493a.
Erlischt während der Abendmahlshandlung eins der Lichter auf dem Altar, so stirbt in dem Jahre eine der das Nachtmahl nehmenden Personen.
Allgemein.
Erlischt während der Abendmahlshandlung eins der Lichter auf dem Altar, so stirbt in dem Jahre eine der das Nachtmahl nehmenden Personen.
Allgemein.