1099. Was sich in Stettbach und Kirchensittenbach mit Todten begeben.
Von d. Vor.
Obgleich die Kirche zu Artelshofen mindestens seit dem Jahre 1576 vollkommne Pfarrgerechtigkeit besaß, so erhielt sie doch erst anno 1754 nach vielem Suppliziren und Processiren ein eignes Begräbniß. Bis 1754 sollten und mußten die Todten aus der Pfarrei Artelshofen in den Kirchhof der Mutterpfarrei Kirchensittenbach gebracht werden. Der Weg dahin war weit und schlecht. Bei Wassergüssen konnten die Leichen oft gar nicht fortgebracht werden, man mußte sie viele Tage liegen lassen oder auch etliche Stunden im Lande herumführen, um nur einen Weg zu finden. Der Leichenwagen mußte vielmals mit Heben, Winden und vieler Gefahr fortzubringen gesucht werden; unzählige Male wurden die Leichen umgeworfen [142] und übel zugerichtet. Bei drohenden Gewittern dagegen und schnelleintretenden Wassergüssen mußten die Todten über Hals und Kopf nach Kirchensittenbach gebracht werden. Und da trug es sich denn um das Jahr 1650 zu, daß ein Mägdlein von zwölf Jahren, das begraben werden sollte, in dem Dorfe Stettbach, in einer warmen Bauernstube, in welche man sich wegen sehr üblen Wetters geflüchtet, wieder lebendig wurde, und hernach noch viele Jahre lebte. – Etwa ein halbes Jahrhundert später sollte ein Kind von Enzendorf begraben werden. Die Leichenrede war schon gehalten und auch die Einsegnung vorgenommen. Als man nun den Kranz, der auf das Leichentuch geheftet gewesen, abnehmen und nach Herkommen und Brauch in den Sarg thun wollte, da zeigte sichs, daß das Kind gar nicht in dem Sarg war. Man wußte anfangs nicht, ob das Kind unterwegs gestohlen oder verloren worden, hernachmals aber kam heraus, daß die Mutter wegen großer Eilfertigkeit statt des Kindes ein Bündel Kindbettwäsche in den Sarg gelegt hatte.