2093.

Wenn Vieh gezeichnet ist, d.h. wenn es in Folge des Bisses oder Stoßes einer Schlange oder eines anderen Thieres ein [455] geschwollenes Euter hat, so hat man mit einem an einem abgelegenen Orte aufgesuchten Steine das Euter dreimal zu bestreichen, jedesmal mit den Worten:


Hie danzen dre Jungfern in 'n Sand,
De ene heran, de anne wedder van.
Im Namen u.s.w.

Aus Gorlosen. Hilfsprediger Timmermann.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Besprechungen. 2093. [Wenn Vieh gezeichnet ist, d.h. wenn es in Folge]. 2093. [Wenn Vieh gezeichnet ist, d.h. wenn es in Folge]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-DA61-7