathen deſſelben bei oͤfterer Wiederkehr ſie gelehrt hat. Und
wenn nach geſchehener Ausſaat der Huͤlſenfruͤchte dieſe, es ſey wegen unguͤnſtiger
Witterung oder weil ſie ſich dennoch in der Beſchaffenheit des Ackers betrogen ha-
ben, nicht uͤppig emporkommen, und mit dichtem Laube das Feld bedecken, be-
nutzen ſie ſolche im gruͤnen Zuſtande zum Futter, oder pfluͤgen ſie unter, und ge-
ben dem Acker ſodann eine vollſtaͤndige Brachbearbeitung.


Unter dieſen Bedingungen koͤnnen ſolche Wirthſchaften ihren Acker in gutem
Stande erhalten, und ſich eintraͤglicher Fruchternten ruͤhmen. Dagegen iſt ein
Miswachs bei denen, die mit zu großer Sparſamkeit dieſe Wirthſchaft betreiben
wollen, haͤufiger, als man es oͤffentlich erfaͤhrt, oder wird doch auf andere Urſa-
chen geſchoben, und deshalb findet man ſo viele erfahrne Dreifelderwirthe, die zu
dem reinen orthodoxen Syſteme wieder zuruͤckkehren, oder, gewarnt durch das
Beiſpiel ihrer Nachbarn, ſolches nie verlaſſen haben, ja ſogar ihre Erbſen und
ihren noͤthigen Klee im Sommerfelde bauen, und darnach reine Brache halten.
Den Paͤchtern machen es vorſichtige Gutsbeſitzer, von erfahrnen Landwirthen be-
lehrt, haͤufig zur Bedingung, die Brache gar nicht, oder nur einen beſtimmten
Theil derſelben zu beſoͤmmern, und deshalb wird auch die Brachbenutzung in den
Pachtanſchlaͤgen in der Regel nicht aufgenommen. Viele vorſichtige Wirthe ſehen
alſo noch immer die Brache als die Baſis eines ſichern und nachhaltig eintraͤglichen
Feldbaues an.


Einige gluͤckliche Flecke des Erdbodens, wo dieſer dem Getreide, Klee und
den Huͤlſenfruͤchten, vermoͤge ſeiner aus Thon, Kalk und vegetabiliſch-animaliſcher
Erde beſtehenden Miſchung, ſo angeeignet iſt, daß dieſe Fruͤchte alles Unkraut
uͤberwinden, und die etwanigen aufkommenden Pflanzen deſſelben leicht ausgezo-
[301]Das Felderſyſtem.
gen werden koͤnnen; wo dieſer Boden durch ſeine innere, vermittelſt der Miſt-
duͤngung leicht zu erneuernde Gaͤhrung von ſelbſt in ein feines Pulver zerfaͤllt, und
die deshalb eine alljaͤhrige Beſtellung ertragen — koͤnnen hier ihrer Seltenheit
wegen nicht in Betracht kommen. Auf ſie hat der Fluch nicht gewirkt, der bei
Adam’s und Eva’s Austritt aus dem Paradieſe auf den Boden gelegt ward.


§. 312.


Ungeachtet das reine Dreifelderſyſtem den dritten Theil ſeines Ackers oderVertheidi-
gung des
Dreifelder-
ſyſtems.

doch den groͤßten Theil deſſelben unbenutzt laſſen muß, ſo hat man es dennoch als
das vorzuͤglichſte unter allen, ſogar als das einzig moͤgliche gute Feldſyſtem haͤufig
vertheidigt, und zwar aus folgenden Gruͤnden:


1) Das Alterthum und die Allgemeinheit dieſes Syſtems beweiſe deſſen
Vorzuͤglichkeit, indem es nicht denkbar ſey, daß ein fehlerhaftes Syſtem den
Beifall aller Nationen und Zeiten erhalten, ſich ſo allgemein verbreiten und
fortdauern koͤnne.


2) Kein andres bekanntes und bisher erdachtes Syſtem baue mehr Getreide,
wie dieſes. Das Getreide aber mache die Hauptnahrung und das Hauptbeduͤrfniß
der Menſchen aus, werde deshalb auch am meiſten geſucht und am theuerſten und
gleichmaͤßigſten bezahlt. Wenn es minder thieriſche Produkte hervorbringe, ſo
ſey dies gerade ein Beweis ſeiner vorzuͤglichen Nutzbarkeit, indem ein Acker durch
vegetabiliſche Produktion wenigſtens dreimal ſo viel Nahrung fuͤr die Menſchen
hervorbringe, als durch thieriſche Produktion. Es ſey alſo gleich wohlthaͤtig fuͤr
die Menſchheit, den Staat und den einzelnen Landwirth.


3) Dieſes Syſtem vertheile ſeine Arbeiten am beſten. Zwiſchen der Som-
mer- und Winterausſaat ſey hinlaͤngliche Muße, die Brache zu bearbeiten und die
Duͤngerausfuhr zu beſchaffen. Der Acker koͤnne folglich fruͤh genug zur Aufnahme
der Winterungsſaat, als der vorzuͤglichſten und eintraͤglichſten, in Ordnung ſeyn.
Deshalb erfordere es das wenigſte Geſpann.


4) Alle Arbeiten ſeyen dabei einfach und kunſtlos, koͤnnen daher mit den ge-
woͤhnlichen Arbeitern ohne Unterſchied vollfuͤhret werden. Auch beduͤrfe es nur der
einfachſten und bekannteſten Werkzeuge.


5) Es beruhe auf der einmal beſtehenden Eintheilung und den Beſitzſtand
der Felder. Alle den Ackerbau betreffende Geſetze, Anordnungen und Obſervan-
[302]Das Felderſyſtem.
zen, wohlhergebrachte Gerechtſame und Servitute ſtehen damit in innigſter Ver-
bindung, und das Syſtem ſelbſt koͤnne nicht abgeaͤndert werden, ohne dieſe
ſaͤmmtlich zu vernichten.


§. 313.


Widerlegung
der zur Ver-
theidigung
deſſelben an-
gefuͤhrten
Gruͤnde:
Alterthum
und Allge-
meinheit deſ-
ſelben.
Dieſe Gruͤnde verlieren aber ihren Anſchein bei naͤherer Erwaͤgung.


Ad 1. Das Alterthum und die allgemeine Verbreitung dieſes Syſtems hat
keinen Zweifel. Es ſtammt von den Roͤmern her, und dieſe hatten es in ihren
entlegenern Provinzen, beſonders denen, woher ſie den Getreidebedarf haupt-
ſaͤchlich nahmen, eingefuͤhrt, ungeachtet in dem naͤhern Umkreiſe der großen Stadt
und dem ganzen ſtark bevoͤlkerten Theile [Italiens] nur ein gartenaͤhnlicher Feld-
bau mit zweckmaͤßiger Wechſelung der Fruͤchte herrſchte. Die roͤmiſche Geiſtlich-
keit, welche hauptſaͤchlich neben andern Kuͤnſten auch die des Ackerbaues unter den
rohen Voͤlkern verbreitete, lehrte ſie ſolches als das zweckmaͤßigſte Syſtem
kennen. Bei ihnen war noch Ueberfluß des Ackers vorhanden, obwohl der vor-
malige beliebige Ausbruch des ungetheilten wuͤſten Landes und das Umherziehen
mit den Viehheerden nicht mehr ſtatthaft war.


In Karl des GroßenCapitulare de villis et curtis imperatoris wird die
Beobachtung der Dreifelder ſeinen Beamten beſtimmt vorgeſchrieben. Kein
Wunder alſo, daß in Zeiten, wo Autoritaͤt alles galt, und der Verſtand ſich jeder
poſitiven Vorſchrift blindlings unterwarf, dieſes Syſtem ſich durch die chriſtliche
Welt ſo allgemein verbreitete, und daß die geſetzlichen Einrichtungen des Eigen-
thums ſowohl als der Feldpolizey ſich ganz auf ſolches bezogen. Daß in nachmali-
gen finſtern und unruhigen Zeiten, wo der Ackerbau allein in den Haͤnden des in
Stupiditaͤt und Sclaverei verſunkenen Bauers, unter der Aufſicht der niedern
Klaſſen der Freigelaſſenen ſich befand, nichts darin abgeaͤndert wurde, iſt natuͤr-
lich. Das Herkommen herrſchte lange mit unwiderſtehlicher Gewalt uͤber Kuͤnſte
und Wiſſenſchaften, und der leiſeſte Zweifel gegen ſeine Vernunftmaͤßigkeit ward
als Ketzerei in jedem Fache betrachtet. Daher iſt auch erſt in den neueſten Zeiten
die Frage uͤber die allgemeine Vernunftmaͤßigkeit dieſes Syſtems in Anregung ge-
bracht worden, und es waren nur einige kleine Flecke des Erdbodens in den Nieder-
landen
, in Hollſtein und einigen Grafſchaften Englands, wo ein anderes Syſtem
des Feldbaues ſich auf andere Weiſe fruͤher ausgebildet hatte. Genug um den
[303]Das Felderſyſtem.
Beweis fuͤr die Guͤte des Syſtems durch ſein Alterthum und ſeine allgemeine
Verbreitung unhaltbar zu machen..


§. 314.


Ad 2. Mit der ſtaͤrkern Einſaat, welche dieſes Syſtem, in Anſehung desUebergewicht
ſeines Korn-
baues.

eigentlichen Getreides, auf gleicher Flaͤche des pflugbaren Ackers erlaubt, hat es
ſeine Richtigkeit, und das Dreifelderſyſtem ſteht darin nur dem vier und fuͤnf-
feldrigen nach. Wenn man aber die Flaͤche des Graslandes an Wieſen und
Weiden, deren es zur Erhaltung ſeines in Hinſicht des Duͤngers unentbehrlichen
Viehes bedarf, hinzunimmt, und alſo ſein ganzes Areal berechnet, ſich dieſes, ſey
es auch nur in Anſehung der Weiden, pflugbar denkt, ſo kommt es ſchon mit der
moͤglichen Einſaat anders zu ſtehen. Nur unter der Vorausſetzung, daß dieſes
Grasland zureichend und nicht zur abwechſelnden Kultur brauchbar iſt, kann alſo
jene Behauptung zugegeben werden, und unter dieſer Bedingung giebt es aller-
dings Faͤlle, wo man fuͤr die beſondere Lokalitaͤt dem Syſteme den Vorzug einraͤu-
men muß.


Allein Ausſaat und Ertrag iſt etwas ſehr verſchiedenes, und nur aus
dem letzteren geht, nach Abzug der Einſaat und der ſaͤmmtlichen Koſten, der reine
Gewinn fuͤr den Landwirth und die Nation hervor. Und hierin werden in
den bei weitem meiſten Faͤllen andere Syſteme ihren Vorzug beweiſen. Neh-
men wir aber gar auch andere zur Nahrung und zu den Beduͤrfniſſen der
Menſchen nutzbare vegetabiliſche Produkte hinzu, die andere Syſteme ohne Nach-
theil des Getreidebaues weit mehr hervorbringen koͤnnen, ſo zeigt ſich ihr Vorzug
noch auffallender.


Die hoͤhere Viehnutzung anderer Wirthſchaftsarten geſteht man zu, legt
aber auf ſolche einen geringen Werth, und haͤlt ſie weder fuͤr den Landwirth,
noch fuͤr die Nation von großer Wichtigkeit. So lange in unkultivirten Gegen-
den ein großer Ueberfluß des wilden Weidelandes vorhanden und der Viehzucht
ausſchließlich gewidmet war, ſtand der Viehpreis in niedrigem Verhaͤltniſſe gegen
den des Getreides. Der Preis des Viehes ſteigt, ſo wie die Kultur zunimmt
und man das Land vortheilhafter durch den Pflug benutzen lernt, theils weil we-
niger zur Weide liegen bleibt, theils weil groͤßere Wohlhabenheit ſich durch alle
Klaſſen verbreitet, und jede in den Stand kommt, die kraftvollere obgleich theurere
[304]Das Felderſyſtem.
Nahrung zu bezahlen. Dann wird die Nachfrage nach thieriſchen Produkten ſo
groß, daß man kultivirtes Land und kuͤnſtlich erzogene Produkte fuͤr das Vieh
beſtimmen kann, und den Acker durch ſelbiges eben ſo hoch, als durch Getreidebau
benutzt, indem man es jetzt von einer weit geringern Flaͤche zu ernaͤhren weiß.
Der Landwirth berechnet, wie viel ihm, außer dem baaren Ertrage ſeiner Vieh-
futterung, der Duͤnger, vermittelſt des dadurch vermehrten Getreideertrages,
werth ſey, und findet ſich bewogen, die thieriſche Produktion noch immer zu ver-
mehren, bis nun durch die vermehrte Erzeugung die Nachfrage ſo reichlich befrie-
digt werden kann, daß der Preis der thieriſchen Produkte wieder faͤllt, wo dann
wiederum mehr auf die Erzeugung des Getreides und anderer verkaͤuflichen Ge-
waͤchſe verwandt wird, welches nun mit um ſo groͤßerm Erfolge wird geſchehen koͤn-
nen, da der Acker durch die vermehrte Viehzucht in groͤßere Kraft geſetzt worden.
Dies iſt der Gang, den das Schwanken des Verhaͤltniſſes zwiſchen Viehzucht und
Ackerbau allgemein genommen hat, und nothwendig nehmen muß, wo nicht ge-
waltſame Eingriffe den Gang der Natur ſtoͤren, und er iſt gleich nuͤtzlich fuͤr die
Nation in jedem Zuſtande ihres Reichthums, und fuͤr den produzirenden Land-
wirth. Nur in England ſchien eine Zeitlang das richtige Verhaͤltniß zwiſchen Ge-
treidebau und Viehzucht erreicht zu ſeyn, indem der Preis der thieriſchen Lebens-
mittel in einem faſt zu niedrigen Verhaͤltniſſe gegen den des Getreides zu ſtehen
kam. Bei uns iſt es noch bei weitem nicht dahin gediehen, und wir koͤnnen noch
die thieriſche Produktion um ſehr vieles erhoͤhen, mit derſelben aber zugleich den
Ertrag unſerer Getreideſaaten, eher wir einen Ueberfluß von jenem erhalten, und
von andern Laͤndern darin unabhaͤngig werden. Ein Syſtem, welches dieſes
thut, ohne erweislich die Produktion anderer Fruͤchte zu vermindern, und den
Acker in einen hoͤheren Stand der Fruchtbarkeit verſetzt, hat daher unbezweifelte
Vorzuͤge.


§. 315.


Mindere Ar-
beit.
Ad 3. In ſeinem einfachen reinen Zuſtande kann dieſes Syſtem ſeine Arbei-
ten bequem vollfuͤhren, wenn es Kraͤfte genug fuͤr die Saatbeſtellung und die
Ernte hat. Außer dieſen Zeiten hat es aber fuͤr die zu jenen erforderlichen Kraͤf-
ten zu wenig zu thun, und kann ſie in der Wirthſchaft nicht thaͤtig genug beſchaͤf-
tigen, weshalb auch groͤßere und kleinere Wirthſchaften auf Nebengeſchaͤfte
denken
[305]Das Felderſyſtem.
denken muͤſſen, wenn ihr Geſpann ſeine zureichende Ernaͤhrung bezahlen ſoll. Wird
es aber durch ſtaͤrkere Benutzung der Brache verwickelter gemacht, ſo muͤſſen ſeine ar-
beitenden Kraͤfte ſogleich vermehrt werden, oder es kommt in den geſchaͤftvollen Zeiten
mit der Arbeit im Ruͤckſtand, und erleidet davon mannigfaltigen Schaden. Der
Vorzug, den andere Syſteme durch eine gleichmaͤßigere Beſchaͤftigung des Zugviehs
und der Menſchen haben, wird jedem einleuchten, der die Vertheilung der Arbeiten
durch jede Jahreszeit bei ſelbigem ins Auge faßt.


§. 316.


Ad 4. Daß Traͤgheit und Indolenz durch ein Syſtem befoͤrdert werde, kannEinfachheit
ſeiner Hand-
griffe.

wohl unmoͤglich demſelben zum Ruhme gereichen. So viele Kunſtfertigkeit, wie zur
Vollfuͤhrung jeder andern Beſtellungsart erforderlich iſt, kann auch dem einfaͤltigſten
und ſteifſten Menſchen beigebracht werden, wenn man nur ſelbſt den Willen und die
Thaͤtigkeit dazu hat. Der Erfolg wird zeigen, daß das Intereſſe, welches jeder
Menſch an den Fruͤchten ſeiner Arbeit nimmt, beſonders wenn ſie ihm kuͤnſtlicher
ſcheint, die Thaͤtigkeit und Aufmerkſamkeit vermehren. Ueber die Werkzeuge haben
wir uns ſchon an einem andern Orte erklaͤrt. Freilich iſt dieſe Kunſtfertigkeit und dieſe
Kenntniß der Werkzeuge noch nicht allgemein verbreitet; aber iſt es ein Grund, ſich
der Verbreitung einer anerkannt guten Sache zu widerſetzen, weil ſie noch nicht ver-
breitet iſt?


§. 317.


Ad 5. Jene Einrichtungen erſchweren freilich die Vertauſchung dieſes SyſtemsEingefuͤhrte
und geſetzliche
Einrichtun-
gen.

gegen ein anderes in den meiſten Laͤndern jedem einzelnen Landwirthe ſehr, und ma-
chen ſie ihm oft unmoͤglich. Es iſt deshalb auch dem einſichtsvollſten und thaͤtigſten
Landwirthe nicht zu verdenken, wenn er ſich den unendlichen, oft damit verbundenen
Schwierigkeiten nicht ausſetzen oder gar das Unmoͤgliche nicht unternehmen will, und
ich habe oft erklaͤrt, daß man ein vortrefflicher Landwirth ſeyn und dennoch bei die-
ſen Syſtemen bleiben koͤnne, vielleicht gar Unverſtand verriethe, wenn man bei der
jetzigen Lage der Dinge zu einem andern uͤbergehen wollte. Wenn aber von allgemei-
ner Nutzbarkeit und Vorzuge die Rede iſt, ſo kommen nur die Geſetze der Natur,
nicht die der Menſchen in Betracht, indem ſich dieſe vernunftmaͤßig jenen unterwerfen,
und in Uebereinſtimmung damit ſetzen muͤſſen. Dies kann und wird geſchehen allent-
halben, wo klare Begriffe uͤber Staats- und Landwirthſchaft in die Kabinette der
Erſter Theil. Q q
[306]Das Felderſyſtem.
Geſetzgebung eindringen. Es iſt ein toͤdtender Zirkelſchluß, wenn man ſagt: bei der
jetzigen Einrichtung iſt ein verbeſſertes Wirthſchaftsſyſtem nicht vortheilhaft, und weil
das Syſtem nicht vortheilhaft iſt, ſo verlohnt ſich’s nicht der Muͤhe, jene Einrichtung
abzuaͤndern! — Dennoch hoͤrt man taͤglich Geſchaͤftsmaͤnner nach dieſer Schluß-
form raiſonniren.


§. 318.


Zerſtuͤckelung
des Land-
eigenthums.
Die Einrichtungen, welche die [Veraͤnderungen] dieſes Syſtemes erſchweren und
ſie dem Einzelnen oft unmoͤglich machen, beſtehen hauptſaͤchlich in der Zerſtuͤckelung
jedes Landeigenthums, die ſich auf dieſes Syſtem gruͤndet, und das Syſtem ſo lange
unabaͤnderlich erhalten hat. Ein jedes Gut hat nicht nur eine mehrentheils gleiche
Ackerflaͤche in jedem Drittheile, worin die ganze Flur eingetheilt iſt, liegen, ſondern
es ſind auch die zu jedem Gute gehoͤrigen Aecker noch in demſelben Theile der Feldflur,
in groͤßern oder kleinern Stuͤcken, wunderbar getrennt und vermengt. Hieraus folgt
die Nothwendigkeit fuͤr jeden, die einmal feſtgeſetzte Ordnung in der Beſtellung dieſer
Felder zu befolgen; theils weil nach jedem einzelnen Stuͤcke keine Wege hingehn, und
ſie ſo auf- und durcheinander ſtoßen, daß durch die Pflugwendungen des andern
Saat leiden wuͤrde, wenn jeder nach Gefallen ſein Stuͤck beſtellen wollte; hauptſaͤch-
lich aber, weil bis zur allgemeinen Beſtellungszeit und unmittelbar nach vollbrachter
Ernte, oft ſchon, wenn die Hocken noch auf dem Felde ſtehen, eine gemeinſchaftliche
Behuͤtung des ganzen Theils der Feldflur durch allerlei Vieh der ſaͤmmtlichen Inter-
eſſenten, (wozu haͤufig auch die einer benachbarten Gemeinde und andere, die gar
kein Ackerland haben, gehoͤren,) eintritt; das Brachfeld aber derſelben das ganze
Jahr hindurch unterworfen bleibt. Dieſe Einrichtung iſt gleich alt mit dem Syſteme
ſelbſt, und gruͤndete ſich darauf, daß jeder einzelne Eigenthuͤmer die Weide ſeines
Ackers einzeln nicht benutzen konnte, ohne dem andern Schaden zu thun. Dieſe
Stoppel- und Brachweide iſt bei der Vermehrung des Ackerlandes und Verminderung
der uͤbrigen Weide ein immer groͤßeres Beduͤrfniß geworden, weil ohne ſelbige das
Vieh den Sommer hindurch gar nicht erhalten werden kann. Deshalb wird uͤber
jede Verminderung oder Beeintraͤchtigung derſelben von jedem Intereſſenten und den
Vorſtehern der Gemeinheiten eiferſuͤchtig gewacht.


Alſo konnte dieſe, aus der niedrigen Stufe der Kultur ſich herſtammende und
faſt allgemein verbreitete Einrichtung, auch bei der entſtandenen Erkenntniß einer
[307]Das Felderſyſtem.
beſſern Wirthſchaft da ſchwer gehoben werden, wo jeder kleine Beſitzer ſchon fruͤher
zum freien und erblichen Eigenthuͤmer gemacht wurde. Nur in ſolchen Laͤndern, wo
der Gutsherr ſich ſeine Rechte uͤber die Bauern und die ihm zugetheilten Felder vor-
behielt, und ihm nur den Anbau derſelben unter gewiſſen Bedingungen uͤberließ,
hatte er die Macht, das Hoffeld herauszunehmen, und den Bauern das ihrige anzu-
weiſen, wo es ihm paßlich ſchien; weswegen nur einzelne deutſche Provinzen an die-
ſer Feldzerſtuͤckelung nicht leiden, und deshalb dann auch fruͤher zu einem zweckmaͤßi-
gern Ackerſyſteme gekommen ſind.


§. 319.


Ein Palliativmittel gegen jenes Uebel hat man dadurch angewandt, daß manHuͤlfsmittel
dabei.

einen Theil des Brachfeldes, mehrentheils den zunaͤchſt am Dorfe liegenden, der Hut
und Weide entzog, und den Bau der Futterkraͤuter oder anderer Fruͤchte dadurch be-
guͤnſtigte; welches nur durch einen gerechten Machtſpruch der Regierungen oder der
geſetzgebenden Macht, die durch Schubarts durchdringende Stimme dazu aufge-
fordert waren, nicht ohne heftige Reklamationen der Weide-Intereſſenten bewirkt
werden konnte. Hierdurch iſt etwas, aber nicht genug geholfen.


In einigen Staaten hat neuerlich die aufgeklaͤrte ſouveraine Macht mit hoͤchſter
Energie durchgegriffen, und alle Hut und Weide auf des andern Acker, ſobald er ihn
beſtellte, unbedingt unterſagt, und ſomit jeden vorher nur beſchraͤnkten Grundeigen-
thuͤmer zum vollkommenen gemacht. Wenn daſelbſt angenommen werden kann, daß
kein anderer als der Grundeigenthuͤmer Weiderecht beſaß, ſo kompenſirt es ſich gegen
einander; die Rechte keines ſind gefaͤhrdet, ſondern es iſt nur ihr Mißbrauch zum
Nachtheil anderer und des allgemeinen Beſtens aufgehoben. Es wird aber hierdurch
die Stallfutterung des Viehes wohl groͤßtentheils zur unbedingten Nothwendigkeit, in-
dem kein Eigenthuͤmer ſeinen beſtellten Acker zu befriedigen verpflichtet iſt, ſondern ein
jeder, der ſein Vieh noch austreiben will, fuͤr allen Schaden einſtehen muß; ja ſogar
der einzelne oder die Gemeinde, die ihr Vieh austreibt, den Schaden zu erſetzen ge-
halten iſt, der in ihrer Nachbarſchaft durchs Vieh an einer Frucht geſchieht; wenn
gleich nicht erwieſen werden kann, daß das ihrige ihn veranlaßt habe.


Ob nun dieſe allgemeine Einfuͤhrung der Stallfutterung in jenen Staaten ſo
ſchnell moͤglich ſey, und der Viehſtand bei der ſtrengen Beobachtung dieſer Vorſchrif-
Q q 2
[308]Das Felderſyſtem.
ten nicht zum Nachtheile des Ackerbaues zu ſehr vermindert werden muͤſſe, iſt eine
Frage, die man ohne genaue Kenntniß der Lokalitaͤt nicht beantworten kann. Auch
ſind dadurch noch nicht alle Schwierigkeiten gegen die Einfuͤhrung eines verbeſſerten
Ackerſyſtems gehoben.


Muͤhſamer, aber auch von groͤßerer Wirkung und keinesweges unmoͤglich iſt der
allgemeine Umſatz der Aecker, wodurch einem jeden das Seinige an Grund und Bo-
den, nach gerechtem Erſatz der Quantitaͤt durch Qualitaͤt, in einer oder in einigen zu-
ſammenhaͤngenden Flaͤchen zugetheilt wird, die er dann befriedigen und nach ſeiner
Willkuͤhr benutzen kann. Hierdurch allein kann ſich der Ackerbau der Nation und
jedes Einzelnen zur hoͤchſten Vollkommenheit erheben, und dasjenige Syſtem in jeder
Wirthſchaft eingefuͤhrt werden, was dieſe Vollkommenheit bewirkt. Aber freilich
ſind die Hinderniſſe, die dieſem allgemeinen Ackerumſatze entgegen ſtehen, — viel-
leicht nicht ſo ſehr in phyſiſcher Hinſicht, als in moraliſcher und politiſcher — ſchwer
zu uͤberwinden, wo einmal vollkommene Eigenthumsrechte jeder Klaſſe der Grundin-
haber zugeſichert ſind.


Ein anderes freilich auch nur palliatives Huͤlfsmittel denke ich mir in folgender
Einrichtung, die nach dem Lokale verſchiedene Modifikationen leiden kann. Es werde
eine dreifeldrige Feldflur in neun gleiche Theile getheilt, und ſechs oder ſieben Jahre
hindurch — je nachdem die Weideberechtigung ausgedehnter oder beſchraͤnkter war
— jedem Eigenthuͤmer in jedem Schlage die willkuͤhrliche Benutzung ſeiner Acker-
ſtuͤcke uͤberlaſſen, ohne daß er darin durch irgend eine Vor- oder Nachhute, die im-
mer von geringem Belange iſt, geſtoͤrt werde. Nur verpflichte man ihn, daß er zu
der vorletzten Frucht im fuͤnften oder ſechſten Jahre duͤnge, mit der letzten Frucht aber
weißen Klee einſaͤe. In den uͤbrigen zwei oder drei Jahren kommt dann das Land
zur gemeinſchaftlichen Weide, welche durch ihre Qualitaͤt alle vorherige Brach- und
Stoppelweide bei weitem uͤbertreffen muß, und nach zuruͤckgelegten Weidejahren den
Acker zu einem weit beſſern Fruchtbau durch die Raſenfaͤulniß und den mehr konzen-
trirten Weideduͤnger geſchickt gemacht hat. Durch die mannigfaltigen freien Ver-
ſuche der Ackerbauer wird ſich bald die Rotation ergeben, welche nach der Beſchaffen-
heit des Bodens und den Wirthſchaftsverhaͤltniſſen die vortheilhafteſte ſey, und dieſe
wird von den meiſten ohne allen Zweifel eingefuͤhrt werden. Welche Schwierigkei-
ten dieſe Einrichtung haben koͤnne, — wenn ſie ernſtlich und mit Ueberlegung bei
[309]Das Felderſyſtem.
der Abtheilung der Schlaͤge, beſonders in Hinſicht der Wege, die moͤglichſt zu allen
Stuͤcken fuͤhren muͤſſen, betrieben wuͤrde — ſehe ich nicht ein.


§. 320.


Es ſind indeſſen in der Fruchtfolge der Dreifelderweirthſchaft ſelbſt auf Fluren,
die in Anſehung der Behuͤtung gemeinſchaftlich waren, ſchon oft Veraͤnderungen mit
allgemeiner Uebereinſtimmung der Intereſſenten vorgenommen worden. So ſind
mir verſchiedene Dorffelder bekannt, wo man 1) Brache, 2) Gerſte, 3) Erbſen,
4) Rocken, 5) Hafer, 6) Rocken und darnach wieder Brache hat, oder man duͤngt
1) zu Gerſte, nimmt 2) Rocken, 3) Brache, 4) Rocken, 5) Erbſen, 6) Gerſte,
7) Rocken, 8) Hafer, 9) Brache.


In ſehr ſtarkem Voden beſorgt man nach geduͤngter Brache von der Winterung
Lagerkorn, und ſaͤet deshalb zuerſt lieber Gerſte, von der man hier verſichert, daß ſie
ſich minder nachtheilig wie der Weizen lagere. Von der Dreifelderwirthſchaft aber
im Ganzen abzugehn entſchließt man ſich bei dem Allen nicht.


§. 321.


Die vierfeldrige Wirthſchaft iſt an einigen Orten ſchon ſeit undenklichen ZeitenDie vierfel-
drige Wirth-
ſchaft.

auf Gemeindefluren eingefuͤhrt. Man bant daſelbſt nach der Brache 1) Winterung,
2) Sommerung, 3) Winterung oder Sommerung, auch wohl gar in dieſem Felde
Erbſen, und haͤlt darnach wieder Brache. Letzteres iſt ein ſo unwirthſchaftliches
Verfahren, wie es ſich nur denken laͤßt, indem die Erbſen gehoͤrig beſtellt, eine vortref-
liche Vorfrucht zum Getreide abgeben, und der Acker keinesweges einer darauf folgen-
den Brache bedarf.


Es iſt ein vierfeldriges Syſtem aber auch von manchen privativen Gutsbe-
ſitzern fuͤr ſich ſowohl, als fuͤr ihre Bauern eingefuͤhrt worden, wovon ſich manche
ungemein große Wirkung verſprachen. Die Idee ſcheint mir auf einem Mißver-
ſtaͤndniſſe uͤber das vierſeldrige Syſtem der Englaͤnder zu beruhen. Denn es kam
beſonders ſeit der Zeit in Anregung, wie Friedrich der Große den Vorzug der
engliſchen Landwirthſchaft anerkennend, dieſe durch den Englaͤnder Brown und
einige nach England geſchickte Wirthſchaftsverſtaͤndige zuerſt auf ſeinen Domainen,
dann durch betraͤchtliche Unterſtuͤtzungen anderer unternehmender Gutsbeſitzer allge-
mein in ſeinen Staaten einfuͤhren wollte. Es war anfangs dabei auf ein Kleefeld an-
geſehen, außer der Brache, von deren Benutzung zugleich geſprochen wurde. Nach-
[310]Das Felderſyſtem.
mals aber wollte man die Getreidefruͤchte nacheinander nehmen, und nun im vierten
Felde Klee haben, welcher natuͤrlich noch ſchlechter, wie in der Dreifelderwirthſchaft
gerieth. Nun werden mehrentheils drei Getreidefruͤchte in ſo eingetheilten Feldern
gebaut, und dann Brache gehalten, und mir iſt nur ein einziges Beiſpiel eines Gu-
tes bekannt, welches wirklich auf einem Theile ſeiner Felder ſchon ſeit 25 Jahren den
Fruchtwechſel von 1) behackten Fruͤchten, 2) Gerſte, 3) Klee, 4) Winterung
betreibt.


§. 322.


Die fuͤnffel-
drige Wirth-
ſchaft.
Auch fuͤnf Felder findet man an einigen Orten bei Dorfgemeinden mit mannig-
faltiger Verſchiedenheit in der Folge der Fruͤchte. Wo nach der Brache 1) Winte-
rung, 2) Erbſen, 3) Winterung, 4) Sommerung gebaut wird, da gehoͤrt es nicht
zu den uͤbelſten, falls die Brache dann vollſtaͤndig bearbeitet wird. Mit kleinen Ab-
aͤnderungen koͤnnten dieſe vier- und fuͤnffeldrigen Syſteme leichter zu einem richtigen
Fruchtwechſel, als das dreifeldrige gebracht werden, indem der Futterbau einen ange-
meſſenen Platz darin findet.


Ueber die Verhaͤltniſſe worin die Dreifelderwirthſchaft in Anſehung der Arbeit,
des Duͤngerſtandes und des Ertrages in ſich ſelbſt und mit andern Wirthſchaftsſyſte-
men ſtehe, wird die allgemeine tabellariſche Ueberſicht aller Wirthſchaftsarten am
Schluſſe dieſes Kapitels mehreres Licht verbreiten.


Das Wechſelſyſtem.


Die Schlag-, Koppel-, Hollſteiniſche und Mecklenburgiſche
Wirthſchaft
.


§. 323.

Diejenige Wirthſchaftsart, wo der Acker eine Reihe von Jahren nacheinander
zum Fruchtbau und dann wiederum eine Reihe von Jahren zur Viehweide, zuwei-
len auch zum Heuſchlage, diente, iſt ſeit jeher von Deutſchen, Englaͤndern und
Italiaͤnern Wechſelwirthſchaft genannt worden, und verdient dieſen Namen
vorzuͤglich. Auch ich habe mich des Worts im erſten Bande meiner engliſchen Land-
wirthſchaft in dem Sinne bedient, und es iſt nicht meine Schuld, wenn man mit die-
[311]Das Wechſelſyſtem.
ſem Ausdrucke nachher ein anderes Fruchtfolgeſyſtem ausſchließlich hat bezeichnen
wollen und ſchlechthin dafuͤr angenommen hat. Man druͤckt ſich jetzt freilich gegen
die meiſten verſtaͤndlicher aus, wenn man die obigen Namen ſtatt Wechſelwirthſchaft
gebraucht. Aber dieſe ſind wieder zweideutig, und bezeichnen bei Andern nur eine
beſondere Gattung jenes Syſtems.


Unter Schlaͤgen verſtehen manche nicht ein zuſammenhaͤngendes Feld, ſondern
zuweilen getrennte Feldſtuͤcke, die aber in jedem Jahre auf gleiche Weiſe beſtellt wer-
den, oder die Ordnung, in welcher dieſe Feldſtuͤcke vertheilt ſind. Koppel hingegen
heißt bei ihnen ein zuſammenhaͤngendes Stuͤck, wenn gleich auf dieſem Stuͤcke in
einem Jahre verſchiedene Fruͤchte gebauet werden. Viele geben dieſen Namen nur
einem umzaͤunten Stuͤcke Landes. Andere wollen die Hollſteiniſche Wirthſchaft des-
halb ausſchließlich Koppelwirthſchaft, die Mecklenburgiſche aber Schlagwirthſchaft
nennen, weil dort Unzaͤunungen, hier keine gebraͤuchlich ſind. Die meiſten nehmen
in den Gegenden, wo dieſe Wirthſchaft eingefuͤhrt iſt, die Ausdruͤcke gleichbedeutend.
Ich denke mir unter Schlaͤgen die Vertheilung einer Feldflur nach einer gewiſſen
Fruchtfolge, ſo daß nach Ablauf der mit den Schlaͤgen gleichen Jahreszahl ein jeder
Schlag ſich wieder in dem Zuſtande befinde, worin er zu Anfange des Umlaufs war,
fordere aber nicht unbedingt den oͤrtlichen Zuſammenhang der Felder jedes Schlages,
welcher insbeſondere bei der Stallfutterung keinesweges noͤthig iſt; wo vielmehr un-
ter gewiſſen Verhaͤltniſſen, Trennungen in Hinſicht des Orts nuͤtzlich ſeyn koͤnnen.
Koppel aber nenne ich einen Schlag, der auch im oͤrtlichen Zuſammenhange ſteht.
Um alle Mißverſtaͤndniſſe zu vermeiden, und nicht bloß einigen einzelnen Provinzen,
ſondern allen Deutſchen verſtaͤndlich zu werden, nenne ich die Wirthſchaftsart, von
der wir jetzt reden, im Allgemeinen die Wechſelwirthſchaft mit Weide. Und
um ihre beſondern Abarten zu unterſcheiden, nenne ich ſie Koppelwirthſchaft, wenn
ſie nach der bisher gewoͤhnlichen landuͤblichen Art gefuͤhrt wird; und zwar Hollſteini-
ſche, wenn ſie mit uͤberwiegenden Weidejahren, und Mecklenburgiſche, wenn ſie mit
uͤberwiegenden Frucht- und Brachſchlaͤgen eingerichtet iſt.


§. 324.

Es iſt wahrſcheinlich, daß ſich dieſe Wirthſchaftsart im Norden noch aus denenGeſchichte der
Koppelwirth-
ſchaft.

Zeiten herſtammt, wovon Tacitus ſagt, arva per annos mutant et superest
ager
(Sie veraͤndern jaͤhrlich die Felder, und der Boden iſt uͤberfluͤſſig vorhanden).
[312]Die Koppelwirthſchaft.
Freilich ging man in jenen Zeiten wohl ohne alle Ordnung von einem Flecke des Bo-
dens zum andern uͤber, ſo wie der bisher angebaute erſchoͤpft war, und mit reichlichen
Fruͤchten nicht mehr lohnte. Denn es war aufzubrechender Boden, der zur Weide
gedient hatte, genug vorhanden. Wie aber bei vermehrter Bevoͤlkerung das Eigen-
thum Graͤnzen erhielt, ſah man ſich genoͤthigt, zu dem verlaſſenen Acker zuruͤckzukeh-
ren, fand, daß er durch die Ruhe und dem Weideduͤnger ſeine Kraft wieder erhal-
ten hatte, und ließ nun den ſpaͤter aufgebrochenen wieder zur Weide liegen. Von die-
ſer Wechſelung finden wir noch in manchen Gegenden Spuren, indem man die auf-
gepfluͤgten Ackerbeete unter alten Eichen noch deutlich erkennt. Wahrſcheinlich hatte
ſich dieſes Verfahren in dem noͤrdlichſten Theile von Deutſchland, der daͤniſchen Halb-
inſel erhalten, war daſelbſt zu einem regulaͤren Syſteme geworden, um ſich von
hieraus nun wieder auf benachbarte Provinzen zu verbreiten. Der Landdroſt von
der Luͤhe
lernte die Vorzuͤge dieſes Syſtems zu Anfange des vorigen Jahrhunderts
daſelbſt kennen, und ſing in den Dreißiger-Jahren deſſelben an, es auf ſeinen Guͤ-
tern in Mecklenburg, jedoch mit gewiſſen Modifikationen, einzufuͤhren. Er zog ſich
dadurch heftigen Widerſpruch, Streit, Spott und Feindſchaft zu, die nachher bei
Gelegenheit der Streitigkeiten mit dem Herzoge, wahrſcheinlich theils die Verfolgun-
gen veranlaßte, denen er unterlag, und die ſeine neue Wirthſchaft in Unordnung
brachten, und ſeine Vermoͤgensumſtaͤnde zuruͤtteten. Deshalb fand er lange Zeit nur
verſteckte Nachahmer, die das Syſtem mit verſchiedenen neuen Modifikationen ganz
in der Stille auf ihren Guͤtern einfuͤhrten, oͤffentlich aber wohl gar dagegen ſprachen.
Auf einmal kam es an den Tag, daß dieſes Syſtem auf vielen Guͤtern, die bei der
Dreifelderwirthſchaft in die hoͤchſte Erſchoͤpfung verfallen waren, und deshalb ihr
Duͤngerland auf eine immer kleinere Flaͤche hatten beſchraͤnken muͤſſen, durch dieſes
Syſtem gehoben, aufs neue in Kraft geſetzt und zu einem ungleich hoͤhern Ertrag ge-
bracht worden war. Waͤhrend und nach dem ſiebenjaͤhrigen Kriege erhielt es aber
erſt den allgemeinen Beifall, und verbreitete ſich uͤber den groͤßten Theil von Meck-
lenburg
und von da aus einzeln im benachbarte Provinzen. Aus dieſen Zeiten ſind
auch die erſten Schriften, welche wir daruͤber haben; z. B. „Roſenows Verſuche
einer Abhandlung vom Ackerbau in der Koppelwirthſchaft, Leipzig 1759.“ „Schu-
machers
gerechtes Verhaͤltniß der Viehzucht zum Ackerbau aus der Mecklenburgi-
ſchen Wirthſchaftsverfaſſung.“ „Gedanken von der Mecklenburgiſchen Wirthſchaft
und
[313]Die Koppelwirthſchaft.
und Ausfuͤhrungskunde von Denſow.“ „Von Fegeſack zur Aufnahme der Landwirth-
ſchaft, Berlin 1766.“


Die Vortheile, welche aus dieſer Wirthſchaftsart hervorgingen, insbeſondere
auf ſolchen Guͤtern, die einmal in einen Abfall ihres Duͤngerſtandes gekommen waren,
leuchteten nun einem jeden ſo ein, daß man dieſes Syſtem als das vollkommenſte un-
ter allen moͤglichen anſah, und ſich in dortigen Gegenden gluͤcklich pries, bei der gaͤnz-
lichen Abhaͤngigkeit der Bauern ſeine Aecker ohne Weitlaͤuftigkeit zuſammenziehen und
in Schlaͤge legen zu koͤnnen. Jetzt ſing man erſt den Werth des Grundes und Bo-
dens zu ſchaͤtzen an, wobei dann freilich mancher Bauer den ſeinigen ganz oder
zum Theil verlor.


§. 325.

So wie hier der Zufall dieſes Syſtem kennen lehrte, und ſeine Verbreitung be-
guͤnſtigte, verfielen doch auch in andern Gegenden denkende Koͤpfe auf daſſelbe. Die
vorzuͤgliche Kraft des geruheten Bodens, die Sicherheit und Groͤße der Ernten,
welche er giebt, und wiederum das reichliche Weidegras, was auf hohen Weiden,
die unerſchoͤpft einige Jahre lang vom Pfluge ruhen, gegen andere, die unaufgebro-
chen lange Jahre gelegen haben, hervorkommt, mußte aufmerkſame Beobachter auf
die Vortheile dieſes Wechſels leiten. Camillo Tarello in ſeinem Ricordo d’a-
gricultura
lehrte dieſes Syſtem, und zwar in ſeiner groͤßern Vollkommenheit, auf
rationelle Gruͤnde geſtuͤtzt. Nach ihm ſollte das Grasland mittelſt eines achtmaligen
Pfluͤgens aufgebrochen und zum Fruchtbau benutzt werden, ohne Duͤnger, es ſey
denn etwa Kalk, fruͤher darauf zu bringen, als mit der letzten Saat, unter welcher
Klee und zweckmaͤßige Graͤfer zu ſaͤen waͤren, und womit dann das Land eine Reihe
von Jahren zur Weide oder zur Futterung des Viehes liegen bleiben ſolle. Auch
Bertrand zu Orbe in der Schweiz lehrte in ſeinem élements d’agriculture
dieſes Syſtem, und bewies die Vorzuͤge des auf dem Acker entſtandenen Raſens vor
aͤltern Weiden, und wiederum die Fruchtbarkeit, welche die Raſenfaͤulniß den nachher
gebauten Fruͤchten gebe. Auch findet man es in der Schweiz und in einigen ſuͤdlichen
Gegenden Deutſchlands, ich weiß nicht ſeit wann, eingefuͤhrt.


§. 326.

Bei dem allen hat dieſes Syſtem viele Widerſpruͤche von andern erlitten, denen
es aber mehrentheils an einem vollſtaͤndigen Begriffe davon fehlte. Man glaubte,
Erſter Theil. R r
[314]Die Koppelwirthſchaft.
der Kornbau wuͤrde dadurch zu ſehr beſchraͤnkt, und hielt es fuͤr eine Schande der
Kultur, ſo vieles Land unbeſtellt liegen zu laſſen. Man glaubte, die Verminderung
der Arbeit ſei der einzige Grund des Beifalls, den es hin und wieder erhalten habe,
man berief ſich auf die Einziehung der Bauerhoͤfe in Mecklenburg, und verſicherte
ſomit, daß es durch verminderte Nahrung und verminderten Verdienſt der Menſchen
geradezu zur hoͤchſten Entvoͤlkerung des Staates fuͤhre.


Die Koͤnigliche Akademie der Wiſſenſchaften zu Berlin machte daher die Frage
uͤber die Anwendbarkeit der Koppelwirthſchaft, vorzuͤglich in der
Mark Brandenburg
, im Jahre 1791 zur Preisaufgabe, zu deren Beantwor-
tung ſehr viele Schriften einliefen; noch mehrere aber durch die uͤber ſelbige entſtan-
dene Streitigkeiten, beſonders durch die von dem Staatsminiſter Grafen von Herz-
berg
uͤber dieſen Gegenſtand gehaltene Vorleſung, worin er ſich gegen die Koppel-
wirthſchaft erklaͤrte, herauskamen. Dieſe Schriften ſind von verſchiedenem Gehalte,
und haben vielleicht ſaͤmmtlich in einzelner Hinſicht Verdienſt. Allein ſie ſtellen weder
die Verhaͤltniſſe der Wirthſchaften klar genug gegen einander, noch geben die meiſten
von ihnen eine hinlaͤnglich deutliche Anſicht von der Koppelwirthſchaft dem, der ſie
gar nicht kennt.


§. 322.

Das Weſentlichſte der Koppelwirthſchaft, welches aber von den Gegnern derſel-
ben am meiſten uͤberſehen worden, iſt, daß ſie ihren ſaͤmmtlichen Grund und Boden,
der dem Pfluge ſeiner phyſiſchen Beſchaffenheit nach einigermaßen unterworfen wer-
den kann, in ihrem Wechſel mit aufnimmt. Sie hat kein Fleckchen Landes, welches
ſie nicht kultivirt, wenn es der Kultur faͤhig iſt. Nur der zu feuchte, unabwaͤſſerliche
Boden iſt zu Wieſen; der zu ſteile und vielleicht zu abgelegene dem Holze gewidmet;
dann aber auch dieſer Benutzung ausſchließlich. Sie bedarf keiner Weide auf Wie-
ſen, oder benutzt dieſe wenigſtens nicht anders dazu, als in dem Falle, daß es ihnen
im Fruͤhjahre und Spaͤtherbſte voͤllig unſchaͤdlich waͤre. Jahre Holzung aber iſt voll-
kommen geſchloſſen, und kein Stuͤck Vieh unterdruͤckt den jungen Ausſchlag oder be-
nagt die aufgewachſenen Baͤume. Beſondere Weidereviere aber geſtattet ſie durchaus
nicht, ſondern Alles, was eine Reihe von Jahren zur Viehweide diente, kommt nun,
durch Weideduͤnger und Raſenfaͤulniß in Kraft geſetzt, eine andere Reihe von Jahren
[315]Die Koppelwirthſchaft.
zum Fruchttragen. Dagegen wird nun der abgetragene jedoch von rechtswegen nicht
erſchoͤpfte Acker niedergelegt, um dem Viehe Nahrung zu geben, und neue Kraͤfte
durch Graswuchs und Weideduͤnger zu erlangen.


Es iſt in vielen Faͤllen an ſich ſchon unrichtig, daß dieſe Wirthſchaft gegen die
Dreifelderwirthſchaft ihre Einſaat beſchraͤnke. Es giebt der Faͤlle viele, wo dieſe
beim Uebertritt in die Koppelwirthſchaft vermehrt worden iſt, indem das vormalige,
zur Erhaltung des Viehes unentbehrliche Weideland, insbeſondere der veroͤdete und
nur noch mit einzelnen ſtruppigen Baͤumen beſetzte Forſtgrund zu den Ackerſchlaͤgen
genommen ward, oft mit großem Gewinn fuͤr die Holzkultur ſelbſt.


Durch die reichere und kultivirte Weide aber iſt ſie nun im Stande, ſo viel meh-
reres Vieh zu halten, und es beſſer und mit groͤßerer Sicherheit zu ernaͤhren. Neben
der hoͤhern Benutzung deſſelben gewinnet ſie nun den zureichenden Duͤnger, und der
Acker erhaͤlt ſelbſt den auf der Weide fallenden, der bei der Felderwirthſchaft ſo gut
wie ganz verloren iſt, fuͤr den Fruchtbau. Da nun der Ertrag der Koͤrner ſo ganz
von der im Acker befindlichen Kraft abhaͤngt, ſo wird dieſer von derſelben Einſaat ſo
betraͤchtlich vermehrt, daß in den meiſten Faͤllen, auch bei wirklich verminderter Ein-
ſaat, ſolcher eher vergroͤßert als herabgeſetzt wird. Man hat es deshalb faſt allge-
mein zugeben muͤſſen, daß ein im Wechſel liegender Acker, bei gleicher Duͤngung
und Fruchtfolge, nach der Ruhe ein Korn mehr Ertrag gebe, welches als reiner Ge-
winn von großer Bedeutung iſt.


Dazu kommt nun aber die hoͤhere Benutzung, welche ſie aus dem Viehe zieht,
indem ſie dieſem den ganzen Sommer hindurch eine zureichende und ſich mehr gleich-
bleibende Weide geben, und faſt in jedem Falle wegen des groͤßern Umfanges oder
wegen der groͤßern Kraft derſelben weit mehreres Vieh halten kann. Die allge-
mein zugeſtandene hoͤhere Nutzung des Viehes kann alſo, wenn der Koͤrnerer-
trag ſich auch nur gleich bliebe, immer als Vortheil dieſer Wirthſchaftsart gegen
die Felderwirthſchaft betrachtet werden.


§. 327.

Das Verhaͤltniß, nach welchem der Acker zwiſchen Fruchtbau und Weide wech-
ſelt, iſt nun bei dieſen Wirthſchaften ſehr verſchieden, und aus dieſem verſchiedenen
R r 2
[316]Die Koppelwirthſchaft.
Verhaͤltniſſe mit allen ſeinen Nebenfolgen geht der mannigfaltige Unterſchied dieſer
Wirthſchaftsart hervor.


Unterſchied
zwiſchen der
Hollſteini-
ſchen und
Mecklenburgi-
ſchen.
Zuvoͤrderſt der Unterſchied zwiſchen den, der groͤßern Landuͤblichkeit wegen ſoge-
nannten Hollſteiniſchen und Mecklenburgiſchen Wirthſchaften.


Bei erſterer uͤberwiegt die Weide und Viehhaltung den Ackerbau, oder hat doch
einen merklich groͤßern Antheil am Ertrage des Ganzen, wie bei der Mecklenburgi-
ſchen; der Hollſteiner beackert nicht nur weniger Land, ſondern wendet auch weniger
Arbeit daran. Nach der urſpruͤnglichen, zwar nicht mehr allgemeinen, aber doch
noch haͤufigen Nationalwirthſchaft, wird keine vollſtaͤndige Brache gehalten, und fin-
det kein Sommerpfluͤgen ſtatt. Man hat ſich wenigſtens lange geſcheut, durch zu
ſtarkes Pfluͤgen die Grasnarbe und die Keime der Graͤſer zu zerſtoͤren, und den wil-
den Graswuchs fuͤr’s kuͤnftige zu ſchwaͤchen. Das Weideland wird daher nicht
mittelſt einer Brache umgebrochen, ſondern haͤufig gleich auf die erſte Furche
Hafer geſaͤet, oder bei mehr ſandiger Beſchaffenheit Buchweizen. Dieſen ſoge-
nannten Dreeſchhafer haben auch diejenigen — und wie ich glaube mit Grunde —
beibehalten, welche von der Nuͤtzlichkeit einer vollkommneren Bearbeitung uͤber-
zeugt, Brache nach demſelben halten. Auch bei dem Niederlegen des Landes
zur Weide vermeidet man gewoͤhnlich die zu ſtarke Auflockerung und Krautzer-
ſtoͤrung, pfluͤgt daher zu der letzten Frucht — gewoͤhnlich Hafer — abſichtlich
nur einmal, und nennt dieſen Hafer deshalb Hartlandshafer, weil das Land hart
dabei bleiben ſoll.


§. 328.

Die Hollſtei-
niſche.
Der Hollſteiner — es verſteht ſich, daß hier immer von der Mehrheit die
Rede iſt, indem man in Ruͤckſicht auf Einzelne in Hollſtein Wirthſchaften an-
trifft, die voͤllig nach Mecklenburgiſcher Art geſtaltet ſind — hat mehrere Schlaͤge
und einen laͤngern Umlauf (Roulirung, Turnus, Rotation). Er bauet gewoͤhn-
lich mehrere Getreideſaaten nacheinander, laͤßt dann aber den Acker um ſo laͤn-
ger wieder zur Weide liegen.


Das gewoͤhnlichſte Verhaͤltniß iſt in Hollſtein, daß ein Fuͤnftel Winterung,
ein Fuͤnftel Sommerung und drei Fuͤnftel Weide ſind. Wird Brache gehal-
[317]Die Koppelwirthſchaft.
ten, welches jetzt um ſo haͤufiger wegen des allgemein eingefuͤhrten Mergelns
geſchieht, ſo betraͤgt ſie doch nur ein Zehntel. Man nimmt dann gewoͤhnlich:


  • 1) Dreeſchhafer;
  • 2) Brache;
  • 3) Winterung;
  • 4) Sommerung;
  • 5) Winterung oder Sommerung, und dann fuͤnf Jahre Weide.

Unter 10 Schlaͤgen hat man ſelten oder nie. Man findet aber auch Abtheilun-
gen von 12, 13 und 14 Schlaͤgen, welche ihre Pflug- und ihre Weidejahre in einer
Folge nacheinander haben, und dann mit einem noch groͤßern Verhaͤltniſſe des Wei-
delandes zum Pfluglande. Denn mehr als fuͤnf Fruͤchte bauet man wohl nie hinter-
einander.


Zur Umlegung der Schlaͤge entſchließt man ſich in Hollſtein deshalb weniger wie in
Mecklenburg, weil jeder Schlag mit einer Befriedigung eingefaßt iſt, die aus Graben
und Wall beſteht, mit einer darauf gepflanzten Hecke beſetzt, die man Knick zu nen-
nen pflegt, und die man bei einer Wirthſchaft, die ſo vorzuͤglich auf Weide berech-
net iſt, fuͤr etwas ſo weſentliches haͤlt, daß manche den ganzen Unterſchied zwiſchen
Mecklenburgiſcher und Hollſteiniſcher Wirthſchaft in dieſen Knicken ſetzen. Weshalb
denn auch der Streit uͤber den Nutzen und Schaden dieſer Knicke ſo lebhaft gefuͤhrt iſt.


Sie werden jedesmal abgehauen, wenn die Koppel aufgebrochen wird, wachſen
dann waͤhrend des Getreidetragens langſam heran, und gewaͤhren waͤhrend der Weide-
zeit unleugbar vielen Nutzen.


Um dieſer Knicke willen, deren erſte Anlage muͤhſam und koſtſpielig iſt, ent-
ſchließt man ſich alſo zu einer Abaͤnderung der Koppeln nicht leicht, und auf Guͤtern,
wo die Zahl derſelben zu groß ſchien, hat man lieber eine oder die andere herausge-
nommen, und ſie auf eine beſondere Weiſe bewirthſchaftet; ungefaͤhr ſo, wie die
Mecklenburger ihre Nebenkoppel zu benutzen pflegen.


Da der Hollſteiner ungleich mehr Vieh haͤlt, wie der Mecklenburger, auch ſol-
ches im Sommer ſowohl als im Winter beſſer naͤhrt, ſo gewinnt er im Allgemeinen
weit mehrern Duͤnger und erhaͤlt ſein Land hierdurch neben der laͤngern Ruhe in weit
groͤßerer Kraft. Hierdurch gewinnt er der minderen Bearbeitung ungeachtet haͤufig
groͤßere, aber im Allgemeinen vielleicht minder ſichere Ernten.


[318]Die Koppelwirthſchaft.

Da dieſe Wirthſchaftsart in Hollſtein ſeit uralten Zeiten beſtand, und der Bo-
den dabei von Jahr zu Jahr an Kraft zunehmen mußte, ſo ſcheint ſeine Grundbe-
ſchaffenheit urſpruͤnglich ſehr gut zu ſeyn, obwohl ſie (es verſteht ſich, daß wir hier
nicht von den Niederungen oder Marſchen reden) in Anſehung ihrer eigentlichen
Erdmiſchung keine Vorzuͤge weder vor Mecklenburg noch vor vielen andern norddeut-
ſchen Provinzen hat. Aber Reichthum von Humus nnd Ueppigkeit der Vegetation
findet man haͤufig auf Boden, wo der Sand ſo praͤdominirt, daß er bei einer andern
Kultur nur das Bild der Unfruchtbarkeit darſtellen wuͤrde. Hieraus erklaͤrt ſich die
wunderbare Wirkung des aufgefahrenen merglichten Lehms, (eine Operation, wel-
che man jetzt unter die Eigenthuͤmlichkeiten der Hollſteiniſchen Wirthſchaft zaͤhlen
kann) die man in andern Gegenden vor verſtaͤrkter Miſtduͤngung in dem Maaße nicht
erwarten kann.


Auf die Molkerei, welche man in Hollſtein und MecklenburgHollaͤnderei
zu nennen pflegt, wird dort die groͤßte Aufmerkſamkeit verwandt, weil man im
Durchſchnitte rechnet, daß aus ſelbiger die Haͤlfte des reinen Ertrages der Wirth-
ſchaft, zuweilen ſelbſt mehr als aus dem Fruchtbau herauskomme.


Ueber die Benutzung der Schlaͤge werden wir bei der allgemeinen Ueberſicht der
Verhaͤltniſſe der verſchiedenen Wirthſchaftsarten gegeneinander das Weſentliche
angeben.


§. 329.

Die Mecklen-
burgiſche.
Der Mecklenburger verwendet dagegen eine ungleich groͤßere Aufmerkſamkeit auf
den Koͤrnerbau und die Beackerung des Bodens, und die Wirthſchaftsart iſt uͤber-
haupt verwickelter und mannigfaltiger bei ihm. Er haͤlt in jedem Umlaufe ein- oder
gar zweimal voͤllig reine Brache, die in der Regel im Herbſte ſchon umgebrochen und
einen ganzen Sommer hindurch mit großem Fleiße bearbeitet wird. Er hat deshalb
natuͤrlich weniger Weide und weniger Vieh, und dieſes wird im Sommer und Win-
ter ſchlechter genaͤhrt, weshalb der Viehertrag bei dieſer Wirthſchaft ungleich gerin-
ger, als bei der Hollſteiniſchen iſt.


Deshalb aber duͤngt er auch ſchwaͤcher, und ſucht den mangelnden Duͤnger zum
Theil durch ſtaͤrkere Beackerung zu erſetzen, nach welcher er freilich oft beſſere Korn-
ernten, als der Hollſteiner nach ſtaͤrkerer Duͤngung bewirkt, aber auch den Boden
[319]Die Koppelwirthſchaft.
mehr erſchoͤpft. Dieſen Duͤngermangel hat man indeſſen durch die ſorgfaͤltigſte Benu-
tzung des von der Natur erzeugten und aufbewahrten Duͤngers, vorzuͤglich des Mod-
ders, der ſich in Niederungen und Sinken ſeit Jahrtauſenden angehaͤuft hatte, und
zuweilen durch den Gebrauch der Waſſerkraͤuter, beſonders des dort ſogenannten
Tangs oder Porſts, mit vielem Fleiße zu erſetzen geſucht, und dadurch auf manchen
Guͤtern die Erſchoͤpfung des Bodens verhindert. Der Gebrauch des merglichten
Lehms verbreitet ſich in Mecklenburg zwar auch auf manchen in Kraft erhaltenen Guͤ-
tern ſehr nuͤtzlich, wird aber daſelbſt das Gluͤck nicht machen, wie auf dem [kraftrei-
chern]
Hollſteiniſchen Boden.


Wenn der Hollſteiner ſeine ſaͤmmtlichen Schlaͤge mehrentheils in einer Rotation
bewirthſchaftet, ſo trift man auf den Mecklenburgiſchen Guͤtern gewoͤhnlich mehrere
Schlagordnungen an, und man unterſcheidet folgende drei Arten.


§. 330.

1) Die Binnen- oder Hauptſchlaͤge. Zu dieſen iſt der beſſere ſeit jeher,Verſchiedene
Schlag-Ab-
theilungen.

auch ſchon bei der Dreifelderwirthſchaft, mehr in Duͤnger gehaltene Acker gewaͤhlt.
Sie liegen dem Hofe am naͤchſten, und ſtoßen entweder auf ſelbigen zu, oder ſind doch
durch kuͤrzere Wege damit verbunden. Sie machen den Hauptbeſtandtheil des Gutes
aus, und ihre Weide iſt mehrentheils dem nutzbaren Rindviehe beſtimmt.


2) Die Außenſchlaͤge. Sie enthalten das ſchlechtere oder mehr vernach-
laͤßigte und abgelegene Land, welches man bei der Felderwirthſchaft ſechs- und neun-
jaͤhriges Rockenland zu nennen pflegt, und ſie ſind entweder aus dieſen oder aus vor-
mals gemachten und erſchoͤpften Aufbruch entſtanden. Die Weide auf ſelbigem iſt fuͤr
das Rindvieh zu kaͤrglich, auch wohl zu entfernt, und deshalb fuͤr die Schaͤferei be-
ſtimmt, die der Hollſteiner in der Regel gar nicht hat, der Mecklenburger aus der
Dreifelderwirthſchaft beibehielt, ſie aber bis auf die neueſte Zeit ſehr vernachlaͤßigte,
und wohl hoͤchſt geringen reinen Ertrag davon hatte. Von rechtswegen ſollten dieſe
Außenſchlaͤge wenigſtens den Pferch der Schafe erhalten. Weil man deſſen aber fuͤr
die Binnenſchlaͤge mehrentheils zu beduͤrftig iſt, ſo wird er ihnen haͤufig auch entzogen,
und ſie erhalten gar keinen Duͤnger, ſondern muͤſſen aus der ſogenannten Ruhe einige
Saaten abtragen. Aber dieſe Ruhe hilft wenig, weil ſich kein Raſen darauf erzeugt
und alſo auch wenig Weideduͤnger darauf faͤllt.


[320]Die Koppelwirthſchaft.

3) Die Nebenkoppeln. Sie enthalten mehrentheils vorzuͤgliches und nah
am [Hofe] belegenes Land, ſind mehrentheils eingezaͤunt, und den Woͤrthen oder
Wurthen der Felderwirthſchaft gleich zu ſchaͤtzen. Ihr Zweck iſt hauptſaͤchlich, dem
Zug- und Haushaltsvieh Weide zu geben, welches letztere man von dem Hollaͤnderei-
vieh, welches mehrentheils verpachtet iſt, unterſcheidet. Dann dienen ſie aber auch
zum Futterbau und Heugewinnung, und werden auch deshalb wohl Kleekoppeln ge-
nannt. Jedoch werden ſie auch wechſelsweiſe zum Getreidebau benutzt. Manche ha-
ben ſie neuerlich nach der Regel der Fruchtfolge zu bewirthſchaften angefangen, und
insbeſondere die vierſchlaͤgige Rotation von 1) behackten Fruͤchten, 2) Gerſte,
3) Klee, 4) Winterung dafuͤr gewaͤhlt. Ueberhaupt findet aber keine allgemeine und
regulaͤre Bewirthſchaftung derſelben ſtatt, ſondern man behandelt ſie willkuͤhrlich nach
dem Bedarf eines jeden Jahres und zur Beihuͤlfe der Hauptſchlaͤge. Ihre Groͤße iſt
mehrentheils nach dem Verhaͤltniſſe des erforderlichen Zug- und Haushaltsviehes ein-
gerichtet, weil ſie urſpruͤnglich nur zu deſſen Weide beſtimmt waren.


Man konnte da naͤmlich die Zugochſen beſſer verpflegen und naͤher zur Hand ha-
ben, wenn man ſie brauchte. Gewoͤhnlich trifft man drei ſolcher Koppeln, wovon nach
der urſpruͤnglichen Einrichtung eine mit Getreide beſtellt, eine andere zu Heu gemaͤ-
het, eine dritte zur Weide gebraucht und ſo alle zwei oder drei Jahre damit gewechſelt
werden ſollte.


§. 331.

Nach dem Zuſtande, worin ſich die Schlaͤge befinden, heißen ſie 1) Weide-,
2) Saat-, 3) Brachſchlaͤge. Wo in dem Umlaufe zwei Brachen, eine unmittelbar
nach dem Aufbruch der Weide, eine andere zwiſchen den Saaten gehalten wird, da
heißt erſtere Raubrache, gruͤne Brache, Dreeſchbrache, Ruhebrache,
Altbrache
, und man ſagt dann, der Acker trage, weil er in der Regel hier keinen
Miſt erhaͤlt, aus der Ruhe, richtiger vermoͤge der Raſenfaͤulniß. Die andere heißt
Muͤrbebrache, Schwarzbrache, neue Brache, und weil ſie geduͤngt wird,
Miſt- oder fette Brache.


§. 332.

Roulirung der
Schlaͤge.
Dieſe Schlaͤge machen bei der Hollſteiniſchen ſowohl als Mecklenburgiſchen
Wirthſchaft einen Zirkel oder Umlauf, ſo daß alle Jahre einer in die Stelle des
andern
[321]Die Koppelwirthſchaft.
andern tritt. Dieſer Umlauf dauert ſo viele Jahre als Schlaͤge ſind, und im Jahre,
nach vollendetem Umlaufe, muß jeder Schlag ſich an der Stelle und in dem Zuſtande
finden, worin er zu Anfange deſſelben war. Daraus folgt dann auch, daß jedes
Jahr gleich viele Schlaͤge jeder Art vorhanden ſind. Dies bewirkt dann die ſo nuͤtz-
liche Gleichheit und Regularitaͤt der Wirthſchaft durch alle Jahre, welche die Ueber-
ſicht nicht nur ſo ſehr erleichtert, ſondern auch einen gleichmaͤßigen Ertrag aus den
verſchiedenen Zweigen der Wirthſchaft ſichert; ſo daß ſich die Ordnung und der Etat
bei keiner Wirthſchaftsart mit geringerer Muͤhe beachten und beſtimmen laͤßt, als bei
dieſer, wenn ſie einmal gehoͤrig eingerichtet worden. Dagegen aber iſt auch die Ein-
richtung bei keiner Wirthſchaftsart ſchwieriger und erfordert groͤßere Ueberlegung, weil
nachher eine jede Abaͤnderung, ohne totale Abaͤnderung des Ganzen, kaum moͤglich
iſt, und die vorige Ordnung gaͤnzlich zerſtoͤrt.


§. 333.

Wo es irgend moͤglich iſt, legt man die Schlaͤge nach ihren Nummern undVerbindung
der Koppeln
nach ihrer
Nummer.

nach ihrer Folge auch oͤrtlich in einem Kreiſe, ſo daß z. B. bei 11 Schlaͤgen No. 11.
wiederum mit No. 1. graͤnze. Dadurch erreicht man, daß die Weideſchlaͤge nebenein-
ander liegen, das Vieh ſie entweder ſaͤmmtlich uͤbergehen, oder doch, ohne Wege zu be-
treten, von einer zur andern kommen koͤnne. Auch laͤßt man eine und dieſelbe be-
friedigte Koppel, in welcher das Vieh die Nacht zubringt, ſo lange ſie zu Graſe liegt,
um neue Befriedigungen zu erſparen, zur Nachtkoppel dienen; welches aber andere
verwerfen, weil dieſe Koppel dadurch in Anſehung des Weideduͤngers auf Koſten der
uͤbrigen beguͤnſtigt wird; es ſey denn, daß man eine ſolche Koppel vor andern zu ver-
beſſern beſondere Urſach habe. Ueberdies iſt das Zuſammenhaͤngen der Weidekoppeln
wegen der Viehtraͤnken von Wichtigkeit, indem man dann mit einer fuͤr 2 oder 3 Kop-
peln ausreichen [kann]. Da dieſe Viehtraͤnken nicht immer leicht einzurichten ſind, ſo
erfordern ſie bei der oͤrtlichen Einrichtung der Schlaͤge viele Ruͤckſicht.


§. 334.

In der Regel ſoll der Flaͤcheninhalt der Schlaͤge gleich ſeyn. Man hat aberGleichheit der
Koppeln.

haͤufig bei ungleichem Boden die ſchlechtern nach Verhaͤltniß groͤßer gemacht, um wo
moͤglich gleichen Koͤrnerertrag und gleiche Weide in jedem Jahre zu haben. Weil der
Erſter Theil. S s
[322]Die Koppelwirthſchaft.
ſchlechtere, mehrentheils ſandigere Boden leichter zu bearbeiten iſt, ſo wird auch der
Unterſchied der Arbeit nicht merklich. Und weil man auch der Guͤte des Bodens nach
die Einſaat zu vermehren und zu vermindern pflegte, ſo war auch darin die von aͤltern
Oekonomen ſo hoch geſchaͤßtzte Gleichheit. Allein an Duͤnger fehlte es nun um ſo mehr,
da dieſer ſchwaͤcher auf den Acker einer groͤßereu Koppel geſtreut werden kann, un-
geachtet der ſchlechtere Boden deſſelben um ſo ſtaͤrker bedarf, wenn er gleichmaͤßig tra-
gen ſoll. Man hat ſich daher mehrmals genoͤthigt geſehen, von dieſen groͤßern
Schlaͤgen den ſchlechtern Theil anders zu behandeln, ihn laͤnger zu Graſe liegen zu
laſſen, weniger Fruͤchte davon zu nehmen, und ihn nur bei einigen Saaten als Sup-
plement zu gebrauchen. Oder aber man hat ſich vermittelſt der Nebenkoppeln gehol-
fen, und in dem Jahre, wo dieſer groͤßere und ſchlechtere Schlag zur Duͤngung kam,
keine Nebenkoppel geduͤngt, um deſto mehr auf jenen verwenden zu koͤnnen.


§. 335.

Wenn ſonſt der Boden verſchieden iſt, und man ihn dennoch in eine Rota-
tion nehmen will, ſo richtet man es ſo viel moͤglich ſo ein, daß jeder Schlag einen
faſt gleichen Theil von jeder Art des Bodens erhalte. Dies macht oft viele Schwie-
rigkeit, und noͤthigt, den Koppeln andere Formen zu geben, wie man es in geome-
triſcher Ruͤckſicht thun wuͤrde. Einen kleinern Fleck ſchlechten Bodens, den man der
Oertlichkeit wegen mit in einem Hauptſchlag nehmen muß, ſucht man durch ſtaͤr-
kere Duͤngung, oder beſſer durch Befahren mit einer fruchtbaren Erdart, zu
verbeſſern.


Zuweilen hat man es noͤthig geſunden, einen Schlag von durchaus ſchlech-
terer Beſchaffenheit doch mit in die Rotation zu nehmen, ihn aber zu ſchonen,
und wie man es nennt derouliren zu laſſen. Man laͤßt ihn naͤmlich ein Jahr
laͤnger zur Weide liegen, und greift dagegen einen andern, der es ertragen kann,
vor. Erſterer traͤgt dann in der Rotation eine Ernte weniger; letzterer aber hat
eine kuͤrzere Ruhe und traͤgt eine Ernte mehr, wodurch denn natuͤrlich jenem
aufgeholfen, dieſer aber geſchwaͤcht wird. Es iſt ein Nothbehelf, der nur mit
großer Vorausſicht angewandt werden darf, gemißbraucht aber die ganze Wirth-
ſchaft auf mehrere Rotationen in Unordnung bringen kann. Man hat beſonders
darauf zu achten, daß Paͤchter, denen dieſer Kunſtgriff ungemein vortheilhaft ſeyn
[323]Die Koppelwirthſchaft.
kann, ſich ſolchen nicht erlauben, wenn nicht die ganze Einrichtung ſchon bei der
Anlage hierauf berechnet war. Man ſagt, daß auch viele habſuͤchtige Eigenthuͤ-
mer ſelbigen in den gluͤcklichen Ausfuhrjahren des Getreides in Mecklenburg ge-
braucht haͤtten.


§. 336.

Die Lage der Koppeln haͤngt alſo oft von der Oertlichkeit, von der FigurLage der Kop-
peln.

des ganzen Areals und von der Lage des Wirthſchaftshofes ab. Aber es duͤrfen
auch andere Hinſichten nicht vergeſſen werden, die oft eine viel buntere Einthei-
lung begruͤnden, als der Figur nach noͤthig ſcheint. Die vollkommenſte Lage der
Koppeln iſt ohne Zweifel die, wenn ſie in einem ganzen oder halben Zirkel um
den Hof herum liegen, ſich zunaͤchſt an denſelben, keilfoͤrmig zulaufend, faſt ver-
einigen, und dann immer weiter ausbreiten. Man pflegt dies eine faͤcherfoͤrmige
Lage oder en eventail zu nennen. Hierzu iſt aber eine guͤnſtige Lage des Ho-
fes faſt nothwendig, und eine ziemliche Gleichheit nebſt ununterbrochenem Zu-
ſammenhange des Ackerlandes.


§. 337.

Am beſten iſt es, wenn jede Koppel nur mit vier Seiten begrenzt iſt, undFigur der
Koppeln.

keine Winkel hat, die immer die Beackerung erſchweren. Ein regulaͤres Qua-
drat oder Oblongum waͤre allerdings vorzuziehn, kann aber bei jener Lage nicht
ſtatt finden, und die Form eines abgeſtumpften Triangels hat auch wenige
Nachtheile.


Gar zu ſchmal duͤrfen ſie nicht ſeyn und auch nach dem Hofe zu nicht wer-
den, weil dies das Querpfluͤgen erſchwert, einen Uebertritt auf den angraͤnzenden
Schlag oder eine Anwende, die man gern vermeidet, nothwendig macht. Auch
wird bei einer ſehr langen und ſchmalen Geſtalt die Graͤnze mit dem nebenlie-
genden verlaͤngert, und es iſt folglich eine groͤßere Befriedigung noͤthig, oder das
Zuruͤckhalten des Weideviehes wird ſchwerer.


§. 338.

Eine voͤllig tadelloſe Anlage iſt nur ſelten wegen der einmal vorhandenen
Hoflage und wegen der Figur des Ganzen moͤglich. Man muß haͤufig die Kom-
S s 2
[324]Die Koppelwirthſchaft.
munikation der Koppeln mit dem Hofe durch einen oder mehrere gemeinſchaftliche
Wege bewirken, und die Koppeln nur auf einen ſolchen Weg zuſtoßen laſſen. Nur
muß man es moͤglichſt vermeiden, daß nicht eine Koppel hinter der andern liege, und
zu jener nicht anders zu gelangen ſey, als uͤber dieſe. Auch muß man auf dem moͤg-
lich geradeſten Wege und nicht durch weite Umſchweife auf eine jede kommen koͤnnen.


§. 339.

Gleichmaͤßige
Entfernung
vom Hofe.
Daß die Entfernung der einen gegen die der andern nicht zu groß ſey, und dar-
aus eine große Ungleichheit in den Arbeiten jedes Jahres entſtehe, iſt moͤglichſt zu
verhuͤten, aber nicht immer iſt die Moͤglichkeit vorhanden. Wenn die Feldmark eine
lange ſchmale Figur bildet, und der Hof obendrein an einer ſchmalen Seite liegt, ſo
iſt das Uebel unabaͤnderlich.


Es iſt ſonſt die Regel, einen Schlag nicht zu theilen und aus mehreren Koppeln
beſtehen zu laſſen. Wenigſtens iſt dies bei der Weidewirthſchaft ſehr wichtig, obwohl
gleichguͤltiger und oft rathſamer bei der Stallfuͤtterung.


Bei obiger Lage indeſſen koͤnnte man ſich vielleicht dadurch helfen, daß man
z. B. bei 7 Schlaͤgen 14 Koppeln machte, und ein jeder Schlag ſeine erſte Koppel ſo
viel naͤher liegen haͤtte, als die andre weiter zuruͤckliegt. Es verſteht ſich, daß die
Schlaͤge nicht zu klein ſeyn duͤrften.


§. 340.

Nothwendige
Abweichungen
von der Re-
gel.
Haͤufig iſt es aber auch wegen der phyſiſchen Beſchaffenheit des Areals nicht
moͤglich, die Schlaͤge zuſammenhaͤngend zu machen, weil ſie durch Baͤche, Bruͤche,
Moore und Seen unterbrochen werden. Hier iſt die Verſchiedenheit unendlich, und
man muß die allgemeinen Regeln beobachten, ſo viel wie es moͤglich iſt. Bei langer
Ueberlegung und haͤufiger Betrachtung der Flaͤche ſowohl in der Natur als auf
der Charte verfaͤllt man auf mancherlei Ideen, worunter man dann die in den
meiſten Ruͤckſichten moͤglichſt beſte waͤhlen muß, ohne abſolute Vollkommenheit zu
verlangen. Wenn ſolche Stellen nicht breit ſind, ſo geht man mit den Graͤn-
zen der Schlaͤge gewoͤhnlich gerade hindurch, und ſucht die Verbindung durch
Bruͤcken oder Daͤmme zu erhalten. Wo dies aber nicht angeht, muß man Waſſer
oder ſumpfige Niederungen zu Graͤnzen der Schlaͤge annehmen.


[325]Die Koppelwirthſchaft.
§. 341.

Wo es irgend moͤglich iſt, macht man die noͤthigen Abzugsgraͤben auch zuGraͤben und
Wege.

Graͤnzgraͤben der Koppeln. Ein Gleiches iſt mit den Wegen der Fall, die man
gern mit Graͤben einfaßt und in moͤglichſt gerader Linie legt, um weniger Land
zu verlieren, und den kuͤrzeſten Weg von einem Punkte zum andern zu haben.
Da indeſſen zu jeder Koppel ein Weg fuͤhren muß, und man ihn ungern durch
eine andere Koppel hindurch legt, ſo werden zuweilen Umwege nothwendig.


§. 342.

Die Lage des Bauerfeldes macht, wo der Wirthſchaftshof mit dem DorfeSchwierigkei-
ten, welche
das Bauerfeld
oft macht.

zuſammenhaͤngt, am meiſten Schwierigkeit. In Mecklenburg, wo man noch un-
beſchraͤnkter Herr der Feldmark war, hat man die Doͤrfer haͤufig ausgebauet,
und ihnen ihre Felder da angewieſen, wo ſie der Einrichtung des Hoffeldes nicht
entgegen waren. Wo der Gutsherr das Eigenthum der Bauerlaͤnderey verloren
hat, ohne daß eine den Ackerbau beguͤnſtigende Geſetzgebung das Zuſammenlegen
und Austauſchen der Laͤndereyen verſtattet, muß man ſich durch manche Schwie-
rigkeiten hindurchwinden.


§. 343.

Iſt der Boden ſo abwechſelnd verſchieden, daß man ihn in einer Rota-
tion nicht zweckmaͤßig benutzen kann, ſo muß man mehrere Rotationen machen,
und in dem Falle iſt doch mehr auf die Gleichheit des Bodens, als auf die
Oertlichkeit der Schlaͤge zu ſehn. Da kommen dann, ſo wie ſich der Boden
aͤndert, die Koppeln verſchiedener Rotationen untereinander zu liegen, und durch-
kreuzen ſich oft ſonderbar. Eine gute Einrichtung hier zu machen, erfordert am
meiſten Ueberlegung, und man muß es bei der Weidewirthſchaft wo moͤglich ſo
einrichten, daß die graͤnzenden Koppeln verſchiedener Rotationen in denſelben
Jahren zur Weide zu liegen kommen.


Iſt der Boden eines Gutes haͤufig abwechſelnd, und dabei von ſolcher Guͤte
und Kraft, daß er eine zweckmaͤßige, obgleich ſehr complizirte Bewirthſchaftung reich-
lich lohnen wuͤrde, ſo muͤſſen ſeine Rotationen ſo vervielfaͤltigt werden, daß man die
Wirthſchaft kaum mehr in dieſe Kategorie bringen kann.


[326]Die Koppelwirthſchaft.
§. 344.

Die Zahl der
Schlaͤge.
Zuvoͤrderſt alſo entſteht die Frage, in wie viele Rotationen, und dann, in
wie viel Schlaͤge jeder Art ein Gut zu legen ſey. Man hat dieſe Zahl der
Schlaͤge in Mecklenburg fuͤr das Hauptproblem der Landwirthſchaft gehalten, und
ſehr lebhaft daruͤber geſtritten, welche Zahl die vortheilhafteſte ſey. Natuͤrlich
hat man ſich nicht daruͤber verglichen, und wird ſich nie daruͤber vergleichen koͤn-
nen, weil die Verhaͤltniſſe, wovon dieſe Zahl abhaͤngt, allenthalben verſchieden
ſind. In jedem gegebenen Falle aber die zweckmaͤßigſte Zahl zu treffen, iſt frei-
lich von großer Wichtigkeit.


§. 345.

Abtheilungen
der Schlaͤge.
Die Groͤße der Feldmark, ihre Form, ihre Lage gegen den Hof, ihre Unter-
brechungen und die Verſchiedenheit des Bodens entſcheiden zuvoͤrderſt, ob alles in
eine Rotation gebracht werden koͤnne, oder ob es in mehrere in Binnen- und in
Außenſchlaͤge gelegt werden muͤſſe. Die Anlegung von Vorwerken oder beſon-
dern Wirthſchaftshoͤfen fuͤr abgelegene Theile eines großen Gutes hat in Mecklen-
burg
zu wenig Beifall gefunden, und die Feldfluren ſind fuͤr einen Hof faſt zu groß.
Deshalb hat man haͤufig ſolches Land zu Außenſchlaͤgen, d. h. zu vernachlaͤßigten
Acker machen muͤſſen, was ſeiner natuͤrlichen Guͤte nach dies Schickſal nicht verdiente,
und wo es faſt allein auf die Errichtung eines Wirthſchaftshofes ankaͤme, um es nach
einiger Zeit mit den Binnenſchlaͤgen in gleichen Ertrag zu ſetzen.


Dieſe Außenſchlaͤge werden ihrer Entfernung wegen ſehr vernachlaͤßigt, wenig
oder vielmehr gar nicht geduͤngt, und ſind hauptſaͤchlich zur Schafweide beſtimmt.
Dazu paſſen ſie auch freilich in ihrem jetzigen Zuſtande noch am beſten, indem die
Schafe nicht nur bei hinlaͤnglichem Raume mit ſchlechter Weide vorlieb nehmen, ſon-
dern auch abgetragenes Land durch ihren Weideduͤnger mehr wie das Rindvieh verbeſ-
ſern, wenn es lange dreeſch liegt. Wenn dieſe Schlaͤge den ihnen zukommenden
Huͤrdenſchlag erhalten, ſo iſt dieſer am angemeſſenſten fuͤr ſie, weil an eine Miſtauf-
fuhr, des weiten Weges halber, kaum zu denken iſt.


§. 346.

Nebenkop-
peln.
Die Nebenkoppeln ſind oft zur Aufhelfung einer Wirthſchaft und um
Gleichgewicht darin zu erhalten unentbehrlich. Sie muͤſſen den Viehſtand aufhelfen
[327]Die Koppelwirthſchaft.
und durch ihre groͤßere Futterproduktion den ſaͤmmtlichen uͤbrigen Acker in Kraft erhal-
ten. Wo ſie [fehlten], hat man zuweilen einen Hauptſchlag aus der Rotation genom-
men, und ihn in ſolche Nebenkoppelnzertheilt.


§. 347.

Bei der Ausmittelung der Schlagzahl in der Hauptrotation muß RuͤckſichtHauptſchlaͤge.
genommen werden:


1) Auf die Art des Bodens. Der ſandigere Boden verbeſſert ſich durch
laͤngere Ruhe mehr, als durch haͤufiges Pfluͤgen, und eine oͤftere und ſtarke Brach-
bearbeitung nutzt ihm wenig, kann ihm vielmehr ſchaͤdlich werden. Er braucht
aus dem Dreeſche nicht vor Winter umgebrochen zu werden, ſondern es iſt
mehrentheils fruͤh genug, wenn dieſes in der Mitte des Sommers geſchieht. Er
kann aber auch ohne Sommerpfluͤgen im Jahre des Umbruchs nach Hollſteiniſcher
Art beſtellt werden, am vortheilhafteſten mit Buchweizen, welcher ihn faſt beſſer zur
Winterung vorbereitet, wie die Brache. Der ſtarklehmige Boden hingegen wird nur
durch haͤufiges Sommerpfluͤgen zu großer Fruchtbarkeit gebracht. Deshalb muͤſſen
die Brachen vermehrt werden, ſo wie der thonige Beſtandtheil des Ackers zunimmt.
Die Weide aber kann auf eine kleinere Flaͤche eingeſchraͤnkt werden, weil dieſer Bo-
den grasreicher iſt. Wenn man viele Getreideſaaten nacheinander naͤhme, wuͤrde
er zu ſehr verwildern, und bei einer langen Weide ſich zu ſehr binden. Iſt der Bo-
den kaltgruͤndig, mit einer undurchlaſſenden thonigten Unterlage der Feuchtigkeit
ausgeſetzt, ſo kann es der Fall ſeyn, daß man ihn wirklich vortheilhafter laͤnger zur
Weide oder zur Heugewinnung als zum Getreidebau benutzt, beſonders wenn er gut
durchduͤngt iſt, und einen Stamm von guten Graͤſern in ſich hat. Wenn einzelne
Strecken dieſer Art zwiſchen den Koppeln liegen, ſo werden ſie zuweilen mit den uͤbri-
gen nicht zugleich umgebrochen, ſondern dienen zu Wieſen, wenn die Koppeln ſchon
Korn tragen, und man nimmt ihnen dann eine oder zwei Fruͤchte weniger, zuweilen
nur Hafer ab.


2) Auf die Quantitaͤt des zur Ausduͤngung einer Brache erfor-
derlichen Miſtes und die moͤgliche Gewinnung deſſelben
. Die
Miſtbrache ſoll naͤmlich ausgeduͤngt werden, und ihre Groͤße muß ſich alſo nach dem
Duͤngergewinn der Wirthſchaft richten. Dieſen hat man, wie allenthalben, auch in
[328]Die Koppelwirthſchaft.
Mecklenburg mehrentheils nach der Kopfzahl des Viehes berechnet, ſich aber auch
eben ſo oft, wie anderwaͤrts, betrogen. Man hat in Mecklenburg ziemlich allgemein
angenommen, daß ein Stuͤck Vieh den Duͤnger zu 100 ſechzehnfuͤßigen Quadratruthen
gebe. So viel Stuͤck Vieh alſo, ſo viel 100 Quadratruthen Brache. Wenn nun
ein Stuͤck Vieh die Weide auf 300 Quadratruthen verlangte, ſo mußten, um einen
Morgen zu beduͤngen, 300 Quadratruthen Weide da ſeyn. Verlangte es nach der Be-
ſchaffenheit des Bodens oder nach der Erſchoͤpfung deſſelben mehr an Weide, ſo
mußte auch die Zahl der Weidekoppeln vermehrt werden. So haben viele gerechnet,
und glaubten recht gruͤndlich gerechnet zu haben. Allein die Quantitaͤt des Miſtes —
denn nur der Wintermiſt koͤmmt hier in Betracht — ergiebt ſich weder aus der
Weide, noch aus der Kopfzahl des Viehes, ſondern allein aus der Quantitaͤt des
gewonnenen und oͤkonomiſch verwandten Futters. Es koͤmmt alſo auf den Stroh- und
Heugewinn vorzuͤglich an, bei welcher Zahl und Rotation der Schlaͤge die Brache
genugſam ausgeduͤngt werden koͤnne, und dann kommt erſt die Zahl des Viehes in
Betracht, welche dieſes am vortheilhafteſten verzehrt, und nun muß berechnet werden,
wie viel es an Weide beduͤrfe, um neben dem Duͤnger den moͤglich groͤßten Nutzen zu
geben. Alſo nicht bloß, wie manche angegeben haben, iſt hier auf die Beſchaffenheit
und die mehrere oder mindere Graswuͤchſigkeit des Ackers ſelbſt, ſondern weit mehr
auf die Quantitaͤt und Qualitaͤt der Wieſen und der etwa zum Futtergewaͤchsbau ge-
nutzen Nebenkoppeln zu ſehen. Oder aber es muß auch Winterfutter in einem der
Hauptſchlaͤge gebaut und ſomit die Zahl der Schlaͤge um eine vermehrt werden. Dies
findet man aber bei den gewoͤhnlichen Koppelwirthſchaften ſelten, und kann auf ge-
woͤhnlichem Boden faſt nur bewerkſtelliget werden, wenn man die Regel des Frucht-
wechſels befolgt, indem nach drei und mehreren Kornernten der Acker in keinem dem
Klee guͤnſtigen Zuſtande zu ſeyn pflegt.


3) Auf die Arbeit. Dieſe vermehrt ſich mit der Staͤrke der einfachen oder
doppelten Brachen, und vermindert ſich bei dem laͤngern Dreeſchliegen. Es kommt
alſo in Betracht, ob vermehrtes Arbeitsvieh nutzbar zu halten oder eine Beſchraͤn-
kung deſſelben vortheilhafter ſey.


4) Auf die Berechnung und Vergleichung des Ertrages aus
dem Koͤrnergewinn und der Viehnutzung
. Wenn die Ausſaat vermin-
dert wird, ſo verringert ſich der Koͤrnerertrag nicht in gleichem Verhaͤltniſſe, indem er
nach
[329]Die Koppelwirthſchaft.
nach einer laͤngern Ruhe, insbeſondere auf loſerm Boden, um ſo ſtaͤrker zu ſeyn
pflegt, oder wenigſtens nicht in dem Maaße, daß er nicht zuweilen durch hoͤhere
Viehnutzung und erſparte Arbeitskoſten genugſam wieder erſetzt wuͤrde.


5) Auf das Verhaͤltniß der Wieſen, ob naͤmlich von ſelbigen ſo
viel Heu gewonnen werde, daß nach Abzug deſſen, was das Arbeitsvieh bedarf,
fuͤr das auf die Weide zu haltende Nutzvieh genug zur Winterfutterung uͤbrig
bleibe, und auch der erforderliche Duͤnger daraus erzeugt werden koͤnne.


Endlich 6) wie oben geſagt, auf die Groͤße des Gutes, die Lage des Feldes
und die Verſchiedenheit des Bodens. Die vortheilhafte Lage des Hofes gegen die
Feldmark kann zuweilen einen Grund abgeben, die Zahl der Schlaͤge mehr ein-
zuſchraͤnken, weil ſie ſonſt da, wo ſie ſich dem Hofe naͤhern, zu ſchmal wer-
den wuͤrden.


§. 348.

Die gewoͤhnlichſten Einrichtungen der Schlagordnung ſind folgende:Mecklenbur-
giſche Schlag-
eintheilung.


Die Sechsſchlaͤgige. Sie hat eine große Brache, bauet drei Fruͤchte
nacheinander, und hat zwei Weideſchlaͤge. Sie iſt beliebt auf denen Guͤtern,
welche reichliche Wieſen und fruchtbaren Weidegrund beſitzen. Sie bedarf des
Duͤngers viel, theils wegen der Groͤße der Brache, theils weil eine zweijaͤhrige
Ruhe die Kraft des Bodens minder wirkſam, wie eine laͤngere herſtellt. Wo man
ſie auf ſchwaͤchern Guͤtern des ſtaͤrkern Kornbaues wegen einfuͤhrte, iſt der Erfolg
ſchlecht geweſen.


Die Siebenſchlaͤgige hat eine Brache, drei Getreide- und drei Weide-
ſchlaͤge. Sie iſt jetzt eine der beliebteſten, indem ſich das Land, wie man zu ſagen
pflegt, in drei Jahren genugſam ausliegt, mit dem dritten Jahre im ſtaͤrkſten
Graswuchſe ſteht, die Brache leichter wie in der vorigen ausgeduͤngt werden kann,
und zur Abtragung von drei Ernten gerade die noͤthige Kraft erhaͤlt. Sie kann
zwar mit mindern Wieſen wie die vorige ausreichen, jedoch nicht ohne einen be-
traͤchtlichen Heugewinn. Es haben ſie neuerlich einige mit vier Kornſchlaͤgen zu
benutzen angefangen, welches aber ohne hoͤchſt fruchtbare Weide oder Futterbau
in Nebenkoppeln Erſchoͤpfung herbeifuͤhren muß, es ſey denn, daß man eine
verbeſſerte Fruchtfolge waͤhle. Von dieſer koͤnnen wir erſt in der Folge reden, und
haben hier nur die gewoͤhnliche bei Aufzaͤhlung der Schlagordnungen im Sinne.


Erſter Theil. T t
[330]Die Koppelwirthſchaft.

Die Achtſchlaͤgige hat gewoͤhnlich eine Brache, vier Getreide- und drei
Weideſchlaͤge. Sie erfordert zu ihren vier Saaten eine ſtaͤrkere Duͤngung, wel-
che nur aus einem betraͤchtlichen Heugewinn hervorgehen kann, indem das Stroh
der dritten und vierten Saat ſehr abnimmt. Man trift ſie auch mit vier Weide-
und drei Getreideſchlaͤgen auf Guͤtern an, die ſich von ihrer Erſchoͤpfung erholen
muͤſſen, oder auch bei den Rotationen beſſerer Außenſchlaͤge.


Die Neunſchlaͤgige. Gewoͤhnlicherweiſe hat ſie eine Brache, vier Ge-
treide- und vier Weideſchlaͤge. Unter den Schlagordnungen mit einfacher Brache
hat ſie dieſe am kleinſten, und da das Land in der erwaͤhnten Ordnung vier Jahre
gelegen, ſo bedarf ſie des Duͤngers am wenigſten. Sie kann ſich alſo mit einem
geringern Wieſenverhaͤltniſſe behelfen, wird dann aber freilich das auf dem be-
traͤchtlichen Weideraum zu haltende Vieh nur ſchwach durchfuttern koͤnnen. Man
hat aber auch fuͤnfmal nacheinander Getreide genommen, und nur drei Weide-
ſchlaͤge gehabt: eine Einrichtung, die nur der vorzuͤglichſte Boden ertragen kann,
der aber doch immer mehr Geiz, als wahre Ockonomie zum Grunde zu liegen
ſcheint.


Die Neunſchlaͤgige mit zwei Brachen trift man jetzt wohl kaum mehr an,
ob ſie gleich vormals nicht ſelten war, und auf bindendem Boden, dem eine ſtarke
Bearbeitung guͤnſtig war, vorzuͤgliche Kornernten gewaͤhrte.


Fuͤnf Weideſchlaͤge, drei Kornſchlaͤge und eine Brache findet man nur auf
Außenſchlaͤgen.


Die Zehnſchlaͤgige mit zwei Brachen, vier durch die Muͤrbebrache ge-
trennten Getreideſchlaͤgen, und vier Weideſchlaͤgen, gehoͤrt unter die ſeltenen.
Sie kann ſich jedoch bei dem geringſten Wieſenverhaͤltniſſe ziemlich in Kraft erhal-
ten, und die zehnſchlaͤgige Eintheilung ſcheint mir vorzuͤglich zu einer verbeſſerten
Fruchtfolge geeignet. Wenn ſie ſonſt, wie man wohl verſucht hat, fuͤnfmal
Getreide nach einer Brache nimmt, ſo arbeitet ſie auf ihrem Ruin entgegen.


Die Eilfſchlaͤgige. Sie nimmt zwei Saaten nach der gewoͤhnlich unge-
duͤngten Rauhbrache, und drei Saaten nach der Miſtbrache, hat folglich vier
Weideſchlaͤge. Sie war vormals die beliebreſte in Mecklenburg, und es giebt
auch noch viele, die nicht bereuen dabei geblieben zu ſeyn. Auf gutem lehmigen
Boden, dem die Ruhe und die Brachbearbeitung die ſeltene Duͤngung erſetzt, kann
[331]Die Koppelwirthſchaft.
ſie mit wenigem Duͤnger und alſo auch mit geringem Wieſenwachſe ausreichen, und
ihr Vieh maͤßig ausfuttern.


Die Zwoͤlfſchlaͤgige, welche nach jeder Brache drei Ernten nimmt,
koͤmmt in ihren Verhaͤltniſſen der ſechsſchlaͤgigen gleich. Wenn ſie mit ihr glei-
chen Duͤnger gewinnt, ſo kann ſie der erſten Brache einigen Duͤnger geben, die
zweite Brache aber um deſto ſtaͤrker duͤngen, und ſcheint mir dann einen Vorzug
vor der ſechsſchlaͤgigen zu haben, weil der Duͤnger hier vermindert wird, wo er we-
niger noͤthig iſt, und vielleicht gar Lagergetreide geben koͤnnte: aber um ſo ſtaͤrker
dahin kommt, wo der Acker ſeiner bedarf. Kann ſie nur eine Brache oder alle
zwoͤlf Jahr nur einmal duͤngen, ſo wird ihre ſtarke Ausſaat einen nach Verhaͤltniß
geringen Ertrag geben, und dennoch Erſchoͤpfung zuruͤcklaſſen.


§. 349.

Die Folge der Fruͤchte iſt mit wenigen Ausnahmen die, daß man nur nachFruchtfolge
bei derſelben.

der Brache Winterung, dann aber zwei-, drei- und in einigen Faͤllen gar viermal
Soͤmmerung, zuerſt gewoͤhnlich Gerſte, dann Hafer nimmt. Huͤlſenfruͤchte werden
im Ganzen wenig gebaut, und man nahm die Erbſen, wenn man ſie bauete, haͤu-
fig in Abtragſchlag. Der Ertrag derſelben an dieſer Stelle konnte wenig dazu
aufmuntern. Jetzt werden ſie mehrentheils im dritten Fruchtſchlage geſaͤet, und
dann nach denſelben der Acker mit Winterung zu Graſe niedergelegt. Der Bau
anderer Fruͤchte gehoͤrt noch zu den Seltenheiten, die von neuerern Verbeſſerern
eingefuͤhrt ſind, und die nicht in Betracht kommen koͤnnen, wenn von der landuͤb-
lichen Mecklenburgiſchen Wirthſchaft die Rede iſt.


Den Acker laͤnger als vier Jahre zur Weide liegen zu laſſen, hat man in
Mecklenburg nie rathſam gefunden, weil ſchon mit dem vierten Jahre die Ergiebig-
keit derſelben ſehr abnimmt, nach demſelben der Boden ſich aber gar vermooſet,
und das Vieh nur kuͤmmerlich ernaͤhrt. Dies ruͤhrt wohl weniger von dem Un-
terſchiede des Klima’s und Bodens in Mecklenburg und Hollſtein, als von der
mehreren Erſchoͤpfung her, worin das Land zu Graſe niedergelegt wird. Von
Camillo Tarellos Prinzip, den Duͤnger erſt mit der letzten Saat unterzubrin-
gen, oder gar auf den jungen Raſen zu ſtreuen, will man daſelbſt nichts wiſſen,
und der Uebergang zu dieſer Methode, wo man den Duͤnger gleichſam als ein
T t 2
[332]Die Koppelwirthſchaft.
Kapital erſt in den Boden belegt, wuͤrde freilich einen zu großen Verluſt in der
Kornernte nach ſich ziehn, obwohl dieſer durch die reichere Weide und dann durch
die aus dem neuen Ausbruch zu gewinnenden Fruͤchte in der Folge genugſam erſetzt
werden koͤnnte.


Die Einſaͤung des weißen Klees mit der letzten Frucht hat ſich in den neueſten
Zeiten faſt allgemein verbreitet, und es giebt nur noch wenige, die ſolches aus
Nachlaͤſſigkeit oder aus Anhaͤnglichkeit an die alte Form unterlaſſen, und ihm we-
nigern Nutzen fuͤr das Weidevieh als dem wilden Graſe zugeſtehen wollen. Die
Hollaͤnder oder Molkereipaͤchter, deren Stimme doch hierin wohl entſcheidend iſt,
ſind aber ſo beſtimmt dafuͤr, daß ſie dieſe Einſaat zur Bedingung machen, wenn
ſie ein hoͤheres Pachtgeld fuͤr die Kuh geben ſollen. Beſonders macht es im erſten
Weidejahre einen großen Unterſchied, wenn dieſer auch im zweiten und dritten
nicht ſo merklich iſt. Wie man den Ertrag der Weide nach der Art und [Gras-
wuͤchſigkeit]
des Bodens nach den abgenommenen Fruͤchten und nach den Weidejah-
ren zu ſchaͤtzen habe, zeigt die dem §. 285. angehaͤngte Tabelle.


§. 350.

Erfolg dieſer
Wirthſchafts-
art.
Durch dieſe Wirthſchaftsart iſt ein betraͤchtliches, nach der allgemeinen Aus-
ſage aller aͤltern Leute durch die Dreifelderwirthſchaft erſchoͤpftes Land, waͤhrend
eines Menſchenalters zu einer ungleich hoͤhern Fruchtbarkeit, ſtarken Kornausfuhr,
um’s dreifache vermehrten Viehſtande und großer Wohlhabenheit gediehen. Dies
iſt ein ſo auffallender Beweis fuͤr die Vorzuͤge dieſes Syſtems gegen ein anderes,
daß es die Aufmerkſamkeit aller [norddeutſchen] Provinzen auf ſich gezogen, und
ſehr viele Nachahmer gefunden hat, allenthalben wo die der freien Benutzung des
Grundeigenthums durch alte Einrichtungen angelegten Feſſeln ſie verſtatteten, und
die Groͤße der Guͤter eine ſolche Abaͤnderung verlohnte, die nie ohne Weitlaͤuf-
tigkeit und ohne Aufopferung vom baaren Ertrage in den erſten Jahren geſche-
hen kann.


§. 351.

Vorzuͤge der-
ſelben.
Zu den Vorzuͤgen dieſer Koppelwirthſchaft gehoͤrt beſonders folgendes. Sie
erſpart viele Arbeit, und die verwandte Arbeit verlohnt ſich auf jedem Flecke weit
[333]Die Koppelwirthſchaft.
mehr, als bei dem Dreifelderſyſtem, wo ſie das ungeduͤngte Land nur zu oft ver-
geblich beackert, indem ſie wenig uͤber die Ausſaat davon gewinnt. Die Arbeit
geht in einer ſehr regulaͤren Ordnung, iſt nicht nur durch alle Jahre gleich, ſon-
dern vertheilt ſich auch gut unter den Jahreszeiten. Jede Art von Arbeit kann in
dem Zeitpunkte geſchehen, der fuͤr dieſelbe am zweckmaͤßigſten iſt, und bei der
Beackerung der ſchon im Herbſte umgebrochenen Brache findet die Auswahl der
guͤnſtigſten Witterung zum Pfluͤgen und Eggen ſtatt; weshalb dann auch jeder an-
erkennt, daß man, um vorzuͤgliche Brachen zu ſehen, Mecklenburg bereiſen muͤſſe.
Der Duͤnger wird dem Acker zur rechten Zeit mitgetheilt, und aufs genaueſte mit
der Erdkrume gemiſcht, ſo daß er ſeine volle Wirkſamkeit auf die Fruͤchte aͤußert.
Der Koppelwirth iſt mit der ganzen Vorbereitung ſeines Ackers zur Winterungs-
ſaat in der Regel zu rechter Zeit fertig, und kann, worauf ſo vieles ankommt, das
fruͤheſte guͤnſtige Saatwetter waͤhlen, was man bei andern Wirthſchaften minder
in ſeiner Gewalt hat.


Man hat ihr vorgeworfen, daß ſie die Arbeit des Feldbaues zu ſehr vermin-
dere, dadurch die Thaͤtigkeit der Nation laͤhme, und der Bevoͤlkerung ſchade.
Aber dieſer Vorwurf kann nur von denen gemacht werden, die da nicht bedenken,
daß ſie keine wuͤſtliegende Strecken dulde, ſondern alles in Kultur nehme, jedes zu
dem, wozu es die Natur geſchaffen hat. Wenn die Bevoͤlkerung ſich ſeit ihrer
Einfuͤhrung in Mecklenburg vermindert haͤtte, was doch erweislich nicht der Fall
iſt, ſo waͤre es nur dem zu großen Umfange der Guͤter und dem Mangel an kleinen
Nahrungen beizumeſſen.


Wie die Arbeit, iſt ſich auch die Ernte — ungewoͤhnliche Jahre abgerech-
net — immer gleich, und zwar nicht bloß in Anſehung der abzuerntenden Flaͤche,
ſondern auch des wirklichen Ertrages. Die Verſchiedenheit in der Fruchtbarkeit
der Jahre iſt dabei wenigſtens nicht ſo groß, als in andern Wirthſchaften. Die
Winterung mißraͤth, ihrer zweckmaͤßigen und fruͤhen Beſtellung wegen, ſehr ſel-
ten. Man kann faſt mit Sicherheit auf etwas gewiſſes rechnen, wenn keine be-
ſonderen Ungluͤcksfaͤlle eintreten. Eben deshalb hoͤrt man aber auch weniger von
einem ungewoͤhnlich hohen Ertrage, den man einmal von einem Theile des Feldes
in einem Jahr gehabt habe, und den man ſich ſelbſt kaum zu erklaͤren weiß. Des-
[334]Die Koppelwirthſchaft.
halb rechnet man dabei mit mehrerer Zuverlaͤßigkeit auf einen beſtimmten reinen
Ertrag, den ein Gut Jahr aus Jahr ein geben wird.


So viele Kenntniſſe und Ueberlegung die Anlegung der Schlaͤge und die erſte
Einrichtung dieſer Wirthſchaft erfordert, wenn ſie anders zweckmaͤßig und beſtaͤn-
dig ſeyn ſoll, ſo leicht iſt ſie zu betreiben, wenn ſie einmal gut eingerichtet worden.
Sehr große Wirthſchaften dieſer Art koͤnnen mit ſehr weniger Aufmerkſamkeit in
ihrem Gange und Stande erhalten werden. Es hat alles ſeine gewieſenen Wege
und ſeine immer gleiche Folge nach Ort und Zeit. Es iſt wenig anderes dabei zu
beachten, als der eingefuͤhrte Mechanismus des Pfluͤgens, Eggens, Saͤens, Maͤ-
hens, Sammelns, Einfahrens u. ſ. w., und dieſer iſt in den Gegenden, wo man
dieſe Wirthſchaft landuͤblich findet, ſo bekannt und in ſeiner Art wirklich ſo gut,
daß ein jeder Bauer als Ackervoigt, oder jeder ſogenannte Schreiber — der ins-
gemein weder ſchreiben noch rechnen kann — dieſes zu dirigiren und in Ordnung
zu halten vermag.


Der Viehſtand iſt in der Regel verpachtet, und fuͤr ihn ſorgt der Hollaͤnder,
der dann auch auf die Wieſen- und Heuwerbung ſehr aufmerkſam iſt, und dem Ad-
miniſtrator der Wirthſchaft ſehr gern die Muͤhe dabei abnimmt, wenn er ihn nur
machen laͤßt. Das Vieh hat ſeine zugemeſſene Weide im Sommer, und bekommt
das gewonnene Heu und Stroh im Winter, was das Zugvieh uͤbrig laͤßt. Muß es
ſich in minder fruchtbaren Jahren gleich kuͤmmerlich damit behelfen, ſo weiß man
doch, daß es nothduͤrftig durchkommt, und weiter kuͤmmert ſich der Herr der Wirth-
ſchaft um nichts. Der Hollaͤnder hat ſeinen Kontrakt ſchon ſo gemacht, daß er
zur Noth auch dabei beſtehen kann.


Durch dieſen feſten Gang der Wirthſchaft und bei der Gleichmaͤßigkeit des
Ertrages iſt aber in der Regel der eigentliche Profit des Gewerbsbetriebes gerin-
ger. Ein Gut giebt ſeine beſtimmte Rente, und dieſe iſt mit dem reinen Ertrage
der Wirthſchaft im Durchſchnitte der Jahre faſt gleich. Man kauft ein voͤllig ein-
gerichtetes Gut, was nicht noch beſondere bisher unentdeckte Quellen hat, ziem-
lich ſicher, aber kann auch, ſo lange man in dieſer Wirthſchaft bleibt, nicht viel
mehr als die Rente davon haben; es ſey denn durch außerordentliche Konjunkturen,
die den Kornpreis ſehr in die Hoͤhe treiben.


[335]Die Koppelwirthſchaft.

Ich ſage darum nicht, daß ein ſpekulirender Kopf nicht auf vielen einzelnen
Guͤtern Gelegenheit finde, durch Meliorationen ſich betraͤchtliche Vortheile zu ver-
ſchaffen. Aber dies iſt etwas anderes, als der eigentliche Wirthſchaftsbetrieb,
und findet nur unter beſondern Lokalitaͤten ſtatt. Ungeachtet vieles dieſer Art auf-
geſucht und jetzt ſo leicht nicht mehr zu finden iſt, ſo iſt doch allerdings noch wohl
manches auf Guͤtern, die in Koppelwirthſchaft liegen, verborgen.


§. 352.

Die bequeme Regelmaͤßigkeit dieſer Wirthſchaft empfiehlt ſie beſonders auf
ſehr großen Guͤtern. Iſt ſie daſelbſt einmal eingerichtet, ſo koͤnnen 4000 Morgen
oft mit weit geringerer Aufmerkſamkeit und Sorge bewirthſchaftet werden, als auf
eine andere Weiſe 400 Morgen. Die allgemeine Aufſicht iſt ſehr leicht zu fuͤhren,
ſobald man ſich nur eine Ueberſicht des Ganzen einmal erworben hat. Jede Ar-
beit hat ihr beſtimmtes Maaß und ihre beſtimmte Zeit. Daß ſie mit den einmal
angemeſſenen Kraͤften zu rechter Zeit vollendet ſeyn muͤſſe, weiß der Ackervoigt
oder Vorpfluͤger, und er richtet ſich darnach ein. Nur darf man den Gang der
Geſchaͤfte nicht im mindeſten ſtoͤren, weil ſonſt alles aus ſeiner Ordnung kommt,
und nicht mehr eingreift. Es iſt eine Maſchine, in welcher die Verruͤckung des
Einen alles verruͤcket, und bei welcher es ſchwer iſt, eine Veraͤnderung, die ſich
uͤber alle Theile erſtrecken muß, zu machen, ohne alles auf einen Augenblick in
Stillſtand und in eine ganz neue Ordnung zu bringen. Aendert oder ſtoͤrt man
aber nichts, ſo geht es regelmaͤßig ſeinen Gang fort, und leiſtet die erwartete
Wirkung. Deshalb fuͤrchten ſich dann auch nicht ohne Grund viele, nur die min-
deſte Abaͤnderung, die ſie ſonſt wohl fuͤr vortheilhaft erkennen, zu veranſtalten.
Der Bau von 10 Morgen Klee oder Kartoffeln auf einer Brachkoppel von mehrern
100 Morgen kann ſchon den regulaͤren Gang ihrer Bearbeitung ſtoͤren, und ſie
wird daruͤber zu ſpaͤt fuͤr die Winterungsſaat fertig, oder iſt minder vollkommen
dazu vorbereitet.


Bei ihrem feſten Gange iſt es ſogar nicht ſchwierig, in der Entfernung viele
große Guͤter auf dieſe Weiſe ſelbſt zu adminiſtriren, ohne einmal einen geſchickten
Aufſeher auf jedem derſelben zu haben. Es iſt genug, von Zeit zu Zeit einmal
nachzuſehen, ob die Maſchine nicht ſtocke, und ihr allenfalls etwas Oel zu geben.
[336]Die Koppelwirthſchaft.
Die Rechnungsfuͤhrung kann hoͤchſt einfach und dennoch genau genug ſeyn. Man
hat in Mecklenburg Eigenthuͤmer und Paͤchter mehrerer großen Guͤter gekannt, die
ihre ganze Wirthſchaftsrechnung mit Kreide an der Thuͤr fuͤhrten.


Ferner iſt die Arbeit nicht nur mehr geordnet und gleichmaͤßiger, ſondern auch
allerdings geringer, wie bei jeder anderen Wirthſchaftsart. Deshalb paßt ſie ſich
vor allen andern in den Gegenden, wo der Arbeiter weniger, beſonders aber keine
außerordentliche und hinzuzunehmende zu haben ſind. Man gebraucht ein Jahr wie
das andere dieſelbe Zahl von Zugvieh und von Menſchen, und die Arbeit derſelben
iſt durch alle Jahreszeiten ſo gut wie moͤglich vertheilt. Wenn gleich die Menſchen,
welche man in einer Periode gebraucht, in der andern nicht beſchaͤftigt werden
koͤnnen, ſo ſind ſie einmal daran gewoͤhnt, alsdann keinen Verdienſt in der Wirth-
ſchaft zu haben, und ſuchen ſich einen Nebenerwerb, oder ſchlafen.


In minder kultivirten und bevoͤlkerten Laͤndern, wobei den großen noch wenig
benutzten Landflaͤchen eine extenſive Wirthſchaft unſtreitig rathſamer, wie eine in-
tenſive iſt, findet ſie vor allen andern die nuͤtzlichſte Anwendung, und ich wuͤrde in
dem Falle vorerſt an der hergebrachten Form kaum etwas aͤndern.


Sie hat den großen Vorzug, daß ſie nachher ſo leicht eine totale Abaͤnde-
rung verſtattet, den Uebergang zu jeder andern Wirthſchaftsart erleichtert, und
gewiſſermaßen vorbereitet; ja ſogar eine zweckmaͤßige Parzelirung großer Guͤter
am beſten einleiten kann, indem die Einrichtung einer beſondern Wirthſchaft auf
jeder geruhten Koppel ſo leicht auszufuͤhren iſt.


§. 353.

Mangel der-
ſelben.
Aber von der moͤglichſten Vollkommenheit im Allgemeinen und ohne Ruͤckſicht
auf beſondere Lokalitaͤten, die der hoͤheren Vervollkommnung uͤberhaupt im Wege
ſtehen koͤnnen — iſt ſie noch weit entfernt. Nach der Hollſteiniſchen Methode iſt
der Ertrag des Fruchtbaues nach dem Verhaͤltniſſe der im Acker befindlichen Kraft,
wie man auch allgemein anerkennt, zu geringe. Bei der Mecklenburgiſchen dage-
gen liegt der Mangel am Viehſtande keinesweges in zu geringer Kopfzahl; —
denn dieſe hat man oft nur zu ſtark gemacht — aber an zureichender Nahrung fuͤr
daſſelbe, im Sommer ſowohl als im Winter. Hieraus erfolgt nicht nur eine zu
ſchwache Benutzung deſſelben, ſondern was vielleicht wichtiger iſt, Mangel an
Duͤnger,
[337]Die Koppelwirthſchaft.
Duͤnger, durch deſſen Abhelfung bei der ſehr guten Beackerung ein ungleich hoͤhe-
rer Koͤrnerertrag zugleich mit einer mehreren Zunahme der Kraft im Acker bewirkt
werden koͤnnte.


Der Korn- und Strohgewinn wird ferner aber in beiden Wirthſchaftsarten
durch die ununterbrochene Folge von drei, vier und mehrern Getreideſaaten unge-
mein vermindert, und wenn gleich der Mecklenburger nach ſeiner treflich bearbei-
teten Brache in der Winterung das gewinnt, was der Acker nach ſeiner Kraft zu
geben vermag, ſo ſchlagen doch die uͤbrigen Fruͤchte, insbeſondere die dritte und
vierte ſo ſehr zuruͤck, daß im Ganzen der Koͤrnergewinn nur auf 4 bis 4½ Korn
in Mecklenburg angenommen wird.


Durch mehreren Futtergewinn und eine andere Folge der Fruͤchte wuͤrde ſich
ohne Zweifel der Ertrag des Ackers im Koͤrnerbau ſowohl als in der Viehnutzung
betraͤchtlich vermehren laſſen, wenn, wie viele auch bereits angefangen haben,
eine andere Beſtellung der unter dem Pfluge ſtehenden Schlaͤge eingefuͤhrt wird,
ohne daß man darum noͤthig habe, die einmal beſtehenden Schlageintheilungen
betraͤchtlich abzuaͤndern, oder Stallfutterung, bei der ſich manche ſo große
Schwierigkeiten denken, einzufuͤhren.


Um die Zweckmaͤßigkeit dieſer Abaͤnderungen und die Art und Weiſe derſel-
ben klar darzuſtellen, muͤſſen wir an dieſem Orte eine der wichtigſten Lehren, naͤm-
lich die vom Fruchtwechſel, vorlaͤufig in ein helleres Licht zu ſtellen ſuchen;
obwohl ſie eigentlich erſt bei der allgemeinen Lehre von der vegetabiliſchen Produk-
tion vorgetragen werden ſollte.


Der Fruchtwechſel.


§. 354.

Schon ſeit uralten Zeiten haben aufmerkſame Beobachter des Feld- und Gar-Alte Erfah-
rungen fuͤr
den Frucht-
wechſel.

tenbaues bemerkt, daß der Erdboden die Gewaͤchſe in ungleich groͤßerer Vollkom-
menheit hervorbringe, wenn man damit abwechſele, und daß eine Folgereihe der-
ſelben nach Verſchiedenheit des Bodens Vorzuͤge vor einer andern habe.
Wollte man den Anbau nur auf einzelne Gewaͤchſe oder Gewaͤchsarten beſchraͤn-
ken, ſo fand man ſeit jeher noͤthig, daß der Boden nach einigen Ernten Ruhe oder
Erſter Theil. U u
[338]Der Fruchtwechſel.
Zeit haben muͤſſe, Nahrungskraft fuͤr dieſe Gewaͤchsart zu ſammeln; daß Duͤn-
gung und Bearbeitung dieſes zwar erleichtere und ſchneller bewirke, jedoch auch
Zeit dazu erforderlich ſey, in welcher dieſer angemeſſene Nahrungsſtoff durch die
Natur bereitet werden koͤnnte. Der Gaͤrtner, der mit den Fruͤchten haͤufig wech-
ſelt, bedurfte dieſer Ruhe nicht; allein der Ackerbauer, der nur Koͤrner gewiſſer
Art erzielen wollte, mußte ſelbſt bei ſtaͤrkerer Duͤngung ſeinem Acker jene Ruhe-
zeit geben. Wo mit hoͤherem Betriebe des Ackerbaues der Werth des Grundes
und Bodens geſtiegen war, fiel es leicht in die Augen, daß dieſe Verſchiedenheit
nicht in der Verſchiedenheit der Naturgeſetze beim Acker- und Gartenboden, ſon-
dern nur darin liegen koͤnne, daß der Gaͤrtner neben der ſorgfaͤltigern Bearbei-
tung ſeines Bodens eine Abwechſelung mit den Fruͤchten vornehme. Alte Natio-
nen haben ſchon ihren Ackerbau nach dieſer auffallenden Erfahrung eingerichtet,
ihn dadurch zu großer Vollkommenheit getrieben, und ſogar haͤufig zwei Fruͤchte
in einem Jahre mit gluͤcklichem Erfolge auf demſelben Boden gebauet. Die Roͤ-
mer wußten zwar, wie nuͤtzlich eine fleißige Brachbearbeitung, Luftung und Son-
nung dem Acker ſey, wenn er nur Weizen, Gerſte und Hafer oder aͤhnlichen Sa-
men tragen ſollte; aber ſie wußten, daß


Mutatis quoque requiescunt fructibus arva,

Nec nulla interea est inaratae gratia terrae.

„Alſo ruh’n Dir auch bei veraͤnderter Frucht die Gefild’ aus,

„Ohne daß Du den Zins der muͤßigen Brache verlierſt.“

Nun aber entſtand die Frage, welche Arten von Fruͤchten man am vortheil-
hafteſten nacheinander bauen muͤſſe, und welche Frucht die beſte Vorbereitung fuͤr
die kuͤnftige ſey. Dieſe Frage zu entſcheiden war um ſo ſchwieriger, da die Er-
fahrung keine ganz uͤbereinſtimmende Antwort darauf gab, wie bei der Verſchie-
denheit des Bodens und des Klima auch natuͤrlich nicht geſchehen konnte. Man
Theoretiſche
Gruͤnde fuͤr
und gegen den
Fruchtwechſel.
ſuchte alſo ſchon in der fruͤheſten Zeit der aufkeimenden Naturwiſſenſchaft dieſe
Frage theoretiſch und auf dem Wege der Analogie und Induktion aufzuloͤſen, und
warf alſo die fernere Frage auf: ob die verſchiedenen Pflanzenarten
jede eines beſondern Nahrungsſtoffes beduͤrften
, um ihre eigen-
thuͤmlichen Saͤfte daraus zu bilden, und ob deshalb ein Boden dieſe beſondern
Nahrungsſtoffe enthalten muͤſſe, wenn ein Pflanze gewiſſer Art darin fortkommen
[339]Der Fruchtwechſel.
ſolle? So wie die Frage hier geſtellt war, mußte ſie bei laͤngern Beobachtungen
und Verſuchen nothwendig dahin entſchieden werden: daß jede Pflanze nicht
eines eigenthuͤmlichen Nahrungsſtoffes beduͤrfe, ſondern ihr eigener Organismus
aus jeder Pflanzennahrung ihre beſondern Saͤfte bereite. Pflanzen von den ver-
ſchiedenſten Eigenſchaften, die ſchaͤrfſten und giftigſten wachſen mit den mildeſten
und zutraͤglichſten in demſelben Ballen Erde. Pflanzen der verſchiedenſten Art
entziehen ſich nebeneinanderſtehend die Nahrung, welches ſie nicht thun wuͤrden,
wenn ſie von ganz verſchiedenen Nahrungsſtoffen lebten. Auch beſtehen alle
Pflanzen und alle verſchiedenen Theile und Saͤfte derſelben, wie man freilich erſt
ſpaͤterhin entdeckte, aus denſelben Urſtoffen. Die Hauptbeſtandtheile aller ſind
Kohlenſtoff, Sauerſtoff und Waſſerſtoff, denen ſich mehrentheils etwas Azot, je-
doch nur bei wenigen in betraͤchtlicher Menge beimiſcht, wozu noch wenige Erde
und einiges Kali, bei einzelnen auch Phosphor und Schwefel ſich hinzugeſellt.
Dieſe Beſtandtheile finden ſie in jedem fruchtbaren Boden ſaͤmmtlich, in ſofern
ſie ſolche nicht aus der Atmoſphaͤre erhalten. Die mannigfaltige quantitative Ver-
bindung dieſer Stoffe, woraus die unendliche Verſchiedenheit der vegetabiliſchen
Materien hervorgeht, bewirken die Pflanzen durch ihren eigenthuͤmlichen Organis-
mus. Und hieraus ſchloſſen die meiſten, daß ein Boden, der Fruchtbarkeit genug
fuͤr eine Pflanz beſitze, ſie auch fuͤr die andere haben muͤſſe, und daß etwa nur die
phyſiſche Eigenſchaft des Bodens ihn der einen guͤnſtiger als der andern mache.


§. 355.

Allein wenn es auf Theorie und aprioriſches Raiſonnement hier ankommt, ſo
iſt es ſchon genug fuͤr die entgegengeſetzte Meinung, daß die Pflanzen dieſe Ur-
ſtoffe in verſchiedenem Verhaͤltniſſe haben und zuſammenſetzen muͤſſen. Hoͤchſt
wahrſcheinlich haben ihre Wurzeln eine elektive Kraft und Sinn, wodurch ſie ſich
die Urſtoffe gerade in dem Verhaͤltniſſe anziehen und auswaͤhlen, wie ſie ſolche
ihrer Natur nach gebrauchen. Zu ihrem vorzuͤglichen Gedeihen iſt es aber noͤthig,
daß ſie in ihrem Wirkungskreiſe dieſe Stoffe in einem angemeſſenen Verhaͤltniſſe
ſchon antreffen, und vielleicht in ſolchen Verbindungen, die jenem ſchon analog
ſind. Iſt dieſes Verhaͤltniß nicht vorhanden, ſind einige jener Urſtoffe zwar da,
aber in geringerer Menge und in ſolchen Verbindungen, welche die Thaͤtigkeit des
U u 2
[340]Der Fruchtwechſel.
Pflanzenlebens erſt aufloͤſen muß, um ſich den Theil von jedem, deſſen die Pflanze
bedarf, anzueignen, ſo wird es ihr ſchwerer gemacht; ſie wird minder ſchnell fort-
kommen und gedeihen. Wenn keiner der Stoffe, deren ſie bedarf, im Boden
gaͤnzlich fehlt, aber nicht in hinlaͤnglichem Verhaͤltniſſe da iſt, ſo muß ſie ihn mit
ihren Wurzeln gleichſam laͤnger und weiter zuſammenſuchen, damit ſie ihn in je-
dem Momente, wo ſie deſſen bedarf, anziehen koͤnne. Ja es laͤßt ſich nicht ohne
Wahrſcheinlichkeit annehmen, daß ein der Pflanze an ſich noͤthiger Stoff auch in
zu großem Verhaͤltniſſe im Boden ſeyn, und daß die Pflanze ſich ſchon durch die
Abſtoßung des ſich zu ſtark darbietenden Stoffes oder durch ſeine Abtrennung von
dem uͤbrigen ſchwaͤchen koͤnne. Und ſo laͤßt es ſich allerdings erklaͤren, warum
Pflanzenarten, oft nacheinander gebaut, in einem Boden zu minderer Vollkom-
menheit kommen, wenn gleich dieſer Boden noch alle die Nahrungsſtoffe in ſich
enthaͤlt, deren ſie beduͤrfen, und ſie dieſe Vollkommenheit wieder voͤllig erreichen,
nachdem der Boden geruhet hat, oder eine andere Frucht darauf gebauet iſt. Es
laͤßt ſich ſogar denken, daß eine andere Pflanze, die ein entgegengeſetztes Verhaͤlt-
niß der Urſtoffe zu ihrer Nahrung gebraucht, gerade durch Ausziehung deſſelben
das angemeſſene Verhaͤltniß fuͤr eine andere wieder herſtellen koͤnne, ſo daß jene
nun beſſer darauf fortkommt, als wenn dieſe nicht darauf gewachſen waͤre und dem
Boden nichts entzogen haͤtte. Nahrungsſtoff hat die dazwiſchen gekommene
Pflanze allerdings auch weggenommen, aber in einem andern Verhaͤltniſſe.
Durch ſolchen Wechſel kann folglich der Boden endlich ganz erſchoͤpft werden,
und ſo, daß er nun gar keine Pflanze mehr ernaͤhrt; aber fuͤr jede einzelne
Pflanze wird er langſamer erſchoͤpft, als wenn nur dieſe beſtaͤndig darauf
erbauet waͤre.


Vergl. Einhof in Annalen des Ackerbaues. 8 Bd. S. 321 u. f.


§. 356.

Gruͤnde aus
der Erfah-
rung.
Wachſen mehrere Pflanzenarten zugleich auf demſelben Boden, ſo giebt frei-
lich jede nicht einen ſo hohen Ertrag, als wenn ſie den Boden allein eingenommen
haͤtte. Denn auch ohne Hinſicht auf den Raum, den eine der andern uͤber und
unter der Erde wegnimmt, gebraucht jede von jedem Stoffe etwas, und entzieht es
alſo der andern. Allein wir wollen auf die Erfahrung zuruͤckkommen. Hier fin-
[341]Der Fruchtwechſel.
den wir alle aufmerkſamen Gaͤrtner und viele Ackerbauer darin uͤbereinſtlmmend,
daß es vortheilhaft ſey, gewiſſe Pflanzen untereinander zu bauen, und daß man
einen ſtaͤrkeren Ertrag von jeder erhalte, als wenn man auf demſelben Stuͤcke Lan-
des jede beſonders auf einem eigenen Theile baue. Wo ein ſehr induſtrioͤſer Gaͤrt-
nereibetrieb herrſcht, da findet man zuweilen fuͤnf bis ſechs verſchiedene Fruͤchte
zugleich auf demſelben Beete untereinander wachſend, und nach der einſtimmigen
auf lange Erfahrung beruhenden Verſicherung dieſer Gaͤrtner wuͤrden ſie ihr Land,
ihren Duͤnger und ihre Arbeit bei weitem nicht ſo hoch benutzen, wenn ſie jedes-
mal nur eine Pflanze abgeſondert baueten. In der richtigen Auswahl dieſer
Fruͤchte beſtehe, ſagen ſie, ihre groͤßte Kunſt, woraus ſie ein Geheimniß machen,
und in welcher es einer dem andern zuvorzuthun ſucht.


Aber auch beim Feldbau iſt der Vortheil verſchiedener Gemengearten in man-
chen Gegenden allgemein anerkannt und entſchieden. Eine Huͤlſenfrucht — Boh-
nen, Erbſen und Wicken — mit einem Getreide — Sommerrocken, Hafer oder
Gerſte — ausgeſaͤet, giebt einen reichlichern Ertrag als eins von beiden allein
gebauet. Ja, man hat laͤngſt bemerkt, daß Huͤlſenfruͤchte unter dem Getreide auf
ſo duͤrrem Boden, wo ſie allein gar nicht fortkommen wuͤrden, einen guten Er-
trag geben, ohne dem Getreide merklich zu ſchaden. So geraͤth nach allgemeiner
Erfahrung der Weizen unter Rocken geſaͤet auf Aeckern, wo der Weizen allein
nicht fortkommt; man hat ſogar den Ertrag des Weizens allein in dieſer Mengung
ſtaͤrker gefunden, als wenn bloßer Weizen geſaͤet war. Dieſes Gemenge geraͤth
auch, wenn es in die Weizenſtoppel geſaͤet wird, in welcher Weizen allein, der
allgemeinen Erfahrung nach, auch auf dem ihm zutraͤglichſten Boden, durchaus
nicht gedeihet.


So beſtaͤtigt die Erfahrung allerdings jene Hypotheſe: daß durch eine Zwi-
ſchenfrucht anderer Art das geſtoͤrte gerechte Verhaͤltniß der Urſtoffe fuͤr eine Ge-
treideart wiederhergeſtellt werden koͤnne. Weizen in Weizenſtoppel geraͤth, wie
eben geſagt, durchaus nicht. Auch Weizen nach Gerſte — es ſey denn ungemein
ſtarker Boden, den man nur zu entkraͤften ſuchen muß — wird ſchwach. Rocken
nach Rocken geht noch am beſten. Aber der Koͤrnerertrag ſinkt doch tief herunter.
Bringt man nun aber zwiſchen dieſe Fruͤchte ein Gewaͤchs aus der Diadelphiſten-
klaſſe, Erbſen, Wicken, Bohnen oder Klee, und darnach dann jene zweite Frucht
[342]Der Fruchtwechſel.
wieder, ſo gedeiht ſie vollkommen. Ja, wenn man jene Fruͤchte gruͤn gemaͤht hat,
oder der zweite Wuchs des Klees untergepfluͤgt iſt, ſo wird das zweite Getreide oft
beſſer als das erſte. Dieſe und andere Erfahrungen der Art ſind ſo allgemein an-
erkannt, und fallen jedem Beobachter ſo auf, daß ich mehrere anzufuͤhren und
weitlaͤuftiger daruͤber zu reden mich enthalte, da ich bei der Lehre vom Bau einzel-
ner Gewaͤchſe darauf zuruͤckkommen muß.


§. 357.

Die Gaͤrtnerei liefert unzaͤhlige Beweiſe, daß Erde fuͤr ein Gewaͤchs vorerſt
untauglich geworden ſey, andere Gewaͤchſe aber noch ſehr gut abtragen koͤnne.
Die Miſtbeeterde iſt nach einmaligem Gebrauche fuͤr daſſelbe Gewaͤchs, z. B. die
Melonen, durchaus nicht mehr tauglich, bis ſie mehrere Jahre der Atmoſphaͤre
ausgeſetzt gelegen und mit friſchem Miſte wieder durchgearbeitet worden. Aber
Schminkbohnen, Lactuken und andere Kraͤuter traͤgt ſie noch. Luxuriirende Blu-
men, wie die Nelken, erfordern eine haͤufige Erneuerung der Erde in den Scher-
ben, wenn ſie gleich noch uͤberfluͤßig fett zu ſeyn ſcheint, und der Blumenliebhaber
nimmt nie dieſelbe Erde wieder zu derſelben Blumenart. Junge Obſtbaͤume duͤr-
fen nicht auf dieſelbe Stelle gepflanzt werden, wo ein alter Baum gleicher Art ge-
ſtanden hatte. Bei den Baumſchulen iſt es allgemeine Regel, mit den Revieren
zu wechſeln.


Ich und mein ſeeliger Freund Einhof hatten mehrere Male Anſtalten gemacht,
Verſuche anzuſtellen uͤber die Veraͤnderung, welche der Humus im Boden erleidet,
wenn ein Gewaͤchs gewiſſer Art bis zur Erſchoͤpfung darauf gebauet wuͤrde. Aber
wir ſind darin geſtoͤrt worden, und ſolche Verſuche haben große Schwierigkeiten und
Hinderniſſe, die man, ohne beſtaͤndig darauf zu achten, nicht leicht uͤberwindet, da ſie
unter freiem Himmel angeſtellt werden muͤſſen.


Es kann ſo mancher Zufall nicht abgewehrt werden, der in einem Augenblicke
die Arbeit vieler Jahre zerſtoͤrt, und kein ſicheres Reſultat gewinnen laͤßt. Es gehoͤrt
ein beſonderer gut umzaͤunter, den Verſuchen einzig gewidmeter Garten dazu, aus
welchen man auch Voͤgel und Inſekten verbannen koͤnnte.


§. 358.

Es iſt eine allgemeine Beobachtung, daß wenn eine Saat nicht wegen Schwaͤ-
che und Fehler des Bodens, ſondern durch zufaͤllige andere Urſachen mißraͤth,
[343]Der Fruchtwechſel.
oder ſehr geringen Ertrag giebt, dieſelbe Frucht im folgenden Jahre wenigſtens
beſſer darauf fortkomme, wie ſie ſonſt in ihrer eigenen Stoppel thun wuͤrde. Um-
gekehrt aber geraͤth eine Frucht in der Stoppel einer ihr angemeſſenen Vorfrucht
(z. B. der Weizen nach Klee oder Bohnen) um ſo beſſer, je uͤppiger dieſe ſtand.
Daſſelbe Gewaͤchs iſt alſo fuͤr ſich ſelbſt durch ſtaͤrkern Ertrag erſchoͤpfend; fuͤr ein
anderes iſt es nicht alſo, ſondern eher bereichernd.


§. 359.

Der Koͤrneranſatz, die Bildung der mehlichten Samen und Subſtanzen iſt
das, was den Erdboden am meiſten zu erſchoͤpfen ſcheint. Werden die Pflanzen
gruͤn abgeſchnitten, zur Zeit der Bluͤthe im Zuſtande ihres uͤppigſten Wachsthums
gemaͤhet und abgefahren, ſo nehmen ſie wenig oder gar keine Kraft aus dem Boden,
ſcheinen ſolche vielmehr unter gewiſſen Bedingungen zu verſtaͤrken, — eine
Wahrheit, wovon mich ſo wie jeden genauen Beobachter jaͤhrlich neue Bemerkun-
gen immer feſter uͤberzeugen. Entſchieden iſt es noch nicht, ob waͤhrend der Rei-
fung des Samens eine ſtaͤrkere Anziehung, beſonders des Kohlenſtoffs, aus dem
Boden geſchehe. Aber gewiß iſt es, daß bei der Bildung und Reifung des Sa-
mens der Schleim der ganzen Pflanze konſumiret und dieſe in ein faſeriges Stroh
verwandelt werde. Es iſt alſo ein großer Unterſchied, ob die ſaftige Stoppel und
Wurzel oder die duͤrre dem Acker zuruͤckbleibt, und ob dieſe Wurzel bei voller Le-
bensthaͤtigkeit noch kohlenſaures Gas in der Erde abſcheidet. Wie viel dieſe zu-
ruͤckbleibenden Wurzeln bewirken, hat man beim Spergelbau unter andern bemerkt.
Wird er gruͤn gemaͤhet, ſo verbeſſert er den Boden merklich, wird er aber, wie
zuweilen geſchieht, geraufet, ſo ſoll er ſtark ausſaugen. Daher vielleicht auch
das beſondere Erſchoͤpfende des Leins. Dieſe Thatſachen ſind ſo allgemein bekannt,
daß die neuerlich von einigen wie es ſcheint aus Widerſpruchsgeiſt erregten Zwei-
fel gar keinen Eindruck machen koͤnnen, und deshalb keiner Widerlegung beduͤrfen.


§. 360.

Indeſſen gehe ich nicht ſo weit wie Einige, zu behaupten, daß alle nicht zum
Samenanſatz gekommene Fruͤchte dem Boden gar nichts entzoͤgen, wenn ſie abge-
erntet werden. Alle Knollen und Ruͤbenfruͤchte ſammeln in ihrer Stammwurzel
[344]Der Fruchtwechſel.
gleichſam einen Vorrath nahrhafter Stoffe zur Ernaͤhrung ihres Triebes im folgen-
den Jahre. Dieſe Wurzel iſt gewiſſermaßen ein Magazin fuͤr dieſe, ihrer Natur
nach zweijaͤhrigen Pflanzen, woraus ſie im kuͤnftigen Fruͤhjahre ihren Bluͤtetrieb
ernaͤhren ſollen. Blieben dieſe Wurzeln im Boden, ſo wuͤrden ſie allerdings, wie
die Erfahrung und ſelbſt praktiſche Verſuche im Großen gelehrt haben, ſehr kraͤf-
tig duͤngen. Herausgenommen entziehen ſie dem Boden allerdings Nahrungsſtoff,
ungeachtet ſie ihn in anderer Hinſicht durch die zu ihren Anbau noͤthige Bearbei-
tung mechaniſch verbeſſern, und als Vorbereitung zu andern Fruͤchten von großem
Nutzen ſind. Wenn Gewaͤchſe dieſer Art, zu welcher auch verſchiedene Handels-
pflanzen zu rechnen, ihre Wurzeln, Stengel, Struͤnke und einen Theil ihres
Laubes dem Boden hinterlaſſen, ſo geben ſie ihm einen Theil des Nahrungsſtoffes
zuruͤck.


§. 361.

Diejenigen Saaten, welche mit ihrem lockern aber dichtem Gefieder den
Boden bedecken, bringen auch auf der Oberflaͤche deſſelben eine chemiſche Veraͤn-
derung oder Wechſelwirkung mit den atmoſphaͤriſchen Stoffen hervor. Unter der
dunklen Beſchattung, die Erbſen und Wicken und gut ſtehender Klee geben, er-
eignen ſich zwiſchen den Gasarten, welche die Pflanzen aushauchen und einſaugen,
und den Partikeln des Bodens mannigfaltige Verbindungen, denen wir zwar auf
die Spur gekommen ſind, jedoch noch nicht beſtimmt genug kennen gelernt haben.
Vom Vorhandenſeyn einer mephitiſchen Luft unter der Decke dieſer Gewaͤchſe
kann man ſich ſchon durch den Geruch uͤberzeugen. Der Wind entfuͤhrt dieſe
Gaſe und Ausduͤnſtungen nicht leicht, das Licht zerſetzt ſie nicht, und es erhaͤlt ſich
eine gleichere Temperatur darunter. Daher findet man unmittelbar nach dem Ab-
maͤhen einer ſolchen dichten, blattreichen Saat auch den bindigſten Erdboden lok-
ker, poroͤs und durch die innere Gaͤhrung aufgetrieben. Seine Oberflaͤche hat
eine ſchwaͤrzere Farbe. Er iſt frei von Unkraut und man ſieht in den erſten Tagen
nichts darauf, wie Stoppel und Erde. Aber in ſehr kurzer Zeit begruͤnt er, und
die aͤußerſt lebhafte Vegetation der wilden Kraͤuter, welche darauf vorgeht, be-
wei’t, daß er einen Reichthum nahrhafter und ſchnell in die Pflanzen uͤbergehen-
der Stoffe angeſogen habe; weshalb es ſo wichtig iſt, ihn durch ſchnelles Umpfluͤ-
gen rein zu erhalten, und die Lockerheit der Oberflaͤche zu benutzen. Ganz anders
verhaͤlt
[345]Der Fruchtwechſel.
verhaͤlt ſich der Boden nach dem Abmaͤhen einer halmigen Getreidefrucht. Seine
Oberflaͤche iſt feſt geſchloſſen, mit einer Borke uͤberzogen und duͤrre, und oben-
drein mit Unkraut aller Art bedeckt, ſo daß er ein mehrmaliges Pfluͤgen erfordert,
bevor er zur Aufnahme einer andern Saat geſchickt wird.


Aber die ſtarken tiefer eindringenden Wurzeln dieſer Gewaͤchſe aͤußern auch,
abgeſehen von der chemiſchen, eine hoͤchſt vortheilhafte mechaniſche Wirkung auf
den bindigen Boden. Abgeſtorben, aber noch nicht verweſet, bilden ſie lauter
hohle Roͤhren, welche den Boden trennen, locker erhalten und der atmoſphaͤriſchen
Luft Zutritt verſchaffen. Sie verſetzen dadurch die Stelle eines mehrmaligen Auf-
lockerns durch den Pflug, und machen eine einfaͤhrige Beſtellung zureichend.


Dieſe Huͤlſenfruͤchte ſcheinen alſo, ſelbſt wenn ſie reifen und nahrhaften
Samen tragen, den Boden, nach allgemeiner Erfahrung, wenig zu entziehen,
was ſie ihm nicht auf eine andere Art wiedergeben, wenn man auch nicht anneh-
men will, daß ſie ein verſchiedenes Verhaͤltniß von Urſtoffen gebrauchen. Werden
ſie aber gruͤn vor der Bildung des Samens gemaͤht, ſo iſt es unverkennbar, daß
ſie den Boden wirklich bereichern und in den Stand ſetzen, eine Frucht zu tragen,
wozu er vorher unvermoͤgend war. Eine unerlaͤßliche Bedingung iſt es aber, daß
ſie dicht und uͤppig ſtehen, indem ſie ſonſt alle dieſe Vortheile nicht gewaͤhren,
vielmehr das Gegentheil thun, den Boden dicht und hart machen. Deshalb iſt
es nothwendig, ſie in der vollen Kraft des Ackers zu ſaͤen, wenigſtens auf keinem
andern Boden, als der ihnen beſonders zuſagt, wie der kalkhaltige Lehm es thut.
Und da ihr Gedeihen dennoch manchen Zufaͤlligkeiten unterworfen iſt, ſo wird der
weiter hinausdenkende Landwirth ſie gruͤn abmaͤhen oder unterpfluͤgen, ſobald ihr
Mißrathen entſchieden iſt.


§. 362.

Wenn diejenigen Gewaͤchſe, welche wir unter dem Namen der Hackfruͤchte
begreifen, und ebenfalls unter die verbeſſernden Zwiſchenfruͤchte zaͤhlen, zwar, wie
oben geſagt, dem Boden einen Theil ſeiner naͤhrenden Stoffe entziehen, und alſo,
wenn dies nicht merklich werden ſoll, eine ſtaͤrkere Duͤngung erfordern, wie noͤthig
geweſen waͤre, wenn man ſtatt derſelben eine reine Brache gehalten haͤtte, ſo ver-
treten ſie doch durch ihre Bearbeitung, die man ihnen vermittelſt zweckmaͤßiger
Erſter Theil. X x
[346]Der Fruchtwechſel.
Inſtrumente ſo bequem geben kann, die Stelle der Brachbearbeitung. Sie thun
dies ſogar mit betraͤchtlich minderem Arbeitsaufwande und die Lockerung und Pul-
verung des Bodens, die Luftausſetzung, die Mengung ſeiner Beſtandtheile, wenn
man will, die Vertiefung deſſelben durch Heraufholung eines Theiles des Unter-
grundes, die Vertilgung des Unkrauts, wird unter gehoͤriger Behandlung dadurch
eben ſo gut, wie durch die Brache erreicht. Die große Menge von thieriſcher
Nahrung aber, welche ſie geben, erſetzt durch den Miſt die Kraft, die ſie aus-
ziehen, faſt zwiefach. Und laͤßt man ſie — wie freilich nicht oͤkonomiſch,
aber mit großer Erſparung haͤufig in England geſchieht — vom gehordeten oder
getuͤderten Maſtvieh auf dem Acker ſelbſt verzehren, ſo iſt ihr Anbau einer neuen
ſtarken Duͤngung gleich zu achten. (Wenn die Englaͤnder von langen Fruchtfol-
gen ohne alle Miſtauffuhr reden, ſo kommen immer ſolche Gewaͤchſe
dazwiſchen.) Dieſe Methode hat doch immer den Vortheil, daß das Maſtvieh
wenigſtens die Pacht des Landes ſammt der Arbeit bezahlt; wogegen die Brache
faſt gar keinen Ertrag giebt, aber betraͤchtliche Koſten verurſacht.


Die Wurzelgewaͤchſe, welche beſonders in dieſer oͤkonomiſchen Pflanzen-
klaſſe gehoͤren, haben das Eigenthuͤmliche, daß ſie eine ſehr gute Vorfrucht fuͤr
die Gerſte ausmachen, und darin nach vielen Beobachtungen ſogar eine reine
Brache uͤbertreffen; dagegen aber fuͤr das Wintergetreide nicht als unmittelbare
Vorfrucht paſſen, welches zum Theil, aber doch wohl nicht allein, von der verſpaͤte-
ten Einſaat des letzteren abzuhaͤngen ſcheint. Dennoch geraͤth das Wintergetreide
ohne neue Duͤngung in demſelben Umlaufe wieder vortrefflich, nachdem ein Scho-
tengewaͤchs dazwiſchen gekommen war.


Bauet man aber ſtatt dieſer Wurzelgewaͤchſe mit derſelben Manipulation des
Pferdehackens ein Schotengewaͤchs, wozu ſich auf lehmigem Boden die Pferde-
bohnen vorzuͤglich eignen, ſo wird die Winterung ſo gut wie nach der Brache,
oder wie einige behaupten noch beſſer. Deshalb ſind in der Grafſchaft Kent, wo
ſo vorzuͤglich viel Weizen gebauet wird, die gedrillten Bohnen als die vorzuͤglichſte
Vorfrucht fuͤr denſelben anerkannt.


Mehrere Handelsgewaͤchſe, beſonders der gepflanzte oder gedrillete Raps,
koͤnnen in dieſe Stelle eintreten, wenn man erſt einen genugſamen Duͤngerſchatz
fuͤr ſie geſammelt und des Viehfutters zu viel hat.


[347]Der Fruchtwechſel.
§. 363.

Sehr wichtig iſt ferner die Wechſelung der Fruchtarten in Hinſicht auf die Un-
terdruͤckung des Unkrauts, indem gewiſſe Saaten ſich mit gewiſſen Unkrautsarten
am leichteſten vermiſchen, ſolche auf- und zur Reife kommen laſſen und ihre Ver-
mehrung beguͤnſtigen; wogegen andere dieſe Unkrautsart gar nicht dulden. Dieſe
Ruͤckſicht iſt bei der Wahl des Fruchtwechſels auf einem mit beſondern Unkrautsar-
ten angefuͤllten Boden von großer Wichtigkeit, und es kann dadurch, wenn ſie
gehoͤrig getroffen worden, der Acker voͤllig davon gereinigt werden.


§. 364.

Dieſe Erfahrungen und Gruͤnde beſtimmen die Regeln, welche man bei dem
Fruchtwechſel zu befolgen hat. Zugleich aber tritt die Ruͤckſicht auf Viehfutterung
ein, die wieder doppelt iſt. Naͤmlich 1) in Anſehung des daraus unmittelbar zu
ziehenden Gewinnſtes, und 2) des dadurch zu erhaltenden Duͤngers.


Das Geſetz des Fruchtwechſels verlangt zwar keinesweges, wie manche ſich
eingebildet haben, daß die Haͤlfte des Ackers zum Futterbau verwandt werde.
Selbſt in England giebt es ganze Gegenden, die die Regel des Fruchtwechſels ſeit
undenklichen Zeiten beobachtet haben, aber nicht einen Halm zur Viehfutterung
bauen, ſogar ihr Stroh nach der Stadt verkaufen, und uͤberall kein Vieh halten,
weil ſie Duͤnger genug und uͤberfluͤßig an dem ſchlammigen mit Muſcheln bedeck-
ten Seekraute haben, welches die Fluth an ihre Ufer fuͤhrt, und welches ſie mit
großer Sorgfalt bergen. Sie bauen hauptſaͤchlich, wechſelnd mit dem Getreide,
gedrillte Schotenfruͤchte, die ſie zum Theil gruͤn nach London verkaufen. Aber es
erfordert das Geſetz einer richtigen Oekonomie mehrentheils, daß ein großer Theil
des Ackers zum Futterbau verwandt werde, um dadurch den Duͤnger zu einem
deſto eintraͤglichern Getreidebau herbeizuſchaffen. Ob mehr oder weniger, das be-
ſtimmen die uͤbrigen Verhaͤltniſſe der Oekonomie, beſonders die Menge des nur
zum Graswuchs geeigneten Bodens und etwa das Vorhandenſeyn anderer Duͤnger-
quellen. Und ſo iſt es dann allerdings haͤufig der Fall, daß ein Fruchtwechſel ge-
waͤhlt werden muß, wo ½, ⅖, ⅜, \frac{3}{7} des ganzen zum Futterbau mit dem nachhal-
tigſten Vortheile beſtimmt werde; wogegen in andern Faͤllen ¼, ⅕, ⅙ ſchon genug
X x 2
[348]Der Fruchtwechſel.
ſind, und alles Uebrige mit verkaͤuflichen Produkten, aber dennoch nach den Re-
geln des Fruchtwechſels beſtellt werden kann.


§. 365.

Es iſt noch zu kurze Zeit, daß dieſe Regel der Fruchtfolge uͤberhaupt ins Licht
geſtellt worden, und deshalb ſind die beſondern Geſetze und Modifikationen der-
ſelben noch bei weitem nicht genugſam erforſcht. Es hat keinen Zweifel, daß wir
uͤber die vortheilhafteſte Folge der mannigfaltigen Produktionen mit der Zeit im-
mer mehrere Aufſchluͤſſe erhalten werden. Die Verſchiedenheit des Erdbodens,
der Duͤngung und der Beackerung macht aber einen großen Unterſchied, welchen
man im Auge behalten muß, wenn man Verſuche daruͤber anſtellt. Auch koͤnnen
einzelne Jahre kein ſicheres Reſultat geben, da die beſondere Witterung Einfluß
darauf haben kann. So hat man z. B. im Magdeburgiſchen beobachtet, daß
Gerſte nach Moͤhren ſchlechter, wie nach andern Wurzeln geriethe, Erbſen aber
vortrefflich, und daß nach dieſen dann ohne neue Duͤngung Gerſte wieder gut
einſchlage.


Allein in Anſehung der wichtigſten und gebraͤuchlichſten Fruͤchte und Saaten
haben wir ſchon ſo unbezweifelte Erfahrungen, daß wir leitende Grundſaͤtze daraus
abziehen koͤnnen. Verſchiedene derſelben ſind ſchon ſeit alten Zeiten anerkannt,
nur nicht genugſam beachtet worden. Daß die Getreidearten ſelbſt gewechſelt wer-
den muͤſſen, weiß Jedermann. Man weiß, daß Weizen nach Weizen nie gera-
the; auch daß Weizen nach Gerſte — der Boden ſei denn etwa zu geil — hoͤch-
ſtens mittelmaͤßig ausfalle. Hieran iſt nicht allein der Mangel genugſamer Bear-
beitung des Bodens Schuld, indem er doch nach Erbſen gut und nach Hafer, der
den Boden ſonſt noch ſtaͤrker bindet, immer beſſer, wie nach Gerſte wird. Die
Wintergerſte laͤßt wegen ihrer fruͤhen Aberntung Zeit genug zum dreimaligen
Pfluͤgen; aber man weiß, daß immer ſchlechter Weizen darauf folgt. Weswe-
gen man in fetten Marſchlaͤndern in ihre Stoppel immer erſt eine andere Frucht,
Rapſaat oder Bohnen nimmt, und dann erſt Weizen oder wieder Gerſte baut.
Hafer ertraͤgt eine mehrjaͤhrige Folge dagegen beſſer, zumal auf einem aus dem
Graſe gebrochenen Boden, wo er manchmal bis zur dritten Ernte im Ertrage
immer zugenommen hat. Rocken nach Rocken wird zwar haͤufig geſaͤet, aber doch
[349]Der Fruchtwechſel.
mit ſchlechtem Koͤrnerertrage, wenn er gleich in einem Boden, der vom vorigen
Jahre noch unzerſetzten Duͤnger enthaͤlt, im zweiten Jahre uͤppiger wie im er-
ſten ins Kraut ſchießt. Gerſte nach Wintergetreide iſt in der Regel vortheilhafter,
wie umgekehrt. Wenn aber eine Zwiſchenfrucht zwiſchen beide kommt, ſo ſcheint
ſich’s nach vielen Verſuchen umgekehrt zu verhalten.


Ueberhaupt kommen Halmfruͤchte, die ununterbrochen aufeinanderfolgen,
nie zu der Vollkommenheit und dem Koͤrneranſatze, als wenn ſie mit Fruͤchten aus
einer andern Klaſſe abwechſeln; weshalb man laͤngſt, wo man in der Felderwirth-
ſchaft die Brache zu beſtellen anfing, in ſelbige doch andere Fruͤchte zu nehmen
ſich bewogen fand.


§. 366.

Ungeachtet dies ſo ſehr vor Augen lag, ſo fielen doch nur wenige auf den Ge-
danken, die Fruchtfolge zu aͤndern, und z. B. bei der Vierfelderwirthſchaft ſtatt
1) Winterung; 2) Soͤmmerung; 3) Erbſen; nun 1) Winterung; 2) Erbſen;
3) Soͤmmerung zu ſaͤen, und dann Brache zu halten. Einige aber, die es thaten,
ſtanden ſich ungleich beſſer dabei. Sie gewannen mehrere Koͤrner und mehreres
Stroh. Manche deutſche Landwirthe waren der Sache ſehr nahe, zu denen auch
der praktiſche von Eckart in ſeiner ſogenannten Experimental-Oekonomie gehoͤrte.
Aber noch war in dieſen Zeiten die Blendung des Vorurtheils ſo groß, daß man
nicht ſah was dicht vor Augen lag, oder ſeinen Augen nicht traute, wenn das Ge-
ſehene der auf Autoritaͤt begruͤndeten Meinung widerſprach.


Auch Woͤllner und ſelbſt Germershauſen fuͤhrten ſchon Gruͤnde fuͤr
jene Einrichtung der Fruchtfolge an. Aber obwohl viele lehrten, daß die aufein-
ander folgenden Fruͤchte um ſo beſſer geriethen, je ungleichartiger ſie waͤren, und
niemand dieſer Lehre in der Theorie ſeinen Beifall verſagte, ſo gab doch keiner die
Fruchtfolge des Dreifelderſyſtems auf. Zwar waren die meiſten durch die zum
Geſetz gewordene Obſervanz des eingefuͤhrten Syſtems daran verhindert; aber es
gab doch viele Gutsbeſitzer groͤßerer und kleinerer Art in Deutſchland, die mit
ihren Feldern machen konnten, was ſie wollten.


Mich ſelbſt hat weder das Nachdenken noch die Leſung der engliſchen Schriften
zuerſt auf dieſe Folge der Fruͤchte gefuͤhrt, ſondern nur Zufall und Roth, und da
[350]Der Fruchtwechſel.
man mich mit dem Namen eines Vaters dieſes ſogenannten Syſtems in Deutſchland
beehrt hat, ſo darf ich hier die kleinen Umſtaͤnde erzaͤhlen, die mich darauf fuͤhrten.
Ich war ein lebhafter Anhaͤnger des Kleebaues und der Stallfutterung nach dem
Schubartſchen Syſteme, und wollte jenen im dritten oder Brachjahre durchſetzen.
Allein er mißrieth und der Acker verqueckte, die einfaͤhrig darin beſtellte Winterung
verſagte voͤllig, ungeachtet die Kleeſtoppel noch einmal dazu geduͤngt wurde, oder
der Klee im Winter eine Duͤngung erhielt. Ich gewann mit Huͤlfe eines mittelmaͤ-
ßigen Luzerne- und Hafergrasfeldes die gruͤne Futterung zureichend fuͤr den Sommer,
aber kein Heu fuͤr den Winter, welches ich mir doch von meinem Kleefelde berechnet
hatte. Nur die in einem zerſtoͤrten Luzernefelde gebauten Kartoffeln und Ruͤben
hatten mich bei einem geringen Wieſenheugewinnſte einen Winter gluͤcklich durchge-
holfen. Voll Dankbarkeit fuͤr ſelbige brach ich einen Theil meines mit Klee beſam-
ten, aber ſchlecht beſtandenen Ackers zu Kartoffeln um. Die reichliche Ernte derſel-
ben verſpaͤtete ſich, nnd ich konnte bei ohnehin naſſer Witterung keinen Rocken
hineinſaͤen, wie ich ſonſt wuͤrde gethan haben; nahm deshalb Gerſte. Weil ich in-
deſſen durchaus Kleevorrath haben wollte, ſo ſaͤete ich ihn wieder ſehr dick unter dieſe
Gerſte. Die Gerſte gerieth außerordentlich, und erregte Bewunderung auf einem
Felde, welches nur ſelten mittelmaͤßige Gerſte trug. Im folgenden Jahre hatte ich
hier zum erſtenmale guten Klee, wogegen ein anderes Feld, worauf der Klee in die
zweite Getreidetracht geſaͤet, ungeachtet es im Winter uͤberduͤngt war, nur Sauer-
ampfer brachte. Letzteres ward nach einem traurigen Schnitte dreimal zu Rocken
gepfluͤgt; erſteres nach zwei Schnitten nur einmal, und der Rocken auf dieſen ward
entſchieden beſſer als auf jenem. Dieſe Erfahrung beſtimmte meine kuͤnftige Frucht-
folge. Ich war indeſſen weit entfernt, irgend einen hoͤhern Werth, als den der
beſondern Nuͤtzlichkeit fuͤr meine Verhaͤltniſſe darauf zu ſetzen. Ich ſchaͤmte mich
vielmehr, von einem Befolger der Pfeiferſchen, Mayerſchen, Gugemuſiſchen und
Schubartſchen Lehren, ein Kartoffelbauer und ein Nachahmer der kleinen Gaͤrtner
geworden zu ſeyn, die in meiner Nachbarſchaft ihren Morgen Landes ungefaͤhr auf
dieſelbe Weiſe benutzten. Ich befrug ſie indeſſen uͤber ihre Erfahrungen, und fand,
daß ſie mit den meinigen ſtimmten. Nur verfiel ich darauf, mich bei meinem groͤ-
ßern Kartoffelbau eines Mecklenburgiſchen Hakens zum Anhaͤufen zu bedienen, aus
welchem ich nachher dasjenige Inſtrument formte, deſſen man ſich jetzt in Deutſch-
land
am haͤufigſten zum Kartoffelbau bedient.


§. 367.

Warum dieſer
Fruchtwechſel
Erſt ſpaͤter fielen mir neue engliſche Schriftſteller in die Hand, welche gerade
dieſe oder eine aͤhnliche Fruchtfolge als die Baſis jeder hoͤhern Ackerkultur betrach-
[351]Der Fruchtwechſel.
teten, die Brache nur durch die ſorgſame Bearbeitung der in entfernten Reihendas engliſche
Syſtem ge-
nannt wor-
den.

ſtehenden ſtaudigern Fruͤchte erſetzen lehrten, den Kleebau nur dann fuͤr ſicher und
durch dichte Beſchattung des Bodens fuͤr verbeſſernd hielten, wenn er mit der er-
ſten Saat in einem Acker geſaͤet wuͤrde, der durch den Bau jener Fruͤchte voͤllig
gelockert und gereinigt waͤre, und die nur den Klee in dieſem Zuſtande eine wohl-
thaͤtige Vorfrucht vor Weizen nannten, aber in ein ſchlechtes Kleefeld Weizen zu
ſaͤen — wenn es ſich nicht voͤllig ausgelegen habe oder zuvor nicht durch Sommer-
pfluͤgen gereiniget ſey — fuͤr ein Verbrechen gegen alle Grundſaͤtze eines guten
Ackerbaues erklaͤrten. Dieſe Lehren und viele merkwuͤrdige bisher uͤberſehene
Erfahrungen der Englaͤnder, die mit den meinigen ſo ſehr ſtimmten, bewogen mich,
ſolche dem deutſchen Publikum zuerſt in dem Hannoͤverſchen Magazin, dann in
meiner Anleitung zur Kenntniß der engliſchen Landwirthſchaft vorzulegen.


Man hat dieſe Fruchtfolge daher das engliſche Syſtem nicht ganz ohne Grund
genannt, obwohl es in England keinesweges allgemein, ſondern nur in einigen
Grafſchaften landuͤblich war, aber jetzt in den Wirthſchaften alle aufgeklaͤrteren
und verbeſſernden Landwirthe gefunden wird, und ſich von da aus nun freilich im-
mer mehr verbreitet.


Der große Beifall, den dieſe Lehre in jenem Werke vorgetragen erhielt, er-
weckte demſelben auch viele Gegner, die gerade daher, daß es aus England her-
ſtamme, einen Grund zu ſeiner Verwerflichkeit hernahmen. Bei der Unkenntniß
aller engliſchen Verhaͤltniſſe ſchrieben ſie den Getreidemangel, den England gerade
damals in einigen Jahren erlitten hatte, dieſem Syſteme zu, obgleich alle engli-
ſche Schriftſteller einſtimmig behaupteten, daß dieſer bei der zunehmenden Be-
voͤlkerung nur eine Folge der noch uͤberwiegenden Dreifelderwirthſchaft, der großen
oͤden Weidereviere, die ſie erfordert, und in andern Gegenden des zu vielen gar
nicht aufgebrochenen oder doch zu lange ruhenden Graslandes ſey. Dieſe Schrift-
ſteller zeigen einſtimmig, daß jenem Mangel nur durch die mehrere Einfuͤhrung
dieſes Fruchtfolgeſyſtems abgeholfen werden koͤnne, indem die wenigen und klei-
nen Grafſchaften, wo es zu Hauſe iſt, hauptſaͤchlich die ungeheure Hauptſtadt und
die vielen andern Handels- und Fabrikſtaͤdte, ja ganze Fabrik-Grafſchaften —
z. B. Norfolk, das weit groͤßere Lankaſter — mit Getreide verſorgten.


[352]Der Fruchtwechſel.

Wenn dieſes Syſtem, ſagten ferner die Gegner, fuͤr eine ſo vieles Fleiſch
konſumirende Nation, wie die Englaͤnder, paſſend ſey, ſo ſey es doch fuͤr uns
nicht alſo, weil die Mehrheit der Deutſchen groͤßtentheils von vegetabiliſchen
Nahrungsmitteln lebe. Denn dieſes Syſtem verlange die Haͤlfte des Ackers zur
Viehfutterung. Koppelwirthe konnten dieſe Einwendung nicht machen, weil auch
dieſe mindeſtens die Haͤlfte der Viehnahrung widmen. Aber die Dreifelderwirthe
beriefen ſich auf ihre ſtaͤrkere Ausſaat. Es laͤßt ſich ihnen aber leicht erweiſen,
daß ſie, ſelbſt abgeſehen von den großen Weideraͤumen und Wieſen, die ſie ge-
brauchen, wenn ihre Wirthſchaft in einiger Kraft bleiben ſoll, doch ſelbſt von
ihrem pflugbaren Acker nicht die Haͤlfte zur Nahrung der Menſchen verwenden,
denn ſie muͤſſen ihr Zugvieh faſt allein mit Koͤrnern ernaͤhren, und ihrem Nutz-
viehe damit haͤufig aufhelfen. Dagegen kann bei dieſem Wirthſchaftsſyſteme al-
les erbaute Getreide zur menſchlichen Nahrung verwandt werden, da die Futter-
ernte zur Ernaͤhrung des ſtaͤrkſten Viehſtapels zureicht. Es gehoͤren ferner zu den
Wechſelfruͤchten, welche die Haͤlfte des Ackers einnehmen, auch alle Huͤlſenfruͤchte,
beſonders die behackten Bohnen, Wicken und Erbſen. Endlich vertreten ſo viele
Handelsgewaͤchſe, die waͤhrend ihrer Vegetation Bearbeitung leiden, wie ſchon
oͤfter geſagt worden, die Stelle der Vorfruͤchte fuͤr das Getreide, ſobald ſich naͤm-
lich eine Wirthſchaft in den Duͤngerſtand geſetzt hat, daß ſie dieſe ohne Er-
ſchoͤpfung ihres Ackers bauen, und ſich mit geringer Futtererzeugung be-
helfen kann.


§. 368.

Zwei vortreffliche Schriftſteller, der Amtsrath Karbe in ſeiner Ein-
fuͤhrung der engliſchen Wechſelwirthſchaft
und der durchlauchtige
Herzog Friedrich zu Schleswig Hollſtein Beck uͤber die Wech-
ſelwirthſchaft und deren Verbindung mit der Stallfutterung
,
haben dies Syſtem gruͤndlich vorgetragen, und auf unſere Verhaͤltniſſe modifizirt,
den großen Nutzen, welche deſſen allgemeine Einfuͤhrung haben wuͤrde, gezeigt.
Es ſind gegenwaͤrtig in Daͤnnemark, Schleſien, der Mark Brandenburg, Sach-
ſen
, Franken, Weſtphalen, ja ſelbſt bis nach Kur- und Eſthland hinauf unzaͤhlige
Beiſpiele davon aufgeſtellt. Der Erfolg beſtaͤtiget allgemein den Werth des
Syſtemes,
[353]Der Fruchtwechſel.
Syſtemes, ungeachtet man bei dem Uebergange nicht ſelten uͤbereilt verfuhr, und
ungeachtet nur wenige ſchon in die zweite Rotation getreten ſind, wo es ſeine
Wirkung erſt auffallend zeigen kann.


Dennoch macht man ſich haͤufig noch zu einſeitige Vorſtellungen, und glaubt,
daß eine beſondere Zahl der Schlaͤge und beſtimmte Ordnung der Fruͤchte darunter
zu verſtehen ſey. Der eine denkt es ſich nur mit der Stallfutterung, der andere
mit der Weide vereinbarlich. Aber es kann mit beiden ſehr zweckmaͤßig verbun-
den werden: der Stallfutterung im Großen wohl nur allein einen ſichern Grund
unterlegen; der Weidewirthſchaft eine vollkommnere Winterfutterung und hoͤhere
Benutzung des Viehes gewaͤhren. Die Zahl der Schlaͤge aber, oder die Laͤnge
der Rotation, das Verhaͤltniß des zum Fruchtbau und des zur Viehfutterung ge-
widmeten Landes, geſtatten eine groͤßere Mannigfaltigkeit wie die Koppelwirth-
ſchaft, und werden nur durch die oͤrtlichen Verhaͤltniſſe und die Zwecke, die man
hat, bedingt.


§. 369.

Die weſentlichen Eigenſchaften dieſes Syſtems ſind folgende:Charakteriſti-
ſche Eigen-
ſchaften die-
ſes Syſtems.


1) Eine unbenutzte Brache faͤllt dabei in der Regel weg. Statt derſelben
aber werden nach einem gewiſſen Umlaufe von Jahren ſolche Fruͤchte theils zur
Futterung, theils zum Verkauf gebauet, welche waͤhrend ihres Wachsthums und
zur Befoͤrderung deſſelben den Durchgang der leichten Pfluͤge oder der Pferdehak-
ken und Pferdeſchaufeln entweder nur in einer oder in zwei ſich durchkreuzenden
Reihen verſtatten, wodurch der Boden alle die Vortheile, welche die Brache ge-
waͤhren kann, erhaͤlt. Mir iſt wenigſtens noch kein ſo bindender oder ſo verwil-
derter Boden vorgekommen, daß er nicht durch die gehoͤrige Bearbeitung dieſer
Fruͤchte mit fuͤr ihn zweckmaͤßigen Werkzeugen eben ſo muͤrbe und zerfallend, als
durch die Brache geworden ſeyn ſollte. Indeſſen will ich doch zugeben, daß Bo-
den exiſtiren koͤnne, der zu Anfange dieſer Fruchtfolge einer Brache bedarf, die
dann aber, vollendet gegeben, nie wieder noͤthig wird. Dieſer Schlag erhaͤlt die
Hauptduͤngung, welche in dem ſtarken Maaße, wie ſie dieſe Wirthſchaft geben
kann, fuͤr jede andere Frucht zu ſtark ſeyn wuͤrde, fuͤr Fruͤchte dieſer Art es aber
Erſter Thell. Y y
[354]Der Fruchtwechſel.
nie ſeyn kann. Dieſe wirkt dann mit der Bearbeitung zugleich, den Boden zum
Zerfallen zu bringen, und die darin befindlichen Unkrautskeime zu zerſtoͤren.


2) Nach dieſen Hackfruͤchten folgt in der Regel Sommerung, theils weil
ihre ſpaͤte Aberntung eine fruͤhe Einſaat der Winterung nicht verſtattet, theils
weil die Erfahrung gelehrt hat, daß die Sommerung auf dem gewoͤhnlichſten
Lehmboden hier einen hoͤheren Ertrag, wie die Winterung gebe; dennoch aber dem
Boden genugſame Kraft, in der Folge Winterung abzutragen, hinterlaſſe.
Dieſe Sommerung kann Sommerweizen, Hafer oder Gerſte ſeyn. Die letzte iſt
indeſſen das gewoͤhnlichſte, und zwar die große zweizeilige, oder aber die nackte
und Himmelsgerſte, deren Gedeihen hier ſo groß als ſicher iſt. Sollte der Boden
jedoch wegen Verſaͤumniß des genugſamen Behackens oder wegen einer hoͤchſt
unguͤnſtigen naſſen Witterung eines Sommers nicht vollkommen muͤrbe und rein
geworden ſeyn, ſo verdiente in dieſem ungewoͤhnlichen Falle die kleine vierzeilige
Gerſte den Vorzug, weil vor ihrer Einſaat im Fruͤhjahre noch einige Mal gepfluͤgt
werden koͤnnte. In der Regel aber iſt dieſes Pfluͤgen ſo wenig noͤthig, daß die
Fruͤhjahrsbeſtellung vollkommen ohne daſſelbe, bloß durch den ein- oder zweimaligen
Gebrauch der Exſtirpators und der Eggen, gemacht werden kann, wodurch man in
dieſer mit dringenden Geſchaͤften beſetzten Jahreszeit ungemein erleichtert wird.


Manche haben die Beſorglichkeit, daß die in ſo kraͤftigem Lande geſaͤete
Sommerung ſich lagern werde, welche aber die Erfahrung genugſam widerlegt,
wenn anders nicht zu dichte — was hier nicht nur uͤberfluͤßig, ſondern ſchaͤdlich
waͤre — geſaͤet wird. Die tiefe Beackerung des Bodens ſichert gegen Lagerkorn.
Und wenn der Boden vertieft werden ſoll, ſo geſchieht es bei der Vorbereitung zu
den Hackfruͤchten, denen das tiefe Pfluͤgen nie ſchaͤdlich wird, und unter welchen
der heraufgebrachte Boden ſeine Rohheit verliert.


3) Nun wird die Hauptregel beobachtet, daß nie zwei halmtragende Fruͤchte
nacheinander kommen, ſondern jedesmal eine andere Zwiſchenfrucht. Es ſey denn
am Schluſſe der Rotation, wenn die Hackfruͤchte wieder darauf folgen, wo die Ver-
wilderung und die Verballung des Bodens alſo nicht ſchaͤdlich werden kann. Die
Auswahl dieſer Zwiſchenfrucht haͤngt von der Zahl der Schlaͤge und den Wirth-
ſchaftsverhaͤltniſſen ab. Es kann Klee; es koͤnnen Huͤlſenfruͤchte, Oelſaaten
[355]Der Fruchtwechſel.
oder jede andere ſeyn, die nur nicht in das Geſchlecht der grasartigen Pflanzen gehoͤ-
ren. Da es indeſſen


4) Eine unumgaͤngliche Forderung iſt, daß der Klee in ein voͤllig reines ſtark
durchgearbeitetes und geduͤngtes Land komme, ſo wird derſelbe mehrentheils unter die
Frucht geſaͤet, welche auf die Hackfruͤchte folgt, und findet alſo im dritten Jahre
nach jener ſeinen Platz. Hier iſt hoͤchſt ſelten ein Mißrathen deſſelben zu beſorgen, wenn
man mit deſſen Einſaat gehoͤrig verfaͤhrt. Er dringt in dem noch tief gelockerten Bo-
den mit ſeinen Wurzeln ſo ein, daß ihm keine Winterwitterung nachtheilig werden
kann. Und was man ſonſt, allerdings nach der Erfahrung, von dem Muͤdewerden des
Ackers zum Kleetragen geſagt hat, findet hier durchaus nicht ſtatt, indem zwanzig-
jaͤhrige Verſuche gelehrt haben, daß er nach vierjaͤhriger Wiederholung immer beſſer
geworden ſey. Dieſer Klee kann nun entweder ein Jahr benutzt werden, oder er kann
zwei Jahr zum Maͤhen dienen. Im erſtern Falle wird er in der Regel einfurchig mit
Winterung beſtellt, welches durch den Gebrauch des Schnittpfluges auf die vorzuͤg-
lichſte Weiſe geſchieht. Im zweiten Falle kann man zuweilen der Sommerung den
Vorzug geben, beſonders wenn man noch einen dritten Schnitt von Klee nehmen,
oder ihn im Nachſommer zur Weide benutzen wollte. Indeſſen iſt doch auch dieſe
zweijaͤhrige Kleeſtoppel ſo ſehr fuͤr die Winterung geeignet, daß man in den meiſten
Faͤllen ſolche vorzieht. Und ſie kann auch nach zwei Kleeſchnitten mittelſt des Schnitt-
pfluges und nachmaligem Gebrauch des kleinen Exſtirpators auf das vollkommenſte
beſtellt werden. In einigen Faͤllen kann dieſer Klee nun auch im dritten Jahre zur
Weide liegen bleiben, in welchem Falle aber entweder Hafer auf demſelben folgen,
oder aber der Acker zur Winterung mehrmals gepfluͤgt werden muͤßte.


5) Es hat bei laͤngern Rotationen oder wo man Futterung und Duͤnger in
groͤßter Menge gewinnen und den Acker in die hoͤchſte Kraft ſetzen will, große Vor-
theile, wenn noch eine ſolche Saat dazwiſchen kommt, die nicht zur Reife oder zum
Anſatz des Samens gelangt, ſondern in ihrem gruͤnen Zuſtande abgemaͤhet wird,
wozu ſich vor allen Wicken und Buchweizen paſſen. Ihre Stoppel hinterlaͤßt nun
einen zur reichſten Winterungsſaat vollkommen vorbereiteten Boden. Bei dieſen
Fruͤchten finden auch vorzuͤglich:


6) Doppelte Ernten in einem Jahre ſtatt. Man kann ſie freilich bei dieſem
Wirthſchaftsſyſteme auch in mehreren Schlaͤgen anbringen; indeſſen ſind dieſe doppel-
Y y 2
[356]Der Fruchtwechſel.
ten Ernten in unſerem Klima und in groͤßern mit keinen uͤberfluͤßigen arbeitenden
Kraͤften verſorgten Wirthſchaften nicht ſo allgemein anwendbar, als manche behaup-
tet haben. Der Bau der Ruͤben in die Stoppel der Winterung geraͤth zwar auch bei
uns zuweilen ſehr gut, aber ihre Einſaat muß in der geſchaͤftvollen Erntezeit ſchnell
vollfuͤhrt werden. Die neuerlichſt geruͤhmte Methode, Moͤhren im Fruͤhjahre unter
die Winterung zu ſaͤen, kenne ich nicht aus der Erfahrung, und finde ihrer auch bei
den Englaͤndern, welche ſonſt dieſe doppelten Ernten haͤufig zu gewinnen ſuchen, nicht
erwaͤhnt. Wo nach meiner Erfahrung noch ohne Beſchwerde eine doppelte Ernte ſtatt
findet, iſt auf einem gedrillten und gepferdehackten Bohnen- oder Mais Felde, wo
zwiſchen den Reihen nach vollendeter Bearbeitung ſehr vortheilhaft Ruͤben geſaͤet wer-
den koͤnnen. Das Wickenfeld traͤgt erſt gruͤne Wicken, und nach denſelben ebenfalls
gruͤn abzumaͤhenden Buchweizen, der mehrentheils ganz vortrefflich geraͤth, oder aber
Waſſerruͤben, die fruͤh genug geſaͤet werden koͤnnen, und die Bearbeitung reichlich
bezahlen. Auch hat man zweimal Wicken zum gruͤnen Abmaͤhen eingeſaͤet.


7) Wenn in laͤngern Rotationen zweimal geduͤngt werden ſoll, ſo kommt der
zweite Duͤnger nie zu einer Getreidefrucht, ſondern unter eine andere, am beſten unter
die gruͤn abzumaͤhenden, weil deren Wuchs nie zu uͤppig werden kann, theils auch weil
er hier das Unkraut auf eine unſchaͤdliche Weiſe hervortreibt, ſolches aber nicht zur
Reife kommt. Er wird hier durch ſchnellen Umbruch der gruͤnen Stoppel mit dem
Boden gemengt und innig vereinigt, und verliert doch ſeine erſte Geilheit, welche die
junge Getreidepflanze zu ſtark treibt, und vor allem Lagerkorn erzeugt.


8) Es iſt keine weſentliche Bedingung, daß die Haͤlfte des Ackers zur Vieh-
futterung beſtimmt werde, wohl aber, wie aus dem Geſagten erhellet, daß nur die
Haͤlfte eigentliches Getreide trage. Von verkaͤuflichen Fruͤchten uͤberhaupt kann,
wenn man will, weit mehreres, und zwar, ſobald ein hinlaͤnglicher Duͤngervorrath
geſammelt iſt, das eintraͤglichſte unter allen gebauet werden. Nur iſt es, um zu die-
ſem Ueberfluß von Duͤnger zu gelangen, der hier mit der vollkommenen Bearbeitung
verbunden ſo erſtaunliche Wirkung thut, mehrentheils noͤthig, in der erſten Ro-
tation ſich mit der Haͤlfte der verkaͤuflichen Fruͤchte zu begnuͤgen, um des Fut-
ters vollkommen genug zu bauen.


[357]Der Fruchtwechſel.
§. 370.

Die nothwendigen Erforderniſſe einer auf dieſe Regel der Fruchtfolge gegruͤnde-Bedingungen
bei der Ein-
fuͤhrung die-
ſes Syſtems.

ten Wirthſchaft, bei deren Mangel die Einfuͤhrung unmoͤglich iſt, oder doch nur un-
vollkommenes Stuͤckwerk bleibt, ſind folgende:


1) Vollkommenes Eigenthum und freie Benutzung des Feldes, eine Abweſen-
heit aller Servitute und Rechte, die ein anderer darauf hat, oder doch eine zweckmaͤ-
ßige Beſchraͤnkung derſelben.


2) Eine gute und nicht zu ſehr getrennte oder zu weit entfernte Lage der Felder.
Das Gegentheil macht wenigſtens ungemeine Schwierigkeiten bei dieſer eine ununter-
brochene Aufmerkſamkeit fordernden Kultur.


3) Bei ihrer Einfuͤhrung ein nicht zu ſehr ausgemagertes Land oder beſondere
Huͤlfsquellen, um ſich den erſten kraftvollen Duͤnger zu verſchaffen. Sie ohne ſolche
auf einem durch die Felderwirthſchaft erſchoͤpften Boden einfuͤhren zu wollen, erfor-
dert wenigſtens große Aufopferungen oder die Anlage eines betraͤchtlichen Kapitals,
indem der Bau verkaͤuflicher Fruͤchte vorerſt ſehr eingeſchraͤnkt werden muß, um ge-
nugſame Futterung, d. h. Duͤngermaterial zu gewinnen. Ihre Einfuͤhrung iſt des-
halb nach der gewoͤhnlchen Koppelwirthſchaft, die ihren Acker in mehrere Kraft erhal-
ten hat, in der Regel weit leichter als nach der mehrentheils erſchoͤpfenden Dreifelder-
wirthſchaft, und in manchen Faͤllen iſt es rathſam, durch jene hindurch zu der hoͤhern
Wirthſchaft uͤberzugehen. Von den zweckmaͤßigſten Huͤlfsmitteln bei dem Uebergange
werden wir weiter reden.


4) Mehrere Arbeit. Es wird zwar mehrentheils diejenige Menſchenzahl,
welche in der Felderwirthſchaft zu einer ſchnellen und gehoͤrigen Ausfuͤhrung der Ernte
noͤthig war, zureichen, alle Arbeiten dieſer Wirthſchaft zu vollfuͤhren; ſie muͤſſen
aber in eine groͤßere und anhaltende Thaͤtigkeit dabei geſetzt werden. Die Verthei-
lung der Arbeiten durch das ganze Jahr kann ſo eingerichtet werden, daß ſich eine un-
unterbrochene Reihe von Beſchaͤftigungen und beſtaͤndiger Verdienſt fuͤr die Men-
ſchen, ſelbſt fuͤr die ſchwachen Alten und Kinder dabei finde. Dieſe Arbeiten erfor-
dern zwar keinesweges eine ſchwer zu erlangende Kunſtfertigkeit; indeſſen findet doch
eine mehrere Theilung der Arbeit und eine daraus erfolgende groͤßere Uebung in den-
ſelben und in der Handhabung gewiſſer Werkzeuge dabei ſtatt, wodurch die Arbeit
[358]Der Fruchtwechſel.
leichter und wohlfeiler wird. Daß ſich bei dieſer Wirthſchaft gewoͤhnlich der Anreiz
zu mehreren Meliorationen vorzuͤglich findet, und dazu wiederum mehrere Arbeiter
erfordert werden, haͤngt nicht unmittelbar mit derſelben zuſammen. Eine vermehrte
Anſpannung kann nur wegen der ſtaͤrkern Duͤngerausfuhr, der groͤßeren Ernten und
der mehr zu verfahrenden Produkte noͤthig werden. Die Beackerung und Beſtellung
ſelbſt wird eher dadurch erleichtert. Denn wenn gleich einige Operationen bei der
Feldbeſtellung hinzukommen, die bei andern Wirthſchaften nicht gewoͤhnlich ſind, ſo
werden dadurch nur weit ſchwerere erſpart. Auch ſind dieſe Geſpannarbeiten ſehr
gleichmaͤßig durch alle Jahreszeiten vertheilt.


5) Einen ſehr aufmerkſamen, thaͤtigen, uͤberlegenden und entſchloſſenen Wirth-
ſchaftsaufſeher. Dieſe Bedingung iſt unumgaͤnglich, da eine genaue Wahrnehmung
der Zeit zu jedem Geſchaͤfte mehrere Abweichungen von dem gewohnten Leiſten, und
mannigfaltige Abwechſelungen in der Beſtellung und Ernte, und in Beſorgung des
Viehſtapels hier angewandt werden koͤnnen, um den moͤglich hoͤchſten Ertrag hervor-
zubringen. Insbeſondere iſt der Unterſchied zwiſchen einer einmal eingerichteten Kop-
pelwirthſchaft und der unſrigen darin ſehr groß.


6) Paßt ſie nur da, wo ein hinlaͤnglicher Abſatz aller Produkte ſtatt findet, und
deshalb der Grund und Boden im gerechten Werthe gegen die Arbeit ſteht. Wo
dieſe ſehr theuer im Verhaͤltniß zu jenem iſt, oder wo man nur Gelegenheit hat,
alle Arbeit durch Frohnden, die zu andern als den gewoͤhnlichen Arbeiten nicht ange-
wieſen ſind, vortheilhaft bewirken zu laſſen, da findet ſie noch keine Anwendung.


7) Endlich iſt ein groͤßeres Betriebskapital und ein ſtaͤrkeres Inventarium, wie
von ſelbſt erhellet, dabei noͤthig.


§. 371.

Dieſe Regel des Fruchtwechſels findet nun ſowohl bei der Weide des Viehes auf
einigen Theilen des Ackers, als bei der Stallfutterung deſſelben ihre Anwendung.
In jenem Falle wird durch ſie die Koppelwirthſchaft zu ihrer hoͤchſten Vollkommenheit
gebracht, und dieſes hat unter Verhaͤltniſſen, welche die Stallfutterung erſchweren,
unbezweifelte Vorzuͤge. Der hoͤchſt moͤgliche Ertrag vom Grund und Boden kann
aber nur durch die Verbindung mit der Stallfutterung hervorgebracht werden. Nicht
[359]Der Fruchtwechſel.
allgemein verhaͤlt es ſich vielleicht ſo mit dem hoͤchſten Profit vom angelegten Kapital
und Arbeit.


Wir betrachten alſo zuerſt die.


Wechſel-Weidewirthſchaft oder Wechſelwirthſchaft
nach der Regel der Fruchtfolge
.


§. 372.

Bei dieſer Wirthſchaftsart bleibt alſo ein Theil des Landes zur Weide fuͤr das
Rindvieh, oder wenn man will nur fuͤr die Schafe liegen. Allein das Land wird in
voller ſtarker Dungkraft und mit der angemeſſenſten Beſamung von Weidekraͤutern
niedergelegt. Es giebt alſo eine ungleich nahrhaftere und reichere Weide, die mehr
Vieh oder daſſelbe Vieh auf einer ungleich kleinern Flaͤche ernaͤhrt. Außerdem aber
bauet ſie in der Regel anderes Futter, entweder bloß zum Winterbedarf, oder auch
um einen Theil des Viehes im Sommer auf dem Stalle entweder ganz oder neben der
Weide zu ernaͤhren; auf jeden Fall ſo hinreichend, daß die Weide nie zu fruͤh im
Fruͤhjahre angegriffen oder uͤbertrieben zu werden braucht.


§. 373.

Auf einer geringern Anzahl von Schlaͤgen, wie acht, paßt ſich dieſes Syſtem
eigentlich nicht. Wenn der Getreidebau nicht zu ſehr eingeſchraͤnkt werden ſoll, und
man noch einen Schlag zum Futterbau nehmen wollte, ſo wuͤrde die Weide nicht
lange genug liegen koͤnnen. Ganz kleine Wirthſchaften ausgenommen, — denen
aber uͤberhaupt die Stallfutterung immer weit angemeſſener wie die Weide iſt, —
wuͤrde ich die ſechs- und ſiebenſchlaͤgige Wirthſchaft immer in eine zwoͤlf- und vierzehn-
ſchlaͤgige in gewiſſer Hinſicht umwandeln, wodurch auch der Uebergang um ſo mehr
erleichtert wird.


Acht Schlaͤge iſt alſo das geringſte, was wir annehmen, und hier wuͤrde ich
folgende Fruchtfolgen vorſchlagen:


[360]Wechſelwirthſchaft nach der Regel der Fruchtfolge.

Das Zeichen ** bedeutet hier und in der Folge ſtarke Duͤngung,
* ſchwache Duͤngung.


  • 1) ** a. Gedrillte Bohnen.
  • 2) a. Winterung.
  • 3) a. Maͤheklee.
  • 4) a. Sommerung.
  • 5) * a. Erbſen.
  • 6) a. Winterung.
    • 7)
    • 8)

  • b. ** Kartoffeln.
  • b. Sommerung.
  • b. Maͤheklee.
  • b. Winterung.
  • b. * Wicken.
  • b. Winterung.

Oder:


  • 1) Dreeſchhafer.
  • 2) a. ** Gedrillte Bohnen.
  • 3) a. Winterung.
  • 4) a. * Wicken.
  • 5) a. Sommerung.
  • 6) a. Maͤheklee.
    • 7)
    • 8)

  • b. ** Kartoffeln.
  • b. Sommerung.
  • b. * Erbſen.
  • b. Winterung.

In neun Schlaͤgen:


  • 1) Dreeſchhafer.
  • 2) ** Gedrillte und behackte Fruͤchte.
  • 3) Gerſte.
  • 4) Klee.
  • 5) Winterung.

  • 6) * Erbſen und Wicken.
  • 7) Winterung.
    • 8)
    • 9)

Oder:


  • 1) Dreeſchhafer.
  • 2) ** Behackte Fruͤchte.
  • 3) Gerſte.
  • 4) * Erbſen und Wicken.
  • 5) Winterung.

  • 6) Maͤheklee.
    • 7)
    • 8)
    • 9)

In
[361]Wechſelwirthſchaft nach der Regel der Fruchtfolge.

In zehn Schlaͤgen:


  • 1) Dreeſchhafer.
  • 2) ** Behackte Fruͤchte.
  • 3) Gerſte.
  • 4) Maͤheklee.
  • 5) Winterung.

  • 6) * Erbſen und Wicken.
  • 7) Winterung.
    • 8)
    • 9)
    • 10)

Wo man mehr Klee zum Maͤhen haben wollte und weniger Weide, wuͤrde man jenen
zwei Jahr nutzen, und dagegen einen Weideſchlag weniger nehmen.


Oder:


  • 1) ** Rapsſaat und Erbſen.
  • 2) Winterung.
  • 3) * Behackte Fruͤchte.
  • 4) Gerſte.
  • 5) Klee.

  • 6) Winterung.
  • 7) Sommerung.
    • 8)
    • 9)
    • 10)

Oder auf ſandigem Boden:


  • 1) Buchweizen.
  • 2) Rocken.
  • 3) ** Behackte Fruͤchte.
  • 4) Hafer.
  • 5) Spoͤrgel.

  • 6) Rocken.
    • 7)
    • 8)
    • 9)
    • 10)

In eilf Schlaͤgen:


  • 1) Hafer.
  • 2) ** Behackte Fruͤchte.
  • 3) Gerſte.
  • 4) Klee.
  • 5) Winterung.
  • 6) Gruͤne Wicken.

  • 7) ** Rapsſaat.
  • 8) Winterung.
    • 9)
    • 10)
    • 11)

Es verſteht ſich, daß der Rapsſaatbau nicht eher eintreten duͤrfe, als bis die Wirth-
ſchaft in reichem Duͤngerſtande iſt. Sonſt folgt hier auf die Wicken nochmals Win-
terung, und man behaͤlt vier Weideſchlaͤge, wenn man nicht etwa lieber den Klee
aus dem vierten Jahre im fuͤnften Jahre ſtehen laſſen will.


Erſter Theil. Z z
[362]Wechſelwirthſchaft nach der Regel der Fruchtfolge.

Oder:


  • 1) ** Rapsſaat.
  • 2) Winterung.
  • 3) * Behackte Fruͤchte.
  • 4) Gerſte.
  • 5) Klee.
  • 6) Winterung.

  • 7) * Erbſen und Wicken.
  • 8) Winterung und Sommerung.
    • 9)
    • 10)
  • 11) Weide bis zur Mitte des Som-
    mers.

In zwoͤlf Schlaͤgen:


  • 1) Wicken.
  • 2) Winterung.
  • 3) Maͤheklee.
  • 4) Hafer.
  • 5) ** Behackte Fruͤchte.
  • 6) Gerſte.

  • 7) * Erbſen.
  • 8) Winterung.
    • 9)
    • 10)
    • 11)
    • 12)

Hier kann nun ebenfalls No. 12. in der Mitte des Sommers umgebrochen werden,
und in No. 1. Rapsſaat kommen; falls der Duͤngerſtand es erlaubt.


Oder:


  • 1) Wicken.
  • 2) Winterung.
  • 3) ** Behackte Fruͤchte.
  • 4) Gerſte.
  • 5) Erbſen.
  • 6) Winterung.

  • 7) * Gedrillte Bohnen.
  • 8) Hafer.
  • 9) Maͤheklee.
    • 10)
    • 11)
    • 12)

In vierzehn Schlaͤgen:


  • 1) ** Raps.
  • 2) Winterung.
  • 3) Erbſen.
  • 4) Winterung.
  • 5) ** Hackfruͤchte.
  • 6) Gerſte.
  • 7) Klee.

  • 8) Klee.
  • 9) Winterung.
  • 10) Hafer.
    • 11)
    • 12)
    • 13)
    • 14)

[363]Wechſelwirthſchaft nach der Regel der Fruchtfolge.

Oder:


  • 1) Hafer.
  • 2) ** Hackfruͤchte.
  • 3) Gerſte.
  • 4) Klee.
  • 5) Klee.
  • 6) Winterung.
  • 7) Erbſen.

  • 8) Gerſte.
  • 9) ** Behackte Bohnen.
  • 10) Weizen.
    • 11)
    • 12)
    • 13)
    • 14)

Die mehrſchlaͤgigen Rotationen kann man als Verdoppelungen oder Vervielfachungen
der minderſchlaͤgigen betrachten, die mannigfaltig in einander greifen. Ich fuͤge hier
nur noch die von einer vier und zwanzigſchlaͤgigen bei, welche auf einem Gute, deſſen
drei Vorwerke mit ihrer Feldflur an einander grenzen, gegenwaͤrtig eingerichtet wird,
ſo daß Alles zwar ein Ganzes ausmacht, aber doch von dieſen drei Hoͤfen auf einer
Feldmark von 3000 Morgen betrieben wird. Sie iſt folgende:


  • 1) ** Raps.
  • 2) Winterung.
  • 3) * Kartoffeln.
  • 4) Gerſte.
  • 5) Maͤheklee.
  • 6) Maͤheklee.
  • 7) Winterung.
  • 8) * Erbſen und Wicken.
  • 9) Winterung.
    • 10)
    • 11)
    • 12)
  • 13) Dreeſchhafer.

  • 14) ** Gedrillte Bohnen.
  • 15) Winterung.
  • 16) Maͤheklee.
  • 17) Winterung.
  • 18) * Gruͤne Wicken, hernach Ruͤben.
  • 19) Sommerung.
  • 20) Erbſen.
  • 21) Winterung.
  • 22) Kleeweide.
  • 23) Weide.
  • 24) Vorweide, dann zu Raps umge-
    brochen.

Wenn es in dieſen Rotationen noͤthig ſeyn ſollte, eine voͤllig reine Brache, viel-
leicht zur Auffuͤhrung von Mergel oder Kalk zu halten, ſo kann es in einem der min-
der unentbehrlichen Schlaͤge immer geſchehen, und dennoch vielleicht noch einige
Nutzung im Vor- oder Nachſommer durch gruͤne Wicken oder Ruͤben davon ge-
nommen werden.


Z z 2
[364]Wechſelwirthſchaft nach der Regel der Fruchtfolge.

Die letzt erwaͤhnte Wirthſchaft iſt auf eine ſehr ſtarke, edle Schaͤferei hauptſaͤch-
lich berechnet, und dieſer iſt die ganze Weide beſtimmt, wogegen das Rindvieh wahr-
ſcheinlich auf dem Stalle wird gehalten werden.


Stallfutterungswirthſchaft.


§. 374.

Stallſutte-
rungsſyſtem.
Das Weſentliche derſelben beſteht darin, daß das Vieh im ganzen Jahre haupt-
ſaͤchlich durch abgeſchnittenes und ihm zugefuͤhrtes Futter ernaͤhrt wird, und wenig,
etwa nur zu Ende des Sommers, oder gar nicht weidet. Es wird wirklich nach dem
eigentlichen Sinne des Worts im Stalle gehalten, oder auf einem dazu eingerichteten
Hofe gefuttert, oder aber in beſonderen beweglichen ſtarken und hohen Horden, de-
ren Platz alljaͤhrig veraͤndert und nach der Hauptfutterkoppel hin verlegt wird. Ge-
wiſſermaßen kann man hierher auch das in einigen Gegenden gebraͤuchliche Tuͤdern
des Viehes rechnen. Ueber die Vortheile der einen oder der andern Methode zu reden
iſt hier der Ort nicht, wo wir dieſe Futterungsart bloß in Hinſicht auf die allgemeinen
Wirthſchaftsverhaͤltniſſe betrachten. Wir haben im Deutſchen ſonſt kein Wort, dieſe
Futterung durch Zufuͤhrung der Nahrung auszudruͤcken. Die Englaͤnder nennen es
Soiling, ohne Ruͤckſicht auf den Ort und die Methode, wo und wie es geſchieht.


§. 375.

Vortheile der
Stallfutte-
rung.
Die uͤberwiegenden Vortheile dieſer Wirthſchaftsart beſtehen in folgendem:


1) Sie bedarf eines weit geringern Flaͤchenraums zur Ernaͤhrung ihres Viehes.


a) Indem ſie ihren zum Futtertragen beſtimmten Acker gehoͤrig vorbereitet,
und ſeine Vegraſung nicht der Natur uͤberlaͤßt, ſondern durch Beſamung und Be-
pflanzung ſolche Gewaͤchſe darauf erzeugt, welche ſowohl ſeiner beſondern Beſchaſſen-
heit, als der Natur desjenigen Viehes, dem man ſie beſtimmt, vollkommen ange-
meſſen ſind. Hierdurch macht ſie ſich die Produktionskraft der Natur auf die moͤglich
hoͤchſte Weiſe zu Nutzen, und zieht eine vielfach ſtaͤrkere Quantitaͤt von Nahrung von
einer Flaͤche Landes, als dieſe ſonſt hervorbringen wuͤrde.


b) Indem ſie dieſe Futtergewaͤchſe ihren voͤlligen Wachsthum und den ange-
meſſenſten hoͤchſten Grad ihrer Entwickelung erreichen laͤßt, in welchem ſie der Quan-
[365]Stallfutterungsſyſtem.
titaͤt und Qualitaͤt nach den hoͤchſten Ertrag geben. Die Entwickelung und Aus-
dehnung der meiſten Futterkraͤuter nimmt naͤmlich bis auf einen gewiſſen Punkt pro-
greſſiv zu, und geht am ſchnellſten und ſtaͤrkſten vor ſich, je mehr ſie ſich dieſem hoͤch-
ſten Punkte naͤhert. In ihrer erſten Jugend iſt dieſer Zuwachs geringe in einer be-
ſtimmten Zeit, wird aber dann am ſtaͤrkſten, wenn die Bluͤthe ſich zu entwickeln
anfaͤngt. Wird dieſer Zeitpunkt, wie bei der Weide geſchiehet, nicht abgewartet,
ſo kann der hoͤchſte Ertrag nicht davon erfolgen. Sobald das Aufbluͤhen aber geſche-
hen iſt, ſteht der Wachsthum des Krautes wieder ſtill, und bei der Bildung des Sa-
mens vermindert ſich die Nahrhaftigkeit des Krautes. Dieſer gluͤckliche Zeitpunkt
kann folglich nur beim Abmaͤhen gehoͤrig beobachtet werden. Durch Samenanſatz
ungeſchwaͤcht, macht es alsdann oft vermehrte Schuͤſſe, die man wieder bis zu dem-
ſelben Grade der Vollendung kommen laͤßt.


c) Indem dadurch verhuͤtet wird, daß durch das Auftreten des Viehes keine
Pflanze zerſtoͤrt oder in ihrem Emporkommen gehindert werde, welches auf der
Weide mit betraͤchtlichem Nachtheile geſchieht.


Hierdurch erreicht man der Erfahrung gemaͤß, daß mit hoͤchſtens der Haͤlfte des
zur Weide erforderlichen Landes — den Acker von derſelben Guͤte und derſelben
Kraft angenommen — das Vieh ſo reichlich und ſo vollkommen ernaͤhret werden
kann, wie mit dem Ganzen, und daß man folglich wenigſtens die Haͤlfte des Landes
zu andern Zwecken oder zur Ernaͤhrung mehreren Viehes erſpart.


§. 376.

2) Der Miſt, um deſſenwillen das Vieh beim Ackerbau groͤßtentheils gehalten
wird, kann nur bei dieſer Wirthſchaft auf das vollkommenſte benutzt werden.


Bei jeder Weidewirthſchaft geht immer der groͤßere Theil des beſſern Sommer-
miſtes verloren. Auf den beſtaͤndigen Huͤtungsplaͤtzen der Felderwirthſchaft verliert
ihn der Ackerbau voͤllig, ohne daß er ſelbſt die Weide betraͤchtlich aufhuͤlfe, indem
wir nicht bemerken, daß alter unaufgebrochener Anger, wo beſtaͤndig Rindvieh wei-
det, in dem Verhaͤltniſſe des darauf gefallenen Miſtes an Kraft zunehme. Der Miſt
thut vielmehr oft keine andere Wirkung, als daß er dem Viehe die Stellen, worauf
er fiel, auf mehrere Jahre verleidet; weshalb man haͤufig die Rindviehhirten dazu
ermuntert, dieſen Miſt aufzuſammeln und zu ihrem Vortheile zu benutzen. Nicht
[366]Stallfutterungsſyſtem.
ſo ganz geht er auf der Dreeſchweide der Koppelwirthſchaft verloren. Indeſſen wird
doch der bei weitem groͤßte Theil davon verſchwendet, und der Acker erhaͤlt von ſelbi-
gem nicht diejenige Kraft, die er erhalten wuͤrde, wenn ihm derſelbe Miſt gehoͤrig
vorbereitet beigemiſcht waͤre. Da er einzeln zerſtreut nicht in eine ſolche Gaͤhrung
gehen kann, woraus eine konſiſtente Maſſe erfolgt; ſo verfluͤchtigt ſich der groͤßte
Theil gasfoͤrmig, der Reſt zerſtaͤuber, und wird von Inſekten verzehrt. Der Ver-
luſt wird um ſo groͤßer, je laͤnger der Acker zur Weide liegt; wogegen derjenige beſſer
benutzt wird, welcher bald zum Unterpfluͤgen kommt. Auf keinen Fall aber kommt
der Miſt ſo zu Nutzen, als wenn er mit der Streu genau vermiſcht, verbunden und
dieſe ſelbſt dadurch zu einem wirkſamen Duͤnger gemacht wird. Nur durch die Stall-
futterung faͤngt man die ſaͤmmtlichen Auswuͤrfe des Viehes auf, laͤßt dieſe mit der
Streu verbunden den gerechten Zeitpunkt ihrer Gaͤhrung erreichen, verhuͤtet das zu
fruͤhe Aufloͤſen und das zu ſtarke Verdunſten. Man hat es endlich in ſeiner Gewalt,
dieſen Miſt in dem gerechten Zeitpunkte ſeiner Gaͤhrung in denjenigen Acker und auf
denjenigen Fleck zu bringen, wo er den groͤßten Nutzen ſtiftet, und wo man ihn zum
Vortheil des ganzen Wirthſchaftsbetriebes am noͤthiaſten gebraucht.


§. 377.

3) Die Stallfutterungswirthſchaft kann mit dem Lande, was ſie zur Viehfut-
terung und zum Fruchtbau gebraucht, ſchneller wechſeln, und folglich alle Vortheile
der Wechſelung um ſo mehr erreichen. Sie kann die Futterungsmittel in der Ord-
nung und Folge bauen, daß dem Anbau verkaͤuflicher Fruͤchte, beſonders des Ge-
treides, der moͤglich mindeſte Abbruch auch in dieſer Hinſicht geſchiehet, indem ſie die
Futterernten nur als Vorbereitung zum Getreide nimmt, und den Acker dadurch in
voͤlliger Reinheit, Lockerheit und Kraft erhaͤlt; mithin die Brache um ſo unnoͤthiger
macht, und ihre Wirkungen reichlich erſetzt.


§. 378.

4) Sie kann dem Viehe alle Jahreszeiten hindurch eine gleich ſtarke, kraͤftige
und wohlſchmeckende Nahrung geben, — wenn ſie naͤmlich das Verhaͤltniß und die
Folge ihrer angebauten Futtergewaͤchſe gehoͤrig einrichtet — es folglich immer
bei gleichen Kraͤften, Geſundheit, mithin hoͤherer Nutzung erhalten. Die Weide-
wirthſchaft kann dieſes, ohne ein großes Uebermaaß von Weide zu haben, wegen der
Ungleichheit der Jahresfruchtbarkeit nicht.


[367]Stallfutterungsſyſtem.

Die Stallfutterung iſt naͤmlich im Stande, ſich einen Theil des Sommerfutters
von einem Jahre zum andern aus dem reicheren fuͤr das aͤrmere uͤberzuſparen,
indem es dem Viehe ungemein zutraͤglich und angenehm iſt, wenn ihm auch im Som-
mer neben dem gruͤnen trockenes Futter gereicht wird. Dadurch kann ſie alſo jene
immer gleiche Nahrung nicht nur bewirken, ſondern auch alle andere Wirthſchafts-
verhaͤltniſſe im vollkommenſten Gleichgewichte erhalten, indem ſie auf eine gleichmaͤ-
ßige Maſſe des Duͤngers in jedem Jahre rechnen darf, bei aufgeſpartem Futter es
aber auch in ihrer Gewalt hat, einen groͤßeren Viehſtapel zu halten, wenn ihr ſol-
ches der Nutzung oder des Duͤngers wegen vortheilhaft ſchiene.


§. 379.

5) Endlich iſt es nicht nur gewiß und durch unzaͤhlige Erfahrungen ausgemacht,
daß das Vieh bei gehoͤriger Behandlung auf dem Stalle vollkommen und eben ſo
lange geſund bleiben koͤnne; insbeſondere wenn man ihm zuweilen auf einem freien
Raume, bei Gelegenheit des Traͤnkens und Badens, Bewegung verſtattet, ſondern
es wird dadurch auch gegen manche der gefaͤhrlichſten Krankheiten, denen das Weide-
vieh ausgeſetzt iſt, geſchuͤtzt. So iſt es unter andern dem gefaͤhrlichen Milzbrande
nicht unterworfen, und gegen anſteckende Krankheiten weit mehr geſichert, ſo daß in
Gegenden, wo Stallfutterung uͤberall eingefuͤhrt iſt, eine allgemeine Verbreitung
derſelben nicht zu beſorgen ſteht. Wenigſtens hat die Stallfutterung in dieſem
Punkte entſchiedene Vorzuͤge vor der Weide bei der Felderwirthſchaft, wenn auch
manche bei einer geſunden Koppelweide das Vieh eben ſo geſichert halten.


§. 380.

Bei dieſen unverkennbaren Vortheilen der Stallfutterung hat man dennochBedenklich-
keiten bei der
Stallfutte-
rung.

viele Bedenklichkeiten und Einwendungen dagegen gemacht, die wichtig genug ſchei-
nen, um ihre allgemeinere Einfuͤhrung bisher zu hindern. Mit Uebergehung derer,
deren Unwichtigkeit und Ungrund von ſelbſt in die Augen ſpringt, wollen wir hier nur
diejenigen unterſuchen, die von groͤßerer Wichtigkeit allerdings zu ſeyn ſcheinen.
Sie ſind folgende:


1) Der Anbau der Futtergewaͤchſe macht mehrere Menſchenhaͤnde und ſtaͤrkere
Anſpannung noͤthig, als nach manchen Ortsverhaͤltniſſen darauf zu verwenden oͤkono-
miſch rathſam ſeyn koͤnnte.


[368]Stallfutterungsſyſtem.

Antwort: Der Anbau der zur Sommerſtallfutterung gebraͤuchlichen Gewaͤchſe
macht eine ganz unbedeutend vermehrte Arbeit. Beim Klee koͤmmt nichts weiter, als
das Ausſaͤen ſelbſt in Berechnung; und wenn man den Samen ſelbſt gewinnt, das
Ausdreſchen deſſelben, welches dann beſonders unbedeutend iſt, wenn man zum
eignen Gebrauche nur die Koͤpfe abdriſcht, und ihn mit den Huͤlſen ausſaͤet.


Der Anbau der Futterwicken iſt nicht erheblicher, indem die dazu gegebene
Pflugfurche in der Brache nicht minder noͤthig geweſen waͤre. Die Arbeit beim An-
bau anderer Futtergewaͤchſe, auf welche man ein zu großes Gewicht legt, kommt
nicht auf die Koſten der Sommerfutterung, ſondern der Winterfutterung, wovon
hier eigentlich nicht die Rede iſt.


§. 381.

2) Das Geſchaͤft der Futterung auf dem Stalle oder Viehhofe erfordert we-
gen des Maͤhens, Zufuͤhrens vom Felde, und des Vorlegens der Futterung ſelbſt,
dann des Einſtreuens und Ausbringens des Miſtes, betraͤchtlich mehrere Menſchen und
mehreres Geſpann, als die Verpflegung des Weideviehes.


Antwort: Dieſer Gegengrund in wohl unter allen der erheblichſte, indem
mehrere Arbeit dabei auf keine Weiſe abzulaͤugnen iſt. Indeſſen iſt der Unterſchied ſo
groß nicht, wie er denen erſcheint, die mit einer guten Einrichtung und Manipulation
nicht bekannt ſind. Das Maͤhen des Futters fuͤr 80 Stuͤck Vieh, — wenn anders
der Klee gut ſtehet — das Aufladen und Anfahren deſſelben kann ein Mann und ein
Weib oder Junge vollkommen verrichten, und dabei dem Viehwaͤrter in der Vorle-
gung dieſes Futters noch genugſam zu Huͤlfe kommen. Wir nehmen alſo an, daß
drei Perſonen außer den eigentlichen Viehmaͤgden auf 80 Stuͤck Vieh (und zu 100
reichten ſie auch hin) bei der Stallfutterung noͤthig ſind. Wenn nur eine Art von
Vieh auf der Weide gehalten wuͤrde, ſo daß milchendes und guͤſtes, junges und altes
nicht getrennt waͤre, ſo wuͤrde freilich ein Hirte zureichen. Sobald wir ſie aber auf
mehrere Heerden uns vertheilt denken, wird der Unterſchied geringer werden. Dieſe
Perſonen reichen auch zu, die Einſtreuung und Ausmiſtung zu beſorgen, wenn dieſe
auf die beſte Weiſe vermittelſt einer Schleife geſchieht. Dagegen iſt aber die Arbeit
der Maͤgde, gleich reichliche Milch angenommen, bei der Stallfutterung geringer,
weil die weiten Wege und die Zeitverſchwendungen, welche bei der Weide vorkom-
men,
[369]Stallfutterungsſyſtem.
men, hier wegfallen; nicht zu gedenken, daß bei dem Melken ſelbſt eine weit genauere
Aufſicht wie auf der Weide moͤglich iſt, und von der Milch weniger verſchuͤttet und
abhanden kommen kann. Das Einfahren der gruͤnen Futterung geſchieht am beſten,
entweder durch die ſich dazu paſſenden Kuͤhe ſelbſt, oder durch einige beſondere Ochſen
die dabei voͤllig fett werden; indem ſie auf dem Stalle und auf dem Felde freſſen, und
ihnen dieſe maͤßige Arbeit nur zur Verdauung dient, folglich ſie ihr Futter am Ende
des Sommers recht gut bezahlen. Die ſtaͤrkere Miſtausfuhr wird man wohl nicht
leicht als eine Laſt, die allerdings die Stallfutterung betraͤchtlich vermehrt, an-
ſehen wollen.


Indeſſen gebe ich zu, daß ſolche Verhaͤltniſſe eintreten koͤnnen, wo die Verwen-
dung von 2 Menſchen mehr auf 80 Kuͤhe in der Sommerzeit Schwierigkeit machen
koͤnne; nur koͤnnen ſolche Faͤlle nicht haͤufig ſeyn, wo es an der Moͤglichkeit dieſe
2 Menſchen mehr herbeizuſchaffen fehlte. Wo man Menſchen auf alle Weiſe erſpa-
ren mußte, hat man die Einrichtung getroffen, die Stallfutterung nur bis zur Ernte-
zeit fortzuſetzen, dann aber, auch um die Stoppelweide des Klees zu benutzen und
den Nachwuchs, das Vieh auszutreiben.


§. 382.

3) Die Stallfutterung erfordert eine kuͤnſtlichere und zuſammengeſetztere Ein-
richtung des Stalles, großen Raum, um das Futter aufzubewahren, und mannig-
faltige Geraͤthe; folglich ein weit groͤßeres ſtehendes Kapital.


Antwort: Bei dieſem Einwurfe hat man ſich die Schwierigkeiten ohne Zwei-
fel groͤßer vorgeſtellt, als ſie wirklich ſind. Es erleichtert allerdings ein zweckmaͤßig
eingerichteter Stall die Sache ſehr. Das Futter kann darin laͤngere Zeit unverdorben
aufbehalten, und weit leichter unter dem Viehe vertheilt werden. Aber in jedem
Stalle wird man einen Ort zu dieſer Aufbewahrung ausfindig machen, wenn man
nur die Zahl des Viehes um einige Stuͤcke vermindern will. Der Wagen oder der
Karren, die Forke, Harke und Senſe, welche hierzu mehr noͤthig ſind, koͤnnen
wohl kaum in Berechnung gebracht werden. Diejenigen, welche dieſen Einwurf
machen, ſprechen auch von großen Kellerraͤumen und Futterſchneidemaſchinen, die
aber eigentlich nicht der Sommerſtallfutterung, von welcher hier nur die Rede iſt,
angerechnet werden koͤnnen.


Erſter Theil. A a a
[370]Stallfutterungsſyſtem.
§. 383.

4) Bei einem kleinen Viehſtapel koͤnnen die Mehrkoſten gegen die Weide ganz
unbedeutend ſeyn. Aber der groͤßere Arbeitsaufwand ſteigt mit der Kopfzahl des Vie-
hes in groͤßerem Verhaͤltniſſe gegen den bei der Weide. Es iſt zumahl bei der Kop-
pelwirthſchaft faſt gleich, ob ein Hirte 20 oder 200 Stuͤck zu huͤten habe. Bei der
Stallfutterung hingegen nimmt die Zahl der anzuſtellenden Menſchen mit der Zahl
des Viehes in gleichem Verhaͤltniſſe zu, und auf jede 50 Stuͤck wird ein Mann mehr
erfordert. Wenn alſo bei der Stallfutterung in kleinen Wirthſchaften Vortheil iſt, ſo
vermindert ſich derſelbe immer mehr, je groͤßer ſie werden.


Antwort: Dieſer Einwurf ſagt eigentlich nichts weiter, als daß die Stall-
futterung bei maͤßigen Wirthſchaften und Vorwerken noch vortheilhafter als bei gro-
ßen ſey, ohne doch den Vortheil uͤberhaupt abſprechen zu koͤnnen. Er iſt uͤbrigens
bei dem erſten und zweiten Einwurfe beantwortet.


§. 384.

5) Auch wird bei großen Feldfluren der Aufwand des Futteranfahrens immer
groͤßer, weil die Entfernung des Futterfeldes weiter iſt. Dieſe weitere Entfernung
iſt hingegen bei der Weide von geringer Bedeutung.


Antwort: Sehr entfernte Futterkoppeln wuͤrden allerdings die Sache ſchwie-
riger machen. Allein es laͤßt ſich bei einer auf Stallfutterung angelegten Feldeinthei-
lung wohl immer die Einrichtung treffen, daß man einen Theil des Klee- oder Wik-
kenſchlages, der zur gruͤnen Futterung beſtimmt iſt, in der Naͤhe des Hofes habe.
Sonſt hat man dieſer Beſchwerde auch durch die Anlegung eines Huͤrdenhofes auf
einer entfernten Futterkoppel wohl abgeholfen.


§. 385.

6) Auf großen Guͤtern iſt der Boden mehrentheils von verſchiedener Beſchaffen-
heit, und wenn bei einem allgemeinen Umlaufe der Klee und andere Futtergewaͤchſe
auf einem ihnen nicht angemeſſenen Platz kommen, ſo ſind ſie dem Mißrathen unter-
worfen, oder geben doch nicht gleich ſtarken Ertrag. Es laͤßt ſich folglich keine regu-
laͤre Schlagordnung dabei befolgen; oder man darf auf hinreichende Ausfutterung
eines gleich ſtarken Viehſtapels nicht Rechnung machen, und wird in gewiſſen Jah-
[371]Stallfutterungsſyſtem.
ren, wo man auf eine duͤrrere Koppel mit dem Klee kommt, weniger Vieh hal-
ten koͤnnen.


Antwort: Wenn auf die Verſchiedenheit des Bodens, wie zuweilen in der
Koppelwirthſchaft geſchieht, bei der Eintheilung der Feldmark keine Ruͤckſicht genom-
men worden, ſo macht dies allerdings eine große Schwierigkeit. Dann tritt aber
auch bei der Weide derſelbe Fall ein, und es muͤßte ein beſonderes guͤnſtiges Schickſal
ſeyn, wenn das Weidevieh nicht darunter litte, dem durch Ueberſparung des Futters
nicht ſo wie bei einer wohleingerichteten Stallfutterung abgeholfen werden kann.
Eine zweckmaͤßige Eintheilung der Feldmark nach der Guͤte des Bodens iſt aber bei
der Stallfutterungswirthſchaft leichter moͤglich, weil hier der Zuſammenhang jedes
Schlages und der Schlaͤge nach Nummern nicht ſo noͤthig iſt, und man es darum
ſehr wohl ſo einrichten kann, daß alle Jahre ein den Futtergewaͤchſen zuſagendes Feld
und zwar nahe genug beim Hofe damit beſtellt werde.


§. 386.

7) Das Gedeihen des Klees kann zwar durch eine gute Kultur ziemlich geſichert
werden, jedoch nicht ſo, daß die Moͤglichkeit ſeines Mißrathens uns ganz außer
Sorge ſetze. Und wenn dieſes eintraͤte, ſo waͤre die ganze Wirthſchaft da-
durch zerſtoͤrt.


Antwort: Ungeachtet der Klee wohl das Hauptfutterungsmittel fuͤr den Som-
mer bleiben wird, ſo waͤre es doch ſehr fehlerhaft, ſich auf ſelbigen allein zu verlaſſen,
da auch ohne ein gaͤnzliches Mißrathen deſſelben bei guter Beſtellung zu beſorgen,
immer Zeiten eintreten koͤnnen, wo er nicht genugſames Futter darreicht, oder wo es
ihn dazu zu verwenden nicht rathſam waͤre. Der Klee kommt eigentlich nicht fruͤh
genug, um die gruͤne Futterung damit anzufangen, und zwiſchen ſeinen beiden
Schnitten tritt eine Periode ein, wo er zu alt wird oder noch zu jung iſt, um vor-
theilhaft gebraucht zu werden. Auch fehlt es nach dem zweiten Schnitte, wenn man
anders Winterung in die Stoppel ſaͤen will, daran. Eine wohleingerichtete Stall-
futterungswirthſchaft muß alſo durchaus mehrere Gewaͤchſe zur Hand haben, welche
die Stelle des gruͤnen Klees vertreten, wenn es noͤthig iſt, ſonſt aber auf andere
Weiſe benutzt werden, wozu hauptſaͤchlich Wicken und auf trockenem Boden Spoͤr-
gel und Buchweizen gehoͤren; wenn man nicht etwa beſondere Futterkoppeln zum
A a a 2
[372]Stallfutterungsſyſtem.
langjaͤhrigen Gebrauche mit Luzerne oder Eſparcette angeſaͤet hat, oder kuͤnſtliche
Wieſen mit Graͤſern. In dem bei guter Kultur kaum moͤglichen Falle des Auswin-
terns des Klees koͤnnen ſogleich theilweiſe Wicken in dieſes Feld eingeſaͤet werden,
von deren Saat um ſo leichter ein Vorrath zu halten iſt, da ſie ſich zehn und mehrere
Jahre konſerviren.


§. 387.

8) Nach den Erfahrungen, die man beſonders in Hollſtein gemacht hat, iſt die
Butter von dem auf dem Stalle gefutterten Viehe nicht von der Guͤte und Dauerhaf-
tigkeit, wie die vom weidenden. Und da es dem Landwirthe bei einer ſtarken Vieh-
haltung ſo wichtig iſt, ſeine Butter in gutem Rufe zu erhalten, und uͤber deren Ab-
ſatz nicht verlegen zu ſeyn, ſo iſt dies ſchon ein zureichender Grund gegen die
Stallfutterung.


Antwort: Bei den wenigen Verſuchen, die man in Hollſtein mit der Stall-
futterung im Großen gemacht hat, iſt dies wirklich der Fall geweſen. Allein bei
einer der bekannteſten iſt es notoriſch, daß man bei der Molkerei nicht diejenige Rein-
lichkeit beobachtete, wodurch ſich ſonſt die hollſteiniſchen Molkereien auszeichnen.
Auch war die Futterung, welche das Vieh erhielt, ſchlecht, und beſtand, der uͤbel
gewaͤhlten Fruchtfolge wegen, mehr aus Hederich und andern Unkraͤutern, als aus
Klee. Nun iſt es richtig, daß die Reinhaltung des Euters der Kuͤhe bei der Stall-
futterung ſchwieriger, wie bei der Weide ſey, und daß deshalb um ſo mehrere
Vorkehrungen gegen die Verunreinigung der Milch getroffen werden muͤſſen,
welches man freilich von Leuten, die der Sache abgeneigt ſind, ohne die
ſtrengſte Aufſicht nicht erwarten kann. Geſchiehet dies aber, ſo hat Milch und
Butter bei der Sommerſtallfutterung einen voͤllig ſo aromatiſchen Geſchmack,
wie bei der Weide, dieſelbe Fettigkeit und alle andere Qualitaͤten, ſo daß es ge-
wiß zu erwarten ſteht, es werde ſich eine ſolche Butter, mit Hollſteiniſcher
Sorgfalt bereitet, eben ſo gut wie die dortige Weidebutter erhalten, obwohl
mir davon noch kein beſtimmtes Beiſpiel vorgekommen iſt; weil da, wo groͤ-
ßere Stallfutterungen betrieben werden, die Butter vortheilhafter im Sommer
gleich verkauft wird.


[373]Stallfutterungsſyſtem.
§. 388.

9) Endlich hat man geſagt, es werde bei allgemeiner Einfuͤhrung der Stall-
futterung in einem Lande der Markt mit Fleiſch und Fettwaaren uͤberfuͤllt werden,
und folglich der Preis derſelben um ſo mehr herabſinken, da dieſer Markt nie ſo ausge-
dehnt als der fuͤr das Getreide ſey. Das zum Behuf der Stallfutterung in die Land-
wirthſchaft verwandte hoͤhere Kapital werde folglich geringere oder gar keine Zinſen
tragen, mithin fuͤr den Privat- und Nationalreichthum verloren, und der Landwirth-
ſchaft im Uebrigen oder andern Gewerben entzogen ſeyn. Selbſt der Kapitalwerth
des Grundes und Bodens werde dabei eher verlieren als gewinnen.


Antwort: Ohne mich auf die falſche ſtaatswirthſchaftliche Anſicht, aus
welcher dieſer Einwurf nur hervorgegangen ſeyn kann, einzulaſſen, will ich ihn bloß
in privatwirthſchaftlicher Hinſicht beantworten. Der Markt fuͤr Fleiſch und Butter
iſt in den meiſten Laͤndern ausgedehnter, wie der fuͤr das Getreide, weil die Verfuͤh-
rung dieſer Waaren in gleichem Werthe minder koſtbar iſt. Man hat es deshalb in
manchen Gegenden oft vortheilhaft gefunden, das Getreide in Zucht- und Maſtvieh
zu verfuttern, weil es ſich mit dieſem Produkte ſelbſt forttrug. Zwar iſt dieſes ſeit
einer Reihe von Jahren der politiſchen Konjunkturen und der den Bedarf nirgends
uͤberſteigenden Getreideproduktion wegen nicht der Fall geweſen. Aber vormals ge-
ſchah es im ſuͤdlichen Deutſchlande und in einigen Provinzen Frankreichs. Der leich-
ten transportablen Butter kann es nirgends an Abſatz fehlen, wo ſie von der gehoͤri-
gen Guͤte gemacht wird. In Hollſtein, wo ſeit 15 bis 20 Jahren die Butterproduk-
tion betraͤchtlich, wie einige behaupten uͤber ⅓ zugenommen hat, iſt dennoch ihr Preis
beſtaͤndig geſtiegen, ungeachtet ſich zugleich die Ausfuhr derſelben aus Mecklenburg
betraͤchtlich vermehrte. Vor 8 Jahren hatte ſich in jenem Lande ein neuer und ſehr
vortheilhafter Markt fuͤr die Butter in Oſtindien eroͤffnet, wohin ſie in kleinen in
Thon eingeſchlagenen Geſaͤßen verſandt wurde. Allgemein haben die Preiſe des Flei-
ſches und der Fettwaren, ſelbſt im Verhaͤltniſſe gegen das Getreide, zugenommen,
welches daher zu ruͤhren ſcheint, daß wilde Gegenden, die bisher einzig und allein
durch Viehzucht benutzt wurden, bei vermehrter Bevoͤlkerung mehr urbar gemacht
und zum Getreidebau verwandt werden. Auch koͤmmt der geſtiegene Preis der Wolle
hier in Betracht, deren ſtaͤrkere Erzeugung zwar durch die Stallfutterung des Rind-
[374]Stallfutterungsſyſtem.
viehes nicht unmittelbar aber doch mittelbar durch die Eruͤbrigung groͤßerer Weide-
raͤume fuͤr die Schafe bewirkt werden wird. Ob uͤbrigens bei hoͤherer Kultur die
thieriſchen Produkte in ihrem Preiſe gegen den Preis anderer Dinge fallen werden,
iſt noch problematiſch, indem zugleich mit deren ſtaͤrkern Erzeugung auch die Konſum-
tion zunimmt; weil zugleich damit die Nationalwirthſchaft und Reichthum ſammt der
Bevoͤlkerung ſteigt. Auf keinem Fall aber koͤnnen ſie unter ihren natuͤrlichen Preis
fallen, d. h. denjenigen, der ihre Hervorbringungskoſten und den gerechten Profit
bezahlt, weil, wenn dies geſchaͤhe, die angeſtrengtere Produktion ſogleich nachlaſſen
wuͤrde. Auch bezweckt die Stallfutterungswirthſchaft nicht allein eine groͤßere Pro-
duktion thieriſcher Subſtanzen, ſondern eben ſo ſehr eine Erſparung des Bodens
fuͤr vegetabiliſche Produktionen und Vermehrung des dazu erforderlichen Duͤngers.


§. 389.

Wahre Hin-
derniſſe der-
ſelben.
Es ſcheinen alſo die Gruͤnde gegen die Stallfutterung und die damit nothwendig
verbundene hoͤhere Ackerkultur — ſoll jene anders von Beſtande ſeyn — einzeln
betrachtet, unerheblich. Indeſſen koͤnnen ſie doch zuſammengenommen in einzelnen
Faͤllen die Einfuͤhrung derſelben vorerſt unraͤthlich machen, und der Weidewirthſchaft
bei einer guten Feldeintheilung das Wort reden. In Gegenden, wo die Manipulation
der Stallfutterung noch ganz unbekannt iſt, wo man bei der dienenden Klaſſe ſowohl
als bei denen, welchen man die ſpezielle Aufſicht uͤbertragen muß, Vorurtheile und
Widerwillen dagegen antrifft, gehoͤrt wenigſtens eine ſehr genaue Aufſicht dazu, die
vielleicht jeder Einzelne dieſem Zweige der Wirthſchaft, bei vielen andern neuen Ein-
richtungen, nicht widmen kann. Man muß ſich daſelbſt die Menſchen dafuͤr erſt zu-
ziehen, oder die Hauptviehwaͤrter aus andern Gegenden kommen laſſen.


Nicht an ſich, ſondern in Hinſicht des hoͤhern Wirthſchaftsbetriebes, welcher
damit verbunden iſt, erfordert ſie ein betraͤchtlich groͤßeres Betriebskapital. Beſon-
ders aber wird ſie da minder anwendbar ſeyn, wo man Grund und Boden gar nicht
zu ſparen hat, ſondern deſſen faſt einen Ueberfluß beſitzt, weil man Arbeit und Koſten
dafuͤr auch bei einer minder intenſiven Bewirthſchaftung herbeizuſchaffen nicht ver-
moͤgend iſt. In ſolchen Faͤllen wird Wechſelwirthſchaft mit Weide wenigſtens vor-
erſt angemeſſener ſeyn, und dann um ſo leichter zur Stallfutterung uͤbergehen koͤnnen.
Dagegen wird die Stallfutterung immer in dem Verhaͤltniſſe vortheilhafter, in wel-
[375]Stallfutterungsſyſtem.
chem der Werth des Grundes und Bodens ſteigt, und in welchem groͤßerer Verlag auf
die Landwirthſchaft verwandt wird.


Am wenigſten paßt ſich die Stallfutterung auf ſehr ſandigem Boden, der weni-
ger als 25 Prozent Lehm und Humus enthaͤlt. Dieſem Boden iſt die ſogenannte
Ruhe oder das Eindreeſchen und der Weidegang beſonders nuͤtzlich, um ihm die Bin-
dung zu geben, die er bei zu haͤufiger Beackerung gaͤnzlich verliert.


Auch iſt er fuͤr die Schafe mehr wie fuͤr Rindvieh geeignet, deren Stallfutterung
vorerſt ſich noch nicht verbreiten wird, und wenigſtens auf ſolchem Boden nicht paßt.
Der Futtergewaͤchsbau fuͤr den Sommer iſt hier der duͤrren Zeiten wegen auch bei
zureichender Duͤngung noch immer ſehr mißlich, ſo ſicher auch der Bau der Futter-
wurzeln fuͤr den Winter darauf betrieben werden kann.


§. 390.

Man unterſcheidet unter ganzer und halber Stallfutterung. Unter letzterer ver-
ſteht man nicht, — was ſonſt auch ſtatt findet — daß ein Theil des Viehſtapels auf
dem Stalle bleibt, und der andere weidet, ſondern daß das Vieh ſeine Nahrung
taͤglich zum Theil von der Weide holt, zum Theil im Stalle erhaͤlt. Dieſe halbe
Stallfutterung haben manche in Anſehung der Benutzung des Viehes fuͤr die eintraͤg-
lichſte Art gehalten, und dabei den groͤßten Molkenertrag gehabt. Es iſt auch natuͤr-
lich, daß die Freßluſt des Viehes durch dieſe Veraͤnderung gereizt, und ſeine Ver-
dauungskraͤfte geſtaͤrkt werden. Vorzuͤglich wird ſie da rathſam, wo man einen nicht
zu weit entfernten Weideanger der Gefahr der Ueberſchwemmung oder anderer Urſachen
wegen nicht vortheilhafter benutzen kann, ſolcher aber doch zur voͤlligen Ernaͤhrung
des noͤthigen Rindviehes im Sommer nicht zureicht.


§. 391.

Die Stallfutterung laͤßt ſich bei verſchiedenen Ackerſyſtemen betreiben undVerbindung
der Stallfut-
terung mit
verſchiedenen
Feldſyſtemen.

damit verbinden. In dieſer Hinſicht haben wir einen dreifachen Unterſchied zu
bemerken.


Die erſte und aͤltfte Methode des Futtergewinnes iſt die in beſondern
Futterkoppeln
oder Kleegaͤrten. Man hat dazu gewoͤhnlich nahe am Hofe
[376]Stallfutterungsſyſtem.
belegene Koppeln ausgewaͤhlt, und bauet darin dreijaͤhrig, und mehrentheils ſchon
im erſten Jahre der Ausſaat zugleich mit dem untergeſaͤeten Getreide, gruͤn zu
benutzenden Klee, oder, wo der Boden ihr zutraͤglich, Luzerne. Wenn dieſe
Futterkraͤuter ausgehen, werden ein oder zwei Jahre Wurzel- oder Kohlge-
waͤchſe darin gebauet, vielleicht auch eine Getreide- oder Huͤlſenfrucht, und ſie dann
wieder zu Futterkraͤutern niedergelegt. Dieſe Futterkoppeln konſumiren aber einen
großen Theil des Duͤngers, indem der Klee ohne ſtarke Duͤngung ſo oft wie-
holt nicht darin fortkommt. Der Hauptzweck des Futterbaues und der Stall-
futterung: der ganzen Feldflur eine ſo viel reichlichere Duͤngung zu verſchaffen,
— faͤllt alſo dabei weg, und der ſonſt abſurde Einwurf gegen den Futterbau,
daß er zu vielen Duͤnger wegnehme, iſt in dieſem Falle gewiſſermaßen gegruͤn-
det. Ferner faͤllt aber auch der andere Hauptvortheil: der Wechſel zwiſchen
gruͤnen und koͤrnertragenden Ernten — dabei weg. Die Brache muß ungenutzt
dabei liegen bleiben, oder der Acker verwildert. Nur in das weite Feld und in
den allgemeinen Umlauf gebracht, koͤnnen gruͤne Ernten neben der chemiſchen
Verbeſſerung des Bodens durch den Duͤnger auch die mechaniſche durch die Lok-
kerung bewirken und die Reinheit deſſelben erhalten.


Daher kann der Futterbau in beſondern Koppeln nur als ein ſehr mangel-
haftes Huͤlfsmittel angeſehen werden, wodurch man in der Felder- und Koppel-
wirthſchaft ſich einige Beihuͤlfe zur Viehfutterung verſchafft, welches aber bei
der allgemeinen Stallfutterung im Großen durchaus zweckwidrig iſt. Eine ver-
haͤltnißmaͤßig kleine Koppel mit ausdauernden Futterkraͤutern, Luzerne und Maͤhe-
graͤſern beſaͤet, kann nahe beim Hofe auch der kompletten Stallfutterung zuwei-
len ganz bequem ſeyn, um als Zwiſchenfutterung zu dienen.


§. 392.

Das zweite Syſtem des Futterbaues iſt das bei der Dreifelderwirthſchaft:
ihn in und ſtatt der Brache zu nehmen. Wir haben bereits oben von dieſem,
durch Schubart hauptſaͤchlich verbreiteten Syſteme, deſſen Moͤglichkeiten und deſ-
ſen Schwierigkeiten geſprochen. Es wird hierdurch den Ackerbau kein Duͤnger entzo-
gen, und der Klee giebt dem Acker vielmehr neue Kraͤfte, wenn er gut, dicht und
rein ſteht. Allein dieſes kann man nur auf beſonders fruchtbarem und fuͤr ihn geeigne-
tem
[377]Stallfutterungsſyſtem.
tem Boden bei dieſer Rotation erwarten, und dann doch nur unter der Bedingung,
daß er nur im neunten Jahre wieder auf dieſelbe Stelle komme. Die große Miß-
lichkeit ſeines Gerathens und die Unzulaͤnglichkeit ſeiner Ernten in Wirthſchaften,
denen es an Wieſen fehlt, um das Vieh Winter und Sommer hindurch in gleichmaͤ-
ßiger Futterung zu erhalten, hat ſich hier ſo haͤufig gezeigt, daß dieſes Syſtem außer
einigen gluͤcklichen Diſtrikten keinen Fortgang gewinnen konnte, vielmehr wieder auf-
gegeben werden mußte, und mit demſelben dann zugleich die Stallfutterung ſelbſt.
Bei einem zufaͤlligen einjaͤhrigen Mißrathen halfen ſich induſtrioͤſe Wirthe durch die
Ausſaat von Wicken oder anderem Futtergemenge, durch Abfutterung der Erb-
ſen wohl durch. Wenn dieſes aber oͤfterer kam, und nicht vom Zufalle abzu-
haͤngen, ſondern klar genug in der Sache ſelbſt zu liegen ſchien, ſo ſah man
ſich genoͤthigt, davon abzuſtehen, wenn gleich manche, die es durchzuſetzen ſich
zu lange beſtrebten, bis zur gaͤnzlichen Verwilderung ihrer Felder dabei verharrten.


§. 393.

Das dritte, unter den bisher verſuchten, einzig gluͤckliche Syſtem, worauf
bei der Einfuͤhrung der Stallfutterung mit Sicherheit zu rechnen, iſt das des
Fruchtwechſels, wo der Klee jedesmal in ſtark und tief bearbeitetes Land,
welches noch die volle Kraft des Duͤngers hat, gebaut wird, und wo mehren-
theils zu demſelben Behuf auch andere Futtergewaͤchſe ihm im Sommer zu
Huͤlfe kommen, und wieder andere im Herbſte und Winter folgen; ſo daß das
Vieh durch alle Perioden des Jahres mit einer reichlichen und ſaftigen Futte-
rung verſorgt iſt. Wir haben die Gruͤnde, worauf dieſes Syſtem beruht, oben
ausfuͤhrlich auseinandergeſetzt, und werden das Uebrige, wo von dem Bau
dieſer einzelnen Gewaͤchſe und von der Futterung des Viehes ſelbſt die Rede
ſeyn wird, anfuͤhren; ſo daß wir hier nichts weiter daruͤber zu ſagen brauchen.


§. 394.

Deshalb wollen wir hier nur diejenigen Rotationen angeben, welche nach
der verſchiedenen Zahl der Schlaͤge zu waͤhlen ſind, um mit mindeſt moͤglicher
Aufopferung der verkaͤuflichen Fruͤchte den hoͤchſten Futter- und Duͤngergewinn
zu verſchaffen. Wir ſetzen dabei einen lehmigen Boden voraus, der mindeſtens
Erſter Theil. B b b
[378]Stallfutterungsſyſtem.
30 Prozent abſchwemmbaren Thon und Humus, und hoͤchſtens 70 Prozent Sand
enthaͤlt, und der gewoͤhnlich entweder Weizenboden zweiter Klaſſe, oder Gerſtbo-
den erſter und zweiter Klaſſe, oder guter und Mittelboden genannt wird. Auf
ſandigerem Boden, der zwiſchen 25 bis 30 Prozent abſchwemmbaren Thon ent-
haͤlt, geraͤth zwar der Klee bei zureichender Duͤngung auch in den meiſten Jah-
ren, iſt aber in trockenen doch ſo unſicher, daß man nicht darauf wuͤrde rechnen
koͤnnen, wenn die ganze Feldmark oder einzelne Schlaͤge aus ſo loſen Boden be-
ſtaͤnden; weshalb auf Guͤtern dieſer Art die Weidewirthſchaft, wie ſchon geſagt,
immer ſicherer bleiben wird. Uebrigens wird man bei der Auswahl der in die-
ſen Rotationen vorkommenden Fruͤchte, auf den mehreren oder minderen Thonge-
halt, ſo wie auch auf den beigemiſchten Kalk und den bereits erlangten Reich-
thum an Humus zu ſehen, und darnach dieſe verſchiedentlich zu beſtimmen ha-
ben, woruͤber erſt in der Folge das Naͤhere angegeben werden kann.


In vier Schlaͤgen.


  • 1) ** Behackte Fruͤchte zur Futterung
    und vielleicht gedrillte Bohnen.
  • 2) Gerſte.

  • 3) Klee.
  • 4) Rocken oder Weizen.

Dieſe in manchen engliſchen Wirthſchaften ſehr gebraͤuchliche, und vormals in
einer kleineren Wirthſchaft von mir eingefuͤhrte Fruchtfolge haben manche durch
ein unbegreifliches Mißverſtaͤndniß fuͤr die einzige Form einer Fruchtwechſel-
wirthſchaft gehalten. Sie paßt ſich eigentlich nur fuͤr kleinere Wirthſchaften, und
jede große wird ihre Schlaͤge zweckmaͤßiger mehr theilen.


In fuͤnf Schlaͤgen
wird nach der Winterung noch Hafer genommen, welches wegen der darauf fol-
genden reinigenden Frucht ohne Bedenken geſchehen kann. Ich fand bei einem
damit gemachten Verſuch den Hafer im Verhaͤltniß der uͤbrigen Fruͤchte indeſſen
zu wenig eintraͤglich, um dabei zu bleiben. Wo man ſich aber erſt in einen ſtarken
Futtervorrath ſetzen wollte, da koͤnnte auch das Kleefeld zwei Jahre benutzt werden.


In ſechs Schlaͤgen.


  • 1 bis 4) Wie oben.
  • 5) * Erbſen und nach Bedarf gruͤn zu maͤhende Wicken.
  • 6) Rocken.

[379]Stallfutterungsſyſtem.

Ich gebe in den meiſten Faͤllen der ſichern eintraͤchtlichern und beſonders mehr Stroh
liefernden Winterung gern ein Uebergewicht gegen die Soͤmmerung in dieſen Rotatio-
nen, um ſo mehr, da ihre Beſtellung nach den Vorfruͤchten bei Anwendung gehoͤri-
ger Inſtrumente zur gerechten Jahreszeit ſo leicht bewerkſtelliget werden kann. Traͤfe
es indeſſen, daß man mit der Winterungsbeſtellung nicht fertig werden koͤnnte, ſo
bleibt immer noch die Soͤmmerung auf einem Theile eines Schlages zu waͤhlen.


In ſieben Schlaͤgen.


Hier kann nach dem Rocken noch Hafer genommen werden. In den mei-
ſten Faͤllen wird aber eine Wirthſchaft, die ſich in volle Kraft ſetzen und ihre
Viehfutterung aufs vollkommenſte ſichern will, das Kleefeld lieber zwei Jahre
liegen laſſen, und ſich mit zwei Winterungs-, einem Sommer-, und halben oder
⅔ Erbsſchlag begnuͤgen. Hier und uͤberall, wo im erſten Schlage der behackten
Fruͤchte zu viel zu ſeyn ſcheinen, koͤnnen in einem Theile deſſelben gedrillte und
behackte Bohnen genommen werden, unter welchen man nach vollendetem Be-
hacken noch ſehr zweckmaͤßig Ruͤben ſaͤen kann, die uͤbrigens auch nach den gruͤn
abgemaͤheten Wicken einen ſehr guten Platz finden, hier jedoch der Winterung
wegen fruͤh aufgenommen werden muͤſſen.


In acht Schlaͤgen.


  • 1) ** Behackte Fruͤchte.
  • 2) Gerſte.
  • 3) Klee.
  • 4) Hafer.

  • 5) * Erbſen.
  • 6) Rocken.
  • 7) Wicken.
  • 8) Rocken.

Oder:


  • 1) ** Behackte Fruͤchte.
  • 2) Gerſte.
  • 3) Klee.
  • 4) Klee.

  • 5) Rocken.
  • 6) * Erbſen und Wicken.
  • 7) Rocken.
  • 8) Hafer.

In neun Schlaͤgen.


  • 1) ** Behackte Fruͤchte.
  • 2) Gerſte.

  • 3) Klee.
  • 4) Klee.

[380]Stallfutterungsſyſtem.
  • 5) Rocken.
  • 6) * Erbſen.
  • 7) Gerſte.

  • 8) Wicken.
  • 9) Rocken.

In zehn Schlaͤgen.


  • 1) ** Behackte Fruͤchte.
  • 2) Gerſte.
    • 3)
    • 4)
  • 5) * Rapsſaat.

  • 6) Weizen.
  • 7) Erbſen.
  • 8) Rocken.
  • 9) * Wicken, gruͤn.
  • 10) Rocken.

Es verſteht ſich, daß man, um den Bau der Rapsſaat, welche in dieſen Fruchtwech-
ſeln vorzuͤglich vortheilhaft iſt, zu betreiben, erſt in dem gehoͤrigen Duͤngerzuſtande
ſeyn muͤſſe, wohin man aber bei einem Futterbau, wie dieſer iſt, in kurzer Zeit
gelanget.


In eilf Schlaͤgen


wuͤrde nur nach dem Rocken noch Hafer genommen.


In zwoͤlf Schlaͤgen.


  • 1) ** Behackte Fruͤchte.
  • 2) Gerſte.
  • 3) Klee.
  • 4) Klee.
  • 5) Klee, nach dem erſten Schnitte
    umgebrochen.
  • 6) * Raps.

  • 7) Weizen.
  • 8) Erbſen und Wicken.
  • 9) Rocken.
  • 10) * Gedrillte Bohnen, darnach
    Ruͤben.
  • 11) Gerſte.
  • 12) Rocken.

Oder,
um einen noch ſtaͤrkern Handelsgewaͤchsbau zu betreiben, wenn der Ueberfluß
von Duͤnger, den die vorige Rotation giebt, es erlaubt: das Kleeſeld im
vierten Schlage umgebrochen nach dem erſten Schnitte, und


  • 5) * Raps.
  • 6) Weizen.
  • 7) Wicken.
  • 8) Rocken.

  • 9) ** Taback.
  • 10) Weizen.
  • 11) Bohnen, dann Ruͤben.
  • 12) Gerſte.

Die Fortſetzung dieſer Materie im folgenden Bande.

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Dieses Werk ist gemeinfrei.


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2025). Collection 3. Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4bq61.0