17.

In alten Zeiten waren einmal zwischen dem Besitzer von Rödlin und dem fürstlichen Dorfe Thurow Streitigkeiten wegen der Feldscheide entstanden, und da man kein anderes Mittel wußte, so beschloß man, zum alten Grenzbegehen die Zuflucht zu nehmen. Ein alter Bauer aus Thurow wurde dazu ausersehen. Unter den üblichen Feierlichkeiten und im Beisein beider streitenden Theile begann er seinen Gang, anfangs die alte Scheide einhaltend, dann immer mehr auf Rödliner Gebiet hinlenkend. Dabei schwur er, daß er auf Thurower Grund und Boden gehe. Die Rödliner murrten, mußten sichs aber gefallen lassen. Der Bauer war von einem Beamten des [205] Herzogs bestochen worden und hatte Erde von Thurow in seine Schuhe gethan und damit die Scheide begangen. Zur Strafe dafür fand er auch nach dem Tode keinen Frieden. Oft sahen ihn die Leute spät Abends auf der alten Grenze auf- und abgehen und rufen ›Hier kommt her, hier geht die Grenze.‹ Erst vor nicht langer Zeit soll eine fromme Seele ihn erlöst und ihm Ruhe verschafft haben.


Niederh. 2, 55ff.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Erster Band: Sagen und Märchen. Sagen. 256. Scheidegänger. 17. [In alten Zeiten waren einmal zwischen dem Besitzer]. 17. [In alten Zeiten waren einmal zwischen dem Besitzer]. TextGrid Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-EE2E-4