[]
Copia,
Kayserl: Aachts Erkle-
rung / wider Pfaltzgraff Friderich
Churfürst.

[figure]
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WJr Ferdinand der Ander / von Gottes gnaden / Erwöhlter Römischer Kayser / zu allen zeiten Mehrer deß Reichs / in Germanien / zu Hungern / Böheimb / Dalmatien / Croatien / vnd Sclavonien / etc. König Ertzhertzog zu Oesterreich / Hertzog zu Burgundi / Steyr / Kärndten / Crain / vnd Würtemberg / Grave zu Tyrol / etc. Entpieten N: allen vnd Jeden Churfürsten / Fürsten / Geistlichen vnnd Weltlichen Praelaten / Graven Freyen / Herrn / Rittern / Knechten / Landtvögten / Haubtleuten / Vitzdomben / Vögten / Pflegern / Verwesern / Amptleuten / Landtrichtern / Schulthaissen / Burgermaistern / Richtern / Räthen / Burgern / Gemainden / vnd sonst allen andern vnsern vnnd des Reichs Lehenmannen / Vnderthanen vnd getrewen / in was Würden Standt / vnd wesen die sein / vnd sonderlich Friderichs Pfaltzgravens bey Rhein Churfürsten / Fürstenthumb vnd Landt Ständen / Vnderthanen / Lehenleuten / Zuegehörigen / vnnd Verwanten / Denen diser Vnser Kayserlicher Brieff / oder glaubwürdige Abschrifft dauon zukombt / oder damit ersuecht vnd vermahnt werden / Vnser freundschafft / Vetter: vnnd [Schwägerlichen] willen / Kayserliche / Gnad / vnnd alles guets / Hoch: vnd Ehrwürdig / auch Durchleuchtige / Hochgeborne / liebe Freunde / Neuen / Ohaim / Vetter / Schwäger / Brüder / Chur: vnd Fürsten / auch Wolgeborne / Edle / Ersame liebe Andechtige / vnd getrewe / Es ist numehr Jnner vnd ausserhalb deß H: Röm: Reichs / bey allen Königen / Churfürsten / Stenden Nationen vnd Völckern / Weltkündig / was für ein Vnrhue vnd Rebellion / sich in Vnserm Erb Königreich Behem / vnd des Heyligen Reichs ansehenlichen Churfürstenthumb vnnd Lehen / im verschinen Sechszehenhundert vnd Achtzehenden Jahrs / noch bey lebzeitten vnnd Regierung / Weiland deß Durchleuchtigisten Fürsten / Herrn Matthiae Römischen Kaysers / auch zu Hungern vnd Behem Königs / Ertzhertzogen zu Oesterreich / vnsers [] geliebten Herrn Vetter vnd Vatters / Hochlöblichister gedechtnus erhoben / vnd volgents mit der zeit in ander incorporirte Landt weiter außgebraitet / Wie vnd wellcher gestalt auch Jhre Kay: M: vnd L: Als damahlen Regierender König vnd Churfürst zu Behem / solches entstandene vnwesen / vnnd was demselbigen anhengig / aus angeborner Vätterlich fridliebender Naigung / zuverhüttung schwären Krieg vnd Bluetvergiessens / bevorab der verderbung Jhrer Armen Vnderthanen / ettlichen fürnemen Chur: vnd Fürsten des Reichs (vnter welchen obgenanter Fridrich Pfaltzgraf / auff sein aignes anerpieten auch selbsten begriffen gewesen) auff beschehenes ansuechen vnd begern / da sich die Rebellen auch Jhres thails zu gebürendem gehorsam erzaigen würden / zu güetiger hinleg: vnd abhelffung anvertraut vnd vbergeben. Demnach nun Jhre Kay: M: vnd Lieb baldt hernach / vnd noch ehe vnd zuvor obangeregte güetige einwilligung die würckliche volziehung erraicht / zeitlichen Todts verschiden / vnd darauff die Succession vnnd Regierung vorberüerts Königreichs Behem / vnd der Incorporirten Landen / an vnns / als noch bey Jhrer M: vnd Lieb lebzeiten ordenlich angenommen / erkant / gecrönt / gesalbt / vnd belehnet / vnd nach obbesagtem Todtfahl Succedireden König vnd Churfürsten / rechtmessigerweis kommen vnd erwachsen / daraus dann ferner ervolgt / das wir vns Krafft vorgemelter an vns gelangten Ordenlichen Succession vnd Crönung des Königreichs vnd Chur Behem / auff die deßwegen an vns beschehene gebürliche Denunciation, in Vnser vnd des H: Reichs Statt Franckfurt zu erwöhlung aines Römischen Königs zum Kayser zuerhoben / auff die bestimbte zeit / vermög der Guldenen Bull / vnd des alten herkommens in aigner Person begeben / vnnd daselbsten von den anwesenden Churfürsten vnnd der abwesenden vnnd zugleich obvermelts Friderich Pfaltzgraf / als Churfürsten / volmechtigen / Räthen Potschafften vnnd Abgesanten / für ainen rechtmessiger weis Succedirend: gekrönt: Belehneten König / vnnd Mit Churfürsten zu Behem / in allen offnen / vorberürter Guldnen Bull gemässen Handlungen / nicht allain erkent / Sondern auch zu dem fürgegangnen Wahl Actu, nach gelaisteten thewren Aydt (den sein Friderich Pfaltzgraven Gesanter ebenmässig würcklich erstattet) in das Conclaue zugelassen worden / Darbey wir auch Vnsere gebührliche Session vnd Stimm vertretten / vnd darauff mit ainhelligem Consens, vnnd [] einwilligung obbesagter Personlich anwesenden Churfürsten / vnd des abwesenden Bevolmechtigen Gesanten / aus sonderbarer Schickung des Allmechtigen / zum Römischen König / in Kayser zuerheben / den Acht vnd zwainzigisten Augusti, verflossenen Sechzehenhundert Neunzehenden Jahrs erwölt / offentlich Proclamirt, auch volgents den Neunten Septembris, erstbenenten Jahrs / mit gebreuchigen Solenniteten gekrönt worden. Haben wir vnns zu erzaigung Vnserer Vätterlichen guethertzigen vnd Fridliebenden Fürsorg / vnd damit wir ohne alle weitterung gefahr / vnnd hochschädliches verderben / besagt Vnser Königreich / widerumb zu Fridlichem wesen / Rhue vnd Wolstandt eh ist befürdern möchten / nit allain gleich / nach dem die Völlig Regierung an vns gefallen / den Behemischen auffgestandnen Stenden / mit bewöglicher erinnderung vnser gemüt / vnnd das wir jhre rechtmessige Priuilegien vnnd Freyhaiten Confirmirn, auch sonst alles das thun vnd laisten wolten / Ja würcklich Confirmirt vnd gelaistet / was ainem Ordenlichen Behemischen König von rechswegen obligt. [Sonder] wir haben noch ferner / alda zu Franckfurt / dem gesambten Löblichen Churfürstlichen Collegio, (Dabey sich die Chur Pfaltzischen gevolmechtigte auch befunden) zu sonderbarn Ehrn / auff desselben instendiges ainhelliges begern vnnd anhalten / die ebenmessige einwilligung ainer gutlichen Interposition, Jnmassen von Höchstgemeltem Vnserm / geliebten Herrn Vetter vnd Vatter / Weiland Kayser Matihia / zuvor auch gegen etlichen Chur: vnd Fürsten geschehen / Vngeacht die zu denselben zeitten vorgewendete Grauamina, vnter derer Praetext von Jhnen Rebellanten die Waffen Ergriffen / vns nicht angangen / wir vns auch / der von Weiland merhöchsternantem [Vnserm] Vorfahren hinterlassenen Kriegsverfassung anderst [nicht] / als durch die offentliche Fridtbrüchige Handlungen vnd gewaltthaten / so von Jhnen Rebellen, vnangesehen wir Vnserm Kriegsvolck den stillstandt der Waffen alberait anbevolhen / vns auch gegen Jhnen den Rebellen zu gütlicher hinlegung dises entstandenen Vnwesens / gantz gnedigist vnnd Vätterlich erbotten gehabt / dannoch mit verächtlicher in Windtschlagung dessen alles wider vns vorgenommen) zu gebrauchen bewogen worden / gleich so wenig entgegen sein lassen / sondern dieselbe obberüertem Churfürstlichen Collegio, Vermög der von Vns bey vnserer Kay- [] serlicher Wahl vnd Crönung / Schrifft: vnd Mündtlich gethaner Erklerungen / gentzlich [anvertraut] vnd vbergeben / [Vnd] obwoln wir vns darauff kaines andern / dann vngezweifleter fortstellung solcher neben den andern Churfürsten / von mehrernanten Friderichen Pfaltzgraven selbsten / so eyferig begerten vnd getribenen Interposition handlung versehen / bevorab / dieweiln solche von obbesagtem Churfürstlichen Collegio, Vnsers Königreichs Behem Stenden vnd Vnderthanen / durch ein gesambtes Schreiben auß Franckfurt / im Monat Septembris / verschinen Sechzehenhundert Neuzehenden Jahrs [denuncijrt], vnnd zu solchem endt eine gewisse Tagsatzung / Nemblich auff den zwaintzigisten Novembris / Jetzt gemelten Jahrs / in Vnser vnnd deß Heiligen Reichs Statt Regenspurg angestelt / vnd bestimbt worden. Dannenhero wir im wenigsten nicht vermuttet / das sich jemand befinden solle / so ein anders zu grossem Vnhail / verwirrung vnnd zerritlicheit / auch Augenscheinlichen Landtverderben / vnd Blutvergiessen im Sinn vnd Gemüth haben solte / so ist jedoch / deme stracks zugegen / offenbar vnd am Tag / Ja ebenmässig Weltkündig / Nach dem oftgenant Vnsers Königreich vnd Churfürstenthumbs Behem Rebellen / auff Jhr / mit deren bewusten Rathgebern lang gepflogne heimbliche Practicken / gleich eben zu der zeit / Alß wir obverstandener massen zu Franckfurt / zu der Hocheit deß Röm: Kayserthumbs / von den sambtlichen Churfürsten einhelliglich erwöhlet vnd erhoben worden / mit veracht vnd vergeßlicher hindansetzung Jrer Vns bey obgeschribner Königlichen Behemischen Annem: vnd Crönung / offentlich geleisteten Pflicht vnd Landtshuldigung / zuforderst aber / des H: Reichs / wie auch des Königreichs Behem / als Jhres Vatterlandts Constitutionen, Fundamental Gesetzen / Guldenen Bull / Kay: vnd Königl: Priuilegien, Declarationen, vnd allgemeinen Landtags Schlüssen / vnd also wider Gott / Recht / die Natur / vnd alle Erbarkeit zu einer newen / vngultig / vnd wie dieselb an sich selbst null vnd nichtig / also auch auß Kayß: Vollmacht von vns darvor erklärten Wahl vnd Crönung / mit obbesagtem Friderichen Pfaltzgraven eigenmächtiger / Thätlicher vnd Aydtbrüchiger weiß geschritten / darbey die Vacantz deß Königreichs / vnd auffrührische entsprechung Jhrer Aydt vnd Pflicht / auff nichts anders / Als hochschmähliche Verletzung vnserer Reputation / Chr: Hocheit / vnd [] fälschlich erdacht / Hochanzügliche Famos Reden vnd Schrifften / de facto / vnerkandter Sach / also fundirt vnd gegründtet / das Er Pfaltzgrave mit eigenthätlicher zufahrung / solche Handlungen / als einen Rechtmässigen Titul zum Königreich Behem / nit allein acceptirt vnd genem gehabt / vnd sich also dardurch / an statt der fridlichen vermittlung / zu der Er sich / wie obgemelt neben den andern Churfürsten erbotten / der Jenigen / fridbrüchigen Handlungen / so von den Rebellen / vnd derselben Anhängern vorgenommen / vnangesehen der noch bey Lebzeitten / Vnsers geliebten Herrn Vetters vnd Vatters Kay. Matthiae L. wider die Jenige / so sich offtermelter Rebellion annemen / offentlich außgangener vnd ins Reich publicierter Auocatorien, jm werck theilhafftig / vnd zu einem Haupt dieses gantzen Rebellionwesens gemacht / sonder auch in offtermelt Vnser Königreich Behem vnd dessen incorporirte Landt / Persönlich gezogen / vnd sich desselben Vnsers Königreichs vnd Churfürstenthumbs (welches mit allen zugehörungen / nit weniger / als die Stimm vnd das Recht der Römisch Königlichen Wahl / darzue Wir von dem Churfürstlichen Collegio, wie obgemelt gelassen worden / vnnd den Königen zu Behem vnnd deroselben Erben / Erblich zustehet) wider des Heiligen Reichs Fundamentalverfassung / vnnd besagts Churfürstenthumbs / von Vnsern Vorfahren am Reich herrürende / auch seines des Pfaltzgraven Vorfahren / Weiland Churfürst Ruperto, neben andern des Heil: Reichs Churfürsten erkandte vnd bestättigte Priuilegien / sich thättlicher vnd Fridtbrüchiger weiß / angemasst / vnd vns ohne ainiche Rechtliche Erkandnus / besagte Vnsere Cron / Königreich vnd Landt / souil an Jme gewesen / entzogen / vnd de facto[abgenommen] / vnnd wie Er wider Vns seinen Kayser vnnd Herrn / sich von Vnsern Vheindtlichen Rebellanten würcklich gebrauchen / für ain Haupt auffwerffen / vnd Jhnen alle hülff / vorschub vnnd befürderung zuthun bewögen lassen: Also hat Er auch die Behemisch: vnd anderer Rebellen Kriegsmacht / sein vornemen gewaltsamer weiß durchzutringen sich vnterstanden / vnd in diesen Vnsern Oesterreichischen Erblanden / alle Vheindtlichait / so von ainem offnen Vheindt vorgenommen werden können / verüeben / auch durchthailß Fürsten vnd Stende des Reichs / so mit gleichmässiger hindansetzung Jhrer obligenden Pflicht / obgedachter Sachen sich thailhafftig gemacht / [] der Rebellen Kriegsvolck gleich vor vnser Residentz vnd Kay: Angesicht führen lassen / vnd alles / was zu schmelerung Vnserer Kay: Hochait / auch vns zu Schaden vnd verderben geraichen möchte / im werck erwisen / vnd dardurch vns zu weitterer natürlichen notdefensions bereitschafft / deren Wir vmb der darauß entstehenden vngelenhait willen / Lieber vberhaben gebliben weren / gezwungen. Vber diß alles / mehrgedachter Pfaltzgraff / beneben seinem Rebellischen Anhang / wider Vns / alß Regierenden Römischen Kayser / Königen / Herrn vnd Landtsfursten / zubehueff erstgenandter Behem vnd Jhrer Adhaerenten, Hochschädlich: weit aussehende Bundnussen vnd verainigung getroffen vnd [eingangen] / auch sonsten allerhandt gefahrliche vnd solche Practicken gepflogen / Dardurch gemainer Christenhait Erbvheindt der Türck / leichtlichen in dise Ländter / so für deß Hey: Reichs Vormawr allezeit gehalten worden / hette gelockt / vnd in dieses vnwesen mit eingeflochten werden mögen. Wie nun Er Pfaltzgraf / zu Vnsers / seines Kaysers vnd Herrn Höchsten verkleinerung / sich vorangeregter der Behem / an vns begangnen Rebellischen Hoch schmehlichen belaidigung angemaßt / vnd vnsere Königliche Hoheit / Königreich / Landt vnd Leuthe / souil an Jhm gewesen / mit gewalt zu entziehen / vnnd solcher mit den Rebellischen Waffen / vnd allerhand geschwinden gefahrlichen practicen, durch zutringen sich vnterstanden / Also nach dem vns der gerechte Gott / den Sig wider Jhn verliehen / vnd Er sich mit der schändlichen Flucht saluiren müssen: Hatt Er sich noch vheindtlicher massen vnterstehen dörffen / ettliche Orter in Vnserm Königreich Behem zubesetzen / newe practicen anzuspinnen, in Vnserm Hertzogthumb Schlesien zusammenkunfften zuhalten / dieselben vnsere Vnderthanen in jhrer Rebellion zu stercken / von jhnen Hülffen vnd Contributiones wider vns zubegern / vns verkleinerlich bey jhnen anzuziehen / vnsern Königlichen Titul vnd Namen berharrlichen zuführen / vnd allenthalben occasion zusuchen / die von jhm vervrsachte Kriegsentpörung / ferner wider vns fortzustellen. Wann dann oberzehlte / von viel gedachten Pfaltzgrafen verübte Thättlicheit vnd Handlungen / dermassen notorisch / Weltkündig / beharrlich vnd also bewandt sein / daß Er durch dieselbige Crimen Lese Majestatis in viel weg begangen / vnd in die auff dieses allerhöchste verbrechen beleidigter Mayestett / in deß Heil. Reichs Constitutionen außgemeßne hohe [] Straffen ipso facto gefallen. Sonderlich in dem Er / eben damals / wie obverstvnden / Als wir allbereit durch seine vnd der andern vnserer vnd deß Heyligen Reichs Churfürsten ainhellige Wahl zu dem Kayserthumb erhoben / gleich zu mehrem despect derselben hoheit / vnd erzeigung daß Er zwar [den] Titul eines Römischen Kaysers erkennt / wider desselben Person aber / Ehr / Hoheit Reputation / guten Namen / Wolfahrt Erb: [vnd] andere Gerechtigkeiten / vnnd was sonsten die fidelitet mit sich bringt / offentlich zu machinirn / auch was wider keinen schlechtern Standt des Reichs / oder auch den wenigsten Lehens Herrn [zugelassen] / Fridbrüchiger [weise] / wider ein Römischen Kayser wol vornemmen könne vnd möge sich vnterstanden / daß gröste vnnd hochschmählichste praejuditz / so jemals einem Römischen Kayser widerfahren / vnnd wie obberührt / von vnsern Rebellen wider vns vorgenommen / mit all seinem vermögen / darmit Er Vns mehrern theil [Als] seinem Lehensherrn verpflichtet / zu manutenirn wider Vns / mit gewehrter Handt vnnd gewalthatten durchzutringen / dardurch seine längst vorgehabte Machinationen / Blutdürstige Landtfridbrüchige Tractaten vnnd Anschläge an Tag zugeben sich vnserer Rebellischen Vnderthanen / welche vns nach vnserer hocheit / Landt vnnd Leuten / auch aller zeitlichen Wolfarth souil an jhnen gelegen / offentlich gestanden / noch stehen / vnd wider deren helffer vnd Anhanger / noch von Weyland obhöchst erwehnten vnserm geliebten Herrn Vetter vnd Vatter Kayser Matthia, obberührtermassen Avocatoria Mandata ergangen / vnnd würcklichen angenommen / vns mit vnnd neben jhnen Feindlichen bekrieget: Sie / Als vnsere durch Land: vnnd Erbhuldigung verpflichte Vnderthanen / durch einen vermeinten nichtigen Aydt / von Vns sein: vnd jhrem Kayser / König / vnnd Herrn / ab: vnd an sich zuziehen vnterstanden / mit jhnen Feindtlich / wider vns / in vil weg Conspirirt / vnsern Königlichen Titul / Wapen / vnd Klainot usurpirt, deß Heyligen Römischen Reichs / vnnd desselben Churfürstenthümber verfassungen (vermögwelcher / Jnsonderheit aber / vorangeregts vom Kayser Rudolpho primo der Chur halber / den Königen zu Böhaimb gegebnen / vom Kayser Carl dem vierdten Confirmirten / wie auch von sein Pfaltzgravens vorfahren / Weyland Churfürst Ruperto / vnnd andern Churfürsten beliebten vnnd bestettigten []Priuilegij, vnnd darinnen angezognen Vhralten Obseruantz, so dann auch der Guldenen Bull zu Nürnberg auffgericht / vnd der zuvor wegen deß Königreichs Behem / mit vorwissen vnnd bewilligung der Churfürsten ertheilten Bull / welche vnter andern Privilegien die Succession obberührten Königreichs Behem betreffende / in nachfolgender Nürnbergerischen Bull / alles jhres Jnhalts specificiert / Jn gleichem Weyland König Ladislai Declaration / vnnd dann Kaysers Ferdinandi / Anno Fünffzehenhundert fünff [vnnd] viertzig / den Ständen gegebnen Revers / die Chur vnnd was deren anhengig / den Königen zu Behmen / vnnd jhren Erben / Erblichen zustehet / auch so lang der Königlich Stamm verhanden / den Einwohnern eintzige Wahl nicht gebürt) durch annemmung einer hochfräventlichen Thättlichen / Meinaydigen vnnd nichtigen Wahl / so Wir auch auß Kay Gewalt / vnd tragendem Ampt / zuerhaltung der fundamental Gesetz deß Heyligen Römischen Reichs / für null vnd nichtig erklärt / vber einen hauffen zuwerffen / vnnd die Grundfest / darauff daß Römische Reich fundirt, anzugreiffen / vnnd Eigenmächtiger weiß vmbzustossen / sich angemaßt / offternenntes Vnser Königreich Behemb / sambt dessen incorporirten Landen / (in welchem Wir auff offnem Landtag / von allen Ständen angenommen / gecrönt / darauff von jhnen den Ständen vnnd Vnderthanen besagts Königreichs vnnd Länder / Vns die gewohnliche huldigung geleistet / Wir auch nit weniger / von Kayserlicher Mayestätt / Krafft vnserer durch daß Königliche Geblüt / auff Vns erwachßner Recht vnd Gerechtigkeit / vnd darauff erfolgter Annemm: vnd Crönung belehnet / von Jedermenniglich / auch jhme Pfaltzgraven selbst / für einen Rechtmessigen König in Behemb erkennt / vnd Titulirt / deßwegen von deß Heyligen Reichs Ertz Cantzlern vnd Churfürsten zu Maintz / obangezeigtermassen / zu der Wahl eines Römischen Königs / zum Kayser zuerheben / Als ein Churfürst beschriben / auch von dem Churfürstlichen Collegio, in ebenmässiger Qualitet, zur Stimm vnd Wahl zugelassen worden) gewaltthätiger weiß / durch offentliche Kriegsbereitschafft / Verbündtnussen / auch vnter anderm mit vnsers Hauß Oesterreich / gleichsfahls aignen Erb vnderthanen / auffgerichte Conspiration, alles wider klärliche verordnung / so wolder gemeinen Rechten / als sonderlich [] der Guldenen Bull / im Titul / Von zusammen verbündtnussen / auch allgemeinen Landtfriden / vnnd vnterschidliche ReichsAbschiedt / ( inwelchen klärlich versehen / daß kain Churfürst / Fürst / oder Standt deß Reichs / aines andern Standts Vnderthanen / vnter was geführtem schein oder vrsach das sein möchte / in Schutz aufnemmen soll) darzu nit allein / vber so vilfaltig / von vnterschidlichen Chur: vnd Fürsten beschehene Trewhertzige Erinnerung: vnd vermahnungen / sondern auch / vngeacht vnserer noch zum vberfluß auß Kayserlich fridliebendem Gemüeth / an Jhne Pfaltzgraven / sub dato den letzten Aprilis / mit bestimmung aines gewissen Termins jüngsthin abgangner Ernstlicher Dehortation vnd Wahrnung / nit destoweniger Vns gewaltthtätig vorenthelt / vnd aller Orth vnnd Enden / solches sein vnrechtlich vornemmen handtzuhaben / vnnd sich bey demselben zubefestigen / mit eusserster gesuchter Kriegsmacht vnterstehet / Auch in fortsetzung dessen / wie obstehet / alles das jenige vergeßlich hintan gestelt / warzu Er Vns / als Römischen Kayser vnnd Obristen Haubt gleich andern Chur: vnd Fürsten deß Reichs / wie nicht weniger auch / Crafft derjenigen tewren Aydt vnd Pflichten / so seine Voreltern vnd Er / Vnsern vorfahren am Reich gelaistet / (welchen gegen Vns nachzukommen Er / als ein Churfürst / vnnd vornember Standt deß Reichs / gleich sowol schuldig / als hett Er dieselbe Vns / allbereit würcklich geschworen) verpflichtet vnnd verbunden ist / nemblich Vns getrew / gehorsamb / holdt vnd gewertig / vnnd nimmer in dem Rath zusein / da wider vnsere Person / Ehr / Würde oder Standt gehandelt würdt / noch darein zubewilligen / sondern Vnsern vnnd deß Heyl: Reichs / Nutz / vnd fromben zufürdern / schaden zu wahrnen vnnd zu wenden / vnnd so Er verstünde / daßwider Vnser Kayserliche May: oder Person / ichtes für genommen oder gehandlet wurde / deme getrewlich vorzusein / vnnd vns vnverzüglich zu wahrnen. Gestalt dann obgedachter Pfaltzgrave / eben so wenig die heilsame Satzungen deß Religion: Prophan: vnd Allgemeinen Landtfridens / warauff nunmehr vil Jahr hero / bey so widerwerttigen leuffen / deß Teutschen Reichs / vnnd seiner Glider Conseruation gestanden / hierinnen sich hindern lassen / Als in welchen sonderlich aber in besagtem Landtfriden / vom Jahr Fünff vnd fünffzig außtrucklichen versehen / das [] niemandts weß Standts oder Wesens der sey / bey denen Pflichten / damit ein jeder / ainem Römischen Kayser vnd dem H: Reiche zugethan vnnd verwandt ist / auch vermeidung Kayserlicher vnd deß Heyl: Reichs schwären Vngnad vnd Straff / priuir: vnnd Entsetzung aller Regalien / Lehen / Freyheiten / Priuilegien / Gnaden / Schutz vnd Schirm / souil ein jeder dessen von Kayserlicher Mayest: vnd dem Heyl: Reich hat / zu einigem Krieg / vnnd vnfreundtlicher Thättlicher handlung oder vornemmen / wider Vns oder einigen gehorsamben Standt deß Heyl: Reichs / ohne Vnser / oder (sovil die mitttelbare Ständte betrifft) Jhrer Obrigkeit vorwissen vnd bewilligung sich bestellen vnnd bewögen lassen / noch haimlich oder offentlich wider die Kayserliche May: oder die Stände deß Reichs zuziehen / noch einige hilff oder beystandt / forderung vnd vorschub thun / oder sich sonsten im Heyl: Reich / in einige vergatterung oder vngebürliche versamblung einiges Kriegsvolcks / zu Roß oder Fueß / begeben / sonder ain Jeder sich deß alles gentzlich enthalten solle / welche Disposition vnnd Satzung / theils auß den vorgehenden gezogen / vnd alles jhres Jnhalts / in dem Anno Neun vnd fünffzig gemachten vnd Publicirten Reichs Abschiedt / als ein ewiges Gesatz vnd Ordnung widerholt / Confirmirt, vnd damit in dem H: Reich Teutscher Nation / Rhue / Frid vnnd einigkeit / desto bestendiger erhalten werden möge / die darinnen begriffne Pöen / dergestalt erweittert worden ist / das die vberfahrer solches Gebotts vnd Reichs Satzung / neben vnd vber die benannte Pöen / in vnser vnd des Heyl: Reichs Aacht ipso facto gefallen / vnnd dieselbe / ohn aintzige fernere Erklärung / Krafft obberührten Reichs Abschiedts / für Aechter / jetzt alßdann / vnd dann als jetzt erkandt vnd erklärt sein sollen. Jnmassen gleich bey auffgerichter handhabung deß Landtfridens / Anno Vierzehenhundert fünff vnd neuntzig / zu end deß Reichs Abschiedts noch stercker versehen / daß in solchen offentlichen kundtlichen vnlaugbaren Fridtbruchs Sachen / der Thäter ipso facto, in die Pöen durch gemeinen Reichschluß / so weit erklärt / daß es weitterer Fürforderung oder einiger Erklärüng oder Vrtheil nicht noth sey / welches in nachfolgenden Reichs Abschiden nicht geendert / also jeder zeit Confirmirt / keinen andern verstandt gehabt / wie dann gleichergestalt / vermög jetzt vnnd mehr angeregten Reichs Abschieden vnnd [] Satzungen / gegen viel geringern Verbrechern / als gegen den falschen Müntzern / oder da ein vnmittel: oder mittelbarer Stand / sich solchermassen allein blößlich in Kriegs bestallungen einließ / oder den Rebellen hilff vnnd vorschub thete / oder wider Vns denselben zuzüge / oder Kriegsvolck samblete / also wie obstehet gantz hochvernünfftig / vnnd zu erhaltung deß gemeinen Fridens / Kräfftiglich versehen ist / zugeschweigen der jenigen / welche sich so gar als Haupter / Protectorn vnd vertretter dergleichen Vheindtligkaiten / gebrauchen lassen / mit allem jhrem vermügen / den Rebellen beyspringen / vnnd bey denselben sich finden / vnnd zu gewaltsamer durchtringung diess Rebellion Wesens / vnd jhrer eigenmächtigen attentaten / nicht allein aller Ortten im Römischen Reich Volck werben / vnnd versamblen lassen / sonder auch Außländisch Kriegsvolck hin: vnd wider auffbringen / jnn: vnd durch daß Reich führen / vnnd wider Vns hin: vnnd wider frembde Herrschafften verhetzen vnd auffwiglen dörffen. Gestalt offternennte Behemische Rebellen / sambt jrem auff geworffnen vermainten Haubt dem Pfaltzgraven / zu Vnser vnd deß Heyl: Römischen Reichs noch grösserer gefahr / behaubtung jhres Fridtbrüchigen vorhabens / vnnd zu deß Erbvheindts Augenscheinlicher befürderung / wider die Christenheit vnser Königreich Hungern / in ebenmäßigen Auffstandt / Rebellion / vnd Abfall zubringen / vnnd mit besagtem Erbvheindt Christlichen Namens / auch dessen verwandten Fürsten in Sibenbürgen / newe Verbündtnuß wider Vns zu schliessen / vnd dieselb Nation sambt denen so sich darzu schlagen / in diese vnnd vbrige vnsere Erbländer einzuführen sich nit scheuch tragen. Wobey Wir auch zu Kay: gemüth geführt / wasmassen Vas / vermög hochtragenden Kay: Ambts / vnd der zwischen Vns / auch vnsern / vnnd deß H: Reichs Churfürsten / jüngst geschloßnen vnnd hochbetewerten Capitulation / zuvorderist obligt / neben dem Allgemeinen / im H: Reich vblichen Rechten vnnd Reichssatzungen / Jnsonderheit vber den zu Augspurg / Anno Fünffzehenhundert / Fünff vnd fünffzig / auffgerichten angenommenen verabschidten / auch in den darauff erfolgten Reichs Constitutionen widerholten Confirmirten / vnd nach gelegenheit deß Reichs Notturfft / mit Rath mehrgedachter Chur:Fürsten vnd anderre Ständt gebesserten Landtfriden / steiff handtzuhalten / nicht / we- [] niger auch / Krafft erstangezogner Capitulation vnd der Guldenen Bull / Vns verpflichtet befinden / alle vnzimbliche / hässige verbündtnuß / verstrickung / vnd zusammenthueung der Vnderthanen / auch die Entpörung / Auffruhr vnd vngebürlichen Gewalt / gegen Chur: Fürsten / vnnd andere Ständt abzuschaffen / vnd in Summa vor allen dingen dahin bedacht zu sein / daß deß H: Reichs Wolstandt / nutz / fromben / vnd auffnemmen daß vornembste höchste Gesätz seye / vnd im Heyl: Reich / Recht vnnd Fridt erhalten werde. Deme allem aber / nichts mehrers zuwider sein kan oder mag / als wann Auffruhr vnnd Rebellion gegen dem höchsten Haupt / (wardurch dann baldt die andere Glidmassen deß H: Reichs mit ergriffen / vnd angesteckt / auch egt lich solches Reich in gentzliches verderben vnd vntergang gestürtzet werden möchte) vngestrafft gestattet / vnrechtmessige verbündnussen / mit den angebornen Erb Vnterthanen / gegen jhre höchste / von Gott vorgesetzte Obrigkait / dermassen gleichsamb gut geheissen / vnnd passiert werden / vnnd ainem oder dem andern Standt / sich dergleichen Rebellischen Vnderthanen auff bloße gesuchte schein / mit gewehrter hand anzunemmen Vnser oder der Ständte Iurisdiction, Regalien, Recht Landt vnd Leuthe / an sich zuziehen / vnd aigenmächtig de Churfürstenthümben / vnnd Churfürstlichen Heuser verfassung / Recht / vnnd Gerechtigkaiten zuändern / vnnd entlich gantz Abschewlicher massen (wie Weyland sein Pfaltzgrafens Vetter Hertzog Albrecht zu Bayern / den Behmen / als sie auch damals sich ainer Wahl zu König Ladislai praejuditz anmassen wollen / geantwort) allein auß begierd zu Regiern / ainem andern sein Gerechtigkeit mit Gewalt zunemen frey stehen solte. Hierumben dann / obwol (wie oben angeregt) offt ermelter Friderich Pfaltzgraff wegen seiner nach lengs deducirten Landtfridtbrüchigen vnderschidlichen verbrechen / die Pöen deß Landtfridens / ohne einige fürheischung / Citation / vrtheil / vnnd erklärung verwürckt / vnd ein würcklicher Aechter / gegen deme weitter nichts / als die Execution vbrig ist: So haben wir dennoch um vberfluß Confirmation vnd bestättigung / nach abermahliger reiffer erwegung aller gelegenheit vnd gestalt diser sachen / auß erhaischender hohen vnvermeidlichen noth vnnd schuldigen Pflicht / Vnsers von Gott anbefohlenen Kay: Ambts (wie wir dann auff [] anruffung / auch deß geringsten Standts deß H: Reichs / in dergleichen fählen nit weniger zuthun Vns verpflichtet zusein erachten) den obgenanten Friderich Churfürst Pfaltzgraven / als einen / welcher sich von Vnsern vngehorsamben / vntrewen Rebellen / für ein Häupt auffwerffen lassen / verächter vnnd verletzer / vnser Kayserl: hochait vnnd May: verbrecher deß gemeinen außgekündten Landtfridens / auch anderer hailsamen Reichssatzungen / in Vnsere vnnd deß H: Reichs Aacht vnd Ober Aacht / auch alle die jenige Straffen vnnd Pöenen / so dergleichen Aachts Denunciation / von Recht vnd gewonheit mit sich zeucht / mit der Thatt selbst gefallen zusein erkennt / erklert vnd verkündet / vnd Jhne auß dem Friden in den Vnfriden gesetzt / Erkennen / erklären / vnd verkünden Jhne also / in Vnser vnd deß Reichs Aacht Ober Aacht / auch vorgemelte Pöen Straff / vnnd Buessen. Setzen Jhne auch auß Vnserm vnd deß H: Reichs Friden / in den Vnfriden / alles von Röm: Kay: Macht vnd in Krafft diß. Vnnd feindt darauff zu gebürlicher würcklicher Execution / volnziehung vnd vollstreckung dieser vnser Erklärung vnd verkündung ermelter Aacht / Pöen / Straff vnd Büssen / gentzlich entschlossen / gegen dem selben Friderich / der sich nennet Pfaltzgrave bey Rhein / als offnen Aechter / auch Vnsern vnd deß Reichs widersacher vnnd vheindt / vermittels Göttlicher gnad / hülff / vnnd beystandts / nach außweisung obgedachter hailsamen Reichs Constitution: vnnd Ordnungen / mit gebürlicher Straff ohne lenger verziehen fürzugehen / vnnd zuverfahren / damit wir alßdann vnverhindert desselben / zu auffrichtung bestendigs Fridts / Rechtens / vnd Ainigkeit / im H: Reich / desto stattlicher greiffen vnd kommen mögen. Darinn Wir vns dann / allermassen vnd gestalt / Vns als Christlichem Kayser / Namens vnnd Ampts halber / aignet vnnd gebürt / gantz gnedig: vnnd Vätterlich zuerzaigen / auch der Teutschen Nation Libertet / Aufnemmen / Ehr / Nutz / vnd Wolfahrt / mit allen gnaden vnd trewen / zubedencken / zuerhalten vnd zubefürdern / Auch menniglich bey dem hochbetewerten Religion vnd Prophan Friden / handtzuhaben / vnd zu schutzen / vrpietig willig vnd schuldig seindt. Welches wir Ewrn L. L. A. A. vnd Euch derhalben hiemit anzaigen wollen / damit Sie vnnd jhr der vrsachen / dieses vnsers billichen nothwendigen / vnvermeidlichen fürnemmens / warhafftige / [] begründte erinnerung vnd wissen empfahet / warumb Wir darzu bewögt / vnd genottrangt seyen / vnd das gestalten sachen nach / mit nichten lenger einstellen / verhalten / vmbgehen noch verhütten mögen. Vnd gepieten hierauff E: L. L. A. A. vnd Euch / allen vnd jeden sambt / vnnd sonderlich bey den Pflichten / damit Sie Vns vnnd dem Heil: Reich verwahnt seyen / auch vermeidung obbgesagter Pöen vnnd Straff / in den allgemainen Rechten / vnnd Reichs Ordnungen / Lehenrechten / vnd gewonhaiten / auff die Jhenigen gerichtet / so sich der Aechter [annemen] / Jnsonderhait Vnser vnd des Heil: Reichs Acht vnnd Oberacht / auch verlierung aller Regalien, Lehen / Freyhaiten / Gnaden / Pfandtschafften / Zöll / Recht vnd Gerechtigkaiten / wie solche Namen haben mögen / so Jhre Vorfahren / vnd Sie / von Weylandt Vnsern löblichen Vorfahren / Römischen Kaysern vnd Königen / auch Vns vnd dem Heil: Reich erworben / auch bey verwürckung Leibs vnd Guets / hiemit Ernstlich / vnnd wollen / das Jr Euch gemelts Fridrichen / so sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / wider Vnns mit nichten annemmet noch beladet / Jhme auch nit dienet / Hülff noch fürschub mit Gelt / Prouiant / Munition, noch sonst in ainig ander weeg / weder haimlich noch offentlich vnder was schein / oder praetext solches jmmer beschehen möchte beweiset. Wo auch Ewer ainer oder mehr / in seinen oder der seinigen Dienst / Besoldung / Bestallung / oder Jme sonst zugezogen wäre / das der vnd die selben Angesicht diß Brieffs / ohne allen Auffzug vnnd waigerung / sich von stundtan erheben / vnd gestracks widerumb abziehen / vnd sich ferrer in gemelts Aechters / oder desselben Helffer / vnd helffers Helffer Diensten / nit gebrauchen lassen / auch Jhr des gemelten Aechters Ständte / zugehörige / Verwandten / Vnderthanen / vnd Vasallen, Jhme Fridrichen / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / ainige gehorsam / Hülff / noch beystandt ferrer kaines Weegs laistet / noch Euch seiner Rebellion, vngehorsambs vnnd verbrechung / weitter anhengig noch thailhafft machet / Sonder Euch seiner hirinn gentzlich entschlaget vnnd enthaltet / Auch E: L: L: A: A: vnnd Jhr alle sambtlich vnnd sonderlich / bey denen Pflichten / damit Sie Vns vnnd dem H: Reich verwandt / Vns zu vollziehung / solcher obberührten erklärten Pöen vnnd Straffen / gegen gemeltem vngehorsamen / vntrewen / fridtbrüchigen Aechter / auch desselben Helffer vnd Helffers Helffern / [] den / vnd dieselben / zu gebürendem gehorsamb zubringen / Ewer getrewe beystandt / hilff / fürschub / fürderung vnd zuzug leistet / vnd Euch daran nit Jrren noch verhintern lasset / ainige Büntnussen / Verständtnussen / Adhaerenz, vnd Verwandtnus / die seyen gleich hievor / oder Jetzo von Newem auffgericht / ernewert oder erstreckt / Jnmassen Wir dann dieselben souil Sie diser Vnser Erklerung vnnd Erkantnus / oder sonst in andere Weeg / Vnns als Ewer ordentlichen höchsten Obrigkait zuwider sein / raichen / oder verstanden werden möchten / Als welche in disem fall vermög aller Rechten / Euch wider Vnser Rechtmessige erkantnus vnd volziehung derselben / ohne das nit binden / noch verhindern sollen oder mögen / mit wolbedachten mueth / rechtem wissen / vnnd von Vnserer Kayserlichen Macht Volkommenhait / hiemit gentzlich auffgehebt / Cassiert vnnd vernichtet / auch E: L: L: A: A: vnnd Euch / souil deren darinn verwandt waren / auß derselben vnserer Kay. Macht vollkommenheit / darvon entlich absoluirt / vnd ledig gezehlt / vnnd dann Euch / obgedachten Aechters / Lehenleuthe / Schutz / vnd Pfandtsverwahnten / Leibaigen / W[...] vnnd Vnderthanen von Ewer Erbhuldigung / Lehens / vnd andern Pflichten gefreyt vnnd entledigt / auch allen denen / so sich hierinn gegen Vnns gehorsamlich erzaigen / Vnser frey Kayserlich Glaidt vnnd Sicherhait / hiemit gnediglich zugesagt vnd gegeben haben wöllen. Setzen vnd mainen auch / von Jetztberürter Kayserlicher Macht volkommenhait / das denselben Aechter / dessen Helffern / vnd Helffers Helffern / hiewider nit schützen / schirmen / Freyen oder fürtragen solle / ainig Gnad / Freyhait / Tröstung / Glaidt / Sicherhait Landt oder Burggfrid / obberürte / oder ainich ander Pündtnus / Verainigung / Burg oder Statt Recht / so von Vnns / Vnsern Vorfahren an Reichs / Römischen Kayser vnd Königen / oder andern Herrschafften oder Obrigkaiten / Euch oder jhnen gemainlich oder sonderlich gegeben / oder bestettigt weren / oder noch wurden / auch kainerley gewonhait brauch / oder Altherkommen / noch sonst alles anders / das Jhme / oder Jhnen / hierinn zuhilff / stewer oder statten kommen solte oder möchte / dann Wir jhne den gedachten Aechter / wie nicht weniger seine Helffer / vnd Helffers Helffer / in dem allem / als desselben vnfähig außgeschlossen / vnd darinn nicht begriffen haben wöllen. Wo aber Ewer ainer oder mehr / was Standes oder Wesens / [] der / oder die sein / sich hierüber vngehorsam erzaigen / offternants Fridrichen / der sich nent Pfaltzgraue bey Rhein / Hertzog in Bayrn / wider Vnns / vnter was gesuchten Schein / oder Weeg das Jmmer geschehe / annemmen / vnd demselben / oder den seinigen / einige Hilff vnd Vorschub / heimlich oder offentlich beweisen wurden / den oder dieselben wöllen wir hiemit / allermassen wie obbenanten Aechter selbsten / als dessen Helffer / oder Helffers Helffer in Vnsere vnnd des Heiligen Reichs Acht vnnd Oberacht / aüch alle obbenante Straffen vnnd Pöenen / Jetztalß dann / vnnd dann als Jetzt / mit der That selbst gefallen zusein erkent / erklärt / verkündigt / auch Jhne / vnd dieselbige / aus dem Friden in den Vnfriden gesetzt haben. Erkennen / Erklären vnd verkünden / auch den oder dieselbe jetzt alßdann / vnd dann als jetzt / in vnsere vnnd deß Reichs Aacht / vnd Ober Aacht / auch obgemelte Pöen / Straffen vnd Büssen / vnnd setzen Ihne / oder sie / auß dem Friden / in den Vnfriden / alles von Römischer Kayserlicher Macht vnnd in Krafft diß. Darnach wisse sich Meniglich zurichten / vnd vor nachthail vnd verderben zuhüeten / Das meinen wir Ernstlich. Geben in vnserer Statt Wienn / den Zwey vnnd zwaintzigisten Tag deß Monats Januarij / Anno Sechzehenhundert Ain vnnd zwainzigisten / vnserer Reiche / deß Römischen im Andern / deß Hungerischen / im Dritten / vnnd deß Behemischen / im Vierdten.

 

Ad Mandatum Sacrae Caesareae
Majestatis proprium.

Dieses Werk ist gemeinfrei.


Rechtsinhaber*in
Kolimo+

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2025). Collection 1. Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4bjxr.0