178. Die sieben Trappen.

Auf der Landstraße von Nenndorf nach Hannover zeigt man in der Nähe des Dorfes Eberloh hart am Wege sieben schrittweise aufgerichtete Steine, welche bis auf diesen Tag sorgfältig erhalten werden. Sie werden die sieben Trappen genannt und es knüpft sich daran folgende Sage:

Vor vielen Jahren lagen einmal zwei Bauern über die Grenzen ihrer aneinander stoßenden Aecker in Streit. Der Eine beschuldigte den Andern, er habe ihm von seinem Lande abgeackert; der Andere aber schwor durch einen Eid die Beschuldigung ab. Später wollte Jener den Meineid beweisen und lud das Gericht ein, die Länder in Augenschein zu nehmen. Auch der, welcher den Eid geleistet hatte, erschien dabei und sagte: »Wenn ich falsch geschworen habe, so gebe Gott, daß ich keine sieben Schritte mehr thue.« Beim siebenten Schritte verschwand er und ward nicht mehr gesehen.

Mündlich in Hessen.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Lyncker, Karl. Sagen. Deutsche Sagen und Sitten in hessischen Gauen. 178. Die sieben Trappen. 178. Die sieben Trappen. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0004-25C1-F