Wer einem Sterbenden etwas verspricht, es aber nicht hält, zu dem wird nachher der Todte kommen.
Seminarist A. Stübe.
Rechtsinhaber*in
TextGrid
Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Bartsch, Karl.
Märchen und Sagen.
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg.
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube.
Gebräuche und Aberglaube.
Tod und Begräbniß.
360. [Wer einem Sterbenden etwas verspricht].
360. [Wer einem Sterbenden etwas verspricht]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-EEA7-0