g.

Schütten Bokholt, ein zu Schütten Bauernstelle bei Munderloh gehörendes Holz, war früher dem Boden nach Eigentum der Familie Schütte, dem Holze nach aber Eigentum der Herrschaft. Einst bot die Herrschaft dem Bauern für den Grund und Boden 1000 Taler, der Bauer aber bot auch 1000 Taler, wenn ihm die Herrschaft das Holz überließe. Die Herrschaft schlug ein, und so kam das Holz in den [297] freien Besitz der Familie Schütte. In diesem Bockholt haben früher Zwerge gehaust.


License
Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).
Link to license

Citation Suggestion for this Edition
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. g. [Schütten Bokholt, ein zu Schütten Bauernstelle bei Munderloh gehörendes]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-34E4-E