1277a.
Wird in den Zwölften das Vieh zur Tränke getrieben, so muß eine Axt vor die Stallthür gelegt werden, und zwar so, daß die Schneide dem Stalle zugekehrt ist.
Stübe.
Wird in den Zwölften das Vieh zur Tränke getrieben, so muß eine Axt vor die Stallthür gelegt werden, und zwar so, daß die Schneide dem Stalle zugekehrt ist.
Stübe.