315.

Wenn in Gischow bei Bützow eine Leiche im Hause ausgesungen wird, steht der Sargdeckel neben dem Sarg auf zwei Stühlen. Auf dem Deckel stehen zwei brennende Lichter. Wird nach dem Gesange der Deckel zugemacht, so werden die beiden Stühle umgeworfen und die Lichter danebengesetzt. Die Stühle werden nicht eher aufgehoben, und die Lichter nicht eher ausgelöscht, als bis die Leiche aus dem Dorfe ist.


Von einem Seminaristen in Neukloster.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 315. [Wenn in Gischow bei Bützow eine Leiche im Hause]. 315. [Wenn in Gischow bei Bützow eine Leiche im Hause]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E5D9-4