181. Von Raben und Elstern.

1.

Wenn man ein Rabenei aus dem Neste nimmt, es hart siedet und wieder in's Nest legt, so bringt der Rabe innerhalb dreier Tage eine Wurzel; wenn man diese in den Geldbeutel thut, so geht das Geld nicht aus.

Rohrdorf.

2.

Wenn Raben über einen fliegen, so stirbt man bald.

Illerthal.

3.

Wenn die Raben um ein Haus fliegen und dabei ihr:Grab! Grab! hören lassen, stirbt bald Jemand darinn.

Ertingen.

4.

Um Sommerjohanni bei der Hitze strecken alleRaben ihre Schnäbel auf; dieses ist eine Strafe dafür, daß jener Rabe in der Arche, den Noe fliegen ließ, nichts ausrichtete.

Ries.

[123] 5.

Wenn ein Bösewichter stirbt, sieht man nicht selten auf dessen Füßen einen Raben sitzen. Das ist allgemein bekannt, und man benüzt zum Scherz den Doppelsinn dieses Geredes, da es im Schwäbischen lautet: »wo dear und dear g'storba ischt, hot ma en Rappa uff seine Füeß stauh seah!«

Ertingen.

6.

Schreit eine Elster auf einem Hause, so stirbt bald Jemand drinn. Die Elster heißt Hätze oder Kägerescht.

Ertingen.

7.

Kommt ein Käuzchen oder eine Kägersch (Elster) in die Nähe eines Hauses und krächzt, so bedeutet dies Unglück oder Tod im Haus selbst oder in der Nachbarschaft.


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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. 181. Von Raben und Elstern. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-08D7-B