1504. An Otto Schunke
1504. An Otto Schunke
Mechtshausen 14. Juli 1905.
Auf Ihre geehrte Zuschrift erwidere ich ergebenst, daß in der fraglichen Sache lediglich der Herr Verleger zu entscheiden hat.
Hochachtungsvoll
W.B.
1504. An Otto Schunke
Mechtshausen 14. Juli 1905.
Auf Ihre geehrte Zuschrift erwidere ich ergebenst, daß in der fraglichen Sache lediglich der Herr Verleger zu entscheiden hat.
Hochachtungsvoll
W.B.