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TextGrid Digitale Bibliothek
Bartsch, Karl
Märchen und Sagen
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube
Gebräuche und Aberglaube
Geburt, Taufe
45. [Schwangere dürfen nicht Gevatter stehen]
45. [Schwangere dürfen nicht Gevatter stehen]
Geburt, Taufe.
45.
Schwangere dürfen nicht Gevatter stehen, sonst stirbt eines der Kinder.
Pastor Behm in Melz bei Röbel. Vgl. WS. 2, 35, Nr. 100. Engelien S. 246. FS. 541.
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Geburt, Taufe. 45. [Schwangere dürfen nicht Gevatter stehen]. 45. [Schwangere dürfen nicht Gevatter stehen]. TextGrid Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E19E-E