145) Hexe zu Dresden hingerichtet.

S.v. Weber. Aus vier Jahrhunderten. Bd. I. S. 380.


Im Jahre 1640 ist zu Dresden Elisabeth Hanitzschin hingerichtet worden, weil sie eine gewisse Tischerin dadurch verdorrt hatte, daß sie mit Hilfe des Teufels, der bei ihr den Namen Hauptmann Meden führte, der Tischerin Haar, eine Troddel von der Handquele, ein Stück von der Tischecke, einen Spahn von der Justiz (Galgen), für 3 Pfg. Darant (Enzian), für 3 Pfg. Wiederthon sammt Rindsblut in Teufels Namen in einen Topf gethan, auf's Feuer gesetzt und eingerührt und dazu in Teufels Namen gesagt »Hauptmann Meden soll die Tischerin revidiren und mitnehmen«, worauf diese und ihr Mann auch gebrechlich wurden.

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TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen. Erster Band. 145. Hexe zu Dresden hingerichtet. 145. Hexe zu Dresden hingerichtet. TextGrid Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-477D-E