[251] 333. Der Ritt nach Meimbressen.

Von dem Dorfe Ehrsten müssen alljährlich an einem bestimmten Tage zur Mittagszeit einige Bursche, welche noch nicht vierzehn Jahre alt sind, auf nackten Pferden in vollem Galopp nach Meimbressen vor das Haus des Herrn Wolff von Gudenberg reiten. Sie überreichen diesem durch das Fenster ein in sieben Riemen geschnittenes Stück Leder und sagen dabei einen Spruch her, wonach sie von demselben sieben Albus empfangen. Der Spruch soll sich auf eine beiden gemeinschaftliche Hute beziehen.


Handschriftliche Nachricht vom Jahre 1800.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Lyncker, Karl. Sagen. Deutsche Sagen und Sitten in hessischen Gauen. 333. Der Ritt nach Meimbressen. 333. Der Ritt nach Meimbressen. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-294A-1