Wer in der Nacht nach der Beendigung einer Leiche sich drei Hände voll Erde vom Grabe holt, ist vor Hexerei geschützt.
Rechtsinhaber*in
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Kuhn, Adalbert.
Märchen und Sagen.
Märkische Sagen und Märchen.
Gebräuche und Aberglauben.
Aberglauben.
2. Aberglauben, der an gewisse Verrichtungen, Tage u.s.w..
8. [Wer in der Nacht nach der Beendigung einer Leiche sich drei Hände].
8. [Wer in der Nacht nach der Beendigung einer Leiche sich drei Hände]. TextGrid Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-D7BC-C