Wer sein Geld vermehren will, muß es im Strumpfschaft aufbewahren.
Domänenpächter Behm in Nienhagen.
Rechtsinhaber*in
TextGrid
Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Bartsch, Karl.
Märchen und Sagen.
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg.
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube.
Gebräuche und Aberglaube.
Vermischtes.
1518. [Wer sein Geld vermehren will, muß es im].
1518. [Wer sein Geld vermehren will, muß es im]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E2F2-8