13.

Wenn ein Toder im Hause liegt, muß man denLeinsamen, den man besitzt, vertauschen oder verkaufen; denn er würde taub und stürbe nach und nach ganz aus. Rötz. Zu Roding wird er nur gerüttelt, von seiner Stelle gerückt, damit er aufgehe, zu Neubäu aber thut man einige Körnlein davon in den Sarg, damit das nächste Jahr der Flachs gerathe.

Ist das Baugetraide noch im Stroh, wird es mit der Hand, wenn schon gedroschen, mit der Schaufel [247] gerührt, oder eine Schaufel davon aufgehoben und wieder hingeworfen, damit der Wurm nicht hineinkomme.

Auch das Mehl im Kasten wird dreymal umgeschaufelt, damit es nicht »maycheld« werde – und selbst der Blumentopf von seiner Stelle gerückt.

Damit die Seele nicht zu leiden habe, muß derBacktrog gereiniget werden, man brüht ihn aus, und schenkt den Ura, der etwa noch darin ist, weg, oder verbrennt ihn oder gibt ihn dem Rinde. Rötz. Höher hinauf wird er blos gerührt, aufgehoben und niedergestellt. Bärnau.

Ist Bier im Keller, muß man die Fässer rühren, damit es nicht abstehe, oder dreymal daran klopfen; dieses gilt auch, wenn der Braumeister stirbt.


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TextGrid Repository (2012). Schönwerth, Franz. 13. [Wenn ein Toder im Hause liegt, muß man den Leinsamen, den man besitzt]. TextGrid Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-ECF9-6