538.
Den die Grenze zweier Felder bezeichnenden Stein nennt man låkstein, und pflegt um ihn herum noch kleinere zu stellen, welche de t ýgen heißen. Börlinghausen.
Grimm, Rechtsalterthümer, S. 544; Rochholz, II, 40, wo sich ebenfalls die Bezeichnung »Zeugen« findet.