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Vergleichendes Handbuch
der
Symbolik der Freimauerei
Band III.
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Vergleichendes Handbuch
der
Symbolik der Freimaurerei,
mit besonderer Rücksicht
auf die
Mythologieen und Mysterien des Alterthums,


Band III.


Schaffhausen.:
Verlag der Fr.Hurter’schen Buchhandlung.
1863.
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Allgemeine
äussere und innere Geschichte
der
Bauhütte



Schaffhausen.:
Verlag der Fr.Hurter’schen Buchhandlung.
1863.
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Schnellpressendruck der J. G. Sprandel’schen Buchdruckerei in Stuttgart.

[VII]

Vorrede.


Dass ich entgegen meiner ursprünglichen Absicht dem vergleichenden Handbuche der Symbolik der Freimaurerei nunmehr einen dritten, die Geschichte der Bauhütte umfassenden Band beifüge, hat seine Veranlassung und Entschuldigung in der unerwartet und ungewöhnlich günstigen Aufnahme, welche die beiden ersten Bände gefunden haben. Ich glaubte in dieser Aufnahme ein beifälliges und ermunterndes Zeichen nicht für meine wirklichen Leistungen, welche allerdings anders und grösser sein könnten, aber doch für den Grundgedanken und das wesentlichste Bestreben erblicken zu dürfen, welche ich meinen Arbeiten zu Grunde legte. Mir soll es vollkommen und reichlich genügen, wenn ich von meinen Werken nur das Bewusstsein mit hinwegnehmen und bewahren kann, dass ich den Blick und die Betrachtungsweise der maurerischen Geschichtschreibung und der gesammten Maurerwelt durch das Alterthum, durch die alten Mysterien und Mythologien wieder erweitert und nach Osten zurückgelenkt habe, woher alles Licht der ältern Menschengeschichte kam, kommt und kommen wird; bat nur einmal erst das Auge sich unverwandt nach Osten gerichtet, wird es dort sicher auch die leuchtende Sonne sich strah- [VIII] lend und allerfreuend erheben sehen. Auch die gleichzeitigen Quellen müssen vielseitiger und tiefer erforscht und betrachtet werden, als solches bisher geschehen, um die in ihre Zeiten und Umgebungen so tief eingreifenden Bauhütten mit der weltbürgerlichen Freimaurerei als deren letzte Blüthe und Frucht zu begreifen.

Die Geschichte der Bauhütten, welche durchaus nur als ein Theil der allgemeinen Staats- und Rechtsgeschichte anzusehen und zu behandeln sein möchte, ist nach diesem rechtsgeschichtlichen Gesichtspunkte noch wenig oder gar nicht bearbeitet, indem dabei gewöhnlich die allgemeine Geschichte als solche, die Baukunst oder eine andere einseitige Rücksicht überwiegt. Es dürfte daher schon als verdienstlich gelten, den geschichtlichen Boden gefunden und betreten zu haben, auf welchem künftig geforscht und die Lösung der Aufgabe versucht werden muss. Nicht die Freimaurerei an sich, wohl aber die Bauhütten, die Bauzünfte und Bauinnungen, die Baucorporationen, aus welchen jene hervorgegangen ist und deren Symbole und Formen sie noch gebraucht, gehören zu den Staats- und Rechtsalterthümern, zu der Staats- und Rechtsgeschichte, weshalb sofort auf sie angewandt werden darf und muss, was für die letztere die neuere Geschichtswissenschaft erkannt und festgestellt hat, wie namentlich die Fortdauer des römischen Rechts und vieler römischen rechtlichen Einrichtungen mit römischem Wissen und römischen Sitten. Indem die Baugenossenschaften, wie sie im Allgemeinsten genannt werden können, dem Rechte und der Staats- und Rechtsgeschichte vorzugsweise zugetheilt und zugewiesen werden, wird das Recht und die Geschichte der Baugenossenschaften zur strengen Wissenschaft erhoben und dem Reiche der Träume. und leeren Hypothesen, welchen sie nur zu oft und zu lange verfallen waren, für immer entzogen. Nicht einmal die Kunstgeschichte hat bis jetzt den kunstgeschichtlichen Theil der Geschichte der Baugenossenschaften [IX] angemessen und befriedigend vorgetragen, weil die Kunstgeschichte selbst noch eine junge Wissenschaft und erst durch Winckelmann, Meyer, Kugler, Schnaase, Lübke, Otte und Andere geschaffen worden ist. Nicht selten beschränken sich auch die Kunst- und Baugeschichtschreiber darauf, mit einem kurzen allgemeinen Machtspruche den Stab über die ungeschichtlichen Geschichten der Freimaurerei zu brechen und dieselben als keiner Berücksichtigung werth zur Seite zu schieben, anstatt liebevoll, besser und gründlicher zu belehren. Auch hat das eitele Geheimthun der Freimaurerei nicht wenig dazu beigetragen, dass man ihre vorgeblichen Geheimnisse ihr zur Bewahrung und Erforschung überlassen hat und mit Stillschweigen übergeht, was nicht in seiner Wirklichkeit und Wahrheit erkannt und erschaut sein will. Uebrigens gebührt die letzte und höchste Entscheidung hier keineswegs der Kunst- und Baugeschichte, sondern allein der Staats- und Rechtsgeschichte, indem die Entwickelung der Gewerbe und Künste unter dem allgemeinen Staatsgesetze steht, – durch die Gewerbsgesetzgebung und die gesammte Lage der Staaten und der Völker bestimmt und beherrscht wird. Es ist das unbestreitbare und grosse Verdienst von Schnaase, in seiner Geschichte der bildenden Künste diese stets auf ihrem universalhistorischen Hintergrunde oder als das Erzeugniss der gesammten Verhältnisse der Staaten und der Völker betrachtet zu haben. Winckelmann war auf diesem Wege insofern vorausgegangen, als er in dem ersten Buche seiner Geschichte der Kunst dem Einflusse des Himmels oder der verschiedenen Lage der Länder auf die Künste ein eigenes Kapitel gewidmet und auch die verschiedene Entwickelungsweise der hetrurischen und griechischen Kunst aus ihren ungleichen politischen Verhältnissen und Schicksalen zu erklären versucht hat.1) Der [X] Geschichte der Kunst des Alterthums, nach den äussern Umständen der Zeit unter den Griechen betrachtet, ist bei Winekelmann das IX. Buch zugetheilt. In diesem universalhistorischen Sinne und Geiste von Winckelmann und Schnaase muss vorzüglich die Geschichte der Bauhütten geschrieben werden.

Bei meiner Arbeit habe ich es oft schwer empfunden, dass noch geringe Vorarbeiten, namentlich auch keine Quellensammlungen vorhanden seien, was bei einer gerechten Beurtheilung des von mir Gegebenen und Vollbrachten nicht ausser Acht gelassen werden darf. Eine vollständige und erschöpfende Geschichte der Baugenossenschaften kann allein der fortgesetzten Thätigkeit und dem Fleisse Mehrerer, Vieler gelingen; jedoch hoffe ich dazu einige nicht unwichtige und völlig Neues bringende Beiträge geliefert zu haben, ganz besonders durch den Nachweis der Aechtheit der Yorker Urkunde vom J. 926 aus den walischen und angelsächsischen Geschichts- und Rechtsquellen. Uebrigens möchten, so scheint es mir, in der Geschichte der Freimaurerei, nicht die Urkunden, welche vielleicht Jahrhunderte im Staube der Archive geschlafen, sondern die noch heute geübten, weil auf höchst wahrscheinlich unmittelbarer und ununterbrochen fortgesetzter Ueberlieferung beruhenden, Gebräuche und Uebungen die meiste Berücksiehtigung verdienen, obwohl es gegenüber jener flachen und seichten Geschichtsschreibung, welche die Freimaurerei und die ihr vorangehenden Bauhütten eines jeden ältern Ursprunges und Zusammenhanges entkleiden möchte, von der grössten Bedeutung ist, nachzuweisen, dass die von ihr bezweifelten und bestrittenen Urkunden sich als ächte darstellen, sobald sie nur mit wahrhaft geschichtlichem Blicke und in ihrem geschichtlichen Boden betrachtet werden. Um in Hinsicht der Gebräuche nur Eines, das maurerische oder regelmässige, d. h. das von einem Vorsteher geleitete Händeklatschen zu erwähnen, ist dasselbe schon nach den unbestrittenen maurerischen Urkunden jedenfalls älter als das J. 1717 oder reicht über das Stiftungs- [XI] jahr der neu-englischen Grossloge und der eigentlichen Freimaurerei hinauf: allein es erstreckt sich nachweislich viele Jahrhunderte vor Chr. als ein heiliger Gebrauch in das entfernteste Alterthum. So erblicken wir eine Gruppe von Händeklatschenden auf dem merkwürdigen dorischen Architrave der Akropolis von Assos an der äolischen Küste Kleinasiens, abgebildet bei Semper, der Stil, I. S. 434. Eine ähnliche Gruppe assyrischer Priester findet sich an der obern Lehne eines zu Kudjunkschik bei dem alten Ninive aufgefundenen Stuhles, wovon Semper, I. S. 273, eine Abbildung gegeben hat. Mehrere ägyptische Darstellungen theilt Wilkinson mit. Wenn daher so Viele den Zusammenhang der Freimaurerei und der frühern Bauhütten mit dem Alterthume leugnen, heisst dies im euphemistischen Ausdrucke nur, dass ihnen das Alterthum eine unbekannte Sache sei. Es soll damit nicht gesagt sein, dass wir die volle Wahrheit entdeckt und die Verbindung zwischen der Gegenwart und der Vergangenheit klar genug entschleiert haben: aber wir haben uns wenigstens in stolzer Unwissenheit nicht den einzig richtigen Weg abgeschnitten, indem wir fühlen und missen, keine Aussichselbstgeborne zu sein, vielmehr im mütterlichen Schoosse des Alterthums zu ruhen. An die Götter knüpften die untergegangenen Völker und Zeiten so gern ihr Sein und Wissen an, dass zum heiligen Götterwerke und zur göttlichen Offenbarung wurde, was die Menschen thaten und wussten: wogegen die heute Lebenden Gottes, der höhern weihenden Hand nicht mehr bedürfen und dafür auch, recht menschlich, nicht mehr den Anfang und das Ende finden, – jedes höhern und göttlichen Geistes, der Vergangenheit und Geschichte baar sind. Die göttliche Offenbarung, die Götter und Heroenregierungen sollten blos das Unnachweisbare und doch Vorhandene, den unbemerkt beginnenden Anfang bezeichnen, – die Geschichte ward zur nothwendigen Mythe: aber auch die Mythe ist Geschichte, nur in anderer Gestalt und Personification. Die Mythe und Geschichte besteht, aber das Ver- [XII] ständniss der Mythe und Geschichte ist verloren, und wer noch dieselben zu deuten und zu schreiben wagt, ist nicht ein verständiger Mytholog, sondern ein irrationeller Mystiker. Indessen haben wir nicht für die feindliche Kritik, sondern für das freundliche Volk geschrieben und das letztere hat uns nicht getäuscht und verlassen.

Nebenbei fand auch noch in diesem dritten Bande die Symbolik passenden und geeigneten Ortes Ergänzung und Vervollständigung; um indessen jeden, auch nur scheinbaren Zwang des Ankaufes zu vermeiden, erscheint der dritte Band der Symbolik auch mit besonderem Titel, als ein selbstständiges Werk.

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Inhalt.



I.Die ägyptische Steinbaukunst und die Bauhütte1
II.Griechische Bauhütten und Bauinnungen80
III.Die kymrischen Barden108
IV.Die römischen Collegien und ihre Fortdauer in den gallischen Städten221
V.Die deutschen Bauhütten267
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I.
Die ägyptische Steinbaukunst und Bauhütte.


Bei den Aegyptern war die Baukunst1) gleich allen übrigen Künsten und Wissenschaften das Geheimniss und das Vorrecht der Priester, der von ihnen Auserwählten und Eingeweihten. Ohne Zweifel waren in Uebereinstimmung mit den sonstigen Einrichtungen der Priester oder vielmehr mit der ganzen priesterlichen ägyptischen Staatseinrichtung die Lehre und die Ausübung der Baukunst und ihrer einzelnen Hülfskünste bestimmten Priesterklassen, nach Diodor I. 74 sogar erblich, übertragen, und gewiss enthielten ihre 42 heiligen oder hermetischen Bücher auch darüber sorgfältige Vorschriften, wie dieses von der Arzneiwissenschaft z. B. gemeldet ist.2) Es kann deshalb nicht zugestimmt werden, wenn Uhlemann, II. S. 60, die Künstler von den Priestern unterscheidet und die Künste mit den Handwerken von den erobernden Priestern und Kriegern den Ureinwohnern überlassen glaubt. Dass die Künstler und Handwerker streng abgeschlossne, erbliche Kasten, gleichsam Zünfte gebildet haben, wird allgemein angenommen: allein es können die Künste und besonders die Baukunst, die Sculptur, Malerei, vielleicht auch Holzschnitzerei, nicht den blossen Handwerken gleichgestellt und nicht den [2] Priestern entzogen werden, und zwar wesentlich aus zwei Ursachen; die Baukunst konnte nicht erlernt werden ohne die Arithmetik und Geometrie, ohne die mathematischen Hülfswissenschaften überhaupt, und mit diesen1) muss daher auch jene den Priestern vorbehalten gewesen sein; ferner griff der Tempelbau mit den Tempelsculpturen und Tempelmalereien in die innerste Religion ein und musste daher von der Priesterschaft nothwendig beaufsichtigt und geleitet werden. Eben so wurden die Fluss- und Canalbauten, die Tempel- und Palastbauten, die Pyramiden und Obelisken, die Felsengräber für die Könige und die herrschenden Kasten nothwendig von Staatswegen oder als öffentliche durch die Staatsbeamten ausgeführt, aber die ganze Staatsverwaltung war den Priestern anvertraut. Die Baumeister, die Baukünstler, Bildhauer und Maler, auch vielleicht Holzschnitzer wurden demnach in den Priesterschulen erzogen und geweiht, und die Priesterschulen, die Mysteriensitze waren zugleich Bauschulen, Bauhütten, wiewor dieselben theologische Seminare, Rechtsschulen, Aerzteschulen u. s. w. gewesen sind. Es darf die ägyptische Daukunst zu der ägyptischen Priesterschaft in dasselbe Verhältniss und dieselbe Verbindung gestellt werden, in welchen die Kirchenbaukunst zu den Klöstern und Bischofssitzen, zu den Aebten und Bischöfen stand, und die Oberpriester waren Obermeister der Baukunst, wie die Hauptbauhütten sich zu Theben und Memphis befunden haben mögen. Handelte es sich um die Ausführung von Bauten, zog natürlich dazu die bauleitende Priesterschaft die eigentlichen Handwerke, besonders der Maurer und Steinmetzen, ja gewiss nicht selten ganze grosse Volksmassen, selbst militärische Hülfe hinzu, wie aus den auf den Denkmalen vorhandenen Darstellungen und aus den durch Wilkinson besonders gegebenen Abbildungen entnommen werden kann.2)

Die Aegypter sind die ersten und ältesten Architekten der Erde, weil, sobald sie zu bauen anfingen, sie in Stei- [3] nen1) bauten, indem das Land an den beiden Ufern des Nils (d. i. des Flusses von dem phönicischen Nahar, Nahal, Nachal = Fluss, woraus nach Röth, Geschichte unserer abendländischen Philosophie, I. S. 201 und 203, die Griechen ihren Gott Nereus gemacht haben sollen) in dem engen, holzarmen Thale zwischen zwei Bergzügen durchaus kein anderes Baumaterial darbot und keinen andern Baustyl zuliess. Der gleiche Holzmangel oder die Steine als einziges Baumaterial wirkten auch auf den Baustyl selbst gestaltend ein. Da selbst die Decken der Gebäude aus Steinen, aus Steinbalken angefertigt werden mussten, wurde es erforderlich, die schweren Decken mit Säulen zu stützen und mit keinem weitern Dache zu belasten, das flache Steindach einfach zu belassen. Innerhalb dieser von der Natur und der Nothwendigkeit gezogenen Schranken bewegte sich die ägyptische Baukunst, als deren Princip daher Lübke, Geschichte der Architektur, S. 60 ff. (der zweiten Auflage) die flache Steinbalkendecke. im Innern mit Säulenbau bezeichnet. Die Steinsäule, bestimmt die Steindecke zu tragen, gestaltete sich dieser Bestimmung gemäss weniger zu einem schönen Schmucke des Gebäudes, als zu einer starken und festen Stütze desselben, wie in diesen wesentlichen Eigenschaften bei den Griechen die dorische Säule hervortritt und wie die sechszehnkantige ägyptische Säule mit ausgetieften Rinnen nach Art des dorischen Säulenschaftes eben deshalb die vordorische, die ur- oder protodorische genannt wird.2) Die dorische, die ägyptische Steinsäule darf gleichsam als Ursäule in dem Sinne angesehen werden, dass eine steinerne Säule kaurn anders und schmuckloser zu ihrem Zwecke gestaltet werden konnte, weshalb auch Vitruv dieselbe unter den verschiedenen Säulenordnungen für die erste und die älteste erklärt. Der ägyp- [4] tische Steinbau wurde sehr bald zu einer mit Bewusstsein geübten Kunst, zur Architektur, indem mit der Baukunst bei den ägyptischen Priestern sich gleichzeitig die Messkunst (Geometrie) und die Beobachtung der Gestirne, besonders des Mondes und der Sonne und des Hundsternes (die Astronomie), wegen ihrer Beziehungen zu den regelmässig wiederkehrenden und die Fruchtbarkeit Aegyptens bedingenden Ueberschwemmungen des Nils entwickelte. Die Steine, die Gebäude wurden gemessen und Alles in ein bestimmtes Mass gebracht; es entstand der Quaderbau, der Bau mit regelmässig behauenen Steinen. Dieser Bau war ebenso ein Wasserbau, der Fluss-, Kanal- und Deichbau, worauf die Aegypter durch den Nil geführt wurden, da derselbe im Interesse der grösseren Bewässerung und Befruchtung des Landes beherrscht, gedämmt werden musste. Die Flussüberschwemmungen des ebenen Landes, des Thalgrundes wiesen endlich den Todten die Berge und die darin ausgehöhlten Felsgräber als ihre Ruhestätte an. Auf diese Weise sehen wir bei den Aegyptern die ihnen eigenthümlichen Künste und Wissenschaften gewissermassen dem Boden entwachsen, örtlich bedingt und Lübke, a. a. O., S. 47, sagt deshalb nicht ohne Grund: „Wenn irgend ein Land unter dem Banne scharf ausgeprägter Naturbedingungen liegt, so ist es Aegypten.“

Die Baukunst in Aegypten muss jedenfalls als eine sehr alte betrachtet und Jahrtausende vor Christus, vielleicht selbst vor der pelasgisch-hellenischen Zeit hinaufgesetzt werden, auch wenn man den Ausführungen und Ansichten von Bunsen, Aegyptens Stelle in der Weltgeschichte, Va. S. 333, über Aegypten und die Weltalter nicht ganz bestimmen und sonach die ägyptischen Anfänge nicht 10,000 bis 11,000 Jahre v. Chr. hinaufrücken sollte und wollte. Bunsen (Va. S. 367) setzt bei den Aegyptern weit über 3000 Jahre v. Chr. die Erfindung des Quaderbaues, die Entwickelung der Schrift, der Landmesskunst und Astronomie, die Rechnung nach dem Sonnenjahr von 365 Tagen, – die Erbauung der grossen Pyramiden, die Anfänge der Heilkunde u. s. w., so dass also schon im alten ägyptischen Reiche oder vor den Hyksos die ägyptische Bildung begründet und entwickelt war, um so- [5] dann im neuen Reiche während des 15., 14. und 13. Jahrhunderts v. Chr. in den Tempelbauten zu Theben ihre höchste Entfaltung und Höhe zu erreichen.1) Die Bauart mit behauenen Steinen, welche Dionysius in der römischen Archäologie auf die Tarquinier zurückführt und als eine wichtige Neuerung in der Geschichte der römischen Civilisation hervorhebt, soll schon unter Sesortosis-Sesostris, nach Manetho einem der ersten Könige der dritten Dynastie, fallen.2) Bunsen setzt die Regierungszeit des Sesortosis von 3348 – 3319 v. Chr.; nach Bachofen wäre Sesortosis der ägyptische Urgesetzgeber und würde unmittelbar auf die Regierung der Götter folgen. Mit der ägyptischen Steinbaukunst war ihrer Natur nach die Ausbildung einer Steinmetzkunst und zwar als eigentlicher Kunst wie als eines blossen Handwerks innigst verbunden, wobei wir die Steinmetzkünstler gleich den Baukünstlern unter die Priester, in die Bauschulen und Bauhütten einreihen möchten. Die Aufgabe der Steinmetzkünstler war es, die kahlen Steinflächen der Tempel Paläste, Gräber, Obelisken entweder mit Hieroglyphen oder mit versenkten Reliefs (basreliefs en creux) zu schmücken und zu beleben, wie sie es mit eben so grosser Geschicklichkeit als Thätigeit längs der beiden Ufer des Nils bis hinein nach Meroe gethan haben;3) als grösste Leistung der ägyptischen Steinmetzen sind die kolossalen Steinfiguren, z. B. die berühmte Sphinx, die Kolossalstatuen des Hofes im Palaste zu Medynet-Abu.4) die ähnlichen Statuen bei Ipsambul in Kubien,5) anzusehen. Wie die Baumeister und Steinmetzkünstler des christlichen Mittelalters sich in künstlichen Zahlen und Massen, in den genauesten Berechnungen, namentlich des Achtorts gefielen, sollen die ägyptischen Steinmetzkünstler schon frühe ihren menschlichen Figuren einen genauen Canon zu Grunde gelegt und nach [6] deren Berechnung dieselben angefertigt haben.1) Die Aegypter haben nach Diodor den ganzen menschlichen Körper in Theile eingetheilt, wornach sie dann die Verhältnisse der einzelnen Glieder zu einander berechneten.2) Die Skulptur, die architektonische Skulptur, und die ähnliche Malerei folgten mithin bei den Aegyptern genau dem Entwicklungsgange ihrer Architektur und wurden durch die gleichen Priester und Priesteranstalten gepflegt und getragen. In der Architektur mit den bezeichneten Nebenkünsten wurden die Aegypter frühe und zuerst die Lehrer und Vorbilder der die Küsten des Mittelmeeres bewohnenden Völker, besonders der Phönicier, Griechen und Etrusker, – aller steinbauenden Völker des Abendlandes.

Ohne hier die viel bestrittene Frage über die Einflüsse der Aegypter auf die abendländische Bildung3) erschöpfen und endgültig entscheiden zu wollen, möchte dabei besonders und mehr zu berücksichtigen sein:

Die Lage der in Betracht kommenden Völker an den Küsten und auf den Inseln des Mittelmeeres, welche seit den ältesten Zeiten durch Schifffahrt und Handel, Wanderungen und Kriege mit einander in der innigsten Verbindung und in dem regsten Verkehre standen. Die gegenseitigen Einflüsse dieser Völker mussten auf vielfachen sichtbaren und unsichtbaren Wegen unausbleiblich erfolgen, selbst wenn jede bestimmte urkundliche Nachricht darüber mangeln sollte.4)


Das hohe Alter und die frühe Vortrefflichkeit des ägyptischen Steinbaues, dessen Bedürfniss und Vortheile die übrigen Völker empfinden und erkennen mussten, sobald sie sich zum Steinbau hinneigten und entschlossen, und dessen Wesen und Hauptsache keinen Stylveränderungen nicht dem blossen Geschmacke unterworfen ist, [7] sondern unverändert beibehalten werden muss. Dieses gilt von dem Quaderbau als solchem namentlich in seiner Anwendung auf Hafen- und Flussbauten, worin bei den Aegyptern schon König Mares, Moeris (2677 – 2635 v. Chr. nach Bunsen Va. S. 370 und 371) durch die Ausmauerung und Schleusenwerke des Mörissees glänzte und womit die anfänglich und lange im ausschliesslichen Besitz der Schifffahrt und des Handels auf dem Mittelmeere befindlichen Phönicier gewiss bekannt geworden waren. In dem Hafenbau waren daher die Phönicier aller Wahrscheinlichkeit nach die Schüler der Aegypter, sei es, dass bei ihnen ihre Bauleute lernten oder dass sie ägyptische Bauleute bei sich bauen liessen, wie das Letztere von dem nach Menander durch König Hiram erbauten Heraklestempel zu Tyrus namentlich berichtet wird. Den ägyptisch-phönicischen Hafenbau verbreiteten sodann auf ihren Handelszügen die Phönicier an allen Küsten des Mittelmeeres, zumal wenn sie bleibende Handelsniederlassungen oder sich selbst in fernen Gegenden die nöthigen Häfen bauten. Der durch einen kostbaren Damm befestigt gewesene Hafen von Samos1) möchte z. B. unter phönicisch-ägyptischem Einflusse und Vorbilde entstanden sein. Die sogenannten cyklopischen Mauern2) in Griechenland, z. B. zu Tiryns, Argos und Mycenae, – in ltalien, – auf Sardinien und Malta, – in lrland (Kist-vaen oder Trilithon genannt), möchten als die ersten rohen Versuche des Steinbaues bei den arischen Pelasgern zu betrachten sein, weshalb sie auch von den rohen und unbehauenen Steinen zu den stets mehr und mehr behauenen fortschreiten und durch geschicktere Baumeister und Baustyle bald verdrängt werden. Bachofen, das Mutterrecht, Seite 102 Anmerkung, hat jüngst mit R. Rochette, Hercule, §. 5, p. 35 ff., die Behauptung zu begründen versucht, dass die (mythischen) Cyklopen, welche die Mauern von Tirynth und Mycenae erbauten, eine wirkliche Handwerksgenossenschaft asiatischen und zwar lycischen Ursprungs gewesen seien; diese Genossenschaft von Bauleuten und Erzarbeitern [8] habe sich wandernd aus Asien über Griechenland, Thracien und Sicilien ausgebreitet, Städte und asiatischen Kultus und Kultur gegründet; die Siebenzahl, welcher der cyclopische Religionskult angehöre, und der phönicische Kanon, nach welchem sie ihre Bauten errichteten, erhebe die Herkunft ihrer Kunst über jeden Zweifel; Lycien erscheine als Bindeglied assyrisch-asiatischer und hellenischer Kultur. Wohl mit grösserem Rechte hält Schwarz, Ursprung der Mythologie S. 15 ff., die Cyclopen für himmlische Gewitterschmiede und die cyclopischen Mauern für die von ihnen aufgethürmten Wolkenberge, deren Mythus gleich vielen andern Mythen später nur irdisch localisirt wurde. An Bachofen schliesst sich aber H. Barth, das Becken des Mittelmeeres in natürlicher und kulturhistorischer Beziehung, Hamburg 1860, S. 18, insofern an, als er glaubt behaupten zu dürfen, dass wir selbst die kleinsten Motive der bei den Griechen üblichen architektonischen Ornamente bei den Assyriern wiederfinden. – Die alten Rundbauten auf Sicilien und namentlich in Sardinien, die sog. Nuraghen sind nach Vergleichung mit ähnlichen auf Gozzo gefundenen Bauwerken und mit etruskischen Rundbauten zufolge Pyl, die griechischen Rundbauten, S. 58, orientalisch-phönicischen Ursprungs, welche dem mythischen Daidalos zugeschrieben werden. Auch der Gewölbebau, der Keilsteinschnitt, welchen wir am frühesten bei den Etruskern, z. B. am Thore zu Volterra, und durch sie an der Cloaca maxima zu Rom aus der Zeit des Tarquinius Priscus finden,1) könnte nach Kugler, Kunstgeschichte, I. (dritte Ausgabe) S. 92, den Etruskern aus Aegypten zugekommen sein, indem er sich hier, nach den Ziegelgewölben der Urzeit, bereits in den Gräbern der 26. Dynastie vorfindet. Von dem sog. Grabe des Osymandias zu Theben bemerkt Lübke, a. a. O., S. 55, es seien einige weitgedehnte, von Ziegelsteinen ausgeführte Hallen tonnengewölbförmig bedeckt. Schnaase, II. S. 377, will dagegen die Erfindung der Wölbungskunst den etruskischen Baumeistern beilegen und erklärt sich (II. S. 394) überhaupt gegen die frühere Meinung vieler Archäologen, wor- [9] unter auch Strabo, dass die etruskische Kunst gleich der altgriechischen der ägyptischen verwandt und nahestehend sei. Dennoch möchten die ägyptischen Einwirkungen auf die etruskische wie auf die altgriechische1) Sculptur oder Plastik nicht abzuweisen und zu erwägen sein, dass ägyptische Bildwerke und Götterbilder besonders anfänglich als eine blosse Waare von den Phöniciern den Etruskern und den Insel- und Küstengriechen zugeführt worden sein können, da die inländischen Künstler solche noch nicht zu liefern verstanden und erst nach den fremden Mustern den eigenen Geschmack und die eigene Kunst biIdeten; ähnlich wie die keltischen Kunst- und Götterbilder griechisch-römische sind. Die Griechen, weniger schon die Etrusker, schufen schnell die eigene Kunst und ohne alle eigenen Kunstschöpfungen blieben die Kelten in Gallien und Helvetien. Die seebeherrschenden, handeltreibenden und bergbauenden Phönicier hatten gewiss Jahrhunderte lang und bis in die Zeiten des trojanischen Krieges (nach Peter, Zeittafeln der griechischen Geschichte, 1193 – 11842)) und selbst noch Homers viele Küsten der Inseln und Festländer des mittelländischen Meeres sich wirklich bleibend unterworfen, daselbst Handelsniederlassungen gegründet oder sonst den Handel und die Schifffahrt an sich gebracht, so dass die griechischen und italischen, gallischen und hispanischen Insel- und Küstenbewohner die Einwirkungen der phönicischen Herrn und Kaufleute tragen mussten, bis sie selbst unabhängige Handelsstaaten und Handelsstädte und namentlich gleich den Griechen ein schifffahrendes und handeltreibendes Volk wurden, auch in Kunst und Wissenschaft die Phönicier einholten oder gar übertrafen. Als die Pelasger, die Griechen zuerst mit den Phöniciern zusammentrafen, waren sie weit ungebildeter als diese und besonders als die mit ihnen verkehrenden Aegypter, daher der fremden höheren Bildung bedürftig und eben deshalb auch dafür empfänglich.3) Die [10] Phönicier brachten die Bildung den Pelasgern gleichsam als einen Handelsartikel und nicht blos die phönicische Schrift, sondern auch den phönicischen Bergbau und Metallguss, die phönicischen Webereien und Färbereien, die Glaswaaren und den Glasguss, die Glasfabrikation, – die Schifffahrt und Schiffsbaukunst u. s. f., sowie gewiss viele ägyptische und assyrisch-babylonische, vielleicht selbst indische Waaren. Auf den phönicischen Ursprung der Schifffahrt und des Handels bei den Griechen deutet auch die Argonautensage,1) welche auf das Innigste mit dem Heraklesmythus verwandt ist und mit ihm ein Ganzes ausmacht, in welchem die Heldenthaten des griechisch-orientalischen Helden Herakles,2) Melkarth, Melikertes zu Wasser und zu Lande erzählt werden.

3) Die Austreibung des Hyksos aus Aegypten, von Bunsen (Va. S. 353) auf das Jahr 1626, beziehungsweise 1540 (Abzug aus Pelusium) angesetzt, und ebenso der spätere Auszug der Israeliten aus Aegypten, welcher zufolge Bunsen im Jahr 1320 statthatte, mussten unter den Völkern an den Küsten des Mittelmeeres von Aegypten an bis über Phönicien hinaus eine gewisse Bewegung, ein Drängen und Verdrängen, ein Ein- und Auswandern hervorbringen, welche Bewegung über die griechischen Inseln hin, besonders über Kreta, bis auf die Küsten des griechischen Festlandes sich erstreckte. In die Zeit nun nach der Vertreibung der Hyksos aus Aegypten fallen die griechischen Sagen3) von den Einwanderungen des Kekrops aus Sais in Niederägypten nach Athen (um 15334)), des Danaos aus Chemnis in Oberägypten nach Argos (um 1466), des Kadmos5) aus Tyros in Phönicien nach Theben (um 1366) und des Pelops aus Kleinasien nach Elis (um [11] 1266), welche Sagen, um mit Peter, S. 7 Anm. 2, zu reden, wenigstens insofern eine gewisse geschichtliche Bedeutung haben, als sie die Ueberzeugung der Griechen selbst von einem in der ältesten Zeit stattgefundenen Einfluss des Auslandes. der Aegypter und Phönicier auf die Entwickelung Griechenlands darstellen. Sollten nun diese Sagen selbst erst im 4. Jahrh. v. Chr., d. h. nicht früher als in der Zeit entstanden sein, in welcher wir die ersten urkundlichen Nachrichten darüber erhalten, sind sie dessen ungeachtet von hohem Werthe, weil sie die Ansichten der über 2000 Jahre näher stehenden Griechen über die Ursprünge ihrer eigenen Bildung enthalten, welche Ansichten unbedingt den Vorzug vor denjenigen der heutigen nichtgriechischen Geschichtschreiber verdienen. Mit diesen geschichtlichen Sagen, wohin auch noch gehört, dass Lelex, der Stammvater der Leleger,1) nach Pausanias seinen Ursprung aus Aegypten herleitete, – steht in Uebereinstimmung, dass sehr häufig die Griechen auf die Aegypter als die Quelle ihres Wissens hinweisen und überhaupt vor dem ägyptischen Wissen die grösste Achtung bezeugen. Herodot z. B. behauptete, dass die Namen und die Aemter fast aller griechischen Götter ägyptischen Ursprunges seien, welche Behauptung freilich unsere gelehrten Neugriechen als irrig verdammen, – Thiersch, Epochen S. 34, Anm. 27, aber vollkommen rechtfertigt. Thiersch findet es schwer zu begreifen. wie man jemals eine so offenliegende Sache habe übersehen und da Nacht machen können, wo das Alterthum hellen Tag hatte. Röth,2) um den Zusammenhang der phönicisch-ägyptischen Bildung mit der griechischen zu erklären und zu erweisen, behauptet zahlreiche Einwanderungen nach Griechenland, der nach ihm zu Ende des 19. Jahrhunderts vor Chr. aus Aegypten vertriebenen Phöniker (Hyksos), oder der Pelasger (d. i. nach Röth Philister, Pelischti, ursprünglich Pelaschi oder Auswanderer), Karer und Kreter. Aehnliches nimmt auch Wetter, der Mythus vom Atlas, Mainz 1858, S. 8 – 11, [12] an. Allein es wird bestritten, dass die Pelasger (Karer und Kreter) Phönicier oder Semiten gewesen seien und Bunsen (Va. S. 250), Peter, S. 3, Schoemann, griech. Alterthümerl I. (1. Ausgabe), S. 2 ff., – Beck, Geschichte der Griechen und Römer, Hannover 1858, §. 26, – Hermann (griech. Staatsalterthümer, §. 8) und Andere erklären die Pelasger für Indogermanen; ebenso ist zweifelhaft, ob und wann von Aegypten her nach Griechenland grössere Völkerzüge eingewandert seien. In einem in der Akademie der Wissenschaften zu Berlin im Jahr 1861 gehaltenen Vortrage (Monatsberichte 1861, S. 704 ff.) hat sich dagegen Kiepert in Uebereinstimmung mit Röth für den semitischen Ursprung der vorzüglich an den Ost- und Nordküsten und in den Ebenen von Griechenland niedergelassenen Pelasger erklärt und dafür besonders auch angeführt, dass fast alle Eigennamen im alten Griechenland, auch der der Leleger, nur aus dem Semitischen und Phönicischen erklärlich seien.

4) Durch die Zeit seines Eintrittes in die Geschichte und durch den ihm zugefallenen Wohnplatz auf den Inseln und Küsten des Mittelmeeres war dem pelasgisch-hellenischen Volke die weltgeschichtliche Aufgabe gesetzt, die Einflüsse und Bildungen der Aegypter, der Phönicier und der kleinasiatischen Völker bei sich in einen gemeinschaftlichen Brennpunkt zusammenzuleiten, das Orientalische zu dem Griechischen und Occidentalischen, zum schönen und freien Menschlichen in Kunst und Wissenschaft zu gestalten und durch die Etrusker und Römer der christlich-europäischen Nachwelt zu überliefern. Die Vorläufer der Griechen auf dem vermittelnden Wege zwischen Asien und Europa waren die Phönicier, bis dieselben die Griechen zum grösseren Theile von dem Mittelmeere verdrängten und selbst die Waaren und die Bildung aus Asien, aus Aegypten holten. Aus ihrer weltgeschichtlichen Aufgabe und Stellung gingen auch die Kämpfe der Griechen mit den Persern hervor, die in ihrem tieferen Grunde ein Kampf zwischen den orientalischen und occidentalischen, asiatischen und europäischen Wesen oder zwischen der Gewalt und der Freiheit sind; das Griechenthum siegte ob, und der Sieger hatte damit seine höhere Aufgabe gelöset, weshalb [13] nun unmittelbar nach den Perserkriegen das Griechenthum in seiner ganzen herrlichen Kraft und Blüthe sich entfaltet, aber auch eben so schnell von der Höhe wieder herabsinkt. Der Eroberungszug Alexanders an der Spitze der Griechen nach Asien ist nur die Vollendung des in den Perserkriegen Begonnenen und sollte die alte und neue Menschheit dauernd mischen und verbinden, was auch geschehen ist und vorzüglich zuerst in Alexanders Stadt an der Küste des mittelländischen Meeres unter den Ptolemäern seit dem Jahr 320 v. Chr. geschieht. Von da an bildete Aegypten gewissermassen einen Bestandtheil Griechenlands, verschmolz mit ihm zum Neugriechenthum, besonders nachdem Griechenland und Aegypten dem grossen römischen Reiche als Provinzen einverleibt worden waren; im Jahr 146 vor Chr. wurde Korinth zerstört und Griechenland der römischen Herrschaft unterworfen; das griechisch-ägyptische Reich unterlag dieser Herrschaft vollständig und für immer erst im Jahr 30 vor Chr. Von Aegypten aus durch die Phönicier über die Inseln Samothrace, Lemnos, Thasos, Thera, Melos, Rhodos, Kypros und Kreta hatten die Griechen die höheren geistigen Anregungen empfangen, waren gewissermassen auf die Bahn des Griechenthums geleitet worden1) und nachdem sie diese Bahn durchlaufen hatten, kehrten sie nach Aegypten und Alexandrien zurück, um mit den beiderseitig geschwächten und letzten Kräften noch ein Nachleben zu versuchen.

5) Nicht allein in Beziehung auf die Baukunst, auf die bildenden Künste, sondern überhaupt in geistiger Hinsicht stand Griechenland zu Aegypten in dem Verhältnisse, von dorther zu empfangen und aufzunehmen, was geschichtlich unumstösslich dargethan sein möchte. Wenn das uralte und in Griechenland älteste Orakel zu Dodona2) eine ursprünglich-ägyptische Priesteranstalt und die Seller, Heller, Helloper eingewanderte ägyptische Priester gewesen, darf vermuthet werden, dass sie den ganzen da- [14] maligen Kreis des ägyptischen Wissens und Könnens nach Griechenland mit hinübergebracht, obschon als ein Gebeimniss zu bewahren gesucht haben. Das Taubenorakel zu Dodona soll, was nicht gerade unwahrscheinlich ist, durch eine schwarze Taube gegründet worden sein, die aus dem ägyptischen Theben geflogen kam,1) d. h. Dodona war eine Zweiganstalt des ägyptischen Orakels. Die [...], [...], welche bei dem Tempel zu Dodona den Dienst versahen, auf dem Boden schliefen und die Füsse nicht wuschen, d. i. ein streng ascetisches Leben führten, sieht Gerlach für einen aus Aegypten stammenden priesterlichen Orden an. Den Namen der Seller will Gerlach als Sonnenpriester und Dodona mit Trigland als Haus des Adonis, des Sonnengotfes erklären (S. 30). Creuzer, Symbolik, IV (zweite Ausgabe) S. 153, und Schwenk, mythologische Andeutungen, S. 50, meinen, dass der Name [...] mit [...] zusammenhänge und Licht-, Sonnen- und Mondsdiener bezeichne. Nach Beck, Geschichte der Griechen und Römer, §. 27, bedeutet Hellas, Hellopia das Lichtland, das helläugige Land und Heller sind die Hellen, Lichten. Rinck, Religion der Hellenen, II. S. 429 ff., lässt das Orakel zu Dodona von dem ägyptischen Theben aus gleich dem lybischen Amunsorakel durch Vermittelung der Phönicier gestiftet werden und auch Bachofen, Mutterrecht, S. 42, betrachtet eine Verbindung zwischen der ägyptischen und dodonischen Priesterschaft als erwiesen. Rinck meint auch, dass die Tauben von Theben, Libyen und Dodona vielleicht der Grund der altchristlichen Symbolik seien, den offenbarenden, gleichsam Orakel gebenden Gott in Taubengestalt darzustellen; ebenso erinnert Rinck an die Taube des Noah. Ferner billigt Rinck die Ansicht, dass die Sellen, welche die Weissagungen, vielleicht auch blos Winke und Sinnbilder der drei betagten Frauen ( [...] [...]) in Verse setzten, gleich allen ägyptischen Priestern beschnittene ( [...] oder [...], nach Triglandius von [...]) gewesen seien. Was aber am entschiedensten und am tiefsten für die ägyptische Abstammung der Priesterschaft von Dodona zeugt, besteht darin, dass [15] sie Gott, zu Dodona natürlich Zeus genannt, in der ägyptischen Weise als den allmächtigen Baumeister ( [...]), als den Demiurgen der Welt aufgefasst und dargestellt hatte.1) Darf eine derartige Verwandtschaft zwischen der dodonäischen und ägyptischen Priesterschaft angenommen werden, könnte daraus weiter gefolgert werden, dass auch im alten Griechenland die Wissenden und besonders die Baukünstler einen streng geschlossenen ägyptischen Verein mit priesterlichen Weihen gebildet haben. Bestätigt wird diese Vermuthung durch den von Pythagoras zur Verbreitung und Erhaltung seines ägyptischen Wissens versuchten ägyptischen oder geheimen Bund.2) Dass die ganze Wissenschaft des Pythagoras und der ihm vorausgehenden oder gleichzeitigen ionischen Weisen, eines Thales, Anaximander, Pherekydes u. s. w., eine ägyptische, eine oft unmittelbar in den ägyptischen Mysterienanstalten geholte gewesen sei, steht fest und ist nicht zu leugnen. Dass die Jonier und die lnselgriechen, besonders die Samier, zuerst und mehr als die übrigen Griechen mit den Aegyptern verkehrten und in ihren Schulen lernten, war in dem allgemeinen Schifffahrts- und Handelsverkehre begründet. Der Verkehr Griechenlands mit Aegypten wurde lebhafter und inniger seit den Zeiten (um 670 v. Chr.) des Königs Psammetich,3) welchem karische und ionische Hilfstruppen den Thron erkämpft hatten und von nun an seinen Nachfolgern erhalten mussten. Der um das Jahr 570 (nach Bunsen Va. S. 415 am 13. Jan. 569) vor Chr. auf den ägyptischen Thron gelangte König Amasis hatte sogar die griechischen Miethtruppen. die Schweizerregimenter des Alterthums, von Bubastis nach Memphis gezogen und mit dem ältern Polykrates, dem Tyrannen von Samos Gastfreundschaft geschlossen. Von diesen Zeiten der Eröffnung des bis dahin den Griechen verschlossenen und weniger bekannten Aegyptens an, seit der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts vor Chr., holten also die Griechen ihre Kunst und Wissenschaft förmlich aus Aegypten. Früher waren [16] den Griechen die ägyptische Kunst und Wissenschaft, besonders auch die bildenden Künste, über die Inseln durch die Phönicier oder auch selbst durch Aegypter zugetragen worden. Kadmos (nach Beck und Bensen vielleicht vom semitischen Kedem, Ketem, d. i. Morgenländer, wogegen Schoemann und Gieseke , a. a. O., S. 98, den Namen gleich dem der Gattin Harmonia für einen ächt griechischen halten und von [...] als den Ordner ableiten) ist für die ältere griechische Zeit der Repräsentant, die Personification der ägytisch-phönicischen Schrifteinflüsse, der kadmeischen Buchstaben auf die Griechen,1) wie Dädalos in ähnlicher Weise die etwas späteren ägyptisch-phönicischen Kunsteinflüsse repräsentirt und personificirt. Funke setzt den Kadmos in das Jahr 2489 der Welt und den Dädalos (a. a. O. unter Dädalus) in das Jahr 2700. An Dädalos, welcher in der Sage auch mit Aegypten und Memphis in Verbindung gebracht wird und dort wegen der von ihm angefertigten Kunstwerke vergöttlicht worden sein soll, knüpft sich die griechische Sculptur, der Erzguss und die Baukunst und, was geschichtlich bedeutend ist, vorzüglich Kreta und Sicilien, die Hauptinseln der phönicischen Niederlassungen, werden als die Hauptorte der künstlerischen Wirksamkeit des Dädalos bezeichnet; auf Kreta soll er das Labyrinth2), in Nachahmung des ägyptischen Labyrinthes,3) und auf Sicilien Kolymbethra, wodurch sich der Fluss Alabo in das Meer ergoss, – ein unüberwindliches Schloss für den König Kokalos u. s. w. gebauet haben, wie bei Thiersch, die Epochen der bildenden Kunst unter den Griechen, 2te Auflage, München 1829, S. 17, Anm. 12, S. 36, Anm. 28 und bei Funke das Einzelne angegeben ist. Dädalos ist, womit auch Preller zusammentrifft, der ägyptische Weltbaumeister und Weltkünstler Phtah-Hephaestos, der dodonäische Demiurg Zeus, auf die griech. Länder localisirt. Die [...], wie die Schnitz- [17] werke, die Holzbilder, die Kunstwerke nacb, Daedalos bei den Griechen genannt werden, sind eigentlich die Welten. Schnaase II, S. 171 erblickt in Dädalos (d. i. dem Künstler, dem Schmücker) die mythische Personification und Gestalt der unverändert überlieferten Technik unbekannter Generationen. Nach Thiersch, a. a. O., S. 24 ff., wird die ägyptische Kunst, wenn nicht als die wirkliche Mutter, doch als die älteste und wirksamste Pflegerin der altgriechischen zu nennen sein und aus Aegypten erhielt Athen den Phthas-Hephästos und die Neitha-Athene, welcher Phidias daher eine Sphinx auf den Helm setzte und zu Füssen legte. Dädalos soll nicht allein zuerst Bildsäulen lebendig gestaltet haben, sondern ihm wird auch die Erfindung des Hobels, des Bohrers und des Winkelmasses zugeschrieben; nicht minder verstand er das Bleimass, ein an einer Schnur hängendes Gewicht, geschickt zu gebrauchen. Des mythischen Gewandes entkleidet, drückt dieses aus, dass die Phönicier bei den Griechen aus Aegypten die Handwerke, besonders auch des Schreiners, des Zimmermanns und Maurers, eingeführt haben. Zu Athen führte ein Geschlecht, ein Demos den Namen der Dädaliden, was Hermann, a. a. O., §. 5, Anm. 6, auf die bei diesem Geschlechte ursprünglich erblichen technischen Kenntnisse und Beschäftigungen bezieht und als Spuren einer sehr alten Kastenverfassung ansieht. A. Böckh in seinem Commentare zu Pindar Olymp. V. 9 sagt:

„Tam Athenas quam Lindum Polias Minerva ex Aegypto advecta esse una cum artis seulpturae initiis, qua de re dixi ad Ol. VII (S. 172) . . . Et Trözene multa sunt rerum Aegyptiarum vestigia.“

In dem gleichen Sinne spricht Preller, griech. Mythol, II. S. 345, aus, dass die älteste Technik der bildenden Künste und der Baukunst den Griechen gewiss aus dem Oriente gekommen sei. Stieglitz, die Baukunst der Alten, Leipzig 1796, S. 13, bemerkt, dass es nicht unwahrscheinlich sei, dass aus Aegypten, wo verschiedene Nationen die Künste aufsuchten und die Wissenschaften studirten, auch die Griechen die erste Idee von der Baukunst entlehnt haben, obwohl diese Kunst, sobald sie nach Griechenland ver- [18] pflanzt worden, so viele Veränderungen und Verbesserungen erhalten, dass man nicht im geringsten mehr den Stamm erkennen konnte. Klenze, über die Architektur der Alten, in Böttiger’s Amalthea, III, leitet die ganze Baukunst der Pelasger aus Phönicien her und Plass, Vor- und Urgeschichte der Hellenen, Leipzig 1831, S. 72 – 79 und 93 – 154, stimmt ihm darin bei. Hirt hat sich vielfach gleichfalls für den ägyptischen Ursprung der griechischen Kunst ausgesprochen, z. B. in Böttiger’s Amaltbea, II. S. 27 ff., – in der Geschichte der Baukunst und in den Berliner Jahrbüchern für wissenschaftliche Kritik, 1827, S. 231: allein er lässt die gesammte griechische Kunst und die ägyptischen Einflüsse darauf viel zu spät beginnen, nämlich erst in den Zeiten des Königs Psammetich, wie vielfältig gegen ihn nachgewiesen worden ist, besonders von K. O. Müller und von Thiersch, Epochen, S. 84. – Romberg und Steger, Geschichte der Baukunst, I. (Leipzig 1844) S. 28 a, halten es für höchst wahrscheinlich, dass die Aegypter und Phönicier die Lehrer der Griechen in der Bildung gewesen seien und dieselben von ihnen namentlich auch die ersten Kunstanregungen erhalten haben. Der von den Griechen mit allen Bewohnern und Anwohnern des Mittelmeeres den Aegyptern entlehnte, wenn gleich leichter und heiterer und darin auch schöner gefasste Baustyl ist der sog. altdorische, oder überhaupt und noch ursprünglicher der ältestgriechische und altgriechische, auch altitalische und besonders etrurische Steinbau. Den Steinbau, die Steinbaukunst haben die Aegypter unter allen Völkern am Mittelmeere und des ganzen Alterthums in sehr frühen Zeiten zuerst gefunden, und auf eine seltene Stufe der Ausbildung und Vollkommenheit gebracht, so dass sie darin die Lehrer und Vorbilder aller übrigen Völker geworden sind, werden konnten und selbst werden mussten. Die Mittheilung des Steinbaues und der Steinbaukunst von den Aegyptern an die Völker des Mittelmeeres erfolgte nach dem Gange der Menschen- und Völkergeschichte weder urplötzlich und mit einem Male, noch allein unmittelbar, sondern allmählig durch lange Jahrhunderte hindurch und auf sehr verschiedenen Wegen und Vermittelungen, vorzüglich aber vermittelst der Schifffahrt [19] und des Handels, also durch die Phönicier, welche sich am frühesten in jenen Gegenden und Welttheilen durch Schifffahrt und Handel hervorthaten. Die Aegypter sind die priesterlichen semitischen Baukünstler , die Phönicier die semitischen seefahrenden Handelsleute, die Juden die semitischen Monotheisten und die Griechen die freien arischen Künstler, welche alle zuletzt die gewaltigen Römer, als das arische Kriegsschwert, als der arische Ares oder Mars, in ihrem einzigen Reiche unterjochend vereinigten. Es ist nicht zufällig, sondern es ist der deutliche Fortpflanzungs- und Verbreitungsweg der Baukunst und der Kunst überhaupt, dass die ältesten und berühmtesten Kunstwerkstätten entweder auf den griechischen Inseln, auf Kreta, Rhodos, Samos, Chios, Aegina u. s. w., oder in den griechischen Küstenstätten, zu Athen, Korintli, Sikyon, Argos u. s. f., und ähnlich die ältesten Baudenkmale, z. B. zu Tiryns in Argolis am argolischen Meerbusen, und die altdorischen Kunstdenkmale in den Küstenstädten Siciliens, z. B. zu Syrakus, Agrigent oder Akragas und Selinus,1) – und Unteritaliens, z. B. zu Paestum,2) gefunden werden. Der dorische Styl3) wenigstens, wenn auch jedenfalls nicht erst der Steinbau, könnte von den Inselgriechen und von den Griechen des Festlandes nach Sicilien und nach Unteritalien zwar allerdings aus dem Heimathlande mitgebracht oder geholt worden sein, würde also auf Sicilien nicht über das Jahr 735 oder oder 734 vor Chr. hinaufreichen, indem im Jahr 735 Naxos (das spätere Tauromenium, Taormina) von Chalcis aus durch den Athener Theokles und Syrakus im Jahr 734, mit Korkyra als Seestation, von Korinth unter der Leitung des Archias gegründet wurde.4) Kiepert in seinem historisch-geographischen Atlas der alten Welt, Weimar 1860, S. 16, lässt es unentschieden, ob Naxos nicht schon im Jahr 759 gegründet worden sei. Selinus wurde nach Peter, S. 29, und nach Kiepert, S. 17, im Jahr 628 v. Chr., nach [20] Thiersch, Epochen, S. 420, aber erst im Jahr 532 oder in dem Zeitalter des Pythagoras, von Megara Hyblaea gegründet und erbauet. Thiersch glaubt weiter, dass die Absteckung und Anlage der ersten Tempel zu Selinus nach den aus der Mutterstadt (Megara) dazu mitgebrachten Massen mit der Gründung der Stadt zusammenfalle, wenn auch ihre Vollendung nicht augenblicklich geschehen sei, sondern das erste Menschenalter der jungen Stadt ganz oder theilweise ausgefüllt habe (S. 422). Selinus, welches im vierten Jahre der 92. Olymp. von einem karthagischen Heere zerstört wurde, hatte sechs Tempel dorischen Styls, nämlich drei kleinere, die ersten und ältern, auf der Burg, die andern und jüngern kolossalen, der jetzt sog. Riesenpfeiler, welche bei der Zerstörung der Stadt noch nicht einmal vollendet waren, ausserhalb der Burg auf einer Anhöhe bei einander. In dem mittleren der drei kleinen Tempel auf der Burg von Selinunt sind im Jahre 1823 durch zwei englische Architekten, William Harry und Samuel Angell, sehr merkwürdige, altdorische Bildhauerwerke ausgegraben worden, die dermalen zu Palermo sich befinden und wovon auch Thiersch, S. 404 ff. nach Klenze Bericht und Abbildung gibt. Denkt man sich die dorische Baukunst, wie Thiersch es thut, auf Sicilien und in Unteritalien rein griechisch, d. h. aus dem übrigen Griechenland gebracht und geholt, kann dieselbe nichts Eigenthümliches haben und bieten: allein eine solche Betrachtungsweise möchte kaum die angemessene und natürliche sein und würde zugleich in sich schliessen, dass es vor und neben den Griechen in Sicilien und Unteritalien gar keine Baukunst gegeben habe, was doch wenig glaublich ist. Vielmehr möchte der Steinbau, die ägyptische Baukunst mit den dazu gehörenden technischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Einrichtungen gleichzeitig, jedoch langsam und allmählig über alle Inseln und Küsten und pelasgischen Völkerstämme durch die Semiten und besonders durch die Phönieier, also nach Griechenland und den griechischen Inseln, nach Sicilien und Sardinien, nach Unteritalien und nach Etrurien1) gebracht und verbreitet worden sein, wo [21] von den Pelasgern, von den Hellenen und Etruskern der gemeinsame Stoff zu der dorischen, attischen, zur etruskischen, sicilischen, samischen, rhodischen, äginetischen, u. s. w. Baukunst und Kunst gebildet wurde, obwohl wir diese Künste nicht mehr zu unterscheiden vermögen und unter dem gemeinsamen Namen der griechischen zusammenbegreifen, oder höchstens die griechische Kunst von der etruskischen oder toskanischen, später die griechische von der römischen trennen. Dorisch wird auch der ziemlich erhaltene Minervatempel genannt auf der Insel Aegina, aus dessen beiden Giebelfeldern die berühmten äginetischen Säulen stammen.1) Thiersch sagt S. 246: „Wenn demnach bald von attischer, bald von äginetischer Kunst bei Pausanias geredet wird, so kann hierbei nur an zufällige Eigenheit, an solche, die ein späterer Gebrauch mit diesem Namen verband, nicht an eine innere Verschiedenheit gedacht werden.“ – Uns ist z. B. die sog. toskanische Säule, welche Stieglitz aus Griechenland nach Etrurien gebracht werden lässt und mit der ältesten griechischen für einerlei hält, nichts Anderes als die ägyptische oder altdorische Säule in Etrurien, die etrurische Säule, zumal alle geschichtlichen Zeugnisse dafür mangeln, dass Etrurien nur eine in sehr frühen Zeiten entsendete, griechische Colonie gewesen sei. Man findet vielfach es unglaublich und unzulässig, dass von Aegypten her durch die Phönicier auf die Griechen technische und architektonische Einwirkungen in alten Zeiten stattgefunden haben: aber wenig Anstoss wird daran genommen, dass die Griechen vom Festlande oder von den Inseln aus alle Baukunst und Kunst nach Sicilien, Unter- und Mittelitalien sollen hinübergebracht haben. Für die ägyptischen Einflüsse in unserem Sinne scheinen neben den in der Symbolik, II. S. 493, berührten alterthümlichen Apollostatuen besonders auch die altdorischen Bildwerke zu Selinus zu sprechen, darunter aber ganz vorzüglich das Bildwerk der ersten Metope, Herakles, welcher die Kerkopen Passalus und Akmon, an einer Stange schwebend trägt. Die beiden nackten Kerkopen haben die Arme über die Brust gekreuzt,[22] jeder trägt über dem Knöchel am Fusse ein dreifaches Band und von den beiden Seiten ihres Hauptes herab hänglen je drei Haarflechten. Nach allen Verhältnissen der während des 7. und 6. Jahrhunderts v. Chr. so mächtig und reich emporblühenden Städte Grossgriechenlands ist nicht allein anzunehmen, dass sich bei ihnen eine selbstständige griechische Kunst entwickelt habe, sondern auch, dass dieselbe der Kunst in dem eigentlichen Griechenland vorausgeeilt sei und auf diese anregend zurückgewirkt habe, wie sich ja auch am Ende des 6. Jahrhunderts die philosophischen Wissenschaften und die Naturwissenschaften in den unteritalischen Städten unter Pythagoras und Demokedes zuerst erhoben, – Grossgriechenland vor Kleingriechenland wissenschaftliche Lehranstalten besass. Der im Jahr 730 v. Chr. mit Leontini oder Leontium von Naxos gegründeten Stadt Catana auf Sicilien gehört auch der berühmte Gesetzgeber Charondas an, dessen Gesetze nach Rhegion, Mazaka in Kappadocien, Thurii und nach mehreren anderen Städten in Italien und Sicilien verpflanzt wurden.1) Hermann, griechische Staatsalterthümer, §. 89, glaubt, es lassen sich Zaleukos und Charondas mit ziemlicher Sicherheit um die Mitte des 7. Jahrhunderts v. Chr. setzen, Da die sicilischen und unteritalischen Städte vorzüglich durch die Schifffahrt und den Handel Reichthum, Macht und Bildung erwarben, konnten auswärtige Einwirkungen und Berührungen, besonders mit den Phöniciern, mit welchen sie gewiss in dem lebhaftesten Verkehre standen, nicht fehlen.

Aus dem Verhältniss, welches Dädalos als der Erfinder der Sculptur und Architektur, als der Urbildner und Urbaumeister in den griechischen Kunstsagen einnahm, ging es auch hervor, dass er der heroische Begründer und Vorstand aller mit der Sculptur und Architektur beschäftigten Innungen in Griechenland und besonders der Künstlerinnungen in Attika wurde, weshalb wir in der Symbolik den Dädalos auch dem maurerischen Herakles ver- [23] glichen haben. Dädalos ist gleichsam der Herakles der Künstler, der Dädaliden. Funke bringt selbst mit der Schifffahrt den (phönicischen) Dädalos in Zusammenhang, indem er die Sage von dem Fluge des Dädalos und seines Sohnes Ikaros auf die Erfindung der Schiffssegel deutet. Ikaros, d. h. das ikarische Meer, der südöstliche Theil des ägeischen Meeres, und die gleichfalls nach ihm benannte kykladische Insel (lkaria) weisen auch nur auf die jenen Meertheil und jene Insel beschiffenden Phönicier hin. Uebrigens galt schon im Alterthume nach Plinius VII. 57 Dädalos als der Gründer des Seewesens, der Masten, der Segelstange und der Segel.1) Minos, mit welchem Dädalos sich vielfach berührt, wird von Bock als der Repräsensant der phönicischen Seeherrschaft betrachtet und ebenso von Schoemann. Dass Dädalos, welcher bei Romberg und Steger, Geschichte der Baukunst, I. S. 9 a, höchst ungeeignet um 1350 v. Chr. gesetzt wird, als der Begründer und Beschützer der Handwerker- und Künstlerinnungen erscheint, ist zugleich der sicherste Beweis, dass die griechischen Handwerker- und Künstlerinnungen phönicisch-ägyptischen Ursprungs seien, und die Orte oder Gegenden der Thaten des Dädalos sind die Orte oder Gegenden, wo die griechischen Gewerbe und Künste zuerst emporblühten und erstarkten. Die Dädaliden sind die Handwerker und Künstler und ihre Werke die dädalischen; die ältesten und ausgezeichnetsten Künstler aber sind gleich Dädalos, oder ein Dädalos ist ein solcher Künstler, so dass von drei Dädalos geredet werden konnte.2) Uebrigens will Uhlemann, ägypt. Alterthumskunde, II. S. 110, nicht allein die dorische Säule, sondern auch die korinthischen Säulenknäufe aus Aegypten herleiten, indem zu den letztern die ägyptische Pflanzensäule,3) die ägyptische Säule mit dem Lotoskelche oder der Lotosknospe die erste Idee gegeben zu haben scheine. Wenigstens ist die Vermuthung von Uhlemann weit wahrscheinlicher als die sagenhafte Erzählung, welche Vitruv über das Entstehen der korinthi- [24] schen Säule gemacht hat, dass um einen zufällig bei einem Grabmale zu Korinth stehen gebliebenen und mit einem Ziegelstücke zugedeckten Korb sich im Frühjahre eine Akanthuspflanze herumgerankt und herumgesenkt habe,1) und dann von dem atheniensischen Bildhauer Kallimachus als Vorbild zu einem Säulencapitäl benützt worden sei. Für die Vermuthung von Uhlemann könnte und dürfte vielleicht angeführt werden, dass in Griechenland die korinthische Säulenordnung jedenfalls der Zeit nach die letzte und jüngste ist; noch später aber ist natürlich die daraus hervorgegangene oder damit zusammengesetzte römische Säule.2) Nach Stieglitz, S. 45, gebrauchte Skopas in der 96. Olympiade in der Zelle des Tempels der Athene zu Tegea korinthische Säulen, und da Pausanias VIII. 45 keiner ältern Tempel erwähne, wobei diese Säulenart vorkomme, sei es wahrscheinlich, dass sie ungefähr um diese Zeit sei erfunden worden.3) Schnaase, II. S. 255, ist der Ansicht, es möge der Tempel zu Tegea die erste Anwendung der korinthischen Säule in ganzen Reihen gewesen sein.


Bezüglich der Tempel, der heiligen Gebäude, des heiligen Baustyls sind die Griechen nicht die Schüler und Nachahmer der Aegypter, sondern sie entlehnten von den Aegyptern einzig den Steinbau als solchen, das darauf bezügliche Technische, die Kunst des Steinwerkes, um sich Tempel in ihrem Geiste und in ihrem Sinne aus Steinen erbauen zu können. Vergleicht man den heiligen Baustyl der Aegypter (und der Inder) mit demjeingen der Griechen, ergeben sich sofort nicht blos auffallende Unterschiede, sondern ganz entgegengesetzte Grundsätze. Die Aegypter verbergen das Gottesbild in dem tiefsten und engsten Dunkel und ihr Allerheiligstes ist eine unnahbare, abgeschlossene, enge und dunkele Stätte, wie es in Nachahmung des ägyptischen Vorbildes das Allerheiligste [25] des salomonischen Tempelg gewesen ist.1) Die griechischen Götterbilder wurden dagegen nur aufgestellt, um gesehen zu werden, und standen daher ursprünglich entweder ganz frei oder nur auf und in Bäumen, in heiligen Hainen, in natürlichen Grotten, worauf z. B. die weidengefesselte Artemis noch hinweiset.2) Der griechische Tempel ist Seiner Grundidee nach blos ein hölzernes, später steinernes Schutzdach und Schutzhaus für das sichtbare Götterbild und deshalb sind der sog. Monopteros, Pseadoperipteros und das Templum in Antis wohl die ältesten und usprünglichsten Tempel. Unter dem Monopteros versteht man nach Vitruv IV. 7 einen Rundtempel ohne Zelle, unter dessen von den Säulen getragenem Dache das Götterbild steht.3) Ein solcher gleichsam natürlicher Rundtempel entstand, wenn man die Zweige der in dem Haine das Götterbild umgebenden Bäume über dem Bilde zu einem Schutzdache vereinigte, oder auch auf ihnen ein künstliches Schutzdach anbrachte. Wollte man das Bild etwas mehr schützen, führte man zwischen den Bäumen, – zwischen den Säulen, welche dadurch zu Halbsäulen wurden, eine niedrige Wand auf; dieser Tempel hiess dann Pseudoperipteros. Ueberbleibsel aus dem Alterthume eines Monopteros hat man in den Ruinen zu Puzzuoli gefunden; er wird der Tempel des Serapis genannt und war von einem viereckigen Hofe oder Peribolos umgeben, der von einem Gebäude eingefasst wurde, woran sich Zellen befanden, die unstreitig zur Wohnung der Priester und zur Aufbewahrung der Opfergeräthe dienten.4) Dass Rundtempel bei den Griechen und Römern selten waren, ist bekannt.5) Eine andere ursprüngliche Art der Tempel neben den angegebenen [26] Rundtempeln war es, dass man das Bild entweder in einer offenen und natürlichen Felsvertiefung, Grotte, aufstellte oder über dem Bilde ein viereckiges, aber an der vordern Seite ganz offenes, kleines Holz- oder Steingebäude errichtete. Derartige einfache heilige ländliche Gebäude kann man noch heute überall in katholischen Ländern, namentlich auch in den Rheinlanden erblicken, denn Land und Leute bleiben in vielen Dingen sich ewig gleich. Wenn nun, um das offene Holz- oder Steindach besser zu sichern und zu stützen, zwei einfache runde Stützen oder Säulen angebracht wurden, entstand der Tempel, welcher in Antis genannt wird.1) Auf diesen Grundlagen bildete sich das griechische lichte Gottesbildhaus (denn mehr war der griechische Tempel niemals gewesen) und wurde blos aus einem einfachen ländlichen Gebäude zu einem herrlichen Kunstgebäude umgeschaffen; der ägyptische Tempel dagegen war zwar auch ein Gottesbildhaus, jedoch zugleich und hauptsächlich auch ein Gemeindehaus, ein Gebäude des gemeinsamen Gottesdienstes, eine Art christliche Kirche.2) Aus den Beschreibungen, welche in architektonischen Werken, z. B. bei Lübke, S. 82, Schnaase, I. S. 384 ff., nach Strabo XVII. von der Anordnung der ägyptischen Tempel gegeben werden, leuchtet in Verbindung mit den Abbildungen und Grundrissen (z. B. bei Lübke und bei Bunsen, IV, S. 126, vorzüglich von Karnak) hervor, dass ein vielsäuliger Raum, ein grosser Säulensaal den Haupt- und Mittelpunkt des Tempelgebäudes bildete, in welchen man durch einen oder mehrere Vorhöfe gewöhnlich eintritt und aus dem häufig wieder mehrere, in der Regel kleiner und enger werdende Räume zu dem Allerheiligsten mit dem Götterbilde geleiten. Schnaase, I. S. 391, sagt: „Wenn man ihn (den Vorhof oder Vortempel) durchschritten hat, gelangt man niemals sogleich in das innerste Heiligthum, sondern stets in andere vorbereitende Räume, den vielsäuligen Raum und zwei oder drei Vorsäle, die aber alle wesentlicher waren, als der Hof, denn wir finden Tempel von ziemlich bedeutender Grösse, denen die Höfe feh- [27] len, aber keinen, zu welchem nicht ein vielsäuliger Raum führte.“ – Dieser vielsäulige Raum, welcher durch die höher ragenden mittleren gedeckten Säulen mit Lichtern an den oberen Seitenwänden zu einem dreischiffigen Gebäude gestaltet wird,1) muss schlechterdings dem gemeinsamen Gottesdienste bestimmt gewesen sein, war der Hauptversammlungsort der Gläubigen. Zu dem Allerheiligsten gelangte man entweder gar nicht (was Schnaase, I. S. 294, auch anzunehmen scheint) und es wurde blos in der Nähe desselben, wie bei dem salomonischen Tempel, gehandelt – oder dann näherte man sich dem Allerheiligsten nur bei besonderen Veranlassungen und nur einzeln, weil das Letztere nicht anders geschehen konnte. Die ägyptischen Gemeindetempel hatten nach dieser ihrer Bestimmung einen viel grösseren Umfang, eine reichere Gliederung und Abstufung als das griechische Säulenhaus für ein einziges Gottesbild, und neigten nicht selten selbst zum Kolossalen hin. Auch das an dem ägyptischen Tempelbaue oft getadelte Unbestimmte und Unbegrenzte, die Anwachsungs- und Einschachtelungsfähigkeit, möchte vielleicht daraus entspringen. Den vorbereitenden Säulensaal vor dem engen und dunklen Allerheiligsten mit dem Götterbilde findet man übrigens auch in einer merkwürdigen und vielleicht nicht blos zufälligen, aber freilich noch nicht zu klärenden Uebereinstimmung bei den Indern, z. B. in der grossen Pagode zu Chalambron bei Pondichery, wofür besonders auf Romberg und Steger, Geschichte der Baukunst, I. S. 48 ff., mit dazu gehörigem Grundrisse, verwiesen wird. Wenigstens zu Chalambron herrscht überhaupt vollkommen der ägyptische Tempelbaustyl, der Säulenbau mit flacher Steindecke über den Säulen. Die Nerba Chabeï oder Kapelle der Freude enthält einen Saal von 1000 Säulen, die in der regelmässigsten Ordnung aufgestellt sind; zwischen diesen Saulen liegt in der Mitte gegen die hintere Seite hin in dem dunklen ummauerten Raum mit einem Vorsaale der ehemals mit Goldplatten geschmückte Altar. Zu dem Säulensaal schreitet man durch eine Säulencolonnade von 24, in 4 Reihen von je 6 aufgestellten, Säulen [28] mit einer Treppe von 7 – 8 Stufen am Ende der Colonnade. Auch in der Pagode zu Kandjeveram befindet sich ein Säulenraum von 1000 Säulen und diese grossen Säle sollen nach Romberg und Steger, I. S. 54 a, bestimmt gewesen sein, um darin bei den grossen Processionen mit dem Götterbilde Halt zu machen und auszuruhen. Wenn zwischen der indischen und der ägyptischen Baukunst ein vorbildlicher Zusammenhang bestehen sollte, dann muss zu einer Zeit, worüber wir keine Nachrichten mehr besitzen, die ältere ägyptische Baukunst nach dem jüngeren indischen Lande getragen worden sein; nicht umgekehrt, wie Romberg und Steger glauben und als die Strasse aus Indien nach Aegypten diejenige über Meroe bezeichnen. Auch den ägyptischen Pylonen ähnliche Thorzugänge werden bei den indischen Pagoden angetroffen, z. B. zu Chalambron, auf der kleinen Insel Ramiseram (Ramisura1)). Selbst darin kommen die Inder mit den Aegyptern überein, dass sie die äussern Wände der Pagoden mit Basreliefs und andern Ornamenten, auch Malereien wahrhaft überladen, und überhaupt die Sculptur bei ihnen die Baukunst fast beherrscht und überwiegt. Ferner lieben Inder und Aegypter gleichmässig die Monolithen, das Kolossale, die kolossalen Steinfiguren der Götter und Thiere. Die scheinbare oder absichtliche Unregelmässigkeit der indischen und ägyptischen heiligen Gebäude erklären Romberg und Steger, I. S. 49 b, mit Langés, monuments anciens et modernes de l’Hindostan, tome II, aus der symbolischen, auch bei den Mahommedanern erscheinenden Absicht, die Unvollkommenheit aller menschlichen Werke anzudeuten. In dem gleichen Sinne sitzt in dem Tempel zu Boro-Dudor auf Java oben in dem krönenden Sanctuarium das unvollendete Bild Buddha’s, wie Ida Pfeiffer, meine zweite Weltreise, II (Wien 1856), S. 115, berichtet. – Das Ueberraschendste ist jedoch, dass sich auch die ägyptische und maurerische Schürze2) als das gewöhnliche einzige Kleid der Götter- und Tempelfiguren in Indien findet, worüber man z. B. die bei Romberg und [29] Steger, Taf. I. Fig. 7, abgebildete Façade des Heiligthums des Grottentempels von Keneri vergleichen mag. Die Indischen Götter werden regelmässig nackt und nur die Lenden umgürtet dargestellt,1) dagegen aber übermässig mit Schmuck, besonders mit Perlenschmuck beladen.2) Namentlich trägt auch Çiwa-Wuotan einzig eine kurze, um die Mitte des Leibes geschlagene Kleidung (Hose3)). Damit hängt zusammen, dass die den Çiwa verehrende Secte der Dandi oder Tridanti nach altem Herkommen als ganze Kleidung ein um die Lenden gewickeltes Tuch trägt.4) Ebenso kleiden sich viele Jogi und heissen das Stück Tuch dhoti.5) In dem von Belzoni im Thale der Gräber oberhalb Theben aufgefundenen Königsgrabe tragen die dort abgebildeten vier gefangenen Juden als einzige Kleidung einen zierlichen Schurz und ebenso die drei Aethiopier einen weissen Schurz.6) Es darf hieraus gefolgert werden, dass die Schürze die Urkleidung der Semiten und Arier, – der Aegyptier, Phönicier, Juden und Inder, – ja sogar der Aethiopier oder Chamiten, zu welchen letztern auch die Urägypter gehörten, gewesen. Deshalb hat auch schon Bohlen, das alte Indien, I. S. 48, auf die so auffallende Annäherung des zweiten oder semitischen (neben den Negern) ägyptischen Volksstammes an den hindostanischen hingewiesen. Bei den Wettläufen zu Olympia waren in früheren Zeiten die Läufer mit einem Schurz um die Lenden versehen, seit der 15. Olympiade aber wurde es Sitte, ganz nackt zu laufen.7) Herder in seinen Briefen über schöne Literatur und Kunst (Werke, VII. S. 207), hatte gesagt: „Die Kleidung unserer Weiber entsprang aus der armen Schürze, die man noch bei Negern und Wilden sieht; als sie endlich rings die Lenden umgab, ward sie zu einem Rock, der aus Armuth kaum über dem Nabel den Unterleib zusammenschnürt; Jahrtausende haben [30] diese Lendenschürzen fortgedauert.“ – Bei den Aegyptern trug jeder im Tempeldienst Begriffener eine knapp um die Schläfe und das Hinterhaupt herumgefaltete und anliegende Kappe oder Haube von feiner Leinwand, welche gewöhnlich in zwei Enden über die Schultern herabfiel, aber auch um den Hals zugleich eine Binde bildete, oder wenigstens mit den zwei Haubenflügeln zusammenhing und oft in prächtigen Brustdecken sich erweiterte. Von dieser ägyptischen Priesterkleidung, Priesterhaube, welche auch an den weiblichen ägyptischen Sphinxen, bemerkt wird, unmittelbar stammt die ganze Verschleierung unserer 2Nonnen mit den herabhängenden Flügeln und der den Hals bis an das Kinn umfassenden Verhüllung,1) von dieser Nonnentracht aber wieder vielleicht das ganze neu-europäische Haubenwesen. Neben dieser Flügelhaube trugen im Tempeldienste die Priester besonders und zuerst noch ein mit Trotteln oder Franzen oder sonst verziertes Tuch um den Hals und auf der Brust, daher bei Apulejus genannt cinctus pectoralis. Diese ägyptischen Brust- und Halstücher sind gleichfalls vorbildlich für das heilige und profane Leben der Spätern geworden;2) den Maurern haben sie den sog. Halssehmuck gegeben.3) Die heilige Farbe, die Farbe der heiligen und priesterlichen Kleidung, der Schürze und Haube war die weisse bei den Aegyptern und nach oder mit ihnen bei vielen andern Völkern. So lange die alte Hellenenwelt und später auch Rom sich von der Vermischung mit den Barbaren frei erhielt, war gewiss die herrschende Farbe aller Kleider der Frauen und Jungfrauen, und bei den höheren Ständen stets, die weisse, dass es in Athen und Rom sogar als Abzeichen leichtfertiger Frauen von nicht ganz unbescholtenem Rufe galt, purpurfarbige und anderer hellfarbige Gewänder zu tragen.4) Das farbige Kleid vertrat zu Athen und Rom bei den Damen die Stelle des heutigen Blumenbouquets in Paris und in andern modischen Städten. An die weisse Kleidung der Götter und Menschen reihen [31] sich die weissen heiligen Thiere, wie die Kühe und Stiere, die Pferde, die Elephanten, die Hirsche, die Tauben u. s. w., vorzüglich im Gengensatz zu den schwarzen Thieren, als den unterweltlichen, den Thieren des Todtenreiches. Zu Djogokarta auf Java wird in einem Teiche von den dortigen Muhammedanern noch heute eine weisse Schildkröte als heilig verehrt.1) Den unterirdischen Göttern werden in der Odyssee schwarze Schafe als Opfer verheissen; ein schwarzes Lamm opferte man zu Athen den Stürmen und Ungewittern. Auch dem Meergotte Poseidon werden bei Homer schwarze Stiere geopfert; doch auch röthliche und selbst weisse Rinder werden als Opfer desselben erwähnt.2) Bei den Griechen wurde der Sonne ein weisses Lamm, der Erde ein schwarzes geopfert.3) Der sonst immer weiss gekleidete erste Beamte der Plataeer erschien bei den jährlichen Todtenopfern zu Ehren der in der Schlacht gegen den Mardonius Gefallenen in einem dunkelrothen Rock.4) Zu Athen, wenn Pest, Hunger oder andere Plagen wütheten, wurden am Rüsttage der Thargelien, eines Festes des Apollo und der Artemis, zwei Männer als Sühnopfer, der eine für das männliche und der andere für das weibliche Geschlecht, jener mit einem Halsbande von schwarzen, dieser von weissen getrockneten Feigen versehen, unter Flötenspiel ausgeführt und getödtet, nachdem sie auf öffentliche Kosten ernährt worden waren.5) Die Ordner der religiösen Opferzüge, die religösen Ceremonienmeister ( [...]) trugen ebenfalls ihr Haupt mit einer weissen Binde umwunden.6) Die Kleidung der griechischen Priester war überhaupt in der Regel weiss, welche Farbe Plato als die den Göttern am meisten gefällige bezeichnet.7) In dem Heraia genannten Feste der Hera zu Argos musste sich die Priesterin auf einem von weissen [32] Rindern gezogenen Wagen nach dem Tempel begeben.1) Weiss soll auch die heilige Farbe auf den Marquesas-Inseln sein.2) Die Väter der Trappisten tragen eine weisse Kutte mit schwarzem Scapulier, welche aus grober Wolle bestehen.3) Bei den Christen wurden schon seit dem 4. Jahrhundert die Engel mit weissen glänzenden Gewändern gemalt.4) Mit dem weiss als der Farbe des himmlischen Lichtes berührt sich übrigens blau als die Farbe des Himmelsäthers sowohl bei den Aegyptern, als anderwärts, namentlich auch bei den Christen.5) Das Blau, Indicum, von den Römern nach Plinius, nat. hist. XXXV, cap. 6, §. 27 genannt, weil aus Indien stammend, scheinen seit sehr alten Zeiten die Aegypter aus Indien bezogen zu haben, jedoch zufolge Weber, indische Skizzen, Berlin 1857, S. 73, nur durch den alten innerasiatischen Verkehr oder durch die Phönicier. Schon die ältesten christlichen Kirchen scheinen die blaue Sternendecke getragen zu haben, da z. B. Gregor von Nazianz von der um das Jahr 340 von seinem Vater zu Nazianz erbauten bischöflichen Kirche angibt, dass deren Gewölbe mit Sternen bemalt gewesen sei.6) Bei den Griechen hatten die Metopen gewöhnlich einen blauen Grund, durch welchen die darauf angebrachten Reliefs dem Auge sichtbarer wurden;7) eine gleiche Färbung erhielt wohl auch die Giebelwand, damit die davor gestellte Statuengruppe deutlicher hervortrete. Auch die Apsaras tragen ein himmelblaues Gewand, mit Edelsteinen (Sternen) geschmückt.8) Der ägyptische Gott Kneph als der Gott der Himmelskraft hat einen himmelblauen Körper, wie auch bei den Indern viele Götter, besonders Narayana, eine blaue Körperfarbe tragen.9) Dem himmelblauen Körper verwandt sind die tau- [33] send Augen, z. B. des Indra, des Argos u. s. w. Vulcan wurde mit einem eiförmigen himmelblauen Hute bei den Alten gemalt, wie vermuthlich auch solche Hüte die Arbeiter bei der Arbeit getragen haben.1) In einem Gemälde einer alten Handschrift, welches Montfaucon aufgefunden hat, trägt die Nacht ( [...]), deren fliegendes Gewand blau ist, eine umgekehrte Fackel.2) – Die weisse und auch die blaue Kleidung bei Göttern und Menschen sind nur das Symbol, dass Gott und der Mensch aus dem Lichte stammen, Licht seien und zu dem Lichte zurückkehren werden, um darin unvergänglich zu wohnen. Wenn ein Tugendhafter stirbt, geht nach dem germanischen Volksglauben die Seele als weisses Wölklein aus dem Munde und die Seelen werden durch die Winde, durch die Lüfte zu den Wolken, zu ihren himmlischen Wohnsitzen emporgetragen.3) Deshalb sollen bei dem Sterben einer Person die Stubenfenster geöffnet werden, damit die Seele durch die Lüfte sich entfernen und erheben könne. Die im Himmel wohnenden Lichtseelen strahlen von Schönheit.4) In den Dämisagen wird es als die wichtigste der Schöpfungsthaten Allvaters hervorgehoben, dass er den Menschen geschaffen und ihm den Geist gegeben habe, der leben und nie vergehen soll, wenn auch der Leib in der Erde fault oder zu Asche verbrannt wird.5) Von der zweiten oder künftigen Welt nach dem Untergange der ersten und alten sagt die Schicksalsgöttin oder deren Prophetin in der Wöluspa:

Einen Saal sieht sie scheinen heller als die Sonne,
Mit Gold bedeckt auf Gimils Höh’.
Da werden tugendsame Völker wohnen
Und durch Weltalter Wonne geniessen.6)

Die Mandäer oder Johannischristen am Euphrat haben die Schöpfungsmythe, dass, als der Vater der Engel in die [34] uranfängliche Tiefe und Leere und das ganz unten in der Tiefe befindliche trübe schwarze Wasser hinuntergeblickt und sein Bild sich darin wiedergespiegelt habe, dadurch Petáhil oder Fetáhil, auch Gabriel genannt (die Seele, des Urmenschen), entstanden sei, der die Doppelnatur des Lichtes und des trüben Wassers hat.1) Die Unschuld, die Reinheit, die Fleckenlosigkeit wird daher bei den Germanen im Feuer und im weissen Kleide bewährt, indem der Angeschuldigte im „gewihsset hemde“, d. h. in einem mit Wachs bestrichenen Hemde, unversehrt durch das Feuer geht, wie auf diese Weise die Kaiserin Richardis, die Gemahlin Karls des Dicken, ihre Unschuld wegen Ehebruchs bewiesen haben soll.2) Dem Genius, dem Geiste, dem Lichte musste bei den Römern in weissen oder lichtvollen Kleidern geopfert werden und nach Horat. Od. I. 35, 21 hatten Diejenigen, welche der Fides opferten, das Haupt mit einem weissen Tuch umhüllt. Bei den Muhammedanern auf Java ist Weiss die Farbe der Trauer, um anzudeuten, dass der Verstorbene in das Licht hinübergegangen sei.3) Die schöne Frau des Raubschlosses Neuenbürg in Unterfranken erscheint in einem weissen oder himmelblauen Gewande und mit sehr feinem Schleier.4) Im Umkreis von Remiremont im Departement des Vosges ist ein weisses Huhn das Symbol der Unschuld und ein solches wird daher einer reinen Jungfrau an ihrem Hochzeitstage zum Ehrengeschenk dargebracht.5) In keltischen Sagen kommen auch die weissgekleideten Todten auf dem Angstweier in kleinen Barken vor.6) – Gewiss aus der alten Janusgestalt, aus den zwei Tempelsäulen hervorgegangen ist auch das mittelalterliche Bild der Welt, eine nach der vordern Seite blühende und liebenswürdige Frau, [35] welche auf der hintern Seite von Würmern zerfressen und in der Verwesung begriffen ist.1)


Die Baugewerker und Baukünstler müssen bei den ohnehin Alles ordnenden, zählenden und wägenden Aegyptern nothwendig die sorgfältigsten Einrichtungen, Verbindungen und Gliederungen gehabt haben, indem sonst die Unternehmung und Ausführung der ausserordentlichen Bauten, besonders in dem neuen Reiche und zu Theben nicht möglich gewesen wäre. Man lese nur die sehr allgemeine und unvollständige geographische Uebersicht der ägyptischen Bauten bei Schnaase, I. S. 334 ff., um eine Ahnung, nicht einen Begriff von den nothwendigen baupolizeilichen, baucorporativen Einrichtungen der Aegypter zu gewinnen. Besonders nach den Spitzen hin waren die Einrichtungen priesterliche, – Weihen, welche blos an Glieder der Priesterkaste verliehen wurden. Auch hier wurden namentlich Ausländer so wenig oder so schwer zugelassen, wie zu dem Mysterienwissen überhaupt; indemen Einzelne empfingen die Weihen und stets mehr in den Zeiten nach Psammetich und Amasis. Ueberdem war schon der blose prüfende Anblick der Bauten und des Bauens eine sehr wirksame theoretisch-praktische Bildungsschule. Das allgemeinste Bausymbol, gleichsam der maurerische flammende Stern, scheint die schlangengeflügelte Sonnenscheibe gewesen zu sein, wovon sich bei Lübke, S. 61, eine Abbildung befindet und die an den Gesimsen, und vorzüglich über den Eingängen der heiligen Gebäude stets und überall angebracht wurde; über der Pylonenthür des Tempels zu Edfu erscheint sie z. B., von unten nach oben aufsteigend, viermal, wenn die Abbildung bei Lübke, S. 51, nicht täuschet. Schnaase, I. S. 404, nennt dieses stets wiederkehrende Symbol das geflügelte Ei, welches gleichsam segnend über dem Eingange schwebe und in seiner mittleren Kreisgestalt den perspectivischen Augenpunkt sehr deutlich bezeichne. – Bemerkenswerth ist, dass zuweilen auch über den Portalen der Kirchen der Schweiz, z. B. der Peterskirche in Genf und der St. Gallus-Kapelle bei Schännis im Kanton St. Gallen, sich das Sym- [36] bol der Sonne, ein älteres männliches Gesicht mit starken Haarlocken in der Stirne, angebracht findet oder fand.1) – Aus der griechisch-römischen Symbolik des Asklepios, welchen Bötticher, kleine Schriften, I, S. 95, mit Jablonsky für den ägyptischen, durch phönicische Kauffahrer zuerst nach Epidauros gebrachten Esmun hält und der eigentlich [...], der Schmerzlindernde, heisse, ist die Heilsschlange, die Schlange als Symbol des ewigen Lebens,2) der sittlichen Gesundheit und Reinheit auch in die christliche Symbolik aufgenommen worden. Seit dem 3. Jahrhundert wird dem Evangelisten Johannes nämlich gewöhnlich als Attribut in die Hand ein Kelch gegeben, aus welchem sich in ähnlicher Weise eine Schlange erhebt, wie aus der von der Hygiea, der Tochter oder Gemahlin des Asklepios, getragenen Schale.3) Auch ist zu berühren die gnostische Seete der Ophiten oder der Schlangenbrüder in den ersten christlichen Jahrhunderten, welche die Schlange symbolisch beim Abendmahl anwandten. Um über die Bedeutung der Schlange in der Schale der Hygiea und über dem Kelche Johannis des Evangelisten als Schlange des Lebens einen jeden Zweifel auszuschliessen, erhebt sich über oder neben derselben oft noch ein grünender Zweig von dem Baume des Lebens.4) An diese Schlange, aufsteigend unter einem grünen Zweige, erinnert auch ein in den höheren Maurergraden gebräuchliches Symbol der Wiederauferstehung und Unsterblichkeit, indem Hiram aus dem Sarge und weissen Leichentuche unter einem grünen Akazien- und Palmenzweige zum neuen Leben auferwacht. – Die Sage, dass Johannes der Evangelist den Giftbecher ohne Nachtheil für seine Gesundheit getrunken habe,5) steht wohl auch mit jener Schlange des Lebens in Ver- [37] bindung. Die Johannesminne, der Johannessegen, der im Namen des Johannis gesegnete Wein ist ein gegen alle Leiden, Feinde und Gefahren siegreich stärkender Trank. In einem alten Volksliede „Sanct Johannes Minne“ bei Uhland, alte hoch- und niederdeutsche Volkslieder, Stuttgart 1845, S. 819, heisst es daher:

Diz ist sanct Johans minne,
die gesegen wir mit gutem sinne!
und mit ganzer innikeit
drank er vor in und was bereit
und erfüllet mit godes kraft,
davon er doch wart sigihaft
gein allen den di wider in
ie gestifter iren sin:
also müsse uns helfen got
durch sinen bitterlichen dot,
durch sin barmherzigkeit
und durch sins namen heilikeit
das uns diser drank also gesegent si
daz wir davon werden fri
vor schaden und vor schanden
hie und in allen landen!
uff velde, uff wage, in busch, uff allen wegen
kome uns zu troste diser segen
in stetten oder in dörfen,
wo wir sin bedörfen
so müsse got immer mit uns beliben,
an der seit und an dem libe, amen!

Karl der Grosse, da er zu Zürich weilte, bekam zufolge einer Sage bei Grimm, deutsche Sagen, II. Nr. 473, von einer dankbaren Schlange einen kostbaren Edelstein zum Geschenke, welcher die geheime Kraft hatte, beständig den Kaiser an sich oder an seinen Besitzer oder an den Ort zu ziehen, wo der Stein lag; durch diesen Stein wurde zuletzt Karl in die Gegend von Aachen gefesselt. Die magische Kraft der Schlange ist hier nur auf ihr Geschenk übertragen. Dieselben schützenden Kräfte gegen Gefahren und besonders auch gegen Gift (contra venena) wie der Johannesminne, dem Johannessegen wurden übrigens auch den Diamanten seit dem Ende des 13. Jahrhunderts in Deutschland nach dem Berichte des Albertus Magnus bei- [38] gelegt.1) Die heidnischen Symbole von dem Baume des Lebens (lignum vitae), von dem Tranke der Vorgessenheit und der Unsterblichkeit, und von der Schlange des Lebens und der Ewigkeit verbinden sich in den christlichen Zeiten mit der christlichen Vorstellung von dem zur Erlösung und Errettung der Menschheit vergossenen Blute Christi und dem zu dessen Andenken getrunkenen Kelche, welchen Kelch Johannes der Evangelist mit der heidnischen Heilsschlange und dem heidnischen Lebensbaume in der Hand hält, um die dürstende Menschheit leiblich und geistig mit dem Blute und dem Worte Christi zu tränken und ihr das ewige Leben und die Befreiung von allen irdischen Fehlern und Feinden zu verleihen. Der Kelch des Evangelisten Johannes mit dem Zweige von dem Lebensbaume erscheint auch in der Gralssage des Titurel, indem der Gral eine Wünschelruthe hat und durch diese seinem Besitzer Speise und Trank, leiblich und geistlich, und damit auch das Leben schenkt.2) Mit Recht rügt es Mone, dass der Titurel die heidnische teutsche Wünschelruthe der Nibelungen hier ganz unnatürlich mit dem christlichen Blutkelche, Abendmahlkelche oder Grale zusammengefügt habe. – Uebrigens hält bei den Indern auch Çiwa, z. B. auf dem gigantischen Trimurtibilde gegenüber dem Eingange in dem Grottentempel zu Elephanta, eine ihm in das Gesicht blickende, aufgerichtete Schlange in der Hand; Çiwa blickt dabei zufolge der in allen Tempeln unverbrüchlich befolgten Regel nach Osten.3) – Erwägt man die ägyptischen Pyramidal-, Gräber-, Tempel-, Palast-, Damm- und Wegbauten u. s. w. und den ganz ungeheuren Aufwand an Material jeder Art, an Menschenzeit und Menschenkräften, welche diese Bauten erforderten, kann man die Ansicht nicht abweisen, dass Jahrhunderte lang in dem alten wie in dem neuen Reiche alle Kräfte und alle Thätigkeit des Volkes mit der gewaltsamsten und unerbittlichsten Anstrengung den Bauunternehmungen seien zugewandt und dienstbar gemacht [39] worden. Kein anderes Volk der gesammten Weltgeschichte hat auch nur annähernd so viel, so gross und so bleibend in Stein gebauet, als die Aegypter es thun mussten, und niemals werden dieselben von einem nachfolgenden Volke darin übertroffen oder auch nur in weitem Abstande ein geholt werden. Man fühlt sich versucht, das ganze ägyptische Staats- und Volksleben als das rastlose und harte Leben einer einzigen grossen Hütte von Bauleuten, Steinmetzen und Maurern unter dem Oberpriester und König als ihren Obermeistern und Obertreibern zu betrachten. Das ägyptische Reich war eine erdrückende und kaum zu beschreibende Baudespotie, gleichsam eine grosse Steinpyramide, und selbst im Oriente weiss man kaum die ägyptischen Bauten mit den Bauten anderer Völker und Staaten zu vergleichen; die grosse chinesische Mauer, die medische Mauer der Babylonier und noch einige ähnliche Bauten bieten sich einzig zur Vergleichung dar. Eine Abbildung des Transportes eines Steinkolosses bei Wilkinson, manners and customes of the ancient Egyptiens (London 1837), III. S. 328, gibt zugleich ein Bild des ganzen ägyptischen Staats- und Volkslebens. Dem Zuge voraus schreiten 7 Reihen Krieger, denn nur mit Kriegsgewalt konnte das Volk vermocht und gezwungen werden, den Baulaunen seiner Herrscher und Bedrücker sich zu fügen. Hinter dem siebenfachen Kriegerzuge folgt auf einer grossen Schleife das kolossale Steinbild, welches an vier dicken und langen Seilen von einer grossen Menge von Männern mit schwerer Anstrengung fortgezogen wird. Vorn am Fusse des Steinkolosses steht ein Mann mit einem Gefässe, welcher wohl Wasser auf den Boden vor der Schleife giesst, um die Entzündung zu verhindern oder sonst den Transport zu erleichtern, wie auch neben dem Zuge noch andere Männer mit bereit gehaltenen weitern Wassergefässen gehen. Den Zug schliesst eine Masse noch unbeschäftigter und unthätiger Leute, damit ihnen die Last und das Joch aufgebürdet werde, wenn dieselbe die Vorangehen den nicht mehr zu tragen im Stande sind. In solcher Weise schleppten die ägyptischen Könige Steinmassen von 74 Millionen Kubikfuss zusammen, wie es die französischen Ingenieure bei einer der grossen Pyramiden von [40] Ghizeh berechnet haben;1) die Leiden und Schmerzen des Volkes aber sind unberechenbar. Um die Menschenmassen zu dem bestimmten Ziele übereinstimmend zu bewegen und gleichsam als Maschinen zu gebrauchen und zu beherrschen, wurde gewiss von den ägyptischen Priestern vom Haupte bis zu den niedrigsten Gliedern Alles geregelt, eingetheilt und eingeordnet, so dass Aegypten als die Heimath und das Ursprungsland der Bauordnungen, Steinmetzordnungen, Aufnahmsrituale und Rituale jeder andern Art u. s. w. angesehen werden darf, zumal ja Gesetz und Ordnung, – Zahl, Mass und Gewicht die Seele und das Wesen aller Baukunst und daher Zirkel und Winkelmass die untrennbaren Attribute des himmlischen und irdischen Baumeisters sind. Dass die Priester und priesterlichen Bauleute namentlich gewissermassen sich im militärischen Takte und in militärischer Ordnung bewegt und gestellt haben, ist an den gleichmässigen Stellungen zu entnehmen, welche sie ihren kolossalen Steinfiguren gegeben haben, wie überhaupt vorherrschende Gleichförmigkeit und Unabänderlichkeit und der Mangel an lndividualität und Veränderlichkeit das Gebrechen der ägyptischen Sculptur und Malerei sind. Was aber besonders auffallend und beachtenswerth erscheint, sind die Händerichtungen oder Händehaltungen der ägyptischen priesterlichen Steinfiguren, indem ganz in derselben Weise noch heute die Freimaurer oder die katholischen Priester die Hände und Arme bewegen und halten. Bezüglich des Kreuzens der Arme findet sich in meiner Symbolik, II. S. 493 u. 534, schon das Geeignete bemerkt, womit zugleich nach dem Register die Stellen über das Kreuz zu vergleichen sind. Das Beten der Griechen und Römer, sowie der alten Christen, stehend und mit ausgebreiteten Armen und erhobenen Händen, so dass dieselben mit dem Rumpfe des Körpers ein Kreuz bilden,2) möchte ebenso dem ägyptischen Kultus und Ritus entlehnt sein, indem nach den vorhandenen Denkmalen auch die Aegypter mit erhobenen Händen beteten.3) Ferner findet sich [41] das noch heute bei den Freimaurern überall übliche Stehen im Lehrlings- und Gesellenzeichen, nämlich das Auflegen der Hand auf die Brust gleich unter dem Kinn, während der linke Arm eng anliegend am Körper hinabgestreckt wird, was zugleich eine wirklich militärische Stellung ist – als eine feierliche oder gottesdienstliche Stellung der ägyptischen Priester, z. B. an den riesigen Steinfiguren in den Felsengrotten zu Girscheh im untern Nubien, wovon bei Lübke, S. 567 eine Abbildung in freilich sehr undeutlichem Massstabe gegeben ist, – ebenso in dem Vorraume des Felsentempels zu Ipsambul (Abu Simbel), wovon bei Rosengarten, die architektonischen Stylarten, Braunschweig 1857, S. 29, eine Darstellung enthalten ist. Es steht nicht entfernt zu bezweifeln, dass an den ägyptischen Denkmalen noch weit mehr mit der christlichen oder maurerischen Symbolik Uebereinkommendes aufzufinden, aber bis jetzt entweder nicht beachtet oder nicht erkannt worden ist. Das Stehen im Lehrlingszeichen scheinen von den ägyptischen Priestern sodann vorzüglich die Pythagoräer und nach ihnen die Essäer angenommen zu haben. Von den Essäern berichtet Philo von Alexandrien, dass dieselben in einer dem jetzigen maurerischen Lehrlings- oder Gesellenzeichen ganz entsprechenden Stellung stehend, dem Unterrichte ihrer Lehrer zuhörten. Dass auch durch das ganze Mittelalter hindurch den Bauleuten dieses (ägyptische) Lehrlingszeichen wohl bekannt gewesen sei, beweiset z. B. die nach Lisch im J. 1386 erbaute und durch viele maurerische Symbole sich auszeichnende Cistercienserkirche zu Doberan, indem darin auf einem Altarblatte, welches das heilige Abendmahl darstellt, die Apostel ganz in dem Lehrlingszeichen stehen.1) – Sehr wahrscheinlich ist weiter, dass das taktvolle oder regelmässige Händeklatschen, welches bei sehr vielen Völkern des Alterthums und der Neuzeit sich findet und auch bei den Freimaurern sich in lebendigem Gebrauche erhalten hat,1) von den Aegyptern, und zwar verbunden oder verstärkt mit besonderen Schlag- [42] instrumenten (crusma genannt1)), bei der Aufführung ihrer Riesenbauten, z. B. beim Brechen, Heben und Fortziehen grosser Steinlasten, angewandt worden sei, um eine möglichst gleichzeitige und dadurch stärkere Bewegung und Wirkung der Menschenkräfte hervorzubringen. In derselben Weise und zu einem ähnlichen Zwecke bedienten sich die Aegypter bei ihren Heeren der Trommel2) und die grosse Heertrommel mit 2 Fellen, caisse de tambour, die schon Plutarch in der vita Crassi bei den Parthern beschreibt, lernten die Europäer erst in den Kreuzzügen von den Arabern kennen.3) Das Händeklatschen (battement des mains) als begleitender Ausdruck der menschlichen Gefühle, der Lust und des Schmerzes, der Zufriedenheit und der Unzufriedenheit, – des Tanzes, des Gesanges und der Musik, ist etwas sehr Gewöhnliches und Natürliches und findet sich in dieser Gestalt bei den Aegytern, Griechen, Römern, Indern,4) bei den Negern auf der Westküste von Afrika in Congo5) u. s. w.: jedoch als Mittel zur Erhaltung der Ordnung und zur Anspornung des Eifers möchte es doch vorzüglich und zuerst bei den Aegyptern und Assyriern gebraucht worden sein. Bei den Negern gebietet der König durch Händeklatschen Stillschweigen.6) In Brasilien schlagen die Indianer, nachdem sie einen Kauf abgeschlossen haben, zum Zeichen ihrer Zufriedenheit gewöhnlich in die Hände.7)


Nicht so fast das griechische Volk, welches noch gar nicht als ein freies und selbstbewusstes vorhanden war, sondern die volksbeherrschenden Könige und Fürsten verkehrten eigentlich mit den Phöniciern und eigneten sich von ihnen die ihnen nützlichen Gewerbe, Künste und Kenntnisse an. Noch überwiegender aber war in den pelasgi- [43] schen, in den vorhellenischen Zeiten wohl der Einfluss und die Herrschaft der Priesterschaft, ja möglicherweise hatten in den ältesten Zeiten die Pelasger eine Art Kastenverfassung, wie die Aegypter und Inder, welche erst gebrochen und überwunden werden musste, bevor das Hellenenthum, das Griechenthum sich entwickeln und erblühen konnte. Lebten auch die ältesten Pelasger getheilt und getrennt in erbliche Kasten mit Königen und Priestern, Kriegern und Fürsten an der Spitze, erscheint es gewiss weit einleuchtender und leichter, dass die noch weniger gebildeten griechischen Kasten mit den schon gebildeteren ägyptischen, besonders die Priesterschaft mit der Priesterschaft, in Berührung getreten seien und unbeschadet der innern und nationalen Verschiedenheit das allgemein Brauchbare in Gewerben und Künsten herübergenommen haben; eine Geschichte der Menschheit und eine menschliche Entwickelung besteht ja nur in dem Gedanken und unter der Voraussetzung, dass nicht jedes Volk wieder ganz von Neuem anfangen und das schon Gefundene nochmals suchen und finden müsse, sondern dass das nachfolgende weltgeschichtliehe Volk in dem allgemein Menschlichen, in dem rein Geistigen dort fortfahren könne, wo das vorangehende stehen geblieben. In dieser Weise sind die griechischen Künste und Wissenschaften durch die Römer den christlich-germanischen Völkern überbracht worden, um fortan ein unverlierbares Gemeingut der Menschheit oder die Kunst und die Wissenschaft zu sein.1) Dass die Völker des vorgeschichtlichen Griechenlands übrigens auch den ägyptischen und indischen entsprechende Eintheilungen und Verhältnisse, namentlich einen abgesonderten Priesterstand gehabt haben mögen, – und dass es den geschiehtlichen griechischen Zeiten selbst nicht an einzelnen Erscheinungen fehle, die sich als Reste solcher Verhältnisse betrachten lassen, dafür darf verwiesen werden auf Hermann, griech. Staatsalterthümer, §. 5 und §. 97 ff. Diodor I. 28 und Plutarch vit. Lycurg. cap. 4 wollen sogar die [44] Ständeverschiedenheiten in Attica und Lacedaemon aus Aegypten herleiten. Priester- und andere Aemter waren in Athen und an sonstigen Orten noch in den spätesten Zeiten erblich und berechtigen zu dem Schlusse auf die einstige allgemeine Erblichkeit der Aemter innerhalb der Priester- und der Kriegerkaste. Kreta z. B. besass Könige nur in sehr früher Zeit; ihre Stelle vertraten 10 Kosmen, die aus gewissen Familien ohne Rücksicht auf Würdigkeit gewählt wurden und namentlich auch im Kriege den Oberbefehl hatten.1) Die Fragen über die ausländischen, besonders die ägyptisch-phönicischen Einwirkungen und Anregungen auf das erwachende Griechenland werden gewöhnlich aus zu einseitigem Standpunkte, entweder dem blos philologischen, mythologischen oder künstlerischen erörtert, ohne Kenntniss und ohne Berücksichtigung der damaligen gewissen oder doch wahrscheinlichen politischen Zustände; wollte man sich nur erinnern, was Römisches die Priesterschaft und was Französisches der Adel und die Fürsten nach Deutschland, – was die seefahrenden und seebeherrschenden europäischen Städte und Staaten Europäischisches nach allen Ländern der Erde verpflanzt haben, würde man wohl anders und mindestens weniger leidenschaftlich gegen Andersmeinende urtheilen. Das Beispiel von Kreta, welches sich ähnlich auch in Athen bezüglich des letzten königlichen Geschlechtes der Neliden oder Kodriden wiederholt,2) zeigt deutlich den geschichtlichen Entwickelungsgang von dem unbedingten Erbrechte zu einer Wahl aus den Erbberechtigten, worauf dann mehr oder weniger schnell die ganz freie Wahl der Beamten folgte und zwar auf stets kürzere Zeiträume; es mögen im Allgemeinen das Königthum, die Aristokratie und Demokratie als die drei geschichtlichen Eutwicklungsstufen bezeichnet werden.3)


Den den Griechen so eigenthümlichen und bei ihnen bis auf die letzten Zeiten so hochgeschätzten Mysteriendienst, geheimen Gottesdienst, Gottesdienst an geheimen [45] dunklen und künstlich erleuchteten Orten möchte man kaum anders als für den Ueberrest, für die griechische Gestaltung des geheimen ägyptischen Priesterdienstes ansehen können. Nach ägyptischem (wie nach indischem) Begriffe ist Gott der Verborgene (Amun), der Unsichtbare, der Unerforschliche und Unnahbare,1) und um dieses symbolisch anzudeuten, werden die Götterbilder, die göttlichen Symbole an dem verborgensten und dunkelsten Orte des Tempels aufgestellt, ohne dass das Allerheiligste von der Masse der Gläubigen betreten werden durfte, und selbst den Priestern oft nur zu bestimmten Zeiten zugänglich. Das Allerheiligste ist das (mit Ketten) verschlossene Allerdunkelste, wie dieses an dem in dieser Rücksicht ganz ägyptisch eingerichteten Allerheiligsten des salomonischen Tempels zu erkennen ist.2) An die goldenen Ketten, welche an dem Allerheiligsten des salomonischen Tempels herabhingen, erinnern auch die goldene Kette, welche von dem schimmernden Dache des ältesten Tempels zu Upsala herabhing und den ganzen Bau umgab, wie überhaupt der Tempel zu Upsala gleich dem salomonischen von Gold erglänzt haben soll. Upsala heisst buchstäblich die Stadt des Tempels.3) Nach Mannhardt, germanische Mythen, S. 675, soll die goldene Kette am Tempel zu Upsala ein Symbol des Nornenseiles gewesen sein, wie sich bei demselben auch ein immergrüner Baum und ein Brunnen befunden habe als Symbol der Esche Yggdrasil und des Urdarbrunnens. Schnaase behauptet dagegen (IV. 2, S. 435), es sei jetzt allgemein anerkannt, dass der sogenannte Odinstempel bei Upsala, ein von grossen rohen Steinen aufgeführtes schlichtes Gebäude, nicht aus heidnischer Zeit stamme. – Der Grundgedanke des ägyptischen Tempels, womit in jener höchst auffallenden und merkwürdigen Weise die unter allen Umständen der Zeit nach jüngern indischen Tempel oder Pagoden übereinstimmen, ist der, [46] durch mehrere, stets feierlicher und grossartiger eingerichtete Räume, namentlich durch einen oder mehrere grosse oder zuweilen ungeheure Steinsäulensäle, z. B. in der grossen Pagode von Chalambron bei Pondichery durch einen Saal von 1000 Säulen, zu dem an dunkelem und verborgenem Orte aufgestellten Götterbilde hinzuleiten. Um sich über die indischen Tempel- und Grottenbauten zu unterrichten, kann wegen der vielen beigefügten Grundrisse und Abbildungen vorzüglich Romberg und Steger, Geschichte der Baukunst, I. Leipzig 1844, dienen, welcher erste Band die allgemeine Einleitung und die indische Baukunst enthält. Kürzer hat neuerlich Lassen, IV. S. 853 ff., von der indischen Baukunst, also auch von den Felsentempeln und Klosterhöhlen gehandelt. Wenig brauchbar ist, weil auf ganz falschen Voraussetzungen von hohem Alter beruhend, was Schnaase, Geschichte der bildenden Künste, I. S. 131 ff., darüber sagt; in ähnlichem Sinne berichtet die Apostelgeschichte des Geistes, I. S. 39 ff. Dagegen enthalten über die indische Baukunst und über die Grottenbauten Schätzenswerthes Robertson, historische Untersuchungen über die Kenntnisse der Alten von Indien, übersetzt von G. Forster, Berlin 1792, S. 262 ff. und 360 ff., – und A. W. Schlegel, indische Bibliothek, II. S. 453 ff. Sind die dunkelen Orte des Götterbildes vergoldet oder auch nur mit goldenen Bildsäulen, Altären, Thronen u. s. w. geschmückt, wie das Allerheiligste bei dem salomonischen Tempel, wird damit die zweite Eigenschaft der Gottheit symbolisirt, dass der Verborgene und Unsichtbare im ewigen Lichte, oder auch in einer unnahbaren Feuerburg wohne und throne. Die dunkele Götterwohnung, in Grotten und Höhlen besonders, welche sich gleichmässig bei den Semiten und Ariern, bei der Urmenschheit in Asien, Afrika und Europa findet, möchte auch weiter mit dem dualistischen Glauben an das Licht und die Finsterniss und das Hervorgehen des Lichtes und der Schöpfung aus der Urnacht durch das allmächtige Schöpfungswort, dass es werde, zusammenhängen. Die Verehrung und Anbetung der Gottheit in der Dunkelheit, in der dunkelen Grotte und Höhle, sollte dem Menschen vergegenwärtigen, dass alles Licht und alles Gute von der Gottheit komme und sie allein die Nacht, [47] und das Böse zu überwinden vermöge. An dem dunkelen, abgesonderten und verborgenen Orte, welchen blos ein sparsames, künstliches Licht erleuchtet, kehrt der Mensch eher und leichter in sich selbst und zur Gottheit zurück; die Grotten und Höhlen sind die heiligsten Tempel, die stillsten Orte der Selbstsammlung und Gottbetrachtung, der Versenkung in sich selbst und in die Gottheit, der Erreichung des Yoga, der Busse und der Besserung, und namentlich haben darin die so viel besprochenen, so verschiedenartig gedeuteten und scheinbar so räthselhaften indischen buddhistischen und brahmanischen Grottenbauten ihre Entstehung und zwar in verhältnissmässig sehr späten Zeiten, womit allein schon eine ganze Reihe von Vermuthungen in Nichts dahinfällt. Diese Grottenbauten entstanden zunächst mit dem rasch und allgemein nach dem Jahre 543 v. Chr. über das eigentliche Indien, und namentlich über das Dekhan, sich verbreitenden Buddhismus und aus seinem Hange zum beschaulichen Büsserleben, zum klösterlichen Leben; die Thätigkeit, die Hingebung und begeisterte Unermüdlichkeit, welche einer jeden neuen Religion eigen sind, beurkunden sich bei den friedlichen indischen Buddhisten während mehrerer Jahr hunderte vor und nach Christus in den Grottenbauten, in dem Aushöhlen der Granitfelsen, wogegen die Araber ihren neuen Glauben mit dem blutigen Schwerte erobernd und zertrümmernd über die Erde tragen. Die brahmanischen Grottenbauten sind Gegenbauten, das Erzeugniss des anfänglich noch friedlichen und unblutigen religiösen Kampfes der Brahmanen gegen die Buddhisten, weshalb die buddhistischen und brahmanischen Grottenbauten oft neben einander liegen, wie im Anfange die Buddhisten und Brahmanen neben einander wohnten. Später mussten die Buddhisten den Verfolgungen der siegreichen Brahmanen erliegen und weichen, ihnen ihre jetzt abgeänderten und brahmanisch umgestalteten Grottentempel und Grottenwohnungen überlassen. Auch die vermuthlich aus den Buddhisten hervorgegangenen Gaina’s liebten daher die Grottentempel und Grottenwohnungen. Die Höhlen und Riesenidole bei Bamian am Hindukusch sind gleichfalls bud- [48] dhistischen Entstehens, wie auch Burnes annimmt.1) Mit den heiligen Grotten-, Fels- und Gebirgsbauten berühren sich die gleichfalls in dem Alterthume und zumal in Aegypten so häufigen Felsengräber, in denen der unsterbliche Mensch dem ewigen Lichte und Morgen, der Wiederauferstehung entgegen schläft und harrt. Mit den Felsgräbern konnten auch leicht und natürlich Göttertempel, besonders zum Todtendienste, und selbst Wohnungen für fromme Büsser verbunden werden, wie es oft geschehen ist. Sehr beachtenswerth ist das ganz dunkle oder bei Tag wie bei Nacht mit künstlichem Lichte zu erleuchtende buddhistische Kloster auf einem Berge bei Gajâ-Buddha in Magadha, welches der chinesische Pilger Hiuen Thsang in der Mitte des 7. Jahrhunderts besucht und nach ihm Lassen, IV. S. 694, beschrieben hat. Dieses von einem reichen frommen Brahmanen erbaute Gebäude war zwar allerdings auf besondere Kultzwecke berechnet, es war ein freigebautes oder künstliches Grotten- oder Felsenkloster: aber kaum etwas besonders Geheimnissvolles, da es sonst am wenigsten von einem Andersgläubigen hätte erbauet werden können. Es war gleichsam eine Maurerloge, eine Maurerhöhle.2) Ganz dunkele Zimmer, zu besonderen cultlichen Handlungen bestimmt, finden sich zuweilen auch in den indischen Grottentempeln und Grottenbauten, z. B. zu Ellora in dem Tempel Dumar-Leyna,3) – in dem Tempel von Dherwara,4) – in dem Tempel von Djegueseri auf Salsette,5) – in den Grotten von Keneri, welche mit den Monumenten von Syuth in Aegypten eine auffallende Aehnlichkeit haben sollen.6) Die dunkelen indischen Pagoden im engeren und eigentlichen Sinne, die Allerheiligsten, – die einzig und allein durch die geöffnete Thüre Sonnenlicht empfangenden und darin auch vielen griechischen, nur gleich- [49] mässig erleuchteten Tempeln gleichenden Räume und Wohnungen des Götterbildes, verglich De la Flotte, essais historiques sur l’Inde. Paris 1774, S. 214 und 219, dunkelen Löchern (à de fours). Vor den ganz dunkelen, oder auch nur durch ein einziges Fenster erleuchteten, Allerheiligsten oder Heiligen brennt eine Lampe und steht ein Tisch zur Aufnahme der Opfergaben.1)

Krypten, d. h. unterirdische Loealitäten oder Gemächer, befanden sich auch schon bei einzelnen griechischen Tempeln und die christlichen Krypten, auch Confessionen genannt.2) wie sie im Mittelalter als unterirdisches Gräber- und Bethaus, als dem Todtencultus geheiligte Räume z. B. sogleich bei den ältesten sächsischen Kirchen zu Quedlinburg,3) in der Stiftskirche zu Gernrode,4) in dem Dome zu Bremen,5) – ferner in dem im Jahr 1030 gegründeten Dome zu Speier, dessen Krypta die Familiengruft des salischen Kaisergesehlechtes bilden sollte,6) – in der mit diesem Dome gleichzeitigen Klosterkirche zu Limburg bei Dürkheim a. d. H., – im Dome zu Augsburg,7) – zu Freisingen,8) zu Prag,9) zu Utrecht,10) in S. Clemente zu Rom, zu Verona in S. Zeno, in S. Minato bei Florenz, im Dom zu Modena11) und zu Parma, – in Notre Dame du Port zu Clermont,12) im Dome zu Auxerre, in der Abteikirche St. Benigne zu Dijon,13) – in St. Philibert zu Tournus,14) – zu Jouarre mit dem [50] Grabmale des h. Angilbert († 6801)), zu Canterbury,2) zu Gloucester, – in dem Dome zu Viborg in Jütland,3) in dem Dome zu Basel, vorkommen, sind gewiss nur eine Nachahmung und Fortsetzung derselben. Dergleichen unterirdische Räumlichkeiten, wie z. B. im Peribolos des Tempels des Poseidon auf dem Isthmus zu Corinth, wo Palaemon und Melikertes begraben sein sollte, – im Tempel zu Delphi, woselbst die Gräber des Dionysos und des Python geglaubt wurden, – in den Heiligthümern zu Lebadeia und Oropos mit den Gräbern des Trophonios und Amphiaros, – in dem Tempel der Athene zu Pallene u. s. w., hiessen Adyta oder Megara, obgleich Megaron in weiterer Bedeutung für die Cella des Tempels, besonders eine solche gebraucht wird, die nur den Priestern oder den Eingeweihten zugänglich war.4) So z. B. durfte die Grotte der Rhea bei Methydrion in Arkadien blos von den Priestern betreten werden. Dass die unterirdischen Heiligthümer mit dem Todtendienste in Verbindung stehen, ist deshalb nicht zu bezweifeln, weil in ihnen oder doch bei ihnen sich so oft das Grab eines Heroen oder eines Gottes, oder auch beider befinden soll, worüber Pyl sehr fleissige Nachweisungen gegeben hat. Da die Mysterienweihen gewöhnlich Todtenculte waren oder sich an das Leiden und Sterben eines Gottes oder Heroen anlehnten, stehen jene unterirdischen Räume zugleich in Beziehung zu den Mysterien. Pyl zufolge waren diejenigen Gebäude, welche chtonischen Culten dienten, ganz oder zum Theil unterirdisch, während es sich umgekehrt mit den Heiligthümern der obern Gottheiten verhielt. Die sog. Schatzhäuser des Atreus und seiner Söhne zu Mykene, des Minyas zu Orchomenos, – zu Amyklae und Pharsalos u. s. w., welche als sehr schwerfällige, sich nach oben durch Ueberkragung gleichsam zuwölbende Rundbauten erscheinen, sieht Pyl als uralte gemeinschaftliche Cultlocale eines Gottes und eines [51] Heroen an, welche zugleich den Tempelschatz bargen und daher später vorzüglich den Namen der Schatzhäuser behielten; den Tempelschatz sollen die Heroen durch Seefahrten erworben haben, wodurch zugleich Beziehungen zu Poseidon begründet werden.

Nach Winckelmann, Sendschreiben von den hereulanischen Entdeckungen, Dresden 1762, S. 28, fand sich zu Herculanum in einer am Meere gelegenen Villa ein kleines, völlig dunkeles Zimmer, etwa 5 Palmen lang, nach allen Seiten, und 12 Palmen hoch, welches mit Schlangen bemalt war, woraus geschlossen werden will, dass es zu dem eleusinischen Dienste gedient habe, weil auch ein schöner Dreifuss von Erz hier gefunden wurde. Der kleine Raum kann unmöglich zu einem gemeinschaftlichen Versammlungsorte, sondern blos zu einem Vorbereitungsorte oder zur Kammer des stillen Nachdenkens des Einzelnen gedient haben. Uebrigens wurden die Eleusinien zu Eleusis nach ägyptischem Vorbilde wesentlich als ein nächtlicher Weihedienst gefeiert, indem die Hauptweihe stets eben ein Sterben und Wiederauferstellen nach dem göttlichen Vorbilde war. Aristophanes in den Fröschen nennt daher auch die eleusinischen Weihen Nachtweihen. Als die christlichen Kaiser Constantius und Galerius alle Nachtfeiern verboten, wurden auf Verwendung des Proconsul von Achaia, Prätextatus, die Eleusinien von dem Verbote ausgenommen.1) Da die unterirdischen Heiligthümer, die Felsentempel und Felsengrotten, die Höhlendienste von Indien an durch Mittel- und Westasien bis an die Küsten des Mittelmeeres und nach Kleinasien, sowie von Aegypten an über die Inseln des Mittelmeeres, Kreta, Sicilien, Sardinien u. s. w., sich nach Griechenland und Italien und selbst bis zu den Druiden nach Gallien und Britanien in höchst überraschender Uebereinstimmung ausdehnen, darf hieraus auch auf einen mehr oder weniger übereinstimmenden Todten- und Mysteriendienst geschlossen werden, dessen jüngste und letzte Ausläufer die Maurerlogen und Hiramweihen wären. Südindien ist jedoch keineswegs ein Ausgangsland, vielmehr wurden dahin diese [52] Bauten und Dienste mit den Ariern selbst von Norden und von Westen her verbreitet. Welcher Zusammenhang zwischen den einzelnen Ländern und Völkern und zwischen diesen und den Maurerlogen und Maurerdiensten bestehe, kann allerdings noch nicht gesagt werden, ohne dass deshalb der Zusammenhang nicht vorhanden wäre oder geleugnet und bestritten werden dürfte; in England jedenfalls stehen die maurerischen Lehren und Einrichtungen mit denjenigen der Druiden und spätern Barden in vielfachen, sogar gegenwärtig schon urkundlich vorliegenden Berührungen.

Unter der Peterskirche zu Rom befindet sich die Sacre Grotte, die Reste des von Constantin aufgeführten alten Gebäudes, aus mehreren langen und gewundenen Gallerieen bestehend mit Todtenurnen der Kaiser, Päpste und Heiligen. Das Musterbild aber einer maurerischen Meisterloge möchte die Kapelle unter der Kirche dell’ Orazione zu Rom bei dem Todtenfeste darbieten, welche bei dieser Gelegenheit schwarz ausgeschlagen ist; die Altäre sind mit jedem melancholischen Attribute ausgestattet, und nur düster mit wenigen Lampen erleuchtet; an den Wänden der Kapelle stehen Haufen von Todtenknochen nach ärchitektonischen Regeln aufgerichtet, und in der Mitte erhebt sich, von Cypressen umschattet, ein Katafalk. mit dem schauerlichen Bildnisse des Todes, während das Ganze mit Arabesken aus Gebeinen, in der Gestalt von Herzen, Sternen, Dreiecken u. s. w. eingefasst ist; einige Altäre hat man ganz aus Todtenknochen aufgerichtet, die Leuchter sind aus demselben Material gebildet und selbst das Gefäss, welches das Weihwasser enthält, ist ein Todtenschädel.1) Da die Bauleute einstens nicht allein katholisch, sondern selbst zum Theil wirkliche Klosterbrüder oder doch Laienbrüder waren, in den spätern Zeiten aber allgemein religiöse Bruderschaften mit der besondern Verpflichtung zum Todten- und Seelendienste bildeten, sind im vollsten geschichtlichen Sinne die Todtenfeiern der katholischen Kirche die Vorbilder des maurerischen Todtendienstes in der Meisterloge und Trauerloge, wie den Todtenfeiern der katholischen Kirche [53] wieder der ägyptisch-phönicische Adonisdienst zu Grunde liegt und vorausgeht. Aehnlich ist die maurerische Zeichensprache. besonders die Sprache der Hände und der Finger, nur ein schwacher Ueberrest der klösterlichen Zeichensprache, die einstens namentlich in Aegypten und Italien zu Hause war und theilweise noch heute es ebenso ist.1) Bei den Trappisten ist das eigentliche Hauptbeiligthum des Ordens die Höhle des heiligen Bernhard.2)

Die für die Geschichte des Christenthums und namentlich auch für die enttehende christliche Kunst so bedeutungsvollen römischen Katakomben3) waren christliche Felsengräber und Felsenkirchen, Todtenkirchen, Krypten und im Noth- und Unglücksfalle selbst Wohnungen. Bei dem Aufsuchen und Einrichten dieser Katakomben schwebten gewiss Erinnerungen an die ähnlichen Todtenstätten Aegyptens, Carthagos und anderer Orte vor. Hunderttausende von kreuzweis über einander gelegten Mumien soll z. B. die Grotte von Samum enthalten.4) Auch die alten Römer schon bestatteten ihre Todten, die Aschenkrüge, zum Theil in Felsenhöhlen oder unterirdischen Kammern.5) Aehnliche Katakomben wie zu Rom, jedoch vermuthlich aus ältern Zeiten stammend, finden sich auch zu Neapel, zu Syracus, zu Athen, auf den canarischen Inseln und anderwärts;6) die jüngsten solcher Katakomben sind wahrscheinlich diejenigen von Paris. Nach einer isländischen Sage bestand im Mittelalter in Deutschland oder zu Paris eine Schule der schwarzen Kunst, welche in einem unterirdischen, fenster- und lichtlosen Gemache gehalten wurde und worin die Schüler je nach Umständen 3 – 7 Jahre bleiben und lernen mussten.7) Die ägyptischen Felsengräber bei Theben8) treten mit den römi- [54] schen Katakomben noch dadurch in eine ganz besondere Beziehung, dass auch sie während des 4ten Jahrhunderts zahlreichen christlichen Einsiedlern zum Wohnorte dienten, wie diese sog. thebaische Wüste auch jetzt noch in ähnlicher Weise von mehreren hundert Arabern bewohnt wird. Fast gleichzeitig findet man demnach in einer höchstmerkwürdigen Uebereinstimmung die buddhistischen und brahmanischen frommen Einsiedler in Vorderindien, die christlichen in Aegypten und in Italien in dunkelen Felsenhöhlen und Felsengrotten, in Felsentempeln und Felsenwohnungen. Ein Auswuchs und Nebenzweig des gottgefälligen Lebens in den Felsen sind die sog. Styliten oder Säulenheiligen, welche sich auf hohe steinerne Säulen zurückzogen und darauf lange Jahre verweilten. Der Stifter der Styliten-Sekte, der fanatische Säulenheilige Sisanites, Sohn eines syrischen Hirten, soll 37 Jahre in heiliger Beschauung auf fünf Säulen von steigender Höhe zugebracht haben. Er starb um das J. 461. Die letzte Säule, die er bewohnte, war 40 Ellen hoch. 700 Jahre lang gab es Menschen, welche diese Lebensart nachahmten und Sancti columnares (Säulenheilige) hiessen. Selbst in Deutschland, im Trierschen, versuchte man Luftklöster anzulegen, aber die Bischöfe widersetzten sich der gefahrvollen Unternehmung.1) Auch in der Schweiz werden deutliche Spuren des frommen Einsiedlerlebens in den Felsen getroffen, z. B. bei Solothurn und beim Uebergange über die Gemmi von Lenk aus. – Nach Pyl, die griechischen Rundbauten, S. 56, würde das Wort [...] gleichbedeutend mit Höhle sein und namentlich wäre das Gortynische Höhlenlabyrinth auf Kreta der dortigen Höhle gleichzustellen, in welcher Zeus geboren sein sollte.

Die schlüsseltragenden oder die eröffnenden und beschliessenden Gottheiten, wie Osiris und Isis bei den Aegyptern, – Hades, Pluto und Hekate,2) Athene bei den Griechen, Janus und Diana, Jana bei den Römern,3) oder [55] der Schlüssel der Lichtgötter als Symbol der Herrschaft über Tag und Nacht, Aufgang und Niedergang, Ober- und Unterwelt, Himmel und Erde möchten den Phöniciern, den den Tubalkain oder Telchinen, d. h. den Ursemiten angehören und von ihnen zunächst und am frühesten auf die Aegypter übergegangen sein. Ganz ursprünglich ist dieser Schlüssel nur der Blitz, der Stab, womit die Gewitterwolken geschlagen und geöffnet werden, damit ihnen der befruchtende Regen entströme; daher berührt sich der Schlüssel in seiner frühesten oder ältesten Gestalt so innig mit dem Stabe, – ist nur ein Stab mit einer Krümmung, mit einem Haken oben, wie denselben namentlich Osiris gleichsam als Scepter in der Hand hält, und wie wir ihn noch heute bei den Schlossern sehen können. Auch der indische Ganeça, wörtlich der Herr der Zahlen, ein Sohn des Çiwa und der Parvadi oder der Sonne und des Mondes, welcher allgemein mit dem römischen Janus verglichen wird, trägt häufig einen Hakenschlüssel, – einen Schlüssel mit einem umgebogenen Haken, um die hölzernen Riegel an den Thüren aufzuheben, welche anfänglich allein das Thürschloss bildeten.1) Als Gott oder Erfinder der Schreibkunst und der Wissenschaft tritt jedoch Ganeça auch dem ägyptischen Thot-Hermes zur Seite. Der Stab des Moses, der Schlüssel des Petrus und der Krummstab des Papstes sind ursprünglich ganz gleichbedeutend und derselbe jüdisch-christliche Nachklang des asiatischen Blitzsymboles, welches auch der griechische Zeus und der indische Wischnu als Flammenrad hält. Der Stab als blosser Wander- und Hirtenstab ist kein Lichtsymbol, sondern das ursprünglichste und dem Hirtenleben entlehnte Attribut Gottes, der Priester und der Fürsten als himmlischer und irdischer Fürsten der Völker; diesem Hirtenstabe reiht sich das heilige Zelt der Juden mit dem Zelt- oder Tempelvorhange, – das Tabernakel der katholischen Kirchen, der Altarvorhang der Maurerlogen u. s. w. an. Auch rechnet Böttiger, Kunstmythologie, I. S. 94, den krummen Massstab (lithuus) der etruskischen Auguren dahin. Wennzwei [56] Schlüssel als Symbol oder Attribut der Gottheiten vorkommen, ist es nur eine stärkere Betonung oder Hervorhebung des ewigen Wechsels und Umschwungs von Tag und Nacht, Sonne und Mond, Sommer und Winter, – der Tages- und der Jahreszeiten. Die zwei Schlüssel sind die zwei Säulen der Tempel, welche zu Tyrus abwechselnd während des Tages und der Nacht leuchteten, – die zwei Gesichter der Götter und besonders des Janus, – die zwei Zwillingsbrüder oder Dioskuren als die Sterne des Abends und Morgens, – der Tagesgott mit seiner nächtlichen Schwester, die Latonenkinder Apollo und Artemis, – das zweischneidige Schwert der Götter, wie z. B. des Tyr, Sonne und Mond, die zwei grossen Lichter oder Leuchten des Tages und der Nacht, Osiris und Isis, Helios und Selene (Helene), Bel und Bela u. s. w.1) Gleich dem Schlüssel ist auch die Harpe (des Kronos) ein Licht- und Blitzsymbol und die Entmannung des Ouranos wohl kaum etwas Anderes als die Bezwingung und Eröffnung der Gewitterwolke (das mare apertum); der niederfallende Samen des Ouranos ist der Regen. Janus ist zugleich der italische Melkart der Phönicier und der Herakles der Griechen, – der Gott der 12 Monate und Arbeiten des Jahres, und die Keule des Herakles ist gleichfalls ein Symbol des allesüberwindenden Blitzes. In der Offenbarung Johannis, I. 18 , sagt der leuchtende Sonnengott Christus, welcher in seiner rechten Hand 7 Sterne trägt und aus dessen Mund ein scharfes zweischneidiges Schwert geht: „Ich habe die Schlüssel der Hölle und des Todes ( [...]).“ Der Doppelkopf des Janus pater, Jovis pater, möchte von den Aegyptern ausgegangen und aus der ägyptischen Symbolik den italienischen Küstenbewohnern von den Phöniciern zugeführt worden sein. Das zweischneidige Schwert Christi und Johannis könnte nur eine andere Gestalt, die Umgestaltung der zwei Gesichter der ägyptischen Götter im Jehovacultus und im Christenthum sein. Als Gründer der hundertthorigen Stadt Theben steht Osiris auch gleich dem Janus als dem Gotte der Thüren und der Pforten (janua) [57] oder Januarius. Ebenso reihen sich die Doppelhermen oder Hermathenen, d. h. die Doppelköpfe des Hermes und seiner Gattin Athene an.1) Die in ganz Flandern und Brabant sich findenden Fechtergesellschaften, welche den heil. Michael zum Schutzpatron, haben und dessen zweischneidiges Schwert verehren,2) sind jedenfalls heidnisch-römischen oder heidnisch-germanischen Ursprungs und der Verehrung einer Lichtgottheit geweiht. Das Schwert kann das Schwert des Mithra, nach Andern des Mars sein und seine Streiter sind die Genossen; oder es ist das Schwert das Symbol des Sahsnôt, wozu sich Wolf neigt. Der Stab, welchen die kymrischen Barden in der Bardenversammlung trugen, kann auch nur ein Lichtsymbol gewesen sein und steht in seiner symbolischen Bedeutung dem maurerischen Schwerte zur Seite. In den eleusinischen Mysterien wurde den Eingeweihten zum Symbole des zu beachtenden Stillschweigens ein Schlüssel auf den Mund gedrückt, der Mund geschlossen.3) Nach der Legende hatten Demeter und Kore ihren Dienern den Eumolpiden, selbst mit goldenen Schlüsseln den Mund oeschlossen. Der tropische Ausdruck, Jemandem den Mund schliessen, wäre somit dem Mysteriendienste entlehnt. Auf einem Steine des Stossischen Musei wird zufolge Winckelmann, Allegorie, S. 47, die Liebe. dargestellt mit einem Gebunde Schlüssel in der Hand nach Euripides als Herr des Sehlafgemachs der Venus; in dieser Gestalt hiess die Liebe [...], Claviger. – Nach einer Sage bei Grimm, deutsche Sagen, I. S. 235, wird einst die im Soester Berge verfluchte Jungfrau ein fremder Edelmann erlösen und mit einem feurigen Schlüssel den bei ihr befindlichen, von einem schwarzen Hunde bewachten Kasten mit dem Gelde eröffnen. Einen Schlüssel in der Rechten trägt auch die bei Wieseler, Denkmäler der alten Kunst, II. (Göttingen 1860) Nr. 967, als Aeon bezeichnete, nach Lajard aber für Mithras zu haltende Menschengestalt mit Löwen- [58] gesicht, geflügelt, von einer Schlange umwunden, deren Kopf gerade über der Mitte des Gesichtes liegt, mit einem Blitz mitten auf der Brust und mit einer Fackel, sowie mit einem Scepter oder Massstabe in der linken Hand; zu den Füssen rechts ein Hammer und eine Zange, links ein Caduceus, ein Hahn und ein Pinienapfel. Nach der auf der Figur befindlichen Inschrift wurde dieselbe im Jahr 190 nach Chr. geweiht. – Auf einer Broncemünze von Thessalonike trägt ein makedonischer Kabeiros in der Rechten einen Schlüssel und in der Linken einen Hammer.1) – Der Hahn ist oben dem Asklepios wohl als dem Verkündiger des wiedererstehenden Morgens, der Wiedergenesung, des Telesphoros beigegeben,2) wie auch der der Kybele geheiligte Hahn3) blos die ewig wieder sich verjüngende Kraft der Mutter Erde andeuten soll und eben darauf auch der von zwei Schlangen getragene goldene Ring zu beziehen ist, welchen der verschnittene Erzpriester der Kybele, Archigallus, bei Wieseler, II. Nr. 817, um den Hals trägt. Derselbe Priester trägt auf der Brust einen Schild mit dem Bilde des Atys, welcher zum Zeichen des in den Mysterien der Kybele zu beobachtenden Stillschweigens die rechte Hand auf den untern Theil des Gesichtes gelegt hat, gewissermassen in dem maurerischen Halszeichen steht. Plutarch gedenkt eines Apollo mit einem Hahnen auf der Hand, die Sonne anzuzeigen, deren Aufgang der Hahn meldet.4) Auch neben dem Mercur steht zuweilen ein Hahn, welchen Lucian auf die Vielredenheit deutet.5) Auf dem Schilde einer Statue des Idomeneus, Königs zu Kreta, und auf Münzen. der Stadt Carystus bezeichnete der Hahn die Sonne. – Nach Paulin, voyage aux Indes orientales, II. S. 273, wird bei den Indern der Gott Chani oder Dchani, welcher von ihm dem Saturn verglichen wird, auf einem Hahne, „symbole du temps auquel préside ce dieu,“ [59] reitend dargestellt. – Auf dem Schnellerts in Hessendarmstadt kräht ein geisterhafter Hahn.1) Wenn am Morgen der Hahn kräht, verschwinden die Spukgeister und Hexen,2) endet die Gewalt der bösen Finsterniss und es herrscht wieder das siegreiche Licht. Zu Frankfurt a. M. auf der Sachsenhauser Brücke steht ein goldener Hahn zum Wahrzeichen, dass der Baumeister der Brücke den Teufel, welcher für ihn in der Nacht hatte die Brücke vollenden müssen, und sich dafür das erste darüber gehende lebende Wesen zum Lohne ausbedungen hatte, durch einen vor sich hergetriebenen Hahn überlistete.3) Eine ähnliche Sage wird von der Erbauung der Reusbrücke erzählt, nur wird hier der Teufel durch eine Gemse betrogen.4) Diese Teufelssagen erinnern an die isländische Sage bei Maurer, isländische Volkssagen, S. 117, von dem Zauberer Thorleifr, welcher sich dem Teufel unter der Bedingung ergeben hatte, dass er ihm zuvor noch drei Wünsche währe; durch diese bannte er den Teufel in einen Sack und prügelte ihn durch, bis er davon fuhr. – In Böhmen hatte der als Jüngling dargestellte St. Veit in der Regel einen Hahn neben sich und das böhmische Landvolk brachte bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts dem Heiligen an seinem Gedächtnisstage (15. Juni) in dem Dome zu Prag einen Hahn dar. Auch dem böhmischen Swantewit (nach Stöber, Sagen des Elsasses, St. Gallen 1858, S. 245 vergl. mit S. 259, das heilige Licht) soll der Hahn heilig gewesen sein. Der heilende St. Veit könnte eine Umgestaltung des Heilgottes Asklepios sein und der Hahn, welcher sich zugleich mit dem eröffnenden Schlüssel berührt, der Heilschlange gleichstehen. Im untern Elsass zu Hürtigheim werden dem h. Veit noch jetzt schwarze Hennen geopfert, damit die Kinder von den Gichtern befreiet werden.5) Im Dunzenbruch, d. h. auf den diesen Waldhügel bedeckenden Wurzelstöcken alter [60] Eichen wurde früher als eine Opfergabe auch eine Henne mit ihrer Brut niedergelegt.1) Stirbt im Elsass auf dem Lande ein Huhn, soll man dafür Gott danken, weil das Huhn an der Stelle oder als Opfer eines Hausgenossen stirbt. – Am Versöhnungstage schlachtete bei den Juden der Mann einen Hahn, die Frau eine weisse Henne; eine schwangere Frau opferte wegen des erwarteten Kindes, dessen Geschlecht sie nicht kannte, einen Hahn und eine Henne; diese Opfer heissen im Talmud Cappóro, d. i. Versöhnung, und auf sie gingen von den Opfernden die Sünden und alle übrigen Uebel über; wer weder Hahn noch Henne opfern konnte, schenkte einem Christenbettler einige Pfennige.2) – In Malabar werden der Bhagavadi, der Gemahlin des Çiwa und auch Mondsgöttin (nach Paulin Hekate), beim Eingange des Tempels Hähne geopfert und mit deren Blut die Thürflügel der Tempelpforten besprengt.3) – Die Helden im Walhalla werden jeden Morgen durch einen Hahn mit goldenem Kamine geweckt. In der Wöluspa Str. 25 (nach Bunsen, Gott in der Natur, III. S. 494) heisst es:

Den Göttern gellend sang Gullinkampi,
Weckte die Helden beim Heervater:
Unter der Erde singt ein Anderer,
Der schwarzrothe Hahn in den Sälen Hels.

Auf Island heisst noch heute eine Pflanze, Tringa lobata, Odins Hahn. In der deutschen Mythologie ist der rothe Hahn ein Symbol des Blitzes und der Blitz- und Gewittergottheiten. Nach vielen Sagen fährt der Hausgeist in Gestalt eines rothen Hahns, oder auch eines feurigen Drachens oder eines glühenden Baumstammes durch den Schornstein in die Häuser, um seinen Lieblingen oder Herren Geld, Korn, Milch u. s. w. zuzutragen.4) Der noch heute beim Volke gebräuchliche Ausdruck, Jemandem den rothen Hahn auf das Haus setzen, anstatt das Haus [61] anzünden bezeichnete wohl ursprünglich das Einschlagen des Blitzes und den daher entstandenen Brand, – In einem auf dem Rohracker bei Westhofen im Elsass wegen seines gottlosen Lebens versunkenen Kloster hört man noch den Hahn krähen,1) wo also der Hahn als unterweltliches Thier und Symbol, als Verkünder des letzten Gerichtes erscheint. In Wolf’s Zeitschrift, I. S. 138, Anm. 17, hat Rochholz auch Einiges über den Hahn der Volkssage zusammengestellt, ohne jedoch tiefer einzutreten. Rochholz macht aufmerksam auf die Wortverwandtschaft zwischen Goggel, Güggel und [...]. Zufolge Kuhn, Märkische Sagen, S. 376, erkennt man die Hexen, wenn man das erstgelegte Ei einer schwarzen Henne in der Tasche trägt. Nach der elsässischen Sage (bei Stöber, S. 283) erkennt man die Hexen, wenn man die Leute in der Kirche durch ein in der Charfreitagsnacht gelegtes Ei betrachtet. – Persephone oder Kora neben Hades, oder Dionysos auf einem Terrakottenrelief im königl. Museum zu Neapel2) hält auf ihrer Rechten einen Hahn, bei der Persephone zwar ein seltenes, aber durch Porphyrios de abstin. IV. 16. bezeugtes Attribut. Ein Hahn erscheint auch auf einem Streifen um den Leib der Marmorgruppe der Hekate in der Bruckenthal’schen Sammlung zu Hermannstadt.3)

Wie weit und vielfach sich die Verbreitung des ägyptischen Glaubens ausdehne , ist an den Mandäern oder Johannischristen, welche später noch weiter berührt werden werden, ersichtlich. Nach ihrem, hierin offenbar ägyptischen Glauben, gemengt mit dem parsischen, sitzt der Vater der Engel, welcher auch der Alte, der Verborgene, der Wächter, genannt wird, an der äussersten Grenze der Lichtwelten bei dem grossen Thore zu den niedern und untern Regionen, haltend in der Hand die Wage, um darauf die Thaten der abgeschiedenen Geister, welche dahin gelangen, abzuwägen und diese je nach dem Ergebniss der Abwägung zurückzuschicken oder in den Him- [62] mel einzulassen.1) Der hier erscheinende Todtenrichter ist Osiris. In einzelnen deutschen Volkssagen werden nach dem Tode die guten und die bösen Thaten des Verstorbenen zwischen einem Engel, z. B. dem Erzengel Michael, und dem Satan abgewogen.2) Zu Bamberg ist auf Kaiser Heinrichs Grab die Gerechtigkeit mit einer Wagschale in der Hand eingehauen. Es gehet hierüber ein altes Gerücht, dass, sobald das Zünglein an der Wage ins Gleiche komme, die Welt untergehen werde.3)

Auf einem herculanischen Gemälde, abgebildet bei Böttiger im zweiten Bande seiner kleinen Schriften, Taf. IV vergl. mit S. 210 ff., hat auch der Isispriester zwei Diakone oder Pastophoren, welche bei der Emporhebung und Vorzeigung des heiligen (Nil-) Wassers in ähnlicher Weise mit zwei Sistren dreimal klapperten, wie die katholischen Messdiener bei der feierlichen Emporhebung des Kelches mir dem Weine als dem Symbole des Blutes Christi, oder bei der segnenden Darbietung des Brodes als des symbolischen Leibes Christi dreimal schellen, worauf die niedergebeugte Gemeinde sich dreimal bekreuzet und dreimal reuevoll an die Brust schlägt. Das Wasser (Osiris als der befruchtende Nil) war den Aegyptern das Symbol alles leiblichen und auch ewigen Lebens,4) wie Christus in der Gestalt des Weines und des Brodes den Christen das Symbol des geistigen und ewigen, des himmlischen Lebens ist. Es kann gar nicht in Zweifel gezogen werden, dass das Sanctissimum und besonders der heilige Kelch oder Gral der Katholiken nur eine Nachbildung des heiligen Wasserkruges, des heiligen Kruges mit dem Nilwasser, des Isiscultus sei. Auch umfasste der Isispriester das heilige Wassergefäss nicht mit blossen, sondern in ähnlich durch feine (weisse) Leinwand, durch einen weissen Ueberwurf (piviale) verhüllten Händen, wie der katholische Priester den h. Kelch, die Monstranz umfasst und vorzeigt. Das heilige Wassergefäss (Hydrium, [...]) hatte nach Hora- [63] pollo die Gestalt eines Herzens bei den Aegyptern, weil der Nil für das Land Aegypten war, was das Herz mit dem von ihm ausströmenden Blute für den Körper ist, der Verleiher alles Lebens.1) Auch bei der Aufnahme in die britischen oder keltischen Mysterien wurde dem Neuaufgenommenen ein Mischtrank ( [...]) gereicht.2) Wie in den Handwerksgebräuchen so vieles Kirchliche mehr oder weniger versteckt nachgebildet ist, z. B. die Weihe des Gesellen oft eine Art Taufe sein soll, ist der Zunftbecher, der Willkomm ähnlich zum heiligen Becher der Zünfte geworden, der auch nur feierlich und mit rein verhüllten Händen angefasst werden durfte. – Die doppelte Gestalt oder das doppelte Symbol des Weines und des Brodes als des Symboles der Wiederauferstehung ist den Mithramysterien von den Christen entlehnt worden,3) wie dieses mit Ausdehnung zugleich auf die Beichte oder das Bekenntniss der Sünden schon Volney, ruines, Paris 1792, S. 149, nach Tertullian de praesc. cap. 40, behauptet hatte. Die Beichte möchte jedoch mit so manchem Andern buddhistischen Ursprungs sein. – Sehr anführungswerth aber ist, dass auch bei dem Gesellenmachen der Seiler am Schlusse der Handlung dem neuen Gesellen Brod (ein eigens zubereitetes feines Gebäck) und etwas Salz, bei andern Handwerkern nur Brod, das sog. Gesellenbrod verabreicht wurde, was Stock, Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker, Magdeburg 1844, S. 30, gewiss unrichtig als ein Symbol der Armuth deutet.

Die Worte: [...], womit nach der allgemein angenommenen Ansicht von Meursius in den Eleusinien die Eingeweihten entlassen wurden, sind wohl eine uralte orientalische oder ägyptische Mysterienformel. Die Brahmanen sollen nach Wilford die gottesdienstlichen Versammlungen mit den Worten oder der Formel schliessen: Cansita – Om – Pacsha.4) Rinck, Religion der Hellenen, II. S. 375, [64] will die Worte aus dem Hebräischen erklären als: „Kein Falsch sei in dir.“ Kant, zum ewigen Frieden, Königsberg, 1795, S. 44 Anm., will die Worte aus dem Tübetanischen ableiten und glaubt, sie bedeuten wohl das heilige (Konx), selige (0m) und weise (Pax), durch die Welt überall hin verbreitete höchste Wesen (die personificirte Natur). Die Formel soll durch den alten Seidenhandel mit China überTübet dem Abendlande überbracht worden sein. Die Schlussformel des katholischen Priesters: „Ite, missa est,“ ist gleichfalls eine Erklärung. – Volney, a. a. O., S. 262, betrachtet das katholische Dominus Vobiscum als die wörtliche Uebersetzung der eleusinischen Aufnahmsformel.

Um bei ihrer Ankunft im jenseitigen Reich den Trank des Vergessens und der Unsterblichkeit, des ewigen Lebenswassers trinken zu können, trugen bei den Aegyptern daher die Mumien auf den Brustbinden Becher zum Schöpfen des Wassers angemalt,1) ähnlich wie man den Todten auch das Fährgeld mitgab. Gewiss in Nachahmung der diesfälligen ägyptischen Vorstellungen und Bilder wird auch bei den Römern, z. B. auf dem neuerlich veröffentlichten Gemälde der Apotheose des Titus, den im Todtenreich Ankommenden aus vollen Trinkhörnern der Unsterblichkeitstrank dargereicht.2) Nach Apuleius Met. 6 hat Psyche zwei Brode in den Händen und zwei Münzen in dem Munde, das eine Stück zum Einlass, das andere zur Rückkehr.

Einen höchst merkwürdigen Nachklang des alten orientalischen dualistischen Licht- und Sonnenglaubens findet man auch noch in einem geistlichen Schauspiele des 15. Jahrhunderts. Da erzählt unter den drei Königen, welche nach Jerusalem gekommen waren, um dem neugeborenen Christus nachzuforschen, Kaspar: er habe auf seinem Hofe einen Strausss, welcher zwei Eier ausgebrütet, aus dem einen sprang ein Löwe, aus dem andern ein Lamm.3) Der Volksglaube auf Island legt [65] der Sonne das Gesicht der Eva und dem Monde dasjenige des Adam bei, macht also Sonne und Mond zugleich zu den Symbolen der Urmenschheit.1) Derselbe symbolische Gedanke wird durch die göttlichen Mannweiber bei den Indern, z. B. in dem Bilde des Çiwa und seiner Gemahlin Parbutti in dem Grottentempel zu Elephanta2), und bei den Griechen ausgedrückt; es ist das Symbol der Vereinigung zwischen der zeugenden kosmischen oder himmlischen und empfangenden irdischen Kraft, zwischen Himmel und Erde. Castor und Pollux, deren zwei eherne Bildsäulen vor dem Hafen zu Samothrace standen,3) deuten nur auf den zeitlichen Gegensatz, auf Tag und Nacht und Sommer und Winter. Vor manchen indischen Tempeln, z. B. vor demjenigen zu Tirupalor, wird das Symbol durch zwei kolossale Kühe ausgedrückt.4) Vor einem Felsentempel auf der Insel Salsette stehen zwei massive Säulen.5) Anstatt zweier Kühe erscheinen bei den Indern und bei den Aegyptern ein Stier (Osiris, Çiwa, Dionysos, Jakchos) und eine Kuh (Isis. Bhawâni. Ichani, Jo), welche nach Paulin, I. S. 36, bei den Malabaren ama oder tala (die Mutter) und appen, appa genannt werden sollen und woher der ägyptische Apis benannt sein könnte, was indessen nicht glaublich sein dürfte. Wie bei den spätern Aegyptern das irdische Königspaar als die sichtbaren Vertreter, als die menschgewordenen Kinder des Sonnengottes Osiris und der Mondsgöttin Isis gelten und namentlich Cleopatra und Antonius sich in der Malerei und Plastik als Isis, Selene und Osiris, Dionysos haben darstellen lassen, ebenso vertraten im peruanischen Reiche der Inka’s der König und die Königin die Sonne und den Mond, beherrschten den Tag und die Nacht und erhielten im Sonnen- und Mondtempel ihren Sitz.6) Die Araucanas-Indianer in Chili nennen sich Ilijos del Sol, Kinder der Sonne, und ver- [66] ehren Sonne und Mond als das Licht des Tages und der Nacht. Der Tod ist ihnen blos ein langer, nicht zu fürchtender Schlaf, während dessen der Schlafende in ein glücklicheres Land jenseits des Meeres versetzt wird. Mehrere geeignete Geräthschaften werden daher auch mit dem Verstorbenen in dem Glauben begraben, dass er sie im künftigen Leben wieder gebrauchen werde. Bevor sie essen oder trinken, tauchen sie den Zeigefinger dreimal in das Gefäss und spritzen ihn dreimal über das gegen die Sonne gesenkte Haupt aus.1) Lassen, IV. S. 710 und 749 ff., hält es auch für möglich, dass sich der Buddhismus von China aus nach Mexiko verbreitet und diesem Lande die erste Bildung gebracht habe; höchst wahrscheinlich erscheint es ihm (S. 754), dass die Bevölkerung Amerika’s über Kamschatka und die Beringsstrasse aus Asien eingewandert sei. F. Hermes, über die Natur der amerikanischen Indianerspraehen, in Herrig’s Archiv für das Studium der neueren Sprachen und Literaturen, XXIX s. 231 ff., hat aus der Sprachbildung, aus dem in sämmtlichen amerikanischen Indianersprachen geübten System der Einverleibung, wie es zuerst W. v. Humboldt und dann Steinthal genannt haben, die Urverwandtschaft des amerikanisehen Sprachstammes mit dem hochasiatischen und insbesondere mit dem mongolisch-tartarischen zu begründen gesucht. In Uebereinstimmung mit unsern, Symbolik, I. S. 276, geäusserten Ansichten fragt A. v. Humboldt, Ansichten der Natur, I. (Stuttgart und Tübingen 1849), S. 21 und 22: „Sollte vielleicht, als das lang erschütterte Reich der Hiognu (Türken, nicht Hunnen oder Finnen) zerfiel, das Fortwälzen dieses mächtigen Stromes auch im Nordosten von China und Korea Völkerzüge veranlasst haben, bei denen gebildete Asiaten in den neuen Continent übergingen?“ Die Azteken, welche um das Jahr 1160 aus dem unbekannten Lande Aztlan (in Asien?) nach Anahuac in Nordamerika einbrachen, hatten z. B. künstlich bemaltes irdenes Geschirr, mit dessen Scherben die ganze Ebene des räthselhaften alten Azteken-Palastes am californischen Meerbusen bedeckt ist (Humb. I. S. 205). Eine [67] auffallende und kaum erklärliche Erscheinung bleibt es dagegen, dass den alten amerikanischen Völkern bis zur Ankunft der Europäer in Amerika das Hirtenleben mit der Viehzucht, der Zucht der Hausthiere, sowie das Mehl aus schmalährigen Grasfrüchten (Hordaceen und Avenaceen) und Milchnahrung im Ganzen ursprünglich unbekannt waren (Humb. I. S. 207 ff., 136, 130 und 72). Ein Negersklave des grossen Cortes war der Erste, welcher in Neu-Spanien Waizen baute und Humboldt sah im Franziskanerkloster zu Quito als Reliquie den irdenen Topf aufbewahrt, in welchem der erste Waizen enthalten gewesen, den der Franziskanermönch Jodoco Rici de Gante (aus Gent in Flandern) aussäete. Auf dem Topfe steht in altdeutschem Dialekte geschrieben: „wer aus mir trinkt, vergesse seines Gottes nicht.“ Dass die sog. Urbewohner Amerika’s aus dem Norden kamen, die gemässigte nordische Temperatur liebten, beweiset der Umstand besonders, dass man in ganz Mexiko und Peru die Spuren einer grossen Menschenkultur nur auf den hohen Gebirgsebenen findet (Humb. I. S. 211). Dass die westlichen Völker des neuen Continents lange vor Ankunft der Spanier in Verkehr mit Ost-Asien gestanden, glaubt Rumboldt in seinem Werke über die Monumente amerikanischer Urvölker durch Vergleichung des mexikanischen und tübetanisch-japanischen Kalenderwesens, der wohl orientirten Treppenpyramiden und der uralten Mythen von den vier Zeitaltern oder Weltzerstörungen, sowie von Verbreitung des Menschengeschlechts nach einer Ueberschwemmung wahrscheinlich gemacht zu haben. Die seitdem aufgefundenen wundersamen Bildwerke in den Ruinen von Guatimala und Yacatan, fast im indischen Style, haben diese Ansichten noch mehr bestätigt. Auch wirft Humboldt bei Gelegenheit der Besprechung der in Felsen gegrabenen symbolischen Bilder, kolossalen Figuren von Crocodilen, Tigern, Hausgeräth, Mond- und Sonnenzeiehen im Innern von Südamerika (l. S. 238), welche Bildersäulen sich über eine Fläche von 12,000 Quadratmeilen (nach der Rechnung von 15 Meilen auf einen Grad) ausbreiten und die Bassins von Corentyn, Essequibo und Orinoco umfassen, zuletzt die Frage auf: „Stammen die grossäugigen, weisslichen Menschen an der [68] Nordwestkügte Amerika’s, deren Marchand unter 54° und 58° Breite erwähnt, von den Usün in Innerasien, einer alano-gothischen Race, ab?“ – – In einer Grasflur bei Uruana in Guyana liegt ein isolirter Granitfels, in welchem in der Höhe von 80’ Bilder der Sonne, des Mondes und mannichfaltiger Thiere, besonders von Crocodilen und Boaschlangen, fast reihenweise eingegraben sind. In eben dieser wunderbaren Lage befinden sich die hieroglyphischen Steinzüge von Uruana und Encamarada (Humb. I. S. 271). Einst sollen die Wasser bis zu jenen Höhen gestanden und die Bilder von den Schiffern eingegraben worden sein. – Auch schon Kant, zerstreute Aufsätze, Frankfurt und Leipzig 1793, S. 86, hatte behauptet, dass Amerika nur aus dem Nordosten von Asien seine Bewohner habe erhalten können. Zu ähnlichen Ansichten bekennt sich Berchtold-Beaupré, Isis on l’Initiation maçonnique, Fribourg en Suisse 1859, S. 319 ff. Unter den berühmten alten Bauten auf der Halbinsel Yucatan finden sich sogar gewölbartige Constructionen bei Kabah, ja in den Ruinen von Labnah gekuppelte Säulen, in den von Zayi Säulen von fast korinthischer Ordnung und in denen von Chichen grosse ornamentirte Pilaster (Humb. I. S. 213). Gewölbte Blenden finden sich auch in dem Palaste des Inca Atahuallpa in dem Hochland von Caxamarca in Südamerika (Humb. II. S. 349). –

Die älteste heilige Schrift, Hieroglyphik, möchten gleichfalls die ägyptischen Priester in ihrer ursprünglichen Bilderschrift besitzen; die Bilderschrift ist die anfängliche und deshalb auch die heilige und heiligste, wie es sich gleichmässig mit dem heiligen Worte, Kleide u. s. w. verhält. Die Buchstabenschrift bildet sich erst im Verlaufe der Zeiten als eine stets wachsende Abkürzung der schwerfälligen Bilderschrift, – bei den Aegyptern als die hieratische und demotische, sobald die Schreibkunst bei den Priestern und bei dem Volke aufkommt und sich ausdehnt; die alte Bilderschrift bleibt im Ganzen nur als die monumentale übrig, jedoch mit bedeutenden Ansätzen und Anfängen der rein phonetischen Buchstabenschrift. Die Bilderschrift ist theils reine und wirkliche Bilderschrift bei den körperlichen und abbildbaren Gegenständen der [69] Natur und des Lebens, theils eine blos symbolische und allegorische bei allen blossen Begriffen, unkörperlichen oder blos geistigen Dingen. Die ägytischen Priester sind deshalb nicht allein die Erfinder der Bilderschrift, sondern auch der Symbolik und der Allegorie, wie dieses die Griechen ausdrücklich an- und zugeben.1) Winckelmann nennt daher die Allegorie (die Symbolik) die heilige Sprache der Aegypter, wie sie auch die heilige, den Aegyptern entlehnte Sprache der Bauhütten, der Maurer zu nennen sein möchte. Ganz unbestreitbar gehört die astronomische und architektonisehe, geometrische und mathematische Symbolik den Aegyptern an, welche von den Aegyptern empfangen zu haben die Griechen gerne eingestanden und wir gerne oder ungerne werden eingestehen müssen. Die Symbolik im engsten und ursprünglichsten griechischen Sinne ist die Lehre von den Zeichen ( [...]), woran d. h. durch deren Zusammenpassen ( [...]) sich die Gastfreunde, die Brüder, die Innungs- und Zunftgenossen erkennen, – die die Gastfreundschaft, brüderliche und genossenschaftliche Aufnahme und Unterstützung zu fordern berechtigen und zu geben verpflichten. Das diesfällige griechische Hauptsymbol, Haupterkennungszeichen war ein in zwei Theile gebrochener und durch vollkommenes Zusammenpassen zu prüfender und zu bewährender Ring,2) welcher vermuthlich von den Aegyptern sich ableitet und im weitern und wahren symbolischen Sinne nur der Ring der Ewigkeit, der ewigen Liebe und Treue ist. Der Ring ist daher auch das uralte und besonders ägyptische, auch keltische Mysteriensymbol des Verschlossen- und Geheimseins, des Verbunden- und Gebundenseins, der umschliessenden Ringkette. Nach einer Sage bei Grimm, deutsche Sagen, II. S. 73, würde die in so vielen deutschen Sagen erwähnte Sitte des Ringbrechens, besonders unter Eheleuten, schon unter den Merowingern bei den Franken bekannt gewesen sein. Der gebrochene Ring ist jedoch [70] dabei gewiss nur der symbolische Anfangsgedanke, der wegen seiner Unbequemlichkeit und wegen der Gefahr des Verlustes, womit er die zwei einzelnen Ringstücke bedrohte, bald verlassen und entweder durch gleiche und gleichbezeichnete Ringe oder durch andere hörbare (Worte und Schläge), sichtbare (Zeichen besonders mit den Händen und Fingern, Füssen u. s. w.) und fühlbare (Griffe) Erkennungszeichen ersetzt wurde. Auch diese Symbolik im weitern Sinn, eine Erfindung und ein Bedürfniss aller Mysterien oder engern Verbindungen, stammt aus Aegypten, als dem Vaterlande der Mysterien, und wurde in demselben Verhältniss beschränkt und geschwächt, in dem die Mysterien der Priester selbst zurücktreten oder öffentlich werden mussten. In Symbole, in nur den Eingeweihten verständliche Zeichen und Bilder wurden auch alle Lehren eingekleidet, damit diese Lehren eben geheime seien und geheim bleiben; man könnte sagen, die symbolische Sprache ist die Geheimsprache, wie die Bilderschrift die Geheimschrift, denn auch die Symbole sind Bilder und deshalb die Symbolik und Hieroglyphik so innig verbunden. Dass und in welcher Gestalt die ägyptisch-griechische Symbolik nach dem Norden, nach Schweden gedrungen sei, ist ersichtlich aus Mohnike, altschwedische Balladen, Mährchen und Schwänke, Stuttgart 1836, S. 24, wornach im alten Schweden Trauungen und Ehen dadurch geschieden wurden, dass man ein Handtuch zwischen den Verlobten und Ehegatten zerschnitt und jedem Theile ein Stück gab. Schwestern bekräftigten ihre Verwandtschaft durch Zusammenpassen der gebrochenen halben Ringe:

Und die Braut hielt einen halben Ring,
Schön Anna die andere Hälfte.
Und zwei so liebe Schwestern waren sie,
Und die Ringe, sie liefen zusammen.1)

Die ägyptische Symbolik und Hieroglyphik mit den Fortbildungen und Bereicherungen, welche sie bei den Griechen und Römern empfangen hatte, – die ägyptische Geheimwissenschaft oder ägyptische Mysterienkunst wurde [71] daher zur nährenden und belehrenden Quelle für alle spätern geheimen Verbindungen, wie vorzüglich auch an den westphälischen Freigerichten zu ersehen ist. Die westphälischen Freischöppen hatten ein Nothwort (Reinir dor Feweri), Erkennungszeichen bei Tisch, drei geheime Alphabete, einen wirklichen Erkennungsgruss, ein Examen zur Erkennung der wirklichen Freischöppen u. s. w., namentlich aber die geheimen Buchstaben S.S. G.G., welche Strick, Stein, Gras, Grein bezeichneten, deren nähere Bedeutung man indessen nicht kennt.1) Diese Buchstaben erinnern lebhaft an die ähnlichen maurerisehen,2) wie in Uebereinstimmung mit den Maurern die Freischöppen ihre allgemeinen Versammlungen auch Capitel, gemeines Capitel nannten.3) N. Müller, Mithras, S. 8, sagt von jenen Buchstaben: „- die ältesten mythischen Gebilde heissen heilige Buchstaben, die älter sind als die Hieros Logos.“ – Im Vehmgerichte wurde der heimliche Schöffengruss ausgesprochen, indem der eintretende Schöfe seine rechte Hand erst auf seine linke Schulter, dann auf diejenige des andern Schöffen legte. Ferner waren den Vehmrichtern die Zahlen 12 und 7 bedeutungsvolle; zu einem vollkommenen Gerichte gehörten wenigstens 7 Richter (Wächter, Beiträge zur deutschen Gesch., Tübingen 1845, S. 181 ff.). Bei dem sog. Vollgerichte, d. h. bei dem letzten entscheidenden Urtheile der westphälischen Vehm- oder Freigerichte war es üblich, dass der das Gericht haltende Freigraf, der von dem Stuhlherrn4) belehnte Stuhlrichter, einen Strick über sich weg aus den Schranken des Gerichts warf, die Freischöppen ausspieen und des Verurtheilten Namen in das Blutbuch eingetragen wurde, worauf der Freigraf die Freischöffen bei ihrem Eide ermahnte und ihnen gebot, den Vervehmten, wo sie ihn fänden, am nächsten Baume aufzuhängen.5) Tausende [72] von Freischöffen waren durch ihren Eid verbunden, ein solches Strafurtheil zu vollziehen. Das Werfen des Strickes ist hier nichts anderes als das alte symbolische Brechen des Stabes, des Halmes und dessen Werfen nach den 4 Weltgegenden bei der Ausfällung des Todesurtheils.1) Nach Grimm wäre der gebrochene Stab dem Missethäter vor die Füsse geworfen worden zum Symbole, dass er nichts weiter zu hoffen habe und seines Lebens verzichte. Beim Vehmgerichte, bei welchem der Angeschuldigte in der Regel gar nicht anwesend war, kann der aus den Schranken des Gerichtes geworfene Strick nur die Bedeutung gehabt haben, dadurch den Verurtheilten dem Straf-Arme der Gerechtigkeit, – dem Stricke zu überantworten. – Die westphälischen Freigerichte wurden nach ihrem Ausdrucke auf rother Erde abgehalten und die Vehmrichter hiessen daher die Richter der rothen Erde.2) Durch die rothe Erde wird vermuthlich die durch die Morgensonne roth gefärbte Erde bezeichnet. Höchst verwandt mit den westphälischen Vehmgerichten sind, wenn gleich durch Zeit und Ort weit von einander getrennt, die Mysterienverbindungen oder Weihen bei den Negern in Congo.3) Zuletzt hat Bastian, ein Besuch in San Salvador, Bremen 1859, S. 82 und 83, über die Verhältnisse dieser wegen ihrer Macht an der ganzen Westküste Africas von Cameroon bis zum Gambia gefürchteten Mysterienverbindungen berichtet, wobei dem Berichterstatter aber dies jedenfalls unrichtig angegeben worden war, dass in Ambamba ein Jeder die Procedur der Wiedergeburt durchgemacht habe oder eingeweiht sei. Sind die weiteren Berichte von Bastian zuverlässig, dann hat die Mysterienverbindung im Innern des Buschlandes, d. h. im innern Africa einen geheimen Obern, der grosse Fetisch genannt, dessen Knochen bei seinem Tode von den Fetischpriestern, sorgfältig gesammelt werden, damit sie aufs Neue Fleisch und Blut gewinnen und wieder belebt werden. In West- [73] africa liegt gewissermassen die Polizei und die Gerechtigkeitspflege in den Händen der geheimen Verbindungen, welche dieselben im Namen ihres Fetisches ausüben. Die Wirksamkeit der durch den Egbo-Orden ausgeübten Polizei von Alt-Calabar hat zuweilen europäische Capitäne veranlasst, sich in die untern Grade aufnehmen zu lassen. Weithin gfürchtet war das Vehmgericht der Belli-Paaro im alten Quoja-Reich, das nur alle 25 Jahre neue Mitglieder zuliess, damit die Verbindung in der kommenden Generation fortlebe. Die vor dasselbe Geladenen wurden dicht verschleiert, denn ein schrecklicher Tod würde die Folge gewesen sein, sollten ihre uneingeweihten Augen die Geister geschauet haben, von denen sie dort umgeben waren. Wenn nach 3 Jahren langer Vorbereitungen, über deren Natur die schreckbarsten Gerüchte im Volke umliefen, der Neugeborne zum ersten Mal wieder aus dem dunkeln Walde zum Sonnenlichte emporstieg, und sich in den Figuren des Bellitanzes den Meistern als Bruder kundgegeben hatte, so durfte er fortan bei der „Rache des Bundes“ schwören und Niemand würde es gewagt haben, die von ihm aufgestellten Zeichen zu verletzen. Unter den Timmanchs erbitten sich Reisende von den Purrah ein sicheres Geleite, wie es unter den Bheels die Bhauts gewähren. In den republikanischen Colonien der Soasaos zittert Jeder bei dem Namen dieser geheimnissvollen Macht und noch hat Keiner ihre Gebote ungestraft verachtet. Auf offenem Marktplatze tritt ein maskirter Krieger an ihn heran und stösst ihm vor der Versammlung des Volkes das Messer in die Brust, denn die Worte: „Der Gross-Purrah (Grossmeister) sendet dir den Tod,“ lähmen jeden Widerstand.1)

An die rothe Erde, auf welcher die westphälischen Gerichte abgehalten werden, schliesst sich übrigens an §. 30 des Stadtrechtes von Altenburg: „Sententias extra civitatem requirendas Goslarie in rufo ostio (an der rothen Thüre oder am rothen Thore) requiretis.“2) Die Bezeichnung einer Gerichtsstätte als roth könnte jedoch nicht [74] blos auf die östliche Lage, sondern auch auf die dort aufgepflanzte rothe Fahne als ein Symbol des Blutbannes, der Criminalgerichtsbarkeit Bezug haben. Auf das Letztere weiset z. B. der rothe Thurm, ein Gebäude der Stadt Zürich hin. In Indien ist roth die Farbe des Todes und wohl auch der glühenden Hölle, weshalb bei Grenzstreitigkeiten die Zeugen schwören müssen in rothen Kleidern und mit Kränzen von rothen Blumen auf dem Haupte, welches ausserdem mit Erde bestreuet sein muss.1) Auch in Deutschland erscheinen rothe Thürme und Brücken als Grenzen eines Stadtbannes,2) vielleicht weil sie als vorzüglich heilig und unverletzlich unter den Schutz der strafenden Gewalten gestellt waren. Bei Stöber, Sagen des Elsasses, Nr. 144, tragen die Seelen der rein Verstorbenen weisse Gewänder, dagegen die Seelen der Bösen rothe. In ein rothes Hemd gehüllt erscheint auch der Geist des verrätherischen Knechts in der „Gerichtsnacht auf Girbaden,“ bei Stöber, Nr. 155. Auch die kolossalen Statuen des bösen Geistes in der grossen Pagode zu Canton sollen roth gekleidet sein.3) Der König der Bergmännlein trägt ein rothes scharlachen Mäntlein,4) der Hausgeist Heinzelmann einen rothen Sammetrock,5) der Geist auf dem Helfenstein in Böhmen einen Hut mit rothem Federbusch,6) die Kobolde oder Hausgeister des nördlichen Deutschlands rothe Röcke und rothe Kappen u. s. w. Alle diese roth gekleideten Geister möchten christliche Verteufelungen der ursprünglich weissen heidnischen Gottheiten, besonders Genien oder Fylgien sein und können kaum mit Stöber, Sagen des Elsasses, S. 440, für hausbeschützende, den römischen Penaten verwandte Feuergeister gehalten werden. Auch das rothe Männlein, welches zu Paris und im Elsass7) an die Stelle der weis- [75] sagenden oder unglückverkündenden weissen Frau getreten, ist nur der Schutzgeist des königlichen Geschlechts und Hauses.

Welche Umoestaltung die phönicisch-ägyptischen, die semitischen Symbole bei ihrem Durchgange durch das römische Reich oft erlitten haben, möchten die beiden Kugeln auf den Säulen Jakin und Boaz zeigen, indem dieselben erst von den Römern oder dann sogar erst von den Engländern den Säulen auferlegt wurden. Die Kugel als ein Symbol des Erdkreises (orbis terrarum), des den Erdkreis umfassenden weiten römischen Reiches, trug bei den Römern die Siegesgöttin, die Victoria, die siegreiche Roma,1) ähnlich wie der starke Zeus des Phidias den Sieg, die Nike in der Hand trug. Die Victoria und Roma mussten später dem siegreichen christlichen Kreuze weichen und die Kugel mit dem Kreuze trug der römisch-deutsche Kaiser zum Symbole seiner Herrschaft über den christlichen oder den sich kreuzenden Erdkreis. Die Erdkugel, die römische Reichskugel, an welche als Zwillingsgestalt sich von selbst die Himmelskugel anschloss, möchten nun von den römischen Bauleuten vor oder nach der Einführung des Christenthums auf die Säulen Salomo’s gelegt worden sein. Die beiden Kugeln können nicht allein die Erde und den Himmel, sondern auch die Sonne und den Mond mit dem Sternenheere oder beides zugleich bezeichnen und deuten noch mehr und noch bildlicher das ewige Kreisen des Tages und der Nacht, des Lebens und des Todes an. Das einfachste Symbol sind zwei spitze Steine, zwei Spitzsäulen oder Kegel, wie man dieselben z. B. auf Münzen von Cypern erblickt,2) und das vollkommenere zwei kugeltragende oder doch Aufschriften tragende Säulen, wie die Säulen im Dome zu Würzburg.

Endlich waren die ägyptischen Priester die ersten, welche den Bewegungen der Hände und der Füsse und des ganzen Körpers der dem Gottesdienste Anwohnenden ein Mass, eine Regel, eine gleichfalls symbolische Bedeu- [76] tung ertheilt haben,1) was von ihrem grossen Scharfsinne und tiefen Menschenkenntniss zeugt. Ihr Gottesdienst nahm den ganzen körperlichen Menschen in Anspruch, strebte den Körper und durch diesen den Geist zu lenken, welcher Charakter des alten ägyptischen Gottesdienstes vorzüglich auf den christlichen Gottesdienst der Griechen und Römer übergegangen ist, so dass derselbe nicht selten, z. B. bei den Russen, zu einer förmlichen und ermüdenden Arbeit wird. Plato sagte in den Gesetzen, dass Gott uns das Mass ( [...]) aller Dinge sei und der Gott Wohlgefällige daher auch mässig ( [...]) sein, d. h. nach dem göttlichen Willen und Gesetze, recht und vernünftig, oder zufolge Zarathustra nach dem Lichtgesetze als ein Reiner leben müsse. Diesen Platonischen Satz hatten die ägyptischen Priester zunächst als einen rein äusserlichen gefasst und massen im wahren Sinne des Wortes alle gottesdienstlichen Handlungen und Bewegungen, so dass sie in aller Hinsicht als die Erfinder und Einrichter des ceremoniellen Gottesdienstes in den Kleidungen, Götterbildern, Processionen, Fahnen u. s. w. sich darstellen. Das jetzt bei den Christen und bei den Katholiken zum Gebete übliche Händefalten, In- und Uebereinanderschlagen der Hände ist in seiner tiefern und orientalischen Bedeutung gleich den über der Brust gekreuzten Armen und gleich dem Beugen der Kniee nur eine Selbstfesselung, eine Demüthigung vor Gott und die Ergebung in den göttlichen Willen.2) So schreibt der Papst Nikolaus I. an die zum Christenthum bekehrten Bulgaren im J. 860, nachdem er versichert hat, dass dies Händefalten kein Befehl der Kirche sei, aber doch eine freie äusserliche Zucht: „Im Evangelium werden die Bösen an Händen und Füssen gebunden. Was thun nun Die, welche ihre Hände vor dem Herrn binden, Anderes, dass sie damit Gott gleichsam zurufen: Herr, befiehl nicht, dass mir die Hände gebunden werden, und dass man mich an die äusserste Finsterniss werfe. Denn siehe, ich habe mir die Hände selbst gebunden und bin bereit, mich stäupen zu lassen.“3)[77] Dieses gegen das Ende des 9ten Jahrh. aufgekommene christliche Händefalten, welches an die Stelle des bis dahin üblichen Betens mit den in der Kreuzesform ausgestreckten und erhobenen Händen trat, galt im Alterthum oder bei den Römern und Griechen, wie besonders aus Ovid, Met. IX. 279 ff., zu ersehen und worüber in den kleinen Schriften von Böttiger, I. 61 ff., die Abhandlung: „Ilithyia oder die Hexe, ein archäologisches Fragment nach Lessing“ zu vergleichen ist, – als ein Zaubermittel, wodurch besonders bei der Geburt des Herakles durch die Alkmene nach schon begonnenen Geburtswehen 7 Tage lang deren Geburtskräfte gefesselt wurden. Unbegründet war eine frühere Behauptung Böttigers (kleine Schriften, II. S. 355 oben), dass das Händefalten erst durch die Kreuzfahrer nach Europa gekommen sei.

Was in der griechischen Religion, Sitte und Baukunst als die alte dorische Einfachheit, Strenge und Härte bezeichnet wird, möchte das ägyptische Priesterthum, die priesterliche strenge Gesetzgebung und Erziehung sein, welche den Griechen aus Aegypten über die Inseln und besonders über Kreta zukam. Eine wenig angemessene Auffassung scheint es aber zu sein, wenn Steinthal in der Zeitschrift für Völkerpsychologie und Sprachwissenschaft, II. (Berlin 1861) S. 311, behauptet, Dorer von Kreta, welche dort mit dem Baalskulte bekannt geworden waren, haben im 9. Jahrh. vor Chr. die strenge, reinere Seite des semitischen Lichtgottes dem Apollo angeeignet und diesem neuen Apollo in Delphon einen Tempel und ein Orakel mit einer Priesterschaft gegründet. Vielmehr dürfte das Apollinische, d. h. der geistigere und sittlichere Lichtdienst im Gegensatze zu dem blossen Natur- und Thierdienst des ägyptischen Volkes und zu dem schrecklichen phönicischen Feuer- oder Molochsdienste, recht eigentlich das eigenthümlich Griechische, das wahre Griechenthum, – die griechische Freiheit und Menschlichkeit gegenüber der asiatischen despotischen Barbarei sein.

Sucht man schliesslich ein Gesammtbild und eine Gesammtvorstellung von der ägyptischen Bauhütte zu gewinnen, möchte dieses dahin zu fassen sein, dass die Baukunst als solche gleich allen übrigen Wissenschaften eine [78] geheime Wissenschaft der ägyptischen Priester gewesen und daher nur an die Eingeweihten mitgetheilt und von ihnen bewahrt worden sei. Die eigentliche maurerische Weihe war somit eine förmliche Priesterweihe und die maurerischen, die baukünstlerischen Grade waren priesterliche Grade. Die Hülfshandwerke – des Zimmermanns, Schreiners, Maurers, Steinmetzen, Schlossers u. s. w. wurden erblich von Kasten betrieben, jedoch unter der priesterlichen Gesetzgebung und Aufsicht. Die Priester-, die Mysteriensitze waren auch Sitze der Baukunst, Bauhütten. Wie die ältere Bildung der Aegypter überhaupt, war auch namentlich und vorzüglich ihre Baukunst für die Völker an den Küsten des Mittelmeeres, für die Griechen auf den Inseln, auf dem griechischen Festlande, in Unteritalien und auf Sicilien eine anregende, eine vorbildliche. Die Vermittler zwischen Aegypten und den mittelländischen Völkern waren ursprünglich die Phönicier und später auch die Griechen selbst. Trotz der ägyptischen Vorstufe und Grundlage war aber die griechische Bildung und Kunst eine eigenthümlich und wesentlich griechische, eine volksthümliche im Gegensatze zur priesterlichen und königlichen Bildung und Kunst der Aegypter. Die griechische Baukunst war der grosse Fortschritt von der priesterlichen Königsgewalt zur Volksfreiheit, von der Priesterkunst zur freien Kunst. Wie die vorhandenen Bauüberreste zu Theben zu schliessen zwingen, bestand dort und blühte Jahrhunderte lang die grösste Bauhütte in dem neuen ägyptischen Reiche, sich zugleich stets weiter an den Ufern des Niles hinauf ausbreitend. Die mittelalterlichen bauenden Klosterbrüder, die klösterlichen Bauhütten der Benedictiner und Cisterzienser, stehen den ägyptischen bauenden Priesterschaften begreiflich am nächsten, nur müssen die Einrichtungen der letztern noch härter und noch unveränderlicher gedacht werden; eine freie Kunstübung war den Aegyptern unbekannt, Alles war gleichsam ein Gesetz, ein priesterlicher Staatsbäu; erst in Griechenland wurde die Kunst frei und dem Volke, den Einzelnen überlassen. Auch verdient hier noch angeführt zu werden, dass den Arabern in Aegypten die ästhetische Erfindung, oder die erste Anwendung des Spitzbogens[79] in ästhetischer Beziehung nach Schnaase, III. S. 370 ff., mit grosser Wahrscheinlichkeit angehört; denn der Spitzbogen kommt an den arabischen Bauten in Cairo zum ersten Mal in wiederholter, herkömmlich gewordener Anwendung vor und ist von hier aus vermuthlich durch Vermittelung der sicilianischen Araber im Abendlande bekannt geworden.1) Der Spitzbogen ist bei den Arabern blosse Decoration.2) Wenn man alles über das Aufkommen und die Erfindung des Spitzbogens Gesagte ganz genau erwägt, möchte man sich fast zu der Ansicht bekennen, es sei eigentlich der Spitzbogen, was noch allerdings keineswegs gleichbedeutend ist mit einem förmlichen Spitzbogenstyl und namentlich mit dem gothischen, germanischen oäer deutschen Styl, gleichzeitig und an ganz verschiedenen Orten aufgekommen und nirgends erfunden oder besonders gesucht worden, sondern eben aufgenommen worden, nachdem seine Zeit gekommen war, oder die übrigen baulichen Constructionsweisen auf ihn geleitet hatten. Deshalb ist auch der Spitzbogen in den unterschiedenen Gegenden kein gleichförmiger, sondern ein anderer bei den Arabern zu Cairo, bei den Normannen auf Sicilien, in der Provence,3) in dem Kloster Moissac in Aquitanien,4) in Nordfrankreich und am Rheine, was im Pflanzenreiche und Thierreiche an die sog. generatio aequivoca. d. h. in das Entstehen aus nicht nachweisbarer Fortpflanzung oder Zeugung erinnert. Mit der Erfindung des mittelalterlichen Kirchengewölbbaues befindet man sich in der gleichen Verlegenheit und weiss nicht, ob man ihn der Normandie, den Rheinlanden oder der Lombardei zutheilen müsse. Nachdem einmal ein gewisser Baustyl lebendig in das Leben eingetreten ist, treibt er durch seine eigene Lebenskraft zu seinen weitern Folgen und Ausbildungen fort und die Menschen sind weniger die Erfinder, als die blossen Finder und die weit zerstreuten [80] Schätze können von Mehreren an ganz entgegengesetzten Orten gefunden werden.1)

II.
Griechische Bauhütten und Bauinnungen.


Wenngleich das eigentliche Griechenland von Aegypten sich wesentlich darin unterscheidet, dass jenes in eine Anzahl bald grösserer, bald kleinerer Volksherrschaften zerfiel, während hier ein priesterliches Königreich mit strenger Kastenverfassung bestand, kommen doch wieder insoferne Griechenland und Aegypten mit einander überein, dass auch in Griechenland zu allen Zeiten die technischen Gewerbe und Künste Vereine der gleichen Berufsgenossen bildeten, eine Vereins- oder Innungsverfassung hatten. Es ist bestritten und wird kaum jemals mit historischer Gewissheit verneint oder bejaht werden können, ob Griechenland nicht auch ursprünglich und in den ältesten vorgeschichtlichen Zeiten eine der ägyptischen und indischen ähnliche Verfassung erblicher Kasten mit einer erblichen Priesterschaft als der ersten und leitenden Kaste gehabt habe, weshalb nur verwiesen werden mag auf:

  • Tittmann, Darstellung der griechischen Staatsverfassungen, S. 567 ff., vergl. mit S. 81 ff.
  • Hermann, Lehrbuch der griechischen Staatsalterthümer, §. 5 und §. 91 ff.
  • Schoemann, griech. Alterthümer, I. 317 ff. und 363 ff.

Die dem Theseus zugeschriebene Eintheilung und Gliederung des attischen Volkes in 4 Phylen oder Stämme und 12 Phratrien, von denen je drei eine Phyle bildeten, wie jede einzelne Phratrie wieder aus 30 Geschlechtern, das gesammte attische Volk aus 360 Geschlechtern somit bestand, war zwar zunächst eine geographische (oder nach [81] dem Ausdrucke Tittmanns, S. 634, eine willkührliche), weshalb auch die 12 Phratrien oder Bezirke 12 Bezirkshauptstädte hatten: aber die hier erscheinenden Vereine hatten eine noch ältere religiöse und vielleicht auch politische Unterlage. Die Stämme, Phratrien und Geschlechter hatten je ihre besondern Schutzgötter mit einem eigenen Kultus derselben, was Theseus nicht neu einführte, sondem schon vorfand und nur fortbestehen liess. Die ionischen oder pelasgischen Stämme, welche seit Theseus den attischen Gesammtstaat ausmachten, waren nach Attika in älteren Zeiten eingewandert und brachten aus ihren früheren Sitzen ihre Familien- und Volksgottheiten mit, deren Verehrung sie heilig bewahrten. Vor Theseus war nun der attische Staat wohl nur ein Völker- und Städtebund,1) ein Fürstenbund, bestehend aus 4 Volksstämmen mit je 3 Bundesstädten und Bundesfürsten. Theseus verwandelte den Stämme- und Städtebund in einen Staat, welcher die frühern selbständigen Bundesglieder als die Theile des einen und untheilbaren attischen Staates umfasste, obwohl ihnen ihre angestammten Gottheiten und besondern Gottesdienste noch belassen wurden. Die 12 ursprünglichen Bundesstädte und jetzigen 12 Staatsbezirke waren vielleicht ursprünglich 12 kleinere Völkerschaften, besondere Volksstämme oder grössere Geschlechter, welche nicht allein in religiösem, sondern auch in militärischem Verbande mit einander standen, 12 Heeresabtheilungen waren, welche erobernd nach Attika einzogen, dort sich niederliessen und 12 Städte und Staaten gründeten. Die einzelnen Stämme zerfielen natürlich in eine Anzahl von verwandten Geschlechtern, welche erblich gewisse Beschäftigungen, die Viehzucht, den Ackerbau und die Gewerbe betrieben haben mögen, auch den Ureinwohnern, soweit sie dieselben nicht verdrängt hatten, gewiss feindlich gegenüber standen. Theseus bestimmte die Zahl der Geschlechter einer jeden Phratrie auf 30 und vertheilte in diese Anzahl alle Bewohner einer bestimmten Gegend, mochten sie auch nicht gerade verwandt zusammen sein, oder nicht denselben Beruf betreiben. Die Volkseintheilung des [82] Theseus war eine politische, eine rein staatliche und sollte und musste alle Staatsbürger in den einzelnen Theilen unterbringen, wie in den spätern deutschen Städten auch alle Stadtbürger oft in eine Anzahl von Zünften vertheilt wurden, wenngleich Viele zu der ihnen bestimmten (politischen) Zunft durch ihre Beschäftigung nicht gehören mochten. Innerhalb und unbeschadet der politischen Eintheilung und Verbindung konnten die Geschlechter und Phratrieen auch ihre gewerblichen Interessen versehen und wahren, weshalb man den Gewerbsgenossenschaften auch bei der politischen Eintheilung schon dadurch möglichst Rechnung getragen hatte, dass man einen Gewerbsverein in die neue politische Eintheilung einfügte und einpasste, wo dieses nur immer anging. Daher würde es sich dann einfach erklären, dass die politischen Phratrieen und Geschlechter gewerbliche Namen tragen, Hatte Attika in der ältesten Zeit erbliche Kasten, war die bewusste Aufgabe und Absicht der Gesetzgebung des Theseus, die Auflösung der alten Zustände und die Umschmelzung derselben in einen einheitlichen Staat. Die Mitglieder in den einzelnen Geschlechtern und Phratrieen konnten blos politisch verbunden sein, waren aber vielfach zugleich durch Verwandtschaft und das gleiche Gewerbe verbunden; theilten sich also in Vollgenossen und blos politische Genossen. Die Eintheilung in Geschlechter und Phratrieen scheint aber vorzüglich der religiösen oder kirchlichen Verfassung, dem Kirchen- und Schulwesen zur Unterlage gedient zu haben und behielt diese Bedeutung auch dann unverändert bei, als durch Klisthenes um das Jahr 509 vor Chr.1) eine neue politische Volkseintheilung in 100 Demen mit 10 Phylen von je 10 Demen aufkam,2) Mit der Demenverfassung3) des Klisthenes wurde in Attika gewissermassen das Politische und Bürgerliche von dem Religiösen und Kirchlichen getrennt, indem das Erstere auf den neuen Demen, das Letztere auf den alten Geschlechtern und Phratrieen beruhte. Die Phratrieen oder [83] ihre Vorsteher führten die Bürgerregister, [...] oder [...] genannt, weshalb die Aufnahme und die Einschreibung in die Phratrie für den Neugebornen, den Herangewachsenen und den Neuvermählten gleich wichtig war und mit gewissen Feierlichkeiten und Opfern erfolgte.1) Auch das Vormundschaftswesen, die Mündigerklarung scheint den Phratrieen übergeben gewesen zu sein.2) Aller Wahrscheinlichkeit nach waren alle atheniensischen Bürger, auch die von Klisthenes aufgenommenen Neubürger, einer der 12 Phratrieen oder grössern Cultgenossenschaften, gleichsam Kirchgemeinden zugetheilt. Neben den auf diese Weise dem öffentlichen Rechte, dem Kirchenrechte angehörenden Phratrieen bestanden die alten Geschlechter seit des Klisthenes Neuerungen wohl als reine Privatcultgenossenschaften3) fort, welche ihre eignen Priester, Heiligthümer, auch wohl Grundstücke und eine Kasse unter Verwaltung eines Seckelmeisters, sogar Leschen oder Versammlungshäuser hatten. Auch diese Geschlechter führten ihre Register und die Aufnahme und Eintragung in dieselben geschah in ähnlicher Weise und zu denselben Zeiten, wie in die Phratrieen. Die Neubürger schlossen sich zu neuen Privatcultgenossenschaften zusammen mit demselben Zwecke und mit derselben Verfassung gleich den Cultgenossenschaften der ältern Geschlechter; jedoch nannten sich jene nicht Genneten, wie diese, sondern Orgeonen, mit welchem Namen freilich auch noch andere Cultgenossenschaften bezeichnet wurden.4) Wie die Phratrieen mit den daran sich anschliessenden Verbindungen der Genneten und Orgeonen das religiöse Leben umfassten, so die Demen, deren Zahl in Attika zuletzt auf 174 anstieg,5) mit den zehn darüber stehenden Phylen das politische, obwohl aber auch die einzelnen Demen ihre besondern Gottheiten und Cultus, nur weniger eingreifend, hatten. Die Demen waren die eigentlichen bürgerlichen [84] Versammlungen und führten gleichfalls sorgfältige Bürgerverzeichnisse, in welche die jungen Bürger nach ihrer Aufnahme, gewöhnlich nach zurückgelegtem 18. Jahre eingetragen wurden. Ihre politischen Rechte übten die Demen in den Versammlungen der durch Klisthenes von 4 auf 10 vermehrten Phylen, welche zu Athen stattfanden; die Demen wie die Phylen hatten neben dem oder den Vorstehern, dort Demarchen, hier Epimeleten genannt, besonders ihre ökonomischen Beamten; die Phylen, zugleich noch ihre Cultusbeamte zur Besorgung des besonderen Gottesdienstes.

Die Handwerker wie die Künstler waren in den älteren Phratrieen und Geschlechtern, oder in den neuern Demen und neuern Geschlechtsvereinigungen enthalten, je nachdem sie schon in den älteren Zeiten bestanden, oder erst späterhin aufgekommen waren. Die Ausübung des Handwerkes wie der Kunst war gewiss im Allgemeinen unter den göttlichen Schutz gestellt, indem die alten und neuen Geschlechter, die Phratrieen und Demen jene Götter und jene Heroen zu ihren besondern Schutzgottheiten erwählten und ihnen eigene Gottesdienste widmeten, welche mit ihrem Handwerke oder ihrer Kunst in einer nähern Beziehung standen, als die Erfinder und Einführer derselben galten u. s. w. Das genossenschaftlich-religiöse Leben, das ganze Sein und Leben der Griechen erscheint in dieser Weise höchst natürlich und zweckmässig, aber doch auch wieder mit tiefem Gefühle gestaltet. Der Lebensberuf war dem Vater wie dem Sohne, dem ganzen Geschlechte und dem Geschlechtervereine, der Phratrie oder dem Demos ein heiliger und höherer, weil ihre Götter selbst darüber beschützend wachten und ihnen durch alle Lebenslagen folgten; die Götter waren recht eigentlich mit dem Volke und dessen Bedürfnissen und Leben verwachsen; der Gottesdienst war ein wesentlich volksthümlicher und durch die Geschlechter, Phratrieen und Demen gepflegter und getragener. Der Religion, dem Cultus liegt als seine wesentlichste Aufgabe ob, das Volksleben, die Leiden und Freuden des Volkes, seine Beschäftigungen und Bestrebungen zu heiligen und zu vergöttlichen, und diese Aufgabe hatten die so feinfühlenden und künstlerischen Griechen sicher gelöset, wes- [85] halb allen ihren Verbindunoen ein religiöses Gewand um geworfen ist, dieselben mit eigenen Gottheiten und Gottes diensten verknüpft waren.1) Was die Griechen vielleicht ohne klares Bewusstsein der Absicht im blossen richtigen Naturgefühle geübt haben, sollten unsere Gewerbsgesetz gebungen nunmehr mit der ernstlichsten Absicht thun und das Gewerbs- und Volksleben auf eine sinnreiche Weise mit dem Gottesdienste, mit den besonderen Jahresfesten der einzelnen Volkstheile in Zusammenhang bringen. Wenn z. B. noch heute die Akademien und Universitäten die Stiftungstage und ihre Stifter feiern, sind diese Feiern doch in der Zeit verschieden von dem Dienste der 100 Heroen der attischen Demen2) von dem Dienste der gewerblichen oder künstlerischen Schutzgottheit eines einzelnen Geschlechts oder auch eines ganzen Geschlechtervereins. Bei den Griechen standen die Gemeinds- und Gewerbsgenossen zugleich in einer wirklichen religiösen Gemeinschaft, – alle Staatsvereine, Staats- und Volksabtheilungen waren zugleich religiöse oder gottesdienstliche; auf demselben Grundsatze ruhten die Genossenschaften, die Collegien, also auch die Gewerbsgenossenschaften bei den Römern und diese Grundlage behielten auch die daraus hervorgegangenen oder doch daran sich anschliessenden germanischen mittelalterlichen Genossen schaften bei. Der Neugeborene, der Herangewachsene und sich Verehlichende wurde durch eine angemessene Feier in die bürgerlich-religiöse Verbindung des Geschlechtes, der Phratrie und des Demos eingeführt und aufgenommen, wie gewiss auch sein Unglück, seine Krankheit und sein Tod nicht theilnahmlos vorübergingen. Diese Vereine und ihre Theilnahme daran waren gesetzliche, nothwendige, öffentliche oder staatliche; daneben waren aber die freiwilligen Vereine, Hetärien, zu dem Zwecke gemeinsamer Freuden, gemeinsamer Unterstützung und Gottesverehrung, Freundschafts- und Liebesbünde, – Bruderschaften jeder Art ebenso erlaubt wie üblich.3) Thiasoi wurden [86] die Hetärien genannt, wenn der Verein an eine besondere Gottheit, ihre Opfer und Opferschmausereien angelehnt war, und Eranoi die wechselseitigen Unterstützungsgesellschaften, obwohl auch bei ihnen Lustbarkeiten und Schmausereien nicht ausgeschlossen waren.1) Diese freiwilligen Hetärien können aber unmöglich jene Festigkeit, jene Innigkeit und jenen Wirksamkeitsumfang gehabt haben, wie die Phratrieen und Demen und die unter ihnen stehenden Geschlechtsverbindungen, weil in diesen eben sehr viele wirkliche Blutsverwandte, Geschlechtsverwandte bleibend verbunden waren, so dass die Mitgliedschaft in ihnen sich förmlich vererbte und man daher Mitglied des angestammten Demos2) und wohl mehr noch der Phratrie und der Geschlechtsverbindung blieb, auch wenn man dort nicht mehr wohnte oder Güter hatte. Die Phratrieen und noch mehr die Geschlechtsvereine sind in ihrem letzten Ursprunge reine Familienvereine und haben sich erst allmählig und später theils aus sich selbst, theils durch Neuangekommene zu allgemeinen örtlichen Vereinen erweitert.3) Es möchte daher nicht zu bezweifeln sein, dass in den Phratrieen, in den Bruderschaften die Mitglieder sich Brüder ( [...]) genannt und davon die Verbindungen selbst den Namen erhalten haben. Die kleinern Staaten sind selbst in ihrem geschichtlichen Ursprunge nicht selten nur grosse Familien. Ist diese Vermuthung bezüglich der griechischen Phratrieen gerechtfertigt, dann wird es auch gewisser, was vielfach bezweifelt werden wollte, dass ebenso die Mitglieder der römischen Gewerbscollegien Brüder sich genannt haben.

Betrachtet man die Eintheilung des attischen Volkes vor Klisthenes in 4 Phylen, 12 Phratrieen, 360 Geschlechter und 10,800 Familienväter (da jedes Geschlecht aus 30 Familenvätern oder vielmehr 30 Hausbesitzern bestanden haben soll4) noch näher, möchte man darin die miliärische Gliederung eines Volkes oder Volksstammes er- [87] blicken, der Attika erobernd besetzte und das Land unter sich nach der Heeresordnung vertheilte. Der attische Staat wäre somit auf Grundbesitz, wenn auch nicht gerade ausschliesslich auf Ackerbau gegründet gewesen, wie darauf in der That von Solon seine Verfassung gegründet wurde1) und schon vor ihm Lykurg den Staat der Spartiaten auf eine unangreifbare oder unveränderbare Ackervertheilung gestützt hatte.2) Die ursprüngliche Grundvertheilung scheint schon eine ungleiche gewesen zu sein, indem wohl ältere, höher stehende oder sonst aus irgend einem Grunde bevorzugte Geschlechter einen grösseren Grundbesitz erhielten; jedenfalls verarmten bis auf Solon sehr viele kleinere Grundeigenthümer und es erzeugte sich eine stets grössere, aristokratischere Ungleichheit des Vermögens, der Gewalt und der Rechte, welche Solon zwar beschränkte, jedoch nicht gewaltsam verdrängte. Die Eupatriden, welche bis auf Solon die regimentsfähigen Geschlechter der vier Phylen in Attika ausmachten, sind vermuthlich der älteste Grundadel.3) Offenbar ist in der obigen Volkseintheilung ganz unvermittelt und äusserlich das (ältere) Duodecimalsystem mit dem Decimalsystem verbunden. Den Mittelpunkt der Eintheilung bilden die 12 Phratrieen, d. h. die 12 Monate des Jahres mit je 30 Tagen, welche letztere hier als 30 Geschlechter erscheinen. Die 12 Monate oder 12 Phratrieen vereinigen sich je zu drei zu den 4 Phylen und diese gleichen damit den 4 Zeiten des Jahres mit je 3 Jahresmonaten. Die 30 Hausbesitzer oder eigentlich 30 Häuser, welche ein Geschlecht umfasst,4) sind aus dem Missversstande der Dreissigzahl der Geschlechter einer Phratrie entstanden; denn hätte man diese noch als eine Analogie der Dreissigzahl der Monatstage gefasst, würde man am nächsten dazu gelangt sein, ein Geschlecht aus 24 Hausbesitzern, als analog den 24 Stunden eines Tages und noch analoger dem Duodecimalsysteme, zusammenzu- [88] setzen; statt dessen wird die Dreissigzahl wiederholt und damit in das hier ungeeignete Decimalsystem hineingegriffen. Nach dem Duodecimalsysteme wurde in der That jede der 4 Phylen später in 12 Naukrarien getheilt, welche 48 Naukrarien, von denen je 4 wieder in nordischer Weise zu einer Trittye verbunden waren,1) die Verpflichtung hatten, je ein Kriegsschiff zur Flotte zu stellen, und darnach die Benennung hatten. Auch musste jede Naukrarie zwei Reiter zum Heere stellen.2) Diese Anknüpfung der Naukrarien an die Phylenverfassung beweiset zugleich, dass die letztere ursprünglich eine militärische gewesen. Klisthenes verliess das Duodecimalsystem, welches sich gerade dadurch als das frühere darstellt, aber ganz und wählte das Decimalsystem für die Phylenverfassung, was auch die Zehnzahl für viele Staatscollegien, die Hundertzahl (10 x 10) der Demen, die Fünfzigzahl der Naukrarien (5 x 10) und die Fünfhundertzahl (10 x 50 aus jeder Phyle) für den obersten Rath zur Folge hatte.3) Aus der Bestimmung des atheniensischen Freistaates, dass zu Bürgeraufnahmen, bei Beschlüssen gegen eine bestimmte Person, wie namentlich bei dem von Klisthenes eingeführten Ostracismus, in der Volksversammlung mindestens 6000 Zustimmende vorhanden sein mussten,4) darf vielleicht vermuthet werden, es seien als volle Zahl der Volksversammlung und damit auch der wehrhaften Männer 12,000 vorausgesetzt. Die 12 Phratrieen wären sonach die 12 Abtheilungen des jüdischen und macedonischen Heeres, die 12 Stämme des atheniensischen Volkes. Die Phratrie wäre ursprünglich gleichbedeutend mit einem grossen Tausend oder 12 Hundertschatten, welche in 30 Geschlechter aus mythischem Grunde eingetheilt und nur als kleines Tausend angenommen werden, so dass auf jedes Geschlecht ungenau oder ungleich 33 oder 34 Mann fallen würden, wofür man die runde Zahl 30 gesetzt hat.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich in Attika und anderen griechischen Staaten die Demokratie, das freie [89] Bürgerthum, der dritte Stand ganz in derselben Weise ausgebildet und den alten Kriegs- und Grundadel, die alten Eupatriden, die Ritter der solonischen Gesetzgebung,1) gestürzt oder verjagt habe, wie dieses in den spätern mittelalterlichen Städten geschehen, nämlich in Folge des Aufblühens der Schifffahrt und des Handels, der städtischen Gewerbe und Künste, wodurch der Seedienst und das Geldvermögen das Uebergewicht gewann. Die Entwickelung des Griechenthums, – der griechischen Volksfreiheit, Kunst und Wissenschaft, – des griechischen geistigen und materiellen Reichthums sind innigst verschwistert oder nur verschiedene Erscheinungsformen des allseitig erwachten Volksgeistes, welcher zur See und zu Lande, in der Heimath wie in den Colonien, in der Stadt wie auf dem Lande, in der Kunst wie in der Wissenschaft sich gleich mächtig und schaffend regte. Die Perserkriege entflammten die Griechen zur höchsten und schönsten Kraftanstrengung, eröffneten ihnen das Feld der herrlichsten Thaten, aber auch des baldigen Wiedersinkens indem es den Menschen und den Völkern leichter ist, die Höhe zu ersteigen, als sich darauf zu erhalten. Wenigstens seit der solonischen Gesetzgebung scheinen die Genossenschaften, die Hetärien, die Bruderschaften bei den Griechen in demselben Umfange und mit demselben Erfolge zu politischen Zwecken und zu politischen Verbindungen gebraucht worden zu sein, wie später in den germanischen Staaten des Mittelalters. Nach Schoemann, I. S. 364, wird der Name Hetärie vorzüglich im politischen Sinne für geheime und unerlaubte Verbindungen gegen die bestehende Staatsordnung gebraucht, wäre somit gleichbedeutend mit den in den fränkischen Capitularien, den Concilienbeschlüssen und Beschlüssen der deutschen Kaiser verbotenen Schwurgenossenschaften, Gilden, Conjurationes, wovon unten an seinem Orte ausführlicher die Rede sein wird. Von den solonischen Gesetzen über die Genossenschaften sprach Caius im Buch IV. zum Zwölftafelgesetze und nach ihm L. 4 D. de collegiis et corporibus (XLVII. 22), welche Stelle Schoemann, I. S. 363 ff., gleichfalls [90] commentirt. Caius erwähnt, dass Genossen (sodales) Diejenigen genannt werden, welche zu demselben Collegium, im Griechischen zu derselben Hetärie gehören. Diesen Genossen gestatte das Gesetz, pactionem, quam velint, sibi ferre, dum ne quid ex publica lege corrumpant, was einem solonischen Gesetze entlehnt zu sein scheine. Der Inhalt des solonischen Gesetzes wird, wenn anders unsere Auffassung richtig ist, dahin gegeben, dass die Demen oder Phratrien ( [...], im Lateinischen übersetzt: plebs vel fratres), die Cultgenossenschaften ( [...], sacrorum sacramentales), die Schiffergesellschaften, die Tischgenossenschaften, die Begräbnissvereine ( [...], qui in eodem sepulcro sepeliuntur), die Opfermahlgenossenschaften [...] [...], sodales), [...] (nach Schoemann [...]) [...], vel ad praedam abeuntes (die Kapereivereine zufolge Schoemann) und die Handelsgesellschaften sich beliebig einrichten dürfen (quidquid horum disponant inter se, firmum sit), wenn nicht einem bestimmten verbietenden Gesetze entgegengehandelt werde (nisi hoc publicae leges prohibuerint). Diese Verordnungen griechischer und römischer Kaiser gegen die unerlaubten Genossenschaften (illicita collegia) haben aber so wenig geholfen, als später die Reichsgesetze und die Kirchengesetze, indem die unerlaubten Verbindungen ja nur einen erlaubten und besonders heiligen Deckmantel vorzunehmen hatten. Daher bestimmt L. 1, §. 1 D. de coll. et corp.: „Sed religionis causa coire non prohibentur, dum tamen per hoc non fiat contra senatus consultum, quo illicita collegia arcentur.“ Eine kaiserliche Verordnung hatte auch vorgeschrieben, dass Niemand mehrerer Collegien Mitglied zugleich sein könne, sondern sich auf ein Collegium beschränken müsse, welche Vorschrift aus nahe liegenden Gründen sehr nachtheilig und hemmend für die Verkehrs- und Gewerbsfreiheit war. Jedenfalls aber gab es zu Athen in seiner demokratischen Zeit keine von ihrem Betriebe ausschliessende Gewerbsinnungen oder Vereine, indem den Schutzverwandten oder Beisassen, den in Athen wohnenden und niedergelassenen Nichtathenern ( [...]) gegen die jährliche Abgabe von nur 12 Drachmen für die Familie die Betreibung aller bürgerlichen Gewerbe und Handthierungen unter dem Schutze [91] der Gesetze gestattet wurde.1) Nach. Schoemann, I. S. 355, hätten die Fremden neben den 12 Drachmen, gleichsam einer Kopfabgabe, noch eine besondere Gewerbssteuer bezahlen müssen. Indessen berechtigt diese humane Niederlassungs- und Gewerbsfreiheit des atheniensischen Freistaates nicht zu dem Schlusse, dass es sich stets so verhalten habe und unter den Königen und während der aristokratischen Herrschaft keine andere gesetzlichen Einrichtungen bestanden haben. Was zu Athen und im freien Griechenland die Ausbildung eigentlicher Gewerbsinnungen verhinderte oder sehr beschränkte war der Umstand, dass die reicheren Bürger die Handwerke und Gewerbe, namentlieh aber den Bergbau, durch Sklaven betreiben liessen.2) Selbst der atheniensische Staat liess in der Münze durch Staatssklaven arbeiten.3) Ein gewisser Diophantes hatte den nicht ausgeführten Vorschlag gemacht, dass der Staat zur Beschaffung aller Handwerksarbeiten für öffentliche Zwecke Sklaven verwenden sollte.

Nach Schoemann, II. S. 374, standen bei den Griechen gewiss die Familien und Zünfte der Baukünstler und bildenden Künstler, die ja vorzugsweise im Dienste der Religion arbeiteten, in einer nähern Beziehung zu den Tempeln und Priesterschaften, obgleich sie, wenigstens in den spätern Zeiten, keineswegs eigentliche Tempeldiener, noch weniger aber „priesterliche Personen“ zu nennen sein dürften. Thiersch, Epochen, S. 36, theilt mit Böttiger die Ansicht, dass in Aegypten und in Griechenland die ganze Rangordnung und Stellung der einzelnen Künste, welche vereint nur den Göttern und ihrem Dienste dienten, in beiden Ländern dieselbe sei: „In beiden Ländern herrscht die Baukunst; ihrem Dienst zugeordnet ist die Sculptur, bestimmt mit ausgemeisselten und eingehauenen Bildern die Werke von jenen zu schmücken. Dieser wieder als Dienerin zugegeben ist die Malerei, deren ganzes Geschäft sich darauf beschränkte, mit den 4 heiligen Farben die Gestalten und Sinnbilder anzustreichen, die unter dem [92] Meissel von jenen hervorgingen.“ Dass die ägyptische Kastenverfassung mit einer vorherrschenden übermächtigen Priesterschaft, welche in einer überraschenden, noch unerklärten Uebereinstimmung auch in Indien besteht, in Griechenland in der geschichtlichen Zeit wenig oder gar nicht hervortritt, hat wohl darin seinen Grund, dass bei den Hellenen und den Pelasgern auf den langen Zügen und Wanderungen des Kampfes aus Asien um das schwarze Meer herum bis in das heutige Griechenland die Krieger, die Heroengeschlechter an die Spitze der Volksstämme getreten waren, welche dann in dem eigenen Rechte und in der eigenen Macht zugleich die Freiheit des Volkes vor einer Priesterherrschaft bewahrten. Griechenland hat daher ein Heroenzeitalter und das Epos, welche den frühe in dem Nilthale niedergelassenen und dem Acker- und Städtebau zugewandten Aegyptern unter ihrer Priesterschaft und dem priesterlichen Königthume fehlen. Ebenso war Griechenland mit den weiten vielgetheilten Meeresküsten und den zahlreichen , über das ganze Mittelmeer ausgebreiteten Inseln durch die Natur schon jegen die ägyptische Abgeschlossenheit und Erstarrung geschützt und dem regsten Völker-, Handels- und Geistesverkehre geöffnet; die freie griechische Kunst und Bildung ist das schönste und höchste Erzeugniss des gesegneten und ewig heitern griechischen Bodens. Die Wiege des jungen griechischen Künstlers, der griechischen Kunst umstehen die Völker des Mttelmeeres, besonders die Aegypter und Phönicier mit ihren reichen Geschenken der Handwerke, des Metallgusses und Bergbaues, der Schifffahrt und des Schiffbaues, der Webkunst und der Kunst der Stickereien, des Steinbaues u. s. w., weshalb auch schon in den ersten geschichtlichen Anfängen und vorzüglich in den Zeiten Homers1) die griechische Kunst eine höhere Stufe einnimmt, namentlich aber mit den zu bearbeitenden Stoffen nicht mehr zu kämpfen hat. Der cubische Stein2) mit dem darauf liegenden Winkelmasse, welches dirigit [93] obliqua, könnte das uralte ägyptisch-griechische Symbol der dankbaren Erinnerung sein, dass der Mensch die rohen Steine zu behauen und zu formen gelernt habe, wie die gleiche Dankbarkeit in den eleusinischen Geheimnissen die Erfindung und Einführung des Ackerbaues feierte. Der Hammerschlag, welchen die Maurer noch heute bei ihrer Weihe symbolisch erlernen müssen und der mit den Graden sich steigert, soll nur an den mühevollen Werth erinnern, welchen dieser Hammerschlag, der überwindende und glättende Hammer für die erste Menschheit hatte. Der Grieche als Schüler der Aegypter ist der Dädalos, der am Anfange der geselligen Bildung steht und nach Plinius, hist. nat. VII. 57 die Säge,1) die Axt, das Bleiloth, den Leim und Kitt, und, wir dürfen beifügen, den Hammer erfunden und gefunden hat. Es ist ganz undenkbar, dass ein so phantasie-, kunst- und geistvolles Volk, als die Griechen gewesen, nicht auch die Erfindung der Baukunst, der ersten und nützlichsten aller menschlichen Künste, durch religiöse Symbole und Feiern, durch Mysterien sollten verherrlicht haben, und es erscheinen uns demnach der Hammer und Ilammerschlag, der rohe und cubische Stein, das Winkelmass und der Winkel, der Zirkel und der Kreis nebst den darin befindlichen Vielecken, das Bleiloth u. s. w. als uralte, als unbestreitbar ägyptisch-griechische Symbole. Der geöffnete Zirkel ist z. B. auf einem Steine des Berliner Museums2) dem Atlas als Astronomen beigegeben, andeutend, dass er mit dem Zirkel die Bahnen der Sterne messe. Schnur und Hammer erscheinen namentlich auch als die Attribute des Menschenbildners Prometheus.3) Diejenigen, welche die Alterthümlichkeit dieser Symbole stets bezweifeln und bestreiten, sollten doch nur einmal durch die That beweisen, dass die Erfindung und die Einführung sinnvoller und geschichtlicher Symbole so leicht sei; es ist viel leichter, eine Urkunde zu zerreissen als zu verfassen und [94] niederzuschreiben. Ist es doch auch schon schwer genug, von den erhaltenen Symbolen nur eine passende Deutung und Erklärung zu geben, dass man deren Erfindung nicht weniger schwer glauben sollte. Die Franzosen lassen den cubischen Stein nach eigener Erfindung auf seiner obern Fläche in eine Pyramide endigen, wie Ragon erklärt, um die heiligen Zahlen darauf zu schreiben (dans le but d’y inserire les nombres saerés). In den Gesellenkatechismen der deutschen (schottischen) und besonders der französischen Logen wird weiter gelehrt, dass der cubische Stein den Gesellen diene, um ihre Werkzeuge daran zu schleifen und zu schärfen (pour aiguiser leurs outils), was kaum in einem andern als ethischen Sinne und dahin gefasst werden könnte, dass an dem behauenen Steine die Gesellen den rohen Stein zu behauen lernen sollen.

Dass die Griechen in dem Heroenzeitalter mit dem ägyptischen Steinbau und den sich daran anschliessenden Künsten bekannt geworden seien, d. h. dass die erobernden und sich fest niederlassenden Griechen in Griechenland zuerst nach ägyptischem Style und mit ägyptischen Mitteln gebauet haben, möchten die so merkwürdigen und in das höchste griechische Alterthum hinaufreichenden Schatzhäuser im Peloponnese und in Böotien erweisen.1) Der Erzschmuck, den diese Schatzhäuser im Innern gehabt zu haben scheinen, möchte zunächst den Phöniciern angehören und erinnert an das vergoldete Innere des salomonischen Tempels.2) Aus dem so lange Jahrhunderte sich kaum bemerklich verändernden und bis auf die fünfzigste Olympiade oder bis gegen die Zeiten der Perserkriege fortdauernden Kunst- und insbesondere Sculpturstyl, welcher oft z. B. von Thiersch als der heilige oder hieratische bezeichnet wird, darf vielleicht geschlossen werden, dass der Kunst, sei es durch die Priester unmittelbar, sei es durch bestimmte Satzungen der geschlossenen Künstlerinnungen selbst, gewisse religiöse Schranken gesetzt und bestimmte bleibende Vorschriften über bild- [95] liche Darstellungen gegeben gewesen seien,1) wodurch die Kunst ihren heiligen festen und unveränderlichen Charakter erhielt. Indessen könnte jene lange scheinbare Unveränderlichkeit und Unbeweglichkeit der alten griechischen heiligen oder religiösen Kunst auch blos eine Wirkung des gesammten künstlerischen Stilllebens und Stillstehens während jener Zeiten sein; jedoch ist dieses unwahrscheinlich. K. O. Müller, um bei dem altgriechischen oder hieratischen Kunststyle ägytische Einflüsse nicht zugeben zu müssen. nennt ihn das freiwillige Anschliessen aller Künstler an anerkannt grosse Muster; abgesehen davon, dass es damals noch keine grosse Muster gab und geben konnte, müsste doch der Grund des freiwilligen Anschliessens Aller noch dargelegt werden. Das Glaublichste möchte sein, dass die Anfertigung der Kultbilder die erbliche Beschäftigung gewisser Handwerks- und Künstlerinnungen,2) oder auch ursprünglich priesterlicher, mit den Priestern zusammenhängender Geschlechter gewesen sei und in die sen sich die altväterliche Verfertigungsweise, welche zugleich mit den alten religiösen Anschauungen zusammentraf, Jahrhunderte gleichmässig vererbte; erst als mit dem allgemeinen Aufblühen der freien griechischen Städte und Staaten die alten Zunfteinrichtungen allmählig zusammenbrachen und stets vollkommenere Freiheit der Gewerbe und der Künste eingeführt wurde, entwickelte sich ein freierer, der neue Kunststyl, indem sich zugleich die eigentlichen Künste und Künstler mehr abtrennten von den blossen Handwerken ( [...]) und Handwerkern ( [...]). Thierseh S. 28 Anm. und S. 122 ff. glaubt, es sei zu Athen eine aus Aegypten mit dem Dienste des Hephästos (Phthas), der Athene (Isis oder Neith) und des Apollo Patroos herübergebrachte Werkstätte, an deren Spitze die Sage den Dädalos stellte, die älteste Kunstwerkstätte, die altattische ( [...] [...]) gewesen, indem durch die Ankömmlinge und das aus ihnen entsprungene Geschlecht der Erechthiden mit den Göttern und ihrem Dienste auch Behandlung der [96] Stoffe, besonders der Metalle gelehrt worden sei. In der ältesten Stammeintheilung von Athen erscheint auch eine Zunft der Dädaliden vom Stamme der Argaden oder Gewerbtreibenden, in welcher wie in den andern Zünften auch nach der Ansicht von Thiersch die Kunst sich ununterbrochen vom Vater auf den Sohn forterbte, was freilich z. B. Tittmann, 8. 617, widerspricht und nur an Schulen denken will. Indessen ist diese Erblichkeit eigentlich schon die natürliche Folge des Nichtvoranschreitens oder Nichtsichveränderns aller Völker im Anfange ihrer Geschichte, wie Völker Jahrhunderte, ja vielleicht Jahrtausende hindurch blosse Jäger oder auch Hirtenvölker waren. Es sind keine Schulen, die in der Urzeit der Völker ein Unding sind, sondern jedenfalls Geschlechts- und Stammgenossenschaften, wie wir diese auch bei den Germanen finden.1) Den verschiedenen Berichten nach arbeiteten die Dadaliden vorzüglich in Holz, Elfenbein und Gold, in Erz, Thon und gebrannter Erde, in Stein und Marmor und waren also Bildschnitzer, Bildgiesser und Bildhauer, Steinmetzen ( [...]), wie auch Sokrates ein solcher attischer Dädalide oder Bildhauer gewesen war.Die Zunft der Dädaliden bestand ursprünglich mit allen übrigen Zünften aus den näher und entfernter verwandten Geschlechtsgenossen, welche noch dazu sieh regelmässig nur in der Sippschaft verehelichten und gemeinsame Opfer, einen gemeinsamen Gottesdienst hatten oder eine religiöse Bruderschaft zugleich waren; sie blieben daher stets durch die Interessen des erblichen Handwerks wie des eigenen Gottesdienstes in engster Freundschaft verbunden, auch nachdem Nichtgeschlechtsgenossen durch Heirath, Adoption oder auf andere Weise unter ihnen Zugang gefunden hatten. Wir hätten also hier wenigstens die älteste und Jahrhunderte blühende Bildhauer-, Steinhauerhütte, obwohl Thiersch gegen Hemsterhius den Namen der Steinmetzen nicht gelten lassen will (S. 126 Anm.). Einzelne sich auszeichnende Künstler scheinen den Namen Dädalos erhalten zu haben, weshalb so viele Werke, und aus ganz [97] verschiedenen Zeiten und Orten, des Dädalos genannt werden; nach Thiersch (S. 36 Anm. 28) werden alle Künstler vor Phidias unter dem Namen des Dädalos zusammengefasst. Ohne Zweifel waren diese Künstler auch Baukünstler und Baumeister, die Werkstätte zugleich eine Bauhütte, wie es auch Thiersch, S. 135, anzusehen scheint.

Auch die Kunstschule auf Kreta,1) die schon in den frühesten Zeiten in der Erzarbeit sich auszeichnenden und berühmten Kureten und Daktylen, war eine ägyptische Gründung mit der attischen, und beide Kunstschulen werden mit einander durch Dädalos in Verbindung gebracht. Die kretischen Mysterien, die Mysterien der Kureten und Daktylen, gestatten zugleich die Vermuthung, dass die Kunstwerkstätten in Griechenland von den ägyptischen Priestern und Einwanderern ursprünglich als Mysterienanstalten wie in Aegypten eingerichtet worden seien. Dass die kretische Kunstschule namentlich auch eine Bauhütte gewesen, erhellt aus der Nachricht bei Vitruvius de Architect. VIII in Prooem., gegen den Anfang der Olympiaden sei aus Knosos, dem Hauptsitz der Dädaliden, Chersiphron nach Asien gezogen und habe dort mit Metagenes, seinem Sohne, den ionischen Tempel der Diana zu Ephesus erbauet. In Knosos erscheinen wieder die dortigen Mysterien2) neben der Kunstwerkstätte oder vielmehr diese in jenen. – Zu Sikyon im Peloponnese, dem alten Mekone, wo Prometheus die Götter betrog, befand sich wohl ebenfalls schon im höchsten Alterthume eine priesterliche Werk- und Kunststätte, welche zu Prometheus in demselben Verhältniss stand, wie die attische, kretische und knossische zu Dädalos.3) Wandernde Priester brachten, wenn nicht überall, doch meistens, mit dem Kultus auch die Anfänge aller Bildung, – der Gewerbe, Künste und Wissenschaften, so in Indien die Brahmanen und in Asien überhaupt die Buddhisten, bei den Germanen die Klostergeistlichen und bei den Griechen die ägyptischen Priester. Anfänglich ist Alles in der Hand und in dem Schatze der priesterlichen Stifter und Lehrer vereint und auch die [98] Arbeits- und Kunstschulen tragen ein priesterliches Gewand, bis im Laufe der Zeiten und bei vergrösserten Verhältnissen eine stets weitere Trennung und Sonderung und namentlich auch Verweltlichung erfolgt. Immerhin aber ist die Relligionsgeschichte, die Geschichte des Kultus und der Kultanstalten auch die Geschichte der Bildung und der Schulen, der Gewerbs- und der Kunstschulen, in denen anfänglich auch noch eine ungetrennte Vereinigung vorwaltet. – Aus der alten berühmten Werkstätte zu Argos,1) an deren Spitze der mythische Epeios, der Verfertiger des kollossalen trojanischen Pferdes, stand und die mit dem Dienste und Tempel der Hera zusammenhing, sind gebildet durch den dortigen vorzüglichen Künstler Ageladas, die drei grössten Meister der zu ihrer Vollendung sich erhebenden griechischen Kunst hervorgegangen, Myron2) aus Eleutherae, Phidias aus Athen und Polykletos3) aus Argos. Hieraus ist abzunehmen, dass die sich auszeichnenden Kunstwerkstätten zugleich allgemein besuchte Bildungsschulen gewesen seien, wie auch solche Werkgtätten nur an den Orten aufblühten und sich erhielten, wo sich eine vielbesuchte Kultstatte, besonders mit Orakeln oder mit Spielen, befand, um an die frommen Besucher die Kultbilde, das hauptsächlichste Erzeugniss der damaligen Kunst und Künstler absetzen zu können. Bei den Griechen war ursprünglich und bis zur höchsten Entwickelung die Kunst Tempelkunst, wie die spätere germamsche Kirchenkunst; bei den Griechen und bei den Germanen war alle wahre Kunst eine heilige, eine dem Gottesdienste oder den Göttern geweihte. Die ältesten geschichtlichen Künstler aus Argos sind Eutelidas und Chrysothemis, welche um Olymp. 65 oder 529 v. Chr. die Bildsäule des olympischen Siegers Demaratos aus Heräa und die seines Sohnes Theopompos gossen. Das Epigramm darauf enthielt die Namen der beiden Künstler mit der Angabe, dass sie die Kunst von ihren Vorfahren erhalten haben ( [...] heisst es nach [99] Pausanias 6, 10. §. 2) Die letztere Bemerkung des Epigrammes sollte wohl empfehlend und rühmend ausdrücken, dass die Künstler einem alten Künstlergeschlechte, einer alten Kunstschule angehören, – ächte Ahnen haben. – Ebenso besass Korinth, von wo der edlere Styl dorischer Bauart und die Erfindung erhabener Arbeit in Thon ausgegangen, eine alte und berühmte Kunstwerkstätte.1) Hier war der bekannte viereckige Prunkkasten aus Cedernholz, aus heiligem Holze2) mit eingelegtem Gold und Elfenbein verfertiget worden, welchen zum Andenken an die darin erfolgte wunderbare Erretttung ihres Ahnherrn aus Mordgefahr die Nachkommen des Königs Kypselos als ein Weihgeschenk zu Olympia auf gestellt hatten.3) Selbst bei den Lahedämoniern und zu Sparta bestand in den ältern Zeiten eine nicht unrühmliche Kunstwerkstätte.4) Bei der Eroberung und Zerstörung von Magnesia in Kleinasien durch die Kimmerier war von da eine Genossenschaft bildender Künstler, an ihrer Spitze Bathykles nach dem Peloponnes gekommen und hatte bei den Lakedämoniern Aufhahme und Arbeit gefunden. Bathykles baute hier mit den ihn begleitenden Künstlern für das 30 alte Ellen hohe Standbild des amykIäischen Apollo den kolossalen Thron, welchen Pausanias ausführlich beschrieben hat. An diesem Berichte über die von Bathykles geführte, wandernde Künstlergesellschaft ist zu entnehmen, dass schon im alten Griechenland sich die Künstlergenossenschaften wie im spätern Mittelalter verhalten haben, indem sie der Kunst und Arbeit nachwanderten. – Auch auf Rhodos wurde die Kunst schon in vorhellenischen Zeiten zunftmässig und in den Geschlechtern abgeschlossen betrieben; die Kunst war nach Rhodos durch die, ägyptischen oder doch phönicischen Priester, die Telchinen wahrscheinlich gebracht worden.5) Aehnlichen Ursprungs, aber berühmter ist die Kunstschule auf Samos, wo gegen den Anfang der Olympiaden zu- [100] folge Thiersch, S. 180 und S. 219, Rhökos den Bau des Tempels der Hera, nach Herodot des grössten Tempels in ganz Griechenland, begann und mit seinem Sohne Theodoros, dem ägyptischen Künstlerzöglinge,1) den Erzguss erfand. Noch berühmter aber, besonders auch durch Vervollkommnung des auf Samos erfundenen Erzgusses ist die äginetische Kunstschule.2) Zu den hervorragenderen Künstlern der Schule zu Aegina gehören in der ältern Zeit Kallon, dessen Alter nach den sichersten Berechnungen in Olymp. 66 hinaufrückt, sodann Synnoon, Glaukias, Simon und Anaxagoras; am Schlusse der äginetischen Kunst steht Onatas, Sohn des Mikon aus Aegina, zugleich Maler und Erzgiesser. Gemäss Thiersch, S. 251 Anm., waren wahrscheinlich von Kallon die berühmten, jetzt zu München befindlichen äginetischen Bildsäulen um 65. Olymp. verfertigt. – Auf der Insel Chios blühte nach der Meldung von Plinius eine in der eigentlichen Bildhauerei oder in der Bearbeitung des Marmors sich auszeichnende Künstlerfamilie, welche im Anfange der Olymp. von Malas gestiftet sein sollte und bis auf die 60. Olymp. herab, zuletzt in Bupalos und Athenis, den Söhnen des Anthermos, blühte.

Die bisher aufgezählten alten und ältesten Kunstwerkstätten Griechenlands und der griechischen Inseln tragen in den wesentlichsten Beziehungen einen gemeinsamen Charakter. Als ihre letzte Heimath weisen sie auf Aegypten hin durch ihre Abgeschlossenheit und durch ihre Anlehnung an die einzelnen grossen Tempel, an den Gottesund Priesterdienst, – durch die erbliche Betreibung der Künste in den ursprünglich priesterlichen und ägyptischen Geschlechtern. Die strenge ägyptische Erblichkeit, die eigentliche Kastenverfassung konnte in Griechenland keine Wurzel fassen, weil sie an schon mehr entwickelte Volkszustande von Aussen hinzutrat; für Griechenland bewährte diese Kasten- und Geschlechterverfassung der Handwerke und Künste nur ihre wohlthätigen Wirkungen, indem sie die Erhaltung der einmal erworbenen Kunstfertigkeiten [101] sicherte und ihre Vervollkommnung durch lange Fortbetreibung in demselben Gesehlechte und an demselben Orte ermöglichte. Die Geschlechtsverbindung erleichterte ebenso das Unternehmen und die Ausführung grösserer Kunstwerke, wozu es vereinter oder auch, wie bei den Bauten und Erzgüssen, fortgesetzter Kräfte bedurfte, weshalb oft auch Vater und Sohn, z. B. Rökos und Theodoros, oder auch zwei Brüder, wie Theodoros und Telekles, nebeneinander als die Verfertiger eines Kunstwerkes genannt werden. Die Kastenverfassung, die Zunftverfassung war die schützende Schaale, worin die schöne und freie griechische Kunst heranreifte, und welche zerbrach, nachdem die Frucht ihre volle Reife und Höhe erlangt hatte. Kunst und Handwerk, Künstler und Handwerker, Theorie und Praxis waren noch ungetrennt und vereinigt, was wieder die Entwickelung und Vervollkommnung der Handwerke und Künste förderte und in dem Geschlechte, in der Zunft, in der grössern und bleibenden Werkstätte leicht stattfinden konnte, indem alle Fähigkeiten der Glieder, die höhern wie die niedern, zu den gemeinsamen Werken verwandt werden konnten. Die griechische Zunftverfassung tritt hierdurch mit den mittelalterlichen Bauhütten in eine auffallende Uebereinstimmung und selbst die Verschiedenheiten und Abweichungen werden begreiflich und klar. In Griechenland trat neben der Baukunst, neben dem Tempelbau vorzüglich die mit ihren Werken und Götterbildern die Tempel schmückende Sculptur hervor, wie dieses in der Natur und dem Bedürfniss der mannichfachen griechischen vermenschlichten Götter lag; die Architektur und Sculptur erscheinen daher in Griechenland nicht nur in der innigsten Verbindung, sondern zuweilen eilt die Sculptur selbst zur Höhe und zum Gipfelpunkte voraus. Die Sculptur und die Baukunst wetteiferten mit einander, dem Marmor Leben und Gestalt zu verleihen; und um die Marmorbilder in den Marmortempeln reihten sich zugleich die zahllosen Bilder in Holz, Erz, Elfenbein und Gold, d. h. mit der Sculptur vermählten sich die Plastik (das Bildformen), die Statuaria (das Bildgiessen) und die Toreutik (das Ausschmücken der Holzbilder mit Gold und Elfenbein). Das älteste toreutische Werk, welches zu [102] unserer Kenntniss gekommen, ist der Kasten des Kypselos und solche toreutische Werke waren auch die am meisten bewunderten Kolosse des Phidias und des Polyklet, auch viele Bilder der Dädaliden. Wie das Handwerk nicht von der Kunst noch verschieden war, waren im Ganzen auch die einzelnen Künste in den Kunstwerkstätten nicht getrennt, sondern wurden mit und nebeneinander in der Werkstätte und von den Künstlern betrieben, obwohl durch das besondere Geschick eines Meisters in dieser oder jener Kunst eine Werkstätte in diesem oder einem andern Kunstzweige mehr Ruhm und Auszeichnung erwerben mochte. Byzes aus Naxos soll Olymp. 46, 3 und 55, 1 die Kunst erfunden Jutben haben, den Marmor in Ziegeln zu sägen, und Kallimachus, dem auch die Erfindung der korinthischen Säule zugesehrieben wird, den Gebrauch des Bohrers bei der Bearbeitung des Marmors. – Während bei den Griechen die Sculptur, die Marmorkunst herrscht und überwiegt, tritt uns in den mittelalterlichen Bauhütten die Steimnetzkunst entgegen, mit welchem letztern Namen nicht allein die Verschiedenheit des Materials, sondern zugleich die verschiedene Stellung der Baukunst und der Sculptur in den germanischen Zeiten und bei den Christen bezeichnet ist. Die Steinmetzkunst, die Steinsculptur ist der Baukunst untergeordnet, dienet nur ihr durch Einfügung ihrer Kunst und ihrer Bilder in dieselbe; selbstständige und durch eigene Tempel und Wohnungen zu ehrende Götterbilder liebt das Christenthum von der unvorstellbaren, unsichtbaren und unerforschlichen Gottheit um so weniger, als in dem christlichen Gemeindehause solche Bilder keinen Raum hätten. Dagegen erhebt sich die Malerei bei den Christen zu einer bis dahin nicht gekannten Bedeutung und Höhe, indem sie die eigentliche Ausschmückung der sonst kahlen Wände des Gemeindehauses durch die triumphirende Verherrlichung der Thaten und Leiden des Herrn, seiner Mutter, Jünger und Heiligen, oder auch seiner Vorläufer im alten Bunde, übernimmt. Die Kirchenbaukunst, die Kirchenmalerei und der Kirchengesang mit Orgelbegleitung, mit der Kirchenmusik sind die drei grossen Pfeiler und Säulen, worauf aller christlicher Kirchen- und Gottesdienst ruht und ohne deren Vereinigung der letztere [103] stets unvollkommen und mangelhaft sein wird, wie man sich in den farb- und tonlosen protestantischen Kirchen der Schweiz überzeugen kann. Das ausgemalte oder mit Gemälden geschmückte Gemeindehaus mit der gemeinsam zu dem einigen Gotte in der Höhe betenden und singenden Gemeinde sind die Eigenthümlichkeit und der Fortschritt der christlich-germanischen Völker gegenüber den Griechen, welche nur gemeinsame Opfer mit Gesang und Tanz, und Kampfspiele zur Feier ihrer Götter kannten und diese ausserhalb der Tempel daher begehen mussten. Nachdem in Griechenland und bei den mittelalterlichen christlich-germanischen Völkern die Künste geworden waren, die Künste zu ihrer Höhe sich emporgeschwungen hatten, waren sie damit von den Handwerken nunmehr innerlich verschieden und getrennt, welche Trennung deshalb bald auch äusserlich vollzogen wurde. In der revidirten gemeinen deutschen Steinmetzordnung vom J. 1563 wie auch schon in der Steinmetzordnung von 1464 ist die Verbindung zwischen Kunst und Handwerk nur noch eine in der letzten Auflösung begriffene, nur noch eine freiwillige von Seiten der Künstler, indem Art. 2 verordnet, dass derselben unterworfen sein sollen die Meister, „die köstliche Beuw und solch werck machen können, da sie auff gefryget sind und mit keinem Handwerk dienent, sie woltend es denn gerne thun.“1) Die Bauhütte, die volle und ungetheilte Künstlerwerkstätte theilte und trennte sich immer mehr, indem namentlich die einzelnen Handwerke, besonders der Maurer, den Städten als besondere Zünfte einverleibt wurden und diesen Handwerkerzünften beliebig auch die Künstler beitraten, ohne jedoch ihre Verbindung mit der ältern Bauhütte aufzugeben.2) Die allgemeinen Bau- und Künstlerhütten sanken zu blossen städtischen Steinmetz- und Handwerkerzünften herab. Die gemeinen deutschen Steinmetzordnungen sind nur die letzten Lebensregungen, die erfolglosen Wiederbelebungsversuche der schon sinkenden deutschen Bauhütten und deutschen Baukunst, denn [104] eine andere und neue, eine kunstlose Zeit nahte und begann.

Die geschlossenen griechischen Kunstwerkstätten, die geschlossenen Handwerker- und Künstlerverbindungen, die Geschleehtergenossenschaften waren nicht blos den Nichtgenossen verschlossen, sondern auch ihre technischen Kenntnisse und Fertigkeiten bewahrten sie als ihr ursprüngliches Familiengeheimniss und Familiengut, um es als solches ihren Nachkommen zu überliefern, wie sie es von ihren Vorfahren empfangen hatten. Wenn späterhin diese Genossenschaften sich auch mehr öffneten und eigentliche Fremde als Mitglieder zuliessen und aufnahmen, blieben sie doch immerhin noch geschlossene und waren nur leichter zugänglich. Eben deshalb war gewiss die Aufnahme in die Genossenschaft stets eine feierliche, auf die Einschärfung des zu bewahrenden Geheimnisses berechnete und vermuthlich auch eine gradweise, jedoch fehlen alle näheren und bestimmten Nachrichten darüber. Da die hierher gehörenden Handwerke dem Hephistos, Dädalos oder der Athene, also Feuer- oder Lichtgottheiten gewidmet waren und da zu Athen die Aufnahme in die Familie und den Familienverein der Phratrie als eine Mittheilung des heiligen Feuers bei dem jährlich im October gefeierten Feste der Apaturien erfolgte,1) dürfte mit grosser Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass die Aufnahme in die Handwerksgenossenschaft, zum Mitglied einer Kunstwerkstätte eine weihende Lichtertheilung, eine Mysterienaufnahme im Wesentlichen gewesen sei, wodurch aber Verschiedenheiten nach Orten und Gegenden nicht ausgeschlossen werden, wie dieses die Einrichtungen der Daktylen, Korybanten und Telchinen, soweit dieselben bekannt sind, bestätigen. Verschiedenen Kunstwerkstätten als Genosse anzugehören, in verschiedene Mysterien eingeweiht sein, hatte im Alterthum ungefähr denselben Sinn, wie wenn wir von dem Besuche mehrerer Bauschulen, Kunstakademien oder Hochschulen reden. In dem Kunststyle der verschiedenen alten Kunstwerkstätten und in ihrer Kunsthöhe bestand nach Thiersch, S. 246 ff., kein [105] wesentlicher Unterschied, ihre Kunst soll eine und dieselbe gewesen sein, was aber als wahr nicht zu billigen sein möchte, da nothwendig das grössere Geschick und höhere Talent der einzelnen Werkstätten und ihrer ausgezeichneteren Meister einen innern Unterschied der Werke erzeugen musste, wenn sie auch wegen des zu beobachtenden heiligen Canon, wegen der bestehenden priesterlichen Vorschriften eine gewisse äussere Gleichförmigkeit an sich trugen; waren ja in den verschiedenen griechischen Städten und Staaten auch verschiedene Gottesdienste und verschiedene Götter eingeführt. Die Bezeichnungen der Arbeiten der einzelnen Werkstätten bei den Griechen und Römern durch Buchstaben oder auf andere Weise, durch Fabrikzeichen, Töpfernamen, Steinmeizzeichen u.s.w., kannen nur die Absicht der Empfehlung der Arbeit gehaben. Ganz neuerlich wurden z. B. in dem Theater des Herodes Atticus zu Athen aus dem 2. Jahrh. nach Chr. steinharte Ziegel aus Thon aufgefunden, welche griechische Buchstaben als Bezeichnung tragen und womit alle solche Ziegeln bezeichnet gewesen zu sein scheinen.1) Es dürfte daher auch die Ansicht Heideloffs, die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland, S. 18, nicht begründet sein, dass die Steinmetzzeichen oder Monogramme, welche einem jeden Steinmetzgesellen als sein eigenthümliches Zeichen zur Bezeichnung seiner Arbeiten verleihen und in dem Gesellenbuche neben seinem Namen eingetragen wurden, erst im 15. Jahrhundert in Deutschland gebräuchlich geworden seien.2) Diese Steinmetzzeichen, Arbeitsbezeichnungen der einzelnen Werkstätte oder auch der einzelnen Werkmeister, finden sich als ein Nothwendiges und Unentbehrliebes zu allen Zeiten und in allen Ländern, wie z. B. auch Capitän Spratt und Professor Torbes , Reisen in Lydien (London 1847), Steinmetzzeichen mittheilen, welche sie an den Steinen einer alten türkischen Ruine (Old Khan), 3 Meilen vom Gulelook-Pass, auf dem Wege von Adalia landen. Kommen doch diese Steinmetzzeichen, Hausmarken und Logenzeichen bei den Indern sogar in verschie- [106] dener Farbe auf die Stirn oder Brust gemalt vor, um die Verehrer dieses oder jenen Gottes, die Bekenner dieser oder jener Secte erkennen zu lassen. Paulin voyage aux Indes orientales, II. S. 293 ff., hat diese indischen hieroglyphischen Zeichen, wie er sie nennt, theilweise beschrieben und auf Taf. X. b seiner Abbildungen dargestellt. Die Nummern 1 , 2, 6, 7 und 8 nähern sich den eigentlichen Hausmarken, wogegen die übrigen Zeichen aus Bildern oder göttlichen Symbolen bestehen, z. B. dem Auge der Vorsehung, dem Feuerdreiecke, dem Lingam, einem Bogen, Vierecke, Mondsviertel u. s. w. Auch der jüdische Hohepriester trug den Namen des Jehovah auf die Stirne geschrieben, was vermuthlich Nachahmung einer ägyptischen Sitte war, da in Aegypten auf dem Kopfe des Osiris der dreifache Phallus, der Dreizack des Çiwa erscheint. Den Steinmetzzeiehen stehen auch gleich die Zeichen der Goldschmiede, womit dieselben ihre schwerern Arbeiten, z. B. nach Vorschrift der Goldschmiedeordnung von Heidelberg aus dem J. 1563, bezeichnen mussten, damit ein Jeder über Nacht zu finden sei.1) Dazu musste noch durch ein besonders hiefür bestelltes Rathsmitglied ein städtisches oder obrigkeitliches Zeichen (ein bestimmter Buchstabe des Alphabetes) gefügt werden, dass die Waare geprüft und probehaltig gefunden worden sei. Auch die Münzzeichen sind gleichen Entstehens. Dass die von den Privaten einmal angenommenen oder ihnen verliehenen Zeichen nicht willkührlich verändert werden durften, versteht sich.2)

Die vorgehenden Ausführungen weisen zugleich die Richtigkeit der Angabe der Yorker Constitution vom Jahr 926 nach, dass schon die Griechen gleich den Römern „Logen“, d. h. geschlossene Kunstwerkstätten, Zünfte eingeführt hatten. Krause, II. 1. S. 83, Anm. 3, glaubt sogar, dass in den ersten Jahrhunderten nach Chr. wie in alle römischen Provinzen so auch nach Britannien sich griechische Künstler und Gelehrte verbreitet hatten. Auch [107] behauptet die Yorker Urkunde noch,1) dass bei der im J. 926 auf der dortigen allgemeinen Maurerversammlung den englischen Maurern ertheilten Verfassung die Einrichtungen der Griechen, worüber Schriften vorgelegt worden, Berücksichtigung gefunden haben. Nachdem die griechische Freiheit zuerst dem macedonischen Könige Philipp und dann den Römern erlegen war, bestanden die griechische Kunst und ihre alten berühmten Werkstätten namentlich auf Rhodos, zu Athen und Sikyon dennoch noch Jahrhunderte fort und besonders waren die Schulen zu Athen während der Zeiten der römischen Herrschaft als die Sitze der höchsten Bildung, Kunst und Wissenschaft besucht;2) dennoch aber möchte entgegen Thiersch und Visconti, und hier mit K. O. Müller sehr zu bezweifeln sein, ob die bildende griechische Kunst seit den Zeiten des Phidias und Perikles bis herab auf Hadrian und Apollodorus trotz aller über Griechenland hingegangener Stürme sich auch nur in ihren besten Werken auf der gleichen Höhe noch unter den römischen Kaisern, z.B. unter Titus in der seiner Zeit angehörenden Gruppe des Laokoon und dein Borghesischen Centauren3), während mehr als 5 Jahrhunderten forterhalten habe. Nach dem Untergange des weströmischen Reiches blieb Constantinopel oder Byzanz der letzte Sitz der alten Kunst und Bildung, von wo auch einzelne Meister und Gesellen nach dem Abendlande gekommen oder wohin solche zu ihrer Ausbildung gezogen sein mögen, ohne dass jedoch die byzantinische Kunst einen tiefern und stärkeren Einfluss auf die abendländische gewonnen hätte.4) Thiersch mit seiner Behauptung der langen gleich hohen Fortblüthe der griechischen Kunst seit den Zeiten des Phidias und Polyklet steht ziemlich vereinzelt und ist auf fast allgemeinen Widerspruch gestossen; die gewöhnliche Ansicht, wie sie z. B. auch bei Romberg und Steger, Gesch. der Baukunst, I. S. 28 b, – Schnaase, Gesch. der bildenden Künste, [108] II. S. 315 ff., – Lübke, Geschichte der Architektur, S. 616 ff., aufgenommen ist, lässt mit dem Tode Alexanders des Grossen oder um 324 vor Chr. den Verfall der griechischen Kunst beginnen und bis zum J. 146 v. Chr. oder bis zur Zerstörung von Korinth und bis zum Untergange der griechischen Freiheit fortgehen.

III.
Die kymrischen Barden.


Eine besondere und sehr aufmerksame Betrachtung verdienen hier die kymrischen Barden, welche sich am längsten und am reinsten in Wales und in Irland1) erhalten haben und worüber neuerlich der rühmlich bekannte Bonner Rechtsgelehrte, F. Walter, in seiner Schrift, das alte Wales, Bonn 1859, S. 254 bis 314, mit grosser Klarheit und fast allzu strengem kritischen Sinne gehandelt hat, weshalb wir seiner Darstellung vorzugsweise folgen werden. Die Verfassung und die Gebräuche der druidischen und lichtgläubigen Barden,2) welche zugleich den Culdeern sehr nahe standen, waren nachweislich auf die Verfassung und die Gebräuche, die Rituale der alten englischen Bauzünfte von vorbildlichem Einflusse, was bisher weniger beachtet wurde, weil das englische Bardenwesen and seine Geschichte erst in den neuern Zeiten mehr und gründlicher erörtert und erforscht worden sind. Die englischen Quellen und Literatur stehen bei Walter verzeichnet, worauf einfach verwiesen wird.

Die Druiden3) im weitern Sinne zerfielen in Gallien [109] und in Britannien in drei Klassen oder Unterabtheilungen: 1) die Druiden im eigentlichen und engern Sinne, die Priester und Lehrer, Theologen und Philosophen, welche zugleich an der Spitze des ganzen Staates standen und die Gesetzgebung, wie die Rechtspflege leiteten und übten; 2) die Foidh, davon nach Brosi, die Kelten und Althelvetier, Solothurn 1851, S. 88, lateinisch Vates, griechisch [...], die Propheten, welche aus dem Fluge der Vögel und den Eingeweiden der Opferthiere, mitunter auch der Menschen, weissageten; 3) die Barden, die Dichter, Sänger und Musiker, welche die Thaten und die Geschichte des gesammten Volkes, wie der Einzelnen im Liede zu vererherrlichen und der Nachwelt zu bewahren, auch die Kämpfenden mit ihren Gesängen zum Kampfe für die Götter und das Vaterland zu entflammen hatten. Bei Paulus Diaconus heisst es: „Bardus gallice cantor apellatur qui virorum fortium laudes canit.“ Die Druiden heissen im Kymrischen Derwyddon, welches Wort Diefenbach, O. E. S. 317 ff., bestimmt hat, die Ableitung der Druiden von [...], daru, dry, kymr. korn. dar, derw, – korn. brit. derô, brit. derv, derf u. s. w. von Plinius wieder aufzunehmen. Das ghadelische Fâidh, Fâith, Fâidhe, Fâid, Fâig betrachtet Diefenbach, S. 320, eher für ein Lehnwort aus dem Lateinischen, als etwa zu sanskr. vâdi, orator, poeta gehörig. Obwohl die Römer dem ihnen feindlichen Druidenthum in Gallien wie in Britannien bei der Eroberung und Besetzung des Landes entschieden entgegengetreten waren und dasselbe als die herrschende Priesterschaft gebrochen und abgeschafft hatten, blieben natürlich die alten Druidengeschlechter bestehen und mit ihnen musste sich Vieles von dem vorrömischen Glauben und Gebrauche erhalten. Die den Kymren eigenthümliche und das ganze Volksleben umfassende und tragende Geschlechtsverfassung1) erhielt bei den Geschlechtern wie bei dem gesammten Volke zugleich die Erinnerung und den Sinn für das Angestammte und von den Vätern Hergebrachte lebendig und unerschütterlich fest. Ebenso wussten die Druiden sich wenigstens theilweise [110] und in veränderter Gestalt ihren alten Einfluss auf das Volk und die Volksbildung zu erhalten, indem sie sich die römische Bildung aneigneten und in den in Gallien wie in Britannien durch die Römer gegründeten zahlreichen Städten an den städtischen Schulen eine Anstellung als Lehrer zu erhalten suchten und wirklich erhielten.1) Sie sind die Professoren der gallischen Städte, über deren Behandlung noch im J. 376 Valens, Gratian und Valentinian eine besondere Constitution erlassen und die Gallien eine bedeutende vorchristliche Literatur gegeben hatten.2) Das allerdings frühe in Britannien und zwar von dem Abendlande, von Italien und Gallien her eingedrungene Christenthum hatte so wenig wie das Römerthum den druidischen Glauben und Brauch, das alte kymrische Volksthum vollständig zu überwinden und zu verdrängen vermocht, selbst wenn man mit Walter, S. 217 und 307 ff., annehmen wollte, dass es bei dem Abzuge der Römer im J. 410 aus Britannien in dem von ihnen besetzt gewesenen Landestheile keine Heiden mehr gegeben habe. Das Concilium zu Tours im J. 567 rügte noch den Steincultus der Gallier; „veneratores lapidum . . . . . . excolentes sacra fontium admonenius.“3) Plinius, hist. nat. XXX, 4 fand in Britannien, wohin nach Cäsar die gallischen Kelten zogen, um druidische Wissenschaft zu erlernen, solche religiöse Gebräuche, dass nach seinem Ausspruche man hätte glauben mögen, von den Briten seien sie den Persern übertragen worden. Nach dem Abzuge der Römer wurden die Kymren, die Briten wieder ein Volk, ein Völkerbund, welcher bald für sein Volksthum gegen die Angelsachsen zuerst und später gegen die Normannen für seine Freiheit einen langen und blutigen Kampf zu kämpfen hatte und dessen letzte Zufluchtsstätte die Berge, Thäler und Küsten von Wales gewesen, bis es auch hier im J. 1284 vollständig erlag und Eduard I. das Fürstenthum Wales mit der englischen [111] Krone vereinigte. Diesem Jahrhunderte andauernden Kampfe der Kymren und Walen für ihre Unabhängigkeit und ihr Dasein, diesem Ringen um das Volksthum ist es gewiss wesentlich zuzuschreiben, dass sich der alte Volksgesang, die Heldensage und Dichtung, die kymrische Sprache und das Lied mit den Barden, den Sängern und Dichtern forterhalten und fortgebildet haben.1) Die kymrischen Barden, deren Namen nach Diefenbach, S. 245, nur irrig auch auf die germanischen Sänger angewandt wurde, sind die Vertreter des ganzen kymrischen Volkes, seiner Sprache und Literatur, daher die Bardenvertassung einen Gegenstand der Staatsgesetzgebung bildet, ihre Einrichtung eine Staats- und Volkseinrichtung ist, welche von den Fürsten und von dem Volke mit der gleichen Liebe und Sorgfalt gepflegt wird. Ursprünglich waren die Barden blos die Dichter und Sänger, aber in den neukymrischen Reichen, in Cymru oder Wales wurden sie die Pfleger und Träger der gesammten Volks- und selbst zum Theil der Gelehrtenbildung, man dürfte sagen, sie haben auch die Obliegenheiten der alten Druiden übernommen, weghalb ihre Sängersitze oder Sängerstühle nunmehr sich den frühern Druidenschulen auch ähnlich stellten. Selbst das Prophetenamt, das Amt des Vates war auf sie übergegangen, da sie aus den Prophezeiungen des Landes die Zukunft erkennen sollten.2) Der unter den Kelten so alte Feudaldienst erstreckte sich namentlich in Wales auch auf die Barden. Bereits im sechsten Jahrhundert erscheinen die Barden als ein hochgeehrter Stand, als die geistige Spitze des Volkes, welche als Freunde und Berather den Fürsten zur Seite standen und selbst Fürsten zu ihren Gliedern zählten; sie übten neben den geistlichen Schulen, worin die Schulwissenschaften, die sog. 7 freien Künste gelehrt wurden, die höhere und höchste Kunst des vaterländischen Sinnes, Wortes und Gesanges, – der Vaterlandsliebe und Vaterlandsgeschichte, – der Volksfreiheit und Volksthümlichkeit. Aus dem neuern deutschen Volksleben könnten mit den Bardenvereinen blos die Sänger- [112] und Musikvereine verglichen werden, wenn man sich dieselben von Staats wegen eingerichtet und betrieben denken würde; wie die Sänger und Musiker einer Stadt, eines Bezirkes, eines Landes oder auch mehrerer Länder sich versammeln, so wurden auf die Anordnung und unter der Aufsicht des Staates die Barden versammelt, um zu singen und zu musiciren und die darauf bezüglichen Angelegenheiten durch ihre Beschlüsse zu erledigen und zu fördern. Eckermann, III. 2. S. 123 und 129, glaubt, es sei der Bardenorden durch die Bemühungen Taliesins und Merddins wiederhergestellt worden und habe sich der Orden von Waschbecken der Ceridwen (Erdmutter Ceres) genannt. Die Bardengesetze wurden in Wales besonders in der Zeit vom 10. bis zum 12. Jahrh. erlassen und zwar zuletzt nach dem Systeme der Tafelrunde des Königs Arthur zu Caerleon, welches Rhys ab Tewdwr aus der Bretagne mitgebracht und das der Fürst von Glamorgan sodann in seine Iland genommen hatte. Als die Höhe- und Blüthezeit der kylnrischen Barden ist daher das 12. Jahrh. zu betrachten und sie hatten damals im Wesentlichen folgende gesetzliche Einrichtungen.

Die einzelnen Bardenvereine, welche sich über einen grössern oder kleinern Bezirk ausdehnen konnten, hiessen Bardenstühle (cadair, von cathedra) und zu einem Bardenstuhle gehörten somit alle in seinem Bezirke befindlichen Barden, die nur insofern wirkliche (öffentliche) Barden waren, als sie sich bei ihrem Stuhle nach gesetzlicher Vorschrift (barn) und nach Herkommen (gorddyfnaid) hatten unterrichten, graduiren und immatriculiren, einkathedriren lassen (Walter, S. 271). Der Meister vom Stuhl hiess Bardd Cadair oder Cadeiroawg, Barde des Präsidentenstuhls;1) er trug ein himmelblaues Kleid. Jeder Bardenstuhl, welcher in allen Theilen einer freimaurerischen Loge verglichen werden darf, hatte gleich dieser seine besondere Verfassung, gehörte zu einem bestimmten Bardensysteme, wie vorzüglich des Königs Arthur, und führte einen eigenen Wahlspruch oder Namen, z. B. [113] Gott und alle Güte, – Wahrheit gegen alle Welt, – Jesus u. s. w. Es ist zuvörderst zu beachten, dass es also verschiedene BardensySteme gab, obgleich die Verschiedenheiten dieser Systeme nicht näher mitgetheilt werden, – und dass jeder einzelne Bardenstuhl bei seinem Entstehen auch einen Wahlspruch wählen musste, nachdem er benannt wurde. Die eigentliche Bedeutung der Logennamen. z. B. Modestia eum Libertate, – Zur Brudertreue, – Les Amis fidèIes, – La Fidelité u. s. w. besteht demnach darin, dass der Name der Wahlspruch der Loge ist und sein soll. Das christliche System, welches nur Christen in seine Mitte aufnehmen will, finden wir schon frühe unter den kymrischen Barden, indem nach dem Tode des Königs Arthur zu Loughor ein Stuhl errichtet worden sein soll, welcher der Stuhl des Taliesin, auch der Stuhl der Taufe hiess, weil nur Getaufte zugelassen wurden. Sein Wahlspruch war: Der Stein ist gut mit dem Evangelium. In diesem Wahlspruche ist der Stein vielleicht eine Andeutung des Symboles des rohen oder des cubischen Steines, welches auch den kymrischen Barden bekannt war; der maurerische rohe und cubische Stein können leicht die letzten Ausläufer des keltischen oder druidischen Steincultus sein. Unter den übrigen Namen oder Wahrsprüchen der spätern Bardenstühle, welche Walter, S. 273, mittheilt, haben noch einen maurerischen Anklang: Erwachet! es ist Tag, – Ein Freund wiegt hundert starke Männer auf. – Ein neuer Bardenstuhl konnte gültig und bleibend nur eingesetzt werden, wenn dieses drei Bardenversammlungen beschlossen hatten,1) d. h. in der ersten Bardenversammlung musste dazu der Antrag gestellt, in der zweiten derselbe erörtert und in der dritten entschieden werden. Die beschliessende Bardenversammluno, ist wohl diejenige des betreffenden Landes, in welchem der neue Bardenstuhl errichtet werden soll, und vertritt somit die maurerische Grossloge. Sollte ein ruhender Bardenstuhl, d. h. einer, der seit Menschengedenken nicht besetzt gewesen, wieder erneuert werden, [114] konnte dieses ebenfalls nur durch einen 3maligen Beschluss der Bardenversammlung geschehen. – Dass ein jeder Bardenstuhl die erforderlichen Vorsteher oder Beamten, Localitäten, oft Grundeigenthum u. s. w. besessen habe, liegt in der Natur der Sache. Der Zweck und die Aufgabe der Bardenstühle war ein geschichtlich bestimmter und ist im Vorgehenden schon bezeichnet, wozu noch hinzuzufügen ist, dass es eine besondere Obliegenheit der walischen Barden gewesen ist, die Geschlechtsregister der Edlen und Gemeinen zu führen,1) gewiss weil sie allein das Kymrische zu schreiben verstanden. In den Triaden über die Freiheiten und Einrichtungen der Barden geben sie selbst als ihre 3 Endzwecke an: die Reform der Sitten und Gewohnheiten; die Sicherung des Friedens und die Verherrlichung alles Dessen, was gut und ausgezeichnet ist. Daher waren dem Barden untersagt: Unsittlichkeit, Satyrisiren, und Waffen zu tragen. Auch gehörte deshalb zu ihren 3 Vorrechten neben den der gastlichen Aufnahme und des höhern Glaubens ihres Wortes und Zeugnisses, dass in ihrer Gegenwart keine entblössten Waffen getragen werden durften. Die drei Freuden der Barden der Insel Britannien waren nach einer Triade: das Wachsthum der Wissenschaften, die Verbesserung der Sitten, und der Sieg des Friedens über Gesetzlosigkeit und Gewalt. Die allgemeinen britischen Bardenversammlungen mussten immer Jahr und Tag vorher verkündigt, und an einem der vier hochheiligen Tage gehalten werden; diese hochheiligen Tage waren nach der Bardenlehre der 10. December, als der kürzeste Tag und zugleich des Winters und des Jahres Anfang, – der 10. März als das Frühlingsäquinoctium und der Frühlingsanfang, – der 10. Juni als der längste Tag und Sommeranfang, und der 10. September als das Herbstäquinoctium und der Herbstanfang (Walter, S. 276). Die Bardenversammlung, gorsedd oder eisteddfod y Beirdd genannt, sollte öffentlich und im Angesichte der Sonne und des Lichts, auf einer grünen Wiese mit einer Rednerbühne von Stein oder Rasen, oder in einer Kirche und an einem ähnlichen Orte gehalten werden, [115] woselbst die Theilnehmer unbewaffnet erscheinen mussten. Die Versammlung wurde mit einem Gebete eröffnet und eines dieser Gebete für die Versammlung von Glamorgan lautete:

Gewähre, o Gott! deinen Beistand!
Und im Beistand Stärke;
Und in der Stärke Einsicht;
Und in der Einsicht Wissenschaft;
Und in der Wissenschaft den Sinn für’s Rechte;
Und in dem Sinne für’s Rechte die Liebe desselben;
Und in der Liebe desselben die Liebe aller Creatur;
Und in der Liebe aller Creatur die Liebe Gottes.

In dem erhaltenen ältesten englischen Aufnahmsgebete wurde von den Maurern zu Gott gefleht:

„O Herr Gott, gib zu unserm Glauben Tugend, zur Tugend Erkenntniss, zur Erkenntniss Mässigung, zur Mässigung Klugheit, zur Klugheit Geduld, zur Geduld Frömmigkeit, zur Frömmigkeit Bruderliebe, und zur Bruderliebe allgemeine Liebe; und verleihe, o Herr, dass die Maurerei gesegnet sei durch alle Welt, und dein Friede uns sei. o Herr; und verleihe, dass wir Alle vereint sein mögen wie Einer durch unsern Herrn Jesus Christus, der da lebt und regieret von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen.“1)

In seinem zweiten Briefe 5 ff. schreibt Petrus: So wendet allen euren Fleiss daran, und reichet dar in eurem Glauben Tugend, und in der Tugend Bescheidenheit, und in der Bescheidenheit Mässigkeit, und in der Mässigkeit Geduld, und in der Geduld Gottseligkeit, in der Gottseligkeit brüderliche Liebe und in der brüderlichen Liebe gemeine Liebe.“

Obwohl nun dem maurerischen Aufnahmsgebete zunächst diese Stelle des Briefes Petri einverleibt wurde und das Bardengebet nur als eine sehr freie, aber schöne Nachbildung derselben Stelle erscheint, haben wir doch in der Symbolik, II. S. 312, die Vermuthung gewagt, es möchte die so nachdrückliche und absichtliche Hervorhebung der allgemeinen Wesensliebe in dem maurerischen [116] Aufnahmsgebete ein buddhistischer Einfluss und Anklang sein. Nachdem jetzt das älteste Gebet der Barden vorliegt, möchte jene Vermuthung zur Gewissheit erhoben sein, indem die Liebe aller Creatur doch kaum eine andere sein kann als die allgemeine Wesensliebe der buddhistischen Morallehre. Es sind mehrere der Bardengebete in den im J. 1848 herausgegebenen Jolo Manuscripts,1) S. 79, 80, 469 und 470 enthalten.

Druidische Einflüsse auf das alte maurerische Aufnahmsgebet scheinen aber auch noch von anderer Seite her nachgewiesen und schwerlich zurückgewiesen werden zu können. Das Gebet beginnt: „O du Herr Gott, du grosser und allgemeiner Baumeister der Welt, du erster Bildner des Menschen, dass er wie ein Tempel sei.“ Der Mensch wird also hier ein von Gott erbauter Tempel, ein göttlicher Tempel, ein Gottestempel2) genannt. In dem Gespräche nun zwischen Arthur und Eliwlod, einem alten christlichen, gegen die Barden oder den Druidismus gerichteten Gedichte, gedruckt in Original mit gegenüberstehender deutscher Uebersetzung bei San-Marte (Schulz), Beiträge zur bretonischen und celtisch-germanischen Heldensage, Quedlinburg 1847, S. 83 ff., und aus 53 Strophen von 3 gleichreimigen Versen, der sog. Kriegerstanze oder Englyn Milwr bestehend, wird der Geist Arthurs wiederholt, in Strophe 36 und 42 „erhabner Gottestempel“ angeredet, oder auch in Str. 44 „Gottestempel der Freudigkeit“ und in Str. 42 „Heiliges Räthsel des Heiligthums.“ Zu wyddwa oder gwydda (Gottestempel) bemerkt San-Marte, es bezeichne wörtlich „Ort der Gegenwart“, von wa, Platz, und gwydd, Gegenwart, der Ort, wo die Gottheit sich persönlich offenbart oder erscheint; gwydd heisse auch 1) Wissen, Kenntniss , 2) Baum; letzteres sei wahrscheinlich die ursprüngliche Bedeutung, wie überhaupt der Druidismus in Religion und Philosophie den Begriff Baum festzuhalten liebe; im ganzen altirischen Abc trage jeder Buchstabe den Namen eines Baumes, – die Druidenschrift sei Pflanzen- [117] schrift. Wir theilen aus dem Gedichte einige Strophen mit:

Vorsätzlich Uebles begehn,
In bösem Entschluss bestehn,
Das heisst Sünde und Vergehn.


Gott lieben mit rechtschaffenem Muth,
Und beten mit aufrichtiger Gluth,
Schafft ewges Heil und zeitlich Gut.


Ueber Vergehen innige Reue,
Auf Gnade hoffen in Treue,
Das schafft, dass Frieden die Seel erfreue.


Arthur, erhabner Gottestempel,
Nicht von Gott oder Alpha werden abgebracht,
Das ist der höchste Gipfel der Macht.


Arthur, erhabner Gottestempel,
Heilig Räthsel des Heiligthums, wiss’ auch:
Gott selbst ist Richter nach ewigem Brauch.

Diese Strophen werden dem in Gestalt eines Adlers auf einer Eiche sitzenden Geiste des Eliwlod, eines Neffen Arthurs, in den Mund gelegt.

Wie gewisse nahe Beziehungen zwischen den Barden und dem maurerischen Aufnahmsgebete vorhanden sind, so auch zwischen ihnen und dem sog. Freimaurerverhör von Heinrich VI.,1) weshalb und aus andern Gründen schon von Thomas Paine in einem nachgelassenen, 1812 erschienenen Werke de l’origine de la Francmaçonnerie die Freimaurerei von den Druiden abgeleitet worden war. Es wird den Maurern in jenem Verhöre auch die Kunst beigelegt, gut und vollkommen zu werden, ohne die Hülfe der Furcht und der Hoffnung. Dieser Satz erscheint nun auch in den kymrischen Triaden vom Könige Arthur und seinen Rittern in folgender mehr ausführlichen und zugleich theologischen Fassung:

„Drei rechtspendende Ritter am Hofe Arthurs (deren Namen folgen). All ihr Sinnen ging darauf, die Hülfebedürftigen jeder Art zu schützen, Waisen, Wittwen und Jungfrauen, und Alle, die sich unter den Schutz Gottes und seines Friedens gestellt, und alle Armen und Schwachen, ohne Ausnahme, und sie vor Gewalt,

[118]

Unbill und Bedrückung zu bewahren. – – Und sie handelten weder aus Rücksichten,noch aus Furcht, noch aus Liebe, noch aus Hass, noch aus Leidenschaft, noch aus Gefälligkeit, noch aus Zorn, noch aus Gunst irgend einer Art, sondern allein weil es so gerecht und recht war, nach den Gesetzen Gottes, nach der Natur der Milde und nach den Forderungen der Gerechtigkeit.1)

Uns ist ganz zweifellos, diese Lehren der Barden und der Maurer, dass der Mensch ganz leidenschaftslos handeln, alle Leidenschaftlichkeit überwinden solle, seien aus der gleichen indischen und besonders buddhistischen Quelle abzuleiten. Dem hiefür schon früher Beigebrachten sei noch beigefügt:

In der Baghavat-Gíthá wird gesagt: „Weise Männer, die jeden Gedanken an die Frucht, welche aus ihren Handlungen entsteht, verbannt haben, sind befreiet von den Ketten der Geburt und gehen in das Land ewiger Glückseligkeit.“ Dies also sind die wahren Stricke und Ketten, die Vorurtheile, welche durch die Weihe gelöst und gebrochen werden sollen. Sankara, der berühmteste Vedantalehrer sagt von Brahma: „Ich bin das grosse Brahma, das ewig ist, rein, frei, eins, beständig, glücklich, seiend, ohne Ende. Wer nichts Anderes betrachtet, wer sieh an einen Ort zurückzieht, wessen Begierden vernichtet, und wessen Leidenschaften unterjocht sind, der begreift, dass der Geist eins und ewig ist. Ein Weiser muss alle sinnlichen Dinge vernichten und immer nur den einen Geist betrachten, der dem reinen Raum gleicht.“2)

Der buddhistische Brahma-Spruch lautet:

Austrockne der Begierde Strom, die Lust treib’ aus, o Brahmana:
Das Ungeschaffne kennst du, wenn Vernichtung kennst, o Brahmana.
Der beide Ufer hat erkannt, das Diesseits und das Jenseits auch,
Dem fallen ab die Bande all’, die seinen Geist gefesselt einst.

[119]

Dem beides ist nicht Diesseits dies, nicht Jenseits das,
Den nichts erschreckt, der frei von Allem, diesen nenn’ ich Brahmana.

Wer überwunden diese Welt, die feindlich ihm entgegentritt
Wer störungsfrei, wer durchgedrungen ist zum Ufer jenseits dort,
Wer sinnend lebet, von Begehrung frei ist und ganz zweifellos,
Wer nichts als eigen anspricht, diesen Mann nur nenn’ ich Brahmana,

Wer Leid und Freude hinter sich, in Ruhe lebt, des Elends los,
Wer alle Welten überwand,
den Helden nenn’ ich Brahmana.

Der Buddha-Spruch enthält:

Der unbesiegbar ist, den Niemand nicht
In dieser Welt bezwingen mag,
Den Buddha, spähend das Unendliche,
Den Fussstapflosen, welche Spur zeigt euch ihn an?

Den kein Gelüst umstricken mag den keins
Vermag an sich zu ziehn, vergiftendes,
Den Buddha, spähend das Unendliche,
Den Fussstapflosen, welche Spur zeigt euch ihn an?

Die Götter selbst beneiden die irn Sinnen nicht Ermattenden,
Die froh der steten Ruhe sind, Erinnerungsvoll’, Erleuchtete.1)

An die hier vorgetragene Yogalehre,2) welche zur Grundlage die Besiegung der Leidenschaften und die Uneigennützigkeit der Handlungen hat, klingt in einer merkwürdigen Weise die Lehre des chinesischen Philosophen Lao-zö oder Lao-kiun an, welcher nach Bunsen, a. a. O., II. S. 61, vom J. 604 – 522 v. Chr., also beinahe ganz gleichzeitig mit dem gegen 543 verstorbenen Buddha lebte. Ihm ist die ewige Ruhe des Tao, d. i. des absoluten und nichtpersönlichen ewigen Wesens, nach Bunsen der Weltordnung, also das Nichthandeln das Ziel des Weisen, des kleinen Tao oder des Mikrokosmos. Der Weise sagt [120] sich ganz los von der Welt, er entfremdet sich der Freude wie dem Schmerze und versenkt sich in das ewige Nichtsein. Dadurch erhält er die Macht über die Welt und deren Kräfte: auch über den Tod: er wird unsterblich: der Mensch an sich ist nicht unsterblich.1) Nach dem etwas spätern Confucius wird das höchste Gut erreicht durch das Beharren in der rechten Mitte.2) Lao-kiun zufolge gibt es keine grössere Sünde als regellose Begierden, und kein grösseres Unglück als der Unfriede und die quälende Unruhe der Seele, die Folgen der regellosen Begier sind. Wie Lao-kiun als den Urgrund des Weltalls und der Dinge, und zugleich als deren Urbild eine ewige Vernunft, ein unaussprechliches, unerschaffenes Wesen anerkannte, so galten ihm auch die Seelen der Menschen nur als Ausflüsse des ätherischen Urseins, die sich nach ihrem Tode wieder mit demselben vereinigen; so jedoch, dass die Seelen der Bösen sich nicht wieder in das allgemeine Leben der Weltseele auflösen. An Pythagoras, nur wenig später lebend, streift dabei Lao-kiun dadurch an, dass er seine Lehre von der Weltzeugung in einer Zahlenform aussprach, indem er die Kette der Wesen aus Ein, Zwei und Drei knüpfte, wodurch Alles entstanden wäre; dieses dreieinige Wesen bezeichnete er als Das, was da war, Das, das da ist, und Das, das da sein wird.

Nach dem Gebete wurde in einer allgemeinen Versammlung der Barden das Bardenweisthum (dysgogan Beirdd) verlesen, welches die Aufzeichnungen von der Wissenschaft, den Kenntnissen, Einrichtungen, Regeln, Privilegien und Gebräuchen der Barden enthielt. Auch wurden daselbst verlesen die periodischen Aufzeichnungen des Mabon of Medron, d. i. die Namen und Erinnerungen der Barden, Dichter, Gelehrten und Weisen vom Stamme der Kymren, und der edlen und würdigen Handlungen jeder Art, wodurch sie sich ausgezeichnet hatten; desgleichen der Könige der Insel Britannien und ihrer denk- [121] würdigen Thaten, mit der Zeit, worin sie gelebt, ihrer Abstammung und Nachkommenschaft. Hierauf folgten dichterische und wissenschaftliche Vorträge, deren Prüfung und etwaige Belehrung, so wie die übrigen Geschäftsangelegenheiten. Ein Gottesdienst und das Festmahl mit Verleihung der Ehrenauszeichnungen machten den Beschluss. Die Versammlungen der örtlichen Bardenstühle sollten nach Bedürfniss am Neulicht, ersten Viertel, Vollmond oder letzten Viertel gehalten werden und hatten die örtlichen Angelegenheiten, vorzüglich die Beförderung der für würdig befundenen Schüler zum Hauptgegenstande, wie wohl auch die erste Aufnahme zum Schüler eine feierliche gewesen und hier erfolgt sein wird; ausserdem wurden dichterische Vorträge nach Thunlichkeit eingeflochten. Die Eröffnung und der Schluss der Versammlung erfolgten in feierlicher Weise und mit eigenthümlichen Gebräuchen und die Barden hatten der Versammlung unbewaffnet, mit blossem Haupte und mit blossen Füssen1) beizuwohnen, um Gott ihre Ehrfurcht zu erweisen. Wer in der Versammlung Zeugniss abzulegen hatte, musste es thun, das Auge nach der Sonne, dem Auge des Lichtes, gerichtet und seine Hand in die des Vorsitzenden legend, was ein Schwur, ein Gelübde bei dem Lichte war.2) Die Versammlung selbst scheint im Sonnenkreise gestanden zu sein. Denn um eine Erhöhung auf Rasengrund war nach den Jolo Manuscripts ein Kreis von Steinen gelegt, den nur die Barden betreten durften; in dessen Mitte waren mit Berücksichtigung des Standes der Sonne drei Steine, und diesen gegenüber in der Mitte des Kreises ein grösserer Stein angebracht, welcher der Stein des Vorsitzes oder der Altar der gorsedd, der Versammlung hiess. Der Stein wird seiner Gestalt nach nicht näher beschrieben, indessen war es vielleicht ein Cubus als Symbol der Welt.

Die Würde eines Barden konnte nur durch Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und bei dem zu deren Verleibung allein berechtigten Bardenstuhle und Barden- [122] convente erlangt werden. Wer dem Bardenorden, dem Bardenstande beizutreten wünschte, musste Schüler eines zum Lehren befugten Barden, bard gorseddog, weil er von der Versammlung (gorsedd) zum Lehramte befähigt und berechtigt erklärt war, oder derwydbardd, Druidbarde, wissender Barde genannt, werden, wodurch er, gleich z. B. dem Brahmanenschüler, in ein enges und länger dauerndes Verhältniss der Abhängigkeit und Bevormundung, der Treue und Ergebenheit trat. Es gab nun drei Stufen des Schülers, drei Grade des lernenden Barden, welche in den verschiedenen Zeiten und Systemen zwar verschieden benannt, aber dennoch im Wesentlichen gleich waren. Wir möchten diese drei Bardengrade den drei maurerischen Graden des Lehrlings, des Gesellen und des Meisters vergleichen, wie dem Verhältnisse des Bardenschülers zu seinem Lehrer das maurische Pathenverhältniss in der Idee ähnlich ist. Jedenfalls sind die für das 11. und 12. Jahrh. urkundlich nachgewiesenen drei Bardengrade der Walen auch ein historisches Zeugniss für das hohe Alterthum der drei Grade der englischen Bauleute. Auf der ersten, nach andern Nachrichten dreijährigen und darin der Idee nach wieder mit der maurerischen Lehrlingsstufe zusammenfallenden Stufe hiess der Zögling ein fortschreitender unter Schutz (trofedig nawdd), ein ungehobelter Schüler (mebinogg hyspyddaid), ein Probeschüler (dyscybl yspas), wornach zugleich der entstellende Druckfehler auf S. 631 I. der Symbolik zu berichtigen ist. Der Unterricht des Probeschülers, des Bardenlehrlings konnte nur in den Elementen der Dichtkunst, in der Verslehre und in eigenen Eebungen bestehen. Nur der Bardenstuhl, die Bardenversammlung konnte den nach seinen vorgelegten Arbeiten und nach dem Zeugnisse seines Lehrers befähigten Lehrling auf die zweite Stufe erheben, wo er ein fortschreitender durch Privilegium (trofedig braint), ein fortgerückter Lehrling (mebinogg gorddyfnaid), ein geschulter oder disciplinirter Schüler (dyscybl dyscyblaidd) hiess. Der Bardengeselle wurde gewiss dazu gleich dem Lehrlinge in der Bardenversammlung in feierlicher Weise gemacht und hatte in der Regel wieder drei Jahre in den Fächern der Dichtkunst und in den [123] einem Barden obliegenden genealogischen, historischen und archivalischen Kenntnissen und Fähigkeiten sich zu unterrichten. Auch die Wappenkunde oder Heraldik gehörte in den Lehrkreis, da es eine besondere Art von heraldischen Barden (arwyddfard) bei den kymrischen Fürsten und Grossen gab.1) Wurde dem Bardengesellen nach erprobter Tüehtigkeit von dem Bardenstuhle der dritte Grad verliehen, erhielt er den Namen eines eigentlichen Barden (prifbardd), oder eines durch die Versammlung geprüften und anerkannten, nach Walter conventmässigen Dichters (prydydd gorseddog), eines rechten oder berechtigten Schülers (mebinogg braint), nach Walter eines Schülers dem Rechte nach, – eines Meisterschülers oder vielmehr Meisters (dyscvbl pencerddiaidd, nach Eckermann master of the science of song). Dieser stand auf seinen eigenen Füssen und konnte sich in öffentliche Disputationen und Wettgesänge einlassen; wenn er in diesen drei Mal, jedes Mal mit dem Zwischenraume eines Jahres, einen Stuhl gewonnen hatte, so wurde er in einer allgemeinen Bardenversammlung mit den Rechten und Privilegien eines Meistersängers (pencerdd), woran namentlich das Recht zu lehren hing, bekleidet, und ein Stuhlbarde (bardd cadeiriaw), nach Walter kathedrirter Barde, – oder Stuhllehrer (athraw eadeiriaw), nach Walter kathedrirter Lehrer, – oder auch, wie vorhin angegeben, bardd gorseddog, derwvdbardd. Ein solcher hatte das Recht, das Privilegium, zu sitzen,2) – er hatte einen Stuhl erworben, er war Stuhlmeister, Stuhlbarde, – er trug sitzend vor und hatte aller Wahrscheinlichkeit nach in der Versammlung einen Ehrensitz. Der Meister vom Stuhl, der Stuhlmeister bei den Maurern würde demnach aus dem alten walischen Rechte abzuleiten und zu erläutern sein. Stuhlbarde wurde gewöhnlich der Schüler erst 9 Jahre nachher, nachdem er die erste Bardenstufe erlangt und somit je 3 Jahre auf jeder Stufe zugebracht hatte. Da auch schon eine Vorbereitung von 3 Jahren erforderlich war, bevor man nur die erste Stufe oder Weihe er- [124] hielt, war der Stuhlmeister ein 12jähriger Schüler, wie es bei den Bretonen überhaupt1) und in Wales nach dem am Ende des fünften Jahrhunderts von Merlin oder Merddin eingeführten Bardensysteme, ohne Zweifel mit symbolischer Rücksicht auf die 12monatliche Sonnenbahn, ausdrücklich vorgeschrieben war.2) Nach den walischen Traditionen wurde im 6. Jahrh. unter dem Könige Arthur von dem Barden Maelgyn Hir zu Caerleon ein Stuhl für Caerleon, Glamorgan und Gwent hergestellt, wo Taliesin, Merddin und Andere den Vorsitz geführt haben.3) – Wer nach 3 Jahren nicht zu einer höheren Stufe aufstieg, verlor seine jetzige Stufe und wurde in die nächste unter ihr zurückversetzt. Drei Schüler, nicht weniger, musste nach Walter, S. 285, ein Lehrer zur selben Zeit haben, Einen, aber nicht mehr, auf jeder Stufe. Offenbar herrscht hier in den Quellen oder in deren Auslegung durch Walter ein kleines Missverständniss , da es ganz unnatürlich für den Schüler und den Lehrer wäre, vorzuschreiben, wie viele Schüler ein Lehrer haben müsse; vielmehr wird dem Lehrer verboten, eine grössere Anzahl von Schülern anzunehmen, als er hinreichend zu unterrichten vermag, wie nach der gemeinen deutschen Steinmetzordnung der Steinmetzmeister nicht mehr als 3 Lehrlinge und niemals mehr als 5 haben durfte, je nachdem er nur einen oder mehrere Bauten auszuführen hatte.4)

Die Bardenversammlung oder der Bardenstuhl hatte die zweckmässige Befugniss, ausgezeichneten Dichtern und Sängern „kraft des Privilegiums des Genius und der Kenntnisse“ die Würde eines Stuhlbarden zu verleihen, ohne den regelmässigen Schülercursus durchgemacht zu haben; analog muss auch die Versammlung befugt gewesen sein, die Stufenzeiträume bei verdienten und vorzüglichen Schülern abzukürzen. Der Bardenstuhl hatte nach dem maurerischen Logenrechte die Macht, Ehrenmitglieder zu ernennen und von der gesetzlichen Frist zur Ertheilung einer [125] Beförderung ganz oder theilweise zu dispensiren. Die Ehrenstuhlmeister hiessen Ovaten (ovydd), welche man dazu benützt hat, um nach der alten Weise die Barden in Barden, ovaten und Druiden einzutheilen und auch äusserlich zu unterscheiden.1) Ofyd im Kymrischen bezeichnet jetzt plilosopher, ofyddiaeth philosophy, ofyddfardd a scientific bard.2) Umgekehrt hatten die Schüler wohl auch das Recht, auf die Erlangung einer höhern Stufe zu verzichten und mit der niederen sich zu begnügen.

Neben mancherlei äusseren oder öffentlichen Rechten und Vorrechten, z. B. der Befreiung von dem Schwertdienste, einer höhern Glaubwürdigkeit, hatten die Barden auch eine ausgezeichnete Kleidung; die Barden eine himmelblaue zum Symbole des Friedens, der Ruhe und der Wahrheit, – die Ovaten eine grüne zur Bezeichnung des Wachsthums, des Grünens der Wissenschaft, und die Druiden eine weisse zum Zeichen der Reinheit. Dieselbe Farbensymbolik haben die Maurer.3) Von der Farbe des Kleides trugen die Barden auch ein Armband (breichrwy) am rechten Oberarm, welches auch da getragen werden musste, wo man nicht im Gewande erschien. Den Bardenstab, an Farbe entsprechend dem Gewande, führte man nur in der Versammlung selbst und er war gewiss nicht ohne symbolische Bedeutung, oder ein Lichtsymbol. Der Stab der Bardenschüler war mit den 3 Farben gemischt und von verschiedener Länge nach ihrem Grade. Daneben gab es drei Insignien, welche zur Auszeichnung verliehen wurden: der Stuhl (cadair), die Axt (bwyall) und die goldene Kugel, welche alle drei eine nicht näher angegebene symbolische Bedeutung hatten und als Lichtsymbole einzig vermuthet werden können, möglicher Weise auch höhere Grade und höhere Rechte bezeichnen. Der Stuhlbarde trug seine Insignien von Gold, die Anderen von Silber. Die goldene Kugel (pel aur) war vielleicht Symbol der Sonne, des Auges des Lichtes, – der Stuhl eines bevor- [126] zugteren Sitzes, des Sitzes im Osten, – die Axt eine Donneraxt gleich dem Donnerhammer. Es fehlen die Berichte, woran die Auszeichnung getragen worden sei; vermuthlich am Halse, da die Barden auch ein Halsband, einen Halsschmuck trugen. Der Halsschmuck war von grosser Bedeutung, denn der unglückliche König Llywarch Hen singt: „Ich hatte 24 Söhne; sie trugen das goldene Halsband und waren Häuptlinge im Heere; Gwen war der Tapferste; er war der Sohn seines Vaters.“1) Auch gebrauchten die Barden2) (die Bardenstühle?) die Wappen ihres Gebietsherrn und pflegten ihre Sitze mit Kräutern und Laub nach den 4 Jahreszeiten zu schmücken.

Wie mit der Pflege der Dichtkunst beschäftigte gleichmässig sich die Bardenversammlung mit der Pflege des Gesanges und der Musik, und hatte die 24 Canon (deivr von deivyr, Regel) des mysikalischen Rhythmus, das System der Tonleiter (cvwair) und der Tonarten, des Zeitmasses und Anderes festgesetzt. Zum Unterricht in der musikalischen Disciplin war nur ein Meistersänger (pencerdd) berechtigt. Der Meistersänger und der Stuhlbarde entsprachen sich im Range genau. Dem graduirten Barden, der nicht Stuhlbarde war, entsprachen die graduirten Musiker. Diese waren 3facher Art: der Harfenspieler, Spieler des erwth, und Sänger (dadgeiniaid). Aus der Klasse der Sänger gingen besonders die umherziehenden.Minnesänger (chlerwriaeth) hervor. Die Edleren unter ihnen sangen mit begeisterter Treue das Lob und die Heldenthaten ihrer Herrn, der letzten Heroen des untergehenden Volksthums; Viele aber sanken zu Lustigmachern und Parasiten der tafelnden Junker und endlich auch des grossen Publikums herab, und wurden zuletzt fahrende Leute gleich ihren Kunstverwandten in Deutschland und den romanischen Jokulatoren.3) Für ihre Gedichte und Gesänge wurden die Barden bezahlt; bei Besingung einer ruhmwürdigen That des ganzen Stammes wurden sie von der Bardenversammlung auch oft durch Gewährung eines Rundganges [127] (cylch clera) belohnt, wobei von Jedem ein Pfennig ihnen gereicht wurde. Auch hatten die Barden und selbst die Bardenschüler das Recht des Rundganges, 3 Mal im Jahr an den drei hohen Festen Weihnachten, Ostern und Pfingsten, in ihrer Provinz und alle 3 Jahre einmal im ganzen Reiche. Wo bei feierlichen Anlässen gesungen wurde, begann der Meistersänger mit einem Gesänge zu Ehren Gottes und dann des Königs.

Bei den Barden soll sich auch seit uralten Zeiten ein eigenthümliches Alphabet, eine Geheimschrift1) erhalten haben, welches Coelbren y Beirdd, oder nach San-Marte, Beiträge S. 51, Coelbren y Bardd genannt wird. Die Zeichen desselben bestehen gleich den nordischen Runen2) aus geraden und aus Querstrichen in mancherlei Zusammensetzungen, nicht aus gekrümmten Strichen, weil es darauf berechnet ist, dass die darin geschriebenen Wörter mit einem Messer auf hölzerne Stäbe eingeschnitten werden. Das bardische Symbol des Alphabetes wird durch 3 gerade divergirende Linien: [...] gebildet, da diese drei Linien alle Elemente des bardischen Alphabetes umfassen und alle Buchstaben ohne Ausnahme aus denselben, nur in verschiedener Weise, zusammengesetzt sind. Das Alphabet bestand ursprünglich nur aus 10 Zeichen, die nach und nach auf 24 vermehrt wurden; die auf hölzerne Stäbe eingeschnittenen Worte sollen in Rahmen gefasst worden sein, um das Geschriebene lesen zu können. In der Preisabhandlung von Abergavenny über die Aechtheit des Coelbren y Bardd von Taliesin Williams (ab Jolo), gedruckt zu Llandovery 1840, ist eine allegorische Erzählung angeführt, die den Menw, nach den Triaden einen der drei Zauberer der Insel Britannien, – den britischen Menu oder Manu.3), den deutschen Manu und Menschen, mit der Entdeckung des Alphabets verknüpft. Es heisst daselbst: „Einigan Gawr sah drei Lichtstrahlen (welche drei Lichtstrahlen durch die drei divergirenden geraden Striche symbolisirt werden sollen), auf denen alle [128] Kenntniss und Wissenschaft geschrieben war. Und er nahm drei Stäbe der Bergesche und schrieb alle Wissenschaften darauf, als Nachahmung der drei Lichtstrahlen; und die, welche sie sahen, vergötterten die Stäbe, was den Einigan dermassen betrübte, dass er die Stäbe zerbrach und starb. Und nach Jahr und Tag sah Menw drei Stäbe aus dem Munde des Einigan grünen, auf denen jede Art von Erkenntniss und Wissenschaft geschrieben war. Da nahm Menw die drei Stäbe, und lernte alle Wissenschaft, und lehrte sie Allen, ausser dem Namen Gottes, der allein das Geheimniss der Barden war; und gesegnet, wer das besass.“ – Diese Stelle könnte zu sehr langen Erörterungen und Vergleichungen Veranlassung geben, jedoch sei nur bemerkt:

nach der Lehre und Ansicht der Barden ist alles menschliche Wissen und jede menschliche Wissenschaft ein Erfassen des vom Himmel herabstrahlenden, des göttlichen Lichtes, wie die Seelen der Menschen selbst den Lichtern verglichen werden, oder gar, wie Arthur in einem alten christlichen Gedichte, der Sonne, die leuchten wird bis zum Erscheinen der andern Sonne (Christus) von, untrüglichem Glanze.1) Der Mensch, seine Seele leuchtet nach dem Grade ihres Wissens und ihrer Tugenden, weshalb Arthur auch genannt wird: „erhaben, schnell sich bewegende Leuchte.“ Die menschlichen Seelen und Leucten sind aber blos ein Abglanz, ein Theil des dreifachen himmlischen Lichtstrahls.


Das Licht, daher auch die Wissenschaft und der Mensch selbst werden getragen durch den Baum, die Esche, die Weltesche, den Wolkenbaum, das Himmelsgewölbe und entstammen demselben;2) am Himmel erglänzt alles Licht, dort stehen also alle Wissenschaften geschrieben und müssen hier gesucht werden. Zugleich sind den Mensehen Baumstäbe, hölzerne Stäbe die ersten und ursprünglichsten Schreibtafeln, woher unser Buchstabe und der kymrische Eschenstab für den schriftlichen Uranfang alles Wissens galt. Wie dem Holzbau der Steinbau folgt, folgen [129] den hölzernen Schreibtafeln, den Buch- oder Eschenstäben bald die Thon- und Steintafeln, die Sets-Säulen.


Das Symbol des geoffenbarten und wirklich gewordenen dreifachen göttlichen Lichtstrahles sind drei Striche oder Strahlen, drei Buchstaben, das Abc; doch Gott selbst ist der verborgene und unaussprechliche Name, das Geheimniss der Barden.


Einigan Gawr war der wissende Urmensch und da er starb, ging nach dem indo-germanischen Glauben1) seine Seele, sein Wissen in drei Pflanzen, drei Blumen, drei Stäbe über, die aus seinem Grabe hervorwuchsen; diese drei dem Grabe entwachsenden Stäbe sind aber der sie schneidende Menw, Mensch selbst. Einigan Gawr starb, weil er doch nur ein Mensch, nur ein geschaffener Geist war, der nicht göttlich verehrt werden durfte und der Hinfälligkeit unterworfen blieb.

Die erste Nachricht und Abbildung von dem Bardenalphabete gab Llvwelyn Sion, der am Ende des sechszehnten Jahrhunderts mancherlei Denkmäler der Barden an Glamorgan sammelte. Gegen das höhere Alter des Bardenalphabetes spricht jedenfalls der Mangel an Denkmälern, worin es vorkommt,2) obgleich dieses sich auch aus der unbedingten Geheimhaltung des Alphabetes erklären liesse und mit dem Geheimbunde der Barden sich gewiss auch eine Geheimschrift bildete. Die bardische Schrift wäre nicht allein mit der Runenschrift, sondern auch mit der chinesischen Schrift und selbst mit den Keilschriften zu vergleichen. Das kymrische Volk, die Kymren haben von den Römern schreiben gelernt, denn sie nahmen von ihnen die lateinischen Buchstaben an, um damit das Kymrische zu schreiben, wie es noch heute geschrieben wird und wie sich die gallischen Kelten zu Cäsars Zeiten der griechischen Buchstaben bedienten. Im Kymrischen heisst ysgrifeny (scribere) schreiben, – ysgol (schola) Schule, – dysgybl (discipulus) Zögling, – dysg (disciplina) Disciplin, Lehre Ilyfr (liber) Buch u. s. w., [130] woraus doch geschlossen werden dürfte und müsste, dass die Kymren und die Barden keine eigenthümliche Schrift besassen, nicht schreiben konnten, weil sie sonst dafür kymrische und nicht römische (Lehn-) Worte haben würden.

Die Bezeichnung des Mysteriums, der Freimaurerei als der königlichen Kunst scheint den Barden gleichfalls bekannt gewesen zu sein. In einer alten, von Eckermann, III. 2. S. 98, mitgetheilten britischen Mysteriensage wird davon gesprochen, dass der Aufzunehmende in sein königliches Bett (nach Eckermann, die Zelle der Initiation) gebettet worden sei. Auch die drei Reisen, der dreimalige Umgang um den Zirkel, Altar oder Carn kommen bei den Druiden vor.1)

Um das Bardenwesen und mit ihm die kymrische Dichtkunst, Musik und Literatur wieder emporzuheben, wurden mit Bewilligung der Regierung und mit Unterstützung einzelner Grossen seit dem Jahre 1450 von Zeit zu Zeit allgemeine Bardenversammlungen gehalten und verdiente Männer zu Barden, Ovaten oder Druiden graduirt, was sich bis auf die Gegenwart forterhalten hat.2) Die Harfe, ein Buch und das Schwert bildeten stets bei den Kymren die drei Kostbarkeiten des Hauses und durften nicht vom Gerichte mit Beschlag belegt werden;3) sie erinnern an die 3 Kleinodien der Maurer.4) Diese 3 häuslichen Kleinodien sind in dem Mabinoghion, d. h. in den sagenhaften Erzählungen für die Tugend (nach Villemarqué, II. S. 324, faits ou gestes traditionnels)5), bei dem Könige der Insel Britannien zu 13 Königs- oder Reichskleinodien vermehrt, worunter das Schwert des hochherzigen Rhydderch, welches sich in der Hand jedes Anderen als des Eigenthümers in einen glühenden Feuerstrahl verwandelte, – der (Wunsch-) Wagen Morgan des freundlichen, welcher Jeden, der darin sass, wohin er wünschte, [131] brachte, – das Schachbret. der Tawlbwrdd des Gwenddolau, woran die Felder von Gold, die Männer von Silber waren, welche aufgestellt von selbst spielten,1) – der auch in der Sage des Yvain oder Owenn erscheinende Zauberring, welcher unsichtbar zu machen vermag2) (ein Stein scheint dem Ringe nach der walischen Sage die Zauberkraft verliehen zu haben; wer den Stein verbarg, war selbst verborgen), – das Zaubergefäss (graal),3) der Zauberbecher, – der Mantel (Llenn), welcher die Eigenschaft hatte, dass, wer darauf stand, von Niemanden gesehen werden konnte, doch selbst Alles sah.4) In einem alten Manuscripte in der Sammlung Bosanquet’s wird folgendes Verzeichniss der 13 kostbaren Dinge der Insel Britannien gegeben:

1) Dyrnwyn, das Schwert des Rhydderch Hoel; wenn es irgend ein anderer Mann, als er selbst, schwingt, so springt daraus eine Flamme vom Griff bis zur Spitze, und Alles, was er wünscht, erlangt er. Aber wegen dieser Eigenschaften wich er Allen aus, und deshalb hiess er Rhydderch Hoel.


2) Der Korb des Gwyddno Garanhir. Wenn Speise für einen Mann hinein gethan und er darauf geöffnet ward, so fand man darin Speise für 100 Mann enthalten.


3) Das Horn des Bran Galed, aus welchem man jeden gewünschten Trank trinken konnte.


4) Der Wagen des Morgan Mwynwawr, wie angegeben.


5) Die Halfter des Clydno Eiddyn, die in einem Stalle unter den Füssen des Bettes war; und welches Ross er sich dazu wünschte, das fand er dabei.


6) Das Messer des Llawnrodded Varvawc, womit 24 Männer auf einmal essen konnten.


7) Der Kessel des Tyrnog. Wenn Speise für einen Feigling darein zum Kochen gethan ward, so ward sie nie [132] gar; aber wenn Speise für einen Tapfern hinein gethan ward, kochte sie sogleich.


8) Der Wetzstein des Tudwal Tudclud. Wenn das Schwert eines tapfern Mannes daran geschliffen war und irgend einer damit verwundet ward, musste er sterben; wenn aber ein Feigling sein Schwert darauf schärfte, that es keinen Schaden.


9) Das Kleid des Padarn Beisrudd. Wenn ein Mann von edler Geburt es anzog, stand es ihm wohl; wenn aber ein Bauer, passte es nirgends.

und

10) und 11) Die Pfanne und Schüssel des Rheggenydd Ysgolhaig, worin man jede verlangte Speise finden konnte.


12) Das Schachbrett der Gwenddolen, wie angegeben.


13) Der Mantel Arthurs mit den bezeichneten Eigenschaften, wofür aber auch der Mantel des Tegau Eurvron genannt wird, den nur Frauen ganz reinen Wandels anlegen konnten.1)

In Chaucer’s Canterbury Tales, Canterbury Geschichten, ist diesem bretonischen Sagenkreise nachgeahmt, dass dem Könige Cambusean ein Gesandter des indischen Königs als Zeichen der Hochachtung überbringt ein ehernes Ross, einen Spiegel und ein Schwert, und seiner Tochter Canacee einen Ring. Das Ross, dessen Bewegung durch den Druck auf eine geheime Feder vermittelt wird, trägt seinen Reiter binnen 24 Stunden nach dessen Willen an jeden Ort der Welt; der Spiegel zeigt dem König alle geheimen Gefahren, welche sein Reich bedrohen, und der Hieb des Schwertes durchdringt Alles, wobei die Wunde, die es schlägt, nur dadurch geheilt werden kann, dass seine flache Klinge es berührt. Den Ring endlich muss Canacee am Daumen oder im Beutel tragen, und dann versteht sie, durch die magische Kraft desselben, die Sprache aller Vögel und erkennt die arzneiwissenschaftliche Potenz jedes Gewächses.2)

In gewissem Gegensatze zu diesen 13 Reichskleinodien, Wunderdingen der britischen Insel, welche vormals zu Caerleon am Usk aufbewahrt wurden und die mit Myrd- [133] din Sohn des Morvran, auf das Haus in Enilli auf der Insel Bardsey übergingen.1) zählen die alten Rechte von Wales 13 Dinge auf, welche die Welt verderben und wovon sie niemals erlöst werden wird: Ungerechte Könige, schwache Fürsten. willkührliche Richter, verheirathete Priester, kopflose Gehülfen, ein Volk ohne Unterricht, ein Land ohne Gesetze. Bischöfe ohne Wissenschaft, alte Leute ohne Religion, Jünglinge ohne Bescheidenheit, filzige Reiche, grossthuende Arme und die Landplage streitsüchtiger Schelme.2) König Arthur soll zu Caerleon 7 Mal an Ostern, 5 Mal an Weihnachten und 1 Mal an Pfingsten Hof gehalten haben.3) In 13 Kirchen wurde für den Hof Arthurs die Messe gelesen.4) Eine niederländische Sage bei Wolf, niederl. Sagen Nr. 128, erzählt von den 13 (Trazegnies, treizénés) einer Mutter zugleich geborenen Kindern. Die kymrischen Dreizehnzahlen liefern nebenbei den Beweis, dass auch die 13 Gemeinden, i tredici Communi, welche zur Zeit der Repubik Venedig das sog. Vicaariato de’ Monti des Gebietes von Verona gebildet haben,5) keltischen Ursprunges seien. Auch mag die Dreizehnzahl der Weltübel als ein Beispiel kymrischer Bardenweisheit dienen. Sonst legten die Barden alle ihre theologischen, philosophischen, moralischen, juristischen, historischen u. s. w. Sätze in Triaden oder in dreigliedrigen Sätzen nieder, von denen Walter im Anhange S. 487. ff. in deutscher Uebersetzung eine Zusammenstellung gegeben hat. Einige dieser Triaden6) mögen hier eine Stelle finden:

1. Drei Dinge sind zusammen geboren: der Mensch, Freiheit und Licht.


2. Die drei obersten Grundsätze der Weisheit: Gehorsam gegen die Gebote Gottes; Theilnahme für das [134] Wohl der Menschheit; und Stärke im Ertragen jeder Zufälligkeit des Lebens.


3. Die 3 grossen Regeln für die Handlungen eines Menschen: was er zu thun einem Andern untersagt; was er von einem Andern gethan haben will; und was er nicht wünscht, dass ein Anderer ihm thue.


4. Drei Zweige der Weisheit gibt es: Weisheit in Beziehung auf Gott; Weisheit in Beziehung auf jeden Mitmenschen; und Weishbit in Beziehung auf sich selbst.1)


5. Dreierlei Personen haben die Ansprüche und Vorrechte von Bruder und Schwester: der Waise; die Wittwe und der Fremdling.

Diese Triade ist wohl dahin zu verstehen, dass wir alle unsere Mitmenschen als die Kinder des gleichen göttlichen Schöpfers und Vaters wie Bruder und Schwester zu behandeln haben, vorzüglich die unserer Theilnahme so sehr bedürftigen Waisen, Wittwen und Fremdlinge. Für diese Morallehre der Barden spricht weiter, dass man durch neun (3 x 3) Arten von ausserordentlichen Dienstleistungen und Aufopferungen, z. B. Befreiung aus der Gefangenschaft, Errettung aus Lebensgefahr, zu dem Empfänger der Leistung in das Verhältniss eines Blutsfreundes, eines Bruders oder Vetters trat.2)


6. Die 3 verschönernden Namen von Gott: König der Himmel (Seele der Welten), Vater des Lebens, und Unendlichkeit der Liebe.


7. Die 3 verschönernden Namen des Gewissens: Licht des Himmels, Auge der Wahrheit, und Stimme von Gott.


8. Die 3 verschönernden Namen der Sonne: Fackel der Welten, Auge des Tages, und Glanzpunkt der Himmel.


9. Drei Dinge, die der äehte Kymre allzeit im Gedächtniss haben muss: seinen Gott, seinen Nebenmenschen, und seine Pflicht (andere Fassung des essäischen Grundsatzes).

[135]

10. Drei Eigenschaften, die dem Kymren übel stehen: mit einem Auge zu sehen, mit einem Ohre zu hören, und mit einer Hand zu geben.


11. Drei Dinge, die der Kymre bis zu seinem Tode bewahren und schirmen muss: sein Schwert, sein Geheimniss, und seinen Freund.

Bei dieser Gelegenheit sei bezüglich des Schwertes bemerkt, dass das entblössete Schwert ein von den Barden in ihren feierlichen Versammlungen gebrauchtes, aber noch wenig aufgeklärtes, Symbol gewesen ist. Walter, S. 279, bemerkt darüber wörtlich nur dies: „Hierauf (nach der Eröffnung der Bardenversammlung) brachte einer der Barden ein Schwert, mit welchem theils in der Scheide, theils entblösst, jedoch es immer an der Spitze, nicht am Griff anfassend , unter feierlichem Aufrufe mancherlei Ceremonien gemacht wurden, deren Sinn war, dass die Barden Männer des Friedens seien, und daher gegen Keinen ein entblösstes Schwert trügen.“ Es leuchtet ein, dass die Barden in ihrer feierlichen Festversammlung durch den symbolischen Gebrauch des Schwertes doch ein weiteres Geheimniss angedeutet haben, wogegen allerdings der Menge nur jene Bedeutung bezeichnet worden zu sein scheint. Walter, S. 308 ff., verwirft zwar ganz die Ansichten der walischen Gelehrten, z. B. eines William Owen, Edward Williams, John Williams, Williams ab Ithel, Edward Davies und Herbert, denen zum Theil auch Turner und Villemarqué1) beitraten, dass unter den kymrischen Barden sich druidische Ansichten und Geheimnisse forterhalten und dem römischen Christenthum, dem Papstthume sich feindlich und abgeneigt gegenübergestellt haben, – und macht die Barden und die Kymren zu guten katholischen Christen, welche ihre sog. reinere Auffassung des Christenthums nur aus der katholischen Kirche [136] geschöpft und in Triaden gebracht haben: eben so wenig sei bis jetzt von wirklichen Geheimnissen (cyfrinach) der Bardenschüler Etwas bekannt geworden unä die ihnen einzig mitgetheilten Geheimnisse haben sich blos auf die Regeln ihrer Kunst und auf den Sinn gewisser Symbole bezogen. Dennoch waren die Barden sicherlich eine Mysterienverbindung, hatten einen öffentlichen und geheimen Dienst und was sie verheimlicht haben, wurde nicht bekannt. Gerade die obige Triade scheint auf den geheimen Verein und seine Geheimnisse, das Geheimniss, das Mysterium hinzuweisen, und unter dieser Voraussetzung wären die Freunde die Bundesfreunde. Die Zusammenstellung des Schwertes, des Geheimnisses und des Freundes scheint ferner zu verrathen, dass die Barden, die Freunde, das Wohl, die Freiheit und die Vertheidigung des Vaterlandes geheim berathen und erstrebt haben. In einer Triade werden daher als die 3 nothwendigen, wenn auch widerwilligen, Pflichten der Barden der Insel Britannien genannt: Geheimhaltung zum Zwecke des Friedens und des öffentlichen Wohles; rücksichtslose Beschwerde, wo die Gerechtigkeit es verlangt; und das Schwert zu entblössen gegen Gesetzwidrigkeit und Gewalt. Unzweideutiger konnte es kaum ausgesprochen werden, dass der Bardenverein ein politischer, zur Erhaltung der kymrischen Freiheit, Sitte und Recht sei, welche er mit dem Worte und der That, mit der Harfe und mit dem Schwerte vertheidige. Der oberste Bardenstuhl, eine vaterländische Grossloge, leitete den Verein, die Beschützung und Vertheidigung des Vaterlandes gemeinsam mit dem Könige. Welche Macht sich der Verein beigelegt habe, beweiset, dass in einer Triade unter den Triaden über die Freiheiten und Einrichtungen der Barden als die 3 Dinge, welche nicht angefochten werden dürfen, genannt werden: die Gebräuche, der Gesang und der Ausspruch des Bardenconvents. Gerade dieser Bardenconvent mit druidischen Erinnerungen, mit dem nationalen Bewusstsein und mit der durch die Vereinigung gebotenen Widerstandskraft war es, welcher in Britannien die eigenthümlichen Verhältnisse der neugestifteten christlichen Kirche sowohl im Lande selbst als gegenüber dem [137] römischen Stuhl begründete und Britannien schon im 8ten Jahrhundert, selbst verglichen mit Frankreich und Italien mit einer vorzüglichern Aufklärung beschenkte.1) Unter Edwin (955 – 959) erhob sich daher ein allgemeiner, hartnäckiger und verwirrender Kampf der alten Landespriesterschaft gegen die römische Priesterschaft und Herrschaft, an der Spitze welcher letztern der sog. Mönchsfürst, Abt Dunstan, mit den Benedictinermönchen stand und die durch eine Masse von Klöstern mit dem sorgfältigst eingerichteten Mönchsthume das ganze Land bis hinauf zum Fürsten sich zu unterwerfen und zu beherrschen strebte.2) Selbst auf der Insel Mona wüthete dieser kirchliche und mönchische Streit und König Edwin, unter dessen kurzer Regierung derselbe ausbrach, wird daher in den Triaden zu den drei Geisseln der Insel Mona gezählt. Abt Dunstan scheint mit dem strengen Erzbisehofe von Canterbury. dem Dänen Odo, den wohl überlegten Plan gehabt zu haben, dem erzbischöflichen Stuhle die ganze Landesregierung zu erwerben und zu übertragen und dieselbe durch die Ehelosigkeit der Geistlichen zu stützen;3) Dunstan folgte Odo bald auf dem erzbischöflichen Stuhle und konnte nun um so ernstlicher an die Ausführung seines vorgregorianischen Planes denken. Gegen die römische und dänische Fremdherrschaft traten die Barden und britischen Geistlichen in den erbittertsten Kampf, wogegen der Bischof von York später den normannischen Eroberer, Wilhelm I. , krönte. Wenngleich einer spätern Periode und einem andern Literaturkreise, nämlich dem beginnenden eigentlichen englischen angehörig, darf auch hier wegen des darin athmenden Geistes des reinen Christenthums und einer vernünftigen Freiheit berührt werden die um 1350 oder 1362 wahrscheinlich von dem Weltgeistlichen Robert Langland verfasste und gegen die scham- und masslosen, gleichzeitig auch von Wicliffe (1324 – 1384) [138] bekämpften Missbräuche der Geistlichkeit gerichtete „Vision des Peter Bauer, Vision of Pieree the Ploughman.“1) In derselben Weise und in demselben Geiste greift auch das vielleicht 30 Jahre nach dieser Vision entstandene Gedicht eines Ungenannten: Peter Bauers Glaube, Pieree the Ploughmans Creed“ die wachsenden Missbräuche der Bettelorden an.

Die reinste Vaterlandsliebe erfüllt die sog. Triaden Kymren (Triodd y Cymro), zu denen gehören:


12. Drei Dinge, die der Kymre über Alles lieben muss: das Volk der Kymren, die Gewohnheiten und Sitten der Kymren, und die Sprache der Kymren.


13. Drei Dinge, die jeder ächte Kymre liebt: die Sprache seines Landes, die Weisheit seines Landes, und den Herrn seines Landes.


14. Drei Dinge, wofür der Kymre sein Leben lassen muss: sein Vaterland, sein Wort, und die Wahrheit, was es auch sei.

Die letztere Triade nimmt wieder, ausgehend von dem Vaterlande, eine mysteriöse Wendung zu dem Bunde, zu dem Schwure für die Verbreitung und Vertheidigung der Wahrheit. Der Werth dieser Wahrheiten und Geheimnisse muss begreiflich aus den Verhältnissen ihrer Zeit, besonders des 11ten und 12ten Jahrh., beurtheilt und geschätzt werden, unter denen Vieles verschwiegen werden musste und ohne die höchste Gefahr nicht gesagt werden durfte, was heute ein ungefährliches Gemeingut ist.


15. Drei, die bei der Gastlichkeit den Vorgang haben: der Unglückliche, ein Weib und ein Fremder.2)


16. Die drei Säulen der Gastlichkeit: eine achtungsvolle Begrüssung nach Sitte und Anstand, eine herzliche und gastfreie Aufnahme und ein höfliches, den Ehrengast erfreuendes Benehmen. [139] Die hier erscheinenden drei Säulen der Gastlichkeit sind wohl nur eine andere Gestalt, eine Anwendung des Symbols der drei Steine, welche wir dem Sonnenlaufe entsprechend gestellt in dem Sfeinkreise der Bardenversammlung erblickt haben und welche die drei Säulen sind, von denen der keltische Altar getragen wurde, – die drei Pfeiler, von denen die maurerische Loge getragen wird, – der dreieinige Gott, welcher die Welt trägt und erhält.1) In den Triaden werden auch drei tapfere Ritter als die 3 Säulen der Schlachten in Britannien genannt und gefeiert.2) Müller, das nordische Griechenthum, S. 159, vergleicht die Triaden der Druiden überhaupt mit ihren sog. Dreisteinen, trilithons (nach Müller zu erklären aus [...]) d. i. mit einem aus 3 Steinen erbauten Tempel. Aus Verehrung der Dreizahl und Dreiheit, der Dreieinigkeit setzten sich die alten Walen auch gerne zu drei zu Tisch,3) welche Sitte gewiss nicht zuerst zum Gedächtniss der christlichen Dreieinigkeit eingeführt, sondern diese nur an die alte Sitte angelehnt und solche dadurch umgedeutet worden war. In deutschen Sagen können verwünschte Geister nicht selten, wie nur durch einen dreifachen Kuss, auch blos dadurch erlöst werden, dass ihnen auf ihr dreimaliges Niessen ein dreimaliges „Gott helf“ zugerufen wird,4) wobei doch nicht daran zu zweifeln ist, dass der alte heidnische Glaube ein christliches Gewand angelegt habe. Bei den Barden kommen aber noch andere dunkele, unverkennbar heidnische Symbole vor, wie z. B. von dem Sieger bei der Bewerbung um einen Lehrstuhl der Hofrichter ein Jägerhorn und einen goldenen Ring erhielt.5) Walter bemerkt zur Erklärung dieses Gebrauches nicht ein Wort. Der Ring war das Zeichen der Weihe zum Druiden. der Druidenwürde.6) In der deutschen Sage lässt ein Schwanritter und ebenso Lohen- [140] grin vom Gral beim Fortgehen von der Erde seinen Kindern drei Stücke, Schwert, Horn und Ring zurück.1) Die dankbaren Zwerge verleihen den Menschen drei glückbringende Geschenke, z. B. ein Schwert, einen Salamanderlaken und einen güldenen Ring mit einem rothen Löwen oben, welcher erbleichet, wenn Jemand aus dem Stamme des Beschenkten sterben soll.2) Drei Töchter, welche eine schöne Fee mit einem Grafen erzeugt hatte, erhalten von der scheidenden Mutter für sich und ihre Nachkommen ein Streichmass, einen Ring und einen Becher.3) Ganz besonders aber gehört hierher Huon mit seinem Wunderhorne. In einer deutschen Sage werden auch 3 hölzerne Stäbe geschenkt, woraus ein (glückbringender) Hering, Rechenpfennige und eine Spindel für 2 Söhne und eine Tochter gemacht werden sollen;4) ähnlich werden 3 Stücke Goldes gegeben.5) Der Hausgeist Hinzelmann schenkt beim Fortgehen dem Hausherrn ein kleines Kreuz, einen Strohhut und einen ledernen Handschuh mit Perlein beetzt.6) Der kymrische Hofrichter erhielt beim Antritte eines Amtes von der Königin einen goldenen Ring, welchen er nie verschenken und verkaufen durfte; und ebenso von dem Könige ein Brettspiel von den Knochen eines Seethieres.7) Ein Ring mit Erkennungszeichen und besondern Symbolen wird vielfach noch heute bei der Aufnahme in gewisse höhere maurerische Grade dem Neuaufgenommenen in England, Frankreich, Schweden u. s. w. verliehen, was den Rittergebräuchen nachgeahmt scheint. – Auch die katholischen Bischöfe erhalten und tragen neben dem gekrümmten Stabe und der Inful (mitra, cidara bicornis) einen Ring zum Zeichen ihrer geistigen Vermählung mit der Kirche.8) Die indischen Sannjâsinn, der 4te Grad der brahmanischen Eingeweihten, welche [141] nackt gehen und sich den ausserördentlichsten Bussübungen unterziehen,1) tragen nach Paulin, voyage, II. S. 125, als Auszeichnung neben dem kleinen Stocke mit 3 Knoten, woher sie Tridandi’s heissen,2) auch einen Ring, wie schon Apollonius von Tyana bemerkte. Ohne Zweifel schenkte auch der siegende Barde dem Hofrichter drei und nicht blos zwei Stücke, wenn überhaupt nicht er selbst von dem Hofrichter beschenkt, belehnt wurde und die Darstellung bei Walter auf einem Missverständnisse beruht. Nach dem Freimaurerthume in seinen 7 Graden, Leipzig 1857, S. 21, werden in England dem Neuaufgenommenen jetzt auch 3 kostbare Juwelen, d. h. ein aufmerksames Ohr, eine schweigsame Zunge und ein treues Herz, übergeben; im Meistergrade verwandeln sich diese 3 kostbaren Juwele nach dem englischen Gebrauchthume in Menschenliebe, Freundschaft und Bruderliebe.3) Der kymrische König beschenkte seinen canghellawr, Kanzler, einen gerichtlichen Verwalter der Krongüter, bei dem ersten Besuche in dem Bezirke zur Abhaltung des Gerichtes mit einem goldenen Ringe, einer Harfe und einem Spielbrette für 16 Personen.4) Nach Villemarqué, II. S. 122, sollen goldene oder silberne Ringe zu dem Einkommen der walischen Hofbeamten gehört haben.


17. Drei mächtige Grundpfeiler einer föderirten Gemeinschaft: klare und unzweideutige Gesetze, die nicht durch Klügelei in Zweifel gezogen werden können: ein Bundesrecht, das nirgends mit der Billigkeit in Widerspruch kommt; und eine kräftige Rechtspflege, die durch Niemanden, so hoch er auch stehe, gehemmt wird.5)

Zum Verständniss dieser Triade ist zunächst anzuführen, dass die kymrischen, die drei walischen kleinen Königreiche einen Bundesstaat und wenigstens einen festen Staatenbund bilden sollten.6) Sodann zeigt die Triade [142] die Gleichheit des Bildes des Symboles der Pfeiler, der Grundpfeiler und der Säulen; eben damit stimmen überein


18. Die drei Grundlagen der Gastlichkeit: der Schutz Gottes und seines Friedens; das natürliche Mitgefühl, und der Edelsinn des Stammes der Kymren.


19. Der dreifache Schutz des Gastes: der Schutz Gottes und seines Friedens, der Schutz der Gerechtigkeit und Liebe, und der Schutz der herkömmlichen Regeln des Edelsinnes und der Gastlichkeit des Stammes der Kymren.


20. Drei Dinge, worauf jeder Kymre achten muss: auf seinen Pflug, sein Buch (llyver, liber) und sein Recht.

Es ist dieses gleich der Triade, worin ein tugendhaftes Weib, ein Kissen auf dem Sitz und eine wohlgestimmte Harfe oder Weib, Wohlstand und Gesang als die drei Dinge einer guten Häuslichkeit genannt werden,1) – eine andere, mehr friedliche und wegen der Voranstellung des Pfluges, des Ackerbaues vielleicht spätere Bezeichnung der häuslichen Kleinodien. Das hier neben dem Pflug genannte Buch, das Buch des Ackerbauers im 11. Jahrh. oder vielleicht noch früher kann nur die Bibel gewesen sein und würde sich somit bei den Walen in eines Jeden Hand als ein heiliger Schatz seines Hauses befunden haben. König Athelstan soll etwa in derselben Zeit die Bibel in das Angelsächsische haben übersetzen lassen.2) Wollte man bei den Bauern das Buch nicht auf die Bibel beziehen, könnte es nur noch auf den Gesang, auf ein Liederbuch bezogen werden, indem an ein Buch gelehrten Inhalts hier kaum zu denken ist. Das vorberührte Horn mit dem Ringe musste ungedeutet gelassen werden, jedoch mag für eine mögliche Deutung erwähnt werden, dass bei den Walen in Ermangelung von Glocken durch ein Horn zu den gottesdienstlichen Versammlungen berufen wurde.3) Es ist auch vermuthet worden, dass die räthselhaften hohen Rundthürme, welche sich besonders in Schottland und Ir- [143] land neben den Kirchen finden, blos gedient haben, um von ihnen herab durch Horn- oder Trompetenzeichen die Gläubigen zu berufen.1) In St. Gallen möchten daher die runden, neben der Kirche gelegenen Thürme eine Einwirkung der irischen Mönche sein, von denen dieses Kloster abstammte.2) Die Thürme worden unrichtig von Schnaase für Glockenthürme der Klöster erklärt. Denn die Glocken scheinen in Indien zuerst aufgekommen und aus dem alten Gebrauche hervorgegangen zu sein, dass in den Tempeln die einzelnen Stunden durch Anschlagen an eine runde kupferne Platte oder an ein Kupfergefäss verkündet wurden, was weithin vernommen werden konnte. In einigen Tempeln wurde auch zur Stundenanzeige ein grosses Stierhorn geblasen,3) wie an vielen Orten Deutschlands, z. B. in Rheinbaiern, noch gegenwärtig sich die Nachtwächter eines solchen Hornes bedienen. Durch eine kleine Glocke, Schelle werden bei den Buddhisten die gottesdienstlichen Handlungen ganz in derselben Weise angezeigt und geleitet, wie in den katholischen Kirchen.4) In den buddhistischen Klöstern waren seit sehr frühen Zeiten die Glocken im allgemeinen Gebrauche, und für dieselben von grosser Bedeutung; insbesondere wurde in diesen Klöstern (vihâra) das Zeichen zur Versammlung und zur Mahlzeit mit der Glocke gegeben, weshalb Lassen, indische Alterthumskunde, III. S. 367, mit Recht annimmt, dass auch in dieser Richtung die buddhistischen Gebräuche und Einrichtungen den Christen zum Vorbilde gedient haben. Jedoch erscheinen Glöckchen in weit älteren Zeiten schon in dem jüdischen Tempeldienste und zu Dodona im Gebrauch, wofür auf meine Symbolik unter Glocke verwiesen wird. Nach Winckelmann, Sendschreiben von den herkulanischen Entdeckungen, Dresden 1762, S. 41, waren Glocken das Kennzeichen der zum geheimen Gottesdienste des Bacchus Geweihten, wie auch an den Schilden und Priapus-Amuletten der Alten Glöckchen angebracht waren, [144] dort um die Menschen, hier um die bösen Geister zu schrecken. Die schönste Statue der Kybele, in dem päpstlichen vaticanischen Garten zu Rom, hält einen kurzen Griff, an welchem drei kleine Kettchen hängen, jede mit einem Glöckchen, die auf ihrem Schenkel erhoben gearbeitet sind.1) Griff und Kettchen sind wohl auf den Blitz zu deuten. Zufolge Otte, Glockenkunde, S. 3, wurden die Glocken bei den Christen seit der 2ten Hälfte des 6ten Jahrhunderts eingeführt und zum Kirchengebrauche oft durch eine missbräuchliche Taufe geweiht, worüber Wackernagel in Pfeiffer’s Germania, IV. S. 158 und 159, nachzusehen ist. Nunmehr waren die Glocken zugleich auch ein reicher Bestandtheil der Sagenwelt der christlichen Völker. Auch die walischen Feen reiten zu gewissen Zeiten über die Berge auf Rossen, die mit kleinen silbernen Glöcklein von einem sehr hellen und wohltönenden Klange geschmückt sind, was sicher einen tiefern Grund hat als die Sitte der dortigen Vornehmen im Mittelalter, die Panzer und das Geschirr der Rosse mit Glocken oder Schellen zu schmücken. In einer Sage aus Unterfranken reitet Frau Hulda durch Wald und Gebirge auf einem prächtigen Schimmel, dessen Satteldecke und Gezäume mit silbernen Röllchen und Glöckchen besetzt sind, die ein wunderschönes harmonisches Geläute geben.2) Dieses harmonische Geläute der deutschen Hulda und walischen Feen ist wohl das sanfte Getöne der Winde und Wolken, – die Zaubermusik, durch welche die Menschen der Erde entlockt werden. An fast alle „Helleputte“, d. i. der Hel gebeiligten düstern und trüben Moorteiche in Belgien knüpft sich die weitverbreitete Sage, dass der Teufel mit einer ungetauften Glocke, welche er ein Kirchthurme geraubt, in ihnen verschwunden oder zur Hölle hinabgefahren sei. Wolf, Beiträge, I. S. 202, fragt: „Was heisst das?“ Es könnte vielleicht heissen, dass in diese Teiche, Eingänge zur Unterwelt, zur Hel, – in die (heidnisch) tönenden Wolken einstens die Heiden eingefahren seien; die Glocke von der Kirche wird geraubt, [145] damit das Christenthum selbst keine neue Stätte gewinne. In einem altschwedischen Volksliede sagt die sterbende Königin Dammon:

Ich höre schon die himmlischen Glocken,
Die mich aus aller Angst und Qual zur himmlischen Freude locken.1)

Ein Elbe, der als treuester Knecht gedient, gibt beim Scheiden seinen Lohn dem Herrn unter der Bedingung zurück, daraus fir die arme Kirche eine Glocke anzuschaffen. um damit am Tage des Herrn die Gläubigen zum Gottesdienste rufen zu können.2) Die Priester liessen die heidnischen Götter selbst zum Christenthum sich bekennen. Die heilige Edigna in Baiern hatte nach der Sage auf ihrem von zwei Ochsen gezogenen Wagen einen Hahn und eine Glocke; wo der Hahn krähte und die Glocke leutete. stieg sie ab und führte nun in der Höhlung einer dort rückwärts gelegenen Linde 35 Tage lang ein bussfertiges Leben. Hahn und Glocke bleiben hier Wolf, Beiträge, I. S. 169, dunkel, möchten aber in dieser Heiligenlegende blosse Symbole der Mahnung zur Busse sein, wie sie es der h. Edigna in der That auch waren; zuletzt könnten es auch mythische Anflüge aus der Huldasage sein. Die Glocken der in den Wolken thronenden Hulda sind die zusammenstossenden, läutenden Wolken, womit übereinstimmend es bei Grimm, deutsche Sagen, I. S. 8, von der in dem Teiche auf dem Meissner in Hessen wohnenden Holda heisst, dass, wenn sie unsichtbar im Teiche weile, man blos aus der Tiefe ein Glockengeläute und ein finsteres Rauschen höre. In der Sage vom Reinsteine unweit Blankenburg am Harz hört man in dem (Wolken-) Felsen oft um Mitternacht Schellen läuten, oder ein Gehämmer von vielen (Gewitter-) Schmieden.3) Der Teufel von Ach lässt sich gleichfalls mit Glockenklingen hören.4)

[146]

Die Ritterstochter von der alten Burg Schwarzach in der Pfalz, welche ähnlich der Persephone, als sie am See auf der Wiese spielte, von einer grossen, aus dem Felsen gekommenen Schlange in den See gezogen worden war, gab ihrem trauernden Vater durch Glockentöne das Zeichen ihres Lebens; einmal läutete es heller und der Ritter vernahm die Worte: „Ich lebe, mein Vater, bin aber an die Wasserwelt gebannt; lange habe ich mich gewehrt, aber der erste Trunk hat mich um die Freiheit gebracht; hüte dich vor diesem Trunk.“ – Kaum hatte der Vater diese Worte der Tochter vernommen und stand er traurig am Wasser, da traten zwei Knaben hinzu und reichten ihm aus einem goldenen Becher zu trinken; er kostete ihn und versank augenblicklich in den See.1) In der Bretagne wurde unter dem Klange einer Glocke oder Schelle es bekannt gemacht, wenn Jemand verstorben war.2)

Den obigen Triaden mögen noch einige kymrische Sprüche (Diarhebion) angereiht werden, wovon eine grosse Sammlung dem Cattwg oder Cadog (dem Weisen) beigelegt wird, welcher im Anfang des 6ten Jahrhunderts Abt von Llangarvan war und dessen Name mit dem steigenden Ruhme der Weisheit und Tugenden jeder Art in der Ueberlieferung fortlebte.3)

Erwarte keinen Erfolg ohne vorherige Versuche.
Suche nie einen Vortheil durch deine Mildthätigkeit.
Die beste Wahl, Gutes thun.
Das beste Studium, Selbsterkenntniss.
Die beste Empfindung, Mitleiden.

Es kann nicht sein Gutes ohne Licht;
nicht Frömmigkeit ohne Licht;
nicht Religion ohne Licht;
nicht Glauben ohne Licht;
nicht Klarheit ohne Licht;
nicht Licht ohne Gott zu schauen.

Dieser Spruch ist für den Lichtglauben der Barden berücksichtigungswerth. In der Bretagne wurde der Ver- [147] storbene mit dem Gesichte gegen Osten gewendet.1) Die oben mitgetheilte Steile des zweiten Briefes Petri, nur in seiner Umkehrung, hat vielleicht bei dem nachgehenden Spruche zum Vorbilde gedient.

Ohne Lehrer, ohne Unterricht;
Ohne Unterricht, ohne Kenntnisse;
Ohne Kenntnisse, ohne Weisheit;
Ohne Weisheit, ohne Frömmigkeit;
Ohne Frömmigkeit, ohne Gott;
Ohne Gott, ohne Alles.

Die bei den Kymren und ihren Barden so beliebte Dreizahl hängt wohf mit dem ihnen ursprünglich mit allen Kelten angehörenden Duodecimalsysteme zusammen. König Hywel oder Howel der Gute (907 – 948) erwählte 12 der verständigsten Laien, um mit dem Archidiacon und gelehrtem Meister Blegywryd die Gesetze und Gewohnheiten für das Königreich zu ordnen.2) Das Gesetzbuch wurde von ihnen in 3 Theile getheilt, und Howel zog mit 13 Begleitern nach Rom, um es dort durch den Papst bestätigen zu lassen. Der Codex Venedotianus, ein von 1200 verfasstes Rechtsbuch, enthält in seinem dritten Buche die drei Säulen des Rechts, worunter man die Bestimmungen über den Todtschlag, Diebstahl und die Brandstiftung mit deren 9 Accessorien verstand.3) Das Gefolge (gosgoedd) des Königs begriff auch die 36 berittenen Dienstleute, nämlich die 24 Oberhofbeamten und 12 gwestai, deren Bedeutung nicht zu ermitteln ist.4) Wenn der Hofrichter (ynad Clys) in der Kirche seinen Amtseid ablegen soll, wird er von des Königs Kaplan mit 12 der ersten Hofbeamten dahin geleitet.5) 24 Pfennige müssen häufig als Abgabe und auch als Strafe bezahlt werden. Der Codex Venedotianus zählt 11 niedere Hofofficianten auf. Die Aussteuer einer Königstochter soll 24 und diejenige einer Tochter der Oberhofbeamten 7 Pfund werth sein;6) bei [148] andern Töchtern hatte sie mindern Werth. 12 Bardenfürsten werden erwähnt.1) Wie die alten kymrischen oder walischen Gesetzbücher alle in 3 Theile zerfallen, z. B. das Recht des königlichen Hofes, das Landrecht und die Anwendung von beiden,2) ähnlich hatte der alte Hüttenkatechismus, welcher alles für einen ächten Maurer Wissenswerthe enthielt, 3 Theile3) und darnach haben auch noch heute die maurerischen Lehrlings-, Gesellen- und Meisterkatechismen 3 Theile. In demselben Sinne gab es ursprünglich bei den Indern blos 3 Vedas, 3 Theile des heiligen Buches. Ein jeder Kirchen- und Logendienst zerfällt sichtlich in 3 Theile, die feierliche Eröffnung und den feierlichen Schluss und zwischen beiden die eigentliche Kirchen- und Logenfeier. Nach einer auf eine falsche isidorische Deeretale gegründeten Nachricht sollten in den 5 alten britischen Provinzen 5 Erzbisthümer mit je 12 Bischöfen gegründet worden sein.4) lm kymrischen Rechte bestand eine gesetzliche Schweinheerde aus 12 Stücken und dem Eber.5) Ebenso pflegten sich kleinere und ärmere kymrische Grundbesitzer zu einer Arbeitergenossenschaft mit je 12 erw oder Acker zu vereinigen, um dieselben mit gemeinsamer Arbeit und mit gemeinsamen Werkzeugen zu bestellen.6) 4 erw Landes machten einen tyddyn, 4 tyddyn einen randyr, 4 randyr einen gauael, 4 gauael einen tref (eine Niederlassung, eine Dorfschaft, selbst eine Stadt), 4 tref einen maynaul oder maenawr, 12 maynaul und zwei tref, also 50 tref einen cymmwd (commot), d. i. einen grössern Grafschaftsbezirk oder kleinern Gau; eine Grafschaft, cantref, sollte wenigstens zwei commot oder 100 Niederlassungen (tref) umfassen.7) Nach einer alten Sage gab es einst 3 grosse Klöster Bangor (d. i. nach San-Marte, Beiträge, S. 80, grosser Kreis) und in jedem [149] 2400 Brüder, abwechselnd 100 für jede Stunde des Tages und der Nacht.1) Dass hier das Duodecimalsystem mit seinen Theilzahlen oder Vermehrungen astronomisch sei, auf den Sonnenlauf sich beziehe, kann ernstlich nicht bezweifelt werden.

Aus Gallien glauben wir als Beispiele der Zwölfzahl berühren zu sollen: In dem altfranzösischen Roman vom Zauberer Merlin wird nach indischem Vorgange erzählt, dass der römische Kaiser Julius Cäsar eine Gemahlin hatte,der 12 Jünglinge in der Kleidung von Hoffräulein dienten.2) Zu Beauvais erscheinen 12 oder 13 Geschworene (jurati, jurés) als Richter.3) – Zu Paris gab es 24 Prudhommes (probi homines) der Bürgerschaft.4) „Zwelf meister sint erhaben ze Paris in der schuole.“5) Der kleinen Stadt St. Antonin in der Grafschaft Rovergue werden im J. 1136 12 Consuln (Schöffen) gestattet.6) Montpellier erhielt durch seine Coutumes vom J. 1204 12 probi et legales viri, auch Consiliatores Communitatis genannt, zur Berathumg der Stadt;7) ebenso hatte Montpellier 12 Consuls ovriers, die Vorsteher der Zünfte. Der älteste Rath von Strassburg (consilium, consules), wohl zwischen 1214 – 1219 eingefübrt, sollte jährlich aus 12 und mehr tauglichen Leuten bestellt werden.8) Der älteste Rath von Annweiler zählte 12 Mitglieder, ebenso der von Landau, woneben hier ein Bürgerausschuss von 24 Mitgliedern bestand.9) In Art. 148 des Schwabenspiegels (bei Wackernagel) heisst es „von den Zwelfen“: „Es ist etwâ gewanheit, daz man zwelf man nimmt, die dem richter helfent rihten; unde heizent schephen, unde sullent wîse liute sîn.“ Nach der fränkischen Rechtsverfassung schon sollte [150] jeder Graf wenigstens 12 Scabini neben sich haben.1) Der Stadt Mainz wurde durch den Rechtsbrief Erzbischof Siegfrieds III. vom 13. Novbr. 1244 das Recht zugestanden, 24 Rathsleute zu erwählen.2) Zu Freiburg im Breisgau sollten nach dem Stadtrechte vom J. 1120 jährlich 24 Räthe durch die Bürger gewählt werden; ebenso nach der Handfeste von Freiburg im Uechtlande 24 conjuratores, colisiliatores, consiliarii oder consules; nach dem ältesten Rechte von Wien von 1221 24 Geschworene. Der Rath der alten deutschen Seestadt Wisby in Schweden sollte mit 36 Mitgliedern aus beiden Zungen besetzt werden, von denen 12 im Jahre das Gericht auf dem Rathhause zu wahren hatten.3) Das älteste Hamburger Stadtrecht vom J. 1270 und 1292 ist in 12 Capitel abgetheilt. Der salische Franke und der Bürger der Stadt Freiburg im Breisgau wurden mit dem 12ten Jahre mündig,4) womit in Uebereinstimniung Tit. XXIV. des salischen Gesetzes verfügt: „Si vero puer infra 12 annos aliqua culpa commiserit, fretus (Friedensgeld) ei non requiratur.“ Wer das 12te Jahr zurückgelegt hatte, musste dem Könige Treue schwören.5) Die Lehnserbin konnte, 12 Jahre alt, ihre Verheirathung fordern, und wenn sie verweigert wurde, dem Lehnsherrn 3 ebenbürtige Ritter, aus welchen er einen wählen sollte, vorschlagen; dann aber, wenn er das nicht that, nach Belieben sich verbinden. Die Sachsen wurden mit dem 12ten Jahre heerpflichtig;6) die Bürger zu Freiburg zufolge Art. 48 des dortigen Stadtrechtes zeugnissfähig. In den sich entwickelnden Verfassungen der italienischen Städte des 12. und 13. Jahrh. erscheint die Zwölf- und die Vierundzwanzigzahl als Zahl der Beamten und überhaupt als Theilungszahl sehr häufig, weshalb auf Rauiner, Gesch. der Hohenstaufen, VI. S. 83 ff., [151] verwiesen wird. Zu Pistoja z. B. werden im J. 1263 erwähnt 12 Anziane oder Aelteste, – 24 Männer über das Steuerwesen, – 12 über die Brücken und ebensoviel über die Befestigungen, – 12 Hauptleute (commandanti).1)

Die Vierzahl erscheint gleichfalls im Kymrischen. Nach dem Mabinogion Kilhweh und Olwen sprossten 4 weisse Kleeblüthen, wohin Olwen trat; dieselbe hat noch 4 lebende Urgrossmütter und 4 Urgrossväter, welche wegen ihrer Verehlichung berathen werden müssen.2) Britannien war von Diocletian oder Constantin in 4 Provinzen eingetheilt worden.3) In dem vorgenannten Mabinogion werden 28 Könige der Insel Britannien erwähnt;4) vor der Ankunft der Angelsachsen soll Britannien 28 Bischöfe gehabt haben.5) Ferner darf hierher bezogen werden, dass, soweit die Trümmer noch entnehmen lassen, das schon bei Hekatäus und Diodor erwähnte, in der Nähe von Salesbury gelegene berühmte Stone-henge, der grösste und wichtigste aller keltischen Tempel, ursprünglich aus 40 kolossalen steinernen Pfeilern von Granit, welcher der Gegend nicht angehört, bestand, welche einen Kreis von 40 Schritten im Durcbmesser gebildet haben, in dessen Innerm und vielleicht noch einem zweiten kleinern Kreise ein grosser Hauptaltar lag.6) Die Steinbaute gehört zu den kunstlosen kyklopischen Bauten und soll durch den Zauberer Merlin nach der spätern Sage aus Irland, wo sich mehrere ähnliche Riesensteinbauten finden, herbei gebracht und aufgerichtet worden sein. Alle riesenhaften Bauten, welche über die gewöhnliche menschliche Kraft und Mass hinauszugehen scheinen, wurden den Göttern oder den Dämonen, dem Teufel in den alten Sagen zu geschrieben. Die kyklopischen Mauern von Argos sollte dasselbe von den 7 Kyklopen erhalten haben.7) Wuotan [152] wird gleichfalls als der Erbauer seiner Tempel dargestellt und in einer ihn betreffenden Stelle heisst es: Voden construxit fana, Deus omnipotens amplos coelos, – der heidnische Gott Voden vermochte nur irdische Tempel zu bauen, der Allmächtige (der Christen) aber baute dieweiten Himmel.1) In der nordischen Mythologie erbauet Thôrr eine Brücke,2) was an die von den wohl rein mythischen Affenkönigen Sugrîwas und Hanûman (obwohl Wollheim, Mythol. des alten Indien, S. 57, sie nicht also betrachten will) dem Wischnu nach der Insel Lanka oder Ceylon erbaute Brücke erinnert. Die St. Peterskirche zu Tyrol, welche für die älteste der Gegend gehalten wird, sollen Zwerge erbauet haben.3) In einer hessischen Sage bei Wolf, hessische Sagen Nr. 7, und ebenso bei Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 183, 1851 188,189, 195 und 197, erscheint der Teufel als Baumeister. In isländischen Mährchen findet man den Teufel, Trold, eine christliche Umbildung des Zwergen oder Riesen Finn, als Kirchenerbauer.4) Auf Island wird von einem geschickten Arbeiter gesagt dverghagr, d. i. geschickt wie die Zwerge; ebenso ist dvergasnidi, Zwerchenarbeit, eine kunstreiche Arbeit.5) Wenn anders die Angaben von H. Melville, vier Monate auf den Marquesasinseln, aus dem Englischen übersetzt von R. Garrigue, II. (Leipzig 1847) S. 51, Glauben ansprechen dürfen, finden sich auf diesen Inseln kyklopische Bauten sehr hohen Alters, deren Erbauung von den Eingebornen den grossen Göttern selbst zugeschrieben wird und die ohne Zweifel einem erloschenen und vergessenen Geschlechte angehören. – Bei Schiras ist ein Kloster der 406) Derwische. – Nach fränkischem Rechte durften die Heerdienstpflichtigen erst 40 Tage nach beendigtem Feldzuge die Waffen niederlegen.7) – Nach [153] einer hessischen Sage bei Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 105, wird zwei Liebenden, um sich verehlichen zu dürfen, auferlegt, den Bach bei der Stadt Spangenberg, welcher jetzt der Liebenbach heisst, von dem gegenüberliegenden Berge der Stadt zuzuleiten; sie arbeiten an dieser Leitung 40 Jahre, worauf sie beide in demselben Augenblicke versterben. In einer Sage aus der Bukowina donnert und blitzt Elias 40 Tage und Nächte lang.1) Der h. Germanus soll nach der walischen Sage bei Nennius dem Könige Vortigern, welcher die Sachsen in das Land gerufen hatte, mit dem ganzen britischen Klerus an seinen verborgenen Zufluchtsort nachgezogen sein und dort, betend auf einem Felsen stehend, 40 Tage und Nächte bei ihm verweilt haben.2) – In der Kunstkammer zu Berlin befindet sich ein Elfenbeintäfelchen mit den vierzig Heiligen.3) – Bei den Malaien auf Sumatra können Eheleute, welche sich getrennt haben, 40 Tage lang ohne alle Ceremonie sich wieder vereinigen; nach 40 Tagen bedarf es einer neuen priesterJiehen Trauung.4) – In einem deutschen Volksliede bei Uhland, alte hoch- und niederdeutsche Volkslieder, Stuttgart 1845, S. 753, lässt ein Mann 40 Fuder Steine auf das Grab seiner verstorbenen alten Frau führen, damit sie nicht wiederkehren könne. Kaiser Augustus wurde nach Sueton von 40 Mann der Leibwache zu Grabe getragen, was er auf seinem Sterbebette schon gesehen haben soll.5) In Tit. XLVII. der Lex Salica ist je nach den örtlichen Verhältnissen eine Frist von 40 und von 80 Nächten zum Klagen gegeben. Das ripuarische Gesetz (XXXIII, 1)) bewilligt dem Angeklagten nur dann eine Frist von 80 oder 2 Mal 40 Nächten, wenn er ausserhalb der Grenzen des Reichs (extra regnum) lebt. Waitz, das alte Recht der salischen Franken, S. 156 und 173, nimmt die im salischen Gesetze häufigen [154] Fristen von 40 Nächten als identisch mit der Frist von 6 Wochen, was gewiss ursprünglich der Fall nicht war, weil in dem salischen Gesetze, z. B. Tit. XLV, auch eine (dreimalige) Frist von zehn Nächten neben einer solchen von sieben Nichten, z. B. in Tit. XL und LII vorkommt, mithin beide verschiedene Fristen sind, d. h. eine Frist von 6 Wochen aus 6 x 7 und eine Frist von 40 Tagen aus 4 X 10 besteht. Auch Grimm, Rechtsalterthümer, S. 219, betrachtet die salische und ribuarische Frist keineswegs aus 6 x 7 oder 3 x 14 entstanden, sondern glaubt sie entsprungen aus 3 x 13 oder 39 x 1. – Der König als Lehnsherr soll auf die Klage eines Vasallen binnen 40 Tagen das Lehnsgericht der Pairs derselben einberufen, um die Sache aburtheilen zu lassen,1) ansonsten sich der Vasall von ihm lossagen und ihn bekriegen durfte. Zu den grundherrlichen Lasten gehörten in Frankreich, dem Gutsherrn Lebensmittel auf Credit zu liefern, z. B. auf 14 oder auf 40 Tage.2) – Darius Hystaspis lässt zur Strafe 40 Köpfe abschlagen.3) – Die Ruinen von Persepolis werden jetzt Tchil-minar, d. i. die 40 Säulen genannt.4) – Nach Anhang III. bei Zoepfl, das alte Bamberger Recht, Heidelberg 1839, hat Kaiser Karl gemacht 7 Churfürsten und 40 Stücke des heiligen römischen Reichs, nämlich 4 Herzöge, 4 Markgrafen, 4 Landgrafen, 4 Burggrafen, 4 Grafen, 4 Freie, 4 Ritter, 4 Städte, 4 Dörfer und 4 Bürger, welche alle 40 einzeln aufgezählt werden.

Die Sechszigzahl5) hatte bei den Kymren jedenfalls auch eine mythische Beziehung. Nennius (§. 67) erzählt von dem merkwürdigen See Lymonoy (wahrscheinlich Loch Lomond), in dem 60 Inseln sind, von Menschen bewohnt, von 60 Felsen umgeben und auf jedem Felsen ein Adlernest. Die Sage berichtet, dass die Adler an jedem ersten Mai zusammenkommen, und die Bewohner der Gegend erkennen aus dem Klange ihrer Stimmen, [155] was sich im künftigen Jahre begeben wird. Nach San-Marte, Beiträge, S. 67 und 81, ist dabei nicht zu vergessen, dass unter den Vögeln namentlich Adlern, eben sowohl Seelen Verstorbener, als vorzugsweise die Priester und Barden verstanden werden; daher auch hier Hindeutung auf feierliche Priesterversammlung, welche aus 60 Mitgliedern bestand. In dem Fragmente des angelsächsischen Gedichtes: „Die Schlacht von Fiensburg“ werden 60 Siegessöhne genannt,1) welche 5 Tage fochten. In einem andern angelsächsischen Gedichtfragmente erscheint die Hundertzahl:

Der Erde Grab umschliesst
Die Fürsten und Bauherrn,
Die gefallenen, vernichteten,
Mit starrer Umarmung;
Bis hundert Geschlechter
Der Menschen vorübergewandelt.2)

Im fränkischen Rechte und besonders im salischen Gesetze ist die Sechszigzahl häufig und die Hälfte des grossen Hunderts von 120 oder 5 x 12. Die Königsbusse des salischen Gesetzes sind 60 solidi, welche auch in das fränkische Stadtrecht von Freiburg übergegangen ist, z. B. Art. 10. Der h. Patricius soll in Irland für Kirchen ausdrücklich die Länge von nur 60’ vorgeschrieben haben.3) Nach fränkischem Lehnrechte kann die 60jährige Vasallin nicht von dem Lehnsherrn zur Wiederverehlichung gezwungen werden.4) Die Stadt Paris hatte in den alten Zeiten 60 Weinmäckler.5) In dem bekannten französischen Riesenromane Perceforest (d. i. Lichter, Eröffner des Waldes) hat der Zauberer Darnant 60 lebende Bastardsöhne.6) – Mit der Sechszigzahl berührt sich übrigens ganz nahe die Zahl Zweiundsiebenzig,7) oder 6 x 12. Sainte und Oleron im südlichen Frankreich hatten 24 [156] scabini und 72 Pares Communiae.1) Die Mohamedaner zählen gewöhnlich unter sich 72 Secten auf, obwohl es deren mehr als 80 gibt;2) im Paradiese darf der Mohamedaner nach dem Koran 72 Frauen nehmen. Die Inder nehmen 72 grosse Perioden, manvantara genannt, an.3) Deshalb lässt Kâbir, der Stifter der Religionssecte Kâbirpanthi, den höchsten Gott, Paramapurusha, 72 Geschlechter hindurch allein sein oder ruhen, bevor er zur Schöpfung schreitet.4) Der um die Mitte des 8ten Jahrh. lebende Cankarâkârja auf Malabar, ein berühmter Philosoph und religiöser Sectenstifter, soll die frühern 4 Kasten in 13 und diese wieder je in 4 Unterabtheilungen eingetheilt haben, so dass im Ganzen 72 Abtheilungen entstanden wären.5) 12 x 12 oder 144 kommt z. B. im Nibelungenlied vor, indem das Gold und Gestein des Nibelungenhortes (von horreum, Speicher, Schatzkammer) auf 144 Wagen davon geführt wird.6) – In den von Kaltenbaeck herausgegebenen Pan- und Bergtaidingsbüchern, I. Wien 1846, ist die Busse von 72 Den. eine ausserordentlich häufige. Dieselbe Busse erscheint in dem Rechtsbriefe der Stadt Eger des Königs Rudolf I. vom 13. Juni 1279.7) – In altdänischen Dörfern durfte die Forthe oder forta, der innere fahrbare Dorfraum nicht weniger als 12 Faden oder 72’ betragen.8) – Auch darf hier berührt werden, dass in der in viele Sprachen übertragenen Mährchensammlung Çukasaptatati der Papagei der Prinzessin, um dieselbe von ihrem ungetreuen Ausgange abzuhalten, 70 oder 7 x 10 Mährchen erzählt, worauf endlich deren Gemahl von der Reise heimkehrt und die schwer geprüfte Tugend seiner Gattin rettet.9)

[157]

Die Siebenzahl ist nicht besonders häufig: Nach der Geschlechtsverfassung der Kymren gehörten zu einem Geschlechte die Blutsverwandten bis ins 9te Glied, an deren Spitze ein Häuptling (pencenedl) mit 7 Aeltesten (henadur) als seinen Gehülfen stand.1) Man dürfte sagen, das Geschlecht hatte 7 Grosse oder der Häuptling 7 Minister, wie diese Siebenzahl so oft bei den indogermanischen Völkern vorkommt. Der oberste Thürwächter am Hofe Arthurs hatte 7 Gehülfen.2) Nach dem alten Rechte von Wales gab es auch 7 Fälle, in denen ein Weltlicher als Beklagter vor dem geistlichen Gericht antworten musste.3) Im 6ten Jahrh. erhielten die Männer von Arvon in Nordwales wegen ihrer bei einem feindlichen Einfall bewiesenen Tapferkeit 14 Privilegien;4) ans dem gleichen Grunde wurden im 7ten Jahrh. den Männern von Powys 14 Privilegien zu Theil.5) In den alten Gesetzen wird von einer Goldplatte gesprochen so dick als der Nagel eines Landmannes, den er 7 Jahre gepflügt hat.6) An den 3 hohen Festtagen speisten 14 Personen an der königlichen Tafel, den König inbegriffen.7) In Südwales richteten je nach den Umständen 7, 14, 21 bis 50 (oder wohl 49) grundgesessene Gerichtsgenossen.8) Sieben Eigenschaften soll der Richter vereinigen: er soll taub und stumm, beherzt und beredtsam, demüthig und zaghaft, und ein gottesfürchtiger Mann sein.9) Die Seele, welche im Haupte des Menschen ihren Sitz hat, ist aus 7 Elementen zusammengesetzt und mit 7 Sinnen ausgerüstet.10) Vom 14. Jahre an galt das Mädchen als fruchtbar und heirathsfähig, vom 21. an der Jüngling als kriegsdienstpflichtig, doch konnte [158] er auch schon nach dem 14ten mitziehen.1) Mit 7 Zeugen musste die Jungfräulichkeit der eben verheiratheten Frau beschworen werden, wenn sie von ihrem Ehemanne deshalb verdächtigt wurde.2) Hatte eine Ehe 7 Jahre oder 7 Jahre weniger 3 Tage gedauert, trat unter den Ehegatten vollständige Gütergemeinschaft ein.3) lm Falle des Verdachtes des Ehebruches musste sich der Mann mit 50 Eidlielfern reinigen,4) d. i. mit 7 x 7 x 1 als Zugabe. Die Frau, die der Unkeuschheit verdächtig war, musste sich mit 50 Frauen eidlich reinigen.5) Gildas, einer der 24 Söhne des Schottenkönigs Caw, studirt nach der Legende 7 Jahre die 7 freien Künste in Gallien;6) später führte er 7 Jahre auf einem Felsenland ein ascetisches Leben. Der irische Held Finn soll nach der schottischen Volkssage 7’ Höhe gehabt haben.7) Ueber dem Haupte des Eubutes schweben 7 Sphären.8)

Noch weit seltener als die Siebenzahl kommt in dem kymrischen Rechte die Fünfzahl vor, was darin seinen naheliegenden Grund hat, dass im Geiste des kymrischen Volkes die Dreizahl und theilweise auch die Neunzahl als die mit sich selbst vermehrte Dreizahl das ganze Rechtssystem wie alle Lebensverhältnisse durchdrang. Jeder ächte Kymre konnte 5 Acker freies Land verlangen und die Barden noch 5 weitere dazu; das letztere Vorrecht stand auch den Schmieden, Steinmetzen und Zimmerleuten zu, wogegen sie aber auf Verlangen in ihrem Handwerke die Hörigen und Unfreien des Königs zu unterrichten verpflichtet waren.9) Es ist für jene Zeiten sehr bezeichnend, dass die Handwerke des Schmiedes, Steinmetzen und Zimmermanns für so wichtig gehalten wurden, um der Bardenkunst gleichgestellt und gleichmässig gesetzlich er- [159] muntert zu werden. Jedoch hat man bei dem Schmiede, Steinmetzen und Zimmermann an rein bäuerliche oder ländliche Verhältnisse zu denken, wie schon daraus hervorgeht, dass nur diese 3 Handwerker genannt werden und der auch in unsern Tagen oft noch, z. B. in vielen Dörfern der Schweiz. so wichtige Dorfschmied vorangestellt wird. So war im Strafrechte bestimmt, dass man nicht sei für das gehörig gedeckte Feuer in der Schmiede des Weilers, die neun Schritte von den Häusern entfernt liegt.1) Diese 9 Schritte finden sich nochmals in insofern, als ein bissiger Hund über 9 Schritte von seinem Hause entfernt ungestraft getödtet werden darf.2) Zu einem gewaltsamen Ueberfall gehörten mindestens 9 Personen.3) Auch gibt es eine erlöschende Verjährung des Grundeigenthums in der 9ten Generation.4) Neun Tage nach dem Tode des Mannes zog die Wittwe von dem Gute des Mannes mit ihren Sachen ab und ebenso nach einer Ehescheidung.5) Gesetzliche Fristen sind auf den 9ten Monatstag angesetzt.6) Nur Der gilt als ein Freier und hat Anspruch auf Theilnahme an der Gemeindemark, welcher seine Abstammung durch 9 Grade darthun kann.7) Die Eigenthümlichkeit dieser kymrischen Neunzahlen8) besteht darin, durchaus practische oder gesetzliche gewesen zu sein. In der Sage besitzt König Arthur den 9ten Theil der Stärke seines göttlichen Vaters. Tristan will dem Könige Arthur in 900 Kämpfen trotzen.9) Neun Könige bringen ihre Huldigungen dem Könige Arthur dar10) und 9 Haushofmeister hat der letztere. Drei Mal 3 Nächte soll Arthur gefangen gewesen und durch [160] einen jungen Dienstmann aus dem Gefängnisse befreit worden sein.1) In den Gräbern der Krieger, welches Gedicht dem Taliesin zugeschrieben wird, heisst es:

Das Grab Gwalchmai’s ist in Pyton,
Wo der neunte Fluss strömt.2)

Kai hatte die Eigenschaft, dass er 9 Tage und 9 Nächte den Athem unter dem Wasser anhalten und er 9 Tage und 9 Nächte ohne zu schlafen ausdauern koninte;3) seine eine Lanze vermochte so viele Wunden zu bohren wie 9 feindliche Lanzen. – Eine zottige Schäferdogge ist grösser als ein 9 Winter altes Ross.4) – Neun Pförtner bewachen mit 9 Runden die 9 Thore an dem Schlosse der schönen Olwen und werden von ihrem Liebhaber und seinem Gefährten bis auf einen Hund erschlagen.5) Zu ihrem Hochzeitsfeste verlangt ihr Vater Honig, welcher neunmal süsser ist als Jungfernhonig, ohne Schaum und Bodensatz zu Meth zu sieden.6) Kynedyr Wyllt, der Sohn des Hettwn Glafyrawe, ist neunmal wilder als das wildeste Thier des Gebirges.7) Arthur kämpft gegen den Eber Trwyth mit seinen 7 jungen Ferkeln 9 Nächte und 9 Tage lang, ohne ihm auch nur ein einziges Ferkel tödten zu können.8) Nach dem schottischen Volksliede von Ergon’s Einfall in Irland wird Ergon, der mit 9 mächtigen Fürsten zum Kampfe ausgezogen war, am 9ten Tage unablässigen Kampfes erschlagen.9) In einem irischen Mährchen gebraucht die Gattin Finn’s folwendes Zaubermittel: Sie legte 9 wollene Fäden von verschiedener Farbe zusammen, flocht sie in 3 Flechten, jede von 3 Farben, knüpfte die eine um ihren rechten Arm, die andere um ihre rechte Brust, die dritte um ihren rechten Knöchel, und war nun [161] gewiss, dass ihr ihr Vorhaben gelingen werde. Dann schickte sie rings zu den Nachbarn, borgte 21 Bratroste, vertheilte sie in 21 Brode. buck diese üblicher Weise und legte sie, wie sie gebacken waren, eines nach dem andern in den Brodschrank.1) Merddyn Emrys und seine 9 Barden fahren zur See nach dem Glashause.2) Es bedarf nach keltischem Ausspruche 9 Schneider, um einen Mann zu machen.3) Fin schwarzer wollener Faden mit 9 Knoten wird in Schottland gegen Verrenkungen gebraucht.4) Die unzähligen Schaaren der Engel, der Genien, welcher Genienglaube ja auch ein wesentlich keltischer war, wurden im Mittelalter in je 3 x 3 oder 9 Chöre eingetheilt.5) Daran mögen gereiht werden: das gnadenreiche Wunderbild von nuestra Sennora de los remedios zu Mexiko wurde der Sage nach im J. 1540 durch einen spanischen Soldaten auf dem Montezumahügel aufgefunden und kehrte, fortgebracht. 3 Mal auf übernatürliche Weise zur selben Stelle zurück, woran man erkannte. dass es dort verehrt sein wolle, wie Aehnliches in so vielen deutschen Sagen erzählt wird. In gefahrvollen Zeiten wird das Bild von seinem Hügel in feierlicher Weise nach Mexiko gebracht und hier 9 Tage ausgestellt.6) – Als die 3 Wahrzeichen des Elsasses galten früher: die 3 Schlösser auf einem Berge, die 3 Kirchen auf einem Kirchhofe und die drei Städte in einem Thal.7) Die Gemahlin des Grafen Uffo an der Weser stiftet und bauet während einer langen Abwesenheit ihres Gemahles 9 Kirchen, worunter das Kloster Möllenbeck.8) Die Gemahlin des Grafen Gebhard auf Quernfurt in Sachsen gebar in Abwesenheit des Grafen 9 Kinder auf ein Mal.9) Früher glaubte man, ein neugeborenes Kind müsse sich nach 9 Tagen zum Leben [162] oder Tod verändern.1) Zufolge einer Sage in Uri und Engelberg wird ein Stierkalb 9 Jahre lang blos mit Milch aufgefüttert, und zwar das erste Jahr mit der Milch von einer Kuh, das zweite mit der Milch von zwei Kühen u. s. w., worauf der erwachsene Stier von einer unbefleckten Jungfrau über den Felsgrat geführt und laufen gelassen wird, damit er ein dort hausendes gespenstisches Ungeheuer bekämpfe und besiege.2) In den jüdischen Traditionen wird der Wiege, nach andern Sagen dem Bette des Riesen Og die Länge von 9 Ellen, d. i. 9 Manneslängen zugeschrieben.3) Nach der sog. Yorker Urkunde vom J. 926 soll König Herodes an dem dritten Tempel zu Jerusalem 9 Jahre und 6 Monate gebaut haben.4) Bei Sophokles, Oedipus auf Kolonos, V. 483 und 484, wird dem Oedipus aufgegeben, den Platz, auf dem er nach Osten gewandt, 3 Libationen von Wasser darbringen soll, mit 3 x 9 theils mit der rechten, theils mit der linken Hand hingelegten Oelzweigen zu bedecken. Nach indischer Vorschrift soll die Wohnung eines Brahmanen 9 Stockwerke, diejenige eines Paria aber nur ein einziges haben.5) – In einer thüringischen Sage heben die Jungfrauen Etwas von 9lei Essen auf und setzen sich mit demselben um Mitternacht zu Tische, damit die Geister ihrer Geliebten erscheinen möchten.6) Einer koburgischen Sage zufolge zünden die Mädchen in der Christnacht um Mitternacht ein Feuer aus 9lei Holz an, entkleiden sich und werfen ihre Hemden vor die Thüre, welche die Geister der zukünftigen Gatten in die Stube zurückbringen sollen.7) Die Sage vom Rattenfänger bei Grimm, I. Nr. 245, erzählt, dass, wenn der Rattenfänger einen gewissen Ton auf seiner Pfeife 9 Mal pfeife, ihm alle Ratten, wohin er immer wolle, nachfolgen müssen. Der Ritter von Schwarzach hatte 9 Töchter, [163] welche ein Räuber in den Wald verlockte und ermordete; nach 30 Jahren traf ihn die Reue, daher er die Todtengebeine ausgraben und in geweihter Erde beisetzen liess.1) Unverkennbar erscheint hier die Zwölfzahl, die Jahreszahl personificeirt. Der mordende Räuber der 9 Schwestern ist der 3monatliche Winter, welchen in der Wintersonnenwende die Reue befällt, indem er sich selbst als neue Sonne aus dem Grabe erhebt. Diese Grabeserhebung ist die Geburt der Cbristnacht mit ihren Wundererscheinungen. Bei einem Brunnen auf Island heben sich in der Johannisnacht alle Steine an die Oberfläche und den Rand des Brunnens, während sie sonst in dessen tiefstem Grunde ruhen;2) ebenso noch bei einem zweiten Brunnen. Diese Steine werden Natursteine, náttúrusteinar, genannt, d. h. sie besitzen magische Kräfte. Ueber alle germanischen Länder und selbst über einen Theil von Frankreich3) ist der Glaube verbreitet. dass in der Weihnacht alles Vieh sich erhebe, mit einander rede und dergleichen mehr. Wolf, Beiträge, I. S. 120, glaubt, dass dieses nur von dem Rindvieh gelte, und erblickt darin eine Art Huldigung des Viehes dem in der Nacht der Sonnenwende nach dem alten heidnischen Glauben umziehenden Gotte. Nach dem isländischen Aberglauben findet das Sprechen der Kühe in der Neujahrsnacht, nach Andern in der Mitternachtsstunde der Johannisnacht statt.4) An der Mosel wird geglaubt, dass in der Christnacht, in dem Augenblicke, wo Christus geboren wurde, alles Wasser zu Wein werde.5) Nach dem Aberglauben in Tyrol soll in der Christnacht während der h. Wandelung bei allen Brunnen anstatt Wasser Wein fliessen. Jeder kann so viel Wein holen, als er will: doch wehe Dem, der, während er Wein auffängt, nicht schweigt oder spricht,6) denn vor den Göttern [164] muss heiliges und demuthsvolles Schweigen walten. – Nach dem Volksglauben in Chartres sind am Weihnachtsabend alle verborgenen Schätze geöffnet.1) Westlich von Blois bei den Ruinen einer alten Brücke (arche du roi), am äussersten Ende des Teiches von Beauregard, einst Longuenoue, langer Teich genannt, steht auf einem Hügel ein Dolmin, der Mitternachtsstein genannt, welcher in der Mitternachtsstunde der Weihnacht sich dreht, und zwar durch der Feen Zauberkraft. Der Dolmin ist 16’ lang und 2’ breit, und der Eingang im Osten.2) Die Seehunde haben dem isländischen Glauben nach eigentlich die Gestalt von Menschen und dürfen in der Winterjohannisnacht ihr Seehundsgewand ablegen, an das Land sich begeben und in menschlicher Gestalt mit dem Menschen sich erlustigen; nimmt man ihnen ihr Sechundsgewand (gleichsam ihr Schwanhemd), müssen sie bei den Menschen verbleiben, bis es ihnen gelingt, ihr Seehundsgewand wieder zu erhalten.3) Die Frühlingsblumen, welche der von der winterlichen Eisdecke erlösten Erde wieder entsprossen, werden durch wunderbare Kraft schon in der Christnacht blühend gedacht, und sind daher die Schlüssel, die Zauberkräfte, welche die verschlossenen Räume öffnen; werden zu förmlichen Springwurzeln.4) Näher betrachtet, sind die öffnenden Blumen und Mächte die Frühlingsblitze, welche die Winterwolken durchbrechen und den befruchtenden Regen zur Erde niedergiessen; die Blumen sind zugleich der Lösestein, Lausnarstein, der isländischen Sage.5) Auch gehört hierher der sonst als Oster- oder Frühlingsgebrauch vorkommende Gebrauch in Deutschland, dass bei der Feier des Festes der Wintersonnenwende an einzelnen Orten alle Lichter gelöscht und neue reine Feuer entzündet werden.6) In Schweden brannte man noch im vorigen Jahrh. die Jullichter.7) Noch jetzt schmücken die [165] Japanesen zur Feier des Neujahrs ihre Hausthüren mit Tannenzweigen und pflanzen Tannenbäume vor denselben auf.1) Das hervortretendste Fest der chinesischen Buddhisten ist das Laternenfest, welches am ersten Vollmond nach Neujahr im ganzen Reiche begangen wird. Alle Häuser, alle Ströme und alle Schiffe werden bei dieser Gelegenheit mit vielfarbigen papiernen Laternen erleuchtet.2)

Mit der obigen Sage von den geraubten und ermordeten 9 Schwesstern berührt sich die Sage von den 12 Johannes, welche ein fränkischer König hatte und die auch die deutschen Schüler genannt wurden; sie fuhren auf einer Glücksscheibe durch alle Länder und konnten binnen 24 Stunden erfahren, was in der ganzen Welt geschehen war, um es dann dem Könige einzuberichten; der Teufel aber liess alle Jahre einen von der Scheibe herabfallen und nahm ihn zum Zoll; den letzten liess er auf dem Petersberge bei Erfürt, der zuvor Berbersberg genannt war, fallen; dort liess zum Andenken der König eine Capelle für einen Einsiedler erbauen und nannte sie Corpus Christi.3) Der fränkische König ist der Sonnen- und Jahresgott Odhin, die Sonne mit den 12 Monaten und Monatsgöttern, welche von der Zeit (dem Teufel) von Monat zu Monat als Zoll dahin genommen und von der Scheibe herabgestürzt werden. Täglich oder alle 24 Stunden schwingt sich zugleich scheinbar die Sonne um die Erde und erfährt dadurch Alles, was sich auf der Erde begibt. Ferner treten Odhin und Petrus auf dem Petersberge (Christus) mit einander in Verbindung, indem dieser von jenem den Jahresschlüssel (den letzten herabfallenden Schüler) erhält und nun die neue Zeit eröffnet. Das stets vergehende und doch wieder erstehende Jahr ist Corpus Christi, das zeitliche Gewand der Gottheit, und die 12 Johannes, die 12 fahrenden Schüler sind die 12 Apostel. Die 7 Wintermonate sind die 7 Arbeiter, mit welchen nach einer andern Sage in einer Nacht (Winter) der Teufel den [166] Teufelsgraben bei der Stadt Strehlen in Niederschlesien gräbt. Mit der Vollendung des Grabens müssen auch die 7 Arbeiter sterben.1) Nach einer Sage bei Grimm, I. S. 34, erhält der Scherfenberger 7 Wunden, doch nur eine Pein. In Petersburg ist es Sitte, am Ostersonntag das Evangelium Johannis: Im Anfang war das Wort u. s. w. durch 24 Zungen in 24 Sprachen vorlesen zu lassen.2) In einer Sage bei Grimm, I. Nr. 209, treffen 12 Landsknechte auf das Grauröcklein, welcher sie auf das Glücksrad setzte und 12 Stunden, 1 Mal in jeder Stunde darauf herumdrehte, unter sich helles Wasser, worin sich ihre guten und bösen Gedanken spiegelten, und über ihnen glühendes Feuer; zuletzt fiel vertragsgemäss einer von ihnen dem Grauröcklein zu und die übrigen 11 blieben so arm als zuvor. – Die Gaina nehmen 24 Gina (ein Name Buddha’s) an, in welcher Hinsicht sie mit den Buddhisten übereinstimmen, die eben so viele Buddha’s besonders hervorheben.3) Auch scheinen die Gaina 12 eigentliche heilige Schriften zu besitzen, welche Anga genannt werden.4) In dem von Mahmûd, von Ghazna im J. 1026 zerstörten Tempel in Somanâtha befanden sich 12 grosse Linga. – In einer Sage bei Grimm, I. S. 297, nehmen Menschen, welche sich in Wehrwölfe verwandelt haben, nach dem Ablaufe von 12 Tagen wieder menschliche Gestalt an. – 12 Soldaten werden gewöhnlich zur Vollziehung der Strafe des Erschiessens gebraucht. 12 Gespenster erscheinen wiederholt in einer isländischen Sage bei Maurer, S. 138. Bei einem Hexentanze gibt eine Hexe dein Spielmann 12 Pfenning.5) Auf dem Schwarzkopf und in der Seeburg im Murchthale hausen ein Ritter mit 12 Schwestern und eine Schwester mit 12 Brüdern; der Ritter bemächtigt sich der Schwester der 12 Brüder, worauf diese ihm vor den Augen seiner sterbenden Geliebten 12 Dolche in den Leib stossen; zuvor [167] aber hatten die 12 Brüder die 12 Schwestern geraubt und diese rissen die 12 Dolche aus dem Leichname ihres Bruders und tödteten in der Nacht die 12 Raubgrafen.1) – Bei dem Hexenbrünnelein auf dem Dielberge standen noch im Anfange dieses Jahrhunderts 12 hohe mannsdicke Birken.2) – 12 Mitglieder zählte der Areopag, das atheniensische Blutgericht. Das gefangene Fischlein verspricht bei Rückert, brahmanische Erzählungen, S. 25, für seine Freilassung:

Er (der Vater) soll vom Weihergrund an jedem Tag dir schicken
Zwölf Fische fett und rund, die mögen dich erquicken.

Die Sawitri erfleht für ihren söhnelosen Vater die Gnade:

Die Tochter ist ein Strauss am Busen; dass ihm kröne
Ein voller Kranz das Haupt, gib ihm ein Dutzend Söhne!3)

12 Amorinen mit den Attributen der 12 olympischen Götter auf einem erhobenen Werke im Palaste Mattei ist die symbolische Darstellung, dass alle Götter Liebe fühlen.4) Nach dem arabischen Massoudi, welcher sein Werk über die Universalgeschichte im 10ten Jahrh. verfasste, wurde unter der Regierung Brahma*s, des ersten (mythischen) indischen Königs, ein Tempel mit 12 Thürmen gebaut, welche die 12 Zeichen des Thierkreises vorstellten und auf denen alle Sterne eben so verzeichnet waren. Bei Tours in der Gemeinde Metray und St. Antoine-du-Roche mitten auf einem Acker befindet sich das sog. Feenschloss oder die Feengrotte, aus 12 rohen Felsen erbaut.5) – In einem in der Mitte den Asklepios und die Hygieia darstellenden ovalen Bilde, bei Wieseler, Denkmäler der alten Kunst, II. Nr. 785, sind dieselben gleichfalls von den 12 Zeichen des Thierkreises am Rande umgeben, und das Bild ist verschieden nach den Texterläuterungen von Wieseler gedeutet worden, namentlich von K. O. Müller [168] dahin, dass hier die beiden Heilsgottheiten als der Mittelpunkt des Weltsystems bezeichnet werden; nach Guattani soll die Stellung des Asklepios und der Hygieia mitten im Thierkreise auf den Einfluss der Gestirne und besonders der Sonne auf der Ekliptik hinweisen. Es dürfte aber diese symbolische Darstellung ähnlich den 12 Schaubroden im salomonischen Tempel ausdrücken, dass Asklepios und Hygieia, Gott in allen 12 Thierzeichen oder durch das ganze Jahr die Gesundheit verleihe, wie Helios durch das ganze Jahr leuchtet und deshalb 12 Strahlen von seinem Haupte ausgehen;1) Helios’ Brustbild steht in einem aufwärts gekehrten Mondsviertel und zu beiden Seiten sind zwei 6eckige Sterne angebracht. Auf der Marmorgruppe in der Bruckenthal’schen Sammlung zu Hermannstadt2) trägt Hekate das Brustbild des Sonnenngottes mit neun Strahlen, gleichsam mit den maurerischen 9 Sternen. Die so häufigen 3fachen Todesanzeichen und 3 Todestage3) gehören gleichfalls hierher: 3 Tage zuvor, ehe am Dome zu Merseburg ein Domherr starb, geschah auf seinem Stuhl in der Kirche von unsichtbarer Hand ein heftiger Schlag.4) Oft pflegen 3 Glockenschläge, von unsichtbarer Gewalt an die Glocke gethan, ein Todeszeichen zu sein.5) Peter Dimringer von Staufenberg wird von seiner überirdischen Geliebten angedroht und erfüllt, dass er den dritten Tag darnach sterben müsse, wenn er jemals ein ehlich Weib nehmen sollte.6) Ein Bäckersknecht, welcher sich vermessen hatte, am Pfingsttage während der Predigt 3 Mal über die Elbe nach dem Siebeneichenschloss unausgeruht hinüber zu schwimmen, wird beim dritten Hinüberschwimmen von einem grossen Fische in das Wasser hinabgezogen, dass er ertrinken musste.7) Ein Mühlknappe, welcher eine Nixe auf dem Wasser sitzend und ihre Haare kämmend erblickt hatte, [169] muss am dritten Tage darauf ertrinken.1) In dem Schlossberge bei Salurn in Tyrol sitzen in einem Weinkeller drei alte Männer an einem kleinen Tische, vor ihnen eine mit schwarzer Kreide beschriebene Tafel, welche einem Manne 30 Thaler in den Hut zählen, worauf dieser nach 10 Tagen sterben rnuss.2) Der dürre Stab, welcher nach dem Ausspruche des Papstes eher grünen als Tannhäuser die Gnade und Verzeihung Gottes finden sollte, fängt am dritten Tage an zu grünen, nachdem Tannhäuser zur Frau Venus in den Berg zurückgekehrt ist.3) – In dem Gedichte „Peter Lewe, der andre Kalenberger,“ abgedruckt im weimarischen Jahrbuche für deutsche Sprache, Literatur und Kunst, VI. S. 417 ff., wird gesagt:

Der son sprach; „ich hab ein gesicht
Gesehen, das ich dir nit sag,
Es vergeh denn vor der dritte Tag,
Damit mir nichts widerfahr.“

Als dem verurtheilten Socrates im Traum eine weibliche Gestalt erschien und den homerischen Vers sprach: „Ehe drei Tage vergehen, magst hin du nach Pthia gelangen,“ deutete er selbst dies auf seinen am dritten Tage bevorstehenden Tod.4) Nach der Sage klopft auch der Teufel 3 Mal an die Thüre, um den ihm Verschriebenen abzuholen.5) Weinn der Scbnellertsgeist in Hessen durch die Haal fährt, klopft er stets 3 Mal an einen Posten, dass die Fenster zittern.6) Nach einer Mittheilung von Böttiger, K. M., I. S. 354, über die Darstellung der geflügelten Mors oder Schicksals-Parce auf einer volaterranischen Graburne oder auf einem Sarcophage aus Tufstein bei Gori im Museum Etruscum tab. 122, 2, wovon auch Böttiger, Taf. V. Fig. 5, eine Nachbildung gegeben hat, trug [170] diese etruskische Todesgöttin neben einem erhobenen Schwerte in der Rechten auch einen geschwungenen, aber jetzt abgebrochenen Hammer in der Linken. Die Todesgöttin Atropos (Athrpa) wird auf einem etruskischen Spiegel neben Meleager dargestellt, mit einem Hammer einen grossen Nagel festschlagend, das Symbol des unabwendbar festgesetzten Geschickes.1) In Indien scheint Mahmûd der Ghaznevide von seinem zerrnalmenden Heereszuge in den J. 1025 und 1026 den Beinamen mudgala, im Sanskrit der Hammer, erhalten zu haben.2) Auf altgriechischen oder davon kopirten etruskischen Vasen finden sich auch Furien mit Hämmern, Lanzen und andern Mordinstrumenten.3) Die Morta, Mors der Römer erscheint auf altgriechischen Denkmälern in Etrurien sehr oft mit einem Hammer oder mit andern furchtbaren Werkzeugen an der Thüre des Grabmals.4) Auch gehört hierher der Ausspruch Lenau’s im Savonarola:

Ihr führt gen Gott ein eitles Kriegen;
Wenn auch der Tod mich (Savonarola) bald verschlingt,
So wird die starke Hand doch siegen,
Die mich als ihren Hammer schwingt!

Raumer, Gesch. der Hohenstaufen, VI. S. 426, Anm. 4, theilt aus Vincent. Bellov. XXIX. 142, folgende Stelle mit: Quem non mollit mulier? Igitur mulier est malleus, per quem diabolus mollit et mallcat universum mundum.

Den bedeutendsten Einfluss auf die gesammte abendländische Sagen- und Romanenliteratur gewann die kymrische oder bretonische Literatur durch die Sage von dem britischen Könige Artus oder Arthur, welcher im 6ten Jahrh. den eindringenden heidnischen Angelsachsen mit seinen 12 Rittern, die zum Zeichen ihrer Gleichheit um eine runde5) Tafel (daher die Tafelrunde) zu sitzen [171] pflegten, siegreich widerstanden hatte. Der als Bischof von Asaph im J. 11522 verstorbene Gallfried, Gottfried, mit dem Zunamen von Monmouth, seinem Geburtsorte, hatte in seiner historia Britonum die ganze britische Geschichte von den mythischen Zeiten des Königs Brutus (von den lateinischen Chronisten auch Brito genannt1), einem Nachkommen des trojanischen Aeneas, an bis in das 7te Jahrhundert, darunter also auch die Geschichte des Königs Arthur und seiner 12 Ritter, mit der grössten Ausführlichkeit und Zuversicht nach kymrischen und bretagnischen Sagen geschrieben, und ist dadurch der Urheber und das Vorbild der Jahrhunderte lang im Abendlande, namentlich auch später in der mit Gottfried Chaucer, wahrscheinlich geb. im J. 1328, anhebenden eigentlichen englischen Literatur und Poesie,2) blühenden sagenhaften Geschichtschreibung, der Ritter- und Zaubererliteratur geworden, da der Zauberer Merlin mit seinen Prophezeihungen gleichfalls eine sehr wichtige Stelle bei ihm einnahm.3) Die Helden Arthurs zogen in alle Länder nach Heldenthaten und Abenteuern aus, deren Beschreibung und Verherrlichung in Versen und in Prosa den Gegenstand des bretonischen Sagenkreises bildet.4) Arthur selbst ist der Sage nach nicht gestorben, seine Seele ist in einen Raben übergegangen und er wird einst, wie die schlafenden deutschen Kaiser und Helden,5) zur Errettung seines Reiches und Volkes wiederkehren. Daher auf seinem Grabe der Leoninische Vers gestanden haben soll:

Hic jacet Arturus, rex quondam, rexque futurus.

[172] Andere lassen den Arthur durch die ihm gewogene Fee Morgana nach dem Lande der Seligen, Avallon, entrückt werden, – oder er wird naeh Avallon versetzt (advectus), um von den Wunden geheilt zu werden, welche er in der letzten furchtbaren Schlacht mit Modred empfangen hatte.

Es ist hier nicht der Ort, das Entstehen, den Inhalt und den Werth des bretonischen Sagenkreises, der bretonischen Ritterliteratur näher zu behandeln und zu betrachten; es genügt die geschichtliche Thatsache, dass die kymrische oder bretonische ritterliche, phantasievolle und phantastische Lebensauffassung und Geschichtschreibung mit ihren edlen Thaten, Abenteuern, Zaubereien und Prophezeiungen die Völker in Britannien, Gallien, Spanien, den Niederlanden und Deutschland bis nach Skandinavien mächtig ergriffen und angeregt hatte, bis sie sich in Ariost’s rasendem Roland und des Cervantes Don Quixote komisch verlief. Villemarqué namentlich hat ausführlich nachgewiesen, dass die französischen Romanendichter den Arthur, Merlin, Lancelot, Tristan, Ivain (Iwain), Erec, unter dem Namen Ghéraint, den bretonischen Barden, Sängern und Erzählern entlehnt haben, was besonders auch von Parcival, dem letzten Sohne einer armen Wittwe, gilt.1) In der vortrefflichen Recension in Bd. 29 der Wiener Jahrbücher, S. 71 ff., über John Dunlop, history of Fiction, von Fr. Wilh. Val. Schmidt wird als das Charakteristische der Romane von Artus und der Tafelrunde das Centrum bezeichnet, um welches sich Alles dreht und dem es zustrebt; dieses Centrum sei nichts Anderes als das höchste Gut selbst, wie es das Christenthum uns kennen gelehrt hat, die Erlösung und Beseligung durch den Weltheiland; dieses Gut sei ein äusserlich wahrnehmbares, wirkliches und konkretes geworden in dem sanctus cruor (heiligen Blut, Graal), wie es aus der Seite Christi durch den Lanzenstich des Longinus hervorströmte und von Joseph von Arimathia, im Demantgefäss aufgefangen, unter die Huth des geweihten Ordens der Ritter von der Tafelrunde gestellt ward. Zufolge Ecker- [173] mann, III. 2. S. 149, soll der heilige Graal an die Stelle des Waschbeckens der Ceridwen und die Ritterschaft von der Tafelrunde an die Stelle des Bardenordens getreten sein. Schmidt scheint dabei (S. 73 Anm.) die gewöhnliebe Ableitung des Wortes Saint Graal (San Gréal) von Sanguis regalis, Sang real, Sang royal immer noch die richtige, hergenommen von dem Munus regium des Heilandes. Dieser höhere ritterlich-christliche Sinn, diese menschliche Begeisterung und Hingebung der kymrischen Barden und Geistlichen, welches kymrische oder druidische Christenthum auch auf die britischen Bauleute und Bauverbindungen einwirkte, hat den festen Grund gelegt, über dem im Anfange des 18. Jahrh. sich das freimaurerische Gebäude des reinen Menschenthums und Christenthums erhoben. Die wandernden Sänger (Minstrells, Troubadours, Trouverres, Jongleurs, cantores historici u. s. w.), die wandernden Ritter und die wandernden Bauleute haben die Rittersagen und ritterlichen Gesinnungen, das Barden- und Ritterthum, das begeisterte und sich opfernde Christenthum, das Menschenthum zuerst durch die Länder des nördlichen, südlichen und westlichen Europa’s getragen.1) Die Barden und Ritter sangen und stritten an den Höfen, im Lande und auf den Strassen; die Bauleute bauten die Gotteshäuser und die Städte. Jedenfalls muss die Entwiekelung des Städtewesens und der Bauzünfte in fortwährendem und innigstem Zusammenhange mit dem Aufschwunge des Ritterthums und des Ritterromans gedacht werden, wie sich auch das Bürgerthum und die Baukunst durch die Kirchenbaukunst und kirchlichen Bruderschaften und das Ritterthum und die ritterliche Dichtkunst durch den heiligen Kelch (Graal) und durch das königliche Blut mit der Kirche und Religion, vorzüglich auch mit dem Abendmahle, dem grossen christlichen Mysterium berührten. Die 12 Ritter an der Tafel Arthur’s gleichen den 12 Aposteln an dem Tische des Herrn und beide sind die Boten und Verkünder des Christenthums und des Menschenthums, die ritterlichen Streiter Gottes; die Ritterromane werden in den Legenden [174] der Heiligen zu heiligen Romanen. In den christlichen Domen finden sieh auch die Helden der Tafelrunde, Ywein auf dem Löwen, Tristan auf seinem Schwerte über das Meer gehend, Lancelot in seinen Abenteuern.1) Der Dom zu Modena trägt seinen Reliefs den Namen Artus de Bretania beigeschrieben.2) „So ist denn,“ sagt San-Marte, Arthursage, S. 62, nach Schmidt mit besonderer Rücksicht auf den hierher gehörenden colossalen Perceforest, „die allmählige Einführung einer geläuterten Gottesverehrung der zweite Brennpunkt des Romans.“ – Ueber Perceforest vergleiche man die Wiener Jahrbücher, Bd. 29, S. 108 ff., wo auch gesagt wird: „Wie die Hysterien der Griechen der Ceres, der Stifterin des Urbarmachens und der Geselligkeit, gewidmet waren, so werden hier die Einrichtungen des Ritterthums und des Christenthums gefeiert als segensreiche Spender des Lichts und der Milde.“ Der Berg Cadair-Arthur in der Provinz Brecheinoc in Wales, d. h. der Dom Arthur’s wegen seiner zwei gleich den zwei Thürmen einer Kirche aufstrebenden Gipfel,3) darf wohl den zwei Säulen des Melkart oder Herakles, des salomonischen Tempels und der Maurerlogen verglichen werden. Arthur verrichtet auch 12 herakleische Thaten und wird wieder erwachen, indem er nur im Berge schläft oder den vermissten heiligen Kelch suchen soll und noch nicht zurückgekehrt ist. Der verlorene und gesuchte Graal (la queste du dit sang Greal) könnte wenigstens zum Vorbilde des verlorenen und gesuchten Meister- und Gotteswortes bei den Bauleuten gedient haben und die Hirammythe nichts anderes sein als der bauliche Nachklang eines bretonischen christlichen Ritterromans. Die königliche Kunst4) wäre das Aufsuchen und Finden des verlorenen Blutes und Wortes Christi. In dem 40sten orphischen Hymnus wird [...], die ernährende und glückspendende Urmutter angerufen, „überströmende Füll’ und königliche Gesundheit“ zurückzu- [175] bringen. wornach also schon dort königlich die Bedeutung von auszgezeichnet, vortrefflich, sehr gut, göttlich hat.1) Das Ritterthum und das Maurerthum sind gleich königlich, weltbürgerlich; auch die Freimaurerlogen sind Tafelrunden und gleich den Helden Arthur’s oder Karls des Grossensollten auch ihre Glieder in alle Länder ziehen, für die leidende und gedrückte Menschheit ringen und im Kampfe für Licht, Wahrheit und Recht sterben. Krause, dem um die Maurerei so hoch verdienten und so schlecht durch die königliche Loge in Dresden belohnten Menschenfreunde, gebührt neben seinem treuen Freunde Br. Schneider aus Altenburg2) das unbestreitbare Verdienst, die altbritische, die druidische oder culdeische Quelle der Freimaurerei aus der sog. Yorker Urkunde vom Jahr 926 zuerst erkannt und in dem zweiten Bande seiner Kunsturkunden entwickelt und begründet zu haben.3) Das Aufblühen der britischen Baukunst und Bauvereine fällt seit dem 10ten Jahrh. mit dem Aufblühen des Bardismus zusammen und dieser könnte der Zeit und seiner allgemeinen und leitenden Stellung nach auch auf jene bestimmenden Einfluss geübt haben. Erscheinen nun wirklich unter den maurerischen Symbolen Symbole der Barden, wie z. B. das der drei Pfeiler oder Säulen, – war der Lichtglaube mit den Lichtsymbolen den britischen Barden und Bauleuten gleich eigenthümlich, – finden sich in den maurerischen Urkunden urkundliche Lehren und Sätze der Barden, – und ist sogar die ganze Lehrweise der Maurer in Triaden oder dreigegliederten Sätzen eine bardische: dann dürfte der geschichtliche Zusammenhang beider englischer Einrichtungen um so weniger zu bezweifeln sein, als die Maurerei zu dem Bardismus (und dem später damit verbundenen Ritterthume) sich verhält wie das Besondere zu dem Allgemeinen. Die Vereine der Bauleute mit ihren höhern Zwecken gleichen dem Ritterorden „du franc palais“, welchen Perceforest gestiftet haben soll, wie [176] auch der von Perceforest gelobte, gebaute und geweihte Tempel des höchsten Gottes (souverain Dieu) an den salomonischen Tempel mahnt, d. h. die Yorker Urkunde und der mehrere Jahrhunderte jüngere französische Ritterroman Perceforest sind demselben letzten Boden und Vorstellungskreise entsprossen. Der Bardismus, die Philosophie der Barden möchte aber zugleich mit der alexandrinischen Philosophie, mit der Gnosis und durch sie auch mit dem Buddhismus in Verbindung und Zusammenhang stehen. Nicht die Kelten waren ursprüngliche Buddhisten, wie vielfach behauptet werden wollte, aber den keltischen oder britischen Christen sind später buddhistische Lehren und Grundsätze, Speculationen zugetragen worden, weshalb noch einige Triaden des Bardismus (Trioedd Barddas) angefügt werden mögen:


21. Drei ursprüngliche Einheiten gibt es, und mehr als eine von Jeder kann nicht sein: ein Gott; eine Wahrheit; und eine absolute Freiheit (un pwnge rhyddyd, eine höchste Spitze der Freiheit), und die hält allen Gegensätzen das Gleichgewicht.


22. Drei Dinge gehen aus diesen drei ursprünglichen Einheiten hervor: alles Leben, alles Gute und alle Macht.


23. Die drei nothwendigen Wesenheiten Gottes: der höchste an Leben, der höchste an Wissenschaft, und der höchste an Macht; und was in einer Beziehung das Höchste ist, davon kann nicht mehr als Eins sein.

In dem von Krause nicht ganz mit Recht als das älteste bezeichneten englischen Lehrlingsfragstücke erscheinen diese drei nothwendigen und einzigen Wesenheiten Gottes als die drei grossen Pfeiler der Weisheit, Stärke und Schönheit, welche die Loge (die Welt) unterstützen und welche durch den Meister vom Stuhl im Osten, den älteren Aufseher im Westen und den jüngeren Aufseher im Süden vorgestellt werden.1) Die philosophischen Sätze, um sie den Handwerkern gerecht zu legen oder aber zu verbergen, erscheinen in diesem maurerischen Gewande:

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Fr. Warum soll der Meister den Pfeiler der Weisheit vorstellen?
A. Weil er den Arbeitern Unterricht gibt, ihr Werk in gehöriger Form und in gutem Einverständniss fortzuführen.

Fr. Warum soll der ältere Aufseher den Pfeiler der Stärke vorstellen?
A. So wie die Sonne untergeht und den Tag endet, so steht der ältere Aufseher im Westen und bezahlt den Lohnarbeitern ihren Lohn; welches die Stärke und die Stütze aller Arbeit ist.

Fr. Warum soll der jüngere Aufseher den Pfeiler der Schönheit vorstellen?
A. Weil er im Süden steht, genau um 12 des Mittags, welches (wann) die Schönheit des Tages ist, um die Arbeiter von der Arbeit zur Erholung abzurufen, und zu sehen, dass sie zu rechter Zeit wieder an die Arbeit gehen, damit der Meister Vergnügen und Vortheil davon haben möge.

Fr. Warum wird gesagt, dass eure Loge von jenen 3 grossen Pfeilern, Weisheit, Stärke und Schönheit getragen werde.
A. Weil Weisheit, Stärke und Schönheit aller Werke Vollender sind, und Nichts ohne sie ausgeführt werden kann.

Fr. Wie so, Bruder?
A. Weisheit entwirft, Stärke unterstützt und Schönheit ziert.

Nur die beiden letzten Antworten lassen den tiefern, den esoteriseben Sinn des Svmbols der drei Grundpfeiler oder Grundsäulen der Welt durchblicken und weisen nicht undeutlich auf den allmächtigen Schöpfer und Baumeister hin, von dem alle Werke sind.


24. Drei Dinge bekunden, was Gott gethan hat und thun wird: unendliche Macht, unendliche Weisheit, und unendliche Liebe; denn es gibt nichts zu vollbringen, wozu es diesen Eigenschaften an Vermögen, Einsicht oder Willen mangelt.


25. Die drei Grundfesten des Seins: was nicht anders

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sein kann, was nicht anders zu sein braucht, und was nicht besser gedacht werden kann; und hierin werden alle Dinge endigen.


26. Drei Dinge worden unfehlbar geschehen: alles was für die Allmacht, für die Weisheit, und für die Liebe Gottes zu vollbringen möglich ist.


27. Die drei grossen Eigenschaften Gottes: unendliche Fülle des Lebens, der Wissenschaft und der Macht.


28. Drei Ursachen alles Seienden: göttliche Liebe, geleitet von vollkommener Wissenschaft; göttliche Weisheit, die alle möglichen Mittel kennt; die göttliche Macht, geleitet von dem Antriebe der Liebe und Weisheit.

Es wird nicht entgehen, dass in diesen verschiedenen Triaden über die drei Wesenheiten, die drei grossen Eigenschaften Gottes und über die Ursachen, die Grundfesten und Stützen der Schöpfung, der Welt, der Loge, in dem dritten Gliede das Leben mit der Liebe abwechselnd oder als gleichbedeutend gesetzt werde, da alles Leben nur durch die Liebe des allmächtigen und allweisen Gottes ist und besteht. Auch erschöpfen und übertreffen diese wenigen walischen Triaden Alles, was sonst noch vom maurerischen Standpunkte aus über die Bedeutung des Symbols der drei Pfeiler der Loge gesagt werden möchte und schon vielleicht gesagt worden ist. Was von dem höchsten Schöpfer und der Schöpfung, von dem Weltbaue gilt, findet auch gleichmässig Anwendung auf den Bau der Menschheit und die Bauten der Menschen, den Menschheitsbau und die menschliche Baukunst: aber das Symbol ist schwerlich ein ursprünglich architektonisches, oder, wie Krause in dem Register zu den Kunsturkunden sich ausdrückt, ein geometrisches. Trilogisch wurden die Wesenheiten oder grossen Eigenschaften, die Grundeigenschaften der einen Gottheit wohl zuerst bei den Britonen oder bei den Kymren betrachtet wegen ihrer allgemeinen Vorliebe zur Dreizahl, wobei es sehr wahrscheinlich ist, dass sie früher und ursprünglich eine Götterdreiheit hatten und diese in 3 Steinen verehrten, wie diese 3 Steine auch noch oben bei den spätern Barden getroffen werden, nur jetzt im neuphilosophischen, nicht mehr im alten volks- [179] thümlichen Sinne. Bei den Bauleuten in Britannien wurden sodann 3 Pfeiler oder auch 3 Säulen zum architektonischen Symbol der Haupteigenschaften Gottes gewählt. Die Darstellung dieser göttlichen 3 Wesenheiten oder Haupteigenschaften bei den Bauleuten durch 3 Personen, durch die drei ersten Vorsteher dürfte mit dem christlichen Begriffe der Dreieinigkeit zusammenhängen. Krause, I. 2. S. 370, meint dagegen: „Sowie nun Vitruvius die dorische Säulenordnung männlich, die ionische weiblich, die corinthische jungfräulich zierlich nennt, so konnten diese Säulen, mit einer leichten Umänderung, im Einklange mit 3 grossen Lichtern, auf Weisheit, Stärke und Schönheit, welche Eigenschaften auf die Eigenwesenheit des Weibes, des Mannes und der Jungfrau eine wesentliehe (schon im hellenischen Sagenthume ausgedrückte) Beziehung haben, gedeutet werden; da man den Sinn für diese Auslegung bei den Architekten vorfand.“ – Uebrigens fassen die Barden auch die Weisheit, Stärke und Liebe in einer Triade zusammen, um die 3 Hauptstücke des Guten zu bezeichnen, ohne welche keine guten Eigenschaften zu erwarten seien.


29. Drei Kreise (oder Zustände) des Daseins gibt es: der Kreis der Unendlichkeit (cylch y ceugant), wo nichts ist, lebend oder todt, als Gott, und Niemand als nur Gott kann diesen durchschreiten; der Kreis des Anfangs (cylch y abred), wo alle natürlichen Dinge vom Tode anheben, und welchen der Mensch durchschreiten musste; und der Kreis der Glückseligkeit (cylch y gwynfyd), wo alle Dinge vom Leben entspringen; diesen wird der Mensch im Himmel durehschreiten.


30. Beseelte Wesen haben drei Zustände des Daseins: den Zustand des Anfangs (abred) in der grossen Tiefe (anwyn), den Zustand der Freiheit (rhyddyd) in der Menschheit (dyndod), und den Zustand der Liebe (cariad), d. i. der Glückseligkeit (gwynfyd), in dem Himmel (nef).


31. Alle beseelte Wesen sind drei Nothwendigkeiten unterworfen: einem Ursprung in der grossen Tiefe, einem Fortschritt in den Kreis des Anfangs, und der [180] Vollendung im Himmel oder dem Kreise der Glückseligkeit; ohne diese Dinge kann nichts existiren ausser Gott.

Die drei Zustände des aufzunehmenden Maurerlehrlings als eines Suchenden, eines Beharrenden und Leidenden sind die Zustände seines Daseins und haben wir schon in der Symbolik, II. S. 312 und 373, aus der indischen Philosophie oder aus buddhistischen Einflüssen zu erklären gewagt, welche Ansicht die vorgehenden Triaden zu bestärken dienen möchten. Die Lehre von den drei Zuständen des Maurerlehrlings erscheint als ein unverstandenes, unbesprochenes und unbeachtetes Trümmerstück in den Ritualen einzelner maurerischer Systeme und dürfte gerade deshalb als sehr alt zu betrachten sein. Wären die drei Zustände ein neuerer oder erst später aus irgend einer Absicht eingefügter Bestandtheil der Rituale, würde sich diese Absicht nothwendig darin beurkundet haben, dass man das neu Eingefügte benutzt und bedurft hätte: allein davon zeigt sich keine Spur. Die drei Zustände des Lehrlings stehen zugleich in vollkommener Uebereinstimmung mit seinen drei Reisen, drei Schritten u. s. w. Dass jedenfalls aber diese Triaden der Barden indischen oder buddhistischen Ursprunges seien, geht aus der Gestalt hervor, in welcher bei den christlichen Barden, also noch im 12. und 13. Jahrh. die Seelenwanderungslehre auftritt.


32. Aus drei Gründen wird die Nothwendigkeit des Wiederanfangs auf den Menschen fallen: wegen Nichtstreben nach Wissenschaft; wegen Nichtanhängen an das Gute; und wegen Anhänglichkeit an das Böse; auf Veranlassung dieser 3 Dinge wird er in den Zwitterzustand des Anfangs niederfallen; von wo er wie zum erstenmal zur Menschheit zurückkehren wird.


33. In drei Stücken unterscheidet sich der Mensch nothwendig von Gott: der Mensch ist endlich, Gott is unendlich; der Mensch hat einen Anfang, den Gott nicht haben kann; der Mensch, da er die Ewigkeit zu bestehen nicht fähig ist, muss in dem Kreise der Glückseligkeit in der Art seines Daseins einen kreisartigen Wechsel haben; Gott aber ist [181] unter dieser Nothwendigkeit nicht, indem er Alles bestehen kann, und dieses in Uebereinstimmung mit der Glückseligkeit.

Buddhistisch muss auch genannt werden:


34. Durch die Kenntniss von drei Dingen wird alles Böse und der Tod vermindert und überwunden werden: durch die Kenntniss ihrer Natur, ihrer Ursache und ihrer Wirksamkeit; diese Kenntniss wird in dem Kreise der Glückseligkeit erworben werden.1)


35. Drei Hauptwerke der Weisheit: Jedes Ding zu erwägen; jedes nach Gelegenheit zu ertragen; und sich von jedem Ding frei zu halten.

Die Fünfzahl der Logenmitglieder und ihre Zusammenstellung mit den 5 Sinnen, wie dieselben in dem englischen Lehrlingsfragstücke enthalten sind, haben wir in der Symbolik, II. S. 393 ff., auf ihre arischen oder indogermanischen Anfänge zurückgeführt: allein die 5 Sinne erscheinen in demselben Lehrlingsfragstück auch als Gegenstand einer Triade:

Fr. Von welchem Gebrauche sind diese 5 Sinne für Euch in der Maurerei?
A. Drei sind von grossem Gebrauche für mich; nämlich: Hören, Sehen und Fühlen.

Fr. Von welchem Gebrauche sind sie, Bruder?
A. Das Gehör dient, um das Wort zu hören; das Gesicht dient, um das Zeichen zu sehen; das Gefühl dient, um den Griff zu fühlen; dass ich einen Bruder erkennen kann ebenso gut im Finstern als im Lichten.2)

Unter den kymrischen Weisheitstriaden ist nun auch begriffen:


36. Durch drei Dinge wird die wahre Erkenntniss jeder Sache erlangt: durch Sehen, Hören und Fühlen; und von diesen Drei kommt alle Einsicht; und ohne sie kann nichts vollkommen begriffen, verstanden und gewusst werden.

Es ist gewiss kein allzu kühner Schluss, dass dem oder [182] den Verfassern des englischen Lehrlingsfragstückes diese kymrische Triade bekannt gewesen und von ihnen den Verhältnissen der Bauleute angepasst worden sei. Jedoch ist es vielleicht blos zufällig, dass in den Triaden auch die drei bösen Gesellen begegnen:


38. Drei brüderliche Gesellen sind: ein grauer Mönch, ein Schelm und ein Geizhals.

Als Gegensatz diene:


39. Die 3 Segen, welche der Segen Gottes begleitet: der Segen von Vater und Mutter, der Segen des Kranken und Schwachen, und der Segen des bedürftigen Wanderers.

Mit dem alten Wales und seinen Lehrern wird in der Sagengeschichte der englischen Bauleute die Baukunst sehr frühe in Verbindung gebracht, denn aus Caerleon, dem römischen Isca Silurum am Usk,1) soll der auch in der Yorker Urkunde vom J. 926 genannte römische Baumeister Amfiabalus nach Anderson’s Constitutionenbuch gewesen sein, welcher den würdigen Ritter Albanus und spätern ersten britischen Märtyrer zum Christenfhum bekehrte.2) Das gleiche Caerleon ist der sagenberühmte Wohnsitz Arthurs. In der Yorker Urkunde heisst es von Albanus. „St. Albanus, ein würdiger christlicher Ritter, nahm sich der Baukunst an, weil er sie liebgewonnen hatte, und liebte die Arbeiter und unterstützte sie sehr. Er traf Einrichtungen und setzte Chargen bei den Maurern fest, und lehrte die Gebräuche, Alles, wie ihm Amfiabalus3) gelehrt hatte. Er verschaffte ihnen auch einen guten Lohn; denn er gab den Arbeitern zwei Schillinge auf die Woche und drei Pfennige zu ihrer Kost, da sie vorher nur einen Pfenning, nebst Essen, bekommen hatten. Er wirkte auch einen Begnadigungsbrief vom Kaiser Carausius aus, nach welchem die Arbeiter nun auch in Britannien eine ganze Gesellschaft heissen und unter den Baumeistern stehen sollten; welches vorher noch nicht war, weil Jeder einzelne [183] Arbeiten annahm, wo er zu arbeiten fand. Er hielt sich selbst zu dieser Gesellschaft, half neue Arbeiter aufnehmen, sorgte, dass sie immer viel Arbeit hatten, und war der Erste in Britannien, der dieses that. Sein Tod musste für die Gesellschaft betrübt sein; denn da der Kaiser erfahren hatte, dass er heimlich ein Christ geworden war, wurde er, wie Johannes, als Bekenner der Wahrheit hingerichtet, und wurde so der erste Märtyrer in Britannien, wie Jener der Erste unter den Christen. Die Verfolgung nahm überhand und die Kunst lag nun darnieder, bis der Kaiser Constantius ihr wieder emporhalf, und unter seinem Sohne, dem Kaiser Constantinus, die christliche Religion aufblühete; wo dann einige Gotteshäuser und grosse Gebäude nach der römischen Baukunst aufgebauet wurden.“ – Beim unbefangenen und ersten Ueberlesen dieser und anderer Stellen kann allerdings nicht in Widerspruch gesetzt werden, dass die ganze Haltung und Fassung der Stelle sehr moderne Anklänge1) habe und fast allzu auffallend die römischen Einrichtungen in Britannien am Ende des 3ten Jahrh. den Einrichtungen des 17ten und 18ten Jahrh. gleichstelle, so dass die Zweifel des Br. Kloss an der Aechtheit der Yorker Urkunde in der vorliegenden Gestalt keine leichtsinnige und unverzeihlich waren: aber den Zweifeln steht wohl überwiegend entgegen, dass jedenfalls die Urkunde nicht von den Bauleuten, sondern für sie und nach ihren mündlichen Mittheilungen von einem gebildeten und im Style gewandten Geistlichen verfaset ist, da im J. 926 die Schreibkunst und die eigentliche Gelehrtenschrift sich noch im ausschliesslichen Besitze der Geistlichen befand. Wenigstens die spätern Bauhütten hatten einen eigenen Geistlichen, Caplan, zur Besorung ihres Gottesdienstes und ihrer Schreibereien. Sodann könnte auch die ursprüngliche Urkunde im Laufe der Jahrhunderte mit den Zeiten überarbeitet und erweitert worden sein. Die Yorker Urkunde oder auch die Yorker Urkunden, Urkunden ganz gleich- [184] mässigen Inhalts, obwohl vielleicht verschiedener Zeiten, müssen als unbezweifelt ächte zur Zeit der Abfassung des englischen Constitutionenbuches durch Anderson vorgelegen haben, da ihr Inhalt vollständig in dem Constitutionenbuche aufgenommen, wenn auch oft umgeändert, abgekürzt oder erweitert erscheint, wie die höchst sorgfältigen Nachweise und Vergleiche von Krause ergeben. Dabei liegt uns blos die lateinische Uebersetzung der Originalurkunde vor, welche leicht eine sehr freie und das alte Original (welches freilich noch fehlt) den veränderten Zeiten anpassende sein kann. Endlich sträubt sich das Rechtlichkeitsgefühl, eine förmliche Urkundenfälschung zu behaupten, welche die Yorkmaurer zu Gunsten ihrer Yorker Grossloge und der sog. Yorker Maurerei verübt hätten; die Yorker Urkunde wäre eine ältere und weit geschicktere Cölner Urkunde, der schändlichste Betrug. Jedoch fällt dieser Betrug um so eher hinweg, als sehr viele spätere Constitutionen aus der Yorker hervorgegangen sind und der Sache nach mit derselben übereinstimmen.1) Krause, welcher die Yorker Urkunde als unbedingt ächt aus äusseren und inneren Gründen glaubte erwiesen zu haben, folgert aus der vorausgezogenen Stelle, S. 86 Anm., für die Geschichte der Freimaurerei: 1.) dass bis auf den h. Alban die Verfassung und Einrichtung der römischen Baukollegien (collegia fabrorum) noch nicht so vollständig in Britannien eingeführt gewesen sei, wie zu Rom und in den älteren Provinzen des römischen Reiches; erst Albanus habe diese Einführung erwirkt und die Bauhandwerker (operarios) mit den Architekten (architectis) zu einer Gesellschaft verbunden; 2.) dass diese Gesellschaft besondere, vielleicht auch christliche Gebräuche empfangen habe. – In den römischen Städten, zu welchen auch Isca Silurum in Wales gehörte, hatten die römische Bildung, die römische Baukunst, das römische Recht und auch das Christenthum ihren ersten und hauptsächlichsten Sitz; die christlichen Glaubensboten – und ein solcher scheint Baumeister Amfiabalus gewesen zu sein – breiteten mit dem christlichen Glauben auch die römischen Kenntnisse und Gesetze [185] aus, regten Bauten und Baugesellschaften, Bauhütten an, wo und so lange es geduldet wurde.

Nach Anderson (4te Ausgabe, übersetzt zu Frankfurt a. M. 1783, I. S. 249) kamen auch später einige fromme Lehrer aus Wales und Schottland und bekehrten vieler von den Angelsachsen zum Christenthum; doch gelang es ihnen nicht, einen König dazu zu bekehren, bis im J. 597 der Papst Gregor I. den heiligen Augustinus mit 40 Mönchen nach England sandte und dieser zuerst den König Ethelbert von Kent taufte, dem später alle Könige der angelsächsischen Heptarchie nachfolgten. Derselbe Augustinus scheiterte aber bei der walischen Geistlichkeit mit seiner päpstlichen Sendung, schon der Abneigung gegen die Angelsachsen wegen, noch mehr aber an der Liebe der Walen für ihre nationale Freiheit und Unabhängigkeit.1) Wales, d. h. jener Theil von Britannien, welcher sich nach dem Abzuge der Römer bei dem treulosen Angriffe der Angelsachsen gegen diese vertheidigen und unabhängig erhalten konnte, bewahrte und rettete damit die Bildungszustände, den christlichen Glauben und die christlich-römischen Einrichtungen, namentlich auch die Städteverfassung, die städtischen Collegien in der von den Römern zurückgelassenen Lage, so dass sie von hier aus in besseren Zeiten sich wieder erheben und ausbreiten konnten. Die Angelsachsen zerstörten, die Walen vertheidigten und erhielten. Daher bemerkt auch weiter Anderson (a. a. O., I. S. 248), dass man an den Orten, wo die Wälischen gewohnt haben, die frühesten heiligen Gebäude finde, so zu Glastonbury in Devonshire, zu Padstow in Kornwal, – zu Caerleon in Chester, so hernach nach St. Assaph in Flintshire verlegt worden, – Llan Twit oder die Kirche des Iltulus. – Llan Badarn Vawr oder die Kirche des grossen St. Patern, – das Kloster zu Llan Karvan, – Bangor in Karnavonshire, – Holyhead in Anglesey oder auf der Insel Mona, – Llandoff in Glamorganshire, – Menevia oder St. David in Pembrokeshire und viele andere Kirchen, Klöster und Lehrschulen.2) In Wales, [186] ist nach Walter, §. 54 und S. 83, Anm. 12, die Fortdauer mehrerer römischer Städte nachweisbar, so von Isca Silurum (Caerleon), Venta Silurum (Caerwent), Muridunum (Caermardyn), Conovium, Segontium, Salopia, Mediolanum u. s. w., worüber auch die von Walter beigefügte kleine Karte nachzusehen ist. Zu Isca Silurum hatte im Anfang des 5ten Jahrh. der Praeses der Provinz Britannia secunda seinen Sitz und daselbst wurden noch im 12ten Jahrh. die Ueberreste prächtiger Paläste, Tempel, Thürme, Theater, Bäder und Aquäducte gefunden. Caerleon bezeichnet vermuthlich Stadt der Legion, urbs legionis, weil zu Isca Silurum eine Legion gestanden. Im 5ten und 6ten Jahrh. sollen dort als Erzbischöffe die heiligen Samson, Dubris und Davy gewohnt haben und erst im 12ten Jahrh. verfiel dasselbe.1) Der nach dem Abzuge der Römer aus Britannien auftretende britische Oberkönig hatte drei Hauptstadte (prif ddinas), drei Hauptstühle (prif orsedd, von gorsedd), nämlich London (Caer Lundain), wohl der alte Sitz der Provinz Britannia prima, – Caerleon am Usk (Caer Llion ar Wysg), der alte Sitz der Provinz Britannia secunda, und York (Caer Efrawe).2) Unter den 3 britischen Bischöfen, welche im J. 314 an dem Concilium zu Arles theilnahmen und mit unterzeichneten, erscheint auch der Bischof von York.3) An der Spitze aber der dioecesis Britanniarum stand ein Vicarius, welcher wahrscheinlich in Eboracum (York) residirte.4) In ganz England hatten sich aus der Römerzeit her 28 oder 33 Städte nach Andern in ununterbrochener Fortdauer mit Mauern, Leuchtthürmen und schönen Heerstrassen erhalten und sie waren die Hauptstützen, Erhalter und Fortpflanzer des Christenthums und der Kirehenverfassung mit den Bisthümern und Bischofssitzen, der römischen Bildung und des römischen Rechts, namentlich aber der römischen Baukunst mit den römischen Baucollegien, des städtischen Lebens. Im Jahr 926 wurden auf der zu York allen übereinstimmenden [187] Nachrichten zufolge1) auf Betrieb des Königs Athelstan abgehaltenen allgemeinen Versammlung der Bauleute diesen nicht eigentlich ganz neue Einrichtungen gegeben, sondern nur die alten römischen, von Albanus schon hergestellten, wieder eingeführt. Die Yorker Urkunde sagt ausdrücklich von dem Könige Athelstan: „Er hat daher befohlen, dass die von dem h. Albanus eingeführte Einrichtung der Römer wiederhergestellt und bestätigtwerde.“2) Das Privilegium die gemeine Bau- und Steinmetzordnung, welche Athelstan durch seinen Sohn oder Bruder Edwin ergehen liess, hatten jene Absicht. Obwohl die Schicksale dieses in die Geschichte und Sage der englischen Baukunst so tief eingreifenden Prinzen Edwin hier zur Seite gelassen werden müssen, mag doch die Bemerkung gestattet werden, dass Edwin auf einem Schiffe ohne Segel und Ruder3) dem Meere übergeben worden sein und dort seinen Tod gefunden haben soll.

lnsofern wir auf diese Weise für England die Fortdauer des römischen Rechts und der römischen Städteverfassung, römischer Baukunst und römischer Baucorporationen behaupten und annehmen, treffen wir mit Krause, II. 2. 8. 212 ff.: „Sammlung von Nachrichten aus engländischen Schriftstellern, welche das ununterbrochene Dasein der Freimaurerbrüderschaft, vorzüglich in den britischen Inseln seit der Römer Zeiten bis zu dem 18ten Jahrhunderte beweisen, und mehrere einzelne Punkte ihrer Verfassung und Geschichte, nebst einzelnen Notizen“, zusammen. Die Baucollegien und die ganze Baukunst standen anfänglich wesentlich im Dienste der Kirche der Bischöffe und Aebte, und des mit der Kirche verbundenen Königthums, so dass die Geistlichen die Baucollegien gründeten und einrichteten, sei es unmittelbar bei den Kirchen und in den Klöstern, oder getrennt von diesen in den [188] Städten. Die allgemeinen Versammlungen der Bauleute zur Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten und zur Festsetzung allgemeiner Gebräuche, Verordnungen und Gesetze fanden ihre nächsten Vorbilder in den Concilienversammlungen, in den Capiteln der Geistlichen, von welchen letztern der Eingang der gemeinen deutschen Steinmetzordnung spricht.1) Für die eigentliche Verfassung oder innere Einrichtung wurde zum römischen Rechte gegriffen und natürlich den jetzigen und neuen Verhältnissen angefügt; den Geist, die geistigen und höhern Zwecke gaben die Barden und wahrscheinlich standen in England und in Wales die Vereine der Bauleute mit den Vereinen der Barden und Geistlichen im innigsten Zusammenhange, verfolgten das gemeinsame Ziel der vaterländischen Bildung, Sitte und Freiheit. Das Bauen, die Kirchenbaukunst und später die Städtebaukunst, war für jene Zeiten vom J. 1000 an eine ausserordentlich wichtige Angelegenheit, um welche die Kirche und der Staat sich bekümmern mussten und auch wirklich bekümmert haben. Im 7ten Jahrh. aber war schon neben Andern Wilfrid, Bischof von York und späterhin von Hexham, wegen seiner grossen und prachtvollen Steingebäude, besonders der nach Schnaase, IV. 2. S. 379, um das J. 674 erbauten Kathedralkirche zu Hexham, allgemein bewundert, welche Bauten nicht ausgeführt werden konnten, ohne dass es Bauleute und Bauhütten im eigenen Lande gab, obgleich erzählt wird, er habe Baukünstler von Rom mitgebracht und gebraucht.2) Bei Richard Hagulst. lib. 1 cap. 5, anno 673, wird von ihm sogar erzählt: „De Roma quoque et de Italia et Francia et de aliis terris, ubicumque invenire poterat, caementarios et quoslibet alios industrios artifices secum retinuerat et ad opera sua facienda secum in Angliam adduxerat.“3) Bischof Benedict, Stifter der Abtei von Weremouth, ein Zeitgenosse und Freund Wilfrid’s, genoss gleichen Ruhm und soll sich besonders französischer Künstler bei seinen Unternehmungen bedient [189] haben. Da von den Römerzeiten an jedenfalls die christliche Kirche, und es darf hinzugefügt werden, auch das Institut der Barden ohne Unterbrechung bei den Kymren sich erhielt, kann nicht alles städtische und gewerbliche Leben mit dem Einfalle der Angelsachsen zu Grunde gegangen und erloschen sein, sondern muss, wenn auch noch so kümmerlich, fortbestanden haben, an welchen schwachen Ueberresten mit Hülfe auswärtiger Gewerbsleute, Bauleute und Künstler sich wieder ein reicheres Thun entfalten konnte. Inscriptionen, welche für das Dasein der Gewerbscollegien in Britannien unter den Römern zeugen, hat Krause, II. 1. S. 209 ff., zusammengestellt. Der Abt von Weremouth schickte dem Pictenkönige „architectos qui romano more (nach Schnaase, IV. 2. S. 372, Anm. ***, mit Quadersteinen) ecelesiam ex lapide construerent.“

Die Triaden, welche noch in den neuenglischen Svstemen der Maurerei, in der heutigen Freimaurerei mit besonderm Nachdrucke hervorgehoben werden, dürfen gewiss von Ueberlieferungen und Einwirkungen der Barden hergeleitet werden. Ausser den schon berührten maurerischen Triaden1) gehören dahin:

die drei besondern Punkte: Brüderschaft, Bundestreue und Verschwiegenheit, welche Bruderliebe, Hülfe und Treue vorstellen.2) Die drei besonderen Punkte werden auch die drei grossen Grundsätze genannt, jedoch wird von diesem Symbole in der deutschen und schweizerischen Naurerei wenig Gebrauch gemacht;


die dreimalinen Begrüssungen und die dreimaligen Bitten, Fragen u. s. w., welche in den verschiedensten und allgemeinen Anwendungen auch heute noch erscheinen.

Die Schlussformel der heutigen maurerischen Briefschreibung z. B., dass man in der heiligen Zahl, in der heiligen Dreizahl, in der uns heiligen Zahl grüsse, ist die abkürzende Bezeichnung für eine übliche und drei Mal zu wiederholende Begrüssung, wie man aus den kymrischen Triaden und aus den Handwerksgebräuchen zugleich entnehmen kann. Als die drei Grüsse bei der Begegnung [190] nach der guten Sitte bezeichnen die Barden: „Gott segne euch, eure Arbeit oder Geschäft“; das Glück sei bei euch zu jeder Zeit des Tages; und Gott sei mit euch.“ – Als die drei Grüsse beim Abschied werden von ihnen genannt: „Gott sei mit euch; Gute Tagszeit für euch, und: Heil euch, oder: möge es euch wohl geben.“ Als die drei Begrüssungen der Gastlichkeit führt eine Triade an: ein höfliches Wort, Erkundigung nach dem Zustand und Befinden des Mannes und seiner Familie, und Einladung zu wechselseitiger Freundschaft. – Der deutsche Handwerksmaurer nach den Gebräuchen der Handwerker in Altenburg spricht und bittet bei der Erwiderung des dem losgesprochenen Lehrlinge dargebrachten Toastes:

„Mit Gunst und Erlaubniss, ehrbares Handwerk,
Mit Gunst und Erlaubniss, ehrbarer Meister,
Mit Gunst und Erlaubniss, ehrbare Gesellen,
dass ich den ehrbaren Handwerkswillkommen seines Hauptes entblösse (d. h. den Deckel vom Zunftpokale abnehme) und auf das Wohl des ehrbaren Handwerks, der ehrbaren Meister und der ehrbaren Gesellen, dem Losgesprochenen und dem ganzen Handwerk zu Ehren, eine Gesundheit ausbringen darf.“1)

Beim Gesellenmachen der Schlosser sagte der Altgesell, indem er dem Jünger 3 Mal das Bartende eines Schlüssels im Munde herumdrehte:
„Also mit Gunst für den Herrn Ladenmeister,
Also mit Gunst für den Altgesellen,
Also mit Gunst für die ganze Gesellschaft.“2)

Eine Antwort des Aufzunehmenden beim Gesellenmachen lautet: „Meister, Gesellen und Jünger haben ein Recht nach mir zu fragen, weil ich Hammer, Zange und Steinmeissel trage.“3) Beim Gesellenmachen der Schmiede wurde dem neuen Gesellen gesagt: „Wenn du vor das Thor kommst, so wirf 3 Federn auf,4) die eine wird [191] fliegen rechts die andere wird fliegen über das Wasser, die dritte wird fliegen grad aus; mein Schmied, welcher wirst du nun folgen? Die erste könnte dich auf einen Abweg führen und du könntest dich verlaufen, der zweiten, die über das Wasser fliegt, folge auch nicht, denn das Wasser hat keine Balken, folge der, die gerade aus fliegt.“1)

Aus der Torgauer Steinmetzordnung vom J. 1462 gehören hierher:

Art. 107: Das ist ein Gruss, wie ein Itzlicher geselle grüssen soll, wenn er vom ersten zu der Hütte eingehet, so soll er also sprechen:
„Gott grüsse euch, Gott weyse euch, gott lone euch, euch Oebermeister erwiderung, Pallirer vnd euch hübschen Gesellen.“ – So soll Im der meister oder pallirer danken, das er sieht, welcher der oberst ist in der Hütten.2)

Da soll der geselle u. s. w. – Art. 109: Ein Itzlicher wandergesell soll bithen vmb eine bücke, darnach vmb ein stück steins, darauf darnach vmb gezeugk, das sol man Im williglichen leihen (um nämlich sein Steinmetzzeichen schreiben zu können). – Art. 110: Ein Itzlicher Gesell soll die andern Gesellen alle bithen vnd kein sol es verhören, sie sollen alle helffen: „Helffet mir auff oder In das euch Gott hellffe.“ Wen sie geholfen haben, so soll er seinen Hut abethunn vnd soll In danken vnd sprechen: „Gott danke dem meister vnd pallirer vnd den Erbarn gesellen.“3)

Aus Am 110 leuchtet jedem Kundigen verständlich das sog. maurerische Noth- und Hülfszeichen entgegen. Die empfangene Hülfe soll 3fach oder 3 Personen verdankt werden.

Nicht blos aber die Form oder die Formen der Rede und der Lehren, sondern die letztern selbst haben die englischen Bauleute und Bauvereine den kymrischen Barden entlehnt, und es vermag ziemlich zuverlässig oder [192] mit solcher Zuverlässigkeit, als dieses in ähnlichen Dingen verlangt werden darf, die innere Geschichte des freimaurerischen Dogmas dargelegt zu werden. Unter dem Grunddogma der Freimaurerei, wie dieselbe als eine selbstständige und eigenthümliche im J. 1717 durch die 4 vereinigten Logen Londons begründet worden ist und seitdem in allen Theilen und Ländern der Erde geübt wird, möchte am richtigsten und am einfachsten zu verstehen sein der Glaube an den Einen Gott des ewigen Lichtes und der Wahrheit, von welchem die Eine Menschheit stammt und dem im Lichte und in der Wahrheit jeder einzelne Mensch gleichen soll, um wieder zu dem Lichte, woher er gekommen, zurückkehren zu können. Gott ist das Licht, die Weisheit, die Stärke, die Macht, die Schönheit und die Liebe, und welche Eigenschaften sonst nur von ihm gedacht und ausgesagt werden können, schlechthin und deshalb auch der Zahl wie dem Masse nach der Einzige oder Eine, er ist das Eine und der Eine, aus welchem daher auch Alles, was ist, was war und was sein wird, ist, war und sein wird und an dessen ewiger göttlicher Natur alles Seiende Antheil hat und haben muss. Nur das Zeitliche und Irdische, das Vergängliche, das Böse, das Dunkle, alles Ungöttliche ist nicht von Gott, sondern gehört allein dem Geschaffenen an und muss deshalb bekämpft, überwunden und entfernt werden. Gott ist das ewige Licht und der Mensch ist ein Licht oder soll es sein. Dieser Lichtglaube, welcher seiner Natur nach Gott und dessen Wohnung, den Himmel, in den Sternen, in dem Lichte suchte und fand, ist das eigenthümliche Erbtheil des indo-germanischen Volksstammes, der Japhetiden, zu welchem auch die Kelten und die Kymren gehörten. Auf den entlegenen britischen Inseln, in und auf seinen Bergen und im verzweifelten Kampfe des Volkes um seine Freiheit und Unabhängigkeit wurde der uralte Lichtglaube am längsten und am reinsten bei den Kymren und ihren Barden erhalten und im Christenthume geläutert, mit dem christlichen Lichte verbunden; als im 13ten Jahrh. das freie Wales und seine Barden fielen, bauten ihre geistigen Schüler, die Bauleute, fort und ihr schönstes, kaum begonnenes und noch der Vollendung harrendes Werk ist [193] die Freimaurerei, die freie und Eine Menschheit im Lichte und Geiste des Einen Gottes. Dass der Neodruidismus, die bardische Theologie, wie sie San-Marte, Beitr., S. 79, genannt wissen möchte, nicht unmittelbar aus dem alten keltischen Volksthume und Volksglauben hervorgegangen, sondern mehr das Werk der gelehrten Barden, der bardischen oder druidischen Theologen und Christenpriester ist, kann an der geschichtlichen Thatsache seines Daseins nichts Wesentliches ändern, und um so weniger, als das ganze Bardeninstitut sich als ein eben so volksthümliches als einflussreiches erhalten hatte. Die keltische Mythologie hatte in Wales unter dem eindringenden und eingedrungenen Christenthume ähnliche Umwandlungen und Umdeutungen, Vergeistigungen zu erleiden, wie die griechische Mythologie von der Philosophie erfahren hatte, nur dass diese offener, jene heimlicher und verdeckter erfolgten. Je mächtiger und allgewaltiger das heidnische und das christliche Rom in Britannien herrschte, um so dunkler wurden die Reden, Lehren und Gesänge der Barden oder verstummten zuletzt gänzlich. Die den römischen Priestern abgeneigten, freiern und reinern Religionsansichten fanden in den meist aus höher gebildeten, viel gereisten und erfahrnen fremden Mitgliedern zusammengesetzten Bauhütten (nicht Bauzünften) eine natürliche Pflege- und mächtige Schutzstätte, indem man sich gegen die fremden Bauleute von Seiten der kirchlichen und staatlichen Behörden gleich zuvorkommend, nachsichtig, freigebig und freisinnig benehmen musste, wollte man dieselben in der erforderlichen Zahl im Lande versammeln und behalten. Jene frühern kirchen- und staatengründenden Zeiten bewegten sich Jahrhunderte lang vorzugsweise um die Erbauung von Kirchen und Klöstern geistlichen und weltlichen Palästen. Schlössern und Burgen, – Rath- und Zeughäusern, Kirchen- und Burgthürmen, Kirchen- und Burggewölben u. s. w., dass für sie die Bauleute, die Bauhütten eine ganz andere Bedeutung hatten und sie zugleich eine weit grössere Anzahl derselben bedurften, als dieses bei uns der Fall ist, nachdem die Zwingburgen zerstört und die freien Städte erbauet sind, Kirchen und [194] Klöster aber nicht mehr erbauet werden. In dem bauenden Mittelalter wetteiferte man von Seiten der Kirche und des Staates, welche die gleichen Wünsche und Bedürfnisse in dieser Beziehung hatten, gleichsam in begünstigenden Privilegien gegen die Bauleute und ihre Vereine oder Hütten, wie dieses in ähnlicher Weise etwas später bezüglich der Universitäten geschah, geschehen musste und noch geschieht. Durch dieselben Gesetze und Massnahmen wurden und werden die Bauhütten und die Universitäten gehoben und blühend gemacht, verödet und gestürzt. Die Baumeister und Baugesellen wanderten nicht blos in dem einzelnen Lande, sondern durch ganz Europa nach allen 4 Weltgegenden an jene Orte, wo sie die beste Aufnahme und die reichste Arbeit fanden; denn die Bau- und Steinmetzkunst war damals eine europäische, eine weltbürgerliche. Wie sehr das Wandern den weltbürgerlichen, den allgemein-menschlichen, den freimaurerisehen Sinn wecke und nähre, mag man schon und selbst aus den Gebräuchen der Gesellenbrüderschaften entnehmen. In der dritten Ehre der Böttchergesellen zu Magdeburg, welche sie beim Ueberreichen des Willkommens an ein neues Mitglied ausbrachten, hiess es z. B.: „Mit Gunst, dass ich mag unsern ehrlichen Willkommen von des Krugvaters Tisch aufheben, ihn an meinen Mund setzen, thuen daraus einen guten Trunk und trinke dem guten Gesellen zu, der vor mir war und nach mir kommen wird, er sei aus Reussen oder Preussen, aus Holland oder Braband, so er hierher kommt, soll er Bescheid thun, das gilt dir Hans, prosit Hans!1) – Es ist durchaus glaubwürdig, wenn von dem gefeierten Könige Athelstan (924 – 940), welcher den englischen Staat nach langen verwüstenden Stürmen durch einen grossen Sieg über die Dänen wieder befestigte und auferbaute, in der Yorker Urkunde gesagt wird: „Er hat daher befohlen, dass die von dem heiligen Albanus eingeführte Einrichtung der Römer wieder hergestellt und bestätigt werde; daher er auch seinem jüng- [195] sten Sohne Edwin einen Befreiungsbrief für die Maurer, um sich selbst unter einander regieren und Einrichtungen zum Gedeihen der Kunst treffen zu können, ausgehändiget hat, weil dieser die Chargen selbst angenommen und die Gebräuche erlernt hat. Er hat auch gallische Maurer kommen lassen und sie nun mit zu Vorstehern bestellt, und die Einrichtungen der Griechen, Römer und Gallier, welche sie in Schriften mitgebracht haben, nebst des heiligen Albanus Einrichtungen, durchsehen lassen; und hiernach sollen nun alle Maurergesellschaften eingerichtet werden.“

Die genauere geschichtliche Betrachtung dieser Stelle ist sehr wichtig, auch zur Beseitigung der wider die Aechtheit der Yorker Urkunde, zuletzt von Findel, Geschichte der Freimaurerei, I. (Leipzig 1860) S. 107 ff., nach Kloss erhobenen Zweifel, zumal van Dalen in seinem zu Berlin herausgegebenen Kalender für Freimaurer auf das J. 1862, S. 268, bei der lobenden Beurtheilung des Findel’schen Werkes behauptet, dass fortan sich jede maurerische Geschichtsschreibung auf den von Br. Kloss bestimmten Standpunkt zu stellen habe. Auch Schnaase, VI. 1. S. 311, erkennt die Yorker Urkunde an ihrem ganzen Inhalte als unächt, bestreitet zugleich jeden Zusammenhang der mittelalterlichen Bauzünfte und Bauhütten mit den römischen Collegien so wie überhaupt mit Mysterienverbindungen, – und meint, es haben sich in England die allgemeinen philantropischen Lehren der jetzigen Freimaurer des Zunftverbandes nur als eines passenden Gefässes bemächtigt. Offenbar hatte Schnaase, was ihm übrigens gar nicht zum Vorwurfe gemacht werden soll und darf, nur eine mangelhafte Kenntniss der diesfälligen Literatur, indem er sonst unmöglich, IV. 1. S. 312, Anm. **, die Behauptung hätte aufstellen können, dass die Franzosen am wenigsten von der Ansicht des Zusammenhanges der Bauvereine mit den alten Mysterien berührt seien und nur Daniel Ramée (hist. de l’arch., II. S. 283) dieselbe mit Stieglitz theile. Der Kloss’sche Standpunkt, welchen Br. Seydel in Nr. 39 der Bauhütte für 1861 den rationellen nennt und den auch unbedingt das eben bei Brockhaus in Leipzig begonnene allgemeine Handbuch der Freimaurerei ein- [196] nimmt,1) besteht darin, es haben die neuern geschichtlichen Forschungen entgegen Krause und Schneider,2) welche die germanischen Bauhütten mit den römischen Baucorporationen, besonders in Britannien, in unmittelbaren. Zusammenhang bringen wollten, nachgewiesen, dass die genossenschaftlichen Verbindungen der Bauhandwerker, wie sie seit dem Eindringen der christlichen Cultur in den mitteleuropäischen Ländern hervortraten, in den uralten Sitten der germanischen Völker iliren Ursprung haben und auch nur unter ihnen eine Ausbildung erlangten.3) Gleich Krause und Schneider soll auch Lübke, Geschichte der Architektur, S. 252, in der Behauptung irren, aus den Handwerkern, welche, im Klosterverbande lebend, den Mönchen bei der Ausführung der Bauten dienten, haben sich genossenschaftliche Verbindungen gebildet, aus denen ohne Zweifel in der Folge die Bauhütten hervorgingen. Wie das allgemeine Handbuch, S. 17, glaubt, wurzeln die bruderschaftlichen Verbindungen, die Logen von dem schon im Angelsächsischen sich findenden englischen Worte Lodge, so recht im germanisehen Geiste und soweit die Geschichte deutscher Völkerschaften zurückreicht, finden sich Spuren davon, was Winzer, die deutschen Bruderschaften des Mittelalters, Giessen 1859, dargethan habe. Diesen rationellen Standpunkt finden wir wenigstens bei dem Verfasser des Artikels über die Bauhütte in dem allgemeinen Handbuche sehr irrationell, weil er doch eine Versammlung der englischen Masonen zu York im J. 926 glaubhaft findet (indem dort sich schon im 8ten Jahrh. eine Art blühender Bauschule befunden, an welcher der in Italien gebildete berühmte Baumeister Alcuin4) lehrte und wohin die deutschen Bauleute die Manuscripte in griechischer, lateinischer u. s. w. Sprache mit hinüberbrachten), von welcher uns die Geschichtschreiber der englischen Logen erzählen, so dass er die Yorker Urkunde entweder [197] für ächt oder wenigstens für glaubhaft halten muss. In der alten Stadt und an dem alten Bischofssitze York, in dem römischen Eboracum wurde im J. 926 eine allgemeine Versammlung der Bauleute, d. h. der Architekten und Baumeister, gehalten und hier blühte im 8ten Jahrh., vorzüglich unter dem daselbst im J. 736 gebornen Alcuin eine Bauschule; hier auch erbaute Alcuin die im J. 780 eingeweihte Peterskirche, deren Schilderung eine glänzende Basilica erkennen lässt. Alcuin selbst muss schon in York zum Baumeister gebildet worden sein und hatte sich nur zu seiner weitern Ausbildung nach Italien begeben, wo er mit Karl dem Grossen in Verbindung trat und von ihm nach Frankreich gezogen wurde, bis er wieder nach seiner Vaterstadt zurückkehrte, die er aber nochmals auf Andringen Karls mit Frankreich vertauschte. Es liegt nun doch gewiss Jedem unendlieh nahe und ist das einzig Wahrscheinliche, der Bischofssitz York habe sich von den Römerzeiten her auch unter den Angelsachsen forterhalten da sonst in der Mitte des 8ten Jahrh. nicht bereits ein so reiches kirchliches und städtisches Leben wieder hätte erblüht sein können; York war eine alte römische, keine neu gegründete angelsächsische Stadt, in welchem Falle aber auch sich Einiges von der römischen Verfassung und Bildung forterhalten hat, wenngleich sehr bedrängt und verkümmert. Im J. 926, wo der bauunternehmende König Athelstan eine grössere Anzahl von auswärtigen Bauleuten um sich versammelt hatte, sollten und mussten die alten römischen Einrichtungen, die Einrichtungen des Albanus, die Autonomie der Bauleute wiederhergestellt werden. Athelstan hatte besonders gallische Bauleute berufen und an die Spitze seiner Bauhütte gestellt, weil unter allen vormaligen römischen Provinzen Gallien die meisten römischen Einrichtungen und Kenntnisse sich bewahrt hatte und schnell zu neuen Staatsbildungen geschritten war, im J. 926 es also füglich eine Anzahl Bauleute nach Britannien hinübersenden konnte. Schon im 7ten Jahrh. hatte sich der vorgenannte Benedict, ein britischer Abt, Bauleute (caementarios) aus Gallien kommen lassen, damit sie ihm nach der Sitte der Römer eine Kirche bauen [198] möchten.1) Es steht demnach gewiss nicht zu bezweifeln, dass auch Karl der Grosse bei seinem Kirehenbaue zu Aachen sich römisch-gallischer oder italienischer Baumeister und Handwerker bedient habe;2) der Bau selbst ist zugleich aus gallischen und italienischen Bau- und Kunsttrümmern aufgeführt. – Die gallischen oder französischen Bauleute brachten die griechisch-römischen Bauordnungen und Bauschriftsteller, wie sie sich in Gallien erhalten hatten, mit nach England und darnach wurde das Yorker Gesetz eingerichtet, vielleicht nach einer besondern Zusicherung, welche sich die gallischen Bauleute vor ihrem Hinübergehen hatten ertheilen lassen. Die gallischen Bauleute konnten ihre Schriften aber auch aus Griechenland und aus Italien, wo ja das römische Recht und Leben niemals zu bestehen aufgehört hatte, erhalten und nach Britannien weiter getragen haben. Möglich ist es sogar, dass Griechen, d. h. Griechen aus Unteritalien und nicht wohl aus Byzanz, nach York gekommen waren und ihre Schriften mit sich gebracht hatten, wie auch der Bischof Meinwerk von Paderborn (1009 – 1036) die Bartholomäuskapelle am dortigen Dome durch griechische Werkleute (per operarios Graecos) erbaut haben soll.3) Unter allen Umständen war der Inhalt des neuen Yorker Gesetzes, der Yorker Bauordnung ein römisch-druidischer, da man im J. 926 nur noch römische Baugesetze kannte und nach ihnen druidisch-christliche Priester, britische Priester das neue Gesetz verfassten. Von dem so recht brüderschaftlichen germanischen Geiste vermögen wir in der Yorker Urkunde Nichts zu finden. Dass man in den römischen Collegien den Brudernamen nicht gekannt habe, wie in dem allgemeinen Handbuche der Freimaurerei, S. 76, gesagt wird, kann nicht zugestanden werden. Die Behauptung ist zunächst eine zu allgemeine und man müsste bestimmter behaupten und beweisen, dass man auch in den christlichen römischen Collegien den Brudernamen nicht gekannt [199] habe, und zwar weder in Griechenland noch in Italien, weder in Gallien noch in Britannien. Der Brudername, worüber meine Abhandlung in der Symbolik, I. S. 86 ff., zu vergleichen ist, erscheint keineswegs als etwas eigenthümlich Christliches oder Germanisches, sondern die Christen und die Germanen haben ihn mit Allem, was sich daran anschliesst, aus dem höheren Alterthume und nach unserer Ansicht besonders aus den Mysterien und aus den griechischen Phratrien und ähnlichen griechischen Vereinen empfangen. Dem in jener Abhandlung Beigebrachten sei noch beigefügt:

Im Buche Judith 7, 23 ff., spricht Ozias: „Liebe Brüder, seid männlich, wir wollen noch 5 Tage auf die Erbarmung Gottes harren; vielleicht wird er von seinem Zorn ablassen und seines Namens verschonen.“ Die Anrede „liebe Brüder“ gebraucht auch die Judith selbst. Jonathan, der Makknbäer, Makkab. I. 12, schreibt an die von Sparta, als an liebe Brüder, erneut die [...] und [...], und versichert. dass ihrer als Brüder bei den Festen und bei den Opfern immer sei gedacht worden. Thiersch, Epochen der bildenden Kunst, S. 26 Anm., folgert aus diesem Schreiben und seiner gleichförmigen Beantwortung, dass sich bei dem hebräischen Stammvolke in Phönicien und Palästina eine dunkele Kunde eines Zusammenhangs zwischen ihm und den peloponnesischen Stammheroen forterhalten hatte. – In der Odyssee 21, 216 fordert Odysseus den Schweinhirt Eumäos und den Oberhirten der Rinder auf, auch in Zukunft des Telemachos Freunde und leibliche Brüder zu sein.

Im Samaveda II. 7. 2, 1 wird Agni, das Heerdfeuer angerufen als „der liebe Freund, der Genosse und Bruder der Menschen.“ Rig-Veda I. 11, 2 heisst es: „Ja dein, des starken (Indra) Brüderschaft fürchten wir nimmer, Herr der Kraft!“1) Rig-V. I. 22, 10 werden die Wasser- und Wolkengöttinnen die Schwestern der Opfernden genannt. Agni wird im Rig.-V. 1. 31, 10 angeredet als Vater und als Bruder. Die Pflichten, welche der Mensch und Maurer gegenüber den Brüdern und der ganzen [200] Menschheit erfüllen soll, bezeichnet in den indo-europäischen Sprachen schon das Wort Bruder, d. i. der Helfende, wie die Schwester die Sorgliche oder die für die Ihrigen Sorgende, der Vater der Schützende und die Mutter die Ordnende ist.1) Dass alle Menschen oder wenigstens die Genossen eines bestimmten Gottglaubens sich als Brüder zu benennen und zu behandeln haben, musste geglaubt und gelehrt werden, sobald man die Gottheit als den Vater oder die Mutter der Mensehen ansah und verehrte. Daran schliesst sich das schöne persische Gebot, nicht für sich allein, sondern für alle Perser als einer Mutter Kinder zu beten.2) Wohl in Nachahmung dieses Gebotes muss nach dem dermaligen englischen Meisterritual der neuaufzunehmende Meister schwören: „wenn meine Kniee gebeugt sind und ich Gebete zum Allmächtigen sende, sie nicht nur für mich allein zu thun, sondern dass ich alle Brüder Meister (warum nicht alle Menschen oder doch mindestens alle Maurer?) einschliessen und die Erhörung ihrer Bitten zugleich erflehen will.“3)

Die ersten christlichen Vereine und Gemeinden waren förmliche Mysterienbünde, Bruder- und Schwesterschaften, weshalb auch der Bruderkuss bei den Agapen oder Liebesmahlen der ersten Christen gewöhnlich war, welchen selbst die Frauen den Neuaufgenommenen gaben, der aber bald verrufen wurde.4) Dass die ersten christlichen Verbindungen brüderliche gewesen seien, beweisen besonders auch die in den römischen Katakomben aufgefundenen Grabschriften, von denen eine z. B. lautet:

„Sabatius, süsse Seele, bitte und vemittele für deine Brüder und Genossen.“

Bei dem ersten Entstehen der christlichen Gemeinden in den Städten traten auch sofort diese ersten städtischen Kirchengemeinden zu den nachher durch sie und um sie entstehenden Landgemeinden in das Verhältniss von Mutter- [201] und Töchtergemeinden,1) was dem griechischen Colonatrechte entlehnt sein möche, indem bei den Griechen das Verhältniss einer Stadt zu den von ihnen stammenden Colonialstädten als dasjenige von Mutter und Tochter bezeichnet wurde.2) Ist diese Vermuthung begründet, sind die brüderlichen Christengemeinden zunächst griechischen Ursprungs und griechischer Stiftung. Aus dem einfachen Verhältniss der Muttergemeinde zu ihren Töchtergemeinden, welches ein Verhätniss der Lehre, des Schutzes und der Aufsicht gewesen, ist die ganze bischöfliche Gewalt und Kirchenverfassung emporgewaehsen. Ebenso hielten auch die Mutterklöster gegenüber den von ihnen gestifteten Töchterklöstern sehr streng ihre Rechte fest und die daherige Klosterhierarchie, Klosterverfassung mag den deutschen Bauhütten zum Vorbilde gedient haben.3) So, zeigen sich die Kirchen-, die Kloster- und die Bauhütten verfassung als eine gleichförmige, alle drei auf demselben Grundgedanken beruhend und die gesetzgebende und verwaltende Gewalt durch die gleichen allgemeinen Versammlungen und die gleichen obersten Meister, Bischöfe, Aebte u. s. w. übend. Auf dem spätern Gebiete des Rechtslebens wiederholt sich die Erscheinung, dass diejenigen Städte, welche mit dem Rechte einer andern und ältern Stadt bewidmet worden waren, dadurch zu der Mutterstadt in ein gewisses untergeordnetes Verhältniss oder wenigstens in eine gewisse Verbindung insofern traten, als die Mutterstadt zum Oberhofe, zur Appellationsinstanz, zur berathenden und belehrenden Oberstelle wurde.4) Wie an dem kirchlichen Range der einzelnen Städte des Landes dessen Kirchengeschichte hinläuft, so auch die Geschichte der deutschen Baukunst und der deutschen Bauhütten an den Haupthütten, und Strassburg als die oberste Bauhütte in ganz Deutschland ist ohne jeden Zweifel auch die erste und älteste, in der [202] Kirchensprache (Hüllmann, a. a. O., S. 28) prima sedes, prima cathedra. Albertus Magnus oder (vielleicht) Albertus Argentinensis, der Erfinder des Achtorts,1) und Erwin sind die Bauapostel, die Baupatriarchen von Strassburg und von Deutschland. Die Yorker Bauhütte steht bis herab auf die Gegenwart zu den englischen Bauhütten (Logen) und zu der englischen Baukunst in demselben geschichtlichen und rechtlichen Verhältniss. Wie es isolirte Logen gibt, gab es auch isolirte Klöster, obwohl man ihnen feindlich entgegentrat und dieselben lieber in das allgemeine Band der Herrschaft und Unterwerfung eingefügt hätte. Selbst die Benennung der einzelnen Logen, als im Oriente zu N. N. gelegen, könnte der ältesten Kirchenverfassung2) entlehnt sein, da die Geistlichen Jahrhunderte lang die einzigen Schreiber der Bauhütten gewesen und bei den mittelalterlichen Baubrüderschaften ihr Capellan als Bauhüttenschreiber, als Logensecretär gebraucht wurde.3) Clere (clericus) bezeichnet im Französischen daher den Geistlichen und den Schreiber,4) – ebenso clerk im Englischen. Die ältesten Kirchengemeinden bedienten sich, wenn es in gegenseitigem, genossenschaftlichem Schriftwechsel auf eine Bezeichnung ankam, blos der, von ihrer heimathlichen Stadt hergenommenen und nannten sich deren Einwohnerschaft; als: die Gottesgemeinen, wohnhaft zu Rom, zu Ephesus, zu Korinth. Diese kirchliche Uebung ahmten die kirchlichen Logenschreiber nach und schrieben: „Im Oriente zu Strassburg, zu Zürich.“ Die Mitgliederdiplome der Maurer, d. h. Urkunden über die in einer bestimmten Loge erworbene Mitgliedschaft, um damit bei fremden Logen sich ausweisen und deren Zulassung und nöthige Unterstützung erhalten zu können, sind unzweifelhaft lange vor dem J. 1717 gebräuchlich gewesen und sind hervorgegangen aus den sehr alten Beglau- [203] bigungen und Empfehlungen (litterae communicatoriae) der Klöster für ihre reisenden Mitglieder,1) – waren dieselben, so lange die wandernden Bauleute einem Kloster angehörten. Die Pässe sind etwas Aehnliches und vermuthlich gleichen römischen Ursprungs.

Die deutschen Steinmetzordnungen betrachten die Verbindung der deutschen Steinmetzen durchaus als eine (kirchliche) Brüderschaft und die einzelnen Glieder als Brüder, Mitbrüder; namentlich die Bestätigungsurkunde des Kaisers Maximilian I. vom J. 1498 hebt mit der Bruderschaft der Meister und Gesellen des Steinwerks und des Steinhandwerks zu Strassburg an. Der erste Artikel dieser Bestätigungsurkunde bestimmt: „Zum ersten das sich ain jeder Stainmetzt in dise Bruderschaft soll gebrudern, der anders sich Stainwerks gebrauchen will, dadurch vnser Gotzdienst vnd ander Erbarkeit desterpas gehalten mag werden.“2) Zugleich wird einem jeden Werkmann und Steinmetz auferlegt, sich ehrlich und freundlich nach christenlicher Ordnung und brüderlicher Liebe gegen seinen Mitbruder zu halten. Die Bruderschaft, von welcher hier gesprochen wird, ist also noch im fünfzehnten Jahrhundert eine wesentlich kirchliche oder gottesdienstliche, weshalb auch die Meister und Gesellen für den Gottesdienst bestimmte Geldbeiträge leisten müssen. Die erneuerte deutsche Steinmetzordnung vom J. 1563 spricht von „der gemeinen Gesell- und Brüderschaft aller Steinmetzen in Teutschen Landen“, und trägt die Ueberschrift: „Der Steinmetzen Brüderschaft und Ordnungen und Articul.“

Es ergibt sich hieraus mit Entschiedenheit, dass der Brudername und der brüderliche Geist weder in den gemeinen deutschen Steinmetzordnungen noch in der Yorker Urkunde vom J. 926 so recht brüderschaftliche germanische, sondern christliche, römisch-griechische seien. Daher beginnt die durch den frommen Prinz Edwin zu Stande gebrachte Yorker Constitution:

[204]

„Die Allmacht des ewigen Gottes, Vaters und Schöpfers der Himmel und der Erde, die Weisheit seines göttlichen Wortes, und die Einwirkung seines gesendeten Geistes, sei mit unserm Anfange und schenke uns Gnade, uns in diesem Leben so zu regieren, dass wir hier seinen Beifall und nach unserm Sterben das ewige Leben erlangen mögen.“1)

Die gemeine deutsche Steinmetzordnung von 1459:

„Im Namen des Vaters, des Suns und des heiligen Geists und der würdigen Mutter Marien und auch ir seligen Diener, der Heiligen Vier gekrönten zu ewiger Gedechtnisse.“2)

Die Ordnung der Steinmetzen zu Rochlitz vom J. 1462:

„Inn dem Namen dess Vaters, dess Sohns, dess heiligen Geistes. Inn dem Namen dess Vatters, dess Sohns, des heiligen Geists, Inn dem Namen der Gebenedeyeten Junkfraw Maria, vnnd inn der Ehre der viere gekronten Merterin.“3)

Die Bruderschaft der Bauleute musste in den christlich-germanischen Staaten des 10ten Jahrh. noch jedenfalls deshalb eine überwiegend christliche, eine kirchliche sein, weil damals nicht allein die Kirchenbaukunst vorherrschte, sondern die Kirche auch das gesammte staatliche Leben leitete und alles Bürgerliche gleichfalls mehr oder weniger in ein kirchliches Gewand sich kleiden, sich an die Kirche anlehnen und unter den Schutz derselben stellen musste. Wir finden daher auch Stadtverfassungen, städtische Gemeinheiten, welche blosse Bruderschaften in ihrer Anwendung und Ausdehnung auf die Bürger einer ganzen Stadt sind. So erklärt Art. 2 der Charte de l’Amitié der Stadt Aire in Artois, welche städtische Verfassung Thierry, récits Mérowingiens, 2me edit. Paris 1842, I. S. 336, mit dem Gildestatut des Königs Erich vergleicht, dass Alle, welche zur Amicitia (Phratrie könnte man sagen) der Stadt gehören, eidlich gelobt und versprochen haben, „quod unus subveniet alteri tanquam fratri suo

[205]

in utili et honesto.“ In dieser Städteverfassung berühren sich allerdings oder verbinden sich vielmehr zu einem Ganzen die kirchliche Brüderschaft und die germanische Eidgenossenschaft (conjuratio, Gilde). Sobald der Bruderbund ein eidlich beschworner war, seine Erfüllung bei dem Eide erzwunzen werden konnte, war er ein mächtiger und daher nach Umständen staatsgefährlicher, staatlich verbotener. Das Gildestatut des Königs Erich von Ringstaden vom Jahr 1266,1) abgedruckt auch bei Thierry I. S. 431, ist eine eidliche Bruderschaft oder brüderliche Eidgenossenschaft, woher die Schwurgenossen, Gildengenossen (congildae) durchgängig confratres, fratres genannt werden und die Schwurgenossenschaft (gilda)2) confratria heisst. Das ähnliche Statut der dänischen Gilde des im J. 1036 verstorbenen Königs Canut nennt treffend diese Gildengenossen „gildbroder“,3) Eidbrüder. Die Yorker Constitution fordert keinen Eid, sondern blos das Versprechen der Beobachtung ihrer Gesetze vermittelst Anßegung der Hand auf das durch die Vorsteher dargehaltene Evangelienbuch, was schon Krause, II. 1. S. 92, Anm. 5, bei seinen Anfechtungen des jetzt üblichen Maurereides so nachdrücklich hervorgehoben hat. Bald nach dem J. 926 scheint jedoch der Eid auch bei den englischen Bauleuten eingeführt und dieser auf die Abschrift der Yorker Constitution abgelegt worden zu sein, welche die einzelne Loge als ihr besonderes Constitutionenbuch besass.4)

Die nun von Edwin den Brüdern Bauleuten auferlegten allgemeinen oder menschlichen Pflichten sind nachfolgende:

Die erste Pflicht ist, dass ihr aufrichtig Gott verehren und die Gesetze der Noachiden befolgen sollt, weil es göttliche Gesetze sind, die alle Welt befolgen soll. Daher sollt ihr auch alle Irrlehren meiden und euch dadurch nicht an Gott versündigen.

[206]

Eurem Könige sollt ihr treu sein ohne Verrätherei, und der Obrigkeit, wo ihr euch auch befinden werdet, gehorchen ohne Falschheit. Hochverrath sei fern von euch; und erfahrt ihr Etwas, so sollt ihr den König warnen.


Gegen alle Menschen sollt ihr dienstfertig sein, soviel ihr könnt, treue Freundschaft mit ihnen stiften, euch auch nicht daran kehren, wenn sie einer andern Meinung zugethan sind.


Besonders sollt ihr auch immer treu gegen einander sein, einander redlich lehren und in der Kunst beistehen, einander nicht verleumden, sondern auch sonst einander thun, wie ihr wollt, dass euch Andere thun sollen. Sollte sich daher auch ein Bruder gegen irgend Jemanden, oder einen Mitbruder, vergehen, oder sonst fehlen, so müssen ihm Alle beistehen, sein Vergehen wieder gut machen zu können, auf dass er gebessert werde.


Treulich habt ihr euch auch zu den Berathungen und Arbeiten der Mitglieder in jeder Loge zu halten, und gegen Jedermann, der kein Bruder ist, die Merkmale geheim zu halten.


Jeder soll sich der Untreue enthalten, weil die Brüderschaft nicht ohne Treue und Redlichkeit bestehen kann, und ein guter Name ein grosses Gut ist. Auch sollt ihr immer auf des Herrn oder Meisters, dem ihr dienet, Nutzen sehen und ihn befördern helfen, und immer auch seine Arbeit redlich zu Ende bringen.

Diese sog. alten maurerischen Pflichten galten jedenfalls in England Jahrhunderte vor dem J. 1717 oder vor der Einführung der blos symbolischen Maurerei mit Errichtung der jetzigen englischen Grossloge allgemein als maurerische Verpflichtungen,1) und erscheinen zugleich zuerst und dann mit den Zeiten sich fortentwickelnd in der dem J. 926 beigelegten Yorker Urkunde. Die Gesetze, der gesetzliche Inhalt der Yorker Urkunde ist demnach ein wahrer und unbestreitbarer, ein geschichtlicher und [207] lebendiger, wodurch die Aechtheit, das Herrühren der Urkunde aus dem J. 926 auch erwiesen und eventuell gleichgültig wird. Sollte nämlich die Urkunde in ihrer gegenwärtigen Gestalt auch erst etwas später und selbst Jahrhunderte nachher abgefasst worden sein, berichtet sie dennoch die wahren und unverfälschten, von den Bauleuten angenommenen und stets befolgten Gesetze der wirklich im J. 926 abgehaltenen allgemeinen maurerischen Versammlung; Fälschung und Betrug nach irgend einer Richtung ist hier ebenso unmöglich als unbegreiflich. Mit fast der gesammten Maurerwelt bezweifelt z. B. auch W. Keller, Gesch. der Freiniaurerei in Deutschland, Giessen 1859, nicht entfernt die Aechtheit der in der Yorker Urkunde enthaltenen alten Pflichten, aber dennoch erklärt er mit Kloss nur die im J. 1840 aufgefundene Haliwell’sche Urkunde für die älteste erhaltene maurerische Urkunde. Ebenso gibt Keller zu und beruft sich dafür sogar auf die feindlichen Angriffe des bekannten Plot, gewesenen Professors der Chemie an der Universität Oxford, in seiner Natural History of Staffordshire,1) dass die in der Yorker Urkunde enthaltene Erzählung über deren Erlassung auf einer allgemeinen Maurerversammlung zu York im J. 926 als eine alte, nach Plot in einem grossen Pergamentbande gemachte, wirklich vorhanden gewesen sei: aber dennoch ist die Yorker Urkunde falsch, weil sie eine bestandene Erzählung oder Sage mittheilt. Die homerischen Gesänge sind nicht falsch, so wenig als die Veden, wenn sie auch erst lange nach ihrer mündlichen Abfassung niedergeschrieben wurden: gleichmässig mag es sich mit der Yorker Urkunde verhalten. – Röhr, amerikanisch-deutsche Jahrbücher für 1859 – 1860, Williamsburgh 1860, S. 29 ff., scheint es als vollkommen geschichtlich hergestellt zu betrachten, dass zu York beinalie acht Jahrhunderte hindurch, wenn auch mit mehr oder weniger Unterbrechung,2) und namentlich im J. 926, 1561 und 1663, jährliche allgemeine Zusammenkünfte (General-Assembly) der Maurer abgehalten worden seien; noch werde eine Abschrift der Regu- [208] lationen aufbewahrt, welche jene Versammlung im J. 1663 bei dem Feste Johannes des Evangelisten aufgestellt habe und worin bestimmt sei, dass die einzelnen Logen der Generalversammlung jährlich über alle von ihnen im Laufe des Jahres gemachten Mitgliederaufnahmen Bericht erstatten sollen, wie bekanntlich jetzt alle einzelnen Logen einen solchen schriftlichen allgemeinen Jahresbericht, gleichfalls ihrer Grossloge einzusenden haben; die im J. 1717 bei Errichtung der neu-englischen Grossloge mit andern verbrannten hinterlassenen Schriften des berühmfen Alterthumsforschers Br. Ashmole1) haben die Nachricht enthalten, dass Prinz Edwin die königliche Bewilligung zur Abhaltung der allgemeinen Jahresversammlungen ausgewirkt habe. Wer solche jährliche allgemeine Maurerversammlungen zu York seit dem J. 926 mit achthundertjähriger Fortdauer für erwiesen oder auch nur für wahrscheinlich und möglich hält, wird dann auch weiter nothwendig zugestehen, es sei über die Beschlüsse dieser Versammlungen durch die als Schreiber beigezogenen Geistlichen ein Protokoll geführt und daraus zuletzt, d. h. mehr oder weniger lange nach dem J. 926 der lateinische historische Bericht über die Beschlüsse der Yorker Versammlungen zusammengestellt worden. Die legenden- oder sagenhafte Einleitung zu den Yorker Gesetzen wird keinem Kenner mittelalterlicher Geschichts- und Gesetzesurkunden, welche fast alle an die Erschaffung der Welt, an die Sinfluth und Arche Noah’s oder auch an die Zerstörung Troja’s anzuknüpfen pflegten, auffallen, im Gegentheil wird er gerade in dieser Gestalt der Urkunde einen neuen Beweis für ihr höheres Alter erblicken. Die Ansichten des Br. Röhr in Williamsburg, des höchst achtbaren Vertreters der deutschen maurerischen Literatur in Nordamerika, welcher im Uebrigen auf dem geschichtliehen Gebiete den Ansichten von Kloss und Keller huldigt, haben wir nur als eine neueste Anerkennung der Ergebnisse der ausführlichern und gründlichern Forschungen von Krause berührt. Die englischen Generalversammlungen waren übrigens im Grunde nur gesetzgebende und [209] übten die gesetzgebende Gewalt nur in der vorübergehen den Versammlung unter dem für diese erwählten Vorsteher oder Vorstehern, dem später ständigen Grossmeister aus;1) die Zusammenberufung der Versammlung und die laufenden Verwaltungsgeschäfte, namentlich auch die Aufbewahrung des Archives und der Protokolle wurden ohne Zweifel durch die Loge in York besorgt. Deshalb wurde sodann von dem sog. alten oder York-Maurern die Loge von York, deren Meister nunmehr oder vielleicht schon etwas früher gleichfalls den Titel Grossmeister annahm,2) als die alte und einzig gesetzliche Grossloge der neu-englichsen und ungesetzlichen oder willkührlichen Grossloge zu London entgegengesetzt.

In einem Anhange zu der Yorker Urkunde findet sich eine dem Könige Wilhelm III. zugeschriebene neue Redaction der Pflichten und Satzungen der Maurer vom J. 16943) mit folgenden allgemeinen Pflichten:

Die erste Pflicht ist, dass ihr treu gegen Gott sein und alle, Dem widersprechende, Irrlehren meiden sollt.


Ferner sollt ihr auch treue Unterthanen eures Königs sein, und der von ihm bestellten Obrigkeit gehorchen. Ihr sollt nicht an Hochverrath oder Verrätherei Theil nehmen, sondern dem Könige oder seinem Rathe allemal Anzei’ge davon machen.


Ferner sollt ihr gegen alle Menschen und besonders gegen einander treu sein, einander lehren und gegenseitigen Beistand leisten, und überhaupt allen Andern thun, wie ihr euch selbst thun würdet.


Ferner sollt ihr die Logen fleissig besuchen, um immer mehr Unterricht zu erhalten, alte Gebräuche bewahren, und Alles treulich geheim halten, was ihr von der Maurerei erfahren möget, damit Fremde sich nicht unrechtmässig einschleichen können.


Ihr sollt auch weder stehlen, noch gestohlenes Gut verhehlen, sondern treu sein dem Herrn, der euch bezahlt,

[210]

dem ihr arbeitet, auch auf des Herrn Vortheil sehen und zu seinem Nutzen arbeiten.


Ferner sollt ihr alle Maurer Mitgenossen oder Brüder nennen, und sie lieben, und keine andere Benennung gebrauchen.


Ferner sollt ihr eures Bruders Weib nicht zurn Ehebruche verführen, noch seine Tochter oder Magd schänden, ihn auf keine Art in Schande bringen, noch ihn ausser Arbeit setzen.


Ferner sollt ihr ehrlich euer Essen und Trinken bezahlen, wo ihr einkehret. Ihr sollt auch nirgends ein Verbrechen, oder etwas Schlechtes begehen, wodurch die Maurergesellschaft in üblen Ruf kommen könnte.

Auch die nur flüchtigste Vergleichung der ältern und der jüngern Fassung der maurerischen Pflichten wird überzeugen, dass die ältere erhabener und idealer, rein christlicher und rein menschlicher, bardischer und weniger römisch-katholisch, benedictinisch sei. Das Mönchs- und das Papstthum wurde auch in England immer mächtiger und unduldsamer, wodurch als Gegenwirkung zunächst die Reformation und in dem maurerischen Lebenskreise die Freimaurerei vorbereitet wurde.1) Auch mag schon jetzt die für die Geschichte der Bauhütten und des sie erfüllenden höhern weltbürgerlichen, oder europäischen Geistes sehr wichtige Bemerkung gemacht werden, dass ursprünglich die Bauhütte keine bleibende und feste Stelle hat und haben sollte, sondern nur vorübergehend an dem Orte, in der Stadt aufgeschlagen wird, wo man eben, grosse Bauten unternommen hat, um nach Vollendung der Bauten wieder abgebrochen und nach einem andern Orte, verlegt zu werden. Die Beweglichkeit und Wandelbarkeit der Bauhütte, gleichsam des tragbaren jüdischen Gotteszeltes, erhielt den Sinn der Bauleute selbst beweglicher und blos auf ihren Zweck des Bauens gerichtet, und die Bauhütte selbst war eine stets sich bewegende, wandelbare und sich erneuernde, indem die sie bildenden Meister und Gesellen im ewigen Wechsel zu und wieder fortwanderten. Das Wandern und die Wandelbarkeit, die stete Ver- [211] jüngung und Fortbildung gehört somit zum innersten Wesen der eigentliehen mittelalterlichen Bauhütten, wie es ähnlich noch das Wesen der Hochschulen in den Lehrern und Studirenden ausmacht, oder doch ausmachen sollte. Alles Dieses änderte sich nicht zum Vortheile und zu seinem Gegentheile, sobald die bewegliche Bauhütte zu einem bIeibenden Bestandtheil der Stadt wurde, die Künstlerhütte zu einer städtischen Handwerkerzunft herabsank und das tragbare Gotteszeit versteinert wurde, wie z. B. whon im J. 1410 die Free-Masons (dieser Name wurde ausdrücklich gebraucht) in London als Zunft incorporirt worden sind.1) Nunmehr oder durch eine solche Incorporation wurde wenigstens rechtlich aus dem europäischen freien Künstler ein gebundener und gedrückter städtischer Handwerksmann, aus dem bisherigen Weltbürger ein Spiessbürger, aus dem Wanderer ein Stillständer, aus dem Freunde aller Menschen der Feind aller Nichtstädter und Nichtzünfter, dessen höchstes Gebet für das Wohl der Brüder Mitmeister zum Himmel steigt. Diese versteinernden Incorporationen der Bauhütten gehen im Allgemeinen mit dem Sinken und Aufhören der Kirchenbaukunst Hand in Hand, sind gleichsam die kleinen städtischen Ueberreste der einstigen grossen Kirchenbauten; es wird nicht mehr neu gebaut, sondern blos wiederhergestellt und geflickt, bis im J. 1717 das wirkliche Bauen endlich ganz aufhörte. Man könnte in der That und Wahrheit sagen, im J. 1717 habe die Maurerei die festgesessenen Bauleute, die Steine abgeworfen, um wieder als freier, befreiter und befreiender Geist zu wandern; die Steinmaurerei, masonry operative, wurde zur Freimaurerei, zur freien Geistesmaurerei, masonry speculative, – der Zünfter und Städter wurde zum Künstler und Menschen, zum Weltbürger.

Hätte man die geistige und weltbürgerliche, die künstlerische und wissenschaftliche Natur der Bauhütten und Bauschulen, – die Kunst und Wissenschaft mehr erkannt und sie nicht mit den Zünften oder Gilden der städtischen Handwerker verwechselt, man würde gewiss in der mau- [212] rerischen Geschichtsforschung und Geschichtschreibung niemals auf die ganz ungeschichtliche Behauptung und Meinung verfallen sein, unsere Kunst und Wissenschaft, unser Weltbürgerthum hänge nicht mit dem Alterthume und der alten Welt zusammen. Aber dennoch soll das Ungeschichtliche nun das einzig Geschichtliche sein und nach Seydel das (Neu-) Rationelle, was indessen bald königlich sächsisch „rumpelte“,1) dass es ein Krausen, kein Grausen war. Den griechisch-römischen Ursprung der Bauhütten, der Freimaurerei beweiset hinlänglich schon die Kammer (camera, gr. [...])2) des stillen Nachdenkens.

Dass die in der Yorker Constitution niedergelegten maurerischen Grundsätze und Pflichten in den unmittelbar darauf folgenden Jahrhunderten und bis auf die Zeiten der Reformation hin nicht fortgebildet, sondern möglichst kirchlich verdeckt und vergraben worden seien, beweisen die alten Pflichten, wie sie Preston in seinen Illustrations of Masonry aus einem Manuscripte der Lodge of Antiquity zu London aus der Zeit des Königs Jakob II. und nach ihm Krause, II. 1. S. 171 ff., mitgetheilt hat. Die erste der Pflichten lautet jetzt:

„Dass ihr treue Männer gegen Gott und die heilige Kirche sein, und keine Irrlehre oder Ketzerei hegen sollt, nach eurem eigenen Verstande und nach weiser (freidenkerischer) Männer Lehre.“

Die Urkunde, welche bestimmt war, bei der Einweihung eines Meisters vorgelesen zu werden, schliesst mit den Segensworten: „Der allmächtige Gott Jakobs, der euch und mich immer in Obhut nehme, segne uns nun und immerdar! Amen!“

Das Constitutionenbuch der neu-englischen Grossloge erklärt unter den alten Gesetzen als:


I. Pflicht.
In Ansehung Gottes und der Religion.

„Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, das [213] Sittengesetz zu beobachten wie ein treuer Noachide, und wenn er das Gewerk recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottleugner, noch ein irreligiöser Freidenker sein, noch wider sein Gewissen handeln.“

„In alten Zeiten hatten die christlichen Maurer die Pflicht auf sich,. nach den christlichen Gebräuchen jeden Landes sich zu richten. worin sie reiseten oder arbeiteten: da aber Maurerei unter allen Völkern, selbst von verschiedenen Religionen, gefunden wird, so haben sie jetzt nur die Pflicht auf sich, der Religion anzuhängen, worin alle Menschen übereinstimmen (jedem Bruder seine eigenen besonderen Meinungen überlassend); d. i. gute und treue Männer zu sein, Männer von Ehre und Rechtschaffenheit, durch was immer für Benennungen, Religionen oder Ueberzeugungen sie unterschieden sein mögen: denn sie stimmen mit den drei grossen Artikeln Noah’s überein, genug, um den Kitt der Loge zu bewahren. So ist die Maurerei der Mittelpunkt ihrer Vereinigung und das glückliche Mittel, Menschen zu vereinen, welche ausserdem in beständiger Entfernung hätten bleiben müssen.“


II. Pflicht.
Von der bürgerlichen Obrigkeit, der höchsten und der untergeordneten.

„Ein Maurer ist ein friedlicher Unterthan, der sich nie in Zusammenrottungen gegen den Staat verwickeln lassen soll, noch auch den Unterobrigkeiten die Achtung vesagt. Von Alters her munterten Könige, Fürsten und Staaten die immer am meisten in Friedenszeiten blühende Bruderschaft auf und begänstigten sie wegen ihrer Bürgertreue. Aber obgleich ein Bruder gegen den Staat in seiner Rebellion nicht zu bestärken ist: so bleibt doch, wenn er keines andern Verbrechens überwiesen ist, sein Verhältniss zur Loge unveränderlich.“

Bekanntlich standen in England lange Jahre zwei Grosslogen sich feindlich gegenüber, die neuenglische Grossloge und diejenige der sog. York-Maurer, welche sich aber im Jahr 1813 zu einer einzigen Grossloge [214] vereinigten und dabei die beiden ersten Pflichten dahin fassten:1)


I.

„Der Maurer ist durch seinen Beruf verbunden, dem Sittengesetze zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottesläugner, noch ein irreligiöser Freidenker sein. Er sollte von allen Menschen am besten verstehen, dass Gott nicht siehet, wie der Mensch siehet; denn der Mensch sieht nur nach dem Augenschein, Gott aber sieht in das Herz. Ein Maurer ist daher besonders verbunden, nie Dem zuwider zu handeln, was ihm sein Gewissen vorschreibt. Lasst eines Menschen Religion oder Anbetungsart sein, welche sie wolle, er ist von dem Bunde nicht ausgeschlossen, vorausgesetzt er glaube an den ruhmwürdigen Baumeister des Himmels und der Erde, und übe die heiligen Pflichten der Sittlichkeit aus. Die Maurer vereinigen sich mit den Tugendhaften von einer jeden Ueberzeugung unter dem festen und beseligenden Bande der Bruderliebe; sie werden gelehrt, die Verirrungen des Menschengeschlechts mit Mitleiden zu betrachten und dahin zu streben, dass sie durch die Reinheit ihres eigenen Verhaltens die höhere Vortrefflichkeit des Glaubens beweisen, zu dem sie sich bekennen mögen. So ist die Maurerei der Mittelpunkt der Vereinigung zwischen guten und treuen Männern und das glückliche Mittel, Freundschaft unter Solchen zu stiften, welche ausserdem in beständiger Entfernung hätten bleiben müssen.“


II.

„Der Maurer ist ein friedfertiger Unterthan der bürgerlichen Gewalten, wo er auch wohnt und arbeitet, und soll sich nie in Zusammenrottungen und Verschwörungen gegen den Frieden und die Wohlfarth des Volkes verwickeln lassen, noch sich pflichtwidrig gegen die Unterobrigkeiten betragen. Er soll sich mit Freuden jeder gesetzmässigen Behörde fügen; er soll bei jeder Gelegenheit das allgemeine Beste aufrecht erhalten, und mit Eifer [215] das Wohl seines eigenen Vaterlandes befördern. Die Maurerei hat immer in Friedenszeiten geblüht und ist immer benachtheiligt worden durch Krieg, Blutvergiessen und Verwirrung, so dass Könige und Fürsten in jedem Zeitalter sehr geneigt gewesen, die Mitglieder der Zunft ihrer Friedfertigkeit und Bürgertreue wegen, wodurch sie den bösen Leumund ihrer Gegner mit der That widerlegten, aufzumuntern und die Ehre der Brüderschaft zu befördern. MitgIieder der Zunft sind durch besondere Verpflichtungen verbunden, Frieden zu befördern.“

Die Geschichte des Dogma’s der Freimaurerei, welche hiermit in ihren Grundzügen dargelegt ist, ergibt, dass ganz unzweifelhaft York (Eboracum), die dort früh blühende Bauhütte oder Bauschule, die daselbst im J. 926 unter dem Vorsitze des Prinzen Edwin gehaltene allgemeine Versammlung der Bauleute, der Architekten und Baumeister, und die von dieser festgesetzten allgemeinen maurerischen Verpflichtungen die Wiege der Freimaurerei, d. h. des allgemeinen und reinen Menschenthums, des Weltbürgerthums unter den wandernden Menschen und Bauleuten sind. Die Freimaurerei ist dem Völkerrechte, dem Weltbürgerrechte1) innigst verwandt, mit ihm innerhalb ihres Kreises gleichbedeutend und nur der Inbegriff derjenigen Grundsätze, nach welchem die Bauleute der verschiedensten Länder und des verschiedensten Glaubens in ihrem Zusammen- und Untereinandersein leben müssen, wenn sie mit einander sollen, und wollen leben und bauen können. Die Freimaurerei ist ein jus peregrinum, jus divinum et humanum. jus sodalitii humani, mit welchen Ausdrücken hinreichend ihr Wesen, ihr Zweck, ihre Bedeutung und ihre Geschichte bezeichnet ist, – sie ist das Recht und die Pflicht der fremden Bauleute, der wandernden Meister und Gesellen. Die Freimaurerei ist durchaus nichts Ungewöhnliches oder Besonderes, sondern blos eine vorzügliche Seite des allgemeinen Völkerverkehrs und Völkerrechtes, des Weltverkehrs und des Weltbürgerrechtes, – es ist das Völkerrecht der Bauleute. Man könnte wie von der Freimaurerei so von der Freihandlerei, Frei- [216] studirerei, Freisoldaterei u. s. f. reden, und sie entstanden und bestanden, entstehen und bestehen gleich jener; was die Staaten dem freien Handel, den Hochschulen, den angeworbenen fremden Truppen u. s. w. noch heute zugestehen und zugestehen müssen, wollen sie anders Handel, von Fremden besuchte Hochschulen und fremde Miethtruppen haben, mussten sie auch den fremden Bauleuten bewilligen, wenn sie mit ihnen und durch sie zu bauen beabsichtigten. Das Recht des fremden und ausländischen Menschen ist hier überall die Hauptsache und ihm soll die Fremde und das Ausland zur Heimath und zum Inlande gemacht werden, er soll erkennen, dass, wohin er auch ziehe und wo er weile, er auf Gottes Erde unter seinen Kindern, den Menschen weile. Daher hat auch die Freimaurerei den höchsten äussern Werth noch heute für den Wandernden, für den Fremdling und sein Freimaurerdiplom steht dem Passe wenigstens gleich, wenn nicht viel höher als derselbe. Für die Inländer, für die Heimischen ist die Freimaurerei die Pflicht der Gastfreundlichkeit, der Menschlichkeit, der Liebe und Hülfe gegen den Fremden und Ausländer. Die 13te Verpflichtung der oben berührten, von Preston veröffentlichten Urkunde der Lodge of Antiquity bestimmt demnach:

„Dass jeder Maurer fremde Brüder, wenn sie über Land kommen, aufnehme und liebreich behandle, und sie in Arbeit setze, wenn sie arbeiten wollen.“1)

Doch die gleiche Verpflichtung hatte schon die Yorker Urkunde als die zwölfte der besondern maurerischen Pflichten aufgestellt:

„Jeder Maurer soll fremde Brüder, die die rechten Zeichen geben, mit Liebe aufnehmen, und ihnen, wenn sie Arbeit bedürfen oder verlangen, diese bis zur nächsten Loge, wie gewöhnlich, dergestalt geben, dass er ihnen, wenn er Steine zu formen hat, die andere Hälfte zu formen überlässt, und sie so in Arbeit setzt. Hat er aber keine Steine zu formen, so soll er sie bis zur nächsten Loge mit Geld unterstützen.“2)

[217] Die neuenglische Grossloge verordnete in der sechsten der alten maurerischen Verpflichtungen betreffend das Betragen gegen einen auswärtigen Bruder oder Fremden:

„Ihr sollt ihn sorgfältig ausforschen, wie euch die Klugheit leiten wird, damit ihr nicht von einem Unwissenden, der falschlich Ansprüche macht, betrogen werdet. Einem Solchen müsst ihr mit Spott von euch stossen, und über euch wachen, damit ihr ihm keine Winke gebet. Aber wenn ihr entdecket, dass er ein treuer und zuverlässiger Bruder ist, so sollt ihr ihn als einen Bruder achten, und wenn er in Noth ist, so müsst ihr helfen, insofern ihr könnt, oder ihm sonst Anleitung geben, wie ihm geholfen werden möge. Ihr müsst ihm Arbeit geben, wenn ihr könnt, oder ihn irgendwo empfehlen, dass er angestellt werde. Doch seid ihr nicht verbunden, über euer Vermögen zu thun.“1)

Auch bezüglich der Gastfreundschaft gegen fremde Glaubens- (und Kunst-, Gewerbs-) Genossen haben die Klöster den Bauleuten zum Vorbüde gedient, indem sie zuerst durch besondere Verträge oder durch die Gesetze ihres Ordens diese Pflicht gegen die fremden reisenden Klostergenossen übernahmen und trugen. Die Klöster nach dieser Seite hin waren Fremdenherbergen und hatten einen eigenen Beamten, um die fremden bedürftigen Ansprecher zu prüfen und nach bestandener Prüfung zu verpflegen und zu bedienen, wie noch ganz dasselbe Amt der maurerische Ceremonienmeister hat. Die Maurerdiplome, die besondern Erkennungszeiehen, die Griffe, die heiligen Worte der Maurer u. s. w. haben, gleich den ähnlichen Einrichtungen und Gebräuchen der Wandergesellen, alle nur darin ihren Entstehungsgrund und ihren Werth, um bei fremden Logen und Brüdern sich zu bewähren und deren Hülfeleistung sich zu versichern – in der eigenen Loge bedarf es dieser Sachen nicht, man kennt sich ohnehin, wie man auch keinen Pass im Inlande braucht. Die Herbergen2) der Handwerkergesellen sprechen noch deut- [218] licher und sie sollen zunächst nur die fremden Wanderer aufnehmen, woran sich die sog. Schaugesellen, Irten- oder Ordengesellen (die maurerischen Ceremonienmeister) schliessen, welche für die Unterbringung der einwandernden Gesellen zu sorgen, für sie bei den Meistern nach einer Anstellung Umfrage und Umschau zu halten, – auch sie zu bewirthen hatten, wo Geschenke eingeführt waren, und ihnen den Gruss (der Legitimation) abfordern mussten.1) Die gleiche Sitte und Pflicht hatten und haben die Studentenverbindungen, namentlich die burschenschaftlichen, gegenüber den fremden Verbindungsgenossen und sie ist die stärkste Bewährung der Zusammengehörigkeit, der Einheit. Alle, welche vermöge ihres Berufes und Geschäftes oft und viel reisen müssen, die reisenden Handelsleute, lassen sich daher gerne zu Freimaurern aufnehmen, was ein beredtes Zeugniss für die Natur und den Werth der Freimaurerei ist. Die Herbergen, alt Heriberga, span. albergue, franz. auberge, werden noch näher bezeichnet als ellende Herbergen, Herbergen für Ellende, Fremde,2) für Andersländische (ali-landi), wie z. B. Zürich eine solche hatte und das dazu gebrauchte Haus noch heute zur ellenden Herberge heisst. Die meisten Abteien des Herzogthums Baiern hatten in München eigene Herbergen oder Häuser zur Aufnahme ihrer dahin gesandten Conventsmitglieder.3) Der letzte Grund und Ursprung der Sitte liegt wohl in den Gebräuchen der römischen Collegien und in ihrem jus sodalitium, worunter man namentlich auch die aus einem freiwilligen, wechselseitigen Vertrage entsprungene Verbindlichkeit verstand, sich wechselseits, wie Brüdern und Kindern, Hülfe zu leisten, welche Verpflichtung mit der der Gastfreundschaft zusammenfällt und von den Griechen und Römern sehr heilig gehalten wurde.4) Hiermit hängt es denn auch zusammen, dass die Provinzialcollegien des römischen Reiches sehr oft mit ihren zu Rom befindlichen Patronen einen förmlichen wechselseitigen [219] Vertrag der Gastfreundschaft (per tesseram hospitalem) abschlossen.1) Sodales, qui ejusdem collegii sunt, sind in dieser Richtung zur Gastfreundschaft, zur unentgeldlichen Beherbergung Berechtigten und sodalitium ist das Recht und die Pflicht dieser Beherbergung. Welchen Werth auch die Kymren und ihre Barden auf die Gastfreudschaft legten, ergeben die obigen Triaden. Bei den deutschen Zünften war ein reicher Zunftpokal, der sog. Willkommen oder auch das Geschenk zur Dartrinkung des feierlichen gastfreundlichen Bewillkommungstrunkes, des Willkommens, des Geschenkes ein wichtiges Recht, welches durch besondere obrigkeitliche Concessionen verliehen wurde und wornach die dazu berechtigten Handwerke sich geschenkt nannten.2) Im Verlaufe der Zeiten wurde aus dem Willkommen, aus dem ehrenvollen Bewillkommnungstrunk ein Geldgeschenk (viaticum) an den reisenden Handwerksgesellen und Bruder, wie solche viatica auch bei den Freimaurern gefordert und gegeben werden. Durch §. 7 des Reichsschlusses von 1731 wurde der Unterschied der geschenkten und ungeschenkten Handwerke jedoch aufgehoben, und die Grösse des an einem Orte auf der Herberge einem Wandergesellen in Geld oder in Speisen und Getränken zu verabreichenden Geschenkes auf 4 – 5 gute Groschen oder 15 – 20 Kreuzer rh. festgesetzt. Zunftpokale waren auch schon bei den römischen Collegien im Gebrauche.3) Schenker, Schenkgeselle hiess derjenige Meister oder Geselle, welcher das Geschenk den Fremden zu verabreichen hatte. Die Reichspolizeiordnung von 1577, Tit. 38. §. 3, bestimmte, dass die Wandergesellen, welche Dienst verlangen, sich an jedem Orte an den jüngsten Meister oder die dazu bestellte Person wenden sollen, damit er ihnen für einen Dienst sorge.4) Dass übrigens auch die Klostergebräuche mehr oder weniger auf die Gebräuche der spätern Handwerkszünfte und Gesellenbrüder- [220] schaften vorbildlich eingewirkt haben, davon sind noch mancherlei Spuren vorhanden. So sagt z. B. bei den Kupferschmieden der Schenkgeselle beim Zutrinken des Willkommens gleichsam zur Entschuldigung: „Das Kloster ist arm, der Brüder sind viel, der Abt trinkt selber gern.1) Dieselbe Aeusserung kommt auch bei den Seilergesellen vor.2)

Den oben berührten Maurerdiplomen stehen auch die Ritterdiplome gleich, welche in Frankreich schon frühe ausgefertigt wurden,3) und beruhen auf denselben Gründen. Nach Schnaase, Gesch. der bildenden Künste, V. S. 15 Anm., sollen die Araber die Erfinder des Passwesens sein und dasselbe von ihnen auf die abendländischen Fürsten übergegangen sein, indem namentlich in dem Vertrage zwischen Richard Löwenherz und Saladin bestimmt worden sei, dass nur solche Pilger zu Jerusalem zugelassen werden sollten, welche Briefe des Königs oder seines Stellvertreters bei sich führten. Allein deshalb dürfte den Arabern noch nicht die Erfindung und das Aufkommen des Passwesens zugeschrieben werden und dasselbe liegt mehr in älteren oder gleichzeitigen europäischen Sitten und Bedürfnissen begründet. Bei den Persern wurden von dem Könige verdiente In- oder Ausländer für geleistete Dienste mit einer goldenen Schale (tesserae hospitales) als [...], als Erkennungs- und Beglaubigungszeichen beschenkt, wie Demos, des Pyrilampes Sohn, also beschenkt worden war.4) Diese Schale gewährte Vortheile mancherlei Art, namentlich zu Geldanleihen, weshalb Demos dieselbe an Aristophanes zum Zwecke einer Reise nach Persien vermiethete.

[221]

IV.
Die römischen Collegien und ihre Fortdauer in den gallischen Städten.


Von den römischen Collegien wurde schon weitläufiger in der Symbolik. II. S. 243 ff., gehandelt, und es muss das dort Beigebrachte als hier bekannt vorausgesetzt werden. Um das tiefere und höhere Wesen der römischen ColIegien und ihre Fortbildungen und Umänderungen bei den christlichen Völkern und in den christlichen Zeiten zu verstehen, muss davon ausgegangen worden, dass sie Genossenschaften, religiöse Vereine und Bruderschaften zur gemeinsamen Verehrung einer bestimmten Gottheit (collegia sacra) mit eigenthümlichem Gottesdienste und eigenthümlichen Heiligthümern (sacra) gewesen seien. Die ältesten und ursprünglichsten menschlichen Vereine sind die religiösen, die priesterlichen, die auf dem gleichen Glauben beruhenden, daher die Priesterherrschaften den übrigen Herrschaften vorausgehen. Die Collegien waren ursprünglich die natürlichen Verbindungen der zu einem und demselben Geschleehte Gehörigen, welche als solche auch den gleichen Glauben und die gleiche Lebensbeschäftigung hatten: die Abstammung, der Glaube und die Lebensbeschäftigung knüpften die Menschen gleich stark und näher an einander. Die Priestereollegien sind die ersten Anfänge, die ersten Regungen der Staatenbildung und die Priestercollegien der Fratrum Arvalium und sodalium Titiorum haben bei den Römern allen spätern Collegien zum Vorbilde gedient. Sobald die Staatenbildung weiter vorangeschritten war, die menschlichen Vereine eine wirklich staatliche und rechtliche Natur und Zweckbestimmung angenommen hatten, musste das Religiöse, das Kirchliche sich dem Staatlichen, dem Gewerblichen unterordnen und die Collegien waren jetzt Gewerbsvereine mit zugleich gemeinschaftlichen Göttern und Gottesdiensten. Die gleiche Geschlechtsabstammung konnte nicht mehr festgehalten werden; in den Gewerbs-, in den [222] Staatsverein traten auch Geschlechtsfremde, wenn sie nur u demselben Gewerbe gehörten, oder das Geschlechtsband gerieth in Vergessenheit und erschlaffte, wogegen die gewerblichen Bande stets mehr und lebendigere erstarkten. Collegae und sodales standen aber immer in einem besonders nahen, gleichsam verwandtschaftlichen Verhältnisse zu einander und sodalitas wird wiederholt mit cognatio und adfinitas zusammengestellt. Bei Q. Cic. de petit. consul. 5, 16 heisst es z. B.: qui sunt amici ex causa justiore cognationis aut sodalitatis aut alicujus necessitatis. Auch erhellt aus Cieeros Rede pro Sulla cap. 2, 3, §. 7, dass es bei den Collegien als eine Pflichtsache galt, ihren Mitgliedern gerichtlichen Beistand zu leisten.1) Die Familienvereine, die Familien und Geschlechter einerseits, und die gewerblichen Vereine, die Gewerbscollegien andererseits, sind die beiden Grundsäulen, auf welchen das ganze Staatsgebäude ruht und die dieses tragen. Namentlich aber musste die Städteverfassung an die Gewerbscollegien angeknüpft werden, weil ja die Städte nichts anderes sind, als die Vereinigungs- und Mittelpunkte des gewerblichen Lebens, wie die Dörfer des Landlebens, der Ackerbauer. Wo man Städte gründen und blühend machen wollte, musste man Gewerbe und Handwerke einführen und beschützen und die Städtegesetzgebung fällt mit der Gewerbs- und Handwerksgesetzgebung zusammen. Die römischen Gewerbscollegien beruhten auf dem Grundgedanken, dass Diejenigen, welche zu demselben College gehören, – collegae, sodales, in der möglichst innigen Vereinigung aller Lebensverhältnisse und Lebensschicksale, – des Lebens, Leidens und Sterbens, – der Erde und des Himmels zu einander stehen sollten. Die städtischen Gewerbscollegien (universitates, collegia) waren eine Stadt, eine Gemeinheit in der grossen städtischen und staatlichen Gemeinheit mit derselben Grundverfassung und Grundbestimmung.2) Daher sagt Gajus in I. 1 §. 1 D. quod [223] cuiusque universitatis nomine vel contra eam agetur (III. 4): „Quibus autem permissum est corpus habere , collegii, societatis, sive cuiusque alterius eorum nomine, proprium est, ad exemplum reipublicae habere res communese arcam et acorem sive syndicum, per quem, tanquam in republica, quod communiter agi fierique oporteat, agatur et fiat.“

Das nahe liegende Mittel zur Hebung und Begünstigung, der dem Staate besonders werthen und nützlichen Gewerbe bestand darin, ihnen Privilegien, – die Befreiung von den Staatslasten (a muneribus publicis) zu verleihen, so dass die Beliehenen befreiet und unbelastet (immunes) wurden. L. 6 D. de jure immunitatis (50. 6) gibt nach Tarruntenus Paternus libro I. Militarium ein Verzeichniss der befreiten (immunium) Gewerbe, worin neben einander aufgezählt werden: artifices, architectus, fabri, carpentarii, lapidarii, ferrarii, mensores, valetudinarii, medici, et qui aegris presto sunt, librarii quoque, qui docere possunt u. s. w. „Hi igitur omnes inter immunes habentur“, schliesst das angeführte Gesetz; sie begreifen also namentlich die spätern gefreiten oder befreiten Maurer, Free-Masons. Noch im J. 376 erliessen Valens, Gratian und Valentinian an den Praefectus Praetorio Galliarum eine besondere Constitution über die Behandlung der Professoren in den gallischen Städten, welche in c. 11 Cod. Theod. 13, 3 enthalten ist.1)

An die städtischen Collegien, welche mit der römischen Herrschaft in alle Länder des römischen Reiches verbreitet worden waren.2) lehnten sich wesentlich an die römischen Künste und Gewerbe, die practische römische Bildung, die römische Sprache und das römische Recht, die römischen städtischen Einrichtungen u. s. w., so dass, wenn nach dem Untergange des römischen Reiches die von den Römern gegründeten Städte fortgedauert haben und niemals völlig untergegangen oder zerstört worden sind, eben damit und darin auch das römische Leben [224] überhaupt und in Sonderheit die römischen Gewerbscollegien mit den ihnen eigenthümlichen Einrichtungen sich forterhalten haben. Dieses gilt nun bestimmt von Italien1) und von Gallien, und ist durch die deutsche rechtsgeschichtliche Schule von Savigny, Eichhorn u. s. w. zuerst gründlich dargethan,2) von den italienischen und französischen Rechtsgelehrten und Geschichtsforschern sodann gleichfalls angenommen und weiter geführt worden. Unter den Römern blühten in ganz Gallien nicht allein zahlreiche Städte, sondern namentlich in diesen die Corporationen der Handwerker und Gewerbsleute, das gewerbliche Leben auf. Diese Corporationen hatten ihre eigenen Beamten (Praefecti, Decuriones, Consules) und einen hochstehenden Mann in der Stadt als Patronus; es gab Patroni omnium Corporum.3) Unter Verweisung auf Raynouard, histoire du droit municipal en France, vol. I. (Paris 1828) S. 129, sagt Warnkoenig, S. 55, sehr richtig: „Da die Zünfte die Bedürfnisse des täglichen Lebens zu besorgen hatten und die Erhalter der Gewerbe waren, ohne welche die Völker nicht existiren konnten, so mussten sie sich auch nach der Einwanderung der Barbaren erhalten, und so waren sie es, welche die gewerbliche Cultur der Alten auf die neuen Völker übertrugen, da sie in den nicht von den Barbaren zerstörten Städten fortbestanden, auch auf die Villae übergingen und so das Zunftwesen der neuern Völker begründeten.“ – Schon lange vor Warnkoenig hatte z. B. auch Luden, allgemeine Gesch. der Völker und Staaten, II. 2. S. 126, bemerkt, Frankreich sei voll gewesen von Städten aus alter Zeit, denen die Unterdrücker Einiges von ihrer alten Verfassung haben belassen müssen und worin der Geist der Freiheit und der Keim des neuen Lebens sich forterhielt.

Thierry, récits des temps Mérowingiens, 2me ed. Paris 1842, I. S. 48, bekennt sich zu derselben Ansicht mit den Worten: „il était vrai que les cités gallo-romaines avaient conservé leur régime municipal sous la domination [225] des Barbares.“ Nach Thierry, I. S. 104, hat Dubos in seiner im J. 1734 zuerst erschienenen histoire critique de l’établissement de la monarchie francaise dans les Gauls den Satz von der Fortdauer des römischen Rechts unter der fränkischen Herrschaft in die französische Wissenschaft eingeführt, und ist in dieser Rücksicht der Vorläufer von Savigny. Thierry, I. S. 235, rechnet es zugleich den französischen Geschichtschreibern des 19ten Jahrh. als ein Hauptverdienst an, die Fortdauer des römischen Rechts nach dem Sturze der römischen Herrschaft, die grössere oder geringere Forterhaltung der römischen Stadtverfasung erkannt und unwiderleglich dargethan zu haben. Den Hauptbeweis für den römischen Ursprung der Handwerker-Corporationen enthält nach Thierry, I. S. 347, Anm. 1, die Stadtverfassung von Ravenna, indem man da im J. 943 eine scola piscatorum (Fischerzunft), 953 einen capitularius schole negotiatorum (Vorsteher der Zunft der Kaufleute) und 1001 einen capitularius schole macellatorum (Vorsteher der Zunft der Bäcker) finde.

Poncelet in dem précis de l’histoire du droit françois an dem Commentaire sur le Code civil von Boileux (4te Ausgabe, Paris 1839), I. S. XLVI, sagt von dem südlichen Frankreich im Gegensatze zu dem Norden, dass es „avait conservé son indépendance, et avec elle tous les restes de son organisation romaine ses municipes, ses lois, son commerce actif, sa culture intellectuelle.“ Die städtischen Bewegungen des Mittelalters lässt Ponclet zwischen dem 10ten und 12ten Jahrhundert in Italien anfangen und Europa durchlaufen (S. XLIX). Poncelet (S. LII) rechnet zu den französischen Landen des geschriebenen oder des römischen Rechts besonders auch das Elsass, was besonders wegen Strassburg wichtig ist.

Zachariae, Handbuch des franz. Civilrechts, I. §. 42, unterwirft es gar keinem Zweifel, dass auch nach der Eroberung Frankreichs durch die Deutschen die Römer (und namentlich die Geistlichen als Römer) nach dem römischen Rechte gerichtet worden seien zufolge des Grundsatzes des altdeutschen Rechts, quemlibet sua lege vivere.

Unter den alten gallisch-römischen Städten, welche [226] auch in den fränkischen Zeiten sich erhalten haben, verdient vor allen Paris1) genannt zu werden und seine spätere Geschichte ist um so beachtenswerther, als die ganze Stadtgemeinde und städtische Verfassung des Mittelalters hier sich aus einer übrig gebliebenen römischen Zunft entwickelt hat. Paris hatte unter den Römern eine Municipalverfassung, seine Curia und seinen Defensor, von deren Fortbestehen unter den Franken man noch im 8ten und 9ten Jahrh. Spuren hat.2) Die mercatores aquae Parisienses, deren Verbindung als die einzig städtische im 12ten Jahrh. unter dem Namen der Hansa erscheint, betrachtet Warnkoenig, S. 311, mit Recht als aus dem schon zur Zeit des Tiberius genannten collegium der nautarum Parisiaeorum hervorgegangen, wie ebenso die collegia nautarum an den beiden Ufern des Oberrheins und besonders auch in der Schweiz sich forterhalten und umgebildet haben könnten. Von dem collegium nautarum im Murchthale werden zwei Denksteine in Baden und Ettlingen aufbewahrt.3) Der Verein, die Gemeinheit, die Brüderschaft der Kaufleute auf dem Wasser zu Paris verschaffte sich vom 12ten Jahrh. an das gesetzliche Monopol der Schifffahrt und des Handels und begründete dadurch die Grösse und den Reichthum von Paris.4) Die Schöffen der Bürger von Paris heissen während des 12ten und 13ten Jahrh. scabini mercatorum Parisiensium, ihr Haupt praepositus mercatorum, woraus der bis zur Revolution von 1789 fortbestehende Titel der Pariser Bürgerschaft „Prévot des Marchands“ hervorging. Mercatores bezeichnet hier nicht sowohl Kaufleute, als Marktleute und Bürger, Mitglieder einer Stadtgemeinde mit dem von ihrem Rechtsbegriffe unzertrennlichen Marktrechte,5) wie auch im Freiburger Stiftungsbriefe unter mercatores mehrfach die Städter oder burgenses zu verstehen sind.6) In dem [227] Stiftungsbriefe Conrads von Zähringen für Freiburg wird deshalb gesagt: „forum constitui.“ Das jus consuetudinarium mercatorum, wovon im Berner Stiftungsbriefe geredet wird, ist das gemeine Recht der Städte. Im Parloir (Parlouer) des Bourgeois hielt das Schöffencollegium von Paris seine Gerichtssitzungen und erinnert an den schon früher aufgekommenen Namen des Parlamentes für die Curia oder den höchsten Gerichtshof des Königs.1) Auch der maurerische Polier oder Parlierer2) gehört hierher und ist gleichfalls gallischen oder französischen Ursprungs; der Polier, Parlierer wird noch heute am Rheine und namentlich auch in der Schweiz der redende Stellvertreter, der Redner, der Oberaufseher des Baumeisters genannt. Die thüringisch-sächsische Steinmetzordnung vom J. 1462 wurde daher beschlossen von den Werkmeistern, „palliren“, und Gesellen.3) Die handeltreibende alte römische Schifferzunft von Paris scheint dadurch zur herrschenden der Stadt, zur Stadtgemeinde selbst geworden zu sein, dass sie eben am kräftigsten und festesten in allen Stürmen sich hielt und dadurch die Stadtgemeinde selbst rettete. Auch London hatte in frühern Zeiten eine Kaufmannsgilde (gilda mercatorum, Merchand-Gild), welche aus Kaufleuten, Professionisten und Künstlern bestand,4) gewissermassen eine Aushülfszunft war, in welche eingereiht wurde, wer vermöge seines Berufes nicht wohl in einer bestimmten andern Zunft untergebracht werden konnte, wie solche Kaufmannsgilden auch in andern englischen und deutschen Städten, z. B. zu Zürich, bestanden.

Tournai, einst eine römische Municipalstadt, hat im 12ten Jahrh. die fränkische Stadtverfassung mit einem Schöffenthum.5) Auch in Arras und Theruane bestand längere Zeit die römische Municipalverfassung fort.6) Die Einwohner von Reims rühmten sich im 13ten Jahrh. der römischen Abstammung ihrer städtischen Freiheiten und [228] Einrichtungen; ebenso Metz,1) Lyon, Bourges, Boulogne u. s. w., so dass Thierry das bürgerliche oder städtische Leben in Frankreich für den Erbtheil oder die Verlassenschaft der römischen Welt (héritage du monde romain) ansieht und I. S. 351 bemerkt: „Les municips romains ont conservé, comme un dépôt, la pratique de l’administration eivile; ils l’ont transmise, en la propageant, aux communes du moyen âge, et c’est à l’imitation des communes que le gouvernement des rois de France s’est mis à procéder, dans sa sphère, d’après les règles administratives, chose qu’il n’a faite que bien tard et d’une façon bien incomplete.“ Auf diese Weise haben nach der übereinstimmenden Ansicht aller neuern französischen Rechtshistoriker und Geschichtsforscher, namentlich auch von Guizot, die eigentlichen französischen Lebens- und Rechtsverhältnisse in ununterbrochenem Zusammenhange aus den von den Römern in Gallien zurückgelassenen Einrichtungen und Bildungszuständen, namentlich der Städte sich entwickelt.

Depping in der einleitenden Abhandlung zu den von ihm herausgegebenen réglements sur les arts et métier, de Paris rédigés au XIIIe siècle, Paris 1837, führt auch Einiges für den römischen Ursprung mehrerer Handwerkscorporationen zu Paris an. Die Corporation der Metzger rühmte sich eines besonders hohen Alters und für die Wahrheit sprach, dass nach den von den römischen Kaisern für die Metzgercorporationen erlassenen Bestimmungen die Betreibung des Metzgerberufes in den Familien, welche sich einmal demselben gewidmet hatten, sich von der Vätern auf ihre Kinder und Erben forterbte (S. LIV ff.). Im Anfange des 18ten Jahrh. waren von diesen alter erblichen Metzgerfamilien nur noch 4 übrig. Der h. Johannes war der Schutzpatron dieser alten Metzgercorporation und nach ihm wird noch heute die vormalig, Kirche desselben und der dazu gehörende Kirchhof benannt (de Saint-Jacques des Boucheries). Diese Thatsache ist in mehr als einer Hinsicht erheblich. Zunächst beweiset sie, dass die römischen Corporationen auch in der Provinzen ihren besondern Gottesdienst, daher auch später [229] Kirche und Kirchhof hatten. Sodann scheint hier bestätigt zu werden, dass wie aueh bei den Maurern,1) der h. Johannes oft von den christlich gewordenen römischen Corporationen an die Stelle des alten Genius der Corporation gesetzt worden Depping nennt die Fleischercorporation die älteste zu Paris.

Bei der Frage, ob unter den Germanen in Gallien die römischen Einrichtungen, die römischen Künste und Handwerke Eingang und Schutz gefunden haben, ist noch wesentlich in Betracht zu ziehen, dass anfänglich die Germanen und namentlich die Westgothen und Burgunder gar nicht immer als feindliche und zerstörende Eroberer, sondern nicht selten in Folge besonderer Verträge und Bewilligung in das römische Reich sich zugelassen und aufgenommen befanden.2) Ferner waren die römischen Einrichtungen, das römische Recht, Leben und Wissen mit der zur Zeit der germanischen Einwanderungen bereits sehr mächtigen und einflussreichen christlichen Kirche innig verbunden und verwachsen,3) weshalb, sobald die Germanen zu dem Cluistenthum überzugehen anfingen, sie mit diesem auch die römische Gesittung annahmen, und jedenfalls dieser nur insoweit feindlich und beschränkend entgegentraten, als es die eigene Herrschaft und das eigene Recht erforderte oder zu erfordern schien. Die privatrechtlichen Corporationen, die Handwerksgenossenschaften konnten sehr wohl fortbestehen, wenn ihnen keinerlei öffentliche Rechte und Einflüsse zugestanden wurden, und bestanden um so eher und leichter fort, als in den ersten Jahrhunderten nach Christus auch die christlichen Gemeinden und Kirchen blosse privatrechtliche Corporationen waren, so dass diese mit sich auch jene vertheidigten und beschützten. Ganz besondere Beachtung verdient auch, dass die Klöster und Mönche des frühern Mittelalters recht eigentlich die Gründer und Träger der bürgerlichen Handwerke und Handwerker, und dadurch mittelbar auch des städtischen Lebens und der Städte geworden sind.4)[230] Die Klosterstiftungen des abendlichen Europa waren besonders von Martinus zu Tours und von Benedictus auf dem Berge Cassino ausgegangen, beziehungsweise von den Schotten- und Benedictinerklöstern, daher ihre Bildung wesentlich die römische, die gallisch-schottisch-italienisehe war.1)

Selbst die Franken erlangten die Landeshoheit über Gallien dem römischen Reiche gegenüber zuletzt durch einen Vertrag mit Kaiser Justinian im J. 537.2) Auch waren die germanischen Könige der Burgunder und der Franken zuweilen römisch-kaiserliche Würdenträger. Der Theil Galliens (die Provence), welcher im Anfange des 6ten Jahrh. den Ostgothen unterworfen war, blieb durchaus römisch, da der König Theodorich ganz die römische Verwaltung wiederhergestellt hatte und er nach dem Ausdrucke Warnkoenig’s nur eine römische Provinz unter den Ostgothenkönigen anstatt einem römischen Kaiser bildete. Die Herrschaftsnachfolger der Ostgothen waren in Gallien unmittelbar die Franken. Der im J. 511 verstorbene fränkische König Chlodwig, der Gründer des grossen Frankenreichs mit der Hauptstadt Paris, war von dem Kaiser Anastasius zum Patricius erhoben, welche römische Würden nach der Ansicht Mancher nicht ohne Einfluss auf die Ausbildung und den Inhalt des fränkischen Königthums und der fränkischen Königsrechte sollen geblieben sein. Selbst noch Karl der Grosse führte gleich seinen Vorfahren den Namen eines Patricius.

Indem viele frühere römische Städte bei der Gründung der germanischen Staaten und vorzüglich auch des Frankenreiches in diesen mit den römischen Kirchen und Priestern ohne Unterbrechung fortbestanden, haben sich das römische städtische Leben und die römische Bildung, die römische Sprache und das Recht, die römische Technik und selbst der römische Baustyl3) nicht allein nothwendig in bestimmtem Umfange damit erhalten, sondern sie waren so mächtig geblieben, um die fremden Ankömmlinge und [231] Eroberer überwinden und unterwerfen, um sie romanisiren zu können. sagt daher, mit Verweisung auf Savigny, S. 78 kurz: „Da die Städte nicht zerstört wurden, blieb auch die Municipalverfassung.“ Freilich bezieht sich diese Aeusserung Warnkoenig’s zunächst blos auf die ostgothischen Besitzungen in Gallien, allein sie kann ganz allgemein auf Gallien angewandt werden, wie sie auch Warnkoenig, S. 79, sogleich bei den Westgothen1) wiederholt und S. 80 glaubt auf die Burgunder ebenfalls beziehen zu können und S. 81 auf die Franken wirklich bezieht. Die germanischen Eroberer waren durch das eigene Interesse veranlasst und gezwungen, die römischen Staatseinrichtungen, vor allem die Steuerverfassung2) und die Städtepolizei, die Handwerks- und Gewerbspolizei fortbestehen zu lassen, um das Staatswesen in Gang und Bewegung zu bringen und zu erhalten, indem sie nach dem geringen Grade ihrer Bildung und bei dem Mangel an allen politischen Erfahrungen völlig ausser Stande gewesen wären, ein neues Staatswesen einzurichten. Der fränkische König stieg gewissermassen nur auf den ledig gewordenen Herrscherstuhl des römischen Kaisers und seiner Stellvertreter. Nachdem das System der persönlichen Rechte aufgekommen war, lebten die Geistlichen und die Kirchen nach römischem Rechte, – behielten die Römer und römisch Lebenden das römische Recht.3)

Dass in dem nördlichen Frankreich aus der römischen Städteverfassung und dem römischen städtischen Leben heraus sich allmählig die germanische, fränkische oder deutsche Schöffenverfassung entwickelte, hat darin seinen Grund, dass hier das germanische Volks- und Staatsleben aus nahe liegenden Ursachen am stärksten, siegreichsten und erfolgreichsten sich bewährt hat. Die Sitze des Ur- [232] sprunges der germanischen Städteverfassung im nördlichen Frankreich, westlichen und südlichen Deutschland sind auch zugleich die Heimath der deutschen Baukunst, der Thierfabel, Dichtkunst u. s. w. Zu Rheims z. B., woselbst sich wie zu Toul, Metz, Meaux, Paris, Orleans die römische Städteverfassung erhalten hatte, werden schon im J. 817 und 847 scabini genannt. Die römischen Städte und städtischen Corporationen, wie sie unter den römischen Kaisern namentlich auch in Gallien gegründet und gebildet worden waren, waren blos zunächst im städtischen und gewerblichen Interesse eingerichtet, waren Erwerbs- und Gewerbsvereine und konnten als solche auch von den den Römern nachfolgenden Herrn nicht leicht entbehrt, mussten fortgeduldet, wenn nicht geschützt werden. Politische Freiheit und Bewegung bedurften diese Städte und städtischen Vereine nicht unumgänglich und nicht unbedingt, sondern konnten sie bis auf einen gewissen Grad entbehren und haben sie unter den Bischöfen, Klöstern, Grundherrn, Fürsten und Königen lange entbehrt. Indessen konnten die Städte und ihre Bewohner auch nach Freiheit und Unabhängigkeit streben und dieses Streben, verbunden mit den Mitteln und Wegen es zu verwirklichen und zu sichern, machen das eigenthümliche Wesen der germanischen Städte und Städteverfassung aus, – bilden das germanische Bürgerthum und freie germanische Städteleben. Dass die Germanen den Kampf für die städtische und bürgerliche Freiheit unternehmen und darin endlich obsiegen konnten, verdankten sie zuletzt der von den Römern überkommenen Bildung in den Künsten und Gewerben, in der Einrichtung der Staaten und der Städte, wodurch ihnen zugleich die Möglichkeit des bequemen und reichen Lebens gegeben war; dass sie den Kampf aber unternehmen wollten und unternahmen, lag in dem germanischen freien Genossenschaftstriebe begründet. Die Städte, wenigstens die deutschen Städte waren sich vollkommen ihrer hohen Aufgabe der Erringung und Begründung der bürgerlichen Freiheit bewusst und in diesem Bewusstsein stellten sie gleichsam an die Spitze des ganzen Stadtrechtes den ausserordentlich praktischen und wirksamen Grundsatz, dass die Luft frei mache, d. h. [233] dass ein früherer Unfreie, der Jahr und Tag unangefochten in der Stadt gewohnt habe, von Niemanden mehr als Unfreier in Anspruch genommen werden könne.1) In dem gleichen Geiste wurde seitdem von den in die städtischen Corporationen Aufzunehmenden die freie Geburt verlangt.

Wo die städtschen Freiheiten und Verfassungen nicht die freiwillige Verleihung und das Geschenk erleuchteter Fürsten waren, sondern diesen, wie besonders in den bischöflichen Städten, in langem und harten Kampfe abgestritten und abgerangen werden mussten, war es für die Stadtbewohner und Stadtbürger zunächst das Wichtigste, sich zum gemeinsamen Kampfe zu verbinden und zu stärken, weshalb die Geschichte dieser städtischen Verbindungen auch zugleich die Geschichte der städtischen Verfassungen und Freiheiten selbst ist. Aus dem griechisch-römischen Alterthum kannten und hatten die Bewohner der frühern römischen Städte nur die Ueberreste der Collegien als gewerblicher und zugleich religiöser Vereine, weIchen bei den germanischen Völkern, die noch keine Handwerke und Künste, noch kein städtisches Leben hatten und übten, von der religiösen Seite her einzig die alten Gilden,2) d. i. Vereine, Gesellschaften zur gemeinschaftlichen Gottesverehrung und Opfermahlzeit, zu religiösen Tisch- und Trinkgelagen verglichen werden konnten. Es ist demnach nicht auffallend, dass auf die städtischen und besonders gewerblichen Verbindungen nunmehr der Name der ihnen allein bekannten Gilden von den Germanen übertragen wurde, zumal die städtischen Verbindungen die religiösen Zwecke keineswegs ausschlossen, sondern mit aufzunehmen und fortzuverfolgen erlaubten. So entstanden die germanischen städtischen Gilden, die als städtische oder auch zu weltlichen Zwecken durchaus neue Vereine und nur als religiöse Genossenschaften alt sind, daher auch überwiegend eine religiöse und bruderschaftliche, nicht bürderliche Färbung, besonders in den ältern und ersten Zeiten tragen, welche Färbung sie aber [234] nothwendig in demselben Verhältnisse später verloren, als sie nur städtischen Absichten dienten. Nach der damaligen germanischen Sitte wurden die Gildenpflichten von den Neueintretenden beschworen, eidlich angelobt und die Gilden erscheinen demnach auch als Eidgenossenschaften, Schwurgenossenschaften (conjurationes) und die Gildengenossen (gildae, congildae) als Eidgenossen, Schwurgenossen, Verschworene (jurati, conjurati). Diese Verschwörungen, welcher Name und Begriff uns geblieben ist, waren stark durch die eidliche Erzwingbarkeit der Verpflichtungen und staatsbedenklich oder staatsgefährlich, weil sie eben so gut für als gegen die Staatsgewalt gebraucht werden konnten. Diese Eidgenossenschaften, conjurationes, kamen im 8ten und 9ten Jahrh., nachdem die alte Volksfreiheit, die alten Volksfreien mit der darauf beruhenden Staats- und Rechtsverfassung durch die Geistlichkeit und den Adel fast vollständig gebrochen und unterdrückt waren, auf als ein Schutz- und Hülfsmittel der Aermeren, der Unterdrückten, des eigentlichen Volkes, des später sog. dritten Standes gegen die Noth der Menschen, der übermächtigen Geistlichen und Feudalherrn, und des Schicksals. Im Norden flüchtete sich auch in die Gilden erhielt sich vielmehr darin selbst in den christlichen Zeiten noch fort, was von dem alten Glauben und der alten Sitte der heidnischen Väter noch übrig war und um so inniger festgehalten wurde, je mehr es von dem eindringenden Christenthum und der drückenden Uebermacht bedrängt und gehasst wurde; die Gilden wurden daher als die Stützen des heidnischen Wesens bald auch mit dem Namen der Teufelsgilden belegt,1) wie die heidnischen Gottheiten selbst als Teufel und Dämonen von der christlichen Geistlichkeit dargestellt wurden. Die Aufgabe, welche den germanischen Völkern in ihrem Zusammentreffen mit dem römischen Städtethume und der christlichen Kirche gestellt wurde, war die Begründung und Erhaltung der Freiheit auch in den Städten und neben der Kirche, wofür die alten Zustände und Einrichtungen [235] nicht genügten, weil sie weder für Städte noch für Kirchen berechnet waren, sondern nur das kriegerische und ländliche Leben berücksichtigt hatten. Diese Aufgabe konnte nur in den Städten gelöset werden und wurde hier gelöset durch die Bündnisse, Vereine, Communiae, Gilden, conjurationes der zahlreicheren und ärmeren Stadtbewohner gegen alle Feinde der Stadt, der städtischen Mehrheit. In Frankreich namentlich beginnt die Ausbildung der städtischen Gemeinden (Communes) durch die Communiae, Conjurationes der niedern Stände.1) In der zum deutschen Reiche gehörenden Stadt Cambrai fand schon im J. 1076 eine Cornmunia mit einem Aufstande gegen den Landesherrn statt,2) welchem Beispiele bald andere bischöfliche Städte folgten. König Heinrich cassirte durch eine bei Gaupp, deutsche Stadtrechte des Mittelalters, I. S. 28. abgedruckte Urkunde die communia Cameracensis: „Similiter definiendo, quod campana seu campanae, et campanile, quod Bierfrois3) dicitur, et communia, quam pacem nominant, vel quocunque alio nomine pallietur, in eadem civitate tollantur et destruantur.“ Diese städtischen Bündnisse, Einigungen, Innungen nahmen bald von selbst auch einen militärischen Charakter an, – wurden bewaffnete; denn was mit den Waffen und durch die Gewalt errungen war, konnte auch nur durch die Waffen und Gewalt vertheidigt und erhalten werden. Das Recht der Bewaffnung und des Krieges ist daher wesentlich mit der städtischen Freiheit und Selbstständigkeit verbunden; war auch die städtische Freiheit nicht erkämpft, sondern freiwillig verliehen, geschenkt oder erkauft, musste sie dennoch nöthigen Falls mit den Waffen von den Bürgern geschützt werden können. Das Entstehen der Städte schliesst auf diese Weise auch die Umbildung des Kriegswesens, der Bewaffnungs- und Kampfesweise in sich, indem jetzt das bürgerliche Fussvolk, der städtische Krieger [236] den ritterlichen und geistlichen Reitern entgegengestellt wurden, – die städtische Gliederung zugleich die Gliederung des städtischen Heeres wurde. Dass die städtischen Kämpfe am frühesten und vorzüglich in den bischöflichen Städten entbrannten und andauerten, hat wohl darin seine doppelte Veranlassung, dass die bischöflichen Herrschaften und Regierungen besonders drückten und dass die Bischöfe, die Geistlichkeit, welche nicht selbst das Schwert führen sollte, gleichsam wehrlos oder nicht so widerstandsfähig war. Da Freiheit und Recht die Macht zur Unterlage haben oder frei und in seinem Rechte geachtet ist, wer zu fürchten ist und nicht ungestraft angegriffen werden kann, stehen die städtischen Freiheiten und damit auch die Entfaltungen des bürgerlichen Lebens nach allen Seiten hin im genauen Verhältniss zur Grösse der Einwohnerzahl und aller sonstigen Kräfte der Stadt. Warnkoenig nennt die Städte mit dem Rechte, Gilden zu bilden und bewaffnet zu vertheidigen, Städte mit Schutzgildeverfassung; es wären die ganz freien und reichsunmittelbaren, die eigentlich souveränen Städte. Das Schwert und die Souveränität sind jedoch kein wesentlicher und nothwendiger, wenngleich oft damit verbundener Bestandtheil der städtischen Gildeverfassung; die Gilde, d. h. die Verbindung durch einen Eid zur Erstrebung und Erreiellung eines bestimmten Zweckes, war die allgemeine Verbindungsform des germanischen Mittelalters, wie sich z. B. im J. 1247 die hohen fränkischen Barone durch einen Eidschwur zur Abschaffung und Unterdrückung der Criminal- und Civilgerichtsbarkeit der Geistlichen verbanden.1) Ob die blossen religiösen oder die Opfergilden schon durch einen Eid eingegangen und befestigt worden seien, ist unermittelt und unwahrscheinlich; der Eid wurde erst gewählt und nothwendig, als der Verbindung ernstere und gefährlichere Zwecke und Absichten als des Opferschmausens untergelegt wurden. Es möchten daher die eidlichen Gilden, die Eidgenossenschaften mit Kemble, Wilda und Hartwig gleichfalls als etwas Neues oder nur als ein Erzeugniss der spätern Zeiten anzusehen sein und [237] es ist gewiss eine Vermengung der verschiedenen Zeiten, wenn Thierry, I. S. 312, von der Gilde sagt: „mot, qui signifiait aussi association ou confrérie, parce que tous les co-sacrifianis promettaient, par serment, de se défendre l’un et l’autre, et de s’entr’ aider comme des fréres. Cette promesse de secours et d’appui comprenoit tous les périls, tous les grands accidents de la vie; il y avait assurance mutuelle contre les voies de fait et les injures, contre l’incendie et le naufrage, et aussi contre les pursuites légales encourues pour des crimes et delits, même avérés. Chacune de ces associations était mise sous le patronage d’un dieu ou d’un héros dont le nom servait à la désigner; chacune avait des chefs pris dans son sein, un trésor commun alimenté par des contributions annuelles, et des statuts obligatoires pour tous ses membres; elle formait ainsi une société à part au milieu de la nation ou de la tribu.“ Sachsse, a. a. O., S. 579, Anm. 3, will mit Thierry die Schutzheiligen der christlichen Gilden (Zünfte und Brüderschaften) nur für eine Umbildung der alten heidnischen Schutzheiligen ansehen, was gewiss nicht als gültig und jedenfalls nicht als allgemeingültig gebilligt werden kann. Die Schutzheiligen der Länder, Städte und städtischen Corporationen sind sehr frühzeitig aus dem, römischen Geniendienste hervorgegangen und finden sich deshalb in allen vormals römischen Provinzen; die Zunftfahnen und Schilde (vexilla), mit welchen die Zünfte in den katholischen Ländern bei den Kirchenfesten und andern Festen noch heute aufziehen, sind schon bei den römischen Collegien eingeführt gewesen. Ebenso sind in den römisch-christlichen Ländern, besonders in Italien und zu Rom,1) die Bruderschaften weit älter als in den nordischen Ländern und geichfalls aus den ähnlichen Verbindungen und Leistungen der römischen städtischen Collegien entsprungen, keineswegs aus den nordischen Opfergilden, welche die Germanen gewiss nicht nach den südlichen Ländern, nach Gallien und Italien, verpflanzt hatten. Zwar ist auch Rochholz in Pfeiffers Germania, [238] IV. S. 103 ff., der Ansicht, dass die alten Gilden, Geldonien, bei ihrer Umwandlung in christlich-germanische Bruderschaften einen Theil ihrer ursprünglichen Bestimmung beibehielten, indem sie für die in ihrer Zunft Verarmten und Erkrankten, endlich auch für die Bestattung und die Seelenruhe der Verstorbenen werkthätig zu sorgen hatten; noch mehr sollen die alten gemeinschaftlichen Mahlzeiten, eingekleidet in das christliche Gewand der Liebesmahle (Eulogie und Agape), geblieben sein. Wenn überall nur diese Umwandlungen erwiesen und auch von den christlichen Geistlichen geduldet worden wären, und wenn nicht natürlicher die Kranken- und Armenpflege, die Kranken- und Armenhäuser und selbst die Sorge für den Kirchen- und Todtendienst als zuerst in den Städten und daher in den römischen Städten eingerichtet, und von ihnen mit der Städtebildung auf die Germanen übertragen, eischeinen würden. Staat und Kirche traten mit ihren Verboten den Gilden, den Eidgenossenschaften gleich feindlich entgegen. In dem Capitulare vom J. 7791) heisst es cap. 16:

„De sacramentis per gildonia invicem conjurantibus, ut nemo facere praesumat. Alio vero modo de eorum elemosinis, aut de incendio, aut de naufragio, quamvis convenientiam faciant, nemo in hoc jurare praesumat.“

In dem Capitul. II vom J. 805 (bei Walter, II. S. 205) wird gesagt: „De juramento, ut nulli alteri per sacramentum fidelitas promittatur, nisi nobis et unicuique Seniori ad nostram utilitatem et sui senioris.“ Unmittelbar darauf werden den conspirationibus, den unerlaubten Eidverbindungen scharfe Strafen angedroht. Das Capitul. III vom J. 805 (Walter, II. S. 210) wiederholt dieses mit den Worten: „De juramentis, ut frustra non fiant, et non aliter nisi Senioribus ad utilitatem regiam, et unicuique qui suam justitiam quaerit. Caeterum qui conjurationis causam agunt, principes conjurationis (Sachsse fügt bei: i. e. praesides Gildarum) capite puniantur, caeteri se invicem flagellant et nares praecidant.“ – Aehnliche [239] Bestimmungen kommen vor in dem Capitul. IV vom Jahr 805 (Walter, II. S. 213). Warnkoenig, S. 279, Anm. 4, meint, durch diese und ähnliche Verordnungen gegen die conjurationes, communiae (Gilden), welche Verordnungen später in Deutschland die hohenstaufischen Kaiser erneuerten,1) habe nicht den freien städtischen Verfassungen, sondern blos den insurrectionellen Gildebewegungen entgegengetreten werden wollen: allein gerade um diese zu verhindern. mussten jene grundsätzlich oder allgemein verboten werden, wie es oft und deutlich genug geschehen ist. Mit Urkunde vom J. 1226 erklärte König Heinrich: „Volumus etiam confederationes sive juramenta quibus se civitates Maguntia, Pinguia, Wormatia, Spirea, Frankinvort, Geilinhusin, Fridiberc, in prejudicium ecclesie Maguntinensis invicem obligarunt, rescindi penitus et in irritum revocari.“2) Derselbe König erklärte in einer im J. 1231 zu Worin feierlich erlassenen Urkunde, quod nulla civitas, nullum oppidum, communiones, constitutiones, colligationes, confederationes, vel conjurationes aliquas, quocumque nomine censeantur, facere possent. Friedrich II. erklärte mit Urkunde aus Ravenna vom Januar 1232: „hac nostra edictali sanctione revocamus in irritum et cassamus in omni civitate vel oppido Alemannie comunia, consilia, et magistros civium seu rectores, vel alios quoslibet officiales, qui ab universitate civium sine archiepiscoporum seu episcoporum beneplacito statuuntur, quocumque pro diversitate locorum nomine censeantur.3) Irritamus nichilominus et cassamus cujuslibet artificii confraternitates seu societates, quocumque nomine vulgariter appellantur.“ – In den besondern Landesordnungen kommen dieselben Verbote vor; z. B. heisst es in Art. 14 der Landesordnung des Erzbischofs Friedrich III. von Salzburg vom 29. Sept. 1328: „Wir verbieten auch bei funf phunten alle gesworen ainung an des Byschoff willen vnd wizzen zwischen purgern vnd purgern, hantwerchern vnd hantwerchern, geschlachte wider geschlachte vnd [240] islicher als oft er daz tuet, so ist er fünf phunt schuldig;“1) ebenso in den Stadtrechten, z. B. von Bamberg, §. 430 (bei Zoepfel). Nach der geistreichen Bezeichnung von Raepsaet, welche Warnkoenig näher anführt, sind die Städte eine generalis Gilda, Communia oder Confraternitas.

Ein Capitul. Ludwigs des Frommen vom J. 817 (Baluz. I. col. 775) verordnet: „De conjurationibus servorum quao fiunt in Flandria et Mempisco, et in caeteris maritimis locis, volumus ut per missos nostros indicetur dominis servorum illorum ut constringant eos, ne ultra tales conjurationes facere praesumant. Et ut sciant ipsi eorumdem servorum domini, quod cujuscumque servi hujuscemodi conjurationes facere praesumpserint, postquam eis haec nostra jussio fuerit indicata, bannum nostrum, i. e. sexaginta solidos ipse dominus persolvere debeat.“ Thierry, I. S. 326, erinnert hierbei an die freilich ein Jahr später erfolgte grosse Verbindung der Bauern der Normandie gegen die Grundherren und Ritter, welche vor ihrem Ausbruche entdeckt und auf die härteste Weise unterdrückt wurde. Indessen muss man die eidliche Verbindung (conjuratio, communio jurata) als ein sehr kräftiges und mächtiges Mittel zur Bildung der Städte und städtischen Corporationen doch nicht überschätzen und falsch beurtheilen; denn alle diese eidlichen Verbindungen wären machtlos gewesen und von den gegen sie geschleuderten Verboten des Staates und der Kirche2) leicht niedergehalten worden, wenn nicht die Volksbewegungen, die sich in die Formen derselben einkleideten, in den gesammten Zeitverhältnissen begründet und durch die Jahrhunderte vorbereitet, – wenn sie nicht zur Bildung des neuen städtischen Lebens, eines freien Bürgerthums nothwendig gewesen wären. Das Aufblühen der Städte und der bürgerlichen Freiheit ist nur das Aufblühen der Gewerbe und des Handels, der Künste und Wissenschaften bei den neu-europäischen oder mittelalterlichen Völkern; die Städte sind blos die eigentlichen und grössern Sitze des Volks- [241] lebens und der Volksbildung, des bürgerlichen Lebens, Wissens und Strebens, weshalb auch namentlich in Italien mit den Städten der See- und Landhandel, die Seemächte, – die Künste und Wissenschaften, die Universitäten u. s. w. sich erheben. Die Städtefreiheit bestand weniger in dem Rechte zur Bildung von eidlichen Verbindungen (conjurationes), als überhaupt des corporativen freien Seins, verbunden mit dem Rechte und den Mitteln zur Vertheidigung der Corporation. Jedenfalls sind die gewerblichen Zünfte und noch weniger die Gewerbe und Künste selbst, also namentlich auch die Bauhütten und Bauzünfte, nicht von den Gilden, von den Eidverbrüderungen abzuleiten, sondern, um mit Thierry zu reden, die Verlassenschaft der römischen Welt. Auch Mone hat neuerlich bei Gelegenheit einer beachtenswerthen Abhandlung über die Gewerbspolizei vom 12ten bis 18ten Jahrh., in der Zeitschrift für die Gesch. des Oberrheins, Bd. XIII S. 129 ff., gegen Winzer und Heldmann sich dahin ausgesprochen, dass die Freimaurerei nicht von den (religiösen) Bruderschaften abzuleiten sei. Das römische Reich gab der sich bildenden christlichen Kirche und den germanisch-christliehen Staaten nicht allein den Boden und Raum, sondern auch die lateinische Kirchensprache und die mehreren romanischen Landessprachen, die Staats- und Städteeinrichtungen, die Handwerke, Künste und Wissenschaften u. s. w., was nur die Voreingenommenheit und die Kurzsichtigkeit zu leugnen und zu bestreiten vermag. Fr. Schlegel. Philosophie der Geschichte, II. S. 25, sagt: „Den dritten Grundstein für die historische Gestaltung und Ausbreitung des Christenthums bildete die römische Weltherrschaft: denn der weite Umfang derselben erleichterte ungemein die gleich von Anfang an so unglaublieh schnelle Verbreitung desselben, und gab den eigentlichen Grund und Boden her, auf welchem der Anbau der neuen Kirche zuerst erwachsen ist.“ Der Ausbreitung der neuen Religion in dem weiten römischen Reiche kam auch der Umstand sehr zu statten, dass damals die griechische Sprache gewissermassen zur allgemeinen Weltsprache geworden war, und in ihr sonach die Boten des Christen- [242] thums sich fast allen römischen Städten – denn in die Städte wurde das Christenthum zuerst getragen – leicht verständlich machen konnten.1) Die Verpflanzung des fränkischen Stadtrechtes von Cöln nach Freiburg im Breisgau und in viele Orte des Oberrheins oder Schwabens, noch mehr tief hinein in die östliche Schweiz veranlasst Gaupp, die deutschen Stadtrechte, I. S. XXVIII, zu der Bemerkung, dass sich zuweilen der Gedanke nicht unterdrücken lasse, es sei in jenen Gegenden aus der Römer Zeit doch sehr viel Gemeinsames zurückgeblieben, wodurch für gewisse Verhältnisse, wie namentlich die Formen des municipalen Lebens, selbst die Stammverschiedenheit zu etwas Secundärem herabgesetzt wurde. Derselbe Gedanke wird geweckt, wenn wir die vier deutschen Hauptbauhütten am Nieder-, Mittel- und Oberrhein zu Cöln, Strassburg und Zürich gelegen und von hier zur Donau nach Wien reichen sehen.

Thierry hat im ersten Bande seiner récits unter den piéces justificatives nicht allein nach Wilda die vollständigen lateinischen Gildestatuten des Königs Erich zu Ringstaden vom J. 1266, sondern auch die Statuten einer angelsächsischen Gilde zu Cambridge aus dem 9ten Jahrh. und einer solchen zu Exeter aus dem 10ten Jahrh., ferner das dänische Gildestatut des im J. 1036 verstorbenen Königs Canut mitgetheilt; aus Wilda und Thierry hat sodann Winzer, die deutschen Bruderschaften des Mittelalters, Giessen 1859, seine diesfälligen Mittheilungen geschöpft. In dem Gildestatut des Königs Erich ist der Art. 44 noch höchst beachtenswerth: „Omnes qui intrant gildam jurent super candelam, prout lex dictaverit, quod omnes justiciam et legem observare et tenere voluerint, prout in praesenti skra est prenotatum, secundum consensum aldermann et omnium fratrum, et recipiant privilegia sua.“ Die in die Bruderschaft Neueintretenden mussten also bei oder auf dem brennenden Kerzenlichte ihren Bundeseid ablegen. Nach dem Gildestatut von Cambridge mussten die in die dortige sodalitas nobilium Eintretenden auf die Reliquien beschwören, den einzelnen [243] Genossen (consociis) sowohl in göttlichen als in weltlichen Dingen aufrichtig getreu zu sein, und dass der ganze Bund stets Dem helfen werde, der die gerechtere Sache habe. Auch die Gilde zu Exeter scheint eine Rittergilde gewesen zu sein und in diese wie in diejenige von Cambridge waren auch die Knappen oder Diener (famuli, armigeri) aufgenommen; ebenso hatte London eine Gilde der edlen Jünglinge, deren Errichtung nach Madox bei Krause, II. 2. S. 383, in die Zeit vor die normannische Eroberung oder vor das J. 1066 fällt. Wer zur Strafe aus der Gilde des Königs Erich ausgeschlossen wird, „exeat a consortio omnium confratrum cum malo nomine nithingh.“ Wenn ein Gildegenosse in einem gefährlichen Geschäfte zum placitum zu gehen hat, sollen ihn die übrigen Gildengenossen dahin begleiten (Art. 33); wird einer der Brüder vor den König oder Bischof geladen, sollen ihm auf Kosten der Gilde 12 Brüder zur Begleitung und zum Schutze mitgegeben werden (Art. 37). Bedarf ein Bruder Schutz zu seiner Vertheidigung oder gegen ihm drohende Beleidigungen, sollen ihm 12 Brüder als Vertheidiger und Begleiter zugetheilt werden (Art. 38).1) Die in dem Statute Erichs mehrfach vorkommende Ausschliessung cum malo nomine nithing (Nichtsnutz) ist die Verhängung der Infamie. – Um den Inhalt des Gildestatuts von Canut beurtheilen zu können, mögen die den Artikeln später ertheilten lateinischen Ueberschriften dienen: De recto judicio contra fratrem, de fratre naufragante, de fratre captivo, de pecunia amissa, de convivio faciendo, de infirmitate, de fine convivii, de colloquio habendo, de adventu fratris alieni, de jure aldermanni, de jure stolbrodrae, de infamia, de litera fraternitatis u. s. w. Der Art. 43 de litera fraternitatis lautet:

„Hosom vil havae bröderscap breff (einen Bruderschaftsbrief) han scal givae aldermann och stolbrödrae (den Stalbrüdern) iij grotae. Och förstae thet besegles tha scal han givae een tynnae öl. Och bysens scrivaerae iij grotae forae breffet. Huilket aengaen scal scrivae uden han. Och ikkae scal alderman havae makt ath [244] besaegle saa danae breff uden stolbrödrae sein thekae. Och i thaeres naervaerelsae.“

Die Bestimmungen dieses und der ähnlichen nordischen Gildestatute beruhen offenbar auf dem gemeinschaftlichen Grunde des Heidenthums und des Christenthums. Die alten heidnischen Schmaus- und Trinkbrüderschaften des Nordens, um ungehindert vor den christlichen Geistlichen fortbestehen zu können, warfen das Gewand einer geistlichen Brüderschaft um und setzten dem Körperheile das Seelenheil zur Seite, indem die Schmausenden und Trinkenden sich auch bei Unglücksfällen, in Krankheit und Todesfällen brüderliche Hülfe gewährten. Auf diesen mehr geselligen als frommen Charakter des dänischen Statuts weist auch schon die Aufschrift desselben hin: „Statuta Convivii beati Canuti regis et martiris;“ daran schliesst sich, dass nach dem vorgehenden Art. 43 für den Bruderschaftsbrief (litera fraternitatis) eine Tonne Bier (tynnae öl) gegeben werden soll. In Dänemark gab es viele Gilden des h. Königs Canut, doch hatten sie ihn erst zu ihrem Schutzheiligen gewählt, nachdem er im J. 1100 heilig gesprochen war.1) Ohne Zweifel wurde dieser nordische König canonisirt, um mit ihm die ältern heidnischen Götter zu verdrängen, wie die frommen Brüderschaften oder Gilden den alten heidnischen Gilden entgegengesetzt oder vielmehr diese verchristlicht werden sollten. In einem Dipl. vom J. 1112 in Mieris Groot Charterboek, I. S. 82, wird gesagt: „fraternitas, quam Gilda vocant.“ In Norwegen hatte König Olaf Kyrre der Friedliche (1066 – 1093) in den Städten deutsches Gildenwesen eingeführt und in Nidaros, dem nachherigen Drontheim, seiner Residenz, errichteten die Gildenbrüder eine steinerne St. Margarethenkirche.2)

Das Gildestatut von Berwich in Schottland, abgedruckt bei Thierry, I. S. 443 ff., ist kein Gildestatut im eigentlichen und engern Sinne, sondern die Verfassung der Stadt Berwich in der auf dieselbe übertragenen und an- [245] gewandten Form einer Gilde.1) Die Städte und die (christlichen) Gilden, wovon jene römischen, diese nordischen Ursprunges sind, haben eine ganz verschiedene Geschichte und noch verschiedenere Bedeutung, obschon man hie und da einer Stadt auch die wenig passende Verfassung einer christlichen Gilde oder Bruderschaft zu geben versucht hat. Dahin gehört in Deutschland das Statut für die „bröderschafft der Kauffluden offte Kramers“ der Stadt Brilon in Westphalen vom 6. November 1289.2) In der Stadtverfassung von Lille, welche in Erinnerung an die alten Brudergilden sich loi de l’amitie nennt, heisst der erste städtische Beamte zugleich reward (surveillant) de l’amitie, in lateinischen Urkunden respector amicitiae, welcher reward mit den noch heute gebräuchlichen und aus den en,lischen Urkunden und Logen stammenden beiden Stewards übereinkommt.3) Die Gilde und städtische Gildenverfassung findet sich vom nördlichen Frankreich an über England, Schottland und Deutschland bis nach Dänemark, und Schweden, also in den Gegenden, wo römische Städte entweder gar niemals bestanden oder sich nicht forterhalten haben. Die Städte und das städtische Leben breiteten sich aus den frühern Provinzen des römischen Reiches immer mehr nach dem gleichfalls christlich gewordenen Norden, erhielten jedoch hier gewöhnlich den Namen Gilde und nicht selten auch die Verfassung einer christlichen Gilde oder Bruderschaft, welche Bruderschaften aber ebenfalls aus dem Süden gekommen oder römisch-christlichen Ursprunges waren. Es ist mithin ein grosser Irrthum von Winzer, Fallou und Andern, wenn sie die gewerblichen Zünfte und namentlich die Bauzünfte den nordischen Bruderschaften entstammend wähnen und diese vermeintlich germanischen Einrichtungen mit den römischen als ausser allem Zusammenhang stehend erklären. Die ruhige Erwägung, dass bei den Germanen weder eine ausgebildete [246] Staats- noch Städteverfassung, überhaupt gar keine Städte bestanden, – dass bei ihnen keine Handwerke, Gewerbe, Künste und Wissenschaften und am allerwenigsten die Baukunst blühten, – dass namentlich auch die christliche Kirchenverfassung bis in die spätesten Zeiten den germanisch gebliebenen Ländern fremd war, – hätte, wenn nicht zur Erkenntniss und Feststellung der geschichtlichen Thatsachen, doch wenigstens zu dem geschichtlichen Forderungssatze leiten sollen, dass alles Dieses die Germanen nur bei den Römern und in den von den Römern besessenen Ländern haben erlernen und holen können. Sogar die zwei in einander gelegten Hände haben die Germanen als ein römisches Symbol erhalten, denn sie erscheinen auf römischen Münzen mit der Beischrift „Concordia“, d. h. als Symbol der Eintracht. Dieselbe Eintracht, der Einklang der Herzen wird auf römischen Kaisermünzen durch zwei Leyern angedeutet.1) Die Furcht war von Polygnot in seinem grossen Gemälde zu Delphos durch eine Hand, die eine Figur sich vor das Gesicht hielt, angedeutet worden, was die Alterthümlichkeit gewisser ähnlicher maurerischer Symbole bezeugt. In dem glossaire de l’ancien droit francais von Dupin und Laboulaye, Paris 1846, wird maistrie, maistrise von magisterium abgeleitet und zugleich die hier Platz greifende Bemerkung gemacht: „Il faut être apprentif avant d’être maitre.“ Also die Germanen waren zuerst Lehrlinge und wurden nicht als Meister geboren, und sie waren die Lehrlinge der römischen Meister, weshalb sie zum ewigen geschichtlichen Gedächtniss aus der römischen Sprache gleich den romanischen Völkern das Wort Meister (magister), Burgermeister (magister civium), Münzmeister (magister monetae) u. s. w., – Meisterschaft (magisterium), – meistern, magistrare, franz. meistrier, maistroier) und was damit zusammenhängt, entlehnten.2) Benecke, mittelhochdeutsches Wörterbuch, II. S. 113, bemerkt unter Meister ahd. meistar, Nebenform meinster, dass man schwanken [247] könne ob das Wort eine directe Herübernahme des lat. magister in die deutsche Sprache sei, oder ob es selbstständig abgeleitet worden aus meist, zu welchem Letztern sich Schmeller, baierisches Wörterbuch, II. S. 643, hinzuneigen scheint: jedoch werde in den ältesten Denkmalen das Wort häufig für magister gebraucht und durch dies erklärt, auch scheine für diese Annahme das Fehlen des Wortes im Gothischen zu sprechen; das lat. magister habe im Mittelalter einen weiten Umfang von Bedeutungen erlangt (vergl. du Cange); fast ihnen allen entspreche das deutsche Meister, das aber sein Gebiet noch erweitert habe, wobei das Gefühl eines Zusammenhangs mit meist mehrfach thätig gewesen zu sein scheine. Mit Ziemann und Wackernagel stimmt über die lat. Ableitung auch Grimm zusammen. Das deutsche Meister ist nicht verschieden von franz. maitre, engl. mastre, ital. maëtro. portug. mestre u. s. w. Nach Gaupp, I. S. XXXVII, kommt der lateinische Name Bürgermeister, welcher Name auch zufolge Unger, des Richtes Stig, Göttingen 1847, S. 113, sowohl dem Vorsteher einer städtischen, als einer bäuerlichen Gemeinde ertheilt wird, am frühesten wohl in Cöln vor, denn hier werden magistri civium neben den scabini und den officiati de Rycherzeggede schon in einer höchst merkwürdigen Urkunde von 11691) genannt. Gaupp ist sogar geneigt, den städtischen oder bürgerliehen Namen von dem bäuerlichen abzuleiten, was aber allen geschichtlichen Verhältnissen gemäss rein unmöglich ist, indem die Städte die einzigen Meister und Vorbilder des Landes zu allen Zeiten waren. Der Ausdruck Meister ist auch ganz in der maurerischen Bedeutung in die deutsche Jägersprache übergegangen. Bei Grimm, Weidsprüche und Jägerschreie, in den altdeutschen Wäldern, III. S. 97 ff., heissst es:

Sag mir an mein lieber Weidmann,
warum wird ein Jäger ein Meister-Jäger genannt?
Ein gerechter und ein gewisser Jäger hat von Fürsten und Herrn die Vergunst,
er solle genannt werden ein Meister der sieben freien Kunst.

[248] Zugleich werden die Weidleute angeredet: „Hört zu, Weidleut und guten Gesellen.“ Ein ander Mal erscheint die Anrede: „Lieber Gesell (Meister oder Knecht)“.1) Auch bei den Türken werden die Lehrer, Volkslehrer Meister (Hodscha) genannt.2) Im Altschwedischen heisst der Scharfrichter Meister oder Meistermann, welche Benennung auch im Altteutschen nicht ungewöhnlich sein soll.3) Rückert, brahmanische Erzählungen, Leipzig 1839, S. 58 , übersetzt Viduschaka als weiser Meister. Der deutsche Name Meister ist jedenfalls, wie gegen die Auffassung von Gaupp und im Geiste des gesammten heutigen Sprachgebrauchs bemerkt werden muss, ein höherer und geistigerer und bezeichnet die Vortrefflichkeit und Geschicklichkeit vom blossen Meister des Handwerkes durch den Meister der Kunst und Wissenschaft hinauf bis zum göttlichen, ja sogar bis zum höllischen Meister. Jeder ist ein Meister, ein Mehrster und Grössester, ein Major und Magister, der nach irgend einer Seite Mehr und das Mehrste, das Meiste besitzt. Vielleicht dürfen selbst die Magier, die Zauberer, hier angezogen werden, da stets als eine Art Zauberer sich darstellen wird, der alle Andern an Geschick und Kenntnissen weit zurücklässt. Der für das Amt des städtischen Bürgermeisters und seiner Rathmannen oder Gehülfen in den ältesten oder lateinischen Urkunden so häufige und gewöhnliche Ausdruck consul oder consules, der Name des ersten Beamten der Stadt Rom beweiset zum Ueberflusse, dass Amt und Name mit der ganzen Stadt und allen städtischen Einrichtungen selbst römischen Ursprunges seien, wie auch die Stadt nur die römische statio ist. Nur der Berg, die Burg und das Bürgerthum, welche auf und über der römischen statio ruhen, sind germanisch, wie die romanische Baukunst die germanische trägt. Man dürfte sagen, der Römer werde zum Deutschen, der römische Kaiser zum römisch-deutschen Kaiser –, Deutschland holt zu Rom die römische Kaiserkrone, um dieselbe vor [249] völliger Zertrümmerung zu erretten und zu bewahren. Schnaase, III. S. 475, Anm. *, hebt zum Beweise des Mangels architektonischer Vorbildung der Deutschen, auf den man mit Recht aufmerksam gemacht habe, hervor, dass wir selbst für die gewöhnlichsten Theile des Gebäudes keine ursprünglich deutschen Wörter haben, indem dieselben nur, wie z. B. Pforte, Dach, Mauer (und Maurer), Fenster, lateinische Lehnwörter oder Nachbildungen seien. Auch der Zirkel, das Hauptwerkzeug des Architekten, des Baumeisters, und die Dome (domus), die Tempel, die Thürme und Paläste, Pfalzen, wie der Papst mit den Cardinälen und Bischöfen, und der Kaiser mit seinen Canzlern und Ministern sind lateinisch. Ebenso erhielt der Germane von dem Römer und Romanen das Schreiben und die Schrift, das ABC und den Styl, die Schulen, die Universitäten, die Collegien, die Logen, die Mönche mit den Klöstern, die Concilien, die Humanität u. s. w., sogar den Kalk und den Mörtel.

Auch wurde schon in der Symbolik, II. S. 238 ff., hervorgehoben, dass die maurerischen Vorsteher den Namen Beamte und ihre Gesammtheit des Beamtencollegiums führen und diese Benennung aus dem Keltischen oder Gallischen zu stammen scheine. Gegen Diez erklärt Müllenhof bei Waitz, das alte Recht der salischen Franken, S. 279, das Wort mit Leo, Wackernagel,1) und Zeus für ein gallisches. Grimm gibt im Wörterbuche von Amt zu, dass dessen Wurzel ganz geschwunden sei. In der aus dem 13ten Jahrh. herrührenden deutschen Uebersetzung des ältesten Stadtrechtes von Strassburg, welches angeblich und besonders nach Grandidier aus dem J. 982 herrühren soll, jedoch wahrscheinlich erst im 11ten Jahrh. aufgezeichnet ist,2) wird das lat. officium durchgängig mit ambahte übersetzt. Der deutsche Amtmann ist der fran- [250] zösische officier.1) In dem Vertrage des Bischofs und der Geistlichkeit mit der Stadt Strassburg vom J. 1263 wird „das Schultheizen ambacht“ erwähnt,2) ebenso „des burgraven ambacht.“ Dieser Burggraf ist eine Art polizeilicher Beamte, setzte die Meister über die verschiedenen Handwerksämter oder Innungen und richtete über Vergehen in der Ausübung der Handwerke und gegen die innere Ordnung der Aemter.3) Die Urkunde von 1263 zählt folgende „antwerk“ auf: Rintsuter und Kurdewener, Zymerlüte, Kueffer, Oloylute, Swertfeger, Mülner, Smidt, Schilter und Satteler. Die Bauleute, die Steinmetzen und Maurer waren also urkundlich im J. 1263 zu Strassburg noch nicht stadtzünftig, noch der Stadtverfassung nicht incorporirt, sondern müssen damals noch eine bewegliche Bauhütte gebildet haben, indem nicht denkbar ist, dass sie nicht sollten vorhanden gewesen und gebraucht worden sein. Stieglitz (ausgezogen in Lenning’s Encyklopädie der Freimaurerei, III. S. 419) lässt dagegen die Strassburger Bauhütte vorzüglich durch Erwin von Steinbach gestiftet werden, da er durch Berufung von Baumeistern aus Deutschland, England und Italien im J. 1275 mit ihnen einen Bund befreiter Maurer nach englicher Art gegründet habe (vergl. noch Stieglitz, Beiträge, II.). Loge ist im Französischen recht eigentlich nur die Bezeichnung für Hütte, Bude, weshalb in alten Rechtsurkunden maisons ou loges de foire auch die Mess- oder Marktbuden heissen.4)

In den von Depping zu Paris 1837 herausgegebenen ré6glemens sur les arts et métiers de Paris, rédigés au 13e siécle, et connus sous le nom du livre des métiers d’Etienne Boileau handelt Tit. XLVIII: „Des Maçons, des Tailleurs de pierre, des Plastriers et des Morteliers.“ Da Boileau von Ludwig IX. im J. 1258 zum prévôt von Paris ernannt wurde, diese Stelle bis zum J. 1.268 oder 1269 bekleidete und während dieser Zeit die Handwerksgebräuche zu Paris in ein öffentliches [251] Buch niederschreiben liess, liegt hier die älteste französische Maurer- und Steinmetzordnung aus der Zeit von 1258 – 1268 vor. Sie lautet wörtlich:

1) Il peut estre maçon à Paris qui veut, pour tant que il sache le mestier,2) et qu’il oevre as us et aus coustumes du mestier, qui tel sunt:

Maçon3) ist der allgemeinere Handwerksname, der Name der Corporation und zu Paris konnte Maçon sein, wer wollte, vorausgesetzt, dass er das Handwerk verstand und sich den Gebräuchen und Herkommen des Handwerkes unterzog.


Nus ne puet avoir en leur rnestier que j aprentis, et se il a aprentis, il ne le puet prendre à mains de vj ans4) de service; mès à plus de service le puet-il bien prendre et à argent, se avoir le puet. Et se il le prenoit à mains de vj anz, il est à XX s. de par. d’amende, à paier à la chapèle monseign. Saint-Blesve. se ce n’estoient filz tant seulement nez de loial mariage.5)


Li maçon pueent bien prendre j autre aprentiz si tost come li autre aura acompli v ans, à quelque terme que il eust le premier aprentis prins.

[252]

Im Interesse der gehörigen Unterrichtung der Lehrlinge ist hier die strenge Bestimmung getroffen, dass kein Maçon gleichzeitig mehr als einen Lehrling haben darf und dass die Lehrzeit auf wenigstens 6 Jahre festgesetzt werden muss. Zuwiderhandelnde werden gestraft zu Gunsten der Kapelle des h. Blasius, seit dem J. 1476 des gemeinschaftlichen Schutzheiligen der Bruderschaft der Maurer und der Zimmerleute. Einen zweiten Lehrling konnte der Maurer erst dann nehmen, wenn der erste 5 Jahre gelernt hatte, da dieser nunmehr seines Unterrichtes weniger bedurfte.


Li Rois qui ore est, cui1) Diex doinst bone vie, a doné la mestrise de maçons à mestre Guill. de Saint-Patu tant come il li plaira. Lequel mestre Guill. jura à Paris es loges du Palès pardevant dit que il le mestier desus dit garderoit bien et loiaument à son pooir ausi pour le poure come pour le riche, et pour le foible come pour le fort, tant come il plairoit au Roy que il gardast le mestier devant dit. Et puis celui mestre Guill. fist la forme du serement devant dit pardevant le prevost de Paris en Chastelet.

Die Handwerke, welche meistens durch Hörige oder Sklaven betrieben wurden, hingen im Mittelalter ganz von den Grundherrn, beziehungsweise von dem Könige ab, wo es keine Grundherrn gab; sie betrachteten die Handwerke als ein Regale, als eine Einnahmsquelle und von ihnen musste das Recht zur Betreibung eines Handwerks erworben und erkauft werden.2) Die Lex Burgundionum verordnet in §. 1. Tit. XXI de servorum contractibus: „Quicunque vero servum suum aurificem, argentarium, ferrarium, fabrum aerarium, sartorem vel sutorem, in publico attributum artificium exereere permiserit, et id quod ad facienda opera a quocunque suscepit, fortasse everterit, dominus ejus aut pro eodem satisfaciat, aut servi ipsius si maluerit faciet cessionem.“3) Die Handwerke wurden also in Burgund durch (römische) Hörige oder Leibeigene [253] für Rechnung ihrer Herrn betrieben. Karl der Grosse verfügt in seinem Capitulare de villis vel curtis Imperatoris, erlassen vor seiner Krönung zum Kaiser, cap. 45: „Ut unusquisque judex in suo ministerio bonos habeat artifices (Handwerker). i. e. fabros ferrarios, et aurifices, vel argentarios, sutores, tornatores (Drechsler), carpentarios (Wagner). scutarios (Schildmacher), piscatores, aucipites i. e. aucellatores (Vogelfänger), saponarios (Seifensieder), ficeratores, i. e. et qui cervisam (Bier), vel pomatium (Aepfelmost oder Aepfelwein), sive piratium (Birnmost), vel aliud quodcumque liquamen ad opus nostrum faciant, retiatores, qui retia facere bene sciant, tam ad venandum, quam ad piscandum, sive ad aves capiendum, necnon et reliquos ministeriales quos ad numerandum longum est.“1) Das Verhalten der Burgunder und der Franken oder wenigstens der fränkischen Fürsten gegen die von ihnen in Gallien vorgefundenen römischen Gewerbe und Handwerke ist also dasselbe, – sie bedienen sich derselben, ohne sie selbst bis in die Zeiten Karls des Grossen zu erlernen und zu betreiben, – sie machten auch diese für sich zu einer Quelle des Erwerbes und der Abgaben. Der König verschenkte oder verkaufte, verpachtete u. s. w. an Hofleute oder an andere Günstlinge ein oder mehrere Handwerke auf kürzere oder längere Zeit, d. h. er übertrug ihnen die Meisterschaft, die Vorsteherschaft (la mestrice, maitrise, magisterium) des betreffenden Handwerkes als eine beständige Einnahmsquelle, so dass dann die dazu gehörigen Handwerker wieder von ihnen ihre Rechte erkaufen mussten. So waren durch eine Urkunde vom J. 1160, bestätigt durch Philipp den Kühnen im J. 1276, einer Frau von Yves Lacohe (uxori Yvoni Lacohe) für sich und ihre Erben von Ludwig VII. totum jus magisterii von den 5 Handwerken der Weissgerber, der Beutler oder Säckler, der Schwertfeger, der Schuhflicker und der Schuhmacher gegeben und noch ein Jahrhundert später, im J. 1287, wurde diese volle Meisterschaft durch eine königliche Urkunde und eine Parlamentsentscheidung einer Frau Marion als ihr Eigenthum zugesichert. [254] In ähnlicher Weise hatte Meister Wilhelm von Saint-Patu die Meisterschaft der Masonen von Ludwig IX. verliehen erhalten und er musste die unparteiische Führung und Ausübung seines Rechtes, seines Amtes vor dem Prevost von Paris beschwören. In einem Manuscripte ist bei dem Artikel daher noch die verbessernde Randbemerkung beigefügt: „La mestrise des rnaçons a son maistre maçon, et jurra par-devant le prevost de Paris ou celi qui à ce fut establi quo ect.“ Depping glossirt: „es loges du Palès“ als „dans l’enclos du Palais,“ indem das Gericht der Masonen (la juridiction de la maçonnerie) in dem Stadthause seinen fortwährenden Sitz hatte und den obersten königlichen Baumeistern (maîtres généraux des bâtimens du Roi) bis an das Ende des 18ten Jahrh. zustand. Die Zunftgesetze der Masonen blieben stets diejenigen des Boileau und. wurden niemals erneuert.


Li mortelier1) et li plastrier2) sont de la meisme condicion et du meisme establisements des maçon's en toutes choses.


Li mestres qui garde le mestier des maçons, des morteliers et des plastriers de Paris de par le Roy, puet avoir ij aprentis tant seulement en la manière desus dite, et se il en avoit plus des aprentis, il amenderoit en la manière desus devisée.3)


Los maçons, los morteliers et los plastriers puent avoir tant aides4) et vallès à leur mestier come il leur plaist, pour tant que il ne monstrent à nul de eus nul point de leur mestier.

Für den Sprachgebrauch und für die Geschichte der Masonen ist es von Bedeutung, dass hier die Gesellen (compagnons) nur noch als die Gehülfen und Knechte (aides et vallès) bezeichnet werden. Ihrer konnte natürlich ein jeder Meister eine beliebige Anzahl anstellen, jedoch durfte ihnen nichts von den besondern Handwerksgeheimnissen [255] mitgetheilt werden, denn in diesem beschränkenden Sinne sind wohl die Worte zu verstehen (pour tant quo il ne monstrent à nul de eus nul point de leur mestier). Wollte man die Bestimmung wörtlich verstehen, wäre nicht zu begreifen, wie die Gehülfen hätten helfen können. In etwas anderem Sinne sucht Schnaase, IV. 1. S. 313 Anm., die Stelle zu erklären.


Tuit li maçon, tuit li mortelier, tuit li plastrier doivent jurer seur sains que il le mestier devant dit garderont et feront bien et loiaument, chascun endroit soi, et que se il sceveint quo nul il mesprengne en aucune chose, qu’il ne face selonc les us et les coustumes del mestier devant dit, quo il le feront à savoir au mestre toutes les fois quo il le sauront, et par leur serement.

Da der Obermeister dem Prevost schwören musste, ist es eine natürliche Folge hievon, dass wieder ihm die einzelnen Masonen u. s. w. den Eid der Treue und des Gehorsams auf die Heiligen (seur sains), auf die heiligen Reliquien leisten mussten.


Li mestres à cui li aprentis ait fet et par acompli son terme, doit venir pardevant le mestre du mestier, et tesmoigner quo son aprentis a feit son terme bien et loiaument: et lors li mestres qui garde le mestier doit fère jurer à l’aprentis seur sains quo il se contendra aus us et as coustumes du mestier bien et léaument.

Die Lossprechung des ausgelernten Lehrlings erfolgte also, auf das hierüber von seinem Lehrmeister abgelegte Zeugniss vor dem Obermeister des Handwerks, – vor dem Meister, welcher das Handwerk besass, und war verbunden mit der Beeidigung des losgesprochenen Lehrlings zurrechten und treuen Befolgung der Gebräuche und Herkommen des Handwerkes. Da der Lehrling mindestens 6 Jahre lernen musste und am Ende der Lehrjahre die Handwerksbeeidigung, gleichsam die Aufnahme in das Handwerk erfolgte, scheint es wenigstens bei den Masonen zu Paris eine besondere gesetzliche Gesellenstufe nicht gegeben zu haben. Dadurch wird auch die Verordnung wegen der Gesellen oder Gehülfen und Knechte deutlicher; [256] denn diese waren Solche, welche das Handwerk nicht förmlich erlernen wollten und sollten. Die Pariser Urkunde stimmt sonach vollkommen mit Art. 10 der Yorker Gesetze vom J. 926 zusammen: „Ferner, kein Meister soll einen Lehrling anders als auf die Zeit von 7 Jahren annehmen; und da soll er ihn erst, nach Rath und Beistimmung seiner Mitbrüder, zum Maurer machen.“1)


Nus ne puet ouvrer2) el mestier devant diz, puis none sonée à Nostre-Dame en charnage,3) et en quaresme au sémedi, puis quo vespres soient chantées à Nostre-Dame, se ce n’est à une arche ou à un degré fermer, ou á une huisserie faire fermant assise seur rue. Et se aucun ouvroit puis les cures devant dites, fors es ouvraignes desus devisées ou à besoing, il paieroit iiij den. d’amende au mestre qui garde le mestier, et en puet prendre li mestre les ostieuz4) à celui qui seroit reprins par l’amende.


Li mortelier et li plastrier sont en la juridiction au mestre qui garde le mestier devant dit de par le Roy.


Se uns plastiers envoioit plastre pour metre en oevre chiés aucun hom, li maçon qui oevre à celui à cui en envoit le plastre,5) doit prendre garde par son serement6) quo la mesure del plastre soit bone et loiax; et se il en est en soupeçon de la mesure, il doit le plastre mesurer ou faire mesurer devant [257] lui. Et so il treuve quo la mesure ne soit bone, li plastrier en paiera v s. d’amende; c’est à savoir à la chapèIe Saint-Bleive devant dite ij s., au mestre qui garde le mestier ij s., et à celui qui le plastre aura mesuré xij den. Et cil à qui le plastre aura esté livré, rabastera de chacune asnée1) quo il aura eue en cèle ouvrage autant come en aura trouvé en cèle qu’il aura esté mesurée de rechief, mès j sac tant seulement ne puet-on pas mesurér.


Nus ne puet estre plastrier à Paris so il ne paie v s. de paris au mestre qui garde le mestier de par le Roy; et quant il a paié les v s., il doit jurer seur sains quo il ne metra rien avec le plastre hors de plastre, et que il liverra bone mesure et loial.


Se li plastrier met avec son plastre autre chose que il ne doive, il est à v s. d’amende, à paier au mestre, toutes los fois qu’il en est reprins. Et se li plastriers en est coustumiers, ne ne s’en voille amender ne chastoier, li mestres li puet deffendre le mestier; et se li plastrier ne veut lessier le mestier pour le mestre, le mestre le doit faire savoir au prevost de Paris, et li prevoz doit celui plastrier faire forjurer le mestier devant dit.

Die Strafgewalt des Obermeisters gegen den Gypser, welcher gewohnheitsmässig den Gyps mit fremdartigen Stoffen verfälschte und durch Strafen nicht davon abgebracht werden konnte, ging also so weit, dass ihm die Ausübung des Handwerks verboten werden konnte (défendre le metier); wollte er dem Verbote nicht gehorchen, wurde er durch den Obermeister dem Prevost von Paris zur Vollziehung vorzeigt.


Li mortelier doivent jurer devant le mestre du mestier, et par devant autres preudeshomes du mestier, qu’il ne feront nul mortier2) fors quo de bon liois, et se il le feit d’autre pierre, ou li mortiers est de liois [258] et pereiez au faire, il doit estre despeciez, et le doit amender au mestre du mestier de iiij den.

Liois war zufolge Depping ein Stein aus den Umgebungen der Stadt Paris, welcher zur Kalkbereitung besonders tauglich war. Uebrigens werden hier zum ersten Mal Prud-hommes, prudentes homines neben dem Obermeister genannt, welche ohne Zweifel aus der Mitte der Handwerksgenossen genommen waren und den Beirath, die Gehülfen des Obermeisters bildeten. Die Strafgelder gehörten aber nur dem Obermeister vermöge des Rechtes seines Einkommens. In dem Statute der Bäckerzunft (des Talemeliers) wird von jurés und preudesomes jurés (Depping, S. 15) gesprochen, deren der Obermeister 12 ou plus ou mains erwählen sollte (S. 9 und 10); sie mussten auf die Heiligen oder die Reliquien der Heiligen schwören. Zur Untersuchung des Brodes sollten von dem Obermeister jedes Mal wenigstens 4 Gesehworne beauftragt und mitgenommen werden; das nach ihrem Urtheile zu kleine Brod sollte weggenommen werden.


Li mortelier ne pueent prendre leur aprentis àA mains de vj ans de service et cent s. de Paris pour euz aprendre.

Die gesetzliche Bestimmung des Lehrgeldes ist hier neu.


Le mestre du mestier a la petite joustice1) et les amendes des maçons, de plastriers et des morteliers, et de leur aydes et de leurs aprentis, tant come il plera au Roy, si come des entrepresures de leurs mestiers, et des bateurs sans sanc, et de clameur,2) hors mise la clameur de propriété.


Se aucun des mestiers devant diz est adjornés3) devant le mestre qui garde le mestier, se il est defaillans, il est à iiij d’amende à paier au mestre; et se il vient à son jour, et il cognoît, il doit gagier; et se il ne paie dedenz les nuiz, il et à iiij den. d’amende a paier au mestre; et se il nie, et il a tort, il est à iiij den. à paier au mestre.

[259]

Le mestre qui garde le mestier ne puet lever quo qne amende de une querèle; et se eil qui l’amende a faite et si eroides1) et si foz quo il ne voille obéir au conmenderment le mestre, ou s’amende paier, le mestre li puet deffendre le mestier.


So aucun du mestier devant dit à cui le mestier soit deffenduz de par le mestre, ovre2) puis la deffense le mestre. le mestre li puet oster ses ostiz,3) et tenir les tant quo il soit paié de s’amende; et se cil li voloit efforcier,4) le mestre le devroit faire savoir au prevost de Paris, et le prevost de Paris li devroit abatre la force.


Los maçons et los plastriers doivent le gueit5) et la taille6) et les autres redevances7) quo li autre bourgois de Paris doivent au Roy.


Li mortelliers sont quite du gueit, et tout tailleur de pierre, très le tans Charles Martel, si come li preudome l’en oi8) dire de père à fil.

Die Prud’hommes, auf deren Angaben hin diese Statuten niedergesehrieben wurden,9) erklärten, dass es von den Vätern also den Söhnen erzählt worden sei, Karl der Hammer habe die mit dem Hammer arbeitenden Steinarbeiter von dem Kriegsdienste befreit.


Le mestre qui garde le mestier de par lou Roy est quite du gueit pour le service quo il li feit de garder son mestier.


Cil qui ont LX ans passé, ne eil à qui sa fame gist,10) tant come èle gé, ne doivent point de gueit; mès il [260] le doivent faire savoir à celi qui le gueit gard de par le Roi.1)


Für die Geschichte der Handwerke und der Künste und besonders der Bauhandwerke und der Baukünste ist es sehr wichtig und belehrend, die gleichzeitige diesfällige Gesetzgebung und Einrichtung der Städte Paris und Strassburg während der zweiten Hälfte des 13ten Jahrh. zu vergleichen, indem daraus ein weit entwickelteres gewerbliches Leben und gewerbliche Gesetzgebung für Paris als für Strassburg sich ergibt und schon damals gewissermassen Paris auch die gewerbliche und künstlerische Hauptstadt von Frankreich, von Europa war. So gab es z. B., um nur Einiges anzuführen, unter den hundert registrirten Corporationen damals 4 oder 5 Corporationen der Verfertiger von Rosenkränzen in Knochen, Elfenbein, Corallen, Bernstein u. s. w.,2) – ferner eine eigene Corporation von Bildschnitzern und Verfertigern von Cruzifixen und die Statuten des Ymagiers-Tailleurs de Paris et de ceux qui taillent cruchefis a Paris enthält Tit. LXI, bei Depping, S. 155. In diesen Statuten heisst es: „Li preudome del mestier devant dit sont quite (befreit) du guet ne ne doivent rien de costume de chose qu’il vendent ne achatent apartenant à leur mestier; quar leurs mestiers n’apartient à nule ame, fors que à sainte Yglise, et aus princes et aus barons, et aus autres riches homes et nobles.“ Sie waren sonach reine Luxusarbeiter und nur von dem Hofe, dem Adel und den reichen Leuten beschäftigt. Der Lehrling musste wenigstens 8 Jahre lernen und erst nach Ablauf von 7 Jahren durfte der Meister einen zweiten Lehrling neben ihm annehmen, was für sich allein schon beweiset, dass die Schnitzerei in Knochen, Elfenbein u. s. w. zu jener Zeit schon sehr vorangeschritten und mannichfach müsse gewesen sein, um nur in 8 Jahren erlernt werden [261] zu können. Auch durfte kein Meister einen Lehrling haben, wenn er nicht eidlich erhärtet hatte, selbst 7 Jahre gelernt zu haben. Ferner war hier verordnet, dass kein Arbeiter oder Geselle (ouvrier ou vallet) beschäftigt werden dürfe, der nicht auf die Heiligen beschworen habe, bei einem Meister gelernt zu haben und von ihm gehörig losgesprochen worden zu sein. Es war verboten, beim Nachtlichte zu arbeiten, weil dieses zu ihrer Schnitzarbeit nicht hinreichend sei. Jedes Bild und jedes Crucifix musste aus einem Stücke geschnitten sein. Der Prévôt von Paris bestellte zwei Sachverständige zu Vorstehern der Corporation. Zuwiderhandelnde mussten als Busse 10 s. von Paris bezahlen, wovon 5 dem Könige und 5 der Bruderschaft des Handwerks (confrairie du mestier) zukommen sollen. Zufolge des Art. 2 des Statuts der Masonen musste die Busse an die Kapelle des h. Blasius, des Schutzheiligen der Masonen, entrichtet werden, da nach dem Vorgange der römischen Collegien und der römischen Städteverfassung noch im 13ten Jahrh. zu Paris eine jede Handwerkscorporation auch eine religiöse Bruderschaft war, welche namentlich den Kranken- und Leichendienst der Verbrüderten zu besorgen hatte. Die Verordnung in dem Gildestatut von Cambridge aus dem 9ten Jahrh.1) und diejenige des Gildestatuts des seligen Königs Erich von Ringstaden vom J. 1266, dass die Gildengenossen den verstorbenen Mitbruder zu Grabe geleiten, seinen Sarg tragen und seinen Todtenmessen beiwohnen sollen, ist rein christlich und hat mit dem Germanischen oder mit einer germanischen Bruderschaft nicht das Geringste zu schaffen. Die ersten christlichen Gemeinden schon waren Bruder- und Tugendbünde im Geiste des Pythagoras und der Essäer, und ihnen sind besonders auch die dienenden Brüder, die Diaconen entsprungen.2) Das kirchliche Leben war in jenen Zeiten mit dem bürgerlichen und häuslichen auf das Innigste verbunden und dieses auf jenes durch den jedesmaligen Schutzheiligen des Hauses, des Geschlechtes, der Corporation, der Stadt, der Provinz und [262] des ganzen Staates mit ihren besonderen Diensten gebauet, so dass eben sehr leicht auch in blos bürgerlicher Hinsicht selbst eine ganze Stadt als eine einzige grosse Bruderschaft betrachtet und in Stadtverfassungen behandelt werden konnte. Sobald wir von einer Bauhütte zu Strassburg etwas vernehmen, erscheinen sie als Johannisbrüder, d. h. als eine dem h. Johannes gewidmete Bruderschaft.1) Nach Heideloff, die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland, S. 23, hatten die deutschen Maurerbrüderschaften von Alters her auf ihrer Fahne (labarium) den Evangelisten2) Johannes als Schutzheiligen und die Jungfrau Maria mit dem Kinde, jedoch seien auch viele von den Maurern gestiftete Altäre den 4 Gekrönten3) gewidmet. Hiermit oder mit dieser Johannisbrüderschaft der Maurer hängt es auch zusammen, dass über und in der Krone des Wappens, welches der Kaiser Maximilian I. (der sich auch selbst zum Mitgliede einer Bauhütte hatte aufnehmen lassen)4) der Bauhütte zu Strassburg als der gemeinen deutschen Haupthütte verliehen hatte und das bei Heideloff, Bauhütte, auf dem Titelkupfer abgebildet ist, ein nach der linken Seite gewandter Adler mit einer Feder im Munde erscheint, dessen Haupt eine Glorie mit der Inschrift umgibt: „S. Johannes Evangelista.“ Die gemeine deutsche Steinmetzordnung, wie dieselbe in die Bestätigungsurkunde des Kaisers Maximilian I. vom Jahr 1498 aufgenommen ist, fasst ähnlich den schon berührten bruderschaftlichen Städteordnungen alle Bauhütten des deutschen Steinwerkes mit ihren sämmtlichen Gliedern an Gesellen und Meistern wesentlich auch als eine geistliche Bruderschaft auf und nur mit Rücksicht hierauf werden die in der Steinmetzordnung Befindlichen Brüder genannt, was nicht immer genug beachtet wird. Am Schlusse bestimmt diese Ordnung, dass Wer, Meister, Parlierer, Gesell oder Lehrling dawider handeln würde, gestraft werden solle, doch sollen die Strafgelder zu nichts Anderm verwandt [263] werden, als zu dem Gottesdienst; gleich nachher fährt die Urkunde fort:

„Nun darumb dem allmechtigen Gott zue lobe vnd seiner würdigen Mueter Maria vnd allen lieben Heiligen vnd nemlich den heiligen 4 gekrönten zue Eeren vnd besonder vmb Hailes aller selen der personen, die in dieser ordenung sindt, oder jenner darin komen, Item so habet wier die werckhleut Stainwerckh antreffende für vns vnd vnser Nachkommen aufgesetz vnd geordnet zu haben fünft VigiIien vnd singunden Selmesse, zue jeder singunden Mess drey besonder Mess, zue der vier fronfasten, vnd auf der heiligen vier gekrönten Tag, alle Jar jarlicher in dem hohenstifft vnser lieben frauenminster zue Strossburg vnd wo auch ain paue ist, do man gesellen fürdern mag, da soll auch ain Gotzdienst gehalten werden, von wegen vnser Bruederschafft nach Irem vermegen. – Item man soll auch ein jedlichen seinen Todt begen, der aus dieser Bruederschafft stierbt, mit Selmessen, seiner seel zue Trost, wo er in die Bruederschafft ist komen, und sein Geld dahin geben hat.“1)

Mit dieser Bestimmung der kaiserlichen Bestätigungsurkunde vom J. 1498 ist zu vergleichen die entsprechende in der Ordnung der Strassburger Haupthütte vom J. 1459 oder 1464.2) Die Stelle hebt daselbst also an:

„Wan nu noch Christenlicher Ordenunge ein jeglich Christen Mönsch siner selen Heyl schuldig zu versehen, so sol das gar billich bedacht werden von den Meistern und Werklütten, die der almachtige Gott gnedeclich begobt hett mit Ir Kunst und Arbeit, gotteshüser und ander köstlich Werk löbelich zu beuen, und davon ir Lybes narunge erlich verdienen; das auch zu Dankbarkeit sie ir Hertz von rechter christenlicher Natur wegen billich beweget, Gottesdienst zu meren und dodurch auch ir Selenheil zu verdienen. Darumb u. s. w.“

[264] Die thüringisch-sächsische oder die Torgauer Steinmetzordnung vom J. 1462 beginnt mit folgenden zwei Artikeln.

„1. Alss haben wir eine ordenunge vnd statute darauf gemacht mit der Hülffe Gottes.
Aber soll ytzlicher Meyster alle geltfasten lassen viermesse halten. Aber an Sant Petrus tage als er erhaben ward zu Antiochia sol man auch vier messe lassen lesen.
Aber die erste messe von der heiligen Dreyfaltigkeit, die ander von vnser lieben frauen, die dritte von den vier gekrönten Merterern, die virde vor alle die sellen die in der ordenung gestorben sindt, vnd vor alle die Hülffe vnserm Steinwerk thun.
2. Aber die andern meister sollen auch messe lassen halden, alle frauenfest, Eine vor alle die vorgenannten selen. Das Gelt, do er lass messe darmit halten, dasselbig geldt sol er aus der Büchssen nemen, vnnd das vbrige geben in die Hauptbüchssen.
Aber zu gottesdienste soll ltzlicher Meister geben von igklichen werk, es sey gross oder klein, einen alden groschen alle frauenfast.
Aber sol ein Itzlicher geselle geben alle wochen einen pfennig zu gottesdinste In die Büchssen.“

Aehnliche Verpflichtungen legten die Stadtrechte schon früher den Handwerkern als Bruderschaftsmitgliedern auf, z. B. das Stadtrecht von München (bei Auer, S. 272), wo es heisst: „Ez sol igleicher maister zuo dem leichtuoch und zuo den chertzen ein die zunft geben vier und zwainzig dn.; der si vor niht gegeben hat, und swer fürbaz meister wirt, der sol ein die zunft sehtzich pfenning geben; swer aber ains maisters sun ist, oder der ains maisters tohter ze êchon elichen nimt, wil der maister sin , der sol ein die zunft vier und zwainzich pfenning geben. – Swenn ain maister oder eins maister hausfrowe oder ain witowo stirbet, so sulen die maister und die hausfrowen alle opffern, und swenne ein chint oder ein ehalt stirbet, so sol ie der maistre oder sein hausfrowe opffern, und swer ein opffer wizzentlichen versaumet, der geit ein vierdunch wachs ein die zunft.“ Wer ohne Herrn oder Landes [265] Noth von den Schneidern oder Tuchscheerern an der Feiernacht arbeitete, musste zur Busse 12 Pfenning dem Richter und 24 in die Zunft bezahlen.

Neben der oben geschilderten Corporation und Bruderschaft der Bild- und insbesondere der Crucifixschnitzer, welche jedoch später verschwand, gab es zu den Zeiten Boileau’s zu Paris eine zweite, länger erhaltene Corporation „Des Paintres et Taillièes Ymagiers.“1) Depping vermuthet, es habe diese Corporation mehr gemalt, vergoIdet und en relief gearbeitet, als freie Figuren; vielleicht aber verfertigte sie auch bald mehr gewöhnliche und kunstlose weltliche Sachen im Gegensatze zu den Crucifixen und Heiligenbildern der ersten Corporation, welche letztere daher aufhören musste, sobald der heilige Glaubenseifer nachliess. Jedenfalls genoss sie keine hohe künstlerische Achtung, denn es ist bestimmt: „Quiconques est ymagiers paintres à Paris, il puet avoir tant de vallès et de aprentiz comme il li plaist, et ouvrer de nuit quant mestier li est.“ Ebenso ist bei ihnen keine Dauer der Lehrzeit angeordnet. Dennoch werden diese Corporationsgenossen von Kriegs- oder Wachtdienst befreiet erklärt: „par la reison de ce que leurs mestiers n’apartient fors que au serviee de nostre Seingneur et de ses sains, et à la honnerance de sainte Yglise.“ Auch ist bestimmt, es solle kein gefälschtes Werk verbrannt werden (estre arse) aus Rücksieht gegen den Heiligen oder die Heilige, zu deren Andenken es angefertigt wurde.

Dieses weite Vorangeschrittensein der baulichen Hülfskünste nach der Mitte des 13ten Jahrh. zu Paris lässt die Baukunst selbst auf der gleichen Höhe vermuthen und diese Vermuthung wird durch die That bestätigt, indem damals in jenen französischen Gegenden lebendig die Entwickelung des sog. gothischen Baustyls begonnen und Notre-Dame, wozu der Erzbischof Moritz von Sully im J. 1163 den Grundstein gelegt hatte, damals der Vollendung nahe war. Im J. 1257 wurde die Façade des südlichen Kreuzes durch den Baumeister Johann von Chelles angefangen, die Capellen am Chor wurden erst seit 1260, die an der [266] Rundung des Chors sogar erst seit 1296 im Laufe des 14ten Jahrh. errichtet.1) Im J. 1243 war auch der Bau der Sainte-Chapelle zu Paris beschlossen und innerhalb 8 Jahren vollendet worden,2) ungeachtet des reichsten plastischen Schmuckes. Gerade zu jener Zeit muss daher unter diesen Umständen zu Paris eine sehr thätige Bauhütte bestanden haben, allein aus den Statuten des Boileau ist darüber deshalb nichts ersichtlich, weil diese Bauhütte keine städtische feste Zunft bildete. Schon Suger, der berühmte Abt von St. Denis, hatte im 12ten Jahrh. zur Ausführung seiner Bauunternehmungen Künstler aus allen Gegenden Frankreichs, aus Deutschland und aus Italien herbeigezogen.3) Die Abtei St. Germain des Prés hatte der im J. 1014 verstorbene Abt Morard ausgeführt und die Abteikirche St. Geneviéve war im J. 1068 erbaut worden.4) Die französischen und die ihnen vorangehenden fränkischen Bauhütten sind in aller Hinsicht römischen Ursprunges oder knüpfen hinsichtlich ihrer Gewerke und Künste, ihrer Einrichtungen und Gebräuche, – ihres Glaubens, Redens und Handelns genau an die Zustände an, welche sich in den letzten Zeiten des weströmischen Reiches in Gallien gebildet hatten und hier auch unter den Franken in den Kirchen und Städten vielfach forterhielten. Lübke, der gothische Styl und die Nationalitäten, in der Zeitschrift für Völkerpsychologie und Sprachwissenschaft, II. S. 257 ff., erklärt die gothische Baukunst (opus francigenum), welche Andere, z. B. Raumer, Geschichte der Hohenstaufen, VI. S. 524 ff., die deutsche oder wenigstens die germanische genannt wissen wollen,5) als von den Franzosen ausgegangen, indem sie bei ihnen unter der glänzenden Regierungszeit Philipp Augusts (1180 – 1223) geschaffen worden sei und zwar als Ausdruck des unter königlichem Schutze emporstrebenden Bürgerthums; aus [267] Frankreich sei die gothische Baukunst zuerst nach England durch den Baumeister Wilhelm von Sens gebracht worden, der den abgebrannten Chor der Cathedrale von Canterbury in diesem Styl erbaute; schnell habe sich der französische gothische Baustyl zu dem eigenthümlichen frühenglischen Style gestaltet und schon um das J. 1220 sei das bedeutendste Werk dieses Styles, die Cathedrale von Salisbury, begonnen worden; in Deutschland sei der gothische Styl erst in den Jahren von 1207 – 1235 eingedrungen und der Chorbau des Domes zu Cöln sei eine genaue Copie des Chores der Cathedrale von Amiens.

V.
Die deutschen Bauhütten.


Da die germanischen Völker, welche in die Provinzen des zerfallenden römischen Reiches eingedrungen waren, hier sich nicht allein das Land, den Grund und Boden aneigneten, sondern auch besonders in Gallien die Sprache, die Bildung, die Gewerbe und Künste, die Gesetze und Einrichtungen, die Städte 1) und Schulen, soweit sich die- 1)[268] selben mit den ihnen selbst eigenthümlichen Sitten, Gesetzen, Einrichtungen und Gebräuchen verschmelzen und zu einem neuen lebendigen Ganzen gestalten liessen: wurden sie zugleich die Vermitteler und Träger zwischen dem römischen und germanischen Wesen überhaupt, zwischen dem Alterthum und dem Mittelalter, zwischen dem Heidenthum und dem Christentbum. Die welt- und völkergeschichtliche Bestimmung und Wirksamkeit Galliens lässt sich mit derjenigen des byzantinischen Reiches nicht unpassend vergleichen, nur vermittelte das oströmische Reich mehr zwischen zwei Welttheilen, Europa und Asien, Gallien dagegen zwischen grossen Völkern, den Römern und Germanen, den römischen Christen und germanischen Heiden. Wenn in Gallien auch nicht wie in dem oströmischen Reiche die römische Herrschaft und Gesetzgebung ohne äussere Unterbrechung fortdauerte, erhielten sich doch in beiden gleichmässig die alte Sprache und alte Sitte, das Christenthum und die Kirche, manche alte Städte mit den wesentlichsten alten Einrichtungen, den Handwerken und Künsten, darunter vorzüglich die Baukunst. Man dürfte sagen, zunächst und besonders in Gallien, und sodann in allen römischen Provinzen, zumal im oberen Italien, nahmen die germanischen Völker die den Römern entfallende weltgeschichtliche Aufgabe und Herrschaft, die untergehende griechisch-römische, die klassische Zeit auf, um daraus eine neue Zeit, die christlich-germanische Zeit zu bilden. Die übernommene Aufgabe und weltgeschichtliche Neugestaltung, – die Bildung neuer Sprachen und Literaturen, Gewerbe und Künste, Staaten und Völker wurde von den germanischen Völkern aus den vormaligen westlichen und südlichen römischen Provinzen auf ihre rückwärts wohnenden Stammgenossen bis in den äussersten Norden fortgetragen, um überall eigenthümlich und selbstständig fortgebildet und fortgeführt zu werden.

[269]

Da die germanischen Völker nur durch die Bekehrung zum Christenthum in die neue weltgesehichtliche Bahn eintreten konnten, übernahmen die germanische Bekehrung theils das Schwert der Franken, theils der friedliche Bekehrungseifer der christlichen Glaubensboten, besonders von den britischen Inseln. Wie an die byzantinische Kirche und Kirchenbaukunst sich die Kirche und Baukunst in Armenien und Georgien,1) und noch mehr in Russland2) anlehnt, aber bald erstarrt: ähnlich lehnt sich zwar auch die deutsche Kirche und Baukunst, die deutsche Städteverfassung mit dem gesammten städtischen Leben an die gallische, fränkische oder französische und theilweise ebenso an die italienische anfänglich an, entfaltet sich jedoch in sich selbst sofort lebendig, kräftig und volksthümlich, weil sie mit jener nur die gleiche Aufgabe getheilt hatte, – mit ihr um denselben Preis und Sieg rang. Karl der Grosse war es vorzüglich, welcher nicht minder durch seine siegreichen Kriegsheere, wie durch seine weisen Gesetze und Einrichtungen den römisch-fränkischen Geistesstrom hinüberlenkte nach den deutschen und nach den nordischen Ländern; friedlicher und bleibender that aber dieses auch der stille Völkerverkehr, besonders aus den rheinischen altrömischen Städten Cöln, Mainz und Strassburg, und vielleicht selbst Basel.

Für den römischen oder, vielleicht schärfer bezeichnet, romanischen Ursprung3) des mittelalterlichen deutschen und nordischen Städtelebens aus Italien, aus dem Exarchate und den lombardischen Städten einerseits, und aus Gallien, besonders dem südlichen und nördlichen Frankreich andererseits, spricht zuvörderst die entscheidende Thatsache der Bildung und Entstehung der romanischen Sprachen, Völker und Staaten, indem in ihnen, wenn auch langsam umgestaltet, dennoch sich die römische Sprache, Bildung und Einrichtung, namentlich die städtischen Verfassungen und Einrichtungen forterhalten haben. Mannert, Gesch. der alten Deutschen, II. S. 378, sagt z. B. in dieser Be- [270] ziehung kurz, aber zutreffend: „Während der Frankenherrschaft ist keine der alten Römerstädte beschädigt, noch weniger gänzlich vernichtet worden.“ – Aehnlich, nur noch viel allgemeiner spricht sich Unger, die altdeutsche Gerichtsverfassung, Göttingen 1842, S. 352, aus. Auch Mohne, Zeitschrift für die Gesch. des Oberrheins, IV. S. 140, Anm. 6, vergl. mit S. 147, Anm. 30 und S. 475 ff., begründet die Behauptung, dass die Städte des Mittelalters durch das fränkische Reich aus dem römischen Vorbilde entstanden seien und dass Manches von dem römischen Städtewesen in den Einrichtungen des Mittelalters fortgedauert habe, wie ja selbst der Name der Stadt nur von statio, befestigtes Lager, abgeleitet sei, wogegen die Ableitung Trummers, Vorträge über Tortur u. s. w., I. S. 168, von Statt, Stäte, Marktplatz, weil der Markt den Grundberiff einer Stadt ausmache, nicht gebilligt werden könnte. Das in Norddeutschland von den dort wohnenden Belgiern zurückgebliebeneWeichbild für Stadt betrachtet Mone als eine keltische Benennung von gwig, Ort, Wohnplatz, und pill, Festung, also so viel als befestigter Ort. Mone, Zeitschrift, II. S. 3 ff.: „Ueber die Gewerbe im 14. und 15. Jahrhundert,“ und III. S. 150 ff.: „Zunftordnungen des 14. und 16. Jahrh.,“ hat überzeugend und urkundlich dargelegt, dass in den alten Rheinstädten das römische Gewerbswesen erhalten und fortgepflanzt worden sei (III. S. 157, Anm. 10). Mone macht zugleich (III. S. 151) die nicht genug zu erwägende Bemerkung: „Für uns am Rhein kommen dabei die alten Gewerbsverhältnisse Frankreichs vorzüglich in Anschlag, denn das römische Gewerbswesen hat sich in Frankreich vollkommener erhalten als in den deutschen Grenzländern und ist durch den politischen und kirchlichen Einfluss des Frankenreichs theils fortgesetzt, theils ausgebildet worden.“ – Die mittelalterliche Verwendung der Handwerker zum Kriegswesen betrachtet wohl Mone weniger richtig als eine Fortwirkung der römischen Einrichtung, nach welcher jede Legion und jedes Regiment (numerus) seine eigenen Handwerker gehabt habe; die Stadtbürger, die Handwerker konnten nur frei sein und bleiben, wenn sie die Freiheit mit dem Schwerte errangen und beschützten. Zu [271] ihrem Schutze und zu ihrer Selbstvertheidigung mussten auch alle Mitglieder einer Bauhütte, selbst die geistlichen nicht ausgenommen, auf ihren Wander- und Kunstzügen bewaffnet gehen,1) was Krause, Mossdorf und Andere bei Erörterung der Frage über das Alter des maurerischen Symbols des Schwertes übersehen. haben.

Schon Walter, Gesch. des bernischen Stadtrechtes, I. (Bern 17941) Hauptst. II. §§. 41, ist der Ansicht, dass die unter der römischen Herrschaft ausgebildete Rechtsverfassung der Stadt Cöln den deutschen Stadtrechten des 12ten und 13ten Jahrh., besonders und ausdrücklich dernjenigen von Freiburg im Breisgau vom J. 1120, zum Vorbilde und Leitfaden gedient habe und dadurch für alle folgenden Zeiten einflussreich geworden sei. Der bisher unrichtig dafür gehaltene2) Freiheitsbrief, der sog. Stadtrodel der Stadt Freiburg im Breisgau, beginnt mit den Worten: „Notum sit omnibus tam futuris quam presentibus, quod Bertholdus (III) Dux Zaringie in loco proprii fundi sui Friburc videlicet. – secundum jura Coloniae liberam constituit fieri civitatem.“ Dieses freiburgische Stadtrecht wird von Walther und Andern für das älteste geschriebene deutsche Stadtrecht gehalten, was es aber nicht ist, indem jedenfalls schon das erste geschriebene Recht der Stadt Strassburg über das Jahr 1120 in das 11te Jahrh. hinaufreicht.

Den Ansichten von Walter tritt Unger, die altdeutsche Gerichts-Verfassung, S. 369, mit folgenden Worten bei: „Es darf, wenn auch nicht als erwiesen, doch als sehr wahrscheinlich angenommen werden, dass Cöln von seiner Stiftung her das alte römische Municipalrecht sich bewahrt hatte, und mit diesem einen Gemeinderath, eine Curie, durch welche gewisse bevorrechtete Familien die Gemeindeinteressen, – Das, was wir die Ortspolizei nennen, verwalteten. Ganz bekannt ist, dass die meisten deutschen Städte seit dem 12ten Jahrh. eine ähnliche Einrichtung erhielten und dass sie ihr Recht, wahrscheinlich diese [272] Einrichtung gerade, mittelbar oder unmittelbar von CöIn herleiteten.“ Dass sodann aber Unger mit diesem Ursprung der Stadträthe den nach seiner Ansicht nicht ältern Ausdruck: „wickbild“ in Verbindung bringt und darunter das Recht einer kleinen Stadt, eines vicus, wie sich solche vici mit römischer Stadtverfassung am Rhein ausserhalb Cöln erhalten haben möchten, verstehen will, ist völlig unhaltbar. Es bedarf gar keiner Widerlegung, dass das Weichbild etwas Anderes sei als „ein abbild eines wicks“, d. i. eines vici. Da man von Weichbildrecht im gleichbedeutenden Sinne mit Stadtrecht spricht, muss es jedenfalls das Recht einer Stadt sein, welche zur noch nähern Bezeichnung im nördlichen Deutschland den Namen Weichbild erhält. In den von Unger aus Urkunden des 14ten Jahrh. angeführten beiden Stellen:


Urkunde von 1355 bei Jacobi Landtagsabschiede des Fürstenthums Lüneburg, Hannover 1794, S. 4: „de stede Lüneborch Hannover Ulsen Luchowe Dannenberg Pattensen Mundere Eldaghesen Nyenstadt Tzelle un de wikbelde Winsen Dalenborch un Blekede.“


Urkunde von 1373, daselbst S. 14: „De stätte Lüneborg, Hannover undt Ultzen undt alle stede und wigkbilde de in der vorscrewenen herrschop belegen sin.“

erscheinen gewiss die wigkbilde nicht als kleine Städte, als vici, im Gegensatz zu den grossen Städten oder den Städten, sondern eher als gleichbedeutend, weil es heisst: „stede und wigkbilde,“ wie denn auch die Rechte der Städte Hamburg, Bremen und Stade in Urkunden des 13. Jahrh. Weichbildrechte, jura civilia s. oppidana, genannt werden.1) Noch weit zulässiger aber ist es, unter den Weichbilden mit Mone befestigte Orte, befestigte grosse und kleine Städte zu verstehen. Walter, deutsche Rechtsgeschichte, Bonn 1853, S. 243, versteht mit Gaupp, Städtegründung, S. 98 – 130, unter Wikbildrecht das für einen geschlossenen Ort geltende Recht, von Wik, geschützter Ort , und Bild, Recht: allein auch diese Ableitung muss dahin fallen, indem dann Weichbildrecht heissen würde: [273] Stadtrechtrecht. Benecke im mittelhochdeutschen Wörterbuche, III. S. 614 unter wich und I. S. 121 unter wichbilde, scheint zu schwanken, jedoch im Ganzen mit Eichhorn unter Weichbild ein heiliges Bild zu verstehen. Trummer zufolge soll Weichbild den Umfang der Gerichtsbarkeit, das Territorium bezeichnen. Eichhorn, II. §. 243, lässt übrigens, das Weichbildrecht, das Stadtrecht und die städtische Verfassung in bischöflichen Städten, d. h. in solchen Orten entstehen, die ursprünglich römische Verfassung gehabt hatten. Die Handwerkgenossenschaften namentlich betrachtet Eichhorn als römischen Ursprungs, obwohl er damit nicht leugnen will, dass auch in der ursprünglich deutschen Sitte der Verbrüderung Einzelner für bestimmte Zwecke die Wurzel der Einrichtung gesucht werden dürfe (§. 312).

Die zustimmendste und bedeutendste Schrift in unserm Sinne ist aber Springer, de artificibus monachis et laicis medii aevi, Bonn 1861, indem hier aus Urkunden nicht allein der Beweis geleistet wird, dass in Italien und Gallien auch nach dem Untergange des römischen Reichs bei den Laien die Kunst und Technik niemals ganz aufgehört habe, sondern noch mehr, dass während des ganzen Mittelalters trotz aller gegentheiligen Darstellungen der kirchlich-römischen Geschichtsschreiber die ausübende Kunst und die Technik doch zum weitaus grössten Theile in den Händen von Laien sich befunden habe, auch da, wo die Urkunden, Chroniken und andere Denkmale Bischöfe, Aebte und sonsfige höhere Geistliche als die (Ober-) Leiter und Verwalter der Bau- und der damit zusammenhängenden Kunstunternehmungen bezeichnen. So z. B. weist Springer aus den Capitularien Karl’s des Grossen nach, dass es an edem königlichen Hofe stets Laienkünstler, Eisenarbeiter, Gold- und Silberschmiede, Zimmerleute u. s. w. gegeben habe. Eine Urkunde vom J. 835 nennt, andere kirchliche Denkmale widerlegend, den Praesal Angilbert als den Erbauer sowohl der Kirche als des Altars San Ambrogio zu Mailand. Unter 210 Künstlernamen, welche Springer aus Chroniken, Urkunden und Denkmalen aufzuzählen vermag, sind 64 Mönche und 146 [274] Laien; unter den Architecten 20 Kleriker und 55 Laien, – unter den Bildschnitzern in Holz und Stein 19 Kleriker und 68 Laien, – unter den Malern 25 geistlichen und 32 weltlichen Standes. Auch gehörten unter den geistlichen Künstlern die Mehrzahl noch dazu den Weltgeistlichen, und nur Wenige den Regularen oder den Klöstern an. Selbst die in den Klöstern wohnenden Künstler waren Laien, wie Springer aus den Hausordnungen von Corvey, Zwetl und anderer Stifter es gründlich nachgewiesen hat; im Stift Corvey waren diesen Laien besondere Quartiere zur Wohnung zugewiesen. Gerade die Erbauung der so zahlreichen Klöster und kirchlichen Gebäude in den Zeiten unmittelbar nach dem Verfalle des römischen Reichs und bis auf Karl den Grossen trug wesentlich dazu bei, den aus den Römerzeiten vorhandenen Stand der bürgerlichen Handwerker und Künstler fortzuerhalten, indem dieselben bei den Klöstern und Kirchen Beschäftigung oder auch bleibende Anstellung fanden. Namentlich bedurften die grossen Klöster, um sich erhalten und den ihnen nothwendigen Güterbau betreiben zu können, der Bäcker, Schmiede und Wagner, sowie zur Herstellung und Unterhaltung der erforderlichen Kirchen- und Oekonomiegebäude der Zimmerleute und Maurer, und beim Aufkommen des Steinbaues des Steinmetzen. Auch die neuerlich durch den historischen Verein des Kantons Aargau in der Zeitschrift Argovia, Bd. I., veröffentlichte Hausordnung des Klosters Muri bestätigt dieses. Die Schrift von Springer, pro loco oder zum Antritte seiner Professur geschrieben, widerlegt daher die seit Jahrhunderten gewöhnlichen Darstellungen, besonders der kirchlich-römischen Geschichtschreiber, von dem überwiegenden Einflusse der Kleriker auf die Kunst und die Künste des Mittelalters und gibt cuique suum zurück; die Laien besassen die antiken Erinnerungen, Handwerke und Künste und sie übten dieselben fortwährend hauptsächlich, wenn auch im Dienste der Klöster und Kirchen, aus. Weil hier die Anregungen von den Klerikern ausgingen und zugleich sie allein schrieben und beurkundeten, konnte es nur zu leicht geschehen, dass sie sich die Werke und Bauten der Laien zuschrieben. Dabei ist auch noch zu beachten, dass bei [275] dem allgemeinen Verfalle der Künste im römischen Reiche zu Anfang der letzten Hälfte des dritten Jahrhunderts die Baukunst noch am längsten fortblühete, wie die Bäder des Caracalla zu Rom, die Bäder des Diocletian zu Rom, dessen Palast zu Spalatro in Illyrien und die nicht lange vorhergehenden Bauten des Kaisers Aurelianus zu Palmyra bestätigen. Winckelmann, Gesch. der Kunst, IV. Buch XII, Kap. 3, §. 3, glaubt diese Erscheinung daraus erklären zu können, dass die Baukunst es vornehmlich mit Mass und Regel zu thun habe und unter deren Vorschriften nicht so leicht als die Zeichnung abweichen und verfallen könne: allein auch die Zeichnung hatte solche Vorschriften und verfiel dennoch unter dem Ungeschmacke, der Unfähigkeit und dem Mangel an Pflege, so dass der Grund anderwärts zu suchen sein wird. Die Baugenossenschaften, die Baucorporationen waren gewiss zahlreicher, fester geschlossen und unentbehrlicher, daher auch geübter als die ähnlichen Genossenschaften der Maler, Bildhauer und dergleichen Künstler, wenn sie nicht völlig aus dem genossenschaftlichen Verbande herausgetreten waren; gerade deshalb darf auch um so wahrscheinlicher und überzeugter der Zusammenhang der mittelalterlichen Bauhütten mit den römischen Baucorporationen behauptet und angenommen werden.

H. Otte, Gesch. der kirchl. Kunst des deutschen Mittelalters in ausgewählten Beispielen, 2te Ausg., Leipzig 1862, lässt S. 44 mit Andern unwahr die Kirchenbauten der romanischen Periode ausschliesslich, wie alle Künste, von der Geistlichkeit ausgehen, indem das Handwerkliche dabei die zahlreichen Laienbrüder der Benedictiner- und seit dem 12ten Jahrh. der Cisterzienserklöster besorgt haben. Bis auf Karl den Grossen stand nach Otte, S. 2, die gesammte abendländische Kunst noch ganz auf dem Boden des antik römischen und griechischen Lebens. Der Bauriss des Benedictinerklosters St. Gallen vom J. 820, welcher ein förmliches Städtchen von etwa 40 Firsten bildet und südlich die Werkstätten der Künstler, Handwerker und Knechte enthält,1) kann zur Unterstützung der Behauptung Otte’s [276] nicht dienen, sondern beweiset blos, dass die grossen Klöster auch ihre eigenen Künstler und Handwerker hatten. Dagegen erscheinen auch Otte, S. 63, die Lande am Rhein als die Wiege der christlichen Baukunst in Deutscbland: zunächst wegen des hier stattgefundenen unmittelbaren Einflusses der römischen Kunst auf die christliche (in Trier und Cöln), sodann wegen der durch Karl den Grossen hier erneuten Kunstthätigkeit und endlich wegen der Macht und des Reichthums des erzbischöflichen Stuhles zu Cöln, welche Bauunternehmungen erlaubten, wie sie gleichzeitig an keinem andern Orte Deutschlands möglich waren. Die gothische Baukunst geht in Deutschland Otte, S. 92 und 144, zufolge von Laienbaumeistern aus, die sich in den Bauhütten vereinigten, indem seit dem 13ten Jahrh. die Kunstübung aufhörte, ausschliessliches Privilegium der Klöster zu sein, und bei der wachsenden Macht der Städte ihre Vertretung nunmehr in dem erstarkenden Bürgerthume fand, während der Clerus verweltlichte und das Mönchsthum erschlaffte.

Gleich Freiburg war übrigens auch vermutlilich Colmar mit dem cölnischen Stadtrechte bewidmet.1) – Mit Savigny, Gesch. des römischen Rechts, I. S. 248 und 267, übereinstimmend, sagt Raumer, Gesch. der Hohenstaufen, Vl. S. 270: „Mehrere deutsche Städte danken den Römern ihren Ursprung, und nie sind daselbst alle ältesten Einrichtungen vorsätzlich und ohne Ausnahme zerstört worden oder abgekommen. Es blieb doch ein Zusammenhang unter den Einwohnern, eine gemeinsame Obrigkeit, eine Art von Gemeindeordnung.“ – Zu diesen deutschen Städten römischen Ursprungs möchten vorzüglich gehören Cöln,2) welches die einzige deutsche Stadt mit Mainz ist,3) der jus italicum verliehen war, – Worms,4) Speier, Strassburg, vielleicht Basel und Genf (Geneva, Genava),5) auch wohl Martinach [277] (Octodurus) und St. Moritz (Ternatae) im Kanton Wallis, Augsburg, Regensburg1) u. s. w. Heusler, Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter, Basel 1860, S. 2, führt mit Recht die Erhaltung des Namens Basel ( [...] oder – [...] [...] sc. [...], d. h. Residenz) dafür an, dass die Stadt Basel die Stürme besser überdauert habe, als manche grössere Städte am Rhein, z. B. Worms, das wieder seinen vorrömischen und keltischen2) Namen erhielt. – Auch Schnaase, IV. 2. S. 93 ff., indem er mit Hinsicht auf den ältesten Kirchenbaustyl die Rheinlande den sächsischen Landen als den rein deutschen entgegensetzt, nimmt als gewiss an, dass in den rheinischen Städten römischen Ursprungs wie in Gallien und Italien noch Ueberreste der alten Bildung erhalten und verbreitet gewesen seien, und beruft sich dafür auf Ammian (lib. XVII), welcher am Mittelrheine „domicilia – curatius ritu romano constructa“ erwähne; Trier sei noch eine ganz römische Stadt gewesen; Cöln habe sein Capitol und andere Bauwerke aus dem constantinischen Zeitalter gehabt und andere Städte haben wenigstens in Thoren, Mauern, Thürmen die soliden, reinern Formen der antiken Architektur fortbesessen; Ingelheim, Aachen, Nymwegen zeigen in den karolingischen Palästen und Kirchen die Nachahmung römischer Form, so dass überall die grössere Annäherung an die romanischen Länder hier hervortrete und die römischen Traditionen sich noch bis in das 11te Jahrh. erhalten haben. Nach den aus den Römerzeiten hier noch vorhandenen Gewölben kam vermuthlich noch im 11ten Jahrh. auch bei den grossen Domen des Mittelrheins, zu Mainz, Speier und Worms, und bei der Klosterkirche zu Laach der, übrigens auch schon von den alten Assyriern angewandte3) oder doch gekannte, Gewölbestyl zuerst [278] in Gebrauch und zur Ausbildung.1) Ihr römisches Alter beurkunden die rheinischen Städte zugleich als erzbischöfliche, wie Mainz, Cöln und Trier, oder als bischöfliche Sitze, wie Speier, Strassburg, Basel z. B., was sie schon zu den Zeiten der Römer waren und später nur fortwährend blieben. Französische Mönche aus Corbie trugen unter Ludwig dem Frommen nicht blos den Namen ihres Mutterklosters an die Ufer der Weser, sondern brachten dahin auch den gallisch-römischen Baustyl und standen noch lange mit ihrem Mutterkloster in enger Verbindung.2) Im 10ten Jahrh. liess man sogar gewöhnliche Maurer aus Frankreich nach Westphalen kommen und noch im elften Jahrhundert besetzte Bischof Meinwerk von Paderborn das Kloster Abdinghof mit französischen Mönchen. Zufolge Schnaase, IV. 2. S. 374, lässt die Beibehaltung antiker Ornamentik im südlichen, antiker Technik im westlichen Frankreich darauf schliessen, dass hier die Elemente der Baukunst niemals ganz verloren gegangen seien und sich aus römischer Zeit her erhalten haben; in der provenzalischen Kunst herrsche das antike Element einseitiger und ausschliesslicher vor als selbst auf dem klassischen Boden Italiens (S. 371). Auch am Rheine hat sich nach der Insicht von Schnaase, V. S. 394, römische Technik, z. B. die so nützliche, vermuthlich schon bei Erbauung des uralten Thurms von Babel angewandte3) Ziegelfabrikation oder Ziegelbrennerei, in fortwährender Uebung erhalten. Alte römische Töpferwerkstätten,4) welche an den noch erhaltenen Brennöfen, so wie durch die massenhaft um sie [279] angehäuften Scherben leicht kenntlich sind, finden sich noch mehrfach in den Neckargegenden.1) Es ist aufgezeichnet, wann im J. 1283 zu Schlettstadt der Töpfer starb, welcher zuerst im ganzen Elsass den von ihm gebrannten Thongefässen Schmelz zu geben verstand.2) Der Grund, weshalb der technische Zusammenhang der Gegenwart mit der Vergangenheit, mit dem Alterthum so oft und so leicht übersehen wird, ist die mangelhafte Kenntniss der Technik der Alten, so dass man sich dem Wahne hingeben kann, technisch über den alten Zeiten und Völkern zu stehen. Wer aber nur die Abbildungen des ägyptischen Handwerklebens bei Wilkinson betrachtet, wird sich schon vor 3 und 4 Jahrtausenden im Nilthale gleichsam von dem jetzigen Handwerksleben heimisch umgeben fühlen. Auf den Wandbildern von Theben z. B. sieht man die Sattler mit denselben halbmondförtnigen Messern lange Lederriemen schneiden, mit welchen sie auch heute noch bei uns geschnitten werden.3) Bei den Griechen zeichneten sich durch ihre Töpferarbeiten besonders aus der Kerameikos (das Töpferquartier, der Töpfermarkt in und ausserhalb der Stadt)4) von Athen, – Aegina, – Körinth, genannt die Töpferstadt, – Sieyon und Samos; die hier verfertigten Gefässe wurden als Vasa Samia, Corinthea, Aeginetica u. s. w. unterschieden und gerühmt.5) Was oben über die Handwerke und Handwerker bei den Griechen im Allgemeinen bemerkt wurde, wird also namentlich auch hinsichtlich des Töpferhandwerkes bestätigt. Die Töpfer waren so innig mit einander ver- [280] bunden, dass sie denselben Stadttheil zu Athen oder doch zahlreich dieselbe Stadt bewohnten und hier Jahrhunderte hindurch in denselben Familien, Geschlechtern, Innungen und Schulen die Töpferei oder Töpferkunst ( [...]) betrieben, wodurch die Thongefässe einen bestimmten örtlichen Charakter erhielten und darnach unterschieden werden konnten und mussten. In neuester Zeit soll man z. B. eine grosse Verschiedenheit zwischen den äginetischen Gefässen und denen von Korinth und Sicyon daran entdeckt haben, dass die erstern bei mikroskopischer Untersuchung Ueberreste aus Infusorien zeigen, was bei den andern nicht der Fall sei. Die Thongefässe, mit deren Bildung als einer Art von Bildhauerei zufolge Winckelmann, III. (erster Theil der Kunstgeschichte, herausgegeben von Heinrich Meyer und Johann Schulze) S. 5 und 21 ff., die Kunst anhebt, wurden auf der Töpferscheibe geformt, dann gebrannt und glasirt; unter den Glasuren der korinthischen Vasen zeichnet sich besonders die schwarze Glasur aus, die aus Theer bestand, womit man die Gefässe zwei- bis dreimal schwärzte, worauf sie gebrannt wurden, so dass die Glasur aus Kohle besteht. Was die andern Farben der alten Gefässe anbelangt, so bestehen dieselben aus verschiedenen Metalloxyden.1) Der Beachtung wird es nicht entgehen, dass an die berühmten Kunstwerkstätten sich auch genau die berühmten Töpferwerkstätten anschliessen. Der Demos [...] zu Athen, welcher zur Phyle Akamantis gehörte,2) umfasste vorzüglich die Töpfer und trug daher mit dem Platze Kerameikos seinen Namen.3) Der Schutzgott dieses Demos war Keramos, der personificirte Thon, Topf oder Krug ( [...]). Die attische Töpferstadt und Töpferwerkstätte will Weiske nicht etwa mit den Tuillerien (der Ziegelbrennerei) zu Paris vergleichen, als vielmehr mit dem englischen Flecken Pottery in der Grafschaft Stafford, einer einzigen ungeheuren, 12 englische Meilen weit sich erstreckenden Topf- und Thongeschirr- [281] fabrik, oder auch mit dem römischen Quartier Figlinae. Die von atheniensischen Töpfern, Thonbrennern gefeierten gottesdienstlichen Feste trugen einen diesem Feuerhandwerke angemessenen Charakter oder Beisatz, insofern sie aus einem Fackelwettlaufe bestanden, welche an den Panathenäen, den Hephästien und Prometheen der Athene, dem Hephästos und dem Prometheus von den Keramikern dargebracht wurden.1) Auch wurde den Keramikern der Beiname des Prometheus, des Thon- und Menschenbildners, des Menschentöpfers und Schöpfers ertheilt. An den zu Plateäa bei Athen zu Ehren des Daedalos gefeierten Festen wettkämpften die Künstler durch Ausstellung der später üblich gewordenen Thonmodelle ihrer Kunstwerke.2) Ebenso pflegten nach Dicaearchus die Töpfer zu Athen ihre Arbeiten in Thon an Festtagen auszustellen. Ein uraltes orientalisches Bild ist es zugleich, die Menschen mit Töpfen zu vergleichen, welche Gott als der Töpfer nach seinem Belieben schafft und zerbricht. So trösten noch heute die Araber bei Todesfällen die Trauernden mit den Worten: „Wir sind nur Töpferwaare und der Töpfer thut was er will.“3) Damit hängt auch die altattische Sitte des Bestattens zwischen Dachziegeln und Stücken von Dachrinnen aus gebrannter Erde zusammen, welche Semper, II. S. 14 oben, auf den Quellen- und Wassercult beziehen will. Zufolge Braun, Gesch. der Kunst, I. S. 184, soll in Aegypten und Babylonien das Ziegelbrennen ein königliches Monopol gewesen sein und deshalb sollen die Backsteine den Namen oderStempel des regierenden Königs getragen haben. In dem illustrirten Wörterbuche der römischen Alterthümer von Anthony Rich, aus dem Englischen Übersetzt unter der Leitung von Dr. C. Müller, Paris und Leipzig 1862, ist unter Lateria (Ziegelhütte) nach einem Gemälde aus Theben die theilweise Abbildung einer ägyptischen Ziegelhütte ge- [282] geben. Sehr viele gebrannte kleine ägyptische Figuren, besonders von Isispriestern, sind noch heute erhalten; es wurden solche vorzüglich auf der Insel Cypern und auch in dem Tempel der Isis zu Pompeji entdeckt.1) Die Priesterfiguren haben die Arme gekreuzt. Braun, Gesch. der Kunst, I. S. 495 ff., legt der ganzen abendländischen Töpferkunst phönicischen Ursprung bei, was auch bei der Broncearbeit und Weberei der Fall sei; in allen drei Industriezweigen folgten aber die Phönicier innerasiatischen oder assyrisch-babylonischen und besonders ägyptischen Anregungen; für die ägyptischen Anregungen zeugen namentlich auch die Gräberfunde zu Caere mit ägyptischen Figuren2) und die neuerlich bei Sidon aufgefundenen Sarcophage von ägyptischer Form.3) Der eine Sarg von weissem Marmor war derjenige des Königs Esmunazar, etwa aus dem 6ten Jahrh. vor Chr., mit der vielbesproebenen phönicischen Inschrift von 22 Zeilen; der König trägt darauf die bekannte, architektonisch zugeschnittene ägyptische Perücke, die uns auch an einigen alterthümlichen griechischen Bildwerken begegnet. Zwischen der phönicischen4) und altgriechischen Kunst fand zufolge Braun (S. 498 oben) kein Unterschied statt, was besonders auch von der künstlerischen Beschaffenheit des Sarges des Königs Esmunazar abgeleitet wird. Semper, II. S. 21 ff., will die assyrische und die altgriechische Töpferei, wenn die letztere nicht aus der erstern hervorgegangen ist, aus einer asiatischen Urtöpferei ableiten. Die Aegineten besonders erhielten von den Phöniciern die Kunst des Broncearbeitens und wetteiferten darin während der ganzen Periode der griechischen Kunstblüthe mit dem delischen Erzguss.5) Gegossene Erzbilder wurden zu Samos, wo eine alte Künstlerfamilie blühte, zuerst gemacht.6)

[283]

Dass aber die Deutschen den Steinbau, das Mauern und die Mauern, ahd. mûra, mûri, mhd. mûre, nur durch die Römer haben kennen lernen und von ihnen erhalten haben, ist durch die Sprache schon ausser Zweifel gestellt, indem man allseitig, z. B. Benecke, Wackernagel, Ziermann, Schmeller, darüber einverstanden ist, dass die diesfälligen deutschen Worte sich von dem lat. murus ableiten. Die Stadtmauern, – die Städte, zu deren Begriff und Wesen feste Mauern, Befestigungen gehören, sind im vollsten Sinne mit allen städtischen Einrichtungen und Handwerken das Vermächtniss und die Lehre der Römer; an den aus den Römerzeiten noch übrigen Handwerken wuchsen vorzüglich die germanischen Städte empor und in vielen Städten sind die Vorsteher der Handwerker zugleich die ersten städtischen Beamten, oder die letzteren müssen aus den Handwerkern und durch dieselben bestellt werden. In der Closener Strassburgischen Chronik heisst es z. B.: „si di Strassburger setzten ouch IIII meister nach der alten gewortheit, und einen ammanmeister (ambachtmeister) der ein houbet solte sîn der antwerke.“1) – An das römisch-deutsche Wort Mauer schliessen sich an: der Mortere, Morter, Mörter (mortarium), Mörtel,2) – das Münster (monasterium), ahd. munistri, munsri, die Stiftskirche,3) – Münze, ahd. muniza, und münzen, ahd. munizon, ags. mynetian, so wie Münzer, münzäre, munizaere von moneta und monetarius,4) – Pfister (Bäcker) und Pisterei (Bäckerei), welche Benennungen noch heute in der Schweiz allgemein in Schrift und Leben gebräuchlich sind, von pistor, – die Porte (porta) und der angelsächsische portgerefa, Stadtgraf,5) die Thürposten (postes),6) das Fenster (fenestra), die Tafel (tabula),7) die Kammer [284] (camera), die Linie (linea), – die Scheere (des Barbiers) höchst wahrscheinlich von [...] mit Weglassung der ersten Sylbe,1) – die Maschine, – die Quader (quadra, quadrus, saxa quadrata, lapides quadrati), die Presse (pressorium), besonders des Tuchwalkers,2) – lampas ( [...]), Lampe,3) die Laterne (laterna), – lancea, Lanzet griech. [...],4) – Harfe (harpa), – der Anker (ancora, [...]), – das Kamin (caminus, [...]),5) – der Söller (solarium), – die Kapsel (capsa, capsula, capsella), – der Käfig (cavea),6) – der Keller (cella, cellarium),7) – der Kellner (cellarius), die Zelle (cella, cellula), – die Kufe (cupa, [...]),8) – der Cylinder (cylindrus, [...]), – Elfenbein (ebur), – Elfenbeinarbeiter (eborarius), – die Fabrik (fabrica) oder die Werkstätte eines Handwerkers, der in hartem Material arbeitet, besonders aber in Holz, also eines Zimmermanns oder Tischlers,9) – die Fackel (faculae, fax, [...]), – die Form (forma) oder das Modell,10) – die Kelter, ahd. Kalther aus dem lat. calcitrare,11) – das Joch (jugum, [...]) bei Thieren und Bergen, – der Metzer, ahd. metzelaere (macellarius), mit welchem Namen bei den Römern ein Garkoch, der Verkäufer von Fleischspeisen im Gegensatze zu dem eigentlichen Metzger (Canio) bezeichnet wurde, der aber bei den Germanen diesem gleichgestellt worden zu sein scheint,12) – die Metzge, Fleischbank (macellaria sc. ta- [285] berna), – der Mantel (mantellum, mantelum, ital. mantello, engl. mantle, franz. mantel, später manteau), – die Binsenmatte (matta), – der Marmor (marmor, ahd. marmul, mhd. marmel), – der Meilenstein (milliarium), – die Mühle (mola, [...]),1) – der Modell (modulus), – derMörser (mortarium), – der Most (mustum), – der Wein (vinum), – das Oel (oleum), – der Knode (nodus),2) – der Punkt (punctum), – die Norm (norma), – die Klasse (classis), – die Puppe (pupa), – der Sack (saccus, sacculus, sacceus), – das Salz (sal), – die Saline (salinae, griech. [...]), – das Schiff (scapha, [...], engl. skiff, franz. esquif),3) der Naph (scaphium, mlat. hanapus, griech. [...]),4) – die Zene (scena), – der Zepter (sceptrum), – die Schule und der Schüler (schola und scholarius), – schreiben, der Schreiber und die Schrift (scribere, scriba und scriptura), – der Schrein (scrinium), – der Schild, goth. skildus (scutum, [...]), – der Sitz und sitzen (sedes und sedere), – das Zeichen und bezeichnen (signum und signare), – die Sokke (soccus), – der Spiegel (speculum), – die Spitze (spiculum) des Pfeiles oder Speeres,5) – der Stall, ahd. stadal (stabulum),6) – der Platz (platea, [...] sc. [...]) in einer Stadt, – der Ziegel (tegula), – das Segel (sagulum, velum),7) – die Striegel (strigilis) oder das Schabeisen, – die Urne (urna), – die Structur (structura), – der Styl (stilys, stylus), – die Trame (trama) oder der Faden,8) – die Tapete (tapes, [...], tapete und tapetum), – der Thurm, ahd. turn (turris), – das Blei (plumbum?),9) – das Dach und bedecken (tectum, tego, griech. [...] und [...], tegere),10) – die Flamme [286] (flamma), – die Schindel (scandula, scindula, [...])1) des Daches, – der Schemel (scamnum, scabellum),2) – die Masse (massa) oder der Stoff, - die Marke, ahd. marcha, marha, marahha (margo) bei Grundstücken, davon merken,3) – der Markt (mercatus), – der Meier (major) oder Oberster der Hörigen auf einem Landgute, – in der Schweiz die Wymi, Wymmi, der Wimmet (vindemia) oder die Weinlese, daher wimmen, wymmen (vindemiare), ahd. windêmon, die Weinlese halten, und Windemer (vindemiator), der Weinleser,4) – der Winzer (vinitor, vindemiator, vindemitor bei Plinius),5) – der Drechsel, Drähsel, Drechsler, ahd. drâhsil, mhd. draehsel (tornarius),6) franz. tourneur – und tour, engl. turning-lathe (tornus, [...]), die Drehbank, auch Töpferscheibe, oder ein spitzes Instrument zum Graviren und Ciseliren, welches an eine Drehscheibe befestigt war,7) – drehen, ahd. drâjan, trâhan, mhd. dräjen, ital. torcere, franz. tordre (tornare, torquere, griech. [...]),8) – der Dom, ahd. dôm, tuom, tum (domus),9) – düngen, ahd. tungen, dungen (tingere, gr. [...]) oder wässern,10) – die Frucht, ahd. fruht (fructus), – der Spelz, die Spelte, mhd. spelze (spelta, spica), auch die Spitze der Aehre,11) – der Speer (sparum oder sparus),12) – die Sohle (solea)13) oder eine Sandale, goth. sulja, mhd. sol, – die Krone (corona), – der Pfahl (palus), – das Maulthier (mulus), mhd. mûl, – der Möbel, mhd. mubel (mobile, mobilia, res mobiles),14) – das [287] Metall (metallum), – das Kupfer, ahd. kuphar (cuprum), – der Priester, abd. briester, prister, altfr. prestre (presbyter), – der Bischof (episcopus), – die Bolle (follis) oder Knospe, – der Römer oder das Rheinweinglas, welcher Name beweiset, dass die Römer an den Rhein das Glas und den Wein, oder das Glas mit dem Weine gebracht haben,1) und woran sich der Bischof als Getränk reiht, mehr aber der Bierpapst der Studenten, – der Kelch (calix, [...]) als heiliges und profanes Gefäss, – das Kloster (claustrum), der Kenel, Kanel, Kanal oder die Rinne, von canalis,2) – die Kanne, ahd. channa (cantarus, [...]),3) – der Kult und die Kultur, mit der Sculptur (cultus, cultura und sculptura), – irren (errare) und der Irrthum (error), – die Arche, mhd. arke (lat. arca),4) – der Acker, goth. akrs, ahd. accar (ager, [...]),5) – die Achsel, ahd. ahsel, ahsla (axilla, [...]),6) – die Axe, mhd. ackes, später ax und in der Mehrzahl exe, althd. achus, akiz; (lat. ascia),7) – der Eren (area, aira) oder die Hausflur, der Vorsaal,8) – die Ae, der Aabach, althd. aha (aqua), goth. ahva, das Wasser, der Bach, der Fluss,9) – die Ecke, besonders auch einer Waffe oder deren Spitze und Schneide (acies, acus, [...]), – das Kamel (camelus), der Elephant (elephantus) und das Element (elementum), – der Esel, goth. asilus (lat. asinus), – der Erzengel (archangelus) und der Engel (angelus), – der Falke (falco),10) – die Fabel (fabula), – die Fähigkeit (facultas), – das Pergament (membrana per gamena) und das Papier (papyrus), – der Altar (altare),11)[288] - der Chor (chorus) der singenden Geistlichkeit,1) – der Lettner (lectorium) oder Lesepult u. s. w.2)

Auch die Tuchfabrikation und was damit zusammenhängt, welche mit dem ersten Aufblühen der deutschen Städte nebst dem Tuchhandel als eines der ersten oder auch als das erste der städtischen Gewerbe hervortritt,3) stammt ohne allen Zweifel noch aus der römischen Zeit, indem sie sich als eine deutsche oder überhaupt neue Erfindung unmöglich so schnell, so hoch und so allgemein hätte erhoben können. Ueber das römische Gewerbsleben und besonders über die Tuchweber (collegium textorum panni), so wie über die Tuchwalker (fullones), welche ansehnliche Innungen bildeten,4) haben wir durch die Ausgrabungen zu Herculanum und Pompeji solche genaue Aufschlüsse erhalten, dass sie jeden Unbefangenen aufklären und überzeugen müssen, woher das deutsche städtische und gewerbliche Leben seinen Ursprung genommen habe. Am frühesten wohl erhob sich in den flandrischen und brabantischen Städten die Tuchfabrikation und der Tuchhandel auf eine seltene Höhe und begründete seit dem 12ten und 13ten Jahrh. den ausserordentlichen Wohlstand dieser Städte, weshalb dieselben auch sehr frühe mit besonderer Rücksicht auf den Tuchhandel geräumige und glänzende städtische Verkaufshallen einrichteten, z. B. Brügge,5) Gent, Löwen, Mecheln, Ypern. In der Schweiz scheint auch die Stadt Zürich eine solche Verkaufshalle für die Tuchhändler bei der Wasserkirche besessen zu haben. In Cöln, Mainz, Worms und Speier, [289] also in 4 mittel- und niederrbeinischen Städten, bildeten die Tuchweber die oberste Zunft; zu Basel war die Grautücherzunft wenigstens die erste nach den Herrenzünften und wurde nachmals mit derjenigen der Kaufleute vereinigt.1) Die älteste bekannte Zunfturkunde ist diejenige der Bettziechweber der römischen Stadt Köln vom J. 1149, welche Weber gleichfalls eine Bruderschaft bilden und durch die Urkunde a communi bono fraternitatis ein Mitrecht an dem Platze der Leinweber erhalten. Köln hatte um diese Zeit mehrere Weberinnungen und diese, wie überhaupt die städtischen Zünfte, erwarben in demselben Verhältniss, in welchem sie aus der Hofhörigkeit und Abhängigkeit heraustraten und sich den täglichen Dienstleistungen an den Grundherren entziehen konnten, das Marktrecht (forum rerum venalium), – das Recht, für sich selbst zu arbeiten und ihre Arbeiten auf dem offenen Markte zu verkaufen. Das römische Marktrecht,2) der Handel und die städtische Freiheit und Wohlhabenheit sind daher gleichbedeutend und ebendeshalb erscheinen auch in jenen Zeiten die Tuchmacher oder Tuchweber (pannifices) mit den Tuchhändlern (pannicidae), z. B. in dem Prager Stadtrechte aus dem 14ten Jahrh., in so inniger Verbindung. Zu Zürich, woselbst in einer Urkunde der Benedictinerabtei Pfävers vom 6. Oetober 1315 auch bereits ein Heinrich Trueber als Wechsler genannt wird,3) werden im J. 1336 unter den damaligen 13 Zünften aufgezählt:

  • eine Zunft der Tuchscheerer, Schneider und Kürschner;
  • eine Zunft der Wollenweber, Wollenschlager, Grautucher und Hutmacher;
  • eine Zunft der Leineweber, Leinwater und Bleicher.4)

Auch zu Speier wurde im J. 1349 ein Zunftregiment mit 13 Zünften eingerichtet, worunter die Patricier die Zunft [290] der Wechsler bildeten.1) Zu Prag erscheint in dieser Zeit oder in der ersten Hälfte des 14ten Jahrh. das gewerbliche Leben und namentlich die Tuchfabrication noch weniger ausgebildet und getheilt; es werden neben den Tuchmachern und Tuchhändlern nur erwähnt die Schneider (sartores), die Mentler oder Flickschneider, welche keine neuen Kleider machen dürfen, und die nichtzünftigen Hofschneider, die bei den Landleuten arbeiten2) Die Schneider bilden eine eigene Bruderschaft und Zunft, „vnd wer sich in Prag mit sneidere vil generen, der schol mit zwain vnd dreizzig grozzen pfening purger recht gewinnen gen richter vnd gen scheppfen, vnd soll darnach geben den maistern ein schok grozzer Prager pfening in ir bruderschaft vnd recht mit eynander, vnd swer sich dar auz zeicht vnder in, er sei maister ader werd maister, der hat sein recht verlorn; vnd derselbe, der maister werden will, sol purgen vor den scheppfen zezen vurzehn schok grozzer Prager pfening, daz er drei jar vnd drei tag mit der stat leid ybel. vnd gut.“ – Viel früher blühten aber Gewerbe und Handel in den rheinischen Städten auf und in Mainz hatte schon im J. 1099 die Weberzunft aus ihren Mitteln eine Kirche gebaut, wofür sie vom Erzbischof das Privilegium erhielt, dass sie hinfort zu dieser Kirche gehören solle. In Worms wurde das schwarze grobe Wollentuch schon 1114 von Heinrich V. einer Abgabe unterworfen; auch wurde frühe zu Worms den Webern die Wahl der Gemeindevorsteher, deren jedes Kirchspiel 4 hatte, eingeräumt. Schon im 11ten Jahrh. gingen wie aus den niederländischen so aus den rheinischen Städten die groben wollenen Tücher als der wichtigste Ausfuhrartikel nach Italien, besonders nach Florenz;3) dort wurden sie geschoren, gefärbt, appretirt und dann nach dem Orient vertrieben. Allein die Florentiner Tuchhändlerzunft bezog zu Anfang des 14ten Jahrh. für 300,000 Gulden Tücher und es lebten damals zu [291] Florenz 30,000 Einwohner von Tuchhandel und Weberei; es wurden jährlich 70 – 80,000 Stücke Tuch verfertigt und es bestanden 200 Gewölbe, welche sich später auf 275 vermehrten, für Wollenverkauf. Bezeichnend für die gewerbliche Entwicklung und Blüthe der oberrheinischen Städte ist es, dass z. B. nach einer Urkunde des Stiftes Creuzlingen von 1421 der Zunftmeister und die Zunft der Kürsner,1) welche somit zu Constanz eine besondere und alte Zunft ausmachten, 22 Pfund Pfenninge zu einem Baue ihrer Trinkstube entlehnten;2) in einer andern Creuzlinger Urkunde vom J. 1495 wird ein Zunftmeister der Rebleute zu Constanz erwähnt.3) Die Nothwendigkeit und Nützlichkeit der mit der Kleidung der Menschen sich beschäftigenden Gewerbe, wie auch der Gewerbe, welche die Ernährung, Unterbringung und Bewaffnung derselben zum Gegenstande haben, bewirkte selbstverständlich, dass sie nicht allein überall mit den Menschen fortbestanden, sondern auch von Denjenigen, welche sie noch nicht besassen, aufgenommen wurden. Da nicht einmal behauptet wird, es sei in Italien, Gallien und Britannien jemals die alte römische Bevölkerung vollständig untergegangen und ausgerottet worden, dauerten mit dem Volke auch die alte Bildung, Handwerke, Künste und Wissenschaften fort und übertrugen sich von ihm auf die später dahin gekommenen germanischen Völker. So lange diese Völker nur noch dem Ackerbau und auf dem Lande lebten, war die Betreibung der Gewerbe eine bäuerliche, eine ländliche und gutsherrliche, d. h. nur dem Dienste des Gutsherrn bestimmt, – die Handwerker waren gutsherrliche Diener und Dienstboten; nachdem aber die Germanen in Städten zu leben anfingen, wurden auch die Gewerbe städtisch und die Handwerker freie Stadtbürger unter anfänglich noch von den Grundherrn, bald aber selbst erwahlten Zunftmeistern; manche Gewerbe und vorzüglich der Handel, der Luxus, die Kunst und Wissenschaft zogen erst mit den Städten und in dieselben ein.

[292]

Zu Paris finden wir im J. 1258 oder zu den Zeiten der Verwaltung des Boileau die Zunft der Walker (des foulons) als eine hergebrachte und lange bestehende,1) (wie sie neben den Tuchhändlern und Tuchscheerern im 15ten Jahrh. z. B. auch zu Lucern gefunden wird)2) so dass ihr römischer Ursprung, wofür ganz besonders auch der Name zeugt, kaum in ernstlichen Zweifel gezogen werden dürfte. Ihr Statut beginnt: „Quiconques veut estre foulons à Paris, estre le puet franchement, sans achater le mestier du Roy.“ Ueber die erforderlichen Eigenschaften des einzustellenden Gesellen und Lehrlings ist bestimmt: „Nus foulons (kein Walker) ne puet ne ne doit metre en oevre nul vallet ne nul aprentis houlier3) ne larron ne murtrier, ne bani de vile pour vilain cas; ne nul vallet s’il n’a xij denrées4) de robe au mains. Et se li vallet savoient que en leur conpaignie eust aucune des personnes dites, il le devroient faire savoir au mestre tantost que il le sauroient u. s. w.“ Unmittelbar darauf wird verordnet: „Li vallet conmandé à année5) sont tenu d’aler en I’oevre de leur mestres à l’eure et au point que li maçon et li charpantier vont en place pour eus alouer. Et se li vallés ne sont conmandé, cil doivent aler en la place jurée à l’Aigle ou quarrefour des chans (gens) pour eus alouer, se alouer se voelent à l’heure et point devant dite, se il n’i lessoient à par banie.“ Besonders bedeutsam ist für uns hier die Zusammenstellung der Walkergesellen mit den Maurern und Zimmerleuten, mit welchen letztern sie zu den gleichen Zeiten bei ihrem [293] Dienstherrn eintreten sollen. Hatten die Walkergesellen noch keinen Dienstplatz und suchten einen solchen, mussten sie auf dem für derartige Gesellen bestimmten Kreuz- oder Eckplatze (quarrefour, carrefour) beim Gasthause zum Adler in der Nähe der Kirche von St. Gervais, nicht weit vom Grèveplatze, sich aufstellen und warten. Haben die Gesellen einen Dienstplatz, sollen sie denselben beziehen „sanz asamblée et sanz banie, à l’heure devant dite.“ Sanz asamblée, welches Depping für sans attroupement erklärt, hat hier wohl den Sinn, dass sie still und ruhig, ohne lärmende Begleitung an ihren neuen Dienstort ziehen sollen. Aus einer Anmerkung Deppings geht hervor, dass die Maurer, welche Dienste suchen, sich noch dermalen zu Paris bei einer Ecke des Grèveplatzes am Morgen aufstellen. Das Statut der Walker allein enthält das ausdrückliche Verbot: „Doi mestre du mestier ne pluseur ne pueent estre conpaignon ensamble en un hostel“, welches Verbot Depping aber bei allen Zünften geltend glaubt. Das Verbot ist offenbar im Interesse des Publikums erlassen, damit dasselbe nicht von einigen verbundenen Meistern ausgebeutet werden könne. In der revidirten gemeinen deutschen Steinmetzordnung vom J. 1563 ist gleichfalls die Verordnung enthalten: „Es sollen auch nit zwen Meister ein werck oder ein gebew gemein mit ein ander haben; Es were dann, dz es ein kleiner baw were, der in jarsfrist ein end nemme: den mag man wol gemein haben mit dem, der ein mitburger ist.“ Krause, II. 1. S. 298, bemerkt hierzu, man sehe da schon den Einfluss des städtischen Zunftwesens, welches jederzeit bestrebt sei, fremde Kunstgenossen von einträglichen Arbeiten auszuschliessen, und höchstens Ortsgenossen die Theilnahme nicht versage. In der ursprünglichen deutschen Steinmetzordnung vom J. 1464 lautet die Stelle: Es sollent auch nit zwey Meister, ein Werk oder ein Gebäue gemein mit einander haben, Es wer den dass es ein kleiner Gebeue were der in Jorsftyst ein ende näme ungeverlich, den mag wohl gemeyn haben mit dem der ein mytbruder ist.“ – Krause folgert, II. 1. S. 272, nebenbei hieraus, dass die Ausdrücke: ein Mitbruder sein, ein Geselle des Steinwerks sein, in der Ordnunge sein, die gleiche Bedeutung haben. [294] Es gehört auch hierher, das vielfach in den alten Gewerbsgesetzgebungen, z. B. zu Lucern,1) vorkommende und dem römischen Rechte entlehnte Verbot, dass Niemand zwei Handwerke neben einander betreiben dürfe, um das Uebergewicht des Reichthums, die Concentration der Gewerbe in wenigen Händen zu verhindern und möglichst Vielen Erwerbsfähigkeit zu verschaffen. Aus diesem alten Handwerksverbote ist bei den Freimaurern das Verbot geworden, dass Niemand als actives Mitglied mehreren Logen zugleich angehören könne. – Die Walker von Paris haben jährlich zwei Mal, zu Johanni und zu Weihnachten, zwei Gesellen und zwei Meister zu Viermännern (iiij preudeshommes et loiaz) zu erwählen, welche der Prévôt die Aufrechthaltung der Gebräuche des Handwerks eidlich angeloben lassen wird. Dieses Wahlrecht der Walker ist ein ausnahmweises und wird in der Weise geübt, dass die alten Viermänner beim Ablaufe ihrer Amtsdauer, je die 2 Meister 2 Gesellen und die 2 Gesellen 2 Meister dem Prévôt zur neuen Ernennung vorschlagen. Vier Geschworne oder Viermänner des Handwerks kommen übrigens auch an andern Orten, z. B. zu Prag,2) häufig vor. Als mit den Walkern verwandte Zünfte erscheinen noch besonders in der Statutensammlung des Boileau diejenige des Tapissiers de tapiz sarrasinois,3) des Tapissiers de tapiz nostrez,4) des Tainturiers,5) des Toisserans de lange (der Wollenweber),6) des Tailleurs de Robes,7) des Liniers (der Leinwandhändler),8) des Chavenaciers (canevassiers, Canevasshändler, Händler mit grober oder ungebleichter Leinwand),9) des Marchands de chanvre et del file (der Hanfhändler),10) des Chauciers [295] (chaussetiers, der Strumpfmacher),1) welche auch eine eigene Bruderschaft ausmachten, so dass man in die Zunft und in die Bruderschaft nur zugleich eintreten konnte, u. s. w. Die Statuten der Wollenweber gehören zu den umfangreichsten der ganzen Sammlung des Boileau, da sie die Tuchmacher und Tuchhändler zugleich umfassen und damals Paris neben St. Denis und Lagny sehr viele gewöhnliche Tücher fabricirte, was sich späterhin verlor. Die sarazenischen Teppiche scheinen Luxusteppiche gewesen zu sein, welche den orientalischen nachgeahmt wurden und daher den Namen der sarazenischen trugen. Ein solcher Teppichwirker darf nicht mehr als einen Lehrling annehmen und auf nicht weniger als 8 Jahre; der Lehrvertrag darf nur in Gegenwart von zwei oder drei Sachverständigen abgeschlossen werden; kein Geselle darf eingestellt werden, der nicht wenigstens vorher beschworen hat, gehörig gelernt zu haben und losgesprochen worden zu sein; keine Frau darf das Handwerk ausüben, weil es zu schwer ist. Beim Nachtlicht darf nicht gearbeitet werden. Diese Teppichwirker arbeiten, wie ihre Statuten erklären, blos für die Kirchen, für die Edelleute und für die Vornehmen, wie für den König und die Grafen; deshalb sind sie auch vom nächtlichen Wachtdienste befreiet, Die Bruderschaft der Tapetenwirker hatte ihre Kapelle in der Kirche der Saints-Innocens. Die Tapissiers de tapiz nostrez woben, wie es scheint, grobe farbige Bettdecken und dergleichen von Wolle. – Die Leinwandhändler hatten auch weibliche Arbeiterinnen (ouvrières), welche aber 6 Jahre oder länger gelernt haben mussten. – Im Innern Deutschlands war Halle für den Tuchhandel ein sehr wichtiger Tuchhandelplatz; feine Tücher aller Art wurden hier verkauft und vorzüglich nach Pommerland versendet.2)

Auch das Münzrecht erscheint gleich dem Handwerks- und dem Marktrechte als eine wesentliche Befugniss der mittelalterlichen Städte, und wo im frühern Mittelalter das eine oder das andere Recht, namentlich das Münzrecht angetroffen wird, darf es im Allgemeinen als ein Ueberrest [296] des römischen Städtelebens1) angesehen werden, wie dieses auch Mannert, a. a. O., und Eichhorn, Staats- und Rechtsgesch., I. §. 89, annehmen. Man dürfte darnach die Reichsstädte erklären als die aus dem römischen Reiche noch erhaltenen Städte, oder Orte mit städtischen Rechten, wie vorzüglich mit dem Markt- und mit dem Münzrechte. Wo diese Städte den Bischöfen erlagen, erlangten diese begreiflich auch das Münzrecht. So heisst es z. B. in einer Urkunde Otto II. vom J. 974 bei Boehmer, regesta, Nr. 464: „Monetam, quod hactenus ad ipsius praefate civitatis conpertinere et servire videbatur – (episcopo) in perhenne proprium donavimus.“ Die Marktvorsteher und Münzmeister, die Markt- und Münzpolizei neben der Polizei über die Handwerke sind daher überall die Grundlage der sich ausbildenden städtischen Verfassungen und Verwaltungen. Neues wird seltener erfunden und eingeführt, aber dass das Vorhandene übertragen und weiter gebildet werde, liegt im natürlichen und gewöhnlichen Gange des Lebens und der Geschichte. Die seit dem Anfange des 10ten Jahrh. aufkommenden und stets mehr und mehr verlangten königlichen oder kaiserlichen Städteprivilegien2) sind nichts anderes, als die Bestätigung und Ausdehnung der noch bestehenden römischen Städteverfassung, der römischen Märkte, Münzen und Handwerke vorzüglich, für die alten oder neu gegründeten Städte.3) Das römische Recht drang noch mehr von den Städten mit dem gesammten römischen Leben und römischer Gesittung in Deutschland ein, als durch die italienischen Universitäten und die dort gebildeten Doctoren juris utriusque, – juris civilis et canonici. Die Reichsstädte waren so sehr die letzten Trümmer4) einer geordneten Reichsverwaltung, dass nur mit ihrer Hülfe in Frankreich die centrale königliche Gewalt begründet wurde und bei klugerer Benützung in Deutschland hätte begründet wer- [297] den können; in dieser Beschränkung ist die Geschichte der Städte auch die Geschichte der königlichen und kaiserlichen Macht und Gewalt.

Ferner müssen die Schmiede und Schlosser (fabri ferrarii)1), die Waffenhandwerker für die Krieger zu Ross und zu Fuss, als eine römische Stiftung oder Ueberlieferung angesehen werden.2) Die grossen Kritiker und Rationellen sollten doch einmal darthun, wie sich denn bei den Deutschen nicht die niedrigen Handwerke, denn minima non curat praetor, – homo literatus et criticue, – aber doch die ganze Waffen-, Kriegs- und Befestigungskunst erfunden und entstanden denken. Helm und Schild, Harnisch oder Panzer, Arm- und Beinschienen, Schwert und Lanze, die kriegerische Ausrüstung und Bedeckung des Ritterrosses sollte man, wenn nicht geführt, doch wenigstens in der Abenddämmerung gesehen haben, um über deren Erfindung und Gebrauch reden zu dürfen. Die Städtebildung, die Städterechte und Freiheiten gehen daher, auch zufolge Mannert, von den italienischen oder lombardischen, d. h. von römischer Anregung und Fortwirkung aus. Zur Entstehung und Befestigung der Städte gehörten um so wesentlicher die die Waffen verfertigenden und führenden Handwerker, als sonst die Stadt waffen-und vertheidigungslos war.3) Daran schliesst sich die Metalltechnik überhaupt, worin im Alterthume sich die Etrusker im Abendlande vorzüglich auszeichneten und die auch im Mittelalter bald auf eine hohe Stufe der Ausbildung stieg, indem sie besonders zur Ausschmückung oder Anfertigung der Kirchenthüren nach dem Vorgange des Alterthums benützt wurde.4) Die Goldschlägerei war zu des Plinius Zeiten zu Rom sehr ausgebildet.5)

[298]

Unter den vielen kirchlichen Teckniken und Künsten, welche die Christen mit aus dem Alterthume herübergenommen und nur den christlichen Zwecken und Ideen dienstbar gemacht haben, ist die wenig beachtete, aber im Mittelalter doch bedeutsame und noch heute in den katholischen Ländern vielgebrauchte Wachsbildnerei hervorzuheben. Diese Wachsbildner, bei den Griechen [...], bei den Römern wahrscheinlich sigillarii, sigilliariarii geheissen, bildeten bei den Alten vorzüglich kleine Bildchen und Fruchtstücke,1) im Mittelalter Heiligenbilder für Reliquienkästen besonders, deren noch viele erhalten sind. Ein magister Guglielmus Anglicus machte im J. 1357 ein lebensgrosses Wachsbild der Gräfin von Savoyen für den Dom zu Lausanne und erhielt dafür nach den gräflichen Rechnungen neben der Lieferung von 334 Pfund Wachs die Bezahlung von 64 Franken.2) Nach Böttiger gaben bei den Griechen, bei denen die Künstler ihre ersten Modelle mehrentheils in Wachs bildeten,3) und bei den Römern die Adonisfeiern oder Adonien die Hauptveranlassung zur Wachsbildnerei, da sie zu einer Jahreszeit gefeiert wurden, in welcher es wenige Blumen und keine reifen Früchte gab, daher zur Festfeier aus Wachs eben so niedlich als täuschend nachgebildet wurden. Vielleicht lag selbst Adonis, nur in Wachs geformt, auf dem Catafalke oder Castrum doloris, wie solche heiligen, blutigen Leichname von Wachs vielfach in den katholischen Kirchen vorkommen und wie bei den Maurern ursprünglich auch der erschlagene Hiram gewiss ein Wachsbild war; jedenfalls waren die Adonisgärtchen4) oft blosse Wachsgärtchen, Wachskörbchen. Weibliche Künstlerinnen sind in der Wachsbildnerei bei den Christen und bis herab auf die neuern Zeiten nicht selten, so sich z. B. darin im 17ten Jahrh. Catharina Questier zu Amsterdam wie auch in andern bildenden Künsten hervorthat;5) ebenso die im [299] J. 1607 zu Köln von niederländischen Eltern geborene Anna Maria Schurmann, – Johanna Sabina Preu,1) Rosa Elisabetha Schindel,2) In der römischen Kaiserzeit zeichnete sich Alexandria durch die Verfertigung schön gemalter und bis zur höchsten Täuschung nachgeahmter Wachsfrüchte aus, wie es auch damals in der Blumenzucht und durch seine sinn- und kunstvoll geflochtenen Blumenkränze, welche weithin versandt wurden, glänzte und überhaupt seit den Zeiten Alexanders des Grossen zum Hauptsitze des griechisch-asiatischen Luxus, zum griechischen und spätern römischen Paris geworden war.3) Viele ägyptische Blumenhändlerinnen und Sträussermädchen hatten sich im kaiserlichen Rom niedergelassen. Rom war wirklich insofern die Hauptstadt aller römischen Länder und Völker geworden, als es in sich nicht blos die Religionen, Künste und der unterjochten Länder und Völker zu vereinigen strebte, sondern diese Völker selbst als Sklaven oder auch als freie Diener nach der herrschenden Kaiserstadt kommen und hier mit Allem, was sie konnten und wussten, den übermüthigen Römern und Römerinnen dienen mussten. Vorzüglich strömten aber in Rom Asien, woher auch zahlreiche Juden kamen, – die Aegypter und besonders die alexandrinischen, und die Griechen aus allen Theilen und Städten Griechenlands zusammen und Rom band und mischte alle Welttheile zu sammen. – Das auch in der Baukunst so bedeutende Kranzwesen, indem die Kränze begrenzen, ist aber bei den Griechen und Römern ganz besonders von den Aegyptern ausgegangen und die darin liegende Symbolik ist ursprünglich eine ägyptische.4) Auch die Kirchenfahnen und die Flaggen erscheinen schon bei den Aegyptern; sind wohl von ihnen entlehnt.5) – Kaiser Helogabalus liess zum Scherze nach Lampridius seinen Gästen auch blosse Wachsgerichte vorsetzen. – An die Wachsbildnerei [300] schliesst sich dann an die Malerei in Wachs, die enkaustische, wohl auch Aegypten entlehnte Malerei.1)

Noch in einer andern Richtung tritt uns im Mittelalter die erhaltene römische Technik und sogar die römische Zunftverfassung entgegen, nämlich in der Zunft oder Gilde der Brückenbauer, in den fraters pontifices im südlichen Frankreich oder in der Provence längs des Rhoneflusses. Das Bedürfniss, stets auf das Sorgfältigste im Rhonethale die Dämme und Wuhren zu unterhalten, um gegen die Ueberschwemmungen des nicht selten eben so heftig als mächtig anschwellenden Flusses gesichert zu sein, hatte im südlichen Frankreich, woselbst sich ja überhaupt das römische Recht (droit écrit) und Wesen erhalten konnte, auch den Damm- und Brückenbau und damit die Corporation der Damm- und Brückenbauer fortbestehen lassen. Aus dieser Corporation hatte im J. 1333 Bischof Johann Druzie von Prag aus Avignon, wo er sich früher am päpstlichen Hofe aufgehalten hatte, einen Meister Wilhelm mit seinen Gehülfen auf ein Jahr nach Böhmen kommen lassen, um die Erbauung einer Brücke über die Elbe bei Raudnitz zu beginnen und den Böhmen dazu den nöthigen Unterricht und Anleitung zu ertheilen, worauf Böhmen und Franzosen gemeinsam die Brücke vollendeten.2) Bei den Römern und zu Rom an der Tiber war der Brücken- und Dammbau uralt oder mit Rom selbst gleich alt, weshalb von dem Brückenbau der Name der pontifices, der höhern Priesterschaft abgeleitet wird3) und diese zugleich wesentlich die Zunft der Brückenbauer unter dem Oberzunftmeister, das collegium pontificum mit dem pontifex maximus bildete, was zugleich einen höchst bedeutsamen Blick in die ersten Zustände und Einrichtungen des entstehenden Roms eröffnet. Die Priesterschaft war damals noch im ausschliesslichen Besitz alles eigentlichen Wissens und namentlich auch des höhern technischen, so dass die Leitung und Sorge des Brückenbaues in dem jungen Rom nur der in solchen Dingen noch am ehesten kundigen und [301] befähigten Priesterschaft übertragen werden konnte, welche nicht selbst aber die Brücken und Dämme erbaute, sondern nur die nöthigen fremden (etrurischen) und einheimischen Meister und Arbeiter anstellte und beaufsichtigte. Nachdem man in Böhmen einmal die französischen Baumeister beim Brückenbau gebraucht und achten gelernt hatte, gab dieses die Veranlassung, einige Jahre nachher auch zu dem beabsichtigten (gothischen) Neubau des Domes St. Veit den Meister Mathias von Arras zu berufen, welcher den Bau von 1344 bis zu seinem im Jahre 1352 erfolgten Tode wirklich leitete, worauf im J. 1356 bis 1392 ihm der Parlirer (der sog. Arler) Peter aus Gemünd in Schwaben als Dombaumeister nachfolgte.1) Dieser deutsche Parlirer Peter baute sodann neben dem im J. 1360 begonnenen Chorbau der Bartholomäuskirche zu Kollin und der vermuthlich von ihm herrührenden, im J. 1377 durch Karl IV. gegründeten bewundernswerthen Kirche des KarIshofes zu Prag die kühne Moldaubrücke zu Prag mit einer Bogenspannung von 70’. – Auch in Babylonien und Assyrien war der Brücken- und Dammbau schon sehr ausgebildet, und es wurden die Brücken und Dämme von Quadersteinen durch Eisen und Blei verbunden und zusammengehalten.2)

Ein orientalischer und babylonischer3) Nachklang ist es, dass im Mittelalter gewirkte, auf die Wand gemalte Teppiche, welche von Engeln gehalten wurden, den Hintergrund der Kirchengemälde bildeten, wie solche Gemälde sich z. B. auch im Fraumünster zu Zürich finden, wovon G. Wyss in Bd. VIII der Mittheilungen der zürcherischen antiquarischen Gesellschaft, Taf. I. Fig. III und IV, eine Abbildung gegeben hat. Zu Borsippa bestand schon eine grosse Leinwandfabrik. Auch andere Waaren des Putzes und des Luxus wurden in Babylon verfertigt, z. B. Siegelringe mit geschnittenen Steinen, Stöcke mit verschiedenen Figuren, z. B. Rosen, Lilien , Adlern u. s. w., – wohl- [302] riechende Wasser.1) Nach Rinck, Religion der Hellenen, I. S. 296, trägt die Weberin Athene ihren Namen von einem ägyptischen Worte, welches die Leinwand bezeichnet und von dem das griech. [...] abgeleitet ist. Gleich der Weberei war auch die Kunst des Schleifens und des Schneidens der edlen und der halbedlen Metalle den Griechen und den italischen Völkern vorzüglich von den Aegyptern neben den Asiaten zugekommen.2) Durch seine Steinhauer und Leineweber zeichnete sich nach Strabo besonders Panopolis aus.3) Nach Beck, Anleitung zur genauern Kenntniss der allgemeinen Welt- und Völkergesch., I. 1. (Leipzig 1813) S. 385, und nach Büsching, Gesch. und Grundsätze der Steinschneidekunst, Hamburg 1774, scheint die Steinschneidekunst von den Aegyptern erfunden worden zu sein. Von den griechischen Münzstempelschneidern und Gemmenschneidern hat nun Brunn in dem zweiten Theile seiner Gesch. der griechischen Künstler am besten und sorgfältigsten gehandelt. Wie Athene wurde von den Griechen auch Apollo zu der Weberei in eine besondere heiligende Beziehung gebracht, denn ihm woben die Priester in Lakonien alljährlich einen Rock.4) Obwohl wir uns in Sachen der Baukunst keine Entscheidung anmassen möchten, wird hier doch die Bemerkung erlaubt sein, dass die skulptirten Alabastertafeln, welche mit Reliefbildern die Palastwände zu Ninive bekleiden,5) und die Reliefbilder auf den römischen Baudenkmalen, namentlich auf den Triumphbogen der Kaiser, gewiss nicht mit Semper, I. S. 345 ff. und S. 358 ff., S. 430, für Nachahmungen oder Ummodelungen in Stein jener bildlichen Darstellungen gehalten werden können, welche bei Gelegenheit feierlicher Aufzüge, besonders Triumphzüge, auf blossen Teppichen, en relief oder auf Leinwandgemälden gegeben wurden. Man bildete gewiss [303] gleichzeitig in Stein, auf Teppichen, auf Leinwand, auf Stuckwänden, in Holz u. s. w., nachdem einmal die Kunst der künstlerische und bildende Sinn sich zu regen und zu schaffen begonnen hatte, wie man auch wirklich im Mittelalter und noch mehr bei den Griechen alle Künste im Ganzen gleichzeitig oder nach einem passenden Bilde Semper’s als Zwillingsgeschwister entstehen, blühen und fallen sieht, vorzüglich aber die Baukunst, die Sculptur und die Malerei innigst verbunden zu sein pflegen und zwar nicht allein in den Zeiten, sondern auch in den Künstlern Griechenlands und Italiens selbst, wie ausser Lionardo da Vinci und Raphael z. B. in Michael Angelo Buonarotti1) und sogar in der der bolognesischen Schule angehörenden Künstlerin Propertia de Rossi.2) Bei den Griechen war z. B. Polycletus, aus der ältesten von den Dädaliden Scyllis und Dipaenus gestifteten Kunstschule zu Sicyon,3) der Schöpfer des Canons und der argivischen Jungfrau, nicht blos ein glücklicher Erzgiesser und Bildner in Elfenbein und Gold, sondern auch Architekt und erbaute das herrliche Theater und die Rotonda zu Epidaurus. Ebenso war Phidias zugleich Architekt4) und Skopas, welcher letztere einen Tempel der Pallas zu Tegea erbaute, an dem zuerst der korinthischen Säulen Meldung geschieht,5) einen Tempel des Aesculap u. s. w. Euphranor im Zeitalter Philipps und Alexanders des Grossen war Marmorbildner, Erzbildner und Maler zugleich.6) Brunn, Gesch. der griech. Künstler, II. S. 337 ff., hat ein alphabetisches Verzeichniss aller bekannten griechischen und römischen Architekten und ihrer Werke [304] mit grossem kritischen Fleisse zusammengestellt. Dieselbe Kunst bildet den Thon, den Stein, das Erz, das Holz und Elfenbein , – stiekt oder webt die Teppiche, malt die Leinwand und die Tempel- oder Kirchendecken und Wände, wie und wo die Stoffe sich darbieten. Die Gestalt, welche der Künstler dem Thone, Stein, Erz u. s. f. gibt, kleidet zunächst den Stoff, ist des Stoffes Kleid, weshalb der Künstler nicht noch anderweitige Bekleidungen zu entlehnen und nachzuahmen braucht, – kein Steinbekleider im Sinne Semper’s, sondern ein Steinformer und Baumeister ist, und zwar weder factisch, noch auch nur genetisch, da in der Kunst die Genesis doch kaum von dem Factum getrennt zu werden vermag, wie dieses Semper anzunehmen scheint. Ueberhaupt ist die Kunst nicht so tiefsinnig, verwickelt und nachdenkend oder vielmehr mit Nachdenken stylnachahmend, als dieses Semper sich vorstellt: sondern die wahre und höchste Kunst ist die natürlichste, einfachste, unabsichtlichste und möglichst aus sich selbst schaffende. Alle die weitgehenden Folgerungen, welche nun plötzlich aus den assyrischen und babylonischen Kunstdenkmalen für die griechische Kunst gezogen werden wollen, sind um so bedenklicher, als die Babylonier und Assyrier mit dem aufblühenden Griechenland niemals in unmittelbarer Verbindung oder auch nur in irgend welcher näherer Beziehung gestanden sind, sondern jedenfalls phönicische oder kleinasiatische Vermittelungen eingeschoben werden müssten. Dazu kommt, dass ganz entschieden der babylonische Backsteinbau und der assyrische Steinbau, ja schlechthin Babylon und Ninive mit der Baukunst und ihren darauf bezüglichen Künsten jünger sind, als der ägyptische Steinbau, vielleicht selbst als die ägyptischen Pyramiden.1) Die wirkliche Baukunst ist Steinbaukunst und die letztere wurde unwiderleglich als der Pyramiden-, Obelisken-, Tempel-, Gräber-, Fluss- und Canalbau zuerst und Jahrtausende vor Christus in Aegypten geübt, so dass die Aegypter als die Lehrer im Steinbau wenigstens bei den Völkern am Mittelmeere, namentlich bei den Griechen betrachtet [305] werden dürfen; möglicher Weise es aber sogar auch bei den Mesopotamiern, bei den Babyloniern und Assyriern waren, und wirklich bei den Phöniciern und Griechen es gewesen sind. Dass die griechischen plastischen Künste (arts plastiques) ägptischen Ursprungs seien, hat auch noch neuerlich Charles Blane in der gazette des beaux arts, Paris livraison 69, s. 229, ausgesprochen, während z. B. Overbeck, Gesch. der griechischen Plastik, I. Leipzig 1857, und H. A. Müller im D. Kunstbl. 1857, S. 451 b ff., sich dagegen erklärt haben, sich hierin an Winckelmann, K. O. Müller, Welker, K. F. Herrmann und Brunn anschliessend. Der Hafenbau, der Wasser und Befestigungsbau, der Quaderbau, worin auch nach dem Urtheile Semper’s, I. S. 396 ff., die Phönicier vor allen Völkern am Mittelmeere sich hervorthaten, nach den Ausgrabungen von Beulé1) namentlich auch bei dem Handels- und Kriegshafen, so wie bei der Burg (Byrsa) zu Carthago,2) gründen sich gewiss auf ägyptische Erfindungen und Techniken, auf ägyptische Lehre und ehe nur die Phönicier an den Gestaden des Mittelmeeres vom persischen Meerbusen her angekommen waren und sich daselbst niedergelassen hatten, übte Aegypten schon vielleicht Jahrtausende lang den Tempel- und besonders Wasserbau, den Stein- oder Quaderbau. Die Priester-, die Kastenverfassung ist zugleich in Aegypten uralt oder primitiv trotz des Wahnwiderspruchs von Semper, I. S. 416,3) weil die Völker-, die Staats- und Rechtsgeschichte [306] es bezeugt, dass die Priester- und Kastenverfassungen mit den Staaten selbst, in ihrer vorhistorischen Zeit sich ausbilden und nur entstehen können, indem die Priesterschaft den ausschliesslichen oder doch überwiegenden Besitz des Wissens und damit der Macht und der Herrschaft erlangt. Die hieratische Baukunst ist in Aegypten an sich keine Erstarrung einer frühern höhern und freiern Kunstperiode, sondern der wesentlichste Fortschritt in der Staatsbildung und in allen Gewerben, Künsten und Wissenschaften, welcher Fortschritt unter der Priesterschaft nicht blos Jahrhunderte, sondern Jahrtausende lang im alten Reiche und in den ersten Jahrhunderten des neuen Reiches anhielt, und durch die Priesterschaft selbst geleitet und bewirkt wurde. Man darf sogar unbedenklich die Behauptung wagen, dass die Bedingung und das Mittel der wahrhaft monumentalen und kolossalen Baukunst Aegyptens die Priester- und Pharaonenherrschaft gewesen sei und ohne die priesterliche und königliche Gewalt sicherlich das Volk wenigstens in solchem Masse und für solche Ewigkeit niemals gebaut hätte; die Baukunst, von dieser Seite betrachtet, ist wirklich eine heilige (priesterliche) und königliche Kunst. Aehnlich verhält es sich mit der kirchlichen Herrschaft und Baukunst des Mittelalters. Auch waren diese Herrschaften und Künste an ihrem Orte und zu ihrer Zeit das einzig Natürliche und Angemessene, daher Entstehende und Bestehende; aber allerdings waren es Priesterherrschaften und Priesterkünste, trugen somit ein priesterliches Gewand und die priesterlichen Gesetze und Schranken. Dennoch steht sehr zu bezweifeln, ob in einer ägyptischen Volksherrschaft die Baukunst sich höher und mächtiger entfaltet hätte. Die geschnitzten Elfenbeinsachen ägyptischen Styls oder Arbeit, welche Layard zu Nimrud oder Ninive auf- 3)[307] gefunden hat,1) sind entweder auf dem Wege des Handels oder als Kriegsbeute nach Ninive gebracht worden. Dennoch aber ist durch die Ausgrabungen von Botta und Layard zu Ninive ein höchst reiches und vorangeschrittenes Handwerks- und Kunstleben aus den vielleicht weit über 2500 Jahre ihre Ueberreste bedeckenden Schutt- und Trümmerhaufen hervorgegangen, welches mit Hinsicht auf die Kleidung und den Kleiderschmuck, – den Ornat und die Ornamentation, – die Bewaffnung (Helme, Schuppenpanzer, Beinschienen, Schilde, Schwerter, Sturmleitern, Mauerbrecher u. s. w.), – den Pferde- und Wagenschmuck, – die Sculptur u. s. w. sich vollkommen dem ägyptischen zur Seite stellen darf, in einzelnen Hinsichten, vorzüglich in der Bekleidungskunst und was darauf Bezug hat, es selbst übertrifft und vielfach mit demselben so bedeutend übereinstimmt, dass man eine innere Verwandtschaft zwischen denselben voraussetzen möchte, wie Braun bekanntlich die ganze westasiatische Kunst aus der ägyptischen ableiten wollte. Für die spätern assyrischen Zeiten nimmt auch Lavard ägyptische Einflüsse an.2) Geflügelte Sphinxe, geflügelte Stiere und Löwen, wovon Layard mehrere sehr schöne Abbildungen gegeben hat,3) erinnern lebhaft an die ähnlichen ägyptischen Gestaltungen und ebenso verhält es sich mit den geflügelten Sonnenscheiben4) oder Genien, welche auch zu Persepolis gefunden worden und selbst auf dem Zwischenwege zu. Omm-el-Amid bei Akka in Phönicien an dem Deckbalken eines kyklopischen, oder nach dem Sprachgebrauche des Euripides bezüglich der ähnlichen Mauern Mykene’s phönicischen, Baues mit, ionischen Säulen und geneigten ägyptischen Seitenpfeilern und dreifacher Einstufung des ganzen Thürrahmens, wie [308] bei dem Grabe des Agamemnon zu Mykene, sich finden.1) Den hier zugleich mitvorkommenden ionischen Styl erklärt Braun, I. S. 479 oben, für den phönicisch-hebräisch-assyrisch-babylonischen, wie solche ionischen Säulen nach Appianus auch den alten inneren Hafen zu Carthago umgaben. Auch auf einer neuerlich auf Cypern gefundenen, jetzt im Louvre zu Paris aufbewahrten silbernen Schaale schwebt über dem König, welcher zugleich zwei Uräusschlangen auf dem Kopfe trägt und der durch andere Symbole an die assyrische Kunst hinantritt, die geflügelte Sonne.2) Der Ureus oder eine Schlange erhebt sich auch, wie bei den ägyptischen Gottheiten, auf Münzen der Insel Malta vorn an den Köpfen einiger phönicischer Gottheiten.3) Ebenso verdient hier hervorgehoben zu werden ein etruskischer Krater (Mischgefäss), abgebildet bei Semper, II. S. 15, an welchem das Schlangen- und Löwenmotiv vereinigt erscheinen; die beiden Schlangen neben den Löwenköpfen an dem obern Rande des Trinkgefässes, welches selbst wieder auf einem Löwendreifusse ruht, deuten auf das dem Himmel, dem Sternbilde des Löwen , wenn die Sonne es betritt, entströmende Lebenswasser hin. Diese etruskische Symbolik darf wohl mit der agyptischen durch die Phönicier in Zusammenhang gebracht werden. Für die griechischen und römischen Badewannen oder Wassertröge lässt Semper, II. S. 30, die ägyptischen Labra, die auch als Sarkophage benützt sind, für die ältesten Vorbilder gelten. Der grosse Löwenrachen am Fusse des assyrischen Eimers bei Semper, Il. S. 45, soll nach Semper vielleicht die Trockenheit des Hochsommers bezeichnen, wenn die Sonne in das Sternbild des Löwen trete; aber er bezeichnet umgekehrt die in Aegypten durch den Nil und in Assyrien und Babylonien durch den Tigris und Euphrat das Wasser von den Schneebergen herabführende höchste Sonnenhitze, wie uns der wasserergiessende Löwenrachen nochmals begegnen wird. Ueberhaupt hatten die Assyrier und die Aegypter zu Reliefbildern und freien kolossalen Statuen dieselbe Neigung und dieselbe Geschick- [309] lichkeit, so dass die Steinmetz-, die Bildhauerkunst auch bei den Assyriern unter der Leitung der Priester in erblichen Kasten gepflegt und fortgebildet worden zu sein scheint.1) Durch die Priester- und Kastenverfassung würden auf diese Weise Indien, Babylonien und Assyrien und Aegypten zwar mit einander in innige Berührung treten, aber dennoch wäre die assyrische Kunst als die jüngere und höhere wegen der sichern, ruhigen und klaren Figurenzeiehnung und wegen der geschmackvollen Bekleidung der Figuren anzusehen, – sie wäre das vermittelnde Glied zwischen den indisch-ägyptischen nackten Thier- und Missgestalten zu den griechischen göttlich-menschlichen Gestalten im reichen Faltenwurfe, in schönster Draperie. Die assyrische Kunst2) hat bereits einen Anflug des modernen Geschmacks und der modernen Kunst, und tritt deshalb dem Betrachtenden unendlich näher als die ägyptigschen und indischen Bild- und Kunstwerke; ihren Geschmack, ihren Styl, ihre wirkliche und höhere Kunststufe hat die assyrische Kunst durch die Stickerei und Weberei erlangt, indem deren Muster und Bilder, Draperieen als der allgemeinste Schmuck gebraucht wurden3) und die langen assyrischen (wie auch die medischen, überhaupt orientalischen) Gewänder nur entstanden zu sein scheinen, um möglichst vielen Kleiderschmuck, Stickerei- und Webmuster entfalten und bloslegen zu können, wie die Mitren und Turbane auf demselben Grunde beruhen. Die Mitren und Turbane sind schmückende Kopfteppiche, gleich den Teppichen um den Körper selbst, – gleich den Leibbinbinden, – gleich den Tempelvorhängen, Tempelteppichen, Fussteppichen u. s. w. Wer sich im geistlichen oder weltlichen Leben, als Priester oder Fürst noch heute kleiden will, hüllt sich in den babvlonisch-assyrischen Teppich, in das (lange) orientalische Gewand, in die Gewebe von Kaschmir oder in einen Schawls von Bagdad; insofern ist [310] die Bekleidungskunst die königliche Kunst, da bei den Assyriern die Könige die schönsten, längsten, reichsten und würdigsten Kleider tragen.1) Die Säume und Besetzungen, die Troddeln und Quasten der Kleider, die Ornamente in der Kleidung und in der Baukunst (der Pferde und Wagen), sind wesentlich babylonisch-assyrisch, orientalisch. Daran reiht sich die Liebe zur Pracht in den Farben, in den Stoffen (Metallen) und in den Massen (kolossalen) und Zahlen; die einfache Quaste wird zur schwersten roth- und goldgeflochtenen Quaste, und mühsam schleppt der Priester sich unter der Last seines Prunkgewandes zum Altare. Das (künstliche,2) auch bei den Aegyptern und Carthaginensern übliche) Haupt- und Barthaar der Menschen, die Mähnen der Pferde und Löwen, die Blätter und Stämme der Bäume,3) die Kleider der Menschen und die Flügel der geflügelten Menschen und Thiere, sind in Assyrien gleichmässig draperirt, gestickt, geziert, wie es das Kameel oder Dromedar, welches die stolze Araberin trägt, sogar noch heute ist.4) Die leichte und lichte, farbige Stick- und Webkunst, der Teppich- und Holzbau, das Zelt, die Hütte sind babylonisch-assyrisch, für das Mittelmeer und seine Inseln und Küsten phönicisch; dagegen der schwere, starre und dunkele Steinbau, der Tempel-, Kirchen- und Klösterbau aus Aegypten stammt. Neben der Thiergestalt, welche durch die ägyptische, die babylonisch-assyrische, die phönicische und indische Kunst gleichmässig hindurchgeht und die ägyptische5) vorwiegend bestimmt, herrschen in der indischen Kunst die menschlichen, mit Perlen überladenen Vielgestalten durch die vielen Arme und Köpfe, und in der babylonisch-assyrischen die Gewänder, die Ornamente, die Teppiche, der Troddeln-, Fransen- und Quastenschmuck, welcher Fransenschmuck sich nach Winckelmann, Gesch. [311] der Kunst, III. Buch VI, Kap. 1. §. 17 und 18, bei den Griechen niemals findet, jedoch hatten die Kleider der Griechen und Römer eine Besetzung (limbus, [...], [...]);1) bei den Phöniciern aber herrscht der jedoch auch bei den Assyriern beliebte2) Metallguss und Metallschmuck. Aus den Abbildungen auf den Alabasterplatten, welche die untern Theile der Palastwände zu Ninive bedecken, kann schon jetzt eine ziemlich vollständige Geschichte der Handwerke und Künste, der Gottesverehrung, – der Kriegs-, Befestigungs- und Belagerungskunst, der assyrischen Kriege und Eroberungen u. s. f. herausgelesen werden, auch wenn die Entzifferung der dabei stehenden erläuternden Inschriften nicht gelingen sollte. Gleich den Aegyptern und vielleicht nach ihnen zeichnen sich die Assyrier durch ihren documentirenden oder geschichtlichen Sinn vor allen übrigen Völkern des Alterthums und ganz besonders vor den Indern aus, so dass die Palastbauten zu Ninive zugleich die bildliche und geschriebene Geschichte Assyriens enthalten. Bisweilen waren auch, wie im Nordwestpalaste zu Nimrud, kleine Tafeln, welche den Namen und die Titel des Königs, nebst einer Angabe seiner vorzüglichsten Eroberungen, als ein Document der Errichtung des Gebäudes, enthielten, in den Mauern eingebettet.3) Auf der Rückseite aller Alabasterplatten war eine Inschrift eingegraben, welche den Namen, den Titel und das Geschlechtsregister des königlichen Gründers des Gebäudes verewigte, 4) wie auch die ägyptischen Backsteine die Königsnamen oder Städtenamen u. s. f. tragen.5) Mit ähnlich beschriebenen Alabasterplatten waren auch die Zimmer gepflastert. Figuren aus Alabaster, welcher in grossen Stücken bei Theben gebrochen wurde, verfertigten auch die Aegypter und es sind mehrere derselben auf uns gekommen.6) Ebenso [312] arbeiteten die etruskischen Künstler in Alabaster.1) Zu Babylon tragen die Backsteine an den Bauten Nebukadnezar’s dessen Namen oder Stempel. Zu Ninive hat man auch, verwandt den diesfälligen ägyptischen Darstellungen bei Wilkinson, Platten gefunden, auf denen das Bauen und besonders der Transport eines grossen geflügelten Stieres durch Gefangene, welche theilweise noch gefesselt sind, abgebildet ist; die kommandirenden Offiziere geben durch Händeklatschen und Sprachrohre ihre Zeichen.2)

Braun, Gesch. der Kunst, I. S. VII, bezeichnet den chronologischen Entwicklungsgang der Baukunst durch: Unterägypten, Oberägypten, Babylon, Ninive, Persepolis u. s. w., und fügt gewissermassen als Erläuterung und Begründung dieser Bezeichnung S. 324 bei: „Jede Nation kopirt von ihrem in der Kultur vorangeschrittenen Nachbar soviel sie nur immer kopiren können, und eine originelle Kultur kann niemals aufkommen, wenn eine andere entwickelte bereits daneben liegt.“ Diese Worte sind insonderlich auf das Verhalten der das Mittelmeer umgebenden Völker gegen Aegypten anzuwenden. Das vermittelnde Glied, den gemeinsamen Verbindungspunkt zwischen der ägyptischen und assyrischen Kultur und namentlich Kunst bilden übrigens die Phönicier und die Juden, wie dieses nach ihrer geographischen Lage in der Mitte zwischen den ägyptischen und assyrischen mächtigen Reichen gar nicht anders sein konnte und auch durch ihre politischen Schicksale, vorzüglich durch diejenigen der Juden, bestätigt wird. Die Einwirkungen des ägyptischen Baustyls auf den Baustyl zu Jerusalem sind unverkennbar und unleugbar, was aus den Nachweisungen von Braun sich ergibt, auch wenn man seine weiter gehenden Folgerungen nicht billigen und bestreiten sollte. Die ägyptischen Felsengräber z. B. sind über die Insel Cypern,3) über ganz Syrien, Phönicien (besonders bei Tyrus4) und Arad) und [313] Palästina ausgebreitet und finden sich ganz besonders in der unmittelbaren Nähe von Jerusalem und auf dem Wege dahin aus Aegypten 1) Eines der bewohnten Gräber des Dorfes Siloah auf der Thalseite des Hinnom am Fusse des Aergernissberges hat eine rein ägyptische Form, stellt den gewöhnlichen ägyptischen Pylonflügel dar, pyramidal geneigt und von einem ganz besonders schweren Hohlgesims gekrönt, welches ägyptische Hohlgesims sich auch sonst noch öfters an palästinischen Bauten findet. Braun, I. S. 446. hält dieses Grab für ein altes Denkinal der Jebusiter oder Hyksos, welche nach ihrer Austreibung aus Aegypten gemäss Josephus und Tacitus Judäa besetzt und Jerusalem erbaut haben sollen.2) Aehnliche Gräber ganz ägyptischen Styles und Einrichtung finden sich nordostwärts von Jerusalem bei einem Dorfe Dschiboa, vor Alters Geba im Stamme Benjamin; sie werden die Gräber der Amelekiter genannt. Die Hyksos, die Amelekiter stellt Braun gleich den Peleschet (nach ihm Auswanderung), Pelasgern, Pelischti, – den Philistern und Kretern, den Kerethi und Plethi, aus denen Salomo sich seine Leibwache ausgewählt hatte. Diese Hyksos oder Pelasger sollen die ägyptische Kultur und Religion, besonders aber den ägyptischen oder dorischen Baustyl auch über die Inseln des Mittelmeeres, vorzüglich Kreta, nach der kleinasiatischen Küste, nach Griechenland und Etrurien getragen haben. Auf demselben Wege kam den Griechen und Etruskern durch die Semiten, durch die Philister oder Pelasger aus Aegypten auch z. B. die Sitte zu, den Heilgöttern Abbildungen der geheilten kranken Glieder zu weihen, wie einst auch die 5 verbundenen Philisterstädte dem Jehova 5 goldene Geschwulste und 5 goldene Mäuse geweiht haben sollen, um von den durch den Besitz der eroberten Bundeslade über sie gebrachten Beulen und Mäusen befreit zu werden.3) – Die altägyptische Erfindung der Glasbereitung haben die Phönicier gleich- [314] falls von den Aegyptern zur Ausbeutung und Weiterverbreitung empfangen;1) dass die Römer schon unter den ersten Kaisern Glasfenster gehabt, beweisen nach Winckelmann, I. S. 394 und II. S. 251 ff., die im Herculano gefundenen platten Stücke Glas.2) Nur die Purpurschnecke als local mit der daraus gezogenen Farbe gehört den Phöniciern ausschliesslich an und daher haben auch die Phöniker, die Rothfärber, ihren Namen. Bereits die Decke von Mosis Stiftshütte ist phönicischer Purpur und die Helena Homer’s spinnt Purpurwolle. Die Felsenbehälter für das Korn, welche sich von Gaza und Berseba an auf hellenischem Boden, z. B. beim Hafen Munichia vor Athen und auf der Burg von Mykene finden, so wie auf Sicilien, z. B. hinter dem Walle von Agrigent, werden auf Aegypten zurückgeführt.3) Dass jedenfalls das Abendland zunächst von den Phöniciern den Steinbau, den Quaderbau erlernt habe, möchte auch nach den Symbolen der Freimaurerei kaum zu bezweifeln sein. Bei den Freimaurern werden noch heute die Gesellen, also die eigentlichen Steinarbeiter die Giblim genannt, d. h. die Gibliter, ein phönicischer Volksstamm im Norden von Byblus am Libanon, welche auch die grossen Steine zum salomonischen Tempel behauen und die schon im grauen Alterthume als Besitzer ausgezeichneter Steinbrüche in der Steinmetzkunst einen grossen Ruf besassen. Braun, I. S. 465 oben und S. 505, will deshalb sogar den letzten Ursprung des altphönikischen Quaderstyls bei dem Urvolke der Gibliter suchen. Im Lande der Gibliter besteht noch dermalen ein altes Kastel mit einem Unterbaue aus fugengeränderten Riesenquadern. Braun meint weiter, dass der Zug des Melkart, auch Archal, Archeleus genannt, woraus der griechische Name Herakles entstanden und der jedenfalls eine historische Figur sei, durch die Austreibung der Hyksos aus Aegypten veranlasst worden sei; der letzte König der Hyksosdynastie in Aegypten [315] habe nach Manetho gleichfalls Archles geheissen.1) Das altkyprische Alphabet mit seinem Zeichenreichthum, wie dasselbe auf der zu Idalion in Cypern gefundenen Erztafel mit der Friedensproklamation des ägyptischen Königs Amasis erscheint, leitet Braun (S. 514 ff.) aus dem Aegyptischen ebenfalls her, oder wenigstens sei es nach ägyptischem Vorbilde geschaffen; denn die kyprischen Buchstaben seien alte Hieroglyphenbilder und deshalb so zahlreich für einen und denselben Laut, z. B. für Ch. 7, für Th 7 und für M 9 Buchstaben; die kyprische Schrift aber könne als die Urschrift der unter einander verwandten babylonischen, palmyrenischen, altgriechischen, etruskischen, umbrischen, oskischen, celtiberischen u. s. w. Schriften angesehen werden; die Griechen haben nach eigener Angabe ihre Schrift von den Phöniciern, von Kadmos, d. i. nach Braun (S. 511) dem Urvorweltlichen, dem Urgeiste. Böttiger, Andeutungen über die Archäologie, Dresden 1806, S. 37, erklärt dagegen mit Herder das etrurische Alphabet als den Typus aller europäischen Alphabete. Bei demselben Idalion, dem heutigen Dalin sind zahlreiche phönicische Statuetten von Sandstein, 1 bis 2’ hoch, wahrscheinlich Venusfiguren, gefunden worden, die ganz den oben berührten ältesten Metopenbildern zu Selinunt, – den altgriechischen Bildwerken mit etwas dumm lachendem Ausdrucke, – der kopflosen Athene, die am Eingang der Akropolis zu Athen sass,2) – den Figuren im Hofe des Klosters zu Orchomenos u. s. w. ganz gleichen, somit für die griechische Kunst die phönicisch-ägyptische Schule erweisen.3) Jedenfalls hat Cypern Griechenland [316] die Aphrodite von Paphos und den Olympos gegeben; den Tempel der Aphrodite erkennt man zu Cypern noch an einigen kolossalen Quadern seiner einstigen Hinterwand. In den Gräberhöfen auf Cypern finden sich auch dorische Säulen, wie in den Gräbergrotten von Kyrene in Africa,1) welchen dem inneren und äusseren Anblicke nach die Grottenreihe von Benihassan2) am nächsten entspricht; namentlich zeigt sich hier wie zu Kyrene das ägyptisch-dorische Ornament der sog. Tropfen, unter die Triglyphen gehängt und ohne die darüber befindlichen Triglyphen, Tropfenband in Tropfenband gerückt. Offenbar hat nach Braun eine phönicische Nachbarschaft von der Syrtengegend her, oder eine phönirische Ureinwohnersehaft auf Kyrene eingewirkt. Der phönicische Styl sei die Verbindung, die gleichzeitige Uebung des doriscben oder ägyptischen und des ionischen oder assyrisch-babylonischen Styles,3) wie auch an Absalons Grab bei Jerusalem zu ersehen, wo ein dorischer Triglyphensims über ionischen Halbsäulen erscheint; der salomonische Tempel ist gleichfalls insofern ein Denkmal dieses Styles, als er auf oder in Quadern, aus Cedernholz und Goldblech erbaut war. Auch zu Kyrene stehen dorische Triglyphengiebel und Friese über alterthümlich plumpen und schweren ionischen Säulen. Für die Abstammung des dorischen Baustyls aus Aegypten möchten auch die sog. Pyramidalthüren, wie Pochoke sie nennt, der alten dorischen Tempel anzuführen sein, welche Thüren oben enger sind als unten, wie viele Thüren ägyptischer Gebäude.4) Nach Winckelmann scheinen diese Thüren den dorischen Tempeln eigenthümlich gewesen zu sein; denn sie ist also gebaut an dem Tempel zu Corli, welcher gleichwohl nicht sehr alt ist. Auch an corinthischen Tempeln hat man solche Thüren angebracht, wie an dem zu Tivoli. Einer Bemerkung desselben Winckelmann zufolge würde das christliche Kirchenschiff gleichfalls schon dem Alterthume entstammen, indem die Alten [317] die gewölbten Teinpeldecken mit Schiffsböden, Navaten, verglichen; so hatte auch der Tempel des capitolinischen Jupiters drei Navaten, und dennoch eine Decke von Holz, welche nach der Zerstörung von Carthago vergoldet wurde.1)

Die romanischen Sprachen, Völker und Staaten sind im vollsten Sinne das Verbindungsglied, die Brücke, das Ausgangs- und Eingangstbor zwischen dem Römerthume und überhaupt Alterthume und zwischen dem Germanenthume, dem Mittelalter, der Neuzeit, – zwischen dem Heidenthume und dem Christenthume. Die romanischen Völker und Staaten sind der Kampf und dennoch die Verbindung, die kämpfende und die sich versöhnende Neugestaltung zweier sich begegnenden weltgeschichtlichen Völker und Bildungen, der Römer und der Germanen; das Versöhnende und Verbindende sind die höhere römischgriechische Bildung, – die Wissenschaften, die Künste und Handwerke, noch geschätzt und gepflegt unter den verwüstendsten Völkerstürmen von der Kirche und den Geistlichen. Wo die germanischen Völker in alten römischen Ländern mit den Römern und den romanisirten keltischen Völkern zusammentrafen, war das Römerthum so fest begründet und mächtig, dass es selbst seine Sprache durch eine zeitgemässe Umbildung forterhalten konnte, und nur in den früh besetzten römischen Grenzlanden vermochten die germanischen Sprachen und Völker obzusiegen. Aber selbst die rein germanischen Staaten und Völker sind insofern römisch, – tragen das weltgeschichtliehe Gewand einer spätern Zeit, als sie die griechischrömische Bildung, die römischen Staatseinrichtungen und die römische Rechtsgesetzgebung, die römisch-christliche Kirche und die kirchlichen Gesetze, – die römischen Wissenschaften, Künste und Handwerke in sich aufgenommen und zur Unterlage der neuern Entwickelungs- und Bildungsstufen gemacht haben. Die griechisch-römische Bildung, die Griechen und Römer mit ihren grossen geistigen Errungenschaften auf den Gebieten der Poesie und der Kunst, der Wissenschaften des Himmels und der [318] Zahlen, der Gesetzgebung und des Rechts, der Krankheiten und ihrer Heilung, des reinen Denkens und des Gottglaubens u. s. w. sind nicht untergegangen, sondern durchdringen bis tief in den Orient hinein belebend und begeistigend das ganze Mittelalter, die neuere und neueste Zeit in tausend sichtbaren und unsichtbaren Strömen. Die griechischen und die römischen Dichter, Theologen, Geschichtschreiber und Philosophen haben die romanischen Dichter, Theologen, Philosophen und Geschichtschreiber gebildet, gestärkt und genährt; die lateinische Sprache wurde zu den romanischen Sprachen mit der zugleich mit ihnen entstehenden romanischen, romantischen oder Romanenliteratur.1) Die griechisch-römische Baukunst ist nicht blos die Vorstufe, sondern das breite und feste Fundament der germanischen und vorzüglich der gothischen oder französisch-deutschen Baukunst; das römische Staats- und Privatrecht, die römische Staatskunst und Rechtspflege sind die Stützen und Träger aller neuern Staaten und Rechte, und die romanischen und germanischen Staats- und Rechtsgelehrten müssen mit den römischen Studien und Rechten beginnen. Das deutsche Reich und die deutschen Kaiser nannten sich römische und die katholische Kirche nennt sich noch so unter ihrem zu Rom thronenden Oberhaupte. Die Worte Semper’s, der Stil, I. S. 218: „Das bedeutendste Resultat der neuesten Eroberungen auf dem Gebiete der Kunstgeschichte ist der Zusammensturz einer verjährten Gelehrtentheorie, welche dem Verstehen der antiken Formenwelt unendlich hinderlich war, wonach hellenische Kunst als ein dem Boden Griechenlands urheimisches Gewächs betrachtet wird, da sie doch nur die herrliche Blüthe, das letzte Bestimmungsziel, der Endbezug eines uralten Bildungsprincipes ist, dessen Wurzeln gleichsam in dem Boden aller Länder, die vor Alters die Sitze gesellschaftlicher Organismen waren, weit verbreitet sind und tief haften,“ gelten analog auch hier. Der dem französisch-deutschen Baustyle vorausgehende Baustyl wird als der romanische und oft auch als der byzantinische bezeichnet und Tausende der schönsten Denkmale dieses [319] letzteren Styles sind noch jetzt vorhanden, selbst in den rein deutschen Landen. Eines der schönsten Denkmale der deutschen Baukunst, der Dom von Strassburg, ist gleich dem Stephansdome zu Wien,1) dem Dom zu Autun,2) der Kathedrale zu Brüssel,3) dem Trierer Dome, welcher gemäss Schnaase, V. S. 350, in der That eine fast vollständige Architekturgeschichte enthält, in seinen älteren Theilen romanisch oder byzantinisch, wie auch noch viele andere Denkmale von den verschiedenen Baustylen gleichmässig zeugen, oder dem sog. Uebergangsstyle angehören. Die germanischen und deutschen Bauhütten und Bauhandwerke, namentlich die Steinmetzen, sollten nun nicht im römischen, im griechisch-römischen Boden wurzeln? Der Dom zu Strassburg auf der linken, auf der gallischen Seite Deutschlands in seinem zusammengesetzten Baustyle ist die steinerne Geschichte der deutschen Bauhütte, Baukunst und Steinmetzkunst; ein jeder Zug dieses romanisch-gothischen, gallisch-fränkischen oder fränkisch-deutschen Geschichtswerkes ist von schwerem und nicht misszuverstehendem Inhalte und lehrt, dass von den Römern, von den romanisirten Galliern und Franken die am Rheine wohnenden Deutschen,4) Franken und Alemannen zuerst die städtischen Verfassungen, Künste und Handwerke, besonders die Baukunst und Steinmetzkunst, die Bauhütte und Steinmetzhütte empfangen und sodann weiter nach dem innern Deutschland und nach dem Norden getragen haben. Am Oberrhein, am Fusse der Alpen in der Schweiz und in Schwaben berühren sich das fränkische und italienische Städteleben mit dem deutschen auf den grossen Handelswegen und in den Handelsstädten, jedoch sind die italienischen Einflüsse nicht tief- und nicht weitgreifend, obwohl sie sich in einzelnen Zügen nicht blos in den Stadtrechten der Schweiz, sondern bis nach Böhmen und Schlesien bemerklich machen.5) Aehnlich verhält es [320] sich mit den italienischen Baueinflüssen auf die Architektur der Rheinlande und Schnaase, IV. 2. S. 125 ff. und S. 224, leitet aus dem nördlichen Italien nur die Zwerggallerien unter dem Dache der rheinischen romanischen Kirchenbauten her. Die Anordnung der Zwerggallerien, welche z. B. in Italien beim Dome zu Parma1) und St. Zeno in Verona2) angetroffen werden, hängt zufolge Schnaase, IV. 2. S. 224 unten, offenbar mit den Arcadenreihen der toscanischen Schule, mit der Benutzung alter Fragmente, mit der Antike zusammen, indem man die Gallerieen oft aus antiken Säulentrümmern zusammensetzte. Von den Deutschen und nicht aus der Normandie erhielt dagegen die Lombardei allem Vermuthen nach3) die Ueberwölbungsart und die damit verbundene Pfeilerbildung; der Dom zu Modena ist für die älteste der überwölbten lombardischen Kirchen zu halten. An die Zwerggallerieen, d. h. als ihr Vorbild, erinnert übrigens auch die sog. goldene Pforte (porta aurea), eines der Thore der Villa des Kaisers Diocletian, wovon bei Guhl und Koner, das Leben der Griechen und Römer, II. S. 49, eine Abbildung gegeben ist; ebenso das von Augustus angelegte Thor von Aosta, bei Guhl und Koner, II. S. 52, und das Bühnengebäude des Theaters zu Orange im südlichen Frankreich, bei Gruhl und Koner, II. S. 161. Die aus Nordfrankreich an den Rhein, nach Cöln und Strassburg gezogene gothische, französisch-deutsche Baukunst wird ebenso bald durch deutsche Baumeister über die Alpen nach Oberitalien verpflanzt. Es ist dieses gleichsam ein nördliches Zurückwogen und Umkehren des Steinbaues nach Süden, während sonst der allgemeine und grosse Gang dieses Baues aus Süden, d. h. aus Aegypten über die Küsten und Inseln des Mittelmeeres nach dem griechischen Festlande und nach Italien, besonders Etrurien, nach Gallien, Britannien und Spanien und endlich von dem Rheine nach Deutschland und Skandinavien gerichtet ist.4)

[321]

Die Bildung der städtischen Genossenschaften, der Handwerkszünfte namentlich, fällt mit der Bildung der Städte selbst zusammen und Zünfte und Städte entstehen gleichzeitig, sind dieselbe Aeusserung des genossenschaftlichen Lebens und Bedürfnisses,1) weshalb auch häufig aus der Zunft, besonders der Kaufleute, gleichsam die Stadt hervorgeht, d. h. der Handel die Zunft und die Stadt der Kaufleute hervorruft, wie namentlich zu Paris.2) Zu Strassburg, Regensburg und Basel bildeten die Kaufleute die oberste Zunft; ebenso zu Zürich die Krämer.3) Den Kaufleuten gewährte ihr Reichthum zuerst die Mittel und die Macht, sich zu verbinden und zu vertheidigen, und ihre Zunft oder Verbindung ist daher begreiflich häufig die älteste, jedoch ebenso mit dem Adel zugleich das aristokratische Element der Städtebildung. Auch waren die Kaufleute, d. i. die Grosshändler, wohl in der Regel persönlich freie. Die Handwerker dagegen konnten wegen ihrer Armuth und öfteren Unfreiheit erst später und nur schwerer das Recht der Genossenschaft und der Freiheit erringen; sie sind das natürliche demokratische Element der Städtebildung. Ueberall wo Städte bestehen und blühen, finden sich auch im Innern kleinere Genossenschaften der Städter, besonders der Kaufleute und der Handwerker. Die unter dem Schutze einer Burg oder eines Klosters, eines Bischofsitzes, einer königlichen oder kaiserlichen Pfalz versammelten oder sich freiwillig versammelnden Marktleute, Kaufleute und Handwerker, welche vielleicht ganz verschiedenen Gerichtsbarkeiten und Herrn unterworfen waren, daher mancherlei Verwirrungen und Uebelstände entstanden, begründeten häufig die Stadt oder veranlassten deren Gründung durch die Vereinigung zur Einheit mit freier Gerichtsbarkeit und freiem Marktrechte.4)[322] Die Acta Murensia, cap. 40, sagen z. B. über die Entstehung des heutigen Fleckens Muri bei dem Kloster Muri, das wohl einer festen Burg durch den ertheilten Schutz sich gleichstellte: „In vico fuerunt multi artium periti homines (Handwerker), et adhuc sunt, et necesse est, ut semper sint, sive propter necessitatem hominum, vel ad honorem loci.“ Die Handwerker besonders wurden durch den gemeinsamen Lebensberuf, die gemeinsamen Interessen und Bedürfnisse zur Bildung von engern Vereinen gedrängt und geführt, so dass die Handwerkervereine in einer oder der andern Gestalt auch mit den Staaten selbst entstehen, als Kastenabtheilungen oder Innungen in den Kasten bei den Indern, Aegyptern und vielleicht selbst bei den ältesten Griechen oder den Pelasgern; als Collegien bei den Römern, als Gilden und Zünfte bei den Germanen u. s. w. Bei den Indern werden schon in dem Epos wiederholt Vorsteher der Handwerker und der Handwerkerinnungen genannt1) und jede der indischen Handwerkerinnungen stand unter einem Altmeister.2) Der Schutzgott der indischen Gewerbe, aller mechanischen Künste und Wissenschaften ist Vismakarma, der Baumeister der Götter, welchem zu Ellora eine eigene, zufolge Lassen, IV. S. 802, im 8ten oder 9ten Jahrh. erst ausgegrabene Grotte gewidmet ist, die sich durch ihre Grossartigkeit und Schönheit gleichmässig auszeichnet.3) Seit sehr frühen Zeiten war bei den Indern die Ausübung der Baukunst, Sculptur und Malerei einer untergeordneten Kaste in der 4ten Hauptkaste der Sudra’s4) anvertrauet, welche darüber ihre heiligen, sehr geheim gehaltenen Bücher, Silpa Sastra (von Silpa, Handwerk, und Sastra, Wissenschaft) genannt, besassen.5) Der indischen Kunstgewerbe gibt es 4 nach den 4 Köpfen und 4 Söhnen des sie beschützenden Vismakarma, nämlich des Architekten, Geometers, Schreiners [323] (nach indischen Begriffen) und Zimmermanns, wobei Semper, der Stil, I. S. 259 Anm., es auffallend findet, dass des Steinhauers nirgends Erwähnung geschehe. Eines der heiligen Bücher nennt die nothwendigen Eigenschaften jedes dieser Künstler. Ein Architekt z. B. soll in allen Wissenschaften wohl bewandert, in seinem Berufe stets aufmerksam, von tadellosem Charakter, edelmüthig, aufrichtig und von aller Feindschaft oder Eifersucht frei sein. Man glaubt in der That eine maurerische Urkunde reden zu hören. Der Geometer soll die gleichen Eigenschaften besitzen, der Sohn oder der Schüler eines Architekten sein und dem Willen des Baumeisters treu gehorchen. Die Masse und Verhältnisse aller Gebäude sind genau nach 4 Arten von Ellen oder Hastha’s bestimmt; die Elle besteht aus 12 Angula’s oder verschieden bestimmter Fingerbreiten. 4 Hastha’s machen wieder einen Stab, und acht Stäbe sind gleich einer Ryju oder der Schnur, die zum Vermessen des Landes dient. Nachdem der Grund und Boden zu einem neuen Gebäude sorgfältig ausgewählt worden ist, muss der Baumeister in einem günstigen Augenblicke die Gebräuche der Reinigung vollziehen, die vorgeschriebener Opfer bringen, geweihtes Wasser nach allen Richtungen sprengen, die Gebote sprechen und endlich den Grund pflügen lassen. Das kleinste Dorf, das 12 Häuser enthält, heisst asrama oder Einsiedelei, und sollte wo möglich, um Einsiedlern die gewünschte Bequemlichkeit zu gewähren, in der Nähe von Bergen und Wäldern liegen. Das Dorf, das 24 Häuser enthält, muss an den Ufern eines Flusses liegen und wird von yatis oder heiligen Bettlern bewohnt. Diese indischen Zwölf- oder Vierundzwanzigschaften erinnern zugleich an die übrigen germanischen Zwölf- oder auch Zehnschaften in England, in Skandinavien, in Deutschland u. s. w. Nach den Vorschriften der. heiligen Silpa Sastra ist übrigens auch die Stadt Jyepur von einem einzigen Monarchen mit seltener Pracht und vollkommen regeImässig erbaut.1)

In dem Gesetzbuche der Gentoos, aus dem Englischen übersetzt von R. E. Raspe, Hamburg 1778, S. 288, findet [324] sich auch ein hier zu erwähnender Abschnitt von gemeinschaftlichen Handwerken und Gewerben, d. h. gesetzliche Vorschriften über die Theilung des Verdienstes unter gemeinschaftlich arbeitenden Handwerkern, wenn darüber keine Vertragsverabredungen vorhanden sind. Der jüngste Anfänger in der Kunst soll einen Theil, der erfahrene 2 Theile, der vollkommene Künstler 3 Theile und der Lehrmeister 4 Theile des Gewinnes empfangen. Bei dem Baue eines Hauses oder dem Graben eines Teiches sollen die Aufseher der Arbeit zwei Theile und die übrigen ein jeder einen Theil des Gewinnes bekommen.

Der Entwickelungsgang der deutschen Handwerkszünfte möchte im Allgemeinen etwa dieser sein: Als die Handwerker, aus der Hofhörigkeit der geistlichen und weltlichen Herren heraustretend, im 10ten, 11ten und 12ten oder auch erst 13ten Jahrh. frei zu werden begannen, bildeten auch sie nach dem allgemeinen Geiste und nach der Gesammtrichtung der Zeit Genossenschaften, besonders oft Schwurgenossenschaften, conjurationes, Gilden, indem bald mehrere verwandte kleinere Handwerke, oder auch nur die Genossen eines zahlreichen Handwerkes, z. B. der Bäcker und Metzger, je nach ihrer Zahl und den Umständen, theilweise auch schon nach ihrem bisherigen Zusammensein in dem Dienstverhältnisse sich zu einer Genossenschaft verbanden. Die Talemeliers, Tallemelliers, Taillemeiliers, die Taigkneter, wofür erst seit dem 14ten Jahrh. die Benennuing Boulangers, Bäcker aufkam, sind zu Paris z. B. eine der ältesten Zünfte,1) deren ausführliche Statute von Boileau in seiner Sammlung der Statuten der Pariser Zünfte zuerst registrirt wurden.2) Zu Basel kennt schon das Weisthum vom J. 1256 eine Bäckerzunft.3) In einer Urkunde vom J. 1284 nehmen Schultheiss, Schöffen und Räthe der Stadt Frankfurt a. M., bei Strafe eines Pfundes leichter Pfenninge an den Schultheissen, eines solchen an die Stadt, und ebensoviel an die Handwerksgenossen (artificibus, qui antweregenoz dicuntur) [325] und überhin bei Verweisung aus der Stadt Frankfurt auf ein Jahr, sämmtlichen Müllern und Mühlenbesitzern das Versprechen, fürderhin die Bäcker mit keinen Geschenken oder Zusagen (quod liebnusse dicitur) gewinnen zu wollen.1) Im alten Rom hatten sich die Bäcker im J. 174 v. Chr. als Zunft constituirt.2) Das Statut der Pariser Bäcker ist unter den Pariser Zunftstatuten das einzige, welches gewisser Gebräuche oder Ceremonien erwähnt, die bei der Aufnahme zum Meister beobachtet werden sollten. Der Aufzunehmende brachte in das Haus des Obermeisters einen neuen Topf mit Nüssen und mit einer besondern Art Gebäcke, und warf diesen an die Wand, worauf die Meister und Gesellen, die Meistergesellen (mestres vallès) in das Haus traten und von dem Obermeister zu trinken erhielten.3) Es scheint, dass das Zerbrechen des Topfes, ein Symbol sein sollte der nun abgethanenen 4 Lehrjahre, da der Obermeister erst dann dem Aufzunehmenden befiehlt, den Topf an die Wand zu werfen, nachdem er sich Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Aufzunehmende wirklich 4 Lehrjahre durchgemacht habe. Die Aufnahme des oder der jungen Bäckermeister (noviaus talemelier) sollte jährlich am ersten Sonntag nach dem Neujahr erfolgen und der Obermeister die Handwerksgenossen dazu besonders einladen, welche zugleich dem Obermeister für den zu verabreichenden Wein einen Geldbeitrag zu leisten hatten. Das Bäckerhandwerk und die niedere Gerichtsbarkeit (petite justice) über die Bäcker war von dem König seinem Oberhofbäcker verliehen. Der Obermeister konnte nicht allein den beharrlich ungehorsamen Bäckermeistern, sondern auch den straffälligen Bäckergesellen die Ausübung des Handwerkes untersagen, welche letztere alsdann von keinem Bäckermeister angestellt oder gefördert [326] verden durften;1) die im Verbot befindlichen Meister und Gesellen (li talemelier ou li vallès auquel li mestriers est deffendus) konnten nicht eher wieder arbeiten, als bis sie sich wegen ihres Ungehorsams und der dadurch verwirkten Strafe mit dem Obermeister abgefunden hatten. Dass die Bäckergesellen in dem Statute auch sergant, sergent, servientes, Diener, ähnlich wie in den englischen und deutschen Urkunden2) genannt werden, hängt wohl mit den fratres servientes der Klöster zusammen. Noch das Reichsgutachten vorn J. 1731 wegen der Handwerksmissbräuche spricht von Handwerksknechten, den famulis, z. B. des Prager Statutarrechtes aus dem 14ten Jahrh.3) Wie wenig selbstständig und berechtigt aber in Paris, im Sitze der königlichen Gewalt, die alte Bäckerzunft und überhaupt die Zünfte damals gewesen seien, ist aus den Statuten des Boileau deutlich zu ersehen; das Recht der Zünfte hing überall wesentlich davon ab, ob die staatliche oder städtische Gewalt sie dauernd zu beaufsichtigen und zu beherrschen vermochten, oder ob sie selbst die Stadt- und Staatsgewalt an sich bringen konnten. Man könnte in genauer Vergleichung der Handwerke mit der Baukunst sagen, dass, wie ursprünglich unter den Künsten die Baukunst die vorherrschende war und alle übrigen Künste sich zu ihr nur als blosse Hülfskünste verhielten, ganz ebenso unter den Erwerbsarten der Ackerbau beim Ursprunge der Staaten vorgeherrscht und die Handwerke im strengsten und vollsten Sinne in seine Dienste genommen hatte, die Handwerker blosse Bedienstete, Angestellte und Hörige der Ackerbauer, – Bauersknechte mit einem besondern Arbeitszweige gewesen seien, bis allmählig sie in den Städten ihren Beruf nicht nur als einen selbstständigen befreien, sondern umgekehrt selbst Ackerbauer werden und sogar diese nunmehr von sich abhängig machen konnten.4) Sobald die Handwerker das Bürgerrecht, die [327] Freiheit, die städtische Zünftigkeit erstritten und erworben hätten, wurden sie selbst nunmehr nach dem gewöhnlichen Gange solcher Verhältnisse und solcher Menschen ausschliesslicher, aristokratischer und selbst freiheitsfeindlicher, indem sie die Zulassung und Aufnahme in ihre Mitte, in das städtische Bürger und Zunftrecht, in die Stadt und Zunft stets mehr erschwerten und selbst von ihnen, den vormaligen Unfreien und Hörigen, die Unfreien und Diejenigen, welche nicht die freie Geburt und eine bestimmte Anzahl von Ahnen zu erweisen vermochten, ausgeschlossen wurden; das vormalige demokratische und revolutionäre Element der Städte wurde zum aristokratischen und erhaltenden, nachdem seine Herrschaft gegründet oder gegen Angriffe zu vertheidigen war. Der geschichtliche Gegensatz und Fortschritt wird z. B. wesentlich durch das Capitulare Karls des Grossen über die Handwerker der königlichen Güter und durch ein späteres städtisches Privilegium bezeichnet; zur Zeit der germanischen Anfänge konnte man die dienenden Handwerker kaum nähren und speisen, sie wurden durch Lehen oder Naturallieferungen für ihre Dienste bezahlt; mit den Städten kamen die Münzen des Kaisers, der Fürsten und Bischöfe, der Städte und Herren auf und durch das Geld und den Handel wurden die Handwerker und Städte reich, mächtig und unzufrieden. Den eigenmächtigen Verbindungen, den Verschwörungen der Bürger und Handwerker traten nicht nur die Kirchen- und Staats- oder Reichsgesetze, sondern ebenso die deutschen, schweizerischen und italienischen Städteverfassungen entgegen. Zu Trier waren schon im J. 1161 die eigenmächtigen Verbindungen der Bürger untersagt worden.1) In Ravenna waren ebenso einseitige Verbindungen der Zünfte zu bestimmten Zwecken untersagt worden.2) Die Verfassung von Pistoja erklärte alle geschlossenen Zünfte und Ilandwerksgenossenschaften für aufgelöst und stellte es Jedem frei, zu kaufen, zu verkaufen und Handel zu treiben.3) Zu Bologna hatten sich [328] um das J. 1174 sogar Waffenbrüderschaften gebildet und das Kriegswesen grössten Theils an sich gebracht, so dass sie bald politischen Einfluss gewannen und in Verbindung mit den Zünften die Stadtherrschaft an sich rissen.1) Diese Waffenbrüderschaften stehen vielleicht mit den römischen Athletencorporationen2) in Zusammenhang. Aehnlich, gestalteten sich die Verhältnisse alsbald in den schweizerischen und den deutschen Städten; auch sie hatten aber gegen unerlaubte Schwurgenossenschaften zu kämpfen, wie z. B. im J. 1349 die Stadt Bern gegen eine solche von den Leuten zu Grindelwald, Wilderswyl u. s. w. mit den Landleuten von Unterwalden eingegangene eidliche Verbindung sehr rasch und ernstlich einschritt.3) In einem Urtheile vom 21. Juli 1407 in Sachen des Johanniterhauses Buchsen gegen die Leute ihres Hauses legte der Rath von Bern den letztern auf, dass sie von allen gegen ihre Herrn eingegangenen Eiden und Gelübden abstehen und keine dergleichen eingehen sollen.4) Die Mitglieder der Handwerkergenossenschaften und sonstigen Genossenschaften waren überall zugleich Genossen, Bürger oder wenigstens Bewohner der Stadt und sobald sie die Stärke und Macht fühlten und erkannten, welche die Vereinigung ihnen gab, erstrebten sie auch politische Rechte oder Antheil an dem Stadtregiment durch Zulassung unter die Mitglieder der Räthe und Gerichte, besonders oft auch mit theilweisem oder gänzlichem Ausschluss des bisher meist allein herrschenden städtischen Adels. Die Geschichte vieler, ja der meisten Städte ist seitdem wesentlich die Geschichte der Kämpfe und des öfteren Sieges der (kriegerischen) Zünfte um das Stadtregiment, so z. B. zu Zürich, zu Basel, zu Speier, Mainz, Strassburg, zu Prag,5) zu Augsburg. In einer Urkunde [329] des Männerklosters zu Interlaken im Kanton Bern vom 1. Sept. 1421 (bei Mohr, Regesten, I. S. 88, Nr. 501) werden zu Unterseen, welches im Allgemeinen mit dem bernischen Stadtrechte bewidmet war, nach Art der deutschen burgilde (Unger. S. 358) erwähnt der Rath und die Bürger zu Unterseen und „ihr gemeine geburzunft“, welche das Eigenthum an einem Walde vor dem Rathe zu Bern ansprachen und obsiegten. Jedoch könnte der Ausdruck auch nur bildlich für Gebaursame, Dorfgemeinde, gebraucht sein, wie in der Urkunde Nr. 505 vom J. 1424 bei Mohr.

In dem allgemeinen zünftischen und städtischen Kämpfen und Ringen nahmen die Künste und Wissenschaften, die Bauhütten und Universitäten eine eigene Stellung ein, weil ihre Zwecke und Bestrebungen höher und weiter gingen als die engen und kleinlichen Absichten einer Stadt, – weil die Kunst und die Wissenschaft über den Städten und Ländern stehen, oder ein von Allen zu schützendes und zu suchendes Gemeingut sind. Die Forschung und Betrachtung hinsichtlich der Geschichte der Bauhütten wird aber wesentlich erleichtert und gefördert werden, wenn man stets sie den Universitäten vergleicht und nicht in den niedern Schranken einer städtischen Zunft auffasst, wie es so häufig geschieht. Auch die Musik und die Musiker gehören hierher und können selbst auf die Bauhütten Licht werfen, wie auch zu Rom unter den 9 Innungen (collegia opificum), deren Errichtung bis auf Numa zurückgeführt wurde, sich eine Zunft der Flötenspieler (tibicines) befunden haben soll.1) Die oberelsässischen Musikanten bildeten so z. B. eine der heiligen Maria von Dusenbach geheiligte besondere Zunft und waren Lehensleute der Grafen von Rappoltstein. Die musikalischen Zunftmeister hiessen Pfeifferkönige und hatten das Recht, im Gerichte und bei öffentlichen Feierlichkeiten eine Krone zu trangen. Die Musikanten feierten alljährlich mit grossem Prange ihr Zunftfest, Dienstags nach Mariä Geburt, und noch jetzt heisst der um diese Zeit zu Dusenbach gehaltene Jahrmarkt der Pfeifferstag.2) – Auch von [330] dem Kantone Zürich wurde ein solches Pfeifferkönigthum lange Zeit als ein Lehen in allen seinen Landen verliehen und im Anzeiger für schweizerische Geschichte und Alterthumskunde für 1856, S. 28, ist der vollständige Lehenbrief abgedruckt, wodurch im J. 1430 Ulman Meyer von Bremegarten, ein fahrender Mann des Gotteshauses Einsiedeln, von Burgermeister und Rath der Stadt Zürich mit dem Pfeifferkönigreich in allen Grafschaften, Herrschaften, Gerichten, Gebieten etc. Zürichs beliehen wurde. Er wurde daher als ein rechter König der Pfeiffer und der fahrendenLeute bestätigt, also dass er und sein Marschalk das Königreich künftig wie bisher mit allen Würden und Ehren, – allen Freiheiten, Rechtungen und gutten Gewonheiten, als das von Alters herkommen ist, inhalten und haben sollten, von aller Mänglichem ungesäumt und ungehindert. Aus den Mittheilungen des genannten Anzeigers für 1859, S. 25, erhellt ferner, dass die Spielleute zu Bremgarten, bei denen sich das Pfeifferkönigthum in den zürcherisehen Gebieten erhalten zu haben scheint, eine der Maria geheiligte Bruderschaft bildeten, in welche Jeder, der ein Spillmann sein wollte, nach einer Rathsverleihung vom J. 1502 bei einer Busse von 1 Pfund 6 Schilling zu Handen der Bruderschaft sich musste aufnehmen lassen; bei derselben Busse durften die Brüder zur Bezahlung der vorhandenen Schulden angehalten werden. Die Schulden der musikalischen Bruderschaft, zu deren Stiftung bei einem Concilium zu Basel von Zürich mit vielen Kosten die Bewilligung ausgewirkt worden sein soll, liefen dadurch auf, dass im Anfange des 16ten Jahrh. das Pfeiferkönigreich und die Bruderschaft der Pfeifer in starken Abgang gekommen war, „wenn es kunt schier nieman mehr her, und wil auch nieman nutz geben, das er unser l. frowen (d. h. der Zunftkasse) schuldig ist.“ – An die Pfeifer- oder Musikantenzünfte schliessen sich übrigens vollkommen an die Zünfte der deutschen Meistersänger, jedoch dürfen diese Sängerzünfte nicht als eigentliche Handwerksinnungen angesehen werden.1) Die Ver- [331] sammlungen der Meistersänger zur Ausübung ihrer Kunst hiessen Schulen (scholae), wobei der Vorstand, die drei Merker, vor welchen jeder Zeit die Bibel aufgeschlagen liegen musste, auf einer Erhöhung, Bühne, Gemerk, sassen. Der bewährte Sängermeister trug eine silberne Kette mit dem Bildnisse Davids um den Hals. Die Versmasse hiessen Gebäude und das Versemachen, das Dichten, war ein Bauen. – In Frankreich wurden zu Paris im Anfange des 15ten Jahrh. mehrere Handwerker und Schreibergesellsehaften als Corporationen oder Brüderschaften, wie es scheint, zur Darstellung von Schauspielen privilegirt und zwar die confrairie de la passion für Mysterien oder geistliche Schauspiele,1) die cleres de la Bazoch für sog. Morälitäten, Stücke allegorischen Inhalts, – und die enfans sans souci für Farcen und Sottisen. Diese Gesellschaften spielten keineswegs regelmässig wie unsere jetzigen Theatergesellschaften, sondern gaben als blosse Liebhaber der Kunst nur bei festlichen Veranlassungen ihre wenig werthvollen Spiele, so dass Schnaase sie den Marionettenspielen vergleicht. Schon im 14ten Jahrh. zog durch die französischen Städte eine Gesellschaft angeblich aus dem gelobten Lande kommender Pilger, welche die Passion darstellten. Es dürfte zwar nicht dem entferntesten Zweifel unterliegen, dass im spätern Mittelalter in Frankreich zuerst und dann auch in Deutschland die weltlichen Schauspiele aus den geistlichen hervorgegangen seien und sich von der ursprünglichen Verbindung mit der Kirche und den Kirchenfesten befreit haben, aber dennoch waren die geistlichen Schauspiele nur als ein Gegensatz und Verdrängungsmittel der frühern heidnischen Schauspiele entstanden,2) mit welcher Ansicht auch Kurz, Leitfaden zur Gesch. der deutschen Literatur, Leipzig 1860, S. 74, übereinstimmt: „Die geistlichen [332] Spiele (mit Unrecht Mysterien genannt) sind sicherlich aus den weltlichen hervorgegangen, und wurden diesen von der Geistlichkeit entgegengesetzt, wie sie früher schon christliche Lieder den heidnischen entgegengesetzt hatte.“1) Der religiöse Charakter der Zeit und der unmittelbare geistliche Ursprung auch der weltlichen Schauspiele prägte sich in Frankreich den Bühnen selbst auf, indem diese in gewaltigem Umfange aus 3 Stockwerken errichtet zu werden pflegten, um neben den irdischen Hergängen auch Himmel und Hölle zeigen zu können.2)

In den meisten schwäbischen Reichsstädten bestanden bis gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts eigene Corporationen von Schauspielern, die aus Bürgern und Bürgermädchen zusammengesetzt waren und jährlich bei gewissen Gelegenheiten ungefähr in der Art spielten, wie Shakspeare seinen Pyramus und Thisbe aufführen lässt. Die Sache stand unter der Aufsicht des Magistrats und hatte alle mögliche Rechtmässigkeit. So hatte auch Wieland nach seiner Zurückkunft aus der Schweiz zu Biberach als Stadtsecretär und als unterster Senator die Aufsicht über die Schauspielercorporation und die Schauspiele daselbst und da er nichts Gewöhnliches aufführen lassen wollte, gab dies Wieland die erste Idee zur Bearbeitung des Shakspeare’schen Sturms und später zur Uebersetzung des ganzen Shakspeare. Ein Büchsenspanner aus Ulm und ein Frauenzimmerschuster, der in Paris gewesen war und dort Carlin hatte spielen sehen, waren damals die Hauptacteurs des bürgerlichen Schauspiels zu Biberach.3)[333] Aus Wieland’s Theaterdirection zu Biberach gingen jener Büchsenspanner als Schauspieler Abt und seine berühmtere Gattin, die Tochter des Chordirectors und Cantors Knecht, hervor.

Ganz besonders gehört aber noch zu den hier besprochenen Zunfteinrichtungen die Kesslerzunft unter dem sog. Kesslerkönig als ihrem Obermeister.1) Auch die herumziehenden Kessler eines weitern Kreises, in der Schweiz des deutschen, alemannischen oder östlichen Theils derselben, bildeten nämlich gleichfalls eine geschlossene Genossenschaft mit einer bestimmten Ordnung und unter einem Obermeister, welcher der Kesslerkönig genannt wurde, wie die Genossenschaft selbst das Kesslerkönigreich hiess. Nach Segesser soll der bekannte zürcherische Burgermeister Waldmann als einer der Kesslerkönige, beziehungsweise als der letzte Kesslerkönig erwähnt werden, was aber auf einem vermuthlichen Missverständnisse beruht und wohl daraus entstanden ist, dass unter Burgermeister Waldmann, vielleicht als Lehnsherrn und obersten Schutzherrn, der Rath von Zürich auch einen Kesslerkönig bestellte oder belehnte. Die Kessler leiteten nach einem eidgenössischen Abschiede vom 9. Heumonat 1488 ihre Freiheiten (mit Grund) vom Reiche ab und hielten zur Behandlung ihrer gemeinsamen Angelegenheiten Tage, Tagsatzungen, allgemeine Versammlungen, besonders zu Zürich, Luzern und Bern. Seit dem J. 1488 scheint in der Schweiz oder von Zürich kein Kesslerkönig mehr ernannt oder belehnt und unter den Kesslern am frühesten die allgemeine Gewerbsfreiheit eingeführt worden zu sein. Der Schutz über die Kessler am Rheine und in Ostfranken (protectio fabrorum erariorum) stand als ein Reichslehen dem Pfalzgrafen bei Rhein zu, welcher damit wieder die Familie Zobel belehnt hatte.2) Die Hafner scheinen gleich den Kesslern bis in das 15te Jahrh. auch eine wandernde Genossenschaft gebildet zu haben und mit ihrem Schutze von Ravensburg bis gegen Strassburg hatte Kaiser [334] Sigmund durch Urkunde von 1435, abgedruckt bei Besold, den Ritter Heman Offenburg für sich und seine Erben belehnt. Das gemeine Haffnerhandwerk hielt gleichfalls jährliche Tage. Aus dem kaiserlichen Belehnungsbriefe ist auch zu entnehmen, dass das gemeine Kesslerhandwerk im Elsass Egnolff von Rotzenhusen, in Schwaben Rolly von Rinsegken und im Uechtland und Burgund Haintzwann von Pubenberg verliehen war. Die Familie Zobel als Affterlehnherr erhielt alles in der Haushaltung nöthige Kupfergeschirr von den Kesslern umsonst.

Auch sind zu erwähnen die in Frankreich und besonders in der Normandie seit den Zeiten Wilhelm des Eroberers und des Abtes du Bec, bis tief in das 16te Jahrh. und noch später, z. B. zu Rouen und Amiens, unter einem Fürsten (prince) bestandenen Bruderschaften, welche jährlich einen poetischen Wettkampf, genannt Puy, d. i. Höhe, Tiefe, oder Palinod von [...] und [...], d. i. neuer Gesang, zur Besingung und Verherrlichung der (unbefleckten) Maria veranstalteten.1) Die Wettgesänge hiessen königliche (chants royaux) von der darin als Himmelskönigin besungenen Maria und noch sind zwei Sammlungen solcher Gesänge, diejenige von Rouen und Amiens, erhalten, welche aber zu einem grossen Theile von einander abgeschrieben sind und die zu jedem einzelnen Gesange zugleich ein Miniaturbild aus der h. Geschichte als Illustration umfassen. Das Miniaturbild wurde stets zuerst als Gemälde in Oel, Wachs u. s. w. angefertigt und bei dem Puy oder Wettgesang ausgestellt, wie noch heute zu Amiens viele solcher Bilder vorhanden sind. Für die Abfassung der Wettgesänge waren von dem Puy bestimmte Vorschriften gegeben, z. B. zu Amiens durfte ein Gesang nicht mehr als 5 Strophen zählen, zu Rouen nicht mehr als 5 – 10 Strophen nach dem Belieben des Sängers; zu Amiens und Rouen bestand jede Strophe aus 11 Versen.

Die vier Haupthütten der gemeinen deutschen Steinmetzordnung dürfen als die Vierer oder Vierhütten mit Strassburg als dem Obervierer betrachtet werden und [335] beruhen auf dem uralten Grundsatze der Theilung eines jeden Landes und Reiches, einer jeden Stadt und eines jeden Dorfes in 4 Theile mit je einer Viertheilsregierung und einer gemeinsamen Oberregierung über die 4 Viertheile.1) In dem maurerischen Verfassungsrechte hat sich bewusst oder unbewusst dieser Grundsatz darin bis auf lie Gegenwart wirksam erhalten, dass zu einer Grossloge 4 Johannislogen wenigstens erfordert werden. So wurde im J. 1717 die neu-englische Grossloge von 4 Logen in London gestiftet. Am 22. April 1784 gründeten 4 Provinziallogen in Wien die grosse Landesloge für Oesterreich.2) Die Loge Royal-York in Berlin, um als eine Grossloge gelten zu können, vierte sich, d. h. theilte sich im J. 1798 auf den Vorschlag von Br. Fessler in 4 Johannislogen und diese bildeten alsdann eine Grossloge, woran sich bald noch drei auswärtige Johannislogen schlossen.3) Zur Bildung der belgischen Grossloge traten ebenfalls 4 Johannislogen am 16. Dec. 1832 zusammen. Für die Geschichte der deutschen Baukunst ist es nicht ohne belehrende Bedeutung, dass sämmtliche 4 deutschen Haupthütten an vormals römischen Orten und in den von den Römern früher besetzt gewesenen Landestheilen liegen, anstatt ihrer Natur und Stellung nach eigentlich im Innern Deutschlands und auch nach Norden hin eine Stelle zu haben; die rechtlich ersten 4 deutschen Haupthütten sind auch geschichtlich die 4 ersten Hütten Deutschlands und wurden jenes blos, weil sie dieses waren. Einen Gerichtshof, der aus einem sehr gelehrten Brahmanen, der keine Tempelpflicht zu erfüllen habe, welchen der König ausgewählt und dem er drei schriftgelehrte Brahmanen als Ausleger des Gesetzes hinzugefügt, nennen nach dem Gesetzbuche Manu’s VIII, 21 die Weisen den Hof Brahma’s mit 4 Gesichtern.4) Die italienischen Städte hatten ur- [336] sprünglich oft 4 Consuln.1) Nach dem altprager Stadtrechte (Rössler, S. XCVII) soll ein jeder städtischer Gesandte an den König mit 3 Knechten und 4 Pferden ausreiten. Die Universität Leipzig hatte im 16ten Jahrh. und während 100 Jahren die Studenten in 4 Nationen eingetheilt, nämlich in die Meissnische, Sächsische, Bairische und Polnische. In einer grossen Anzahl civitates und oft an den kleinsten Orten im römischen Gallien finden sich als Gemeindsbeamte Quatuorviri.2) In Nismes wählte das Volk nach einer Verordnung des Grafen Raimund V. vom J. 1198 nach den 4 Stadtvierteln je 5 viri boni und diese 20 erwählten sodann die 4 Consuln der Stadt, welche den südfranzösisehen mit den oberitalienischen Städten gemeinsame Consularverfassung, Warnkoenig, a. a. O., S. 319 ff., aus dem Exarchate ableitet. Auch die Bürgerschaft des alten Genf hatte 4 sindics oder procureurs jährlich zu erwählen, und ebenso 12 Rathsmänner. Knebel, Chronik aus den Zeiten des Burgunderkriegs, Basel 1851, I. S. 13, vergl. mit S. 22, erzählt, dass, nachdem im J. 1473 Herzog Karl von Burgund zu Trier von Kaiser Friedrich zum König der Niederlande erhoben worden, er den Kaiser um die Errichtung von 4 Herzogthümern in seinem Reiche und Unterordnung von 4 Bisthümern gebeten habe. – Im Chore des Domes zu Basel waren 4 Hauptkapläne, Assisi (Beisitzer) genannt.3) In der Schlacht bei Granson im J. 1476 hatten die vereinigten Bundestruppen 4 Hauptbanner (principalia baneria), nämlich das des Herzogs Sigmund von Oesterreich, der Berner, Basler und Schwyzer und nach dem Siege wurde an dem Basler Banner der an die bischöfliche Oberherrschaft noch erinnernde rothe Schwenkel abgeschnitten und so das Zeichen der freien Reichsstadt „geviert“ gemacht.4) – Die Seraphim werden in der byzantinischen Kirche auch dargestellt durch 2 verschlungene Ringe mit je 4 [337] Flügeln nach den 4 Weltgegenden.1) – Das alte Sachsen zerfiel in 4 grössere Gebiete: Westphalen, Ostphalen, Engern und das Land am rechten Ufer der Elbe, das eigentliche Altsachsen, dessen Bewohner Nordalbingier genannt werden.2) Der sächsische Gau (Bezirk) scheint ebenso geviertheilt und aus jedem Viertheil je ein Mann aus den 3 Ständen der Edelinge, Frilinge und Lassen (!) gewählt worden zu sein, um zu Marklo an der Weser über die gemeinschaftlichen Angelegenheiten Rath zu pflegen.3) Auch Wilhelm der Eroberer liess in England im 4ten Jahre einer Herrschaft aus jedem angelsächsisehen Gaue 12 Männer wählen, um zu London das angelsächsische Recht und die angelsächsischen Gesetze auf ihren Eid zu weisen.4) Strassburg hatte schon in der Verfassung des 11ten Jahrh. quatuor officiati und im 14ten Jahrh. 4 Stettemeister. Zu Bourges, Tours und Angers wurde die städtische Verwaltung bis in das 15te Jahrh. von 4 jährlich gewählten prud’hommes geführt.5) Eberbach hatte 4 Burgermeister, welche aber durch Urkunde vom 31. März 1361 auf 2 beschränkt wurden.6) Nach den Anordnungen Karls des Grossen besorgten den regelmässigen llausdienst am königlichen Hofe die 4 uralten Ministerialen, der Cubicularius oder Camerarius, der Marescaleus oder Comes Stabuli (Constabularius, Conne’table), der Senescallus oder Dapifer (Truchsess) und der Buticularius oder Pincerna, Bouteiller (Mundschenk).7) Nicht blos die fränkischen Könige hatten einen so geordneten Hofstaat, sondern so lange sie bestanden, auch die übrigen germanischen Völker, endlich alle Grossen und Mächtigen des Reiches. Bei dem Bischofe zu Strassburg kam aber [338] noch z. B. als der 5te Oberhofbeamte der Vicedominus hinzu.1) Homines quatuor nummorum hiessen in Frankreich die Leibeigenen, welche einen jährlichen Kopfzins von 4 Denaren (Capaticum, capitagium) bezahlten.2) Das osmanische Reich hat 4 oberste Reichswürden, die 4 Stützen des Diwan. Das grosse mongolische Reich zerfiel im 13ten Jahrh. in 4 Khânaten oder Reiche.3) – Der grosse Baldachin des Hochaltars in der Peterskirche zu Rom wird von 4 broncenen, 122’ hohen Säulen getragen und ebenso die Kanzel von den 4 Evangelisten. Der schwäbische Breithut und der Spatzentann-Jäger kommen in einem mit 4 Schimmeln bespannten Wagen daher;4) auch bei Echzell in Hessen erscheint ein weisses Viergespann des Nachts5) und ebenso erscheinen in einer Sage bei Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 277, zwei feurige Kutschen mit je 4 feurigen Rossen bespannt. In Grötzingen fährt ein König in einer mit 8 Schimmeln bespannten Kutsche um.6) In einer isländischen Sage führt ein Mann den Namen „Viermännerstärke.“7) – Nach Tit. LX der Lex Salica soll Derjenige, welcher sich feierlich von seiner Familie lossagen wollte, in die Gerichtsversammlung vor den Thunginus (nach Waitz der Centenarius) gehen und hier 3 Erlenzweige über seinem Haupte zerbrechen; diese soll er nach allen 4 Seiten werfen und dabei sagen, dass er sich von Eid und Erbe und allem Verhältniss seiner Angehörigen losmache.8) – Wenn man von den ersten Früchten der Ernte in die 4 Winkel der Scheune etliche Garben über das Kreuz legt, vermag der Böse nicht zu schaden. Beim Werfen der chrenecruda nach Tit. LVIII (bei Waitz) der Lex Salica musste von dem Todtschläger die von ihm mit der linken Hand über die Schulter, auf der Schwelle des Hauses und in das Haus hineinblickend, auf [339] seinen nächsten Anverwandten zu werfende Erde (chrenecruda, nach Leo cruinneach, gesammelt, und criadh, Erde) aus den 4 Winkeln des Hauses (de quatuor angulos) zusammmengesammelt werden.1) Konnte weder der Todtschläger noch seine Verwandtschaft für ihn die verfallene Busse bezahlen, musste er in 4 Gerichtsversammlungen vorgeführt werden, um zu erfahren, ob Jemand für ihn bezahlen wolle; geschah dieses nicht, hatte er das Leben verwirkt. – Quadra, griech. [...], hiess ein in das Kreuz gesschnittenes Brod, jedoch wurde das Brod auch in 8 Theile getheilt oder zuerst in das Kreuz getheilt und dann diese 4 Theile von Neuem durchschnitten. Zwei vollkommen erhaltene und gleiche Brode der letztern Art sind zu Herculanum aufgefunden worden. Eben so achtfach getheilt waren die Brode der ältesten Griechen, die daher von Hesiod [...], Brode mit 8 Einschnitten genannt werden.2) Diese Viertheilung des Brodes ist durchaus von der Dorf-, Stadt- und Landtheilung in 4 Theile oder Quartiere nicht verschieden; z. B. war auch Prag bis in das 16te Jahrh. in 4 Viertel getheilt, Unser Frauenviertel nämlich, Leonardiviertel, Niklasviertel und Galliviertel. In dem Mittelpunkte der indischen Dörfer kreuzten sich die Landstrassen und dort befand sich der Dorfbaum (Gramadruma), die heilig gehaltene Banane, daneben gewöhnlich eine Chaultry oder eine Pilgerherberge.3) Auch die zur Hansa verbundenen Städte theilten sich später in 4 Quartiere, das wendische unter Lübeck, das preussisch-liefländische unter Danzig, das cölnische und das sächsische unter Braunschweig. Als das Haupt der ganzen Hansa galt wenigstens seit dem Ende des 14ten Jahrh. Lübeck.4) Die äussere Verfassung der Hansa gleicht durchaus derjenigen der deutschen Bauhütten. – Die Handfeste des Abtes Wilhelm von St. Gallen vom 31. Juli 1291 nennt „allez daz laut, daz inrent [340] den vier kriuzen lit.“ Nach einem alten Herkommen gehörten zu jedem altdänischen Dorfe 4 Feldwege, welche, nach den 4 Himmelsgegenden gelegen, in der Form eines Kreuzwegs den inneren Dorfraum (die Forthe) durchschnitten;1) jedes Dorf bildete ein längliches Viereck mit 4 Thoren nach den 4 Himmelsgegenden; gleichmässig waren die alten deutschen Städte angelegt.2) Auf einem alten Plane von Jerusalem aus dem 12ten Jahrh., mitgetheilt von Titus Tobler, Planigraphie von Jerusalem, Gotha 1857, ist auch dieses in 4 gleiche Viertheile eingetheilt, indem von dem kreisrunden Mauerringe 4 Gassen ausgehen, die im Mittelpunkte der Stadt rechtwinkelig zusammenlaufen, so dass von ihnen ein südwestliches, nordwestliches, nordöstliches und südöstliches gleich grosses Feld gebildet wird. Auf einem zweiten, ungefähr gleichzeitigen Plane zerfällt Jerusalem gleichfalls in 4 solche Theile (Tobler, S. 6). Auch Paris hatte im 4ten Jahrh. 4 Thore.3) Ebenso gaben die Römer, wo die Bodenbeschaffenheit es gestattete, der Grundfläche einer neu anzulegenden Stadt gern die Form eines Viereckes, wie auf diese Weise die Anlegung der alten „Roma quadrata“ auf dem capitolinischen Hügel gewiss ebenfalls zu denken ist; das römische templum und die römische Stadt trugen sonach dieselbe symbolische Gestalt,4) wie überhaupt in der alten Symbolik alle himmlischen und alle irdischen Wohnungen, der Himmel und die Erde, Welten und Welttheile, Länder und Ländertheile, – Länder, Städte, Dörfer und Häuser entweder durch ein Viereck oder durch einen Kreis als die bei ihnen einzig natürliche und regelmässige Gestalt angedeutet werden, in der Wirklichkeit selbst aber in der einen oder der andern Weise gestaltet sind. Eine quadratische Umwallung hatten auch die alten Städte Mesopotämiens und Aegyptens.5) Die römischen Kriegs- [341] lager und Kastelle bildeten gleichfalls ein regelmässiges Viereck mit 4 Thoren nach den 4 Seiten, was aus dem Grundrisse der sog. Saalburg bei dem heutigen Homburg, den Guhl und Koner, II. S. 47, gegeben haben, entnommen werden kann. – In den Reliefs der Bogenfelder der Thüren am Münster zu Ulm ist die Bildung der 4 Elemente des Feueres, der Erde, der Luft und des Wassers je durch eine stehende Gottvater-Figur, welche übrigens mehr die Gestalt und Kleidung von Christus angenommen hat, versinnlicht, indem die erste Figur einen neben ihr stehenden Baum hält, welcher aus der Triebkraft des zwischen den Felsen hervorbrechenden unterirdischen Feuers entsprossen ist u. s. w.1) Von A. Gladisch ist in der Zeitschr. d. d. m. Ges., XV. S. 406 ff., auszuführen kurz versucht worden, es sei uns von dem Neuplatoniker Porphyrios, dem gelehrten Schüler und Nachfolger Plotins, die Ueberlieferung zugekommen, dass die Figur eines von einem Kreise eingeschlossenen griechischen X, also eines 4speichischen Rades bei den alten Aegyptern und darnach auch bei den Hellenen eine tiefe kosmische Bedeutung gehabt habe, – es war wie es heisst, das [...] [...]. Die 4 Speichen des Rades sollten die 4 schöpferischen Elemente des Feuers, der Luft, des Wassers und der Erde, welche die Aegypter, und nach ihnen vor züglich auch Empedokles,als die 4 Grundstoffe der Welt und der Schöpfung betrachteten, – und ihren ewigen Umschwung zwischen Geburt und Tod, Vereinigung und Trennung darstellen. Die Grundstoffe Osiris, Sphairos, werden durch die Feindschaft (Typhon) getrennt und gleichsam zerschnitten, doch werden die getrennten und zerschnittenen Theile stets wieder durch die Liebe (Isis, Aphrodite) vereinigt. Auch der Jynx, ausgespannt über ein 4speichisches Rad und daher von Pindar [...] genannt, wurde bei den Griechen als Symbol der 4 Elemente gebraucht und zwar bezeichneten die beiden nach aufwärts gerichteten Flügel die beiden aufsteigenden Elemente des Feuers und der Luft, – und die beiden Beine die sich senkenden, die schweren und untern Elemente [342] der Erde und des Wassers. – Nach dieser Symbolik hatte bei den Aegyptern auch das Sistrum, die Klapper der Isis zur Andeutung der 4 Elemente 4 Querstäbchen.1) – Ist es keine allzu kühne Deutung, möchte die oben S. 35 berührte, von 2 geflügelten Schlangen mit Falkenköpfen getragene Sonnenscheibe über den ägyptischen Tempelthüren, welche nach Creuzer, I. S. 527, Anm. 320, höchst wahrscheinlich das Symbol des Kneph-Agathodaemon als des ewigen unsterblichen Feuer- und Lichtgottes ist, dem auf einem Viergespanne bei den Griechen und Römern an dem Himmel auffahrenden Licht- und Sonnengotte gleichzustellen sein. Wie dort die 4 an dem Licht- und Sonnenwagen nach den Seiten gewandten Rosse andeuten sollen, dass das Licht durch die ganze Welt und über die ganze Erde nach den 4 Seiten ausströme, wollen hier die 4 Augen der beiden Falkenschlangen, auf deren Rücken gleich einem Wagen die Sonne ruht, denselben Gedanken ausdrücken. In Uebereinstimmung hiermit soll Philo gesagt haben, dass, wenn die Schlange aufblickte, sie in ihrem himmlischen Urlande Alles mit Licht erfüllte, und wenn sie die Augen schloss, allgemeine Finsterniss herbeiführte. Ueber den ägyptischen Tempelpforten ertheilte die schlangenbeflügelte Sonnenscheibe, der Licht- und Sonnengott den Nahenden die beseligende Zusicherung, dass Alle, welche ihn mit aufrichtigem Herzen suchen, auch finden werden; die Sonnenscheibe über dem Mysterientempel rief dem mit drei Schlägen an des Tempels Pforte Einlass fordernden Weisheits- und Zauberlehrling zu: „Klopfe an, so wird dir aufgethan! wie du nahst, wirst du empfangen werden; was du verlangest und verdienest, wirst du sicher finden, denn hier gilt nur die Reinheit, das Recht und die Wahrheit!“ Ebenso dürfte gesagt werden, das sich stets wiederholende Lichtsymbol der ägyptischen Tempel, worauf die Blicke der Eintretenden fallen mussten und das gleichsam in der Sehlinie lag, habe die warnende Aufforderung verkündet, dass Keiner weiter schreiten und dem Götterbilde näher treten möge, der sich nicht rein von Schuld und Fehle fühle, – dass [343] das Menschliche und Sündliche zurücklassen und ablegen müsse, wer das Göttliche umfassen wolle. – Unwillkürlich wird man gedrängt, in diesen symbolischen, ja scheinbar mystischen Kreis auch den mit vier Nägeln durch die beiden Hände und Füsse an das Kreuz genagelten sterbenden Christus zu ziehen, indem er den Tod des aus den 4 Elementen geschaffenen Menschen mit der Hoffnung seiner Wiederauferstehung ausdrückt. Eine andere, nahe liegende symboliche Bedeutung hat es, wenn Christus mit 3 Nägeln an das Kreuz genagelt und seine Dornenkrone aus 3 Dornen geflochten ist.1) – Wenn Christus nur mit 3 Nägeln angenagelt ist, wie z. B. auf dem aus dem Beginne des 15ten Jahrh. stammenden Reliquienkästchen des h. Fridolin zu Glarus,2) zwischen der Jungfrau und Johannes d. E., sind natürlich die beiden Füsse über einander gelegt und von einem gemeinsamen Nagel durchbohrt. Es ist dabei noch zugleich hervorzuheben, dass der zur linken Seite des Kreuzes stehende Johannes ganz im maurerischen Lehrlingszeichen gleichsam steht oder die rechte Hand auf die linke Brust gelegt hat, während Maria die Hände betend zusammenfaltet. Eine ganz ähnliche Darstellung der Kreuzigung wie auf dem Reliquienkästehen zu Glarus befand sich früher auch an einem Thore zu Ulm, welche Mauch im deutschen Kunstblatte, 1856, S. 168, beschrieben hat. – In dem äussersten südlichen gemalten und noch erhaltenen Fenster der vormaligen Cistereienser-Abtei Cappel im Kanton Zürich erblickt man gleichfalls in dem mittlern Felde den Heiland am Kreuze, zu beiden Seiten Maria und Johannes. Das Schiff der in schönem gothischen Style erbauten Abteikirche wurde von 12 Säulen getragen und hatte auf jeder Seite 6 grössere obere und 6 kleinere zierliche Abseiten-Fenster. Im Anfange des 13ten Jahrh. veranlasste Abt Wido von Cappel die Uebertragung der von ihm oder schon vor ihm aus dem Griechischen in das Lateinische übersetzten berühmten Legende Barlaam und Josaphat in [344] die altdeutsche Sprache1) durch Rudolf von Ems zwischen 1220 – 1223. Diese Legende ist nicht ohne maurerische Bedeutung und verherrlicht den Sieg des Christenthums. Um den Bau des Klosters zu befördern, hatte der Weihbischof von Constanz durch Urkunde vom 26. Sept. 1281 einen Ablass von 80 Tagen für alle Die gegeben, welche Sand und Steine zum Klosterbau zutragen oder herbeiführen.2) In einer Cappeler Urkunde von 1285 (Nr. 128) wird ein Jakob Cementarius (Steinmetz) genannt. In dem dritten Bande der Mittheilungen der antiquarischen Gesellschaft in Zürich ist gleichfalls eine kurze Geschichte des Klosters Cappel, zumeist nach Bullinger, von S. Voegelin mit einigen Abbildungen enthalten, welcher in Bd. II. von H. Escher voranging: Stiftung von Cappel und Herrn von Eschenbach. – In der Sacristei von St. Severin zu Köln befindet sich ebenfalls Christus am Kreuze zwischen Maria und Johannes, so dass Allem nach Christus, Maria und Johannes der Evangelist als eine der beliebtesten mittelalterlichen Kunstdarstellungen erscheinen.3) Ein Tafelgemälde mit Christus am Kreuze zwischen Maria und Johannes nebst 7 andern Aposteln befindet sich im Museum zu Köln;4) ein ähnliches Bild ist im Besitze der Pinakothek zu München und des Dr. Förster,5) der Gallerie zu Darmstadt u. s. w. und auch mehrfach zu Nürnberg zu treffen,6) zu Constanz,7) an den bekannten Extersteinen, d. i. Elstersteinen am Fusse des Teutoburger Waldgebirges.8) – Bei dem 4geflügelten gnostischen Zeitgotte Aeon, welcher neben dem Schlüssel besonders einen Messstab (baculus) trägt,9) sind die 4 Flügel gleich- [345] falls wohl auf die 4 Elemente oder dann auf die 4 Zeiten des Jahres und die 4 Weltzeitalter zu deuten. Mit einem Zeitmesser, einem Massstabe, hatten auch schon die Aegypter den Thot-Hermes dargestellt.1) Zu Karnak fand Brugsch, Reiseberichte, S. 129, durch 4 Götter die 4 ägyptischen Sinne des Geschmacks, Gefühls, Gesichts und Gehörs dargestellt. Einen überraschenden Anklang an den 24zölligen Massstab, an die 24 Stunden des Tages mit ihren 4 Untertheilen findet man noch jetzt in den Saterländern. Ein Itemal, ostfriesisch Aetemal, sind 24 Stunden, ein halb Itemal 12 Stunden und ein Viertel-Itemal 6 Stunden. Fragt man, wie weit ein Ort sei, wird geantwortet: ein Viertel-Itemal.2) Nach dem Freimaurerthum in seinen 7 Graden, Leipzig 1857, S. 20, dessen Darstellungen jedoch als wahr und getreu sehr zu bezweifeln sind (obwohl mir von einem Besucher und Kenner vieler Logen Englands allerdings dessen volle Glaubwürdigkeit versichert worden ist), würden die jetzigen englischen Logen die 24 Stunden des Tages in 3 Theile eintheilen, wovon 8 Stunden kommen auf den Dienst Gottes und eines leidenden Bruders, 8 Stunden auf unsere Privatgeschäfte und 8 auf Erfrischung und Schlaf.3) Der germanischen Weltkuh Audhumbla steht bei den Indern die weise-, blau- und braunfarbige Wunderkuh Kâmadhenus mit Flügeln und dreifachem Schwanze gleich, die Urmutter aller lebenden Wesen, deren Mund der Ganges und deren Brust 4 Milchströme entsprangen.4) Renand, S. 228 Anm., glaubt, dass von dieser Kuh und ihren 4 Eutern, einem Symbole der Erde, die 4 Ströme des Paradieses ihren Ursprung genommen haben. An den 4 Füssen des Thrones des Zeus von Phidias waren 4 Siegesgöttinnen angebracht und stellten dadurch den Gott als den Allesbesiegenden dar.5) Tigranes, König von Armenien, liess [346] sich von 4 Königen aufwarten, die seine Vasallen waren.1) Jedenfalls werden auch alle altchristliche Symbole um so leichter und besser verstanden, je mehr sie an die alte heidnische Symbolik angeknüpft werden, wie z. B. die 3 Nägel und 3 Dornen Christi an die 3gestaltige, 3köpfige, 3leibige Hekate2) (in coelo Luna, in terra Diana, apud inferos Hecate) angeknüpft werden dürfte. Horatius, carm. III. 22, ruft zur Diana:

Montium custos nemorumque, Virgo,
Quae Iaborantes utero puellas
Ter vocata audis adimisque leto,
Diva triformis.

Ramler übersetzt:

Göttin, die du Wäldern und Bergen vorstehst,
Und von Leibesbürde gedrückte Jungfrauen,
Dreymal – o Dreyfaltige! – angerufen.
Hörest und rettest.

Bei Virgil Aen. 4, 511 heisst es: Tergeminamque Hecaten, tria virginis ora Dianae. Daran schliesst sich bei Horatius epist. I. 1, 36:

sunt certa piacula, quae te
Ter pure lecto poterunt recreare libello.

Theocrit Idyll. 2, 43 spricht: „ [...] [...]“ – Tibull 1, 2, 56 ruft: Ter cane, ter dictis despue carminibus. – Die 3 christlichen Nägel (welche sich auch am Altarbilde zu Wechselburg in Sachsen finden)3) und Dornen möchten demnach keineswegs auf die 3 göttlichen Personen, als vielmehr etwa auf das Leben, Sterben und die Wiederauferstehung Christi, – auf die Erde, die Unterwelt und den Himmel, – auf den dreimal Heiligen und Anbetungswürdigen, – auf Den, der da ist, da war und da sein wird, zu deuten sein. Uebrigens ist auf einem Mosaikboden im Dome zu Hildes- [347] heim ein dreifaches Gesicht das Symbol der Dreieinigkeit,1) eine Darstellung, welche Papst Urban VIII. im J. 1628 als ketzerisch verbot.2) Im tiroler Pusterthale auf der Höhe Aufkirchen steht seit dem J. 1340 eine Wallfahrtskirche mit einem hochverehrten 7köpfigen Muttergottesbilde, nach Alpenburg, deutsche Alpensagen, S. 307, zum Symbole der 7 Schmerzen Marias, wie deshalb im Pusterthale die schmerzhafte Mutter Gottes auch mit 7 Schwertern nach Lukas 2, 35 dargestellt werde. Auf einem Mosaikboden des Chores von St. Remy in Rheims befand sich die Erde, eine männliche, auf dem Okeanos sitzende Gestalt, umgeben von den 4 Paradiesesströmen, 4 Jahreszeiten und 4 Cardinaltugenden, so wie weiterhin von 12 Monaten und Sternbildern.3) Wie sehr die heidnische, man möchte sagen die maurerische Symbolik in die christliche hinübergreife, zeigt in England besonders der aus dem Ende des 13ten Jahrh. stammende Engelchor zu Lincoln, worüber Schnaase, V. S. 777 ff., geistvoll berichtet. Gott Vater, der bärtige Alte der Tage mit der Leier (des Orpheus) in der Linken, ist damit dargestellt als das ewige Weltgesetz und die ewige Weltharmonie, nach dessen Spiel die Sterne unwandelbar ihre Bahnen ziehen, den Welttanz tanzen und dem Ewigen ihre Lobgesänge singen. Ein Engel hält Sonne und Mond empor zum Zeichen, dass sie in dem himmlischen Jerusalem nicht mehr untergehen, sondern ewig leuchten und als die beiden Säulen Jakin und Boaz unerschütterlich stehen werden. Die Dornenkrone, die Lanze und der Schwamm werden von Engeln als die Dreizahl der Leidenswerkzeuge emporgehoben. Neben Christus als dem Weltrichter steht ein Engel mit der (goldenen) Wagschale (des Zeus). Zeus hat auch die Wagschale, womit er den Sterblichen ihr Schicksal bestimmt und zutheilt.4) Homer, II. VIII, 69 ff. heisst es:

[348]

Siehe, hervor nun streckte die goldene Wage der Vater,
Legte hinein zwei Loose des lang hinbettenden Todes,
Troja’s riesigem Volk und den erzumschirmten Achaiern,
Fasste die Mitt’, und wog: da sank der Achaier Verhängniss,
Dass der Achaier Gewicht zur nahrungssprossenden Erde
Niedersank, und der Troer zum weiten Himmel einporstieg.

Aehnlich erzählt Homer, II. xxiii 209 ff.:

Siehe, hervor nun streckte die goldene Wage der Vater,
Legte hinein zwei Loose des lang hinbettenden Todes,
Dieses dem Peleionen, und das dem riesigen Hektor,
Fasste die Mitt’, und wog: da lastete Hektors Schicksal
Schwer zum Aïdes hin; es verliess ihn Föbos Apollon.

Die letztere Stelle ist der Stoff zu einem in dem Alterthum berühmten Trauerspiele des Aeschylus, die Seelenabwägung ( [...]) geworden, worin Zeus durch Hermes die Todesloose des Achilles und Hektor abwägen liess, und ebenso zu einigen noch vorhandenen Bildwerken der Malerei in Thon.1) – Von der Seelenwage (balance des oeuvres) wird zufolge Volney, ruines, Paris 1792, S. 191 und 138, auch bei den Muhamedanern gesprochen und darauf werden die Seelen nach ihrem Tode gewogen. In dem Portale der Kathedrale zu Autun werden die Seelen der durch die Auferstehungsposaune aus ihren Gräbern Erweckten zwischen Teufeln und Engeln abgewogen und gehen je nach dem Ergebniss in das Höllenfeuer oder in den Himmel ein.2) In dem lateinischen Psalterbuche des 10ten Jahrh. in der Bibliothek zu Stuttgart hält Gott Vater aus einer Wolke ebenfalls die Wage herab.3) Diese Seelenwage möchte im Abendlande durchaus ägyptischen Ursprunges sein und deshalb kann der von A. Weber im literarischen Centralblatte für 1861, S. 718, gegen Spiegel, die traditionelle Literatur der Parsen, S. 189, aufgestellten Behauptung nicht zugestimmt werden, dass die Todtenwage, welche wenigstens im Çatapatha Brâhmana gleichmässig wiederkehre, arisches Gut [349] sei. Da die Aegypter ihre Todtenwage, welche z. B. auch in dem Ptolemäertempel von Der el medineh bei Theben mit den 42 Todtenrichtern erscheint,1) indem das Herz gegen die Wahrheit abgewogen wird und der zweimal grosse Thot, der Gerichtsschreiber der grossen Götter im Gerichtssaale. das Ergebniss der Wägung aufschreibt, um es dem Osiris vorzulegen, kaum von den Indern entlehnt haben, müsste sie jedenfalls eine gemeinsame Vorstellung der Urmenschheit sein. – Die Rose, welche in der christlichen Symbolik eine so bedeutende Stelle einnimmt, namentlich auch in der gothischen Architektur besonders in den Façaden, oder über den Portalen als die grosse Fensterrose mit dem schönsten Masswerke erscheint,2) ist der griechischen und germanischen Symbolik gleichmässig entlehnt. Als Fensterrose möchte es die Mysterienrose, das Symbol des in der Kirche zu beobachtenden heiligen Stillschweigens sein, und von dem germanischen Rosenlande und Rosengarten möchte es abzuleiten sein, dass man die Rose im Mittelalter als das Symbol des himmlischen Jerusalems betrachtete, wie auch Dante in seinem Paradiese die Versammlung der Heiligen in Gestalt einer Rose schauete.3) Der Kronleuchter von Rheims, das Symbol des leuchtenden Himmelslichtes, bildete eine zwölfblättrige Rose mit 12 Thürmchen zum Zeichen der 12 Thore, 12 kleinen Propheten und 12 Apostel, – der Leuchter zu Aachen eine achtblättrige Rose mit 16 Thürmchen, die letztere hinweisend auf die 4 Eckthürme vielleicht mit den 4 grossen Propheten oder 4 Evangelisten und die 12 Thore mit den 12 Aposteln; durch die Zusammenstellung von je acht Thürmchen sollten die acht Verheissungen der Seligkeit bezeichnet werden. Myrthen und Rosen, die Blumen der Liebe, deuteten in den Mysterien auf Tod und vereinigten in einem sinnvollen Symbole die Liebe, das süsseste Streben des Herzens, mit dem die Liebe und die Liebenden so schnell dahin raffenden Tode und [350] Untergang.1) Zufolge Winckelmann, Allegorie, S. 80, soll die Rose auf Grabsteinen besonders den frühzeitigen Tod bezeichnen. Winckelmann erinnert dabei an das schöne Bild von der Aurora, die ein Kind in ihren Armen davonträgt, und an den von der Aurora entführten Cephalus; das Bild soll, aus der Gewohnheit, junge Leute vor Tag zu begraben, entlehnt sein, – ihr Grab und ihre Ruhestätte ist die Morgenröthe. Von der Rose, welche Rückert, brahmanische Erzählungen, S. 333, als Frühlingsrose mit den Worten begrüsst:

O Gärtner, Frühling, komm, und rüste deinen Flor!
Die Braut, die Rose, naht; thu auf das Gartenthor!

gilt der Spruch eines deutschen Mystikers:

Aller der welte fröide nimmt ende mit swêrem herzenleide.2)

Schon die Sappho (um 600 vor Chr.) nennt die schönen Mädchen Rosen (Fr. 146, 65). Mimnermos (Fr. 2) sprach, dass unsere Jugendblüthe kurz sei, wie das Wachsthum der Blätter im Frühling. Apollo bei Homer, II. XXI, 464 spricht von elenden Sterblichen, die dem Laube gleich, jetzt von der Erde genährt voll Leben wachsen, bald aber dem Geschick erliegend hinschwinden. Vielleicht war auch schon in vorchristlicher Zeit das so sehr an die Vergänglichkeit mahnende Fest der Sonnenwende eine Todtenfeier, ein Allerseelenfest, an dem die Gräber der geliebten Dahingegangenen mit Blumen und grünen Kränzen geschmückt wurden. So wird noch jetzt das Johannisfest zu Leipzig gefeiert3) und gleicht darin in aller und jeder Hinsicht der Feier des Allerseelenfestes vom 2. November in den katholischen Ländern und Städten, z. B. zu München. Berühmt ist der sog. tausendjährige Rosenbaum an der Gruftkapelle des Doms zu Hildesheim, dessen Wurzelstock nach genauen urkundlichen Nachrich- [351] ten ein achthundertjähriges Alter hat.1) In einer Sage bei Stöber, Sagen des Elsasses Nr. 105, erhält ein Mädchen von dem sie unerhört liebenden Berggeiste eine silberne Rose zum letzten Geschenke, welche sich jedes Mal öffnet, wenn der Familie ein Glück zu Theil werden soll, und schliesst, wenn ihr ein Unglück naht. Wie weisse Rosen oder Lilien den bevorstehenden Tod anzeigen, z. B. den Domherrn zu Lübeek und den Klosterbrüdern zu Corvei,2) verkündet die als weisse Frau erscheinende Perchta von Rosenbeirg in manchem Schlosse einen kommenden Todesfall.3) Am Feste der Geburt Mariä zu Rom erscheinen diejenigen Mädchen, welche den Schleier wählen wollen, in weissen Kleidern mit einem grossen Kreuze auf der Brust und mit einem Rosenkranze auf dem Haupte. Die deutsche Maria zum Rosenhage ist in Italien die Madonna del Rosario, wie z. B. die berühmte Künstlerin Elisabetha Sirani aus Bologna, eine Schülerin des Guido Reni, in deren Kapelle nach ihrer Vergiftung beigesetzt wurde.4) Die Mythe von dem Raube der blumensuchenden und auf der schönen Wiese spielenden Persephone durch Hades hatte auch blos den tiefern Sinn, dass die Menschen mitten unter Blumen und Spielen der Tod erhasche und in die Ewigkeit hinüberführe, – dass selbst die Göttinnen dem Todessehicksale erliegen.5) Der Raub der Persephone war deshalb auch eine sehr beliebte Darstellung auf den römischen Sarcophagen.6) Nach der Sage werden in Hessen zu Eberstadt aus dem Kinderbrunnen die Mädchen in Rosenblättchen, die Buben in wilden Dornrosen geholt.7) Zufolge der davon durch Dautzenberg bei Wolf, Zeitschrift, I. S. 177, gegebenen Beschreibung wird auch das Mariahimmelfahrtsfest in Limburg als ein wahrhaft rührendes Blumenfest gefeiert, wobei unter den zu [352] einem grossen Strausse gewundenen Blumen bedeutungsvoll besonders das Donnerkraut hervortritt. Vor dem Beginne des Hochamtes werden die zur Kirche mitgebrachten Sträusse von Blumen und Kräutern feierlich geweiht und dann als Schutzmittel gegen Gewitter aufbewahrt und allmählich verbrannt. In Tyrol werden ebenso entweder am Feste der Geburt (3. September) oder der Himmelfahrt (am 15. August) Maria’s die Blumen und Kräuter gesegnet.1) In ganz Spanien wurde einstens die Johannisnacht als eine heilige gefeiert und man pflückte Kleeblätter und Eisenkraut, welche man als Talismane in den Häusern bewahrte, damit sie zu Weihnachten aufs neue grünen möchten.2) In Rio de Janeiro wird das Johannisfest besonders mit Feuerwerk gefeiert, wie Bibra, Reise in Südamerika, I. (Mannheim 1854) S. 125 und 126, berichtet; ähnlich geschieht es in Florenz.3)

Die gleichmässige Aufnahme der heidnischen Symbolik durch die Christen4) und durch die Maurer beweiset das Hervorgehen der letztern aus dem Heidenthum und ihren lebendigen oder ununterbrochenen Zusammenhang mit demselben. Wie übermächtig die heidnische Symbolik das ganze Mittelalter ergriffen hatte, beweiset vor Allem auch der Umstand, dass man dieselbe selbst untergeordneten Hausgeräthen aufdrückte, wie in der Sammlung des Hotel Cluny z. B. ein Waffeleisen aufbewahrt wird, an welchem, in ganz erträglichem Style, anscheinend aus der Mitte des 13ten Jahrh., die Trinität und Scenen aus dem Leben des Heilandes dargestellt sind.5) Selbst den dreifachen Hammer- und Donnerschlag finden wir bei Homer, II. VIII, 167 ff.

[353]

Dreimal sann er (Diomedes) umher in des Herzens Geist und Empfindung;
Dreimal scholl vom Ida das Donnergetön des Kronion,
Troja’s Volk ankündend der Schlacht umwechselnden Siegsruhm.

Professor Piper in Berlin, welcher zur Erforschung der christlichen Kunstdenkmale mit königlicher Unterstützung weite Reisen gemacht, hat vorzüglich in dem ersten Bande seiner Mythologie und Symbolik der christlichen Kunst den Beweis geleistet, wie eine Menge religiöser Vorstellungen und künstlerischer Anschauungen aus der griechischen und römischen Mythologie in das Christenthum übergegangen sind und zwar in einer doppelten Weise, dass mythologische Personen und Gegenstände einerseits als Typen für christliche Vorstellungen dienten, andererseits in ihrer eigentlichen mythologischen Bedeutung unter christliche Darstellungen aufgenommen wurden. So wurde z. B. das Zeusideal zur Darstellung für Gott-Vater und der Typus des Apollo, Herakles und Orpheus für Christus benutzt;1) ferner der Hesperiden-Baum mit dem Drachen für den Paradiesesbaum, Heliosaufgang für Elias Himmelfahrt, Hermes Kriophoros für Christus als den guten Hirten. – Ferner finden sich die 3 grossen oder kleinen Lichter als Gott Vater zwischen Sonne und Mond zu Tribsees, einer kleinen Stadt in Neuvorpommern,2) wobei Sonne und Mond sofort auch wieder in Adam und Eva, in die männliche und weibliche Menschheit übergehen. Der Löwe, der Löwenkopf und Löwenrachen bei Brunnen oder bei Wasserabflüssen und Wasserableitungen, namentlich auf den Dächern der Dome und der Kirchen, entstammen der ägyptischen Symbolik und bezeichneten hier, dass die Ueberschwemmungen des Niles beginnen, wenn die Sonne im Zeichen des Löwen stehe.3) Solche Löwenköpfe mit offenem Maule zur Ableitung des Regenwassers [354] auf den Tempeln anzubringen, lehrte Vitruv, und es sind auch solche im Herculano gefunden worden;1) auch an dem Gebälke auf 3 Säulen im Campo Vaccino hat sich die Cornische mit den Köpfen erhalten. Die Herme, welche sich in Löwenpfoten endigt, auf einem Gemälde zu Hereulanum2), soll vielleicht auf Hermes, den Bringer des Regens deuten. Auch gehört hierher die schöne Abhandlung: Der Teufel und seine Gesellen in der bildenden Kunst, Studien von P. M., im deutschen Kunstbl., 1856, S. 301 ff., fortgesetzt im K.-Bl. für 1857. Im Mittelalter wurde der Fürst der Finsterniss, Imperator daemonum, mit 3 Häuptern oder vielmehr Angesichtern gebildet, oft mit jedem Mund einen armen Sünder zermalmend; auch stellte man der himmlischen Trinität eine diabolische in 3 furchtbaren, menächmisch sich gleichenden Gestalten entgegen. Dies erinnert an einen Spruch im Hitopadesa, nach der Uebersetzung von Max Müller:

Von sehr guten und sehr schlechten Thaten erhält man den Lohn in 3 Jahren, 3 Monaten, 3 Halbmonden oder 3 Tagen.

Nach einer Sage bei Alpenburg, deutsche Alpensagen, Wien 1861, Nr. 114, fallen einer Mutter bei der Arbeit im Augenblicke, da im Walde ihr Kind von Juden ermordet und sein Leichnam an einer Birke aufgehängt wird, drei warme Blutstropfen3) aus den Wolken auf die Hand, worauf sie forteilt und den Leichnam findet; als das Kind begraben war, entsprossten dem Grabe in jedem Winter drei frische Lilien und die Birke blieb durch 7 Winter grün. – Zu Breittenwang bei Reutte, wo Kaiser Lothar II. bei seiner Rückkehr von dem Römerzuge aus Italien starb, spukt auf dem Friedhofe eine weisse Frau; sie wirft Denen, welche zur Nachtzeit am Friedhofe hinwandeln, einen schneeweissen und eiskalten Leilaken oder ein Todtenhemd über, das fest haftet und nicht mehr abge- [355] schüttelt werden kann, dass sie nach 3 Tagen eine Leiche sind.1) – In dem Schloss Runkelstein in Tyrol sind noch viele Wandmalereien aus dem bretonischen Sagenkreise, immer zu dreien, erhalten; z. B. die 3 besten Ritter, Parcival, Gawan und Iwein, – die 3 stärksten Riesen und 3 ungeheuren Weiber, – die 3 besten Liebespaare und die 3 besten Schwerter u. s. w.2) Das Petermännehen zu Schwerin wird erlöset, wenn man 3 Mal mit ihm ringt oder wenn sein Bart 3 Mal um einen grossen Block gewachsen sein wird.3) Im Silberberge bei Schwerin liegt ein grosser Schatz, welchen Derjenige heben wird, der Nachts um 12 Uhr stillschweigend einen schwarzen Bock, eine schwarze Katze und ein schwarzes Huhn opfert.4) Eine im 15ten Jahrh. beliebte Gruppe war auch in Deutschland diejenige der 9 guten Helden, nämlich der 3 jüdischen, Josua, David und Judas Makkabäus, der 3 heidnischen, Hector, Alexander und Julius Cäsar, und der 3 christlichen, Chlodowig, Karl der Grosse und Gottfried von Bouillon.5) Die 3 Mal 3, oder die Neunzahl sind hier sehr bezeichnend und erinnern einigermassen an die 9 Meister, welche die Leiche des Hiram aufsuchen und die in den höhern Graden des altschottischen Systems zu den 9 Stiftern des Templerordens (militia Christi, wie er sich wohl unzweifelhaft nach den milites Mithrae nennt)6) geworden sind, die übrigens vielleicht wirklich geschichtlich sind und also angegeben werden: Hugo von Payens (auch Pahens oder de Paganis), Gottfried von St. Omer, Rossal (Roral), Bisol, Payen de Montidier, Archimbald de St. Agnan, Montbard, Gondemare und Hugo I., Graf von Champagne, welcher letztere indess erst später den acht erstgenannten Rittern beigetreten sein soll.7) Die historische [356] Sage hat gewiss eine symbolische Unterlage oder ist eine zu bestimmten Zwecken gemachte und ersonnene. Wir würden die geschichtlichen oder in jedem Geschichtswerke über den Templerorden, die fratres templi, aufgezählten Namen kaum genannt haben, wenn nicht auch diese eines der sog. (öffentlichen) Geheimnisse der Freimaurerei ausmachen würden und sollten. – Der Bärlapp, eine Moosart, heisst Neunheil, Johannisgürtel, Drudenfuss. – Libyen wird bei den Aegyptern genannt das Land der 9 Bogen.1) Die drei Freudensprünge, welche die Frühlings-, die Ostersonne zu verschiedenen Zeiten machen soll,2) sind nur die drei Sprünge, womit der über ihren aufgehenden Anblick erfreute Mensch selbst sie begrüsst. – Auf byzantinischen und mittelalterlichen Handzeichnungen und Miniaturen erscheint der die Welt richtende Christus thronend auf einem dreifarbigen, – roth-gelb-grünen Regenbogen.

Wann der jüngste Tag will werden,
Da fallen die Sternlein auf die Erden,
Da kommt der liebe Gott gezogen
Auf seinem schönen Regenbogen.3)

Im Gylfaginning werden dem Regenbogen, der Bifröstbrücke, gleichfalls nur 3 Farben zugeschrieben. Die drei Gürtelsterne im Sternbilde des Orion heissen beim Volke der Jakobsstab, offenbar ein anderes Bild der dreisprossigen Jakobsleiter, – des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung, mit denen der Mensch über die Erde und in den Himmel wandern soll. Die drei Sterne werden auch der Petersstab genannt;4) denn sie öffnen des Himmels Pforten, sie sind der Schlüssel in des Himmelspförtners Petrus Hand. – Im Pflanzenreiche erscheint die Dreifaltigkeitsblume.5) – Die Friesen sollen unter ihren drei Stammführern Switer, Swei und Hasius nach dem jetzigen Kanton Schwyz, Schweiz und nach dem Haslithale gezogen [357] sein und dem Lande und dem Thale den Namen gegeben, auch die Tellensage aus Dänemark dahin gebracht haben.1) – Sehr betrachtenswerth ist eine byzantinische Malerei an einer Kuppel zu Athen, wovon Semper, I. Taf. VIII, eine farbige und sehr schöne Abbildung gegeben hat. In einem dreifachen Kreise, in blauem Himmelsgrunde, dessen Mittelpunkt ein auf die Spitze gestelltes grünes Quadrat bildet, thront Christus auf dem goldenen Regenbogen, mit der Rechten in griechischer Weise oder mit dem vereinigten Daumen und Zeigefinger segnend und in der Linken den von seinem Blute überströmenden Kelch haltend; Christus hat rothes Haupt- und Barthaar und sitzt auf einem rothen goldbekränzten oder begrenzten, mit den Symbolen der 4 Evangelisten geschmückten Stuhle; unten der Löwe und der Stier, oben der Adler (Johannes) mit dem Buche links und rechts ein in dem Buche schreibender Mensch.2) Im zweiten Kreise ist Christus von 9 Kreisbildern umgeben, mit 6 Bildern, in welchen die Dreizahl herrscht. – Auch die gebrochene Säule und das gebrochene oder zerstörte Tempelhaus der Maurer gehörte gewiss der vorchristlichen Symbolik schon an und wurde bei den Christen zu dem nahe liegenden Symbole des durch das siegreiche Kreuz oder Christenthum gebrochenen und überwundenen Alterthums und Judenthums. So hatte die Sabina am Münster zu Strassburg das Judenthum neben der christlichen Kirche, das Haupt gekrönt, in der Rechten das Kreuz, in der Linken Kelch und Hostie haltend, dargestellt: mit verbundenen Augen und gesenkten Hauptes, in der Rechten einen gebrochenen Pfeil haltend, ihr zur Linken die zerbrochenen Steintafeln des mosaischen Gesetzes.3) – Dass die Dreizahl, die erste Verhältnisszahl, dem ganzen Baue des menschlichen Körpers und seiner Glieder zu Grunde liege, daher auch für die Kunst von der höchsten Bedeutung sei, hat Winckelmann, Gesch. der Kunst, II. Buch V, Cap. 4. §. 3 ff., [358] sinnig bemerkt. In der Baukunst, wohin hier auch die keramische Baukunst begriffen werden darf, begegnet die Dreizahl sehr häufig: 3 Füsse, 3 tragende Thiere oder Menschen, 3 Hängeketten, 3 Stufen, 3 Eingänge oder Nischen, 3 Flügel der Gebäude, 3 Kirchenschiffe, 3 Stockwerke, 3 Thürme, 3 Fenster und Fensterrosen, der Dreipass, das Triforium, die Triglyphe, der Dreischlitz, der Dreispitz, 3 Ecke, 3 Arme, 3 Kreise und 3 Kugeln, 3 Strahlen, 3 Sterne, 3 Blumen. Otte, S. 13, zufolge dürfte es als typisch im Allgemeinen anzusehen sein, dass, wie bei dem Dome zu Merseburg, bei dem Basilikenbau das Schiff die dreifache Länge des Chorquadrates haben solle. Triptycha heissen die Altäre mit 3 Flügeln.1) Dreisitze für den Priester und 2 Ministranten waren wohl ursprünglich in allen grösseren Kirchen vorhanden.2) Nach Vitruvius soll in der Baukunst das Verhältniss der Säulen von dem Verhältnisse des menschlichen Körpers genommen werden und es würde auch dadurch die grosse Heiligkeit der Dreizahl bei den Bauleuten erklärt werden. Winckelmann widerspricht jedoch der Behauptung des Vitruvius als unbegründet. Die Lehre von den Proportionen des menschlichen Körpers war wohl bei den alten Griechen den Aegyptern entlehnt; der genau bestimmte Kanon trug bei den Aegyptern und den Griechen wesentlich mit zur grossen Gleichförmigkeit der alten Kunstwerke bei, so dass sie wie von einer Schule gearbeitet zu sein scheinen. Wie Sophokles für die Schauspiele das Gesetz aufgestellt haben soll, dass darin niemals mehr als 3 Personen zugleich auftreten sollen, hat man auch in der alten Kunst das Gesetz angenommen, dass eine Figurengruppe niemals durch mehr als 3 Personen gebildet werden solle,3) was jedoch nur ganz allgemein und mit grossen Einschränkungen und Ausnahmen zu verstehen ist. Dennoch erscheinen die 3 Gratien und Horen, die 3 Parcen, 3 Musen etc. in allen Kunststoffen und Formen, neben eben so zahlreichen Götterdreiheiten; 3 Figuren, der Vater mit 2 Söhnen, [359] bilden die Gruppe des Laocoon, welche auch 3 Künstler aus Rhodos, nach Winckelmann’s (VI. S. 101) Vermuthung der Vater Agesander mit seinen beiden Söhnen Polydorus und Athenodorus verfertigt haben sollen.1)

Dass auch die alten Tempelgeräthe und Tempelgefässe, namentlich die Opferschaale (patera) mit der Opferkanne (prochus), in die christlichen Kirchen Galliens und Englands übergingen,2) kann nicht weiter auffallen, ist aber dennoch bezeichnend für den innigen Zusammenhang der christlichen Kunst, vorzüglich mit der gallo-römischen. Besondere Beachtung verdienen in dieser Rücksicht auch die Taufkessel und Taufbecken. Die Thränen- oder Balsamflaschen in den Gräbern nahmen die ersten Christen gleichfalls aus dem Alterthume auf;3) ferner das Räuchergefäss (turibulum)4) mit den drei Schwingketten, – den (ägyptischen) Weihrauchlöffel5) u. s. w. Das Räuchergefäss erhielt im spätern gothischen Mittelalter die allesbeherrsehende architectonische Form. Ganz gleich verhält es sich mit der vermuthlich dem Isiskultus entstammenden Kirchenampel, hängend in 3 Ketten.6) – Unter den kirchlichen Gebräuchen, welche den heidnischen oder römischen besonders nachgebildet sein möchten, mag hier nur die Fusswaschung der katholischen Kirche während der heiligen Leidenswoehe zur Erinnerung der Fürsten und Grossen an Demuth berührt werden. So machte Augustus schon alle Jahr einen Tag den Bettler, indem er eine hohle Hand (cavam manum) hinreichte, um ein Almosen zu empfangen. An den Triumphwagen wurden die Geissel und die Schellen, mit welchen die Nemesis vorgestellt wird, angehängt, um die Sieger zu erinnern, dass ihre Herrlichkeit vergänglich sei, und dass die Rache der Götter, in Ueberhebung in ihrem Glücke über sie kommen könne.7)

[360]

Der heidnischen Symbolik, dem heidnischen Lichtglauben entlehnt ist auch die Orientirung oder die Richtung der christlichen Kirchen von Westen nach Osten, wornach der Kirchenbau mit der Grundsteinlegung im Osten begann.1)

In L. Bechsteins Märchenbucb, Leipzig 1853, S. 27 ff., muss der Erlösende der verzauberten Prinzessin 3 Aufgaben lösen und ebenso der Meister-Dieb (S. 20 ff.). – In dem Wappen des Baumeisters und Steinmetzen Stephan Kchrumenawr, verstorben im J. 1461, welcher als Meister des Stifts Salzburg auch dem allgemeinen Steinmetztage zu Regensburg im J. 1459 beigewohnt hatte, erscheinen drei fünfblättrige Rosen.2) Die heilige oder geweihte goldene Rose, welche der Papst an besonders christliche Fürsten zu verschenken pflegt und die im J. 1519 Leo X. an Friedrich den Weisen, Churfürsten von Sachsen, übersandte, ist nicht eine einzelne Rose, sondern ein dornenloser Rosenstrauch (rosa sine spina) mit 4, beziehungsweise 6 Rosen, welche ein Kreuz gewissermassen als die siebente Rose krönet, wie die von Julius Hübner nach L. Cranach im deutschen Kunstblatte, 1855, S. 120, vergl. mit S. 166, gegebene Abbildung zeigt. Sie erscheint hier Hübner zufolge offenbar als das Bild der Kirche, die ihren Schützern und Pflegern sich selbst im Bilde als Dankeszeichen und Aufforderung zu fernerem Schutze, übergibt. Mit Hinsicht aber auf Jesaja 11, 1 ff.:

Und ein Reis geht auf von dem Stamme Jsais:
Und ein Schössling sprosset auf aus seiner Wurzel.
Auf ihm wird ruhen der Geist des Ewigen:
Ein Geist der Weisheit und der Einsicht,
Ein Geist des Raths und der Stärke,
Ein Geist der Erkenntniss und der Furcht des Ewigen.

ist der Rosenstrauch mit dem krönenden Kreuze wohl zunächst zu deuten auf den Stamm Davids mit dem daraus hervorgegangenen Messias, dann auf die Christenheit, [361] Christus verherrlichend und zu den Ewigen sich emporhebend.1) Die christliche Rose, der Baum der Christenheit sollte reiche Blüthen und Früchte tragen. Am Fusse des Cranach’schen Rosenbildes betet Christus, umgeben von den 3 schlafenden Jüngern, zum Himmel empor, worin Hübner eine Andeutung der damaligen Bedrängniss der Kirche und des Statthalters Christi erblickt. – Eine Jungfrau oder Maria im Rosenhag aus der ersten Hälfte des 15ten Jahrh. befindet sich im Museum zu Cöln, von welchem Bilde Schnaase, VI. S. 458, eine Abbildung gegeben hat. – Den deutschen Mystikern des 14ten Jahrh. sind Rosen das Symbol zeitlichen Leidens.2) Die Stadt Raperswil am obern Züricher See liess sich von Papst Julius II. durch eine Urkunde vom 24. Juli 1512, den sog. Pannerbrief, die Gnade ertheilen, in ihren Fahnen und Pannern die rothe Farbe der Rosen in die goldene verändern und die Bildnisse des Erlösers und des heiligen Johannes des Täufers, die Taufe des Heilandes vorstellend, tragen zu dürfen.3) – Die sog. englischen Rosennobeln sind grosse aber ziemlich dünne Goldmünzen; auf der einen Seite derselben findet sich ein König, stehend auf einem Schiffe, abgebildet, und mitten auf dem Schiffe eine gefüllte Rose.4) Ueber Königs Laurins Rosengarten vergl. Alpenburg, deutsche Alpensagen, Nr. 255 und 358; der Rosengarten ist das Land der Glücklichen und Seligen. Die Peruaner nannten den Rosenstrauch den Baum des Himmels und die Incas von Peru erschienen bei gewissen Jahresfesten mit einer Krone von Rosen auf dem Haupte. Bei der Ankunft der Spanier verehrten die Mexikaner eine Göttin, welche sie die Rosenerheberin nannten und worin sie die gebenedeite Jungfrau in anderer Gestalt zu erkennen glaubten, da die letztere in der Litanei auch rosa mystica genannt wird. Schon im höchsten Alterthume wurde die Rose im Lande Seres (China und Cochin- [362] china) gepflegt und Confucius soll in Gedichten die Schönheit und den Duft der Blumenkönigin gefeiert haben.1) – Aus dem Leben der h. Elisabeth von Thüringen ist das Rosenwunder bekannt, wo die Heilige den Armen wider den Befehl des Gemahls Brod zu bringen im Begriff ist und ein Wunder ihre fromme Lüge unterstützt, als sie dem vom Spazierritt keimkehrenden und in das Gewand blickenden Herrn Rosen vorschützt.2) – Ohne besondern Werth und besonders ohne mythische Bezüge ist in den Märchen von Clemens Brentano, II. S. 235 ff., das Märchen vom Rosenblättchen. – Das Gewölbe der Peterskirche zu Rom ist mit Rosen von Gyps geschmückt, die drei Palmen oder über 24’’ dick sind.3) Ptolemaeus Philopator liess in dem prächtigen Aufzuge, welchen Atheneus beschreibt, einen Esssaal aufführen, auf dessen Säulen die Capitäler aus Rosen, aus Lotus und aus anderen Blumen zusammengesetzt waren.4) Unter dem Fusse einer zu Herculanum aufgefundenen Broncefigur des Mercur findet sich eine Rose, was nach Winckelmann, II. S. 273, anzeigen soll, dass Mercur nicht nöthig habe, zu Fusse zu gehen.

Wie die christliche römische Kirche mit der lateinischen Sprache, dem römischen Rechte und der römischen Bildung wesentlich die Vermittlerin zwischen dem Römerthume, dem Alterthume und zwischen dem Germanenthume, der Neuzeit ist, tragen vermittelnd auch die christlichen Geistlichen und besonders die Klöster die römische Baukunst und Bauhütten zu den Romanen und Germanen hinüber. Die römische Baukunst und die römischen Baukünstler traten gewiss schon im ersten Anfange mit den christlichen Geistlichen und mit den später aufkommenden Klöstern in innige Verbindung und wurden auch selbst Christen, weil sie hier allein noch Beschäftigung und Ar- [363] beit finden konnten, um die nöthigen neuen Kirchen, Klöster und Dome zu erbauen. Die sich ausbreitende und bekehrende, die sich neu gründende Kirche sowohl in den frühern römischen Provinzen als noch mehr in jenen Gegenden, welche früher nicht zu dem römischen Reiche gehört hatten, war nothwendig zugleich eine bauende, indem die christlichen Glaubensboten, die Klostermönche ihre christliche Wirksamkeit fast allerwärts damit beginnen mussten, sich eine Wohnung und eine Kirche, ein Kloster zu erbauen. So wurde und war die Baukunst, die heilige Baukunst, die Kirchenbaukunst Jahrhunderte hindurch nothwendig der weltgeschichtliche Beruf der Mönche, der Benedictiner, wie in weit späteren Zeiten noch der Cistercienser. Die Bischöfe und die Klöster errichteten daher in ihrem eigenen unmittelbaren Interesse besondere Bauhütten, an deren Spitze als der Leitende oft selbst der Bischof, der Abt oder ein anderer höherer Geistlicher oder Mönch stand und baute. Die alten römischen Baukünstler und Baucollegien gingen aber keineswegs in den bischöflichen Kirchen und in den Klöstern unter, sondern bestanden in einer doppelten Weise fort. Wo in Italien , in Gallien und Britannien, oder auch in Spanien sich alte römische Städte forterhielten, erhielten sich auch, wenn schon schwer und kümmerlich, die städtischen Gewerbe und einzelne Baukünstler, welche entweder in den städtischen Collegien zerstreuet lebten oder vielleicht auch besondere Collegien bildeten. Zugleich mussten die Kirchen und Klöster die ihnen unentbehrlichen Bauleute und Baugehülfen, welche nur immer noch vorhanden und erhältlich waren, in passender Form sich verbinden und dienstbar machen, was geschah, indem die Klostermönche sich mit den bauverständigen oder auch nur zu Diensten bei dem frommen Baue bereiten Laien zu einer Art Bauhütte, zu einer Bruderschaft, zu einer Baugesellschaft verbanden. Die Laienbrüderschaften sind daher mit den bauenden Klöstern gewiss gleich alt, weil die Kräfte der eigentlichen Klosterbauhütten, der bauenden Mönche nicht ausreichten.1) Diese Laienbrüder- [364] schaften umfassten die mit den Klostermönchen gemeinsam bauenden, bei dem Baue durch Gaben und durch persönliche Dienste behülflichen Laien niedern und hohen Standes und mussten deshalb auch die Uebungen und Traditionen der weltlichen Bauleute, der Laien zulassen und achten. Abt Wilhelm zu Hirschau hatte neben den Laienbrüdern sogar eine grosse Anzahl von Oblaten, d. i. Handlangern beiderlei Geschlechts, welche ihre weltliche Kleidung tragen durften und die allergewöhnlichsten Handlangerdienste von früher Jugend an verrichteten.1) Die bauenden Laienbrüderschaften und auch jene Oblaten hörten auf, sobald die Klöster ihrer nicht mehr bedurften oder nicht mehr bauten und jene selbstständig zu bauen begannen oder die Herrschaft der Mönche unerträglich fanden. Wo aber auch keine Laienbrüderschaften bestanden und die Klosterbauhütte blos aus Klostermönchen zusammengesetzt war, war diese doch genöthigt, die alten Uebungen und Gebräuche der römischen Bauleute zu erlernen und beizubehalten, damit sie mit den weltlichen Bauleuten theils an dem eigenen Wohnsitze, theils in den übrigen christlichen Ländern in Verbindung und Verkehr treten konnten. Die Bischöfe und Erzbischöfe, welche überall in den Städten und sehr häufig in den frühern römischen Städten ihren Sitz hatten, liessen nicht allein städtische Verbindungen, Zünfte bestehen und entstehen, sondern gründeten eigene weltliche Bauhütten, um die von ihnen beabsichtigten grossen Kirchen- und Dombauten ausführen zu können, so namentlich zu Cöln und Strassburg, welche letztern Bauhütten nicht allein dem Lande und der Sprache, sondern auch dem geübten Baustyle nach rein deutsche waren. Die bauenden Klostermönche, die klösterlichen und abteilichen Bauhütten, unter denen sich besonders St. Gallen, Hirschau, Fulda und Corvey auszeichneten2) und welche zum Theil, wie St. Gallen, förmliche Kunstschulen und Kunstwerkstätten waren,3) redeten das Lateinische, die allgemeine Kirchensprache, [365] und bauten im alten römischen, romanischen Style, bis sie durch die deutsch redenden und deutsch bauenden oder auch französisch redenden und französisch bauenden Bauhütten der Weltlichen und Bürgerlichen, der Städter verdrängt wurden. Abt Wilhelm zu Hirschau soll dort die erste rein deutsche Bauhütte des h. Aurelius gestiftet haben.1) Heideloff meint, vielleicht habe die Ausbildung des deutschen Baustyls die Veranlassung gegeben, auch ausschliesslich deutsche Bauhütten zu gründen. Albertus Magnus, ein Benedictinermönch und der Lehrer Erwin’s, ist nach Heideloff, S. 14, der Erfinder des neuen deutschen Baustyls und namentlich des Achtorts.

Die deutschen weltlichen, städtischen oder bürgerlichen Bauhütten sind ihrem Begriffe nach Künstlervereine, Künstlerwerkstätten, aus ägyptisch-griechischem und römischem Boden zu den romanischen und germanischen Völkern verpflanzt und noch vereint und ungeschieden die Baukunst und die ihr dienenden Künste und Handwerke, vorzüglich die Steinmetzkunst begreifend. Die Baukunst, welche diese Bauhütten in sich umfassten und zur weitern Fortbildung und Pflege übernahmen, hatten ihre Mitglieder hauptsächlich von den Mönchen, von den Benedictinern oder in den Klosterbauschulen als Laienbrüder erlernt, wie namentlich der grosse Erwin der Lehrling eines Benedictinermönches zu Strassburg gewesen war. Der oder die geschicktesten Baumeister waren die Leiter und Vorsteher der Bauhütten und der von denselben auszuführenden Bauten, und bewahrten und lehrten zugleich lebendig die aus dem Alterthume überlieferte, niemals ganz untergegangene und jetzt zu frischem Leben und reichster Thätigkeit erwachte Kunst mit den damit zusammenhängenden Gebräuchen, Uebungen, Traditionen und schriftlichen Urkunden. Es wird Niemand im Ernste bestreiten und bezweifeln wollen, dass die Baukunst, als Theorie und Praxis, in ununterbrochenem Zusammenhange mit ihren Hülfskünsten und Hülfshandwerken aus dem grauesten Alterthume durch die Griechen und Römer den germanischen Völkern, dem Mittelalter und von dem Mittel- [366] alter wieder der Neuzeit überliefert worden sei; was aber von der Baukunst, den Künsten und Handwerken an und für sich nicht geleugnet werden kann oder will, muss auch von den Symbolen, Gebräuchen, Ceremonien und Urkunden der Bauleute zugegeben werden. Die Klostermönche und Klosterbauschulen sind in der Ueberlieferungskette blos einzelne verbindende Glieder oder Ringe; sie haben nicht etwa die Baukunst mit allem dazu Gehörigen neu erfunden, sondern nur die erhaltene und vorgefundene übernommen und weiter getragen, so dass sie auch ein vor ihnen Gewesenes und Geübtes, ein Aelteres den Jüngern überliefern mussten und wirklich überliefert haben, wie noch heute aus den Symbolen und Ritualen der Freimaurer erkennbar und nachweisbar ist, wofür auf die Symbolik in ihrem ganzen Umfange verwiesen werden darf. Die Bauverbindungen tragen nicht blos ein architektonisches, sondern zugleich astronomisches und näher solarisches Gewand, indem ihr Glauben, ihre Lehren und Gebräuche, an den Sternenlauf und namentlich an den Tages- und Jahreslauf der Sonne angeknüpft und angelehnt werden. Wenn die Sonne ihren höchsten Standpunkt am Himmel einnimmt, wenn sie über dem Eingange des Tempels steht und leuchtet, dann ist es die rechte und hohe Zeit zum Beginne der Arbeiten, dann ist es Hochmittag, Hochzeit;1) wenn aber die Sonne am tiefsten steht, wenn sie hoch niedergegangen ist, wird es Hochmitternacht und die Arbeit endigt. In der Manessischen Sammlung, II. S. 97, wird Christi Hinabsteigen zu der Hölle ein hoher Niedergang genannt und in gleichem astronomischen Sinne scheint der maurerische Ausdruck der Hochmitternacht verstanden werden zu müssen. Wollte man dieser Auslegung nicht beistimmen, müsste als Hochmitternacht erklärt werden, wenn der Mond hoch am Himmel zieht; jedoch ist die erstere Auslegung unbedingt vorzuziehen und schliesst sich zugleich genau an die Stellung an, welche die drei ersten Vorsteher der Loge am Morgen und am Abend, beziehungsweise auf der Mittags- und auf [367] der Mitternachtsseite angewiesen haben. Es darf vielleicht hierher bezogen werden, dass nach dem Volksglauben der Lorraine um Weihnachten oder beim alten keltischen Neujahre die Pferde, Kühe, Stiere und Esel 12 Stunden lang vomMittag bis Mitternacht reden und die ihnen widerfahrene Behandlung beklagen oder loben.1) Eine auffallend maurerische Färbung hat aber die Sage von den drei im Axenberge schlafenden Tellen, wie Grimm, deutsche Sagen, I. S. 386, dieselbe mittheilt. Als einmal ein Hirte sich in die Schlaf- und Grabeshöhle der 3 Telle verirrt hatte, erhob sich der eigentliche Tell und fragte den Hirten: „Welche Zeit ist’s auf der Welt?“ worauf er die Antwort empfing: „Es ist hoch am Mittag.“ Tell jedoch bemerkte, es sei nicht an der Zeit, dass sie kommen, und schlief wieder ein. Es scheint sonach die Hochmitternacht die rechte Zeit, die Zeit der letzten Dinge zu sein. Nach Theokrit wird Herakles, der in seiner Wiege die von der Hera gegen ihn ausgesandten Schlangen erwürgt hatte, von dieser Schuld sodann in der Mitternachtsstunde gereinigt und zwar durch ein von gewissen dazu geeigneten Holzarten angezündetes Feuer, worin die erwürgten Schlangen verbrannt werden, deren Asche am Morgen von einer Dienerin über den Fluss getragen und in alle Winde ausgestreut wird.2) Diese Reinigung des neugeborenen Herakles in der Mitternachtsstunde ist wohl nur die Geburt des Sonnenhelden und Sonnengottes in dem mitternächtlichen Gewitter- und Blitzesfeuer. – Bei den Arabern rufen die Bäckermeister ihren Gesellen zu:

„Munter ihr Knaben, der Morgen ist kurz, der Arbeit viel!“3)

Der Milchverkäufer in Kairo ruft:

„Unser Morgen sei weiss!“

Aus mehrfachen Gründen darf auch hierher bezogen werden, dass einstens zu Zürich von dessen beiden Bürgermeistern der eine mit dem Zwölfuhrschlage der Sommer- [368] johannisnacht, der andere mit dem Zwölfuhrschlage der Winterjohannisnacht sein Amt antrat und die Jahreswenden zu Zürich überhaupt auch Regimentswenden waren.1) Alle diese Anknüpfungen der staatlichen und bürgerlichen Verhältnisse an den Sonnenlauf, an die Sonnenwenden entstammen unzweifelhaft der vorchristlichen Zeit und hier insbesondere wohl der keltischen. Auch zu Lucern wurde der „Insiegler,“ der Führer des Stadtsiegels, mit den übrigen Amtsleuten je am St. Johannstag im Sommer gewählt.2) – Die astrale und solare Natur des Dienstes der Architekten kann Dem nicht entgehen, der über ihnen das blaue Himmelszelt und vor ihnen die aufsteigende Sonne und den niedersteigenden Mond, sie selbst aber im Norden und Süden und ihre Vorsteher am Morgen und Abend erblickt, – der den Hochmittag zur Arbeit rufen und die Hochmitternacht die Arbeiter entlassen hört, – im Alter von 7 Jahren in 7 Schritten dem Altare naht und 7 Sterne auf dem Teppich sieht, oder auch 9 Sterne und 3 Lichter. Dass der Hochmittag und die Hochmitternacht, die hohen (himmlischen) Zeiten keine späte englische Erfindung, sondern eine uralte ägyptische Tradition seien, bedarf für den wahren Geschichtsforscher keines weitern Nachweises mehr und bleibt für die sog. kritischen Geister ewig unerweislich. Wer kann und wird in den Sternen lesen? Der Astronom, welcher Gott und sein ewiges Gesetz, die Ordnung und Harmonie, den Kosmos in den Sternen sucht, nicht aber wer im Staube der Erde Alles schon gefunden hat. Dem forschenden Auge wird, je weiter es dringt, um so unsicherer und unklarer der Himmel; die Erdenkinder deckt stets reicherer Staub, je kritischer sie darin wühlen.

Dass der Glaube und Dienst der alten Bauleute ein orientalischer Lichtglaube und Lichtdienst, eine Art Parsismus oder Sabäismus, vielleicht auch Manichäismus3) gewesen sei, zeigen fast alle maurerischen Symbole, welches [369] Lichtsymbole sind, und besonders das flammende Drei-, Fünf- oder Sechseck, – der flammende Stern (étoile flamboyante), Unter den manichäischen Geboten steht der Glaube an die vier Grossherrlichkeiten, Gott, sein Licht, seine Kraft und seine Weisheit, obenan1) und die Unterlage der ganzen Lehre des Mânî ist nach Zarathustra das Licht und die Finsterniss, wozu auch christliche Lehren kommen, so dass also der Manichäismus aus dem Magismus und dem Christenthume zugleich abgeleitet erscheint. Keine Secte der ersten Jahrhunderte des Christenthums war berühmter und berüchtigter und für das Christenthum gefahrdrohender; trotz der blutigsten Verfolgungen erhielten sieh die Manichäer bis in das 12te Jahrh. und noch weiter herab. Bekanntlich war auch der h. Augustin 9 Jahre lang ein Anhänger der manichäischen Lehre zweiter Art, ein manichäischer Zuhörer gewesen. Nach Mânî war die menschliche Seele ein Theil des Lichtes, der Körper ein Theil der Finsterniss und das Werk, [...], der Materie. Der aus den fünf Elementen ( [...]), wohl mit Rücksicht auf die fünf Sinne (welche sich nach orientalischer Auffassung bei Mânî je nach ihrer Beschaffenheit und Wirkung zu 5 guten oder bösen Göttern und Weltengeschlechtern gestaltet, personificirt und realisirt zu haben scheinen) geschaffene Mensch, der ideale Urmensch und die spätere Menschheit hat die Aufgabe, gegen die Finsterniss zu kämpfen, d. h. der aus Geist und Materie oder Körper zusammengesetzte Mensch soll überall seinem besseren Sinne, seinem guten Genius, der Vernunft folgen.2) Da der Ewige, der Beherrscher des Lichtreiches, den Menschen in dem Kampfe gegen die Finsterniss bedroht sah, sandte er ihm den lebendigen Geist Spiritus vivens, Spiritus potens nach Augustin, [...] zu Hülfe, welcher im Fihrist auch der Freund der Lichter heisst und der den Menschen vor der Ueberwindung durch die Finsterniss errettete. Des Bildlichen entkleidet, heisst dieses, dass die Sinnlichkeit, die Materie, [370] die Finsterniss niemals ganz das Uebergewicht und die Herrschaft über die Menschheit gewinnen könne, weil derselben zugleich der Geist verliehen sei und sie in diesem die Bürgschaft des endlichen Sieges über das Böse besitze. Dass die Manichäer, welche sich begegnen, sich die Rechte reichen, was auch Flügel, S. 210, als gewiss betrachtet, hat kaum nach der gewöhnlichen Auffassung dier symbolische Bedeutung, dass dadurch die Manichäer sich als schon im Lichte Befindliche und alle Andersgläubigen als noch in der Finsterniss wandelnd darzustellen beabsichtigten:1) vielmehr wollten die Manichäer nur ausdrücken, dass sie heilig gelobt haben und aus besten Kräften streben, die von dem helfenden und rettenden Geiste dargereichte Rechte zu ergreifen und warm zu umfassen. Jedenfalls sollte bei den Maurern in diesem Sinne des Lichtglaubens ihre Begrüssung durch Darreichung der Rechten nunmehr gedeutet werden.

Die Manichäer hatten ihren ursprünglichen Sitz in der Landschaft und Stadt Kaskar in dem südlichen Theil des alten Chaldäa oder des heutigen Irak Arabi an der Westseite des Tigris, welche Landschaft sich von Wâsit2) nach Kazwînî bis Basra erstreckt und auch zwischen Kûfa und Basra verlegt wird.3) Die Manichäer, welche nicht mit den Mandäern, den Sabiern des Koran zu verwechseln sind, waren nach Stäudlin, Gesch. der Sittenlehre Jesu, II. S. 481, im J. 277 schon eine blühende Secte und wahrscheinlich starb in demselben Jahre ihr Stifter den Tod der Verfolgung am Kreuze.4) Mânî war ein geborner Perser, ein Parse oder vermuthlich in dem alten zoroastrischen Feuer- und Lichtdienste geboren; ein Mann von grossen Talenten und von der vielseitigsten theologischen, philosophischen, naturwissenschaftlichen und selbst [371] künstlerischen Bildung. so dass man ihn in dieser Hinsicht mit Pythagoras einigermassen vergleichen möchte, dessen Lehren er auch gekannt haben muss und theilweise benützte.1) Mânî selbst oder seine Anhänger geben mit allen ähnlichen neuen Religionsstiftern vor, dass er auf seine Bahn durch höhere Eingebungen und Verkündigungen geführt worden sei und schon, als er zwölf Jahre alt geworden, die Aufforderung erhalten habe, die Glaubensgemeinde, welcher er gegenwärtig angehöre, zu verlassen, indem der Engel at-Taum im Namen des Königs der Paradiese des Lichts (nach dem Fihrist) ihm verkündete, dass seine Lebensbestimmung die Sittenreinheit und die Unterdrückung der Lüste sei; als Mânî das 24. Altersjahr zurückgelegt hatte, soll jener Engel wieder mit dem Befehle erschienen sein, nunmehr seine Lehre und frohe Verheissung der Wahrheit vor den Menschen zu eröffnen.2) Das 12te Altersjahr hatte nicht allein bei den Juden, sondern auch bei den Parsen unter Hinweisung auf den 12ten Jahresmonat eine symbolische Bedeutung gleich der Fünf- und der Siebenzahl, in welche sich die Zwölfzahl als die zwei ungleichen Jahreshälften theilt. Nach einer Sage der Mandäer schlägt Rustem, als er im Alter von 7 Jahren aus der Schule heimkehrte, mit seiner blechernen Schreibtafel einen wild gewordenen Elephanten seines Vaters zu Boden und in dem Alter von 12 Jahren erlegt er auf einem unmittelbar aus dem Meere hervorgegangenen Füllen, welches noch von Keinem bestiegen worden war, einen feuerspeienden Drachen in China.3) Vielleicht wird die Lehre des Mânî zunächst am richtigsten als ein durch Aufnahme christlicher Lehren verbesserter oder gereinigter Parsismus, Magismus oder heidnischer Lichtglaube bezeichnet, welche bei Mânî dem Gedanken das Entstehen verdankte, dass der reine Parsismus oder das reine Christenthum gleich ungenügend seien und einer Verbindung ihrer gegenseitigen Vorzüge bedürfen. Die Lehre des Mânî war, auch zufolge Ewald in den gött. gel. Anz. für 1862, S. 661, eine Art Gnosis mit überwiegendem parsischen [372] oder zarathustrischen Charakter, – mit dem Dualismus des Lichtes ( [...]) und der Finsterniss ( [...]) als obersten Grundsatz. Die christlichen Bestandtheile und Formen könnte Mânî. selbst mit der geheimen Absicht gewählt haben, dadurch leichter seiner Lehre bei den Christen Eingang zu verschaffen und mit dem Christenthume den vorausgesehenen Kampf bestehen zu können, weshalb er sich den Christen als Denjenigen darstellte, welcher die mit dem Erscheinen des Paraklet verheissene reinere Wahrheit, das vollkommnere Licht bringe.1) Nach den Verheissungen von Christus, welcher aus dem Lichtreiche seines Vaters zu den Menschen in einem Scheinkörper2) herabstieg und den leidenvollen Scheintod am Kreuze sterben musste, soll die Finsterniss und das Böse dieser Welt vollständig durch das reine Wort und durch die frommen Werke überwunden und entfernt werden, – der Geist, welchen die Materie, der Satan, gleichsam zum Theil verschlungen hat und in ihren Banden gefangen hält, muss wieder befreit und reiner Geist sein. Den Kampf zwischen dem Lichte und der Finsterniss denkt sich Mânî unter dem schönen Bilde des aus dem finstern Höllenschlunde in die heitern, sanft bewegten Lüfte stürmisch aufsteigenden schwarzen Qualmes und Rauches. Die Kampfstätte ist die Erde, welche der reine Himmelsäther umfasst, wo Tag und Nacht wechseln, wo die Seelen in Körper einziehen und darin wandeln, wo die irdischen Rauchwolken uns der Sonne beseeligendes Licht zu verdunkeln und zu entziehen vermögen. Die Finsterniss wird, wie Mani auch bildlich sagt, am Himmelsfirmamente aufgehängt und getödtet, gekreuziget, indem am Morgen die Sonne aus der dunkelen Nacht leuchtend emporsteigt und hoch oben durch die ersten Lichtstrahlen die Finsterniss verdrängt, aufhängt. Was im nächtlichen Himmelsraume die Sterne nicht erleuchten, ist der darin ausgespannte finstere Leib. Sonne, Mond, Sterne sind die drei Lichtgrade, die leuchtende Dreizahl und in der Sternennacht vergeht und entsteht der Sonne strahlende Pracht. Doch [373] die geistige Nacht, das Räthsel der Räthsel löst auch Mânî nicht, indem er nicht erklärt, warum Körper und Geist vereinigt wurden, wenn die Vereinigung doch nur Sünde und Tod und alles Leben die Trennung, die Besiegung ist; könnte nicht das individuelle, das begrenzte, das menschliche Leben durch die Mischung des Geistes mit der Erde bedingt sein? Wir sind endlich, um von dem Unendlichen verschieden zu sein. Die Anhänger des Mânî zerfielen in zwei Klassen: in die Eingeweihten, Auserwählten, Wahrhaftigen, Siddîkûn, welche aller Sinnenlust entsagen und nur das Licht und Gott suchen wollen, – und die blossen Zuhörer, Sammâ ûn, welche im Umgange mit den Eingeweihten sich möglichst dem Lichte und der Gottheit zu nähern suchen. Wir möchten in dieser Gliederung der manichäischen Secte1) eine Nachahmung des pythagoreischen Bundes erblicken, wobei, wie überall, die eigentliche Lehre und das priesterliche oder strenge Mysterienleben nur den Priestern, den Höchsteingeweihten, den sich selbst durch ihre Werke und Entsagungen Auserwählenden vorbehalten blieb. Die Manichäer theilten sich in Exoteriker und Esoteriker, welche letztern wieder ohne allen Zweifel verschiedene Grade und Weihen hatten. Dass die orientalischen, die arabischen Quellen nichts von einem Hinübergreifen des Manichäismus in indische Religionslehren berichten, kann nicht berechtigen, dieses mit Bauer und Ewald ganz auszuschliessen, weil es den orientalischen Geschichtsschreiber wohl als sich von selbst verstehend erschien, dass dem Orte wie der Zeit nach die Manichäer unter dem nothwendigen Einflusse des im Anfange des dritten Jahrhunderts in Asien so weit verbreiteten und in Indien noch blühenden Buddhismus und überhaupt der indischen Religion, des indischen Büsserlebens, der Yoga-Lehre standen. In dem parsischen Ursprungssitze der Manichäer an den westlichen Ufern des Tigris trafen die indischen Einflüsse von Süden und Osten her und die griechisch-ägyptischen von Westen her zusammen; griechische Bildung war gewiss auch noch aus den Zeiten der Seleucidenherrschaft vorhanden und die eigentliche Ge- [374] lehrtenbildung des Mânî war vermuthlich eine griechische, während der Glaube seiner Geburt der parsische war, wenn er nicht, was noch wahrscheinlicher ist, auch schon in einer parsischen, vielleicht verfolgten und dadurch zum Nachdenken anregenden Secte geboren war. Den Buddha anerkannte, neben Adam, Seth, Noah, Abraham, Zoroaster, dem Messias als dem Worte Gottes und Paulus, ausdrücklich Mânî als mit göttlicher Wissenschaft ausgerüstet, als Gottgesandten, während er den Moses und die übrigen jüdischen Propheten verwarf, da aus ihnen der Teufel geredet habe.1) Auch die Manichäer oder Katharer des 11ten und 12ten Jahrh. hielten an der Verwerfung des alten Testamentes fest. Dem Fihrist zufolge (Flügel, S. 100) hätte Mânî den Irei den Muhammedanern wie bei den Christen in hohem Ansehen stehenden Christus selbst als einen Teufel (?) bezeichnet, womit nach Flügel, S. 338, Mânî habe sagen wollen, dass der Jesus, wie ihn die Juden darstellen, nicht der göttliche Jesus sein könne. Ueber die Manichäer fehlen alle eigenen und genauern Berichte und nur ihre sie bekämpfenden Feinde, die christlichen Priester, oder doch Fremde, die muhammedanischen Araber aus einer spätern Zeit, berichten gelegentlich über sie. Die christlichen Berichterstatter scheinen aber dennoch insofern vor den nichtchristlichen einigen Vorzug zu verdienen, als sie unter allen Umständen absichtlicher und darum auch umständlicher berichten und die Gefahren, welche unbestreitbar die Manichäer dem Christenthume bereiteten, sie zwangen, den Feind schärfer zu betrachten.

Nach Mânî sind drei Wege, in Bezug auf welche die Seelen der Menschen eingetheilt werden. Der eine von ihnen fährt in die Paradiese des ewigen Lichts, das ist der Weg der Wahrhaftigen, – der andere in die Welt und ihre Schrecknisse, das ist der Weg für die Hüter der Religion und für die Helfer der göttlichen Wahrheit, – und der dritte zur Hölle, das ist der Weg für den sündigen Menschen.2) Der siegreiche Kampf gegen die Finsterniss und das Böse ist die freie Aufgabe und daher [375] auch das Verdienst des Menschen. Die Auserwählten sind den indischen Yogi’s züi vergleichen, die allem Sinnlichen und Menschlichen entsagen mussten und nur noch die Sehnsucht nach dem Lichte empfinden, den Gedanken Gottes denken durften. Der oberste Vorsteher (Imâm) der Manichäer, welcher seinen Sitz zu Babylon haben sollte,1) hatte 12 Meister nach dem Vorbilde der 12 Apostel Jesu und 12 ersten, die Lehre in den verschiedenen Ländern bis nach Indien und nach China bin verkündenden Jünger des Mânî zur Seite; ihnen folgten 72 Bischöfe als Bilder der 72 Jünger Jesu,2) wenn das ganze hierarchische System nicht nach blossen astronomischen Beziehungen gebildet war. Die gleiche Gliederung findet sich auch bei den Katharern, einer manichäischen Secte des 12ten Jahrh., welche als die Reinigenden und Läuternden vorzugsweise bezeichnet wurden.3) König Alfred der Grosse brannte täglich 6 Wachskerzen von je 12’’ Länge, welche genau 24 Stunden brannten.4) Das von ihm übersetzte Buch des Boethius über den Trost der Philosophie hatte Alfred auch in 72 Capitel abgetheilt. Damit stimmt es auch zusammen, dass Knebel, Chronik, I. S. 19, erzählt, dass bei der feierlichen Zusammenkunft des Kaisers Friedrich und des Herzogs Karl von Burgund im J. 1473 im Kloster des h. Maximin bei Trier von dem Bischofe die Messe unter dem Gepränge von 72 Kunstzierrathen von theurem Werthe gefeiert worden sei. – Der oberste Vorsteher, Imâm der Manichäer hatte seinen Sitz wirklich regelmässig zu Babel.5) Chwolson in seinem Werke über die Ssabier (I. S. 123 ff.), wie auch Ewald (S. 671), lässt den Mânî, welcher von den Persern wegen seiner Glaubenslehren gekreuzigt wurde,6) bis zu seinem 24. Jahre Mendait sein, wogegen sich jedoch Flügel, S. 45, ausspricht. Ueber die Ableitung und Bedeutung des Namens Mânî und der Manichäer theilt [376] Flügel, S. 113, die verschiedenen Ansichten mit, ohne selbst eine entscheidende abzugeben. Nach Pott, in der deutschen morgenl. Zeitschrift, XIII. S. 385 ff., hat man sich entweder für die Ableitung von man (denken) oder von máni (Edelstein) im Sanskrit zu entscheiden; für die erstere Ableitung haben wir uns schon früher erklärt.1) Als die Mutter des Mânî wird Meis bezeichnet, was eine Art grosser Bäume, der Lotus der Griechen ist und wodurch also Mânî, der Mensch, als aus dem Baume entsprossen dargestellt wird.2) In der nordischen Mythologie3) schafft eine Götterdreiheit aus zwei Bäumen, Ask und Embla, Esche und Ulme oder Erle, den Mann und das Weib; es vermählen sich im Anfange der Dinge also zwei Bäume zur Menschheit, zur Ehe, wie dieses noch später in so vielen indischen und deutschen Sagen so sinnvoll nachklingt. Der Baum ist aber der Wolkenbaum, die Weltesche Yggdrasil, der Baum und Brunnen der Frau Holla, in deren Schooss die Kinderseelen ruhen, so dass jene Meis sich der deutschen Holla gleichstellt. Im Tarforster Weisthum von 1592 und einem gerichtlichen Protokolle von 1749 aus Wertheim wird der Kinderbaum als „frauw Hollen baum“ und „frauen Hullen baum“ erwähnt. Bei Nierstein in Hessendarmstadt werden die Kinder aus einer grossen Linde geholt, unter welcher man einen Brunnen in der Erde rauschen hört.4) Die neugebornen Kinder werden eben so häufig aus (hohlen) Bäumen oder von Bäumen wie aus Brunnen gebracht;5) im Aargau heisst ein solcher Baum der Kindlibirnbaum. Auch erscheinen nicht selten der Kinderbaum und der Kinderbrunnen zu einem Ganzen verbunden. Ein uralter Lärchbaum in Tirol bei Nauders (Oenotrium von Oenus, Inn, genannt), welcher bis vor wenigen Jahren stand und dessen Strunk noch steht, heisst der heilige Baum und von ihm werden die [377] Kinder, besonders die Knaben geholt.1) In unmittelbarer Nähe soll das heilige Baumschloss mit unermesslichen Schätzen und mit 3 der Erlösung harrenden Jungfrauen, von denen die eine halb weiss und halb schwarz ist, zur Strafe auf die Verwünschung des h. Valentin versunken sein. Ein uralter Fichtenbaum, auch der heilige Baum genannt, mit einem wunderthätigen Muttergottesbilde stand bis zum J. 1822 bei Landeck in Tirol,2) wobei kaum zu zweifeln sein möchte, dass das Muttergottesbild auf die schon den Heiden heilige Fichte gestellt worden sei, wie dieses ähnlich auch zu Nauders und anderwärts geschah.

Zufolge Flügel, S. 122, wurde Mânî in den ersten Jahrzehnten des 3ten Jahrh. in dem Gebiet geboren, das von dem Tigris und dem Flusse oder Kanal Nahrawân umspült wird und in der Richtung von Ctesiphon nach dem spätern Wâsit an der Grenze von Bâdarâhâ liegt. Gestützt auf die Berichte im Fihrist, lässt Flügel den Mânî im J. 238 nach Chr. und zwar am ersten April, einem Sonntag,3) im Alter von 24 Jahren, zu Ctesiphon öffentlich als Lehrer auftreten, so dass demnach Mânî im J. 214 geboren gewesen wäre (S. 152). An dem gleichen Tage, an welchem Mânî als öffentlicher Lehrer zu Ctesiphon auftrat, bestieg der Sassanide Sâbûr oder Sapores I. den Thron. Der Versuch misslang und Mânî musste sich aus Persien, woselbst eben der Magismus sich zu neuem Ansehen erhob, flüchten und war durch Kaschmir nach Indien und von da nach Turkestan und Tibet gegangen, wo es ihm gelang, Gemeinden mit Vorstehern zu gründen.4)

In der Lehre von der Schöpfung der gegenwärtigen Welt findet sich, abgesehen von dem Lichtglauben an und für sich, bei Mânî insofern einiger Anklang an maurerische Anschauungen, als nach dem Fihrist (bei Flügel, S. 89) ein Engel die gegenwärtige Welt, d. h. zehn Himmel, einen jeden mit 12 grossen und weiten Thoren, und acht Erden baute. In dieser Zehnzahl der Welten des Mânî [378] findet Flügel, S. 220, eine Annäherung an die pythagoreischen Lebren, wie allerdings Mânî griechisches Wissen gekannt haben muss, da er auch von einem Engel erwähnt, welcher den Himmel zu tragen, und von einem andern, welcher die Erde in der Höhe zu halten hat. Bei Augustin heissen der Träger und Halter Omophorus oder Atlas laturarius und Splenditenens ponderator.1) – Mehr tritt Mânî den maurerischen Vorstellungen dadurch näher, dass nach ihm das Licht der erste Grossherrliche, durch keine Zahl beschränkt, Gott selbst, der König der Paradiese des Lichts ist.2) Dieser erste oder uranfängliehe Grosse (in virtute magnificus bei Augustin) ist unverkennbar mit dem Grossmaurer verwandt, welcher nach Antw. 70 des englischen Lehrlingsfragestücks3) die Welt und den Menschen erbauet hat, – ist der allmächtige Baumeister der Welt, – der Grosse schlechthin oder in jeder Hinsicht, wie er auch der Ewige heisst, und wie Augustin vom Atlas maximus redet.4) Der Grosse in diesem Sinne ist zugleich der einzige und eigentliche Grossmeister, mit der Welt als der von ihm geschaffenen und regierten Grossloge und der gesammten Menschheit als den göttlichen Arbeitern, Kindern und Brüdern, – er ist der Gott der Götter, die göttliche Allheit, die Grossherrlichkeit im Fihrist des Muhammad ben Ishak.5) Wie tief die mythischen Baugottheiten, die Vorstellung der Welt von einem grossen Baue bei den Völkern eingedrungen waren, lassen auch die in Tirol, Baiern und Oesterreich heimischen Alpensagen von den Wilden, von den wilden Männern und Frauen erkennen, indem dieselben die höchste Aehnlichkeit mit den griechischen Kyklopen haben, Felsen (Wildkirchen) aufthürmen und durchbrechen und sonstige kyklopische Thaten vollbringen.6)[379] Die Muttergotteskirchen und Kapellen werden so der Sage nach häufig mit Wunderzeichen, auf ein höheres Gebot („Bauet dem Herrn ein Haus!“) oder auf wunderbare Art erbauet, um darin ein heiliges Muttergottesbild aufstellen zu können.1) – Die Sagen vom Teufel als Baumeister sind schon oben S. 59 ff. berührt worden, womit noch verglichen werden mag Alpenburg, Nr. 396 und 199, wo der Teufel gleichfalls durch den frühzeitig geweckten, krähenden Hahn um den Lohn seines Bauens betrogen wird; die Sage 396 betrifft den palazzo Tabarelli oder Saluzzo zu Trient. Die Sage geht auch, dass die schöne Orgel in der Kirche Santa Maria Maggiore, in welcher das berühmte Trientiner Concilium abgehalten wurde, nur mit Hülfe des Teufels von ihrem Erbauer habe vollendet werden können, zugleich aber auch, dass die Trientiner den eigentlichen Werkmeister geblendet haben, wie die Strassburger mit dem Schöpfer ihres künstlichen Uhrwerkes, Hobrecht, gethan, damit derselbe kein zweites und der Trientiner auch nicht wieder eine so herrliche Orgel erbaue. Doch zu Strassburg stand das Uhrwerk plötzlich still und zu Trient schlug der Blitz zerstörend in die Orgel.2) In der Mitte des 16ten Jahrh. hat zu Moskau Jwan Wassiljewitsch der Schreckliche dem Baumeister der der schützenden Muttergottes geweihten Kirche Wassilij Blagennoi die Augen ausstechen lassen, damit er kein zweites Weltwunder erbauen könne;3) nach der Sage soll der fremde Baumeister sogar getödtet worden sein.4)

Der Beherrscher der Finsterniss, der Urteufel oder oberste der Teufel heisst bei den Manichäern, wie bei den Arabern Iblîs, d. i. [...].5) Der Teufel ist aber unverkennbar nur eine Personification der Materie und ihrer den Eigenschaften des körperlosen Lichtes oder leuchtenden Geistes entgegengesetzten Eigenschaften der Dunkelheit, Schwere, Vielgestaltigkeit, Vergänglichkeit u. s. w., [380] wodurch die Materie zum Gegensatze und ewigen Widersacher des Lichtes und des Geistes, Gottes wird. Jn, so weit in der gegenwärtigen Weltschöpfung das Licht und der Geist mit der Materie körperlich verbunden ist, erscheint das Licht und der Geist gleichsam von dem Satan und seinen Gesellen verschlungen und in ihren Händen verstrickt, so dass sich von selbst als Weltaufgabe die Wiederbefreiung der Lichtwesen, der Geister ergibt. Die Schöpfung des materiellen oder körperlichen Menschen fasst Mânî als das Werk der thätigen und dem Lichte feindlichen Materie, des Satans;1) alle körperlichen Functionen des Menschen, besonders die Begattung und Fortpflanzung, ja gewissermassen selbst das (Fleisch-) Essen und (Wein-) Trinken, – kurz alles Sinnliche, die Sinnenlust sind die Sünde und sie soll und muss nach der Lehre des Mânî durch die Bezähmung und Entsagung aller Sinnenlüste und sinnlichen Genüsse bekämpft und vertilgt werden; je nach dem Ernste und der Schwere des von ihnen gekämpften Kampfes und darin errungenen Sieges theilen sich die Anhänger des Mânî in verschiedene, durchaus nicht näher bekannten und von Flügel, Anm. 225, höchst unklar vorgetragenen Klassen, und die höchste Klasse und Stufe nehmen Diejenigen ein, welche allen Sinnenreiz bezwungen und abgelegt haben, unthätig und vermögens- und familienlos, selbst obdachlos nur der göttlichen Betrachtung, dem göttlichen Dienste und der Ausbreitung des reinen Gottesglaubens leben,2) – sie sind die Auserwählten, die Wahrhaftigen, Vollkommenen und Gerechten, die Gemeinde Gottes und des Lichts, Primates Manichaeorum, genus sacerdotum, genus sacerdotale.3) Da aber die Auserwählten, welchen im Mittelalter auch die Benennung majores beigelegt wird, dennoch Menschen blieben und gelebt haben mussten, fiel der Glaubensgemeinde (den [...] des Pythagoras, den Weltlichen) im weitern Sinne, den blossen Zuhörern, Zuschauern und Gläubigen die Pflicht zu, die Wahrhaftigen zu ernähren und für sie zu ar- [381] beiten und zu kämpfen.1) Absehend von allen etwa noch zu erhebenden Einwendungen, möchte wesentlich gegen den Manichäismus einzuwenden sein, dass er mit der menschlichen Natur und menschlichen Bestimmung im Widerspruche stehe, und im Grunde nur mit der Vernichtung des menschlichen Geschlechtes und dieser Welt durchgeführt werden könnte. Die strenge Lehre Mânî’s verbietet die Tödtung und Beschädigung eines jeden lebenden Wesens wegen der darin enthaltenen Lichttheile und ebenso die Erzeugung und Vermehrung der Lichtwesen, damit das in der Welt vorhandene Licht nicht noch mehr getheilt und der Materie, dem Satan eine grössere Herrschaft werde; aber dieses Gebot vermag der Mensch allein durch die Vernichtung seiner selbst und seines Geschlechtes zu erfüllen. Dass nach einer Stelle in den Acta disputationis (bei Flügel, S. 288) nur 7 Auserwählte, septem electi, welche zugleich an die 7 Erzengel der Iezidis erinnern,2) gewesen sein sollen, ist gewiss dahin zu verstehen, dass unter den Eingeweihten von einem obersten Siebenercollegium, von 7 Priesterfürsten oder Auserwählten, von 7 Höchstgeweihten,3) die Herrschaft und Leitung geführt worden sei, wie überhaupt die Drei-, Fünf- und Siebenzahl, so wie die Vier- und Zwölfzahl in den verschiedensten Anwendungen bei den Manichäern vorkommen. Auch Athen hatte ein Collegium von 7 Nomophylakes oder Gesetzeswächtern.4) In einer Höhle an der äussersten deutschen Meeresküste schlafen 7 Männer mit unversehrten Kleidern und nicht verwesendem Leibe, welche der Tracht nach Römer zu sein scheinen; dereinst sollen sie vielleicht auferstehen und den heidnischen Völkern die heilige Lehre verkünden.5) Auch ist die aus Indien stammende Geschichte von den 7 weisen Meistern hier zu berühren, welche in fast alle orientalischen Sprachen übersetzt ist. Eine griechische Bearbeitung gehört dem 11ten Jahrh. an, eine [382] lateinische ist vielleicht noch älter; in beinahe allen europäischen Sprachen, in Frankreich zuerst und in Deutschland seit dem 15ten Jahrh. sind Bearbeitungen dieses im Mittelalter ausserordentlich beliebten und verbreiteten Buches vorhanden.1) – Zu dem Bade, welches bei den Indern auf Malabar die Braut vor der wirklichen Verehlichung nehmen muss, wird das Wasser durch 7 verheirathete Frauen aus dem heiligen Flusse oder Teiche geholt; auch werden bei diesen Feierlichkeiten 7 Gefässe von gebrannter Erde mit keimendem Reis aufgestellt und eine Lampe mit 7 Dochten der Braut vorgetragen, so wie 7 Stücke Reiskuchen gebraucht.2) Wenn sich auf Malabar eine Frau im 7ten Monat ihrer Schwangerschaft befindet, wird noch heute unter einem Zelte von Zweigen, Blättern und Blumen ein religiöses Familienfest gefeiert, wobei auch ein Blumenkranz der Schwangern um den Hals gelegt und dieselbe seit den ältesten Zeiten besungen wird.3) Das Himalaya-Gebirge hat 7 Namen, welche bei Renand, nouvelle symbolique, S. 251, aufgezählt werden. Wenn auf der Küste von Malabar ein Gebäude 7 Stockwerke hat, wird es ein Thurm oder Elammaliga und ein vollkommenes Haus genannt, gut für Fürsten und Könige.4) Nach dem Gesetze des Manu VIII, 148 und IX, 94 traten die Mädchen mit dem achten Jahre aus der Reihe der Jungfrauen (kumâri) und wurden heiratlisfähig (ritumati).5) Athene als Septima ist reine Lichtgöttin, als Quinta, wie sie auch in dem Geburtsfest der Quinquatria gefeiert wird, Erd- oder Naturgöttin. Der Sarg in dem Orestes lag, hatte eine Länge von 7 Ellen und eben so viele der darin enthaltene, sorgfältig gemessene Körper.6) Ein longobardisches Weib gebar zu den Zeiten des Königs Agelmunds [383] mit einem Mal 7 Knaben, welche sie ins Wasser warf und von denen einer durch den vorbeireitenden König gerettet wurde, der den Namen Lamissio erhielt und nach Agelmunds Tod König der Longobarden wurde.1) Eine andere Sage lässt ähnlich unter 5 Knaben den König Aistulf von der Königin geboren werden.2) Nach einer Sage belagerte Karl der Grosse auf seinem Römerzuge 7 Tage und 7 Nächte mit seinem Heere Rom und den Lateran und am achten Tage schlossen die Römer die Thore auf.3) Beatrix von Flandern gebar mit einem Male 6 Knaben und 1 Tochter mit goldenen Schwanenringen am Halse.4) Nach dem französischen Logenrechte scheint eine Loge auf das Verlangen von 7 Meistern einberufen zu werden.5) In dem Schlossberge bei Gottschee in Unterkrain sah ein Jäger 7 Greise, mit kahlen Häuptern, in tiefem Schweigen sitzen und in einem andern Raume 28 Särge beisammen stehn.6) Die heilige Treppe, Scala Santa zu Rom, welche fromme Büsser oft auf ihren Knieen hinaufrutschen und die von dem Palast des Pilatus zu Jerusalem herrühren soll, zählt 28 Marmorstufen. Rom ist jetzt in 14 Regionen oder Gegenden eingetheilt, wie dieses schon unter August der Fall gewesen sein soll.7) Ueber dem Hof zu Ellida in Island hängt eine steile Klippe, welche einst herabfallen wird; dieses wird aber erst dann geschehen, wenn einmal ein Besitzer des Hofes 7 Söhne haben wird und diese alle an einem Tage 7 Schwestern heirathen werden.8) – Ein Wechselbalg wird gewöhnlich nicht älter als 7 Jahre.9) Auf die Grafen von Eulenburg ward die Verwünschung gelegt, dass ihres Geschlechts niemals mehr als 7 Grafen sein sollen.10) Ein [384] Mägdlein bei Soest erhält von einer geisterhaften Jungfrau 7 Kirschen geschenkt, welche sogleich zu Gold werden.1) Das sog. Nothhemd muss von zwei unschuldigen Kindern, welche noch nicht 7 Jahr alt sind, in der Christnacht gesponnen, gewoben und genäht werden.2) In einer isländischen Sage wird ein Pfarrer 7 Jahre lang im GeisterTeiche herumgeführt.3) Auf Island gilt der Tag der Siebenschläfer oder der 27. Juni als bestimmend für das Wetter der folgenden 7 Wochen.4) – Auf einem Bilde zu Köln ist die Kindheitsgeschichte des Heilandes in 7 Bildern dargestellt.5) – In einer Handschrift des Psalters im britischen Museum aus dem 14ten Jahrh. wird die christliche Weisheit und Tugend unter dem Bilde eines gothischen Tempels dargestellt, ruhend auf dem Fundamente der Humilitas; aufwärts zu ihm führen die 7 Stufen des Gebetes, der Reue, Beichte, Busse, Genugthuung, Almosen und Fasten, und Gehorsam und Geduld sind die Thüren; die 4 Cardinaltugenden stützen das Dach, über welchen sich die Beharrlichkeit im Guten als Thurm erhebt.6) Ein anderes Bild zeigt einen Cherub mit 6 Flügeln, welche zufolge der Inschrift die 6 Actus darstellen, durch welche die Seele sich zu Gott erheben könne, die Liebe Gottes und der Menschen, Bekenntniss und Genugthuung, Reinheit der Seele und des Leibes; der Engel steht überdies auf einem Rade, dessen 7 Speichen die 7 Werke der Barmherzigkeit bedeuten. – Auf dem Sonnenberge beim Orte Gross-Vargula in Thüringen stehen 7 Linden, zu welchen beim Frühlingsfeste gezogen wird,7) indem man den grünen Frühling, den Frühlingskönig, den Lattichkönig, den Adonis dahin bringt. – Das sog. Siebenhämmerchen (Allium vietorialis), zum Lauchgeschlechte gehörig und seinen Namen von der siebenfach gefaserten Wurzel tragend, sollte fest machen, so dass [385] nicht 7 Hämmer den also Geharnischten schädigen könnten. Der Steinklee, das sog. Schabziegerkraut (Trifolium melilotus), wird Siebengeruch, Siebenstundenkraut und besonders Siebengezeit genannt, weil er 7 Mal des Tages seinen Geruch verlieren und erneuern soll, ausgerissen aber ihn stets behält.1) – Nach dem dritten Gudrunliede besteht die verdächtigte Gudrun siegreich die Probe des siedenden Wassers vor 700 Helden. – Das treffliche alte Volksbuch: „Geschichte von den sieben Schwaben“ hat Auerbach im J. 1832 zu Stuttgart neu herausgegeben.2) – Die Blumen des assyrisehen Lebensbaumes werden durch 7 Blätter gebildet und stimmen vollkommen mit dem in der ionischen Baukunst gebräuchlichen Geisblatte zusammen, sind dessen Vorbild,3) wie überhaupt nach Fergusson Alles, was an den Künsten der Griechen ionisch ist, aus den Thälern des Euphrat und des Tigris entlehnt sein soll. Aus der assyrischen Sculptur möchten die thierköpfigen Menschen oder Götter4) besonders hervorzuheben sein, indem hierin die assyrische, die indische und die ägyptische Sculptur und Mythologie mit einander auffallend zusammenstimmen und wohl die assyrische, beziehungsweise babylonische als die vorbildliche derselben angesehen werden muss. Die menschenköpfigen5) Thiere, besonders Stiere und Löwen, könnten, wenn sie nicht aus Aegypten nach dem Occident wie selbst nach dem Orient gekommen sind, gleichfalls von Babylon und Assyrien ausgegangen sein, indem sie zu Nimrud oder Ninive den grossen Eingang in den Palast gebildet zu haben scheinen.6) Auf einem daselbst aufgefundenen Basrelief tragen die zwei beim Lebensbaume befindlichen geflügelten weiblichen Figuren Halsbänder mit 7 Sternen.7) – Unter den Ptolemäern lässt man zu Alexandrien eine sog. Pleias, ein [386] Siebengestirn von Dichtern blühen, zu denen Callimachus und Nicander, Lycophron, Appollonius Rhodus u. s. f. gehörten.1) – Das uralte Gebot des Zarathustra der in Gedanken, Worten und Werken zu erstrebenden Reinheit (des Lichtes) war bei den Manichäern für die eigentlichen Eingeweihten in das Gebot umgestaltet, das Herz, den Mund und die Hände zu besiegeln und zu bewahren (signaculum oris, manuum oder manus und sinus), indem nichts Verbotenes in den Mund eingehen und aus demselben herausgehen soll, die Hände sich niemals zu etwas Unerlaubtem oder Schlechtem hergeben sollen und der Busen oder die Brust schlechten Gredanken, Wünschen oder sinnlichen Eindrücken verschlossen bleiben soll.2) Die Glaubenslehre des Mânî war in Nachahmung der mosaischen zehn Gebote gleichfalls in zehn Gebote gefasst.3) Die Manichäer hatten täglich 4 oder 7 Gebete zu verrichten und zwar vermuthlich die Eingeweihten 7 und die Nichteingeweihten oder Zuhörer nur 4.4) Jedem Gebete hatte eine Reinigung mit laufendem Wasser oder mit etwas Anderem (z. B. Erde) vorauszugehen und der Betende musste dabei stehend nach dem grossen Lichte, nach der Sonne als der Wohnung und dem Symbole Gottes sich wenden, auch während jeden Gebetes sich 12 Mal zur Erde niederwerfen. Lieber die Zeit der gewöhnlichen 4 Gebete sagt der Fihrist: „Das erste Gebet aber wird, wenn die Sonne den mittägigen Punct verlässt, verrichtet, das zweite zwischen dieser Zeit und dem Untergange der Sonne. Dann folgt das Gebet zur Zeit des Abends nach dem Untergange der Sonne und hierauf das Gebet in dem ersten Drittel der Nacht drei Stunden nach Sonnenuntergang. Bei jedem Gebete und Niederwerfung verfährt der Betende gerade so wie beim ersten Gebet, und das ist das Gebet des Heilverkünders (des Mânî, des Führers oder Paraklet).“ – Diese kurze Erzählung des Muhammad ben Ishak ist für die maurerische Symbolik ausserordent- [387] lich wichtig und belehrend. Zuvörderst ergibt sich, dass auch die Manichäer den Tag begonnen und daher das erste Gebet verrichtet haben, nachdem es Hochmittag1) geworden, nachdem die Sonne in ihrem mittägigen Punkt angekommen war. Da der Betende sich gegen die Sonne zu richten und ihr Licht und Leuchten als das göttliche Symbol zu betrachten hatte, sollte er ihren vollen Aufgang und ihren Eintritt in die Mittagslinie abwarten. In der lichten Zeit von Hochmittag bis Hochmitternacht mussten 4 oder 7 Gebete gebetet werden, diese Zeit zerfiel in 4 oder 7 Gebetszeiten. 7 Zeiten hatten z. B. auch die Cistercienser. In der Reformation des Cistereienserklosters Fraubrunnen im Kanton Bern vom J. 1513 heisst es: „Es sollen ouch die Personen des Gotshusz sich mit andacht zu den siben Zitten fügenn, vnd die, mit singen vnd läsenn, vnd nach gutter Ordnung vnnsers h. Vatters S. Bernnharts, vollbringen.“2) Diese Siebenzahl ist die planetarische und begreift sich bei den manichäischen Eingeweihten, die auch 7 Höchsteingeweihte gehabt haben sollen. Die 12 Niederwerfungen bei jedem Gebete im Sonnenlichte können nur auf die Bahn der Sonne durch den Thierkreis und seine 12 Theile sich beziehen, wie das viermalige Gebet auf die 4 Quadranten des Thierkreises, womit wir auch bei den Maurern die Viertheilung der 24 Stunden des Tages in Zusammenhang gebracht haben.3) Die manichäische und die christliche Zweiundsiebzahl wäre auf diesem Standpunkte nur die Zahl der 72 Halbdecane der Sonnenbahn.

Bei der dritten Niederwerfung des ersten Gebetes soll nach dem Fihrist der Manichäer z. B. beten: „Ich falle nieder und preise mit reinem Herzen und aufrichtiger Zunge den grossen Gott, den Vater der Lichter und ihr Element, Hochgepriesener, Gebenedeiter, du und deine ganze Grossherrlichkeit und deine Welten die gesegneten, welche du berufen hast. Dich preist, der da preist deine Heerschaaren, deine Gerechten, dein Wort, deine Gross- [388] herrlichkeit und dein Wohlgefallen, weil du der Gott bist, der ganz Wahrheit, Leben und Gerechtigkeit ist;“ und bei der vierten Niederwerfung: „Ich preise und falle nieder vor den Göttern allen, den leuchtenden Engeln allen, vor allen Lichtern und allen Heerschaaren, welche von dem grossen Gott sind;“ bei der fünften: „Ich falle nieder und preise die grossen Heerschaaren und die leuchtenden Götter, die mit ihrer Weisheit auf die Finsterniss eindringen, sie austreiben und bewältigen.“ – Bei der zweiten Niederwerfung soll Mânî, die Wurzel der Erleuchtung, der grosse Baum angerufen werden, der ganz Heilmittel sei; also auch der Baumcultus, der Baum als Symbol ihres Stifters Mäni war den Manichäern nicht fremd. Im Gebet und Fasten bestand wesentlich die Gottesverehrung, der Gottesdienst der Manichäer, weshalb sie keine Tempel, keine Altäre oder Bilder hatten und auch keine Opfer und Räucherungen darbrachten. Bei Augustin wird als Grund hiefür die Ansicht der Manichäer angeführt, dass der zu Gott betende würdige Mensch selbst ein geistiger oder mit Vernunft begabter Tempel Gottes (rationabile dei templum) sei, gleich Christus, dem lebendigen Bilde der lebendigen Majestät (vivum vivae majestatis similacrum) seines göttlichen Vaters.1) Im Evangelium Johannis 2, 19 – 22 fordert Jesus die Juden auf, den Tempel (seines Leibes) zu zerbrechen, er werde ihn in 3 Tagen wieder aufbauen. Es möchte daher Mânî jenes Bild, jene Ansicht aus dem Christenthum, aus der alexandrinisch-christlichen Lehre2) entlehnt haben zur Rechtfertigung des alten parsischen Gebrauchs, keine Tempel und keine Götterbilder zu haben. Bei Wolf, Zeitschrift zur deutschen Mythologie, I. S. 150 ff., hat Rochholz auch mehrere deutsche Sprüche, besonders Räthsel mitgetheilt, in welchen der menschliche Körper als das Haus der Seele aufgefasst wird. – Noch im 11ten und 12ten Jahrh. hatten die damaligen Manichäer, die Katharer, keine eigentlichen gottesdienstlichen Gebäude, keine Tempel oder Kirchen, [389] sondern versammelten sich in unterirdischen Gewölben oder in Wohnhäusern und Werkstätten der Mitglieder der Secte. Dass im Fihrist (Flügel, S. 98) abweichend von der Erbauung von Tempeln geredet wird, ist entweder auf ganz einfache und schmucklose Versammlungs- und Gebetsstätten zu beschränken, oder war jedenfalls nach dem Berichte selbst das Abweichen einer manichäischen Secte.

Der Angabe des Fibrist zufolge verfasste Mânî sieben Bücher, eines in persischer und sechs in syrischer Sprache (Flügel, S. 102) und zwar, was wohl zu bemerken ist, in der von Mânî angenommenen eigenthümlichen Schrift (Geheimschrift), um nur den Eingeweihten verständlich zu sein.1) Die manichäische Schrift war aus der persischen und syrischen abgeleitet und hatte mehr Buchstaben als die arabische Sprache. Die Buchstaben der manichäischen Schrift sind bei Flügel, S. 168, mitgetheilt und soll der der Marcioniten ähnlich sein. Dass, Mânî zur Bildung seiner Geheimschrift neben seiner Mutterschrift noch die syrische benutzte, hat darin seinen geschichtlichen Grund, das zur Zeit Mânî’s oder im 3ten Jahrh. die syrische Sprache in Westasien und bis an die Ufer und auf die Inseln Indiens und in der Tartarei bis an die Grenzen China’s ausserordentlich verbreitet, gleichsam die Weltsprache war. Aus dem gleichen Grunde verfasste Mânî seine Schriften auch vorzugsweise in der syrischen Sprache, da dieses die Ausbreitung des Manichäismus ausserordentlich erleichterte und seine Schriften also überall in Asien von den Eingeweihten gelesen werden konnten, wo man das Syrische verstand und schrieb. Die Ueberreste von Palmyra haben syrische Inschriften. Nach dem Lexicon geographicum war die syrische Schrift unter den 5 Sprachen, die in Persien, oder nach Ibn al-Mukaffa unter den 7 Sprachen, die am Hofe der Sasaniden gesprochen wurden. Da durch die Hirammythe die Maurerei unleugbar mit Syrien in eine gewisse Beziehung tritt und darin auch einzelne manichäische Spuren sich finden, könnte die alte maurerische Geheimschrift, wenn eine [390] solche vorhanden war, möglicher Weise die manichäische gewesen sein. Die römischen Bauleute, welche so viel mit Syrien und dem Oriente verkehrten und namentlich zu Palmyra1) bauten, konnten leicht heimlich manichäische Lehren annehmen und als ihr heiliges Geheimniss weiter verbreiten, um so eher als die damals im römischen Reiche so verbreiteten Mithramysterien und die Mysterien des Mânî den Parsismus, den parsischen Ursprung mit einander theilten. – Appollodoros, welcher unter Kaiser Trajan dessen Bauten leitete und den Hadrian wegen seines baulichen Tadelns hinrichten liess, war aus Damaskus.2) Unter den Seleuciden blühte zu Seleucia gewiss auch eine griechische Bauhütte und vermittelte die Verbindung zwischen dem Orient und Griechenland.3) N. Müller, Mithras, Wiesbaden 1833, S. 74 ff., welcher freilich ausserordentlieh an der damals herrschenden krankhaften Ansicht über die Abstammung aller Bildung und aller Mysterien aus Indien leidet, will die Freimaurerei von den Mithrasmysterien herleiten. Es darf wenigstens die wohlbegründete Vermuthung ausgesprochen werden, dass die maurerische dunkle Vorbereitungs- und Prüfungskammer eine Nachahmung oder ein Ueberrest des Mithrakultus sei, indem solche unterirdische Prüfungskammern aller Wahrscheinlichkeit nach mit dem Mithraeum oder Speläum zu Heddernheim im Herzogthum Nassau verbunden und vor demselben gelegen waren.4)

Unter dcn syrischen Schriften Mânî’s steht oben an das aus 18 Kapiteln, deren Ueberschriften im Fihrist aufgezählt werden, bestehende Buch von den Geheimnissen ( [...]). Der Inhalt oder die Ueberschrift des 4ten Kapitels wird also angegeben: „Von dem Sohne der armen Wittwe, was nach dem Sinne Mânî’s der gekreuzigte Messias ist, den die Juden kreuzigten.“ Nach dieser Stelle ging die Anklage Mânî’s gegen die lügneri- [391] schen Juden dahin, dass, während sie Jesus den Sohn Gottes, den Welterlöser, der gar nicht von einem Menschen geboren war, gekreuzigt zu haben vorgaben, sie einen Menschen mit Namen Masêh, d. i. Gesalbter oder Christus, der der Sohn einer Wittwe war, kreuzigten. Nach Flügel, S. 359, wollte Mânî durch den Beisatz: Sohn der Wittwe, einen jeden Zweifel über die reine menschliche Natur des Gekreuzigten ausschliessen. Dem Mânî also gehört der Sohn der Wittwe als ein Streitsatz gegen die gewöhnliche jüdisch-christliche Lehre an und so kam er auch unter dem Namen des Hiram wohl in die Maurerei. Von welcher Bedeutung für die allgemeine Kirchengeschichte und für die frühern kirchlichen Reformationsversuche das System des Manichäismus gewesen sei, weiss man erst seit dem berühmten Werke des Isaac de Beausobre (geb. 1659 und gest. 6. Juni 1738), aus Niort, histoire critique de Manichée et du Manichéisme, Amsterdam 1731 – 1739, 2 Bde. 4. Den zweiten Band gab Formey heraus und die Ausarbeitung des versprochenen dritten Bandes verhinderte der zu früh erfolgte Tod von Beausobre. Diese kritische Untersuchung über den Manichäismus und viele damit verwandte Gegenstände, besonders über den Gnosticismus und die diesem angehörigen Philosophumena des mystischen Rationalismus, welche den Ruhm ihres Verfassers für immer begründete und doch leider nicht einmal beendigt ist, war im Grunde keine selbstständige Arbeit, sondern blos eine Vorstudie zur beabsichtigten Bearbeitung der deutschen Reformationsgeschichte.1) An die Untersuchungen über den Manichäismus, Gnosticismus, Bardismus u. s. w. muss schlechterdings angeknüpft werden, wenn anders die noch so dunkle Entstehungsgeschichte, die innere und innerste Geschichte der Freimaurerei jemals Licht gewinnen soll. Die Geschichte der Einführung der Freimaurerei und der Freimaurerlogen in den verschiedenen Welttheilen und Ländern, worauf sich die gewöhnlichen Geschichten der Freimaurerei beschränken oder doch vorzüglich werfen, [392] sind von höchst untergeordnetem Werthe für die wahre Geschichte, indem die Maurerlogen und Maurersysteme seit dem J. 1717 wenige oder keine neuen Ideen, dagegen vielen Unsinn und mancherlei Missverstand der alten Wahrheiten geboren haben. Auch der Flügel’sche, obwohl sehr verdienstliche und auf eigenen Forschungen beruhende Commentar der über den Manichäismus neu aufgefundenen arabischen Geschichtsquelle, stützt sich dennoch, wenn nicht wesentlich, doch vielfach auf die Untersuchungen von Beausobre, der bei denselben die besseren morgenländischen Quellen den vielfach verunstalteten abendländischen vorgezogen und selbst die Glaubhaftigkeit des Augustinus in gerechten Zweifel gezogen hatte, wozu sich auch Flügel neigt. Ebenso müssen die Beziehungen und Verbindungen zwischen England und Indien und die daherige mögliche und wirkliche Einführung buddhistischer Lehren und Schriften noch näher erforscht und ergründet werden. Berührt mag hier nur werden, dass Alfred der Grosse, der gelehrte und berühmte König der Angelsachsen, im J. 883 den Bischof von Sherborne, Sighelm, an der Spitze einer Gesandtschaft in Folge eines Gelübdes zum Grabe des b. Thomas und Bartholomäus zu Meliapur auf der Küste von Malabar abordnete,1) welche Gesandtschaft glücklich mit Geschenken, besonders an schönen Edelsteinen, der Thomaschristen für König Alfred wieder zurückkehrte. König Athelstan, unter welchem die allgemeine Maurerversammlung im J. 926 zu York, dem alten Eboracum, stattgehabt haben und die daherige Urkunde erlassen worden sein soll, war der würdige und fast gleich ausgezeichnete Lieblingsenkel des Königs Alfred und hatte gleichsam eine maurerische Erziehung genossen, indem Alfred seine Kinder und Enkel stets mit einer gleich grossen Zahl reicher und armer Kinder hatte auferziehen lassen,2) wohl um sie alle Menschen lieben und achten [393] zu lernen. Alfred und Athelstan waren gleich gelehrt, gleiche Beschützer der Wissenschaft und der Gelehrten aller Länder, und namentlich auch gleich aufgeklärte und eifrige Beförderer der angelsächsischen allgemeinen Volksbildung.1) Die Baukunst aber hatte unter König Alfred in allen Theilen einen ganz ungewöhnlichen Aufschwung genommen und selbst seine Tochter Ethelfleda, die Lady von Mercien, eingehend auf die Absichten ihres grossen Vaters, soll viele Städte erbauet haben. Zur Ausführung seiner Bauten soll Alfred eine grosse Anzahl baukundiger Leute aus andern Ländern nach dem Berichte seines Biograplien Asser habe kommen lassen und jährlich den 6ten Theil seiner Einkünfte für Bauausgaben verwandt haben.2) Von Alfred bis und mit Athelstan fand die allseitigste und grossartigste Erhebung und Entfaltung des angelsächsischen Volkslebens zu seiner höchsten Höhe und Blüthe statt, was man wissen und im Auge behalten muss, um die Yorker Urkunde und den in ihr wehenden höhern Geist zu begreifen.

Einige weitere Kapitelüberschriften in dem Buche der Geheimnisse von Mânî sind: 7. Von den sieben Geistern; 8. Ueber die Lehre von den 4 vergänglichen Geistern; 9. Von dem Lachen; 10. Von der Zeugnissschaft Adam’s über Jsâ (Jesus); 11. Von dem Abfall von der Religion;, 14. Von den 3 Gräben; 16. Von den 3 Tagen; 18. Von der Auferstehung. – Die Wahrhaftigen, die Eingeweihten heissen bei den Manichäern auch die Söhne des Geheimnisses im Gegensatz zu den Söhnen der Einsicht, wie die blossen Zuhörer genannt werden.3) – Auch verdient erwähnt zu werden, dass Mäni ein körperliches Gebrechen, ein oder zwei einwärts gebogene Beine gehabt haben soll,4) was an den hinkenden oder krummbeinigen Hephästos erinnert.5)

Unter den spätern Lehrern des trotz aller grausamen Verfolgungen im Oriente und im Occidente fortdauernden [394] und in stets neuen Formen wiedererstehenden Manichäismus sind besonders Adimantus, noch ein Schüler des Manes, nach welchem er das grösste Ansehen behauptet zu haben scheint, – und Faustus, ein manichäischer Bischof gegen das Ende des 4ten Jahrh. und einer der berühmtesten Lehrer und Schriftsteller, zu nennen.1) Durch die zwischen dem alten und neuen Testamente bestehenden zahlreichen und wesentlichen Widersprüche suchte Adimantus die Ungöttlichkeit, das Unchristliche des alten Testamentes darzuthun. Noch weiter ging Faustus, indem er selbst das neue Testament angriff und behauptete, dass jedenfalls die Evangelien weit später und von ganz andern Männern geschrieben seien, als vorgegeben werde; auch viele Irrthümer, Widersprüche und Unwahrheiten enthalten. Er ehrte das Evangelium nur wegen der darin enthaltenen rein menschlichen und moralischen Lehren und glaubte nicht, dass Gott in Christus als Mensch geboren sei, was Christus aber auch selbst nicht lehre. – Auch der grosse Kirchenlehrer Augustinus,2) geb. im J. 354 in der numidischen Stadt Tagaste, war mit seinem 20. Jahre unter die Manichäer getreten, weil sie verhiessen, ihre Schüler ohne den Autoritätsglauben oder ohne den Glauben an die vorgeblichen göttlichen Offenbarungen des alten und des neuen Testamentes durch die blosse Vernunft zu Gott leiten zu wollen. Als Manichäer war Augustinus Lehrer der Beredtsamkeit zu Carthago, zu Rom und zu Mailand gewesen, trat jedoch unbefriedigt wieder zurück und erfasste zuletzt mit seltenem Eifer und Geiste den Katholicismus, nunmehr den Manichäismus bekämpfend.

Layard (bei Meissner, S. 131 und 133) hält es für möglich, dass mit Mânî auch die Jezidi oder Teufelsanbeter bei Mosul in Zusammenhang stehen, indem die bei ihnen gebräuchliche eigene Zeitrechnung in der Zeit des Mânî anzuheben scheint.

Den überwiegenden parsischen oder sabäischen, den mithrischen Charakter haben die Gebräuche, die Mysterien der Bauleute ohne allen Zweifel im römischen Reiche er- [395] halten, in welchem während der Zeiten, des Kaiserreiches über alle Provinzen die Mithramysterien sich ausgebreitet und gewiss auch bei den Baucollegien der Städte und der Legionen Aufnahme gefunden hatten. In Syrien standen die Römer und ihre Baucollegien in unmittelbarer und langer Verbindung mit dem Sabäismus und den Mithramysterien, obwohl dieses Verhältniss noch höchst wenig erforscht und aufgeklärt ist; ein Zusammenhang der Baucollegien der Römer mit den syrischen Sabiern oder Johannischristen, mit den Mandäern am Euphrat steht jedoch mit Zuverlässigkeit zu vermuthen. Das syrische Religionsbuch der Sabier oder Johannisbrüder: Codex Nasareus, liber Adami appellatus, gab Mathias Norberg zu Lund (Londini Gothorum) 1815 in 3 Bdn.heraus, soll indessen wenig brauchbar sein. Besonders ist aber hervorzuheben Chwolson, die Ssabier und der Ssabismus, 2 Bde. Bei H. Petermann, Reisen im Orient, II. S. 96 ff. und 447 ff., wird über die Religion der Mandäer (denn Mandäer, nicht Mendäer oder Mendaiten nach Flügel, Mendai nach Layard,1) ist der Name der Johannischristen) ziemlich ausführlich berichtet. Petermann, II. S. 99 und 454, will die Mandäer, welche nach Layard2) wahrscheinlich die Nachkommenschaft der alten semitischen Bewohner von Babylonien und Chaldäa sind, obwohl aus dem Christenthume hervorgegangen, unbedenklich zu den Heiden zählen, wofür allerdings die bei ihnen zugelassene Vielweiberei spricht, da die Priester der Mandäer 7, die übrigen 4 Frauen haben dürfen. Der Name der Mandäer bezeichnet nach ihrer Ansicht die in Gott Lebenden, nach Petermann aber, II. S. 99, die Söhne des geoffenbarten Gottes, gleichsam die Christen. Die Mandäer dürfen wohl für eine jüdische und vorchristliche Gestaltung des Parsismus erklärt werden; sie selbst nennen sich auch Nasoräer , wie Johannes nur ein solcher oder ein Büsser und kein Essäer gewesen sein soll.3) Die weisse Kleidung haben die Mandäer auch nach dem Urtheile von Petermann den Parsen entlehnt. Parsisch oder [396] mithrisch und zugleich christlich ist auch der Gebrauch der Mandäer, dass bei der Trauung und zur Vollziehung derselben der Priester zuerst dem Bräutigam und dann der Braut Brod und Wein verabreicht.1) Naht der Tod eines Mandäers heran, wird er gewaschen oder gereinigt und sodann weiss gekleidet; unmittelbar nach dem Tode wird ein geweihter Myrthenkranz um das Haupt befestigt. Bei der wenige Stunden nach dem Tode erfolgenden Beerdigung darf nicht geweint werden, da der Tag eher ein Tag der Freude als der Trauer ist; ähnlich wird es bei den Muhammedanern gehalten und am schönsten wird dieses durch die deutsche Sage bezeichnet, dass, wenn man Schöllwurz mit einem Maulwurfherzen auf das Haupt eines Kranken lege, man erkennen könne, ob er leben bleibe oder sterbe; sterbe er, so singe er mit heller freudiger Stimme, weine dagegen, wenn er noch fortleben müsse.2) Der Kopf des Todten wird bei den Mandäern nach dem Polarstern gewandt, weil er an der Pforte der Lichtwelt steht, wohin der Verstorbene geht. Die Leiche wird, in Rohrstangen und vier Palmenzweige eingehüllt, von vier weissgekleideten Kirchendienern zu Grabe getragen. Die Beerdigung beginnt bei Mosul damit, dass der älteste Kirchendiener, nachdem er 3 Mal ein kurzes Gebet gebetet hat, mit 3 Spatenstrichen die Stelle, Breite und Länge des zu grabenden Grabes bezeichnet. Nach der Versenkung des Leichnams in das Grab und seiner Zudeckung mit Erde zieht derselbe Kirchendiener mit einem Spaten 3 Kreise um das Grab und drückt mit 3 Gebotsformeln 3 Mal sein Petschaft oder Siegel auf dem, Grabe ab.3) – In Congo werden auf das Grab eines Fetischpriesters von seinen Genossen, nachdem sie Jeder eine Hand voll Sand hineingeworfen haben, drei Stäbe gesteckt, dem Kopfe, dem Feigenblatte und den Füssen entsprechend; auf die Gräber der Uebrigen wirft man alle Arten zerbrochenen Töpfergeschirres und fügt bei einem [397] Jäger Pfeil und Bogen bei.1) Nach Rinck, Religion der Hellenen, I. S. 229, war das irdene Geschirr dem Dionysos geweiht und die Mannichfaltigkeit der Vasen sollte die Mannichfaltigkeit der Lebensformen ausdrücken, wie denn auch Dionysos selbst der buntgestaltete ( [...]) geheissen; die mehreren Vasen von den verschiedenartigsten, oft seltsamsten Formen in den Grüften der Alten sollen die tröstliche Wahrheit aussprechen, dass die Lebensgestalten der Natur unerschöpflich sind; ihre Gestalten sind wohl gebrechlich, aber ist eines gebrochen, so tritt das Leben des andern hervor; du stirbst, aber es ist nur ein Wechsel des Gefässes. Sehr sinnreich deutet die Osirismythe denselben Satz dadurch an, dass der bei der Stadt Byblus von dem Meere an das Land getriebene Sarg des Osiris sogleich von einer Erikastaude umschlossen worden sei, woraus der phönicische König Malkander eine Säule für seinen Palast verfertigen liess, d. h. auch der im Sarge schlafende Gott ist noch eine feste unsterbliche Säule. Noch sinnvoller ist nach Clemens von Alexandrien Protreptico, p. 12, derselbe Gedanke in der Mythe der kretischen Kyklopen ausgedrückt. Der erschlagene dritte Bruder wurde von seinen Brüdern und Mördern am Fusse des Berges Olympos begraben und sein Kopf mit einer Purpurdecke bedeckt: aber aus dem Blute des Ermordeten sprosste plötzlich der Eppich (die Akazie auf dem Grabe des Hiram) hervor.2) – Das viele zerbrochene Geschirr in alten heidnischen keltischen oder germanischen Gräbern und Todtenhügeln hat vielleicht auch darin seinen Grund, dass die bei dem Todtenfeste und Leichenmahle gebrauchten Gefässe zu keinem andern Gebrauche mehr dienen sollten und zum Andenken des Gebrochenen zerbrochen wurden, ähnlich wie auch zuweilen als Zeichen des Schmerzes die Kleider zerrissen wurden und wie beim Tode Christi der Vorhang im Tempel zerriss. – Höchst merkwürdig und mit den alten maurerischen Gebräuchen in England3) übereinstimmend ist es, dass nach dem Berichte von Peter- [398] mann (II. S. 116) in dem Tempel der Mandäer der Fussboden desselben jedes Mal vor dem Beginne des Gottesdienstes durch einen Tempeldiener glatt gefegt, nachher aber wieder absichtlich uneben gemacht wird, um vor den Uneingeweihten gesichert zu sein. Ohne Zweifel wird aber der Boden nicht blos geebnet, sondern auch mit gewissen Symbolen bezeichnet, welche nach beendigtem Gottesdienste wieder vertilgt werden. So hatte man auch früher in England in den Logen die Symbole nicht auf einer festen Tafel (Tapis) abgebildet, sondern für die einzelne Logenversammlung wurde die Tapis, das Logenviereck mit grösseren oder geringeren Zugaben jedes Mal mit Kreide auf den Boden gezeichnet und sodann wieder gelöscht. – Nach den Legenden der Mandäer, welche Petermann, II. S. 100 ff., mittheilt, scheint in alten Zeiten eine Auswanderung der Mandäer nach Africa stattgefunden zu haben.

Johannes der Täufer könnte nun allerdings von den römischen Bauleuten den syrischen Johannischristen1) und namentlich den Mandäern am Euphrat entlehnt und wegen seines Lichtglaubens oder als die jüdische Form des Parsismus, des Magismus aufgenommen worden sein. Stieglitz2) bringt Johannes den Täufer mit den Gnostikern in Verbindung und glaubt, dass er mit den gnostischen Lehren in die mittelalterlichen Bauvereine Eingang gefunden habe, wie es ausser Zweifel liege (?), dass der Buchstabe G in dem flammenden Stern auf Gnosis gehe.3) Durch eine Legion, welche früher in Syrien gestanden, oder durch Bauleute, die dort gewesen, selbst durch syrische Priester und Christen müsste der Glaube der Johannisjünger nach England namentlich, zu den Britten verpflanzt worden sein. Heideloff, die Bauhütte, S. 10, ist der Ansicht, dass, auch nachdem die römischen Legionen im J. 408 Britannien verlassen und die Britten die Angelsachsen unter Hengist und Horsa später zu Hülfe gerufen hatten, sich dennoch die römischen Baucorporationen in [399] Britannien erhalten und dort fortgedauert haben; man dürfe daher behaupten, dass durch diese britischen Baumeister die Deutschen erst mit dem Kirchenbaustyl, mit dem Geist und Sinn desselben vertraut geworden, da die meisten Apostel Briten, Irländer oder Schotten und in der Regel Bauverständige gewesen; sie haben in Deutschland Bauhütten nach den Mustern ihres Vaterlandes errichtet, welche durch die Deutschen weiter fortgebildet worden seien.

Den geschichtlichen und unlösbaren unmittelbaren Zusammenhang der deutschen Baukunst und Bauhütten, der gesammten städtischen Bildung und städtischen Schulen Deutschlands mit den römischen, mit den gallisch-fränkischen Städten und Lehranstalten beweisen schon die drei rheinischen, römischen Hauptbauhütten zu Cöln, Strassburg und Zürich mit der gleichfalls ursprünglich römischen vierten Bauhütte zu Wien an der Donau. Es war ferner bis zu Anfang des 11ten Jahrh. Sitte, dass man für die Domschulen im mittleren Süddeutschland die Schulmeister vom Rheine oder aus Gallien, d. h. aus den alten Sitzen der römischen Bildung kommen liess,1) indem hier in den bedeutendsten Städten die Lehranstalten auf den Grundlagen der altrömischen Einrichtung sich forterhalten hatten.2) wie vorzüglich zu Rheims, auch vielleicht zu Avignon. Wer nicht juxta Renum seu in Gallia doctus erat, galt nichts (Mone. I. S. 265, Anm. 19). Viele junge Domherren, z. B. zu Basel, gingen dann noch auf eine Universität, um ihre Studien zu vollenden, wozu ihnen fünf Jahre bewilligt wurden (Mone, I. S. 268). Die Mitglieder der rheinischen Stifter studirten meist zu Paris (Mone, II. S. 134). So z. B. hatte der Abt Heinrich von Heisterbach (1208 – 1244) zu Paris studirt, wie überhaupt die seit dem 12ten Jahrh. auch in Deutschland so rasch sich ausbrei- [400] tenden Cistercienserklöster mit ihren französischen Mutterklöstern innigen Verkehr unterhielten und durch sie viele französische Bildung, besonders der neue französische Baustyl nach Deutschland kamen.1) Auch Otto, Sohn des Markgrafen Leopold von Oesterreich und Oheim des nachherigen Kaisers Friedrich I., als Geschichtsschreiber unter dem Namen von Freisingen bekannt, weil er im J. 1138 auf den bischöflichen Stuhl zu Freisingen gekommen, war auf der Rückreise von der hohen Schule zu Paris mit seinem Bruder Conrad und mit mehreren Söhnen deutscher fürstlicher und gräflicher Häuser zu Morimond 2) in den Cistercienserorden eingetreten und lebte sodann als Abt von 1131 – 1138 zu Morimond.2) – Der Katheder, der Lehrstuhl, cathedra, [...], kymrisch cadair, ist jedenfalls griechisch-römischer, wenn nicht rein keItischer Abstammung, insofern cadair, der Meister-, der Bardenstuhl, als das Stammwort anzusehen wäre.3) Es wäre geschichtlich sehr wichtig, diese zunächst etymologische Frage bestimmt beantwortet zu sehen; doch glauben wir, der Katheder, der gelehrte Vortrag und Unterricht sei insofern eine druidische, eine keltische oder beziehungsweise römisch-gallische Einrichtung, als denselben die Deutschen aus Gallien mit den Universitäten empfingen. Cadair wäre der kymrische Lehrstuhl, welchen allein der Stuhlmeister, der neu erwählte Meister der Loge und die gewesenen Meister vom Stuhl einzunehmen berufen waren. Da übrigens [...] zuletzt und zunächst dem Griechischen angehört, müsste er auch hier von den Druiden angenommen worden sein. In etwas späterer Zeit war der bekannte, zu Köln im J. 1329 verstorbene Mystiker, Meister Eckhard aus Sachsen, an der Universität zu Paris gebildet worden.4) Ihm folgten als Mystiker und Schriftsteller der 1361 verstorbene Johann Tauler und Ruolmann Merswin zu Strassburg. Diese Gottesfreunde, zu welchen auch Nicolaus von Basel gehörte, verlangten neben der Liebe Gottes namentlich die [401] Liebe (Minne) aller Menschen, der Lebenden und der Todten. Auch Tauler wie überhaupt die meisten deutschen Mystiker des 14ten Jahrh., Gerhard, Grote u. s. w., hatten in Paris studirt und hatten die gewöhnliche scholastisch-theologische Bildung.1) Im J. 1270 hatten die schwedischen Studenten in Paris Geld zusammengelegt, dass Meister Etienne mit 40 Gehülfen aus Paris nach Upsala zum Baue der dortigen Kathedrale abreise.2) – Die ersten gelehrten Schulen in Deutschland waren die Kloster- und die Domschulen, also römische Lehranstalten, weil die lehrenden Mönche und Geistlichen nur eine römische Bildung besassen und in den meisten Fällen nicht einmal die deutsche Sprache verstanden. Stadtschulen, bürgerliche oder Volksschulen konnte es nicht geben, so lange es noch keine Städte und darin ein freies Volk, ein Bürgerthum gab; vor dem 12ten Jahrh. bestanden daher in Deutschland keine eigentlichen Volksschulen und das Volksschulwesen blühte erst mit den Städten auf, mit ihnen den gleichen Weg gehend und kommend. Es ist bezeichnend und verdient die grösste Beachtung, dass gleichzeitig im 12ten und 13ten Jahrh. im eigentlichen Germanien oder in Deutschland und in den von germanischen Stämmen überwiegend besetzten Theilen des nördlichen Frankreichs, des heutigen Belgiens und des nördlichen Italiens das Städteleben, die Städte, das Bürger- und Volksthum und mit ihnen, in ihnen und durch sie die Volksschulen und Universitäten, Handwerke und Handel, Kunst und Wissenschaft, – die Bauzünfte, Bauhütten und die Baukunst, – die deutsche Sprache, Dichtkunst, Baukunst und Wissenschaft sich erheben und als die allseitige und eigenthümliche Entfaltung des germanischen Geistes und Lebens sich darstellen. Der Grundgedanke, das Ideal dieses grossartigen und allgemeinen städtischen Regens und Strebens in freien, stets enger und enger sich schliessenden Genossenschaften war die Freiheit und Gleichheit Aller, ein freies christliches Gemeinreich unter einem ge- [402] meinsamen starken weltlichen und kirchlichen Oberhaupte, – das römisch-deutsche Reich mit dem deutschen Kaiser und dem römischen Papst. Wie die Grundbestandtheile dieses Volks- und Staatslebens römisch-deutsch sind, so bestehen auch die einzelnen Theile und Einrichtungen, die einzelnen Glieder des Ganzen aus den gleichen Bestandtheilen, – sind aus und auf demselben Boden und Stamme emporgewaehsen, d. h. auch die Städte, die Zünfte die Bauhütten, die Handwerke, die Künste und Wissenschaften sind römisch-germanische, römisch-deutsche. Das germanische Element ist aber das beherrschende und fortgestaltende, weitertragende, welches das dahingegangene römische in sich aufgenommen und organisch, volksmässig, national, germanisch umgeschmolzen hat. Die Zeit ist recht eigentlich das gründende und bauende Zeitalter der Germanen, der Deutschen; man gründete und bauete die Staaten und die Städte, die Zünfte, die Schulen und Universitäten, – die Kirchen und Dome, – die Rath- und Zunfthäuser, – den Handel und die Kaufhäuser, – die Armen- und Krankenhäuser, – die Paläste und Schlösser, – die Thore, Brücken und Canäle u. s. w. Man vergleiche z. B. nur das Verzeichniss der zu Bologna von 1195 – 1269 ausgeführten Bauten bei Raumer, Gesch. der Hohenstaufen, V. S. 268, Anm. 4, um eine Einsicht von der Schöpfungs- und Thatenlust und Kraft jener freiern bürgerlichen Zeiten zu gewinnen. Die italienischen Städte, welche zuerst hervortreten, sind als durchaus germanische zu betrachten und kommen selbst äusserlich durch Vermittelung des Handels und der zunächst gelegenen schweizerischen Städte in unmittelbare Berührung mit den deutschen und oberrbeinischen Städten, einen grösseren oder geringeren Einfluss auf dieselben ausübend.1)

Die neuen städtischen Volks- und Gelehrtenschulen waren entsprechend dem allgemeinen Charakter der Zeit zunächst christliche und priesterliche Schulen, indem daselbst eigentlich nur Christliches und von Geistlichen auch [403] für Weltliche und unter geistlichen Einrichtungen gelehrt werden sollte.1) In der Regel hatte jede bischöfliche und jede Collegiatkirche einen scholasticus oder scholaster, magister scolarum, welcher Dom- oder Stifts-Scholaster hiess und in deutschen Urkunden zuweilen Schulmeister genannt wird, z. B. in einer Urkunde von 1397 des Stiftes Creuzlingen bei Constanz.2) Der Schulmeister im heutigen Sinne hiess magister oder rector puerorum. In dem königl. Stiftungsbriefe von Bern vom J. 1218 wird ausdrücklich in Art. 7 neben den übrigen städtischen Beamten auch die freie Wahl des Sacerdos, Scholasticus und Sacrista zugesichert;3) ebenso in Art. 2 der Handveste von Freiburg im Uechtlande vom J. 1249,4) welches Recht sofort mit der ganzen Verfassung König Friedrich II. nach dem Absterben des letzten Zähringers am 18. Hornung 1218, auch der Stadt Bern hatte wieder bestätigen müssen.5) Zu Basel wird in der Chronik von Knebel, I. S. 99, noch im J. 1474 unter den Domherrn Heinrich von Andlau als Scholasticus genannt; ebenso (II. S. 32) im J. 1476 Adelb. von Rotberg und im J. 1479 Jakob Pfau von Rietburg (II. S. 183). In den Urkunden des Klosters Einsiedeln wird zuerst im J. 1249 ein scholasticus unter den Zeugen erwähnt.6) In einer Urkunde Rudolfs von Habsburg, Herrn zu Rapperswil, vom J. 1314, wird geredet von Meister Rudolf von Radegg, Schulmeister zu Einsiedeln, „der uns von Eigenschaft anhöret.“7) Eine Urkunde vom J. 1365 nennt Johann von Gengen den Schulherrn der Propstei zu Zürich.8) Der Scholaster lehrte gewöhnlich nicht selbst, sondern unter ihm der magister puerorum mit seinen Unterlehrern (hypodidascali, baccalaurii). Er war Würdenträger des Stifts und nahm seinen Rang nach dem Dechanten ein. Unter schola ist eine latei- [404] nische Mittelschule und unter studium (generale) eine Universität, universitas, corporatio, zu verstehen; studium privilegiatum ist eine vom Papste anerkannte Universität, deren Zeugnisse allein allgemeine Gültigkeit hatten. Im 12ten und 13ten Jahrh. finden sich Dom- oder Stiftsschulen zu Constanz, Creuzlingen, Freiburg, Basel, Speier, Worms, Mainz, Aschaffenburg u. s. w., worüber das Nähere aus den bei Mone I. mitgetheilten Urkunden zu erheben ist. Der Schulunterricht bezog sich fast allgemein auf die sog. 7 freien Künste, von denen drei (trivium), nämlich Grammatik, Rhetorik und Dialektik die eine Hauptabtheilung, vier, nämlich Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie (quadrivium), die zweite Hauptabtheilung bildeten. Die Scholastiker, die Geistlichen überwachten das gesammte Schulwesen und ohne ihre Zustimmung durfte keine Schule gegründet und eröffnet werden; zu Lübeck z. B. stand die Stadtschule unter der Aufsicht des Scholastikus der Stiftsschule. In Errichtung solcher Schulen sind begreiflich die italienischen und französischen Städte den deutsehen vorausgegangen, wie z. B. schon im 11ten Jahrh. zwei Schulen für Einheimische und Fremde mit besoldeten Lehrern bei der Kirche des h. Ambrosius zu Mailand bestanden. Der allgemeine Volks- und Gelehrtenunterricht scheint ziemlich gleichzeitig während des 13ten Jahrh. in Italien, Frankreich und Deutschland, wenigstens Süddeutschland eingeführt worden zu sein,1) während der Schulunterricht in der neu gebildeten englischen Sprache in England erst gegen das Ende des 14ten Jahrh. durch Verdrängung der französischen Sprache aufkommen konnte.2) Das Chorherrnstift Amsoldingen im Kanton Bern gründete die Stelle eines Pfarrers und scolasticus zu Amsoldingen im J. 1310 mit der eidlichen Verpflichtung des Bestellten: „se ad hoc adstringet et personaliter resideat in loco Ansoltingen et ibi honorabiliter ac utiliter ecclesie deserviat et scole presit per se scolares docendo inibi personaliter et actualiter et fideliter sine dolo.3)[405] Hier war also der Ortsgeistliche zugleich der wirkliche Ortsschulmeister, er musste die Kirche und die Schule versehen. In den am gleichen Tage erlassenen Statuten des Stifts Amsoldingen war von dem Capitel noch bestimmt worden: „Ita prebenda cum scola est annexa non est conferenda nisi personae ad scolarium regimen habili, utpote illi qui novit grammaticalia et alia in quibus scolares in scolis sunt erundiendi et ille scolasticus scolis fideliter presit nec non officio majoris missae ac horis aliis intersit cum personali residencia et jurata.“1) In einer Urkunde vom J. 1378 wird Hesso von Scharnachthal der gewesene Domherr und Schulmeister zu Amsoldingen genannt;2) eine Urkunde von 1396 (Nr. 40) redet dagegen von Heinrich von Spaichingen als dem Schullehrer (rector puerorum) zu Thun. – In zwei Urkunden des Frauenklosters Fraubrunnen im Kanton Bern vom J. 1302 wird der rector pueromm (Schulmeister) de Berno erwähnt.3) Eine Urkunde vom J. 1396 im bischöflichen Archive zu Chur spricht von dem Domscholasticus zu Chur.4) In einer notarialischen Urkunde, dat. Chur den 3. Februar 1401, wird unter den Zeugen nicht nur der scolasticus, canonicus ecclesie Curiens., genannt, sondern auch mehrere scolares dyoc. Cur.5) Eine Urkunde von 1484 spricht von einem „Churer canonicus, paulo ante de Scolastrie officio investitus.“6) – Ein Martinus Vranius nennt sich in einem von ihm im J. 1493 ertheilten Rechtsgutachten utriusque juris doctor et in praeclaro Tibingensi gimnasio juris pontificii ordinarius.7) In einer Schenkungsurkunde des vorgenannten Klosters Fraubrunnen vom J. 1302 beginnt die Schenkerin mit den Worten: „Ego Ita relicta quondam magistri Johannis Scolastici de Solodoro (Solothurn).“8) Der Schulmeister zu Byelle (Biel) ist erwähnt in einer [406] eben solchen Urkunde vom J. 1391. Im J. 1246 beschloss eine Kirchenversammlung in Biterre: sobald die Knaben 7 Jahr alt sind, sollen sie an Sonn- und Festtagen zur Kirche gesandt und im katholischen Glauben unterrichtet werden. Man lehre ihnen das Vaterunser, den Glauben und die Begrüssungen der Maria. Der Schwabenspiegel, Art. 158 (bei Wackernagel), enthält bezüglich des Lehrern und Lehrmeistern zustehenden Züchtigungsrechtes diese Bestimmung:

„Slehet ein man sîn lêrkint mit ruoten oder mit der hant âne blutrunsen, dâ tuot er wider nieman an. unde machet erz bluotrünsic dâ ze der nasen, ern büezet aber niht. machet erz aber bluotrünstic âne mit ruoten, sô muoz erz büezen. unde sleht erz ze tôde, man rihtet über ihn als hie vor gesprochen ist. Nieman sol sînem lêrkinde mêr slege tuon danne zwelve, unde âne gevaerde.

Nach dem alten Duodeeimalsysteme dürfen mit einem Male dem Lehrknaben nicht mehr als ein Duzend Schläge versetzt werden, was von den eigentlichen Schulknaben wie von den Handwerkslehrknaben gilt. Der Sachsenspiegel, II. 54,1) hatte blos verordnet, dass, wenn ein Mann ein Kind schlage, raufe, oder mit der Ruthe schlage, er deshalb ohne Wandel bleibe, könne er auf den Heiligen es bewähren, dass er es um nichts Anderes als um sein Vergehen geschlagen habe. Die Bestimmung des Schwabenspiegels ist beinahe wörtlich in das Stadt- und Landrechtsbuch Ruprechts von Freising, Cap. 122, übergegangen. – Zu den berühmtesten Stifts- und Klosterschulen Deutschlands, um deren Anlegung und Einführung Karl der Grosse und der von ihm von der Schule zu York herbeigerufene Alcuin besondere Verdienste haben,2) gehörten diejenigen von Fulda, Reichenau, Corvei, Bremen, Hildesheim, Lüttich, Augsburg, Freisingen u. s. w., deren Lage als für den Gang der deutschen Bildung bezeichnend beachtet werden muss. Soweit diese Klöster und Stifter der Baukunst oblagen, Bauhütten errichtet hatten, waren ihre [407] Schulen zugleich förmliche Bauschulen für die Laien und Laienbrüder, so dass auch der Ausdruck schola, scola ital., für Bauhütte, Bauzunft vorkommt. Die Wirksamkeit der Stifter und Klöster für den Volks- und Gelehrtenunterricht schliesst daher auch ihre Bemühungen für den architektonischen Unterricht in sich und den Geistlichen und Mönchen gebührt das hohe Verdienst der Gründung und Erhaltung der wissenschaftlichen und technischen Schulen. Die Klosterregel konnte auf die Bauhütten nicht unbedingt angewandt werden, wo zur Bauhütte nicht blos Klosterbrüder, sondern auch Laienbriider und vielleicht blosse Laien gehörten; die geistliche Klosterregel musste hier dem architektonischen Zwecke untergeordnet werden und weichen, ganz besonders in den neu entstehenden Städten, weshalb in den Städten und mit ihnen die Bauzünfte, die eigentlichen Bauhütten und die 4 deutschen Haupthütten sich entwickelten. In den italienischen, gallischen und rheinischen Städten gab es gewiss von den Zeiten der Römer her bis auf die Zeiten der mittelalterlichen Bauzünfte und Bauhütten mehr oder weniger nichtklösterliche oder nichtgeistliche Architekten und Bauhandwerker, welche die römischen Einrichtungen und Gebräuche lebendig oder in Urkunden, Ritualen und dergleichen bewahrt hatten, um sie zu geeigneter Zeit wieder hervorziehen und gebrauchen zu können. Von ihnen daher, d. h. aus vorchristlichen oder vorklösterlichen Quellen möchten wir die Symbole, Gebräuche und Rituale der Bauleute des Mittelalters und der heutigen Freimaurer ableiten, und nicht aus den Klosterregeln,1) darunter vorzüglich derjenigen des Benedictus von Nursia (480 – 543). Die Steinmetzen, lapicidae, wie sie in spätern Urkunden Deutschlands genannt werden, z. B. bei Mone, III. S. 9, 40, 42 und 46, sind nicht aus den Klöstern, sondern aus und mit den Städten hervorgegangen, obwohl auch sie gleich allen Einrichtungen der Zeit geistlichen Einwirkungen unterworfen waren und dagegen zu ringen hatten und um so eher mit den Städten sich losrangen, je mehr gerade sie Römisches sich bewahrt und erhalten hatten. Ihr Wander- und Künstlerleben [408] erzeugte und nährte einen gewissen Freiheits- und Unabhängigkeitssinn, wenigstens einen Künstlerstolz in ihnen, der sie den Mönchen und Priestern doch nicht allzu fügsam und unterwürfig werden liess. Um das Hervorgehen der Freimaurerei aus der benedictinischen Klosterregel möglich und wahrscheinlich machen zu können, hat z. B. Bobrik, Gesch. der Freimaurerei, Zürich 1838, S. 109 ff., zu begründen versucht, dass Benedictus von Nursia seine Regel hauptsächlich nach dem Vorbilde des pythagoreischen Bundes entworfen habe. Immerhin ist das beschauliche und büssende Leben, das Klosterwesen ägyptischen und eigentlich heidnischen Ursprungs und hängt sicherlich mit den Therapeuten und Essäern und durch diese mit den Pythagoräern zusammen, wie das ganze Christenthum mit allen seinen Einrichtungen nicht ein völlig Neues ist und sein kann. Die Baukunst und die Verbindungen der Bauleute haben am wenigsten die Benedictiner oder gar die spätern Cistercienser neu erfunden und eingeführt, sondern sind darin nur die Schüler und Nachahmer der Römer und Griechen, so dass der Zusammenhang mit den letztern nicht geleugnet werden kann und noch Römisches und Griechisches sich muss auffinden lassen. Der reinen Mönchsverfassung und Mönchspolitik, welche von den maurerischen Grosslogen, sogar von der schweizerischen noch dermalen festgehalten wird, gehört aber der Beschluss der Cistercienser an, dass kein Abt, Mönch oder Neuling ohne Erlaubniss der allgemeinen Ordensversammlung Bücher schreiben und herausgeben dürfe.1) Bei den Trappisten, bei welchen alle Klosterbeamtungen nur zeitlich oder gewöhnlich blos auf ein Jahr besetzt werden, erfolgt die Niederlegung und die neue Verleihung des Amtes durchaus in derselben Weise wie bei den Maurern, indem nämlich alle Amtszeichen auf einem Tische vor dem Abte niedergelegt und von diesem den neuen Beamten begrüssend überreicht werden.2)

Noch mehr Vergleichungspunkte bieten die Bauhütten mit den gleichzeitigen und in vieler Hinsicht auch gleich- [409] artigen Universitäten.1) Dass die Universitäten als Rechtsinstitute, als universsitates, corporationes, collegia reinen römischen Rechtes seien, bedarf kaum der Erwähnung, geschweige denn irgend eines weitern Beweises. Die Universitäten sind sodann durch keinen Act kirchlicher oder staatlicher Gesetzgebung oder Verwaltung entstanden, sondern haben sich zunächst in den italienischen und gallischen Städten aus sich selbst gleichsam, aus dem wissenschaftlichen Bedürfniss und dem allgemeinen aufstrebenden Geiste der Zeit geboren. Eine Universität war anfänglich ein ganz freier städtischer Verein zur Lehre und Erlernung der Wissenschaften mit der Fähigkeit, über das Erlernte Zeugniss durch Verleihung einer akademischen Würde, der Doctorwürde zu ertheilen, zu welchem letztern Zwecke allein seit dem 13ten Jahrh. die päpstliche Bestätigung für die Universitäten nachgesucht zu werden pflegte. Studium generale hiess die Lehranstalt, weil sie ihrer Natur, nach Fremden wie Einheimischen geöffnet war, ja jene durch passende rücksichtsvolle Behandlung und mancherlei Begünstigungen herbeizulocken und bei sich zu behalten bemüht war. Ein solches studium generale, eine alle Menschen, die fremden wie die einheimischen, mit gleicher Liebe und Achtung aufnehmende, – eine stille Stätte der bauenden Menschheit und des menschlichen liebevollen Friedens sollte und musste eine jede Bauhütte, eine jede Loge sein. Z. B. noch zu dem Münsterbau zu Constanz am Ende des 15ten Jahrh. kamen Steinmetzen aus ganz Süddeutschland und noch weiter her zusammen.2) Ausgezeichnete Baumeister mussten wie ausgezeichnete Professoren gesucht und durch besondere Begünstigungen gewonnen werden, so Johannes von Gemünd für den Chorbau zu Freiburg.3) Mit den Universitäten erblühten überall die Wissenschaften, mit den Bauhütten entstanden Bauwerke; und von Kirche, Stadt und Staat wurden die Universitäten und Bauhütten ihrer segensvollen Wirksamkeit wegen beschützt und befreiet. Die vagi [410] scolares, die fahrenden Studenten,1) freilich ein arger Missbrauch schon des 13ten Jahrh., beruhen dennoch mit den wandernden Klosterbrüdern, Bauleuten und Gesellen auf demselben Grunde einer allgemeinern Verbindung und eines allgemeinen thätigen Zusammenhaltens. Arme Studenten, welche die Noth zum Pilgern zwang, empfahlen mehrere Kirchenversammlungen der geistlichen Milde. Die fahrenden Studenten wurden im südlichen Deutschland Curhardini genannt, was nach Mone entweder vom franz. coard, couard, Poltron, oder von currere und der Endsylbe hart kommt, also einen Landläufer bezeichnet. In Tirol spricht man von fahlenden (fehlenden) Schülern.2) – Die akademischen Abstufungen in Doctoren, Magister und Baccalauren, welche schon frühe auf den Universitäten vorkommen, erinnern an die ähnliche Eintheilung der Glieder einer Bauhütte in Meister, Gesellen und Lehrlinge, und beweisen die Ursprünglichkeit derselben als einer naturgemässen oder nothwendigen. Im Ritterstande entsprechen die Ritter, Knappen und Pagen. Auch in den oben weitläufiger berührten Zunftstatuten von Paris, welche der Prévot Etienne Boileau im J. 1260 gesammelt und Ludwig IX. genehmigt hat, werden die gegenseitigen Rechte der Meister, Gehülfen und Lehrjungen als etwas Hergebrachtes genau unterschieden und bestimmt.3)

Wie das städtische deutsche Leben von Gallien und Italien aus gleichmässig durch das dort erhalten gebliebene römische Städteleben angeregt worden ist, wirkten in gleicher Weise auf die deutschen Universitäten die gallischen und italienischen, besonders Paris durch die Theologie Salerno durch die Medicin und Bologna durch das römische Recht und zwar das letztere zum grossen Nachtheile des einheimischen deutschen Rechts. Während des 12ten und 13ten Jahrh. vorzüglich war Paris eine europäische Hochschule, weil die Studirenden aus allen Ländern Europa’s da zusammenströmten. Nach dem Muster von Paris, welches seit dem 12ten Jahrh. in Kunst und Gelehrsam- [411] keit sich allmählich zur Weltstadt emporhob,1) und in dessen Bauschule sich vorzüglich der gothische Styl ausbildete,2) wurden die deutschen und englischen Hochschulen eingerichtet, d. h. die Herrschaft wurde hier wie dort blos dem Collegium der Professoren ohne Theilnahme der Schüler übertragen. Im Uebrigen theilten sich zu Paris seit alter Zeit die Lehrer und Studirenden in vier Nationen, die französische, die englische oder deutsche, die pikardische und normannische. Zur ersten Nation gehörten auch Spanien, Italien und der Orient, – zur zweiten Ungarn, Polen und die nordischen Reiche, zur dritten die Niederlande. – Die Universität Bologna ist nach Raumer höchst wahrscheinlich nach und nach aus den Kloster- und Stiftsschulen hervorgewachsen, weshalb sich kein bestimmter Zeitraum ihrer Gründung und Entstehung nachweisen lässt. Schon in den J. 1067 und 1109 werden Doctoren genannt und bald darauf durch den berühmten Rechtslehrer Jrnerius aus Bologna (+ 1140) die Universität auf eine hohe Stufe erhoben. Zu Bologna bildeten eigentlich die Studenten die Körperschaft, wählten ihre Vorgesetzten und übten mittelbar selbst über ihre Lehrer Gewalt aus; in der von dem Rector berufenen Versammlung der universitas, der Gesammtheit der Studirenden, entschied diese durch Abstimmung mit weissen und schwarzen Bohnen über die Universitätsangelegenheiten. Vergleicht man die Verfassung der deutschen und englischen Bauhütten mit der Verfassung der gleichzeitigen Universitäten, möchte man jenen eher eine demokratische als monarchische Verfassung zuschreiben, während die französischen Bauhütten nach dem Systeme der in Frankreich sich frühzeitig entwickelnden königlichen Centralgewalt einer entgegengesetzten Regierungsform unterworfen waren. Von allgemeinen gesetzgebenden Versammlungen der Bauleute und Steinmetzen des ganzen Reichs wie in England und Deutschland vernimmt man in Frankreich nichts. Die Sage über die Stiftung der Universität Cambridge, dass im J. 375 [412] vor Chr. Professoren aus Athen dahin gekommen seien,1) hat in Verbindung mit den Nachrichten der Yorker Urkunde dennoch einen gewissen geschichtlichen Werth, insofern daraus auf in alten frühen Zeiten stattgefundene Berührungen zwischen England und Griechenland geschlossen werden dürfte, wovon sich eine unbestimmte und sagenhafte Erinnerung erhalten hatte. – Am Rheine wurde im J. 1346 die erste deutsche Universität zu Heidelberg gestiftet, worauf 1348 Prag, 1361 Wien, 1388 Cöln, 1389 Erfurt, 1403 Würzburg, 1409 Leipzig, 1410 Ingolstadt, 1419 Rostock u. s. w. folgten.2) Im Allgemeinen verbreiten sich die Universitäten aus dem Süden vom Rheine und von der Donau nach Norden, und Cöln und Wien, welche deutsche Haupthütten in ihren Mauern umschliessen, gehören auch mit zu den ältesten deutschen Universitätsstädten; Rostock ist die älteste norddeutsche Universität und an diese schloss sich als zweite im J. 1456 Greifswalde, worauf im Süden in demselben Jahre Freiburg, 1460 Basel, 1477 Mainz und Tübingen kamen.

Die akademische Deposition, die Fuchstaufe, wodurch man seit alten Zeiten oder vielmehr seit den ältesten Zeiten nach gesetzlicher Vorschrift das akademische Bürgerrecht erwerben, zum Mitgliede der Universität förmlich aufgenommen worden musste und worüber Symbolik, I. S. 490 ff., gehandelt ist, ist wohl jedenfalls gallischen Ursprungs und den deutschen und nordischen Universitäten mit dem gesammten Universitätswesen aus Paris zunächst zugekommen. Die Gebräuche der akademischen Deposition, welche neuerlich auch Richard, Licht und Schatten, ein Beitrag zur Culturgeschichte von Sachsen und Thüringen im XVI. Jahrh., Leipzig 1861, S. 337 ff., mit Hinsicht auf die sächsischen und thüringischen Universitäten, und ebenso Hanser, Deutschland nach dem 30jähr. Kriege, Leipzig 1862, S. 390ff., besprochen hat, werden vielleicht, der Wahrheit am nächsten [413] kommend, als eine Mischung oder Zusammensetzung alter druidischer Mysteriengebräuche und mittelalterlicher Handwerksgebräuche betrachtet. An den frühern Druidenschulen, welche einstens in Gallien so sehr geblüht hatten, waren für die Schüler förmliche Weihen eingeführt oder sie konnten des Wissens der Druiden nur durch die Aufnahme in die Mysterien der Druiden theilhaftig werden. Nach der Einführung des Christenthums mussten natürlich die Mysterienweihen äusserlich aufhören, wie sehr auch die Lehrer und Schüler im Stillen dem alten Glauben und den alten Gebräuchen anhängen mochten. Als während des 12ten und 13ten Jahrh. sich zu Paris um theologische Lehrer eine grössere Anzahl von Studenten zu versammeln begann und diese das Bedürfniss einer nähern Verbindung und besseren Berechtigung in dem städtischen Gemeinwesen von Paris empfanden, konnten sie nach den allgemeinen Zeitverhältnissen und nach den besondern Verhältnissen der Stadt Paris dieses Bedürfniss nur in der Weise befriedigen, dass sie gleichfalls als eine oder mehrere Handwerkszünfte mit den Professoren zusaminentraten und von der Stadtgemeinde von Paris, von der herrschenden Kaufmannschaft und von den königlichen Behörden ihre Anerkennung verlangten. Gegenüber der Stadt waren in der That die Professoren und Studenten in sehr günstiger Lage, sobald man ihnen die städtischen oder bürgerlichen Rechte der übrigen anerkannten Handwerker- und Künstlerzünfte zugestand. Es mögen ursprünglich 4 Zünfte der Studirenden, oder wenigstens 4 Unterabtheilungen, 4 Zweige der Einen Zunft nach 4 Nationalverschiedenheiten oder auch nach den 4 Stadttheilen gebildet worden sein. Da man in dem Rechte den übrigen Zünften von Paris, deren im 13ten Jahrh. über 100 waren, gleichgestellt sein wollte, musste man sieh einigermassen ihren Gebräuchen auch anpassen, musste man ebenfalls eine Aufnahme in die akademische Zunft einrichten und dieses war die akademische Deposition, in welcher Wissenschaft und Handwerk, Ernst und Scherz, Bildung und Rohheit sich so sonderbar gemischt berühren. Den gallischen oder romanischen Ursprung der Deposition (Beania) beweiset schon der Name und die Beani sind mit [414] so vielen andern gallischen Lehnwörtern über Europa verbreitet worden; Bjani heisst in der heutigen isländischen Volkssprache ein Idiot.1) Warnkoenig, a. a. O., S. 331, lässt zur Zeit der Sammlung der Zunftstatute, Etablissements oder Livre des métiers, von Paris durch Boileau die Scholaren der Universität nur eine Zunft bilden. Der Grundgedanke der akademischen Deposition war nach der christlichen Seite eine Art Taufe, so auch auf den sächsischen Universitäten, indem der Depositor dem Deponenden ein grosses Gefäss mit Wasser über den Kopf goss und ihn dann mit einem groben Lumpen unzart abtrocknete.2) Das Opfersalz, welches zum Salze der Weisheit gemacht wurde,3) ist heidnisch. Auch bei den bacchischen Mysterien, auf welche Vieles in den Gebräuchen der akademischen Deposition hinweiset und die zugleich Metroa und Sabazia genannt wurden, waren nach Klemens in die Mysterienkiste einige Salzkörner eingeschlossen, wie Rinck, die Religion der Hellenen, I. S. 364, gewiss unrichtig glaubt, zum Symbole, dass Salz die Würze aller Nahrung sei. Salz pflegten die Griechen auch in das zu Reinigungen bestimmte Wasser zu werfen.4) Die alten Deutschen hielten die Salzquellen für heilig und führten oft blutige Kriege darum; die Weltkuh Audhumbla leckte aus dem Salzfelsen den Mann Buri. Kinder werden durch Salz und Brod gegen Hexen nach dem umgestaltenden christlichen Aberglauben geschützt.5) Salz zu verschütten, bedeutet Unglück.6) – Die aus der akademischen Deposition gleichfalls hervorschimmernde Beerdigung des alten Menschen und die Auferweckung eines neuen wäre zunächst ein Ueberrest der druidischen Mysterien, welche gleichfalls den Tod und die Wiederauferstehung des Natur- und Sonnengottes (Hu, Aeddon, Adonis)7) zum Gegenstande hatten. Jedoch ist es ein fast allen Weihen der alten wie [415] der neuern Zeiten gemeinsamer Grundgedanke, den Aufzunehmenden umzuwandeln oder zu einem andern und bessern Menschen zu machen, weshalb sie denselben eben symbolisch sterben und wiedergeboren werden lassen, abgesehen von dem Glauben an die Unsterblichkeit und Wiederauferstehung. In diesem Sinne war z. B. in den alten Zeiten sogar die Einweihung zu einer Klosterjungfrau eingerichtet, indem derselben bei ihrer Einweihung über den Arm Erde, vermuthlich 3 Hände voll, geworfen wurde, um sie für diese Welt symbolisch oder moralisch zu beerdigen und wieder auferstehen zu lassen.1) Vielleicht sind die Mysterienreisen, die Reisen des Einzuweihenden, welche wesentlich Reinigungsreisen und Reinigungsmittel des noch unrein Gedachten sind, nur ein Nachklang oder ein Symbol der Seelenwanderungen, indem der Befleckte nach dem ägyptischen und indischen2) Glauben so lange in den verschiedensten Gestalten wiedergeboren werden und neu wandern, ringen und leiden musste, bis er endlich ganz gereinigt und der Rückkehr in den Himmel würdig war. Der Aufenthalt in der Unterwelt, in dem christlichen Fegefeuer und der Hölle ist ebenfalls nur eine Seelenwanderung, eine Reinigungsreise. Als ein merkwürdiger entstellter Nachklang dieser uralten Ansichten darf es angesehen werden, dass man zu Hornhausen im Halberstädtischen die jungen Gänse über das Feuer hält, damit sie gedeihen, – sie gleichsam von dem Sehlechten reinigt.3) Virgil, Aen. VI, 742, sagt: Infectum eluitur scelus, aut exuritur igni. Die Reinigung der Seele durch Feuer ist an einer kleinen Begräbnissurne in der Villa Mattei zu Rom vorgestellt durch die Liebe mit einem Schmetterlinge in der Hand, dem mit der andern Hand eine brennende Fackel vorgehalten wird.4) Aehnliche Darstellungen aus der spätern römischen Zeit finden sich auch anderwärts.5) Der sich selbst verbren- [416] nende Nachtfalter der spätern griechisch-römischen Kunst1) ist gleichfalls hier zu erwähnen als vielgebrauchtes und vielsinniges Symbol. Dieser Psycheschmetterling, die Psyche ist nach Block ein Pfauenauge, Phalaena Attacus pavonia, indem auf den alten Denkmalen die Pfauenaugen auf den Flügeln des Psycheschmetterlings bestimmt angegeben werden. Die Selbstverbrennung des Vogels Phönix2) in dem Myrrhenei zu Heliopolis, seine Selbstbeerdigung in dem Feuer, worauf er verjüngt aus dem Grabe und mit ihm eine neue Zeitperiode, novus saeclorum orde sich erhebt, hat ebenso eine tiefe symbolische3) und zugleich astronomische Bedeutung. Den neuen Phönix nennt mit Recht Bachofen gleich Dionysos einen Feuer- und Licht gebornen ( [...]). Unsere Johannisfeuer könnten vielleicht auch als Symbole des Scheiterhaufens des sich selbst verbrennenden Jahresgottes gedeutet werden. – Verschiedene Grade konnte die akademische Deposition als solche nach der Natur der Sache nicht haben, da es in dem akademischen Bürgerrechte keine Unterscheidungen der grössern oder geringern Berechtigung geben durfte. Die Unabhängigkeit von den gewöhnlichen städtischen Gerichten und im Falle von Vergehen nicht nach dem strengen Rechte, sondern blos polizeilich oder disciplinarisch beurtheilt zu werden, war das naheliegende gemeinsame Streben aller Universitäten und darum wurden namentlich auch zu Paris die zwischen den städtischen Behörden und der Universität oft heiss und blutig entbrannten Kämpfe geführt. Mit den Universitäten mussten auch die Bauhütten in den einzelnen Städten dieselben Rechte und dieselbe Stellung zu erringen suchen, obwohl in den gegenseitigen Mitgliedern und Beschäftigungen grosse Unterschiede stattfanden. Die Gründung einer solchen Bauhütte in Strassburg darf nicht später als in die zweite Hälfte des 13ten Jahrh. angesetzt werden, weil Erwin von Steinbach im J. 1318 starb und unter ihm der Münsterbau begonnen hatte und zu diesem Zwecke zugleich eine Bau- [417] hütte eröffnet und eingerichtet werden musste, welche seit dem nicht wieder aufgehört hat. Sehr wahrscheinlich bestand aber zu Strassburg schon lange oder einige Jahrzehnte vor Erwin und seit dem Beginne des eigentlichen Dombaues eine bürgerliche Bauhütte, aus welcher Erwin selbst hervorgegangen war. Ebenso scheint seit dem Anfange des 13ten Jahrh. eine Baubütte zu Cöln bestanden zu haben, weil z. B. im J. 1238 bei der Erbauung der Kirche zu Wernen bei Groningen als deren Erbauer Meister Everhard von Cöln bezeichnet wird.1) Bei der Erbauung der Nicolauskirche und der Liebfrauenkirche zu Kampen in den Niederlanden wird Johann von Cöln als Architect genannt.2) Auch der Erbauer der Façade der Kathedrale von Antwerpen, des grössten gothischen Domes der Niederlande, möchte weder aus Bologna nach Kugler, noch aus Boulogne nach Lübke (Gesch. der Archit., S. 431) stammen, sondern ein deutscher Meister gewesen sein, da er nach den neuesten Untersuchungen Peter Apelemman (Hans Appelmans nach den frühern Meldungen), d. i. wohl Apfelmann geheissen haben soll und seit 1406 die Stelle des Dombaumeisters zu Antwerpen bekleidete.3) Den Chor, welchen der Burgermeister Gerhard von Schellart im J. 1353 dem karolingischen Münster zu Aachen beifügte und der zu den bedeutendsten Bauten der niederrheinischen Gegenden gehört, betrachtet Schnaase, VI. S. 270, als ein gewisses Werk der Cölner Hütte. Die Cölner Bauhütte scheint sogar die Strassburger gegen das Ende des 14ten Jahrh. überflügelt zu haben, weil seit 1365 Johannes Hültz aus Cöln den Thurmbau beim Dome zu Strassburg leitete. Die Strassburger und Cölner Bauhütte möchten vielleicht in ihrer Wirksamkeit und Bedeutung überhaupt der Schule oder Innung der Dädaliden und der Aegineten bei den Griechen4) verglichen werden dürfen, waren mit diesen für den allgemeinen [418] Kunststyl gleich bestimmend und schöpferisch. Mehr Licht und Sicherheit über die Wirksamkeit und Verbreitung der Bauhütten und Baumeister könnte vielleicht aus der genauern und vollständigen Zusammenstellung der Steinmetzzeichen geschöpft werden, besonders wenn dabei untersucht und erhoben würde, ob unter den sog. Steinmetzzeichen nicht auch förmliche Schriftzeichen, Namenschiffern, sog. Binderunen1) enthalten seien; eine eigene Art der Binderunen waren wieder die sog. Stafkarleruner (Stabmannsrunen), die zum Theil als eine Geheimschrift im Norden gebraucht wurden und dazu besonders auch von den Bauleuten verwendet worden sein möchten. Die Steinmetzzeichen, um nach ihren verschiedenen möglichen Bedeutungen erforscht werden zu können, müssen zuvörderst nach Art der griechischen und römischen Inscriptionen gesammelt und herausgegeben werden, was den Grosslogen eine heilige Aufgabe sein sollte.2) – Hausmarken hatten auch jedenfalls schon die alten Assyrier, da z. B. auf einem von Layard zu Nimrud (Ninive) aufgefundenen Obelisken, welcher zufolge Braun, I. S. 224, aus der zweiten Hälfte des 9ten Jahrb. stammt, die sämmtlichen, dem Könige als Geschenk oder als Tribut darzubringenden Thiere auf dem vordern linken Oberschenkel ein deutliches Hufeisen eingebrannt haben.3) Will man von den Gebräuchen der heutigen Freimaurerlogen einen Schluss zurückwagen auf Das, was einstens in den wirklichen Bauhütten Sitte gewesen, könnte die Beleihung mit den Rechten der Bauhütte, die Einkleidung und Aufnahme zum Mitgliede der Bauhütte durch Ueberreichung von einem Paar neuer Handschuhe erfolgt sein, wie Handschuhe in dieser symbolischen Weise rechtlich gebraucht wurden.4) Solche Bauhütten konnten wenigstens bis zum J. 1232 rechtlich in den erzbischöflichen und bischöflichen Städten nicht ohne die Zustimmung des Erzbischofs und Bischofs [419] errichtet werden, indem damals alle gegentheiligen Einrichtungen der Städte durch das Edict Kaiser Friedrichs II. aus Ravenna vom Jan. 1232 aufgehoben und vernichtet wurden; „sicut enim temporibus retroactis ordinatio civitatum, et bonorum omnium, que ab imperiali celsitudine conferuntur, ad archiepiscopos et episcopos pertinebat, sic eandem ordinationem ad ipsos, et eorum officiales ab eis specialiter institutos volumus permanere.“ Selbst noch König Rudolf von Habsburg hatte, dringenden Vorstellungen Gehör gebend und in der Meinung, eine nützliche Massregel zu treffen, die unter dem Namen von Innungen oder Gilden in der Stadt Goslar bestehenden Brüderschaften aufgehoben, stellte jedoch auf bald erhaltenen weisern Rath (modo saniori potiti consilio) dieselben als den Bürgern von grossem Vortheile durch Urkunde, dat. Erfurt den 22. April 1290, wieder her.1) In dem ältesten Stadtrechte von Strassburg, welches zugleich das älteste uns erhaltene Stadtrecht des deutschen Mittelalters ist,2) aus der zweiten Hälfte des 11ten Jahrh., wird einer Bauhütte oder einer verwandten Zunft noch nicht gedacht, was vielleicht darin seinen Grund hat, dass der Steinbau, namentlich bei Privatgebäuden, erst im 12ten und 13ten Jahrh. allgemeiner und zuletzt vorherrschend wurde.3) Die vorhandenen Zünfter und Bürger müssen für den Bischof die nöthigen städtischen und landwirthschaftlichen Arbeiten verrichten, d. h. gelten eigentlich zum Theil oder mit Hinsicht auf das zu Leistende trotz der ihnen beigelegten Freiheit nur als Grundangehörige und haben dem bischöflichen Grundherrn die nöthigen Leistungen zu machen.4) Dem Zöllner lag der Bau und die gute Erhaltung der Brücken in der neuen Stadt ob.5) Der obige, in dem Edicte von Ravenna ausgesprochene Grundsatz war [420] von Friedrich II. schon durch eine Urkunde vom J. 1214 zur Anwendung gebracht und damals Strassburg untersagt worden, einen Rath oder ein Gericht gegen den Willen des Bischofs zu haben; aber nur kurz darauf, im J. 1219 und 1220 besitzt die Stadt Strassburg einen von Kaiser und Bischof anerkannten Rath,1) woraus zu entnehmen ist, dass von dieser Zeit an der raschere und demokratischere Aufschwung Strassburgs anhebt. – Denselben patrimonialen oder grundherrlichen Charakter wie zu Strassburg hat gleichfalls die Zunftverfassung in dem ältesten Stadtrechte von Augsburg vom J. 1156 oder 1157;2) von einer Bauhütte oder auch nur von Bauzünften findet sich auch hier noch keine Spur. Es ist überhaupt eine sehr bemerkenswerthe Erscheinung, dass die baulichen Zünfte erst sehr spät in die städtischen Verfassungen eintraten, indem sie ihre Kunst eben nicht als etwas Locales, sondern als ein Allgemeineres betrachteten. Z. B. werden in einem Vertrage, welchen der Rath zu Nürnberg im J. 1378 mit den dortigen Zünften über die Zulassung ihrer Mitglieder in den Rath abschliessen musste, nur genannt die Zünfte der Schneider, Kürschner, Bräuer, Becker, Färber, Blechschmiede, Metzger und Lederer.3) Dagegen ist in dem von Kraut herausgegebenen alten Stadtrechte von Lüneburg, Göttingen 1846, S. 29, folgende Verfügung enthalten:

„Alle hantwerten, dat syn muormestern oder tymberlude, schullen rede wesen, icht se gheladen werden vom unser heren weghene eder des rades to der stad buwe oder des landes (des Rades) behuoff; we des voreweygheringe dede, de breke dre marke; der scholde en vnsen heren vnd twe to der stad buwe.“

In dem von Herzog Otto der Stadt Lüneburg im J. 1247 ertheilten Privilegium lautet die Bestimmung: „Omnes mechanicae artis sive manuales artifices, si ad indigentiam structure sive aedificii civitatis a consulibus fuerint vocati, parati erunt. Si vero, quod absit, in hoc statuto reperti [421] fuerint contumaces, cum tribus marcis denariorum ipsoru excessus et negligentia corrigatur.“ Die Handwerker (manuales artifices), welche schon im J. 1247 zu Lüneburg bestanden und worunter nach der deutschen Uebersetzung die Maurer und Zimmerleute zu verstehen sind, hatten die Verpflichtung bei der Strafe von 3 Mark die ihnen von dem Rathe aufgetragenen städtischen Arbeiten auszuführen. Eigenthümlich für die Erwerbung des Bürgerrechtes zu Lüneburg ist die Bestimmung des Stadtrechtes:

„Welk vnser borgher enen mit sik in deme huse hefft, de nen borgher en is, de sik neret in vnser stad mit kopensschop eden handwercke, enschicket dat de hushere nicht binnen twelff wekenen, dat he borgher werde, he schal beteren mit dren marken.“1)

Nach dem von den Grafen Hartmann von Kiburg der Stadt Freiburg im Uechtlande ertheilten Freibriefe vom 28. Brachmonat 1249 soll, im Falle die Grafen mit dem Könige den Zug über das Gebirge thun müssen, ihr Amtmann auf öffentlichem Markte von jedem Schuster die anderbesten Schuhe nach eigener Auswahl, von den Schneidern die zweitbesten Hosen, von jedem Schmiede 4 Rosseisen, sowie von den Tuchhändlern je eine Elle des zum Verkaufe ausgelegten Wollentuches zu der Herrschaft Dienst nehmen.2) Eine Urkunde des Klosters Pfävers vom J. 1349 erwähnt einen tornator oder Drechsler als servus (Hörigen) des Klosters; eine andere Urkunde von 1379 nennt einen Cunrat Parlär, den „Trähsel“ (Drechsler) als eigenen Mann des Gotteshauses Pfävers.3) Nach einer Urkunde vom J. 1389 wird dem Kloster Pfävers ein eigener Mann und Schuhmacher, Heinrich Schmid von Lütisburg, sesshaft im Dorfe Ragaz, mit seiner Familie, mit Leib und Gut um 5 Pfund Pfenn. Constanzermünze verkauft.4) Um denselben Preis wird dem Kloster Pfävers im J. 1399 der ehrbare Knecht Hans Maler von Malans [422] verkauft.1) Wenn in dem bei Mohr, Regesten, II. abgedruckten Jahrzeitsbuche des Cistercienserfrauenklosters zu Fraubrunnen im Kanton Bern, S. 143, unter dem 27. März als verstorben angeführt wird: „Heinrich von Rütlingen der murer vnser werckmeister,“ dessen Tochter sich als Schwester im Kloster zugleich befand, ist dabei an des Klosters freien Werkmeister wie bei den übrigen in dem Jahrzeitbuche erwähnten Handwerkern nur vielleicht zu denken. Das Gleiche gilt von der unter dem 23. Aug., S. 157, stehenden Bemerkung: „Es wirt jarzit Hansz Luffenstein was vnser gotzhus werckmeister.“ In der Reformation des Klosters Fraubrunnen vom 21. April 15132) fand man sich zu der allgemeinen Verordnung gedrungen: „es söllen ouch hinfür die wercklütt, alls schnider, schumacher, kürsiner, vnd dergleichen handtwerck, dehein vffenthalt in dem Gotshusz habenn, noch ire handtwerck darin üben vnd bruchenn, sunder dieselben usserthalb in dem Gotshusz enthaltenn, vnd allda mit essen vnd trinkenn versächen werdenn.“ In einem eidgenössischen Schiedsrichterspruche vom J. 1445 über die Streitigkeiten des Klosters Interlaken mit seinen Gotteshausleuten wegen ihrer gegenseitigen Rechte wird den Gotteshausleuten als eines der ersten Rechte zugesichert der freie Kauf und Verkauf und die freie Gewerbsübung.3) Der sog. böse Bundesbrief vom 2. Mai 1445 über die von Leuten des Berner Oberlandes zum Schutze ihrer Rechte unter sich eingegangene, aber natürlich schnell unterdrückte eidliche Verbindung war namentlich auch gerichtet gegen die Beschränkungen des freien Kaufs.4) In der Uebereinkunft der Herrn von Scharnachthal als Besitzer der Herrschaft Unspunnen mit ihren Herrschaftsangehörigen wird bestimmt, dass alle Die, welche zu der Baurenzunft zu Wilderswyl, Grenchen und Mülinen gehören und auf der Allmend daselbst angesessen sind, oder in Zukunft sein werden, befugt sein sollen, Weinschenken und Tavernen [423] zu halten, Stahl, Eisen, Salz und andere Kaufmannswaaren feil zu bieten und alle ehrbaren Gewerbe zu betreiben, von der Herrschaft ungehindert.1) Das Verkaufs-, das Marktrecht war sonst das ausschliessliche Recht, das Vorrecht (privilegium) der Städter, wie z. B. die Stadt Raperswil sich am 19. Mai 1442 von König Friedrich III. versprechen liess, dass auf eine Meile rings um die Stadt Raperswil kein anderes Marktrecht bewilligt und gemacht werden solle.2) Jene Bauernzünfte sind ursprünglich reine bäuerliche Genossenschaften, welche städtische Rechte sich erwerben.3) Zufolge des österreichischen Herrschaftsurbars über das Amt Glarus vom J. 1359 hat der Graf Rudolf von (Werdenberg-) Sangans zu verhüten, „dz von Sangans (Sargans) vntz in den See zu keiner zeit in dem Jar jemant kein veil gut habe, one in der Statt ze Walenstatt.“4) Diese Grafen Werdenberg von Sangans verpfänden ihre eigene Veste und Stadt Sangans und die dazu gehörige Grafschaft und Herrschaft, mit Leuten und Gütern, mit Gerichten, Twing und Bännen, mit Bergrechten, Eisenwerken und Schmieden, mit dem Bauhof zu Sangans und andern Zubehörden im J. 1396 der Herrschaft Oesterreich.5) Herzog Friedrich von Oesterreich bewilligt im J. 1404 Meister Georgen, dem Büchsenmeister, seiner Wirthin Adelheid, und dem Sohne Jörg, eine Eisenschmiede an der Murglach bei dem Wallensee in der Herrschaft Sangans zu errichten, daselbst Stahl und Eisen zu machen und selbe lebenslänglich zu besitzen.6)

Sehr bemerkenswerth ist zu Lucern die Bruderschaft des h. Kreuzes, der Krämer Gesellschaft, genannt zu dem Saffran, wie sie in den vorhandenen Statuten vom 13. April 1453 genannt wird und wie auch zu Zürich das Zunfthaus der Kaufmannszunft noch heute zum Saffran heisst, [424] wohl hindeutend auf die Spezereien, mit denen die Krämer besonders verkehrten. Zu Lucern gehörten zur Gesellschaft der Krämer alle Handwerker, welche „mit Spänen zu thun haben,“ als Zimmerleute, Maurer, Steinhauer, Bildschnitzer, Drechsler, Schreiner, Küfer, Wagner, Seiler, Hafner, Ziegler, Knopfmacher u. s. w. Es hiess diese Gesellschaft auch Fritschizunft. Nach einer Verordnung von 1501 soll Niemand in der Stadt eines der benannten Handwerke betreiben, er habe denn Burgerrecht und Fritschizunft erworben und besitze seinen Harnisch. Jeder, der sich in diese Gesellschaft als Meister aufnehmen lassen wollte, hatte dem heiligen Kreuz eine Kerze und den Gesellen einen rheinischen Gulden zu geben.1) – Die Stubengesellen der Kaufleute oder die Herrenstube zu Lucern hatten sich später mit der Schützentrinkstube zu Einer Trinkstube vereinigt und die beiden Gesellschaften bildeten seit dem J. 1484 die Sebastiansbruderschaft. Zur Gesellschaft der Kaufleute, zur Herrenstube, zur höhern Zunft gehörten zu Lucern2) wie zu Zürich die Goldschmiede, sie galten als Künstler und Herrn und standen zu Zürich dem Adel, den Constablern gleich. Die Gesellschaft der Schützen besass seit dem 10. Juni 1429 eine eigene Trinkstube und machte sich im J. 1436 eine eigene Ordnung, was beweist, dass auch in der Schweiz wie in Deutschland die Schützengesellschaften, die Schützengilden erst seit dem 15ten Jahrh. entstanden sind. Nach Richard, Licht und Schatten, ein Beitrag zur Culturgeschichte von Sachsen und Thüringen im XVI. Jahrh., Leipzig 1861, S. 112, fällt die Stiftung der sächsischen Schützengesellschaften fast überall in die zweite Hälfte des 16ten Jahrh.

In dem Constitutionsbuche der Loge Archimedes zu Altenburg, S. 158, und daraus in einem Auszuge bei Krause, Kunsturk., II. 2. S. 235, Anm. b, werden ziemlich ausführliche Nachrichten über die Stiftung der Bauhütte von Strassburg im J. 1275 durch Erwin von Steinbach unter bischöflichen, kaiserlichen und päpstlichen Privilegien gegeben, [425] welche Nachrichten dahingestellt bleiben müssen, da die beweisenden Urkunden, die Privilegien fehlen. Die Bauhütte, welche in der Nähe des Domes auf dem sog. Maurerhofe gestanden, soll eigene Gerichtsbarkeit gehabt und daher der vorsitzende Meister mit einem blossen Schwerte unter einem Baldachin gesessen haben. Krause selbst, II. 2. S. 239, weiss dem Altenburger Constitutionsbuche1) blos die Angabe der von der Erbauung des Domes handelnden Literatur und einige Auszüge aus den diesfälligen Werken von Schadeus und Grandidier beizufügen. Der Strassburger Schadeus in seinem 1617 erschienenen Summum Argentinensium templum berichtet ohne Aeusserung irgend eines Zweifels, dass dem im J. 1318 verstorbenen Erwin von Steinbach im Badischen sein Sohn Johannes und diesem wieder bei seinem im J. 1338 erfolgten Tode Hültz von Cöln, welcher bis zum J. 1365 gelebt, als leitender Baumeister des Dombaues oder Gubernator Fabricae2) nachgefolgt sei. Hierüber so wie über die von Schadens gleichfalls erwähnte Sabina, als einer Tochter Erwins und der geschickten Künstlerin eines Domportales, musste man doch zu Strassburg im J. 1617 aus der lebendigen Tradition der ganzen Stadt, besonders aber der Bauleute und der Geistlichkeit, und zugleich aus den Rechnungen und den sonstigen Schriften des Domarchives die vollständigste Gewissheit besitzen und es möchte ganz unmöglich gewesen sein, Erwin in solcher Weise einen Sohn und eine Tochter zuzuschreiben, wenn er kinderlos gewesen wäre. Auch Schoepflin, der grosse elsässische Geschichtsforscher und Geschichtsschreiber in seinem 1761 erschienenen Werke, Alsatia illustrata , dessen Untersuchungen sich gleichfalls hierauf ausgedehnt hatten, meldet [426] nichts Gegentheiliges und Abweichendes.1) Ebenso verhält es sich mit Grandidier, welcher weitläufig die Errichtung der gemeinen deutschen Steinmetzordnung und ihren Inhalt bespricht.

Heideloff, die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland, S. 14 ff., lässt den Erwin, welcher würdig dem Iktinus und Callikrates, den Erbauern des Parthenon, und dem Mnesikles, dem Erbauer der Propyläen,2) zur Seite tritt, im J. 1270 aus der Schule des ausgezeichneten Benedictinermönches und Baukünstlers Albertus Argentinus, des Erfinders und Anwenders des Achtortes hervorgehen. Wirklich scheint durch die Erfindung des Achtortes, eines neuen und kühnen Constructionsgesetzes, und seine sofortige Anwendung und Durchführung bei’dem Dombaue zu Strassburg der überwiegende Ruhm und Einfluss der Strassburger Bauhütte in Deutschland begründet worden zu sein. Heideloff, dessen allerdings sehr kurze und skizzenartige Darstellung Schnaase, IV. 1. S. 307 Anm., bitter eine höchst unkritische Compilation nennt, möchte fast vermuthen, dass Albertus Argentinus mit Albertus Magnus, welcher letztere im J. 1206 oder 1193 geboren war und aus dem Geschlechte der Freiherrn von Bollstadt im Oettingen-Wallersteinischen stammte, um das J. 1230 als Benedictinermönch zu Strassburg lebte, eine und dieselbe Person sei.3) Albertus machte von dem pythagoreischen Lehrsatze besondere Anwendung auf die Baukunst und das sich daraus ergebende Zahlen- und Constructionssystem ist der sog. Achtort, womit zugleich eine eigenthümliche Zahlensymbolik, wenn nicht Mystik verbunden war. Manche der heute noch üblichen maurerischen pythagoreischen Symbole könnten daher in der Strassburger Bauhütte zuerst aufgekommen sein und durch sie allgemeinen Ein- [427] gang in die Maurerwelt gefunden haben, wenngleich etwas Sicheres niemals darüber wird erkannt und gesagt werden können, Schon während des 11. Jahrh. ist im Elsass viel gebaut und namentlich auch der Gewölbebau durch fremde Baumeister dahin gebracht worden, wie noch mehr für fremde, normannische oder italienische Einflüsse, die phantastischen und räthselhaften Sculpturen, besonders Thiersculpturen, einzelner Kirchen des Elsasses, z. B. der Kirche zu Rosheim, welche im J. 1049 durch Papst Leo IX. geweiht wurde und wovon Schnaase, IV. 2. S. 137, eine Abbildung mit dürftiger Beschreibung gegeben hat, – der Kirche zu Dorlisheim, zu Neuweiler, der Vorhalle des Klosters zu Mauresmünster, der Klosterkirche zu Andlau. Die Sculpturen verdienten durch Abbildungen noch bekannter gemacht zu werden, um aus der dabei angewandten Svmbolik das Vaterland der Baumeister zu erkennen. Der oberste Giebel zu Rosheim wird durch drei Figuren auf den 3 Ecken des Dreiecks gekrönt, oben auf der Spitze ein seitwärts (nach Osten?) gewandter und in einer Art von Storchnest sitzender Adler, zu beiden Seiten ruhende Löwen, welche mit dem Rachen einen mit den Klauen gehaltenen Menschen erfassen. Diese 2 Figuren kehren auf den beiden Seiten des untern Giebeldaches wieder. Unter dem Adler, also in der Mitte des obern Giebelfeldes, steht eine menschliche, sehr bedeutungsvoll nach derselben Seite wie der Adler gewandte Figur, in langem Gewande, mit einem Hute auf dem Kopfe und vermuthlich mit gefalteten Händen, da die kleine Abbildung bei Schnaase sehr undeutlich ist und er in seiner Beschreibung nichts darüber bemerkt. Ueber dem Portale hängt Christus, das Gesicht nach der Seite des Adlers kehrend, am Kreuze und wird von 2 Frauen angebetet. Betrachtet man die Figuren der ganzen Façade zusammen, erhält man 3 Mal 3 Figuren, in dem mittelsten Felde der Façade über dem sterbenden Christus vielleicht Johannes der Evangelist und sein Adler; zu den vier Seiten befände sich die Menschheit, welche der Böse in Löwengestalt erfasst hat und zu verschlingen droht, aber Christus durch seinen blutigen Kreuzestod errettet. Caumont wollte die Sculpturen denjenigen des Domes zu Ancona nachgebildet [428] wissen. An den Capitälen der Säulen der Kirche zu Rosheim und in der Vorhalle von Mauresmünster findet sich auch die Vierundzwanzigzahl in 24 um das Capitäl wie eine Perlenschnur gereihten Menschenlarven. Vielleicht sind die Reliefsculpturen, menschliche und thierische, im Kloster Hirschau aus der Zeit von 1082 – 10911) mit den elsässischen Sculpturen verwandt. Schnaase, IV. 2. S. 144 unten, betrachtet diese phantastischen Thier- und Menschensculpturen , welche sich ähnlich auch an den Würfelknäufen und Bogenfriesen der schwäbischen Kirchen zu Brenz, Belsen, Faurndau, Denkendorf und Ellwangen, ebenso in der romanischen und deutschen Schweiz,2) in Baiern,3) in Belgien,4) in der Lombardei,5) in Oesterreich6) und in Schlesien finden, als eine mögliche Eigenthümlichkeit des alemannischen Stammes, – als eine frühzeitige und ungeregelte Aeusserung des poetischen Sinnes, der sich in diesem deutschen Stamme niemals ganz verleugnet habe. Am obern Rheine gehören dahin besonders das Portal der Klosterkirche zu Petershausen bei Constanz, welches im J. 1173 von einem Baumeister Wezilo errichtet sein soll, – die Galluspforte am Münster zu Basel und der Kreuzgang des Grossmünsters zu Zürich.7) Im Norden, d. h. in Dänemark, Schweden und Norwegen erscheinen schon im heidnischen Eisenalter oder in dem der Einführung des Christenthums unmittelbar vorangehenden Zeitalter die eigenthümlichen und so weit verbreiteten Schlangen- und Drachenzierrathen. Viele Runensteine sind mit solchen verziert, und in den Schlangenfiguren selbst ist die Inschrift angebracht; aber nicht seltener findet man sie auf Geschmeiden und andern Sachen dieser Zeit, sowohl von Bronce als andern Stoffen.8) Diese phantasti- [429] schen Ornamente sind dann bei der Einführung des Christenthums im Norden natürlich in den zuerst angewandten romanischen, verderbten römischen oder vorgothischen Baustyl übergegangen und finden sich z. B. an der im J. 1123 geweihten Kraftkirche zu Lund.1) In Deutschland und Frankreich gehören die phantastischen Elemente gleichfalls dem romanischen Baustyle an und müssen daher als der gemeinsame Nachklang des Heidenthums betrachtet werden; im gothischen Style wurden die Blattornamente den Thierornamenten entgegengesetzt und verdrängten die letztern allmählich. Gewundene Drachen- oder Schlangenfiguren bilden im Norden oft auch das Fussgestell der ältesten granitenenTaufsteine.2) Semper, der Stil, I. S. 5, nennt dieses seltsame, auch an irischen Schmucksachen hervortretende Princip der Ornamentation in seinem Schlangengewirre gleichsam urweltlich und finster chaotisch und will darin wie in Anderem, z. B. in dem merkwürdigen Pfahlbau der Finnen (?) an den Schweizerseen, dem mit Teppichen und farbigen Reliefs geschmückten Tempel der Obotriten zu Rhetra am Tollenzer See und dem nicht minder wunderbaren Tempelbau zu Upsala,3) Reminiscenzen früherer Bildung und diesen entsprechende Traditionen der Baukunst erblicken: aber gewiss mit Unrecht. S. 80 ff. hat Semper Abbildungen der Schlangengewirre bei den verschiedenen Völkern, den Aegyptern, Griechen, lren, Frankosachsen und Skandinaviern zusammengestellt, woraus sich ergibt, dass der maurerische oder mystische Knoten,4) der nodus Herculeus, die Schleife, das Labyrinth, die Masche, oder welchen Namen und welche Form das Zeichen sonst erhält, sich auch schon an dem Caduceus oder Schlangenstabe des Hermes findet. Also bis in die kleinsten, oft kaum beachteten Nebendinge ist die Symbolik der Freimaurerei eine durchaus alterthümliche und zugleich innerlich harmonische. Die Schlange ist hier offenbar die Schlange des Lebens, der Schöpfung, [430] welche sich zum Lebens- und Schöpfungsbilde verschlingt, – vereinigend lebt und lebend vereinigt. Allein es ist kaum glaublich, dass diese Sculpturen bei den Alemannen selbstständig sich ausgebildet haben, und sie sind ihnen gewiss gleich der Architektur und Technik überhaupt von Gallien, aus Nordfrankreich besonders zugebracht worden und hängen wohl mit der zu jener Zeit in denselben Gegenden aufgekommenen Thierfabel zusammen, wie sich ja daraus auch Darstellungen im Dome zu Strassburg finden.1) In der Mitte des 11ten Jahrh. scheinen im Elsass sich noch nicht hinreichend Bauleute zu den beginnenden zahlreicheren Kirchenbauten vorgefunden zu haben und wurden deshalb aus der Normandie berufen, wie z. B. auch Graf Roger, als er im J. 1082 den Grundstein zur Kathedrale von Traina auf Sicilien legte, Bauleute von allen Seiten (undecunque) herbeirufen musste.2) Abt Wilhelm von St. Benigne in Dijon, ein Lombarde und nach den Berichten selbst ein geschickter Baumeister, hatte seit dem J. 990 zu Ausführung seiner Bauten italienische Bauleute kommen lassen.3) Richard II., Herzog der Normandie, berief diesen Abt Wilhelm seiner Baukenntnisse wegen in seine Lande und er soll hier in 20jähriger Wirksamkeit 40 Klöster erbaut und hergestellt haben,4) was er nur mit Hülfe der von ihm gebildeten Bauleute aus dem Mönchs- und Laienstande vollbringen konnte. Selbst die Mächtigsten und Vornehmsten der Normannen sollen bei der Erbauung von Kirchen und Klöstern Hand angelegt und die niedrigsten Dienste geleistet haben. Mit dem Abte Wilhelm von St. Benigne beginnt die alte norminnische Bauschule, der altnormannische Baustyl, welcher für das gesammte nördliche Frankreich massgebend wurde.5) Seit dem J. 1066 oder seit der Eroberung Englands durch die Normannen unter ihrem Herzoge Wilhelm trat die normannische Baukunst zugleich mit der [431] englischen in Berührung und entlehnte von ihr besonders das Decorative oder die Ornamentation, in welchem neuern normannischen, engIisch-normannischen Style wohl z. B. die Kathedrale von Bayeux in den untern Arcaden (bei Schnaase, IV. 2. S. 362) erbaut ist und vielleicht zum Theil von englischen Bauleuten, da der Bischof von Bayeux, früher Dechant in Salisbury , im J. 1183 über den Bau einen Vertrag init englischen Maurern abgeschlossen haben soll.1) Es ist nicht ohne Einfluss, ob festgehalten und beachtet werde, dass schon in so frühen Zeiten sichere und innige Beziehungen zwischen den englischen und nordfranzösischen Bauhütten stattgefunden haben. Die romanische Benennung.Compagnons für Gesellen, welche den Statuten des Boileau noch ganz fremd ist, möchte z. B. in England aufgekommen und von dort nach der Mitte des 13ten Jahrh. auch nach Frankreich übergegangen sein, indem nach Madox bei Krause, II. 2. S. 382 ff., in England die Handwerkszünfte auch Compagnieen hiessen und Compagnons also Zunftgenossen, Handwerksgenossen, Gesellschafter sind, ganz wie in dem europäischen Handelsrechte die Ausdrücke Compagnie und Compagnon in dieser Bedeutung gebraucht werden. Ragon, rituel du grade de compagnon, Paris 1860, S. 25, will compagnon gleich Landesgenosse, Landsmann nehmen, da man früher für pays gesagt habe pagon (pagus). In seinem cours philosophique et interprétativ des initiations anciennes et modernes, Paris 1833, S. 111, Anm. 1, hatte Ragon unter compagnons Diejenigen verstehen wollen, welche das gemeinsame Brod (des Meisters) essen. Bei Dupin und Laboulaye, glossaire de l’ancien droit francais, Paris 1846, wird compain, compans, compoing, Gesellschafter, Theilhaber, von companium gleichfalls abgeleitet. lm 12ten Jahrh. nannte sich zu Genua die Bürgergemeinde, der bürgerliche Verein compagna.2) Natürlich zogen mit den Eroberern auch bauverständige Geistliche und Laien aus der Normandie nach England hinüber, welche dann [432] hier im normannischen Style bauten. So soll Gundulphus, ein Mönch aus Caen, die Kathedrale von Rochester, – Paulus, des Lanfrancus Neffe, die Klosterkirche von St. Albans und der berühmte Lanfrancus selbst, der die Abtei zu Caen unvollendet zurücklassen musste, als neuer Erzbischof von Canterbury durch mitgebrachte baukundige Mönche den dortigen eben niedergebrannten Dom neu erbaut haben. Die herübergekommenen normannischen Bauleute und Steinmetzen bildeten zu Canterbury eine eigene Schule, welche sich bleibend erhielt.1) Gundulphus war auch der Kriegsbaumeister des Eroberers und von ihm stammt der sog. weisse Thurm im Tower zu London, dessen Kapelle noch jetzt erhalten ist. Unter der Regierung des Wilhelm Rufus (1087 – 1100) bildete sich in England der eigenthümliche, aus continentalen und einheimisch britischen Elementen gemischte Styl aus, welchen die Engländer den normannischen nennen und in dem viele, noch erhaltene kirchliche Gebäude aufgeführt sind,2) vorzüglich aber auch zahlreiche befestigte herrschaftliche Schlösser. Der Styl hat ganz den Charakter des kriegerischen normannischen Eroberers; er ist fest und schwer, gleichsam kampfgerüstet und gepanzert, doch kühn, begeistert und prachtliebend. Nach Lübke geben auch die kirchlichen Gebäude mehr den Eindruck weltlicher Macht und kriegerischer Tüchtigkeit, als religiöser Stimmung. Das Untereinanderwerfen der Völker und die Verbindung der Baustyle der verschiedenen Gegenden eines Landes schon und noch mehr der verschiedenen Länder konnte nur anregend und zu neuen Bildungen führend wirken; wie die romanischen Sprachen als neue aus dem Kampfe zwischen der römischen und den germanischen Sprachen hervorgingen, ähnlich ging auch der gothische, der Spitzbogenstyl aus den verschiedenen romanischen Baustylen bei den nordischen Völkern hervor, wie dieses besonders an den von dem Abte Suger in der ersten Hälfte des 12ten Jahrh. zu St. Denis in Paris ausgefährten grossen Bauten wahrzunehmen ist und die in dieser Rücksicht ausserordentlich [433] belehrend sind.1) Deshalb war es auch zugleich so wichtig, und vorzüglich hatte dieses Suger gethan, in die Bauhütte Meister und Gesellen aus allen Gegenden zu versammeln, um sich auf die architektonische Höhe der Zeit zu erheben, sich die Kenntnisse und Vortheile Aller zu verschaffen und, mit diesen ausgerüstet, Neues zu unternehmen. Auch der mit St. Denis fast gleichzeitige Bau der Kathedrale von Chartres, bei welcher in einem seltenen Grade die fromme Laienhülfe mitwirkte, schliesst sich daher in der Aus- und Fortbildung des gothischen Styles an.2) Etwas später und nachdem in jenen französischen Gegenden der gothische Styl in seiner Ausbildung stets rascher vorangeschritten war und sich mehr ausgebreitet hatte, wurde Meister Wilhelm von dem von ihm geleiteten, im J. 1152 nach einem Brande begonnenen Baue der Kathedrale von Sens hinweg im J. 1175 nach Canterbury zur Herstellung des dortigen Domes berufen, wobei er begreiflich seinen vaterländischen Baustyl zur Anwendung brachte.3) Gleichzeitig mit der Kathedrale zu Sens und dem Dome zu Canterbury wurde in Frankreich namentlich zu Paris der Chor von Notre Dame gebaut,4) von welchem im J. 1177 ein Chronist sagte, dass, wenn er vollendet sein werde, kein anderes Gebäude diesseits der Berge mit ihm verglichen werden könne. Eine unmittelbare und sehr interessante Leistung der damaligen Bauhütte von Notre-Dame zu Paris ist nach Schnaase, V. S. 97 ff., die Collegiatkirche zu Mantes, an der Grenze der Normandie. Die Mitte des 13ten Jahrh., bald nach welcher Erwin von Steinbach und die Strassburger Bauhütte fallen, sind die regste und schönste Zeit des gothischen Baustyls in Frankreich, zumal unter der Regierung Ludwig des Heiligen, dessen Name für die französische Architektur und Kunst des Mittelalters nach dem Ausspruche eines französischen Archäologen dieselbe Bedeutung hat, wie der des Perikles [434] für die griechische.1) Jousselin von Courvault, ein geschickter Ingenieur, und Etudes von Montreuil, ein gewandter Baumeister, begleiteten den König auf seinem Kreuzzuge und leiteten die Befestigung von Jaffa; der noch bedeutendere Peter von Montereau wurde nachher der Meister der heimischen Bauten des Königs, namentlich der heiligen Kapelle von Paris, welche Schnaase das zierlichste und anmuthigste Gebäude dieser Epoche nennt. Es erregt die höchste Bewunderung, wenn man den eben so klaren als gründlichen Bericht Schnaase’s in dem fünften Bande seines Werkes über die Einzelnbauten jener Zeiten in Frankreich liest, dass man mitten in den Bewegungen der Kreuzzüge noch die Kräfte an Menschen, Geld und Material gefunden habe, um so grosse und so zahlreiche gleichzeitige Bauten unternehmen und vollenden zu können. Der Bau der heiligen Kapelle (Ste. Chapelle), welcher zufolge Schnaase und dem ihm folgenden Lübke (S. 422) wegen seiner polychromen, orientalisirenden Pracht ein leuchtender Juwel des gothischen Styles ist, wurde im J. 1243 beschlossen und im J. 1251 vollendet; den Juwel der gothischen Architektur Schwabens nennt Lübke die Frauenkirche zu Esslingen.2) Es steht nicht zu bezweifeln, dass Peter von Montereau, welcher auch noch wegen zweier ähnlicher Bauten für die Abtei St. Germain-desPrés berühmt war und den Semper, I. S. 511, den Iktinus des 13ten Jahrh. nennt, eine gleich ausgezeichnete Bauschule herangebildet und bedurft habe. Peter von Montereau starb im J. 1266 und wurde in der von ihm erbauten Marienkapelle der Abtei St. Germain beigesetzt. Gleich berühmt und gross war sein Zeitgenosse, der im J. 1289 verstorbene Meister Eudes de Montreuil. In seiner Grabschrift wird er ein Doktor der Werkleute genannt. Auf diese Weise war neben den Bauhütten von Cluny, von Laon und Noyon, Chartres,3) Rheims, Amiens4) u. s. w. diejenige von Notre-Dame zu Paris, wenn es zu Paris [435] nicht vielleicht mehrere Bauhütten gab, damals die ausgezeichnetste und gewiss nicht weniger aus den entferntesten Gegenden besucht, wie die Universität.1) Als Baumeister zu Rheims werden gepriesen wegen des Neubaues der Klosterkirche von St. Nicaise daselbst der im J. 1263 verstorbene Hugo li Bergier (der Schäfer) und der im Jahr 1311 verstorbene Dombaumeister Robert von Coucy. Erwin von Steinbach fiel mithin in eine grosse Zeit an Baumeistern und an Bauten. Vom Anfange des 13ten Jahrh. bis zum Ende desselben hob sich zu Paris und in den daran sich anschliessenden französischen Central-Provinzen in überraschender Schnelligkeit, ja nicht selten mit nachtheiliger Hastigkeit2) und begünstigt durch die allgemeine Bauthätigkeit, die gothische Baukunst auf die höchste Spitze ihrer Ausbildung und Blüthe. Die schönste Blüthe des Façadenbaues in Frankreich ist die Façade der Kathedrale zu Rheims (bei Schnaase, V. S. 143), welcher einzig der Bau Erwin’s verglichen und zur Seite gestellt werden kann. Die Erfindung des gothischen Styls wäre nach Caumont, Gally Knight, Schnaase und Andern der Normandie nicht zuzuerkennen, obwohl der gothische Styl seinen eigentlichen Ausgangspunkt, das Kreuzgewölbe aus dem Normannischen entlehnt hat; erst um das J. 1170 beginnt in der Normandie die Anwendung des Spitzbogens und eine Art Uebergangsstyl, jedoch anfänglich mehr decorativer als constructiver Tendenz und mit englischen Anklängen und Zusätzen. – Gross, sehr gross muss der Einfluss der Strassburger Bauhütte, gelegen an den Ufern des Rheines, mitten zwischen Gallien und Deutschland, auf die Baukunst gewesen sein, dass sie sogar zur gesetzlichen Hauptbauhütte von ganz Deutschland erhoben werden konnte, eine in ihrer Art höchst seltene Erscheinung, wodurch das Dasein um die Einheit einer deutschen, einer vaterländischen Baukunst beurkundet wurde. Ueber das innere Leben und Wirken der Strassburger Bauhütte oder einer andern fehlen aber alle umständlichern Nachrichten und nicht einmal die spätern gemeinen deutschen Stein- [436] metzordnungen gewähren Aufschluss, weil sie dieses Leben und Wirken vor dem Staate und vor dem Publikum nicht verrathen sollten und möglichst verdeckten. Der Dombaumeister, wozu, besonders so lange der Dombau dauerte oder bis zum J. 1439, ein ausgezeichneter Meister des deutschen Baustyls gewonnen und berufen werden musste, war vermöge seines Amtes Vorsteher und Leiter der ganzen Dombauhütte und nach Errichtung der allgemeinen deutschen Bauhütte auch dieser. Aehnlich wird auf den Denkmalen zu Karnak ein Priester als der Oberste der Bauten genannt1) und dadurch zugleich wenigstens das Tempelbauwesen als eine Priesterangelegenheit erwiesen. Auf den Denkmalen zu Esne oder Eleithyia wird auch ein Ahmes als der Oberste der Schiffer erwähnt,2) welcher von sich erzählt, dass er 7 Mal im Kriegsdienste das goldene Halsband der Tapferkeit als Ehrenauszeichnung erworben habe. Der Oberste der Schiffer ist also hier eine militärische und keine bürgerliche Würde. Dagegen erscheint in einer lnschrift der Katarakteninsel Seheil bei Philae um 2000 vor Chr. ein Bauinspector über die Steinbrüche der grossen Obelisken und erster Prophet der Götter Num-Ra u. s. w.;3) ebenso ein Baubeamter. – Neben und unter dem eigentlichen Dombaumeister waren gewiss zur Zeit des Dombaues als Unterleiter noch weitere Meister angestellt und beschäftigt. Die Fremden, welche in der Dombauhütte zu Strassburg aus weiter Ferne her und besonders auch aus der Schweiz bis zum Anfange dieses Jahrhunderts zusammenströmten, waren entweder blosse Gesellen, welche nur Arbeit suchten und in der Arbeit sich vervollkommnen wollten, – oder förmliche Architekten und schon wirkliche oder künftige Baumeister, welche die eigentliche Baukunst bei dem oder den Meistern am Dome zu Strassburg zu erlernen verlangten, wie noch in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts viele Baumeister angetroffen wurden, welche ihre architektonische Bildung zu Strassburg geholt hatten. Zur Zeit der blühenden [437] Kirchenbauten wandte man sich ferner ohne alle Zweifel nicht allein oft an die Bauhütte in Strassburg um die Ausarbeitung der nöthigen Pläne, sondern auch um Zusendung der zur Ausführung des Kirchenbaues selbst erforderlichen Meister und Gesellen, sowie um die Beaufsichtigung desselben. Die auf diese Weise unter der Führung und Leitung eines erfahrenen Meisters ausziehenden Arbeiter, Meister und Gesellen, bildeten sodann bleibend oder nur für die vorübergehende Dauer des Baues eine neue Bauhätte. – zur Zeit der Klosterbauhütten ein neues Kloster. In Strassburg selbst machte unter den Angehörigen der Bauhütte nicht blos der Unterricht und die Arbeit, die Architektur und die Steinmetzkunst eine nothwendige Sonderung und Unterscheidung, sondern es traten gewiss nach dem allgemeinen Zeitgange in diesen Verhältnissen auch die Steinmetzgesellen in eine eigene Gesellenbruderschaft zusammen, wie eine solche z. B. in Zürich bestand und weshalb durch §. 6 des Reichsschlusses von 1731 den Gesellen untersagt wurde, Brüderschaften und ein Siegel zu haben.1)

Das Bauhandwerk, d. h. das Maurerhandwerk und das Steinmetzgewerbe (wenn man von den übrigen Hülfsgewerben und Hülfskünsten ganz absehen will und darf) war, wie bei den Griechen2) und Römern, bis auf die neueren Zeiten herab oder bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts auch bei den Germanen und namentlich in England, Frankreich und Deutschland von der Kunst äusserlich gar nicht geschieden, mit ihm war äusserlich die Baukunst wie die Bildhauerkunst zur Einheit verbunden: aber dennoch waren sie innerlich getrennt und mussten es sein. Nicht vielseitig genug kann diese Thatsache erwogen und beachtet werden, da nur ihre Nichterwägung und Nichtbeachtung die hier so abweichenden Meinungen und Behauptungen möglich gemacht hat und diese sich leicht ausgleichen liessen, wollte man sich zuvor verständigen, worüber eigentlich gestritten werde. Wie die Baukünstler und Bildhauer unter die Bauhand- [438] werke eingereiht waren, waren es namentlich auch die ihnen verwandten Maler und noch heute heissen in der Schweiz Maler die Handwerker, die sog. Flachmaler, welche die Möbel, Thüren und Stuben, die Chaisen in Oelfarbe bemalen oder auch Iakiren, – und die Tüncher und Gypser. Im J. 1258 erscheinen in den Statuten des Boileau zu Paris die Maler entweder der Zunft der Sattler oder der Bildschnitzer in Tit. 78 und 62 je nach ihrer verschiedenen Beschäftigungsweise zugetheilt, und namentlich die Chaisenmaler gehören zu den Sattlern. In Deutschland, z. B. zu Magdeburg, zu Köln und Maestricht, erscheinen die Maler mit den Schildmachern verbunden und werden daher seit dem Anfange des 13. Jahrh. auch als Schildner bezeichnet,1) wobei man vorzüglich an Wappenschilde und ihre Bemalung zu denken hat. Katzmair erzählt, wie man im J. 1403 den 26. Februar den Münchnern bei einem Ausfall, den sie machten, „vier gemalt Setzschilt“ aus den Thoren genommen.2) Bemalung, ein Bild gehört wesentlich zu einem Schilde, wie namentlich auch bei den Wirthshausschilden dieses der Fall ist.3) Eine von Karl IV. im J. 1348 bestätigte Innung zu Prag umfasste Maler, Bildhauer, Glaser, Schildmacher und Goldschläger.4) Durch eine Rathsurkunde vom 19. Novbr. 1328 hatten zu Prag die Meister „der platner, puchler vnd helmer“ das Recht erhalten, dass in der Stadt Niemand sich setzen und ihr Handwerk betreiben dürfe, der nicht das Stadtbürgerrecht erwerbe und mit seinen Handwerksgenossen Leid und Freud trage.5) – Zufolge Guhl und Koner a. a. O., II. S. 210, gab es unstreitig in allen römischen Städten Zünfte von Stubenmalern, an deren Spitze vielleicht ein griechischer Meister stand; Tüncher ( [...]) nennt Suidas Diejenigen, welche die Mauern färben ( [...]).6) In der antianischen Inschrift ist der Stukateur unmittelbar [439] neben dem Maler angeführt. Nach Semper ist es festgestellt, dass die erhabenste Malerei der Griechen unter Polygnot und seinen berühmten Zeitgenossen Wandmalerei gewesen sei.1) Besonders die Wandmalereien in Enteritalien, zu Herculanum und Pompeji, möchten dem Einflusse und der Thätigkeit griechischer Malerschulen zuzuschreiben sein. Die häufige Wiederkehr gewisser Motive in den Wanddarstellungen zu Herculanum und Pompeji scheint Guhl und Koner darauf hinzudeuten, dass auch unter den Decorationsmalern, von tüchtigen Künstlern ausgehend, sich Malerschulen gebildet hatten, welche sich durch die Behandlung des Colorits und der Zeichnung, sowie durch eine fast stereotype Wiederholung einzelner Figuren kennzeichnen. Aehnlich scheint in Sachsen im Anfange des 13ten Jahrh. eine mehrere Generationen hindurch bestehende besondere Bildhauerschule sich gebildet zu haben, welcher die Bildwerke an der Kanzel der Klosterkirche zu Wechselburg und an der goldenen Pforte zu Freiburg angehören.2) – Bemerkenswerth ist, dass im J. 1336 durch den Bürgermeister Ritter Brun zu Zürich die Sattler und Maler mit den Weinschenken, Weinrufern, Winzern und Unterkäufern (Mäklern) zu einer Zunft vereinigt wurden,3) wie man auch anderwärts bei den Malern ähnlichen Mitzünftern begegnet.4) Die Bewohner des Klosters Bangor in Wales waren in 7 Abtheilungen gesondert, jede von 300 Personen, und mit besonderem Aufseher; sämmtlich Kunstarbeiter und Handwerker.5) – Zu Antwerpen erhob sich im J. 1606 ein sehr beachtenswerther Streit zwischen der Bruderschaft der Maurer und den dortigen Bildhauern über die Frage, ob die letztern zur Bruderschaft der Maurer beitreten oder Mitglieder der Maler- [440] bruderschaft bilden dürfen.1) Es möge hier die französische Uebersetzung der Beschwerde folgen, welche deshalb damals Roberto de Nola eingereicht hat:

„Dit Robert de Nole, soulpteur de V. A. (votre Altesse), pour lui et au nom de tous les sculpteurs et statuaires de la ville d’Anvers, quo los maçons de ladite ville les poursuivent et les inquiétent fortement, prétendant que tous les statuaires, sculpteurs et architectes qui jusqu’ aujourd’ hui ont fait et font encore partie de la confrérie des peintres, comme professant les arts libéraux, doivent dorénavant appartenir au métier des maçons, par la raison que, comme eux, ils travaillent la pierre. Or, cet usage n’existe en aucun royaume, ou province, et il n’a pas été invoqué à l’égard de Jean de Bologne, aujourd’ Imi à Florence, de Rutgard, en Angleterre, d’Alexandre Collin , à Inspruk, de Pierre Francqueville, en France, lorsque tous ces statuaires et sculpteurs, sujets de V. A. S., residaient en la ville d’Anvers. Et davantage, lesdits maçons, non contents d’avoir, par leurs molestations, obligé le soussigné Robert de Nole, et los statuaires de payer au métier des maçons la somme de 24 écus, prétendent encore, faire payer aux élèves des sculpteurs, comme aux manoeuvres, la somme de 24 écus à leur entrée en apprentissage. Cette prétention ne parait pas fondée en raison, attendu quo les apprentis des maçons gagnent une paye et subsistent de leur travail dès le premier jour, tandis que, parmi les élèves des sculpteurs, aucun ne sait, avant quatre ou cinq ans, s’il est capable de continuer, son art; de sorte que los pauvres parents des élèves ne veulent ni ne peuvent faire la dépense de ces 24 éckus, dans l’incertitude où ils sont que leurs fils puissent ou non continuer. D’autre part, si l’on molestait les artistes de cette façon, il n’est aucun élève, pour peu qu’il soit entrainé vers l’art, qui voulût se soumettre aux maçons; de façon que V. A. S. verra en peu de temps, ses états dépourvus de sculpteurs et de statuaires pour son service. Donc, je supplie humblement V. A., d’or- [441] donner que les architectes, statuaires et sculpteurs et leurs disciples soient, eomme ils Font été jusqu’à présent, membres de la confrérie de Saint-Luc, et fassent partie de la confrérie des peintres et non de celle des maçons, et ils vous en seront très-reconnaissants.“

Auf diese Beschwerde wurde unter dem 3. Juli 1606 verfügt, dass seine Hoheit die Forderung der Maurer wenig begründet finde, dass aber der Magistrat von Antwerpen darüber noch Bericht und Antrag erstatten möge, worauf dieser am 12. Januar 1607 im Wesentlichen über die Beschwerde der freien Bildhauermeister (des francqs maitres sculpteurs) berichtete: Es möge durch eine allgemeine Verordnung den Bildhauern gestattet werden, von den Maurern unabhängig zu sein und alle ihre Kunst und Wissenschaft betreffenden Arbeiten ausführen zu können, auch so viele Lehrlinge anzunehmen, als ihnen gefalle; bei wirklichen Maurerarbeiten aber sollen sie einen Maurer dazu anstellen müssen. – Zu Gent muss die besondere Malergilde älter gewesen sein, denn dieselbe schenkte ausnahmsweise im J. 1421 den Gebrüdern Hubrech (Hubert) und Jan van Eyk die Freiheit zu malen (vrijdomme in schilderen), schenkte ihnen Zunftrecht;1) den Gebrüdern van Eyk gehört die grosse Erfindung oder doch Einführung der Oelmalerei an, wie auch deren Schwester Margaretha durch Miniaturmalereien glänzte.2) In die Kunstgenossenschaft des h. Lucas zu Antwerpen wurde im J. 1655 die Catharina Pepyn als Portraitmalerin und förmliches Mitglied eingeschrieben.3)

Das Verhältniss der deutschen Malerschulen zu den Bauhütten ihrer Städte, besonders der so berühmten Cölner Malerschule und überhaupt Kunstschule,4) ist nicht näher erhoben; dennoch ist kaum zu bezweifeln, dass die Maler und die Bildhauer jedenfalls noch im 15. Jahrh. einen blossen, unmittelbaren oder mittelbaren Theil der Bauhütte ausmachten, weil [442] die Malerei und die Bildhauerkunst auf das Unzertrennlichste mit der Baukunst verbunden waren und nur als die schmückenden Gehülfen der letztern erschienen. Cöln vorzüglich galt als eine förmliche Kunstschule und dort findet man niedergelassene Maler aus den nähern und fernen Gegenden Deutschlands, namentlich aus dem deutschen Oberlande, aus Constanz und Memmingen, Heidelberg und Worms, vermuthlich weil die Kunstliebhaber die Bilder in grosser Anzahl zu Cöln selbst bestellten und arbeiten liessen. Auch zogen einzelne kölnische Meister, Maler und Bildhauer, nach auswärts hin, um dort grössere Kunstwerke anzufertigen. Die kölnischen Künstler scheinen eine gewisse Neigung zu den Mystikern oder Gottesfreunden ihrer Zeit gehabt zu haben, was sich auch in den Bildern der kölnischen Schule ausspricht und einzelne Künstler später dem beschaulichen und einsamen Leben zuführte. Strassburg kann als eigentliche Kunstsehule oder bezüglich seiner Leistungen in den zeichnenden Künsten mit Cöln gar nicht in Vergleichung gebracht werden. In der Cölner Malerschule blühte die Malerei seit dem Anfange des 14ten Jahrhunderts auf, war also dieser Zeit ihres Entstehens nach eine wesentliche gothische, befolgte den Architecturstyl.1) Mit der Cölner Schule steht die westphälische2) sowohl in der Gefühlweise als in der Technik im engsten Zusammenhange. Neben der Cölner Schule erscheint in der Frühzeit deutscher Kunst keine bedeutender als diejenige von Prag,3) wie auch Böhmen, besonders unter dem Einflusse Kaiser Karls IV., in der Baukunst sich auszeichnet, da dieser pracht- und kunstliebende Kaiser gleichmässig allen Künsten seine Liebe und Unterstützung zuwandte, – nach Schnaase, VI. S. 478, vermöge seiner mystischen Richtung vielleicht vorzugsweise der Malerei. Schon im 14ten Jahrh. unter Kaiser Karl IV. hatte [443] sich zu Prag wie angeführt, eine besondere Malergilde gebildet,1) welche zugleich die Bildhauer, Glaser und Goldschläger umfasste, jedoch gehörten zu den Malern noch die Schilder oder bildeten wenigstens eine Bruderschaft mit denselben, das Original der Statuten, welches noch bis in die neuere Zeit auf einem Pergamentblatte vorhanden war, konnte leider von Rössler, das altprager Stadtrecht. S. XCII, nicht aufgefunden werden. Besold, thesaurus pract., II. S. 469, Nr. 94, nimmt die Schilder- oder Malerkunst als gleichbedeutend. Derselbe Besold, I. S. 738, Nr. 94, theilt aus Wolfgang Lazius eine Stelle mit, wornach die Junkern von Prag vortreffliche Maler gewesen, von welchen die Maler ihr Wappen weiss und roth bekommen haben, d. h. das Wappenschild der prager Malergilde war weiss und roth (schräg?) getheilt. Die Tafelmalerei blühte in Böhmen schon um die Mitte des 14ten Jahrh., also früher selbst als in Cöln.2) Neben Prag besass Nürnberg die bedeutendste Kunstschule mit Kunz Imhof (+ 1449) an der Spitze, welche den Mittelpunkt der fränkischen, ähnlich wie Cöln der rheinischen Lande ausmachte.3) Die böhmische Schule blühte unter Kaiser Karl IV. (1346 – 1378), als eine deutsche Künstlerkolonie in einem slavischen Lande unter dem Statut von 1348 als zunftmässige Bruderschaft gestiftet, nicht frei von ältern böhmischen Einflüssen.

Indem wir hier das für die Baukunst und für die gesammte Kunst dieser Zeiten so einflussreiche und vorbildliche Cöln nochmals berührten, muss auch an die oben erwähnten Vehmgerichte Westphalens, der rothen oder östlichen Erde, der Vollständigkeit wegen erinnert werden, indem dieselben, welche unter dem Erzbischofe und Churfürsten von Cöln als ihrem obersten Stuhlherrn, gleichsam obersten Meister standen, da er wirklich die kaiserliche Statthalterschaft über alle Freigerichte Westphalens erhalten hatte und im Namen des Kaisers, als Herzog mit [444] dem Bann belehnte,1) in vielen Hinsichten auffallend mit der Maurerei übereinstimmen, ihre Gebräuche entlehnt zu haben scheinen und gleichfalls jetzt erstarken, wenngleich Wächter in seinen Beiträgen zur deutschen Geschichte, Tübingen 1845, S. 167 ff., entgegen Wigand und Luden, auch Segesser (Rechtsgesch. der Stadt und Republik Lucern, II. S. 123, Anm. 1) bestreitet, dass unter den Vehmschöffen eine ihre eigentliche Macht begründende Ordensverbindung bestanden habe. Als Anklänge an das Maurerthum heben wir aus der Verfassung der westphälischen heimlichen Freigerichte und Freistühle2) noch hervor: Von den aufzunehmenden Freischöffen wurde blos verlangt, dass sie frei, von Verbrechen rein und keines Verbrechens bezüchtigt, nicht in Bann und Acht und ehelich geboren seien. Diese Eigenschaften mussten von zwei Freischöffen bezeugt und durch mehrere Bürgen noch besonders verbürgt, auch vom Aufzunehmenden selbst beschworen werden und der Freigraf, der oberste Richter des einzelnen Freistuhles, hatte ein Register über die Aufgenommenen und die Bürgen zu führen.3) Späterhin und besonders in einem im J. 1490 zu Arnsberg gehaltenen Vehmcapitel wurde aber die auch in der maurerischen Welt des vorigen und des gegenwärtigen Jahrhunderts nicht seltene Klage geführt, dass viele Freigrafen (comites liberorum) nur um des Geldes willen Schöffen machen.4) Das Schöffenthum sollte nach der höhern, wenn auch nicht klar ausgesprochenen Idee der Lohn nur der grössern Tugend und Sittenreinheit sein, wie die westphälischen Gerichte als noch nicht entstellte und missbrauchte, oder als solche ein Ausfluss des allgemeinen ritterlichen, des letzten freien volksthümlichen Geistes des Mittelalters, des Gerechtigkeitssinnes des deutschen Volkes sein möchten, welcher sich selbst helfen musste, als bei Kaiser und Reich und ihren Gerich- [445] ten keine Hülfe mehr zu finden war, – das die Gerechtigkeit dort selbst in die Hand nahm, wo der Arm der bestehenden sonstigen Landes- und Reichsgerichte erlahmte, – es war gleichsam das Gericht letzter Instanz. Ueber Westphalen hinaus musste der Freischöffenbund durch Aufnahme nichtwestphälischerFreischöffen (scabini liberorum, auch liber-scabini) ausgedehnt werden, sollte auch dort Gerechtigkeit walten und gehandhabt werden, der Verbrecher, und wäre er der mächtigste, nicht ungestraft bleiben. Der Grundgedanke der westphälischen Freigerichte ist ein höchst idealer, aber eben deshalb auch leicht dem Missbrauch, der Ausartung und der Willkühr verfallender: die rücksichtsloseste und strengste Uebung der Gerechtigkeit, gewissermassen die Führung des Rache- und Strafschwertes in Gottes Namen und Stelle, – wie ihre eigenen Urkunden sagen, die rügend oder von Amtswegen erfolgende Bestrafung aller Verbrechen gegen die zehn Gebote Gottes und das h. Evangelium.1) Darin waren die westphälischen Gerichte von der Maurerei, von dem ächten Ritterthume abgewichen, dass sie nicht dem Himmel die Bestrafung des Sünders und Verbrechers überliessen; die westphälischen Gerichte, wenngleich sie ursprüngliche kaiserliche Gerichte2) gewesen sein mögen, waren nichts Gesetzliches und Absichtliches, sondern ein durch die allgemeine und besondere Stimmung der Zeit Erzeugtes und gingen daher mit dem eigentlichen Geiste des Mittelalters von selbst im Anfange des 16ten Jahrh. unter, indem die Carolina und die Territorialgerichte sie zuletzt begruben. Sie hatten wesentlich eine subsidiare Gerichtsbarkeit, mussten daher das Richten unterlassen, competent zu sein aufhören, sobald namentlich die landesherrlichen Gerichte subsidium gewährten oder versprachen.3) Der Freigraf, der Vorsitzer eines Freistuhles, musste in Westphalen geboren sein und ebenso konnte man nur in Westphalen zum Freischöffen aufgenommen oder geweiht [446] werden, d. h. man musste einem bestimmten westphälischen Freistuhle angehören, womit es zusammenhängt, dass ein Vehmgericht gleichfalls nur auf westphälischer oder rother Erde gehalten worden konnte und durfte.1) Durch die Aufnahme zum westphälischen Freischöffen, zum Westphalen erlangte man das wichtige Recht, nur durch seine Standesgenossen, nur durch Freischöffen (judicium parium) gerichtet zu werden, – die Freischöffen hatten gleich den Maurern das Vorrecht, das privilegium der eigenen Gerichtsbarkeit. Die Aufgenommenen hiessen die Wissenden, sciti, d. i. die in die Geheimnisse Eingeweihten, die Geheimnisse und namentlich die geheime Losung Wissenden. – Wenn mindestens drei Schöffen auf handhafter That einen Verbrecher irgendwo, d. h. auch ausserhalb Westphalens, ergriffen, konnten und mussten sie ihn sofort richten und im Falle der Verurtheilung aufknüpfen,2) wobei für die Maurer der gefährliche Grundsatz, dass Drei im Nothfalle ein vollkommenes oder genügendes Gericht bilden, das mehr Interesse Gewährende ist. Die Heimlichkeit, die heimliche Acht oder Urtheilsfällung, verbunden mit der gleich heimlichen Strafvollziehung, mag aus der Nothwendigkeit hervorgegangen sein, den urtheilenden und strafenden Richter vor dem mächtigen, widersetzigen und rachesüchtigen Verbrecher geheim zu halten. Daher kann auch die Strafgerichtsbarkeit der Vehmgerichte nicht mit Wächter, S. 190, als eine Stellvertreterin des Fehderechtes angesehen werden: denn das Fehderecht war ein offenes und dagegen konnte und durfte man sich vertheidigen. – In dem gewöhnlichen Verfahren musste der Angeklagte übersiebnet werden, d. h. der Ankläger musste die Anklage mit 6 Eidhelfern beschwören, worauf sofort die Vervehmung erfolgte.3) War ein Freischöffe in seiner Abwesenheit verurtheilt worden, konnte aber seine Unschuld darthun und wollte er wieder aus der Vervehmung genommen sein, sollten zwei Freischöffen ihn, mit einem Strick oder Seil an seinem [447] Halse, mit gefalteten Händen und mit zwei weissen Handschuhen, mit einem grünen Kreuz und mit einem Königsgulden vor den Freistuhl führen, von dem er verurtheilt worden war; dort sollte er auf seine Kniee fallen und um Gnade bitten, worauf der Freigraf ihn beim Namen nennen, bei der Hand nehmen und aufstehen heissen, ihm Strick oder Seil vom Hals thun und ihn wieder in seinen frühern Frieden, Freiheit und Recht einsetzen soll.1) – Das Vervehmungsurtheil, welches zum Zweck der Vollziehung dem Ankläger ausgefertigt werden konnte, sollte von 7 Freischöffen besiegelt sein.2)

Ihre Thätigkeit versuchten die westphälischen Freigerichte selbst bis nach der Schweiz in seltenen Fällen auszudehnen.3) Zur vollständigen Durchführung gelangte der Vehmprocess Conrad Wenigers gegen die Stadt St. Gallen in den Jahren 1469 – 1471 und derjenige zwischen Gregor Steinmetz und dem Hochgericht Waltersburg im grauen Bunde in den Jahren 1494 und 1495.4) Im 15ten Jahrh. waren auch viele Schweizer Freischöffen gewesen.5)

Da das Handwerk nicht blos früher, sondern auch bei weitem nothwendiger und häufiger, auch verständlicher als die Kunst ist, tritt die Kunst nur leise und langsam und unbemerkt in das Handwerk ein und die Künstler bleiben überall noch lange mit den Handwerkern als ihren Genossen verbunden, weil die Handwerke dennoch die Wiege der Kunst sind und zur Ausführung aller Kunstwerke, vorzügIich aber der grossen Bauten, die Hülfe der Handwerker gebraucht wird. Die städtischen Gesetzgebungen und besonders die deutschen mittelalterlichen Gesetzgebungen, über welche letztere nur Kraut, Grundriss zu Vorlesungen über das deutsche Privatrecht, §. 90 ff., verglichen werden mag, beschäftigen sich einzig und allein [448] mit den Handwerken, mit dem Bauhandwerke, mit den Maurern und Steinmetzen und lassen die Kunst, die Baukunst, die Baukünstler völlig unberücksichtigt. Die Handwerker bildeten die gesetzlichen, Collegien, Gilden, Innungen und Zünfte und die Statuten des Boileau in Paris, wie die gemeinen deutschen Steinmetzordnungen sind an sich blosse Handwerksordnungen, wie auch die sonstige Reichsgesetzgebung stets nur das Handwerk im Auge hat. Die Künstler sind gesetzlich mit unter den Handwerkern und in ihren Verbindungen enthalten: aber bald sagen sie sich innerlich und geistig von den blossen Handwerkern los und verfolgen im Handwerksgewande ganz andere Zwecke, die Kunst, die Bildung und den Geist; werden die geistigen Führer und Leiter der Handwerker. Wenn nun von höheren Kenntnissen, von einer freieren Geistesrichtung und reineren religiösen Ansichten, von Mysterien und Mysterienverbindungen der Bauleute bei den Römern und bei den Germanen geredet wird, denkt jeder sich selbst Klare nicht an die Handwerker, sondern an die Künstler und an die künstlerisch gebildeten Handwerker und von diesen muss Vieles wahr sein, was von jenen nicht gelten kann. Nach Karl dem Grossen waren es die Klöster und Abteien, welche Jahrhunderte lang und bis tief in das 12te Jahrh. hinein die Baukunst vorzüglich leiteten und beherrschten, und zu besserer Erreichung ihrer kirchenbaulichen Zwecke die Laienbruderschaften eingerichtet hatten. Die Baukünstler trugen hier das Gewand des Mönchs oder des Priesters, oder wenigstens des Laienbruders; die Handwerker dienten den Klöstern und Abteien, den Bischöfen als ihre Hörigen, als Grundholden. Als seit dem 11ten Jahrh. und besonders im 12ten und 13ten Jahrh. die Städte und mit ihnen die Kunst und Handwerke neu emporblühten, entwickelten sich in ihnen die festen Bauzünfte und die beweglichen, vorübergehenden Bauhütten, welche letztern aber unbeschadet ihres Begriffes als eines blos Zeitlichen doch auch Jahrhunderte fortbestehen mochten. Zu Rom auf dem Forum waren die Handwerksläden, in denen die Handwerker zugleich zu arbeiten pflegten, ebenfalls ursprünglich blosse Bretterhütten, tabernae, quae zufolge Festus [449] ex tabulis olim fiebant, wie es auch heute noch in grossen Städten vielfach der Fall zu sein pflegt.1) Alle Bauhütten hatten eine handwerksmässige, eine zunftmässige Verfassung, waren aber wesentlich zugleich Bauschulen, Kunstschulen für die Künstler aller Landestheile und der verschiedenen Länder; rechtlich standen die Bauhütten gleich einer städtischen Zunft, aber eine städtische Bauzunft war keine Bauhütte, keine Bauschule, denn sie übte das Bauhandwerk und nicht die Baukunst, die Bauwissenschaft. Die Bauhütten hatten ihre wirklichen Geheimnisse und deshalb kennt man dieselben nicht, wogegen Viele und darunter namentlich auch Schnaase von ihrer Nichtkenntniss des Geheimnisses oder gar von der Nichtveröffentlichung der Geheimnisse in der Yorker Urkunde, in den Statuten des Boileau und in den gemeinen deutschen Steinmetzordnungen auf das Nichtbestehen schliessen wollen. Die Künstler, die Eingeweihten, die Unterrichteten haben zu York, zu Paris, zu Speier und Regensburg, zu Torgau, Strassburg und anderwärts in das Gesetz nur aufnehmen und niederschreiben lassen, was man ungefährdet konnte und durfte. Die Kunst, die deutsche Baukunst umschlang alle deutschen Bauhütten, alle deutschen Bauzünfte, die Baukünstler und Bauhandwerker des ganzen deutschen Vaterlandes nach dem Reichsgesetze zu Einem Bruderbunde, zu einem Künstlervereine mit einem gemeinsamen Obermeister; aber der schöne Bruderbund zerfiel, ehe nur er recht in das Leben eingetreten war, da die Kunst im religiösen Streite und Unglauben unterging; der Geist erstarb im neuen Hause. Die Kirchenbaukunst hatte selbst als die Kunst der gesammten Christenheit2) eben sich erhoben und verknüpfte wandernd alle christlichen Länder und Künstler in ihren Hütten, um neben denselben die herrlichsten Steindome und Steinthürme erstehen zu lassen; am Tage des vollendeten Prachtbaues wurde die schaffende Hütte gebrochen, damit an einem andern Orte ein neuer Bau begonnen werden könne. Das hohe christliche Ideal, welches das ganze Mittelalter trägt und bewegt, und [450] namentlich auch in den grossen, welterschütternden Kämpfen des Papstthums und des Kaiserthums hervortritt, – auch heute eigentlich noch das Ideal der christlichen Menschheit ist, – die Idee nämlich von der in christlicher Liebe verbundenen, alle Menschen und alle Völker umfassenden Menschheit und von dem auf Erden schon herzustellenden allgemeinen Gottesreiche, durchdrang mehr oder weniger auch die Welt der Handwerker, die Meister- und Gesellenbrüderschaften, und besonders die durch ihren Beruf in alle Länder und alle Fernen hinausgewiesenen Bauleute, die Handwerker und Künstler. Die Zeitperiode der Weltgeschichte, welche Eichhorn, Weltgeschichte, II. (Göttingen 1817) S. 8, seit dem J. 1096 als das verbundene Europa, als eine geistliche Universalmonarchie unter dem allgemeinen Christenvater bezeichnet, spiegelt sich auch in den Bauhütten ab. Wie die Kreuzzüge für die europäischen Völker trotz aller Verluste an Menschen und an Gut dennoch dadurch sich ausserordentlieh wohlthätig und fördernd erwiesen, dass sie das Auge und das Herz erweiterten, auch andere Zustände kennen lehrten, so sind die Wanderungen der Gesellen und Meister, der Künstler, der Studenten und Professoren im Mittelalter eins der vorzüglichsten Mittel zur geistigen Verbindung und Erfrischung der sonst getrennten und erstarrenden oder stillestehenden Völker gewesen. Die freimaurerischen Grundsätze sind nur die Grundsätze des freien Welt- und Völkerverkehrs, der Weltreisenden, der Weltbürger; die eigentliche Bauhütte ist die Welt und ihr grosser Baumeister der menschlich-göttliche Geist.

Hinsichtlich der Bildhauer und Bildschnitzer, welche schon Jahrtausende vor Chr. auch in Aegypten in der nächsten Verbindung der starren Steifheit erscheinen und von da wohl mit den durch die Hyksos Ausgetriebenen oder durch ihre eigene spätere Austreibung hervorgerufenen Völkerbewegungen (oben S. 10) nach Griecheinland gekommen waren,1) macht Schorn im Kunstblatte für 1836 [451] in der Abhandlung: „Zur Geschichte der Bildschnitzerei in Deutschland,“ Nr. 1 ff., die Bemerkung, dass die Bildhauer in Stein und die Bildschnitzer in Holz bis in das 16te Jahrh. ganz verschiedenen Zünften angehört haben; die Bildhauer werden zwar von den Steinmetzen öfters gesondert, waren aber mit den Steinmetzen und Maurern in den Bauhütten vereinigt, da an den grossen Kirchenarbeiten die Ausführung der architektonischen Glieder und Ornamente mit der Bearbeitung der dazwischen stehenden oder in Relief angebrachten Figuren auf das Genaueste verbunden war; die Bildschnitzer wurden dagegen sammt den Malern, Glasern und Kartenmalern zu der Kramer- oder auch zu der Schreinerzunft gerechnet,1) welches Letztere insofern schicklich war, als sie bei Errichtung ihrer Werke sich der Tischler bedienen mussten; so nennt sich der berühmte Sürlin in Ulm in einem Verdingbriefe vom J. 1474 Schreiner und Bildschnitzer;2) andererseits arbeiteten die Bildschnitzer nur selten ohne Bei- und Nachhülfe der Maler, denn mit Ausnahme der Chorstühle, deren geschnitzte Ornamente fast immer die Naturfarbe beibehielten, sieht man bis in die Mitte des 16ten Jahrh. nur wenige Schnitzwerke, die nicht eine kunstreiche Nachhülfe und sorgfältige Vergoldung zeigen;3),1)[452] hieraus lasse sich schliessen, dass die Bildschnitzer nicht blos durch Zunftvereinigung den Malern weit näher gestanden als den Bildhauern und den Steinmetzen, sondern auch in Styl und Behandlung ihrer Werke von denselben abhängiger gewesen, ja meist unter ihrer Aufsicht gearbeitet haben, wenn es sich davon handelte, Kunstwerke, wie Altäre und Bildschreine aufzustellen, an welchen Malerei und Schnitzwerk vereinigt wurden; nehme man hinzu, dass wahrscheinlich viele Maler seIbst Bildschnitzer gewesen, wie man dieses von Albrecht Dürer wisse, so erkläre es sich, warum bei Werken der erwähnten Art immer nur die Maler, nicht aber die Bildschnitzer genannt werden. Diese Bemerkung von Schorn dürfte wenigstens hinsichtlich der Bildhauer nicht ganz das Richtige treffen. Der Grund, weshalb in den bürgerlichen und städti- 3)[453] schen Zünften des deutschen Mittelalters die Architekten sowohl, als die Bildhauer mit den eigentlichen Steinmetzen in der Bauhütte zu einem Ganzen (corpus, corporatio, universitas) vereinigt erscheinen, liegt in der Natur und Eigenthümlichkeit der gothischen oder germanischen Baukunst selbst, welche erst in den Städten und in den bürgerlichen oder städtischen Zünften selbst emporblühte. Die gothische Baukunst ist wesentlich zugleich oder als solche Steinmetzkunst, Bildhauerkunst, das Steinwerk überhaupt nach der sehr passenden Benennung der gemeinen deutschen Steinmetzordnung, indem kein gothisches Gebäude ohne die in Stein gehauenen Bildwerke ausgeführt zu werden vermag oder nur aus der Zusammensetzung derselben besteht und mit ihrer Ueberladung und Uebertreibung zu Grunde ging. Daher bildeten die Steinmetzen. die Steinkünstler, die Steinwerker, die Metzen und Masonen den nothwendigen Kern, den Mittelpunkt der gothischen oder städtischen Bauhütten, Steinmetzhütten, und die Steinmetzen waren von selbst oder ihrem innersten Berufe nach Steinmetzen im engern Sinne und (gothische) Baumeister und Bildhauer. Daraus begreift es sich weiter, dass die Bauhütten schon seit dem Ende des 14ten Jahrh. und jedenfalls während des 15ten und im Anfange des 16ten Jahrh. hier früher, dort später mit der gothischen Baukunst selbst zerfallen mussten und zerfielen, wogegen die alten Kunststiele wieder in dem Renaissance-Style auflebten. Der gothische Styl war zur Zeit seiner Blüthe der allgemeine und allbeherrschende Kunststyl und machte sich alle übrigen bildenden Künste, besonders aber die Bildhauerei, Holzschnitzerei und den Erzguss, ja selbst zu einem grossen Theile die Malerei dienstbar,1) nahm diese als einen Bestandtheil, als eine Neben- und Hülfskunst in sich selbst auf, bis sie mit dem Aufkommen eines neuen Styles, des Renaissance-Styles die Selbstständigkeit errangen und sich von den Steinmetzen, den Steinwerkern oder Steinkünstlern sonderten. In der Geschichte der Zünfte im weitern Sinne, in den einzelnen Bestandtheilen derselben liegt [454] mehr oder weniger auch die Kunstgeschichte eingeschlossen, indem daraus das gegenseitige Verhältniss der verschiedenen Künste mit grösserer oder geringerer Klarheit erkannt zu werden vermag. Man dürfte mit Wahrheit sagen, aus dem Untergange und Grabe der gpthischen Baukunst blühte die (selbstständigere) Malerei und Bildhauerkunst, wenn nicht gerade in Italien, doch in den Niederlanden, in Frankreich und Deutschland empor.1) Die deutsche Malerei gelangte seit dem 14ten Jahrh., vornehmlich in den Malerschulen von Böhmen, Cöln und Westphalen zu höherer Ausbildung und Bedeutung.2) In der ältern oder gothischen Cölner Malerschule zeichnen, sich besonders aus Meister Wilhelm um 1380, von dessen Lebensverhältnissen man aber freilich kaum mehr als dessen Namen weiss, und Stephan Lothener von Constanz (+ zu Cöln im J. 1451); von letzterm ist das berühmte sog. Cölner Dombild, die Anbetung der Könige, ehemals in der Rathhauskapelle, jetzt in der Agnetenkapelle des Domes.3) Als eine Abzweigung der Cölner Malerschule erscheint die westphälische; derselben gehören mehrere in den Kirchen zu Dortmund und Bielefeld befindlichen Bilder an.4) Die Umwandlung der gothischen oder älteren Malerei wurde in Flandern durch die Gebrüder Jan und Hubert van Eyck,5) besonders durch die Einführung und allgemeinere Anwendung, wenn auch nicht Erfindung der (entweder schon im 9ten Jahrh. von einem Mönche im Kloster St. Gallen oder von Thomas de Mutina im 12ten oder 13ten Jahrh. erfundenen)6) Oelmalerei herbeigeführt [455] und blieb nicht ohne Einfluss auf die zeichnenden und bildenden Künste in Deutsehland. Waagen vermuthet in Meister Josse van Eyck, welcher im J. 1391 als MitgIied der kirchlichen Brüderschaft Maria mit den Strahlen zu Brügge vorkommt, den Vater der berühmten Gebrüder van Eyck. In dem Verzeichniss der Mitglieder jener Bruderschaft wird später oder im J. 1412 Hubert van Eyck aufgeführt.1) Am Tage der Messe des h. Bavo, d. h. am 1. October 1422, ward Hubert van Eyck zu Gent Gildebruder von der Gilde unserer lieben Frauen, auf Anrathen des Chors von St. Johannes zu Gent. In die Bruderschaft zu Brügge war im J. 1418 die Schwester Margaretha der van Eyck gleichfalls aufgenommen worden und bietet darin das seltene Beispiel eines weiblichen Mitgliedes. Jan van Eyck starb im Laufe des Monats Juli 1421 zu Brügge. Ein dritter, wenngleich weniger ausgezeichneter und berühmter Bruder van Eyck war Lambert van Eyck. Im J. 1523 trat Jan Cromste Corneliz in die Antwerpener Malergilde.2) Im alten Augsburger Gerechtigkeitsbuche, welches im J. 1497 zu notiren angefangen wurde, wird von einem Meister Ludwig Schongauer, dem Maler, welcher indessen nicht der Vater des ausgezeichnetsten der deutschen Maler und Kupferstecher des 15ten Jahrh., des im J. 1488 zu Kolmar verstorbenen Martin Schongauer (welcher im J. 1442 die Kupferstecherkunst erfunden haben soll, deren Erfindung jedoch vermuthlich der flandrischen Malerschule angehört, nach Vasari dem Maso Finiquerra, einem Goldschmiede)3) sein kann, gesagt, dass derselbe zwei Kinder, Martin und Susanna, gehabt habe, die der Zunft Gerechtigkeit besessen.4) Ambrosius Holbein, Bru- [456] der des Hans Holbein, wurde im J. 1517 in die Malerzunft zu Basel aufgenommen.1) Orcagna wurde im Jahr 1358 schon in der Pisaner Malerzunft immatriculirt und vorher durfte er nach den Statuten der Zunft keine Schüler, d. h. keine Gesellen und Lehrlinge annehmen, indem deren Annahme nach dem gemeinen Zunftrechte aller Länder oder Europa’s nur dem zünftigen Meister zustand.2) Der alte gothische Styl erhielt sich nur länger an Steinsculpturen, aus den vor angegebenen Gründen, und an Gusswerken, indem jene vorzüglich bei der Ausartung des gothischen Styles stehen blieben. In Italien findet man nur die eigentlichen, in Stein und Metall arbeitenden Bildhauer, wie Donato und Brunnellesco, auch nebenbei mit Schnitzwerken in Holz beschäftigt, und bemerkt in allen Werken dieser verschiedenen Materiale den gleichen Styl; die deutschen Bildner dagegen muss man auch dem Style ihrer Werke nach in zwei Klassen sondern: Bildhauer (in Stein), welchen die Bildgiesser sich anschlossen, und Bildschnitzer (in Holz).3) In der deutschen Bildhauerei, welche sich, nach den ausgezeichneten Sculpturen in der Kirche zu Wechselburg, wahrscheinlich aus dem J. 11744) und nach der sog. goldenen Pforte zu Freiberg5) zu urtheilen, vielleicht noch vor der italienischen entwickelte, blieb der Sculpturstyl, welcher sich durch seine Verbindung mit der Architektur charakterisirt, bis in das 16te Jahrh. herrschend, und das letzte vorzügliche Werk in diesem Styl ist ein Grabdenkmal, aus rothem Sandstein gehauen, im Chor der Stadtkirche zu Werthheim, welches für das Grabmal des im J. 1530, verstorbenen Grafen Georg von Werthheim gilt. Derselbe Styl erhielt sich in der Bildschnitzerei blos bis in die erste [457] Hälfte des 15ten Jahrh.; von hier zeigt sich der Einfluss der Malerschulen, von welchen nur die kölnische und die der van Eyck noch einige Uebereinstimmung mit den eigentlichen Sculpturstyl behielt. Die deutsche Bildschnitzerei verbreitete sich übrigens bis nach Polen und Oberungarn, besonders durch den Nürnberger Bildschnitzer Veit Stoss aus Krakau (+ 1542).1) Dass nach Böhmen die Künste oder wenigstens die Malerei durch Deutsche unter Kaiser Karl IV. gebracht worden sei, beweiset schon, dass die Satzungen der Malerbruderschaft zu Prag im J. 1348 deutsch abgefasst, noch im J. 1380 ebenso durch Kaiser Wenzel bestätigt und erst im J. 1450 in das Böhmische übersetzt wurden.2)

Dass die Maler und Bildhauer gewöhnlich keine besondern Zünfte ausmachten, sondern in andere Zünfte eingereiht wurden, hatte auch darin seinen Grund, dass sie, grössere Städte, wie z. B. Gent, Brügge, Antwerpen, Ulm, Colmar, Basel, Prag und Paris ausgenommen, in der Regel gewiss zu wenig zahlreich waren um nur eine eigene Zunft bilden und die hierfür nöthigen Ausgaben und Einrichtungen, besonders ein eigenes Zunft- oder Gildehaus, bestreiten zu können. Ohne Zweifel dienten übrigens auch hierin den Deutschen die französischen Einrichtungen mehr oder minder zum Vorbilde und kamen, mit dem nordfranzösischen oder sog. gothischen Baustyle selbst, zuerst in den Rheinlanden und in den Rheinstädten auf, da wir der von Einigen, z. B. von Hope und Wetter,3) aufgestellten Ansicht, das Maurer- und Steinmetzenhandwerk habe sich gegen das Ende des 10ten Jahrh. aus der Lombardei hauptsächlich über Europa verbreitet und Jahrhunderte haben die aus der Lombardei aus und dahin, [458] zurückwandernden Handwerker den lombardischen, romanischen oder vorgothischen Baustyl in allen europäischen Ländern ausgebildet, unmöglich zustimmen können, obwohl norditalienische Berührungen mit dem südlichen Deutschland in dem Städtewesen und zum Theil auel, in der Baukunst keineswegs bestritten werden sollen, nur waren dieselben nicht überwiegend und bestimmend. In der Lombardei selbst sollen sich nach Wetter vom Ende des 6ten Jahrh. an bis gegen das Ende des 8ten Jahrh. die meisten und besten Baumeister in der Gegend von Como befunden haben, so dass in den Gesetzen des Königs Rothar (um 650) magister comacinus, Meister von Como, als gleichbedeutend mit Baumeister und Maurer gebrauch werde (Leg. Rothar. Art. 144 und 145, bei Muratori, Script. rer. Ital. T. 1. P. II); sie seien mit ihren Gehülfen (collegis, consortibus suis) allenthalben hin zur Ausführung von Gebäuden berufen worden; um 1390 seien daher sehr ausgezeichnete Baumeister nach Mailand gekommen, um den dortigen Dom bauen zu helfen; zu gleichem Zwecke auch nach Pavia, Monza u. s. w.; Muratori mache hierzu die Bemerkung, dass noch seiner Zeit Maurer aus dem Mailändischen, besonders von den Ufern des Comer Sees und des Lago Maggiore durch ganz Italien gezogen seien; von daher und vom Garda-See seien noch gegen das Ende des 17ten Jahrh. viele nach Deutschland gekommen und haben sich da niedergelassen; dass dies im Mittelalter noch viel häufiger geschehen sei, lasse sich nicht bezweifeln; die Lombarden seien von jeher mit dem südlichen Deutschland in engem Verkehr gestanden und lombardische Kaufleute haben sich seit dem frühesten Mittelalter bis auf die neuere Zeit am Rheine und fast im ganzen südlichen Deutschland niedergelassen; vom 7ten bis zum 14ten Jahrh. habe sich fast der ganze Handel der Rheinländer in ihren Händen befunden (?) und sie haben Factorieen und Gildhäuser fast in allen Städten gehabt, welchen das Volk den Namen: Hof zum Lamparter gegeben; ein solcher Hof habe sich auch zu Oppenbeim befunden und Gutenberg erwähne ihn in einer Urkunde von 1434 als Eigenthum seiner Verwandten (bei Schöpflin, Vind. typ.); diese Lombardenhäuser seien in [459] früherer Zeit, ehe die Architektur in Deutschland eine eigenthümliche Richtung genommen hatte, ohne Zweifel (?) im lombardischen Styleerbaut worden; so sehr haben die Lombarden den Handel in Händen gehabt, dass der Name Lamparter gleichbedeutend mit Kaufmann geworden, wie z. B. Churfürst Adolf von Mainz in einer Urkunde von 1380 den italienischen Kaufmann Leo Ottini zu Bingen, welchem er 700 Gulden geschuldet, „unsern Lamperten“ nenne; in Frankreich nenne man die Pfandhäuser noch heute Lombard, weil lombardische Kaufleute auch dort sich niedergelassen und die vornehmsten Gelddarleiher (Wechsler) gewesen; dieser enge Verkehr habe ohne Zweifel auch zur Verbreitung der lombardischen Bauart mit beigetragen, bis unter den Deutschen selbst sich tüchtige Baumeister bildeten und die Baukunst eine eigenthümliehe Richtung genommen, was endlich im 12ten und 13ten Jahrh. geschehen. – Alle diese Behauptungen und die denselben zu Grunde liegenden Thatsachen sind theils zu sehr ausgedehnt und verallgemeinert, theils offenbare blosse und falsche Vermuthungen, theils berühren sie gar nicht die in Frage stehende Hauptsache oder es sind die daraus gezogenen Folgerungen nicht zulässig. Wetter hätte z. B. auch anführen können, dass noch heute jeden Sommer zahlreiche italienische Strassen- und Maurerarbeiter nach der Schweiz kommen, die theilweise oder vereinzelt sich auch bleibend niederlassen; aber diese untergeordneten Arbeiter haben auf den Baustyl nicht die geringste Einwirkung, weil sie gleich den auch in ganzen grossen Haufen in die Schweiz einziehenden und im Herbst wieder zurückwandernden Tyroler Maurern blos auszuführen haben, was ihnen die inländischen Meister und Unternehmer vorschreiben und auftragen.1) Auch zogen im 9ten Jahrh. n. Chr. 14,000 oder 30,000 Barderioten, ghebrische Perser oder Parsen, Ghebern nach Griechenland, welche einen erblichen Verein von Maurern ( [...]) bilden und durch das ganze türkische Reich bei grossen Bauten berufen werden.2) Albanien versieht noch jetzt den grössten [460] Theil der byzantinischen Halbinsel, einschliesslich des griechischen Königreichs, mit Maurern, und mehrere seiner östlichen Gebirgslandschaften sind fast ausschliesslich von den Familien solcher wandernder Maurer bewohnt.1) Es ist überhaupt kaum möglich und widerspricht aller Geschichte, dass in einem Lande vereinzelte, wenn auch noch so zahlreiche, Einzüglinge, die noch überdem keine öffentliche mächtige und herrschende Stellung einnehmen, einen tiefergehenden Einfluss auf die Kultur und die Zustände eines Landes und Volkes ausüben, da man ja nur zu oft ganze erobernde und herrschende Völker der Sprache, Sitte und Kultur des eroberten und beherrschten Landes und Volkes unterliegen sieht, wie vorzüglich in China und in dem frühern römischen Reiche. Ein dem Lande ursprünglich fremdes Volk gleicht einer versetzten ausländischen Pflanze, welche sich den klimatischen und localen Einflüssen vergeblich zu entziehen strebt und daher bald ihre ursprüngliche und ausländische Natur verändert, sich acclimatisirt. Auch in unsern Tagen sind die in der deutschen Schweiz in grosser Zahl lebenden Deutschen bald belehrt worden, dass es eben so unvernünftig als unerreichbar sei, wenn der Ausländer seine Sitte und Ansichten dem fremden Lande auferlegen wolle, anstatt sich diesem Lande durch thunlichste Annahme seiner Sitte und seiner Ansichten freundlich zu nähern und zu verbinden. Nur Derjenige ist im fremden Lande beliebt oder wenigstens nicht verfolgt, welcher verbergen kann, dass er ein Fremder sei, und möglichst dem Inländischen sich füget. Die an die neu gegründete Hochschule zu Zürich im Jahr 1833 berufenen deutschen Professoren unternahmen zum Theil anfänglich einen gewaltigen Sturm auf die schweizerische Sitte, wussten nicht genug zu tadeln und anders oder deutsch zu verlangen, und waren mit ihren Beschwerden und Wünschen für den guten J. C. Orelli eine wahre Pein: aber freiwillig oder gezwungen verstummten sie endlich und wurden zürcherisch. Was man kaum glauben und vermuthen sollte, waren dabei die Süddeutschen, die stammverwandten Alemannen, die Heidel- [461] berger die schroffsten und die am schwersten zu behandelnden, was aber doch daraus sich erklärlich macht, dass die benachbarten Völker wegen ihrer häufigern feindlichen Berührungen sich hassen, wie in der deutschen Schweiz die Benennung der Schwaben für die Deutschen überhaupt nur in feindlichem oder auch verächtlichem Sinne gebraucht wird, was sich namentlich auch aus den Zeiten des allerdings für die Schwaben nicht ehren- und ruhmvollen Schwabenkrieges herschreibt. Die deutschen Schweizer und die eigentlichen Deutschen verhalten sich wie die feindlichen Brüder und jene ziehen nicht selten den Franzosen und Italiener dem ohnmächtigen deutschen Bruder und Stamm- und Sprachgenossen vor; indessen haben die Sprache, die Literatur und das Bedürfniss, selbst die Geschichte ein unauflösliches, jüngst so schön bewährtes Band um die deutschen Schweizer und das südliche Deutschland geschlungen, welche natürlichen Bande die feindlichen Menschen umsonst zu zerreissen sich bemühen. – Die von Wetter berührten Art. 144 und 145 des Edicti Rotharis lauten:

Art. 144: Si magister Comacinus cum collegis suis domum ad restaurandam vel fabricandam super se placito finito de mercede susceperit, et contigerit aliquem per ipsam domum, aut materiam, aut lapidem elapsum mori, aut quodlibet damnum fieri, non requiratur a domino, cujus domus fuerit: nisi magister Comacinus cum consortibus suis ipsum homicidium aut damnum componat. Qui postquam fabula firmata de mercede pro suo lucro susceperit, non immerito sustineat damnum.

Art. 145: Si quis Magistrum Comacinum unum aut plures rogaverit, aut conduxerit ad operam dictandum, aut solatium diurnum praestandum inter suos servos, ad domum aut casam sibi faciendam, et contigerit per ipsam casam aliquem ex ipsis Comacinis mori, non requiratur ab ipso, cujus casa est. Nam si cadens arbor, aut lapis ex ipsa fabrica occiderit aliquem extraneum, aut quodlibet damnum fecerit, non reputetur culpa Magistro; sed ille, qui conduxit, ipsum damnum sustineat.

[462]

Auch Schorn hat sich in seinem Kunstblatte für 1837, S. 22 ff., entschieden gegen die Ausführungen von Wetter ausgesprochen, indem er namentlich hervorhebt, es bleibe völlig unerwiesen, dass erstlich die lombardischen Maurer und Steinmetzen eine förmlich organisirte Gilde ausgemacht, wie Hope behaupte, und dass sie zweitens eine eigenthümliche Kunstrichtung mit sich gebracht und aller Orten eingeführt hätten; die Verbrüderung der Steinmetzen scheine in England begonnen zu haben und die Urkunde von York sei noch immer das älteste darüber bekannte Document; von dort aus habe sie sich durch ganz Deutschland verbreitet oder sei hier nachgeahmt worden, und zwar finden sich deutliche Spuren davon erst im 13ten Jahrh., wo die spitzbogige Bauart beginnt; Lombarden aber haben auf diese deutschen Bauhütten bestimmt keinen Einfluss gehabt, sonst würden nicht deutsche Baumeister, wie Jakob der Deutsche zum Baue des Doms von Assisi, und Heinrich von Gemünd zu dem des Mailänder Doms berufen worden sein; so viel scheine gewiss, dass erst die grossen spitzbogigen Kirchenbauten in Deutschland, Frankreich und England hauptsächlich durch die Zunft der freien Maurer und Steinmetzen und ihre Bauordnungen gefördert worden; die Verbrüderungen italienischer Steinmetzen und Baumeister, wie aus den Statuten von Siena (Cicognara 3, 221) erhelle, unterscheiden sich wesentlich von den deutschen, indem sie hauptsächlich auf Feststellung und Sicherung der Rechte aller in der Stadt ansässigen Werkleute und auf Abwehrung fremden Zudranges gerichtet seien, während die deutschen Bauhütten jeden Fremden aufgenommen haben, durch alle Länder mit einander in Verbindung gestanden und keineswegs ausschliessende und provincielle, sondern gemeinsame kosmopolitische Rechte geübt. Es fällt sonach der lombardische Baustyl mit den lombardischen Bauhütten vollständig dahin , zumal wenn auch, wie es geschehen muss, in Betrachtung gezogen wird, dass einem häufigeren und innigeren, einem unmittelbaren Völkerverkehre zwischen Deutschland und Italien das hohe und schneebedeckte Alpengebirge ein fast unübersteigliches Hinderniss entgegensetzt. Wahrer äussert sich dagegen Wetter, S. 39 ff., [463] über den nordfranzösischen Ursprung des gothischen Baustyls, obwohl S. 33 ff. Schorn auch diesem widerspricht und die Ehre und den Ruhm der Erfindung des gothischen Baustyls für die Deutschen in Anspruch nimmt. Wetter will die Façade von Notre-Dame zu Paris als Vorbild von der des Strassburger Münsters betrachten. Dass die Handwerke viel frühern und römischen oder gallischen Entstehens seien, zeigt auch z. B. die Lex Alamannorum Tit. 79. 7 (vergl. mit addita 44), wo es heisst: „Faber, aurifex aut spartarius, qui publice probati sunt, si occidantur, quadraginta solidis componantur.“1) In der Lex Burgundionum, Tit. 10, wird bestimmt:

„Qui aurificem lectum occiderit, CL sol. solvat.
Qui fabrum argentarium occiderit, C sol. solvat.
Qui fabrum ferrarium occiderit, L sol. inferat,
Qui carpentarium bonum occiderit, XL sol. solvat.“

An der Grösse der Composition ist hier der verschiedene Werth zu erkennen, den die Burgunder dem Gold-, Silber-, Eisen- und Holzarbeiter beilegten. Diese Handwerker waren natürlich überall servi.3) – Die Lex Salica, Tit. 11, 6 verordnet:

„Si quis Majorem, Infestorem, Scantionem, Marisclalcum, Stratorem, Fabrum ferrarium, Aurificem, sive Carpentarium, Vinitorem, vel Porcarium, vel Ministerialem furaverit aut occiderit, vel vendiderit valentem sol. XXV (Malb. Theuca Texara) M. CCCC. den., qui faciunt sol. XXXV culpabilis judicetur, excepto capitale et delatura.

[464]

Es wird nicht entgehen, dass in den alemannischen, burgundischen und fränkischen Gesetzen der aurifex oder Geldarbeiter genannt wird, welche Industrie bei den germanischen Völkern jener Zeit unmöglich eine einheimische, sondern einzig eine fremde und römische gewesen sein kann. Wenn Gregor von Tours (+ 595), II. S. 32, von der Belagerung von Vienne berichtet: „Verum ubi minori populo alimenta deficere coeperunt, Godegisil jussit expelli minores ab urbe. Quo facto expulsus est inter ceteros artifex ille, cui de aquaducta cura manebat,“ ist die befestigte Stadt, die Wasserleitung und der sie beaufsehende Handwerker, vielleicht ein Baumeister, gleich römisch. Vor etwa 40 Jahren hat Pertz in einem Codex des Klosters der SS. Trinita zu La Cava ein kurzes Verzeichniss von Bestimmungen der longobardischen Könige über den Arbeitslohn der Bauleute, „Memoratorio de mercedes Commacinorum“ aufgefunden, welches in jenem Codex wie in einer Wolfenbütteler Handschrift in die Regierunzszeit des Longobardenkönigs Liutprand (713 – 744) gestellt wird1) und das zuerst zu Turin im J. 1846 unter dem Titel herausgegeben wurde: „Regum Longobardum leges, quas C. Baudius a Vesme primus edebat, Carolus Promis commentariis auxit.“ A. v. Reumont berichtet über diese Ausgabe der fraglichen Gesetze erläuternd in Nr. 30 des Tüb. Kunstblattes für 1847 wobei er die Bemerkung vorausschickt, dass die Magistri Comacini bis zum 14ten Jahrh. die meisten Bauwerke im grössern Theile Italiens aufführten; in derselben Weise wie vom Luganersee, aus Campione, eine ganze Schaar von Bildhauern und Steinmetzen im 13ten und 14ten Jahrh. hervorgingen, von denen Tiraboschi und Cicognara und neuerdings Defendente Sacchi in der Erläuterung der Arca di S. Agostino zu Pavia berichten;2) wie endlich heute noch Carrara zugleich Werkstatt und Schule sei. Auch an die römischen Cosmaten und ihre Schule, deren Geschichte zuletzt von Promis und Gaye (Turin 1836) behandelten,3) erinnert [465] Reumont. Gleichzeitig mit jenen Gesetzen erschien: Fr. Osten, die Bauwerke in der Lombardei vom 7ten bis 14ten Jahrh., I. Lieferung, Darmstadt 1846, dessen oberstes Verdienst nach dem Urtheile G. Kinkel’s darin besteht, dass Osten beweist, der Gewölbebau sei niemals untergegangen, sondern durch das Mittelglied der Longobarden ab römische Erbschaft gepflegt und dem nachkarolingischen Italien getreulich überliefert worden. Die longobardischen Verordnungen über den Lohn der Bauleute lauten:


„Id est si sala (Hirtenwohnung und Stall, die Hallen der grössern Wohnungen, anfänglich mit dem Feuerheerde zu ebener Erde, dann im ersten Geschoss) fecerit, reputet tegulas (Ziegel) in solido uno (die zur Kaiserzeit etwa 1 Ducaten geltende, später aber bedeutend im Werthe gesunkene Goldmünze, deren Drittel, tremis, in diesen Verordnungen mehrmals vorkommt) numero sexcenti; si in solario (Söller, überhaupt oberes Geschoss der Wohnung, im Mittelalter auch das ganze zweistöckige Haus), tegulas quadringenti in solidum unum vestitum: quia quindecim tegulas viginti pedes lebant (nach Merkel: levant, nach Promis: libent).“


„Item de muro. Si vero murum fecerit, qui usque ad pedem unum sit grossum, dupplicentur mercedes, et usque ad quinque pedes subquinetur; et de ipso muro vadant per solidum unum pedes ducenti viginti quinque. Si vero macinam (das Baugerüst, ponte da muratore der Italiener, bei Isidorus von Sevilla machiones, womit nach Reumont das französische maçon zusammenhängt)1) mutaverit, det pedes centum octoginta in solidum unum, usque ad pedes quinque sursum; in longitudinem vero numerum ter quinos per tremisse. Similiter et si murum dealbayerit (unter dealbare muss man Reumont zufolge die gesammte Wandbekleidung mit der schliesslichen Uebertünchung verstehen), sexcenti pedes vadant per [466] solidum unum. Et si cum axes clauserit et opera gallica (wie Promis ausführt, ohne Zweifel eine Bretterwand oder eine Art Täfelung, wofür die Ausdrücke Opus romaniense, Opus saracenicum eine Analogie bieten) fecerit, mille quingenti pedes in solidum vestitum vadant. Et si arcum (gewölbten Bogen) volserit, pedes duodecim (nach Reumont’s Vermuthung wohl Quadratfuss, indem der Kubikfuss bei den Longobarden nicht erwähnt werde) vadat in solidum unum. Si vero materias (Querbalken)1) capellaverit majores minores, capita viginti per tremisse vadant; armaturae vero et brachiola (Speichen, ital. saettoni oder razzi) quinque ponantur pro uno materio.“


„De annonam. Tollant magistri annonam per tremisse unum segale moda tria, lardo libras decem, vino ornam unam, legumen sextaria quatuor, sale sextario uno, et in mercedes suas repotet.“


„De opera. Similiter romanense si fecerit, sic repotet sicut gallica opera, mille quingentos pedes in solidos uno. Et scias ubi una arcula (eine Wölbung, was Reumont aber sehr gewagt erscheint)2) ponitur, viginti et quinque seindulas (Schindeln, bei Vitruv und Plinius seandula und scindula,3) lebant; quia tegulas mille quingenta et sexmillia quingenta scindulas lebant.4) Et si massas (Fundamente und die bei den Römern mit dem griechischen Wort Emplekton benannten Theile, bei denen der Raum zwischen den Stirmauern mit zerbrochenen Steinen und Mörtel ausgefüllt wurde)5) fundederit, sexcenti pedes in solidum unum.“


[467]

„De caminata. Si magistros caminatam (= caminus, Kamin)1) fecerit, tollat per unam tremissem unum. Et si, abietarii eancellas (Gitter von Tannenholz) fecerit, per solidos uno vadat pedes duodecim. Si vero peumas (= pegmas, Brettergerüste, worüber auch Rich unter pegma ( [...]) wie unter cancelli zu vergleichen ist) fecerit, quantos pedes habent, tantas siliquas (der 24ste Theil des Solidus) lebant. Et si carolas (Gitter mit kleinen Steinpfeilern) fecerit cum gisso, det per tremisse carolas quattuor: annonas ei non repotetur.“


„De furnum. Si vero furnum2) in pensele3) cum caccabos (grösseres oder kleineres Töpfergeschirr zur Ausfüllung der Wände und namentlich zur Erleichterung der Gewölbe) fecerit, et postes (die grossen steinernen Posten) tres aut quattuor habuerit, et cunt pineam (Giebeltheil) suam levaverit caccabos ducenti quinquaginta ita ut pinea ipsa habeat caccabos vigintiquinque, exinde tollat tremissem unum; et si quingentos caccabos habuerit, habeat duos tremisses; et si mille fuerint caccabi, tollat exinde mereedes tremisses quattuor.“


[468]

„De puteum. Si quis puteum (Brunnen)1) fecerit ad pedes centum, tollat exinde solidos XX; annonas ei non repotetur. Puteus autem de pedes XXXV, solidos quattuor; puteus vero de pedes viginti sex, solidos tres; puteus autem de pedes duodecim, solidum unum: annonas ei non repotetur.“


„De marmorarios. Si quis axes marmoreas (Marmorplatten zur Bekleidung der Wände und zu sonstigem Gebrauch)2) fecerit, det pro solido uno pedes XXV. Et si columnas (dünne Säulchen, die vielfach zu Bauwerken verwandt wurden) fecerit de pedes quaternos aut quinos, det per tremisse columnas quattuor: annonas ei non repotetur.“

Die Einfügung dieses longobardischen3) und vielleicht ältesten deutschen Baugesetzes möchte um so gerechtfertigter sein, als unter allen Wandervölkern die Longobarden zuerst und noch vor den Franken den Schritt zu derjenigen Form der Bedachung, zu dem gewölbten Dache gethan haben, welche die Seele der romanisch-gothischen oder romantischen Baukunst geworden ist. Wenngleich die Longobarden demnach als die nächsten und eigentlichen Vermittler zwischen der antiken und der mittelalterlichen, der romanisch-gothischen Baukunst erscheinen, haben dennoch die Baukunst nicht sie, sondern die Franken, oder vielmehr die Gallier nach Deutschland hinübergetragen, wie dieses wenigstens hinsichtlich der gothischen Baukunst stets mehr ausser Zweifel gestellt wird.4) So wird 1263 bis 1278 die Stiftskirche zu Wimpfen im Thal durch einen aus Paris gekommenen Baumeister erbaut, und zwar auf Verlangen des Dechanten „opere francigeno,“ d. h. in gothischem Styl, wie im Jahr [469] 1287 Pierre Bonneuil mit 10 Gefährten von Paris nach Upsala reiste, um den dortigen Dom zu bauen, – 1343 Mathias von Arras den Dom zu Prag gründete, – 1386 Philipp Bonaventura aus Paris der erste Architekt des Domes von Mailand war, aber sammt seinen französischen Gehülfen einer Intrigue weichen musste, – der Franzose Hardouin 1390 San Petronio in Bologna begonnen haben soll u. s. w.1) Ueber die zwischen 1263 – 1278 fallende Erbauung der frühgothischen Stiftskirche zu Wimpfen im Thal sagt das Chronicon ecclesiae Wimpensis des dortigen, 1300 verstorbenen Dechanten Burchard de Hallis: „Monasterium a R. P. Crudolfo constructum, praenimia vetustate ruinosum, ita ut jam in proximo ruinam minari putaretur, diruit accitoque peritissimo architecturae artis latomo, qui tunc noviter de villa Pariensi et partibus venerat Franciae, opere Francigeno Basilicam ex sectis lapidibus construi jussit (nämlich der Dechant Richard von Dietensheim).2) Otte bemerkt noch, dass Deutschland wohl an dem im J. 1207 gegründeten Chor des Domes zu Magdeburg mit seinem Kapellenkranz das älteste Beispiel jenes primitiven französischen Kathedralstyls besitze: in der Weise jedoch, dass der Baumeister, welcher offenbar das neue französische System kannte, das altherkömmliche Einheimische in eigenthüinlicher Weise mit dem in der Fremde Neugeschaffenen zu verschmelzen gewusst habe, weshalb auch Kugler mit Recht den Magdeburger Domchor nicht den romanischen Bauwerken beizähle, sondern ein gothisches Gebäude, doch stark versetzt mit romanischen Formen, nenne.

Meiners, über die Wiederherstellung der Freiheit und des Standes der Freien in den Städten, in dem von ihm und Spittler herausgegebenen göttingischen historischen Magazin, VIII. S. 614 ff., betrachtet die italienischen Städte und besonders diejenigen des oberen Italiens als die Geburtsstätte der (jedoch schnell wieder verlornen) Freiheit. Die durch Handel und Manufacturen mächtigste und reichste Stadt in Italien war im 14ten und 15ten Jahrh. nach [470] Macchiavelli Florenz; denn nirgends waren die grossen und kleineren Zünfte oder Aemter (arti maggiori und minori) so stark und genau verhunden, nirgends die Kaufmannschaft begüterter und angesehener als in dieser Stadt.1) Nachdem Florenz, wie Macchiavelli schreibt, die Gibellinen in so grosser Zahl aus seinen Mauern vertrieben hatte, dass Toskana und die Lombardei voll von ihnen waren, stellten die Guelfen und Die, welche in der Stadt blieben, im Kriege mit Arezzo, ein Jahr vor der Schlacht bei Campaldino, 1200 Gendarmen und 12000 Mann Fussvolk eigner Bürger in das Feld. Später im Kriege mit Philipp Visconti, Herzog von Mailand, als die Kraft des Kunstfleisses, nicht die eigenen Waffen – denn diese waren in jener Zeit vernichtet – zu erproben war, gaben die Florentiner in den 5 Jahren, die dieser Krieg dauerte, 5 Millionen Gulden aus, und nach beendigtem Kriege belagerten sie, missvergnügt über den Frieden, um die Macht ihrer Stadt besser zu beweisen, Lucca. Am Ende des 13ten Jahrh. zählte die Stadt Florenz 30000 und ihr Gebiet 70000 waffenfähige Bürger. Indessen sollen im 15ten und noch im 16ten Jahrh. auch in Lübeck 50 – 60000 wehrhafte Männer gewesen sein. In Nürnberg wurden zu den Zeiten von Conrad Celtes 4000 Kinder geboren und 52000 Bürger gezählt.2) – Florenz entstand als Stadt unter der römischen Herrschaft und wird in den Zeiten der ersten Kaiser zuerst von den Schriftstellern erwähnt.3) Florenz wurde sodann durch Totila, König der Ostgothen, zerstört, aber 250 Jahre später von Karl dem Grossen wieder auferbauet. Nach dem Tode Kaiser Friedrichs II. + 1250), welcher als König von Neapel auch Florenz be- [471] herrscht hatte, hielten die Florentiner die Zeit für günstig, 8ich eine freie Verfassung zu geben, indem sie an die Spitze der städtischen Regierung 12 jährlich wechselnde Anzianer (Aelteste, Seniores populi, Senatores) setzten.1) Etwas später wurden durch die 36, welche zur Reformation der Stadtverfassung bestellt worden waren, die ganze Stadt eingetheilt in 12 Zünfte, eine jede Zunft mit einer eigenen Fahne, unter welcher sie sich bewaffnet versammeln und ausziehen sollte. Anfänglich waren 7 grosse und 5 kleine Zünfte, allein die Zahl der letztern vermehrte sich sodann auf 14, so dass im 15ten und 16ten Jahrh. im Ganzen 21 Zünfte zu Florenz bestanden.2) An diese Zünfte ging alsbald die eigentliche Stadtregierung über3) und Macchiavelli gibt in seinem Fürsten, Kap. 21, daher den Rath, dass der Fürst auf die Zünfte Rücksicht nehmen und sich zuweilen in ihre Versammlungen begeben, sich leutselig und mildthätig bezeigen solle. Die erste und mächtigste unter allen Zünften war die Wollzunft, weil verschiedene andere Handwerke in dieselbe eingetheilt waren und in dieser ihrer Zusammensetzung sie den grössern Theil der Menge beschäftigte und ernährte. Vom J. 1378 – 1381 herrschte zu Florenz, besonders durch das Uebergewicht der niedern Handwerker, eine höchst blutige und verderbliche Pöbelherrschaft.4) Der Kampf, welchen die Zünfte, das Volk und Plebejer mit dem Adel und den höhern Ständen fast Jahrhunderte lang zu Florenz rangen und den Macchiavelli, gleich dem grossen Dante (+ 1290), Guicciardini (+ 1540), Benvenuto Cellini und vielen Andern selbst ein Florentiner, mit unübertrefflicher Meisterhand geschildert hat, erinnert vielfach an den im höhern Geiste geführten Ständekrieg der jungen römischen Republik.5) Nebenbei verdient auch angeführt zu werden, dass im J. 1521 der zu dem versammelten Capitel der Franziskaner [472] nach Carpi als Gesandter abgeordnete Macchiavelli zugleich von der Wollzunft zu Florenz den Auftrag erhalten hatte, ihr einen tüchtigen Prediger für die nächste Fastenzeit zu verschaffen, was zu einem Briefwechsel zwischen dem berühmten Geschichtschreiber Francesco Guicciardini, damals Gouverneur des Papstes zu Modena, und Macchiavelli Veranlassung gab.1) Diese Nachricht ist insofern nicht ohne Bedeutung, als sie zeigt, dass auch in Italien die Zünfte ihren eigenen Gottesdienst, beziehungsweise besondere Kapellen und Geistliche hatten. Im Auftrage derselben Wollzunft reiste im J. 1525 Macchiavelli nach Venedig, um für dieselbe ein Guthaben von 1500 Goldducaten einzutreiben. Je umfassender und allseitiger die Geschichte der Innungen und Zünfte erforscht und dargelegt werden wird, um so mehr wird es erkannt und bestätigt werden, dass die Handwerksgenossenschaften ursprünglich wesentlich religiöse Genossenschaften derselben Berufsgenossen seien und daher namentlich auch die christliche Kirche, wenn nicht auf die Entstehung, doch auf die Befestigung der Zunftverfassung grossen Einfluss geübt habe.2) Die. Zunftgenossen im vollen mittelalterlichen Sinne, wie sie namentlich zu Florenz uns entgegentreten, waren Kirchen-, Berufs-, Waffen- und Herrschafts- (Regiments-) Genossen. Mit der Kirche wuchs die Stadt und mit der Stadt der Staat heran; die Städte sind zugleich Staaten, und die Stadt und den Staat beherrschen die Handwerker und Kaufleute, die Industrie, das Gewerbe und der Erwerb. Die Staatengeschichte Italiens ist zum grössten Theile vom 12ten bis 16ten Jahrh. nur die Geschichte der italienischen Städte, besonders von Venedig, Mailand, Genua, Florenz, Pisal Lucca, Rom u. s. w.; aber das eigentliche Städteleben beschränkt sich auf Ober- und Mittelitalien und geht im Königreich Neapel gleichsam im Könige unter. Die italienische Städtegeschichte ist die vollkommenste Schule der Staats- und Kriegskunst, des Staatshaushaltes und der Staatsverwaltung u. s. w.

[473]

In der ersten Hälfte des 15ten Jahrh. blühte zu Florenz auch die Baukunst auf durch den ausgezeichneten Baumeister Filippo di Ser Brunellesco (1377 – 1444), dessen Bildsäule von Marmor, um seine Verdienste zu ehren, nach seinem Tode in der Hauptkirche zu Florenz aufgestellt wurde.1) Brunellesco ist der Begründer der modernen Baukunst oder des Renaissance-Styles, noch bestimmter der Frührenaissance (1420 – 1500).2) Im J. 1420 war eine Versammlung von Baumeistern aller Nationen nach Florenz berufen worden, um die Vollendung des dortigen Domes und besonders die Ausführung seiner Kuppel zu berathen und zu entscheiden; diese Versammlung wurde die Geburtsstätte des neuen Styles und Florenz übertrug dem Brunellesco, nach seinem kühnen Plane die Kuppel des Domes mit einer doppelten Wölbung, mit einer inneren und äusseren (Schutzkuppel) auszuführen. Die Kuppel erhebt sich bei einem Durchmesser von 130’ zu einer Scheitelhöhle von 280’, und mit der nach des Meisters Tode im J. 1461 durch Giuliano da Majana ausgeführten Laterne bis zu 330’. Die Ausführung des eigentlichen Kuppelbaues des Domes zu Florenz fällt mit der Vollendung des Münsterthurmes zu Strassburg in dieselbe Zeit, so dass also, während der gothische Baustyl auf der Spitze seiner Entwickelung anlangt, schon der neue Baustyl vorbereitet wird und lebendig beginnt. Für den florentinischen Palastbau wurde Brunellesco durch den von ihm erbauten Palazzo Pitti, also genannt von dem Bauherrn und Eigenthümer Luca Pitti,3) gleichfalls zum stylbestimmenden Vorbilde. Die Gesammthöhe des 330’ breiten Mittelbaues des Palastes Pitti beträgt 115’. Lübke nennt den Palast wegen seiner einfachen Grösse eines der erhabensten Profangebäude der Welt. Was Brunellesco, welcher nach Goethe (XXIX. S. 134) vielleicht auch die Gesetze der Perspective erfand, begonnen, setzten zu Florenz in rascher [474] Aufeinanderfolge Michelozzo Michelozzi (im Palazzo Riccardi) , Benedetto da Majono und Cronaca (im Palazzo Strozzi) und Giuliano di S. Gallo (in dem Palazzo Gondi) weiterbildend und vollendend fort. In gleicher Auszeichnung baute in dem benachbarten, von Papst Pius II. gegründeten Pienza der florentinische Meister Bernardo Rosellino und noch bedeutender für Profan- und Kirchenbau war der Florentiner Leo Battista Alberti (1398 – 1472), welcher die strengere archäologische Richtung vertritt. Der grösste und langjährige Beförderer der Kirchenbaukunst und der Profanbauten zu Florenz war der prachtliebende und doch einfache, im J. 1464 verstorbene grosse und reiche Bürger Cosmos von Medicis; von seinen vielen Kirchen- Kapellen- und Altarbauten abgesehen, liess er 5 Privathäuser für sich aufführen, eines in der Stadt und 4 in deren Umgebung, lauter Palläste nicht von Privatbürgern, sondern königlich.1) Selbst zu Jerusalem hatte Cosmos, welcher jeden Fürsten seiner Zeit an Reichthum und Freigebigkeit übertraf, ein Hospital für arme und kranke Pilgrimme erbauen lassen. Das Grabmal des Cosmos in der Kirche S. Lorenzo trägt nach öffentlichem Beschlusse die Aufschrift: „Vater des Vaterlandes!“ Ein sehr lebendiges und ansprechendes Bild des spätern allgemeinen Kunstlebens unter den Mediceern zu Florenz gewährt die von ihm selbst verfasste Lebensgeschichte des so berühmten Goldarbeiters und Bildhauers Benvenuto Cellini (zu Florenz geb. 1500 und + am 13. Febr. 1570), übersetzt von Göthe in Bd. 28 und 29 der Cotta’schen Gesammtausgabe. Im 58. Jahre seines Lebens von Paris nach Florenz zurückgekehrt, beschäftigte er sich daselbst unter dem Grossherzog Cosmos von Medicis vorzüglich mit dem Giessen seiner berühmten, zu Florenz aufgestellten Erzstatue des Theseus, was er im IV. Buche seiner Lebensbeschreibung umständlich beschreibt.2) Gleichzeitig baute damals der grosse Florentiner Michel Angelo Buonarroti (1474 – 1563), Bramante, Raphael, B. Peruzzi und [475] Sangallo folgend, seit 1546 an der Peterskirche zu Rom,1) woselbst ihn Collini vergeblich besucht hatte, um ihn zum Dienste des Herzogs von Toscana zu bereden.2) Höchst lesenswerth ist bei Goethe, XXIX. S. 127 ff., der Anhang zur Lebensbeschreibung des Benvenuto Cellini bezüglich auf Sitten, Kunst und Technik. Als im J. 1500 Cellini geboren wurde, lebten folgende Künstler: Gentile Bellin, Johann Bellin, Luca Signorelli, Leonard da Vinci, Peter Perugin, Andreas Mantegna, Sansovino (auch ein florentinischer Bildhauer und Baumeister, den, wie Cellini schreibt, die venezianischen Obern sehr reichlich unterhielten), Fra Bartolomeo, Franz Rustici, Albrecht Dürer, Michelangelo,3) Balthasar Peruzzi, Tizian (welchen Cellini noch in seinem spätern Alter von Florenz aus in Venedig, wie auch den daselbst befindlichen Meister Jacob del Sansovino besuchte und sehr freundlich von ihnen aufgenommen wurde), Giorgione, Raphael,4) Andrea del Sarto, Primaticcio, Franz Penni, Julius Roman, Correggio, Polidor von Caravaggio, Rosso und Holbein, der erste in einem Alter von 81, der letzte von 2 Jahren. Die Geburtszeit des Cellini war daher in Wahrbeit die Zeit der grössten Künstler und der höchsten Kunst; nicht blos seinem Vater, sondern der gesammten Zeit war Cellini recht gekommen, Benvenuto. Lorenzo von Medicis, der Sohn des Cosmos, hatte in seinem Stadtgarten zu Florenz unter der Aufsieht des alten Bertoldo eine eigene Bildhauerschule angelegt,5) wie er auch für ,die Florentiner zu Pisa eine Universität gründete.6) Zu Gemälden, womit die Wände des gegen das J. 1504 für den grossen Rath zu Florenz neu erbauten Saales in der [476] sog. Dogana oder im Palazzo Veechio geschmückt werden sollten, hatten Leonardo da Vinci und Michelangelo zwei leider verloren gegangene Cartone entworfen, welche sogleich bei ihrer Entstehung die Aufmerksamkeit und den Nacheifer der ganzen lebenden Kunstwelt erregten, vorzüglich anregend aber auf Cellini einwirkten.1) Der Vater Johannes Cellini war selbst ein sehr geschickter bildender Künstler, besonders im Orgelbauen und im Modelliren von Brücken, Mühlen und andern Maschinen, er arbeitete auch in Knochen und Elfenbein und war zugleich Rathspfeifer, wozu nur geehrte Handwerker genommen wurden. Wider den Willen des Vaters, der den Sohn durchaus zu einem Musiker bilden wollte, erlernte Cellini die Goldschmiedkunst. Die Gilde der Goldschmiede zu Florenz, als ihr eine erhabene Arbeit in Silber des jungen Cellini vorgezeigt wurde, erklärte ihn für den geschicktesten Gesellen. Doch wir können die florentinische Kunstgeschichte leider nicht weiter verfolgen und einzig noch sei bemerkt, dass nach Goethe, XXIX. S. 170, Cellini als Repräsentant seines Jahrh. und vielleicht als Repräsentant sämmtlicher Menschheit gelten dürfte. – Ausgezeichnete Wasserbaumeister hatte Florenz noch im J. 1504 aus der Lombardei kommen lassen.2)

Auf den Umstand, dass eine Zunft bald nur aus einem einzigen Handwerke, bald aber aus mehreren besteht, gründete man die Eintheilung der Zünfte in einfache und zusammengesetzte.3) Eine zusammengesetzte Zunft der Art bildeten z. B. zu Treysa in Churhessen die [477] Schreiner, Glaser, Schmiede und Schlosser. In Württemberg wurden noch durch ein Rescript vom 14. Sept. 1753 die Ipser und Tüncher mit den Maurern und Steinhauern zu einer Zunft vereinigt.1) Die diesfällige Handwerksordnung des Markgrafen A. Georg von Baden vom 22. Mai 1769, abgedruckt bei Ortloff, corpus juris opificiarii, 2te Auflage, 1820, S. 533 ff., verbindet zu einer Zunft die Meister des Steinmetz-, des Steinhauer-, des Maurer-, des Zimmer- und Schieferdecker-Handwerks. Der darin Aufzunehmende muss in drei Hauptstädten erweislich gewandert und dort wirklich gearbeitet haben, bevor er zur Anfertigung des Meisterstücks zugelassen wird. Es schliesst sich daran eine andere Eintheilung der Handwerke in Haupt- und Nebenhandwerke,2) Hülfshandwerke, wie in einem solchen Nebenverhältnisse oder unterstützenden Verhältmisse die Lohgerber zu den Schuhmachern, – die Maler, Bildschnitzer, Schreiner, Zimmerleute und Schlosser zu den Bauleuten stehen. Je nachdem bei einer Zunft einem Meister nur eine bestimmte Zahl von Lehrlingen zugelassen oder diese ganz in sein Belieben gegeben war, auch je nachdem eine Zunft auf eine bestimmte Zahl von Meistern beschränkt war oder Jedem, der die gesetzlichen Bedingungen der Meisteraufnahme erfüllen konnte und wollte, der Eintritt offen stand, waren die Zünfte geschlossen oder nicht geschlossen, übersetzte oder nicht übersetzte, namentlich auch in Churhessen.3) Aehnlich pflegt nach der Gesetzgebung der meisten deutschen Staaten die Anzahl der in den einzelnen Städten und Orten zulässigen Aerzte, Advocaten und Notare genau beschränkt zu sein, was aber wenigstens hinsichtlich der Aerzte und Advocaten einer gerechten und weisen Gesetzgebung widerspricht, daher auch in den freien Städten und in den schweizerischen und amerikanischen Freistaaten nicht besteht. Selbst bei einzelnen Freimaurerlogen des vorigen Jahrhunderts [478] war entweder durch landesherrliche Vorschrift, wie z. B. unter Kaiser Joseph später in Wien und überhaupt in Oesterreich,1) oder auch durch die eigene Logengesetzgebung, die Zahl der Mitglieder beschränkt, so dass auch der würdigste Suchende oder Maurer nicht aufgenommen oder affiliirt werden konnte, bis eine Stelle durch Tod, Austritt oder Ausschluss erledigt war. Auch kam es bei den Zünften vor, dass zur Erlernung des Handwerks kein Auswärtiger als Lehrling aufgenommen werden durfte, und solche Zünfte hiessen gesperrte;2) ihre Gesellen wanderten auch nur nach ebenfalls gesperrten Zünften. Zu Nürnberg konnten gewisse Handwerke nur auf bestimmten, dazu berechtigten Häusern betrieben werden, so von Bäckern, Hufschmieden, Wagnern und Baadern.3) In Churhessen z. B. fanden sich jedoch keine derartigen Zünfte. Bei der Meisteraufnahme musste nach dem Grundsatze der Regalität der Handwerke auch im spätern Mittelalter von dem Aufgenommenen eine Abgabe an die Obrigkeit gezahlt werden. Ein Weisthum über die Vogtei Wetter in Churhessen vom J. 1239 bestimmt z. B.:

„Item quicunque vult exercere mercaturam sive meccanicam, debet acquirere a sculteto et consulibus, et debet quilibet pistor 4 solidos, pellifex 3 solid., sutor 3 solid., carnifex 4 solid., cerdo 4 solid., sartor 3 solid., cramerar. 4 solid. et unum talentum piperis. “4)

Um die Zünfte zu brechen und zu strafen, wurden dann oft dieselben geöffnet und ganz frei gegeben. So verbot Bischof Heinrich Il. von Worms im J. 1234 schlechthin alle Zünfte und Innungen und gab den Verkauf der verarbeiteten Waaren Jedermann frei.5) Als die Krämer und [479] Handwerker sich den erlassenen Münz-Edikten, nach denen die Preise der Waaren reducirt werden sollten, nicht fügen wollten, that Landgraf Moritz von Hessen durch Ausschreiben vom 22. October 1622 plötzlich alle Zünfte und Gilden daselbst dergestalt auf, dass es Jedem innerhalb und ausserhalb der Stadt freistehen sollte, Handwerke zu betreiben.1) Der Reichsschluss von 1731, Artikel 13, 7, erklärt es für einen Missbrauch, wenn an diesen und jenen Orten nicht mehr, denn die einmal eingeführte und recipirte Zahl der Meister, geduldet werden wollen,“2) verbietet mithin die geschlossenen Zünfte. Hier sind auch die sog. Freimeister zu erwähnen, worunter man Diejenigen versteht, welche nicht auf dem gewöhnlichen Wege, sondern durch landesherrliche, oder obrigkeitliche besondere Vergünstigung, mit Befreiung von den Zunftartikeln und der Zunftgerichtsbarkeit, die Handwerksgerechtigkeit erlangt haben.3) Die Benennung ist dem Namen der Freimaurer analog.4) Von den Freimeistern, zu denen Danz die Universitätshandwerksleute zählt, weil sie der akademischen Gerichtsbarkeit unterworfen waren, sind die Gnadenmeister verschieden, welche unter Entbindung von gewissen Verpflichtungen und gegen Bezahlung gewisser Gebühren durch landesherrliche Gnade in die Zunft aufgenommen werden, daher auch eingekaufte Meister heissen. Dafür dass Erzbischof Wichmann zu Magdeburg im J. 1158 die dortige Schusterinnung bestätigte (Wichmannus primo fecit uniones institorum pannicidarum sagt auch um 1153 Wittekind in Chronic. Magdeburg. bei Meibom. Tom. II. p. 329)5) und ihr einen Obermeister mit Gerichtsbarkeit über die Zunftgenossen gestattete, musste [480] dieser jährlich zwei Pfund Silber (duo talenta) bezahlen.1) Ueber die vorberührten Eintheilungen der Zünfte und [481] überhaupt über die Zunftgebräuehe und das Zunftrecht ist auch noch besonders nachzusehen der wirklich mit Sachkenntniss verfasste, grössere Artikel über Zunft bei Pierer, Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. Aus diesem, in den neueren Ausgaben noch verbesserten Artikel ist hier auszuheben: Die Handwerke, mit Einschluss der mechanischen Künste, scheinen die Hebräer in Aeggypten kennen gelernt zu haben, was auch Klenze in Böttiger’s Amalthea. II. S. 33 ff., als gewiss behauptet. Irn alten Testamente werden genannt Töpfer, Walker, Gold- und Silberarbeiter, Salbenbereiter und Schlosser; in den apokryphischen Schriften noch die Zimmerleute, Gerber, Schmiede und Zelttuchmacher. Es ist deshalb auch zu vermuthen, dass die zusammengehörigen Arbeiter, welche vielleicht öfters Sklaven waren, nach dem ägyptischen Vorbilde geschlossene und erbliche Innungen gebildethaben. wenngleich Pierer behauptet, das hebräische und griechische Alterthum habe keine Innungen oder Zünfte gekannt. Dagegen wird zugegeben, dass die bei den Römern uralten Collegien und Zünfte sich über das ganze römische Reich ausgebreitet haben, darunter namentlich auch die Bauzünfte. Bei den Deutschen sollen die Innungen und Zünfte erst seit dem 10ten und 11ten Jahrh. mit den Städten aus dem deutschen genossenschaftlichen Sinne und Geiste entstanden sein. Diese Ansicht ist schwer damit zu vereinigen, dass doch in dem Artikel über Bauhütte die Yorker Urkunde vom J. 926 als ächt anerkannt wird. Die deutschen Zünfte legten im Bewusstsein ihrer Nacht und in ihrem Uebermuthe den Obermeistern (archimagistris) selbst den Titel König bei, woher sich in den Schützengilden die Schützenkönige bis auf den heutigen Tag erhalten haben. In Württemberg wurden die Zünfte erst im 15ten Jahrh. eingeführt.1) – Die Gesellen in 1)[482] ihren Brüderschaften erkannten den losgesprochenen Lehrling nicht eher als Gesellen an, als bis er sich auch bei ihnen hatte zum Gesellen machen urd in die Brüderschaft der Gesellen aufnehmen, zum Gesellen sprechen lassen (dictio socii); der gemachte Geselle erhielt einen Gewohnheitszettel (Diplom) und ein Gesellenzeichen, eine Art Ohrring (Logenzeichen),1) womit er sich legitimiren musste. – Die fromme Gerberzunft zu Neapel liess Konradin, dem letzten der Hohenstaufen, eine Säule auf dem Marktplatze errichten.2)

Dass in Deutschland vielfach die Zünfte oder die Handwerksgenossenschaften die Aemter (officia) genannt werden,3) weiset auf den gallischen und somit römischen Ursprung gleichfalls zurück, indem das Wort Amt und Beamter wohl gallischer oder keltischer Abstammung sind.4) Auch bezeichnet nnl. ambacht das Handwerk, dän. amt die Zunft; lett. ammats, – lapp. ammat, amptes, embikt, – finn. ammatti, – estn. ammat, das Amt oder auch den Dienst (officium), das Handwerk, die Zunft,5) welche Bezeichnungen mit den daran anlehnenden Einrichtungen aber zunächst dem Deutschen entlehnt sind. Ambactus war vielleicht die gallische Uebersetzung von collegium, universitas oder collega (Innungs-, Handwerksgenosse) und diese Uebersetzung oder die volksthümliche Benennung ging auf die in Gallien zuerst eingedrungenen Germanen und damit überhaupt auf die germanischen Volksstämme über. Amboise (Ambatia, Ambacia) in Frankreich möchte nur die Stadt ursprünglich heissen, wie in Inschriften Ambat = Urbanus vorkommt. Das gallische Ambactus scheint die Verbundenen, die Befreundeten, die Zusammenhaltenden oder Gehörenden bezeichnet zu haben und in diesem Sinne sagt Cäsar de bello gall. VI. 15, von den gallischen Heerführern: „atque eorum ut quisque est genere copiisque amplissimus, ita plurimos circum se am- [483] bactos clientesque habet.“ Die Ambacti und Clientes sind keine eigentliche servi oder ministri, wie Kraner zu dieser Stelle meint, denn sonst würde Cäsar sie also und nicht Ambacti und Clientes genannt haben; gerade, dass Cäsar die Benennung servi oder ministri vermeidet, beweist ihre Unzulässigkeit. Es war wohl zunächst eine freie Genossenschaft, eine freiwillige Gefolgenschaft, ein Bund, eine blosse Clientschaft, welche die Gallier ambactos nannten. wie auch Grimm im Wörterbuch, I. S. 280, es auffasst und vor ihm besonders Marchantius und Besold, I. S. 35, Nr. 55, auffassten. Cäsar berichtet, VI. 12, vor seiner Ankunft in Gallien haben die Haedui das grösste Ansehen (summam auctoritatem) besessen, magnae eorum erant clientelae, Germanos atque Ariovistum sibi adjunxerunt eosque ad se magnis jacturis pollicitationibusque perduxerant. Die Sequaner zwangen aber die Anhänger der Haeduer, das Bündniss und die Freundschaft aufzugeben und ihnen Treue zu schwören und durch Geisseln zu verbürgen. Aber dennoch war es kein Unterthanenverhältniss, weshalb Cäsar wohl überlegt nur sag: ut magnain partem clientium ab Haeduis ad se traducerent. Hiermit ist zugleich das halb gezwungene, halb freiwillige Verhältniss der Handwerksverbindungen bezeichnet; in ihren besseren Zeiten wählten sie (die Aemter) ihre Beamten, ihre Meister, ihre Vierer (da bei den grössern Zünften gewöhnlich 4 Obermeister sind) selbst.1) Da Amt auch die Verwaltung des Gottesdienstes, besonders die Messe genannt wurde2) und amten auch gleichbedeutend ist mit dem Singen des Hochamtes,3)könnte die Benennung der Zünfte als Aemter auch eine gewisse Beziehung auf ihren gemeinsamen Gottesdienst haben und gleichbedeutend mit Bruderschaft sein; indessen ist in den Aemtern wohl mehr die dienstliche, die hofrechtliche Seite festgehalten und die Aemter waren ursprünglieber die zum Hofdienste verpflichteten Handwerksgenossen- [484] schaften, – nach Besold universitates, quae ab uno Praefecto reguntur, wie schildesamt Ritterdienst ist, kamerambet, Amt des Kammerdieners, kellerambet, Amt des Kellners oder der Kellnerin,1) – und alle Staatsämter, Staatsbeamte zugleich Staatsdienste, Staatsdiener sind; in dem gleichen Sinne auch namentlich vom Zunftamte gesprochen wird.2)Amtmeister, Ammeister heisst der Obermeister in Zünften,3) besonders zu Strassburg, und Amtsgenoss (collega) ist = Amtsbruder. Die ambetliute am Hofe sind der kameraere, truhsaeze, schenke und marschalc,4) also die Vierer des Hofes. Auch pflegt noch gegenwärtig Meister und Beamter häufig ganz gleichbedeutend gebraucht zu werden, z. B. in Rheinbaiern Rentmeister und Rentbeamter. – Christus nennt sich den Meister mit seinen Jüngern oder Schülern, z. B. im Evangelium Marci 14, 14 und Matthäi 24, 18, ferner Johannis 13, 13 ff. Meister und König wird der Führer der Templeisen, der den Tempel des h. Gral bewachenden Ritter genannt.5) Wie abhängig damals noch die Handwerker von dem Landesherrn gewesen und mit welcher Strenge die obrigkeitliche Aufsicht über dieselben geübt worden seien, zeigen besonders die sicilischen Gesetze (Constitut. Regni Siciliae, Lib. III. Tit. 49) des Kaisers Friedrich Il., indem er an jedem Orte über die Gold- und Silberarbeiter, Sattler, Schildner, Riemer, Lichtermacher, Grob- und Kupferschmiede und Schafter zwei Beamte setzte, welche darüber (gleichsam als Schaumeister) zu wachen hatten, dass gute Arbeit geliefert werde, deren Lohn schätzten und Zuwiderhandelnde dem Hofe vorzeigten; für die erste Zuwiderhandlung war die Strafe ein Pfund Gold oder Staubenschlag, für die zweite das Abhauen der Hand und für die dritte der Tod am Galgen.6) Auch die grosse Zahl der Meister und Gesellen in einer Stadt machte nicht selten eine strengere [485] Polizei oder gar die Auflösung und das Verbot aller Zünfte nothwendig. Im J. 1304 zählte z. B. die Stadt Löwen allein 4000 Tuchwebermeister und 15,000 Gesellen; Stendal, woselbst im J. 1345 durch Markgraf Ludwig von Brandenburg die Gerber, Schuster, Gewandschneider und Bäcker den Zutritt zum Rath erlangt hatten, besass ungefähr gleichzeitig 600 Weber.1) Herzog Rudolf IV. von Oesterreich hob zu Wien 1364 alle Zechen, Innungen und Handwerksgesellschaften auf und vernichtete ihre unter sich gemachten Gebote und Ordnungen. Unter Zeche ist hier eine Gesellschaft (Gilde) zu verstehen, die zu gemeinsamen Essen und Trinken, oder sonst zu gemeinsamen Zwecken Geld zusammenlegt, dann auch die so vereinten Personen und deren Zusammensein, der Ort, wo sie zusammenkommen.2) Schmeller nimmt in die Definition der Zeche besonders auf, was zum Besten einer Kirche und ihres Dienstes zusammengelegt werde; metononymisch heisse Zeche auch Kirchgemeinde. Besonders im Bergbau wird unter Zeche eine Gesellschaft von Gewerken und das ihr verliehene Feld verstanden.

Im Allgemeinen und Wesentlichen, d. h. gewisse wenige auch den Bauern oder dem Landmanne unentbehrliche Handwerker ausgenommen, wie die Schmiede, Wagner, Schuster, Schneider, Ziegler, Bäcker, Müller u. s. w., sind die Handwerke (und der Handel) städtische oder durften zur Blüthezeit der Zünfte nur innerhalb der Stadt und eines gewissen Umkreises um dieselbe, der Bannmeile betrieben und geübt werden. Die Handwerker sind insofern gleichbedeutend mit Bürger, das Bürgerrecht ist in der Regel die Bedingung zur Erlangung des Zunft- und des Meisterrechtes und überall haben die Handwerker seit dem 14ten Jahrb. grösseren oder geringeren Antheil an der Stadtregierung, wenn sie diese nicht selbst in ihre ausschliesslichen Hände gebracht haben. Daher bildete sich der allgemeine, nur wenigen Beschränkungen und Ausnahmen unterworfene Grundsatz, dass eine vollständige [486] Gewerbs- und Zunftverfassung nur in der Stadt stattfinden könne;1) die Zünfte, vorzüglich. aber die Bauhütten hängen unzertrennbar mit den Städten zusammen und entstanden und bestanden daher auch mit denselben, machten nicht selten dieselben allein aus.2) Die auf dem Lande wohnenden Handwerker waren deshalb auch regelmägsig einer städtischen inländischen und selbst ausländischen Zunft angehörig, um der Vortheile des Zunftverbandes und Zunftschutzes theilhaftig zu werden.3) Die neuere Volkswirthschaffslehre, hat die Dreitheilung der Production, Fabrikation und des Handels aufgestellt und wenn sich die Eintheilung in die erzeugende, veredelnde und vertheilende Arbeit, wie Beseler, System des gemeinen deutschen Privatrechts, III. S. 237, mit Grund bemerkt, in der vollen wissenschaftlichen Bestimmtheit nicht durchführen lässt, weil die verschiedenen menschlichen Thätigkeiten vielfach in einander übergehen oder sich verbinden, ist sie dennoch nicht ohne tiefere Bedeutung und gewährt eine entsprechende Anschauung der verschiedenen Hauptzweige der Gewerbsthätigkeit. Die Handwerke, die Gewerbe im engern Sinne, wären sonach diejenige Thätigkeit, welche als die veredelnde bezeichnet wird, und es in den Städten und Zünften mit der Bearbeitung des Rohstoffes zu thun hatte.

Für den römisch-kirchlichen Ursprung der Innungen kann nicht unerwähnt gelassen werden, dass die Obermeister oder eigentlicher Erzmeister (Archimagistri wie Archiepiscopi), Viertelmeister, Aelteste, Geschworene u. s. f. auch Kerzenmeister genannt werden, weil sie die ehemals bei Leichenbegängnissen und andern Feierlichkeiten gewöhnlichen Kerzen in Verwahrung hatten.4) Dabei ist zunächst zu beachten, dass das deutsche Kerze, ahd. charz, charza, cherza, selbst von dem latein. cera abge- [487] leitet ist.1) Sodann trifft dieser Kerzenmeister vollkommen mit dem gleichfalls zunächst kirchlichen Zechmeister, Zechpfleger, Zechprobst zusammen, wobei Zeche das Vermögen einer Communität, einer universitas oder corporatio, besonders aber der Kirche bezeichnet.2) In den Monum. Boica, XV. S. 586 ad 1377, heisst es: „Procurator seu yconomus ecclesie qui vulgariter Zechmaister dicitur.“ Der Zechschrein ist die Kirchenlade, wohin das Geld gelegt und wozu jeder Kirchenprobst (praepositus) einen Schlüssel haben soll; im weitern Sinne ist Zechschrein auch Innungslade, Zunftlade. Das polnische und böhmische cech für Zunft ist nach der Vermuthung Schmeller’s wohl aus dem Deutschen herübergenommen. Zech heisst auch der Meistersinger, der Fleischhacker u. s. f., also ein jedes Mitglied einer Zeche oder Innung und Zunft. Auch glaubt Schmeller, dass am Ende die italienische zecca gleichfalls hieher gehören könne. Die Zechbrüder sind Vereinsgenossen, Zunftgenossen und Zechkerzen sind die Kerzen, welche bei Processionen von den Zünftern getragen werden. Der Kerzenmeister ist somit gleich dem Zechmeister (Zunftmeister),3) Kirchen- und Zunftpfleger, Bruderschaftspfleger. Die Bewilligung zur Stiftung einer (kirchlichen) Bruderschaft ist demnach gleichbedeutend mit der Bewilligung zur Stiftung einer städtischen Innung und (spätern politischen) Zunft. Markgraf Ludwig der Aeltere von Brandenburg z. B. ertheilte im J. 1335 den Fleischern zu Prigwald das Privilegium, unter sich auf eben die Art, wie es in seinen andern Städten üblich sei, eine Brüderschaft zu errichten und darüber Vorsteher und Aldermänner (Aelteste) zu bestellen. In Stendal (wo Winckelmann, der grosse Schöpfer der Kunstgeschichte, am 9. December 1717 geboren wurde) verordnete derselbe Markgraf im J. 1345, dass in den Rath zwei Brüder aus der Gewandschneiderzunft, einer aus der Kürschnergilde, zwei aus der Krämerinnung, einer aus der Gerber- und Schuster- [488] zunft und einer aus der Bäckerzunft aufgenommen werden sollten.1) – Auch gibt in bischöflichen Städten sich zuweilen, wie z. B. zu Osnabrüek,2) die von der Gewalt des Bischofs und des Stiftes losringende und nach Einrichtung eines eigenen städtischen Wesens strebende Bürgerschaft dadurch zu erkennen, dass sie sich ihre eigene Kirche (ecclesia forensis) neben den bischöflichen oder Stiftskirchen, an Glanz zugleich mit diesen wetteifernd, erbaute. Schon im 12ten Jahrh. begann die Bürgerschaft auf dem Marktplatze zu Osnabrück den erst romanischen und dann unter den Einflüssen des von Cöln aus wirkenden Kunstgeistes gothisch umgewandelten Bau der Marienkirche, so dass sie das freie städtische Gemeinwesen und das Langhaus ihrer gothischen Kirche im Anfange des 14ten Jahrh. gleichmässig und gleichzeitig vollendete. Rechnet man noch die damit Hand in Hand gehende Befestigung der Stadt und die Wehrhaftmachung der Bürgerschaft hinzu, wie die Bürgerschaft zu Osnabrück im J. 1280 von Kaiser Rudolf I. ein Privilegium de munienda civitate erhielt, entwirft sich das lebendigste und klarste Bild von der Verbindung, in welche die Städte und die Baukunst besonders seit dem 13ten Jahrh. traten. Osnabrück schloss sich in derselben Zeit höchst wahrscheinlich dem kölnischen Städtebund (Hansa) und der kölnischen Kunst an; das politische Band wurde oft zugleich zum künstlerischen. Der gothische Chor der Marienkirche zu Osnabrück gehört dem Anfange des 15ten Jahrh., der Zeit noch höherer Blüthe der mächtigen Stadt an.

Auch Sybel, Entstehung des deutschen Königthums, Frankfurt a. M. 1844, S. 157 ff., anerkennt bezüglich der Ausbildung monarchischer Verfassungen bei den Westgothen, Franken und Angelsachsen in den vormals römischen Provinzen, dass, sobald diese Völkerstämme die Idee, das Bild, die Vorstellung des Staates gefasst hatten und dessen Einrichtung oder Nachahmung versuchten, Alles nothwendig ein römisches Gepräge zuerst er- [489] halten habe.1) Die Quelle des deutschen Staates ist die Verbindung der germanischen Geschlechtsverfassung mit dem römischen Kaiserthum und die Befruchtung der germanischen Natur durch die römische Bildung.2) Das staatenbildende Element war seit dem 5ten Jahrh. die Romanisirung der Deutschen und das ostgothische Reich war deshalb mit dem ersten Augenblicke seines Daseins auch innerlich vollendet, weil es von Anfang an den vollständig römischen Charakter, die römischen Regierungsformen und das römische Recht gesetzlich angenommen und beibehalten hatte (S. 172 und 173). In den britischen Städten bestanden nach dem Abzuge der Römer im J. 409 aus Britannien die römischen Einrichtungen bei den sich wieder freier erhebenden Kymren fort (S. 195 und S. 245 ff.) und erhielten die Mittel auch zur Romanisirung der Angelsachsen und ihrer Monarchien. Als Beweis für das Eindringen der kyrnrischen Einrichtungen und Zahlen bei den Angelsachsen führt Sybel aus den Gesetzen des Aethelstan IV, 5 die Bestimmung an, dass des Königs Frieden (grid) gehe von seinem Burgthor nach 4 Seiten, 3 Meilen, 3 Furchenlängen, 3 Ackerbreiten, 9 Fuss, 9 Handflächen und 9 Gerstenkörner weit.3) Die kymrische Drei- und Neunzahl erscheint in grossem Umfange auch in den angelsächsischen Gesetzen. In den Gesetzen Wilhelm’s I., Art. 30, heisst es z. B.: Von den 3 Wegen, nämlich Wätlingstreet, Ermingstreet und Fossa: wer auf einem von diesen Wegen einen Menschen erschlägt, der durch das Land reist, oder anfällt, der bricht den Frieden des Königs.4) Weil siebenfach die Gaben des h. Geistes und 7 heilige Weihen mit 7 Graden der Geistlichen sind, sollen diese täglich 7 Mal Gott preisen und für alle Christen beten und jede Beleidigung derselben 7fach gebüsst werden.5) Die Einwirkung der römisehen Verhältnisse auf den Ursprung der Macht der deut- [490] schen Könige zeigt sich, wenn irgendwo, in ihren finanziellen Rechten. Hier ist nach Sybel, S. 242, ohne irgend eine Ausnahme die Regel auszusprechen, dass freilich nicht alle römischen Einrichtungen übernommen worden sind, dass aber alle Lasten, welche das Volk zu tragen bat, der Berührung mit Rom ihr Dasein oder ihre AusbiIdung verdanken. Nach römischem Vorbilde hatten sowohl bei den Angelsachsen als bei den Franken alle Freien die Last der öffentlichen Bauten, wornach sie auf Befehl des Königs an der Errichtung und Erhaltung der Kirchen, Brücken und Strassen Antheil nehmen mussten. Bei den Angelsachsen erscheint sie als ein Theil der sog. trinoda necessitas, unter welchem Namen Heerbann, Burgen- und Brückenbau zusammengefasst werden und wovon höchst selten Befreiung ertheilt wird.1) An dem römischen Ursprung der Zölle und des Münzregals ist noch niemals gezweifelt worden. Die Romanisirung der Deutschen, – die Verpflanzung der römischen Staatseinrichtungen und Staatsanschauungen, des römischen Staats- und Privatrechtes, der römischen technischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Bildung zu den Deutsehen erfolgte zunächst durch die römischen Städte, Länder und Völker selbst; sodann durch die deutschen Fürsten und Könige, – durch die Fürsten und Könige der Ost- und Westgothen, der Burgunder und Franken, welche zu römischen Feldherrn, Verbündeten und Würdenträgern geworden waren, und aus der römischen Kaiser- und Feldherrngewalt, dem imperium, und auf den römischen Staatseinrichtungen, auf dem römischen Staate die eigene fürstliche und königliche Gewalt, die Monarchie aufbauten. Karl der Grosse erneuerte im J. 800 das römische Kaiserthum, d. h. wollte die Franken und Deutschen von Gesetzes- und Staates wegen möglichst romanisiren, besonders auch durch die von ihm errichteten mannichfachen Bildungsanstalten,1) worunter die Gesangschulen zu Metz und Soisson die frühesten waren und sogar eine Schule [491] für die griechische Sprache zu Osnabrück erscheint. Dennoch erhob Karl die deutsche Sprache zur Schriftsprache. Die Deutschen lernten erst bei den Römern herrschen und regieren, imperare, et regnare, – Kaiser und Könige zu werden und sich Reich, (regna) zu erwerben; die Herrseherwürde und Herrscherkunst, der Herrschertitel und die Herrschermittel wurden von den deutschen Fürsten in den römischen Provinzen, bei dem römischen Hofe zu Rom oder Constintinopel, von den römischen Kaisern und ihren Kriegs- und Provincialbeamten erlernt und gesucht. Das sog. Commercial- oder HandeIssystem, wie es noch dermalen von Frankreich am meisten und auch von den deutschen Bundesstaaten festgehalten wird, ist blos das von den städtischen Gewerben, von einer Stadt auf den ganzen Staat ausgedehnte Schutzsystem.1) Die staatliche Romanisirung der Germanen war ihre Christianisirung in religiöser Beziehung und deshalb fielen die monarchischen Bestrebungen der germanischen Fürsten und Könige ganz mit den Bekehrungsbestrebungen der christlichen Bischöfe und Erzbischöfe zusammen und die kirchliche wie die fürstliche Gewalt wurden mit denselben römischen Mitteln, besonders in den alten Städten (bei den Franken vorzüglich zu Paris, welches bald zur Residenzstadt wurde) und durch neu gegründete und entstehende Städte befestigt und ausgedehnt. Lappenberg, Gesch. von England, I. S. 628, bemerkt nicht unwahr: „Die meisten germanischen Reiche waren, nach Annahme der christlichen Religion, vor dem durch diesen Schritt emporgehobenen Uebergewichte römischer Bildung zerschellt. Westgothen und Franken bilden nur eine unvollständige, wenn nicht scheinbare Ausnahme, da wir sie schon früh gänzlich romanisirt finden.“ Höchst merkwürdig ist in dieser Beziehung, wie schnell und vollständig die in der Normandie niedergelassenen christlichen Normannen der sie umgebenden höhern französischen Bildung unterlagen und die französische Sprache mit ihrer Muttersprache vertauschten, um sie schon bei der Eroberung von England dahin tragen zu können. Um die Fürstensitze [492] Burgen Lind Pfalzen, und um die bischöflichen und erzbischöflichen Sitze, um die Kirchen und Münster, Klöster und Abteien erhoben sich überall Dörfer, die (grossen) Städte und Staaten. Die bürgerliche Freiheit, die Volksfreiheit ging jetzt an die neuen weltlichen und geistlichen Herrscher und in ihren Herrschersitzen, den Städten und Staaten, grösstentheils verloren, um später kräftiger wieder zu erstehen. In den neuen germanisch-römischen oder germanisch-romanischen Staaten sanken jedenfalls die Handwerker und Handwerksinnungen zu blossen königlichen oder fürstlichen und kirchlichen, bischöflichen und erzbischöflichen Hörigen (liti, servi, coloni, ministeriales) herab, hatten jetzt nur noch das frühere Stadt- und Innungsrecht unter der Form eines Hofrechtes, weil sie alle dem unterworfenen Volke und überdem den niedern Ständen desselben angehörten. In den ersten Jahrhunderten nach der Auflösung des römischen Reiches waren die meisten alten Städte in Folge der mit jener verbundenen verheerenden Kriege und Stürme so verödet, dass sie nur noch zum Sitze eines Fürsten oder Königs, eines Bischofs oder Erzbischofs dienten1) und diese dort ihre Höfe und Residenzen einrichteten, so dass die Städte und Stadtrechte eine lange Zeit in dem Hofrechte verborgen, geschützt und enthalten sind, und aus diesem Grunde auch wieder daraus hervorgehen konnten und gingen. Die Handwerksinnungen und Zünfte, ja die Städte und Stadtverfassungen selbst, sind in diesem Sinne dennoch oft aus dem Hofrechte und hofrechtlichen Immunitätsrechte hervorgegangen, obwohl Mittermaier (gemeines deutsches Privatrecht, II. §. 502) hierin Eichhorn widerspricht. Die Bischöfe besonders wurden dadurch wider Willen entweder die Bewahrer und Erretter der Städte, des städtischen Lebens und Rechtes, wie z. B. zu Basel,2) oder die neuen Begründer derselben, wie z. B. zu Hamburg. Bis zum Ende des 11ten Jahrh. ist zufolge Lappenberg, hamburgische Rechtsalterthümer , I. (Hamburg 1845) S. V ff., [493] Hamburg, wenigstens die Altstadt, dem Rechte nach, als eine erzbischöfliche Stadt zu betrachten, in welcher der Erzbischof die Gerichtsbarkeit (Immunität) erworben hatte. In dieser Altstadt, in dem St. Petri Kirchspiele, stand der Roland, das Zeichen der Gerichtsbarkeit sächsischer Städte auf der alten Dingstätte und in den Namen der Gassen, der Bäcker, Schmiede, Sattler, Riemenschneider, Knochenhauer, Pelzer, Garbrader, Gerber, Beckmacher, Filber oder Hutwalker erkennt man noch die ältesten Anlagen der nach Hofrecht lebenden Handwerker. Lappenberg erblickt in diesem Zusammenwohnen der Handwerker eines Gewerbes einen Anfangspunkt der Zünfte. Die Erzbischöfe von Hamburg hatten für ihren Sitz das Münzrecht (percussura numorum) und das Marktrecht (negotiandi usus) in Anspruch genommen, und diesen dadurch zu einer Stadt im römischen Sinne erhoben; dort versammelten sie die zu ihrem Hofhalte erforderlichen Handwerker, oder viele Freie (liberti) zogen des grösseren Schutzes wegen freiwillig dahin und wurden zu bischöflichen Hörigen.

Für die Geschichte der Handwerke und ihrer Verbindung zu Corporationen, zu Innungen, zu Zünften besonders belehrend und deren untrennbaren Zusammenhang mit den Städten, und daher mit den römischen Städten als den ältesten, in hohem Masse bestätigend, erscheint das Verhalten der Gewerbe in dem scandinavischen Norden und ihr nur sehr beschränktes Aufkommen daselbst, besonders in den Seestädten, in den Handelsstädten und namentlich auch in dem blühenden Bergen (Biörgyn) in der zweiten Hälfte des 13ten Jahrh. durch deutsche Einwanderer.1) Da in dem skandinavischen Norden, besonders in dem Innern von Norwegen und Schweden, auch auf Island, sich aus natürlichen Gründen niemals ein reicheres städtisches Leben entwickeln und festen Fuss fassen konnte, vermochten auch das gewerbliche Leben, die Handwerksstände keine höhere Bedeutung für das eigentliche nordische Leben zu gewinnen; von den See- und Handelsstädten abgesehen, ging der Handwerker in dem Landmanne oder Aekerbauer auf, d. h. in jedem Hause,

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auf jedem Gute wurden zugleich die für das Haus und Gut unentbehrlichen Gewerbe betrieben und eingerichtet, – sie hatten besonders oft neben dem eigenen Backofen eine besondere Schmiede- und Wagnerwerkstätte, vielleicht auch Gerberwerkstätte, bereiteten das Bier oder andere Getränke, und vorzüglich auch das Salz, – die Frauen verfertigten den Stoff für die Kleider und die letztern selbst u. s. w. So werden auch noch heute in Istrien von den Bauern das Schuhwerk aus roher Ochsenhaut, so wie die Wagen, die Haus- und Ackergeräthschaften, die sämmtlich von Holz sind, selbst verfertigt.1) Weinhold, S. 91, erblickt in dem gewerbsmässig betriebenen Salz- und Kohlenbrennen die ersten Keime der Gewerbe im Norden. Selbst Baukünstler und Holzschnitzer war in der Regel der nordische Landmann, da das Bauen meist im Zimmern oder auch Schnitzen des Holzes seit den ältesten Zeiten bei den Germanen bestand, weshalb auch im Holzarbeiten die altnordische Kunst am vollkommensten ist.2) Der Steinbau, der romanische Rundbogenstyl fand erst seit dem 11ten Jahrh. in dem Norden Eingang, wurde dann aber von den Skandinaviern bis nach Nordamerika getragen, wie noch eine von ihnen aufgeführte kleine Taufkapelle auf Rhodeisland bezeugt.3) Gegen 1300 wurde auch im Norden der Rundbogen durch den Spitzbogen verdrängt. Einheimisch wurden während des Mittelalters in Skandinavien weder die Gewerbe noch die Künste in vollem Sinne, sondern sie wurden entweder von Ausländern, Deutschen oder auch Engländern, im In- [495] lande geübt, oder ihre Erzeugnisse aus dem Auslande durch den Handel zugeführt.1) Schon im 10ten Jahrb. sollen übrigens im Norden Oelfarben zur Bemalung von Holzschnitzereien gebraucht worden sein.2) Die ältesten nordischen oder norwegischen Gewerbeordnungen scheinen zu sein: diejenige des Königs Erich Magnusson, dat. Bergen den 16. Sept. 1282, und die des Königs Hakon Magnusson vom 29. April 1314;3) die städtischen Gewerbe erscheinen aber im Norden als ein wesentlich Fremdes, von Aussen, besonders durch die deutschen Handwerker und Kaufleute Hereingebrachtes, so dass sie im Ganzen die Grenzen der See- und Flussstädte, der Küsten nicht überschreiten. Die Geschichte der nordischen Gewerbe und Städte ist die stärkste und geschichtlichste oder thatsächlichste Widerlegung der Behauptung, wornach das Innungswesen und die Gewerbsbruderschaften, namentlich aber die Baubruderschaften dem germanischen (nordischen) Boden entsprossen sein sollten, während schon die Bruderschaft hätte darauf leiten sollen, dass sie eine kirchliche Einrichtung, und zwar eine dem Heidnischen und Germanischen zur Bekämpfung von der Kirche absichtlich entgegengesetzte sei.4) Selbst die wandernden Leute, die Spielleute (leikarar) kamen aus Deutschland nach Skandinavien hinüber und brachten dahin die Musik und musikalisch-dramatische Spiele.5)Der Ackerbau, als eine Beschäftigung und ein Beruf der Männer, nicht blos der Frauen,6) hat erst seit dem 11ten Jahrh. in den nordischen Reichen und besonders in Schweden in Folge der Annahme der christlichen Religion eine allgemeine sichere Ausbreitung erhalten,7) wornach alles Uebrige leicht bemessen [496] und bestimmt zu werden vermag. Spittler sagt von Schweden: „Nichts aber schien langsamer emporzukommen als Städte und städtische Verfassungen, und selbst Stockholm, dessen erste Anlage 1254 Birger Jarl, der Vater König Waldemar’s I., gemacht hatte, wurde endlich erst zu Ende des 14ten Jahrh. zur volkreichen Stadt (S. 469).“1)Die Buchdruckerei hat in Schweden König Carl Knutson (1471 – 1505) eingeführt oder vielmehr zur ordentlichen Profession gemacht, denn eine Zeitlang zogen Buchdrucker mit ihrer Kunst im Lande herum, wie Savoyarden, die Murmelthiere zu zeigen haben. Er hat auch die Universität zu Upsala gestiftet und zum Besten des Landes gelehrte Männer nach Schweden gezogen,2) wie im 12ten Jahrh. nach Schweden durch die fremden Mönche die Kathedralschulen gebracht worden waren.3) In Dänemark hatte in Uebereinstimmung mit seiner geographischen Lage eine etwas frühere Entwickelung stattgefunden und die Mitte des 13ten Jahrh. ist hier die Zeit der Gründung der Adelsaristokratie, aber auch des unerwartet raschen Emporkommens des dritten Standes, indem schon damals Städteabgeordnete sich Sitz und Stimme im Reichstag verschafften.4) Die deutschen Kaufleute und ihre Gilden wurden zu Bergen im J. 1560 durch Anlegung sogar einer Citadelle bekämpft.5) Ueber Kanut dem Grossen von Dänemark (1015 – 1036), der auch Norwegen und England erobert und in England den Vorzug der dortigen Gesetzgebung und Bildung erkannt hatte, wurde namentlich die gesammte englische Lehenverfassung im Norden nachgebildet und eingeführt;6) auch die dänischen Gildestatuten sind reine und blosse Nachahmungen oder Uebertragungen der angelsächsischen, was nur [497] zu oft ausser Acht gelassen wird. Die städtischen Gilden1) kamen nicht aus dem Norden, vielmehr nach demselben, wie das Christenthum und überhaupt die eigentliche Staats- und Städteverfassung und Einrichtung, – die Bildung im weitesten Sinne; sie kamen entweder aus England oder aus Deutschland durch Missionäre, Handwerker und Kaufleute, jedoch aus der gemeinsamen römischen Quelle. Harald Schönhaar von Norwegen soll seinen Sohn Hakin zu König Aethelstan nach England zur Erziehung in englischer Sitte und Kunst2) gesandt haben. In dem öffentlichen und Privatrechte, in den gesammten Staats- und Rechtswissenschaften sind die germanischen Völker nur die ursprünglichen Schüler der Römer und im Norden lehrten und pflanzten das Römische, die römische Bildung, Sitte und Gesetz vorzüglich die Kirche oder die Geistlichen3) Die vorzüglichsten bildenden Missionäre und Geistlichen empfingen die germanischen Länder an der Nord- und Ostsee von den Angelsachsen, so den Wilfrid, Bischof von York, – Willibrod, unter dem Namen Clemens, erster Bischof von Ufrecht, – den thüringischen Apostel Winfrid oder Bonifaz, Erzbischof von Mainz, – Willehad aus Northumbrien, Freund Alcuins und erster Bischof von Bremen u. s. w. Die ersten nordischen Gesetzbücher wurden durch die Geistlichen zusammengetragen und niedergeschrieben, um die neue Religion mit dem hednischen Rechte und der heidnischen Sitte zu verschmelzen und das ihr Entgegenstehende zu verändern oder abzuschaffen. Dahin gehört besonders das unter dem Namen Guta-Lagh bekannte, von Schildener in der Ursprache wie mit einer wiederaufgefundenen altdeutschen und mit einer neudeutschen Uebersetzung herausgegebene alte Rechtsbuch der Insel Gothland, welches anklingend an angelsächsische Gesetze4) also beginnt :

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„Dies ist der Anbeginn unsers Rechts, dass wir dem Heidenthum entsagen und geloben zu halten der Christenheit, und zu glauben alle an Einen Gott, allgewaltig, und beten, dass er uns gönne Frieden und Zuneigung und Heil,1) und unsere Christenheit zu halten und rechten Glauben, und unser Land gebauet, und alle Tage schaffen an Werken, Worten und Willen,2) – dass das Gott sei zum Lobe und uns zur Nothdurft (nöthigsten Bedürfniss) an Leib und Seele. Amen.“3)

Auf der mitten in der Ostsee gelegenen Insel Gothland stand als die einzige die alte deutsche oder niedersächsische Seestadt Wisby,4) dessen Seerecht weit verbreitet und worin schon während des 12ten Jahrh. die Gewerbe neben dem Handel blühten, wie auch in England in manchen Städten, z. B. zu York, Beverley, Dunwich, Montgomery und Hereford die alten Friedensgilden zu eigentlichen Handelsgilden oder Hausen sehr frühzeitig sich entwickelten und die bedeutende Hanse zu York ein eigenes Hansehaus besass.5) Zu London wie zu York werden schon im 8ten Jahrh. friesische und deutsche Kaufleute gefunden. Zum Bau des ersten Schlosses Uxkull in Lievland wurden um das J. 1158 Maurer und Steinhauer aus Wisby geholt; ebenso liess ungefähr um dieselbe Zeit Bischof Meinhard zum Bau der ersten Kirche Künstler und Handwerker aus Gothland kommen; ferner bevölkerte Engelbert von Buxhöfden im J. 1202 das eben erbaute Riga mit Kaufleuten und Handwerkern aus Gothland, welche [499] daselbst gothländisches Recht eingeführt haben sollen.1) Möglicher Weise blühte zu Wisby auch schon im 13ten Jahrh. eine berühmte Schule, welche im J. 1225 von dem päpstlichen Legaten das Recht erhalten hatte, die Jugend aller Nationen bei sich aufzunehmen; jedenfalls hatte das Benediktinerkloster zu Wisby eine ausgezeichnete Bibliothek von ungefähr 2000 alten Schriftstellern und Codices, so wie von vielen andern Büchern. Wisby hatte im Jahr 1158 zuerst von Kaiser Lothar Stadtrecht und Freiheit erhalten. Schildener glaubt, dass das eigentlich Städtische in dem Rechte von Wisby aus dem Rechte und den Einrichtungen der Stadt Lübeck hergestammt habe.2) Zuweifen wurde durch eine Handelskolonie auch in die Mitte von Deutschland die städtische Industrie und Verfassung getragen, z. B. in sehr frühen Zeiten das Tuchmachergewerbe und die Tuchmacherzunft nach Iglau in Mähren durch eingewanderte Flandrer.3) Dass die nordischen Gildestatuten, – namentlich die Gildestatuten Galliens und Britanniens und mit ihnen Deutschlands und Dänemarks in römischen Vorbildern und Einrichtungen ihre letzte Quelle haben, dürfte mit Bestimmtheit angenommen werden können.4) Diese Gilden in ihrer ursprünglichsten Gestalt oder als mehr religiöse Bruderschaften können vielleicht zunächst den römischen Sterbe- oder Begräbnissvereinen verglichen werden, wie man dieselben aus den im J. 1816 zu Città-Lavinia (dem alten Lanuvium) auf einer Marmor- [500] tafel aufgefundenen vollständigen Statuten der im J. 136 nach Chr. gestifteten „heilsamen Zunft der Verehrer der Diana und des Antinous“ kennt.1) Die Zunft feierte zugleich jährlich 6 Schmäuse, nämlich den Geburtstag des Antinous und den Geburtstag der Diana, welcher letztere auch das Stiftungsfest war, und 4 Schmäuse in Folge von Legaten; wer bei einem solchen Schmause den Andern beleidigte, musste 20 Sesterzen Strafe erlegen. Der Vorsteher wurde auf eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt. Das Eintrittsgeld betrug 100 Sesterzen (ungefähr 6 Thlr.) und eine Amphora Wein, und der jährliche Beitrag 15 Sesterzen (nicht ganz einen Thaler), welche in monatlichen Raten entrichtet werden mussten. Das Sterbegeld betrug 400 Sesterzen. Wenn Jemand seinen Beitrag nicht bezahlte, verlor er sein Anspruchsrecht. Auch im J. 1.790 hatte man in einem siebenbürgischen Goldbergwerk eine auf Wachstafeln geschriebene Urkunde gefunden, in welcher der Magister eines dem Jupiter geweihten Collegiums, da die Zahl der Mitglieder von 54 auf 17 gesunken war und die Beiträge nicht gezahlt wurden, die Aufhebung des Vereins und die Einstellung der Zahlung von Leichengeldern in barbarischem Latein bekannt macht.

Auf Island gibt es keinen Handwerksstand oder derselbe ist nur durch einen einzigen Sattler vertreten; sonst ist Jedermann sein eigener Schuster, Schneider, Zimmermann und Schmied.2) Aehnlich muss seit den ältesten Zeiten auch die Weberei und Handtöpferei betrieben worden sein, da man bereits in dem sog. Steinzeitalter und besonders in den schweizerischen (keltischen) Pfahlbauten gewebte Zeuge aus Lein und in der Hand gedrehte Geschirre aus Thon findet.3) Weben (und nähen) im Sinne von texere, sanskr. taksh, überhaupt künstlerisch bearbeiten, verstanden sogar die Germanen schon vor ihrer Abtrennung von dem gemeinsamen Stammvolke, wie die Gleichheit der Wurzelbildung in [...] und weben, nach [501] H. Schweizer in seinen Bemerkungen zu Tacitus Germ. cap. 17 (Zürich 1862), beweist. Wo es keine Städte und keine Handwerke gibt, kann es auch keine Baukunst, keinen Steinbau geben, gleichviel ob in natürlichen oder künstlichen (gebrannten) Steinen gebaut werde, so dass die Geschichte der Städte und Handwerke durchaus gleichbedeutend mit derjenigen des Steinbaues ist und der Holzbau, die hölzerne Hütte im Allgemeinen dem Lande, dem Aekerbaue angehört.1) Jedoch ist der Steinbau, der Städte- und Tempelbau, wie es von so Vielen und auch von Klenze2) geschieht, an die troglodytische Technik keineswegs anzuknüpfen, sondern an die Befestigungskunst, das Befestigen zuerst mit ganz unregelmässigen und nicht künstlich mit einander verbundenen, sodann mit allmählig regelmässiger werdenden und künstlicher mit einander verbundenen Steinen, wie dieses die kyklopischen oder pelasgischen,3) thyrrhenischen und keltischen Bauten zeigen, und in welchem geschichtlichen Sinne jede Stadt ein befestigter Ort, eine Festung, ein Weichbild oder oppidum ist und vorzüglich auch im Mittelalter war und sein musste. Der Quaderbau ist die höchste technische Vollendung des Steinbaues, der Canon des Steinbaues. Die Befestigungs- und die eigentliche Kriegskunst, das Heerwesen im eigentlichen Sinne und namentlich die Waffenkunst wird auf diese Weise gleichfalls zu einem untrennbaren Bestandtheile des Städte- und Staatswesens. Die pelasgischen Mauern fanden sich oder finden sich noch in [502] Griechenland, z. B. an der Akropolis von Athen und von Nauplia,1) ferner zu Tyrins2) und zu Argos, zu Mykenae.3) Die sog. Kyklopen lässt übrigens Klenze ähnlich wie Bachofen und Raoul-Rochette (oben S. 7) nach Persien, Phönicien und Lykien hinweisen und aus deren Kunstentwickelung hervorgehen (S. 536 ff.), womit er die Vermuthung begründet, dass die unregelmassigen Polygone zur Erfindung des eigentlichen Gewölbes eher führen konnten, als die regelmässig gefügten Horizontallager der Schatzhäuser zu Orchomenos und Mykenae, der Hypogeen zu Tarquinia, des Thores zu Arpino, der tuskulanischen Cisternen und anderer Monumente. Jedenfalls aber sind die Kyklopen nicht historisch, sondern rein mythisch, aber in ihrer Mythe sind historische Momente verborgen, d. b. die den mythischen Kyklopen zugeschriebenen Mauern sind von historischen Völkern, in Griechenland von den Pelasgern und in Italien ebenso von diesen, oder auch von den Tyrrhenern erbaut worden. Ob die Pelasger und Tyrrhener den Steinbau von den Aegyptern, Phöniciern, Lykiern oder einem innerasiatischen Volke erhalten haben, kann mit historischer Gewissheit niemals ermittelt werden; wir vermuthen, sie haben ihn durch Vermittelung der Phönicier von den Aegyptern erhalten, wie auf diese auch der Gewölbebau zurückzuführen ist. Hoskins, Reisen in Aethiopien oberhalb des zweiten Nilfalls, London 1835, glaubt, dass man den Aethiopiern die Erfindung des Gewölbes verdanke, wie er überhaupt den äthiopischen Baudenkmalen ein höheres Alter anweisen will als den ägptischen, was mit den vielverbreiteten unrichtigen Ansichten über den Ursprung der gesammten ägyptischen Kultur aus dem Priesterstaate Meroë oder gar über Meroë aus Indien zusammenhängt. Einer der Portiken der Pyramiden von Meroë sei dadurch merkwürdig, dass die Decke ganz nach den Regeln der Maurerei gewölbt und mit dem gehörigen Schlussstein versehen ist. Die Wölbung [503] besteht regelmässig aus 4 oder 5 Steinen; doch ist dieser Unregelmässigkeit ungeachtet das Princip immer dasselbe, weil die Steine nur durch lateralen Druck zusammenhalten. Während diese Wölbungen das Segment eines Zirkels bilden, fand Hoskins zu Gibel el Berkel solche mit Spitzbögen.1) In der grossen ägyptischen Pyramide ist neuerlich die vollkommen gewölbte Mumienkammer durch Oberst Howard Vyse aufgefunden worden.2) Ueber die Cloaca maxima vergl. W. Abeken, Mittelitalien, S. 173 und ebenso noch Klenze über die Kyklopen in Böttiger’s Amalthea, III. S. 100 und 109. Hier sucht Klenze darzuthun, dass der Name Kyklopen und kyklopisch sich ursprünglich auf den troglodytischen Charakter der Bauwerke bezogen habe, weshalb er dann bei allen kyklopischen Bauten auch troglodytische oder unterirdische labyrinthische Gänge (Gewölbe) aufzusuchen und aufzufinden bemüht ist, wie namentlich bei den vorgenannten Akropolen. Daher sind Klenze auch die likyschen Bauten wegen der in Lykien sich findenden Felsenwohnungen und Felsengräber3) kyklopische. Der lykische Steinbau, obwohl die darin erscheinenden Nachahmungen von Holzconstructionen nach Westasien zurückweisen mögen, muss dennoch von Aegypten ausgegangen sein, wie nach Bachofen auch die lykischen Felsengräber ganz mit den ägyptischen übereinkommen. Die Kyklopen, die kyklopischen Baumeister oder auch Baugenossenschaften im historischen Sinne wären sonach die Aegypter oder wenigstens ägyptische Zög- und Lehrlinge, welche ganz unzweifelhaft über die Inseln des Mittelmeeres aus Aegypten nach dem griechischen Festlande und nach Italien, besonders nach Etrurien kamen, theilweise aber auch über Kleinasien und hauptsächlich über Lykien dahin gezogen sein können. In den persischen Bauten sind jedenfalls die Einwirkungen aller Kulturvölker zusammengefasst, welche dem grossen Perserreiche unterworfen waren, also vorzüglich der Baby- [504] lonier, der Phönicier, der Aegypter und der kleinasiatischen Griechen. Dass wenigstens der Steinbau, der Damm- und Wasserbau von Aegyptern nach Babylonien zurückgetragen worden sei, ist dadurch keineswegs ausgeschlossen, dass einstens von Mittelasien auch die Aegypter auszogen. Böttiger findet1) mit Klenze übrigens in der alten Welt Spuren von gewaltigen (kyklopischen) Bauvereinen, da nicht blos mythische, sondern auch materielle und plastische in den noch vorhandenen kyklopischen Constructionen und uralten thyrrhenischen Bauwerken uns ansprechen und auf eine wunderbare Weise mit ihren geheimen Verbrüderungen und Kennzeichen mit den Bauhütten neuerer Zeit und den daraus jetzt allgemein abgeleiteten Misteries einer durch ganz Europa verbreiteten Brüderschaft zusammentreffen. Es ist uns erfreulich, bei zwei so ausgezeichneten Archäologen, wie Klenze und Böttiger waren, wenigstens denselben Grundgedanken zu finden, dessen bessere geschichtliche Nachweisung hier versucht wird; dieser jetzt allein in Betracht kommende Grundgedanke ist, dass von der (ägyptischen) Priesterschaft, einer Priesterkaste, schon in dem grauesten Alterthume auch Baugenossenschaften in der Form oder innerhalb der allgemeinen Mysterien gegründet und mit ihrer Hülfe zu allen Zeiten die grossen Bauunternehmungen ausgeführt worden seien und allein haben ausgeführt werden können. Klenze sagt:2) „Solche technische Vereine sehen wir als Werkzeuge aller grossen Bauunternehmungen, aus dem tiefsten Dunkel mythischer Vorwelt in riesenhafter Grösse und Ausdehnung sich entwickeln; vom Symbol zur positiven Einfachheit, und stets zu grösserer und weiter gedehnter Ausbildung fortschreiten, sich mehr und mehr vereinzeln, durch die hellenische und römische Welt in das Mittelmeer sich fortpflanzen, und endlich an den Klippen eines kleinlichen, durch politischen Egoismus erzeugten Zunftgeistes ganz zertrümmern.“ Was aber sodann Klenze weiter geschichtlich bemerkt, beruht auf den damals (um 1820 – 1825) allgemein [505] verbreiteten grundirrigen und längst, besonders durch Lassen und Weber vollständig widerlegten Ansichten über das hohe Alter der indischen Bildung und namentlich auch der indischen Grottenbauten, von welchen dann mit Creuzer und Andern die ägyptische und medisch-persische Bildung und Architektur (Grottenbaukunst) abgeleitet werden. Sogar die maurerischen Mythen über die Erbauung des salomonischen Tempels durch Maurerbrüder unter ihrem Obermeister Adoniram haben sich aus Baruel, hist. d. Zacobinisme, II. S. 282 ff., in die geschichtliche Darstellung von Klenze verirrt.1) Was Klenze über troglodytische Gebäude mystisch oder träumend vorbringt, ist auf seinen geschichtlichen Werth und Wahrheit mindestens in Indien zurückgebracht, wenn man die Grottenbauten als buddhistische und spätere brahmanische klösterliehe Bauten oder als Bauten des möglichst zurückgezogenen, sich und Gott allein betrachtenden, die Welt aber meidenden und selbst verachtenden Lebens betrachtet. Geschichtlich sind gewiss die mehrsten und die grössten indischen Grottenbauten gleichzeitig mit christlichen Klöstern. Unter Kyklopen, nach O. Müller und Hirt einäugige Grubenarbeiter oder Grubenwächter von dem Grubenlichte, welches sie an der Stirne trugen,2) versteht Klenze zwar kein Kyklopenvolk, aber doch den ältesten Verein architektonischer Techniker, d. h. von Troglodyten, welche als Kunst ausübende Begleiter den alten asiatischen Kolonieen zunächst nach Thrakien und sodann nach Sicilien, Kreta, Lykien und Griechenland folgten.3) Die Tyrrhener waren mehr Tagarbeiter, Arbeiter oder Techniker über der Erde, gleichfalls ein blosser grosser technischer Verein von Bauleuten; die Tyrrhener sind nach Klenze Thurmerbauer, Thürmer von [...] oder [...], Thurm; erst später ging der Name von dem Bauvereine auf das Volk über. Die kyklopischen oder aus irregulären Polygonen ohne Bindungsmittel zusammengesetzten Mauern, welche man über einen grossen Theil des süd- [506] lichen Europa’s, den Archipel und Kleinasien zerstreut findet, sind das Eigenthum dieser alten Werkleute der Kyklopen und pelasgischen Tyrrhener. Doch genug von diesen Hypothesen, welchen entgegen einzig bemerkt sein mag: Wie die Kinder noch heute spielend Mauern dadurch erbauen, dass sie die rohen und unbehauenen Steine einfach zusammen- und über einander legen, ganz ebenso bauten die Völker in ihrer Kindheit die ersten Steinmauern und alle Regelmässigkeit bis zum cubischen Steine, zum Quader hinauf, ist spätere Fortentwickelung oder Kultur. Die ersten (grossartigen) Rohbauten nannte bei den Griechen die spätere oder kultivirtere Zeit kyklopische, indem sie dieselben als übernatürliche, durch Riesen oder Kyklopen errichtete Bauten bezeichnete. Aehnlich erbauen die Kinder und die Völker in ihrer Kindheit die ersten Dämme; überall hebt das Regelmässige und Künstliche von dem Unregelmässigen und Kunstlosen an.1) Unter dem bergenden Schutze der Mauer, unter der Burgmauer entstehen feste Kriegs- und Lagerplätze, Häuser und Burgen, Städte und Staaten; das Vorbild und der Urbestandtheil der Mauer ist zuerst der rohe unbehauene und zuletzt der regelmässig behauene, der cubische Stein; zwischen dem rohen und dem cubischen Steine liegt die Geschichte der Entstehung des Steinbaues, der Baukunst eingeschlossen. Jeder Stein ist gleichsam eine (natürliche) Mauer. An und für sich hat der Holzbau keinen Zusammenhang, geschweige denn einen vorbildlichen, mit dem Steinbaue, wie davon auch Klenze bei seinen Betrachtungen ausgeht; der Holzbau ist wesentlich aufrichtend, zur Höhe strebend und in der Höhe, auf dem Dache und Thurme befindlich, wogegen der Steinbau mehr fundamentirend, den Grund- und Unterbau legend, die Umfassungs- und Schutzmauer des hölzernen Tempels und Hauses verleihend erscheint. Der Baum- und Baustamm ragt hoch über die Erde und wird gefällt; der in oder auf der Erde liegende Baustein wird gegraben oder gebrochen. Die Steinsäule, der Pfeiler und der Holzstamm, die Holzsäule haben ursprünglich [507] ein ganz entgegengesetztes Gebiet und eine umgekehrte Bestimmung; schwere Lasten kann nur der von Natur breite, feste und gleichsam unbeugsame Stein tragen und wird durch diese Lasten selbst niedergedrückt, verkürzt und an der Erde gehalten werden wogegen der unbelastete Baumstamm sich zu der ihm eigenthümlichen Höhe frei und möglichst unverkürzt erheben darf. Auch wo es weite Flächen zu decken gilt, wird und muss man zum längern und leichtern Baumstamme oder hölzernen Balken greifen, weshalb man über steinernen Gebäuden und namentlich auch Kirchen in den ältesten Zeiten bis herab auf die Gegenwart hölzerne Decken und namentlich Dachstühle von Holz findet, zumal so lange der Gewölbebau nicht gefunden ist.1) Auf diese Weise tritt der Holzbau mit dem Steinbaue in eine äussere Verbindung, ohne dass jedoch jemals dieser aus jenem genetisch abgeleitet werden dürfte, indem beide einen durchaus selbstständigen und völlig verschiedenen Ursprung haben; auch können durch den gleichen Zweck und die nämliche Bestimmung, z. B. des Verbindens oder des Stützens und Tragens, das Holz und der Stein und selbst das Eisen oder überhaupt die Metalle in eine gewisse Verwandtschaft der Gestalt und Form mit einander treten, was aber durchaus kein Uebertragen des Holzstyles auf den Stein und das Metall ist, sondern blos die gleichmässige Herrschaft des Menschen über das Holz, den Stein und das Metall beurkundet. Die Holz-, Stein- und Metallsäulen, – die hölzernen, steinernen und eisernen Brücken, – der hölzerne Gartenzaun, die Gartenmauer und das eiserne Gartengeländer u. s. w. vereinigen sich zwar in einer gemeinsamen Zweckbestimmung, aber durch den Stoff und den demselben eigenthümlichen Arbeiter und Bearbeitungsweise gehen sie wieder völlig auseinander und der Zimmermann, der Maurer und der Schmied oder Metallgiesser können so wenig die gegenseitigen Hauptwerkzeuge als die wesentliche Arbeitsweise, den Styl gebrauchen. So lange der Stein nicht mit der Axt gezimmert2) zu werden [508] vermag, sondern mit Hammer und Meisel behauen werden muss, wird ein Nachahmen des Holzstyles in dem Steinbaue zu den Unmöglichkeiten gerechnet werden müssen; auch ist, was man so oft Stylübertragung oder Nachahmung zu nennen pflegt, nur die Aeusserung des gleichen und allgemeinen Schönheitsgefühls und Schönheitsbestrebens an den verschiedenen den menschlichen Zwecken dienenden Stoffen; diese Gleichheit des schönen Styles, des allgemeinen Kunststyles ist dort durchaus unausbleiblich, wo noch keine Trennung der Arbeiten in dem Aufkommen verschiedener Handwerke und eines städtischen Lebens eingetreten ist, sondern der Jäger, Hirte und Ackerbauer zugleich, so weit erforderlich, Handwerks- und Gewerbsmann ist. Erst mit der Trenn- und der Arbeiten, mit dem Entstehen der verschiedenen Handwerke und Künste werden und können die verschiedenen Style sich ausbilden. Wir möchten in dem griechischen Daedalos, welchen auch noch Heinrich Meyer in seiner sonst beachtenswerthen Uebersicht der Geschichte der Künste bei den Griechen, Dresden 1826, für eine einzelne Person ansehen wollte und für den ersten eigentlichen atheniensischen Künstler in der Zeit des 13ten Jahrh. vor Chr. erklärte, die geschichtliche Stufe der ursprünglichen Vereinigung und der spätern Trennung der Handwerke und Künste dadurch angedeutet sehen, dass er überhaupt der mythische Techniker, – der kunstreiche Arbeiter, der Handwerker und Künstler, d. h. Bildhauer, Maler, Baumeister, Zimmermeister u. s. f. ist;1) durch die dädalische Kunst, d. h. durch die Entstehung der griechischen Kunst, nach Klenze etwa um 1400 v. Chr., wurde auch zuerst der menschliche Körper in seine verschiedenen freien Theile aufgelöset, die menschlichen oder göttlichen Bilder, zunächst hölzerne Schnitzbilder ( [...]), die ursprünglich ägyptischen Mumienbilder, erhielten Leben und Bewegung, 2)[509] lebten und bewegten sich, sahen mit den jetzt geöffneten, d. h. belebteren Augen.1) Die Selbstständigkeit und Theilung der Handwerke und Künste wurde in Griechenland durch ägyptische oder ägyptisch-phönicische Einwanderer in der Mitte des zweiten Jahrtausends vor Chr. vorbereitet und gebracht.2) Namentlich wurde die ägyptische Schule und Kunst in Griechenland zur äginetischen, nach der Sage durch Smilis aus Aegina,3) welchen Pausanias den weniger berühmten Zeitgenossen des Dädalos nennt, und zur attischen. Nach Klenze, S. 205, kann der Name des Smilis von [...], Messer, Schnitzwerkzeug abgeleitet werden, worunter sich auch [...] oder [...], ein Eiben- oder Taxusbaum, subsumiren lässt, da die äginetische Kunst von der Holzschnitzerei ausgegangen war. Klenze, S. 233, legt der äginetischen Schule von Smilis bis Onatas, dem vermuthlichen Verfertiger der äginetischen Bildsäulen zu München, eine Dauer von 700 Jahren bei. In dem Entstehen der griechischen Handwerker- und Kunstschulen, besonders der äginetischen und attischen, darf wohl die allmähliche Um- und Fortbildung der ursprünglichen Kastenverfassung und streng geschlossenen Kasten zur freien Kunst und zu freien Kunstschulen erblickt werden, indem zwar immerhin die Schulen eine gewisse Abgeschlossenheit und den Kunststyl, die Manier, die Technik des Meisters bewahrten, aber dennoch das Verhältniss des Meisters zu dem Schüler ein frei gewähltes, stets auflösliches, nur durch gegenseitige Liebe und Treue, Achtung und Anhänglichkeit begründetes war. Von der dienenden knechtischen und despotischen Seite wird das Verhältniss erfasst, wo der Lernende und Helfende kein Schüler und Freund des Meisters, sondern dessen Diener und Knecht4) (im Mittelalter und bis auf die Gegenwart herab bei Gelehrten selbst famulus) oder auch pythagoreischer Zögling [510] ist, der nur des Lehrers und Meisters Wort kennt und beschwört. Indessen können allerdings auch die Schulen nur entstehen und fortblühen durch die Unterordnung, Nachahmung und Nachfolge, weshalb die Schüler regelmässig kleiner als die Meister und Lehrer sein werden. Der Charakter der Schule wird nothwendig durch den ersten Lehrer bestimmt und hört auf, dessen Schule zu sein, sobald dessen Vorschriften, Lehre und Uebung verlassen und aufgegeben werden, namentlich in dem der blosse und frühere Schüler selbst zu einem grossen Meister, zu einem Phidias, Myron und Polyklet wird. Grüneisen, im Kunstblatte von Schorn für 1835, S. 30 ff., ist so viel einleuchtend, dass in früherer Zeit die attische und äginetische Kunst aus einander traten.1) Wiewohl beide sich von den aus Aegypten eingewanderten Künsten und Schulen unterscheiden liessen, werden doch besonders die aus der Schule des Dädalos hervor gegangenen Bilder, d. h. die ältesten Bilder der attischen Schule, mit den ägyptischen verglichen. Grüneisen vermathet daher, die attische Schule habe nach den Grundsätzen eines Formalismus gearbeitet, welchen sie theils aus Aegypten überkommen,2) theils in ihrem Kreise eigenthümlicher ausgebildet hatte; die äginetische Schule hingegen hatte ihr Absehen auf das Nackte, auf Nachahmung der Natur gerichtet, und so von vornherein die natürliche Entwickelung der griechischen Kunst vorbereitet, mit welcher Auffassung auch Klenze vollkommen übereinkommt (S. 213 ff.). An die epochemachenden äginetischen Bildwerke zu München, jedoch etwas jünger als diese, schliesst sich in dieser Beziehung an die sehr schätzenswerthe altgriechische Bronze des Tux’schen Kabinets zu Tübingen, worüber ausführlich Grüneisen in dem genannten Kunstblatte, S. 21 ff., handelt, auch da [511] selbst abgebildet hat und für den Amphiaraos, einen der 7 Fürsten vor Theben erklärt. Thiersch erkannte darin den homerischen Pandaros. Grüneisen ist es gewiss, dass die Tux’sche Bronze auf der letzten Stufe vor der Vollendung der griechischen Kunst stehe und so genau zwischen die Münchener Aegineten und das Parthenon des Phidias hinein gehöre, als die Selinuntischen Metopen zwischen Dädalos und die äginetischen Giebelfelder. Grüneisen hält die Bronce für ein Original aus der Zeit oder der Schule des Agelados, eines berühmten argivisehen Künstlers.1) Zu den ursprünglich entdeckten Selinuntischen Metopen (oben S. 20 ff.) sind übrigens später noch 5 andere ganze Metopen durch den Duca di Serra di falco vom südlichst gelegenen der drei Tempel des östlichen Hügels aufgefunden und in seinem Werke le Antichità della Sicilia, Palermo 1834, Vol. II, abgebildet und beschrieben worden.2) Die ägyptischen Einflüsse auf die sehr alte Samische Kunstschule, welche vorzüglich unter Polykrates blühte, und dass dieselbe sich in ihren Werken der ägyptischen Kunst genähert habe, anerkennt Walz in dem Kunstblatte von Schorn für 1835, S. 237 a. Ein soIcher Samischer Apollo befindet sich vermuthlich in dem Kabinet Pourtalès.3) Schon im 7ten Jahrh. vor Chr., in der 35. oder 36. Olymp., liessen samische Kaufleute aus ihrem Gewinne einen grossen ehernen Crater, von 3 knieenden Colossen getragen, verfertigen und weihten denselben der Juno zu Samos.4)

Auch die griechische Malerei soll von Aegyptern, besonders von Philokles, erfunden und eingeführt worden sein.5) Hiermit steht in Uebereinstimmung, dass die Erfindung des Schattens dem Saurias von Samos zugeschrieben wird.6) Die Abstufung der Farben nach Licht [512] und Schatten wird von Plinius aber dem Apollodor beigelegt und er hatte den Beinamen des Schattenmalers ( [...]).1) Zu Sikyon im Peloponnese (oben S. 97) am corinthischen Meerbusen, in welchem Sikyon einst die Telchinen (d. h. die die Telchinen als ihre Schutzgottheit verehrenden Metallarbeiter und deren Genossenschaften) wohnhaft gewesen sein sollen,2) – blühte unter dem dort niedergelassenen Pamphilos aus Amphipolis in Makedonien oder nach Andern aus Nikopolis eine berühmte Malerschule auf, aus welcher als die Schüler des Pamphilos Melanthios, Pausias und Apelles hervorgegangen sind. Nach Plinius 35, 76 lehrte Pamphilos Niemand um einen geringeren Preis als ein Talent, nämlich jährlich 500 Denare, was für die 12 Jahre des Unterrichts, welche Pamphilos verlangte, ein Talent beträgt; diesen Preis bezahlten ihm Apelles3) und Melanthios. Durch das Ansehen des Pamphilos geschah es, zuerst in Sikyon, dann im ganzen Griechenland, dass die freien Knaben vor allem in der Graphik, d. i. in der Malerei oder vielmehr Zeichnung auf Buxbaum, unterrichtet wurden und diese Kunst unter den freien Künsten ersten Ranges eine Stelle erhielt. Zwar war sie immer so in Ehren dass Freie sie übten; bald aber so, dass es Leute aus geehrterem Stande (honesti) thaten und für immer untersagt ward, dass Sklaven in ihr unterrichtet wurden. Angeregt durch den gleichfalls zu Sikyon befindlichen Polyklet, welcher in der Plastik den Kanon eingeführt hatte, drang auch Pamphilos in der Malerei auf die sorgfältigste Beobachtung der Proportionen des menschlichen Körpers und forderte dazu von dem Maler das Studium der Mathematik und Geometrie.4) Die wissenschaftliche Kunstlehre, die Theorie der Malerei, die Malerei als Bildungsmittel und Unterrichtsgegenstand gehört dem Pamphilos und er hatte darüber mehrere Schriften verfasst, von denen aber nicht einmal Bruchstücke uns erhalten sind. Auch heisst es, Pamphilos habe als [513] einer der Ersten enkaustisch gemalt und auch den Pausias in dieser Gattung der Malerei unterwiesen.1) Auch Melanthios oder, wie Plutarch ihn nennt, Mela4thos, welcher unter allen Schülern seinem Lehrer Pamphilos am nächsten verwandt gewesen zu sein scheint, schrieb über die Kunst, wie auch Apelles in Form eines Lehrbuches für seinen Schüler Perseus.2) Nach Plinius 35, 123 ff., war Pausias der Erste, welcher anfing, gewölbte Decken (camaras) zu bemalen. Auch war Pausias ein Meister in den kunstmässigen Verkürzungen.3) Ebenso wird Pausias von Plinius wegen seiner Blumenstücke gerühmt, worunter sich besonders die Kränzewinderin, Stephanoplokos, oder Kränzeverkäuferin, Stephanapolis, auszeichnete. Schüler des Pausias waren wieder Aristolaos und Nikophanes. Aus Sikyon stammten auch die Maler Eutychides, Arkesilas und Thales. Später blühte unter Aratos, dem Sikyon seine politische Erhebung verdankte, noch einmal die Malerei auf.4)

Es muss sorgsam beachtet werden, dass die Entwickelung und Blüthezeit der griechischen Schulen in allen Kunstzweigen, besonders aber in der Baukunst, Sculptur und Malerei, im Wesentlichen zusammenfällt mit der Entwickelung der griechischen Freiheit, der freien griechischen Städte und Staaten; die Periode der sog. hohen Kunst unter Phidias, das Perikleische Kunstzeitalter ist auch die echönste Periode des freien griechischen Städte- und Staatslebens, errungen und begründet durch die eben beendigten Perserkriege. Während in Aegypten, Indien und Mesopotamien oder in Assyrien und Babylonien, bei den Phöniciern und Hebräern die Schicksale der Künste und besonders der Baukunst an die herrschende Priesterschaft und das mit ihr vereinte Königthum geknüpft erscheinen, steigt, blüht und sinkt in Griechenland mit der Freiheit, mit den freien Städten und Staaten die Kunst; [514] alle Städte und Staaten wetteiferten, die Tempel, Städte und zum Theil selbst die Privatwohnungen mit den schönsten Kunstwerken jeder Art zu schmücken, so dass Griechenland in seinen schöneren Zeiten einen Reichthum an Kunstdenkmalen besass, wie er niemals wieder erreicht und noch weniger übertroffen werden wird. Die attische Kunst musste schon deshalb die Kunst aller übrigen griechischen Städte und Inseln überflügeln, weil Athen die reichsten Mittel zur Beförderung und Hebung der Kunst besass; nach Suidas haben z. B. die einzigen Propyläen an der Akropolis zu Athen 2012 Talente oder nach ungefährer Schätzung 11 Millionen Franken unseres Geldes gekostet.1) In den christlich-germanischen Staaten blühten mit and nach den Kreuzzügen vorzüglich die freien Städte und mit ihnen auch die freien Künste in der Art und in dem Masse empor, dass man sich dabei wohl der griechischen Kunstgeschichte erinnern darf, wenn auch ein wirklicher Vergleich ausgeschlossen sein möchte. Das Grab des freien oder freiern Städtelebens wurde auch in den germanischen Staaten zum Grabe der städtischen Kunstschulen und Künste, dass seitdem die Künste als königliche und fürstliche nur ein höchst dürftiges und kränkliches Leben leben oder auch sie, gleich der maurerischen königlichen Kunst, den verlorenen Meister suchen. Hinsichtlich ihrer Entwickelungszeit und ihrer Dauer unterscheiden sich die mittelalterlichen Kunstschulen und Künste auffallend von den griechischen, indem dort Alles weit rascher entsteht, aber auch wieder vergeht, was seinen Grund nur darin haben kann, dass die mittelalterliche Kunst auf der griechisch-römischen ruht und daher sehr Vieles, namentlich das rein Technische, von dieser vollendet zur sofortigen Anwendung empfing, während die griechische Kunst dieses im langsamen Gange der Jahrhunderte erst selbst finden und entwickeln musste. In den mannigfachsten Stücken hatte die mittelalterliche Kunst nicht erst anzufangen und zu suchen, sondern blos fortzusetzen und das Dargebotene zu ergreifen, so dass sie überall leichter voranschreiten und zugleich nach neuen Kunstrichtungen sich wenden [515] konnte, um selbst einer spätern Zukunft wieder als Unterlage zu dienen und in der Menschen-, in der Kunstgeschichte ein Ring der fortlaufenden Kette zu werden und zu sein. Eine griechische Dauer von Jahrhunderten haben nur einzelne Bauschulen oder Bauhütten des Mittelalters, wie namentlich z. B. die Bauhütte zu Strassburg seit dem ersten Beginne des Münsterbaues, die seit dem 13ten Jahrh. wenigstens bis auf den heutigen Tag ununterbrochen fortbesteht, weil der vollendete Bau fortwährende Reparaturen nöthig hatte, so dass die Kirchenfabrik ihre eigenen Steinmetzen forthielt und alle ursprünglichen Profile, Schablonen und Hülfswerkzeuge aufbewahrt wurden, um zerstörte Steinstücke und Theile des Thurmes und der Kirche gleich und sicher wiederherstellen zu können.1) Dass trotz der herabsetzenden Ansichten des Aristoteles in seiner Politik VII, 9 im 5ten Jahrh. wenigstens im attischen Staate die Handwerke im Wesentlichen dieselbe Stellung und Rechte besessen haben, wie die mittelalterlichen Handwerker und Handwerksgenossenschaften, mag schon daraus entnommen werden, dass, als nach dem Rathe des Themistokles (+ 450 v. Chr.) der Piräus zum Haupthafen der Athenienser erklärt und erhoben worden, die dabei durch den Architekten und Sophisten Ilippodamos aus Milet neu angelegte Stadt in drei regelmässige, mit geraden Strassen nach ionischer Art versehene Theile getheilt wurde, den einen für die Handwerker, den andern für die Landbauer und den dritten für die Waffentragenden oder Krieger.2) Seit Hippodamos fanden die von ihm über neue Städteanlagen aufgestellten Regeln in Griechenland allgemeine, mehr oder weniger strenge Anwendung, so bei Smyrna, Kos, Mytilene, Alexandria und Antiochia, wie noch zu seinen Lebzeiten bei Thurium und Rhodos. Zufolge Strabo, V. 3, waren fruchtbare Lage, Nähe eines Hafens, gute Festungswerke und schöne Gebäude Das, was den Griechen bei ihren Städteanlagen genügte, während polizeiliche Anordnungen, Kloaken, Aquaeducte und gepflasterte Strassen [516] von den Römern vorzüglich berücksichtigt wurden. Jedenfalls haben aber die Germanen die Kunst, Städte zu erbauen und zu befestigen, mit den erforderlichen Strassen, öffentlichen Plätzen, Gebäuden, Brunnen, Wasserleitungen u. s. w. zu versehen, die städtische Verwaltung einzurichten, einzig von den Römern und vorzugsweise in Gallien und Italien erlernt. Dass jemals in Zweifel gezogen werden konnte, wer den Germanen Städte zu erbauen und einzurichten gelehrt habe, wird nur dadurch einigermassen begreiflich und entschuldbar, dass hierüber so wenig geschichtliche Nachrichten uns aufbewahrt sind; auch wurden gar viele Städte nicht mit Absicht und Bewusstsein, sondern nur langsam durch die Verhältnisse selbst gegründet und erbauet, was gleichmässig auf die Bauhütten oder Baugenossenschaften Anwendung erleidet. Eben darnach bestimmt sich auch die Regelmässigkeit oder die sog. malerische Unregelmässigkeit, malerische Gruppirung nach Klenze, S. 417 ff., der Stadtanlagen; eine regelmässige Anlage und Eintheilung haben z. B.: Mannheim, Karlsruhe, Berlin, Nancy, Turin, Petersburg u. s. w.; erst gegenwärtig streben aus der malerischen Unordnung hunderte von Städten, namentlich Paris, München, Stuttgart, Frankfurt, Würzburg, Darmstadt, Genf, Zürich, Basel, St. Gallen u. s. w. zur Regelmässigkeit.

Am überzeugendsten haben den Zusammenhang der christlich-germanischen Zeit mit dem unmittelbar vorangehenden Alterthum die neuern Forschungen in der Kunstarchäologie dargethan, worüber z. B. auf Boissier, sur les progrès de l’Archéologie, Genève 1837, und vor allem auf die schon erwähnte mit ausserordentlichem Fleisse verfasste , aber noch nicht vollendete Schrift von Piper in Berlin, Mythologie und Symbolik der christlichen Kunst, deren zweiter Band seit dem Jahre 1851 sich erwarten lässt, zu verweisen ist. Den Uebergang von der heidnischen Kunstsymbolik zur christlichen vermitteln besonders die Katakomben zu Rom, wie in allen neuern Kunstgeschichten erörtert wird1) und worüber z. B. auch der [517] ausgezeichnete französische Archäolog Raoul Rochette in mehreren Schriften gehandelt hat, wie in dem Tableau des catacombes de Rome, oò l’on donne la description de ces cimetières sacrés, avec l’indication des principaux monuments d’antiquité chrétienne en peinture et en sculpture, et celle des autres objets, qu’on en a retires, Paris 1837.1) Das Werkchen bildet einen Theil der Bibliothèque universelle de la Jeunesse. Die ersten Christen Roms, welche in den alten Steinbrüchen vor den Thoren Roms ihren nächtlichen Gottesdienst feierten und dieselben zugleich als Begräbnissorte benützten, fuhren bis in das 8te Jahrh. fort, dieselben künstlerisch und besonders mit Decken- und Wandmalereien auszuschmücken. Ernst Förster in seiner Vorlesung über die Bedeutung des Domes zu Cöln in der Entwickelungsgeschichte der neuern Kunst2) erklärt ungeeignet die Kirche, das kirchliche Gebäude im Hinblick auf den römischen Katakombendienst, dem ersten und ursprünglichen Begriffe nach, für ein Grab, gleichsam für eine blosse Krypta, was durch die Basiliken, als Versammlungsorte, als kirchliche Gemeindehäuser hinreichend widerlegt wird. Zur Zeit der Christenverfolgungen dienten nur nothgezwungen die unterirdischen Gräber als Versammlungsorte und der Sarcophag des Heiligen als Opfertisch oder Altar; gleichwohl entstand von da seit Constantin der christliche Gebrauch, die Kirchen, die Altäre über den Gräbern der Heiligen und Märtyrer zu errichten und ihre Gebeine oder doch Theile derselben als Reliquien in die Altäre niederzulegen. Auch finden sich Spuren von Tauf- und Ordinationsfeierlichkeiten, die man in den Katakomben vollzogen. Man betrachtete sehr bald die Katakomben wie die ersten christlichen Kirchen, und die Feier der Messe wurde auf dem Grabe eines Märtyrers vollzogen, welches als Altar diente. Daher leitet sich der Ausdruck confessio ab, welcher noch jetzt zur Bezeichnung des Hauptaltars in den christlichen Basiliken Roms gebraucht wird. Die Analogie der Seitencapellen in den christlichen Kirchen hat einen gleichen Grund; eines der [518] entschiedensten Beispiele einer solchen Verwandtschaft bietet das von Bosio entdeckte und von d’Agincourt edirte Grab des h. Hermas dar, welcher in dem letzten Jahr der Regierung des Kaisers Trajan den Märtyrertod gestorben sein soll. Confessio bedeutet an und für sich keinen Raum, sondern blos die Grabstätte des Heiligen, d. h. den Sarcophag selbst, welcher sich je nach Umständen über oder unter der Erde, in einer Seitenkapelle, oder hinter und nicht gerade unter einem Hochaltar befinden kann.1) Befand sich, wie in der alten Kirche des Klosters St. Gallen, – zu S. Ursula, S. Severin und S. Kunibert in Cöln, der Heiligensarg hinter dem Hochaltar, wurde derselbe auf 4 Säulen schwebend angebracht, die Füsse des Leichnams gegen den Altar, das Haupt aber gegen Osten gerichtet. Förster (S. 425 a) möchte noch am liebsten annehmen, dass der Zeichner des St. Galler Kloster- und Kirchenplanes sich Altar und Sarcophag in der Krypta gedacht habe, obwohl bei der Ausführung Altar und Sarg des h. Gallus in die Oberkirche zu stehen kamen. Ihrem Ursprunge gemäss sind die Krypten oder unterirdischen Grabkirchen dem romanischen Baustyle eigenthümlich und erst der gothische oder germanische gibt dieselben auf. Raoul-Rochette hebt mit Recht für die ältesten Christen die Nothwendigkeit hervor, die zu ihrer Zeit herrschenden heidnischen Kunstformen anzunehmen, wie es ihnen unmöglich war, eine andere Sprache als die übliche, von ihren heidnischen Vorfahren hergebrachte Landessprache zu reden und sie sich keine ganz neue Sprache schaffen konnten. Namentlich war nicht blos die Form des christlichen Sarcophags durch die der römischen Sarcophage gegeben, sondern auch der Bilderschmuck derselben wurde in den meisten Fällen ganz unvermittelt herübergenommen.2) Viele Christen und selbst Fürsten, Bischöfe und Päpste liessen sich unbedenklich in alten heidnischen Sarcophagen beerdigen,3) indem etwa nur noch einige christliche Symbole und besonders das Kreuz [519] darauf angebracht wurden, weshalb es so oft zweifelhaft wird, zu entscheiden, ob ein Denkmal dem heidnischen oder dem christlichen Alterthume angehöre. Aehnlich verhält es sich mit den Münzbildern unter den ersten römischen christlichen Kaisern, welche noch lange unverändert, nur mit einigen christlichen Zusätzen, beibehalten wurden.1) Ebenso wurde der christliche Sonntag gewiss unter dem Einflusse des alten heidnischen Sonnendienstes von Constantin im J. 3212) gewählt und bestimmt. Auch wurden nicht selten antike Saroophage zu Taufbrunnen gebraucht, namentlich im Dom von Girgenti ein marmorner Sarcophag, der die Jagd Meleagers vorstellt. So hat auch ein Krater, auf welchem die Pflege des jungen Bacchus gebildet ist, jetzt im Museum zu Neapel, bis auf die neueste Zeit als Taufgefäss dem Dome von Gaëta angehört.3) Zuweilen wurden selbst antike Statuen zu Heiligen- und Apostelbildern geweiht.4) Ferner findet man heidnische Bildwerke an christlichen Kirchen angebracht, wozu zunächst Veranlassung gab, dass theils heidnische Tempel in Kirchen umgewandelt, z. B. namentlich zu Athen and besonders auf der dortigen Akropolis5) das Parthenon und der Tempel des Erechtheus, – theils Kirchen an dem Ort zerstörter heidnischer Tempel und Heiligthümer errichtet wurden.6) Auch die Porta Nigra zu Trier, welche für die spätrömische und ältestdeutsche Baukunst so ausserordentlich wichtig ist,7) diente vom J. 1035 bis zum Anfange des gegenwärtigen Jahrhunderts als Kirche. Nach Wyttenbach und Hirt ist die Porta Nigra unter Kaiser Constantin dem Grossen erbaut; zufolge Kugler (238 a und im Kunstbl. für 1844, Nr. 38) könnte vielleicht die Porta Nigra auch zur Zeit der fränkischen Herrschaft zwischen dem 5ten und 9ten Jahrh. [520] erbaut sein, was, wenn es begründet wäre, unwiderleglich das Fortleben der römischen Baukunst in den Rhein-Moselgegenden bezeugen würde. Der sog. Constantinische Palast zu Trier ist nach Kugler’s treffender Vermuthung eine der von Constantin erbauten Basiliken, so dass mithin Trier als einer der ältesten Sitze der Kirchenbaukunst sich darstellen würde, wenn bei den constantinischen Basiliken schon an kirchliche Gebäude gedacht werden darf, was aber Kugler und auch Lübke, Gesch. der Architektur, S. 150, allerdings nicht thun; war das römische Domgebäude zu Trier ein ursprünglich kirchliches Gebäude, möchte der Gedanke so schlechthin unzulässig nicht sein, weil dasselbe auch bei den verschiedensten sonstigen Beurtheilungen seiner ursprünglichen Bestimmung doch immerhin als ein basilikenartiges Gebäude geschildert wird. Wie Dr. Schneider zu Trier zu erweisen gesucht hat, ist die ältere, ursprünglich zu kaufmännischen und gerichtlichen Verhandlungen dienende Basilica unter Constantin in eine Kirche umgewandelt worden, weshalb dann Constantin zwischen dem J. 306 und 307 für die kaufmännischen und gerichtlichen Zwecke eine neue Basilica aufführen liess, den sog. constantinischen Palast, indem man im Mittelalter Basilica mit Palast übersetzte; fest stehe, dass schon im J. 379 die ältere Basilica als Kirche, vielleicht der spätere Dom, gedient habe.1) Nach Piper, I. 1. S. 99, bestanden unter Constantin zu Trier, wo dieser einen prächtigen Apollo-Tempel erbaut hatte, beide Culte neben einander und der Bischof Agritius von Trier wird im Jahr 314 unter den zu Arles versammelten Bischöfen erwähnt. Besonders merkwürdig ist der Trierer Dom, welcher aus sehr verschiedenartigen Theilen besteht, je nach den verschiedenen Zeitperioden, in welchen dieselben ausgeführt wurden; dabei aber stehen die verschiedenen Baustyle nicht, wie an so vielen andern Orten, unvermittelt blos, neben einander und sind daher leicht als ungleichen Zeiten angehörige Bauten zu erkennen und zu unterscheiden, sondern sind so geschickt mit einander verbunden und so organisch zusammengefügt, dass die höchste Schärfe des [521] Blickes und die kritischste Aufmerksamkeit allein das Ungleichartige, das Frühere von dem Spätern zu trennen vermag.1) Die Trierer Baudenkmale sind sonach die schätzenswerthesten Urkunden für die organische und unmittelbare Entwickelung der Kirchenbaukunst aus der römischen Baukunst. Die erste Anlage des Domes gehört, nach Schmidt und Kugler der römischen Zeit an; sie bildete im Grundplan ein Quadrat, mit halbrundem Ausbau auf der Ostseite, war also orientirt. Im Innern standen vier grosse Säulen korinthischer Ordnung ebenfalls in quadratischer Stellung; auf ihnen und den entsprechenden Wandpfeilern ruhten kräftige Schwibbögen, welche eine flache Holzdecke trugen. Zwei Reihen grosser überwölbter Fenster liefen an den Wänden hin. Schmidt sucht zu erweisen, dass dieser älteste Dom eine der von Constantin erbauten christlichen Kirchen zwar, aber keine Basilica im antiken Sinne gewesen sei; Kugler dagegen glaubt,2) dass die Ansicht, dass das Gebäude zu dem Behufe einer Basilica errichtet worden, nicht ganz abgewiesen werden könne; Trier würde bei der obigen Voraussetzung in diesem Falle zwei der ältesten christlichen Kirchen und vielleicht selbst Basiliken besessen haben, wie auch Eumenius in seiner Rede vom J. 310 ausdrücklich von mehreren, durch Constantin zu Trier aufgeführten Basiliken spricht. Kugler glaubte zuletzt, das dem Dome zu Grunde liegende römische Gebäude sei „bereits“ eine christliche Kirche aus der spätern Zeit des 4ten Jahrh.; Steininger, Bemerkungen zur Gesch. des Doms zu Trier, Trier 1839, wollte das Gebäude für ein forum Nundinarum ansehen, was aber Kugler als durchaus unbegründet verwirft. Kugler’s Meinung nach haben wir an dem Gebäude ein eigenthümlich interessantes Zeugniss für die frühest christliche Architektur gewonnen. Im 12ten Jahrh. wurde der ganze Dom überwölbt und [522] eine Krypta unter demselben angelegt, jedoch war schon im 11ten Jahrh. an der Westseite bei der damaligen Verlängerung des Domes eine kleine Krypta erbauet; im Ganzen erscheinen die Ueberwölbungen und Krypten der Dome gleichzeitig, da ja die letzteren überwölbt sein mussten. Bei den spätesten romanischen Umänderungen des Domes im 12ten Jahrh. erscheint der Spitzbogen schon in einigen untergeordneten Fällen neben anderweitigen Motiven des gothischen oder germanischen Baustyls. So ist auch der östliche Chor nicht mehr im Halbkreise, sondern in einer polygonen Form und mit heraustretenden einfachen Strebepfeilern, den an dem Kuppelgewölbe angewandten Gewölbrippen entsprechend, angelegt; in den veränderten Theilen des Schiffs nähern sich die architektonischen Gliederungen ebenfalls schon den leichten, feinen, spielend belebten Formen des gothischen Styls. Für den hier dargelegten Umwandlungsprocess der römischen Baukunst durch die romanische in die germanische spricht noch besonders der Umstand, dass die auf den Grabdenkmalen der römischen Katakomben abgebildeten Handwerks- und Kunstwerkzeuge, um den Stand des Verstorbenen zu bezeichnen, den Beweis liefern, es haben sich unter den ältesten römischen Christen namentlich auch Bauhandwerker, Architekten und andere Künstler befunden, welche natürlich römisch gebildet waren und auch als Christen ihr Handwerk und ihre Kunst nur nach römischer Weise und im römischen Geschmacke übten. So erscheint auf einer Grabsäule des capitolinischen Museums der junge Aper, welcher als Mensor Aedificiorum bezeichnet wird, umgeben von allen Werkzeugen seines Berufes. Ebenso sieht man auf einer schönen Grabsäule der Sammlung Mattei den Fronton mit mehreren Werkzeugen des Architekten geschmückt. Auf einem Grabsteine aus dem Kirchhofe der h. Priscilla erblickt man neben der einem Artifici Signario geweihten Inschrift einen Hammer, woselbst der Hammer blos auf die Kunst des Bildhauers hinweisen kann.1) Aehnlich ermisst Gottvater den von Engeln gehaltenen Weltkreis als dessen Schöpfer und Ordner mit, [523] dem Zirkel zu Anfang der deutschen Uebersetzung des alten Testamentes in einer Heidelberger Papierhandschrift aus dem 14ten oder 15ten Jahrhundert.1) In einem Doppelbilde am Anfange einer Bilderbibel aus der zweiten Hälfte des 13ten Jahrh. in der Bibliothek Lobkowitz zu Prag hält Gott Vater in der Rechten den Zirkel, in der Linken die Wage,2) wodurch er als der Welterbauer und ewige Weltrichter bezeichnet werden sollte. Diese Seelenwage erscheine sodann auch auf dem Rathsbrunnen zu ]Buttstädt am Brühl, indem in der einen Wagschale der Teufel mit einem Mühlsteine sitzt, um sich schwerer zu machen, und in der andern ein neugeborenes unschuldiges Kind sich befindet; die Wagschale wird von einem Engel gehalten und das Kind wiegt schwerer als der Teufel trotz des schweren Mühlsteines.3) Diese christliche Seelenwage kann nur der ägyptischen Symbolik und Mythologie entlehnt sein.4) Daran schliesst sich die Nachricht bei Diodor I, 96, dass Orpheus, welcher bekanntlich auch s ehr häufig in den christlichen Katakomben zu Rom erscheint, die Strafen der Gottlosen im Hades und die Fluren der Frommen und andere beim grossen Haufen gangbare Vorstellungen den bei den Aegyptern bestehenden Todtengebräuchen nachgebildet und bei den Griechen eingeführt habe.5)

Die mit dem Dome zu Trier in Verbindung stehende Liebfrauenkirche, deren gegenwärtiger Bau im J. 1227 gegründet wurde, zeigt die Elemente des gothischen Baustyles schon vorherrschend, währeüd der Kreuzgang etwa noch in der Mitte zwischen dem romanischen und gothischen Style steht, so dass in seltener Weise an einem und demselben Gebäude die allmählige Ausbildung der Gothik sich zeigt und diese wenigstens in ihren ersten Anfängen gleichzeitig und unabhängig in Nordfrankreich und in [524] Deutschland sich ausgebildet haben könnte.1) Die Liebfrauenkirche verbindet übrigens in höchst eigenthümlicher Weise die Formen eines Rundbaues mit denen einer Kreuzeskirche. Auch die St. Willibaldskirche zu Echternach bildet ein wichtiges Beispiel für den Entwicklungsgang der deutschen Baukunst.

Auch ist hier noch zu erwähnen die Abhandlung von Kugler, der römische Basilikenbau, näher entwickelt nach den Resten der antiken Basilica von Trier, in dem Tüb. Kunstblatte für 1842, Nr. 84 ff. Lübke, a. a. O., S. 150, und auch Schmidt, a. a. O., Lief. V. (Trier 1845) Taf. 4, theilt eine Abbildung der jetzt restaurirten und zur vereinigten evangelischen Civil- und Militärkirche verwandten trierer Basilica2) mit, welche in der Volkssage ohne nähere Begründung gewöhnlich zu einem Palaste Constantins des Grossen gemacht wird. Erst Steininger, a. a. O., S. 47, hat das Gebäude für eine Basilica erkannt, was seither in der Kunstgeschichte angenommen wird. Lübke setzt die Erbauung der Basilica bestimmt in die Zeit Constantins, Kugler nur möglicher Weise. Das ganze Gebäude ist aus 15 ’’ langen und 1 ¼„ dicken Ziegeln aufgeführt, zwischen denen sich Mörtellagen befinden. Noch wichtiger für den altchristlichen Basilikenbau sind die ravennatischen Basiliken, weil sie reiner und gesetzlicher aufgeführt sind als zu Rom.3) Nach der Kirche S. Vitale in Ravenna, einem Rundbau, ist bekanntlich der Münster Karls des Grossen in Aachen und nach diesem wieder die Kirche zu Othmarsheim im obern Elsass, nicht sehr weit [525] von Basel und Mühlhausen, erbaut, wie das Letztere Schnaase im Tüb. Kunstblatte für 1843, Nr. 24, nachgewiesen hat. Den Münster zu Aachen hat Ansegis, Abt des von ihm prachtvoll erweiterten Klosters Fontanellum (St. Vaudrille), erbaut und Ernst Förster hat im Kunstblatt für 1844, S. 417, die Vermuthung ausgesprochen, dass Ansegis auch den vor dem J. 822 angefertigten Plan zum Kloster St. Gallen entworfen habe; Mabillon rieth auf Eginhard, J. von Arx auf Gerung. Ueber die römischen Basiliken ist sodann besonders zu vergleichen: Bunsen, die Basiliken des christlichen Roms, aufgenommen von den Architekten J. G. Gutensohn und J. M. Knapp, nach der Zeitfolge geordnet und in ihrem Zusammenhange mit der Idee und Geschichte der Kirchenbaukunst dargestellt, München 1844.1) Nach Bunsen und nach seinem Recensenten im Kunstblatte ist im Dombau des 13ten Jahrh., d. i. in der germanischen (wie sie auch von Kugler genannt wird) oder gothischen Baukunst die Vollendung der Basilica zu begrüssen. Die Kirche des Klosters St. Gallen war nach jenem Plane eine Basilica von 200’ Länge und 80’ Breite (im Querschiff 120’); 22 Säulen (columnae) trennen das Hauptschiff von den Nebenschiffen. Als Haupträume erscheinen zwei Chori und ihnen entsprechend zwei Absiden an beiden Enden der Kirche, jedenfalls eines der frühesten Beispiele dieser später in Deutschland so verbreiteten Anordnung. Förster2) denkt sich den Ursprung dieser Verdoppelung darin begründet, dass bei dem Zudrange des Volkes ein zweiter Hochaltar nebst Zubehör in der Nähe des Haupteinganges nöthig schien, damit der regelmässige Gottesdienst der Mönche im Ostchor nicht gestört werde; sonach wäre der Westchor, wie später in mehreren Kathedralen; als Leutechor aufzufassen, in dessen Nähe vielleicht auch gebeichtet wurde. An diese Anordnung knüpft sich ein antiphonischer Gottesdienst, welcher nach Kugler überhaupt die ganze Verdoppelung veranlasst haben soll; die Ostabsis enthält den Altar des h. Petrus, [526] die Westabsis jenen des h. Paulus und der östliche grössere Chor hiess der des Abtes und der kleinere westliche der des Priors; der Ostchor war um 7 Stufen erhöht und ruhte auf der Krypta. Boisserée hat neben seiner ersten, mit der Förster’schen zusammentreffenden Ansicht noch die Vermuthung geäussert, dass die deutschen Kirchen mit zwei Chören zu Cöln, Fulda und St. Gallen der Kirche des h. Grabes zu Jerusalem nachgeahmt seien, wozu die Verbindung Karls des Grossen mit Jerusalem die Veranlassung gegeben haben möge.

Ausserdem hat Raoul-Rochette auch drei Mémoires, sur les antiquitès chrétiennes des Catacombes, Paris 1838, verfasst, worüber Piper, I. 1. S. 34 ff., und das Kunstblatt von Schorn für 1840, Nr. 14 ff., zu vergleichen ist. In dem zweiten dieser Mémoires werden die Formeln (Inschriften) und Symbole der Grabsteine durchgegangen.

Am wichtigsten ist es aber, dass aus den Mithrasmysterien und von den so zahlreich noch jetzt vorhandenen Mithrasdenkmalen auf die Christen und besonders auf die christlichen Bauleute und Bauzünfte die Idee eines für die Menschheit dargebrachten blutigen Opfers und der dadurch errungenen Unsterblichkeit und Reinigung des Geistes mit der ganzen diesfälligen Kunstsymbolik übergegangen zu sein scheint. Vorzügliche Beachtung verdient in dieser Hinsicht die im April 1838 beim Graben der Fundamente eines Hauses beim Eintritt in das Dorf Neuenheim in der Nähe von Heidelberg aufgefundene, viereckig ausgemauerte Mithrashöhle (Speläum)1) mit ihren aus rothem Sandsteine gehauenen Bildwerken, welche hauptsächlich die hintere Wand des Ileiligthumes einnahmen und dermalen in der Universitätsbibliothek zu Heidelberg aufgestellt sind.2) An Reichthum und Neuheit der Vorstellungen, an guter Ausführung und Erhaltung reihen sich die Neuenheimer Mithrasdenkmale denjenigen von Heddernheim, jetzt im herzogl. Museum zu Wiesbaden, und von Mauls in Tyrol, jetzt im Antikenkabinete zu Wien, an. Das mittlere und [527] Hauptrelief stellt Mithras als Stiertödter in der gewöhnlichen Weise vor: er ist als Jüngling in gegürteter Tunica und kurzem Mantel, mit phrygischer Mütze, persischen Beinkleidern und Halbstiefeln vorgestellt, wie er auf dem Stiere knieend, demselben mit der Linken die Schnauze zurückzieht und mit der Rechten den Dolch in den Nacken stösst. Mithras, in der persischen Lehre der höchste der Izeds oder guten Genien zwischen Ormuzd und Ahriman als Vermittler stehend, ist nach Creuzer das Sinnbild des Lichts, welches aus der Finsterniss geboren wird, daher umgibt ihn auch auf dem Bildwerk eine dunkele Höhle; er sei als Licht der Vermittler der Welt, und indem er den Weltstier opfere, vollende er einen Schöpfungsact, welcher durch Zerlegung der Materie die darin enthaltenen Keime des Thier- und Pflanzenreichs zum Dasein bringt. Dies bezeichnen die sieben Getreideähren, welche aus dem Schweif des getödteten Stieres hervorspriessen. Wir halten den Stier nicht für den Weltstier und daher, das Opfer auch nicht für einen Schöpfungsact, sondern mit Andern für das Sinnbild des Frühlingsstiers, welcher jährlich, damit die Aehren und die Früchte reifen, durch den Sonnenlöwen, dessen Kopf auch über dem Mithra hervorragt und von dem ein Grad in den Mithrasmysterien der Löwengrad (Leontica) hiess, geopfert wird, so dass aus dem Geopferten die jährlichen neuen Früchte hervorgehen und der Opferer, Mithras, eben der stärkere Löwengott, Herakles selbst ist, wie Herakles daher auch in den Nebenbildern neben dem Hauptbilde erscheint. Die Siebenzahl ist die im Orient und Occident gewöhnliche planetarische und auch sonst bei den Parsen und Mithrasdenkmalen sehr gewöhnlich.1) Aehnlich dem Mithrasdenkmale zu Apulum2) ist die Bronzethür, welche im J. 1119 unter Bischof Wilhelm von dem Künstler Odrisias Berandus (Berardus) von Benevent für die Kathedrale von Troja gemacht wurde, in 4 Mal 7 Felder getheilt.3) Nach Massudi, um das J. 900 n. Chr., sind. z. B. auch bei den Arabern [528] sprüchwörtlich „sieben Himmel“, wovon der erste aus grünem Smaragd, der zweite aus Silber, der dritte aus rothen Rubinen, der vierte aus Perlen, der fünfte aus gediegenem Golde, der sechste aus Topas und der siebente aus Feuer (die himmlische Feuerburg) gebildet wurde, auf welchem letztern die Engel stehen mit einem Beine in der Luft, Psalmen zum Preise des Herrn singend.1) Die Weltschöpfung, wie sie Massudi beschreibt, ist der mosaischen Kosmogonie mit den 6 Schöpfungstagen und dem Sabbat oder Samstag als Ruhetag des Schöpfers nachgebildet. Näher könnte auch die Siebenzahl die 7 Sommermonate, die 7 Monate des Lebens des Löwengottes, der Anwesenheit des Apollo, des Lichtes und der Wärme bedeuten. Das Mithrasopfer weist hin auf den jährlichen Wechsel von Winter und Sommer, Tod und Leben, daher stehen auch zu beiden Seiten der Hauptgruppe zu Neuenheim zwei Jünglinge, der eine mit gesenkter, der andere mit erhobener Fackel, über denen die mit dem Viergespanne aufwärts fahrende Sonne und der mit dem Zweigespanne abwärts fahrende Mond, gleich der aufsteigenden Sonne und dem sich senkenden Monde der Maurerlogen, sich erhebt, wie auch bei dem Eingange des Speleums zwei Säulen, entsprechend den beiden Säulen Jakin und Boaz des salomonischen Tempels, der ägyptischen und phönicischen Tempel, des Domes zu Würzburg [529] und der heutigen Maurerlogen standen, hindeutend auf den jährlichen und täglichen Wechsel des Sonnenlebens, zugleich des dem Untergange entsprossenden Morgens, des aus dem Tode entkeimenden Lichtes und Lebens, worauf auch der nach der Brust des Stieres aufspringende Hund, nach Creuzer das Sinnbild der Todtenbestattung, und die zu den Füssen des Stieres auf dem Wahrsagebecher (wie Creuzer meint) des Mithras mit dem Kopfe liegende Schlange des Lebens oder Heils, d. h. wohl eher aus dem Lebensbecher trinkende Schlange weist.1) Das so oft erscheinende mithrische Stieropfer sollte die Unsterblichkeit des natürlichen und geistigen Lebens und Lichtes bezeichnen; die Unsterblichkeit des Natur- und Sonnenlebens verbürgte dem Glauben des Alterthums und nach ihm dem Glauben der mittelalterlichen Bauhütten die Unsterblichkeit des Seelenlebens, und der sterbende Frühlingswidder, das Osterlamm der Christen, gleicht dem sterbenden herbstlichen Osiris-Dionysos-Hiram und noch mehr dem Adonis-Atys-Hyakinthos. Um die maurerische Symbolik voll zu machen, schiessen auf den Nebenbildern des Mithrasdenkmales zu Neuenheim zwei tapfere Schützen ihre Pfeile gegen die dunklen, Sonne und Licht verhüllenden Wolken ab, d. h. bekämpfen mit dem siegreichen Pfeile und Schwerte des Lichtes die Finsterniss, das Böse und Dunkle in der natürlichen und sittlichen Welt, sind die milites oder Krieger Mithrae, – die Streiter, Degen und Helden Christi und des lebendigen und leuchtenden Gottes, des ewigen Lichtes und Gottes, – die ecclesia pugnans et victrix, – der Kampf und der Sieg, – Mars und Nike, der Sohn und die Tochter des blitzeschleudernden und allmächtigen Zeus, des Vermittlers und Freundes Mithras, des Sohnes und des göttlichen Vaters. Ferner wird durch den aus einem Baume hervorragenden und vor und bei dem Baume beschäftigten Menschen zu beiden Seiten auf einem Nebenbilde des Hauptbildes zu Neuenheim die Geburt des Menschen aus dem Baume (nach persischer Lehre) angedeutet, so wie das Heilsame der Pflege der [530] Bäume, der zu Paradiesen vereinigten Bäume oder der Baumgruppen ausgedrückt. Die 4 geflügelten Köpfe in den 4 Ecken eines Nebenbildes weisen hin auf die Allmacht und Allgegenwärtigkeit des nach den 4 Weltgegenden sich ausbreitenden und diese siegreich erfüllenden göttlichen Lichtes, wie in der christlichen Symbolik darauf die 4 Löwen an der obern Aussenseite des Stephans- oder Löwenthores zu Jerusalem, auch das Thor der Stämme genannt, welche 4 Löwen ebenso auf seldschukischen Münzen vorkommen,1) – die 4 von dem lehrenden und erlösenden Christus und von dem Paradiese ausströmenden Ströme, die 4 Jünger und Evangelisten, die 4 Genien des Osiris zu beziehen sind.2) In demselben Sinne geben auch die vier Seitenleisten eine jede vier Vorstellungen, worunter Jupiter Fulgur, d. i. der Blitze schleudernde und mit dem Blitze leuchtende Jupiter als Symbol des Perses, des Persers, wie der Höchsteingeweihte hiess, – des höchsten Grades der Mithrasmysterien, in welchem der Perses einem blitzeschleudernden und leuchtenden Gotte selbst verglichen und daher ihm der Blitz überreicht wurde, wornach in einzelnen maurerischen Systemen die Höchstgraduirten und Höchstgeweihten in Preussen Hocherleuchtete, d. i. Hochleuchtensollende, genannt werden. Eine Florentiner Handschrift des Cosmas Indicopleustes aus dem 10ten Jahrh. (ohne Zweifel nach dem Vorgange älterer Exemplare) enthält eine Ansicht der Erde, welche ein längliches Viereck bildet, ringsum in 4 Streifen vom Ocean umflossen, – jedoch erscheint in jedem dieser 4 [531] Streifen in einem Rund eine nackte Figur, in ein Horn blasend.1) – Die Deutungen der weitern Nebelbilder des Speleums zu Neuenheim überlassen wir gerne Creuzer und seinem Recensenten (wahrscheinlich Schorn) im Kunstblatte; einzig sei noch bemerkt, dass in 4 Stierbildern mit dem Menschen einfach die vier Stufen des menschlichen Lebens und Lichtstreites symbolisch dargestellt scheinen. Das Kunstblatt erklärt das Neuenheimer Mithrasdenkmal als zusammengesetzt aus parsischen und indischen (?) Elementen und für ein Symbol agrarischer Cultur, welches zugleich als Sinnbild innerer Reinigung diene. – Die Hirammythe der Maurer, welche vor gleichfalls berührt wurde, d. h. die Mythe von dem Streite zwischen Meister und Gesellen, sei er angefacht durch den Neid jenes oder dieses, ist übrigens aus römisch-griechischen Quellen über ganz Deutschland bis in den höchsten Norden als Umgestaltung der alten Dädalossage verbreitet.2) In einer Sage aus der Ukermark erschlägt der erzürnte Meister den Gesellen, weil diesem der von dem Meister vergeblich versuchte Guss einer Glocke gelungen war.3) In einer andern Sage sticht der Meister dem Lehrjungen die Augen aus, weil der letztere an der Klosterkirche zu Königslutter eine schönere Säule als der Meister angefertigt hat.4) Eine ähnliche Sage findet sich bei Müllenhof, Sagen aus Schleswig, Holstein und Lauenburg, Kiel 1845, Nr. 145. Gleich der Dädalossage ist auch die Sage von Hero und Leander in den verschiedensten Gestaltungen bis tief in den Norden Deutschlands verbreitet, wie dieselbe z. B. auch Eduard Ferrand in seinen norddeutschen Sagen unter der Ueberschrift: „Die, Liebenden“ mittheilt.5) Die Meleagersage findet sich in verschiedenen Formen nicht nur bei den Deutschen,6)[532] sondern wohl von den Römern her auch bei den Albanesen, indem es bei ihnen herrschender Glaube ist, dass am dritten Tage nach der Geburt drei unsichtbare Frauen, Phatite, d. i. das Verhängniss, die Verhängnissvollen, die Schicksalsjungfrauen, vielleicht auch die Wahrsagerinnen von dem lat. vates, genannt, am Bette des Kindes erscheinen und über dessen Schicksal entscheiden; welchen Ausspruch die dritte thut, dem stimmen die beiden andern bei.1) Nach Falmerayer wären die Albanesen Illyrier, nach Hahn2) Pelasger. An jene die Geburt umgebenden drei Schicksalsjungfrauen erinnern übrigens die drei Engel, welche auf einem alten Holzschnitte das Kreuz des sterbenden Christus umschweben und in 3 Kelchen das aus den Wunden fliessende Blut auffassen.3)

Ein anderes, ohne Zweifel gleichfalls der heidnischen Symbolik entlehntes und mit dem Mithrasstiere verwandtes christliches Symbol ist das in die Erde gestreute Samenkorn, die Aehre,4) als ein Bild der Wiederauferstehung von dem Tode, wie in dem gleichen Sinne in den Alemannengräbern bei Oberflacht am Lupfen in Württemberg den Todten sich sehr viele Haselnüsse beigegeben fanden5) und wie überhaupt die Jahreszeiten und der Kreislauf irdischer Dinge als ein Zeichen der Auferstehung und Unsterblichkeit genommen werden, zumal der Uebergang von dem Winter zu dem Frühling, indem er ein Vorbild gibt, wie auf das Ende ein neuer Anfang folgt.6) So heisst es 1. Corinther 15, 35 – 37:

„Aber es möchte Jemand sagen: Wie können die Todten auferweckt werden? Mit was für einem Leibe werden sie wieder kommen? Du Thor! was du säest, das wird nicht wieder lebendig, es sterbe denn. Und was du säest, da säest du ja nicht den Leib, der wer- [533] den soll, sondern ein blosses Korn, nämlich wie es sich zuträgt, des Weizens oder einer andern Frucht.“

In demselben Sinne bemerkt Origines: „Omnis enim planta post hyemis mortem resurrexit“, und Tertullianus: „Totus igitur hic ordo revolubilis testatio est resurrectionis mortuorum.“ Minncius Felix spricht: „Vide quam in solatium nostri resurrectionem futuram omnis natura meditetur; . . . . exspectandum nobis etiam ver corporis est.“1) Nach dem jüngern Titurel wachsen aus dem Sarge und Munde der im Grabe vereinten treuen Gatten Sigune und Schionatulander zwei Reben empor, welche sich zu hohem Stamme und Geäste verschlingen, immer grünen und nie von Reife und Kälte angegriffen werden.2) – Das wichtigste altchristliche Denkmal mit einer Darstellung der 4 Jahreszeiten ist der Sarcophag des Junius Bassus vom J. 359. Hippocrates um 430 Chr. erwähnt bei den Griechen zuerst 4 anstatt der frühern 3 Jahreszeiten und seitdem wurden diese 4 Zeiten von den Griechen und von den Römern allgemein angenommen; darnach mussten auch die Horen auf 4 vermehrt werden und finden sich in der alten Kunst oft dargestellt.3) Eine Darstellung der Jahreszeiten durch weibliche Figuren lässt sich im christlichen Alterthum nicht sicher nachweisen; es erscheinen regelmässig geflügelte oder ungeflügelte männliche, Genien.4) Auch scheint die Vorstellung der 4 Jahreszeiten auf Gräbern nicht das christliche Alterthum und das Bereich der Katakomben zu überschreiten.

Ferner hat sich gewiss unter heidnischen, unter mithrischen Einflüssen,5) bei den Christen schon im 2ten Jahrh. die noch heute geglaubte Sage gebildet, Christus sei in einer Höhle zu Bethlehem geboren worden, über welcher sagenhaften Höhle sodann die Kaiserin Helena eine Kirche erbaute, worin bis gegenwärtig zur Weihnachtszeit, welche selbst gleichfalls nur eine heidnisch-symbolische, der Win- [534] tersonnenwende entlehnte ist, die Höhlengeburt Christi, des Lichtes aus der Finsterniss, der felsengeborne Mithras gefeiert wird. Diese Höhlengeburt Christi ist auch in alten Gemälden dargestellt.1) Selbst die Krippe, das längliche Viereck, worin Christus geboren wird, ist blos das uralte und auch maurerische Symbol der Welt. Daran schliesst sich gewissermassen ein Kuppelgemälde des Baptisterium von S. Laura auf dem Berge Athos, welches die Taufe Christi darstellt. Christus, auf dessen Haupt Johannes der Täufer seine Rechte legt und auf den die Taube herabschwebt, steht hier auf einem rothen Felsen, der in dem Fluss in gleicher Höhe mit dem Wasser sich erhebt und von dessen 4 Ecken eine Schlange zischend auf ihn losschiesst (eine Darstellung, die in griechischen Mosaiken und Prosken häufig ist); diese 4 Schlangen bezeichnen die dämonischen Mächte der Erde, welche ihre ohnmächtige Wuth gegen den Sohn Gottes loslassen.2) Das Kreuz, an dem der Ilerr stirbt, scheint in der Symbolik des Mittelalters mit seinen 4 Armen und Ecken gleichfalls als ein Symbol der Welt aufgefasst worden zu sein, wie z. B. in den 4 Kreuzesarmen Sol, Luna, Terra und Mars erscheinen.3) Hermes, eine andere Gestalt des Apollo, des Lichtsohnes der nächtlichen Latona mit seiner Zwillingsschwester der leuchtenden Mondsgöttin Artemis oder Diana, wird von Zeus in einer Grotte mit der Maia erzeugt und daselbst zum Lichte geboren, worauf er sogleich die 7saitige planetarische Leyer spielte, welche er sich aus der Schaale einer Schildkröte angefertigt hatte;4) dadurch, dass Hermes sogleich nach seiner Geburt 50 Rinder des Apollo, das alte Mondsjahr raubte, stellt er sich zugleich als Jahresgott dar.5) Der Hekate war auf Samothrace nach der Stiftung der Korybanten die zerynthische Grotte heilig.6) Auch Dionysos, von [535] Nymphen gepflegt, wuchs in einer Grotte auf.1) In einem indischen Mythos wird der Sonnengott ebenfalls aus der Nacht, der Nis, geboren, womit vielleicht Nysa und der dort geborne Dionysos zusammenhängen.2) Mahomet fasste in dem 42. (6 x 7) Jahre seines Lebens den Entschluss, als Prophet aufzutreten, nach langem einsamen Aufenthalte in einer Höhle, in der von Mohamedanern sog. Nacht der göttlichen Rathschlüsse.3) Auch die Sybillen, Personificationen mantischer Kräfte, wurden vorzüglich, wie z. B. die Sibylle von Kumae, als in tiefen und feuchten Grotten wohnende Jungfrauen gedacht;4) ebenso wohnte Bakis, das männliche Gegenbild einer Sibylle, in Höhlen, und die Sibylle und Bakis erscheinen zugleich in naher Verbindung mit dem nachtgebornen Lichtgotte Apollo. Auf Aegina erstreckten sich, wahrscheinlich zum Zwecke irgend eines Mysterien- oder Tempeldienstes bestimmte, Grotten bis unter die Cella des Tempels der Athene mit den berühmten Statuen im azurblauen Giebelfelde,5) wie sich auf Aegina auch zahlreiche Felsengräber finden. Die Grottentempel unfern Madras im südlichen Dekhan, genannt Mahamalaipur,6) standen mit 7 frei gemauerten Pyramiden in Verbindung, woher sie den Namen der 7 Pagoden (nach Paulin, voyage aux Indes orientales, aus dem Namen der Göttin Bhagavadi verderbt, wogegen Schnaase, I. S. 164, Pagode mit Bohlen als gleichbedeutend mit Bhaguwadi, d. i. heiliges Haus, Bethel nehmen will) tragen. Zufolge Lassen, indische Alterthumskunde, IV. S. 874, Anm. 3, wäre Mahâmalaipura so viel als Stadt der grossen Bergschlucht. Ueber die indische Baukunst, Felsentempel und Klosterhöhlen ist überhaupt nachzulesen: Lassen, IV. S. 853 ff.

[536]

Ferner die Steinmetzzeichen,1) wie sie Deutschland besonders zur Zeit des gothischen Baustyles und der bürgerlichen Bauhütten zur Anwendung kamen und deshalb, ihr Entstehen von Vielen auch erst in diese Zeit versetzt wird,2) möchten als dem Alterthume entlehnt oder nachgeahmt zu betrachten sein, da solche Bezeichnungen durch Aufschriften des Namens des bauenden Königs auf den Backsteinen oder Ziegeln im Oriente nicht nur vorzüglich zu Babylon, sondern mit einzelnen Buchstaben sehr zahlreich bei den Griechen in Syrien, auf Corfu, zu Athen u. s. w. gefunden werden. Klenze z. B. hat im J. 1834 in den Ruinen von Kardacckio auf Corfu solche erhaltene Buchstaben auf den Fragmenten der Dachziegel gefunden.3) In welchem Sinne die Griechen diese Buchstaben auf den Ziegeln gebraucht haben, namentlich ob es Zeichen der Werkstätte oder des bestimmten Verfertigers seien, ist nicht ermittelt, jedoch möchte das Erstere das Wahrscheinlichere sein, wie die römischen Ziegel das Legionszeichen zu tragen pflegen. Zu Lentini, dem alten Leontini, auf Sicilien sieht man in den Ruinen der ältesten Burg in den Steinen eingehauen eine ungeheure Menge Zeichen und Monogramme, die an das in den Mauern von Pompeji so häufige [...] erinnern, hier aber wegen der allerbizarresten Formen sich in den wenigsten Fällen auf Buchstaben reduciren lassen. Nach Ussing im Kunstblatte für 1846, S. 37, b, möchten dieselben den Steinhauer anzeigen, der vielleicht verpflichtet gewesen, sein Namenszeichen einzubauen, damit der Oberaufseher um so leichter Kontrolle halten könne. [537] Auch die Quader der Porta Nigra zu Trier sind mit Schriftzügen bedeckt, die wohl als Handzeichen der Steinmetzen zu halten sind.1) Pertz glaubt diese Steinhauerzeichen für sehr alt und aus den ersten Zeiten schriftlicher Aufzeichnung (bei den Germanen?) herrührend. Bei den Deutschen waren die Steinmetzzeichen hauptsächlich jedem einzelnen Steinmetzen unveränderlich von der Bauhütte oder der Zunft ertheilte und angehörende, auch allen seinen Arbeiten ihrer Erkennbarkeit und Beurtheilung wegen einzuhauende Zeichen, weshalb Art. 59 der revidirten deutschen Steinmetzordnung vom J. 1563 vorschreibt:

„Es soll auch keiner sein ehren zeichen,2) das jme von einem Handwerck verlyhen und vergönt worden ist, für sich selbst und eigen gewalts nicht endern; so ers aber jhe zu endern vermeint, solle ers mit gunst wissen und willen eines gantzen Handwereks thun.“

Die Steinmetzzeichen in diesem Sinne, d. h. als Ehrenzeichen oder vielmehr als Wappen und Siegel der bürgerlichen Steinmetzen, wie sie auch in der That häufig dazu gebraucht wurden und Stieglitz mehrere solcher Steinmetzsiegel mit Steinmetzzeichen besass, machten durch den in den Kreuzzügen aufgekommenen allgemeinen Gebrauch der Wappen des Adels und der Ritter4) hervorgerufen worden sein. In den so verschieden zusammengesetzten Heeren der Kreuzfahrer war es von der höchsten Nothwendigkeit und Wichtigkeit, dass die einzelnen Heerestheile genau gekennzeichnet, durch Zeichen von einander unterschieden wurden, um sie versammeln, zusammenhalten und leichter leiten zu können; das Kennzeichen des einzelnen Heerestheiles, die Marke desselben, war das Wappen und dieses wurde insofern eigenthümlich, kriegerisch, besonders aus Helm und Schild zusammengesetzt, als es zunächst Kriegern und zu kriegerischen Zwecken dienen [538] sollte. Die Wappen in dieser Bedeutung oder als Heereszeichen können leicht auch schon vor den Kreuzzügen in theilweiser Uebung gewesen sein, aber erst die Kreuzzüge bewiesen ihre Vortheile im Grossen, bewirkten dadurch das Entstehen der allgemeinen Uebung.1) Aehnlieh waren also die Steinmetzzeichen Unterscheidungszeichen für die Arbeiten der einzelnen Steinmetzen und vielleicht gab es auch Unterscheidungszeichen für die einzelnen Steinmetz- oder Bauhütten selbst, was man erst dann gewisser wird beurtheilen und entscheiden können, wenn einmal die noch vorhandenen Steinmetzzeichen mit möglichst genauer Angabe ihres Standortes und ihrer Zeit vollständiger gesammelt und herausgegeben sein werden, denn bis jetzt ist alles in dieser Rücksicht Erschienene nur höchst unvollkommenes und unverbundenes Stückwerk.2) Ganz die nämliche Bedeutung haben auch bei den Grundstücken die Markzeichen, die Grenzzeichen.3) Was es bezeichnen solle, dass W. E. Shaw zu Leeds in Yorkshire die Steinmetzzeichen äussere Anzeichen einer mystischen Lehrart (teaching) und einer vereinigten und universalen Brüderschaft nennt,4) versteht man nicht genügend.

Den Vorstellungen des Alterthums entlehnt und zugleich das hohe Alter der Maurerei, den Zusammenhang der Bauhütten mit den römisch-griechischen Zeiten bezeugend, ist das rechtwinkelige längliche Viereck als das Symbol oder vielmehr die Gestalt der Erde, wie auch noch Cosmas Indicopleustes die Erde für ein längliches Viereck hielt5) und wornach auch in einer Handschrift des Cosmas in der florentinischen Bibliothek aus dem 10ten Jahrh. die Erde viereckig abgebildet ist.6) Die Kelten[539] in Europa, welche vielleicht auch die erste Bevölkerung von Amerika gebildet haben, dachten sich, was als erwiesen angesehen werden darf, die Erde als Quadrat, wie die in Europa und Amerika erhaltenen alten Baudenkmale es vielfach darthun.1) Das viereckige Erd-Symbol muss jedenfalls bei den Bauleuten zu einer Zeit aufgekommen sein, in der man die wahre Gestalt der Erde als einer Kugel noch nicht erkannt und festgestellt hatte. Die 4 Himmelsgegenden, die 4 Hauptwinde der Alten konnten nur die 4 Seiten des Vierecks bezeichnen, wie ganz allgemein auf den alten christlichen Kunstdenkmalen die 4 Winde oder auch 4 Himmelsgegenden in den 4 Ecken des Bildes dargestellt und angebracht wurden.2) Das christliche Kreuz, insbesondere das lateinische oder langarmige Kreuz, welches bei den Bauleuten auch über dem länglichen Vierecke, jedoch als ein gleicharmiges oder griechisches Kreuz, erscheint (±), möchte kaum eine andere Bedeutung haben, als dass es die 4 Gegenden des Vierecks der Erde und der Welt bezeichnen sollte, nach denen allen, also die ganze Erde und Welt erfüllend, sich das Wort und das Licht Christi oder Gottes von dem in dem Mittelpunkte thronenden Christus und Gott aus breiten sollte. Bei dem griechischen Kreuze wäre die Erde und die Welt als Quadrat, bei dem lateinischen als längliches Viereck gedacht.3) Hieronymus, abgedruckt bei Münter, a. a. O., fragt: „Ipsa species crucis, quid est nisi forma quadrata mundi? Oriens de vertice fulgens; Arcton dextra tenet; Auster in laeva consistit; Occidens sub plantis formatur. Unde apostolus dicit: ut sciamus, quae sit altitudo et latitudo et longitudo et profundum.“ Die alten griechischen Kirchen sind sehr häufig, z. B. zu Athen und zwar besonders die schöne und jetzt durch den russischen Kaiser wiederhergestellte Kirche des h. Nikodem daselbst,4) in der Wirklichkeit ein orientirtes Viereck und [540] innerhalb desselben das gleicharmige Kreuz; jeder der 4 Arme des Kreuzes ist oben mit einem bogenförmigen Gewölbe gedeckt und geht in der Mitte des Gebäudes in eine Kuppel über, welche sich über alle Bogengewölbe und alle andern Theile des Gebäudes gebieterisch erhebt. Die 4 Weltgegenden, die 4 Hauptwinde, die Windrose aus dem Erd- und Himmelsvierecke abzuleiten, dürfte näller liegend, natürlicher und volksgemässer sein, als dieselben astronomisch nach dem scheinbaren Sonnenlaufe, d. h. nach der Mittagslinie (Süden und Norden) und nach dem Aufgange (Osten) und Untergange (Westen) der Sonne zu bestimmen, zumal Osten und Westen mit der verschiedenen Breitelage der Orte sich stets veränderten, und daher der wirkliche Osten und Westen schwer zu berechnen waren, während das (längliche) Viereck, welches sich von Osten nach Westen oder nach dem scheinbaren täglichen Sonnenlaufe erstrecken sollte,1) die 4 Gegenden oder Seiten desselben bestimmter bezeichnete. Die Windrose mit den 4 Winden ergibt sich, indem das rechtwinkelige Erd- und Weltviereek durch zwei, je in der Mitte der einen Seite zur gegenüberliegenden Seite gezogene Linien genau geviertheilt wird. Die Lage des Vierecks bestimmten wenigstens die Bauleute, zunächst nach dem Sonnenauf- und Niedergange, wodurch wohl zugleich die Vorstellung des länglichen Vierecks erzeugt wurde. Die Figur der Winde hat die christliche Kunst ebenfalls von der antiken entlehnt.2) Die auf- und untergehende Sonne, welche auf antiken Denkmalen mit den Winden in Verbindung gebracht werden, weil, wie schon Aristoteles, Prolem. XXV, 4, bemerkte, beim Sonnenaufgang und Untergang die Winde sich erheben, bezeichnen in den Maurerlogen zunächst die Lage und Länge der Loge, desErd- und Weltviereckes. Auf einer Lampe mit den capitolinischen Gottheiten, unterhalb deren der Sonnengott und die Mondgöttin auf- und untergehend dargestellt sind, wie sie sicherlich auch einstens bei den Bauleuten anstatt der wirklichen Sonne und des wirklichen [541] Mondes dargestellt waren, sieht man über denselben je einen Windgott.1) In der vor schon berührten Handschrift des Cosmas umfliesst die viereckige Erde in 4 Streifen der Ocean und in der Mitte dieser 4 Streifen erscheinen die in ein Horn blasenden, nackten 4 Halbfiguren der 4 Winde der Erde in Medallions. In dem epternacher Evangeliarium zu Gotha aus dem 10ten Jahrh. erscheint vor dem Evangelium des Lucas eine Tafel mit den 4 (auch maurerischen) Elementen und vor dem Evangelium Johannis die Inschrift:

Quadrifidas partes habitantes quique fideles
devota mente trancendant terrea queque
ut cum Johanne mereantur adire.“

Um die Inschrift erscheinen die 4 Weltgegenden in Runden auf Goldgrund in etwas mehr als halber Figur, verschiedenfarbig gekleidet, sonst ohne besondere Eigenthümlichkeiten, in folgender bis auf die Gegenwart von den Maurern beibehaltenen Ordnung:

Oriens
Septentrio Meridies
Occidens.
2)

Für die Maurer, welche kaum jemals solche Dinge beachten und nicht wissen, dass eigentlich bei ihnen die Weltgegenden verkehrt liegen, ist dieses Miniaturbild höchst merkwürdig und wir wären nicht abgeneigt, demselben selbst einen maurerischen Urheber zuzuschreiben; jedenfalls aber beweist dasselbe urkundlich, dass die maurerische Ordnung der Himmelsgegenden schon dem 10ten Jahrh. angehört. Bei den 3 Reisen, welche der zum Maurerlehrlinge Aufzunehmende zu unternehmen hat und wobei ihm je nach dem verschiedenen Gebrauche der Logen 3 oder 4 Elemente begegnen, berühren sich, wie in unserm Evangeliarium, mithin die 4 Elemente mit den 4 Weltgegenden, wie sich hieran auch in mittelalterlichen Bildern die gleichfalls maurerischen 4 Cardinaltugenden reihen. Jüdische Erklärer, z. B. Philo und Josephus, und nach ihnen wieder christliche, wollten auch die 4 Farben an den Teppichen der Stiftshütte und an dem Vorhange [542] des salomonischen Tempels auf die 4 Elemente des Alterthums, wie sie besonders von Empedokles, Plato und den Stoikern gelehrt wurden, deuten.1) Wo 5 Elemente, wie z. B. bei den Chinesen, angenommen werden, gibt es auch 5 Hauptweltgegenden; ein chinesisches Gebet hebt an: „Ihr fünf Sternenfürsten der fünf Gegenden und fünf Wege, die ihr durch die Kräfte der 5 Gegenden regiert.“2) In den gothischen Kirchengebäuden, deren Grundform das Kreuz ist, sollen die 4 Enden sowohl die 4 Elemente als die 4 Weltgegenden in ihrer Einheit als Creaturen des Herrn versinnbildlichen;3) zugleich wird der Chor als Sinnbild des Hauptes des an das Kreuz geschlagenen Christus und das Schiff mit der Gemeine als Sinnbild seines Leibes betrachtet, wie der den Chor umgebende Kapellenkranz einer Krone um das Haupt des Herrn verglichen wird. An den 4 Ecken des Hauptaltares im Chore des Domes zu Cöln wurden um 1337 4 ehrerne Säulen aufgestellt, darauf Engel, die Wachslichter hielten.4) Die 7 Kapellen des Chorkranzes können auf die 7 Gaben des h. Geistes, auf die 7 Sacramente, auf die 7 Strahlen um das Haupt des Sonnengottes und darnach auch Christi, auf die 7 Planeten u. s. f. bezogen werden. Der ideale Chor-Tempel des h. Gral ist eine Rotunde mit 72 Kapellen.5) Eine Federzeichnung in einer Handschrift des 12ten Jahrh. zu Wien bringt in einer viereckigten länglichen Tafel, also in der Loge, in der Welt die Elemente und Himmelsgegenden also zusammen:
[...]
[543] Innerhalb der Tafel, noch von einem Rhombus eingeschlossen, steht eine menschliche Figur (nach der damals herrschenden, alterthümlichen Lehre der Mikrokosmos in dem Makrokosmos, der aus den 4 Elementen zusammengesetzte Mensch in den 4 Elementen, welche auch dia Welt bilden) mit ausgebreiteten Händen; die Füsse ruhen auf der Erde, welche nur durch ein Brett mit Einschnitten angedeutet ist; über dem Haupte erhebt sich eine Flamme; in der Rechten auf der Seite der Luft hat sie ein rundes Gefäss, in der Linken auf der Seite des Wassers, wie es scheint, eine Pflanze. Eine Inschrift gibt die Erläuterung, dass wie die Welt im Grossen (der Makrokosmos) aus 4 Elementen zusammengesetzt ist, so aus denselben 4 Elementen der Mensch bestehe: denn aus dem Feuer komme die Wärme, aus der Luft der Odem, aus dem Wasser die Feuchtigkeit, aus der Erde der Leib. Dieselbe Erklärung findet sich auch sonst in dieser Zeit, nämlich fast wörtlich übereinstimmend bei Gottfried von Viterbo (in der zweiten Hälfte des 12ten Jahrh.).1) Nunmehr können denkende und vergleichende Maurer wissen, aus welchem elementarischen Grunde die Lehrlingsreise noch gerade nach dieser oder jener bestimmten Weltgegend gerichtet und dort das derselben entsprechende Element gefunden werde. Die Erklärungen und Ermahnungen, welche bei den Maurern dem Lehrlinge bei der Darreichung der einzelnen (der drei Elemente des Feuers, des Wassers und der Erde) gegeben werden, sind eine blosse Fort- und Umbildung jener mittelalterlichen Erklärungen oder Beischriften. Jetzt fassen die Maurer die Elemente namentlich zugleich ethisch auf, so dass nicht blos z.B. der menschliche Körper von allem Unreinen durch das Wasser gereinigt, sondern auch die Seele alles Unedle und Befleckende ablegen, und gleich dem in die Erde gelegten Samenkorne der Mensch zur schönern Pflanze dem Himmelslichte entgegenwachsen solle. Auch können nach dem Vorgange der biblischen und der mittelalterlichen Deutungen die 4 Himmelsgegenden den Maurer mahnen, dass die Liebe und das Wort Gottes aus allen Gegenden [544] die Menschen zusammenrufe und brüderlich versammele, um wieder liebend, belehrend, erwärmend und erleuchtend nach allen Gegenden der Erde auszuströmen und zu verkünden durch Wort und That, dass nur Ein Gott und Eine Menschheit sei. Zugleich ist in der Beschreibung, welche die ältesten englischen maurerischen Lehrlingsfragstücke von der Loge als aus der Tiefe der Erde bis zur Höhe des Himmels reichend geben,1) offenbar die Vorstellung der Urmenschheit von dem durch die Götter auf der Erde bewohnten und in den Himmel hinüberreichenden Berge, dem Götterberge, dem parsischen Albordj, welchen Julius Braun mit Unrecht von dem Elborus des Kaukasus ableiten will,2) während auf diesen Gipfel des Kaukasus der aus dem Innern Asiens mitgebrachte Namen des Albordj übertragen worden ist, – dem indischen Meru, – dem griechischen Olympos, – der germanischen Weltesche Yggdrasil, – dem semitischen oder mosaischen Berge Ararat u. s. w. verborgen. Um diesen Götterberg herum oder am Fusse desselben liegt das Paradies, Eden mit der Geburtsstätte der Menschen, – oder von dem Götterberge herab strömen nach 4 Weltgegenden, das Wasser und die Menschheit und mit ihr und in ihr der Geist und das Wort Gottes. Dass Julius Braun, vom Paradies, im Ausland für 1861, S. 966, das Paradies oder Eden nach Armenien oder Obermedien (Aderbidschan), dem Hedinesch (Eden) des Zoroaster (zufolge Braun, S. 1040 b, erst im 6ten Jahrh. lebend) verlegt und nach Art eines Euhemeros in den 4 biblischen Paradiesesströmen den Euphrat (Phrat), Tigris (Hiddekel), Araxes (Gihon) und den Halys (Pison) erblicken will, fällt schon mit der einzigen Bemerkung dahin, dass die Schöpfungsmythe der Urmenschheit, der noch vereinigten Menschheit gar nicht in den semitischen Landen entstanden sein kann, sondern die Semiten selbst aus dem fernern Osten her nach Babylon, Assyrien und Syrien zogen und herabstiegen, indem sie den Ursitz verliessen oder [545] auch vielleicht gewaltsam von jüngern Stämmen (den Cherubim) daraus vertrieben wurden.

Dass auch der Nimbus oder Strahlenkranz,1) womit schon die alten Aegypter, Griechen und Römer die Köpfe ihrer gemalten Götter u. s. w. umgaben, aus dem Alterthume unmittelbar auf die christliche Kunst übergegangen sei, kann kaum in Zweifel gezogen werden. Selbst bei den Indern erblickt man eine Menge von Götterbildern mit dem Nimbus. Bei den Griechen wurde selbst den Statuen der Nimbus in Gestalt einer runden Scheibe aufgelegt, weil diese Scheibe zugleich dazu diente, die Statue gegen die Einflüsse der Witterung zu schützen. In den Katakomben von Rom erscheint Christus mit dem einfachen alterthümlichen (Licht-) Kreis um das Haupt, während es gegen das 6te Jahrh. bei den Christen üblich wurde, die drei Personen der Gottheit und nur diese mit einer ein Kreuz tragenden Kreisfläche zu umgeben, so dass der in eins zusammenhaltende Mittelpunkt des Kreises und des Kreuzes hinter dem obern Theil des Kopfes lag und daher von diesem, wie der untere Kreuzflügel vom Hals verdeckt ward. Die drei sichtbaren Kreuzflügel waren oft mit den Buchstaben [...] ( [...]: er, welcher ist, – der Seiende) bezeichnet, oder bei römischen Bildern mit r – e – x. An diese 3 Kreuzesarme mit ihren 3 Buchstaben schliesst es sich, dass in den Freskogemälden auf dem Berge Athos der Nimbus des Schöpfers gewöhnlich ein Dreieck bildet; besonders merkwürdig sind in dieser Hinsicht die Darstellungen in den Klöstern Santa Laura, Iviron und Vatopedi. Das Dreieck, dessen symbolische Bedeutung von der platonischen Sekte besonders ausgebildet ward, galt auch bei den Druiden der Kelten schon als Zeichen der drei untrennbaren, oben berührten göttlichen Eigenschaften, nur wurden hier diese [546] 3 Eigenschaften, die 3 tragenden Säulen oder Pfeiler der maurerischen Logen, als das Sein, Denken und Reden bezeichnet. Auch findet man Darstellungen des Schöpfers, dessen Hand mit dem Kreuznimbus umgeben ist, und in dem Nimbus um den Kopf des symbolischen Lammes sieht man zuweilen nicht blos die 3 Kreuzesflügel, sondern in jedem derselben wieder ein kleines Kreuz.1) Der Nimbus der Engel und der Heiligen bestand regelmässig nur aus einem einfachen Kreise und blos ausnahmsweise enthält der Nimbus der Engel das Kreuz. Aus Johannes Diaconus, und Ciambini (Vetera monumenta) wissen wir, dass schon in alter Zeit auch Lebende und Verstorbene, die einen gewissen Grad von Heiligkeit unbestreitbar erlangt hatten, mit dem Nimbus geschmückt wurden: aber in solchen Fällen war der Nimbus viereckig. Wahrscheinlich hatte diese Bestimmung ihren Ursprung in der Lehre der Neu-Platoniker, bei welchen das Quadrat das Zeichen der Erde, wie der Kreis das des Himmels war; doch scheint sich diese Form hauptsächlich auf altitalienische Darstellungen zu beschränken. Bei den Römern ist der Strahlenschein um das Haupt, von Cäsar an, das charakteristische Kennzeichen aller vergötterten Imperatoren gewesen und eben dadurch nach Böttiger, kleine Schriften, III. S. 234, auch das Vorbild zu dem Lichtkreise (auréola) geworden, der schon auf den ältesten christlichen Denkmälern alle geheiligten Köpfe umgibt. Ebenso erscheinen auf Siegeln die deutschen Kaiser, z. B. Heinrich II.,2) von dem Heiligenscheine umgeben. Auf den Münzen des indoskytischen oder Turushka-Königs Kanerki, Kanerku oder auch Kanishka, wird der altiranische Mithra, welcher auch Helios genannt, also dem Sonnengotte gleichgesetzt wird, mit einem kreisförmigen, von spitzen Strahlen umringten Nimbus dargestellt. Auf den gleichen Münzen, welche in die ersten beiden Jahrhunderte nach Chr. fallen, wird die [547] nämliche Gottheit des Mondes, Mao genannt, mit einer Strahlenkrone um das Haupt abgebildet.1) Auf Basreliefs und Münzen aus der Sassanidenzeit erscheint König Sapor II. mit einer Strahlenkrone, worauf ein Globus ruht.2) Der indische Astronom Varâhamihira zählt unter den Vorschriften, wie die Statue des Sonnengottes darzustellen sei, auch auf, derselben eine Art Krone (mukuta), von einem Strahlenkranze umgeben, auf das Haupt zu setzen.3) Der Sonnengott Surja wird in den Veden der Gott mit dem strahlenden Haupthaar genannt.4) Auf einer Münze von Dyrrachium befindet sich eine das Kalb säugende Kuh (die den Horus säugende Isis der ägyptischen Bildwerke, – die griechische Demeter oder Persephone mit dem Dionysoskinde) und darüber das strahlende Haupt der Sonne, was zufolge Rinck, Religion der Hellenen, II. S. 389, bezeichnet: der Gott erstarket an den Brüsten der Natur unter dem Einflusse der Sonne, oder vielmehr die Natur erstarket an dem warmen und nährenden Herzen des jungen Licht- und Sonnengottes. Auf fränkischen Münzen des 6ten Jahrh. erscheint die Victoria einige Mal, das Haupt mit dem Nimbus umgeben.5) Im Norden ist die Rune R, sobald sie Radegast bezeichnet, mit Strahlen umgeben.6) In der christlichen Kunst, in welcher seit dem 12ten Jahrh. die alte feine Kreisfläche oder Scheibe des Nimbus als eines dem Haupte entströmenden Lichtes mancherlei Abänderungen und zum Theil auch Entstellungen erfuhr, erscheinen auch ganze Figuren in einem ovalen Heiligenscheine, welche spätere Form aber bald wieder verschwand. Zuweilen wurden selbst der Nimbus um das Haupt und derjenige um die ganze Figur mit einander verbunden; so haben in einem Manuscript der königlichen Bibliothek zu Paris aus dem 15ten Jahrh. die drei Personen der Gottheit jede einen Kreuznimbus um den Kopf, während die ganzen Figuren zu- [548] sammen mit einem grossen Strahlen- oder Flammenschein umgeben sind. Bei den Indern wird von der schönen Damajanti gerühmt, dass sie schimmernden Leibes sei, des Mondes Schimmer nicht achtend wegen des eigenen Lichtes. Der Tugendglanz auf Duschmanta’s Angesicht strahlt wie ein schön geschliffener Diamant. Bei dem sog. Zendvolke lässt die Sage die alten Helden von einem Lichtglanze (qarenô) umgeben sein, kraft dessen sie ihre grossen Werke zu Stande brachten, wie der 19. Jescht zeigt. Haug, die Gâthâs des Zarathustra, II. (Leipzig 1860) S. 128, glaubt daher Çaoshjañtô’s, wie in den Gâthâs die alten Helden genannt werden, als die Leuchtenden von çuc, leuchten, deuten zu können, wie leuchtend (çocucânah) auch im Weda ein öfter gebrauchtes Prädicat Agni’s sei. Caoskjac soll nach Haug nur ein Name der uralten arischen Feuerpriester sein, wie Atharvan’s und Bhrigu’s im Weda, und die das Feuer (durch Anzünden und Unterhalten) wachsen oder hell und licht Machenden bezeichnen. Die Çaoskjañto hält Haug zuletzt (S. 161) mit den Feuerverehrern, mit den Mazdaverehrern für identisch oder nur für eine höhere Klasse derselben. – Psalm 104 beginnt den Schöpfer also zu lobpreisen:

Lobe den Herrn, meine Seele!
Herr, mein Gott, du bist sehr gross,
Mit Majestät und Herrlichkeit bist du gekleidet.
Er zeucht Licht an, wie ein Gewand,
Spannt den Himmel aus, wie eine Zeltdecke.
Der mit Wasser aufbaut seine Söller,
Die Wolken macht zu seinem Fahrzeug,
Der einherfährt auf den Flügeln des Windes:
Er macht die Winde zu seinen Boten,
Zu seinen Dienern lodernde Flammen.

Diese wenigen Verse umschliessen sehr Vieles von dem Glauben und der göttlichen Symbolik des Alterthums und könnten leicht zum Gegenstande längerer Betrachtungen gewählt werden. Majestät, Herrlichkeit und Licht ist das Kleid der Gottheit und der Himmel sein Zelt, seine Wohnung; da aber Kleid und Wohnung (und Leib) ganz verwandte Begriffe und Benennungen sind,1) ist das Licht [549] auch die Wohnung und der Himmel, die Welt, das Kleid und der Leib Gottes. Daher sagt auch Paulus in seinem ersten Briefe an den Timotheus 6, 16 von Gott: „der in einem unzugänglichen Lichte wohnt den kein Mensch gesehen hat, noch sehen kann.“ II. 5, 1 schreibt Paulus an die Corinther: „Denn wir wissen, dass wenn unser irdisches Haus oder Hütte zerbrochen wird, wir ein Gebäude von Gott haben werden; ein Haus nicht von Händen gemacht, das ewig ist in Himmeln.“ Das Schiff der Kirche, welches Schiff schon die ägyptischen Götter, die germanische Nehalenia oder Nerthus und den christlichen Christus trägt, sind die Wolken, die Segler der Lüfte und die Flügel der Götter. Zugleich sind die Winde und die Flammen des Blitzes göttliche Boten und Verkünder. So wird z. B. im Rig-Veda I. 19, 6 Indra angerufen, mit den Marut’s (den Winden) zu kommen, mit den Göttern, die im Himmel sind ob dem Lichtkreis des Göttersitzes. In dem Himmel Indra’s leuchten die Tugenden der Seligen, zu Sternen verkörpert.1) Rückert in den brahmanischen Erzählungen, S. 318, leitet sehr schön Himmel und Heimath, Hima (Schnee) und Hema (Gold), woher der Himalaia seinen Namen trägt, auf die gleiche Wurzel, auf die gleiche Bedeutung des Glänzens und Leuchtens zurück:

Die Sonne ist’s also, die wie das Gestein im Schacht,
Den ew’gen Schneeberg auch zum ew’gen Goldberg macht.

Er ist Himalaia genannt und Himawat,
Wovon der Himmel und die Heimath Namen hat.

Die alte Heimath ist der Menschenstämme dort,
Wo heimlich Himmlische sind heimisch fort und fort.

Die Leuchte- oder Lüchtemännchen (die Irrlichter) der norddeutschen Sage sind Todtenknochen,2) d. h. die Seelen der Verstorbenen. Das goldene lange Haar der germanischen Götter, worunter besonders die Sif als die [550] schönhaarige erscheint,1) fällt mit ihrem Strahlenkranze zusammen, macht sie goldleuchtend,2) – erzeugt die radios capitis Deorum, von welchen Taeitus Germ. cap. 45 spricht. Ein Mädchen im Mährchen ist von seinem goldenen Haar bis zu den Fusszehen bedeckt. Daher war das lange, und zwar das helle (leuchtende) oder blonde, Haar zumal nach nordischer Ansicht,3) die vorzüglichste (symbolische) Auszeichnung bei den Deutschen und besonders bei den salischen Franken; die Könige der salischen Franken waren die langhaarigen (crinitos), wie sie Gregor von Tours, II. 9, nennt, und das Abschneiden der Haare galt als die Entziehung aller königlichen Rechte und Macht. In den Gesta Francorum, cap. 4, heisst es von dem (zweifelhaften) Könige Faramund: elegerunt et levaverunt eum super se regem crinitum, wie wir etwa sagen könnten, dass sie ihn zum gekrönten (zu krönenden) Könige gewählt und erhoben haben. Auch bei den Griechen war es den Sklaven untersagt, langes Haar zu tragen.4) Den Lichtgöttern, z. B. dem Apollo bei den Griechen und dem Krichna (Wischnu) bei den Indern,5) werden nicht selten die Haare zum Opfer gebracht. Hesiod in der Theogonie nennt die Phoebe „die goldbekränzte“ und Rig-Veda, I. 45, 6, ruft den „flammenlock’gen“ Agni an. Auch Christus wird auf den ältesten erhaltenen Kunstdenkmalen schon mit langem, bis auf die Schulter herabfallenden Haupthaare, wohl mit Rücksicht auf den jugendlichen Apollo, dargestellt, z. B. im Coemeterio S. Callisti und in dem Coemet. Pontiano zu Rom.6) Die Statuen des Asklepios und der Hygieia zu Titane waren nach Pausanias, II. 11, 6, durch eine weisse Tunika [551] ( [...]) und ein Oberkleid ( [...]), so wie durch babylonische Gewande und durch Haarlocken so bedeckt, dass man nur das Gesicht und die Hand- und Fussspitzen sehen konnte. Dasselbe war mit den Statuen des Dionysos, der Demeter und Persephone, in dem Nymphon bei Plius der Fall.1) Es muss aus dieser Symbolik entnommen angesehen werden, dass in dem Siegel der Bauhütte zu Strassburg und Nürnberg, deren Abbildung sich bei Heideloff, die Bauhätte, Titelkupfer Fig. b, c und e, vergl. mit S. 23, findet, die Maria, mit dem Christuskinde auf dem Arme, in langem wallenden Haare erscheint. Die auf dem Wappenschilde jener Siegel in drei Feldern vorkommenden Symbole, nämlich in dem obern Theile des rothen (bei Strassburg) oder weissen (bei Nürnberg) Feldes eine Setzwaage, im untern Theile ein goldener Zirkel und in dem weissen (bei Strassburg) oder rothen (bei Nürnberg) Schrägbalken zwei goldene Hämmer, lassen sich ohne Zwang auf die drei maurerischen Lichter,2) d. h. auf den allmächtigen Baumeister (Hammer) mit dem Rechte (Setzwaage) und der Liebe (Zirkel) deuten. In dem Siegel des Handwerks der Steinmetzen zu Dresden3) sind ähnlich drei Werkzeuge, ein Winkelmass, mit unten angehängter Bleiwaage und darüber geöffnetem Zirkel, enthalten.

Die römischen Sitten und Gesetze, die römischen Gewerbe und Künste, die römischen Einrichtungen des Privat- und Staatslebens, und namentlich auch die ganze antike Kunstsymbolik gingen, genauer und wahrer gesprochen, nicht auf die Christen über, sondern hatten längst die Römer und die in dem weiten römischen Reiche unter ihnen und bei ihnen lebenden Kelten und Germanen, als sie allmählig zu dem Christenthume übertraten und zuletzt unter Constantin in dem römischen Reiche, in den römischen Ländern und römischen Städten und Dörfern die christliche Kirche zur Staats- oder Reichskirche erhoben wurde. Nicht die Christen nahmen römische Sitte und Bildung an, sondern die Römer und die ihnen unter- [552] worfenen oder mit ihnen verbundenen keltischen und germanischen Völker liessen das Christenthum bei sich zu, fügten dasselbe in ihr römisches privates und öffentliches Leben ein, – bezeichneten sich und das Ihrige mit dem Kreuze oder Monogramme Christi, welche äusserlichen Bezeichnungen lange Zeit hindurch bei Hohen und Niedern vielfach das einzig Christliche waren und sein mussten. Der römische Staat und das römische Privathaus mit allen ihren Einrichtungen und mit ihrem ganzen geistigen und körperlichen Besitzthume, – mit ihren Sitten und Gesetzen, – mit ihren Gewerben, Künsten und Wissenschaften u. s. w. bestanden auch nach dem Uebertritte zum Christenthume und trotz desselben völlig unverändert in allen wesentlichen Theilen fort und mussten fortbestehen, weil das Urchristenthum, das reine Christenthum auf den religiösen Glauben und die religiöse Tugend sich durchaus beschränkte und den Staat mit seinen Einrichtungen an sich nicht antastete, – weil es noch gar kein christliches Können und Wissen, – keine christliche Gewerbe, Wissenschaften und Künste gab, sondern alles Dieses ursprünglich die Heiden allein besassen und die Heidenchristen als ihr hergebrachtes Eigenthum behielten. Wie nun aberdie Heidenchristen sich bekreuzten oder überhaupt sich Christen nannten, zu Christus bekannten, war es ganz natürlich, dass auch auf öffentlichem und Privateigenthume der bisherigen Heiden das Zeichen (das Kreuz) oder der Name (das Monogramm) Christi beigefügt wurde, z. B. auf den Heereszeichen, Kriegs- und Reichsfahnen, – auf den umlaufenden Münzen, und da man nicht sogleich das bestehende Münzsystem ändern konnte und wollte, auch auf neu geprägten Münzen, – auf den vorhandenen öffentlichen und Privatstempeln und Siegeln, – auf den bestehenden öffentlichen und Privatdenkmalen und Gebäuden, z. B. Gräbern und Grabsteinen, Sarcophagen, Statuen, Brunnen, Wasserleitungen, Thoren, Basiliken, u. s. w. Selbst mit den Prachtgewändern der Kaiser, der öffentlichen Beamten und der Privaten ist es gewiss ähnlich gehalten worden. Das römische Christenthum war somit anfänglich und lange, ja vielfach Jahrhunderte hindurch schlechterdings und in allen Theilen des staatlichen und

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des häuslichen Lebens nur das römische Heidenthum unter dem Zeichen und Namen Christi, wie es auch nach der Natur der Sache und den gegebenen Verhältnissen gar nicht anders sein konnte. Um etwas Einzelnes, und in näherer Beziehung zu unserm Hauptgegenstande Stehendes hier zu berühren, erinnern wir an die unter den Römern so ausgedehnten und so blühenden Metallwerkstätten zu Ell (Helellum) an der Ill unweit Benfelden im obern Elsass, einige Stunden oberhalb der gleichfalls römischen Stadt Strassburg.1) In diesen Werkstätten wurden nach Schreiber alle Waffen und alle Schmucksachen verfertigt, welche in den keltischen Hügel- und Furchengräbern jenseits und diesseits des Oberrheins gefunden worden und allgemein verbreitet sind. Alle Münzen wurden seit der Römer Zeiten auch im Mittelalter nur in den Städten geprägt, wie dort allein auch alle Arten künstlicher Waffen verfertigt wurden2) und noch weit mehr die Gold- und Silbersachen. Sehr bedeutende Funde von Alterthümern, besonders römischer Kaisermünzen bis zum Ende des 4ten Jahrh., und auch von Prägstöcken, dieser Münzen, sind in der an Ell vorbeifliessenden Ill gemacht worden. Höchst zahlreich und verschiedenartig sind die Ringe, meist von Bronze, theils mit Schriftzügen, Vorstellungen und eingelegten Steinchen, theils ohne solche; sie stellen entschieden Heidnisches dar, zeigen aber, auch das bekannte Christusmonogramm, wie solches auf dem Reichspanner der byzantinischen Kaiser, auf ihren Münzen u. s. w. vorkommt.3) Das Monogramm Christi selbst, nämlich [...], ist ein altes griechisches, namentlich auch auf attischen Tetradrachmen und auf Münzen unbekannter Ptolemäer vorkommendes zusammengesetztes Buchstabenzeichen. Das Monogramm Christi und überhaupt die Monogramme des Mittelalters berühren sich vielfach mit den Hausmarken, mit den Steinmetz- [554] zeichen, indem ein Buchstabe und ein Zeichen zu einem Bilde, zu dem Monogramme verbunden werden, weshalb es oft sehr schwer wird, die Buchstaben von blossen äussern Zeichen zu unterscheiden. Das Monogramm Christi wurde bekanntlich von Kaiser Constantin dem Grossen nach seinem Siege über den Maxentius zum Heereszeichen der römischen Legionen gemacht. – Nach Schreiber waren die Metallwerkstätten von Helellum unter der Oberherrschaft der Römer jedenfalls 4 Jahrh. in Thätigkeit, ihre Fabricate nach den beiden Seiten des Rheines vertreibend, bis sie durch eine Ueberschwemmung der Ill zerstört und dann für immer verlassen wurden. Die zahlreich in süddeutschen Furchengräbern der Kelten auf Schmucksachen, besonders Agraffen, erscheinenden griechischen Kreuze, welche man zuweilen als Radverzierung erklären wollte, bezeugen Schreiber völlig entscheidend die christliche Abkunft jener Gräber, z. B. zu Brunnadern auf dem Schwarzwalde. Zugleich unterliegt es für Schreiber (S. 208 Anm.) keinem Zweifel, dass in den frühern römischen Zehendlanden (Decumates agri) das Christenthum niemals wieder ganz untergegangen sei, nachdem es einmal unter der dortigen keltischen Bevölkerung Jahrhunderte lang Wurzel gefasst hatte.

Bezüglich der vorberührten Ringe sei wiederholend noch bemerkt, dass dieselben bei den Kelten und nach ihnen und mit ihnen auch bei den Germanen zunächst eine besondere symbolische Bedeutung gehabt haben müssen, und deshalb allgemein sehr hoch geschätzt wurden.1) Olaf Pfau schenkte dem Gunnar Hamundson drei Kleinode: einen Goldring, einen schönen Mantel2) und den Hund Sam, welchen er in Irland bekommen und .der nunmehr den Gunnar so treu beschützte, wie früher den Olaf; als hinterlistige Feinde in einer Nacht den treuen Hund erschlugen, fand Gunnar bald darauf selbst seinen Tod.3) An den Goldring reiht es sich, dass einem [555] norddeutschen Mährehen zufolge1) von einer freundlichen Alten einem Mädchen 3 Aepfel geschenkt werden, in denen sich je in einem Eie eine goldene Spindel, ein goldener Haspel und ein goldenes Spinnrad befinden; das Mädchen hatte zuvor ein Würmchen, in das ein Prinz verwünscht worden war, 3 Jahre lang herumgetragen und endlich 3 Nächte bei ihm geschlafen, worauf der Prinz erlöst und König wurde und das treue Mädchen zu seiner Gemahlin erhob. Der im Kyffhäuser schlafende Kaiser Otto schenkt einem Musikanten, der ihm einen Marsch aufgespielt hatte, zur Belohnung 3 Knochen, welche zu Gold werden.2) Nach einer norddeutschen Sage haben 3 Leute nur ein einziges Auge, welches ihnen von einem Jünglinge geraubt wird, den sie mit 3 Wunschdingen beschenken, damit er ihnen das Auge wieder gebe; mit Hülfe dieser 3 Gaben erschlägt der Jüngling 3 Riesen und gewinnt eine Königstochter.3) – Als Lohengrin, der Sohn Parcivals und Herzog von Brabant, scheiden muss, liess er ein Schwert, ein Horn und einen Ring zurück, wie Wolfram von Eschenbach am Schlusse des Parcival erzählt;4) schlafend war er einst nach siebentägiger Fahrt durch einen Schwan auf einem Schiff vor Antwerpen gebracht worden und so fuhr er auch wieder von dannen. König Eadward der Bekenner (1042 – 1066) soll dem Herzoge Wilhelm von der Normandi Schwert und Ring übersandt haben, zum Zeichen, dass er die englische Krone erben solle.5) Auch der Papst sandte später dem Herzoge Wilhelm einen Ring mit dem Haare des h. Petrus, wie Lappenberg, I. S. 544, bemerkt, gleichsam zum Zeichen göttlicher und päpstlicher Belehnung mit dem zu erobernden englischen Lande. Im Norden erhob sich in der innern Tempelhalle neben dem aus Holz geschnitzten bemalten und mit reicher Kleidung geschmückten Götterbilde ein kunstreiches, oben mit Eisen beschlagenes Gestell [556] (stallr), auf dem das ewige Feuer brannte;1) daneben lag der Silberring (baugr), auf dem die heiligen Eide, die Ringeide (Havamaal Str. 111), abgelegt wurden, und stund der kupferne Losskrug (hlautbolli) mit dem Opferblute, das mit dem Weihwedell (stöckull) über Menschen und Vieh gesprengt ward.2) – Die vier grössten Kostbarkeiten Norwegens zur Zeit Olaf Tryggvasons waren der König selbst, seine Frau Thyra, sein Kriegsschiff Orm und sein Hund Wîgi. Als Olaf in der Svöldurschlacht gefallen war und die Botschaft heim kam, ging der Ilund auf einen Hügel hinauf, streckte sich nieder und verhungerte.3)

Sodann scheinen in den ältesten Zeiten und ehe sie mit den Münzen bekannt geworden waren und dieselben als Geld auch bei sich eingeführt hatten, Ringe von Gold und Silber und andere ähnliche goldene und silberne Schmucksachen bei den Kelten und Germanen als allgemeines Tauschmittel, als Zahlungsmittel gleich Geld gebraucht worden zu sein, wie dieses jedenfalls in Skandinavien bis, in das 11te Jahrh. der Fall war und bis dahin dort sogar die durch den Handel aus Byzanz und aus den mahomedanischen Reichen zahlreich erhaltenen Gold-Münzen nicht als solche, sondern als blosse Goldgewichte, Goldstücke im Verkehre umliefen.4) Die Ringe und andere Schmucksachen von Gold und Silber, ja die byzantinischen und arabischen (kufischen) Münzen selbst, kamen im Tauschverkehre nur nach ihrem Gewichte in Betracht und wurden nach Bedürfniss in kleinere Stücke gebrochen oder zerhauen, ähnlich wie in Oesterreich jetzt das Papiergeld oft in kleinere Stücke zerrissen und das Stück als Theilzahlung gegeben wird. Die Sagas erwähnen bei mehreren nordischen Königen Lohnschmiede, die den Schatz in Ringe und Gefässe ausschmiedeten und die Waffenkammer vervollständigten. König Svein Ulfsson von Dänemark (1047 bis 1076) hatte 4 verschiedene Werkstätten: Eisen-, Silber-, Gold- und Steinschmieden, in denen ausgezeichnete [557] Meister sassen; begabte Lehrlinge gingen stufenweise durch alle vier hindurch.1) Baug, Baga, franz. Bague, oder Ring bedeutete im alten Norden zugleich Busse, zum Zeichen, dass es möglich war, jedes Vergehen durch Geldeswerth abzubüssen.2) Der Fürst hiess der Baug- oder Ringbrecher, was also gleichbedeutend mit Münzer ist.3) Ringe, die zum Geschenke gegeben wurden, reichte man im Norden auf der Schwertspitze dar, und nahm sie mit dem Schwerte herunter.4) Als Cäsar nach Britannien eindrang, dienten Kupfer und eiserne Ringe als Geld;5) auch schmückten die Britten gleich den Galliern den Mittelfinger mit einem Ringe. – Ebenso mag hier noch verwiesen werden auf Sepp, Jerusalem und das heilige Land, I. Lieferung (Schaffhausen 1862), Kap. 8: „Die 3 Weltreligionen unter dem ’Symbol der 3 Ringe“,6) worin Sepp den Mosaismus für die vorbildliche Religion, den Muhamedanismus für die nachbildliche und das Christenthum für die urbildliche und ursprüngliche erklärt. Auch die zu Ninive aufgefundenen Götterbilder tragen einen Ring in der linken Hand,7) welchen Ring Einige, wie z. B. Braun, I. S. 253, als Symbol der Herrschaft gedeutet haben, aber richtiger als Ring der Ewigkeit oder des ewigen Lebens8) gleich dem gehenkelten Kreuze in der Hand der ägyptischen Gottheiten angesehen werden dürfte. Die Felsenbilder bei dem Dorfe Malthayyah in Assyrien tragen gleichfalls Ringe in den Händen. Eines der ninivitischen Götterbilder hält neben dem Ringe mit der Rechten den Becher. Der Becher, womit sich zugleich das Becken und der Kessel berühren und welchen der christliche Kelch, namentlich der Kelch der Gralsage, gleichstehen,9) ist ein eben so [558] viel gebrauchtes als vielsinniges Symbol. Der Sonnenbecher ist ein Sinnbild des Firmamentes und des Himmels und besitzt Wunder- und Zauberkräfte, im Allgemeinen aber ist der Becher das Symbol des Leben gebenden Wassers, nach Görres auch der Schöpfung der Welt aus dem Wasser. Der christliche Kelch und auch der Kelch der Gralsage ist das Symbol des von Christus zur Erlösung der Welt vorgossenen und das ewige Leben verleihenden Blutes, der Eucharistie, des höchsten christlichen Mysteriums. Der Ring und der Becher sind somit zwei verwandte Symbole der Ewigkeit, des ewigen Seins und Lebens. So ist auch der Kelch unter die Sterne der südlichen Halbkugel versetzt und sein Bild steht unmittelbar neben der Wasserschlange.1) Schon bei den Griechen kommt in dem Geheimkultus des Dionysos oder Bacchos bereits der Erlösungsbecher, der Becher als Symbol des erlösenden Dionysos vor; dieser Dionysosbecher nimmt gleich dem christlichen Becher und heiligen Gral auch das Blut und die Glieder des von den Titanen getädteten und zerrissenen Dionysos auf; der Becher ist somit das Symbol des (gewaltsamen und befreienden) Todes und des durch den Tod dennoch errungenen Lebens. Die Dionysosmythe und die Gralsage in diesem Sinne sind von der Hirammythe nicht verschieden; ebenso entspricht der im jüngern Titurel von Albrecht von Scharfenberg geschilderte ideale Graltempel ganz dem idealen salomonischen Tempel, dem himmlischen Jerusalem, dem verlorenen und wiedergesuchten Paradiese oder himmlischen Reiche.2) Auch gehören hierher der Becher des Dschemsid, der Becher des ägyptischen Thot-Hermes , wovon die Becher der orientalischen und unserer Zauberer die letzten Nachklänge sind.3) Gleich wie die Becher wunderbare und zaubernde Kräfte besitzen, so auch die Ringe oder die Steine der Ringe. Von einem Diamant Schamir berichten jüdische [559] Sagen, dass er aus einem Adlernest dem Salomo zugekommen sei, und dieser, der ihn im Siegelring trug, mit seiner Hülfe sich das Verständniss aller Dinge erwarb und die Dämonen sich dienstbar machte; auch sei auf diesem Steine der Grundriss des Tempels erschienen.1) – In noch nähere Beziehung traten der maurerische salomonische Tempel und der Graltempel dadurch, dass in beiden Sagenkreisen der Mensch einem Tempel Gottes verglichen, – durch Aufnahme Gottes, d. h. des göttlichen Lebens und Strebens, der Mensch selbst zu einem Tempel Gottes wird, – der Mensch durch die höchste Reinheit und Tugend sich zur würdigen Wohnung, zum Tempel oder zur Wohnung Gottes vorbereiten und einrichten musste, wenn er wirklich in dem Abendmahle den Leib Christi essen und sein Blut trinken sollte. Wie die Aufnahme unter die Gralsritter oder Templeisen bedingt war durch die Sittenreinheit und das siegreiche Kämpfen gegen alle irdische Neigungen und Genüsse, ebenso isst den Leib des Herrn und trinkt sein Blut, wird zur Wohnung, zum gotterfüllten Tempel Gottes, nur wer göttlich denkt, redet und thut.2) Die Gralssage sagt: „Willst du die rechte Weisheit haben, so sei wie ein Chor im Tempel Gottes, darinnen zehn Balsamlichter brennen, das Bild der zehn Gebote. – Der Tempel hat drei Pforten, mannichfach und reich verziert: die eine ist der rechte Glaube, die andere die Keuschheit, die dritte die Demuth mit der wahren Liebe.“

An den Kelch und die Schlange des ewigen Lebens reiht sich am Himmel nachbarlich an, die Jungfrau, die jungfräuliche oder unverletzliche, die keusche Gerechtigkeit und die suum cuique zuwägende Waage (virgo libraque, wie es in dem bekannten, die 12 Sternbilder aufzählenden Verse der Jesuiten heisst).3) Die Gerechtigkeit ist die genaue Waage selbst und gewogen, gerecht gerichtet wird, was der Mensch gethan und gesäet hat. Deshalb [560] steht am südlichen Sternenhimmel1) zwischen der Jungfrau und der Waage das Sternbild der Aehre, die abzuwägende und das ewige Leben bringende Frucht des irdischen Lebens oder die Aehre. Noch mehr, es steht dem Sternbilde des Kelches zur rechten Seite das Herz, vielleicht um anzudeuten, dass aus dem Kelche das Herzblut Christi getrunken oder durch den Trunk aus dem Kelelhe das Herz allein gereinigt und des ewigen Lebens befähigt werde. Uebrigens ist nur ein Richter und eine Gerechtigkeit, eine Waage der Gerechtigkeit, weil nur einen Gott und eine Wahrheit es gibt. Bewusst oder unbewusst erscheinen auf allen christlichen Darstellungen des jüngsten Gerichtes nur eine Waage, z. B. auch in St. Sevrin zu Bordeaux, in deren einer Schaale hier von einem Engel eine Seele gewogen wird, während an die andere Schaale ein Teufel sieh krampfhaft anklammert; darüber bläst ein Engel zur Auferstehung in die Posaune und noch höher erscheint Christus als Weltrichter, je ein Engel zu beiden Seiten, Maria und Johannes als Fürbitter.2)

Endlich möchten wir die hölzernen Götterbilder zunächst mit ihrer Bemalung, mit ihrer schmuckvollen Bekleidung und ihren Behältern, Kapellen und Wohnungen, wie sie in die christliche Kunst und Symbolik Eingang gefunden haben und noch heute in der katholischen Kirche allgemein gebräuchlich sind, für durchaus ägyptischen Ursprungs erklären, wie auch und noch mehr die in ihren Haupttheilen weisse, aber mit bunten Farben und Gold überladene Kleidung des katholischen Priesters ursprünglich die ägyptische ist.3) Selbst schon den Peplos der Athene und ähnliche Götterkleider bei den Griechen bezeichnet Klenze unbedingt als ägyptische. Der Gebrauch, die Götterbilder mit Kleiderschmuck aller Art zu bedecken, war ein so wichtiger Zweig des ägyptisch-griechischen Tempeldienstes, dass man dazu nach dem Berichte des Tertullian und Firmicus eigene Diener und Dienerinnen, vestitores und ornatrices4) divinorum simulacrorum, an- [561] stellte. Bei den Aegyptern hatten die Hierostolisten oder [...] nach Plutarch de Isid. 3 besonders die Bekleidung der Götterstatuen zu den feierlichen Umzügen zu besorgen. Sie trugen die Elle der Gerechtigkeit1) oder wohl eher den Massstab und eine Opferschaale, jene als Ordner der Processionen oder öffentlichen Umzüge, diese als Anordner und Darbringer der Trankopfer oder Libationen in der Hand und hatten alle äusserlichen Gebräuche des öffentlichen Gottesdienstes, besonders auch die Prüfung der Opferthiere zu besorgen. Aehnlich sind noch die Vorrichtungen des katholischen Schulmeisters oder auch Kirchendieners und Messners (aedituus, sacristanus), des protestantischen Sigristen2) (sacrist) und des maurerischen Logenverwalters oder auch Ceremonienmeisters und des dienenden Bruders, des Castellanen. – Auch das Grabgeläute soll eine alte Sitte der heidnischen Griechen sein.3)

Römisch-keltisch, römisch-gallisch ist die Verfassung und das Recht der Handwerker und Handwerksgenossenschaften, namentlich aber der Bauleute und Bauhütten in ihrem Grundwesen, was bei den Untersuchungen über den Ursprung der Innungen und der Zünfte nicht immer und nicht genug beachtet werden dürfte. Der Rechtsbegriff des städtischen Gemeinwesens und der städtischen Gemeinheiten, insonderheit der Handwerksinnungen, als collegia oder universitates, corpora mit ihren eigenen Organen oder Beamten, mit ihrem eigenen Vermögen und Kassen (Handwerksladen)4) und mit ihrer gesammten künstlichen Persönlichkeit und Rechtsfähigkeit, womit zugleich die Markt- und Handwerkspolizei, die ganze städtische Verwaltung innigst zusammenhängt, ist und bleibt gewiss unbestreitbar römisch, und ist von den Germanen namentlich in Gallien und [562] Brifannien (hier von den Angelsachsen),1) in den römisch-keltischen Ländern den Römern unmittelbar entlehnt worden, weshalb auch die Dreizahl in den Rechten und Gebräuchen der Handwerker und besonders der Bauhütten eine so auffallende und hervortretende Rolle spielt, gerade, wie bei den Kelten und Kymren.2)Daher ist durchgängig angenommen und vorgeschrieben, dass zu einer Zunft (auch zu einer maurerischen Loge) wenigstens drei Meister gehören und dass bei allen rechtlichen Hauptbandlungen, wie z. B. beim Ein- und Ausschreiben oder Lossprechen der Lehrlinge, bei den Meisteraufnahmen, bei der Vornahme von Wahlen, bei Ausfällen der Urtheile, ebenso wenigstens drei Meister zugegen sein müssen oder alle diese Handlungen rechtsgültig nur durch drei Personen vorgenommen werden können.3) Eine Zunft geht daher rechtlich unter, hört ipso jure auf, sobald sie unter Mitglieder sich vermindert hat. Das preussische Landrecht, welches in Thl. II. Tit. 8, §. 179 – 400 von den Handwerkern und Zünften handelt, verordnet z. B.:

§. 190: „Zur Errichtung einer eigenen Zunft in einer Stadt werden wenigstens Drey daselbst wohnende Meister erfordert.“

§. 191: „Die Zünfte haben, gleich der ganzen städtischen Gemeine, zu welcher sie gehören, die Rechte privilegirter Corporationen.“

§. 255. „Wer zum drittenmale ein untaugliches Meisterstück liefert, muss für immer abgewiesen werden.“

§. 321: „Ist die Lehrzeit gesetzlich bestimmt, so kann höchstens der dritte Theil derselben erlassen werden.“

Bei den alten Britten bestand später die allgemeine Volksversammlung aus 300 Freien4) und das christlich-römische Britannien zerfiel in 3 Erzbisthümer mit 28 Bisthümern, vermuthlich in seinen 28 Städten. Der britische König Vortigern musste sich der Sage nach durch Hingabe der [563] 3 Staaten Sussex Essex und Middlessex bei dem Angelsachsen Hengist,1) der mit 300,000 Landsleuten nach Galfried in Britannien angekommen sein soll, auslösen, nachdem zuvor 300 Angelsachsen 300 Briten hinterlistig ermordet hatten. Zuerst soll Hengist zufolge Gildas mit 3 Kielen oder langen Schiffen in Britannien gelandet sein.2) König Cenwealh von Wessex belohnt im J. 648 seinen Neffen durch Abtretung des dritten Theiles des Reiches oder durch 3000 Hyden Landes.3) Das an römischen Ueberresten vorzüglich reiche Volantium (Ellenborough in Cumberland) bewahrt eine Inschrift, wornach die der Stadtverwaltung vorstehenden Decurionen sich versammelten in einem dazu bestimmten öffentlichen Gebäude (dem heutigen Rathhause, Stadthause, hotel de ville). Lappenberg, I. S. 32 ff., im Widerspruche mit anderweitig von ihm über das Entstehen der Innungen oder Gilden geäusserten Ansichten nimmt dennoch an, dass in den 28 Städten, welche Britannien im Anfange des 5ten Jahrh. beim Abzuge der Römer besass und darunter 2 Municipia (York und Verulam), 9 Colonien (Londinium Augusta, ags. Lundenwic, oder London u. s. w.) und 10 Städte mit dem Rechte der Latinität, bei den Künstlern und Handwerkern, worunter in der ersten Hälfte des 4ten Jahrh. besonders die Bauhandwerke aufblühten,4) die durch viele Inschriften bezeugte römische Einrichtung der Collegien so feste Wurzeln gefasst gehabt habe, dass sehr wahrscheinlich dieselbe sich auch unter den Angelsachsen fortpflanzte und ein ursprünglicher Keim des einige Jahrhunderte nach der römischen Herrschaft in England so sehr einflussreich gewordenen Gildewesens war. Die zu York, der alten römischen Municipalstadt5) und auch unter den Angelsachsen durch ihren Handel sich vor allen Städten auszeichnenden Stadt, im [564] J. 926 verfasste Urkunde der Maurer erscheint daher in geschichtlichem Sinne als eine römische, gleichviel ob sie ursprünglich in angelsächsischer Sprache, wie behauptet wird, oder in lateinischer Sprache, was nicht ausgeschlossen, abgefasst ist. Dass 3 Mitglieder oder Meister wenigstens zu einer Loge, zu einem collegium erforderlich seien, gehört nach dem Zeugnisse der englischen Lehrlingsfragstücke zu dem ältesten englischen Logen- und Zunftrechte,1) jedoch wird dieser Rechtssatz sofort wieder symbolisch überkleidet, indem die Dreizahl zugleich die Grundzahl der maurerischen, wie kymrisch-englischen Symbolik ist. Im J. 314 waren auf dem ersten Concilium zu Arles drei brittische Bischöfe erschienen, nämlich Eborius von York, Restitutus von London und Adelfius von Lincoln.2) Den römischen Ursprung der angelsächsischen und englischen Stadt- und Zunftverfassung und besonders auch der Baukunst beweiset hinreichend auch die Sprache, wie city, franz. cite, civitas, die Stadt, Altstadt, und namentlich die city von London, – mystery, magisterium oder mysterium, das Handwerk, – castle, castellum, das Kastell, Schloss, – master, magister, der Meister, – college, das collegium, – corporation, die Gemeine, Innung, Zunft, Bürgerschaft, der Stadtrath, – corporator, das Glied einer Zunft u. s. w., – council, die Rathsversammlung, der Rath, – column, die Säule, – minster, das Münster, – to mint, münzen und mintage, das Münzen, das Geld, – pound, pondus, das Pfund, – money, das Geld, – moneyer, der Münzer, der Wechsler, – law, lex, das Gesetz, das Recht, – legality, die Gesetz- oder Rechtmässigkeit, – legatary, der Vermächtnisserbe, – seal, das Siegel, – stalbue, stabularius, der Marschall, – constable (comes stabuli), – mortar, Mörtel und Mörser u. s. w., indem auch die römische Sprache die römische Herrschaft hier überdauerte.3) Lappenberg spricht, I. S. 133, ungern die Vermuthung aus, es möge sich in der wohl befestigten Stadt York bis zu ihrer Er- [565] oberung durch die Angelsachsen eine christlich-römische Schule forterhalten haben, indem gegen das J. 500 Samson als Bischof von York genannt wird. Das britische oder druidische Christenthum mit den römischen Stadt-, Kirchen- und Schuleinrichtungen bestand in dem zahlreich bevölkerten York aber nicht nur bis auf die Zeiten der Angelsachsen, sondern sicherlich offen oder verdeckt auch unter denselben lange noch fort, selbst nachdem diese seit dem Anfange des 7ten Jahrh. allmählig zu dem römisch-katholischen Christenthume bekehrt worden waren,1) wie gerade die Yorker Urkunde dieses deutlich verräth und wofür auch die Lage Yorks ausserhalb des Kreises des eigentlichen angelsächsischen Lebens im höheren Norden, in welchem manche Annäherungen zu den Briten stattgefunden hatten,2) sprechen möchte. Im J. 926 waren die Angelsachsen mit den Briten in den von ihnen eroberten Landestheilen noch nicht zu einer Nation mit einem christlichen Glauben und mit einer Sprache, den spätern Engländern3) verschmolzen und verbunden, zumal in Wales noch unabhängige britische, christlich-druidische Reiche bestanden und unermüdlich gegen die Angelsachsen, wenn auch wenig siegreich und stets mehr beschränkt werdend, kämpften,4) wie dort die römische wissenschaftliche Bildung besonders in den alten Schulen zu Bangor, Lantuit und Lancarvan fortgepflegt und forterhalten worden war. Von dem Könige Cenwealh von Wessex, dem Gründer des Bischofsitzes zu Winchester mit der ehrwürdigen Domkathedrale, wird es ausdrücklich bezeugt, dass er nach der Eroberung gegen 660 die altbritischen geistlichen Anstalten, besonders zu Glastonbury mit dem Grabe Arthurs habe fortbestehen lassen.5) Zu einem angelsächsischen oder römisch-katholischen Bischofssitze war York bald nach dem J. 627 erhoben und daselbst dem Apostel Petrus eine grössere steinerne Kirche [566] errichtet worden;1) nicht lange darauf wurde das Bisthum zu York von Gregor dem Grossen als ein Erzbisthum demjenigen von Canterbury zur Seite gestellt.2) Nach dem Plane Gregor’s sollten in England zwei Metropolitanstühle zu London und York mit je zwölf Bisthümern errichtet werden.3) Vom ersten Anfange aber durchwehte die angelsächsische römisch-katholische Kirche ein gewisser Geist der Freiheit und Unabhängigkeit, welcher der päpstlichen Uebergewalt widerstrebte und dieser durch die Rechte des Landesfürsten ihre Schranken setzte.4) Hiermit ist es zugleich verbunden, dass die Angelsachsen auch in der Kirche oder auch als Christen ihre Sprache im Gegensatze zu allen andern germanisehen Völkern aufrecht erhielten und die lateinische Sprache als die alleinige und allgemeine Kirehensprache, nicht einmal in der Messe, bei ihnen nicht durchdringen konnte. Die Angelsachsen sind auf diese Weise durch ihre Gebete und Gesänge, – kirchlichen Formeln und Rituale, namentlich auch der Taufe, in ihrer Muttersprache, so wie durch die frühzeitigen Uebertragungen des grössern Theils der Schriften des alten und neuen Testamentes in die angelsächsische Sprache für Erhaltung und Entwickelung des germanischen Wesens ausserordentlich wichtig, wie auch ihnen zunächst das Verdienst gebührt, den durch das Christenthum geläuterten Bardismus durch die Bauhütten erhalten und im Anfange des 18ten Jahrh. als die Freimaurerei über die ganze Erde verbreitet zu haben. Die kymrischen und angelsächsischen Gesetze und Gebräuche, poetischen und prosaischen Schriften sind die gemeinsame und mächtige Quelle, aus welcher durch die Jahrhunderte in langsamer Entwickelung und Erstarkung die Freimaurerei in England emporstieg. Uebrigens befand sich York bis unmittelbar in die Zeiten Aethelstan’s oder bis zum J. 925 längere Jahre in der Gewalt der Dänen, von welchen da- [567] selbst eine Veste erbaut worden war, die nach der Wiederunterwerfung Aethelstan abbrechen liess.1) Auf die innern Zustände und Einrichtungen York’s scheint diese vorübergehende dänische Besetzung und Beherrschung keinerlei Einfluss geübt zu haben. Dass in York aber auf diese Weise 3 Nationen, die Briten, Sachsen und Dänen zusammentrafen, wozu als vierte Zunge noch die Scoten gerechnet werden dürfen, musste jedenfalls gegen andere Religionen und Völker zur Duldsamkeit und Nachsicht auffordern. York war vorher und nachher auch oft der Aufenthaltsort des Königs und seines Hofes. Aethelstan, der mit reichen Geschenken Kynewold, Bischof von Worcester, an das Scotenkloster in St. Gallen abgesandt hatte, wurde von diesem Kloster dankbar in seine geistliche Bruderschaft aufgenommen,2) d. h. ihm dessen Ehrenmitgliedschaft ertheilt. Die Rücksichten und Schonung, welche die angelsächsischen Könige in England den Anhängern eines andern Glaubens und den Fremden tragen mussten und wirklich trugen, ergibt sich aus dem, dem Könige Eadgar (959 – 975) gemachten Vorwurfe: quod paganos eos, qui in hac patria sub eo degebant, nimis firmavit, et extraneos huc adductos plus aequo diligens Valde corroboraverit.3) Das Sterben desselben Königs Eadgar drückt eine angelsächsische Chronik dahin aus, dass er seine Erdenträume geendet und ein anderes, heitereres und reines Licht gesucht habe,4) Wie Wolfram im Parcival durch den Mund der Mutter des desselben Gott als das Licht erklärt, welches lichter als der Tag ist, weshalb man das Licht suchen und die Finsterniss, die Sünde meiden müsse.

In den gesetzlichen deutschen Zunftverfassungen möchten die städtischen Zünfte im engern Sinne den allgemeinen Landes- oder den Reichszünften entgegenzusetzen sein, je nachdem die Bestimmung und Wirksamkeit einer Zunft blos auf eine einzelne Stadt oder aber auf das Land, [568] auf einen grössern Kreis des Landes, auf das ganze Reich sich erstreckt. So sind zunächst die wandernden Bauleute in ihren Hütten als dem gesammten Lande oder Reiche angehörig betrachtet und daher nach dem Vorbilde des gesammten Reiches in 4 Landkreise mit 4 Haupt- oder Centralstädten, Haupthütten getheilt, deren Versammlungen allgemeine Landtage, Provincial- oder Reichslandtage, Landesversammlungen sind, bestehend aus den Abgeordneten und Bevollmächtigten der zu dem einzelnen Kreise, der einzelnen Haupthütte, oder der Gesammthütte des Reiches gehörenden. Stadthütten (Nebenladen) oder Logen. So waren die zu York in England seit dem J. 926 von Zeit zu Zeit abgehaltenen allgemeinen Versammlungen der Bauleute förmliche Land- und Reichstage, welche die Interessen und Einrichtungen der Bauleute und Bauhütten von ganz England verwaltend und gesetzgebend als die oberste und allgemeine Landeshütte oder Landesloge, als Grossloge beriethen und ordneten; ihre Beschlüsse und Verordnungen waren allgemein verbindlich und die Loge oder Hütte zu York war die oberste Vollziehungs- und Verwaltungsbehörde. Ganz England scheint nur die eine Haupthütte zu York gehabt zu haben oder nicht in kleinere Hüttenkreise eingetheilt gewesen zu sein. Ebenso wurden später in Deutschland seit der Mitte des 15ten Jahrh. die Steinmetzen oder Steinwerker von ganz Deutschland in Reichstigen zu Berathung und Abfassung einer Reichssteinmetzordnung wiederholt einberufen, wobei sie das deutsche Reich in 4 Verwaltungskreise mit je einer diesem Kreise vorstehenden Hütte theilten, und an die Spitze aller 4 Verwaltungskreise und aller Bauhütten des ganzen deutschen Reiches eine oberste Hütte in Strassburg stellten. Was jenen allgemeinen Steinmetztagen oder Steinmetzversammlungen von Kaiser und Reich gesetzlich zugestanden war, das Recht der eigenen Gesetzgebung und Verwaltung, erscheint in anderen Richtungen in den neuern Zeiten in den verschiedensten Gestalten noch und wieder, theils auf das einzelne Land oder die einzelne Landesprovinz beschränkt, theils über ganz Deutschland sich ausdehnend. Gesetzlich eingeführt erscheinen nur die regelmässigen Versammlungen (Synoden) der protestantischen Geistlichen in Deutschland

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und in der Schweiz, der Lehrer (Schulsynoden) in der Schweiz; alle übrigen Vereine und Versammlungen der Art, z. B. der Apotheker, der Aerzte, der Juristen, der Schulmänner und Philologen u. s. w., sind einstweilen darauf beschränkt, sich zu sehen und über fromme Wünsche sich zu bereden. Eine Deutschland, das deutsche Reich gesetzlich umspannende Kreiseintheilung kommt ausser bei den Bauleuten weiter vor bei den Kesslern und Kaltschmieden. Nach Ortloff, das Recht der Handwerker, S. 105, waren die Kessler ursprünglich nichts anderes als Harnischmacher, und zu den Zeiten, wo die Cavallerie meistens in Harnischen focht und das Fussvolk mit Panzern versehen war, waren sie den Heeresabtheilungen nach Bedürfniss zugetheilt und wurden unter militärischen Befehl gestellt; auch hatten sie im Felde für die Kessel, Pfannen und ähnliches Geschirr der Soldaten zu sorgen. Sattler in seiner Abhandlung vom Kessler- und Kaltschmiedschutze, S. XIV ff., findet den Ursprung der Kesslerschutzgerechtigkeit in der Verfassung des fränkischen Reichs und zählt folgende 8 Kesslerkreise auf: 1.) der Churpfälzische oder AIzeyische, 2.) der Rathsamhausische, 3.) der der Zobel Gibelstalt, 4.) der hohenloische, 5.) der brandenburg-ansbachische, 7.) der Königsekische und 8.) der württembergische. Diese 8 Kreise wären also ursprünglich wohl militärische gewesen mit der Verpflichtung, die für das Heer erforderliche Anzahl der Kessler zu stellen. Aehnlich wird z. B. noch jetzt der Kanton Zürich in 4 Militärkreise eingetheilt und ein jeder dieser Kreise hat eine vollständige Militärmusik zu stellen. Den Kesslerschutz hatten übrigens als ein Reichsrecht, als ein regale Churpfalz und Hohenlohe und betrachteten ihn als eine servitutem activam juris publici in territorio alieno. Auch bei andern Handwerken gab es missbräuchlich Haupt- und Nebenladen, die erstern gewöhnlich in der Hauptstadt des Landes, weshalb dieselben durch den Reichsschluss von 1731, Art. VI, mit den Haupthütten aufgehoben wurden. An dem Orte, wo einmal die Lade, gleichsam der rechtliche Wohnsitz (domicilium) der Zunft sich befand, mussten die Zunftversammlungen fortgehalten werden, auch wenn daselbst nur wenige Meister oder

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keine mehr wohnen sollten. So hatten die Kessler von Baireuth, Ansbach, Nürnberg u. s. w. in Bayersdorf bei Erlangen wegen der daselbst befindlichen Lade ihre Zusammenkunft, obwohl kein einziger Kupferschmied mehr daselbst wohnte; die Kupferschmiede der Mark Brandenburg hielten ihre Tage in Neustadt-Eberswalde, woselbst nur zwei Meister wohnten, während 22 sich in Berlin befanden.1) Die heutigen maurerischen Grosslogen und Grosslogenversammlungen mit allen ihren Einrichtungen sind durchaus nur ein Nachhall der mittelalterlichen Haupthütten und Hauptladen, deren Versammlungen die Nebenhütten und die Nebenladen durch Abgeordnete beschicken,2) ihnen die Rechnungen vorlegen und an sie gewisse Geldleistungen entrichten mussten, – woher sie ihre Hütten- und Ladenbücher, die Bruderbücher (Constitution, Verfassung) und andere Weisungen empfingen u. s. w. Die alten Obermeister waren nicht blos höchst erleuchtete oder erlauchte, sehr ehrwürdige u. s. w., sondern mitunter förmliche gekrönte Häupter, Könige und Fürsten, so dass die Ritter- und Fürstenspiele mit Unrecht als eine Erfindung der neuern Zeiten so oft angegriffen werden.

In England oder vielmehr bei den dortigen Angelsachsen hängen die Gilden, die Städte und städtischen Genossenschaften, selbst die Baugilden auch mit dem angelsächsischen Frithborg, der Friedensbürgschaft3) einigermassen oder insofern zusammen, als die schon bestehende strenge Haftpflicht der Friedensbürgschaften, der Zehnschaften für die Beobachtung des Rechtsfriedens, des rechtlichen Verhaltens der Zehnmänner, dazu drängte oder veranlasste, schneller allgemeinere (städtische) Genossenschaften zu bilden und darin als einen Nebenzweck, als Mitzweck auch die Verbürgung des Rechtsfriedens aufzunehmen. So entstanden unter König Aethelstan (924 bis 941) die Friedegilden, Frithgegildum (convivia, amicitiae, fraternitates, chorae) und zuerst wurde das Gilde- [571] statut (Judicia civitatis Lundoniae) der Stadt London1) in zwölf Artikeln abgefasst, welches zugleich den anderen Städten des Reiches als Muster vorgeschrieben wurde. Das Statut beginnt:

„Das ist das Statut, welches die Bischöfe und die Gerefen, die zu London gehören, beschlossen und mit Gedingen bekräftigt haben in unsern Friedensgilden, hohe und niedrige,2) zur Mehrung der Satzungen, welche zu Greatanlea und zu Exeter gegeben waren und zu Thunresfelde.“

Der dritte, uns näher berührende Artikel schreibt vor:

„Das Dritte, dass wir immer zehn Mann zusammen zählen sollen, und der älteste die 9 zu allen den Leistungen anweisen soll, die wir gemeinschaftlich beschlossen haben, und dann die Hynden derselben zusammen und einen Hyndenmann, der die 10 Mann anhalte zu Dem, was uns allen nöthig; und diese 11 sollen das Gut der Hynde bewahren und darauf achten, was sie ausgeben, wenn man gelten soll u. s. w.“

Die Stadt London bildete also zunächst Vereine oder Corporationen von je 10 angelsächsischen Männern (Hauseigenthümern, Familienhäuptern) oder Zehnerschaften (theotuna), die alten Friedensbürgschaften, welche je einen Vorsteher (yldesta) unter sich wählten. Zehn Zehnschaften (auch hynden) bildeten eine Hundertschaft3) (hundred, centena), welche auch wieder einen Vorsteher zu wählen hatte, welcher mit den 10 Vorstehern (Decanen) der 10 Zehnschaften den Vorstand der Hundertschaft ausmachte4) und selbst wieder der Vorsteher der 10 Zehner [572] war. Nun erzählt auch Christoph Wren von den Bauhütten wörtlich:1) „Ihre (der hynde) Regierung führte ein Oberaufseher (hundredes – ealdor, centenarius) und allemal der zehnte Mann wurde ein Aufseher (Warden) genannt, der Neune unter sich hatte,“2) woraus hervorgeht, dass die innere Einrichtung der Bauhütten (der Hundertschaften) durchaus die allgemeine angelsächsische gewesen. Wie aus dern Gesetz Eduards des Bekenners erhellt, nannten die Yorker allein den Frithborg tenmenne tale i. e. sermo docem hominum (Zehngerede).3)Vielleicht sind die Eilfmänner, welche nach den alten englischen Lehrlingsfragstücken auch eine Loge ausmachen sollen,4) nur der ursprüngliche Vorstand der Hundertschaft und der Loge, dessen Bedeutung man später vergessen hatte. Lappenberg (vergl. auch I. S. 570, Anm. 1) versteht übrigens unter den Eilfmännern des Londoner Statuts ganz abweichend die angelsächsische Zehnschaft mit dem zu ihr von ihren Hintersassen (hyndum, nicht hyndes) erwählten Hyndenmann, welcher aber schwerlich an die Spitze der Zehn hätte gestellt werden dürfen. Auch Athen hatte als eine der obersten Staatsbehörden Eilfmänner zur Vollstreckung der Straferkenntnisse, wozu wahrscheinlich jährlich einer aus jeder der 10 Phylen nebst einem Schreiber durch das Loos erwählt wurde.5) Selbst die Apostel ohne den Judas waren Eilfmänner. Auf einem Wandgemälde der Katakomben von San Kalisto zu Rom finden sich mit Hindeutung auf die 11 Apostel in der Umgebung von Christus (dem geistigen Weinstocke) 11 Tauben und 11 Knaben, welche Weintrauben einsammeln.6) Auf dieser christlichen Symbolik beruht es wohl auch, dass der Sonnengott oder Helios dargestellt wird mit eilf Strahlen um das Haupt, z. B. auf Reliefs [573] in Verona und Rom.1) Diese 11 Strahlen des Sonnengottes berühren sich auch mit den 11 Sternen, welche nach I. Buch Mosis 37, 9, Joseph im Traume erblickt und die z. B. in der Wiener Handschrift der Genesis mit Miniaturen dargestellt sind.2) Auf einem Sarcophage aus dem Cömeterium von Cyriace sieht man Christus in der Mitte der 12 Apostel mit 12 Lämmern.3) Keine Berührung hat in der Regel die Dreizehnzahl mit der Zwölfzahl, denn diese ist nur eine keltische Umgestaltung der Dreizahl (oben S. 130 ff.), ähnlich wie schon bei den Griechen die Siebenzahl zuweilen in Siebzehn (Symbolik, II. S. 460) und bei den Kelten die Neunzahl in Neunzehn, oder die Eilfzahl in 11,000 (z. B. Jungfrauen) und die Dreizehnzahl oder Dreizahl in 1300, 4 in 400 übergehen. Nach Johannes von Hildesheim (+ 1375) werden z. B. die heiligen 3 Könige in 13 Tagen durch ihren Stern auf übernatürliche Weise aus ihren fernen Heimathlanden zu der Wiege Christi geführt.4) Auch in indischen Sagen, z. B. in der Gainasage von dem Kalkin in den 17 Tagen der Ueberschwemmung,5) scheint die Siebzehn nur für die Sieben gesetzt zu sein, wie die 17 Absätze der Pagode von Tangore6) gleichfalls nur die gewöhnlichen 7 Absätze vertreten möchten. Nach Jeremia 32, 9 kaufte derselbe einen Acker zu Anathoth um 17 Sekel Silbers zum Zeichen der Wiederherstellung Israels. In manchen Fällen ist die Dreizehnzahl aus 12 + 1 zusammengesetzt, aus 12 Untergebenen, Jüngern, Aposteln u. s. w. und ihrem Führer, Herrn und Meister, so namentlich auch bei den 13 Templeisen oder hütenden Tempelrittern des heiligen Gral,7) und bei den 13 (verehlichten) Rittern in dem durch Kaiser Ludwig den Baiern im J. 1332 gestifteten Kloster Ettal.8) In der Gralsage erscheinen [574] 4 gefangene Königinnen mit 4 Jungfrauen.1) Im Palaste, des Priesters Johannes in Indien quillt ein Brunnen und wer aus ihm im Mai dreimal trinkt, wird 303 Jahre alt.2) – Aus der Zeit König Edgars (959 – 975) ist ein besonderes Gesetz über die angelsächsischen Hunderte vorhanden, wornach diese Corporationen monatlich die ordentliche Versammlung zu halten hatten.3) Jedoch verordnet auch schon das Londoner Statut:

„Das Achte, dass wir uns alle Monate versammeln sollen, wenn wir können, und die Hyndenmänner und Die, welche die Zehnten weisen, Muse haben, entweder bei vollen Fässern oder sonst wie es genehm ist, damit wir wissen, welchen von unsern Satzungen Folge geleistet ist. Und es mögen die 12 Männer ihr gemeinschaftliches Mahl haben und speisen, wie sie es ihrer würdig halten, und sie mögen alle Ueberbleibsel des Mahles um Gottes willen vertheilen.

In §. 6 desselben Art. 8 des Londoner Statuts ist verfügt, dass im Falle des Absterbens eines Gildengenossen „jeder Gildengenosse ein mit Zuthat versehenes Brod für die Seele geben solle, und ein Fünfzig singen solle oder singen lassen solle innerhalb dreissig Nächten.“ Vorangehend war in Art. 7 im Eingange gesagt worden: „Das Siebente, was wir beschlossen, ist, dass, wer auch immer etwas that, um unser Unrecht zu rächen, wir alle einig sein sollen in Freundschaft und Feindschaft, wie es auch kommen möge.“ – Das ganze Statut schliesst mit den Worten: „Wenn wir es so halten, dann vertraue ich (Aethelstan) zu Gott, dass unser Friede besser sein werde, als er es früher war.“

Die gesetzliche Einrichtung der Bauhütten konnte zu jener Zeit um so weniger ausbleiben, als die Ausbesserung der Kirchen im ganzen Lande gesetzlich vorgeschrieben war. Unter Edmund I. (941 – 946) wurde z. B. auf einer grossen Synode von den geistlichen und weltlichen Ständen das Gesetz erlassen, dass jeder Bischof aus seinem [575] Vermögen die Gotteshäuser bessern solle, und dass er auch den König ermahnen solle, damit alle Kirchen Gottes gut beschaffen seien, wie das uns noth thue.1) Dass eine Loge aber ursprünglich eine Hundertschaft (10 x 10) gebildet habe und nur später wegen bemerkter Uebelstände die Anzahl der wirklichen Mitglieder derselben auf 50 – 60 beschränki worden sei, ist aus einer hierauf bezüglichen Anmerkung zur Yorker Constitution2) zu schliessen, worin gesagt wird, dass die Zahl aller Mitglieder einer Loge in England und Schottland schon lange 100 gewesen sei.

Selbst einzelne Gebräuche, welche noch heute bei den Freimaurern geübt worden, lassen sich mit grosser Bestimmtheit als angelsächsischen Ursprungs oder wenigstens lange vor der normannischen Eroberung Englands im J. 1066 entstanden nachweisen, wie z. B. der Gebrauch, dem neu aufgenommenen Maurerlehrlinge Handschuhe zu schenken, d. h. die allgemeine Sitte des Tragens der Handschuhe. Diese Sitte war nämlich bei den Angelsachsen eine so allgemeine, dass selbst der letzte Hörige Handschuhe trug; Folgarius debet habere calceamenta et chyrothecas.3) Dass diese Sitte in den Bauhütten eine weitere und eigenthümliche symbolische Gestaltung erhielt, besonders als Pfand der Freundschaft überreicht wurde,4) liegt nahe; an und für sich aber trugen alle angelsächsischen Maurer bis zum letzten Lehrlinge herab nach allgemeiner Landessitte Handschuhe. Dem Londoner Statute zufolge5) mussten zu Weihnachten (in sancto natali Domini) auch Handschuhe (et cirotecas V hominum) als Handelsabgabe entrichtet werden.6) Auch dem Bischofe wurden bei seiner Weihe weisse Handschuhe mit der Mahnung überreicht, seine Hände von Befleckung rein zu erhalten (conceduntur episcopo chirotecae, quae manus ab omni humana contagione conservandas esse ad- [576] monent, sagt Petrus Gregorius Tholosanus). Dass das deutsche Wort Handschuh die blosse Uebersetzung von chirotheca sei, braucht kaum bemerkt zu werden.

Von den wandernden und der Gastlichkeit bedürftigen Bauleuten des Mittelalters, welches sich überhaupt durch die Unruhe, die Beweglichkeit, das Drängen und Wandern seiner Völker auszeichnet,1) und dem ganz eigentlich die fahrenden Leute jeder Art, die laufenden Gesellen (currentes socii nach Knebel),2) angehören, ist bis auf unsere Tage in dem rothen Fünf- oder Sechsecke, welches in den Städten und Dörfern der Schweiz, des südlichen, mittleren und ohne Zweifel auch nördlichen Deutschlands den kleineren Wein- und Bierschenken als Schild dient, ein Zeugniss übrig geblieben, wie wir schon in Nr. 33 der Bauhütte von 1861 darzuthun versucht haben. Die wandernden Baugesellen, Steinmetzgesellen waren in jenen frühern im Kirchen- und Profanbau so ausserordentlich thätigen Zeiten die ersten und jedenfalls lange die zahlreichsten Wandergesellen, weshalb begreiflich ist, dass in Städten und Dörfern mit Rücksicht auf sie besondere Schenken errichtet wurden und diese durch ein denselben bekanntes und befreundetes Zeichen zur Einkehr einladen wollten, wie ähnlich die Herbergen der verschiedenen Handwerke errichtet und eingerichtet wurden. Dasselbe Zeichen hängen die Bauleute noch dermalen bei Neubauten und besonders bei Reparaturen auf, um die Vorübergehenden zur Aufmerksamkeit einzuladen, und so konnte es sehr leicht gebraucht werden, um ihre eigene Aufmerksamkeit auf die Wein- und Bierschenken zu lenken. Vielleicht ist auch hierher zu beziehen, dass besonders in der Schweiz und überhaupt bei den Alemannen die Tafère, Taffera, Taverne, Täffri das Wirthshaus-, Gasthausschild und Tavernenwirthshaus oder auch die Taverne, das mit einem solchen Schilde, – mit dem eigenthümlichen oder dinglichen Rechte, Realrechte darauf, versehene Wirths-, Gasthaus noch heute bezeichnen.3) Der Ausdruck ist [577] von taberna, welches auch die Bedeutung von Wirthshaus nach Koch, lateinisches Handwöterbuch, hatte, abzuleiten und beweiset, dass schon zu der Römer Zeiten die Reiseeinrichtungen sorgfältig in der Schweiz vorgesehen waren und sich späterhin forterhalten haben. Uebrigens handelt z. B. auch das alte Rechtsbuch der Stadt Mühlhausen in Thüringen aus dem 13ten Jahrh., herausgegeben 1843 von Förstemann, von der „taverni“. Die Brüderlichkeit, der allgemeine Menschensinn, das Gastrecht ist jedenfalls deshalb bei den Bauleuten am lebendigsten entwickelt und zur heiligsten Pflicht gemacht, weil sie, die stets Wandernden und Fremden, derselben am meisten bedurften, wie aus dem gleichen Grunde die Klöster, besonders der Benedictiner, die unbedingteste Gastlichkeit gegen einander übten und in beschränktem Sinne selbst den Gasthäusern, den Herbergen verglichen werden dürfen. Auch bei den Indern wird gewiss aus denselben Veranlassungen die Uebung der Gastfreundschaft ausserordentlich eingeschärft, so heisst es z. B. im Hitopadesa, übersetzt von Max Müller in Leipzig 1844:

Ein Gastfreund, der mit getäuschter Hoffnung aus dem Hause herausgeht, der hinterlässt ihm seine Sünden und nimmt die Tugend desselben mit sich fort.
Ist dies ein uns Angehöriger oder ein Fremder, so überlegen nur die Schwachsinnigen. Den Edlen ist die ganze Welt ein Vaterhaus.

Der Werth und die Uebung der Gastlichkeit, das Darreichen des Gastgeschenkes an den armen Wandergesellen gab die Veranlassung zu der sehr folgereichen Eintheilung der Handwerke und Handwerker in geschenkte (schenkende) und ungeschenkte, wie auch darauf wohl hauptsächlich das Entstehen der Gesellenbrüderschaften beruht. Die Gesellenbrüderschaften hatten z. B. eigene Gildgesellen, worupter man diejenigen Gesellen verstand, denen es oblag, die angekommenen fremden Gesellen zu dem ihnen bereiteten kleinen Mahle (Gild) zu führen.1) Der maurerische heutige Ceremonienmeister ist aus dem alten [578] Gildgesellen theilweise hervorgegangen, indem er den fremden besuchenden Bruder erst an Zeichen, Griff und Wort, gleichsam an dem christlichen Glaubensbekenntnisse, an den alten heidnischen Symbolen zu erkennen und dann die Pflichten der Gastfreundschaft gegen den als Bruder, als Gastfreund Erkannten zu üben hat.1) Im Vertrauen auf die brüderliche Gastlichkeit, auf die Brüder durften die Bauleute beruhigt in die weitesten Fernen ziehen und wer brüderlich zu begrüssen vermochte, war sicher, brüderlichst empfangen zu werden. Die Bauhütten des Mittelalters haben mit dem Ritterthume, mit den geistlichen Ritterorden die innigste Verwandtschaft, nicht insofern als seien die Bauhütten etwa aus dem Ritterorden und besonders aus dem Templerorden hervorgegangen, wovon nicht entfernt die Rede sein kann, wie oft es auch schon behauptet worden ist; wohl aber insofern, als in dem Ritterthume und in der Maurerei, in den Rittern und in den die Kelle und den Hammer Führenden gleich lebendig der höhere Gedanke der Menschheit lebte, – die Einen für die Menschheit stritten und die Andern für sie bauten, und beide unendlich wirksam waren in der Erweckung und Erhaltung des allgemeinen Menschensinnes und Menschengefühls. Die bretonische Poesie, die kymrischen Barden, zuletzt die Druiden und ihre Lehren haben an dem eigenthümlichen Aufkommen des Ritterthums und der Bauhütten, der spätern Freimaurerei gleich grossen oder denselben Antheil; selbst das von König Alfred gegen das Ende des 9ten Jahrh. aus dem Lateinischen in das Angelsächsische übersetzte Buch des unter dem ostgothischen König Theodorich hingerichteten Römers Boethius, de consolatione philosophiae, vom Troste der Philosophie, das einen ganz maurerischen und allgemein-religiösen Charakter hat, könnte daran Antheil haben2) und noch der Mönch Johannes Scotus Erigena, wenn er wirklich von König Alfred aus Frankreich vom Hofe und der Hochschule Karls des Kahlen nach England, nach Oxford berufen worden war, [579] wie dieses mit Turner,1) Staudenmaier und Gruber z. B. nachdrücklichst Weiss, a. a. O., S. 353, entgegen Mabillon, Natalis Alexander, Guizot und vielen andern französischen Gelehrten, auch entgegen Pauli, behauptet. Erigena, der Begründer der scholastischen Philosophie, soll in Irland geboren und seiner philosophischen Bildung wegen in Griechenland und im Orient gereist sein. Bei Erigena finden sich jedenfalls Spuren der indischen Philosophie, des indischen Pantheismus, von der Rückkehr der Creatur zu Gott oder der endlichen Versenkung aller Geister in Gott, der zuletzt nur allein übrig bleibt, durch das Aufsteigen in 7 Geistesstufen. Erigena wurde sowohl in Frankreich als in England, wohin er allerdings nach dem umständlichen Berichte des um 1200 unter dem Sohne des Eroberers, dem rothen Wilhelm, lebenden2) Wilhelm von Malmesbury zu Alfred gekommen sein soll, wegen seiner ketzerischen Ansichten verfolgt und soll zuletzt zu Meldunum oder im Kloster Malmesbury von seinen Schülern auf eine grausame Weise im J. 8913) getödtet worden sein. Vielleicht ist der geschichtliche Sachverhalt dieser: Alfred war durch druidische, bardische oder auch culdeische Geistliche und Gelehrte erzogen und durch sie freiern religiösen Ansichten, der Wissenschaft und besonders der Philosophie gewonnen worden, so dass er als König die freie Wissenschaft überall begünstigte und viele ausgezeichnete Gelehrte und Philosophen um sich versammelte, die er dann durch geistliche Stellen belohnte und an sich band. So hatte Alfred im J. 884 namentlich den Asser von Meneve, einen Walen, seinen spätern Biographen, aus dem fernen Britenlande berufen und zu seinem Lehrer gemacht,4) mit seiner Hülfe namentlich den Boethius aus dem Lateinischen übersetzt. Dem walischen Einflusse und den walischen Ansichten wäre mithin [580] auch die Berufung des Erigena zuzuschreiben, so wie die spätere Begünstigung der maurerischen Verbindungen durch Ertheilung der Yorker Privilegien im J. 926 von König Aethelstan, Alfred’s grossem und gleichgesinntem Enkel. In der Uebersetzung des Boethius, Kap. 33, §. 4, redet Alfred ganz im Geiste der Yorker Urkunde Gott also an:

„O Gott, wie gross, wie wundervoll bist du! Der du alle deine Geschöpfe, sichtbare und unsichtbare, wundervoll geschaffen hast und sie weise regierst! Der du die Zeiten vom Anfang der Erde bis an ihr Ende geordnet hast, so dass sie von dir ausgehen und zu dir zurückkommen. Der du alle beweglichen Geschöpfe nach deinem Willen erregest, während du selbst unveränderlich und unbeweglich bleibst! Keiner ist mächtiger als du, noch Einer dir gleich! – – – Niemand gab dir ein Vorbild, denn Keiner war vor dir, der irgend Etwas, auch das Geringste, zu schaffen vermochte; sondern du selbst hast alle Dinge sehr schön und sehr gut geschaffen und du selbst bist das höchste Gut und die höchste Schönheit. Wie du es dachtest, so hast du die Welt gemacht, und lenkst sie wie du willst, und du selbst theilest alles Gute aus, wie du willst. Du hast alle Geschöpfe einander gleich gemacht und in manchen Beziehungen ungleich; obschon du allen Dingen insbesondere Namen gegeben hast, so gabst du ihnen doch einen gemeinsamen Namen und nanntest sie Welt. Doch hast du diesen einen Namen wieder in 4 Elemente getheilt; eines ist Erde, das andere Wasser, das dritte Luft, das vierte Feuer u. s. w.1) – – – Du, o Herr, wirst den Seelen eine Wohnung in dem Himmel gewähren und wirst sie dort beschenken mit würdigen Gaben, jede nach ihrem Verdienst, und du wirst sie dort hell strahlen lassen, und immer in wechselndem Glanz, manche mehr, manche minder helle, wie die Sterne, jede nach ihrem Verdienst. – – – Verleihe nun, o Herr, unsern Seelen, dass sie durch die Hindernisse dieser Welt zu dir emporsteigen, und zu dir kommen aus diesen Mühen heraus, und dass mit den offenen Augen unserer Seele [581] wir sehen mögen den höchsten Quell alles Guten, das bist du! Gewähre uns denn gesunde Augen unserer Seele und erleuchte die Augen mit deinem Licht, denn du bist der Glanz des wahren Lichtes, und die süsse Ruhe der Gerechten, und du wirst bewirken, dass sie dich erblicken. Du bist aller Dinge Anfang und Ende; du trägst alle Dinge ohne Mühe; du bist sowohl der Weg als der Führer und das Ziel, wohin der Weg leitet; alle Menschen streben zu dir.“

Man glaubt oft das alte maurerische Aufnahmsgebet zu hören und das ganze maurerische Ritual, das englische Lehrlingsfragestück und die Yorker Urkunde werden sich stets alterthümlicher, ächter und übereinstimmender darstellen, je mehr und je tiefer man in die gleichzeitigen übrigen Geschichtsquellen eindringt. Derselbe König Alfred schrieb in der Uebersetzung des Boethius auch:

„Worin kann ein Mann dem andern schaden, ausser an seinem Leibe und seinen Gütern; Niemand kann der vernünftigen Seele schaden oder verursachen, dass sie nicht ist, was sie ist; dies sieht man sehr deutlich aus der Geschichte eines römischen Edelmanns, welcher Liberius hiess. Er ward gefoltert, weil er seine Genossen nicht angeben wollte, die sich mit ihm gegen den König verschworen, der mit Unrecht zur Herrschaft über sie gelangt war; als er nun vor den wüthenden König gebracht wurde, und dieser ihm befahl, seine Mitverschwornen anzuzeigen, biss er sich die Zunge ab und spie sie dem Tyrannen in das Gesicht. So kam es, dass dem Manne das zu Lob und Ehre gereichte, was der ungerechte König ihm zur Strafe bestimmt hatte.“1) – Ueber die Gleichheit aller Menschen schrieb Alfred: „Alle Menschen haben einen gleichen Ursprung, alle stammen vom gleichen Vater, von der gleichen Mutter, alle wurden auf die gleiche Weise geboren. Ein Gott hat alle Geschöpfe aus dem Nichts hervorgerufen und erhält sie. – Gott hat Allen den gleichen Adel gegeben. – – Wahrer Adel ruht nur in der Seele, nicht im Blut. Wer aber dem Laster sich ergibt, seinen Schöpfer und seinen hohen Ursprung ver- [582] gisst und seinen Adel, der wird entadelt, bis er ein Gemeiner ist.“1)

Nach Wilhelm von Malmesbury hatte Alfred auch die 24 Stunden des Tages also vertheilt, dass er 8 Stunden den Studien, der Schriftstellerei und dem Gebete, – 8 dem Schlaf und der Erholung des Körpers und 8 den Geschäften der Regierung widmete.2) Die Dreitheilung des Tages in den jetzigen englischen Ritualen3) könnte Alfred entlehnt sein. Die Dreitheilung des Tages bei Alfred kann leicht nur der Ausdruck einer ältern kymrischen oder bardischen Triade sein, besonders einer sog. molmutinischen Rechts-Triade,4) da die Rechtswissenschaft den Barden keineswegs fremd war. Eine solche in ihren Bestandtheilen sehr verschiedenen Zeiten angehörende Triade sagt z. B. vom Eide: „Es gibt drei crairs (geheiligte Gegenstände, um dabei zu schwören): der Stab Dessen, der Gebete zu der Gottheit sendet; der Name Gottes; die Hand, wenn sie in die Hand gelegt ist. Diese werden Handerairs (Hawgreriau) genannt. Drei andere Arten zu schwören sind: auf Wort und Gewissen; auf Wort, im Angesichte der Sonne; bei Gott und seiner Treue. In spätern Zeiten war die Form des Schwures: bei den zehn Geboten; bei dem Evangelium Johannis und bei dem heiligen Kreuze.“5) Diese Triade ist insofern von ganz ungewöhnlicher Bedeutung, als dieselbe deutlich die Umgestaltung und Einfügung des alten heidnischen Lichtglaubens in das Christenthum zeigt; namentlich trat hier jetzt an die Stelle der Sonne, vielleicht auch nur zu der Sonne (und dem Monde), wie in den Maurerlogen, das Evangelium Johannis. Wir haben die Triade auch noch deshalb hervorgehoben, weil die höchst merkwürdigen, unter geistlichem Einflusse und durch Geistliche, wenn nicht durch Alfred selbst abgefassten6) Gesetze [583] Alfred’s1) mit den zehn Geboten Mosis beginnen. Die angelsächsischen Zehnschaften, Freoburgen, Frithborgen, Bürgschaftsvereine der freien Hofbesitzer,2) haben vielleicht auf die mosaische Zehnzahl Bezug und wären als Zehntschaften alsdann bei den Angelsachsen erst entstanden nach ihrem Uebertritte zu dem Christenthume, oder sind vielleicht erst durch Alfred in Verbindung mit seinen gesammten polizeilichen Einrichtungen neu eingeführt worden,3) indem vermuthlich an die Stelle der heidinschen zodiakalen Zwölfzahl, womit auch der im angelsächsischen und fränkischen Rechte vorkommende Zwölfereid4) genau zusammenhängt (vielleicht selbst die Zwölfzahl der Geschwornen, deren Einführung auch Alfred zugeschrieben wird), die mosaische oder christliche Zehnzahl und überhaupt an die Stelle der heidnischen Zwecke möglichst christliche, kirchliche oder gottesdienstliche gesetzt wurden. Die Zwölf- oder die Zehnschaft war ursprünglich die unterste militärische Abtheilung, ein Zug, ein Dutzend Krieger, welche durch die Eroberung des englischen Landes zugleich zu 12 Hof- oder Gutsbesitzern wurden5) und als solche mit einander nunmehr die unterste Landesgemeinde, Dorfgemeinde, das Dorf oder die Gemeinde bildeten. Diese Gemeinden der Angelsachsen, welche von den Normannen später Francphlegen genannt wurden und zu York (Eboracum) tenmenne tale i. e. sermo decem hominum6) hiessen, mussten nothwendig die Erhaltung des Rechtsfriedens und den gegenseitigen Schutz im ruhigen Gutsbesitze zu ihrem wesentlichen Zwecke haben und diesen Zweck den jedesmaligen Zeitbedürfnissen und Zeitverhältnissen verändernd und erweiternd anpassen, wie dieses noch heute bei unsern Dorf- und Stadtgemeinden aus dem [584] nämlichen Grunde geschieht. Justus Moeser, Eichhorn, Rogge, Phillips, Unger und Andere nennen daher auch mit Recht die Dorf- und Landgemeinden die Grundlage aller germanischen Staatsverfassung, obwohl damit nur eine sehr einleuchtende und einfache Thatsache ausgesprochen wird. Die angelsächsischen Zwölf- oder Zehnschaften hatten gewiss auch nach der Besitznahme des Landes noch längere Zeit die alte militärische Bedeutung, mussten zum Schwerte greifen, wenn es dem Kampfe galt, und standen als Krieger wie als Hofbesitzer gegenseitig vollkommen gleich; alles dieses änderte sich jedoch, die alten Frithborgen zerfielen, als die Militär- und Grundbesitzverhältnisse sich änderten und umgestalteten; jedoch die eingreifendste Veränderung erfolgte mit dem Aufkommen der Städte, indem hier die hofrechtlichen, die landwirthschaftlichen Verhältnisse, – der Gutsbesitz in den Hintergrund treten mussten. In den Städten hatten nun die angelsächsischen Friedegilden, Schutzgilden, die anderwärts als convivia, amicitiae, fraternitates, chorae erscheinen, die neuen Bedürfnisse und Zwecke neben noch vorhandenen alten zu erfüllen; gerade der erweiterte Zweck mag die Annahme eines andern Namens veranlasst haben. Die städtische Gilde, der städtische Schutzverein kam sehr leicht, höchst wahrscheinlich unter den Einwirkungen der Kirche dazu, die Armen-, Kranken- und Todtenpflege der Gildengenossen in ihr Bereich aufzunehmen und auch eine kirchliche Bruderschaft zu sein. Waren die ältern Frithborgen Schutzvereine der Krieger und Hofbesitzer, vereinten sich in den Gilden die städtischen Gewerbsgenossenschaften und kirchlichen Bruderschaften; nur darin standen jetzt die Frithborgen den neuen Friedegilden gleich, dass beide politisch gleich bedeutungslos und unterworfen waren. Das Gildestatut, welches unter König Athelstan für die Stadt London errichtet wurde, galt zugleich als allgemeines Landesstatut und war in dem bezeichneten Sinne verfasst, indem es nicht allein die Verfolgung und Bestrafung der Uebelthäter verordnete, sondern auch verarmte Mitglieder unterstützte und den Verstorbenen Seelenmessen lesen liess.1) Die unter dem städte- und gildengründenden [585] König Athelstan im J. 926 erlassene Yorker Urkunde erscheint somit ebenfalls in einem neuen Lichte und nur als ein gleichzeitiger Ausfluss der allgemeinen gesetzgeberisehen Richtung der Zeit. Auch liegt es sehr nahe, dass die Gesetze Athelstan’s oder Edwin’s blos aus den den Brüdern Maurern vom Prinzen Edwin vorgelegten 16 kurzen Gesetzen oder Pflichten bestanden,1) welchen dann damals oder später von einem kundigen Geistlichen die ganze historisch-sagenhafte Einleitung vorgesetzt wurde; ja diese Einleitung mag sehr wohl im Laufe der Zeiten Zusätze und Erweiterungen beim Abschreiben der ursprünglichen Urkunde erhalten haben, wie dieses bei allen erhaltenen angelsächsischen Gesetzen der Fall ist.2) Jene Gesetze enthalten Nichts, was mit dem Inhalte der sieben Gesetze Athelstan’s, welche Schmid, I. S. 67 ff., mittheilt, in Widerspruch stände, treffen vielmehr in manchen Beziehungen zusammen. Das erste Gesetz Athelstan’s über den Zehnten ist ganz in dem geistlichen Gewande der Yorker Constitution abgefasst, ruft aber, was zu beachten ist, blos den Namen des Herrn (oder Gottes) und aller Heiligen an. Das eigentliche Gesetz geht in Bibelsprüchen gleichsam unter und ist höchst belehrend für die damalige Art der schriftlichen Abfassung der Gesetze, welche man den Geistlichen überlassen musste. Der Zehnte soll entrichtet werden am Tage der Enthauptung St. Johannis des Täufers und bei seiner Entrichtung soll man namentlich die Ermahnung der göttlichen Lehre erwägen, dass wir die himmlischen Dinge durch die irdischen und die ewigen durch die zeitlichen verdienen sollen.3) – Das zweite Gesetz Athelstan’s verordnet hinsichtlich der Schildmacher (scyldwyrthum), dass kein Schildmacher Schaffell auf ein Schild lege, und wenn er es thut, gelte er 30 Schilling.4) Die Zahl 30 gehört dem Duodecimalsysteme an und ist der vierte Theil des grossen Hunderts oder der Königs-Busse von 120 Schilling, [586] wie auch eine Gefängnissstrafe von 30 und von 120 Nächten, 12 Zeugen u. s. w. vorkommen. – In dem gleichen Gesetze wird verordnet, dass jede Burg 14 Tage nach den Processionstagen ausgebessert sein solle,1) um nämlich gegen die stets drohenden feindlichen Einfälle sich im Vertheidigungszustande zu befinden. Schon der Aufführung der nöthigen Befestigungswerke wegen musste also den Bauleuten Sorge getragen werden. – Der Eingang des 6ten Gesetzes: „Dies ist das Statut, welches die Bischöfe und die Gerefen, die zu London gehören, beschlossen u. s. w.,“2) erinnert an die Ueberschrift der Gesetze in der Yorker Urkunde: „Die den Brüdern Maurern vom Prinz Edwin vorgelegten Gesetze oder Pflichten.“ Die Gesetze Alfred’s sind überschrieben: „Dies sind die Gesetze, die König Alfred gab.“3)

Dass aber die Yorker Urkunde, so wie sie vorliegt, d. h. auch mit der historisch-sagenhaften Einleitung, schon im J. 926 im Wesentlichen abgefasst worden sei, dafür zeugt am überredendsten die Gestalt, welche die Gesetze Alfred’s tragen, welche Gesetze ein jeder Maurer, dem es um Erforschung der Geschichte und Geschichtsquellen der Maurerei ernstlich zu thun ist, zu vergleichen nicht unterlassen sollte. Die Gesetze Alfred’s zerfallen in die mosaischen Gesetze und in Alfred’s englische Gesetze; die letztern sind die eigentlichen Gesetze und die mosaischen Gesetze sind eine erzählende priesterliche Einleitung, ganz ähnlich wie die Einleitung zu den Yorker Gesetzen. In jener Einleitung wird vorzüglich betont, dass ein Jeder, welcher richtet, um Jeden nach Recht zu richten, sich der Satzung erinnern möge: „Was ihr wollt, dass euch Andere nicht thun, das thut ihr Andern nicht;“ es bedürfe keiner andern Gesetzbücher; Jeder erinnere sich, dass er keinen Menschen richte, wie er nicht will, dass man ihn richtet, wenn er das Urtheil sucht.4) – Es erfüllet sonach [587] die Gesetze Alfred’s auch derselbe Geist der Milde, der Liebe und Gerechtigkeit, welcher die Yorker Urkunde durchzieht; die Gesetze Alfred’s und die Yorker Urkunde stimmen in der äussern Form und innerlich vollkommen zusammen, so dass die Aechtheit der Yorker Urkunde dadurch als ausser allen und jeden Zweifel gesetzt erscheint. Die englischen Gesetze Alfred’s beginnen mit den Worten. „Zuerst lehren wir, dass es vor allem nöthig ist, dass jeglicher Mann seinen Eid und sein Gedinge wahrhaftig halte.“1) – Daran reiht sich, dass Alfred auf seinem Todtenbette seinem Sohne und Thronnachfol(rer Eduard die Ermahnung zugerufen haben soll: „Ich bitte dich (denn du bist mein liebes Kind), strebe deinem Volke ein Vater und Herr zu sein. Sei du der Waisen Vater und der Wittwen Freund. Tröste den Armen und schütze den Schwachen, und mit aller Macht wende das Unrecht zum Recht. Und, mein Sohn, richte dich selbst nach dem Gesetz, dann wird der Herr dich lieben, und Gott vor allen Dingen deine Belohnung sein. Wende dich an ihn um Rath in aller deiner Noth, dann wird er dir helfen, deine Absichten zu erreichen.“2) – Nach einem Ausspruche Alfred’s unterscheidet sich das Gold von einem Steine einzig durch seine verständige Benutzung und Reichthum ohne Weisheit ist wenig werth.

Das maurerische Funde merum genio3) ist in der Bretagne aus den römisch-keltischen Zeiten bis herab auf die Gegenwart als ein lebendiger Volksgebrauch erhalten, indem, wenn man Jemandem zutrinket, man stets auf sein Wohl und das Wohl seiner Gesellschaft trinkt, auch weint er sich ganz allein befinden sollte, weil sein Genius als seine Gesellschaft gemeint ist; dabei wird das Glas niemals bis auf den Grund ausgetrunken, sondern es werden stets einige Tropfen darin gelassen, welche als ein Opfer für den Genius zur Erde gegossen werden.4)

[588]

Die einzig wahre Geschichtsforschung ist die allseitige Betrachtung der Ereignisse, weil ein jedes Zeitereigniss in der Gesammtzeit begründet ist. Dem Ritterthume und den Bauhütten reihen sich als drittes Glied in dem Menschheitsbunde die Universitäten an und das Ritterthum, die Bauhütten und die Universitäten sind die 3 grossen Säulen, welche das freiere Geistesleben der mittelalterlichen Menschheit tragen und gegen den erdrückenden Einfluss der Kirche, und des Staates schützen. Die 7 Werke der Barmherzigkeit, welche mit andern heiligen Siebenzahlen schon frühe im Mittelalter aufgestellt wurden, nämlich Hungrige zu speisen, Durstige zu tränken, Nackte zu kleiden, Kranke zu pflegen, Gefangene zu besuchen, Fremde zu beherbergen,1) Todte zu begraben, können als die 7 Gebote des Menschen- und Fremdenrechtes gegen die fahrenden Ritter und Studenten und die wandernden Gesellen betrachtet werden. – Von dieser Seite erinnert die Gastlichkeit der Bauhütten, der Zünfte, der Handwerksvereine, der Meister und Gesellen an den Johanniterorden, an den Hospitaliterorden von Jerusalem, welcher als Vorbild seit der letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts für die höhern Grade der Freimaurerei ausserordentlich bedeutend ist, ohne dass wir jedoch darüber mehr als einige, für den Unkundigen vielleicht dunkle und ungenügende Bemerkungen machen möchten. Die Johanniter, also genannt von ihrem Schutzpatrone Johannes dem Täufer, hatten die gastliche Verpflegung der Kranken, Armen und Fremden zur besonderen Lebensaufgabe, zum Klostergelübde und der darin liegende allgemein-menschliche mitfühlende und liebreiche Sinn gestattete und ermunterte auch die nicht im klösterlichen Verbande lebenden Weltlichen durch johanneische Anstalten, namentlich durch Herbergen und Spitäler, gleichsam als weltliche Johanniter zu leben und zu wirken. In den Zeiten des Mittelalters oder seit den Zeiten der Stiftung des Johanniterordens ging auch ein [589] johanneischer Zug durch die ganze Christenheit, welcher in der Stiftung und johanneischen Weihung von Wohlthätigkeitsanstalten, von Herbergen und Spitälern zumal, seinen lebendigen Ausdruck fand: aber dennoch möchten wir dem Johanniterorden eben so wenig wie dem mit ihm etwas spätern Templerorden keinerlei grössern Einfluss auf die mittelalterliche Maurerei zugestehen, wie dieses z. B. der sonst so verehrungswürdige Krause, II. 2. S. 51 ff., gethan hat, indem er die Johanniter mit den culdeischen Geistlichen, welche zu York ein altes Hospital innegehabt haben, in bestimmten geschichtlichen Zusammenhang bringt. Das in so vieler Beziehung ideale christliche Mittelalter fasste vorzüglich auch die Fremden- und Krankenpflege als eine heilige Christenpflicht, und wir möchten als deren Symbol den in mittelalterlichen Bildern so oft dargestellten Christus, zwischen Maria und Johannes am Kreuze hangend und blutend, ansehen. In dieser göttlich-menschlichen Dreiheit spricht sich die höchste Liebe und aufopfernde Hingebung, die Erlösung der leidenden Menschheit unendlich rührend aus, so dass dieselben mit den Maurern nothwendig in nähere Beziehung treten mussten, wie die Maria und Johannes besonders in England auch wirklich getreten sind. Indessen ist der Marien-, so wenig wie der Johanniscultus, noch nicht genügend aufgeklärt, obwohl sein Dasein feststeht und für ihn besonders die vielen Frauen- und Johanniskirchen und Capellen, die Marien- und Johannisbruderschaften und Feste in England und Frankreich wie in Deutschland zeugen. Um nur eine Thatsache anzuführen, mag bemerkt werden, dass im J. 1180 z. B. der freie (ingenuus) Cuno von Buchsee das dortige Johannitermännerhaus gründete zum Gedächtniss und zur Vergeltung der Wohlthaten, welche er auf einer dreimaligen Wanderung nach dem Grabe des Herrn zu Jerusalem im Spitale des heil. Johannis gefunden hatte,1) ein Spital zur Aufnahme und Verpflegung von Armen und von dürftigen Fremden. Am 22. Februar 1362 errichteten die Aebte und Klöster zu Erlach, zu Frienisberg, Bellelay, St. Andrae, Gottstadt [590] und der Prior der Insel mitten im Bieler See eine Bruder- und Gemeinschaft, kraft welcher sie sich verbanden: alle ihre guten Werke, Fasten, Gebete, Almosen und Messen u. dgl. gemein zu haben; item, wenn ein Abt oder Bruder, des einen Klosters abstirbt, solches alsogleich den andern zu melden, damit für denselben Seelenmessen und andere Gottesdienste gefeiert worden mögen; item , wenn ein Kloster oder Gotteshaus in Abgang oder Armuth gerathen, oder sonst unter sich selbst oder mit andern uneinig werden sollte, so sollen die andern verpflichtet sein, einen solchen verarmten Klosterbruder in ihren Convent aufzunehmen und wieder zu vereinbaren.1) Diese zahlreiche Verbrüderungen und Unterstützungsverträge, welche durch den Geist und die Gesetzgebung der Kirche und Geistlichkeit wesentlich begründet und getragen waren, erzeugten unter den Geistlichen stets mehr und mehr das beruhigende und stolze Gefühl und Bewusstsein der Zusammengehörigkeit und Einheit, des Nichtverlassenseins und der Stärke; die maurerisehen Grosslogen haben damit vielleicht einigen Zusammenhang, gleichen aber diesen wirklichen und thätigen Verbrüderungen sehr wenig. Die heutigen Maurerlogen haben höchstens den Namen, aber nicht die Liebe Johannis, – sind keine coenobia hospitaliorum militum S. Joannis Jerosolomitani, sind keine Johannisjünger und Johannisritter in der heiligen Stadt und in dem heiligen Lande. Ausser den Johannitern übten im Mittelalter besonders die reichen Benedictiner die Gastlichkeit; so sagt z. B. der Bischof Ulrich von Constanz in einer Urkunde von 1351 von dem Kloster Pfävers, „quod monasterium Fabariense, in quo regularis viget observantia ac hospitalitas transeuntibus liberaliter exhibetur, multorum sit debitorum oneribus pregrauatum.“2) Durch eine Urkunde vom 20. November 1358 schlossen die beiden Benedictinerklöster Pfävers und Erlach im Kanton Bern „mutuam confraternitatem ratione exequiarum, ut scilicet reciproce exequiae celebrentur et religiosi aleantur, si quidam ex uno ad alterum monasterium transmit- [591] tantur.“1) Die Uebung und die Sitte der Gastfreundschaft ist jedenfalls keine den Germanen eigenthümliche, sondern eine höchst alterthümliche und ächt orientalische, wie sie auch noch dermalen im Oriente, z. B. bei den Arabern, in seltenem Masse heilig gehalten wird. Daran reiht sich, dass sich noch heute die Beduinen in Aegypten z. B. gegenseitig mit „Mein Bruder!“2) begrüssen und sich nach dem Befinden der verschiedenen Familienglieder und Hausthiere erkundigen.3) Die Anrede: „Ihr Brüder!“ scheint überhaupt in Aegypten die allgemein übliche zu sein4) und kam vielleicht von hier mit den Klöstern, mit dem Christenthume nach dem Abendlande, wo man aber des orientalischen Ursprungs des Brudernamens sich nicht mehr erinnern will und in germanischer Kurzsichtigkeit Alles aus dem ächt germanischen Geiste als die ratio irrationell ableiten will. – Das Ritterthum mit der ritterlichen Liebes- und Heldenpoesie, die Baukunst mit den sich daran anschliessenden Hülfskünsten der Malerei, des Erzgusses, der Bildschnitzerei u. s. w. und die mit den Universitäten wiedererwachenden Wissenschaften sind die höchsten Geistesregungen und Geistesblüthen des Mittelalters und erscheinen für dieses in einem ganz andern Verhältnisse, Werthe und Lichte als für die Neuzeit, welche andere Interessen und Geistesrichtungen in den Vordergrund gestellt hat. Der Kampf und die Baukunst, die Ritter und die Bauleute stehen Jahrhunderte an der Spitze des thätigen, ringenden und schaffenden mittelalterlichen Lebens, durch welches fast alle übrigen Lebensrichtungen ausschliesslich bestimmt werden und wohin sie als zu ihrem Mittelpunkte zurückkehren; das Mittelalter endet, indem gleichzeitig den Rittern das Schwert und den Bauleuten die Kelle und der Hammer entsanken, – indem die fromme Begeisterung erstarb, welche die ritterlichen Kämpfe gerungen und die himmelragenden Kirchen gebauet hatte. Bei diesem überwiegenden Verhältnisse [592] der Baukunst zur Zeit1) bilden natürlich die Bauhütten und die in ihnen vereinigten Bauleute einen geistigen Höhepunkt, einen mächtigen geistigen Lebensstrom, einen bestimmenden Bestandtheil des allgemeinen Staats- und Volkslebens, welcher, wenn auch sich fort- und umgestaltend, mit den Staaten und Völkern selbst fortdauern muss. Noch wird gebauet, aber das Gebäude hat zur ganzen Menschheit sich erweitert und die Bausteine sind die freien Gedanken und die liebenden Herzen.

Die deutschen Bauhütten,2) hervorgegangen aus der allgemeinen frommen Begeisterung und Hinneigung der Zeit zur Baukunst, bestanden als thätige und wirksame bis in das 15te Jahrh., wo allmählig andere Zeitstimmungen sich geltend machten und die neuere, kunstlosere Zeit begann. Der nationale (deutsche, französische, englische) Volksunterricht, das nationale Volksschulwesen , – die nationale (germanische, französisch-deutsche) Baukunst, – die kosmopolitischen oder universalen Bauhütten, – die zahlreich neu gegründeten Universitäten; – die ritterlichen, höfischen und meisterlichen oder bürgerlichen Dichter und Sänger, – die Ritter, Kaufleute, Handwerker und Künstler oder die Bürger entwickelten sich, blühten und zerfielen oder endigten im Wesentlichen und mit kaum zu verkennender Gleichmässigkeit vom 12ten bis zum 15ten Jahrhundert. Die deutschen Bauhütten geben zuletzt in der Neuzeit langsam, aber vollständig, auf und haben an dem Aufkommen und der Ausbreitung der heutigen Freimaurerei nicht den geringsten äussern Antheil, weshalb es auch keinen Werth hätte, ihre Geschichte noch genauer und weiter verfolgen zu wollen, und einfach auf die darüber handelnden Schriften von Krause, Heldmann, Fallou, Winzer, Keller, Findel u. s. f. verwiesen werden darf. Die deutschen Bauhütten enden als solche, ohne in eine andere Gestaltung überzugehen, nachdem durch sie und besonders durch die Schulen zu Cöln und Strassburg während des 13ten und im Anfange des 14ten Jahrh. der [593] gothische Styl seine höchste, sogar wieder auf Frankreich zurückwirkende Ausbildung empfangen hatte. Nach Lübke, S. 453 und 457, scheint die deutschen Bauhütten eine strengere Zucht und Schule zu durchdringen, und der Dom zu Cöln durch die Lauterkeit, Folgerichtigkeit und Klarheit seines Styls bezeichne den höchsten Gipfel der gothischen Baukunst; die Ausführung athme bei höchstem Reichthum durchaus den Geist strenger Gresetzmässigkeit, keuseher Reinheit und hohen Adels; die Thürme seien einer der höchsten Triumphe architektonischer Conception; fern von dem entschiedenen Horizontalismus französischer Façaden bauen sie sich von unten in strengster Consequenz aus einzelnen verticalen Gliedern auf, entfalten ihre aufsteigende Tendenz in immer lebhafterem, rascherem Pulsiren, so dass zuletzt die hohen durchbrochenen Steinpyramiden den Sieg über die irdische Masse in stolzer Kühnheit himmelan tragen. – Auch Schnaase, V. S. 510, vergl. mit VI. S. 267, nennt, wenn er auch nicht das poetische Feuer Lübke’s theilt, doch den Kölner Dom ein viel bedeutenderes Werk als die Dome von Strassburg und Freiburg, die höchste Leistung des gothischen Styls in Deutschland und vielleicht in allen andern Ländern. Otte, Gesch., S. 104, nennt den Kölner Dom das vollkommenste und wahrhaft klassische Beispiel des gothischen Baustyls nicht blos in Deutschland, sondern in dem ganzen Gebiete der mittelalterlichen Kirchenbaukunst. Die Veranlassung zu dem Neubau in Köln soll ein im Jahr 1248 stattgehabter Brand gegeben haben. Im J. 1257 wird ein Gerhardus als lapicida und Rector, Steinmetz und Obermeister des Dombaues urkundlich genannt, wie sich auch Petrus de Gemundia in zwei Inschriften im Chor zu Kollin 1360 und bei der Gründung des Prager Langhauses schlechtweg lapicida nennt.1) Der Chor zu Cöln ist erst am 22. September 1322 eingeweiht worden. Aus einem Beschlusse des im J. 1327 zu Cöln abgehaltenen Diöcesancapitels erfährt man, dass sich eine eigene Petribruderschaft mit der Verpflichtung jährlicher Geld- [594] beiträge für den Dombau gebildet hatte, welche im Jahr 1357 noch bestand und durch ihr ertheilte Privilegien aufgemuntert und unterstützt wurde. Aehnliche Dombauvereine haben wir in unsern Tagen wieder erstehen sehen. Der Neubau des Chores zu Cöln war im Wesentlichen eine Nachbildung des Chores der Kathedrale von Amiens, der später entworfene Bau ist jedoch anders und eigenthümlich grossartig, namentlich mit bedeutsamer Hervorhebung der Kreuzesform ausgeführt. Grueber zufolge soll Mathias von Arras bei der Entwerfung des Planes zu dem Dome St. Veit in Prag vornehmlich den Cölner Dom in Betracht gezogen haben, was jedoch Schnaase, VI. S. 310, Anm. **, nicht zugeben will und mehr auf französische Vorbilder, auf die Choranlagen der Kathedralen von Troyes und Tours, so wie von St. Ouen in Rouen abstellt. Die durchbrochenen Thürme zu Cöln, Strassburg, Wien und zwar am Stephansthurme wie bei der Kirche St. Maria am Gestade (Maria Stiegen),1) Freiburg, Thann im Elsass, Frankfurt a. M., Esslingen, Landshut, Strassengel in Steiermark u. s. w. sind aber jedenfalls eine Erfindung und das schöne Eigenthum der deutschen Gothik. Ein Meister der Cölner Bauschule, Johann von Cöln, baute im J. 1450 die gothische Façade des Domes zu Burgos in Spanien, und namentlich auch die durchbrochenen gothisch-deutschen Thurmhelme oder Thurmspitzen scheint er nach Spanien verpflanzt zu haben. Denn solche findet man nicht allein an dem Dome zu Burgos, sondern auch an der Kathedrale zu Barcelona, woran bis in das J. 1448 gebaut wurde, – an der prachtvollen Karthause von Miraflores aus dem 15ten Jahrh., an der Klosterkirche zum h. Kreuz in Segovia und an der Kathedrale von Oviedo. In seinem ganzen Style schliesst sich aber besonders der im J. 1386 durch den sog. Meister Heinrich Arler von Gemünd begonnene grossartige, wenngleich weit weniger geschmackvolle Dom von Mailand an den Kölner Dom [595] an1) und wir sehen demnach den Einfluss der deutschen, der rheinisch-deutschen Baukunst in Europa wenigstens auf dem Festlande seit dem 14ten Jahrh. überwiegen, wogegen die englische Baukunst ihre mehr besondern und französischen Wege ging. Möglich ist, obschon keine bestimmte Behauptung darüber aufgestellt werden kann und darf, dass auch bei dem Baue der durch ihren schönen und reinen gothischen Styl sich auszeichnenden Kirche des Klosters Batalha in Portugal,2) welche im J. 1383 gegründet wurde, deutsche Baumeister mitgewirkt haben, da der Erbauer derselben, König Johann I., aus entfernten Ländern die berühmtesten Baumeister dazu berufen hatte und gleichzeitig deutsche Baumeister in dem benachbarten Spanien angetroffen werden. Nach dem Reiseberichte von Murphy, in Uebersetzung ausgezogen bei Krause, II. 2. S. 263 ff., wird in Portugal selbst auch gesagt, dass der Engländer Stephan Stephenson der Baumeister der Kirche zu Batalha sei. Zu Batalha wollte übrigens Krause, I. 2. S. 479 Anm., mit Morphy mancherlei maurerische Geheimnisse angedeutet finden: allein die dortigen geheimnissvollen Zeichen, welche Krause, Taf. III. Fig. 2, abbildlich mitgetheilt hat und daher leicht einer Prüfung unterworfen werden können, möchten blosse Steinmetzzeichen und keine Geheimschrift sein.

Im gothisch-deutschen und zwar rheinischen Uebergangsstyle ist auch die Stiftskirche zu Neuenburg gebauet,3) und überhaupt scheint erst zu jener Zeit, gegen das Ende des 14ten Jahrh. der Kirchensteinbau in der Schweiz eingeführt worden zu sein, da von dem Äbte zu Pfävers im Rheinthale im J. 1386 erzählt wird: „ecclesiam extruxit saxis et lapidibus inusitatae magnitudinis.“4)

Ueber die Verbreitung des rheinischen Styles nach den innern Theilen Deutschlands seit dem Ende des 12ten Jahrh. gibt Schnaase, V. S. 461 ff., genauere Nachweisungen, woraus hervorgeht, dass schon etwa um das Jahr [596] 1330 die Tradition des romanischen Styles und der sich daran anlehnenden Localstyle der einzelnen Provinzen gründlich gebrochen gewesen sei. Zufolge Schnaase’s Vermuthungen, V. S. 535 ff., denn sichere urkundliche Nachrichten sind nicht vorhanden, soll der vorgenannte Obermeister Gerhard den Plan zu dem Chore des Domes in Cöln verfertigt haben; nach seinem im J. 1302 eingetretenen Tode folgte ihm ein gewisser Arnold und diesem wieder sein Sohn Johannes, welcher seit 1308 als magister operis majoris oder als magister operis de summo (des hohen Chores),1) seit 1319 aber als rector fabricae (Obermeister), mit mehreren andern Werkmeistern (magistri) zur Seite, angeführt wird. Er starb erst im J. 1330 oder 1331, war somit zur Zeit der Einweihung des Chores noch im Amte und ihm soll aller Wahrscheinlichkeit nach der Gesammtplan des Domes zuzuschreiben sein. In der ersten Hälfte des 14ten Jahrh. wurde jedenfalls der hohe Ruhm der kölnischen Bauhütte durch den bereits vollendeten herrlichen Domchor begründet und weithin getragen. Der grosse Petrarca, welcher im J. 1331 durch Cöln auf seiner Reise gekommen war, schrieb über die von dem Chorbau einpfangenen Eindrücke an den Cardinal Colonna: „Vidi templum arte media pulcherrimum, quamvis incompletum (wurde zur Weissagung), quod haud immeritosummum vocant.“2) Trotz dieses frühen Aufblühens und Bekanntwerdens der Cölner und überhaupt der rheinischen Bauhütten meint aber dennoch Schnaase, V. S.468, die Mittheilung des gothischen Styles nach Deutschland und in Deutschland selbst sei nicht vermöge der Berührungen und des Verkehrs benachbarter Gegenden, sondern durch wandernde Bauleute geschehen, welche, zufällig oder schon durch den Ruf der französischen oder eigentlich Pariser Schule bestimmt und angezogen, sie an der Quelle kennen gelernt hatten und bei ihrer Rückkehr in das Vaterland das Erlernte mit grösserer oder geringerer abändernder Anpassung an deutsche Gewohnheiten zur Anwendung zu bringen suchten; schon die erste Spur eines [597] solchen französischen Einflusses treffe man nicht am Rheine, sondern fern vom Rheine am Dome zu Magdeburg und an dessen im J. 1234 vollendetem Chore von fünf radianten Capellen; diese Choranlage sei besonders verwandt mit dem Chore der Kathedrale von Soissons. Die Mittheilung vermöge der Berührungen und des Verkehrs benachbarter Gegenden, vermöge der benachbarten und durch Meister und Gesellen mit einander in fortwährender lebendiger Verbindung stehenden Bauhütten ist aber im Allgemeinen glaubhafter, weil natürlicher und mit dem gesammten sonstigen Ausbreitungs- und Fortbewegungsgange der menschlichen Bildung in Uebereinstimmung stehender. Das erste Bemerken des gothischen Styles an Kirchenbauten fällt auch keineswegs vollständig zusammen mit der ersten Kenntniss des StvIes in diesen Gegenden, da man ihn sehr leicht schon längere Zeit vorher gekannt haben und blos wegen mangelnder Baugelegenheiten nicht zur Anwendung bringen konnte, obgleich allerdings in gewissem Sinne ein Baustyl nur verbreitet genannt werden darf, wenn darin gebauet wird. Die zwischen 1213 bis 1242 erbaute Stiftskirche St. Georg zu Limburg an der Lahn, welche in den Haupttheilen unzweifelhaft, und wie auch Schnaase dieses annimmt, von einem rheinischen Baumeister erbauet ist, beweist, dass dieser Baumeister schon zu jener Zeit den neuen französischen Styl und insonderheit die Kirche zu Noyon, worauf wahrscheinlich die Limburger Kirche hinweisen soll, sehr wohl gekannt habe. Der in den Jahren 1212 – 1227, wahrscheinlich auf noch vorhandenen römischen Grundmauern, aufgeführte Theil der Stiftskirche St. Gereon zu Cöln zeigt hier die ersten baulichen Spuren des französisch-gothischen Styls. Die Bauleute strömten und strömen zu allen Zeiten von selbst nach den Orten, wo man jetzt baute und bauet, weil sie nur hier Beschäftioung und Unterricht fanden und finden; erhielten und erhalten sie sodann Gelegenheit, im eigenen Lande zu bauen, wurde und wird von ihnen natürlich der Styl jener Orte als der neueste nach Thunlichkeit zur Ausführung und Anwendung gebracht, aus welchem Grunde nicht selten zwei beinahe gleichzeitige, d. h. zu derselben Zeit in Ausführung begriffene Kirchenbauten sich dennoch

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vorbildend und nachbildend zu einander verhalten. Zu Trier, also Nordfrankreich benachbart, erscheint die im J. 1227 begonnene und 1243 beendete Liebfrauenkirche (oben S. 523) als der erste Bau im wirklichen deutschen gothischen Style1) und zwar nach Schnaase, obgleich von französischen Vorbildern hergeleitet, schon bei seinem ersten Auftreten auf deutschem Boden mit voller Selbstständigkeit und mit tieferem Verständniss des Princips; der deutsche Geist behandelte ihn nicht als eine fremde, fertige Schöpfung, sondern als sein Eigenthum. Dieses glückliche und geistvolle Auftreten der deutschen, und wir möchten sagen, der rheinisch-deutschen Bauschule auf dem neuen Stylfelde beweiset, auf welcher allgemeinen Bildungshöhe dieselbe in den damaligen Zeiten gestanden. Die durch Mertens entdeckte Planähnlichkeit der Liebfrauenkirche zu Trier und der Stiftskirche St. Yved in Braine bei Soissons führt Schnaase auf die mögliche Vermuthung, dass auch schon die Choranlage der letztern Kirche das Werk eines deutschen, aber in französischer Schule gebildeten Meisters gewesen sei, der dann später dasselbe Motiv in reicherer Weise an der Liebfrauenkirche zu Trier anwandte. Nach Schnaase, V. S. 485, sind sodann von der Trierer Bauhütte viele Schüler ausgegangen, welche in näheren und entfernteren Gegenden die romanischen Bauten in gothische umbauten oder vollendeten, z. B. an der Klosterkirche zu Offenbach am Glan, in der Stiftskirche zu Carden, in der St. Martinskirche zu Münstermaifeld, zu Hirzenach zwischen Boppart und St. Goar, in der ehemaligen Dominikanerkirche zu Coblenz, an der Carmeliterkirche zu Creuznach; an allen diesen Bauten, die freilich nicht vor 1240 entstanden sein werden, sehe man den Einfluss der Liebfrauenkirche, wenn auch zum Theil noch in romanisirender Behandlung. Die Bauhütte von Trier führt den nordfranzösischen Baustyl in der selbstständigen deutschen Ausbildung gleichmässig nach dem Gebiete der Bauhütte von Cöln und derjenigen von Strassburg. Auch der Meister oder die Bauhütte, welche die St. Elisabethkirche zu Marburg von 1235 – 1283 baute, [599] steht jedenfalls mit der Trierer Bauhütte in nähern Beziehungen, ohne dass jedoch derselbe Meister die Liebfrauenkirche und Elisabethkirche erbaut hätte. Die Elisabethkirche, welche durch Prof. Lange zu Marburg neuerlich wieder restaurirt werden sollte,1) ist zugleich die erste deutsche Hallenkirche gothischen Styles2) und die bei ihrem Baue gegründete Hütte wurde wieder für die umliegenden Gegenden eine sehr anregende und wirksame, wie damals gewöhnlich ein gelungener kirchlicher Neubau weithin der Aufruf zu ähnlichen Bauten war; eine thätige und sich rühmlich auszeichnende Mutterloge gründete, alsbald eine Reihe von Töchterlogen, könnte man in der heutigen Maurersprache sagen. An die Elisabethkirche zu Marburg schliessen sich in dieser Weise an die Marienkirche in Marburg selbst, die Kirchen zu Frankenberg, Grünberg, Alsfeld, Friedberg, Wetter, Wetzlar, Geisnidda, die Nicolai-Kapelle zu Ober-Marsberg, die Jacobikirche zu Lippstadt, der nördliche Kreuzarm des Domes zu Paderborn, der Chor der Pfarrkirche zu Hamm, endlich in Sachsen die Klosterkirche zu Nienburg an der Saale.3)

In derselben selbstbewussten Vollkommenheit, mit welcher zu Trier der gothische Styl bei seinem ersten Erscheinen sich geltend gemacht hatte, wurde derselbe gleichzeitig auch an dem Dome zu Strassburg und an dem zu Freiburg in der zweiten Hälfte des 13ten Jahrh. am Oberrbeine zuerst zur Anwendung gebracht. Das Freiburger Münster, mit Ausnahme des Thurmes und des viel spätern Chores, wurde um 1272 und das Schiff des Domes zu Strassburg im J. 1275 vollendet.4) Die deutschen Bauhütten von Strassburg und Freiburg müssen demnach wenigstens seit der Mitte des 13ten Jahrh. geblüht haben. Das niederrheinische Gebiet, die Diöcesen von Mainz und Cöln, scheinen sich der von Trier und von Strassburg heranwogenden gothischen Bewegung zuletzt angeschlossen zu haben, indem in diesen Gegenden bis [600] zum J. 1248 die einzige Kirche des Cistercienserklosters Marienstatt (Locus Mariae) als einen entschiedenen gothischen und zugleich von der Trierer Schule unabhängigen Bau Schnaase, V. S. 498, zu nennen weiss. Nach Freiburg war gewiss aus der nahen Strassburger Bauhütto, der gothische Styl hinübergedrungen und daher dort gewissermassen urplötzlich mitten in dem begonnenen romanischen Bau an dem Langhause angewandt worden, wie es ähnlich zu Strassburg selbst geschehen war.1) Das Langhaus des Freiburger Münsters ist dem des Strassburger überaus ähnlich; wahrscheinlich hat der Meister von Strassburg oder einer seiner fähigsten Schüler auch einzelne Theile des Freiburger Domes ausgeführt, da dererste gothische Baumeister diesem Style nicht vollkommen gewachsen war. Zu Strassburg wurde im J. 1277 der Bau der Façade Erwin von Steinbach, welcher schon bei der Vollendung des Langhauses mitgewirkt zu haben scheint, übertragen; der Plan zu dem Façadenbau war nicht von ihm entworfen. Dagegen hält es Schnaase, VI. S. 253, nicht für unwahrscheinlich, dass Erwin von Steinbach den noch vorhandenen nicht zur Ausführung gekommenen Riss des Thurmes zu Strassburg entworfen und auch bei der Ausführung des bald nach dem J. 1300 vollendeten und in Deutschland schönsten und frühesten Freiburger Thurmes mitgewirkt habe; die Erfindung des durchbrochenen Thurmhelmes wäre demnach Erwin zuzuschreiben, würde den Bauschulen von Strassburg und Freiburg gemeinsam angehören. Der Freiburger Thurm wurde daher auch das Vorbild der weitern deutschen Thurmbauten, namentlich derjenigen von Cöln und Ulm. Neben der Bauhätte zu Strassburg scheint damals zu Colmar eine selbstständige Bauhütte geblüht zu haben, welche das Münster zu Colmar wie die Hauptkirche zu Schlettstadt erbaute. Ein Sohn Erwin’s von Steinbach2) soll aber die Kirche zu Haslach bei Strassburg [601] erbaut haben und hier 1330 als Werkmeister verstorben sein.1) Zahlreicher sind dagegen die Kirchenbauten, welche noch während des langsamen Vorrückens des Dombaues zu Cöln als Nebenarbeiten oder unter dem Einflusse der dortigen Bauhütte entstanden;2) es mögen nur genannt werden die Cistercienserabtei zu Altenberg, deren Neubau im J. 1255 begann, jedoch erst 1379 geweiht wurde, – die schöne Stiftskirche zu Xanten, die Stadtkirche zu Ahrweiler und die als eine der schönsten Leistungen des gothischen Styles in Deutschland berühmte Katharinenkirche zu Oppenheim, obwohl bei der letztern der Einfluss der Cölner Bauhütte zweifelhaft ist,3) – die Kathedrale von Utrecht, die Kathedrale von Metz. Schnaase (V. S. 552) glaubt das J. 1260, in welchem zu Mainz die Barbarakapelle in den edelsten und elegantesten gothischen Formen errichtet wurde, als dasjenige bezeichnen zu können, wo ganz vereinzelte Ausnahmen abgerechnet, die letzten Nachklänge des romanischen Styles in den Rheinlanden verschwunden seien. Nicht nur wurde die Zahl der Meister immer grösser, welche in den Hütten von Trier, Cöln und Strassburg, oder an andern, von diesen abgeleiteten Bauten, oder endlich auf selbstständigen Wanderungen in Frankreich die Schule gothischen Styles

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gemacht hatten, sondern der Ruf von der Schönheit und von den technischen Vorzügen dieses Styles war auch schon so gewachsen, dass die Bauherrn ihn verlangten und die Arbeit nur solchen Meistern anvertrauen wollten, die in ihm erfahren waren. Dabei war man aber sich völlig bewusst, dass der Styl aus Frankreich stamme, wie z. B. von der im J. 1262 – 1278 neu erbauten Stiftskirche zu Wimpfen ini Neckarthale (oben S. 469) erzählt wird, dass man dazu einen erst kürzlich aus Frankreich und aus Paris zurückgekommenen Baumeister berufen habe, um sie in französischer Arbeit (opere Francigeno)1) auszuführen. Paris war also zu jener Zeit die höchste Schule der Baukunst und Schnaase folgert mit Recht, dass damals die strebenden Meister und Gesellen sich eine Wanderung und vielleicht sogar eine wiederholte Wanderung nach Frankreich, um stets wieder die neu entstandenen und entstehenden Bauten kennen zu lernen, zur Regel gemacht haben, woraus er sich zugleich erklärt, dass man bei den Dombauten zu Cöln und Strassburg Anklänge an kurz vorher entstandene oder selbst noch erst in der Ausführung begriffene französische Bauten trifft. Die Meister und Gesellen aus dem innern Deutschland machten gewiss ihre Wanderungen zunächst nach dem Rheine, besonders nach den Bauhütten von Cöln und Strassburg, obwohl dieses Schnaase nicht zugeben will und meint, dass nicht allein die rheinischen Werkleute, sondern auch solche aus den innern Gegenden Deutschlands nach Frankreich gewandert seien. Die Werkleute aus dem innern Deutschland haben ohne Zweifel in der Regel der Kosten und noch mehr der Sprache wegen ihre Wanderungen bis an den Rhein beschränkt, wo sie ja auch genug zu sehen und zu lernen hatten, wie umgekehrt die rheinischen Meister und Gesellen sich im Innern Deutschlands, wo die neue Baukunst noch unbekannt und unangewandt war, Beschäftigung und Bauten suchten. Die Rheinlande sind daher wirklich und nach der Natur der Verhältnisse die Vermitteler zwischen der französischen und deutschen Gothik, wenngleich bei der damaligen, für unsere Zeit fast unbegreiflichen Bau- [603] lust und Bauthätigkeit die Vermittelung und Mittheilung so rasch erfolgte, dass man an ein gleichzeitiges und unabhängiges Aufkommen denken konnte. Je weiter der gothische Styl sich von seinem Mutterlande entfernte und je mehr er nicht mehr unniittelbar übertragen wurde, um so mehr musste er an seiner Eigenthümlichkeit und Reinheit verlieren und Abänderungen erleiden, wie dieses im Innern Deutschlands in der That der Fall ist.1) Wenn wir nur erst eine vollständige Sammlung der an den deutschen Kirchenbauten vorfindlichen Steinmetzzeichen besässen, vermöchte hierüber eher und leichter ein urkundliches Urtheil gefällt zu werden. Es ist gewiss ein Widerspruch mit der Bewunderung, welche auch Schnaase, wenngleich im letzten Bande seines schönen Werkes (VI. S. 267 ff.) mit vielen zurücknehmenden Beschränkungen, gleich vielen Andern, selbst Ausländern, z. B. Whewel, dem Kunststyle der Kölner Bauhütte zollt, dass dieser dennoch bei den deutschen Meistern ihrer Zeit keine Anerkennung gefunden und diese ihre Baustudien lieber unmittelbar in Frankreich gemacht haben. Der so hervortretende Dom zu Halberstadt2) möchte namentlich unter Kölnischen Einflüssen gebaut worden sein; nach Schnaase soll die Plananlage die Mitte zwischen französischer und deutscher Weise halten. Der Dom zu Meissen tritt schon durch seinen schlanken durchbrochenen Helm, seine schönste Zierde,3) den rheinischen Dom- und Thurmbauten an die Seite. Um zu erkennen, in welcher Weise der französische oder gleichsam pariser Baustyl nach Deutschland übertragen, in das Deutsche übersetzt worden sei, darf man sich aus einer uns viel näher liegenden und verständlichern Zeit nur erinnern, auf welchem Wege und durch welche Vermitteler die französische Revolution und ihre neuen Ideen und Einrichtungen mit der abschliessenden napoleonischen Gesetzgebung, wenn auch allerdings zum grösseren Theile anfänglich durch die Gewalt des [604] erobernden Schwertes nach dem rechtrheinischen Deutschland Eingang gefunden haben, nämlich durch das linkrheinische, – durch die deutschen Rheinlande. Anscheinend gilt dieses vielleicht als eine höchst unnöthige, weil unbestrittene oder doch kaum zu bestreitende Behauptung: allein was man auf dem Gebiete der Politik und des, Rechtes zugibt, bestreitet man bezüglich der wirklichen und symbolischen Baukunst. Die deutschen Rheinländer sind insofern auch an Geist, Beweglichkeit und Regsamkeit die deutschen Franzosen, als sie zwischen Frankreich und Deutschland in Land und Leuten, in Sprache und Sitten, in Recht und Gesetz das Uebergangs- und Durchgangsland bilden und als Grenzwächter nicht schlafen, sondern wachen und wo es sein kann und darf, auch freundlich mit ihren Grenznachbarn sich unterreden und, mit ihnen verkehren. Nach dem Sturze der napoleonischen Herrschaft verlangten die Rheinlande dennoch mit unerschütterlicher Festigkeit die Beibehaltung der frühern französischen Einrichtungen und Gesetzgebungen, so dass diese nicht allein fortbestehen durften, sondern auch die rechtrheinischen Einrichtungen und Gesetzgebungen nach ihnen abgeändert und mit ihnen in Uebereinstimmung entweder schon gebracht wurden oder noch werden werden. Der nordfranzösische (Gesetzes-) Styl ist hier zum leider wiederholten Male nach Deutschland eingedrungen, wobei zu allen Zeiten aber der letzte und wesentlichste Grund des Eindringens des französischen (römischen) Styls und Gesittung der Mangel an jedem guten Style und an höherer Gesittung auf der rechtrheinischen Seite Deutschlands gewesen ist, da das Licht nur die Finsterniss zu erleuchten oder nur im noch leeren Raume ein anderer Gegenstand Aufnahme finden kann. Die Germanen, die Deutschen waren gleichsam die tabula rasa, die Wachsschreibtafel, welche die römisch-gallischen Lehrer, die Römer und romanischen Gallier überschreiben mussten. Was aber in unsern hochgebildeten und hochberühmten Tagen möglich war, musste im Anfange der germanischen und der deutschen Geschichte noch weit möglicher gewesen sein. Wie über der Rheinbrücke von Cöln nach Deutz sofort eine neue rein deutsche oder deutschere,

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stillstehendere und erstarrtere, schwerfälligere Gesetzgebung beginnt, ganz ebenso verhält es sich mit dem westphälischen (und sächsischen) Baustyle1) im Gegensatze zu dem rheinischen; die unmittelbaren rechtseitigen Lande des Oberrheins sind und waren aber der Lage und dem Volksstamme nach dem gallisch-römischen und französischen Wesen stets zugänglicher, woher die Uebereinstimmung zwischen der Strassburger und Freiburger Bauhütte und der französischen und badischen Gesetzgebung. Ebenso ist von sehr grosser Bedeutung die unmittelbare Völkerverbindung und Völkervermischung, welche selbst durch tägliche zahlreiche Verheirathungen und Auswanderungen von herüber und hinüber in solchen Grenzlanden stattfindet. Die Völker hängen sowohl in ihrer Aufeinanderfolge, wie in ihrer Gleichzeitigkeit zusammen, oder die Völker der Vergangenheit und der Gegenwart bilden allein die Menschheit in Zeit und Raum, die da war, da ist und da sein wird, weshalb eine jede wahrhaft geschichtliche oder menschliche Betrachtung eine universalhistorische, d. h. eine sich über alle Länder und alle Zeiten ausdehnende, eine umsich- und eine rückwärtsschauende sein muss, um eine einsichtige und vorsehende sein zu können; die Zukunft ist geöffnet, wenn die Gegenwart und Vergangenheit nicht verborgen ist. Das deutsche Ober- und Mittelrheinland sind zugleich das südliche in vollem Sinne des Wortes, wo zwar nicht die Citronen blühen, aber doch die Reben wachsen und daher feuriger das Blut in den Adern rollt und fröhlicher der Gesang ertönt. Im kälteren Norden fehlen die Reben, die Berge und die Steine, der poetische Frühling des Lebens und der Kunst; die natürlichen und künstlichen Südfrüchte werden dem Norden aus dem Süden zugeführt, wenn er nicht ganz darauf verzichtet.

Die Geschichte der deutschen Baukunst, – der gothischen Baukunst in Deutschland, welchen Namen z. B. Schnaase, IV. 1. S. 122 Anm., vorzieht, ist auch die Geschichte der deutschen Bauhütten; die deutsche Baukunst und die deutschen Bauhütten entstehen, blühen [606] und vergehen gleichzeitig. In England dagegen entwickelte sich am Ende des 17ten und im Anfange des18ten Jahrh. in den Bauhütten aus den darin enthaltenen bardischen Lehren und Keimen die heutige Freimaurerei, welche Entwickelung dadurch veranlasst und begünstigt wurde, dass sich in Folge der politischen Ereignisse eine grössere Anzahl Nichtmaurer in den Bauhütten und Bauzünften Aufnahme verschafft hatte und diese blos angenommenen Maurer zuletzt das Uebergewicht gewannen, indem sie die bisherige Nebensache der geistigen Lehren und Grundsätze zur alleinigen Hauptsache erhoben. Es ist ein ausserordentlich beachtsames Verhältniss des kymrisch-keltischen Volksstammes, der Wälschen, dass dieselben schon zwei Mal universalhistorisch anregend geworden sind, im 11ten Jahrh. durch den historischen Roman oder die romanhafte Historie des Gottfried von Monmouth,1) durch die Ritterromane, und im 18ten Jahrh. durch den Maurerroman, die Freimaurerei. Jedenfalls sind die Kelten den Germanen im Ideellen, in der Poesie, im Romanhaften, im Phantastischen, im Ritterlichen, im Allgemeinmenschlichen, im Herzen überlegen, was gewiss hier mit dem Leben im rauhen neblichten und den Menschen in sich selbst und an den Menschen drängenden Leben zusammenhängt. Dieses Entstehen der Freimaurerei nicht auf rein germanischem, nicht auf deutschem Boden und auch nicht einmal aus kirchlichen oder christlichen Elementen, sondern in dem mehr keltisch-romanischen England aus einer unleugbaren Mischung vorchristlicher oder druidischer, bardischer und christlicher Lehren schliesst zugleich mit Nothwendigkeit in sich, dass die Geschichte der Freimaurerei, – ihre Gebräuche, Symbole und Lehren nur aus dem Heidenthum oder Alterthum und aus dem Christenthume vereint begriffen und erklärt werden können und dürfen, wie wir dieses hier und in der Symbolik [607]versucht haben, zufrieden damit, wenn nur der Grundgedanke Anerkennung und weitere Durchführung erhalten sollte. Die der Freimaurerei zu Grunde liegenden Grundsätze der allgemeinen Duldung des Glaubens aller Völker und aller Menschen und die Anerkennung des Allgemeinmenschlichen ist in England das einfache versöhnende Erzeugniss des Jahrhunderte langen Kampfes, welchen zuletzt noch in den Bauhütten und Bauzünften das unterdrückte Volk und der unterdrückte Glaube gegen den siegreichen Eroberer und die herrschende Kirche geführt hat. Das blaue Kleid, welches der walische Oberbarde (Bardd ynys Prydain) trug1) und woher auch das blaue Band der Maurer stammen möchte, könnte als das Symbol der unerschütterlichen Vaterlandstreue und alten Volkssitte gedeutet werden. Die Freimaurerei dürfte vielleicht der keltische Ritterroman der britischen Bauleute, das Ritterthum der Bauleute genannt werden, und jedenfalls sind das Ritterthum und die Freimaurerei denselben Wurzeln entsprossen. Fr. Schlegel, Philosophie der Gesch., II. S. 152 sagt: „Die Zeit und die Geschichte des Ritterthums waren schon an sich eine Poesie in der Wirklichkeit und im Leben selbst“, und dieses darf mit allem Rechte auch auf die heutige Freimaurerei angewandt werden, darin allein liegt ihr Bedürfniss und ihr ganz unschätzbarer Werth. In einer so kalten, so flachen, so eigennützigen und feindlichen Welt, wie der unsrigen, ist es unendlich erhebend und stärkend, doch zuweilen auf einige Stunden den schönen Traum der allgemeinen Menschenliebe, Gleichheit und Freiheit zu träumen. Die tadelnden Ansichten, welche Fr. Schlegel in der 18ten Vorlesung seiner Philosophie der Geschichte über die Freimaurerei vorgetragen hat und wobei der nach ihm über die Brücke des Ordens der Tempelherrn nach dem Abendlande gekommenen Freimaurerei einerseits eine in die Sentenzen der allgemeinen Menschenliebe eingehüllte unchristliche Gesinnung vorgeworfen und andererseits die mit Absicht im Stillen geschehene Vorbereitung mancher geschichtlichen Begebenheiten zugeschrieben wird, beruht [608] eben so sehr auf einer Unkenntniss der wahren Geschichte und Grundsätze des Freimaurerbundes, als auf einer falschen Beurtheilung jener Begebenheiten, zumal wenn berücksichtigt wird, wie es berücksichtigt werden muss, dass die Freimaurerei mit jenen Verbindungen gar nichts zu thun hat, welche sich als geheime blos der äussern Formen der Freimaurerei bedienten, wie z. B. die Illuminaten in Deutschland, die Jakobiner in Frankreich, die Carbonari in Italien u. s. w., ja selbst die verschworenen königlichen Anhänger in England, welche sich in die Freimaurerlogen geflüchtet und verborgen hatten, aber hier einen eigenen Bund im Bunde, besondere Grade für sich bildeten, die den Freimaurern als solchen völlig fremd und unbekannt waren und auch blieben. Wenn bei politischen Kämpfen auch Freimaurer betheiligt erscheinen, sind sie es durchaus nicht wegen ihrer freimaurerischen Gesinnungen und Grundsätze, sondern gegen dieselben und in Folge der davon verschiedenen und unabhängigen, in der Regel auch frühern oder vorgängigen und nicht mehr zu ändernden allgemeinen politischen Neigungen und Meinungen, wie auch dem Christentliume niemals zur Last gelegt und als Schuld angerechnet werden darf, was getaufte Christen thun, sündigen und verbrechen, oder wenn gar verirrte Christen Heiden und Christen im Namen Christi verfolgt und gemordet haben. In dem Ausspruche Schlegel’s: „Eine eigentlich für das Ganze der Menschheit wohlthätige, politisch richtige, in ihrer Absicht und Richtung wahrhaft christliche, kann wohl unmöglich eine Gesellschaft gewesen sein oder genannt werden, aus deren Schooss, als der geheimen Werkstätte des zerstörenden Zeitgeistes, nach einander die Illuminaten, die Jakobiner und die Carbonari hervorgegangen sind“, – ist ein wahres Uebermass historischer Unwahrheit, um nicht zu sagen Lüge, enthalten. – Das Römerthum, das Alterthum, das Antike, das Südliche musste an den Ufern des Rheines, in dem nördlichen Frankreich und bis hinüber auf den grossbritannischen Inseln mit dem Germanen- und Keltenthume, mit der Neuzeit, mit dem Modernen und Nördlichen im Kampfe unterliegen, weil hier die Germanen und [609] Kelten nicht blos überwiegend, sondern ausschliesslich lebten. Die siegenden Germanen setzten am Rheine und im nördlichen Frankreich der romanischen Baukunst, den römischen Traditionen in der Baukunst zuerst die germanische, die gothische Baukunst entgegen1) und stützen dieselbe in den sich erhebenden neuen Städten durch die Bauzünfte und die besondern Bauhütten; nach dem allmähligen Aufhören der Bauten bildeten die Kelto-Germanen, der Neu-Druidismus oder Neu-Bardismus in den Freimaurerlogen die Menschenbaukunst aus, erbauten der Menschheit Tempel, schufen die Tafelrunde der Menschenliebe. Vor dem neuen Tempel der Einen Menschheit stehen als die beiden starken Säulen, als die wachenden Löwen die Germanen und die Kelten; die Erde, das Weltgebäude ist die grosse Menschenbauhütte. Nach Britannien und auf Britannien in die Gebirge von Wales hatte sich der Bardismus gerettet, um von hier zur geeigneten Zeit in geläuterter Gestalt sich über die ganze Erde auszubreiten, – als ein glänzendes Licht nach allen Weltgegenden auszustrahlen. Diese Aussendungen der Freimaurerlogen während des 18ten Jahrh. von England aus erinnern an die zahlreichen Bekehrungsboten, welche im 6ten und 7ten Jahrh. aus Irlands übervölkerten Klöstern nach Gallien, Italien, der Schweiz und Deutschland zogen und hier so mächtig zur Ausbreitung des Christenthums und der christlichen Bildung beitrugen.2) Sehr beachtenswerth, aber wenig aufgehellt und wohl auch niemals bestimmt aufzuhellen, ist dabei der Umstand, dass das Christenthum aus dem Oriente und namentlich durch ägyptische Mönche nach Irland gebracht worden, weshalb z. B. Ferdinand Keller in den Mittheilungen der antiquarischen Gesellschaft in Zürich, Bd. VII. Heft 3: „Bilder und Schriftzüge in irischen Manuscripten“, die Eigenthümlichkeit der irischen und der ihnen nachgebildeten angelsächsischen Miniaturen aus ägyptischen Einflüssen hat erklären wollen, wogegen sich aber Schnaase, IV. 2. S. 460, des- [610] halb ausgesprochen, weil wir keine Spur haben, dass in Aegypten ein ähnlicher Styl geherrscht habe; die phantastische Miniaturzeichnerei der Iren sei vielmehr aus dem eigenthümlich phantastischen Geiste der keltischen Völker abzuleiten; das Wohlgefallen am Symmetrischen finde, sich schon in den Alliterationen und Reimen der skandinavischen Dichtung und den Triaden der keltischen Heiden.

Das Aufkommen der städtischen Zünfte und Bauhütten, der bürgerlichen oder nichtklösterlichen Bauschulen ist eine grosse weltgeschichtliche und ausserordentlich bedeutsame Erscheinung und Thatsache, indem dieselbe nur eine Seite oder Wirkung des allgemeinern bürgerlichen oder volksthümlichen Zeitgeistes und Zeitrichtung ist, welcher der Geistlichkeit, den Mönchen und Geistlichen, die Handwerke, die Künste und Wissenschaften als ihren alleinigen oder doch bevorrechteten Besitz entringt und zu einem allgemeinen Volksgute macht. Im J. 1290 übernahm so die städtische Behörde zu Strassburg die Fortführung und Vollendung des bis dahin von der Geistlichkeit geleiteten Dombaues.1) Auch zu Freiburg betrieb der Rath der Stadt den Dombau auf das Eifrigste und ähnlich an andern Orten, z. B. zu Nürnberg bei der Frauenkirche, bei dem Münster zu Ulm, zu welchem laut eines darüber in dem Münster befinlichen gleichzeitigen Denkmals Namens des Rathes der Stadt Ulm am letzten Dienstag des Monats Juni2) im J. 1377 der Burgermeister Ludwig Kraft mit grosser Feierlichkeit den Grundstein legte und wobei sich, wie noch mehr bei den zahlreichen kirchlichen und weltlichen Bauten zu Nürnberg, eine lang blühende Bau- und Steinmetzhütte einheimischer oder doch der Landesgegend angehöriger Meister erhob, aus welcher im J. 1402 Ulrich Ensinger zur Uebernahme des Strassburger Münsterbaues berufen werden konnte und woran sich zugleich Schulen bildender Künstler anschlossen,3) – bei der von der Bürgerschaft im Jahr [611] 1407 beschlossenen St. Martinskirche zu Landshut mit einem schönen, 456’ hohen Thurme aus Backsteinen, dem grössten Kirchenbaue und dem Stolze jener Gegend, welchen Bau der auch anderwärts und hauptsächlich zu Straubing bauende Meister Hans Steinmetz geleitet hatte.1) Zu Ulm legte im J. 1399 auch zu dem Augustinerkloster, genannt zu den Wengen, der regierende Bürgermeister gleiehfalls den Grundstein,2) so dass also hier die ganze Kirchenbaukunst von dem Rathe und der Stadt an sich gezogen worden war. Wie in Ulm unter dem Schutze der bürgerlichen Freiheit und Macht mächtig die gothische Baukunst und die Kunst sich hoben, so war früher unter kaiserlicher Begünstigung, z. B. zu Goslar am Harze, eine tüchtige Lokalschule emporgewachsen, welche reiche Spuren der frühmittelalterlichen Epoche oder des romanischen Styles an mehreren Kirchen sowohl wie an mehreren Profanbauten zurückgelassen hat;3) der im J. 1050 durch Papst Leo X. geweihte, zuletzt 5schiffige Dom zu Goslar musste im J. 1819 wegen zunehmender Baufälligkeit abgebrochen werden; der erst später überwölbte Dom war ursprünglich gleich den zahlreichen sächsischen Kirchen eine 3schiffige flachgedeckte Basilica mit Arkaden, in welcher die Säule einfach mit dem Pfeiler wechselte und die als romanische Kirche auch eine ausgedehnte Krypta hatte. – In diesem höhern Sinne die Bauzünfte und Bauhütten, die Baulogen betrachtend, kann das endliche Hervorgehen des Weltbürgerthums aus denselben weniger überraschen, stellt sich vielmehr als die natürliche und nothwendige letzte Frucht der jungen Pflanze dar. Es ist eine nichtssagende Phrase, dass der spätere Kosmopolitismus sich der Zunfteinrichtungen der Bauleute als eines passenden Kleides oder Gefässes bedient habe, denn im passenden Kleide oder Gefässe spricht sich jedenfalls

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die verwandte Gestalt und der verwandte Geist aus. Der berühmte Wunderrock am Hofe des ritterlichen Arthur passte nur den reinen und getreuen Frauen. Man könnte die Geschichte der Baukunst bei den romanischen und germanischen Völkern in zwei grosse Abschnitte theilen, in die Mönchs- oder Kirchen- und in die Städte- oder Bürgerzeit; in der ersten bauten die Mönche, die geistlichen Orden, besonders der Benedictiner, Cistercienser, Templer und der deutschen Ritter, für sich die Klöster, in der zweiten errichteten die Städte und die Bürger Kathedralen, Dome und Kirchen und zugleich weltliche städtische Gebäude; als die dritte Zeit würde sich diejenige anreihen, in welcher weder die Mönche noch die Bürger bauten und daher nunmehr auch die Baukunst im eigentlichen Sinne aus den Logen entlassen wurde, – die Baukunst war frei von Jüngern geworden. Es ist dieses die reine Umkehrung des Logos-Evangeliums; zuletzt war nur das Wort und nicht mehr die anfängliche That; früher entstanden die schönsten Dome mit den höchsten und kühnsten Thürmen durch die in den niedern und unscheinbaren Bauhütten nebenan wohnenden Bauleute, jetzt werden die Bauhütten und Logen durch die Grosslogen gebunden und erdrückt. Ehe die germanischen Völker sich dem Kirchenbaue zuwenden konnten, mussten sie nicht allein zum Christenthume bekehrt sein, sondern auch die ersten Anfänge der Bildung in den Gewerben, Künsten und Wissenschaften empfangen haben. Die Aufgabe der Bekehrung und Belehrung hatte bei den Germanen die römische Kirche übernommen, und römisch, lateinisch war, was sie den Germanen gebracht hat und bringen konnte, die Religion und die Sprache, die kirchlichen und weltlichen Gesetze, das jus canonicum und jus civile, – die Gewerbe, Künste und Wissenschaften. Als jedoch die bekehrten germanischen Völker, die germanischen Christen gebildeter geworden waren und sich selbst einzurichten begannen, wollten sie ihre eigene Sprache reden und in ihrem Geiste und nach ihrer Weise leben und bauen, so dass jetzt die einheimischen und volksthümlichen Sprachen, Poesie und Prosa, – die Städte als gemeinsame Wohnplätze der neuen Bürger und bürgerlichen [613] Gewerbe die Baukunst und die Wissenschaften u. s. w. gleichzeitig und aus demselben Boden und Stamme emporwuchsen. Wo das deutsche und nordische Wesen nicht rein und ausschliesslich zur sprachlichen und geistigen Herrschaft gelangen konnte, erzwang es wenigstens eine Mischung und Verbindung des Römischen und Germanischen, des Südlichen und Nördlichen in dem Romanischen, in dem Wälschen, Grenzgemischten. Insofern ist die volksthümliche gothische Baukunst eine durchaus germanische; die germanischeg der gothische Styl ist nach dem Ausdrucke von Lübke, Gesch., S. 379, die höchste architectonische Schöpfung des germanischen Geistes, d. h. die Baukunst der germanischen Völker, die germanische Baukunst, wie sie Lübke abweichend von Schnaase mit Recht genannt wissen will und die Sprachen und Literaturen dieser Völker ja auch nach ihnen bezeichnet werden. Die germanisehe Baukunst ist das schönste Denkmal der freigewordenen germanischen Völker, des germanischen Bürger- und Städtethums und die Städte, die Zünfte, die Bauhütten, die Universitäten, – die Bürger, die Handwerker, die Baukünstler und Professoren sind die gemeinsamen Begründer und Beschützer des germanischen Lebens und Geistes, nur in verschiedenen Kreisen und auf andern Wegen. So weit die germanischen Völker, die deutschen Völker in die slavischen Länder, nach Ungarn, Polen und selbst nach Siebenbürgen, eindrangen, trugen sie auch den gothischen Styl und verkünden gothische Kirchen, dass hier Deutsche geweilt und zu Gott gebetet haben.1) Lübke, a. a. O., meint: „Wie die reichen Handelsstädte die Waaren der entlegensten Länder, die Producte verschiedener Zonen in ihren Hallen aufgespeichert sahen, so bemächtigten ihre Baumeister sich auch mit freiem Blick der anderwärts bereits gewonnenen Resultate. Und was sie so errungen hatten, das bewahrten sie in ihren festen, zunftmässigen Verbindungen, den Bauhütten, deren Ordnungen als gemeinsames Band die Werkleute der bedeutenderen Städte nah und fern umfassten, als heilig gehaltenen Besitz. Darin besteht die Bedeutung der Bau- [614] hütten, über welche man mit wichtigthuender Geheimnisskrämerei so viel mystisch Ungereimtes verbreitet hat.“

Die bürgerlichen und städtischen Handwerker und Steinwerkskünstler, Baumeister, denen ihr Handwerk und ihre Kunst die ausschliessliche Lebensbeschäftigung war und die zugleich durch stets neue Bauunternehmungen fortgebildet wurden, mussten die geistlichen Handwerker und Künstler, denen Handwerk und Kunst doch nur eines ihrer vielen und täglichen frommen Werke war und sein durfte, bald an Geschicklichkeit und Brauchbarkeit weit hinter sich zurücklassen, so dass umgekehrt die Geistlichen jetzt durch die Laien bauen liessen oder doch bauen lassen konnten.1) Der Magister Johannes z. B., welcher im J. 1343 den Neubau des Chores in der Kirche des Cistercienserklosters Zwetl im Erzherzogthum Oesterreich begann, scheint ein Laie gewesen zu sein.2) Das schöne gothische Thürmchen der Cistercienserabtei zu Bebenhausen in Schwaben baute der Laienbruder Georg von Salmansweiler in den J. 1407 – 1409.3) Die Benedictinermönche zu Einsiedlen liessen um das J. 1500 durch den Baumeister Hans Lünd oder auch Lund von Schwyz, wohl in der Bauhütte zu Zürich gebildet, bauen und die Anfertigung der Altartafel im Chor der Klosterkirche wurde im J. 1514 zwei Bildhauern aus Schaffhausen verdungen.4) Dagegen vermochten in der Abtei Notre-Dame des Dunes in Flandern sechs aufeinanderfolgende Aebte von 1221 bis 1263 den Bau selbst zu führen und ihn, obgleich sie zuweilen 400 Personen brauchten, blos mit Hülfe ihrer Mönche, Laienbrüder und Dienstleute zu vollenden.5) In Preussen gingen fast alle grossen Bauten vom deutschen Orden aus oder wurden von Baumeistern geleitet, die ihm eng angehörten oder unter ihm ihre Schule gemacht hatten. Indessen wurden zuweilen in einzelnen Fällen [615] auch fremde Baumeister berufen, wie z. B. ein Baumeister Jacob von Mainz im J. 1360 ein Jahr in Preussen verweilte und von Xanten aus dahin gekommen war.1) Die deutschen Ritter, welche auch grosse Besitzungen auf Sicilien hatten, folgten in ihren deutschen Bauten zum Theil der sicilianischen Architectur und Kunstgeschmacke, so auch bei der 25’ hohen, nach Osten gewandten berühmten Statue der Himmelskönigin Maria aussen am Chore der Kirche zu Marienburg.2)

Eine mit den bürgerlichen Bauhütten und mit dem gothischen Style durch dessen grössere Künstlichkeit und Zusammensetzung aufgekommene Kunstsitte und Kunsthülfe ist gemäss Schnaase, V. S. 151 ff., besonders eine besser ausgebildete Zeichnung. Hinsichtlich solcher Planzeichnungen gewährt das neuerlich in der Bibliothek zu Paris aufgefundene Skizzen- und Studienbuch des Vilars de Honecourt, eines vielgereisten Architecten aus der ersten Hälfte des 13ten Jahrh., welcher den Grundriss zu dem im J. 1230 begonnenen und 1251 vollendeten Chore der Kathedrale von Cambray gezeichnet hat, höchst belehrende Aufschlüsse. Welchen Werth die mittelalterlichen Bauleute auf die Fähigkeit der Entwerfung von Baurissen und Zeichnungen bei den Meistern gelegt und dass sie daran wesentlich den Meister erkannt und gemessen haben, möchte noch heute die Symbolik der Freimaurer erkennen lassen. Die Bildung des Architekten bestand hauptsächlich und zunächst darin, fremde Bauten und Baupläne möglichst genau zu studiren, aufzunehmen und zu zeichnen, was in den Bauhütten und auf Bauwanderungen erlernt werden musste und wodurch die Lernenden befähigt werden sollten, eigene Baurisse und Zeichnungen zu verfertigen und selbst zu bauen. Auch für die Kenntniss der Kunstsprache jener Zeit ist Villars wichtig. Die Strebepfeiler nennt Villars z. B. filloles, welches Wort zufolge Schnaase aus Pfeiler verderbt gebildet und dann in der romanischen Form als Fiale nach [616] Deutschland zurückgekehrt sein könnte. Ist die Vermuthung von Schnaase begründet, würde auch darin ein Beweis enthalten sein, dass der gothische Styl dennoch wesentlich aus germanischen Bedürfnissen und Bestandtheilen erwachsen sei, womit zugleich das ablehnende, mehr oder weniger widerstrebende und abändernde und passive Verhalten des ganzen Südens, Italiens1) und namentlich auch des sildlichen Frankreichs, der Provence und des Languedoc,2) zusammenstimmt. Dem südlichen Frankreich wurde von dem nördlichen Eroberer und Herrscher mit den Coutumes von Paris eigentlich auch der gothische Styl als Gesetz auferlegt. Der gothische Styl drang in Frankreich fast gleichzeitig übrigens nach dem Süden wie nach dem Mittel- und Oberrheine, und nach der italienischen Seite hin in den österreichischen Alpen bezeichnet der gothische Styl auch die Grenzen des deutschen Wesens, verliert sich mit der deutschen Sprache, um der italienischen Sprache und dem romanischen Style die bestrittene Herrschaft zu überlassen.3) Die berühmte Klosterkirche von Vallemagne wurde im J. 1257 gegründet, und bald darauf mit einem schönen Kreuzgange versehen. Zu der Kathedrale St. Just von Narbonne legte der Erzbischof Maurin im J. 1272 den Grundstein; der Bau, zu welchem Maurin nordfranzösische Meister berufen hatte und der als eines der edelsten Werke des gothischen Styls gerühmt wird, wurde im J. 1332 in seinem Chore vollendet, worauf der Bau gleich dem Cölner Dome, an welchen auch die hohen Maaswerkfenster nach K. B. Stark erinnern sollen, unvollendet stehen blieb. Die Kathedrale St. Nicaise zu Beziers und die östlichen Theile St. Nazaire zu Carcassonne sind erst am Ende des 13ten Jahrh. begonnen worden u. s. w. In der Auvergne war zu Clermont-Ferrand durch den Meister Johannes de Campis, dessen Heimathsort unbekannt ist, im J. 1248 eine prachtvolle gothische Kathedrale begonnen und deren Chor schon [617] im J. 1285 vollendet. In die romanische Schweiz fand der gothische Baustyl noch früher als in der Provence Eingang.1) Die Kathedrale von Lausanne, vielleicht schon im 12ten Jahrh. begonnen oder Theile eines ältern Baues beibehaltend, gehört der Mitte des 13ten Jahrh. an; das Portal ihres südlichen Seitenschiffes hat zwischen Ringsäulen 6 Statuen, worunter Johannes der Täufer auf der einen Seite und Johannes der Evangelist auf der andern, in dem strengen byzantinisirenden Style, der in Frankreich im 12ten Jahrh. herrschte. Die Kathedrale von Genf ist in das 12te und 13te Jahrh. zu setzen; an den Capitälen ihrer Säulen finden sich phantastische Bildwerke, wie sie eigentlich mehr dem spätromanischen Style zukommen. Die Libertates Franchesie, Immunitates Usus et Consuetudines Civitatis Gebennensisi abgedruckt in den Mémoires et Documents, publiés par la Société d’Histoire et d’Archéologie de Genève, II. (Genève 1843) S. 312 ff., mussten noch im J. 1387 die auffallende Bestimmung über die in der Stadt aufzuführenden Privatbauten treffen: „Quod quicunque domum edificaverit infra civitatem, non edificet de paleis, de folliis, nec de sepe, nisi de darbeto. Et qui contra fecerit, cives et burgenses2) impune possint diruere.“ In der alten französischen Uebersetzung lautet das Verbot: „Item que quiconque edifiera dedens la cite de geneue aulcune maison: quil ne la edifie point de paille, de feuilles, ne de boys.“ Bauzünfte, und überhaupt die Zunftverfassung werden in dem Statute nicht berührt. – Nach Lothringen wurde der frühgothische Styl schon um die Mitte des 12ten Jahrh. durch die Templer gebracht, indem diese um diese Zeit zu Metz eine Kapelle, ein Achteck mit kleiner Vorlage und Nische, erbauen liessen, welche den Uebergangsstyl zeigt, wie überhaupt die geistlichen Orden, besonders die Cistercienser und Templer, sehr viel für die Ausbreitung und Anwendung des französisch-gothischen Styls gewirkt haben.3) Mehr schon macht sich dann der gothische Styl geltend an der wohl in den Anfang des [618] 13ten Jahrh. zu setzenden kleinen Kirche St. Martin zu Metz, an der im J. 1231 erbauten Kirche St. Nicolas de Graviére in Verdun und an der schönen Kathedrale von Toul, deren Chor um die Mitte und das Langhaus gegen das Ende des 13ten Jahrh. vollendet wurde, – an der im J. 1248 begonnenen Kirche St. Vincent zu Metz und zuletzt an der dortigen herrlichen, sich an den Cölner Dom anschliessenden Kathedrale, deren Herstellung im J. 1327 begonnen wurde, und die wegen der Uebereinstimmung der Formen Schnaase, Vl. S. 273, gleich der Stiftskirche zu Cleve unter dem Einflusse der Cölnischen Bauhütte entstanden glaubt. Indessen beginnt dennoch in Lothringen, welches damals auch noch einen Bestandtheil des deutschen Reiches bildete, zugleich die Herrschaft des deutsch-gothischen Baustyls, in welcher Hinsicht die wahrscheinlich um 1220 oder wenig später zu Vianden, dicht an der jetzigen preussischen Grenze, entstandene Schlosskapelle besondere Aufmerksamkeit verdient, indem dieselbe mit der französischen und deutschen Gothik gleich verwandt und von beiden auch wieder gleich unterschieden ist. Die Aufgabe der Strassburger Bauhütte, mag sie nun dieselbe klar erkannt haben oder nicht, war daher jedenfalls eine sehr hohe, – die Wahrung des deutschen Sinnes und Geistes in der Baukunst gegen das romanische und französische Wesen und Uebergewicht. Ohne gerade dem Vorwurfe der Schwärmerei und der Träumerei sich bloszustellen, darf man doch behaupten, dass der Wahl der Strassburger Dombauhütte zur obersten Bauhütte aller deutschen Bauhütten dunkel der Gedanke zu Grunde gelegen habe, es solle der Dom von Strassburg das gemeinsame Heiligthum der deutschen Baukünstler und des deutschen Volkes, das gemeinsame Baudenkmal Deutschlands sein, wie auch das Alterthum solche Gemeinheiligthümer, Gemeindenkmale, Gemeinheerde liebte und namentlich der Tempel der capitolinischen Gottheiten zu Rom ein Symbol und Ausdruck der von den letzten Tarquiniern angebahnten Einheit der römischen Bürgerschaft gewesen sein soll.1) Der Dom zu Strass- [619] burg sollte dem deutschen Volke, welches ja kein anderes Palladium hat, als das verlorene Palladium gelten, an dessen Wiedergewinnung das Höchste, Alles gewagt wird. Vorzüglich aber sollten alle wirklichen und alle symbolischen Bauleute feierlichst schwören, das verlorene Palladium und Meisterwort wiederzufinden, denn das Suchen, der blosse Willen kann hier nicht gleich der That betrachtet und geschätzt werden. Das Volk hat den Dom von Strassburg ruhmvoll gebaut, aber schmachvoll verloren. Die Baute steht fester als der Erbauer, und wenn nicht der gothische Baustyl, ist doch jedenfalls dieser deutsche gothische Bau nun französisch, zu dessen Füssen nicht die deutsche Zunge, aber der deutsche Arm und das deutsche Schwert erlahmt sind. Unwillig und betrübt möchte man fast Jenen zustimmen, welche das Schwert als thörichtes maurerisches (deutsches) Symbol erklären und abgeschafft wissen wollen; nicht das Schwert ist thöricht nur seine Träger und Führer sind es; soll das Schwert durchaus abgelegt werden, lege man es auf dem Altare des deutschen Domes zu Strassburg als das freudige Zeichen seiner Wiedereroberung nieder.

Auch Belgien, welches früher architektonisch mit Deutschland verbunden war, nahm bald den französischgothischen Styl an und nur an der Maas blieb der rheinische Styl vorherrschend.1) Das wichtigste und imposanteste Gebäude Belgiens, theilweise in dem neuen Style, ist die Kathedrale von Tournay,2) deren gothischer jetziger Chor im J. 1260 begonnen und im J. 1318 geweiht wurde und von Schnaase nicht unwürdig genannt wird, dem gleichzeitigen Chore des Cölner Domes an die Seite gestellt zu werden, obwohl Deutschland durch seine hohen gothischen Thürme sonst alle übrigen Länder weit übertrifft,3) was zugleich das lebendigste Zeugniss für seinen idealen Sinn ist. Nach dem Ausdrucke Lübke’s repräsentirt der Chor der Kathedrale von Tournay die glänzendste und anmuthigste Blüthe des gothischen Styls. [620] Der 444’ hohe gothische Thurm des Domes zu Antwerpen wurde erst im J. 1422 durch Jean Amel, welcher von Lübke als ein französischer Baumeister aus Boulogne bezeichnet wird, aber Peter Apelemman heisst (oben S. 417), begonnen. Der gothische Chor der Liebfrauenkirche zu Brügge wurde von 1230 – 1297 errichtet.

Dass man mit Erfolg den Gedanken fassen konnte, alle deutsche Bauhütten zu Einem Vereine unter einer obersten Leitung zu verbinden, hatte zu seiner nothwendigen Voraussetzung die wesentliche Uebereinstimmung aller deutschen Bauhütten in dem geübten Baustyle, – das Bestehen eines über ganz Deutschland sich ausdehnenden Baustyles, wie dieses mit dem Vorherrschendwerden des gothischen Baustyles in der Mitte des 15. Jahrh. und noch früher eingetreten war. Der gothische Baustyl, besonders in seiner Reinheit und Vollkommenheit, hat etwas Nationales und Kosmopolitisches, wie das letztere auch Schnaase, V. S. 229 Anm., hervorhebt, weil darin alle Verhältnisse genauer und sorgfältiger bestimmt sind und daher die gothischen Gebäude eine grössere Gleichheit an sich tragen müssen, sobald man einmal in diesem Style bauen wollte; die Verschiedenheiten und Eigenthümlichkeiten der Völker und der verschiedenen Theile des einzelnen Volkee verlieren zwar auf dem Gebiete der Gothik nicht ihre Bedeutung und ihren Einfluss, jedoch werden sie durch die grössere innere Einheit des gothischen Styls, durch dessen mathematisches Gesetz und Formel1) mehr zurückgedrängt und beschränkt, – müssen den Geboten der höhern Kunst sich gleichsam schweigend beugen. Der gothische Baustyl hatte also eine völkereinigende, eine weltbürgerliche und kosmopolitische Kraft, wie sie die romanische Baukunst niemals hatte und deshalb darin auch die verschiedenen Landesgegenden und Länder eine so grosse Verschiedenheit darbieten.2) Mit der Bezeichnung eines Gebändes als eines gothischen ist dasselbe vorstellbarer, begreiflicher und schärfer selbst für den blossen Laien bezeichnet, als [621] wenn ein romanisches genannt wird, da das Romanische unbestimmter und vieldeutiger, getheilter ist. Der gothische Meister und Geselle ist durch seine Kunst weltbürgerlicher, d. h. seiner Kunst und seinem Gewerbe sind die Länder und Völker zugänglicher geworden, – er kann überall leben und arbeiten, wo die Kunst blüht, – wo Bauhütten stehen, – wo man Arbeiter fördert. Die weltbürgerlichen Lehren und Grundsätze der Bauleute sind demnach gleichfalls keine zufällige und willkührliche, sondern wenn nicht nothwendige, doch wenigstens natürliche und werden gleichmässig in allen ältesten ächten und unächten Urkunden verkündet. Die Gothik und das Weltbürgerthum sind der gleich lebendige Ausfluss des germanischen Gottglaubens, des germanischen Christenthums und mussten sich vereint als die zwei Grundsäulen des Lebens erheben, wo germanische Christen bauten; mussten die Bauten auch aufhören, blieb doch das Weltbürgerthum zurück. Die schnelle Entwickelung und Ausbreitung des gothischen Baustyls von Frankreich aus muss wohl ebenIalls aus seiner innern festern und abgeschlossenern Natur abgeleitet werden, indem diese eine schnellere und sichere Uebertragung und Aneignung ermöglichte. So schnell, so leicht und so vollständig eigneten sich verschiedene Völker den neuen nordfranzösischen Baustyl an, dass die Franzosen, Normannen, Engländer1) und Deutschen sich lange die Ehre der Erfindung streitig machen konnten, bis man sie neuerlich den Nordfranzosen oder ihnen und den Deutschen überlassen hat. Nach England haben, wie Schnaase (S. 236) meint, die französischen Cisterciensermönche den Spitzbogen in der Mitte des 12ten Jahrh. in die dort von ihnen damals zahlreich gebauten Klöster hinübergetragen, ohne dass er jedoch hier anfänglich eine constructive Wirkung geäussert hätte. Im wirklichen gothischen Style baute in England an der Kathedrale von Canterbury, dessen Chor im J. 1174 ein Raub der Flammen geworden war, zuerst der als neuer Baumeister aus Frankreich berufene Wilhelm von Sens.2) Gervasius, [622] der gleichzeitige Berichterstatter über den Brand und die Wiederherstellung der Kathedrale von Canterbury bemerkt von der Thätigkeit des Meisters Wilhelm: „formas quoque, ad lapides formandos his qui convenerant sculptoribus tradidit,“ wobei Schnaase, V. S. 241 Anm., dafür hält, es möge dahin gestellt sein, ob darunter Vorzeichnungen oder hölzerne Formen verstanden seien. In der Yorker Constitution ist als die 16te Pflicht aufgestellt:

„Ferner, kein Meister oder Gesell soll einen Andern, der nicht zum Maurer gemacht worden ist, in die Loge, zulassen um die Kunst des Formens (ars formandi) zu sehen, oder ihn Steine formen lassen, auch ihm kein Winkelmass oder Richtscheit machen, oder die Anwendung davon lehren.“1)

In der König Wilhelm III. beigelegten, einen Anhang zu der Yorker Urkunde bildenden Sammlung der maurerischen Pflichten und Satzungen vom J. 1694 lautet jene Verordnung:

„Kein Meister oder Bruder soll irgend Einem, der die rechten Zeichen nicht geben kann, einen Formstein, oderWinkelmass, oder ein Richtscheit, machen, oder diese Dinge zu gebrauchen lehren; er soll ihn auch nicht in einer Loge zulassen, oder ihn zum Steinformen gebrauchen.“2)

In einer alten, von Krause aus der Encyclopaedia Londinensis mitgetheilten und übersetzten Constitutionsurkunde heisst es:

„Und auch, dass kein Meister noch Genosse für einen blossen Maurer (Stein- und Ziegelleger) einen Stein forme und senkrecht und winkelrecht mache, noch einen Maurer in der Loge, noch ausserhalb anstelle, dass er Steine behaue oder forme.“3)

Bei Preston, Illustrations of Masonry, ist in einer alten Urkunde der Loge of Antiquity zu London jene Pflicht also ausgedrückt:

[623]

Dass kein Meister oder Genosse einen Formstein1) mit dem Winkelmass und Richtscheit für einen Pfuscher bearbeite, noch einen Pfuscher in oder ausserhalb der Loge Steine formen lasse.“2)

Aus dieser Bestimmung ergibt sich mit aller Gewissheit, dass der Formstein ein geformter Stein und nicht etwa gebrannter, die Steinformen nur nachahmender Thon oder Backstein gewesen sei, in welchem Sinne in dem Gebiete des norddeutschen Ziegelbaues von Formsteinen geredet wird, z. B. von Schnaase, VI. S. 329. Auch meisselte man im Norden Steinfiguren, Capitäle aus grossen Backsteinblöcken, z. B. beim Dome zu Brandenburg.3) In der revidirten deutschen Steinmetzordnung vom J. 1563, welche darin nur die frühere Verordnung wiederholt, ist unter der Ueberschrift: „Wen man ausszug oder sonst masswerk aus dem Grund underweisen soll“, verordnet:

„Es soll auch kein Werckmann, Parlier oder Geselle, noch niemandts, wie der genandt ist, der nicht unsers Handwercks sei, auss keinen ausszügen oder Steinwercksgebrauch, keins ausgenommen, underweisen, aus dem Grund zu nemmen: der sich Steinwercks seine Tage nicht gebraucht, auch nicht genugsam bei einem Steinmetzen gedient hat nach unsers Handwercks brauch und Ordnung.“4)

Nunmehr vermögen wir wohl zu verstehen und zu erläutern, was zu Canterbury Meister Wilhelm gethan hat. Er richtete eine Bauhütte namentlich mit den nöthigen Steinmetzen ein, wie dieses von sich aus ein jeder wirklicher Meister thun durfte und auch heute noch thut, welcher einen grössern Bau auszuführen beginnt. Je nach Umständen und je nach den Rechten und Vortheilen, welche man beanspruchte oder zu erlangen wünschte, musste man indessen bei dem Herrn des Ortes oder bei den dazu zuständigen Behörden für die neu zu errichtende [624] Bauhütte die Anerkennung, Privilegien, namentlich das Privilegium der eigenen Gerichtsbarkeit auswirken, wie dieses gewiss dem Meister Wilhelm und seinen etwaigen baukünstlerischen Begleitern gewährt wurde oder versprochen war. Den in seiner Bauhätte angestellten Steinmetzen, – his qui convenerant sculptoribus, übergab er (tradidit) Formsteine (formas), welche er selbst nach Bedürfniss und nach seinen Plänen anfertigte und nach denen die Steinmetzen weiter arbeiten mussten. Masswerk, von dessen Erfindung im nördlichen Frankreich Schnaase, V. S. 102 ff., handelt, sind zunächst die kreisförmigen Steinfiguren, mit welchen man in dem gothischen Style die bei der Vereinigung zweier kleinerer (innerer) Spitzbögen zu einem grössern Spitzbogenfenster oben zwischen den beiden divergirenden Schenkeln entstehende Lücke ausfüllte, welche Ausfüllungsfiguren und Kreise dann auch bei andern ähnlichen Lücken und Durchbrechungen angewandt wurden. Die kleinern Steinkreise innerhalb des grössern und äussern Spitzbogenfensters sind das eigentliche Masswerk. Auszüge,1) welche in der gemeinen deutschen Steinmetzordnung dem Masswerke zur Seite gestellt werden, sind vermuthlich anderweitige Steinfiguren, welche nach bestimmten Planauszügen gefertigt werden mussten und weshalb das Planzeichnen in der gothischen Baukunst so wichtig war, wie z. B. auch die Visirung oder der Bauriss des Münsters zu Strassburg von Erwin noch jetzt vorhanden sein soll,2) und der romanische, vielleicht zu Fulda entworfene, auf Pergament gezeichnete Bauriss des Klosters St. Gallen vom J. 820 von Dr. F. Keller in Zürich herausgegeben ist, auch Moller die glücklich wieder aufgefundenen alten Baurisse der jetzt ihrer Vollendung entgegengehenden Thürme des Doms zu Cöln veröffentlicht hat.3) Lübke, Gesch., S. 390, versteht unter Masswerk die ganze Fensterkrönung im Gegensatze zu dem Stabwerke, den aufsteigenden Pfosten des Spitzbogenfensters. Die Kunst des Formens, der Auszüge und [625] des sonstigen Masswerkes soll einem nicht zum Steinhandwerke Gehörigen nicht mitgetheilt werden. In England gibt die im J. 1245 durch Heinrich III. begonnene Neubaute der Westmünsterabtei in London das früheste Beispiel des bisher in England noch unbekannten französischen Masswerks,1) da französische Meister den Plan zur neuen Westmünsterabtei entworfen zu haben scheinen. Erst nachdem an dem Kapitelhause der Westmansterabtei bald nach dem J. 1250 4theilige Masswerkfenster angebracht waren, fand diese Form an den Kapitelhäusern, welche bald darauf bei andern Kathedralen wetteifernd angelegt wurden, Nachahmung. Der Unterricht im Steinformen nach den Formsteinen oder nach den Zeichnungen, nach den Auszügen war also der practische Unterricht in den Bauhütten im Gegensatze zum theoretischen Planzeichnen. Theoretische deutsche Schriften sind die von Heideloff in seiner Bauhütte abgedruckten:

Geometria deutsch, angeblich von Hans Rösch von Gmünd 1472.


Das Reissbüchlein der Massbretter von Matthias Roritzer, Dommeister von Regensburg, 1486.

Das Büchlein des Matthias Roritzer, welches im J. 1845 zu Trier Reichensperger richtiger als Heideloff herausgegeben hat, enthält eine Anleitung für die Construction gewisser Glieder, der Fialen, Wasserschläge u. dgl., aber dennoch ist darin eine Grundfigur als allgemeine, bedeutsame Wurzel des Ganzen, die man zuweilen z. B. in dem Würfel, in der Triangulatur und Quadratur aufzustellen versucht hat,2) nicht gelehrt. Die angebliche kurze Arbeit des Hösch gibt nur eine geometrisehe Vorschule für Steinmetzen, eine Anleitung, um ohne Rechnung mit Zirkel und Lineal künstlerische Figuren, Fünfecke u. dgl. zu construiren.

Meister Wilhelm von Sens konnte den Bau zu Canterbury3) nur 5 Jahre lang leiten und musste sodann er- [626] krankt nach Frankreich zurückkehren, worauf ein Engländer, gleichfalls Wilhelm genannt, an seine Stelle trat. Schnaase (V. S. 242) hebt dieses mit dem begründeten Bemerken hervor, dass demnach um diese Zeit die Kunst schon ganz in die Hände der Werkverständigen aus dem Laienstande übergegangen war und dass die Geistlichen und Mönche sich dabei nur als Bauherrn verhielten. In den grössern, aus der Römerzeit übrig gebliebenen Städten war die Baukunst auch stets von dem Laienstande forterhalten worden, wie z. B. erzählt wird, dass im Jahr 1219 das Gewölbe an der Apostelkirche zu Cöln per Alberonem laicum geschlossen worden sei.1) Auch der im J. 1330 oder 1331 verstorbene Obermeister Johannes beim Dombau zu Cöln wird im dortigen Necrologium von Gross-St.-Martin aufgeführt: „15. Mart. Johannes laicus rector operis majoris eccles. Colon.“2) Der englische Baumeister Wilhelm arbeitete nach den Zeichnungen des französischen Wilhelm und mit den von ihm herangebildeten Arbeitern fort, wobei aber sofort der altenglische Baustyl wieder in einzelnen Theilen, besonders in der beibehaltenen Krypta hervortrat. Die Verbindung zwischen der französischen und englischen Baukunst vermittelten übrigens damals nicht allein die aus Frankreich stammenden Cisterciensermönche, sondern ebenso die Templer, welche vorzugsweise aus Franzosen bestanden und sich seit der Mitte des 12ten Jahrh. auch in England ausbreiteten. Die Templerkirche zu London ist in ihrem ältern Theile, welcher schon im J. 1185 die Weihe erhielt und nach dem Vorbilde der heiligen Grabkirche zu Jerusalem, wie die Templerkirchen gewöhnlich, einen Rundbau bildet, mit Hinneigung zum französischen Style erbaut oder gehört schon der Uebergangsform an. Ebenso verhält es sich mit der Vorhalle, der sog. Galiläa auf der Westseite des Doms zu Durham, welche zwischen 1180 – 1197 entstanden ist,3) – mit den untern Theilen des Langhauses in der Kathedrale von Chichester aus ungefähr derselben Zeit, – mit dem Chore [627] der Kathedrale von Winchester, welchen Bischof Gottfried von Lucy im J. 1202 mit Hülfe einer von ihm gestifteten frommen Brüderschaft begann. Es heisst bei Whittington in der letztern Hinsicht: „Anno 1202 Godfredus de Lucy constituit confratriam pro reparatione ecclesiae duraturam quinque annos completos.“1) Die Confratria bezeichnet hier nicht eine eigentliche Bauhütte, sondern eine auf 5 Jahre eingegangene Verpflichtung der Laienbrilder zur Leistung wohl von Geldbeiträgen und Handlangerdiensten, wie auch Schnaase die Stelle mit Recht auslegt. Mit unglaublicher Schnelligkeit bildete sich nun der sog. frühenglische gothische Baustyl (early English) aus, worüber das Nähere bei Schnaase, V. S. 253 ff., und bei Lübke, S. 433 ff., nachgesehen werden mag. Den diesfälligen Bauten von Worcester und Lincoln aus dem Anfange des 13ten Jahrh. folgte nach der Mitte dieses Jahrhunderts das bedeutendste Gebäude dieses Styls, die Kathedrale von Salisbury, welche gleichzeitig mit der Kathedrale von Amiens im J. 1220 begonnen worden war und zwar durch den aus der Normandie gebürtigen Bischof Richard Poope, welcher dazu nach einem Berichte auch berühmte Werkleute von jenseits des Meeres herbeigerufen haben soll. Nur von der berühmten Kathedrale von York, deren höchst ausgezeichnete, im J. 1402 vollendete Façade bei Lübke, S. 444, abgebildet ist, sei noch angeführt, dass ihre Kreuzschiffe von 1291 – 1330 und der Chor von 1361 bis 1405 erbauet wurden,2) jene im englischen frühgothischen, dieser im spätgothischen Style. Die Kathedrale von York erhebt sich bis auf 92’ Höhe und wird nur von der Westmünsterabtei in London mit einer Höhe von 101’ übertroffen. In dem nördlichen Kreuzschiffe von York erscheinen noch einfache Lancetfenster und kein wirkliches Masswerk. Die gerade Schlusswand des Chors der Kathedrale von York hatte ein grosses, mit Masswerk gefülltes Fenster von 60 (englischen) Fuss Höhe.3) – Als das Pracht- und Meisterstück des englischen gothischen Styls [628] ist das kleine achteckige Capitelhaus zu Salisbury gemäss Schnaase , V. S. 290, anzusehen. Auch York hat ein achteckiges Capitelhaus mit einem Sterngewölbe von 47’ Spannweite und von der bedeutenden Höhe von 67’ ohne die Stütze eines Mittelpfeilers.

Je höher die Baukunst sich hob, je grösser der Kunstruf einer einzelnen Bauhütte stieg und in je lelbhafteren Verkehr die verschiedenen Bauhütten mit einander traten, je nothwendiger und nützlicher wurde es für den Meister und Gesellen, sich als Mitglied, als Genossen, als den brauchbaren Arbeiter einer bestimmten Bauhütte und des Steinwerks überhaupt ausweisen zu können. Für diesen Ausweis wurden gewisse Zeichen, Griffe und Worte gegeben und gebraucht, welche sicherlich auf uraltem Handwerksgebrauche, auf antiken Traditionen beruhten, wenn sie auch im Laufe der Zeiten bei den verschiedenen Völkern und in den verschiedenen Ländern einzelne Abänderungen und Zusätze erhalten haben mochten. Schriftliche Ausweise konnten schon deshalb nicht in Frage kommen, weil die Kunst des Schreibens und des Lesens noch selten war und hievon abgesehen, nicht die Zuverlässigkeit jener Zeichen, Griffe und Worte boten. Zugleich mussten die letztern allen Bauhütten, dem Steinhandwerke, den Bauleuten als solchen oder überall gemeinsam und bekannt sein, indem sie ja sonst nicht als allgemeines Ausweis- und Verkehrsmittel hätten dienen können. Mit dem entstehenden Weltverkehre unter den Handwerkern und besonders unter den Bauleuten bildete sich daher eine Art Weltsprache, die aber zunächst blos eine Zeichensprache, gleichsam eine Bildersprache sein durfte, weil sie allein eine allgemein verständliche und von Jedem leicht zu erlernende war. Erkennungszeichen, Symbole mussten daher statt der Worte und Reden dienen; sie wurden nicht allein sorgfältig durch den Handwerksgebrauch bestimmt, sondern bildeten nach dem Zeugnisse der gemeinen deutschen Steinmetzordnungen selbst einen Gegenstand der deutschen Reichsgesetzgebung. Um aber eine wirkliche Einheit der Kunst in den verschiedensten Bauhütten des Festlandes und der Inselländer herzustellen, um die Arbeiter der einzelnen Bauhütten möglichst in einer

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jeden Bauhütte aufnehmen und gebrauchen zu können, mussten begreiflich auch die Handwerksgebräuche und Uebungen, die Steinmetzordnungen, die Techniken und selbst die technischen Sprachen die grösste Uebereinstimmung und Einheit erstreben. Deshalb ist es vollkommen erlaubt und gerechtfertigt, die verschiedenen Baugesetzgebungen und Bauhütteneinrichtungen der gleichzeitig bauenden Völker und Länder mit einander in die innigste Verbindung zu bringen und von der bekannten einen auf die unbekannte andere zu schliessen. Die englischen maurerischen Urkunden, besonders die Yorker Constitution vom J. 926, die Statuten des Boileau aus der zweiten Hälfte des 13ten Jahrh. und die gemeinen deutschen Steinmetzordnungen aus dem 15ten und 16ten Jahrh. dürfen mit und neben einander als Quellen benützt werden, um daraus das mittelalterliche europäische Bauhüttenrecht und Bauhüttenleben zu erkennen und zu zeichnen. In der Torgauer Steinmetzordnung vom J. 1462, Art. 28, heisst es z. B.:

Ein Meister sol schlahen drey schlege, ein Pallirer zwen einfort, einen wen man rügen soll morgen mittags abend nach dess Landes Alter gewonheit.“1)

Diese Hammerzeichen, welche verschieden waren, je nachdem sie von dem Meister oder von dem Parlirer als seinem Stellvertreter ausgingen, wurden besonders gebraucht, um zur Arbeit gleichmässig alle Arbeiter zu berufen und wieder davon zu entlassen, wie diese Gebräuche sich bis auf den heutigen Tag bei den Freimaurern erhalten haben und einstens gewiss als allgemeine bestanden. Klemm, germanische Alterthumskunde, Dresden 1836, S. 317 und 318, glaubt mit Wiarda (Götting. gel. Anzeigen 1819, S. 267), dass der Hammer Thôrr’s bei den Germanen als Zeichen der Obrigkeiten und der Priester zweiten Ranges gedient habe, was, allgemeiner gefasst und ausgedrückt, doch wohl nur heissen kann, dass der Hammer bei Göttern und Menschen ein Symbol der Herrschaft der Gewalt gewesen, wie namentlich Thôrr durch ihn als der Allgewaltige und Alleszermalmende oder Vernichtende be- [630] zeichnet wird. In den Gesellenbruderschaften sogar leitete und leitet der Altgeselle die Versammlung durch den Hammer und besonders durch dessen 3fachen Schlag. Die Hämmer, welche in germanischen Gräbern gefunden werden, haben zwar auch auf den Hammer Thôrr’s Bezug, jedoch wird derselbe hier als ein weihendes und heiligendes Geräthe aufgefasst, wie damit Ehen und der Scheiterhaufen des Leichnams eingesegnet wurden.1) – Bei den ältesten Mexikanern sollen Zinnstücke in der Gestalt eines Hammers als Tauschmittel, als Geld gedient haben.2) Das Siegel einer flämischen Familie Boccaert, welches einer Urkunde vom J. 1449 anhing, trägt im obern Felde 3 Hämmer,3) ebenso das Wappen der Familie Reichenstein zu Cöln.4) – Das Christenthum tritt von Anfang an entschieden gegen den heiligen Hammer auf und suchte denselben als den Teufel selbst zu verdrängen: „de hamer kennt sie all“ ist gleich: „Der Teufel holt sie Alle.“ Zugleich wurde überall dem heidnischen Hammerzeichen das christliche Kreuz untergeschoben.5) Der Hämmerling, der in der Tiefe hausende Berggeist, wird sogar in eine schwarze Mönchskutte gesteckt, um seine heidnische Natur zu verbergen und auszutreiben.6) Der Hammer ist somit ganz entschieden ein vorchristliches und heidnisches Symbol und Ueberbleibsel. Dieses wird auch in einer sehr eigenthümlichen Weise durch Art. 13 der Torgauer Steinrnetzordnung bestätigt, indem derselbe verordnet, dass eine unzüchtige Frau nicht die Bauhütte betreten dürfe, und wer mit derselben zu reden habe, sich so weit von der Werkstatt entfernen solle, „als man möchte gewerffen mit einem schalhamer von der Werckstat.7) – Das Münchener Stadtrecht versteht unter [631]Hammerstreich den anderthalb Schuh breiten Raum, den man gegenüber dem nachbarlichen Eigenthume und längs desselben frei lassen muss, um die nöthigen Einfriedungen aufführen und unterhalten zu können. Unter den Hammer bringen (d. h. unter den Hammer der obrigkeitlichen, der Gantungsbeamten), bezeichnet verganten. Im Lohengrin wird von der Zungen Hammer gesprochen. In der Lex Bajuvariorum tit. XVII, cap. 2, ist der Hammerwurf bei Eigenthumsstreitigkeiten mit den Worten erwähnt: „qui de ipsa terra eum mallat (hämmert)“; zugleich wird die Frist von 7 Nächten oder 8 Tagen (super septem noctes) berührt,1) jedoch wird auch dabei eine Frist von 3, 5 und 7 Tagen (super tres dies aut quinque aut certe septem) dem autor, dem Verkäufer freigestellt, um seinen Käufer gegen den dritten Vindicanten durch den Eigenthumsbeweis zu schützen. „Per quatuor angulos campi, aut designatis terminis, per haec verba tollat de ipsa terra, vel aratrum circumducat, vel de herbis, aut ramis, silva si fuerit: Ego tibi tradidi, et legitime firmabo per ternas vices. Dicat haec verba, et cum dextera manu tradat; cum sinistra vero porrigat wadium huic qui de ipsa terra eum mallat, per haec verba: Ecce wadium tibi do quod terram tuam alteri non do, legem faciendo. Tune ille alter suscipiat wadium et donet illum vicessoribus istius ad legem faciendam.“ – In Ilseburg am Harz backt man zu Fastenabend Kuchen in dreieckiger Gestalt, welche Wolf, Beiträge, I. S. 78, auf den Hammer Donars deutet, dessen zwei Enden mit dem Stiele ein Dreieck bilden; es sind alte Opferkuchen, wie auch die mehr donnerkeilförmigen Kröppeln, Krepfeln, welche in Torgau wie in Hessen an der Fastnacht gebacken werden. Am Rheine tragen die Fastnachtskuchen mehr die Gestalt von Zöpfen oder Krapfen, die letztern auch in der Schweiz, woselbst sie geradezu den Namen der Fastnachtskrapfen erhalten. Selbst unsere Pfannkuchen möchten ein ursprüngliches symbolisches, in dem beginnenden Frühling oder zur Fastnachtszeit zu Ehren der Sonne und des 7)[632] Sonnen- oder Frühlingsgottes bereitetes Gebäcke sein, wie sich davon noch unverkennbare Spuren bis heute in Tirol erhalten haben.1) In Brabant werden in der Fasten noch heute Fastenschlangen (Blitzesschlangen) in der Gestalt einer 8 oder eines S gebacken und besonders an Kinder verschenkt.2) Die Fastenbretzeln3) oder Brechseln (Gebrechlichen) glaubt Böttiger, kleine Schriften, I. S. 353, gleich den nordischen KringeIn dadurch entstanden, dass zur Zeit der Einführung des Christenthums in das alte heidnische Sonnenrad, einen blossen Kreis oder Kranz, das christliche Kreuz noch eingefügt worden sei. Jedenfalls steht das besondere Neujahrs-, Fastnachts- und Ostergebäcke mit dem Sonnenleben, mit der Verehrung des Sonnen- und Frühlings-, des zurückkehrenden Donner- und Gewittergottes in Beziehung und berührt sich in seiner symbolischen Bedeutung mit den Ostereiern und Osterhasen. Auf einem auf der Insel Walchern aufgefundenen Bilde der Nehallenia, nach den Ausführungen von Wolf, Beiträge, I. S. 149 ff. , einer Göttin der Fruchtbarkeit gleich der Nerthus, findet sich auch ein Jagdknecht, welcher einen Hasen am Stocke trägt. Das Attribut des Hasen bei der Nehallenia und Ostara berechtigt, beide Göttinnen als dieselben anzusehen, worauf auch schon Wolf, S. 159, hingewiesen hat.

Aus der Torgauer Steinmetzordnung, welche übrigens Heideloff wenig kritisch herausgegeben hat, sind an die obige Bestimmung noch anzureihen:

Art. 54: „Ein pallirer sol zu rechter zeyt aussschlahen vnd sol es durch niemands willen lassen.“

Art. 55: „Wenn ein meister nicht bei dem werk ist, oder von hinnen were, so hat der pallirer gantze volle macht zu thun oder zu lassen das recht ist vnd In Abschiede dess meisters.“

Art. 56: „Der pallirer sol dem gesellen und Dinern vnden auf die steine malen, wenn die gesellen und Diner haben das anschlahen verseumet, vnd nicht zu rechter

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Zeit komen, es sey am morgenbrott. Nimpt er nicht die Busse, so sol er sie selber geben.“

Art. 62: „Ein itzlicher pallirer sol der erste sein des morgens vnd nach essens sein in der Hütten, wenn man aufschleusst, vnd der letzt herauss, es sey zu mitag oder abenndt, Das sich alle gesellen sindt nach Im zu richten vnd dester eher kommen sollen in die arbeit. Also dicke er saumnisse thut vnd der meister erfert es, was schaden dauon komme, soll der pallirer den schaden legen.“

Art. 84: „Welcher geselle ist aussen, wen er arbeiten sol, das man das Morgenbrot gegessen hat, dem sol man für mitage nicht lonen; bleibt er ausen den tagk vnd kompt auf das abentbrot, dem sol man den ganzen tag nicht Ionen.“

Art. 106: „Kompt ein wandergesell, Ee man ruhe anschlecht, der verdienet den tag lon. Ein Itzlich wandergesell, wenn man Ime das geschenke auff saget, so soll er umbher gehen von einem zu dem andern und sol In der verdanken.“

Art. 25: „Vnd ob ein Meister oder geselle kemen, die das Hantwerck oder die Kunst kunden vnd begert eines zeichens von einem Werckmeister, dem soll er seinen willen darumb machen, vnd zu gottesdienst geben, was Meyster vnd gesellen erkennen. Vnd soll das Zeichen zwiffelt verschenken Meystern vnd Gesellen.“

Aus diesen und ähnlichen Bestimmungen erhellt, dass auf pünktliche Einhaltung der Arbeitszeit in der Bauhütte gehalten wurde und alle Gesellen und Diener dem Rufe des Hammers zur Arbeit Folge zu leisten hatten. Daraus flossen in der Torgauer Ordnung auch die nachfolgenden Obliegenheiten des Parlirers:

Art. 58: „Es soll kein pallirer zustaten, das man quos Zeche hilde in der Hütten vnder der Zeit, sondern in der Vesper Rue.“

Art. 59: „Er soll auch nicht gestaten, das man höher zere zu dem vesperbroth den vmb einen pfenig, Es were, den das man geschenke hätte, das ein wander geseller komen were, so hat der pallirer ein stunde macht freuehreen.“

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Art. 60: „Ein pallirer hat macht zu fordern auff den nächsten lohn einen itzlichen wander gesellen, vnd macht vrlaub zu geben auff den lon abent, wen er einem Gebeuen oder meister nicht eben ist.“

Art. 61: „Er hat macht, einen itzlichen Gesellen oder Diener zu erlauben eine bequemliche Zeyt ane schaden.“

Besonders beachtenswerth ist die Bestimmung des Art. 60, indem dieselbe gegen die fahrenden Wandergesellen gerichtet ist und sie zum Eintritt in die Arbeit verpflichtet, sobald ihm in einer Bauhütte durch den Parlierer Arbeit anerboten wird. Durch den Reichsschluss vom J. 1731 wurde bestimmt: „Wenn aber ein Gesell, als deren viele nur um des Geschencks halber von einem Ort zum andern lauffen, eine angebotene Arbeit anzunehmen verweigern sollte, wäre ihm das Geschenck nicht zu halten.“1) Ueber sein Verhalten gegen die Gesellen wird dem Parlierer besonders vorgeschrieben:

Art. 49: „Ein pallirer soll den gesellen guten willen beweysen vnd sie gütlichen vnd weysame ane Zorn, was sie fragen. Er soll vber keinen gesellen noch Diener vber recht helfen, Er soll allweg Richtscheyt vnd Kolmass, vnd alles was zu den gehört, recht fertigen, das kein felschunge nicht darinne sey, woe es der meister nicht recht fertigt oder zu macht, so geburt es dem pallirer. Als dick der meister in den Artigkeln Eins hinder Im keine do er solchs verseumte, so ist er dem Meister verfallen xij D.“

Art. 50: Der Pallirer soll dem gesellen vnd Diener williglichen stein fürlegen, anreissen, vnd woe besehen, ob er recht vnd wol gemacht ist, den gesellen, die es nicht verschuldt haben. Woe der meister falsch Dingk fende, das etwas daran falsch were, das soll (der pallirer) dem meister verbussen mit acht D. und der geselle mit vj D.“

Art. 51: „Ob ein pallirer einen Stein verschlüge, das er nicht tuchte, da soll er seinen lohn verliessen, den

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er an dem stein verdienet hat vnd den stein bezalen, kompt er nicht zu nutze.“

Peter Arler, welchen Böhmen als den grössten Baumeister des 14ten Jahrhunderts verehrt, war aller Wahrscheinlichkeit nach niemals vorhanden und ist nichts als der verstümmelte Parlierer Peter.1) Vielleicht ist der deutsche Parlierer aus dem Schreiber des Architekten hervorgegangen, welcher auf den bei den Propyläen zu Athen im J. 1836 aufgefundenen Inschriftentafeln mit Baurechnungen mehrmals erwähnt wird. Dieser Schreiber hatte gewiss die ganze Baurechnung zu führen und damit mehr oder weniger den Bau und die Arbeiter zu beaufsichtigen. Die Tafeln hat in deutscher Uebersetzung nach Thiersch auch mitgetheilt Semper im deutschen Kunstblatte, 1855, S. 337 ff. – Art. 50 der Torgauer Ordnung muss mit Demjenigen zusammengehalten werden, was oben über den Unterricht, über das Steinformen und besonders über die Formsteine und Auszüge bemerkt ist. Formsteine und Auszüge, die Masse und Messwerkzeuge mussten dem Gesellen genau und vollkommen übergeben werden, wenn er für seine Arbeit verantwortlich sein sollte. Den Gesellen wird dagegen auferlegt:

Art. 68: „Wer eines andern gezeug nimpt one vrlaub, soll geben ij D.“

Art. 69: „Welcher geselle massbret vnrecht aufflegt, oder das breth lest ligen ee er habe gewert, het ane laube, oder abnimpt ehe der meister oder pallirer die bereytunge sehen, wer winkelmasse lest hangen an dem stein oder das richtscheit die löcher haben lest liegen vnd nicht auffhenget, oder den stein von der pank lest fallen, oder die haken auss dem Helm fert oder bomeret, oder sein mas lest anders an der stat die dazu geordnet ist, wer die fenster bey seiner Bank nicht zuthut, vor alle diese vorgeschribene Artigkel, wer das thut, der soll geben iij D. allemal zu pusse.“

Art. 72: „Welcher geselle nicht hulfe bithet, seinen stein auss oder ein zu wenden, brengen oder vmbzu-

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wenden wen es not ist, oder sein Zeichen anschlecht ob er recht gemacht sey, aber es soll geschehen, ehe man den stein besihet, das er in das Lager kommt vngefraget, oder vertiget vngefinget, der soll geben zu pusse ein halb pfunt wachs.“1)

Diese Verordnungen gewähren ein sehr lebendiges und anschauliches Bild von dem Arbeitsleben der Bauhütten, und zeigen namentlich auch die Bedeutung und den Zweck der Steinmetz-, der Gesellenzeichen. Das Zeichen sollte nur der wirklich guten Arbeit aufgeschlagen und nicht missbraucht werden, um schlechte Arbeit nach Art einer schlechten Münze in den Verkehr zu bringen. Bei ihren Arbeiten sollen sich auch die Gesellen die nöthige gegenseitige Hülfe leisten und überdem, was gleichfalls bei Busse verboten wird, sich nicht verspotten und necken, schimpfen und verleumden. Sehr zweckmässig wird den Gesellen zugleich untersagt, Klatschereien und Schwatzereien dem Meister zuzutragen.

Art. 67: „Welcher geselle mere trägt oder wascherey treibt zwischen dem meister oder ander leuten, den soll man pussen mit einem halben wochenlohen.“

Ueberhaupt wird das sittliche Verhalten der Gesellen in und ausser der Bauhütte streng überwacht und ernstlich jeder Ungebühr entgegengetreten.

Art. 73: „Welcher geselle sich vbertrinke oder vberisset vnd vndent das man es erfert, der soll geben einen wochenlon vnd j pfundt wachs.“

Art. 75: „Welcher geselle verschlecht hüttengeld, oder stilet oder mordet, raubet, oder an der vnee sitzt, und sich mit bösen frauen yn den landen umbfürth, vnd nicht peichtet vnd gotes rechte nicht thut, die soll man aus dem Hantwergk verwerffen vnd Ewiglichen verweisen.“

Art. 85: Welcher gesell am Sonntag vnd am grossen Fasten zu der hohe messe nicht mit seinem meister Ime selbst zu ehre in die Kirche gehet vnd bleibt auss ane laube, der sol zu Gottesdienst iiij D. geben.“

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Es muss mit allem Nachdrucke hervorgehoben werden und widerlegt viele falsche Ansichten und Lehren über die Freimaurerei, dass die alten Steinmetzordnungen den Gesellen, den Bauhüttenmitgliedern ein strenges christliches und kirchliches Leben auferlegten, namentlich auch den gehörigen Kirchenbesuch von ihnen verlangten. Der Maurerbund ist in dieser Hinsicht durchaus nur eine christliche Bruderschaft, eine christliche Gemeinde, wie die ersten Christengemeinden geheime heidnische Brüderbande, Mysterienvereine waren,1) obwohl Hegel, Gesch. der Philosophie, II. S. 27, es als zulässig bestreitet, die geheimen Versammlungen der ersten Christen mit den heidnischen Mysterien zu vergleichen. Innungen waren die Bauhütten, insofern sie ihre Ausgaben aus den Einungen, aus den Einzugsgeldern, aus den Beiträgen der einzelnen Mitglieder bestritten.2) In Uebereinstimmung mit der Torgauer Steinmetzordnung heisst es auch in der gemeinen deutschen Steinmetzordnung vom J. 1459:

„Item man sol auch keinen Werkmann oder Meister nit in die Ordenunge empfangen, der also nit Jors zu dem heiligen Sacrament ginge oder nit christenliche ordenunge hielte, oder das sine verspielte, oder were es, dass einer ungeverlich in die Ordenunge empfangen wurde, der solichs däte, als vorstott, mit dem sol kein Meister kein Geselleschaft han, und sol auch kein Geselle by ime ston, so lange untz dass er davon losset, und von den die in der Ordenunge sind gestroffet wurt. Es sol auch kein Werkmann noch Meister nit öffentlich über Steinwerk,3) zu der Unee sitzen, wolte aber einer davon nit lossen, so sol kein Wandelgeselle noch Steinmetze by im in siner Fürderunge nit ston, noch kein Gemeinschaft mit ihm haben.“4)

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Zuvörderst und nebenbei ist hier darauf aufmerksam zu machen, dass die Bezeichnung Ordenunge für Corporation offenbar der römischen Rechtssprache entlehnt und nur die Verdeutschung oder Uebersetzung von ordo ist, da ordo namentlich in den Municipien der Senat, die Curia hiess1) und dann auch jede Corporation ordo genannt wurde. Diese Ordenunge ist somit ein neuer Beweis für den Zusammenhang der deutschen Zunftverfassung mit der Municipalverfassung der römischen Provinzen und insbesondere Galliens. In dem gleichen römisch-rechtlichen Sinne hiessen die geistlichen Corporationen ordines und nur in diesem, aber durchaus in keinem andern mag sich auch der Freimaurerbund einen ordo nennen; jedoch wird dieser Name wegen der ihn oft begleitenden Missverständnisse besser vermieden. Dass der Name ordo auf die Bauhütten, auf die Steinmetzcorporationen von den geistlichen oder klösterlichen Bauhütten übertragen worden sei, ist in Strassburg und überhaupt am Rheine unwahrscheinlich, wenn nicht völlig unmöglich. Die deutschen bürgerlichen Bauhütten sind jedenfalls älter als der erst nach dem J. 1098 beginnende und in der Mitte des 12ten Jahrh. blühende Cistercienserorden.2) Im Uebrigen lautet jene Bestimmung in der revidirten deutschen Steinmetzordnung vom J. 1563 unter der Ueberschrift: „Kein gesellen fürdern, der unehrlich lebt“, dahin:

„Es soll auch kein Meister oder Werkman keinen gesellen mehr fürdern, der ein frawen mit jm füeret zu der vnehe, oder der offentlich füret ein vnehrlichs Leben mit frawen, oder der jährlich nicht zum heiligen Sacrament ging nach Christlicher ordnung, oder auch einen, der also verrucht were, dass er sein kleider verspilet.“

Das Verhältniss zwischen Meister und Gesellen war ein durchaus freiwilliges, weshalb Art. 88 der Torgauer Ordnung verfügt, dass an jedem Lohnabende der Geselle nach Belieben von dem Meister seine Entlassung verlangen könne, da keiner an den andern gebunden sei.

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Art. 89: „Welcher geselle bey einem meister einen winter stehen, derselbige soll dem meister stehen bis auff Sanct Johannistag, wenn man die kron hanget, Es were den sach, das der geselle hefftige sachen zu dem meister hätte, das Im an seinem Hantwerk schatte, so mag er wol abzihen. Auch weis der geselle was vnredliches auff den meister vnd verschweiget das vnd truck sich den winter vnd auff den Sumer vnd neinet, der geselle thut das als ein treuloser vnd ist nicht gut keinen gesellen.“

Um den zur Förderung der Arbeit nöthigen Frieden und die Eintracht unter den Genossen der Bauhütte zu erhalten, verpflichtete Art. 41 der Torgauer Ordnung den Meister bei seinem Eide, alle Vierteljahre unter seinen Gesellen, Umfrage zu halten, ob Hass und Zwietracht zwischen ihnen bestehe, und diese beizulegen; wolle ein Geselle dazu nicht die Hand bieten, solle er entlassen werden. Alle Quatember soll gemäss Art. 42 der Meister bei den Bauherrn sich erkundigen, ob sie über Unordentlichkeiten und Fehler der Gesellen sich zu beklagen haben, und die Meister und Gesellen sollen diesen Klagen abhelfen, damit keine andere Hülfe gegen sie angerufen werden müsse. Die Bauherrn haben den Schaden sich selbst zuzuschreiben, wenn sie ihre Klagen nicht bei dem Meister vorbringen, und aus Schonung lieber schweigen. Die Bauherrn, Parlierer und Gesellen werden durch Art. 101 angewiesen, ihre Klagen bei dem Meister vorzubringen und nicht anderswo.

Wir haben hier die Torgauer Steinmetzordnung deshalb gewählt, um einen Blick in das innere Leben der deutschen Bauhütten zu eröffnen, weil dieselbe weniger bekannt und benützt ist, als die gemeinen deutschen Steinmetzordnungen. Wohlthuend spricht in allen Steinmetzordnungen des In- und des Auslandes an der hohe Ernst, mit welchem die Baukunst erfasst und geübt wurde, – das ordnungsvolle rege Leben, welches in den Bauhütten waltete, – die Sitte, welche man in dem öffentlichen und Privatleben erstrebte, – die Liebe, welche Meister und GeseIlen verband und die namentlich im Tode sich bewährte, – und vor Allem die Demuth, mit welcher man

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sich vor Gott und seinem Dienste beugte. Wer in diesen Urkunden nicht zu lesen und die schlichten Bauleute nicht zu lieben und zu bewundern versteht, richte den schwankenden Blick auf ihre für die Ewigkeit bestimmten Werke, monumenta aere perennia, und er wird erstaunt und zweifelnd fragen, ob in diesen unscheinbaren Hütten die Schöpfer solcher grossen und herrlichen Werke gewohnt und gearbeitet haben, – wird auch mit heiliger Achtsamkeit jene Urkunden als zu den wichtigsten Quellen unserer Geschichte gehörend nochmals und nochmals durchgehen, weil die Gesehichte der Bauhütten doch die Geschichte der Wunderwerke, alles Dauernden und Festen, ja des Höchsten und Idealsten, des Nationalsten, ist, – wird endlich freudig ausrufen, dass diese Gebäude nicht sowohl die einzelnen Menschen ihrer Zeiten, als die gesammte, geistig vereinte Menschheit gebaut haben. Ein besonders und in dem Keyserrechte aus dem Ende des 13ten oder dem Anfange des 14ten Jahrh. allein aus dem ganzen Rechte der Handwerker berührter Zug ist es, dass alle Streitigkeiten unter den Handwerkern nicht vor die gewöhnlichen Gerichte, sondern vor die Auserwählten des Kaisers, vor die Schöffen oder vor die Gescbwornen zur Entscheidung sollten gebracht werden.1) Endemann gibt aus andern Rechtsquellen und Stadtrechten viele Parallelstellen dazu. Das Privilegium der Handwerker, der Städte bestand wesentlich darin, die Streitigkeiten der Handwerker unter sich eigenen Beamten und Behörden zur Entscheidung anheimgeben zu dürfen. In dem Freiburger Stadtrechte, Art. 48, heisst es z. B.: „Ueber alle dise amechlude und innunge haben die zwelf geschworne die höste gewalt und gerichte.“ Indessen bietet die Geschichte der deutschen Bauhütten dem vaterländischen Herzen auch viel des Schmerzlichen und Tiefbetrübenden. Ein nicht vollendetes, ein gewaltsam durch äussere Ereignisse unterbrochenes Stückwerk ist die Geschichte der deutschen Bauhütten, wie zum bedeutungsvollen Zeugniss auch die Dome von Cöln und Strassburg, die beiden schönsten, grössten [641] und kühnsten gothisch-deutschen Unternehmungen, unvollendet geblieben sind, freilich mit manchem andern gothischen Kirchenbaue, z. B. der Kathedrale von Auxerre (abgebildet bei Lübke, S. 399), der Barbarakirche zu Kuttenberg in Böhmen (Lübke, S. 464), dem Münster zu Ulm, dem Stephansdome zu Wien, dem Dome zu Siena (Lübke, S. 416), dem Dome St. Veit zu Prag (Schnaase, VI. S. 309 ff.); man hatte weniger die Kräfte, als die Lebensdauer des bauenden Geistes überschätzt, welchen letztern bald darauf die religiöse Zwietracht für immer gebrochen und gespalten hat. Die Dome von Cöln und Strassburg tragen die den Säulen des salomonischen Tempels entgegengesetzte Aufschrift der Schwäche und des Verfalls. Nicht die gothische Baukunst ist, wie Schnaase und Lübke (S. 395) behaupten, eine zerklüftete, aber Deutschland ist über seinen gothischen Bauten, „über Steinwerk“ nachdem Ausdrucke der gemeinen deutschen Steinmetzordnung, für immer zerklüftet worden und liegt nun als die gebrochene Säule, das eine Stück durch des Eroberers Gewalt vor dem französischen Dome zu Strassburg, das andere Stück durch Gottes Zulassung beim Dome zu Cöln unter Preussens König. Lübke, S. 407, in Vergleichung des griechischen Tempels mit dem gothischen Dome sagt: „Fassen wir Alles in ein Wort zusammen, so ist dem antiken Tempel der Charakter strenger Objectivität und Männlichkeit eigen, während der gothische Dom als Ausdruck subjectiver Empfindung, zarter Weiblichkeit sich darstellt.“ Mit solchen neu-Hegel’schen oder ächt-Berliner Phrasen ist gar Nichts bezeichnet, zumal in gewissem Sinne der griechische Tempel und der gothische Dom nur zu ihrem gegenseitigen Nachtheile mit einander verglichen werden können und beide auf den entgegengesetztesten Gefühlen, Gedanken und Absichten beruhen. Der griechische Tempel ist die freundliche und würdige Wohnung des aus seinem Götterhimmel zu den Menschen in Menschengestalt herabgestiegenen vereinsamten Gottes und Gottesbildes, – musste und konnte daher als menschliche Wohnung beschränkt, klar und leicht verständlich sein. Der gothische Dom ist das aus dem begeisterten

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Herzen der versammelten Christengemeinde zu dem unsichtbaren und unbegreiflichen Einen und Allmächtigen aufwärtssteigende Gebet und Bethaus. Der Grieche hat das Object, Gott, in den Subjecten, in den Göttern getrübt und verloren; der Germane vermag das übergrosse Object nicht auszudrücken und abzubilden, er kann es mir ahnen und symbolisch andeuten. Der griechische Tempel ist sinnlich, menschlich und begreiflich: der gothische Dom übersinnlich, göttlich und unbegreiflich; aber beide sind gleichmässig dem warmen Volksherzen, dem männlich und rüstig sich regenden Geiste entsprungen. Uebrigens sind alle Worte ein eiteles Getöne, nicht einmal stark genug, um nur sich selbst als Echo von den steinernen Kolossen zurückzuempfangen.

Im J. 1731 wurden auch die deutschen Haupthütten durch nachfolgenden Reichsschluss aufgehoben:

„Und demnach der mehrfache Unterschied der Handwerks- Haupt- und Neben-Laden grosse Confusion und Trennung verursachet, also, dass ein Handwerk an einem Ort redlicher, als an dem andern seye, und die Gesellen an sich ziehe, und wer sich bey solcher Lade nicht einschreiben lässt, oder abfindet, für unredlich in Lernung und Meisterschafft geachtet, mithin bald da, bald dort, an der Arbeit gehindert werden wollen; Als werden alle und jede solche Haupt-Laden, oder sog. Haupthütten hiemit und in Krafft dieses gäntzlichen vernichtiget, aufgehoben und abgethan, auch alle hier und da missbräuchlich aufgebrachte Provocationes auf Handwerks-Erkanntnuss aus dreyer Herren Landen verboten, vielmehr aber denen Landes-Herrschaften überlassen, in ihren Landen Zünffte und Laden einzurichten, diesen die Gesetze alleine vorzuschreiben, die Widerspenstige nach Befinden zu straffen, und die vorkommende Handwercks-Differentien ohne Communication mit andern Ständen oder Städten (ausser sie findeten solche für sich nöthig zu seyn), abzuthun, und zu verbescheiden, wogegen kein Stand des andern aufstehende Meister und Gesellen an- und aufnehmen, oder schützen, diese aber im gantzen Römischen Reich sofort

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von jedermänniglich für Handwerks- unfähig und untüchtig gehalten werden sollen.“1)

Hiermit war jede Einheit der deutschen Handwerke und Handwerksgesetzgebung absichtlich aufgehoben und Alles unbedingt den Territorialregierungen und Gesetzgebungen unterstellt worden, indem man nicht anders den eingerissenen Missbräuchen und dem sog. Auftreiben, der gewaltsamen Selbstjustiz der Gesellen besonders, glaulaubte wirksam begegnen zu können. Hatten nämlich die Gesellen gegen einen Meister oder auch die Handwerkszunft einer ganzen Stadt eine Beschwerde, welcher nach ihrer Ansicht nicht genügende Abhülfe gewährt wurde, traten sie nicht allein selbst aus der Arbeit, sondern verpflichteten zugleich ihre Mitgesellen zum Austritt und bestimmten für ganz Deutschland durch erlassene Ausschreiben oder Botschaften, dass bei diesem Meister oder bei diesen Meistern längere oder kürzere Zeit oder auch für immer kein redlicher Geselle mehr Arbeit nehmen dürfe, – verhängten den ähnlich auf den deutschen Universitäten vorkommenden Verruf und zogen zugleich aus, zuweilen Monate lang in dem Orte des Auszuges liegenbleibend, lärmend und zechend. Noch im Anfange des 18ten Jahrh. hatte Augsburg einen solchen Gesellenaufstand und Auszug erlebt, und ihn besonders hatte der Reichsschluss vom J. 1731 im Auge, wenn er bestimmt: „dergleichen grosse FrevIer oder Missethäter sollen nicht allein, wie oben §. 2 schon erwehnet, mit Gefängnuss, Zucht-Haus, Vestungs-Bau und Galeeren-Straff beleget, sondern auch nach Beschaffenheit der Umstände, und hochgetriebener Renitenz, nicht minder würklich verursachten Unheils, am Leben gestrafft werden.“ Zugleich wird Gesellen und Meistern, wie Zünften der verschiedenen Orte und noch mehr der verschiedenen Territorien jede Verbindung und jeder Verkehr unter einander durch Briefe und Botschaften streng untersagt; ankommende Briefe sollen nicht angenommen, erbrochen und beantwortet werden; die Gesellen, welche ohnehin keine Bruderschaft ausmachen können, haben das Bruderschaftssiegel abzu- [644] geben, um den bisher damit getriebenen Missbräuchen ein Ende zu machen. Die Handwerksgrüsse, welche der Reichsschluss läppische Redensarten nennt, werden mit andern ungereimten Dingen abgeschafft und dafür von den Zünften zu ertheilende Handwerkszeugnisse, wozu der Reichsschluss ein Formular gibt,1) eingeführt. In dem Maurerhandwerk wird noch ausdrücklich der Unterschied zwischen Grüssern und Briefträgern völlig aufgehoben, abgeschafft und verboten.2) Ferner sollen abgeschafft sein die bei der Lossprechung der Lehrlinge beobachteten theils lächerlichen, theils ärgerlichen und unehrbarlichen Gebräuche, wie das Hohlen, Schleifen, Predigen, Tauffen, das Anlegen ungewöhnlicher Kleider das Herumführen und Herumschicken auf den Gassen u. dgl. Dem Jahrhunderte alten Uebel des blauen Montags, welches auch die Torgauer Steinmetzordnung bekämpft hatte, trat der Reichsschluss abermals erfolglos entgegen. Die Jungmeister werden in Schutz genommen, dass man ihnen keine Übertriebene und sie an ihren eigenen Geschäften hindernde Dienstleistungen zumuthen solle. Die Gesellengerichte und Gesellengebräuche werden aufgehoben und es sollen für Gesellen und Meister künftig keine andern Gebräuche und Gesetze gelten als diejenigen, welche die Obrigkeit eines jeden Landes erlassen und anerkannt hat. „Da auch bey einigen Zünfften und Aemtern die böse Gewonheit eingeschlichen, und die angehende Meister dahin beeydiget werden wollen, dass sie der Zünfften Heimlichkeiten verschweigen, und niemand entdecken sollen; So seynd sie von solchem Eyd hiemit völlig losszusprechen, und ihnen dergleichen geheime Verbindung ins künfftige bei scharffer Straffe von Obrigkeits wegen Dicht mehr nachzusehen.“3) Die letztere Bestimmung ist für die Geschichte des Handwerkswesens und besonders auch der deutschen Bauhütten sehr wichtig und muss genau beachtet werden. Es liegt hier der urkundliche und gesetzliche Beweis vor, dass die Meister eine besondere Ver- [645] bindung für sich bildeten, in welche daher auch der angehende Meister aufgenommen werden musste und nur gegen Ablegung des Eides der Verschwiegenheit aufgenommen wurde; was verschwiegen werden musste, ist nicht bekannt und kann kaum bekannt sein. Der Reichsschluss enthält in dieser Hinsicht noch: „7) An manchen Orten der Missbrauch ist, dass kein junger Meister, ob er schon auf seinem Handwerek viele Jahre gewandert, gleichwohl das Handwerck nicht treiben darf, biss er gewisse Jahre an dem Ort gewohnet, und die sog. Bruderschafft etliche Jahre besuchet, oder sich durch ein gewisses Stück Geld in die Zunfft eingekaufft u. s. w.“1) – Bei den Papiermachern führt das Gesetz folgende etwas dunkele Klage: „nicht weniger die Gesellen bey Meistern, so sich nicht des Glettens mit dem Stein, sondern des Hammerschlags gebrauchen, nicht arbeiten, sondern sie für unehrlich halten wollen.“2) – Die neuen Reichsverordnungen sollten den Meistern und Gesellen zur genauen Darnachachtung jährlich vorgelesen, in jeder Zunftstube oder Herberge öffentlich angeschlagen und die Lehrjungen bei ihrer Lossprechung darauf in das Gelübde genommen werden.

Der Reichsschluss vom J. 1731 fand sich auch veranlasst, den Handwerksburschen das ihnen nicht gebührende Degentragen zu untersagen.3) Die Torgauer Ordnung, Art. 93, bestimmte diesfalls, dass kein Geselle in der Werkstatt oder in Zechen ein anderes Messer oder Wehre tragen dürfe, als ein Messer von der Länge einer halben Elle. Aus dem Reichsschlusse ist aber zu entnehmen, dass noch im Anfange des 18ten Jahrh. die Handwerksburschen Degen zu tragen pflegten. Mit diesem Degentragen der Handwerksgesellen hängt es auch zusammen, dass sie einzelne Gebräuche des Ritterschlages beim Gesellenmachen nachahmten.4) Grupen, Anmerkungen aus den teutschen und römischen Rechten und Alter- [646] thümern, Halle 1763, S. 403, hatte darüber schon bemerkt: „Es ist der Welt Weise, der Kleine ahmet den Grossen nach: und so hat auch der bürgerliche Miles es den grossen allhier in der Stadt Hannover in Haltung der Tourniere, und der Tafel-Ronde, nachgemachet. Es ist auch hiebey merklich, dass die Handwercker und Gesellen, wenn sie Gesellen gemacht, den Process vom Ritterschlag nachgeaffet.“ – Nach Stock hielt beim Gesellenmachen der Tischler der Hobelgeselle zuletzt dem neuen Gesellen das Richtscheit unter das Kinn, indem er fragte: wie heisst Du? „Martin.“ Darauf gab der Hobelgeselle mit den Worten:

‘„Bis jetzt hiessest du Martin unter der Bank, jetzt heisst du Martin auf der Bank.“’


dem neuen Gesellen einen leichten Backenstreich, worin Stock ein offenbares Investiturzeichen erblickt, wie auch der Bischof den Confirmanden einen Backenstreich gebe. Dieser Backenstreich selbst ist wohl eine ursprünglich römische Sitte und war namentlich auch bei den Freilassungen der Sklaven gebräuchlich.1)

Um die Geschichte der Bauhütten und den einst in ihnen lebenden Geist, sowie das schliessliche Hervorgehen der englischen Freimaurerei zu begreifen und zu erfassen, müssen die Bauhütten und die von ihnen so unermüdlich und so glänzend gepflegte Baukunst gleich dem ganzen Mittelalter als der Ausdruck und das Erzeugniss einer höhern Gottbegeisterung, eines tiefern religiösen Gefühles und einer erhabenen göttlich-menschlichen Idee betrachtet werden. Je allseitiger der Betrachter und Forscher der mittelalterlichen Bauhütten den Blick umhersendet und je tiefer er die Hülle durchdringt, um die innerlich treibenden und tragenden Lebens- und Geistesmächte zu erkennen, um so mehr wird ihm die scheinbar vereinzelte und wenig bedeutsame Erscheinung sich im Zusammenhange mit dem grossen Ganzen der Zeit und ihrer Geschichte darstellen, welche im tiefsten Alterthume wurzelt, im Mittelalter ihre schönsten Blüthen trägt und noch in der Gegenwart lebendig fortwirkt. Auch auf die Gefahr hin, [647] von dem grossen kritischen Haufen als ein Schwärmer oder gar Mystiker missachtet oder herabgesetzt zu werden, muss man dennoch nicht ermüden und ablassen, die religiösen Ideen des Mittelalters zu verstehen, zu lösen, wie dieses noch neuerlich San-Marte (Schulz), über das Religiöse in den Werken Wolframs von Eschenbach und die Bedeutung des hl. Grals in dessen „Parcival“, Halle 1861, gethan und darin wenigstens den ungetheilten Beifall von Franz Pfeiffer, Germania, VI. S. 235 ff., gefunden hat. Aehnlich hat Jakobs in seiner akademischen Festrede über den Reichthum der Griechen an plastischen Kunstwerken und die Ursachen desselben, München 1810, B. 43 ff., auszuführen versucht, dass die griechische Plastik aus Religion entsprungen und ihr der Mensch das reinste Symbol der göttlichen Natur gewesen sei; deshalb war die griechische Kunst zugleich eine durchaus vaterländische oder öffentliche, nur auf die Ausschmückung der Stadt und des Staates bedachte; wie die Kunst eine Tochter der bürgerlichen Tugend war, war sie auch die Belohnung derselben. Die Schrift San-Marte’s über den hl. Gral berührt unmittelbar insofern auch unsere Grundfrage, als an die Hirammythe, an das verlorene und wiederzufindende Meisterwort, an das zerstörte und wiederzuerbauende Jerusalem, an das Aufsuchen des hl. Gral, des heiligen Blutes und Geistes alle wahre und höhere Geschichtschreibung über die Bauhütten und die Freimaurerei anzulehnen und anzuknüpfen sein möchte. Vermag der Grundgedanke, der Kern der Hirammythe als ein uralter, als ein vorchristlicher und tiefsinnig umgebildeter christlicher festgestellt zu werden, was wir ernstlich wenigstens gewollt haben, dürfte damit die gesammte bisherige kritische und mehr als prosaisch-nüchterne maurerische Geschichtschreibung dahinfallen und eine bessere Zeit beginnen, man sich der Auffindung des verlorenen Wortes nähern. Wenn nur der heilige Glaube bleibet, dass ein Gut verloren und zu suchen sei, dann darf auch die Hoffnung nicht ersterben, das verlorene Glut werde vielleicht doch dereinst noch gefunden und die lange verkannte Wahrheit in ihre unverjährbaren Rechte eingesetzt werden. Der heilige Gral ist nur die christliche Gestalt des heidnischen Göttertrankes,

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des Trankes des ewigen Heiles und Lebens. Auch kann Arthur mit den 12 Rittern als der Jahresgott mit den 12 Monaten und 12 Arbeiten gefasst werden, und der heilige Gral ist die niemals ersterbende und stets wiedererwachende Sonnen- und Naturkraft. Die 3 Nächte oder auch die 3 Gefängnisse, in welchen Arthur gefangen sitzt und woraus er durch einen Jüngling befreit wird, sind die 3 Wintermonate, deren Pforte der Frühling sprengt. In den 3 Mal 3 Nächten der Gefangenschaft Arthurs in 3 verschiedenen Gefängnissen, wird die schöpferische Himmelskraft in den 9 Monaten mit der Erde vereinigt, gefangen gedacht und ist dann nur im Tode frei. Die letztere Vorstellung (novenario dissolvitur) ist die höhere und zugleich für den erdgebornen Menschen vorbildliche. Die 3 Wintermonate (ternario formatur) wären dann die 3 grossen Werkmeister, von welchen bei den Walen und in dem ältern englischen maurerischen Lehrlingsfragstücke geredet wird.1) Bei den Walen ist der Gott Hu (der Sonnengott, Apollo) einer der drei Geber des Segens, denn er hat seinem Volke den Ackerbau gelehrt, er war einer der drei grossen Werkmeister, denn er hat sein Volk in gesellschaftliche Ordnung gebracht; als einer der 3 grossen Meister hat er die Dichtkunst zur Bewahrerin der Wissenschaft bestimmt und hat eine der 3 grössten Heldenthaten vollbracht, indem er die Ueberschwemmung endete. Nach dem englischen Lehrlingsfragstücke machen 3 eine Loge, weil 3 grosse Maurer (oder Meister) den salomonischen Tempel erbaut haben. Die ewige Kraft, welche nach den 3 Wintermonaten sich aus ihrem Schlafe erhebt, baut Gottes schönen Tempel in seiner blühenden Natur, spendet den Menschen den Segen des ordnenden Ackerbaues und gibt die Freude des der Götter und der Menschen Thaten verherrlichenden Gesanges, bannt auch durch den Frühlingsstier oder im Sternbilde des Stieres die zerstörenden winterlichen Fluthen. Diese Fluthen sind aber zugleich als die weltüberschwemmenden, als die Sintfluth gefasst und das daraus die letzten Menschen und Thiere rettende. segellose göttliche Schiff war eines der 3 Meisterwerke [649] der Baukünste, d. h. war die Erde, die Insel Britannien, die Gottesstadt und das Gotteshaus selbst, wobei die Sintfluth mit der Weltschöpfung aus dem Urgewässer zusammenfliesst. Vermuthlich war die Einweihung in den Druiden- und später in den allein übrig gebliebenen Bardenorden, in Uebereinstimmung mit so vielen andern ältern und jüngern Mysterienweihen, eine Beerdigung und Wiedererweckung als Symbol des Sterbens und Wiederauferstehens, – des ewigen Wechsels und Wandlens der Natur und des Menschen. So wurde wenigstens alljährlich auf Mona, der Grabstätte des Hu, der Oberdruide im Cromlech als der stets wieder sterbende Gott Hu unter einem Grabgesang begraben,1) um aus dem Grabe, dem Schoosse der Muttererde, nur schöner wieder hervorzugehen. Durch Taliesin wird der Gott Hu auch mit dem ägyptischen Sonnengotte On, Helios und selbst mit dem jüdischen Joseph in Aegypten in Zusammenhang gebracht,2) was zwar unzweifelhaft nur der Verbindung des Kelten- und Druidenthums mit dem Juden- und Christenthume zuzuschreiben, aber doch höchst beachtenswerth ist, weil man daran zu erkennen oder wenigstens zu ahnen vermag, in welcher sonderbaren Weise sich in Britannien alle Bildungselemente und vorzüglich die druidischen und klassischen Mysteriendienste gemischt haben. Der druidische sterbliche und doch unsterbliche Naturgott begegnete bei den Römern und in den römischen Baucollegien dem phönicisch-ägyptisch-griechischen Mysteriengotte Adonis-Osiris-Dionysos und wurde nunmehr zum Aeddon; in den Baumysterien versuchte man die druidischen zu verbergen und zu erhalten. Der Thierkreis ist der grosse Gürtel des (neuen) Hu3) wie des Osiris, und wird durch die Steinkreise dargestellt. – Die britischen Troja-Sagen4) sind, begreiflich römischen Ursprungs. Das Erschlagen des Hiram [650] als des Symbols der ersterbenden Natur kommt in den verschiedensten Zeiten und Gestalten als das Besiegen des in Stroh gekleideten Winters, als das Zersägen und Verbrennen der Puppe einer alten Frau, als das Verbrennen des winterlichen Stroh- und Maskenmannes, als das Begraben und Ertränken desselben vor und ist natürlich zugleich die Feier der Ankunft und des Sieges des Frühlings oder auch des Sommers, – der Schwalben, des Storchen, des Kukuks, der Wachtel, der Nachtigall u. s. w.1) Hiram im Sarge ist nicht verschieden von der Pappe im Sarge, welche bei Nürnberg als Symbol des Wintertodes ausgetragen,2) oder, z. B. zu Zürich, in einem kleinen Wagen von den Knaben herumgeführt wird, um sodann freudig und hoffend verbrannt zu werden. Der aus dem Sarge unter grünen Zweigen sich erhebende Hiram gleicht dem zum Todtenkopfe ausgeschnittenen hohlen Kürbis unserer Knaben im Frühlinge, aus welchem ein Licht leuchtet, – dem Todtenschädel des Çiwa bei den Indern, aus dessen Augen und Höhlen die Flammen emporlodern. Ebenso gehört hierher, dass zu Venedig in der Fastenzeit jährlich noch jetzt das Bild einer alten Frau im Triumpfe entzweigesägt und verbrannt wird.3) Ebenso schliesst sich an der römische Gebrauch, wornach jährlich an den Iden des Monats Mai vom Pons Sublicius 80 Menschenfiguren aus glatten Binsen, argei genannt, in den Tiber gestürzt wurden; diese Ceremonie wurde von den Priestern und Vestalinnen vollzogen.4) Die reine Daedalossage wird sogar von Alexander von Berneval, dem nach einer Grabschrift im J. 1440 verstorbenen Obermeister des Baues der Abteikirche von St. Ouen zu Rouen erzählt, indem er, der Urheber des Rosenfensters im südlichen Kreuzschiffe, seinen Gehülfen, der das schönere nördliche Fenster gebildet, erschlagen haben und deshalb hingerichtet worden sein soll, aber dennoch wegen seiner sonstigen Verdienste von den dankbaren Mönchen in der [651] Kirche beerdigt wurde.1) Der leidende, sterbende und wiedererstehende Gott ist durchaus nur das in Menschengestalt symbolisch dargestellte göttliche Naturleben, der Naturgott als ein Mensch. Der Verlauf und die Schicksale des jährlichen Naturlebens des einzelnen Landes werden als ein Leben, Leiden und Sterben der göttlichen Menschen, der Gottmenschen aufgefasst und sind nur verschieden je nach der verschiedenen Lage, Beschaffenheit und Eigenthümlichkeit der einzelnen Länder, – je nach der Verschiedenheit der Zeiten ihres Jahres; namentlich erhält der Gegner des Natur- und Sonnengottes, der glühende und versengende Sommer, oder der kalte, alles Leben ertödtende Winter, – oder der nasse und entblätternde Herbst, – in Syrien, in Aegypten, Griechenland Skandinavien u. s. f. eine ganz andere, seinem Geburtslande entsprechende Gestalt. Die verschiedenen Mysteriendienste und in gewissem Sinne die verschiedenen Religionen werden nur bestimmt und begründet durch die Verschiedenheit der Lebens-, Leidens- und Todesschicksale des von ihnen besonders verehrten Gottes, welche Schicksale aber wieder die Verehrenden nach den eigenen bilden, so dass die Religionen und die Götter nach dieser Seite blos als der Widerschein, als die Personificationen der Völker selbst erscheinen und diese eigentlich sich und ihre Werke in ihren Göttern verehren. Diese sterblichen unsterblichen oder wiederauferstehenden Naturgottheiten sind im Abendlande, in den Ländern, welche das Mittelmeer umgeben, wesentlich von den Phöniciern und Aegyptern ausgegangen und bei ihnen zur Unterlage alles Gottesdienstes gemacht worden, indem auch der Gottesdienst nur das Symbol des Jahreslebens, das kirchliche Naturjahr ist. Gott und sein heiliger Dienst sind das göttlichmenschliche Bild des jährlichen frohen und leidenvollen Lebens des Landes und seiner Bewohner; Geburt, Leben und Sterben und die Wiederauferstehung sind der einzige Inhalt aller dieser Naturgottesdienste. Trotz seiner hohen Geistigkeit hat dennoch auch das Christenthum das phönicisch-ägyptische Naturgewand des Gottesdienstes beibe- [652] halten1) und Christus ist als ein leidender, sterbender und wiederauferstehender Gott Adonis-Osiris-Dionysos-Hiram, Pthah-Sokar-Osiris, d. i. nach Brugsch, Reiseberichte aus Aegypten, S. 77, Inhaber des Grabes, wie er in den Hieroglypheninschriften des Pthahtempels zu Memphis genannt wird, ebenso der Stier Apis in den Inschriften des Serapeums bei Memphis der Wiederauflebende2) u. s. w., was seinen Grund ebensosehr in der Geschichte, d. h. in dem Zusammenhange alles Geschehenden, als überhaupt in der Natur der menschlichen Dinge hat. So lange des Menschen Geist die Erdenhülle trägt, vermag er noch nicht den reinen Geist zu fassen und blos Geist zu sein; er wird im Menschenbilde den Geist suchen und anbeten und Gott wird ihm der Schöpfer des Himmels und der Erde und vor Allem des Menschen stets sein und bleiben. Aus Unkenntniss ist übrigens in einzelnen maurerischen Ritualen oder Systemen, z. B. nach dem von Fessler herrührenden der Grossloge Royal-York zu Berlin, wie dasselbe mit vollständiger Worttreue in dem zu Leipzig 1836 bei Carl Andreä herausgegebenen „Gerechten und vollkommenen Freimaurer-Logenbuche“ veröffentlicht ist und nach welchem unter andern auch die Loge Wilhelm zur aufgehenden Sonne in Stuttgart arbeitet, – der Grundgedanke des alten Jahresgottes in der Hirammythe mehr oder weniger verloren gegangen und durch eine anderweitige Symbolik ersetzt. In dem Fessler’schen Rituale verbinden sich nämlich 15 anstatt 12 Meister zum Verderben des Hiram, von denen drei, die Personificationen der Unwissenheit, der Begierlichkeit und des Lasters, den Mord vollbringen, 12 aber reuevoll davon zurücktreten und später zur Aufsuchung des Leichnams des Hiram und des verlorenen Meisterwortes ausgesendet werden. Dennoch hat das Fessler’sche System den Vorzug, die Hirammythe von den englischen Zugaben und Einschiebseln aus der Revolutionszeit von Cromwell schon gereinigt zu haben, [653] was in den Ritualen des sog. altschottischen Systems z. B. noch keineswegs überall der Fall ist. Auf 15 Personen oder Choreuten waren in Attika die tragischen Chöre seit der Aufführung der Eumeniden des Aeschylos anstatt der, früher üblichen 50 beschränkt worden;1) dieser Chor stellte sich 3 Mann tief auf und mag oft aus den Stamm- und Zunftgenossen bestanden haben.2) Die Mythe von dem erschlagenen Meister findet sich übrigens auch in Mesopotamien, indem der Baumeister des Palastes Chawernak bei Hira zurn Dank oder Undank dafür von oben heruntergestürzt worden und dadurch das Wort Schabernak unsterblich gemacht haben soll.3) Die Hirammythe, wenn auch natürlich und begreiflich in verschiedener Gestaltung, wäre sonach von den Ufern des Rheins bis zu den Ufern des Euphrat verbreitet und ist zuletzt gewiss überall heimisch, wo man baute. Wenn die Kasia, der Hiram oder Zeus Kasios der Maurer nicht Aegypten entlehnt sind,4) stammen sie mit dem Adonis aus Syrien, von den Phöniciern; denn der Kasius war ein hoher heiliger Berg der Phönicier bei Seleucia oder auch Antiochia in Syrien,5) woher die ganze dortige Gegend Casiotis hiess. Eine der Schluchten in jener Richtung war der Lorbeerhain Daphne, jetzt der Flecken Brit-el-ma, einst ein üppiger Freudenort der Antiochener.6) Daphne, ägyptisch nach Braun Taphne, Gemahlin des Dichtergottes Mui, Phöbus, der in den griechischen Apollo übergegangen, ist bei den Griechen eine Nymphe. Diese Nymphe Daphne ist nur eine andere Gestalt und Personification gleich dem Hirten Daphnis des dem Apollo geheiligten Lorbeerbaumes, des dem Zeus heiligen wilden Zimmetbaumes, Kassienlorbeers (Laurus Cassia, Cassia). Funke, a. a. O., erklärt [654] unrichtig Casia für eine Art Räucherwerk, das in Arabien wuchs. Casia regio, jetzt Caschgar, war eine Landschaft in Scythia intra Imaum und Casii ein Gebirge in der Landschaft Serica.1) Daphne und Hiram berühren sich auch mit den indischen und deutschen, überhaupt indogermamischen Mythen von den Seelen, die in Blumen und Bäumen, in dem Lorbeer oder Kassienlorbeer, unsterblich wiedererstehen und fortleben. Die alle 7 Jahre dem Apollo Ismenios in Böotien gefeierten Daphnephorien,2) eine Art christlichen Palmsonntags, waren auch nur eine Feier des unvergänglichen und ewig wiedererstehenden Lichtes (Apollo’s), des ewigen Zeit- und Jahresgottes, dessen Symbol, den Kopo, ein mit Lorbeerzweigen und allerlei Blumen umwundenes Olivenholz und sonstigen Zeit- und Jahressymbolen,3) ein schöner, zufolge Rinck, vielleicht neunjähriger Knabe trug, dessen beide Eltern noch lebten und darin nicht an den Tod, an die Vergänglichkeit erinnerten. Die 9 Jugendjahre des blumentragenden, lorbeertragenden ( [...]) Knaben sind die 9 leuchtenden Sterne der Maurer, die 9 Lebensmonate des Apollo-Hiram; der blumen- und lebentragende Knabe ist Apollo selbst, wie der blühende Lorbeer und die blühende Akazie, Kassia auch nur Apollo, das ewige Licht und Leben sind. Der freudenvolle Lorbeerhain Daphne bei der Seleucidenstadt Antiochien, – das von Lorbeeren beschattete Thal, worin auf Sicilien der schöne Hirte Daphnis geboren wird, sind die irdischen Bilder des himmlischen oder ewigen Rosen- und Grünlandes, in welches auch Hiram aus seinem Sarge und Leichentuche sich erhebt. Die richtende und lichtraubende Untreue des Daplinis ist der eigene Tod des in der Herbsttag- und Nachtgleiche sterbenden und erblindenden Jahres- und Lichtgottes, der sodann als unsterblich in den Himmel versetzt wird und auf der Erde im neuen Jahre als unversiegbare, befruchtende Quelle sprudelt; ihn suchen und finden als [655] das unverlierbare Meister- und Schöpfungswort, als den menschlichen Gottessohn die 9 Lebensmonate der verwittweten Mutter Erde unter 9 oder 9 x 9 Thränen. Er ist das Wort, die Kraft und die That, welche im Anfang bei Gott war und ewig bei Gott sein wird, nach der orientalischen und namentlich zarathustrischen Vorstellung Gott selbst und dessen Schöpferwort,1) dessen ewiges Leben symbolisch als Brod gegessen und als Wein getrunken wird, wie es schon die Anhänger des Zarathustra, getrunken haben, die Parsen und die Christen aber noch trinken. Gott, der göttliche Geist in dem Menschen, ist die Speise und der Trank des ewigen Lebens, der Unsterblichkeit. Auf einer Inschrift im Ptolemäertempel zu Der el medineh wird der Verstorbenen das ewige Leben versprochen, weil man ihr die heiligen Brote gebe.2) Die göttlichen oder unsterblichen Symbole in beiderlei Gestalten geniessen, heisst nur, dass der göttliche Lebensgeist, das ewige Leben Alles erfülle und durchdringe, allgestaltig sei, wie Zarathustra es zuerst lehrte und diese Lehre aus der babylonischen Gefangenschaft und aus dem Munde der Magier die Juden den Christen überbrachten.

Dem Lorbeerhaine Daphne benachbart wohnten übrigens die syrischen-Säulenheiligen und ihr Stifter, der h. Symeon; sie suchten das ewige Licht und Leben, statt in den Lorbeerhainen auf Felsen und Säulen, der heilige Symeon über 40 Jahre lang,3) dessen zerbrochene, später von einer, jetzt auch in Ruinen liegenden Kirche umbaute Säule noch heute am Wege nach der Orontesmündung von Antiochien in Syrien zu sehen ist. Hier verkündet sich der christliche Sinn und christliche Geist, welcher auch schon im Heidenthum, im Alterthum und besonders in der griechischen Mythologie lebte.4)

An der Wand eines Tempels zu Karnak sprosst in einer besondern Darstellung einer von mehreren Priestern [656] getragenen cista (Kiste) mystica, eine Akazie (schont genannt, der heutige Sontbaum, acacia Lebec) und auf der Kiste steht: „Es kommt zum Vorschein Osiris“ , und daneben: „Die Akazie der cista mystica.“1) Es steht sonach unzweifelhaft fest, dass die Akazie bei den Aegyptern der heilige und mystische Baum und insbesondere das Symbol des wiedererstehenden Osiris gewesen sei. Da nun die Akazie in der maurerischen Hirammythe dieselbe Bedeutung hat, möchte mit aller Bestimmtheit die Akazie und Hiram-Osiris den Aegptern entlehnt, von ihnen überliefert zu betrachten sein. Damit auch der Baumeister nicht fehle, lesen wir z. B. zu Philae von Num-Ra: „der grosse göttliche Bildner, der erste Baumeister, der erschaffen hat die Göttinnen und Götter mit seinen Händen, er ist im Begriff, den Sohn der Isis zu bilden auf der Drehscheibe.“2) In einer Weiheinschrift im Tempel des Amon zu Medînet Abu, neben dem einzig erhaltenen altägyptischen königlichen Palaste, sagt Ptolemäus X. von Amon: „er hat gebaut dies zu seinem Monumente seinem Vater, dem ersterschaffenen, nichts ist erschaffen ausser durch ihn,“3) was an das Evangelium Johannis mahnt. – Dem Gedanken über den Zusammenhang der Freimaurerei mit dem Alterthume, – über die universalhistorische Natur und Bedeutung des Maurerthums ist es bisher nicht glücklicher ergangen als dem noch höhern Gedanken von der Einheit der menschlichen Völker und Sprachen; dennoch hat diesen noch jüngst Ewald, über den Zusammenhang des nordischen (türkischen), mittelländischen (indo-europäischen), semitischen und koptischen Sprachstammens, in einem zweiten Vortrage vor der königl. Societät zu Göttingen glücklich festgehalten,4) und so mag auch jener Gedanke fortbestehen, bis ihn ein glücklicherer Denker wiederdenket. Nicht unwahrscheinlich ist auf einem pompejanischen Wandgemälde, welches einen Festzug der Zimmerleute darzustellen scheint, auch die Erschlagung des beneideten [657] geschickteren Gesellen durch den Meister Daedalos dargestellt1) und damit der Beweis gegeben, dass die Daedalossage2) schon bei den Römern als Handwerkssage fortgepflanzt worden, wie sie uns am Rheine zu Oppenbeim als solche im Mittelalter begegnet.3) Die h. Maria, welche man vielfach als die besondere Beschützerin des Bauhandwerkes erblickt, könnte möglicher Weise nur an die Stelle der Athene Ergane getreten sein, die bei den Griechen die Schutzgöttin des Handwerks gewesen.4) Bei den römischen Wagen, die in aller und jeder Hinsicht ganz den unsern gleichen, wurde das Brustbild der Ninerva selbst als Gewichtstein gebraucht.5) Den Lehrlings-, Gesellen- und Meistergrad können wir schon in der mit Rom fast gleich alten Einrichtung der Vestalinnen finden, indem dieselben für 30 Jahre dem Dienste der Vesta geweiht wurden, wovon sie die ersten 10 Jahre als Lernende, die folgenden 10 Jahre als ausübende Priesterinnen und die letzten 10 Jahre als Lehrerinnen der Novizen zubrachten.6)

Hottinger sprach im J. 1849 zur allgemeinen geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz: „Ohne die Ueberzeugung einer providentiellen Oberleitung möchte ich Geschichte weder studiren noch schreiben.“7) Diese würdigen Worte des tieffühlenden Denkers könnte man im Hinblicke auf die uns hier vorzüglich beschäftigende Streitfrage dahin fassen: „Ohne die Ueberzeugung eines stetigen Fortganges und Zusammenhanges der Weltereignisse und Völkergeschichte möchte ich Geschichte weder studiren noch schreiben.“ Wer den Zusammenhang gläubig sucht, findet ihn auch gewiss unerwartet in vielen beredten Zügen, wofür nur z. B. noch die von Alpenburg, deutsche Alpensagen, unter Nr. 295 mitgetheilte Sage vom Todten-

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gericht hier berührt werden möge. Das tapfere und, berühmte Geschlecht der Ritter von Matsch hatte die Sitte eingeführt, über jeden seiner Verstorbenen in der Franziskanerkirche zu Botzen ein Todtengericht halten zu lassen. Der Verstorbene wurde in die Kirche getragen, und bevor derselbe zur letzten Ruhe eingesegnet wurde, fand eine Leichenrede statt, in welcher der Geistliche offen und freimüthig je nach den Thaten des Verstorbenen Lob und Tadel auszusprechen hatte. Wer über Unrecht des Verstorbenen glaubte klagen zu sollen, vertraute es dem Geistlichen an, der es in seiner Rede anbrachte und oft den Erben Veranlassung gab, nach Kräften das Unrecht zu sühnen. So waren noch alle auf dem Stammschloss Verstorbenen leidlich in dem letzten Gerichte gerechtfertigt worden bis an den letzten des Stammes, welcher seine Unterthanen hart bedrückt hatte. Ihm die richtende Leichenrede haltend, erfasste den Geistlichen gleichsam ein höherer Geist, dass er mit donnernder Stimme verkündete, der Verstorbene sei ein gefühlloser Mensch, ein kalter Stein gewesen und werde es in alle Ewigkeit bleiben. Da die entsetzten Angehörigen den Sargdeckel aufhoben, lag an der Stelle des Leichnams – ein langer dunkler Stein. – Wir betrachten dieses in der Volkssage erscheinende Todtengericht zu Botzen, ital. Bolzano, als einen Ueberrest des heidnisch-römischen Glaubens und vielleicht des Isisdienstes, den die Römer auch hierher wie nach der Schweiz gebracht hatten. Ebenso sind dier im Mittelalter so häufigen und selbst auf Grabsteinen, z. B. zu Tournay,1) erscheinenden Darstellungen des jüngsten Gerichts blosse Umbildungen und Nachahmungen des ägyptischen Todtengerichtes, besonders auch auf Mumiensärgen. Zu Wettingen im Kanton Aargau stand z. B. ein Isistempel, den nach noch erhaltener Inschrift Lucius Annusius Magianus zu Ehren seiner Gemahlin Alpina Alpinuala und seiner Tochter Peregrina erbaut hatte.2) Das Todtengericht ist übrigens nur der irdische Anfang [659] des Reinigungs- und Läuterungsprocesses, der reinigenden Reisen und Wanderungen, welche die Seele bestehen und machen muss, bevor sie als reines Licht als eine gereinigte Seele in die höchsten Lichtregionen, in das reinste Licht als die Wohnung Gottes und der Seligen zurückkehren und dort nunmehr für immer verweilen darf. Das letztere ist die Grundvorstellung eines jeden Lichtglaubens des Alterthums, besonders des ägyptischen und nach ihm wohl auch des manichäischen,1) und wurde geweckt durch die Betrachtung des Himmelsäthers, worin das reine und reinste Licht nur in den höchsten Höhen über Mond, Sonne und Sternen jenseits des Thierkreises und der Milchstrasse seinen Sitz hat, – ist also Naturreligion. Bei dieser Betrachtung und der daran sich anknüpfenden Grundvorstellung lag es nahe, sich den Mond und die Sonne, den Thierkreis und die Milchstrasse als den Weg, als die Reinigungsorte zu denken, welche die noch nicht gereinigten Seelen zu ihrer Reinigung und zur Rückkehr in das reine Licht durchlaufen müssen; namentlich ist dieses auch bei Mânî der Fall und gemäss Abû’lfaradsch stellt er den Mond und die Sonne, gewiss nach phönicisch-ägyptischen Vorbildern,2) als die zwei grossen Schiffe dar, welche Gott zur Befreiung der Seelen aus der Finsterniss und zum Hinübertragen derselben in das Lichtreich erschuf,3) und zwar die Sonne als das grössere, den Mond als das kleinere Schiff nach Epiphanius.4) Diese zwei grossen Seelenschiffe berühren sich mit den zwei mosaischen und maurerischen Lichtern, welche als die Sonne und der Mond den Tag und die Nacht erleuchten und regieren, und beruhen auf dem gemeinsamen Gedanken, dass die Sonne und der Mond Lichtbringer, Lichtwohnungen, Lichtstufen zu den höhern Lichtwelten seien. Dachte man sich das Aufsteigen der Seelen in die höchsten Lichtsitze, in die Lichtparadiese sinnlich und natür- [660] lich, mussten die Seelen in dem weiten Raume zwischen der Erde und jenen Lichtsitzen auch den Mond und die über demselben stehende fernere Sonne berühren, – von diesen, welchen Mânî nothwendig eine Fortbewegung durch den Himmelsraum zuschrieb, wie von einem Schiffe aufgenommen und stets reinigend weiter fortgetragen werden. Das Zunehmen und Abnehmen des Mondes wird sogar daraus in sehr kindlicher Weise abgeleitet. Die in das Mondsschiff einsteigenden Lichtseelen leuchten, so dass das Licht des Mondes wächst, bis das Schiff nach 15 Tagen voll ist, worauf die Seelen ausgeladen werden und der Mond und das Schiff zu leuchten aufhören, bis neue Ankömmlinge einsteigen und das alte Leuchten mit dem Monat von Neuem beginnen.1) Noch mehr erinnern die beiden manichäischen Licht- und Seelenschiffe an das Schiff der christlichen Kirche, an die Heilslehre Christi, in welcher allein auch die Christen, die Seelen dem Himmelreiche zusteuern können. Der natürliche Satz, dass mit dem reinen Lichte nur das gleich reine bleibend verbunden werden könne, verwandelt sich in den ethischen, namentlich auch bei Mânî, dass man allein durch die Lobpreisung und Anbetung Gottes, durch das reine Wort und die guten Werke in das Himmelreich eingehen könne. In diesem ethischen Gebote stimmen die Lichtreligionen des Alterthums, besonders auch des Mânî, vollkommen mit dem Christenthume zusammen oder dieses hat vielmehr nur das alte Lichtgesetz beibehalten, und noch bestimmter und geistiger gefasst. Auch das Christenthum ist ein Lichtglaube, aber das ewige Licht ist ihm nur der ewige Geist; wenn auch der Name Jesus, im Fihrist Isâ,2) nicht mit der ägyptischen, indischen und deutschen Isis verwandt sein sollte, was Andere entscheiden mögen, sind sie jedenfalls als Lichtwesen und durch ihre Lichtlehren einander ähnlich und gleich. Nach Br. Krebs in Stuttgart in einer noch ungedruckten Briefsammlung hiessen die alten Priester in Mexiko: Jeouas. Jesus, Isâ, welcher, [661] von Gott gesandt, nach Mânî in die Welt kam und dem Adam, dem Geschöpfe, dem Menschen erklärte die Paradiese und die Götter, die Hölle und die Teufel, die Erde und den Himmel, die Sonne und den Mond, und ihm bange machte vor der Hawwâ (Eva), indem er ihn über ihre heftige Zudringlichkeit aufklärte und ihm Furcht einflösste, sich ihr zu nähern, – ist nur ein Bild, ein Symbol des den Menschen bewahrenden und leitenden geistigen Lichtes, seiner Vernunft. Diesem Lichtwesen, welches von dem historischen Jesus oder Christus sehr verschieden ist, weist Mânî Sonne und Mond als Wohnung an, fasst es zugleich als das natürliche Licht;1) der in der Sonne und in dem Monde wohnende Jesus stellt sich gleich den maurerischen drei grossen oder kleinen Lichtern der Sonne, des Mondes und des Meisters, – beide sind die durch die Sonne und den Mond leuchtende und waltende Gottheit. Da Gott und die Weisheit Gottes in dem Lichte, in dem Osten auf solche Weise wohnen, muss nach Osten ziehen, wer der Sünde entgehen will. Daher ruft im Fihrist (Flügel, S. 93) dem sündigen Adam, um ihn von der Eva und von fernerer Sünde mit ihr zu entfernen, sein Sohn Schâtil (Seth) zu: „Wohlan, brechen wir auf nach dem Osten zu dem Lichte und zu der Weisheit Gottes“, worauf Adam sich nach Osten mit seinem Sohne sogleich aufmachte und dort verweilte, bis er starb und in das Paradies einging.

Das Todtenfest des Mânî, das Gedächtnissfest seiner grausamen Hinrichtung und Kreuzigung wurde von den Manichäern alljährlich im Monat März mit grossen Feierlichkeiten begangen und sollte also jedenfalls das Oster- und Paschafest ersetzen. Das Fest hiess Bema, [...], d. i. erhöhter Ort, Rednerbühne, weil dabei ein leerstehender, prächtig geschmückter Lehrstuhl aufgestellt wurde, welcher nach Flügel, S. 333, zur Andeutung der 5 Stufen der manichäischen Hierarchie auf 5 Stufen geruht haben soll. Das unter allen Umständen festgestellte [662] manichäische Symbol des leerstehenden und vermuthlich schwarz ausgeschlagenen Lehr- oder Rednerstuhles stimmt vollkommen und überraschend mit dem gleichen maurerischen Symbole der Trauerloge überein und sollte die unsichtbare Gegenwart des Verstorbenen versinnlichen. Zugleich darf dabei erinnert werden an den bei den Tafelrunden gewöhnlich leer gelassenen einenTafelsitz. Selbst der leere Platz, welchen bei Shakespeare an der Tafel Macbeth’s der Geist Banquo’s einnimmt, gehört hierher. – Die weitern Todtengebräuche der Manichäer sind unmittelbar nicht bekannt, können aber einigermassen aus Demjenigen erschlossen werden, was in dem Fihrist als die Lehre der Manichäer über die letzten Dinge oder das künftige Leben (Eschatologie) bemerkt wird.1) Die verstorbenen Wahrhaftigen oder Vollkommenen, von welchen man annahm, dass sie zum Lohne ihres reinen Lebens und Wandels sofort nach ihrem Tode auf dem allgemeinen Seelenwege durch Mond und Sonne nach den Paradiesen des Lichtes zurückkehren, wurden neu und wahrscheinlich weiss gekleidet, mit dem sog. Lichtkranze umkränzt und mit einer Krone auf dem Haupte geschmückt; in die Hand gab man ihnen, vermuthlich in Anwendung ägyptischer Gebräuche, einen Trinkbecher, damit sie daraus bei ihrer Ankunft in den Lichtparadiesen, d. h. wohl in dem letzten und höchsten derselben, den Trank der Unsterblichkeit und Vergessenheit, den Göttertrank trinken möchten. Der Wasserkrug in ägyptischen und griechischen Gräbern sollte dieselbe Hoffnung symbolisiren.2) Der Körper des Verstorbenen wurde dann wahrscheinlich nach parsischer Sitte auf einem dazu bestimmten Platze ausgestellt und blieb liegen, „damit ihm die Sonne, der Mond und die Lichtgötter die Kräfte, d. i. das Wasser, das Feuer und den sanften Lufthauch entziehen und er sich zur Sonne erhebe und ein Gott werde.“ Der nach der Verwesung des Leichnams übrig bleibende Theil [663] an Knochen, der ganz Finsterniss, unverwesliche Materie war, wurde beerdigt, in die Hölle geworfen. – Verschieden hiervon müssen die Beerdigungsgebräuche der blossen Zuhörer gewesen sein, weil nach dem manichäischen Glauben sie erst nach langen und vielfachen Wanderungen durch die Leiber von Menschen, Thieren und Pflanzen vollkommene Reinigung und durch diese die Rückkehr in die Lichtreiche fanden,1) – erst nach einem langen Zeitraum von Hin- und Herirren ihre (Licht-) Kleider anlegen durften. Die Sünder dagegen, über welche die Habgier und die Sinnenlust die Oberhand gewonnen hatte, mussten nach ihrem Tode unaufhörlich, von Peinigungen heimgesucht, in der Welt umherirren bis zu der Zeit, wo dieser Zustand aufhörte und sie mit der Welt in die Hölle geworfen wurden, also ganz zu sein aufhörten. Zu den Sündern in diesem Sinne rechneten die Manichäer alle Nichtmanichäer.2) Das neue Paradies, das neue Lichtreich, das christliche neue Jerusalem, in welchem nach dem Untergange der alten Welt durch den grossen allgemeinen Weltbrand die geretteten Lichtseelen, die Wahrhaftigen wohnen, scheinen nach dem Fihrist (Flügel, S. 102) die Manichäer den grossen Bau genannt zu haben und der maurerische grosse Baumeister aller Welten wäre sonach eigentlich der Baumeister des künftigen neuen Lichtreiches, des grossen Baues des ewigen Lichts. Dem neuen Paradies, obwohl dieses dunkel ist, mögen die Manichäer drei Thore von Süden, Osten und Westen her zugeschrieben haben, denn von diesen Seiten kommen nach dem Untergange der Welt der Urmensch, die Uridee des Menschen, und der Lebensgeist (die lebendigen Geister) und nehmen den grossen Bau wahr, welcher das neue Paradies ist, indem sie um die Hölle herumgehen und in dieselbe hinabschauen; von der nördlichen Seite naht kein Geist oder Lichtwesen, ohne Zweifel aus dem astronomischen Grunde, weil im Norden, im Wendekreise des Krebses, die Sonne untergeht, im Süden aber, im Wende- [664] kreise des Steinbocks, aufgeht. Das neue Paradies ist zugleich ein neues Weltjahr, und daher kommt nach der Lehre Mânî’s alsdann der Urmensch von der Welt des Steinbocks und der Bewegung von Osten und des vielen Bauens von Süden her; dieser Urmensch ist die im Wendekreis des Steinbocks neu aufsteigende Sonne selbst, Sol novus, der christliche Erlöser und Erretter, das Lamm, mit der siegreichen Fahne des Lichtes in der neuen Lichtwelt mit den 3 lichten Thoren und dem neuen Lichtjahre,1) welchem kein Winter mehr folgen wird. Das dunkele nördliche Thor in der neuen Lichtstadt bezeichnet, dass es fortan ewig geschlossen bleiben und nicht mehr erleuchtet werden werde, indem die Sonne nicht mehr nach Norden kommen und dort sich wenden und herabsinken, sondern unaufhörlich im Süden und Osten aufsteigen und leuchten wird. Im neuen Paradiese wird kein Abend und kein Winter mehr sein, sondern es wird ein unterbrochener Frühlingsmorgen leuchten, weil die Finsterniss, das Böse, die Sünde für immer überwunden verschlossen worden ist,2) damit das Licht vor der Finsterniss und einer Beschädigung durch sie gesichert sei (Flügel, S. 90).

Ueber die höhern Grade in der Maurerei ist schon so viel gestritten und so ungleich geurtheilt, im Allgemeinen aber deren Abschaffung verlangt worden, wozu das viele wahrhaft Widersinnige einzelner dieser Grade in Nordamerika und Frankreich vorzüglich Veranlassung gegeben hat: dennoch möchten die höhern Grade, d. i. die engern, ausgesuchtern und vorzüglich auch gebildetern Kreise zu Erörterung und Pflege der höhern geschichtlichen und philosophischen Ideen ganz unentbehrlich sein. Statt sich auf die Bekämpfung der allerdings vorhandenen argen Missbräuche zu beschränken, hat man der ganzen Einrichtung ohne genügenden Grund den Stab gebrochen. Auch der verstorbene und in maurerischen Schicksalen ergraute Krebs urtheilte in der schon berührten Briefsammlung von den [665] höhern Graden in ähnlicher Weise, obwohl er sie nur aus Schriften kannte und keine Gelegenheit gehabt hatte, sich selbst in dieselben einweihen zu lassen und sie durch unmittelbare Anschauung kennen zu lernen. Krebs sprach sich besonders deshalb für die Beibehaltung der höhern Grade aus, weil er noch keinen einzigen Freimaurergrad habe kennen lernen, in welchem nicht wesentlich Gutes enthalten gewesen wäre, und noch keinen, in dem sich etwas vorsätzlich Schlechtes gefunden hätte. So mögen die höhern Grade als die Beschützer und Pfleger eines höhern und reineren Wissens, – als die Träger des Unsterblichkeitglaubens nicht nur fortbestehen, sondern sich kräftiger entfalten! Ob die alten Bauhütten die höhern Grade gekannt haben oder nicht, ist an sich sehr gleichgültig, jedoch durchaus nicht unwahrscheinlich; jedenfalls haben die Lebenden das Recht, sich ihre Hütte nach Gefallen einzurichten, und der streng-historische Sinn der Kritiker ist in dieser Hinsicht wirklich eine auffallende Ausnahme. So lange die Freimaurerlogen sich frei und naturgemäss gestalten dürfen, werden sie, ausgesprochen oder unausgesprochen, auch die höhern Grade, die engern Kreise der Erfahrung, der Bildung und des Alters in sich schliessen. Nicht das kindische Spiel mit Ritterkleidungen, sondern das ernste Ergebniss des vorangeschrittenen, gereiftern und sich seinem Ende nahenden Lebens sei der Gegenstand der höhern Grade; die höher Graduirten seien die Alten (seniores), die Weisen (prudentes Magava’s) und die Grauen. Die wahre und höchste Aufgabe der höhern Grade möge sein, am Rande des Grabes zu bewähren und zu bezeugen, dass die Maurerei doch kein leerer Wahn sei, im Tode das Banner der Unsterblichkeit entfalte und den Lichtgläubigen in den ewigen Morgen hinübergeleite. Die Weihestätte des höchsten Grades ist das grünende Grab und der höchst Geweihte der im Vertrauen auf den allbarmherzigen Gott und die Ewigkeit Sterbende!!!

[]

Appendix A REGISTER

[667]
A.
  • Aachen, Kirchenbau 198, 524 und 525.
  • Absolon, Grab 316.
  • Achtort 426.
  • Adimanthus 394.
  • Adonis 384, 414 und 529. – Adonisfeiern 298.
  • Adyta 50.
  • Aeddon 649.
  • Aegina 100, 280, 282, 509, 510
  • Aehre, Sternbild 560.
  • Aemter, d. i. Zünfte 482.
  • Aeon 57, 344.
  • Agapen 200.
  • Agelados 98.
  • Aire in Artois, Charte de l’Amitié 204.
  • Akazie 656.
  • Alabaster 311.
  • Albanien, Maurer 498 unten.
  • Albanus 182, 184, 187 und 197.
  • Albertus Argentinus 202, 426.
  • Albertus Magnus 37, 202, 365, 426.
  • Alcuin 196 ff., 406.
  • Alexandria, Wachsbildnerei und Blumenzucht 299.
  • Alfred, der Grosse 375, 392.
  • Allegorie, ägypt. Erfindung 69.
  • Alphabet, altkyprisches 315.
  • Amasis 15, 35.
  • Amel, Apelemman, Baumeister 620.
  • Amerika, Abstammung seiner Urbewohner 65 ff.
  • Amfiabalus 182, 184.
  • Amiens, Chor der Kathedr. 267.
  • Amtmeister 484.
  • Amun 45, 61.
  • Angelsachsen, Romanisirung 498 ff.
  • Ansegis 525.
  • Antwerpen, Bildhauerzunft 439. – Dom 417. – Malerzunft 439, 455. – Thurm 620.
  • Apaturien 104.
  • Apelles 512.
  • Aphrodite, von Paphos 316.
  • Apollo 302, 353, 534, 550.
  • Appollodor 512 oben.
  • Apsaras 32.
  • Ares 19.
  • Argonautensage 10.
  • Argos, Kunstschule 98.
  • Arler, Heinrich zu Mailand 594.
  • Arler, Peter zu Prag 301, 425 Anm., 635.
  • Arles, Concilium 186.
  • Arthur 116, 128, 159, 170 ff., 174. – 12 Ritter 648. – Sein Schlafen 174. – Seine 12 Thaten 174, 648. – Wohnsitz 182.
  • Ashmole 208.
  • Asklepios 36, 58 167, 550.
  • Asser 579.
  • Assyrien, ägypt. Einflüsse 307. – Hausmarken 418.
  • Athelstan 142, 187, 194, 197, 392.
  • Athene 104, 281. – Ableitung des Namens 302. – Peplos 560.
  • Attische Kunstschule 510, 514.
  • Audhumbla 345.
  • Auftreiben 643.
  • Augsburg 420.
  • Augustinus 185, 369, 378, 388, 392, 394.
  • Avallon 172.
  • Azteken 66.
B.
  • Babylon, Becher 557. – Putzwaaren 301. – Ringe 557.
  • Bamian 47.
  • Bangor, Kloster 148, 439.
  • Barden, Auszeichnungszeichen 125. – Begriff 109. – Ehrenbarden 124. – Ehrenstuhlmeister 113. – Gebet 115. – Geheimschrift 127. – Grade 121 ff.- Halsschmuck 126. - Kleidung, blaue 112, 125. – Kleinodien 130. – Der Kymren 108. – Lichtglaube 146. – Stab 125. – Meistersänger 126. – Stühle 111 ff. – Stuhlmeister 112, 123. – Stuhlname 112. – Oberster Bardenstuhl 136. – Symbole 175. – Systeme 112, 113. – Verfassung 111, 113. – Versammlung 112, 114. – Versammlungszeit 114, 121, 130. – Weltbaum 128.
  • Barderioten 459.
  • Barlaam und Josaphat 343.
[669]
  • Barmherzigkeit, 7 Werke 588.
  • Basel 217. – Malerzunft 456 oben.
  • Basilikenbau, römischer 524 ff.
  • Batalha, Kloster 595.
  • Baug (Ring) 557.
  • Bauhandwerck 437.
  • Bauhütte, ägypt. 1 ff., 77. – Caplan und Schreiber 183, 202, 208. – Zu Colmar 600. – Zu Cöln 417, 596, 601. – – Deutsche 267 ff., 365 ff, 418, 449. – Englische 184 ff., 363. – Griechische 80 ff. – Zu Marburg 599. – Zu Strassburg 201, 263, 416 ff., 424, 437, 515, 600. – Zu Theben 78. – Zu Trier 598. – Zu York 196 ff., 202, 209.
  • Baum, des Lebens 38., – Assyrischer 385.
  • Baumentstammung, des Menschen 376.
  • Baustyl, dorischer 18 ff. – Gothischer 265, 430 ff., 435, 453, 454, 463, 468, 609 ff., 613 ff – Lombardischer 457 ff. – Altnormannischer 430, 435. – Englisch-normannischer 431 ff. – Renaissance 453. – Romanischer 458, 616.
  • Beamte 249.
  • Beania 413 unten.
  • Beausobre 391.
  • Becher 557 ff. – Der Erlösung 558. – Auf den Mumien 64. – Sonnenbecher 558. – Zauberbecher 558.
  • Beffroi 235.
  • Begräbnissvereine, römische 499.
  • Begrüssungen, 3malige der Barden 189. – Der Handwerker 190 ff., 194.
  • Beichte 63.
  • Benedict, Bischof 188, 197.
  • Benedictiner 363, 365, 407 ff.
  • Bergen 493, 496.
  • Berichterstattungen, jährl. 208.
  • Berneval, Alex.von, Baumeister 650.
  • Beten 40.
  • Bilderschrift 68.
  • Bildhauerkunst 442, 452 ff., 457.
  • Bildschnitzer 450 ff. – Bildschnitzerzunft zu Paris 260 ff.
  • Blutstropfen 354.
  • Boethius 578, 580.
  • Bologna 402, 411.
  • Bonaventura, Philipp, Baumeister 469.
  • Bonneuil, Pierre, Baumeister 469.
  • Boro – Dudor 28.
  • Borsippa, Leinwandfabrik 301.
  • Bretonischer Sagenkreis 172 ff.
  • Brod und Wein 62, 63. – Der Gesellen 63.
  • Brückenbau, in Böhmen 300. – In der Provence 300. – In Rom 300.
  • Brückenbauer-Zunft 300 ff.
  • Bruderkuss 200.
[670]
  • Brügge, Liebfrauenkirche 620.
  • Brudername 198 ff., 591.
  • Bruderschaften 196, 200, 203, 221, 495. – Ihr Alter 237. – Der deutschen Steinmetzen 262 ff.
  • Brügge, Malergilde 455.
  • Brunnellesco 456, 473.
  • Buchdruckerei in Schweden 496.
  • Buchstabe 128.
  • Buchstabenschrift 68.
  • Buddhismus in Amerika 66. – In dem Bardismus 176. – In dem Manichäismus 373 ff., 392. – In der Maurerei 116.
  • Buonarotti, Michael Angelo 303.
  • Burgos, Dom 594.
  • Byzanz 107.
  • Byzes 102.
C.
  • Caerleon 182, 186.
  • Cambrai, communia 235.
  • Cambridge, Universität 411 unten.
  • Canterbury, Dom 433.
  • Cappel 343.
  • Carausius 182.
  • Carthago 305, 308.
  • Castor und Pollux 65.
  • Ceridwen 112, 173.
  • Chalambron 27, 28.
  • Charondas 22.
  • Chartres, Kathedrale 433.
  • Cherub 384.
  • Chios 100.
  • Chöre, Doppelchöre 525.
  • Christus am Kreuz 343.
  • Christnacht 163, 384.
  • Chrysothemis 98.
  • Cistercienser 363, 387, 400, 408.
  • Çiwa 29, 38.
  • Clermond-Ferrand, Kathedrale 616.
  • Collegien, römische 221 ff.
  • Collegium fratrum Arvalium 221.
  • Collegium sodalium Titiorum 221.
  • Colmar 276. – Bauhütte 600 unten.
  • Cöln, Bauhütte 417, 596, 601. – Bettziechweber 289. – Dom 517, 593 ff. – Erzbischof 276. – St. Gereon 597. – Jus italicum 276. – Kunstschule 441 ff. – Malerschule 441 ff. – Stadtrecht als Vorbild 271 ff. Urkunde 184.
  • Communiae 235.
  • Como, Baumeister 458, 461.
[671]
  • Compagnon 431.
  • Confessio 517, 518.
  • Confucius 362.
  • Congo 396.
  • Constantius 183.
  • Constanz, Kirsner 291.
  • Consularverfassung 336.
  • Consules 248.
  • Corbie 278.
  • Corvey 274.
  • Cypern 308.
D.
  • Daedalos 8, 16, 22, 93, 95, 97, 104, 281, 508, 531, 650.
  • Daedaliden, Demos 17, 23, 96, 102.
  • Daidala 16, 23.
  • Daktylen 104.
  • Daphne 653.
  • Dapnephorien 654.
  • Degentragen, verboten 645.
  • Demen 82.
  • Demokedes 22.
  • Deposition, akademische 412.
  • Diamanten 37.
  • Dionysos 61, 397. – Erlöser 558. – Geburt 535.
  • Diplome 202, 220.
  • Doberan 41.
  • Dodona 13.
  • Dominus vobiscum 64.
  • Donato 456.
  • Dorfbaum 339.
  • Dreieck 445. 545.
  • Dreizahl 343, 346, 354, 446, 562 ff., 573. – In der Kunst 369, 374, 377, 551, 559.
  • Dreizehnzahl 130, 132, 147, 149, 573.
  • Dresden, Siegel der Steinmetzen 551.
  • Druiden, Dreieck 545. – Klassen 109. – Als Lehrer 110. – Schulen 413. – Als Stifter der Maurerei 117.
  • Dunstan, Abt 137.
  • Duodecimalsystem 147.
  • Durchbrochene Thürme 594, 603. – Erwin von Steinbach viel leicht deren Erfinder 600.
  • Dürer, Albrecht 452.
E.
  • Echternach, Willibaldskirche 524. Evangeliarium 541.
  • Edwin, Prinz 187, 195, 208.
[672]
  • Einsiedlen 614.
  • Elemente 341, 369, 541 ff., 543.
  • Eleusinien 51.
  • Elfenbeinsachen zu Ninive 306 ff.
  • Elisabeth von Thüringen 362.
  • Ell (Helellum), Metallwerkstätten 553, 554.
  • Elsass, Thiersculpturen 427.
  • Ensinger, Ulrich, von Ulm, Baumeister 610.
  • Epeios 98.
  • Epidauros, Theater 303.
  • Eranoi 86.
  • Erkennungszeichen (Symbole) 69.
  • Erwin von Steinbach 202, 365, 416, 424, 600.
  • Erzguss, Erfindung 100.
  • Esmunazar, dessen Sarg 282.
  • Essäer 41, 408.
  • Esslingen 434.
  • Etienne, Baumeister von Paris 401.
  • Etudes de Montreuil 434.
  • Euphranor 303.
  • Eutelides 98.
  • Eyk, van 441, 454 ff., 457.
F.
  • Fackelwettläufe 281.
  • Fahrende Leute 410.
  • Farbe, blaue 32. – Rothe 74. – Weisse 30.
  • Faustus 394.
  • Fechtergesellschaften 57.
  • Felsengräber 48, 312 ff.
  • Fensterrose 349.
  • Fiale 615 unten.
  • Florenz, Baukunst 473 ff. – Tuchhandel 290. – Verfassung 470 ff.
  • Formkunst 622 ff.
  • Free-Masons 211.
  • Freiberg, goldene Pforte 439.
  • Freiburg i. Br., Dom 599, 600.
  • Freigrafen, westphälische 444, 445.
  • Freimaurerei, Grunddogma 192.
  • Freimeister 479.
  • Freistühle, westphälische 444 ff.
  • Frithborg 570 ff., 583.
  • Frühlingsstier 527.
  • Fünfeck 576.
  • Fünfzahl 158 ff.
  • Fünfzigzahl 148, 181.
  • Furcht, deren Symbol 246.
[673]
  • Fuss, blosser 121.
  • Fusswaschung 359.
G.
  • Gaina’s 41.
  • St. Gallen, Bauriss 275. – Kloster 525.
  • Gallfrid von Monmouth 171.
  • Gallien, alte Städte 267 Anm. – Gelehrtenbildung 399.
  • Ganeça 55.
  • Gastfreundschaft 216 ff, 577.
  • Gebete, der Manichäer 386.
  • Gekrönte 4, 262, 263.
  • Genf, Kathedrale 617.
  • Genius, Opfer 587.
  • Gerhard, Baumeister 593, 595.
  • Geschenk 219. – Schenkgeselle 219. – Geschenkte Handwerke 577.
  • Geschirr, zerbrochenes 396 ff.
  • Gesellenbrüderschaften 450, 577, 630, 643.
  • Gesellenmachen 482.
  • Gewölbebau 8, 320, 427, 465, 468, – Bei den Aegyptern 502. – Mittelalterl. 79, 277. – Bei den Pelasgern und Tyrrhenern 502. – Im alten Südamerika 68.
  • Giblim 313.
  • Gilde 205, 233, 236. – Im Norden 497 ff. – Ihre Schutzheiligen 237. – Verbote derselben 238 ff.
  • Gildestatut von Cambridge 242, 261. – Des Königs Canut 205, 242 ff. – Dänische 496. – Des Königs Erich 205, 242, 261.
  • Gildgeselle 577.
  • Glasbereitung 313.
  • Glieder, kranke, den Heiligen geweiht 313.
  • Glocken 143 ff.
  • Gnosis 176.
  • Gnostiker 398.
  • Goldarbeiter 464.
  • Goldschlägerei 297.
  • Goslar 419. – Dom 611.
  • Götterbekleidung und Bemalung, ägyptisch 560.
  • Götterberg 544.
  • Grade, dreifache 410. Gral, Kelch 557. – Meister 484. – Ritter 559. Sage 558, 647. – Tempel 542, 558.
  • Grossherrlicher 378.
  • Grossherrlichkeiten, manichäische 369, 378.
  • Grossloge 113. – Englische 209. – Zu York 209.
  • Grottenbauten, indische 47, 505. Grottentempet 535.
[674]
  • Gudrun 385.
  • Guta-Lagh 497.
H.
  • Haar 549 ff.
  • Häterien 85, 89.
  • Hafenbau 305.
  • Haffner 334.
  • Hahn 58 ff., 355.
  • Halberstadt, Dom 603.
  • Hallenkirche 599.
  • HalliwellIsche Urkunde 207.
  • Hamburg 492 ff.
  • Hammer der Todesgöttin 170.
  • Hammerzeichen 629.
  • Händefalten 76.
  • Händeklatschen 41, 312.
  • Handschuhe 418, 575.
  • Hände, verschlungene 246.
  • Handwerck 474 ff. – Als Regale 252. – Handwerksläden zu Rom 448. – Bei den Hebräern 481.
  • Hansa 339.
  • Hardouin, Baumeister 469.
  • Haselnüsse 532.
  • Haupthütten, Aufhebung derselben 642.
  • Hausgeist 60, 74, 140.
  • Heddernheim, Mithräum 390.
  • Heinrich von Gmünd, Baumeister 462.
  • Heisterbach, Abt Heinrich 399.
  • Hekate 61, 168.
  • Helios 572.
  • Hephästos 104, 281.
  • Hera 31.
  • Herakles 367, 527.
  • Herbergen 217 ff.
  • Herculanum 439.
  • Hermes Kriophoros 363. – Geburt 534.
  • Hero und Leander 531.
  • Herz, Sternbild 560.
  • Hesperidenbaum 353.
  • Hexham, Kathedralkirche 188.
  • Hieroglyphik 68.
  • Hierostolisten 561.
  • Himalaia und Himmel, Ableitung 649.
  • Hirammythe 389, 391, 531, 558, 647.
  • Hippodamos aus Milet 515.
  • Hochzeit 366 ff. – Der Manichäer 387.
  • Hofrecht 492.
[675]
  • Höhle 533 ff. – Zu Bethlehem 533.
  • Hohlgesims 513.
  • Holbein 455 unten.
  • Holzbau 506 ff.
  • Hu 414, 648, 649.
  • Hugo li Bergier, Baumeister 462.
  • Huhn, weisses 34, 60. – schwarzes 355.
  • Hulda 144, 145, 376.
  • Hüttencatechismus 148.
  • Hygieia 36, 165, 550 unten.
  • Hyksos 10, 313, 314, 450.
I.
  • Jacob der Deutsche, Baumeister 462.
  • Jahreszeiten 533.
  • Janus 34.
  • Idalion 315.
  • Jerusalem Baustyl 312. – Himmlisches 347, 349. – Plan 340.
  • Jezidi 394.
  • Ikaros 23.
  • Imâm, der Manichäer 375.
  • Indien, Handwercke 322.
  • Indra 549.
  • Inschriften der assyrischen Tafeln und Platten 311. – Der ägyptischen Backsteine 311.
  • Jogi 29.
  • Johann von Cöln, Baumeister 594.
  • Johannes der Evangelist 36. – Schutzheiliger der Maurer 262.
  • Johannessegen 37.
  • Johannisbrüder 395, 399.
  • Johanniscultus 589.
  • Johannisnacht 352. – Sommerjohannisnacht 368.
  • Johanniterorden 588.
  • Irrlichter 549 unten.
  • Irten- oder Ordengesellen 218.
  • Island, Handwerksstand 500.
  • Istrien, Handwerke 494. – Steinbau 494.
  • Itemal 345.
  • Jullichter 164.
  • Jungfrau, Sternbild 669.
  • Jynx 341.
K.
  • Kadmos 16, 315.
  • Kallimachos 102.
  • Kallon 100.
  • Kamin 467, Anm. 1.
[676]
  • Kammer der Vorbereitung 390.
  • Kandjeveram 28.
  • Kanon, ägypt. 5, 358.
  • Karnak 436.
  • Karl IV. 442.
  • Kaiserthum, römisches 489, 491.
  • Kasia 653.
  • Kasius 653.
  • Katakomben 53 516 ff., 526.
  • Katharer 375, 388.
  • Katheder 400.
  • Kehrumenawr 360.
  • Kelch Johannis des Evangelisten 36, 38. – Der Gralsage 557, 558. – Als Sternbild 558.
  • Keller, W. 207.
  • Keneri 29.
  • Kerameikos 279, 280.
  • Kessler 569.
  • Kesslerkönig 333.
  • Kinderbrunnen 376.
  • Kirchenfahnen 299.
  • Kleinodien, drei und dreizehn 130 ff., 142.
  • Klisthenes, Volkseintheilung 82.
  • Kloss 183.
  • Kneph 32.
  • Knosos 97.
  • [...] 63.
  • Korinth 99, 280.
  • Korybanten 104.
  • Kranzwesen, ägypt. 299.
  • Krause 175.
  • Kreta 16, 19, 44. – Kunstschule 97.
  • Kreuz 534, 539 ff, 542.
  • Krichna 550.
  • Krypten 49 ff. 517, 518.
  • Kugel, als Symbol 75.
  • Kunst, assyrische 309, 310. – Indische 310. – Königl. 174 ff.
  • Kunstarchäologie 516 ff.
  • Kunstwerkstätten. Zu Aegina 100. – Argos 98. – Athen 17, 23, 96, 102, 107. – Chios 100. – Knosos 97. – Korinth 99. – Samos 99. – Sikyon 97, 107. – Sparta 99.
  • Kupferstecherkunst, Erfindung 455.
  • Kürsner 291.
  • Kybele 58, 144.
  • Kyklopen 378, 379, 502 ff.
  • Kyklopische Bauten 7, 151 ff., 307, 501 ff, 505. – Auf den Marquesasinseln 152.
  • Kyrene 316.
[677]
L.
  • Labyrinth 54.
  • Laienbrüderschaften 363, 448.
  • Landshut, Martinskirche 611.
  • Laternenfest der Chinesen 165.
  • Laokoon 107.
  • Lao – zö 119.
  • Lausanne 298. – Kathedrale 617.
  • Lehrlingszeichen 41.
  • Leidenschaftslosigkeit 117.
  • Letronne 452 Anm.
  • Leuchtemännchen 549 unten.
  • Linde 376, 384.
  • Lionarda da Vinci 303.
  • Logen 196, 250. – Isolirte 202.
  • Lohengrin 555.
  • Lombardei, Maurer- und Steinmetzhandwerck 457 ff.
  • London, Gildestatut 571 ff., 574, 584. – Kaufmannsgilde 227.
  • Longobardisches Baugesetz 464 ff.
  • Lothener von Constanz, Maler 454.
  • Lothringen 617 ff.
  • Löwen (Stadt), Gesellenzahl 485.
  • Löwenmotiv 308, 335.
  • Lucern, Krämerzunft 424. – Schützentrinkstube 424.
  • Ludwig der Heilige 433.
  • Lund 429.
  • Lüneburg 420.
  • Lykien 502, 503.
M.
  • Mabinoghion 130.
  • Magdeburg, Domchor 469, 457. – Schusterinnung 497.
  • Magier 248.
  • Mailand, Dom 594.
  • Mainz 290. – Barbarakapelle 601.
  • Maler 438, 439, 441, 457. – Stubenmaler 438. – Tafelmaler 451 Anm. 3. – Wandmaler 451, Anm. 3.
  • Malerschule, cölnische 441, 454. – Von Prag 442, 454 – Westphälische 442.
  • Malerei, bei den Christen 102. – Enkaustische 300 oben.
  • Mandäer 33, 61, 370, 375, 395, 398.
  • Mânî 369 ff. – Ableitung des Namens 375 ff.
  • Manichäismus 368 ff.
  • Marburg, Bauhütte 599. – Elisabethkirche 598 unten.
  • Mares 7.
  • Maria zum Rosenhag 351, 361.
  • Mariencultus 589.
  • Marktrecht 289, 321, 422, 423, 493.
  • Masonry operative und speculative 211.
  • Massudi 527 unten.
  • Masswerk 624 ff.
  • Mathias von Arras, Baumeister 301, 469, 594.
  • Maurerzunft, deren Statute 251 ff.
  • Maximilian I., Kaiser 203. – War Maurer 262.
  • Meissen, Dom 603.
  • Meister, Ableitung des Wortes 246 ff. – Burgermeister 247.- Jägermeister 247. – Meistersänger 330.
  • Meinwerk, Bischof 198, 278.
  • Melanthios 512.
  • Meleagersage 531 unten.
  • Melkart 314.
  • Merlin 151, 171.
  • Meroe 502.
  • Metalltechnik 297, 311.
  • Metz 617 ff.
  • Metzgersprung zu München 325, Anm. 3.
  • Mexikaner 361.
  • Mikrokosmos 543.
  • Mithras 57, 527, 546.
  • Mithraeum, zu Heddernheim 390. – Zu Neuenheim 526 ff.
  • Mithramysterien 390, 395, 526 ff. – Löwengrad 527. – Perses 530.
  • Modena, Dom 320.
  • Monogramme Christi 552 ff.
  • Monopteros 25.
  • Münzen, christl. 552, 553.
  • Münzregal 295 ff., 490, 493.
  • Muri 274.
  • Mutter- und Töchter-Bauhütten 201. – Gemeinden 201 ff. – Klöster 201.
  • Myron 98.
N.
  • Narbonne, Kathedrale 616.
  • Nauders 376.
  • Naukrarien 88.
  • Navaten 317.
  • Nebukadnezar 312.
  • Nemesis 349.
  • Neugeborner 73.
  • Neuenburg, Stiftskirche 595.
  • Neunzahl 134, 159 ff., 355, 427.
  • Neuseeländer, Siebenzahl 528.
  • Nimbus 545.
  • Ninive, Handels- und Kunstleben 307, 311. – Thierfiguren 385.
  • Nordamerika, alte Baudenkmale 494.
  • Normannen, schnelle Romanisirung 491.
  • Nothzeichen 191.
  • Nürnberg 420. – Siegel der dortigen Bauhütte 551.
O.
  • Oblaten 364.
  • Odhin 165.
  • Oelmalerei 454, 495.
  • Onatas 509.
  • Oppenheim, Katharinenkirche 601.
  • Ophilen 36.
  • Orden, deutscher in Preussen 614.
  • Orestes 382.
  • Orient der Logen 202.
  • Orientirung der Kirchen 360.
  • Orcagna 456.
  • Ornatrices 560 unten.
  • Orpheus 353, 523.
  • Osiris 55, 397, 529.
  • Osnabrück, Bürgerkirche 488.
  • Othmarsheim, Kirche 524 unten.
  • Otto von Freisingen 400.
P.
  • Paderborn, Bartholomäuskapelle 198.
  • Palinod 334.
  • Palmyra 389, 390.
  • Pamphilos zu Sikyon 512.
  • Panopolis 302.
  • Paris 226 ff., 321. – Bauhütte 266. – Bildschnitzer 260. – Notre-Dame, Erbauung 265, 433, 434. – Ordnung der Maurer 251. – Residenzstadt 491. – Sainte-Chapelle 266 und 434. – Schifferzunft 226 – Teppichwirker 295. – Teigkneter 322. – Tuchwalker 292. – Wollenweber 295. – Universität 399, 410.
  • Parcival, letzter Sohn einer armen Wittwe 172.
  • Parlierer 227, 632 ff.
  • Passwesen, seine Erfindung 220.
  • Patricius 230.
  • Pausias 512, 513.
  • Pepyn, Katharina, Portraitmalerin 441.
  • Perchta 351.
  • Percevorest 155, 174, 175 ff.
  • Persephone 61, 351.
  • Persepolis 154.
  • Peruaner 361.
  • Peter aus Gemünd, Baumeister 301.
  • Peter von Montereau 434.
  • Petrarca zu Cöln 596.
  • Petrus 165.
  • Pfeiler, 3 grosse 176 ff.
  • Pfeiferkönig 329 ff.
  • Pflichten, allgemeine des Edwin 205.
  • PhaIbau 429, 500.
  • Phatrie 80, 104.
  • Phidias 98, 102, 303, 513.
  • Philokles, Erfinder der griechischen Malerei 511.
  • Phönix 416.
  • Pierer, über Zunft 481.
  • Piräus 515.
  • Pisa, Malerzunft 456.
  • Pleias 385 unten.
  • Plot 207.
  • Polygnot 439.
  • Polykletos 98, 102.
  • Pompeji 439.
  • Pontifices 300.
  • Prag, Dombau 301. – Malergilde 443. Moldaubrücke 301. – Tuchfabrication 290, 438.
  • Prigwald, Fleischerzunft 487.
  • Prometheus 93, 281.
  • Propyläen 426 Anm., 514.
  • Psammetich, 15, 35.
  • Pseudoperipteros 25.
  • Psyche 64.
  • Punkte, 3 besondere 189.
  • Purpurschnecke 314.
  • Pyle 80.
  • Pythagoras 15, 22, 371, 373, 378.
R.
  • Raoul-Rochette 451, Anm. 3.
  • Rapersweil, Wappen 361.
  • Raphael 303.
  • Ravenna 225. – San Vitale 524.
  • Regenbogen 356.
  • Reichsschluss von 1731 642 ff.
  • Reichsstädte 296.
  • Reinigung durch Feuer 415.
  • Rheims, Kathedrale 435.
  • Rhodos 99, 107.
  • Rhodeisland 494.
  • Rhökos 100, 101.
  • Richardis 34.
  • Ring 553. – Zeichen der Belehnung 139 ff, 555. – Als Busse 557. – Als Geld 556 ff. – Gebrochener 69. – Goldring 554 ff. – Zauberring 558.
  • Robert von Coucy, Baumeister 435.
  • Röhr 207.
  • Roland 493.
  • Rom, Brückenbau 300. – Handwerksläden 448. – Roma quadrata 340.
  • Römische Lehnworte im Deutschen 283 ff.
  • Roritzer, Reissbüchlein 625.
  • Rosheim, Kirche im Elsass 427.
  • Rose 349 ff. – Geweihte 360.
  • Rosengarten Laurins 361.
  • Rosenobeln 361.
  • Rossi, Propertia de 303.
  • Rothe Erde 72, 73.
  • Runen 418.
  • Rundthürme 142 ff.
S.
  • Sabina 425, 600, Anm. 2.
  • Sahsnôt 57.
  • Salisbury, Kathedrale 267, 627.
  • Salomo’s Ring 559.
  • Salz 414.
  • Samenkorn 532.
  • Samos 99, 279, 281, 511.
  • Sannjâsin 140.
  • Säule, äginetische 21. – Aegyptische Pflanzensäule 23. – Dorische 3, 23. – Gebrochene 357. – Korinthische 23, 102. – Des Rechts 147. – Toskanische 21.
  • Säulenheilige 54, 655.
  • Saurias 511.
  • Scala santa zu Rom 383.
  • Scotus Erigena 578.
  • Schankgeselle 219.
  • Schaugeselle 278.
  • Schatzhäuser 50, 94.
  • Schiff ohne Segel 187, 649. – Schiff der Wolken 549.
  • Schild 438.
  • Schildmacher 438, 443.
  • Schlange 36, 429, 529. – Sternbild 558.
  • Schlangenzierrathen 428 ff.
  • Schlettstadt, Töpferei mit Schmelz 279.
  • Schlosser 297.
  • Schlüssel 54, 344. – Schlüsseltragende Gottheiten 54.
  • Schmetterling 416.
  • Schmiede 297.
  • Schneider in Altenburg 175.
  • Schola 403 unten, 407 oben.
  • Scholasticus 403 ff.
  • Schulmeister 399 ff., 403.
  • Schongauer 455.
  • Schrift, manichäische 389.
  • Schürze 28.
  • Schützen 424.
  • Schwert, entblösstes als Symbol 135.
  • Sechseck 576.
  • Sechszigzahl 154 ff.
  • Seelenwanderung 415. – Bei den Barden 180.
  • Selinius 20. – Bildwerke 21, 511.
  • Serapis 25.
  • Seraphim 336 unten.
  • Sesortosis 5.
  • Sicilische Zunftgesetze 484.
  • Siebenzahl 157 ff., 165 ff., 347, 868, 381, 527 ff., 542, 573.
  • Sif 549 unten.
  • Signaculum, manichäisches 386.
  • Sikyon 97, 107, 279, 280, 303, 512.
  • Silpa sastra 322.
  • Sisanites 54.
  • Sistrum 342.
  • Skandinavien, Ackerbau 495. – Gewerbeordnungen 495. – Handwerke 493 ff. – Spitzbogen 494.
  • Skopas 24, 303.
  • Smilis 509.
  • Sodales 90, 219, 222.
  • Sodalitium 218, 219.
  • Sonne und Mond 347, 353.
  • Sonnenscheibe, geflügelte bei den Aegyptern 35, 342. – Bei den Assyriern 307.
  • Sonnenwende 350.
  • Sonntag 519.
  • Sparta 99.
  • Speier 289.
  • Spielleute, Zunft 480 Anm. – In Skandinavien 495.
  • Spitzbogen, bei den Arabern in Aegypten 78.
  • Stabwerk 624.
  • Stadt, Ableitung des W. 270.
  • Städteprivilegien 296.
  • Stein, als Symbol 113.
  • Steinmetzkunst in Aegypten 5. – Im Mittelalter 102.
  • Steinmetzordnung, deutsche 103, 188, 436. – Von Paris 250 ff. – Torgauer 632 ff.
  • Steinmetzeichen 105, 418, 553 unten, 536 ff.
  • Steinschleiferei und Schneiderei, ägypt. Ursprungs 302.
  • Steinwerk 458.
  • Stendal, Rath 487.
  • Stern, flammender 369.
  • Stickerei, assyrische 309.
  • Stockholm, Gründung 496.
  • Stone-henge 151.
  • Stoss, Veit, Bildschnitzer 457.
  • Strahlenkranz 545.
  • Strassburg, Bauhütte, Siegel 551 und Stiftung 416 ff., 424, 437, 515, 600, 618. – Johannisbruderschaft der Bauleute 262. – Burggraf und Handwerke 250. – Dom 319, 610. – Rath 420. – Aeltestes Stadtrecht 419. – Wappen der Haupthütte 262, 435.
  • Strick 71, 446.
  • Studium generale 404, 409.
  • Styliten 54.
  • Suger, Abt 266, 432, 433.
  • Surja 547.
  • Swantewit 59.
  • Symbole, ägyptische Erfindung 69. – Des Dualismus 64 ff.
  • Symeon 655.
T.
  • Tafelmalerei 451, Anm. 3.
  • Tafelrunde 170 ff., 173.
  • Taliesin, Stuhl desselben 113, 124.
  • Targelien 31.
  • Taufkessel 359.
  • Tegea, Tempel der Pallas 303.
  • Telchinen 55, 99, 104.
  • Tellensage 357, 367.
  • Tempel, salomonischer 176, 542 oben, 558. – Mensch als Tempel Gottes 116, 388, 559.
  • Templeisen 559, 573.
  • Templerkirche zu London 626.
  • Templerorden 578, 589, 626. – 9 Stifter 355.
  • Templum in antis 26.
  • Teppiche, gemalte 301.
  • Teufel 34. – Baumeister 59 ff., 379. – Urteufel 379.
  • Thebaische Wüste 54.
  • Theseus, Volkseintheilung 80.
  • Thiasoi 85.
  • Thiere, menschenköpfig 385.
  • Thierfabel 430.
  • Thierköpfig 385.
  • Thiersculpturen 427.
  • Thomas 392.
  • Thomaschristen 392.
  • Thôrr 152.
  • Thot-Hermes 345, 349.
  • Todesanzeichen, dreifache 168 ff.
  • Töpferkunst 280 ff. – Phönicischen Ursprungs 282.
  • Töpferwerkstätten 278 ff.
  • Toreutik 101.
  • Tournay, Kathedrale 619.
  • Trappisten 408.
  • Triaden der Barden 114, 133 ff.
  • Tridanti 29, 141.
  • Trier, Bauhütte 598. – Constant. Palast 520, 524. – Dom 520 ff. – Liebfrauenkirche 523, 598.
  • Trinoda necessitas 490.
  • Troddeln und Quasten, babylonisch-assyrisch 310.
  • Trommel 42.
  • Tubalkain 55.
  • Tuchfabrication 288 ff.
  • Tuchwalker 288. – Zu Paris 292.
U.
  • Uebersiebenen 446.
  • Ulm 341, 343. – Grundsteinlegung zum Münster 610.
  • Universitäten 296, 329, 401, 404, 409 ff.
  • Upsala 45. – Universität 496.
  • Uräusschlange 308.
V.
  • Vehmgerichte 71, 443 ff.
  • Veit (St.) 59.
  • Verborgene (der) 61.
  • Vestitores 560 unten.
  • Vianden, Schlosskapelle 618.
  • Vienne, Belagerung 464.
  • Viereck 340, 534 und 538 ff.
  • Vierer 334 ff., 484.
  • Vierhütten 334 ff.
  • Viermänner 294.
  • Vierzahl 148, 151 ff., 154, 334 ff., 343, 411, 428, 556 oben, 530.
  • Vierzigzahl 151 ff.
  • Vilars de Honecourt, Skizzenbuch 615.
  • Vismakarma, Schutzgott der Handwerker 322.
  • Volksschulen 401.
  • Vulcan 33.
W.
  • Wachsbildnerei 298.
  • Wachsbildnerinnen 298.
  • Waffenbrüderschaften 328.
  • Waffenhandwercker 297.
  • Wage 61, 347 ff. – Aegypt. 348. – Der Gerechtigkeit 523, 560.
  • Wanderung 450.
  • Wasserschlange als Sternbild 558.
  • Wasser, heiliges, des Niles 62.
  • Wâsit 377.
  • Weberei, assyrische 309.
  • Wechselburg 346, 439.
  • Wege, drei des Mânî 374.
  • Weichbild, Ableitung 270 ff., 501.
  • Wein 62.
  • Weltgegenden, vier 540 ff.
  • Werthheim, Grabdenkmal 456.
  • Westmünsterabtei 625, 627.
  • Wieland 332.
  • Wilden, Männer und Frauen 378.
  • Wilfrid, Bischof 188, 497.
  • Wilhelm, Abt von St. Benigne 430.
  • Wilhelm, Abt zu Hirschau 364, 365.
  • Wilhelm, Meister von Sens 267, 433, 621 ff., 625.
  • Wilhelm, Maler von Cöln 454.
  • Wilhelm III. 209.
  • Willkommen der Handwerker 194, 219.
  • Wimpfen, Stiftskirche 468, 602.
  • Winde 549. – 4 Hauptwinde 540 ff.
  • Windrose 540.
  • Winterjohannisnacht 163 ff., 367.
  • Winzer 196.
  • Wisby 498 ff.
  • Wittwe, deren Sohn 390 ff.
  • Worms 277, 290.
  • Wuotan 152.
Y.
  • Yogalehre 119, 373.
  • York (Eboracum) 184, 186, 498, 563, 580. – Bauhütte und Bauschule 196 ff., 202, 209, 215. – Kathedrale 627. – Allgemeine Versammlungen 207 ff., 392.
  • Yorker Constitution 106, 175, 182 ff., 194 ff., 462, 481, 564, 575, 585, 586.
  • Yggdrasil 376, 544.
Z.
  • Zarathustra 386.
  • Zechen 485 ff.
[686]
  • Zechkerzen 487.
  • Zechmeister 487.
  • Zeus 347, 348, 353.
  • Ziegelfabrication 278 ff, 281.
  • Zirkel, als Symbol 98.
  • Zölle, römisch 490.
  • Zunft, der Bäcker 324. – Der Gebauersame 329, 422. – Der Hafner 333. – Der Kaufleute 321. – Der Kessler 333. – Der Musikanten 329. – Der Sänger 330. – Der Schauspieler 331.
  • Zunftbecher 63, 219.
  • Zunftfahne 237.
  • Zunftkönig 481.
  • Zünfte, Eintheilung derselben 476 ff. – Städtische 585 ff.
  • Zusammenarbeiten mehrerer Meister verboten 293.
  • Zustände, drei des Daseins 179 ff.
  • Züchtigungsrecht der Lehrkinder 406.
  • Zürich 289.
  • Zweiundsiebzigzahl 155 ff., 165 ff., 375, 542.
  • Zwerggallerien 320.
  • Zwetl, Klosterkirche 614.
  • Zwölfzahl 147 ff., 406, 574.
[687]

Appendix B

Druckfehler.
  • Es ist zu lesen:
  • S. Anm. 1: Jolowicz statt Jalowicz.
  • S. 4. Z. 10 v. u.: beistimmen.
  • S. 150. Z. 1 des Textes v. u.: V statt VI.
  • S. 171. Anm. 4: S. 22 und 37 statt §. 24 und 37.
  • S. 226. Z. 7 v. u. ist nach dem Titel beizufügen: des Verstandes.
  • S. 287. Anm. 2: V statt VI.
  • S. 328. Anm. 4: Buchsee statt Buchsen.
  • S. 434. Z. 5 v. u.: Etudes statt Eudes.
  • S. 489. Z. 14 v. u.: Freiberg statt Freiburg.
  • S. 463. Anm. 1: Lupfen statt Lugsee.
  • S. 478. Anm. 3: Beseler statt Beselar.
  • S. 496. Z. 8 v. u.: Unter statt Ueber.
[][][][][]
Notes
1).
Winckelmann’s Werke, herausgegeben von Heinrich Meyer und Johann Schulze, III. S. 163 ff.
1).
Vergl. darüber Uhlemann, ägyptische Alterthumskunde, II. S. 108 ff. Bezüglich der Literatur über Aegypten überhaupt wird verwiesen auf Jalowicz, bibliotheca Aegyptiaca, Leipzig 1858, und dazu Supplement I. Leipzig 1861.
2).
Uhlemann, II. S. 236.
1).
Schnaase, Geschichte der bild. Künste, I. S. 300.
2).
Vergl. auch Uhlemann, II. S. 115.
1).
Ueber die Streitfrage. ob der Stein- oder Holzbau ursprünglicher sei, vergl. z.B. Romber und Steger, Geschichte der Baukunst, I. S. 9. Beide Bauarten sind gleich ursprünglich je nach dem Baumateriale und Bedürfnisse eines Landes. Zu dem Steinbau, eigentlich Quaderbau, darf auch der babylonische Backsteinbau gerechnet werden.
2).
Lübke, Geschichte der Architektur, S. 50.
1).
Lübke, Geschichte der Architektur, S. 53 ff.
2).
Bunsen, Va. S. 367; Bachofen, Mutterrecht, S. 102. § LIII.
3).
Schnaase, I. S. 428.
4).
Schnaase, I. S. 405; Lübke, S. 55.
5).
Lübke, S. 56.
1).
Meine Symbolik, II. S. 493.
2).
Schnaase, I. S. 431 ff.
3).
Vergl. auch Schnaase, II. S. 175 und 203 Anm.; Thiersch, die Epochen der griechischen Kunst, München 1829.
4).
Beck, Geschichte der Griechen und Römer, Hannover 1858. S. 42 Anm.; Herrmann, Lehrb. der griech. Staatsalterthümer, §. 4.
1).
Funke, Real-Schullexikon, unter Samos.
2).
Vergl. Schnaase, II. S. 162 und 376; Schoemann, I. S. 8.
1).
Meine Symbolik, I. S. 360.
1).
Meine Symbolik, II, S. 493.
2).
Vergl. auch Hermann, Lehrbuch der griech. Staatsalterthümer, §. 4, Anm. 2.
3).
Peter, a. a. O., S. 8, Anm. 8; Schoemann, I. S. 10.
1).
Vergl. darüber Peter, S. 11, Anm. 21; Hermann, Alterthümer, §. 6.
2).
Peter, S. 10, Anm. 17.
3).
Schoemann, I. S. 12 ff., welcher die Sagen alexandrinische Hirngespinnste nennt.
4).
Thiersch, Epochen S. 28 Anm.
5).
Vergl. auch Giseke, thrakisch-pelasgische Stämme der Balkaninsel, Leipzig 1858, S. 95ff.: „Kadmosauf Samothrace;“ Thiersch, Epochen der bildenden Kunst unter den Griechen, S. 24, Anm. 13.
1).
Peter, S. 4, Anm. 11.
2).
Geschichte unserer abendländischen Philosophie, I. S. 90 ff., und II. S. 7 ff.
1).
Vergl. Schoemann, I. S. 10 ff.
2).
Vergl. meine Symbolik im Register unter Dodona; Peter, Zeittafeln S. 3, Anm, 6; Thiersch, Epochen, S. 33, Anm. 24.
1).
Gerlach, Dodona, S. 22 und 28 ff.
1).
Symbolik, I. S. 139.
2).
Symbolik im Register unter Pythagoras.
3).
Vergl. Uhlemann, II. S. 125 und 129.
1).
Peter, S. 8, Anm. 8; Funke, Real-Schullexikon unter Cadmus; Alpina für 1860, S. 133.
2).
Creuzer, Symbolik, IV. S. 103; Pyl, die griechischen Rundbauten, Greifswalde 1861, S. 54 ff.
3).
Plinius, hist. nat. 36, 13; Diodor I, 61.
1).
Schnaase, II. S. 193 u. 255; Thiersch, Epochen, S. 404 ff.
2).
Lübke, Geschichte der Architektur, S. 75 und 84; Schnaase, II. S. 191.
3).
Vergl. darüber noch Stieglitz, S. 29 ff.
4).
Peter, Zeittafeln, S. 25
1).
Vergl. Schnaase, II. S. 379.
1).
Schnaase, II, S. 195 und 208 ff.
1).
Peter, Zeittafeln, S. 25, Anm. 36; Gerlach, Zalenkos, Charondas, Pythagoras, – zur Kulturgeschichte von Grossgriechenland, Basel 1858.
1).
Thiersch, S. 18, Anm.
2).
Thiersch, S. 49, Anm. 39.
3).
Vergl. auch Lübke, S. 62.
1).
Stieglitz, S. 53.
2).
Vergl. Stieglitz, S. 55 ff.
3).
Ueber die Anwendung des ionischen Styls zu Athen siehe Schnaase, II. S. 247, vergl. mit S. 190.
1).
Vergl. meine Symbolik, II. S. 136 und 141.
2).
Symbolik, I. S. 349.
3).
Schnaase, II, S 61; Stieglitz, S. 86; Guhl und Koner, das Leben der Griechen und Römer, S. 44.
4).
Stieglitz, S. 87.
5).
Meine Symbolik, II. S. 482; Guhl und Koner, S. 43; Pyl, die griechischen Rundbauten im Zusammenhange mit dem Götter- und Heroenkultus erläutert, Greifswald 1861.
1).
Stieglitz, S. 82; Guhl und Koner, S. 11.
2).
Meine Symbolik, II. S. 176 ff.
1).
Lübke, S. 53; Schnaase, I. S. 392.
1).
Romberg und Steger, I. S. 52.
2).
Symbolik, I. S. 71 ff.
1).
Paulin, voyage aux indes orientales, II. S. 386.
2).
Romberg und Steger, I. S. 38 a.
3).
Wolf, Beiträge zur deutschen Mythol., I. S. 67.
4).
Lassen, indische Alterthumskunde, IV. S. 621.
5).
Lassen, IV, S. 629.
6).
Büttiger, kleine Schriften, II. S. 201 oben.
7).
Schoemann, a. a. O., II. S. 52 oben.
1).
Böttiger, a. a, O., II. S. 42, und III. S. 259, Anm. **.
2).
Böttiger, III. S. 259, Anm. ***.
3).
Symbolik, I. S. 76.
4).
Böttiger, III. S. 44.
1).
Ida Pfeiffer, meine zweite Weltreise, II. S. 122.
2).
Schoemann, griech. Alterthümer, II. S. 210.
3).
Rinck, Religion der Hellenen, II. S. 4.
4).
Rinck, II. S. 9.
5).
Rinck, II. S. 20.
6).
Rinck, II. S. 23.
7).
Schoemann, II. S. 384.
1).
Schoemann, II. S. 457.
2).
Melville, vier Monate auf den Marquesas-Inseln, aus dem Englischen übersetzt von Garrigue, II. S. 85, Anm.
3).
Ausland für 1834, S. 1411 a.
4).
Mone, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, III. S. 7.
5).
Symbolik, I. S. 79 ff.
6).
Mone, III. S. 10 Anm. 8.
7).
Schnaase, II. S. 144.
8).
Hirzel, Sakuntala, S. 114.
9).
Volney, ruines, Paris 1792, S, 264.
1).
Winckelmann, Allegorie, S. 44.
2).
Winekelmann, a. a. O., S. 72.
3).
Mannhardt, german. Mythen, S. 711.
4).
Wolf, Beiträge, II. S. 232.
5).
Simrock, deutsche Mythol., S. 170.
6).
Bunsen, Gott in der Geschichte, III. S. 510.
1).
Petermann, Reisen im Orient, II. S. 450.
2).
Stüber, Sagen des Elsasses, St. Gallen 1858, Nr. 131; Grimm, deutsche Sagen, II. S. 459.
3).
Ida Pfeiffer, meine zweite Weltreise, II. S. 134.
4).
Wolf, Zeitschrift, I. S. 293.
5).
Eckermann, Lehrbuch der Religionsgeschichte und Mythologie, III. 1, S. 26.
6).
Eckermann, III. 1. S. 29.
1).
Schnaase. IV. 1. S. 95.
1).
Anzeiger für schweiz. Geschichte und Alterthumskunde für 1861, S. 70.
2).
Symbolik, II. S. 64 ff.
3).
Vergl. bei Böttiger, kleine Schriften, I. S. 93 ff., die Abhandlung: „Die heilbringenden Götter, eine Netzjahrsgabe“ und Tat. II; Pyl, die griechischen Rundbauten, S. 66; Wieseler, Denkmäler der alten Kunst, II. (Göttingen 1860) Nr. 759 ff.
4).
Symbolik, I. S. 144 ff.
5).
Symbolik, I. S. 639.
1).
Ettmüller, Pfaffentrag und Bürgerzwist, S. 8 und 89.
2).
Mone, zur teutschen Heldensage, S. 177 ff.
3).
Romberg und Steger, I. S. 66 a.
1).
Schnaase, I. S. 377; Lübke, S. 49.
2).
Symbolik, I. S. 411.
3).
Uhlemann, II. S. 193.
1).
Freimaurerzeitung vom Jahr 1858, S. 388.
1).
vergl. darüber Symbolik, I. S. 116 ff.; Bötticher, kleine Schriften, I. S. 321 ff.
1).
Böttiger, kleine Schriften, II. S. 208.
2).
Uhlemann, II. S. 98.
3).
Böttiger, Kunstmythologie, I. S. 294, Anm. 8.
4).
Paulin, voyage aux Indes orientals, II. S. 369; Renand, nouvelle symbolique, Bruxelles 1861, S. 59.
5).
Bastian, ein Besuch in San Salvador, Bremen 1859, S. 35, 48 und 228.
6).
Bastian, S. 56.
7).
Ausland für 1833, S. 1413 a.
1).
Vergl. bei Schnaase, II. S. 523, die schöne Schlussbetrachtung über die weltgeschichtliche Bedeutung der römischen Kunst oder vielmehr der Römer für die griechische Kunst.
1).
Hermann, St. A., §. 21.
2).
Schoemann, griech. Alterthümer, I. S. 318.
3).
Vergl. auch Hermann, §. 103 ff.
1).
Vergl. Knötel, Cheops der Pyramidenerbauer, Leipzig 1861, S. 116.
2).
Symbolik, II. S, 141 ff.
3).
Leinburg, Hausschatz der schwedischen Poesie, III.(Leipzig 1860), S. 324.
1).
Ausland für 1834, S. 900.
2).
Symbolik, I. S. 56 ff.
3).
Romberg und Steger, I. S. 56 b.
4).
Romberg und Steger, I. S. 64 a.
5).
Daselbst, S. 69 a.
6).
Daselbst, S. 69 b.
1).
Paulin, voyage aux Indes orientales, I. S. 101.
2).
Schnaase, IV. 1. S. 160 ff.
3).
Schnaase. IV. 2. S. 60 ff.
4).
Daselbst S. 65
5).
Daselbst S. 72.
6).
Daselbst S. 108.
7).
Daselbst S. 143 Anm. ***.
8).
Daselbst S. 145.
9).
Daselbst S. 150.
10).
Daselbst S. 154 Anm. *.
11).
Daselbst S. 205.
12).
Daselbst S. 271.
13).
Daselbst S. 285.
14).
Daselbst S. 289
1).
Schnaase, IV. 2. S. 367 unten.
2).
Daselbst S. 386.
3).
Daselbst S. 432.
4).
Schoemann, griech. Alterthümer, II, S. 183; Pyl, die griechischen Rundbauten, S. 68 ff.
1).
Schoemann, II. S. 357.
1).
Ausland für 1834, S. 1286 a.
1).
Ausland für 1833. Nr. 31 ff.; 1834, S. 1294 und 1417.
2).
Ausland für 1834, S. 1405 a.
3).
Schnaase, III. S. 54 ff.; L. Hutmacher, ein Besuch in den römischen Katakomben von San Kalisto, Mainz 1861.
4).
Ausland für 1834, S. 765.
5).
Schnaase, II. S. 470.
6).
Ausland für 1833, S, 1367 b. ff.
7).
Maurer, isländische Volkssagen, S. 120.
8).
Schnaase, I. S. 356.
1).
Humboldt, Ansichten der Natur, I. S. 221.
2).
Wieseler, Denkmäler, II. Nr. 884, 891 und 894 a.
3).
Vergl. darüber besonders Böttiger, Ideen zur Kunstmythologie, I. S. 247 ff.
1).
Paulin, voyage, I, S. 112 ff. und II, S. 26.
1).
Böttiger, K. M., I. S. 21 Anm. und S. 247 ff., II. S. 214 ff.
1).
Böttiger, K. M., I. S. 253 und 54.
2).
Wolf, Beiträge, I. S. 128 ff.
3).
Vergl. Schneidewin, Oedipus auf Kolonos, Berlin 1857, S. 121.
1).
Wieseler, Denkmäler der alten Kunst, II. Nr. 820.
2).
Vergl. Wieseler, II. Nr. 787 ff.; Preller, griech. Mythol., II.. S. 327.
3).
Wieseler, II. Nr. 813.
4).
Winckelmann, Allegorie, S. 37.
5).
Winckelmann, S. 40.
1).
Wolf, hessische Sagen, Nr. 9.
2).
Wolf, Zeitschrift für deutsche Mythol., I. S. 22 und 300.
3).
Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 185.
4).
Grimm, I. Nr. 336.
5).
Wolf, Zeitschrift, I. S. 407.
1).
Stöber, a. a. O., S. 269.
2).
Wolf, Zeitschrift, I. S. 408.
3).
Paulin, voyage, I. S. 205 und 418, II, S. 102 und 339.
4).
Mannhardt, germanische Mythen, S. 720.
1).
Stöber, a. a. O., S. 224.
2).
Wiesler, Denkmäler der alten Kunst, II. Nr. 856.
3).
Wieseler, II. Nr. 893.
1).
Petermann, Reisen im Orient, II. S. 450.
2).
Grimm, deutsche Sagen, II. Nr. 506, 479.
3).
Grimm, a. a. O., I. Nr. 294.
4).
Symbolik, I. S. 162.
1).
Büttiger, Kunstmythol., II. S. 251 Anm.
2).
Eckermann, III. 2. S. 114.
3).
Symbolik, I. S. 52.
4).
Creuzer, Symbolik, IV. S. 399 (der zweiten Ausgabe).
1).
Böttiger, kleine Schriften, II. S. 220 und III. S. 263, Anm. *
2).
Böttiger, II. S. 321 ff.
3).
Pfeiffer, Germania, III. S. 272.
1).
Maurer, isländische Volkssagen, S. 185.
2).
Romberg und Steger, I. S. 66 a und Taf. 1. Fig. 6.
3).
Rinck, I. S. 261, Anm. 1 und S. 267.
4).
Paulin, voyage aux Indes orientales, I. S. 37 und II. S. 385.
5).
Lassen, IV. S. 867.
6).
Bachofen, Mutterrecht, S. 111.
1).
Ausland für 1834, S. 1460.
1).
Winckelmann, Versuch einer Allegerie besonders für die Kunst, Dresden 1766, S. 4.
2).
Symbolik, I. S. 348; Böttiger, K. M. II. S. 124; Wolf, Beiträge, I. S. 4 und 7.
1).
Mohnike, S. 61.
1).
Thiersch, der Hauptstuhl des westphälischen Vehmgerichts auf dem Königshofe von Dortmund. Dortmund 1838, S. 8 ff.
2).
Symbolik. I. S. 99.
3).
Thiersch, S. 16 und 35 ff.
4).
Gaupp, deutsche Stadtrechte, II. S. 194.
5).
Voigt, die westphälischen Vehmgerichte in Beziehung auf Preussen, Königsberg 1836, S. 20.
1).
Grimm, deutsche Rechtsalterthümer, Göttingen 1828, S. 135, Nr. 5.
2).
Voigt, a. a. O., S. 165; Wächter, a. a. O., S.175 ff.
3).
Symbolik, I. S. 637.
1).
Bastian, a. a. O., S. 293 ff.
2).
Gaupp, I. S. 213 und 206.
1).
Dunker, Gesch. des Alterthums, Il. S 107; Raspe, das Gesetzbuch der Gentoos, S. 324 und 325.
2).
Gaupp, I. S. 206.
3).
Berchtold-Beaupré, Isis ou l’Initiation maçonnique, S. 297.
4).
Grimm, D. S., I. S. 48.
5).
Grimm, I. S. 125.
6).
Grimm, I. S. 165.
7).
Stöber, S. 438 ff.
1).
Böttiger, kleine Schriften, II. S. 173 ff. „Ueber die Siegesgöttin als Bild und Reichskleinod.“
2).
Böttiger, K. M., II. S. 213 ff.
1).
Symbolik, I. S, 116 ff.
2).
Böttiger, K. M., I. S. 51 ff.
3).
Böttiger, kleine Schriften, I. S. 91.
1).
Vergl. auch Symbolik II. 184.
2).
Schnaase, III. S. 445 und IV. 1. S. 289, IV. 2. S. 239 ff.
3).
Schnaase, IV. 2. S. 250 unten und S. 256.
4).
Schnaase, IV. 2. S. 303.
1).
Vergl. Schnaase, IV. 2. S. 375 und 376.
1).
Hermann, §. 98.
1).
Peter, Zeittafeln, S. 37.
2).
Schoemann, I. S. 367.
3).
Ueber den Namen der Demen vgl. meine Symbolik. II. S. 690.
1).
Schoemann, I. S. 365; Hermann, §. 100.
2).
Schoemann, I. S. 360.
3).
Hermann, §. 101.
4).
Vergl. Hermann, §. 99, Anm. 10.
5).
Schoemann, I. S.368. Peter, S.37, Anm.96, schreibt dem Kleisthenes schon die Eintheilung in 174 Demen zu.
1).
Schoemann, I. S. 369.
2).
Schoemann, I. S. 368.
3).
Symbolik, II. S. 598.
1).
Schoemann, I. S. 364; Hermann, §. 146 Anm. 9.
2).
Schoemann, I. S. 368.
3).
Hermann, §. 99.
4).
Hermann, §. 99 Anm. 4.
1).
Schoemann, I. S. 329 ff.; Peter, S. 32.Anm. 68; Hermann, §. 108.
2).
Peter, S. 20, Anm. 20.
3).
Hermann, §. 96; Schoemann, I. S. 322.
4).
Peter, S. 32. Anm. 68.
1).
Schoemann, I. S. 373; meine Symbolik, II. S. 674.
2).
Schoemann, I. S. 328.
3).
Schoemann, I. S. 338 und 372; Hermann, §. 111 u.153ff.
4).
Hermann, §. 130, Anm. 6; Schoemann, I. S. 357.
1).
Schoemann, S. 331.
1).
Hermann, §. 115, Anm. 6; §. 126, Anm. 9.
2).
Schoemann, I. S. 350.
3).
Schoemann, I. S. 353.
1).
Vergl. Thiersch, Epochen, S. 9, Anm. 9 , u S. 42, Anm.
2).
Vergl. Lenning, Encyklopädie unter Cubik-Stein; Ragon, rituel du grade de cornpagnon, Paris 1860, S. 36 ff.
1).
Vergl. Romberg und Steger, Geschichte der Baukunst, I. S. 9 a, Anm. ***
2).
Wieseler, Denkmäler der alten Kunst, II. Nr. 829.
3).
Wieseler, Il. Nr. 835 ff.
1).
Vergl. darüber Thiersch, Epochen, S. 10, Anm.
2).
Symbolik. II. S. 144.
1).
Vergl. Thiersch, S. 92 ff.
2).
Vergl. darüber auchl Thiersch, S. 100 ff.
1).
Vergl. Maurer, Einleitung zur Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und Stadt-Verfassung, München 1854; S. 5 ff., S. 13 ff.
1).
Thiersch, S. 136.
2).
Symbolik, II. S. 501.
3).
Thiersch, S. 140 ff.
1).
Thiersch, S. 157 ff.
2).
Thiersch, S. 212 ff.
3).
Thiersch, S. 203 ff.
1).
Thiersch, S. 164 ff.
2).
Symbolik, I. S. 153.
3).
Pausanias, 5, 17 ff.
4).
Thiersch, S. 170 ff.
5).
Thiersch, S. 179, Anm. 85.
1).
Symbolik II. S. 493.
2).
Thiersch, S. 194 ff.
1).
Krause, II. 1. S. 295; Heideloff, Bauhütte, S. 61.
2).
Krause, II. 1. S. 271, Anm. 7.
1).
Symbolik, II. S. 274.
1).
Ausland für 1861, S. 24.
2).
Vergl. Symbolik I. S. 95 ff.
1).
Mone, Zeitschrift, III. S. 161 unten.
2).
Vergl. Art. 59 der revidirten deutschen Steinmetzordnung vom Jahr 1563.
1).
Krause, II. 1. S. 93.
2).
Thiersch, S. 344 ff. und S. 391.
3).
Thiersch, S. 332 ff.
4).
Raumer, Gesch. der Hohenstaufen, VI. S. 527.
1).
San Marte, Beiträge zur bretonischen Heldensage, Quedlinburg 1847, S. 122 ff.
2).
Vergl. auch Symbolik, I. S. 630.
3).
Vergl. darüber die Symbolik an den im Register angeführten Stellen; Diefenbach, Origines Europaeae, Frankfurt 1861, unter Bardus und Druides,
1).
Walter, a. a. O., S. 33 und S. 81, Anm. 10, S. 132 ff.
1).
Walter, S. 74 und 265.
2).
Warnkoenig, franz. St.-Gesch., S. 55; Eckermann, Lehrbuch der Religionsgeschichte und Mythol., III. 1. S. 15.
3).
Concilia Galliae, Baluzius, p. 110.
1).
Walter, S. 80 und 265.
2).
Walter, S. 283.
1).
Eckermann, III. 2. S. 131 ff.
1).
Walter, S. 272 und 277
1).
Walter, S. 281.
1).
Krause, Kunsturkunden. I. 1. S. 149.
1).
Walter, S. 5.
2).
Vergl. Symbolik, I. S. 144 und II. S. 178.
1).
Symbolik, I. S. 367 ff. und II. S. 314.
1).
Walter, S. 343.
2).
Bunsen, Gott in der Geschichte, II. S. 138.
1).
Bunsen, a. a. O., II. S. 155.
2).
Vergl. auch Lassen, indische Alterthumskunde, IV. S. 624 ff. Symbolik unter Yogalehre.
1).
Bunsen, II. S. 62; Stuhr, die chinesisehe Reichsreligion, Berlin 1835, S. 18 ff.
2).
Stuhr, S. 14.
1).
Vergl. Symbolik im Register unter blossem Fuss.
2).
Symbolik, I. S. 277.
1).
Walter, S. 282.
2).
Walter, S. 285.
1).
Ueber Britones vergl. Diefenbach, a. a. O., S. 273, Nr. 76.
2).
Symbolik, I. S. 630 und 631.
3).
Walter, S. 272.
4).
Symbolik, II. S. 395.
1).
Walter, S. 286.
2).
Diefenbach, O. E., S. 320.
3).
Symbolik unter Kleidung.
1).
Walter, S. 303.
2).
Walter, S 288.
3).
Diefenbach, O. E., S. 247.
1).
Vergl. Symbolik. Il. S. 256; Eckermann, III. 2. S. 78 ff.
2).
Symbolik unter Runen.
3).
Symbolik, II. S. 277.
1).
San-Marte, Beiträge, S. 89.
2).
Symbolik, I. S. 155.
1).
Symbolik, II. S. 44 ff.
2).
Walter, S. 22.
1).
Eckermann, III. 2. S. 118 ff.
2).
Walter, S. 312 ff.
3).
Walter, S. 315.
4).
Symbolik unter Kleinodien.
5).
San-Marte, die Arthur-Sage, S. 44, hält Mabinogion gleich juvenile instruction, Leitfaden zum Unterricht der jüngern Barden.
1).
Walter, S. 346; Villemarqué, II. S. 296; San-Marte, Arthur-Sage, S. 214 Anm.
2).
Villeinarqué, I. S. 114 und S. 255.
3).
Villemarqué, I. S. 196.
4).
San-Marte, Beiträge zur Heldensage. S. 44.
1).
San-Marte, Beiträge, S. 61
2).
Büchner, Gesch. der englischen Poesie, I. S. 25.
1).
San-Marte, Arthursage, S. 109. Anm. 1.
2).
Walter, S. 246.
3).
Villemarqué, I. S. 168 und II. S. 1.
4).
San-Marte, Arthursage, S. 249; Villemarqué, II. S. 2.
5).
Symbolik, II. S. 705.
6).
San-Marte (Schulz), die Arthursage. S. 48, urtheilt über diese Triaden allzu ungerecht. hält sie für „ein Gelehrtenmachwerk, alles wahrhaft poetischen Inhalts, alles gesunden Geschmacks, aller Popularität entbehrend,“ und kaum von den Barden herrührend.
1).
Diese Triade wie auch die zweite sind offenbar essäischen Ursprungs; vergl. Symbolik, I. S. 552.
2).
Walter, S. 137.
1).
Nach Villemarqué, I. S. 200, musste der Barde bei seiner Weihe auf eine Lanze unauslöschlichen Hass den angelsächsischen Eroberern schwören, worauf sich die berühmte Weissagung des Taliésin gründete, dass das englische Reich durch eine Lanze zu Grunde geben werde. Auch spricht Villemarqué, II, S. 258 oben, von dem ordre maçonnique des bardes.
1).
Spittler, Entwurf der Gesch. der europ. Staaten, I. S. 285.
2).
Eichhorn, Weltgeschichte, II. (dritte Ausgabe, Göttingen 1817) S. 221; San-Marte, Beiträge zur Heidensage, S. 50.
3).
Luden, allgemeine Gesch. der Völker und Staaten, II. 2. S. 110
1).
Büchner, Gesch. der englischen Poesie, I. (Darmstadt 1855)
2).
In einer andern ähnlichen Triade werden genannt: ein Geistlicher, ein Ackersmann und ein Kind. Den Vorgang des Vorgangs der Gastlichkeit aber haben: der Kränkste, der Aermste, und wer die Landessprache nicht kennt.
1).
Vergl. Symbolik unter Pfeiler.
2).
San-Marte, Arthur-Sage. S. 226, Anm. 17.
3).
Walter, S. 252.
4).
Grimm, deutsche Sagen. L Nr. 224. 225. 226: Symbolik, II. S. 761.
5).
Walter, S. 285.
6).
Eckermann, III. 2. S. 101 und 113.
1).
Grimm, D. S., II. Nr. 535, vergl. mit S. 309.
2).
Grimm, D. S., I. S. 45.
3).
Grimm, I. Nr. 70.
4).
Grimm, I. S. 53.
5).
Grimm, I. S. 88.
6).
Grimm, I. S. 126.
7).
Walter, S. 383 Anm.
8).
Richter, Lehrbuch des Kirchenrechts, Leipzig 1842, S. 217.
1).
Symbolik. I. S. 629 und II. S. 194.
2).
Lassen, indische Alterthumskunde, IV. S. 620.
3).
Freimaurerthum, S. 124.
4).
Walter, S. 204.
5).
Walter, S. 178.
6).
Walter, S. 86 ff.
1).
San-Marte, Arthur-Sage, S. 100.
2).
Krause, Kunsturkunden, II. 1. S. 61, Anm. b.
3).
Walter, S. 251, vgl. mit S. 376, woselbst die Trink-, Kriegs- und Jagdhörner berührt werden.
1).
Krause, II. 1. S. 231; Symbolik, II. S. 536; Schnaase, IV. 2. S. 416 und 419.
2).
Schnaase, IV. 2. S. 83, Anm. **
3).
Paulin, voyages aux Indes orientales, Paris 1808, III. S. 323.
4).
Vergl. z. B. Ausland für 1834, S. 1047 b; Symbolik, II. S. 553.
1).
Winckelmann, Allegorie, S. 48.
2).
Wolf, Zeitschrift für deutsche Mythol., I. S. 28.
1).
Mohnike, altschwedische Balladen, S. 172.
2).
Wolf, Beiträge, II. S. 253.
3).
Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 109.
4).
Grimm, I. Nr. 187.
1).
Grimm, I. Nr. 305.
2).
Eckermann, III. 1. S. 41.
3).
Walter, S. 347 ff.
1).
Eckermann, III. 1. S. 41.
2).
Walter, S. 359 ff.
3).
Walter, S. 363 und 364, 382 Anm., S. 442, 451, 454.
4).
Walter, S. 377 ff.
5).
Walter, S, 382 Anm. und S. 449.
6).
Walter, S. 412.
1).
Villemarqué, contes populaires des anciens Bretons, I. S. 54.
2).
Walter, S. 360 ff.
3).
Heideloff, die Bauhütte, S. 25.
4).
Walter, S. 234; Symbolik, II. S. 676.
5).
Walter., S. 323; Symbolik, II. S. 671.
6).
Walter, S. 323.
7).
Walter, S. 128 ff.
1).
Walter, S. 241, Anm. 6.
2).
Benfey, Orient und Occident, I. S. 341 ff.
3).
Warnkoenig, französ. Staatsgesch., S. 293.
4).
Warnkoenig, S. 311.
5).
Benecke, mittelhochdeutsches Wörterbuch, unter Meister.
6).
Warnkoenig, S. 319.
7).
Warnkoenig, S. 325.
8).
Gaupp, deutsche Stadtrechte des Mittelalters, I. (Breslau 1851) S. 47.
9).
Mone, Zeitschrift für die Gesch. des Oberrheins, IV. S. 167 ff. und 402.
1).
Warnkoenig, franz. Staatsgesch., S. 152.
2).
Gengler, deutsche Stadtrechte, S. 276.
3).
Schildener, Beiträge zur Kenntniss des germanischen Rechts, 2 Stk. S. 120.
4).
Waitz, das alte Recht der salischen Franken, S. 116; Gaupp, II. S. 16.
5).
Warnkoenig, S. 123 und 238.
6).
Gaupp, I. S. 5.
1).
Raumer, VI. S. 206.
2).
San-Marte, Beiträge zur bretonischen und celtisch-germanischen Heldensage. Quedlinburg 1847, S. 17 und 19.
3).
Walter, S. 119 oben.
4).
San-Marte, Beitr., S. 60.
5).
Luden, allgem. Gesch. der Völker und Staaten, II. 1. S. 328.
6).
San-Marte, Beitr., S. 178 ff.
7).
Böttiger, Kunst-Mythol., II. S. 277.
1).
Wolf, Zeitschr., I. S. 69; Haupt, Zeitschr., V. S. 494.
2).
Wolf, Beiträge zur deutschen Mythol., I. S. 30, Anm. 1.
3).
Wolf, Zeitschr. für deutsche Mythol., I. S. 291.
4).
San-Marte, Beiträge, S. 146.
5).
Maurer, isländische Volkssagen, Leipzig 1860, S. 267.
6).
Ueber die Vierzigzahl vergl. Symbolik, II. S. 544.
7).
Warnkoenig, franz. Staatsgesch., S. 158.
1).
WoIf, Zeitschr., I. S. 181.
2).
San-Marte, Beitr., S. 181.
3).
Kugler, Beschreibung derselben, S. 1 ff.
4).
Ida Pfeiffer, meine zweite Weltreise, II. (Wien 1856) S. 17.
5).
Perthy, die mystischen Erscheinungen. S. 622.
1).
Warnkoenig, S. 239.
2).
Warnkoenig, S. 256.
3).
Schnaase, I. S. 214.
4).
Schnaase, I. S. 215.
5).
Vergl. Symbolik unter diesem Worte.
1).
San-Marte, Beiträge, S. 117.
2).
San-Marte, S, 118.
3).
Schnaase, IV. 2. S. 418.
4).
Warnkoenig, franz. Staatsgesch., Basel 1846, S. 238.
5).
Depping, réglements sur les arts et métiers de Paris, S. LIX.
6).
Wiener Jahrbücher, Bd. 29, S. 117.
7).
Symbolik unter Zweiundsiebenzigzahl.
1).
Warnkoenig, S. 327.
2).
Volney, ruines, S. 120 und 257.
3).
Lassen, indische Alterthumskunde, IV. S. 614, Anm. 1.
4).
Lassen, IV. S. 614.
5).
Lassen, IV. S. 619.
6).
Mone, Untersuchungen zur Gesch. der deutschen Heldensage, Quedlinburg 1836, S. 151 und 156.
7).
Gengler, S. 97 ff.; Gaupp, I. S, 189 ff.
8).
Maurer, Einleitung, S. 39.
9).
Lassen, indische Alterthumsk., IV. S. 813, Anm. 2.
1).
Walter, S. 132.
2).
Villemarqué, II. S. 3; San-Marte, Arthur-Sage, S. 250
3).
Walter, S. 243.
4).
Walter, S. 355.
5).
Walter, S. 356.
6).
Walter, S. 372.
7).
Walter, S. 389.
8).
Walter, S. 403.
9).
Walter, S. 404.
10).
Eckermann, III. 1. S. 22.
1).
Walter, S. 405. und 410.
2).
Walter, S. 414.
3).
Walter, S. 415 und 420.
4).
Walter, S. 416.
5).
Walter, S. 449.
6).
San-Marte, Beiträge, S. 99.
7).
San-Marte, S. 131.
8).
Eckermann, III. 1. S. 22.
9).
Walter, S. 147, 292 und 325.
1).
Walter, S. 451.
2).
Walter, S. 456.
3).
Walter, S. 448.
4).
Walter, S. 429.
5).
Walter, S. 415 und 418.
6).
Walter, S. 460.
7).
San-Marte, Arthursage, S. 116 Anm.
8).
Vergl. auch Symbolik unter Neunzahl.
9).
Villemarqué, contes populairs , I. S. 84.
10).
Villemarqué, II. S. 2.
1).
Villemarqué, II. S. 125.
2).
San-Marte, Arthursage, S. 164.
3).
San-Marte, Beiträge zur Heldensage, S. 14.
4).
San-Marte, S. 15.
5).
San-Marte, S. 17.
6).
San-Marte, S. 21.
7).
San-Marte, S. 25.
8).
San-Marte, S. 36.
9).
San-Marte, S. 124 ff.
1).
San-Marte. S. 141.
2).
Eckermann, III. 1. S. 38.
3).
Eckermann, III. 1. S. 39.
4).
Eckermann, III. 1. S. 77.
5).
Schnaase, IV. 1. S. 87 Anm.
6).
Ausland für 1834, S. 1373 a: Symbolik, II. S. 758.
7).
Stoeber, Sagen des Elsasses. St. Gallen 1858, S. 102 u. 428.
8).
Grimm, deutsche Sagen. II. Nr. 543.
9).
Grimm, II. Nr. 571.
1).
Grimm, I. S. 132.
2).
Grimm, I. Nr. 124.
3).
Petermann, Reisen im Orient, II. S. 105 Anm.
4).
Krause, II. 1. S. 76.
5).
Romberg und Steger, I. S. 72 b.
6).
Grimm, I. S. 173; Symbolik, II. S. 758.
7).
Grimm, I. Nr. 117; Symbolik, II. S. 759.
1).
Grimm, I. S. 394; Symbolik, II. S. 758.
2).
Maurer, isländische Volkssagen, Leipzig 1860, S. 179.
3).
Eckerrnann, III. 1. S. 26.
4).
Maurer, S. 170.
5).
Wolf, Zeitschrift für deutsche Mythol., S. 243, Nr. 33; derselbe, Beiträge zur deutschen Mythol., II. S 124 ff.; meineSymbolik, II. S. 513 und 787.
6).
Wolf, Zeitschrift, I. S. 238 oben.
1).
Eckermann, III. 1. S. 62.
2).
Eckermaun, III. 2. S. 35.
3).
Maurer, S. 172.
4).
Vergl. z. B. Grimm, I. Nr. 303. 314, 223, 9.
5).
Maurer, S. 180.
6).
Wolf Beiträge, I. S. 118 oben.
7).
Wolf I. S. 120.
1).
Ausland für 1861, S. 710 b.
2).
Lassen, IV. S. 744.
3).
Grimm, I. Nr. 337.
1).
Grimm, I. Nr. 338.
2).
Wiener Jahrbücher, Bd. 26, S. 152.
3).
Lassen, IV. S. 763.
4).
Lassen, IV. S. 767.
5).
Grimm, I. S. 339.
1).
Grimm, I. Nr. 331.
2).
Wolf, Beiträge, I. S. 299.
3).
Rückert, brahman. Erzähl., S. 201.
4).
Winckelmann, Allegorie, S. 47.
5).
Eckermann, III. 2. S. 35.
1).
Wieseler, a. a. O., II. Nr. 972.
2).
Wieseler, II. Nr. 893.
3).
Vergl. Symbolik, II. S. 770 ff.
4).
Grimm, I. S. 351.
5).
Grimm, I. Nr. 265; Symbolik, I. S. 513.
6).
Grimm, II. Nr. 521.
7).
Grimm, I. Nr. 54.
1).
Grimm, I. Nr. 64, vergl. mit Nr. 278 und S. 436, wo ganz gleiche Sagen erzählt werden.
2).
Grimm, 1. S. 40.
3).
Uhland, alte hoch- und niederdeutsche Volkslieder, S. 765, 769 und 772.
4).
Schoemann, II. S. 268 unten.
5).
Wolf, hessische Sagen, S. 8 oben und Nr. 121.
6).
Wolf, a. a. O., Nr. 19,
1).
Vergl. Müller, Denkmäler, Taf. LXI und S. 307.
2).
Lassen, IV. S. 760.
3).
Böttiger, kleine Schriften, I. S. 238, Anm. ** und S. 241, Anm. **.
4).
Böttiger, K. M., II. S. 98.
5).
Die Rundform ist bei den Kelten eine symbolische. Vergl. Symbolik, II. S. 486 ff.; Villemarqué, I. S. 40.
1).
Diefenbach, O. E., S. 274 oben.
2).
Büchner, Gesch. der englischen Poesie, I. (Darmstadt 1855) S. 7 ff.
3).
Walter. S. 45 und 344; Villemarqué, I. S. 42 ff.; Wiener Jahrbücher, Bd. 29, S. 77 ff.
4).
Kurz, Leitfaden der Gesch. der deutschen Literatur, §. 24 und 37; Villeinarqué, contes populaires des anciens Bretons, précédés d’un essai sur l’origine des épopées chevaleresques de la table – ronde, Paris 1842; San-Marte (Schulz), die Arthursage, Quedlinburg 1842; derselbe, Beiträge zur bretonischen Heldensage, Quedlinburg 1847.
5).
Symbolik unter schlafende Kaiser; Eckermann, III. 2. S. 151.
1).
Villemarqué, I. S. 181 ff. und vorzüglich S. 222 ff.; Kurz, Leitfaden, §. 36 und 61, §. 54.
1).
San Marte, Arthursage, S. 54 ff.
1).
Schnaase, IV. 1. S 375.
2).
Schnaase, IV. 2. S. 222.
3).
San-Marte, a. a. O., S. 64.
4).
Vergl. Symbolik, I. S. 82 ff.
1).
Bachofen, Mutterrecht, S. 140.
2).
Krause, II. 1. S. 7 Anm.
3).
Vergl. auch Lenning (Mossdorf), Encykl. der Freimaurerei, unter Culdeer.
1).
Krause, Kubsturkunden, I. 1. S, 212 ff.
1).
Vergl. Symbolik, II. S. 312 und 503.
2).
Krause, Kunsturkunden, I. 1. S. 201,
1).
Walter, S. 83, Anm. 12 und S. 119.
2).
Krause, II. 1. S. S5 Anm.
3).
Vergl. auch allgemeines Handbuch der Freimaurerei, unter Amphibalus.
1).
Dahin gehört besonders auch die augustische Baukunst, der augustische Styl der Yorker Urkunde (vergl. Krause, II. 1. S. 81), welche Vitruvius wieder eingeführt haben soll.
1).
Krause, II. 1. S. 114 ff.
1).
Walter, S. 224 ff.
2).
Vergl. auch Krause, II. 1. S. 87, Anm. b.
1).
Villemarqué, I. S. 303.
2).
Walter, S. 122.
3).
Walter, S. 233, Anm. 1.
4).
Walter, S. 119.
1).
Vergl. Anderson, a. a. O.. I. S. 254 ff.
2).
Krause, II. 1. S. 91.
3).
Vergl. Symbolik, II. S. 712 ff. Auch der Zauberer Merlin schifft sich in dem Glashause (maison de verre) ein und verschwindet, d. h. er stirbt und geht nach dem Glasberge oder Himmel (Villemarque, I. S. 50).
1).
Krause, II. 1. S. 270, Anm. 3, vergl. mit S. 217.
2).
Krause, II. 2. S. 227; Schnaase, IV. 2. S. 572.
3).
Schnaase, IV. 2. S. 572 Anm.
1).
Vergl. auch Symbolik unter Dreizahl.
2).
Krause, I. 2. S. 284.
1).
Krause, II. 2. S. 259.
2).
Stock, Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker, S. 29.
3).
Stock, S. 30.
4).
Grimm, Rechtsalterthümer, S. 83.
1).
Stock, S. 31.
2).
Vergl. Symbolik, I. S. 372.
3).
Heideloff, Bauhütte, S. 55 und 56.
1).
Ch. L. Stock, Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker, Magdeburg 1844, S. 5, Anm. * und S. 101.
1).
Vergl. darin z. B. Baukorporation, Bauhütte.
2).
Altenburger Journal für Freimaurerei, III. 2. (1812) S. 166 ff.
3).
Allgemeines Handbuch der Freimaurerei, S. 76.
4).
Vergl. allgemeines Handbuch unter Alcuin.
1).
Lappenberg, Gesch. von England, I. S. 170; Schnaase, III. S. 484.
2).
Schnaase, III. S. 486 ff. und S. 500.
3).
Schnaase, IV. 2. S. 574.
1).
Benfey, Orient und Occident, I. (Göttingen 1861) S. 9 ff.
1).
Weber, indische Skizzen, Berlin 1857, S. 9.
2).
Bachofen, Mutterrecht (1861), S. 205 a.
3).
Das Freimaurerthum in seinen 7 Graden, Leipzig 1857, S. 96.
4).
Böttiger, Ideen zur Kunstmythol., II. S. 427.
1).
Hüllmann, Ursprünge der Kirchenverfassung, Bonn 1831, S. 22 ff.
2).
Schoemann, griechische Alterthümer, II. S. 80.
3).
Vergl. Raumer, Gesch. der Hohenstaufen, VI. S. 369 ff.
4).
Gaupp, deutsche Stadtrechte des Mittelalters, I. (Breslau 1851) S. IX ff.
1).
Heideloff, die Bauhütte des Mittelalters in Deutschland, Nürnberg 1844, S. 14 und 15.
2).
Hüllmann, a. a. O., S. 25.
3).
Heideloff, a. a. O., S. 13; Krause, II. 1. S. 58, Anm.a.
4).
Dupin et Laboulaye, glossaire de l’ancien droit francais, Paris 1846, unter clere.
1).
Hüllmann, S. 40.
2).
Heideloff, S. 58.
1).
Krause II. 2. S. 58.
2).
Heideloff, S. 34; Krause, II. 1. S 269.
3).
Heideloff, S. 47.
1).
Symbolik, II. S. 323.
2).
Symbolik, I. S. 641 ff.
3).
Thierry, a. a. O., I. S. 419 ff., woselbst das dänische Statut, jedoch ohne Uebersetzung mitgetheilt ist.
4).
Krause, II. 1. S. 115, 123, 157, 171.
1).
Vergl. z. B. allgemeines Handbuch der Freimaurerei, S. 24 b: „In den Jahrhunderte alten Satzungen der Brüderschaft, denen sich ein jedes Mitglied unterwerfen musste, heisst es.“
1).
Krause, II. 2. S. 293 ff.
2).
Vergl. Krause, II. 1. S. 114 ff.
1).
Vergl. Krause, II. 1. S. 26 ff.
1).
Krause, II. 1. S. 35.
2).
Krause, II. 1. S. 37 ff.
3).
Krause, II. 1. S. 102 ff.
1).
Vergl. auch Krause, II. 1. S. 116 ff.
1).
Krause, II. 1. S. 121 Anm. und S. 287.
1).
Vergl. Nr. 39 und 43 der Bauhütte für 1861.
2).
Vergl. auch Krause, II. 1. S. 158.
1).
Krause, II. 1. S. 239 ff.
1).
Vergl. Symbolik, I. S. 293 ff. und S. 660 ff.
1).
Krause, II. 1. S. 176.
2).
Krause, II. 1. S. 107.
1).
Krause, II. 1. S. 235.
2).
Vergl. Ziemann, mittelhochdeutsches Wörterbuch, unter Herberge; Schmeller, baierisches Wörterbuch, III. S. 228; Benecke, mittelhochdeutsches Wörterbuch, I. S. 161.
1).
Stock, a.a. O., S. 9 und 33, S.49 ff.
2).
Ziemann, a. a. O., unter Ellende.
3).
Schmeller, a. a. O., III. S. 229.
4).
Krause, II. 2. S. 141.
1).
Krause, Il. 2 S. 155.
2).
Stock, S. 38 ff.
3).
Symbolik, II. S. 240 ff.
4).
Kraut, Grundriss zu Vorlesungen über das deutsche Privatrecht, S. 174.
1).
Stock, S. 46 und 48.
2).
Stock, S. 70 und 96.
3).
Warnkoenig, franz. St.-Gesch, S. 250, Anm. 7.
4).
Rauchenstein, ausgewählte Reden des Lysias, Berlin 1859, S. 162.
1).
K. Halm, Ciceros ausgewählte Reden, III. Bändchen (Berlin 1859) zu obiger Stelle.
2).
Vergl. Seuffert, practisches Pandectenrecht, §. 51; Puchta, Pandecten, §. 26; Vangerow, Lehrbuch der Pandecten, I. §. 53 ff.
1).
Vergl. nach Warnkoenig, franz. St-Gesch., S. 55, Anm. 3; oben S. 110.
2).
Eichhorn, deutsche St.- und R.-Gesch, II. §. 312.
1).
Vergl. darüber auch Schnaase, IV. 2. S. 166 ff.
2).
Vergl. Symbolik II. S. 254 ff.
3).
Warnkoenig, a. a. O.0, S. 54.
1).
Ueber dessen alte Bauten vergl. Schnaase, IV. 2. S. 365 ff.
2).
Warnkoenig, S. 310.
3).
Warnkoenig, S. 311, Anm. 2.
4).
Depping, réglements sur les arts et les métiers de Paris. introduct. S. XXII ff.
5).
Gaupp, I. S. 16 ff.
6).
Gaupp, II. S. 6.
1).
Warnkoenig, S. 332.
2).
Krause, II. 1. S. 276. Anm. 1.
3).
Heideloff, Bauhütte, S 47 ff.
4).
Madox bei Krause, II. 2. S. 367.
5).
Warnkoenig, S. 297 und 213.
6).
Warnkoenig, S. 312.
1).
Thierry, récits, I. S. 39 ff.
1).
Vergl. meine Abbandlung in Nr. 49 der Bauhütte für 1861.
2).
Thierry, récits, I. S. 97 ff.
3).
Warnkoenig, S. 136 ff.
4).
Hüllmann, Ursprünge der Kirchenverfassung, S. 145.
1).
Hüllmann, S. 138 ff.
2).
Warnkoenig, S. 70.
3).
Schnaase, III. S. 482 ff. und IV. 2. S. 49.
1).
Vergl. auch Schnaase, IV. 2. S. 246 ff.
2).
Vergl. Savigny, Über den römischen Colonat und die römische Steuerverfassung, Stuttgart 1835. S. 93 ff. und S. 97 ff., woselbst auch die römischen Catastrirtungen (von capita = Steuerhufe, resp. capitastra = Grundbücher) und die Indictionen erläutert werden.
3).
Warnkoenig, S. 93.
1).
Gaupp, deutsche Stadtrechte des Mittelalters,I. (Breslau 1851) S. XXXIX.
2).
Vergl. Symbolik unter Gilde.
1).
Vergl. auch Sachsse, historische Grundlagen des deutschen Staats- und Rechtslebens, Heidelberg 1844, §. 23.
1).
Warnkoenig, S. 237.
2).
Thierry, récits, I. S. 330.
3).
Beffroi hiess der städtische Wachtthurm, von welehern die Glocke die Bürger zur Versammlung oder zur Abwehr herannahender Feinde zusammenrief. Vergl. Schnaase, IV. 1. S. 285.
1).
Thierry, I. S. 34.
1).
Ueber die heutigen Bruderschaften Roms vergl. Ausland für 1834. Nr. 42.
1).
Pertz, monum., I. S. 37; Walter, corpus jur. Germ. II. S. 60.
1).
Vergl. Gaupp, I. S. 20 ff.
2).
Gaupp, I. S. 30.
3).
Gaupp, I. S. 33
1).
Rössler, über die Bedeutung und Behandlung der Gesch. des Rechts in Oesterreich, Prag 1847, S. II.
2).
Vergl. Thierry, I. S. 315 und 411 ff., S. 453 ff.
1).
Hüllmann, Ursprünge der Kirchenverfassung, S. 13.
1).
Vergl. auch Thierry, I. S. 318 ff.
1).
Thierry, I. S. 419 Anm.
2).
Schnaase, IV. 2. S. 436.
1).
Vergl.. auch Madox bei Krause, II. 2. S. 387 ff.
2).
Gengler, deutsche Stadtrechte, S. 50.
3).
Vergl. Lenning, Encyklopädie der Freimaurerei, unter Stewards.
1).
Winckelmann, Allegorie, S. 60.
2).
Vergl. Ziemann, mittelhochdeutsches Wörterbuch, unter Meister; Wackernagel, altdeutsches Wörterbuch, unter Meister.
1).
Bei Gengler, S.67 ff.
1).
Grimm, altdeutsche Wälder, III. S. 112 und 117.
2).
Benfey, Orient und Occident, I. S. 431 ff.
3).
Mohnike, altschwedische Balladen, S. 268.
1).
Altdeutsches Wörterbuch unter ambaht.
2).
Gengler, deutsche Stadtrechte des Mittelalt, S. 471, welcher auch das lat. Stadtrecht mittheilt; Gaupp, deutsche Stadtrechte des Mittelalters, I. S. 37 und 46, bei welchem der lat. und deutsche Text neben einander sich finden, wie auch bei Walter, corp. jur. Germanici antiqui, III. S. 780 ff.
1).
Warnkoenig, S. 216, Anm. 2.
2).
Gaupp, die deutschen St.-R., I. S. 91.
3).
Gaupp, I. S.41 und 59.
4).
Warnkoenig, S. 246.
1).
Die Zahlen sind unser Beisatz.
2).
Mestier, ital. mestiere, engl. wistery, mestere oder mistere, nicht mystery, aus ministerium nach Madox bei Krause, II. 2. S. 392 ff.
3).
Vergl. über die Ableitung Symbolik, II. S. 277.
4).
Bei den Bäckern und Zimmerleuten 4 Jahre; vergl. Depping, S. 105, introd. S. LI.
5).
In dem Statut der Zimmerleute heisst es: se il n’est son fils ou son neveu, ou cil de sa fame nez par loial mariage.“ Diese Verwandten galten oder zählten nicht als Lehrlinge. Das Gleiche bestimmte das Statut der Bildschnitzer u. s. w. In den Zusätzen zu dem Stadtrechte von München, herausgegeben von Auer, München 1840, S. 273, heisst es: „Ez mag auch iegliche maister seinen sun und seinen aidem sein hantwerch leren und dannoch dazuo haben einen lerchneht, als vorgeschriben ist, und swenn man einen lerchneht dinget, so sol er geben ein diu zunft ein pfunt wachs, da sol sein maister umb pürger sein;“ und weiter: „Ez sol iglich maister neur einen lerchneht haben, und ob der stirbet oder von im get, e daz diu gedingte frist vergangen ist, so sol er doch chain lerchneht haben, untz daz sich die verdingte zeit vergeet.“
1).
Ludwig IX.
2).
Depping, a. a. O., introd., S. LXXIX.
3).
Walter, corpus jur. Germ. ant., I. S. 315.
1).
Walter, II. S. 137.
1).
Maurer, Mörteler.
2).
Gypser.
3).
Vergl. Art. 2.
4).
Für aides steht auch aydes, ayuwes (auxilium). Valets hiessen auch die Ritterknappen. Das Statut der Bäckerzunft erwähnt (Depping, S. 7) mestres vallés que l’on apele joindres (auch gindres).
1).
Krause, II. 1. S. 99.
2).
Arbeiten, betreiben.
3).
In der Fleischzeit, in der Zeit des Jahres, in welcher es nach den Kirchengesetzen erlaubt ist, Fleisch zu essen. Die Fasten (quaresme, carême) steht entgegen. Die Zimmerleute mussten nach dem diesfälligen Statute (Depping, S. 102) beschwören, „que il n’ouverroient au samedi que nonne seroit sonnée à Notre-Dame au gros saint.“ Der grosse Heilige, mit welchem hier die Neunzeit, die neunte Stunde geläutet wird, ist die dem Heiligen geweihte, die auf seinen Namen getaufte grosse Glocke. Aehnlieh heisst der im J. 1600 gebaute Glockenthurm im Kremel von Moskwa, welcher für alle dort befindlichen Kirchen dient, Jwan Weliki, d. h. grosse Johannes.*)
*)
Schnaase, III. S. 304 Anm.
4).
Outils. Vergl. Art. 20.
5).
Gyps.
6).
Eid.
1).
Charge d’une aune.
2).
Mörtel, Maurkalk.
1).
Die niedere Gerichtsbarkeit.
2).
Clameur, clamour, clamor = Klage, Forderung.
3).
Adjourner, adjornare = Tag ansetzen, vorladen.
1).
Anderwärts, z, B. Depping, S 14, wird dafür geschrieben errèdes, wahrscheinlich von iratus.
2).
Arbeitet.
3).
Outils. Vergl. Art. 10.
4).
Resister avec violence.
5).
Guet, getus = Militärdienst, Wachdienst.
6).
Taille, taillée, taillage, talia, tallagium = Auflage, Steuer. Vergl. Dupin et Laboulage, glossaire de l’ancien droit françois.
7).
Redevances, redevoirs, redebentia = Leistungen jeder Art.
8).
L’ont oui.
9).
Vergl. noch Depping, S. 104, Anm. 5.
10).
Gesir = coucher, accoucher; geu, gé = couché, accouché.
1).
Vergl. auch noch den Titel bei Depping, S. 425: „Metiers et personnes qui jouissent de l’Exemption du guet.“
2).
Depping, introd., S. LXVII
1).
Thierry, I. S. 416.
2).
Hüllmann, Ursprünge der Kirchenverfassung, S. 15.
1).
Vergl. Symbolik, II. S. 273 ff.
2).
Vergl. Symbolik, II. S. 271 ff.
3).
Vergl. Symbolik, II. S. 510 und 533.
4).
Heideloff, die Bauhütte, S. 22.
1).
Heideloff, S. 59.
2).
Heideloff, S. 41; Krause, IL 1. S. 288; Heldmann, die drey ältesten geschichtlichen Denkmale der teutschen Freymaurerbrüderschaft, Aarau 1819, S. 232.
1).
Bei Depping, S. 157, Tit. LXII.
1).
Schnaase, Gesch. der bildenden Künste, V. S. 85.
2).
Schnaase, V. S. 36 Anm.
3).
Schnaase, IV. 2. S. 573.
4).
Schnaase, IV. 2. S. 366.
5).
Vergl. auch Göthe, von deutscher Baukunst, in der Cottaschen Gesammtausgabe der Werke, XXXI. S. 352 ff.
1).
Ueber die Städte des alten Galliens und die aus ihnen hervorgegangenen neuern Städte vergl. die schöne Zusammenstellung bei Kiepert, historisch-geographischer Atlas der alten Welt, Weimar 1860, S. 27 und 28, welcher eine ähnliche Zusammenstellung der italienischen und spanischen Städte vorangeht. Im cisrhenanischen Gallien erhielten sich und zwar in Germania superior die Städte Strassburg, Brumpt (Brumat), Selz, Speier, Mainz und Bingen, – in Germania inferior die Städte Coblenz, Boppart, Andernauh, Remagen, Bonn, Cöln, Deutz, Zülpich, Tongern, Worringen, Zons, Neus, Gellep, Kelln bei Cleve, Nymwegen, Utrecht und Leyden. Daran reihen sich in den celtischen seit Augustus zu Belgica gehörigen Gebieten: Langres, Dijon, Alize, Besancon, Luxeil, Nyon, Sitten (Sion), Lausanne, Vevey (Vivis), Orbe, Yverdun, Avenches (Wiflisburg), Solothurn (Soleure), Windisch, Zürich, Winterthur, Augst, Basel, Breisach, Arzheim, Ell, Toul, Metz, Verdun, Trier,
1).
Reol, Neumagen und Jvoy. Hiermit sind zugleich die Karten sowohl bei Kiepert, als z. B. bei Spruner, historisch-geographischer Schul-Atlas, Gotha 1856, Nr. 1, II und III, zusammenzuhalten. Solche einfache statistische Vergleichungen reden lauter und deutlicher als die weitesten und mühsamsten Ausführungen.
1).
Schnaase, III. S. 248 ff.
2).
Daselbst, III. S. 275 ff.
3).
Vergl. auch Symbolik, II. S. 251 ff.
1).
Heideloff, Bauhütte, S. 19.
2).
Gaupp, deutsche Stadtrechte, II. S. 1 ff.; Gengler, deutsche Stadtrechte, S. 121 ff.
1).
Trummer, Vorträge über Tortur u s. w., I. S. 186.
1).
Otte, S. 8.
1).
Gaupp, II. S. 18 und S. 171 ff.; Kopp, Gesch. der eidgenössischen Bünde, I. S. 638 ff.
2).
Raumer, Vl. S. 287; Gaupp, I. S. 2; Gengler, S. 65 ff.
3).
Mone, Zeitschrift, IV. S. 134 ff.
4).
Mannert, Gesch. der alten Deutschen, II. (Stuttart 1832) S. 557 und I. S. 374.
5).
Archiv für schweizerische Gesch., VII. S. 72 und 73, Anm. 150.
1).
Gaupp, I. S. 155 ff.
2).
Mone, Untersuchungen zur Gesch. der Heldensage, Quedlinburg 1836, S. 37, wornach Borbet, richtiger Borbhaith, hd. Wormaz, Worwaz, Woreia, Wurmbs hoch bedeutet und [...], wie Worms bei Ptolemäus heisst, soviel als Hochfeld ist.
3).
Meissner, S. 172 und 218; Braun, Gesch. der Kunst, I. S. 143. 177, 184 und 225.
1).
Schnaase, IV. 2. S. 102 ff. und V. S. 300 ff., S. 378 ff. Bei den Aegyptern waren nach Brugsch, Reiseberichte aus Aegypten, Leipzig 1855, S. 28, selbst die Apisgräber bei Memphis gewölbte Tunnel; gewölbt sind auch die Tempel des Osiris zu Abet oder Abydos,*) die Tempel Ramses II. zu Theben. Bei Abydos liegt auch ein im J. 1306 nach der koptischen Aera erbautes Kloster mit gewölbten Kuppeln.
*)
Brugsch, S. 108 ff. und S. 296.
2).
Schnaase, IV. 2. S. 51 und 128 ff.
3).
Semper, der Stil, I. S. 331 Anm. und S. 335.
4).
Vergl.auch Rich, unter Fornax, woselbst die Abbildung eines bei Castor in Northumberland entdeckten Töpferofens gegeben ist.
1).
Guhl und Koner, das Leben der Griechen und Römer, II. S. 186 und 292.
2).
Kopp, Gesch. der eidgenössischen Bünde, I. (Leipzig 1845) S. 686; Otte, a. a. O., S. 9.
3).
Semper, der Stil, I. S. 178 und 180.
4).
Vergl. Weiske, Prometheus und sein Mythenkreis, Leipzig 1842, S. 552 ff.
5).
Vergl. Brunn, Gesch. der griech. Künstler, II. S. 654: Die Vasenmaler; Semper, der Stil, II. S. 1 ff. (Keramik). Semper begreift unter Keramik die gesammte Gefässkunst mit Einschluss der Gefässe aus andern Stoffen, z.B. derjenigen aus Metall, Holz, Elfenbein, Glas, Stein u. s. w.
1).
Ausland für 1859, S. 686.
2).
Hormann, Lehrb. d. griech. St.-A., S. 389; Weiske, S. 557.
3).
Vergl. auch Winckelmanns Werke, III. S. 281, Anm. 70
1).
Weiske, §. 204; Brunn, Gesch. der griech. Künstler, im Register unter Kerameikos.
2).
Winckelmanns Werke, III. S. 24.
3).
Ausland für 1859, S. 1088 b. Vergl. auch Semper, II. S. 2 ff.
1).
Winckelmann, Gesch. der Kunst, I. Buch I. Cap. 4, §. 5.
2).
Braun, I. S. 493.
3).
Braun, I. S. 497.
4).
Ueber die Kunst unter den Phöniciern vergl. auch Winckelmann, Gesch. der Kunst, I. Buch II. Cap. 5.
5).
Böttiger, Andeutungen über die Archäologie, S. 50.
6).
Böttiger, S. 52 ff.; Semper, II. S. 23.
1).
Benecke, mittelhochd. Wörterbuch, unter Ammanmeister.
2).
Benecke, unter Morter; Schmeller, bayerisches Wörterbuch, II. S. 622.
3).
Wackernagel, altdeutsches Wörterbuch, unter Münster; ebenso Benecke, Schmeller und Ziemann.
4).
Benecke, Schmeller und Ziemann unter Münz,
5).
Schmid, Gesetze der Angelsachsen, I. S. LXXII.
6).
Guhl und Koner, II. S. 206.
7).
Rieb, Wörterbuch, unter Tabula.
1).
Böttiger, Sabina, Leipzig 1806, S. 60; Rich, unter Culter.
2).
Rich, unter Pressorium.
3).
Rich, illustrirtes Wörterbuch der römischen Alterthümer, unter Lampas.
4).
Rich, daselbst.
5).
Rich, u. d. W.
6).
Rich, unter Cavea.
7).
Rich, unter Cella.
8).
Rich, unter Cupa.
9).
Rich, unter Fabrica.
10).
Rich, unter Forma.
11).
Wackernagel, Wörterbuch, unter Kalther. Vergl. auch Rich, unter Torcular und Torenlarium.
12).
Ziemann, mittelhochd. Wörterb., unter metzelaere; Schmeller, bayerisches Wörterb., II. S. 622 oben.
1).
Rich, unter Mola.
2).
Ziemann, u. d. W.
3).
Vergl. auch Benecke, unter kan.
4).
Ziemann, unter napf.
5).
Rich, unter Spiculum.
6).
Wackernagel, unter stadal.
7).
Wackernagel und Ziemann, u. d. W.
8).
Rich, unter Trama.
9).
Grimm, Wörterbuch, u. d. W., welcher sich gegen die Ableitung erklärt.
10).
Wackernagel, u. d. W. Grimm, Wörterbuch, unter Dach, glaubt, das starke Verbum, von welchem das Wort abstamme, sei verloren.
1).
Rich, u. d. W.
2).
Rich und Ziemann, u. d. W.
3).
Wackernagel, u. d. W.
4).
Tobler, appenzell. Sprachschatz, S. 444 b.
5).
Kraft, deutsch-latein. Wörterbuch, unter Winzer; Rich, unter vinitor.
6).
Benecke, Grimm und Ziemann, u. d. W.
7).
Rich, unter Tornus.
8).
Grimm, u. d.W.
9).
Wackernagel, unter tuom; Grimm, unter Dom.
10).
Wackernagel, unter tungen.
11).
Ziemann, unter spelte; Schmeller, IIII. S. 564.
12).
Wackernagel, unter spër; Rich, unter Sparum.
13).
Rich, unter Solea; Ziemann, unter sol; Schmeller, III. S. 231.
14).
Benecke, mittelhochd. Wörterb., unter mubel.
1).
Vergl. auch Semper, II. S. 76 und 77.
2).
Benecke, u. d. W.
3).
Benecke und Wackernagel, u. d. W.
4).
Benecke.
5).
Wackernagel.
6).
Wackernagel.
7).
Benecke.
8).
Wackernagel.
9).
Wackernagel.
10).
Wackernagel.
11).
Otte, a. a. O., S. 24 ff.
1).
Otte, S. 11.
2).
Otte, S. 12.
3).
Vergl. z. B. bei Rössler, das altprager Stadtrecht, die Art. 29, 58 und 96 des Statutarrechtes; Heusler, Verfassungsgesch. der Stadt Basel im Mittelalter, Basel 1860, S. 116; Arnold, das Aufkommen des Handwerkerstandes im Mittelalter, Basel 1861, S. 28 ff.
4).
Guhl und Koner, II. S. 235 ff.; Rich, illustrirtes Wörterbuch der römischen Alterthümer, unter Fullonica und Fullonium, woselbst der Grundriss der zu Pompeji ausgegrabenen Werkstätte eines Walkers abgebildet und beschrieben ist, wie daselbst auch Pullo zu vergleichen ist.
5).
Abgebildet bei Schnaase, VI. S. 157.
1).
Arnold, S. 28.
2).
Eichhorn, St.- und R-Gesch., I. §. 173 und 243, 312.
3).
Mohr, Regesten, I. S. 24, Nr. 130, vergl. mit 365.
4).
Bluntschli, Staats- und Rechtsgesch. der Stadt und Landschaft Zürich, I. S. 323.
1).
Arnold, S. 49. Vergl. auch noch Besoldi thesanrus pract., I. und II. unter Zunft.
2).
Art. 33 des Statutarr. bei Rössler, S. 23.
3).
Vergl. auch Semper, der Stil, I. S. 143 ff.
1).
Vergl. über das hohe Alter der Kürsnerzunft Semper, I. S. 99 ff.
2).
Mohr, Regesten, II. S. 31, Nr. 294.
3).
Mohr, II. S. 39, Nr. 431.
1).
Depping, a. a. O., S. 130 ff.
2).
Segesser, Rechtsgesch., II. S. 385.
3).
Nach Depping ist hotilier = fripon, mauvais sujet, – nach Dupin und Laboulaye = déauché, ribaud.
4).
Denrée ist nach Dupin und Laboulaye, glossaire de l’ancien droit francais, aus dem lat. denarata = toute espéce de marchandise; tout ce qui se vend à beaux déniers comptants. Der in Arbeit (en oevre) zu nehmende Geselle soll gut bekleidet sein, seine gehörigen Kleider haben, was nach einer uralten Rechtsanschauung oder vielmehr nach dem alten Duodecimalsysteme dahin aus gedrückt wird, dass er xij denrées (dénerées) de robe haben solle.
5).
Nach Depping = retenu en engagé pour l’année.
1).
Segesser, Rechtsgesch. der Stadt und Republik Lucern, II. S. 369, 391 und 392.
2).
Rüssler, S. 58, Art. 96 des St.-R.
3).
Depping, S. 126.
4).
Depping, S. 129.
5).
Depping, S. 135.
6).
Depping, S. 113.
7).
Depping, S. 142.
8).
Depping, S. 144.
9).
Depping, S. 149.
10).
Depping, S. 148.
1).
Depping, S. 138.
2).
Mannert, Gesch. der Deutschen, II. S. 546.
1).
Vergl. auch Brunn, Gesch. der griech. Künstler, II. S. 415 ff.: „Die Münzstempelschneider“; Weiske’s Rechtslexikon unter Münzen.
2).
Mannert, II. S. 544 ff. vergl. mit S. 559 und I. S. 378 ff.
3).
Vergl. auch Unger, die altdeutsche Gerichts-Verfassung, §. 48.
4).
Vergl. auch Eichhorn, St.- und R.-Gesch., Il. §. 296.
1).
Rich, unter Ferrarius; Beck, Anleitung I. 1. S. 383 ff.
2).
Mannert, II. S. 551 und I. S. 380 oben; deutsches Kunstblatt, Berlin 1855, S. 50, woselbst die mittelalterliche Bewaffnung aus dem Oriente abgeleitet wird.
3).
Vergl. auch W. Arnold, das Aufkommen des Handwerkerstandes im Mittelalter, Basel 1861.
4).
Semper, I. S. 366 ff.
5).
Winckelmann’s Werke, V. S. 432 ff.
1).
Böttiger, Sabina, I. Beilage zur dritten Scene: „Wachsfrüchte und Wachsblumen der Alten.“
2).
Schnaase, Vl. S. 591 Anm.
3).
Winckelmanns Werke, I. S. 40 ff.
4).
Symbolik, I. S. 610.
5).
Guhl, die Frauen in der Kunstgesch., S. 116.
1).
Guhl, S. 131.
2).
Guhl, S. 155.
3).
Böttiger, Sabina, I. S. 231.
4).
Semper, der Stil, I. S. 15 Anm.; Rich, Wörterbuch, unter Corona.
5).
Vergl. Semper, I. S. 22.
1).
Semper, I. S. 469 ff.
2).
Schnaase, Vl. S. 308.
3).
Creuzer, Symbolik, IV. S. 531.
1).
Schnaase, VI. S. 309 ff.
2).
Braun, Gesch. der Kunst, I. S. 177 und 141.
3).
Vergl. Symbolik, I. S. 27; Semper, der Stil, 1. S. 276: „Exkurs über das Tapezierwesen der Alten.“
1).
Bock, Anleitung zur allgem. Weltgesch., I. 1. S. 184 ff.; Meissner, Layard’s populärer Bericht, S. 60.
2).
Semper, I. S. 473 ff.; Beck, Anleitung, I. 1. S. 383 ff.
3).
Brugsch, Reiseberichte, S. 105.
4).
Rinck, I. S. 267 oben.
5).
Meissner, Layard’s populärer Bericht über die Ausgrabungen zu Ninive, Leipzig 1852, S. 12, 18, 33.
1).
Harford, the life of Michael Angelo Buonarotti, London 1857, 2 Bde.
2).
Guhl, die Frauen in der Kunstgesch., S. 66.
3).
Brunn, I. S. 43 ff. und S. 210 ff.
4).
Böttiger, Andeutungen über die Archäologie, S. 111 ff.; Brunn, I. S. 190.
5).
Winckelmann’s Werke, herausgegeben von Fernow, I. (Dresden 1808) S. 378 und 382; Böttiger, Andeutungen, S. 160; oben S. 24.
6).
Böttiger, S. 179 ff.; Brunn, Gesch. der griechischen Künstler, I. S. 314; Winckelmann’s Werke, IV. S. 31 ff.
1).
Vergl. darüber die eigenen Bemerkungen Semper’s, I. S. 405 ff.
1).
Fouilles à Charthage, Paris 1861.
2).
Beulé, Taf. I. und IV.
3).
Semper schreibt: „Es ist ein sehr verbreiteter Wahn, den starren hieratischen Styl Aegyptens als etwas Ursprüngliches, gleichsam als das Windelband der Kunst zu betrachten, aus dessen Fesseln sich Aegypten niemals habe befreien können, aus welchem aber ein Aufschwung zu freier Kunst möglich sei, welchen Schritt die Griechen zuerst gewagt hätten. Die Sache verhält sich aber umgekehrt. Langwirkende tausendjährige Einflüsse vollendeten dieses Werk der Versteinerung; bereits zur Zeit der Pyramidenerbauer war sie weit vorgeschritten und wir erkennen an den ältesten Monumenten nur noch die Spuren einer schon im Erstarrungsprocesse begriffenen frischeren Kunst, die freilich auf früher Entwicklungsstufe bereits
3).
dem Typhon, dem versteinernden Wüstendämon für immer und unrettbar anheimgefallen war.“ Nach Semper wären die grossen Bauten in Theben, zu Karnak und Luxor, und die gesammte eigentliche ägyptische Baukunst, das glänzende neue ägyptische Reich typhonische oder dämonische Versteinerungen!!!
1).
Meissner, Layard’s populärer Bericht, S. 163 und 166, vergl. mit Fig. 22 und 24; Braun, Gesch. der Baukunst, I. (Wiesbaden 1856) S. 221 ff. und S. 235. Ueber die Elfenbeinbildwerke bei den Griechen und Römern vergl. Winckelmann’s Gesch. der Kunst, I. Buch I. Cap. 2, §. 10 und 11.
2).
Meissner, S. 222.
3).
Meissner, Fig. 3, 13 und 6.
4).
Meissner, Fig. 79 a b und c; Braun, I. S. 185 und 188, 212, 221, 311.
1).
Braun. I. S. 460; derselbe im Auslande für 1861, S. 1037 ff.
2).
Braun, I. S. 492.
3).
Winckelmann’s Werke, III. S. 98.
1).
Vergl. auch Braun, Gesch. der Kunst, I. S. 182; Böttiger, Andeutungen über die Archäologie, Dresden 1806, S. 5 ff. und S. 73.
2).
Vergl. darüber auch Braun, I S. 139 ff.; Semper, der Stil, I. S. 323 ff.
3).
Vergl. auch Guhl, die Frauen in der Kunstgesch., Berlin 1858, S. 12 ff.
1).
Meissner, Fig. 1, 5 und 14.
2).
Braun, I. S. 186, Nr. 16 und S. 199, 209 unten; Winckelmann’s Werke, III. S. 339, Anm. 369.
3).
Meissner, Fig. 19.
4).
Meissner, Fig. 4 und 7.
5).
Von der Kunst unter den Aegyptern s. auch Winckelmann, Gesch. der Kunst, I. Buch Il. Kap. 1 ff.
1).
Winckelmann, III. Buch VI. Kap. 2, §. 8.
2).
Meissner, S. 219.
3).
Meissner, S. 218 oben.
4).
Meissner, S. 217.
5).
Brugsch, Reiseberichte, S. 83 und 296.
6).
Winckelmann, Gesch. der Kunst, I. Buch II. Kap. 4, §. 11 und die Anmerkungen dazu; Brugsch, Reiseberichte, S. 176.
1).
Winckelmann, I. Buch III. Kap. 3, §. 18 und S. 380, Anm. 580.
2).
Braun, I. S. 230.
3).
Braun, I. S. 519 und 520.
4).
Braun, I. S. 491 und 508 ff.
1).
Braun, I. S. 424 ff.
2).
Braun, I. S. 449.
3).
Braun, I. S. 453.
1).
Braun, I. S. 458.
2).
Vergl. auch Winckelmann’s Gesch. der Kunst, I. Buch 1. Kap. 2, §. 20 ff.
3).
Braun, I. S. 459.
1).
Braun, I. S. 465
2).
Vergl. auch Böttiger, Andeutungen über die Archäologie, S. 5 ff.
3).
Braun, I. S. 517 ff. Anderer Meinung ist Brunn, Gesch. der griech. Künstler, Winckelmann, Werke, III.S.14ff., welcher jedoch zugesteht, dass die Etrusker den Scarabaeus oder Rosskäfer durch einen besonderen Weg als Symbol angenommen haben (S. 18). Fea widersprach Winckelmann, besonders unterberufung auf die Einwanderung ägyptischer Colonien nach Griechenland und auf den von Herodot zugestandenen ägyptischen Ursprung der griechischen Götter.
1).
Braun, I. S. 520 ff.
2).
Vergl. darüber auch Brugsch, Reiseberichte, S. 91 ff.
3).
Braun, I. S. 522.
4).
Winckelmann’s Werke, I. S. 388.
1).
Winckelmann, I. S. 397 oben.
1).
Wiener Jahrbücher, Bd. 29, S. 71 ff.
1).
Schnaase, IV. 2. S. 152.
2).
Schnaase, IV. 2. S. 296.
3).
Schnaase, V. S. 225.
4).
Vergl. Mannert, Gesch. der alten Deutschen, I. S. 378 ff.
5).
Gaupp, II. S. 70.
1).
Schnaase, IV. 2. S. 213.
2).
Schnaase, IV. 2. S. 199.
3).
Schnaase, IV. 2. S. 225 ff.
4).
Vergl. auch Schnaase, altdeutsche und niederländische Kunst in Italien, im d. Kunstbl. 1857, S. 459 ff.
1).
Lappenberg, hamburgische Rechtsalterthümer, I. S. VIII. und XXI; Rössler, das altprager Stadtrecht, Prag 1848, S. XCIX.
2).
Vergl. auch Gaupp, a. a. O., I. S. 45.
3).
Bluntschli, St.- und R.-Gesch, I. S. 323.
4).
Unger, altdeutsche Gerichts-Verfassung, §. 48; Mannert, Gesch. der Deutschen, II. S. 544.
1).
Dunker, Gesch. des Alterthums, II. S. 104.
2).
Bohlen, das alte Indien, II. S. 27.
3).
Romberg und Steger, I. S. 63.
4).
Meiners und Spittler, neues götting. histor. Magazin, I. S. 516 und 526 ff.
5).
Romberg und Steger, I. S. 73 ff.
1).
Semper, I. S. 266.
1).
Depping, introd., S. LI.
2).
Depping, S. 4 ff.
3).
Heussler, Verfassungsgesch. der Stadt Basel, S. 116.
1).
Kopp, Gesch. der eidgenüssischen Bünde, I. S. 714.
2).
Guhl und Koner, II. S. 290.
3).
Depping, S. 7. Einigermassen erinnert dieser Gebrauchr an den sog. Metzgersprung, d. h. die Wassertaufe, wodurch noch heute zu München jährlich am Fastnachtsmontage die ausgelernten und freizusprechenden Jungen in die Gemeinschaft der Gesellen beim Fischbrunnen auf dem Schrannenplatze aufgenommen werden. Vergl. Schmeller, bayerisches Wörterb., II. S. 661.
1).
Depping, S. 14.
2).
Symbolik, II. S. 229.
3).
Rössler, S. 18.
4).
Arnold, das Aufkommen des Handwerkerstandes im MittelaIter, Basel 1861, S. 10.
1).
Raumer, Gesch. der Hohenstaufen, V. S. 273.
2).
Raumer, V. S. 212.
3).
Raumer, V. S. 205.
1).
Raumer, V. S. 160.
2).
Guhl und Koner, II. S. 273, vergl. mit S. 333.
3).
Mohr, Regesten (des Klosters zu Interlaken), I. S. 71, Nr. 340, 342, 343, 346 und 347.
4).
Mohr, Regesten (des Männerhauses Buchsen), I. S. 130, Nr. 183.
5).
Rössler, das altprager Stadtrecht aus dem 14ten Jahrh., S. XCI; Eichhorn, deutsche St.- und R.-Gesch., III. §. 432.
1).
Guhl und Koner, II. S. 286; Rich unter Tibicen.
2).
Stöber, Sagen des Elsasses, St. Gallen 1858, S. 117.
1).
Raumer, Gesch. der Hohenstaufen, VI. S. 513; Kurz, Leitfaden der Gesch. der deutschen Literatur, §. 82.
1).
Vergl. Wittich, über die mittelalterlichen Schauspiele Frankreichs, Eisenach 1861 (ein sehr schätzenswerthes Programm des Gymnasiums zu Eisenach); Schnaase, VI. S. 72. Ueber den Hang zu Schauspielen in den ersten christlichen Zeiten berichtet Stäudlin, Gesch. der Sittenlehre Jesu, IV. S. 244 ff.
2).
Symbolik, I. S. 620.
1).
Vergl. noch Holland, die Entwichelung des deutsch.Theaters und das Ammergauer Passionsspiel, München 1861; Mone, Schauspiele des Mittelalters, Karlsruhe I847, 2 Thle.; Bechstein, das grosse thüringische Mysterium von den zehn Jungfrauen, Halle 1855; K. Hase, das geistliche Schauspiel, Leipzig 1858; K. Bartsch, über ein geistliches Schauspiel des 15ten Jahrh., in Pfeiffer’s Germania, III. S. 267 ff.; Künzelsauer Fronleichnamsspiel aus dem J. 1479, im Auszuge mitgetheilt von Werner in Pfeiffer’s Germania, IV. S. 338 ff.
2).
Schnaase, VI. S. 83.
3).
K. A. Böttiger, literarische Zustände und Zeitgenossen, I. (Leipzig 1838) S. 198 ff.
1).
Segesser, Rechtsgesch. der Stadt Lucern, II. S. 395.
2).
Besoldi, thesaurus practicus, I. S. 512 und II. S. 360 unter Kesslerschutz.
1).
Didron, annales archéologiques, XXI. (Paris 1861) S. 345 ff.
1).
Vergl. Symbolik über die Vierzahl.
2).
Lewis, Gesch. der Freimaurerei in Oesterreich, Wien 1861, S. 21.
3).
Bauhütte für 1861, S. 355.
4).
Dunker, Gesch. des Alterthums, II. (2.Auflage) S. 117 oben.
1).
Raumer, Gesch. der Hohenstaufen, V. S. 155, 169, 174, 194 und 197.
2).
Warnkoenig, S. 52.
3).
Knebel, Chronik, I. S. 215, Anm. 67.
4).
Knebel, Chronik, II. S. 66.
1).
Semper, der Stil, I. S. 69 und Taf. VIII.
2).
Schmid, Gesetze der Angelsachsen, I. (Leipzig 1832) S, LXVI.
3).
Schmid, I. S. LXVII.
4).
Unger, die altdeutsche Gerichtsverfassung, Göttingen 1842, S. 36.
5).
Thierry, récits, I. S. 348.
6).
Mone, Zeitschrift für die Gesch. des Oberrheins, IV, S. 164.
7).
Warnkoenig, S. 125, 209 und 210.
1).
Gaupp, deutsche Stadtrechte, I S. 38 und 49, Art. VII.
2).
Warnkoenig, S. 255.
3).
Lassen, indische Alterthumskunde, IV. S. 721.
4).
Wolf, Beiträge zur deutschen Mythologie, Il. S. 133.
5).
Wolf, hessische Sagen, Nr. 25.
6).
Baader, badische Sagen, Nr. 208.
7).
Maurer, isländische Volkssagen, S. 273.
8).
Vergl. auch Grimm, Rechtsalterthümer, S. 134.
1).
Grimm, Rechtsalterthümer, S. 100 ff.; Waitz, das alte Recht der salischen Franken, S. 176 und 281.
2).
Winckelmann, Sendschreiben über die herculanischen Entdeckungen, Dresden S. 45.
3).
Romberg und Steger. I. S. 73.
4).
Eichhorn, III. §. 433, Anm. b.
1).
Maurer, Einleitung, S. 36.
2).
Maurer, S. 38 ff.
3).
Maurer, S. 39.
4).
Guhl und Koner, das Leben der Griechen und Römer, II. S. 43.
5).
Braun, Gesch. der Kunst, I. S. 183.
1).
D. Kunstblatt für 1857. S. 307 a.
1).
Creuzer, Symbolik, I. S. 516 (der 2ten Ausgabe).
1).
Schnaase, IV. S. 389 und 392.
2).
Anzeiger für schweizer. Gesch. und Alterthumskunde für 1862, S. 22.
1).
Mohr, Regesten (der Cistereienser-Abtei Cappel) I. S. 2, Nr. 7 Anm.; Kurz, Leitfaden der Gesch. der deutschen Literatur, S. 48.
2).
Mohr, Regesten, I. S. 10, Nr. 116 und 117, vergl. mit Nr. 68 und 122, 353.
3).
Schnaase, VI. S. 431.
4).
Schnaase, VI. S. 433, vergl. mit S. 462 oben.
5).
Schnaase, Vl. S. 463.
6).
Schnaase, Vl. S. 590 ff., 502.
7).
Schnaase, Vl. S. 506.
8).
Otte, a. a. O., S. 156.
9).
Böttiger, Ideen zur Kunstmythol., I. S.253 und 158, vergl. mit Taf. II, Fig. 5, Taf. III, Fig. 8.
1).
Uhlemann, ägypt. Alterthumskunde, Il. S. 170 unten.
2).
Klemm, germanische Alterthumskunde, Dresden 1836, S. 80, Anm. 6.
3).
Vergl. Symbolik I. S. 126 ff.
4).
Renand, nouvelle symbolique, Bruxelles 1861, S. 53; Wollheim, Mythologie des alten Indien, S. 163.
5).
Böttiger, Andeutungen, S. 102.
1).
Winckelmann’s Werke, IV. S. 139.
2).
Vergl. deren Darstellungen bei Wieseler, Denkmäler der alten Kunst, II.
3).
Schnaase, V. S. 753.
1).
Schnaase, V. S. 718.
2).
Schnaase, IV. 1. S. 394.
3).
Schnaase, V. S. 719.
4).
Homer, II. XVI, 658 und XIX, 223.
1).
Böttiger, Ideen zur Kunstmyth., II. S. 102.
2).
Vergl. die Abbildung bei Schnaase, IV. 2. S. 525.
3).
Deutsches Kunstblatt, 1855, S. 32.
1).
Brugsch, Reiseberichte, S. 313.
2).
Vergl. die Abbildungen bei Lübke, S. 397 ff.
3).
Schnaase, V. S. 789 ff.
1).
Schubert, Ansichten von der Nachtseite der Naturwissenschaft, Stuttgart 1833, S. 54.
2).
Pfeiffer, Germania, III. S. 226 a unten.
3).
Gartenlaube für 1861, S. 460.
1).
A. v. Humboldt, Ansichten der Natur, II. S. 116 und 117; Grimm, deutsche Sagen, II. Nr. 457.
2).
Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 164, 163.
3).
Grimm, I. Nr. 267.
4).
Guhl, die Frauen in der Kunstgesch., S. 91.
5).
Rinck, Religion der Hellenen, I. S. 159.
6).
Schnaase, II. S. 507.
7).
Wolf, hessische Sagen, Nr. 211.
1).
Wolf, Zeitschr, S. 282 und 333.
2).
Ausland für 1833, S. 155 b.
3).
Ausland für 1833, S. 384.
4).
Vergl. darüber auch Heider, die romanische Kirche zu Schöngraben in Nieder-Oesterreich, ein Beitrag zur christlichen Kunstarchäologie, Wien 1855; deutsches Kunstblatt, 1855, S. 96 ff. und S. 109 ff. (A. von Eye, Grundzüge der deutschen Ornamentik); Piper, Mythol. und Symbolik der christlichen Kunst, Berlin 1856, 2 Bde.; deutsches Kunstblatt, 1856, S. 95 ff.; Otte, Handbuch der christlichen Kunstarchäologie, Leipzig 1854.
5).
Schnaase, V. S. 806.
1).
Piper, a. a. O., I. S. 37 – 158; Winckelmanns Werke, IV. S. 108 ff. und 162 ff.
2).
Schnaase, VI. S. 510.
3).
Rich, Wörterbuch, unter Antefixa.
1).
Winckelmann’s Werke, I. S. 287 und S. 419 unten.
2).
Winckelmann’s Werke, III. S. 271, Anm. 31.
3).
Drei Blutstropfen erscheinen auch in der Sage Nr. 223 bei Alpenburg, so wie im Parcival des Wolfram.
1).
Alpenburg, Nr. 148.
2).
Schnaase, VI. S. 395.
3).
Kuhn und Schwartz, norddeutsche Sagen, Leipzig 1848, S. 2.
4).
Kuhn und Schwartz, S. 11.
5).
Schnaase, VI. S. 493.
6).
Chowanetz, die gewaltsame Aufhebung und Ausrottung des Ordens der Tempelherren, Münster 1856, S. 5.
7).
Chowanetz, S. 1.
1).
Brugsch, Reiseberichte, S. 231, 305 und 308.
2).
Symbolik, I. S. 481; L. Bechstein, Mythe, Sage, Märe und Fabel, I. (Leipzig 1854) S. 67.
3).
Bechstein, I. S. 88 und 224.
4).
Bechstein, I. S. 90.
5).
Bechstein, I. S. 143.
1).
Bechstein, I. S. 197.
2).
Vergl. Symbolik, I. S. 600; Renand, nouvelle symbolique, S. 228 Anm.
3).
Guhl, die Frauen in der Kunstgesch., S. 47.
1).
Otte, S. 26.
2).
Otte, S. 30.
3).
Winckelmann’s Werke, IV. S. 178.
1).
Vergl. auch Brunn, I. S. 469 ff.
2).
Semper, II. S. 25 ff.; Rich, unter Patera.
3).
Semper, II. S. 33.
4).
Semper, Il. S. 37 ff.; Rich, unter Turibulum.
5).
Semper, II. S. 42.
6).
Semper, Il. S. 57.
7).
Winckelmann’s Werke, VI. S. 352.
1).
Otte, Gesch. der kirchlichen Kunst des deutschen Mittelalters, S. 1 ff.
2).
Deutsches Kunstblatt, Berlin 1854, S. 272.
1).
Vergl. auch Bunsen, Bibelwerk, zur angeführten Stelle des Jesaja.
2).
Schnaase, VI. S. 49 und 51.
3).
Mohr, Regesten (der Stadt Raperswil), I. S. 44, Nr. 104.
4).
Leitfaden zur nordischen Alterthumskunde, S. 84.
1).
Ausland für 1859, S. 641 und 1455 a.
2).
Vergl. Th. Langer, Bilder aus dem Leben der h. Elisabeth, Wandgemälde auf der Wartburg, erfunden und ausgeführt von Moritz von Sehwind, Leipzig 1857, Bl. II.
3).
Winckelmann’s Werke, I. S. 421.
4).
Winckelmann, I. S. 413.
1).
Schnaase, IV. I. S. 298 und IV. 2. S. 35.
1).
Heideloff, die Bauhütte, S. 7 und 19.
2).
Schnaase, III. S. 493 ff.
3).
Schnaase, III. S. 507 ff. und IV. 2. S. 35 ff.
1).
Heideloff, Bauhütte, S. 12 ff.
1).
Vergl. über die Hochzeit Mone, zur teutschen Heldensage, S. 185 ff.; Symbolik, II. S. 665.
1).
Eckermann, III. 1. S. 26; oben S. 163.
2).
Schoemann, griech. Alterthümer, II. S. 327.
3).
Ausland für 1859, S. 1087 b.
1).
Leu, allgemeines helvetisches Lexicon, Thl. XX. S. 305 ff.
2).
Anzeiger für schweiz. Gesch. und Alterthumsk. für 1862, S. 36.
3).
G. Flügel, Mani, seine Lehre und seine Schriften, Leipzig 1862; literar. Centralblatt für 1862, Nr. 28.
1).
Flügel, S. 41 und 95.
2).
Flügel, S. 202.
1).
Vergl. Flügel, S. 7 ff., nach den Acta disputationis Archelae episcopi Mesopotamie et Manetis haeresiarchae, – und S. 34 ff. nach dem Fihrist.
2).
Wâsit, eine grosse Stadt, wurde nach Braun, I. S. 156, in Kalifenzeiten erbaut.
3).
Flügel, S. 25.
4).
Vergl. auch Flügel, S. 99. S. 329 setzt Flügel die Hinrichtung Mânî’s in die Zeit zwischen 272 – 276.
1).
Flügel, S. 220.
2).
Flügel, S. 46 und 84.
3).
Petermann, Reisen im Orient, II. S. 107 ff.
1).
Flügel, S. 165: Stäudlin, II. S. 488 ff.
2).
Flügel, S. 223.
1).
Vergl. darüber Flügel, S. 40; Stäudlin, II. S. 492.
1).
Flügel, S. 336, Anm. 283.
2).
Flügel, S. 101.
1).
Flügel, S. 97, 105 und 108.
2).
Stäudlin, II. S. 495; Flügel, S. 174 und 289.
3).
Flügel, S.284 und 299; Schreiber, Taschenb. V. S. 157.
4).
Weiss, Alfred der Grosse, S. 346.
5).
Flügel, S. 42.
6).
Flügel, S. 43.
1).
Symbolik, II. S. 278.
2).
Flügel, S. 117; Symbolik, I. S. 155 und 509, Anm. 3
3).
Simrock, Mythologie, S. 32.
4).
Wolf, hessische Sagen (Leipzig 1853), Nr. 15.
5).
Mannhardt, germanische Mythen, S. 668 ff.; Wolf, Beiträge, I. S. 170 ff.
1).
Vergl. auch Alpenburg, deutsche Alpensagen, Nr. 230 – 235.
2).
Alpenburg, Nr. 186.
3).
Flügel, S. 146 ff.
4).
Flügel, S. 172, vergl. mit S. 85.
1).
Flügel, S. 221 ff[.]
2).
Flügel, S. 86.
3).
Krause, I. 1. S. 196.
4).
Flügel, S. 222.
5).
Flügel, S. 93.
6).
Alpenburg, deutsche Alpensagen, Nr. 85 und 216, vergl. mit Nr. 277, woselbst sogar der wilde Mann mit nur einem grossen Auge erscheint.
1).
Alpenburg, Nr. 221.
2).
Alpenburg, Nr. 397.
3).
Lübke, Gesch. der Archit. S. 242.
4).
Schnaase, III. S. 301.
5).
Flügel, S. 195; Braun, I. S. 358.
1).
Flügel, S. 90 ff.
2).
Flügel, S. 278 ff.
3).
Flügel, S. 283, Anm. 212.
1).
Flügel, S, 285, Anm. 215 und 216.
2).
Meissner, Layard’s populärer Bericht, S. 129.
3).
Vergl. Symbolik, II. S. 397 ff.
4).
Schoemann, I. S. 143.
5).
Grimm, deutsche Sagen, II. Nr. 392.
1).
Kurz, Leitfaden zur Gesch. der deutschen Literatur, §. 122 und 128.
2).
Paulin, voyage, II. S. 58 ff.
3).
Paulin, II. S. 2 ff.; Weber, indische Skizzen, S. 35.
4).
Paulin, I. S. 296.
5).
Vergl. Arrian’s indische Nachrichten, cap. 9; Raumer, Gesch. der Hohenstaufen, VI. S. 442.
6).
Bachofen, Mutterrecht, S. 58, woselbst zugleich weiter über die Fünf- und Siebenzahl gehandelt wird.
1).
Grimm, deutsche Sagen, II. Nr. 392.
2).
Grimm, II. Nr. 406 b.
3).
Grimm, II. S. 137.
4).
Grimm, II. Nr. 534.
5).
Berchtold-Beaupré, Isis, S. 14.
6).
Grimm, I. S. 219.
7).
Ausland für 1834, S. 1190 a.
8).
Maurer, isländische Volkssagen, S. 187.
9).
Grimm, I. S. 133, Anm. *
10).
Grimm, I. S. 40.
1).
Grimm, I. S. 236.
2).
Grimm, I. Nr. 254.
3).
Maurer, S. 201.
4).
Maurer, S. 89.
5).
Schnaase, VI. S. 434.
6).
Schnaase, Vl. S. 599 ff.
7).
Bechstein, Mythe, I. S. 70.
1).
Bechstein, I. S. 102 und 103.
2).
Vergl. auch Bechstein, II. S. 139 ff.
3).
Meissner, a. a. O., S. 35 ff. und S. 67; Symbolik, I. S. 29.
4).
Vergl. z. B. die adlerköpfige Figur (Nr. 1) bei Meissner.
5).
Meissner, Fig. III und VI.
6).
Meissner, S. 66, 162, 169 und 217.
7).
Meissner, S. 150.
1).
Winckelmann, Vl. S. 144.
2).
Flügel, S. 289, Anm. 217.
3).
Flügel, S. 95.
4).
Vergl. Flügel, S. 96 und die Anmerkungen dazu.
1).
Vergl. oben S. 366 ff.
2).
Mohr, Regesten (des Klosters Fraubrunnen), II. S. 126.
3).
Symbolik, I. S. 130.
1).
Flügel, S. 324, Anm. 265; Symbolik, I. S. 144 und II. S. 178.
2).
Vergl. darüber auch Pfeiffer, Germania, IV. S. 170 ff.
1).
Flügel, S. 166, Anm. 58.
1).
Robertson, über die Kenntnisse der Alten von Indien, übersetzt von G. Forster, Berlin 1792, S. 48 ff.
2).
Brunn, II. S. 340.
3).
Winckelmann, Vl. S. 145 ff.
4).
N. Müller, a. a. O., Vorrede, S. XIV.
1).
Vergl. Wachler, Gesch. der historischen Forschung und Kunst, II. 1. S. 96 ff.
1).
Weiss, Gesch. Alfreds des Grossen, S. 341 ff.; Lorentz, Gesch. Alfreds des Grossen, übertragen aus Turner’s Gesch. der Angelsachsen, Hamburg 1828, S. 221 ff. Turner handelt zugleich ausführlicher von den Christen in Indien.
2).
Weiss, S. 344 ff.
1).
Krause, II. 1. S. 90, Anm. e.
2).
Lorentz, Gesch. Alfreds des Grossen, S. 200 und 204.
3).
Flügel, S. 95.
4).
Flügel, S. 83 und 100.
5).
Symbolik, II. S. 646, Anm. 6.
1).
Stäudlin, III. S. 495 ff.
2).
Vergl. darüber Stäudlin, III. S. 110 ff.
1).
Meissner. S. 133.
2).
Bei Meissner, S. 98, Anm. *.
3).
Petermann, II. S. 99.
1).
Petermann, II. S. 118; Symbolik unter Wein.
2).
Bechstein, Mythe, I. S. 111.
3).
Petermann, II. S. 119.
1).
Bastian, ein Besuch in San Salvador, S. 89 ff.
2).
Böttiger, Sabina, Leipzig 1806, S. 216.
3).
Krause, I. 1. S. 236 ff.
1).
Vergl. auch Symbolik, II. S. 264 ff.
2).
Vergl. Lenning, Encykl., III. S. 417 Anm.
3).
Symbolik unter Buchstabe G.
1).
Mone, Schulwesen vom 12ten bis 16ten Jahrh., in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, I. S. 257 ff.; derselbe, über das Schulwesen vom 13ten bis 18ten Jahrh. in Baden, Württemberg und Rheinbaiern, in der Zeitschrift II. S. 129 ff.
2).
Weiss, Gesch. Alfreds des Grossen, Anhang von Bock, S. 19 und 30 ff.
1).
Schnaase, V. S. 500.
2).
Schnaase, V. S. 419.
3).
Eckermann, III. 2. S. 245; Rich, Wörterb., u. d. W.
4).
Schnaase, VI. S. 29 ff.
1).
Schnaase, VI. S. 54.
2).
Schnaase, VI. S. 111 Anm.
1).
Mone, IV. S. 3 ff.: „Zur Handelsgeschichte der Städte am Bodensee vom 13ten bis 16ten Jahrh.“ ; derselbe, V. S. 1 ff.: „Der süddeutsche Handel mit Venedig vom 13ten bis 15ten Jahrh.“
1).
Raumer, VI. S. 438 ff.
2).
Mohr, Regesten, II. S. 28, Nr. 265.
3).
Gaupp, II. S. 46.
4).
Gaupp, II. S. 83.
5).
Kopp, Gesch. der eidgen. Bünde, II. 2. S. 189.
6).
Mohr, die Regesten der Archive der schweiz. Eidgenossenschaft, I. (Chur 1848) S. 10, Nr. 70, vergl. mit Nr. 79 und 81, 187.
7).
Mohr, I. S. 20, Nr. 189 und 806.
8).
Mohr, I. S. 35, Nr. 402.
1).
Raumer, VI. S. 442 ff.
2).
Schnaase, VI. S. 163.
3).
Mohr, Regesten, I. S. 18, Nr. 5.
1).
Mohr, I. S. 19.
2).
Mohr, I. S. 21, Nr. 30.
3).
Mohr, II. S. 17, Nr. 66 und 67.
4).
Mohr, Regesten (der Landschaft Schanfig), I. S. 52, Nr. 24.
5).
Mohr, Regesten (von Pfäfers), I. S. 50, Nr. 356.
6).
Mohr, I. S. 89, Nr. 730.
7).
Mohr, I. S. 94, Nr. 782.
8).
Mohr, II. S. 24, Nr. 103.
1).
Mohr, II. S. 70, Nr. 294.
2).
Weiss, Gesch. Alfreds des Grossen, Schaffh. 1832, S. 132 ff.
1).
Vergl. darüber Raumer, VI. S. 397 ff.
1).
Raumer, Vl. S. 449.
2).
Ausland für 1834, S. 1417.
1).
Vergl. darüber Raumer, VI. S 450 ff.
2).
Mone, Zeitschrift. III. S. 47 unten.
3).
Schnaase VI. S. 265.
1).
Raumer, VI. S. 460; Mone, II. S. 137 Anm.
2).
Alpenburg, deutsche Alpensagen, Nr. 206, 215 und 246.
3).
Vergl. auch Warnkoenig, franz. Staatsgesch., S. 330.
1).
Schnaase, V. I. S. 42 ff.
2).
Lübke, Gesch., S. 411.
1).
Raumer, VI. S. 476.
2).
Zum Theil andere Jahreszahlen der Stiftung als die obigen, welche den Geschichtstabellen von Bredow entnommen sind, werden bei Eichhorn, Staats- und Rechtsgesch., III. §. 441 nach Meiners angegeben. Walter, deutsche Rechtsgesch., §. 350, folgt wieder Eichhorn.
1).
Maurer, isländische Volkssagen, S. 290.
2).
Richard, a a. O., S. 339; Hanser, S. 391.
3).
Symbolik, I. S. 495 Anm.
4).
Schoemann, griech. Alterthümer, II. S. 327.
5).
Wolf, Beiträge, I. S. 206, Nr. 14 und 15.
6).
Wolf, I. S. 239.
7).
Eckermann, III. 2. S. 163.
1).
Mohnike, altschwedische. Balladen, S. 218.
2).
Robertson, historische Untersuchungen über die Kenntnise der Alten von Indien, übersetzt von G. Forster, Berlin 1792, S. 240.
3).
Wolf, Zeitschr., I. S. 202.
4).
Winckelmann, Allegorie, S. 78.
5).
Schnaase, II. S. 509.
1).
Büttiger, Ideen zur Kunstmythol., II. S. 413 ff.
2).
Vergl. darüber Böttiger, a. a. O., I. S. 39, Anm. 3.
3).
Bachofen, das Mutterrecht, S. 23 ff.
1).
Schnaase, V. S. 243 Anm.
2).
Schnaase, VI. S. 147.
3).
Schnaase, VI. S. 151, Anm. **.
4).
Brunn, I. S. 25 ff.
1).
Leitfaden zur nordischen Alterthumskunde, S. 76.
2).
Vergl. meinen Aufruf in Nr. 4 der Bauhütte für 1862.
3).
Meissner, Fig. 76 und 12.
4).
Grimm, Rechtsalterthümer, S. 155; Gaupp, Stadtrechte, I. S. 18.
1).
Kopp, Gesell. der eidgenössischen Bände, I. S. 455.
2).
Gaupp, I. S. 37.
3).
Arnold, a. a. O., S. 31.
4).
Vergl. auch Art. 11 des Stadtrechtes von Freiburg im Breisgau vom J. 1120; Art. 8 der Handveste von Freiburg im Uechtlande vom J. 1249.
5).
Gaupp. I. S. 41 und 63.
1).
Gaupp, I. S. 47.
2).
Gaupp, II. S. 198.
3).
Eichhorn, III. §. 432, not. c.
1).
Kopp, Gesch. der eidgen. Bünde, II. 2. S. 159.
2).
Mohr, Regesten, I. S. 31, Nr. 194.
3).
Mohr, I. S. 39, Nr. 273 und 275.
4).
Mohr, Regesten, I. S. 42, Nr. 299.
1).
Mohr, I. S. 49, Nr. 350.
2).
Mohr, II. S. 125, Nr. 520.
3).
Mohr, Regesten (des Klosters Interlaken), I. S. 92, Nr.543.
4).
Mohr, I. S. 94, Nr. 544.
1).
Mohr, I. (Reg. von Interlaken) S. 95, Nr. 555.
2).
Mohr, Regesten (der Stadt Raperswil), I. S. 41, Nr. 64; vergl. auch Eichhorn. St.- und R.-Gesch., II. §. 312 a. E.
3).
vergl. noch Weiske’s Rechtslex., I. S. 609.
4).
Mohr, Regesten (von Pfävers), I. S. 34, Nr. 234.
5).
Mohr, I. S. 47. Nr. 329.
6).
Mohr, I. S. 51. Nr. 366, vergl. mit Nr. 371, 376 und 377, 385, 386, 389, 407, 424 und 437.
1).
Segesser, Rechtsgesch. der Stadt Lucern, II. S. 371.
2).
Segesser, II. S. 386.
1).
Vergl. darüber auch Schnaase, IV. 1. S. 302 Anm.
2).
Peter Arler, der vermeintliche Erbauer des Prager Domes am Ende des 14ten Jahrh. aus Gemunden in Schwaben, wird auf einem in dem dortigen Dome noch erhaltenen Steindenkmale magister hujus fabrice oder auch hujus ecclesie genannt. Vergl. deutsches Kunstblatt, 1854, S. 382. Derselbe Peter von G ... dia wird auf einem andern Steindenkmale im Koliner Domchore als lapicidarus bezeichnet; in Urkunden heisst er Petrus lapicida dictus parlerius (Parlirer), Petrus dictus parler, magister Peter lathomus.
1).
Vergl. Krause, II. 2. S. 241 ff.
2).
Böttiger, Andeutungen über die Archäologie, S.73 welchem den Athenern die erste Idee zu den Propyläen aus Aeggypten kam, vielleicht von der durch Amasis erbauten prächtigen Vorhalle zu Sais. Die ewig bewunderungswerthe Freitreppe der Akropolis darf wohl dem Strassburger obern Domthurm verglichen werden.
3).
Vergl. dagegen über Albertus magnus, Albert von Bollstädt, Schnaase, V. S. 533 und S. 545 Anm.
1).
Schnaase, IV. 2. S. 142 unten.
2).
Schnaase, IV, 2. S. 266 ff.
3).
Schnaase, V. S. 333.
4).
Schnaase, IV. 2. S. 162.
5).
Schnaase, IV. 2. S. 221 ff.
6).
Schnaase, V. S. 324 ff.
7).
Vergl. S. Vögelin, der Kreuzgang beim Grossmünster, in Bd. 1. der Mittheilungen der antiquarischen Gesellschaft in Zürich.
8).
Leitfaden zur nordischen Alterthumskunde, Kopenhagen 1837, S. 63 und 78.
1).
Leitfaden, S. 71.
2).
Leitfaden, S. 72.
3).
Vergl. oben S. 45.
4).
Vergl. die Abbildung bei Polak, die Tapis, Amsterdam.
1).
Vergl. Schnaase, IV. 1. S. 372 ff.
2).
Schnaase, IV. 2. S. 231, Anm. ***.
3).
Schnaase, IV. 2. S. 284 ff.
4).
Schnaase, IV. 2. S. 345 ff.
5).
Vergl. auch Lübke, Gesch. der Architektur, S. 367 ff.
1).
Schnaase, IV. 2. S. 363.
2).
Mémoires et documents publiés par la société d’histoire et d’archéologie de Genève, II. (Genève 1843) S. 282.
1).
Schnaase, IV. 2. S. 386 ff.
2).
Vergl. auch Lübke, Gesch. der Archit., S. 370 ff.
1).
Schnaase, V. S. 52 ff.
2).
Schnaase, V. S. 58 ff.
3).
Schnaase, V. S. 90 ff.
4).
Schnaase, V. S. 85 und 96.
1).
Schnaase, V. S. 133 ff.
2).
D. Kunstbl., 1857, S. 341.
3).
Die Kathedrale bei Lübke, Gesch., S. 403.
4).
Ebenso bei Lübke, S. 420.
1).
Schnaase, V. S. 139.
2).
Schnaase, V. S. 147.
1).
Brugsch, Reiseberichte, S. 184.
2).
Brugsch, S, 217 ff.
3).
Brugsch, S. 271 und 272.
1).
Kraut, Grundriss, S. 175, Nr. 11.
2).
Brunn, Gesch. der griech. Künstler, I. S. 9 ff.
1).
Schnaase, V. S. 682.
2).
Schmeller, bayerisches Wörterb., III. S. 352.
3).
Besoldi thesaurus practicus, unter Schild und Helm.
4).
Wackernagel, die deutsche Glasmalerei, Leipzig 1855, S. 66.
5).
Rössler, das altprager Stadtrecht, S. 19.
6).
Semper, I. S. 451 ff.
1).
Vergl. auch im literarischen Centralblatte für 1862, S. 193, die Recension über Welker’s alte Denkmäler, IV. (Göttingen 1861), mit einer Abhandlung über die Wandmalerei; Winckelmann’s Werke. V. S. 184 ff.; vorzüglich aber Brunn, II. S. 8 ff.
2).
Schnaase, V. S. 748 ff.
3).
Bluntschli, Staats- und Rechtsgesch. der Stadt und Landschaft Zürich, 1. S. 323.
4).
Schnaase. Vl. S. 373.
5).
Hüllmann, Ursprünge der Kirchenverfassung, S. 144.
1).
Revue d’histoire et d’archéologie, III. (Bruxelles 1861) S. 91 ff.
1).
Götting. gel. Anz. für 1862, S. 242.
2).
Guhl, die Frauen in der Kunstgesch., S. 54 ff.
3).
Guhl, S. 109.
4).
Vergl. darüber Schnaase, Vl. S. 465 ff.; Otte, Gesch., 155.
1).
Otte, S. 160. Vergl. noch das deutsche Kunstbl. für 1857 S. 96: „Mittelalterliche Kunstwerke im Dome zu Worms;“ ebendaselbst Passavant, S. 200 ff.
2).
Schnaase , Vl. S. 467 ff.; Otte, S. 160.
3).
Schnaase, VI. S. 474 ff.
1).
Schnaase, Vl. S. 478.
2).
Schnaase, Vl. S. 483; Otte, S. 161.
3).
Schnaase, Vl. S. 488 ff.; Otte, S. 161.
1).
Wächter, S. 15 und 16.
2).
Freistühle, sedes liberae, comitiae liberae hiessen in der karolingischen Zeit die Gerichtsstätten des Grafen oder seiner Unterbeamten. Vergl. Trummer, Vorträge, I. S. 221.
3).
Wächter, S. 173.
4).
Wächter, S. 238.
1).
Wächter, S. 15 und 185.
2).
Wächter, S. 12 und 203 oben; Trummer, Vorträge über Tortur u. s. w., I. (Hamburg 1844) S. 221.
3).
Wächter, S. 187 ff.
1).
Wächter, S. 175 ff.
2).
Wächter, S. 185 und 221 ff.
3).
Wächter, S. 208 ff.
1).
Wächter, S. 213.
2).
Wächter, S. 216.
3).
Segesser, Rechtsgesch. der Stadt und Republik Lucern, II. S. 124 ff.
4).
Vergl. Reding und Näf-Oberteuffer, Urkunden zu Beleuchtung der westphälischen Gerichte in der Eidgenossenschaft, im Archiv für schweizerische Gesch., III. S. 291 ff.
5).
Archiv, III. S. 395.
1).
Guhl und Koner, II. S. 287.
2).
Vergl. Schnaase, IV. S. 19.
1).
Klenze, aphoristische Bemerkungen gesammelt, auf seiner Reise nach Griechenland, Berlin 1838, S. 197 ff. Wer sich die slavische Abhängigkeit, z. B. der russischen kirchlichen Kunst und
1).
Jäger, über die Steinmetzen, Bildhauer und Bildschnitzer Ulm’s, im Kunstbl. für 1833, S. 407.
2).
Jäger, a. a. O., S. 410; Otte, Gesch. der deutschen Kunst des Mittelalters in auszewählten Beispielen, Leipzig 1862, S. 168.
3).
Ueber die Tafel- und Wandmalerei bei den Griechen vergleiche noch: Walz, im Kunstbl. für 1837, S. 142 ff.; Welker, alte Denkmäler, IV. S. 220 ff., und derselbe im rhein. Museum für 1862, S. 297 ff.; ferner über die Bemalung und Malerei an antiken Gebäuden und Bildwerken Schorn, im Kunstbl. für 1836, Nr. 66 ff.; Klenze, a. a. O., S. 234 ff. und S. 544 ff., und Semper, der Stil, I., sowie über einige neuerlich im Peiräus durch Professor Ross in Athen aufgefundene Grabsteine das Kunstblatt für 1838, Nr. 59, woselbst auch Abbildungen der Grabsteine gegeben sind; endlich über eine spätere diesfällige Schrift von Raoul-Rochette:
1).
besonders der russischen Kirchenbilder von der und den byzaninischen vergegenwärtigt, wird es auch begreiflich finden, dass die noch ganz kunstlosen Griechen die jedenfalls eben so alte als vorangeschrittene Kunst und Kunstwerke der Aegypter aufnehmen konnten.
3).
Walz, im Kunstbl. für 1842, Nr. 82. Letronne, mit dem hinsichtlich der Wandmalerei an sich Walz, Klenze und Welker zum grossen Theile übereinstimmen, hatte gegen Raoul-Rochette, der allein die Tafelmalerei gelten lassen wollte, die Idee vertheidigt, dass nach aus Aegypten ererbterTradition (indem Letronne die ägyptischen Einflüsse auf die griech. Kunst anerkennt, wie die phömocisch-ägyptischen Abeken und Brunn, im Kunstbl. von 1846, Nr. 24 und 25, auf die griechische und altetruskische) auch in Griechenland alle Tempel und Hallen bemalt gewesen seien. Dagegen richtete Raoul-Rochette zulezt seine Lettres archéologiques des Grecs, Paris 1840. Sind diese Ansichten über die ägyptischen Einwirkungen begründet, dann haben Diejenigen Recht, welche, wie z. B. auch Lepsius in einer Abhandlung in den Annali dell’ Instituto di correspondenza archeologiea, vol. IX, die griechische Säule und manche andere architektonische Formen und die erste plastische Bildung der Griechen auf Aegypten zurückleiten. Klenze (S. 548) scheint es die ganze griech. Kunstgesch. zu beweisen, dass der Gebrauch gefärbter Architektur von den ägyptischen und phönicischen Kolonisten nach Griechenland gebracht worden sei; an die Kunstgebräuche dieser Kolonisten sind nach Klenze (S. 561) auch die alten Reliefvorstellungen anzuknüpfen, da alle altgriechische Malerei anfänglich von dem Gebrauche, die plastischen Reliefs zu koloriren, unmittelbar ausgegangen zu sein scheine und deshalb alle bekannten alten Vasengemälde reliefartig angeordnet und als Monochromen, d. h. mit einer oder höchstens zwei Farben ohne Schatten und Licht von dem ebenfalls farbigen Grunde abgesetzt seien. Namentlich soll nach Denon und Klenze (S: 618) auch die Malerei auf frischem Kalk aus Aegypten stammen.
1).
Ueber mittelalterliche Bildhauerkunst und Bildhauer in England vergl. Kunstbl. für 1847, S. 10 ff.
1).
Otte, S. 155 ff.
2).
Vergl. Passavant, Beiträge zur Kenntniss der alten Malerschulen in Deutschland vom 13ten bis in das 16te Jahrh., – im Tüb. Kunstbl. für 1841, Nr. 87 ff., und derselbe im Kunstbl. für 1842, Nr. 41 ff.
3).
Otte, S. 160; Piper, I. 1. S. 60 und I. 2. S. 165, 538; Kunstbl. für 1841, S. 270 b. ff.
4).
Kunstbl. für 1841, Nr. 100 ff.
5).
Otte, S. 170; Kunstbl. für 1841, S. 215, für 1847, Nr. 41 und für 1849, Nr. 15; Carton, les trois frères van Eyck, Bruges 1848.
6).
Vergl. Klenze, S. 625.
1).
Waagen, im Kunstblatt für 1849, S. 58.
2).
Kunstbl. für 1846, S. 41 a. Ausführliche Nachrichten über Maler-, Musik- und Baugilden oder Schulen Antwerpens findet man bei Eugène Gens, histoire d’Anvers, Anvers 1861. Namentlich sind die Musik- und Sängerzünfte, die Meistermusiker und Meistersänger nicht auf Deutschland beschränkt, sondern breiten sich auch nach den Niederlanden und Frankreich aus. Vergl. über den deutschen Meistergesang noch Gervinus, Gesch. der deutschen Dichtung, II. (Leipzig 1853) S. 230 ff.
3).
Kunstblatt für 1846, S. 168 a. oben.
4).
Kunstblatt für 1816, S. 167 a.
1).
Kunstbl. für 1846, S. 185 b.
2).
Kunstbl. für 1847, S. 107 a; Ortloff, Recht der Handw., §. 76 und 77.
3).
Schorn, a. a. O., S. 2.
4).
Puttrich, Denkmale der Baukunst in Sachsen. 1te Abth., 2te Lief., Leipzig 1836; Kunstbl. von Schorn für 1837. S. 313 ff.; Piper, I. 1. S. 87.
5).
Puttrich, 1te Abth., 3te Lief., Leipzig 1838; Kunstbl. für1838, Nr. 78; Otte, S. 156.
1).
Kunstbl. für 1837, S. 409 ff.; für 1847, Nr. 36 und 50. Im J. 1484 und 1489 erscheint Veit Stoss, Stuos als Zunftmeister, Cechmistrz zu Krakau, wie auch im J. 1491 und 1495 als Magister Mechanicarum; zwischen den J. 1484 – 1489 befand sich Veit Stoss in seiner Vaterstadt Nürnberg zur Anfertigung des Grabmals des h. Sebaldus.
2).
Kunstbl. für 1841, S. 362 a.
3).
Gesch. und Beschreibung des Domes zu Mainz, Mainz 1835, Anmerkung.
1).
Vergl. auch Kunstbl. von Schorn für 1837, S. 23 b.
2).
Böttiger, Amalthea, III. S. 109.
1).
Ausland für 1854, S. 339 a.
1).
Walter, corpus jur. Germ. ant., I. S. 700.
1).
Walter, a. a. O., I. S. 224. Vergl. auch Dürrich und W. Menzel, die Heidengräber am Lugsee (bei Oberflacht aus der Zeit zwischen dem 4ten und 8ten Jahrh.), Stuttgart 1847. Nach dem Zeugnisse dieser Gräber erscheinen, bei den heidnischen Alemannen den römischen Handwerker, wie die Zimmerer, die Büttner, Tischler, Drechsler, Holzschnitzer und Metallarbeiter u. s. w. in mannichfacher und erfolgreicher Thätigkeit (Kunstbl. für 1847, S. 103).
2).
Walter, I. S. 310; Barkow, Lex romana Burgandionum, Greifswalde 1826. S. 11; Lex Angl. et Werin., V. 20.
3).
Vergl. Eichhorn, St.- und R.-esch., §. 84 b.
4).
Walter, I. S. 22: Schreiber, Taschenb., IV. S. 291 ff.
1).
Vergl. Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, V. (Hannover 1824) S. 247 ff.
2).
Kunstbl. für 1834. Nr. 28 – 30.
3).
Kunstbl. für 1839, Nr. 61 – 64.
1).
Vergl. Symbolik, II. S. 277; Rich, Wörterbuch, unter Machina ( [...]) und Machinarius (jemand, der auf einem Gerüste arbeitet).
1).
Vergl. Rich, illustrirtes Wörterbuch der römischen Alterthümer, unter Materiarius (Bauholzhändler, Holzarbeiter, z. B. ein Zimmermann, Schiffbauer) und Materiatio (das Zimmerwerk eines Daches).
2).
Für arcula will Promis tegula emendiren.
3).
Rich, Wörterbuch, unter Scandula und Scandularius (Schindler).
4).
Hier soll nach Promis seiner angegebenen Emendation wegen gelesen werden: quia tegulae illae quinquaginta et sex, milia quatuorcenta scindulas lebant, was Reumont mit Grund verwirft.
5).
Rich unter Emplecton.
1).
Rieb unter Caminus ( [...]). Das altdeutsche Kemenate bildet die Parallele zu Caminata, sala caminata, d. i. die mit einem Feuerheerde versehene Halle, welche Carminata in diesen Verordnungen als das älteste Beispiel vorkommt. Rich glaubt, dass, wenn die Alten Schornsteine, Kamine kannten, sie dieselben sehr selten anwandten. Auch Reumont bekennt sich zur ähnlichen Ansicht, dass die regelmässigen, über das Dach sich emporhebenden Schornsteine erst seit dem 8ten Jahrh. in Italien entstanden und im 15ten Jahrh. allgemeiner geworden, oder auch zur Verhütung von Feuersbrünsten zuweilen einzuführen vorgeschrieben worden seien, wie man u. A. aus einer 1460 gemachten Aeusserung des Leon Batista Alberti’s ersehe. Dass das deutsche Kemenâte, awhd. cheminâta, von dem lateinischen caminata abstamme und zunächst die Bedeutung eines heizbaren Gemaches habe, möchte kaum zu bezweifeln sein; vergl. jedoch die mittelhochdeutsehen Wörterbücher von Benecke und Ziemann, sowie Schmeller, bayerisches Wörterbuch, II. S. 295.
2).
Furnus bezeichnet nach Rich u. d. W. einen Ofen, um Brod oder jede andere Sache darin zu backen.
3).
Nach Reumont muss man bei pensele oder pisile, wie andere Handschriften lesen, wohl an jene Bedeutung von pisalis denken, welche Guerard hat: conclave vaporario vel fornacula calefactum, unde gallice poële.
1).
Rich unter Puteus.
2).
Vergl. auch Rich unter axis ( [...]).
3).
Auch von lombardischer Buchstabenschrift wird geredet; vergl. Mannert, I. S. 510.
4).
Vergl. Verneilh, origine française de l’architecture ogivale – der Architektur mit Strebepfeilern (ogives) –, bei Didron annales archéologiques, II. ff.; Otte, Uebersiedelung des gothischen Baustyls aus Frankreich nach Deutschland, im Tüb. Kunstblatt für 1847, S. 115.
1).
Kunstbl. für 1847, S. 42 b.
2).
Müller, Beiträge zur teutschen Kunst- und Geschichskunde, I. (1832) S. 73, und im Kunstbl. für 1847, S. 115 a.
1).
Vergl. Macchiavelli, die florentinische Geschichte, übersetzt von Ziegler, Karlsruhe 1834, 8. VIII ff. (Bd. IV. der übersetzten sämmtlichen Werke); Raumer, Gesch. der Hohenstaufen, V. S. 169 ff.
2).
Meiners und Spitller, Gött. histor. Mag., VIII. S. 673, Anm. a.
3).
Vergl. auch, was in dieser Hinsicht Benvenuto Cellini bei Göthe, Werke, XXIX. S. 5 ff., sagt, indem er die Gründung der Stadt Julius Caesar zuschreibt und ihren Namen theils von Florino von Cellina, theils von den blühenden Blumen ableitet.
1).
Macchiavelli, S. 57; Mannert, I. S. 374.
2).
Macchiavelli, S. 61.
3).
Macchiavelli, S. 134.
4).
Macchiavelli, S. 151.
5).
Vergl. auch Goeler, Handwerker, Fabrikanten und Zünfte bei Griechen und Römern, im Auslande für 1861, S. 814 ff.
1).
Macchiavelli’s sämmtliche Werke, übersetzt von Ziegler, VIII. S. 132 ff. und 235 ff.
2).
Vergl. auch K. S. Zachariae, vierzig Bücher vom Staate, V. (Heidelberg 1832) S. 19 ff., vergl. mit S. 82.
1).
Macchiavelli, S. S. 192.
2).
Lübke, Gesch. der Archit., S. 510 ff.
3).
Macchiavelli, S. 329. Gleichzeitig liess Luca Pitti noch ein zweites kleineres, aber ebenso prächtiges und königliches Gebäude zu Rucciano, einem Ort eine Miglie von Florenz, aufführen.
1).
Macchiavelli, S. 330 ff.
2).
Goethe’s Werke, XXIX. S. 1 ff.
1).
Lübke, S. 530 ff.
2).
Goethe, XXIX. S. 68.
3).
Michelangelo erhielt besonders auch von der Wollwirkerzunft zu Florenz mehrere grössere Kunstaufträge. vergl. Macchiavelli’s sämmtl. Werke, VIII. S. 470 ff.
4).
Raphael verweilte im Anfange des 16ten Jahrh. 4 Jahre in Florenz, um die Cartons des Nlichelangelo zu studiren, und durch sie geleitet, verliess er den Styl seines Lehrers Piero Perugino.
5).
Goethe, XXIX. S. 135.
6).
Maechiavelli, S. 427.
1).
Goethe, XXIX. S. 26 ff.; Macchiavelli’s sämmtl. Werke, übersetzt von Ziegler, VIII. S. 338 und 471. Vor dem Eingange jenes Palastes wurde damals die Bildsäule der Judith, als Sinnbild der Gerechtigkeit, das Werk des vor 30 Jahren gestorbenen grossen Künstlers Donatello aufgestellt und an der Ausschmückung des Grossrathsaales selbst wurde mehrere Jahre gearbeitet; Savonarola, welchen Mönch Goethe, XXIX. S. 168, ein fratzenhaftes, phantastisches Ungeheuer nannte, sagte, dass bei dem Baue die Engel selbst geholfen haben. Im Uebrigen ist über Savonarola noch zu vergleichen Theodor Wüstenfeld in den gött. gelehrt. Anzeigen für 1862, S. 924 ff.
2).
Macchiavelli, sämmtl. Werke, VIII. S. 441.
3).
Kulenkamp, das Recht der Handwerker und Zünfte, Marburg 1807, S. 49 ff.; Runde, Grundsätze, §. 469.
1).
Weishaar, württemb. Privatr., I. §. 355.
2).
Kulenkamp, S. 51 ff.
3).
Kulenkamp, §. 17 und 12; Runde, Grundsäte, §. 470; Danz, Handbuch, §. 470; Gerber, System des deutschen Privatrechts, §. 56
1).
Lewis, Gesch. der Freimaurerei in Oesterreich, Wien 1861.
2).
Kulenkamp, §. 13; Danz, Handbuch des heutigen deutschen gemeinen Privatrechts, V. (Schweinfurt 1802) §.472; Runde, Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts, §. 472; Ortloff, Recht der Handwerker, §. 3.
3).
Danz, V. S. 53. Ueber diese Realität der Gewerbe vergl. auch Mittermaier, Grundsätze, §. 525; Besaler, System, III. S. 238.
4).
Kulenkamp, S. 16.
5).
Danz, V. S. 45, Ortloff, §. 12.
1).
Kulenkamp, S. 25.
2).
Koch, neue und vollständigere Sammlung der Reichs-Abschiede, Frankfurt a. M. 1797, IV. S. 384 a; Kulenkamp, S. 37; Schmauss, corp. jur. publ., Leipzig 1759, S, 1386.
3).
Danz, Handbuch, V. S. 16 ff.; Gerber, a. a. O , §. 56, Anmerk. 7; Ortloff, Recht der Handwerker, §. 87 und 88; preussisches Landr., Thl. II. Tit. 8, §. 184.
4).
Krause, II. 2. S. 354, Anm. a.
5).
Ortloff, Recht der Handwerker, §. 11.
1).
Danz, Handbuch, V. S. 39, welcher übrigens mit Runde, Grundsätze, §. 468, über den Ursprung der Zünfte ganz irrige Ansichten vorträgt. Darnach sollen die ältesten bekannten Zunftgesetze die Privilegien sein, welche im J. 1153 und 1162 die Erzbischöfe Wichmann und Ludolf einigen Zünften zu Magdeburg und Halle ertheilt haben. Hamburg habe im J. 1152 von Herzog Heinrich dem Löwen eine Gilde der Gewandschneider und Krämer bestätigt erhalten; in Magdeburg zeige sich erst 1158 eine Gilde der Gewandschneider. Bischof Adelbert zu Worms habe dort 1106 drei Fischerinnungen bestätigt. Die Tuch- und Leinwändhändler, desgleichen die Kirschner zu Quedlinburg haben von Kaiser Lothar II. die Befreiung von allem Standgelde auf dem Markt erhalten u. s. w., woraus denn auf den späten deutschen Ursprung der Handwerksinnungen geschlossen wird. In Württemberg seien die Innungen sogar erst im 15ten Jahrh. aufgekommen und die älteste Gilde seien hier diejenige derTrompeter und Spielleute (d. h. der an allen Höfen und bei allen Fürsten seit alten Zeiten befindlichen fahrenden Leute), welche sich um 1458 von dem Herzog Ulrich ein Zunftrecht haben geben lassen und ihre Zusammenkünfte nebst einer Lade (wohl Hauptlade, Generalcapital; vergl. darüber Kulenkamp, §. 21 und 30, – Runde, Grundsätze, S. 399, und Danz, Handbuch. V. S. 22) zu Stuttgart hatten; bald nachher um das J. 1484 seien auch die Schneider und Tuchscheerer zünftig geworden. Weishaar, Handb. des württemb. Privatr., I. (Stuttgart 1804) S. 239, erzählt etwas umständlicher nach Sattler: Die Trompeter, Pfeifer und Läutenschläger im Bisthum Strassburg und Konstanz seien um diese Zeit von dem Papste zum Abendmahl zugelassen worden, von dessen Genuss sie vorher ausgeschlossen gewesen. Aus Dankbarkeit haben dieselben dann zu Ehren der Maria eine Bruderschaft mit der besondern Verpflichtung eines sittlichen Windels gestiftet, deren Statuten in Württemberg die ältesten Zunftstatuten seien. Frisius, der vornehmsten Künstler und Handwerker Ceremonial-Politica, theilt auch das Ceremonielle der Trompeter und Pauker mit. Bei jenen Ansichten über das Alter der Zünfte ist völlig unbeachtet geblieben, dass der Ursprung und das Alter der Zünfte durchaus nicht gleichbedeutend ist mit den landesherrlichen Bestätigungs- und Anerkennungsurkunden, ganz abgesehen davon, dass wir die ältesten diesfälligen Urkunden sehr oft gar nicht kennen und daher die bekannten nicht auch für die ältesten halten dürfen. Dennoch theilt Mittermaier, Grundsätze, §. 502, im Wesentlichen die Ansichten von Runde und Danz über den Ursprung der Innungen und Zünfte und meint, es lasse sich nicht vor der Zeit der mittelalterlichen Städtebildung von Zünften sprechen; auch nicht in den alten römischen Städten? Eichhorn hat seine entgegengesetzte Meinung über den Ursprung der Corporationen gewerbetreibender Personen
1).
Pierer, Bd. 33, S. 583.
1).
theils aus den Städten, welche nach römischer Art eingerichtet waren, mit allem Rechte auch in der vierten Ausgabe seiner Einleitung in das deutsche Privatrecht, Göttingen 1836, §. 381, unverändert beibehalten.
1).
Symbolik, I. S. 77 und 95.
2).
Kunstbl. für 1846, S. 38 b.
3).
Ortloff, Recht der Handwerker, §. 2.
4).
Symbolik, II. S. 239; oben S. 249; Besoldi thesaurus pract., I. S. 38, Nr. 59.
5).
Diefenbach, O. E., S. 226, Nr. 18.
1).
Ortloff, Recht der Handwerker, §. 19.
2).
Benecke, mhd. Wörterb., unter ambahte; Grimm, Wörterbuch, unter Amt.
3).
Schmid, schwäb. Wörterb., unter amten.
1).
Benecke, u. d, W.
2).
Grimm, I. S. 280.
3).
Grimm, u. d. W.; Besold, I. S. 35, Nr. 55.
4).
Ziemann, unter ambaht-man; oben S. 337.
5).
Lang, die Sage vom h. Gral, S. 187.
6).
Vergl. auch Danz, V. S. 42.
1).
Danz V. S. 47.
2).
Benecke, mittelhochdeutsches Wörterbuch, III. S. 859; Schmeller, bayerisches Wörterbuch, IV. S. 219.
1).
Mittermaier, Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts, §. 154 (der 5ten Ausgabe): Danz, Handbuch, V. §. 475; Runde, Grundsätze, §. 475.
2).
Mittermaier, a. a. O., 502, Anm. 13 und 22.
3).
Danz, V. S. 59 und S. 20 ff.
4).
Danz V. S. 94 ff.; Ortloff, Recht der Handw. 2te Ausg., Erlangen 1818, S. 68.
1).
Benecke, a. a. O., u. d. W.
2).
Schmeller, IV. S. 219; Kaltenbaeck, die österr. Rechtsbücher des Mittelalters, II. S. 74 a oben, S. 154, Art. 10.
3).
Kaltenbaeck, II. S. 166, Art. 113.
1).
Danz, V. S. 48.
2).
Abeken, die St. Marienkirche zu Osnabrück, Osnabrück 1842, und derselbe im Tüb. Kunstblatt für 1843, Nr. 17 ff.
1).
Sybel. S. 159.
2).
Sybel, S. 161.
3).
Vergl. auch Sybel, S. 189 ff.
4).
R. Schmid, die Gesetze der Angelsachsen. I. S. 183, vergl. mit S. 281.
5).
Schmid, S. 214.
1).
Sybel, S. 248 ff.; Cnut’s Ges., I. Art. 10 u. 62 bei Schmid, I. S. 151 und 165; Lappenberg, Gesch., I. S. 579.
1).
Mannert, I. S. 505 ff.
1).
K. S. Zachariae, 40 Bücher vom Staate, V. S. 20.
1).
Vergl. auch Mannert, I. S. 376 ff.
2).
Heusler, Verfassungsgesch. der Stadt Basel, Basel 1860; Merian, Gesch der Bischöfe zu Basel, Basel 1862, 2 Abtheilungen.
1).
K. Weinhold, altnordisches Leben, Berlin 1856, S. 90 ff.
1).
Ausland für 1861, S. 855 a.
2).
Weinhold, a. a. O., S. 418 ff.; Dahl, Denkmale einer sehr ausgebildeten Holzbaukunst in den Landschaften von Norwegen, 1837.
3).
Weinhold, S. 419. Ueber alte Bauwerke in den vereinigten Staaten von Nordamerika vergl. auch Ausland für 1861, S. 732 ff. Nach den hier gegebenen Berichten, besonders über die religiösen Baudenkinale oder „heiligen Plätze“, ist es nicht blos möglich, sondern wahrscheinlich, dass die Kelten sich gleichzeitig oder wenigstens gleichmässig vom asiatischen Hochlande aus über den europäischen und amerikanischen Continent verbreitet haben. Ueber die Ruinen in Central-Arnerika enthält einen kurzen Bericht das Ausland für 1854, S. 447 ff.
1).
Weinhold S. 427.
2).
Weinhold. S. 422.
3).
Weinhold. S. 95 und 97.
4).
Vergl. auch Weinhold, S. 460.
5).
Weinhold. S. 467.
6).
Vergl. noch Meiners und Spittler, neues gött. histor. Magaz., III. S. 340 ff.: „Kurze Gesch. der Entstehung und der Fortbildung des Ackerbaues.“
7).
Spittler, Entwurf der Gesch. der europäischen Staaten, II. S. 462 ff., vergl. mit S. 526 ff., Eichhorn, Weltgesch., II. (Göttingen 1817) S. 245 ff.
1).
Vergl. über die Entstehung der schwedischen Rechtsbücher nach der Einführung des Christenthums Schildener, Guta-Lagh, d. i. der Insel Gothland altes Rechtsbuch, Greifswalde 1818, S. ff.
2).
Spittler, II. S. 474.
3).
Eichhorn, II. S. 245.
4).
Spittler, II. S. 534.
5).
Spittler, II. S. 541.
6).
Spittler, II. S. 528; Luden, allgemeine Gesch. der Völker und Staaten, II. 2. S. 186; Eichhorn, II. S. 251 ff.
1).
Vergl. auch Peter Kosod Anger, farrago legum antiquarum Daniae municipalium. Kopenhagen 1776; Unger, S. 41 ff.
2).
Lappenberg, Gesch. von England, I. S. 371.
3).
Lappenberg, I. S. 174 ff.
4).
Vergl. z. B. den Eingang zu König Ine’s Satzungen bei Schmid, die Gesetze der Angelsachsen, I. S. 14.
1).
Eine maurerische oder kymrische Dreizahl oder Triade, wie als die drei ersten Grundsätze der Weisheit bei den Druiden (oben S. 133) und bei Diogenes von Laerte erscheinen: „Gehorsam gegen die Gesetze Gottes, Sorge für das Wohl der Menschen und Stärke in den Ereignissen des Lebens (Lappenberg, Gesch. von England, I. S. 10, Anm. 2).
2).
Die bekannte parsische oder zarathustrische Dreizahl.
3).
Schildener, S. 1.
4).
Schildener, Beiträge zur Kenntniss des germanischen Rechts, 2. Stück (Greifswalde 1827) S. 88 ff.
5).
Lappenberg, Gesch. von England, I, S. 611, vergl. mit S. 625 ff. unten und S. 386.
1).
Schildener, S. XLIII.
2).
Schildener, Beitr., II. S. 117; Frensdorf, die Stadt- und Gerichtsverfassung Lübeck’s im XII. und XIII. Jahrh., Lübeck 1861.
3).
Werner, urkundl. Gesch. der Iglauer Tuchmacherzunft, Leipzig 1861.
4).
Abweichende Ansichten hat Lappenberg, Gesch. von England, I. S. 608 ff., indem er mit Wilda die Anfänge des sächsischen Städtewesens auf die Gilden zu heidnischen Opfern zurückführen möchte und die angelsächsischen Schmäusehäuser (doraus convivii) für die weniger begüterten Freien die ersten angelsächsischen Gemeindehäuser gewesen sein sollen, obwohl er anführt, dass eigenthümlich geistlichen Gilden in England früh und zahlreich ausgebildet gewesen seien.
1).
Ausland für 1861, S. 829 b ff.
2).
Ausland für 1861, S. 1060 b.
3).
Ausland für 1861, S. 1153 a und 1154 b; Rütimeyer, die Fauna der Pfahlbauten in der Schweiz, Basel 1861.
1).
Vergl. auch die Bemerkungen Klenze’s über das Entstehen des Steinbaues in den aphoristischen Bemerkungen, Berlin 1838, S. 57 ff., und derselbe Versuch einer Darstellung der technischen und architektonischen Vereine und ihrer Wirksamkeit, in Böttiger’s Amalthea, III. S. 78 ff.
2).
Vergl. Klenze, S. 57, 60 und 71; derselbe in Böttiger’s Amalthea, III. S. 104.
3).
Vergl. auch Klenze, S. 190 und S. 366 ff.; W. Abeken, Mittelitalien vor den Zeiten römisch. Herrschaft nach seinen Denkmalen dargestellt, Stuttgart und Tübingen 1843; Brunn im Kunstblatte für 1843, S. 97 b ff.; Forchhammer, über die kyklopischen Mauern Griechenlands und die schleswig-holsteinischen Felsmauern, Kiel 1847; Unger, wissenschaftliche Ergebnisse einer Reise in Griechenland und in den ionischen Inseln, Wien 1862.
1).
Kiepert, historisch-geogr. Atlas der alten Welt, Karte 8 mit dem Plane von Athen; Klenze, S. 506.
2).
Klenze, S. 515 ff. und S. 526 ff.
3).
Klenze, S. 530 ff.
1).
Vergl. auch Kunstblatt von Schorn für 1835, S. 348 b.
2).
Kunstblatt für 1837, S. 308 a.
3).
Vergl. auch Bachofen, das lykische Volk und seine Bedeutung für die Entwickelung des Alterthums, Freiburg i. Br. 1862.
1).
Amalthea, III. S. XXV.
2).
Amalthea, III. S. 81.
1).
Amalthea, III. S. 89.
2).
Vergl. dagegen Symbolik, I. S. 423.
3).
Amalthea, III. S. 101 ff.
1).
Vergl. noch Amalthea, III. S. 105 ff.
1).
Klenze, S. 71.
2).
Wenn zimmern, zimbarôn, zimbarjan, auch bauen, aedificare, struere bezeichnet (vergl. H. Schweizer, Bemerkungen zu Tacitus’
1).
Klenze, S. 60, 73, und 200 ff.; Brunn, Gesch. der griech. Künstler, I. S. 14 ff., welcher die dem Dädalos zugeschriebenen einzelnen Bild- und Bauwerke zusammengestellt hat.
2).
Germania, Zürich 1862 , cap. 16), ist dieses begreiflich nur vom Holzbaue zu verstehen.
1).
Brunn, I. S. 21; Klenze, S. 201 und 269.
2).
Klenze, S. 193 ff. und besonders S. 201.
3).
Brunn, I. S. 26 ff.; oben S. 100.
4).
Bei den Bäckern, Metzgern, Brauern, Müllern, Schmieden und Schustern werden noch heute die Gesellen allgemein als Knechte bezeichnet. Vergl. Schmeller, bayer. Wörterbuch, II. S. 369; Ortloff, Recht der Handwerker, §. 9.
1).
Vergl. oben S. 105; Klenze, S. 203 ff.
2).
Vergl, darüber Klenze, S. 193 ff., woselbst der ägyptisch-phönicische Einfluss auf alles Griechische der ältern Zeit für völlig erwiesen angesehen wird, wenn auch das Einzelne der diesfälligen Einwanderungen zur Hyksoszeit oder nach derselben nicht immer historisch festzustellen sei.
1).
Brunn, I. S. 63 ff.
2).
Vergl. auch Kunstbl. von Schorn für 1836, S. 30 ff.; Klenze, S. 214 ff.
3).
Panofka, l’Apollon Pythien, statuette votive du Polycrate, Paris 1834.
4).
H. Meyer, Uebersicht der Gesch. der Künste,
5).
Brunn, II. S. 4 und 5.
6).
Brunn, II. S. 5 und 6.
1).
Brunn, II. S. 71; Klenze, S. 568.
2).
Amalthea, III. S. 95.
3).
Vergl. auch Brunn, Gesch., II. S. 203.
4).
Brunn, Gesch., II. S. 132 ff.
1).
Brunn, II. S. 150 ff.
2).
Plinius, 35, 79 und 111.
3).
Brunn, II. S. 147 unten.
4).
Brunn, II. S. 289 ff.
1).
Klenze, S. 376.
1).
Klenze, S. 364.
2).
Klenze, S. 411 ff.; Brunn, II. S. 362 ff.
1).
Vergl. z. B. Piper, I. 2. S. 719, im Register unter: Denkmäler der Cömeterien (zu Rom).
1).
Vergl. dessen Anzeige im Kunstbl. für 1838, Nr. 39.
2).
Tüb. Kunstbl, für 1842, Nr. 57 ff.
1).
Förster, im Kunstbl. für 1844, S. 422 a.
2).
Vergl. auch Piper, I. 2. S. 127 ff.
3).
Piper, I. 1. S. 47 ff.
1).
Piper, I. 2. S. 130 ff. und I. 1. S. 96 ff.
2).
Piper, I. 1.S. 99 unten.
3).
Piper, I. 1. S. 57 ff.
4).
Klenze, S. 283.
5).
Ausland für 1854, S. 485 b ff.
6).
Piper, I. 1. S. 48 ff.
7).
Kugler, im Kunstblatte von Schorn für 1840, Nr. 56 ff., vergl. mit 1846, S. 142 ff.
1).
Kunstblatt für 1844, S. 388.
1).
W. Schmidt, Baudenkmale der römischen Periode und des Mittelalters in Trier und seiner Umgebung, Trier 1836 ff.; Kugler, im Kunstbl. für 1840, S. 246 ff. und für 1842, S. 281 ff.
2).
Kunstblatt für 1840, S. 217 b oben, vergl. mit Kunstbl. für 1842, S. 286.
1).
Kunstblatt von Schorn für 1840, S. 62.
1).
Piper, I. 2. S. 175 und S. 473.
2).
Piper, I. 2. S. 303.
3).
Kuhn und Schwartz, norddeutsche Sagen, Nr. 239.
4).
Symbolik im Register unter Wage.
5).
Tüb. Kunstblatt für 1842, S. 182.
1).
Vergl. auch im Tüb. Kunstbl. von 1842, Nr. 41 ff., die sehr kenntnissreiche Recension über Henry Gally Knight, über die Entwickelung der Architektur vom 10ten bis 14ten Jahrh. unter den Normannen, aus dem Engl. von Richard Lepsius, Leipzig 1841, – und Wiegmann, über den Ursprung des Spitzbogenstyles, Düsseldorf 1842; über das erstere Werk äussert sich auch Kugler im Kunstblatte für 1842, Nr. 73, und abweichend von ihm Lucanus in Nr. 81 des Kunstblattes von 1841.
2).
Kunstbl. für 1844, S. 422.
3).
Kugler, im Kunstblatt für 1843, S. 85; Quast, die altchristlichen Bauwerke von Ravenna vom 5ten bis zum 9ten Jahrh., historisch geordnet und durch Abbildungen erläutert, Berlin 1842.
1).
Angezeigt im Kunstblatte für 1844, Nr. 67 ff.
2).
Kunstblatt für 1844, S. 421 a. Gleichmässig erklärt sich Sulpice Boisserée im Kunstbl. für 1845, S. 87.
1).
Vergl. Symbolik, I. S. 56 ff.
2).
Creuzer, das Mithreum von Neuenheim bei Heidelberg, Heidelberg 1838; Kunstblatt von Schorn für 1838, Nr. 82.
1).
Vergl. Symbolik, II. S. 397 ff. und besonders S. 402.
2).
Symbolik, I. S. 18.
3).
Kunstbl. für 1846, S. 39 a.
1).
Ausland für 1862, S. 458 a; Symbolik, I. S. 228 ff. Vergl. auch Schirren, die Wandersagen der Neuseeländer, S. 202 ff., wo viele neuseeländische Beispiele der Siebenzahl mitgetheilt, aber anders erklärt und abgeleitet werden, obwohl offenbar die Siebenzahlen der Neuseeländer, wie auch auf Borneo, Java und Bali, offenbar aus Indien stammen. Der tahitische Himmel zerfällt in 7 Regionen; Sapta akasa und Sapta patala heissen die 7 Regionen, in welche die Javaner der Heidenzeit den Himmel und die Erde theilten; die Unterwelf hat auf Bali 7 Abtheilungen; die Areoi zerfallen in 7 durch Schmuck und Tatu gekennzeichnete Grade; 7 Tage und 7 Nächte (ohne Zweifel eine Woche) fährt Ngatoro von Neuseeland nach Hawaiki; 7 Kähne werden zur Fahrt nach Neuseeland gebaut; die Talopoin (Priester) zu Cambodja lehren von 7 Höllen, ans welehen es keine Rettung gibt. Vergl. Symbolik, II. S. 395 ff. Die Maori auf Neuseeland zählten nach Nächten und die Nacht, weil aus ihr der Tag hervorgegangen, galt als das Aeltere.
1).
Vergl. oben S. 36.
1).
Ausland für 1861, S. 763 b.
2).
Vergl. auch C. Schirren, die Wandersagen der Nenseeländer und der Mauimythos, Riga 1856, Anhang S. 195 ff.: Ueber mythische Zahlverhältnisse. Unter den mythischen Zahlen wird daselbst die auch den Neuseeländern bekannte Vierzahl, die Zahl der 4 Weltgegenden oder der 4 Hauptpunkte der Sonnenbahn, vorangestellt, aus welcher die andern, namentlich die 8 und die 12 sich entwickelt haben dürften. Die 7 (und die 9) soll oft nur ein anderer Ausdruck der 8 sein; nach der Vierzahl seien es häufig 140 Kämpfer, welche sich um einen Helden schaaren. Die 10 sei 8 + 2, die acht Compasspunkte mit Zenith und Nadir u. s. w. Die ungeraden Zahlen 3, 5, 7 und 9 finden ihre Erklärung als 4 – 1, 4 + 1, 8 – 1, 8 + 1.
1).
Piper, I. 2. S. 68.
2).
Vergl. Symbolik, II. S. 783; Brunn, Gesch. der griechischen Künstler, I. S. 15 Anm.
3).
Kuhn und Schwartz, norddeutsche Sagen, Nr. 47.
4).
Kuhn und Schwartz, Nr. 166.
5).
Bei Arthur Müller, moderne Reliquien, II. (Berlin 1845) S. 350.
6).
Panzer, Beitrag zur deutschen Mythol., S. 278; Symbolik, I. S. 593.
1).
Ausland für 1854, S. 397 b.
2).
Ausland für 1854, S. 337 b. Vergl. noch Böttiger’s Amalthea, III. S. 90.
3).
Lang, die Sage vom h. Gral, S. 137.
4).
Vergl. Symbolik, I. S. 611 und 612, II. S. 79; Lang, die Sage vom heiligen Gral, S. 98.
5).
Weinhold, altnord. Leben, S. 81.
6).
Piper, I. 2. S. 324 ff.
1).
Piper, I. 2. S 91 und S, 324, Anm. 2.
2).
Vergl. Symbolik, II. S. 44 ff.
3).
Piper, I. 2. S. 313 ff.
4).
Piper, I. 2. S. 328 und 329.
5).
Vergl. Symbolik, I. S. 57 ff.
1).
Piper, I. 2. S. 69 unten ff.
2).
Piper, I. 2. S. 71.
3).
Piper, I. 2. S. 74.
4).
Rinck, Religion der Hellenen, I. S. 101 und 189.
5).
Rinck, I. S. 78.
6).
Rinck, I. S. 112.
1).
Rinck, I. S. 227.
2).
Dörner, Arrian’s von Nicomedien Werke, V. (Stuttgart 1832) S. 595 Anm.
3).
Schlegel, Philosophie der Gesch., II. S. 80.
4).
Schoemann, a. a. O., II. S. 270.
5).
Klenze aphor. Bemerkungen, S. 180 und 163.
6).
Symbolik, I. S. 67.
1).
Vergl. Symbolik, I. S. 95 ff.; Homeyer bei Wolf, Zeitschr. für deutsche Mythol., I. S. 185 ff.; Massmann im Kunstbl. von Schorn für 1832, Nr. 19 und 104, und für 1837, Nr. 61; Back, Steinmetzzeichen, Altenburg 1861.
2).
Z. B. im Geschichtsfreund, Mittheilungen des historischen Vereins der fünf Orte, Bd. IX (Einsiedeln 1853) S. 166 oben. Heideloff, die Bauhütte, S. 18, welcher auf dem Titelkupfer auch Steinmetzmonogramme aus der zerstörten Spitalkapelle zu Esslingen mittheilt, lässt die Steinmetzzeichen sogar erst seit dem 15ten Jahrh. aufkommen.
3).
Klenze, aphoristische Bemerkungen, gesammelt auf seiner Reise nach Griechenland, Berlin 1838, S. 11 unten.
1).
Kunstbl. für 1846, S. 143 b.
2).
Vergl. Symbolik, I. S. 102; Heldmann, a. a. O., S. 282.
3).
Krause, Kunsturkunden, II. 1. S. 311 oben.
4).
Koch, tableau de révolutions de l’Europe dans le moyen age, I. (Paris 1790) S. 136; Symbolik, I. S. 97.
1).
Vergl. auch Liebenau, das älteste Siegel des Landes Uri, dessen Ursprung und Zusammenstellung mit Siegeln anderer Länder und Städte, bei Kopp, Geschichtsblätter aus der Schweiz, I. (Lucern 1854) S. 10 ff.
2).
Vergl. auch in Didron, annales archéolog., II., die AbIandlung: Documens sur les artistes du moyen age, deren Verfasser gegen 4000 Steinmetz- und Bildhauerzeichen gesammelt hatte.
3).
Maurer, Einleitung, S. 40 ff.
4).
Bauhütte für 1862, S. 200.
5).
Piper, I. 2. S. 463.
6).
Piper, I. 2. S. 167.
1).
Ausland für 1861, S. 738 b.
2).
Vergl. Piper, I. 2. S. 433 ff.
3).
Vergl. über das Symbol des Kreuzes auch Münter, Sinnbilder und Kunstvorstellungen der alten Christen, Altona 1825, I. S. 68 ff.
4).
Ausland von 1854, S. 486 ff.
1).
Krause, Kunsturkunden, I. 1. S. 209 ff.
2).
Piper, I. 2. S. 433.
1).
Piper, I. 2. S. 435.
2).
Piper, I. 2. S. 465.
1).
Piper, I. 2. S. 88.
2).
Menzel, Literaturblatt für 1862, S. 101.
3).
Lang, die Sage vom h. Gral, München 1862, S. 203.
4).
Lang, S. 216.
5).
Lang, S. 229 unten; Symbolik unter ZweiundsiebzigzahI.
1).
Piper, I. 2. S. 468 ff.
1).
Krause, Urkunden, I. 1. S. 211.
2).
Ausland für 1861, S. 966.
1).
Symbolik, I. S. 230; Kunstbl. für 1843, S. 113 ff.; Di dron, in der Revue générale de l’architecture et des traveaux publics, redigirt von César Galby, Paris 1843; Schnaase, IV. 1. S. 365 ff.; Münter, Sinnbilder und Kunstvorstellungen der alten Christen, II. S. 20 ff.
1).
Vergl. eine ähnliche Darstellung bei Münter, I. Taf. 1. Fig. 16, ein Grabstein mit dem kreuztragenden Lamme zwischen den Sinnbildern des Evangelisten Mathäus und Lucas.
2).
Bei Mone, Zeitsehrift für die Gesch. des Oberrheins, III. S. 188.
1).
Lassen, ind. Alterthumsk., II. S. 837 – 839.
2).
Kunstbl. für 1847, S. 62 b.
3).
Weber, indische Skizzen, S. 104.
4).
Dunker, Gesch. des Alterthums, II. S. 24 oben.
5).
Piper, I. 1. S. 185.
6).
Wolf, Beiträge, II. S. 14.
1).
Vergl. darüber die schöne Abhandlung von L. Tobler in Pfeiffer’s Germania, IV. S. 169 ff.
1).
Wollheim, Mythol. des alten Indien, S. 15.
2).
Kuhn und Schwartz, norddeutsche Sagen, Nr. 116 und Anm. 119.
1).
Wolf, Beiträge, I. S. 197.
2).
Wolf, II. S. 12 ff.
3).
Weinhold, altnordischcs Leben, S. 31 und 33. Schwarze Haare galten gleich den schwarzen Augen für hässlich. Die Knechte (und der Teufel) sind schwarz und hässlich, wohnen auch an dunkelen, finstern Orten. „Sei ein Knecht schwarz und schlecht!“ war ein Fluch.
4).
Schoemann, griech. Alterthümer, I. S. 352.
5).
Paulin, voyage, I. S. 46.
6).
Vergl. Münter, II Taf. I. Fig. 3, 4, 9 – 14.
1).
Klenze, a. a. O., S. 199.
2).
Symbolik im Register unter Lichter.
3).
Bei Heideloff, Titelkupfer, Fig. f.
1).
H. Schreiber, Taschenbuch für die Gesch. und Alterthum in Süddentschland, Freiburg i. Br., 1839, S. 191 ff.
2).
Mannert, I. S. 379 unten und S. 376.
3).
Vergl. über den Namen Christi in Monogrammen besonders Münter, a. a. O., I. S. 33 ff.
1).
Vergl. oben S. 139 ff.
2).
Vergl. oben S. 132.
3).
Weinhold, altnord. Leben, S. 55.
1).
Kuhn und Schwartz, norddeutsche Sagen, S. 350.
2).
Kuhn und Schwartz, S. 220, vergl. mit S. 259, 2.
3).
Müllenhof, Sagen, S. 453 unten.
4).
Vergl. Lang, die Sage vom h. Gral, S. 351 ff.
5).
Lappenberg, I. S. 526 oben.
1).
Symbolik, I. S, 240 ff.
2).
Weinhold, altnordisches Leben, S. 420.
3).
Weinhold, S. 55 unten.
4).
Weinhold, S. 117 ff. und 184 ff.; Schreiber, Taschenb., II. S. 127 ff., III. S. 401 ff. und V. S. 271.
1).
Weinhold, S. 94.
2).
Weinhold, S. 122.
3).
Weinhold, S. 118, Anm. 1.
4).
Weinhold, S. 449.
5).
Lappenberg, I. S. 13.
6).
Vergl. Lessing’s gesammelte Werke, Leipzig 1841, III. S. 109; Beger, Nathan der Weise und sein Gleichniss von den 3 Ringen, in Herrig’s Archiv, XXXI. (1862) S. 241 ff.
7).
Meissner, Layard’s populärer Bericht, Fig. 81.
8).
Symbolik, II. S. 64 ff.
9).
Lang, die Sage vom heiligen Gral, S. 94 ff.
1).
Hoffmann, vollständiger Himmels-Atlas, Stuttgart 1837, Nr. 20.
2).
Lang, S. 84; Kurz, Leitfaden der Gesch. der deutschen Literatur, S. 43.
3).
Lang, S. 97 ff.,
1).
Lang, S. 103; oben S. 37 (die Karlssage).
2).
Vergl. Lang, S. 262.
3).
Vergl. Goeschel, zerstreute Blätter aus den Hand- und Hülfsacten eines Juristen, II., (Schleusingen 1835) S. 386 ff.
1).
Hoffmann, a. a. O.
2).
Ausland für 1854, S. 369 a; oben S. 343 ff.
3).
Vergl. Klenze, S. 199 ff.
4).
Siehe auch Rich unter Ornatrix.
1).
Uhlemann, ägypt. Alterthumsk., II. S. 185.
2).
Schmeller, bayerisches Wörterb., III. S, 215; Ziemann, mittelhochd. Wörterb., unter sigriste.
3).
Lang, Sage vom heiligen Gral, S. 258.
4).
Ortloff, §. 25 ff.
1).
Leo, rectitudines, S. 175.
2).
Vergl. darüber die Symbolik unter Dreizahl, namentlich I. S. 482 ff.
3).
Ortloff, Recht der Handwerker, §. 17.
4).
Lappenberg, I. S. 15 und S. 46, Anm. 2, S. 67.
1).
Lappenberg, I. S. 68 oben.
2).
Lappenberg, I. S. 66, Anm. 1.
3).
Lappenberg, I. S. 247.
4).
Lappenberg, I. S. 49, vergl. mit S. 51.
5).
Zu York starb auch im J. 211 der Kaiser Severus, ebenso im J. 306 Constantius Chlorus, worauf daselbst sein Sohn Constantin der Grosse zum Kaiser ausgerufen wurde.
1).
Vergl. Krause, I. 1. S. 196.
2).
Lappenberg, I. S. 48.
3).
Lappenberg, I. S. 52.
1).
Vergl. über diese Bekehrung Lappenberg, I. S. 136 ff.
2).
Lappenberg, I. S. 148.
3).
Vergl. auch Büchner, Abriss der englischen Literaturgesch., Darmstadt 1856, S. 1 ff.
4).
Vergl. Lappenberg, I. S. 134 ff.; oben S. 195 ff.
5).
Lappenberg, I. S. 248, vergl. mit S. 259.
1).
Lappenberg, I. S. 149.
2).
Lappenberg, I. S. 165, 173, 183 und 207.
3).
Symbolik, II. S. 685; Weiss, Gesch. Alfred’s des Grossen, S. 75.
4).
Lappenberg, I. S. 191 ff., vergl. mit S. 503.
1).
Lappenberg, I. S. 370.
2).
Lappenberg, S. 378.
3).
Lappenberg, I. S. 409, Anm. 2.
4).
Lappenberg, I. S. 411 unten.
1).
Ortloff, S. 81.
2).
Ortloff, S. 82.
3).
Vergl. Unger, altdeutsche Gerichtsverfassung, §. 6 ff.; Lappenberg, I. S. 386.
1).
Vollständig mit daneben stehender Uebersetzung abgedruckt bei Schmid, Ges. der Angelsachsen, I. S. 84 ff.
2).
Die hohen Friedensgilden waren diejenigen der hohen Beamten und der Freien, die niedrigen aber diejenigen der Hintersassen (Lappenberg, I. S. 386), wie in ähnlichem Sinne, z. B. zu Florenz, von grossen und kleinen Zünften, oder anderwärts von adlichen und bürgerlichen Zünften geredet wird.
3).
Vergl. H. Schweizer, Fortsetzung der Bemerkungen zu Tacitus Germania, Zürich 1862, S. 2.
4).
Leo, rectitudines singalarum personarum, Halle 1842, S. 174 ff.; Unger, S. 44 ff.; Lappenberg, I. S. 588 ff.
1).
Krause, II. 2. S. 291.
2).
Vergl. Symbolik, II. S. 686.
3).
Unger, S. 37.
4).
Synbolik, II. S. 680.
5).
Hermann, griech. St.-A., §. 39.
6).
Piper, Mythol. und Symbolik der christlichen Kunst, I. 1. S. 214.
1).
Piper, I. 2. S. 22, Anm. 2.
2).
Piper, I. 2. S. 125 oben.
3).
Piper, I. 1. S. 103.
4).
Lang, die Sage vom h. Gral, S. 102.
5).
Lassen, IV. S. 759.
6).
Schnaase, I. S. 166.
7).
Lang, S. 187; Kurz, Leitfaden, S. 23.
8).
Lang, S. 193 ff.
1).
Lang, S. 297.
2).
Lang, S. 369.
3).
Leo, rectitudines, S. 177.
1).
Schmid, a. a. O. I. S. 94, §. 5.
2).
Krause, I. 1. S. 109 oben.
3).
Lappenberg, I. S, 617.
4).
Ziemann, mittelhd. Wörterb., unter hant-schuoh.
5).
R. Schmid, Gesetze der Angelsachsen, I. S. 206.
6).
Vergl. noch besonders Besoldi thesaurus pract., I. und II. unter Handschuh.
1).
Schnaase, VI. S. 86 ff.
2).
Chronik, II. S. 143.
3).
Vergl. Tobler, appenz. Sprachschatz, Zürich 1837, S. 128 b.
1).
Schmeller, II. S. 35, unter Gild.
1).
Vergl. Rinck, I. S. 9.
2).
Weiss, Gesch. Alfred’s des Grossen, S. 271 ff.
1).
Lorentz, Gesch. Alfred’s des Grossen, übertragen aus Turner’s Gesch. der Angelsachsen, Hamburg 1828, S. 148 und 153 ff.
2).
Weiss, S. 363.
3).
Weiss, S. 367, Lorentz, S. 159; Huber, Joh. Scotus Erigena, München 1861.
4).
Weiss, Alfred der Grosse, S. 267 ff.; Schmid, die Gesetze der Angelsachsen, I. S. LIX.
1).
Weiss, S. 283.
1).
Weiss, S. 279.
1).
Weiss, S. 377.
2).
Weiss, S. 347; Lorentz, S. 211.
3).
Das Freimaurerthum in seinen 7 Graden, S. 20.
4).
Vergl. darüber R. Schmid, diie Gesetze der Angelsachsen, I. (Leipzig 1832) S. XXXIII ff.
5).
Schmid, I. S. XXXV.
6).
Lorentz, S. 243 ff.
1).
Bei Schmid, I. S. 32 ff., in angel-sächsischer und deutscher Sprache.
2).
Schmid, I. S. LXXII; Unger, die altdeutsche Gerichtsverfassung, Göttingen 1842, S. 34 ff.
3).
Lorentz, S. 241 ff.
4).
Unger, S. 56.
5).
Unger, S. 58 ff., kehrt das Verhältniss geradezu um, im Widerspruche gegen Eichhorn.
6).
Unger, S. 37.
1).
Unger, S. 41.
1).
Krause, II. 1. 93 ff.
2).
Schmid, I. S. LXXXII.
3).
Schmid, I. S. 69.
4).
Schmid, I, S. 75, vergl. mit S. 51, Art. 36.
1).
Schmid, I. S. 74. Aehnliche Gebote hatte schon Alfred erlassen, worüber zu vergleichen ist Lorentz, S. 219.
2).
Schmid, I. S. 84.
3).
Schmid, I. S. 32.
4).
Schmid, I. S. 39.
1).
Schmid, I. S. 40.
2).
Lorentz, S. 205.
3).
Vergl. darüber Symbolik, I. S. 601 und II. S. 76 und 83, so wie meine Abhandlung in der Bauhütte für 1861, S. 388 ff.
4).
Ausland für 1859, S. 1173 a.
1).
Vergl. Evanglium Matthäi 25, 35 und 36; Schnaase, IV. 1. S. 83 Anm.; Winckelmann’s Werke, IV. S. 25 und Anm. 100, woselbst eine tessara hospitalis, im Museo Borgiano zu Velletri, aus dem 6ten Jahrh. vor Chr. mitgetheilt wird.
1).
Mohr, Regesten (des Männerhauses Buchsee), I. S. 112, Nr. 1.
1).
Mohr, I. S. 26, Nr. 10.
2).
Mohr, Regesten, I. S. 32, Nr. 202.
1).
Mohr, I. S. 33, Nr. 220.
2).
Vergl. oben S. 198 ff.
3).
Brugsch, Reiseberichte aus Aegypten, S. 61.
4).
Brugsch, S. 80.
1).
Vergl. auch Schnaase, IV. 1. S. 117 ff.
2).
Vergl. darüber auch Otte, Handbuch der kirchlichen Kunstarchäologie des Mittelalters, Lerpzig 1854, S. 166 – 176.
1).
Schnaase, VI. S. 309, Anm. ***.
1).
Schnaase, VI. S. 322. Ueber die Stephanskirche in Wien überhaupt vergl. auch Otte, Gesch., S. 124 ff. Die Spitze des Stephansthurmes wurde in den Jahren 1839 – 1842 erneuert.
1).
Lübke, S. 497.
2).
Symbolik, II. S. 371.
3).
Schnaase, V. S. 458.
4).
Mohr, Regesten, (des Klosters Pfäfers), I. S. 42, Nr. 291.
1).
Schnaase, V. S. 514, Anm. ***.
2).
Schnaase, V. S. 537, Anm. **.
1).
Schnaase, V. S. 476 ff.; Otte, S. 91 ff.
1).
Deutsches Kunstblatt, 1854, S. 348.
2).
Otte, a. a. O., S. 14.
3).
Vergl. auch Otte, S. 133 ff.
4).
Schnaase, V. S. 501 und VI. S. 253; Otte, S. 111 ff.
1).
Schnaase, V. S. 503 ff.
2).
Auch von der Sabina, als einer Tochter Erwin’s, spricht Schnaase, V. S. 761, und neuerlichst Otte, S. 158; ebenso noch Lübke, die Frauen in der Kunstgesch., Stuttgart 1862, S. 6, und
1).
Schnaase , V. S. 510; Symbolik, II. S. 769, Anm. 2.
2).
Vergl. Schnaase, V. S. 544 ff.
3).
Vergl. Fr. H. Müller, die Katharinen-Kirche zu Oppenheim, ein Denkmal teutscher Kirchenbaukunst aus dem 13ten Jahrhundert, Darmstadt 1823. – Kugler im deutschen Kunstblatte 1857, S. 14, betrachtet die von 1262 – 1317 im ersten reichen und glänzenden, aber noch völlig lautern gothischen Style erbaute Katharinenkirche zu Oppenheim als einen merkwürdigen Uebergangs- und Vermittlungspunkt zwischen den gothischen Systemen des Nieder- und des Oberrheins, der östlichen und der westlichen Districte.
2).
früher Guhl, die Frauen in der Kunstgesch., Berlin 1858, S. 46 ff. Guhl führt an, dass auf einem von dem Apostel Johannes an dem Portale des südlichen Querschiffes des Münsters zu Strassburg gehaltenen Spruchbande in lateinischer Sprache die beiden Bittzeilen stehen:
Der göttlichen Gnade Heil werde Sabina zu Theil,
Deren Hände aus dem harten Steine dies mein Bildniss machten!
1).
Schnaase, V. S, 553 Anm.
1).
Vergl. Schnaase, V. S. 556 ff.
2).
Schnaase, V. S. 565 ff.;
Otte, S. 94 ff. und S. 132 ff.
3).
Schnaase, V. S. 570. Ueber die Thürme überhaupt vergl. auch Otte, a. a. O., S. 15 ff.
1).
Vergl. Schnaase, VI. S. 272 ff.
1).
Vergl. darüber noch San-Marte, zur Kritik der historia regum Britanniae des Gottfried von Monmouth, in den neuen Mittheilungen aus dem Gebiet historisch-antiquarischer Forschungen, herausgegeben von dem thüringisch-sächsischen Verein, IX. 1. (Halle 1857) S. 49 ff.
1).
Eckermann, III. 2. S. 132.
1).
Vergl. auch Schnaase, IV. 2. S. 588 ff.
2).
Schnaase, IV. 2. S. 461 ff.
1).
Schnaase, VI. S. 264.
2).
Vergl. auch Otte, Gesch., S. 121 ff.
3).
Schnaase, VI. S. 295 ff.; Mauch, im deutschen Kunstblatte 1855, S. 425 ff., 1856, S. 167 ff. und 1857, S. 131 ff. und S. 306 ff. Auf einem, die Weihe des Münsters ausdrückenden zwei-
1).
Schnaase, Vl. S. 304 ff.
2).
D. Kunstbl. für 1857, S. 308.
3).
D. Kunstbl., 1857, S. 340 a ff.; Mithoff, mittelalterl. Kunstwerke in Goslar, Hannover 1857.
3).
ten Denkmale übergibt, unterstützt von dem Pfleger der Stadt mit blossen Füssen, Bürgermeister Kraft die neue Kirche dem Jesuskinde zu Handen seiner Mutter Maria.
1).
Schnaase, VI. S. 328.
1).
Schnaase, V. S. 155.
2).
Schnaase, VI. S. 323.
3).
Schnaase, VI. S. 257.
4).
Mohr, Regesten (des Klosters Einsiedlen), I. S. 84, Nr. 1115 und 1198, vergl. mit den Regesten von Pfävers. S. 103, Nr. 856.
5).
Schnaase, V. S. 149.
1).
Schnaase, VI. S. 350.
2).
Schnaase, VI. S. 362; deutsches Kunstblatt für 1856, S. 153 a.
1).
Lübke, S. 493.
2).
Schnaase, V. S. 174 ff. und VI. S. 123 ff.; Lübke, Geschichte, S. 379.
3).
Schnaase, VI. S. 327 ff.
1).
Schnaase, V. S. 182 ff.
2).
Die Bürger werden wegen des abzulegenden Bürgereides auch jurati genannt.
3).
Schnaase, V. S. 205 ff.
1).
Guhl und Koner, das Leben der Griechen und Römer, II. (Berlin 1861) S. 12 Anm.
1).
Schnaase, V. S. 209 ff.; Lübke, Gesch., S. 430.
2).
Bei Schnaase, V. S. 213.
3).
Schnaase, VI. S. 250 ff.
1).
Lübke, Gesch., S. 404.
2).
Vergl. auch Lübke, Geschichte. S. 380; Schnaase, V. S. 465.
1).
Vergl. Schnaase, V. S. 228 ff.
2).
Schnaase, V. S. 240 ff.; Lübke, Gesch., S. 433 ff. und S. 442; Bauhütte für 1862, Nr. 41 und 42.
1).
Krause, II. 1. S. 100.
2).
Krause, II. 1. S. 106.
3).
Krause, II. 1. S. 165.
1).
Vergl. auch Rich, Wörterbuch der römischen Alterthümer, unter forma, wornach auch die Römer ihre Formen oder Modelle aus Stein bildeten.
2).
Krause, II. 1. S. 176.
3).
Schnaase, VI. S. 334.
4).
Krause, II. 1. S. 299, vergl. mit S. 275, lit. n.
1).
Vergl. Krause, II. 1. S. 276, Anm. 2.
2).
Krause, II. 2. S. 241.
3).
Otte., a. a. O., S. 7, Anm. 2.
1).
Schnaase, V. S. 264 und 279.
2).
Schnaase, IV. 1. S. 319 ff.
3).
Bei Lübke, Gesch., S. 438.
1).
Schnaase, V. S. 347 Anm.
2).
Schnaase, V. S. 587, Anm. *.
3).
Schnaase, V. S. 248.
1).
Schnaase, V. S. 249 Anm.
2).
Schnaase, VI. S. 182 ff.
3).
Schnaase, V. S. 280.
1).
Heideloff, Bauhütte, S. 50.
1).
Vergl. auch G. Schulz, der Hammer in seiner symbolischen Bedeutung, mit Tafeln. Naumburg 1825.
2).
Lassen, ind. Alterthumsk., IV. S. 752.
3).
Wolf, Beiträge, I. S. 66.
4).
Schnaase, VI. S, 452.
5).
Wolf, Zeitschrift, I. S. 73.
6).
Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 2 und Nr. 3 (Der Bergmönch im Harz).
7).
Grimm, Rechtsalterthümer, S. 55, 64 und 162 , über den Hammerwurf und den Hammer als Rechtssymbol; Benecke, mittel-
1).
Walter, corpus juris germanici, I. S. 287.
7).
hochdeutsches Wörterbuch, I. S. 625, unter Hammer; Schmeller, bayerisches Wörterbuch, II. S. 192, unter Hammer.
1).
Wolf, Zeitschrift, I. S. 286 ff., woselbst überhaupt über das symbolische Backwerk Tirols berichtet wird.
2).
Wolf, Zeitschrift, I. S. 175.
3).
Symbolik, I. S. 405.
1).
Koch, Sammlung der Reichsabschiede, Frankfurt 1747, IV. S. 381 b.
1).
Deutsches Kunstblatt, 1854, S. 381; Schnaase, VI. S. 301 und S. 309; oben S. 301 und 425 Anm.
1).
Zur Kirche oder zum Gottesdienste nämlich.
1).
Symbolik, I. S. 27.
2).
Neue, Zeitschrift, III. S. 166 unten; Benecke, mittelhoch. deutsches Wörterbuch, I. S. 424 unter Einunge; Schmeller, bayerisches Wörterbuch, I. S. 67 unten.
3).
Während er an einem Steinbaue arbeitet.
4).
Krause, II. 1. S. 277.
1).
Heumann, Handlexikon zum Corpus juris civilis, Jena 1846, unter ordo.
2).
Vergl. über denselben Schnaase, V. S. 408 ff.
1).
Endemann, das Keyserrecht nach der Handschrift von 1372, Cassel 1846, S. 79, Cap. 43 (II. Buch).
1).
Koch, Sammlung der Reichsabschiede, IV. S. 380 b.
1).
Koch, Sammlung, IV. S. 378 a.
2).
Koch, IV. S. 382 a.
3).
Koch, Sammlung, IV. S. 382.b.
1).
Koch, IV. S.384a.
2).
Koch, IV. S. 384 b.
3).
Koch, IV. S. 382 a.
4).
Symbolik, II. S. 304 Anm.; Stock, Grundzüge, S. 28.
1).
Guhl und Koner, II. S. 285.
1).
Eckermann, III. 2. S. 158; Krause, I. 1. S. 200.
1).
Eckermann, III. 2. S. 174 ff., vergl. mit S. 205 oben, S. 212; Weiss, Gesch. Alfred’s des Grossen, Schaffhausen 1852, S. 9 ff.
2).
Eckermann, III. 2. S. 183 ff.
3).
Eckermann, III. 2. S. 188.
4).
Eckermann, III. 2. S. 246 ff.
1).
Vergl. noch Eckermann, III. 2. S. 249.
2).
Bechstein, Mythe, I. S. 67 ff.
3).
Rinck, I. S. 8.
4).
Rich, Wörterbuch der römischen Alterthümer, unter Argei.
1).
Schnaase, VI, S. 116 ff.
1).
Renand, nouvelle symbolique, S. 191.
2).
Vergl. auch A. Bourquenoud, mémoire sur les monuments da culte d’Adonis dans le territoire de Palaebyblus (nach Bourquenoud das heutige Barja), Paris 1861.
1).
Thiersch, Pindarus Werke, I. (Leipzig 1820) S. 106 und S. 107.
2).
Thiersch, I. S. 126.
3).
Braun, Gesch. der Kunst, I. S. 174.
4).
Symbolik unter Kasia und Zeus Kasios.
5).
Kiepert, historisch-geographischer Atlas der alten Welt, Weimar 1860, Nr. VI; Braun, Gesch. der Kunst, I. S. 336 ff. und S. 512 oben.
6).
Funke, Real-Schullexikon, unter Daphne.
1).
Funke, a. a. O, unter Casia regio und Casii.
2).
Funke, unter diesem Wort; Rinck, die Religion der Hellenen, II. S. 154 ff.
3).
Symbolik, II. S. 658.
1).
Braun, I. S. 309.
2).
Brugsch, Reiseberichte, S. 316.
3).
Braun, I. S. 337 ff.
4).
Vergl. K. O. Müller, Prolegomena zu einer wissenschaftl. Mythologie, S. 206 ff.; Rinck, Vorrede, I. S. V ff.
1).
Brugsch, Reiseberichte, S. 172.
2).
Brugsch, S. 264.
3).
Brugsch, Reiseberichte, S. 300.
4).
Götting. gel. Anzeigen für 1862, S. 161 ff.
1).
Guhl und Koner, II. S. 287.
2).
Symbolik unter Daedalos.
3).
Symbolik, II. S. 783.
4).
Guhl und Koner, II. S. 293.
5).
Guhl und Koner, II. S. 291.
6).
Guhl und Koner, II. S. 309.
7).
Archiv für schweizerische Gesch., VII. S. 28.
1).
Schnaase, VI. S. 562.
2).
Vergl. Symbolik, II. S. 60 und S. 623.
1).
Vergl. darüber Flügel, Mânî, S. 227 ff.
2).
Creuzer, Symbolik, IV. S. 531.
3).
Flügel, S. 232, Anm. 132.
4).
Flügel, S. 343.
1).
Flügel, S. 231, 233 und 344.
2).
Flügel, S. 91 und 254 ff.
1).
Flügel, S. 256.
1).
Flügel, S. 100 ff.
2).
Flügel, S. 340 unten.
1).
Flügel, S. 348, Anm. 297.
2).
Flügel, S. 349, Anm. 298.
1).
Vergl. auch Flügel, S. 341, Anm. 292.
2).
Vergl. Flügel, S. 353, Anm. 304.

Dieses Werk ist gemeinfrei.


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TextGrid Repository (2025). Collection 1. Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei. Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei. Corpus of Literary Modernity (Kolimo+). Kolimo+. https://hdl.handle.net/21.11113/4bhr0.0