1797.

Hat eine Wunde gewässert und man will das feuchte Verbandläppchen verbrennen, so muß es in helle Flammen geworfen werden. Verglimmt es langsam auf Kohlen, so hat der Kranke Schmerzen davon.


Gegend von Hagenow. Fräulein Krüger.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Besprechungen. 1797. [Hat eine Wunde gewässert und man will]. 1797. [Hat eine Wunde gewässert und man will]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E070-9