9.

Der Schuh ist altgermanisches Symbol des Ueberganges in die Vormundschaft. Der oberpfälzischen Braut wird der Schuh geraubt, vom Bräutigam eingelöst und der Eigentümerin zurückgestellt: damit tritt sie in seine Schuhe, in seine Gewalt.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. Sagen. Aus der Oberpfalz. Erster Theil. Zweites Buch. Die Braut. 28. Rechtsaltertümer. 9. [Der Schuh ist altgermanisches Symbol des Ueberganges in die Vormundschaft]. 9. [Der Schuh ist altgermanisches Symbol des Ueberganges in die Vormundschaft]. TextGrid Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-ED9E-A