1268b.

In den Zwölften läßt man das Ackergeräth nicht auf dem Felde stehen und am heiligen Weihnachtsabend vor dem Läuten wird dasselbe unters Dach gebracht. Die Backofengeräthe, als Brotschieber, Gassel etc., werden ebenfalls während der Zwölften ins Haus genommen, um nicht gestohlen zu werden. Solches gestohlene Geräth wird in Pferdeställen vor der Krippe vergraben und sollen dann die Pferde trotz schlechten Futters sich gut halten und stets rund und schön wie frischgebackenes Brot sein.


Gegend von Schwerin. Präpositus. Schencke.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Die Zwölften. 1268b. [In den Zwölften läßt man das Ackergeräth nicht]. 1268b. [In den Zwölften läßt man das Ackergeräth nicht]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F24C-A