657.

Neugeborne Kälber soll man zum Schutze gegen Hexerei mit Dill und Salz bestreuen. Wenn man sie zur Aufzucht ansetzt, soll man ihnen zum Schutz vor bösen Leuten ein Stückchen vom Ohr abschneiden, dasselbe zu Pulver brennen und mit dem ersten Saufen eingeben. Kälber mit weißen Schnauzen soll man nicht ansetzen, sondern nur solche mit schwarzen Schnauzen.


FS. 546.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Haus und Hof. 657. [Neugeborne Kälber soll man zum Schutze]. 657. [Neugeborne Kälber soll man zum Schutze]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-EBDD-1