68a. Der freie Hagen zu Gesmold.

Mündlich.


Zu Gesmold steht an der Landstraße eine Linde auf einem kleinen ummauerten Hügel und ebenso eine halbe Stunde östlich an der Landstraße noch eine, die nennt man den freien Hagen, weil, wer ein Verbrechen begangen und sich hierher geflüchtet hat, frei gewesen ist.

Es wird auch erzählt, die Besitzer von Schloß Gesmold, die Freiherren von Hammerstein, hätten an dieser Stätte die Gerichtsbarkeit über Leben und Tod gehabt, und an der Linde zu Gesmold hangen noch außen am Gemäuer zwei viereckige Steine an einer Kette, an welcher ehemals die Verbrecher aufgehängt worden sein sollen.

Vgl. Grimm, Deutsche Rechtsalterthümer, S. 829, 891.

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TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Erster Theil. Sagen. 68a. Der freie Hagen zu Gesmold. 68a. Der freie Hagen zu Gesmold. TextGrid Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-C6D2-C