231. Der Rabenstein.

Wer einen Rabenstein hat, wird unsichtbar, wenn er es will. Man erzählt von der Erlangung des Steins in Neuvorpommern so: Wer ein Rabennest weiß, muß auf den Baum steigen, auf welchem sich das Nest befindet; doch kann es ihm nur zu seinem Wunsche verhelfen, wenn das Rabenpaar bereits hundert Jahre alt ist; ist man am Nest angekommen, so muß man einen jungen Raben tödten, und zwar einen männlichen, der aber nicht älter als sechs [76] Wochen sein darf. Nun steigt man von dem Baume herab, muß sich aber genau seine Stelle merken, denn er wird nachher unsichtbar. Kommt nun der alte Rabe zum Neste zurück, so legt er einen Rabenstein in den Hals des todten jungen, und gleich darauf wird der Baum unsichtbar; nun muß man denselben abermals bis zum Horst des Raben ersteigen und den Stein aus dem Halse des jungen Raben nehmen. Auf Rügen glaubt man, der Besitzer eines Rabensteins habe seine Seele dem Teufel verpfändet, was in Neuvorpommern nicht der Fall zu sein scheint. Gymnasiast Reinhold von Pommeresche.


Vgl. den tiroler Glauben vom Häher. Im Neste des Gratsch, (des Hähers) befinden sich Blendsteine, mittels deren sich der Besitzer unsichtbar machen kann. Diese Steine sind auch die Ursache, warum man das Nest des Hähers so selten findet. Vgl. Zingerle in Wolf, Zeitschrift, I, 236.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Kuhn, Adalbert. Märchen und Sagen. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. Zweiter Theil. Gebräuche und Aberglauben. Thiere. 231. Der Rabenstein. 231. Der Rabenstein. TextGrid Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0003-BFA3-8