Wer von den beiden Brautleuten zuerst vor den Altar tritt, hat das Regiment in der Ehe.
Aus Parchim. Thoms. Vgl. FS. 540.
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Bartsch, Karl.
Märchen und Sagen.
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg.
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube.
Gebräuche und Aberglaube.
Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe.
220. [Wer von den beiden Brautleuten zuerst].
220. [Wer von den beiden Brautleuten zuerst]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F4C6-6