19/5322.
An die Herzogl. Sächsische Kammer
Gehorsamster Promemoria.
Indem Unterzeichneter der Herzogl. sächsischen Cammer Weimarischer Abtheilung für das mitgetheilte Document den gehorsamster Danck abstattet; so verfehlt er nicht dasselbe von seiner Seite vollzogen sogleich zurückzusenden; wobey er nur bemerckt daß die Nummer des Hauses 422 sey, wie solches die Nummern der Nachbarhäuser und die bisherigen Einquartierungs-Billette ausweisen. Sodann überläßt er Fürstl. Cammer gefällig zu beurtheilen inwiefern bey Übergabe des gnädigsten Schenckungsbriefes bey[277] dem hiesigen Stadtrathe zu gerichtlicher Confirmation auch er, allenfalls durch einen Bevollmächtigten zu concurriren habe und erwartet deshalb beliebige Anleitung.
Weimar d. 25. Febr. 1807.
Goethe.