1266.

In den Zwölften muß man die Brunnen und Viehställe wohl bewachen, sonst thun es die bösen Geister den Brunnen an, indem sie das Wasser unrein und schädlich für Menschen und Vieh machen, insonderheit das Bier sauer und die Milch lang; den Viehställen, indem das Vieh hinkend wird, Läuse einziehen und das Futter nicht behilflich ist. Darum schießen vorsichtige Leute in der Christnacht und Altjahrsnacht ein Feuergewehr in den Brunnen ab, der Viehstall aber wird dadurch geschützt, daß der Dung in den Zwölften nicht ausgetragen wird; denn nur freiliegender ›Twölven-Meß‹ gibt den Geistern Gewalt über Vieh, Läuse und Futter.


Pastor Günther in den Meklenb. Jahrb. 8, 203, Anm.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Die Zwölften. 1266. [In den Zwölften muß man die Brunnen]. 1266. [In den Zwölften muß man die Brunnen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D7F3-8