371.
Das Schwein heißt im Kinderreim Grimmelpries und Riderin: 368a; beide Namen scheinen verstümmelt. Mittel [141] gegen das Verfangen: 81, 75, 108. Ist dem Behexen ausgesetzt: 209 ff. In die Eichelmast treibt man nur »stakohrige« Schweine, »schulohrige« gedeihen nicht so gut. (Rastede). Die Zahl der Ferkel, welche eine Sau werfen soll, kann man bestimmen: 144. Schweine muß man bei zunehmendem Monde schlachten: 150. Speck, namentlich gestohlener, ist gut gegen einige Krankheiten, 107, und dient als Mittel, Krankheiten zu übertragen: 92, 96. Unverwesliche Schinken: 152b, 428c. Schweineurin als Medikament: 111. Schweinemagen ist ein Schimpfnamen der Saterländer: 554a; von dem Schweine haben zwei Straßen in Oldenburg: 501e, und das Dorf Schweiburg: 568a ihren Namen. Ein Schwein, dem das heil. Abendmahl gegeben werden soll: 34c. Des Schweines Angang bedeutet Unglück: 7; seine Gestalt wird vom Teufel: 194c, und von Hexen angenommen: 220y, auch reiten Hexen auf Schweinen: 218b. Ein Wiedergänger als Schwein: 179x, sonstige spukhafte Schweine: 186g, 505d. Ein Schwein aus Kuchenteich wird zu Weihnachten geschenkt und geschlachtet: 289.
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- TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Zweites Buch. Vierter Abschnitt. C. Das Tierreich. 371. [Das Schwein heißt im Kinderreim Grimmelpries und Riderin: 368a]. a. [Hest du all 'n halben Swienskopp mit twee Ogen sehn. Mit min egen]. a. [Hest du all 'n halben Swienskopp mit twee Ogen sehn. Mit min egen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-2CC7-D