Es fehlet nicht an ältern Zeugnissen. Die alte Sachsen Chronicke / welche keinesweges zu verachten / hat auch davon p. 419. Zu Hameln hat man noch heut zu Tage unter ihren Monumentis ein sehr alt Buch mit rother Dinte gezeichnet und klein abgeschrieben / darinne folgendes gelesen wird: Anno 1284. am Tage Johannis des Täuffers / wenn sonsten das junge Volck alten Gebrauch nach eine sonderliche Johannes-Freude zu halten pfleget / ist ein wunderbahrliches und unbekantes Ebentheuer in bunten seltzamen Kleidern kommen / auff der Gassen auf und nieder gangen /und mit einer Pfeiffen und mancherley Possen viel Kinder zusammen bracht / und endlich derselben 130. zur Stadt hinaus geführet / also daß niemand wissen und erfahren können / wohin solche Kinder möchten kommen seyn. So hat auch die alte Hamelische Chronicke / welche Reimweise geschrieben ad Annum 1284. die Joh. & Pauli alle Umstände gar deutlich ausgedrucket / welche also lauten:
Hie kan man nicht / vorüber gehn /
Weil ich muß auf die Jahrzahl sehn /
Der Kinder Ausgang zu vermelden /
Die viel Leute vor eine Fabel schelten /
Auch etzlich wollen achten dafür /
Wie ich an denen warlich spür /
Es sey geschehn wie diese Stadt /
Noch nicht gehabt einen Senat,
Und einem Dorffe gleichet sich /
Das aber kan nicht gläuben ich /
Dieweil doch Hertzog Allbrecht frumb /
Die Stadt zu seinen Fürstenthumb /
Bereits gerückt und adjungirt /
Den andern Städten gleich geziert /
Mit Bürgermeister Rath und Gemein /
Was einer Stadt zugehöret fein /
Das will vor diesmahl fechten nicht
Nur geben von der Sachen Bericht:
Allhie kont man die losen Ratzen /
So wenig durch Gifft als durch Katzen /
Vertreiben / darum ward bedacht /
Wie eine Kunst würd zuwege gebracht /
Dadurch sie alle gar ertäufft /
Und in der Weser würden ersäufft.
Biß sich herfand ein Wundermann /
Mit bunten Kleidern angethan /
[15]Der pfiff die Mäuß zusammen all /
Ersäuffte sie in der Weser zumal /
Da man aber nicht wollt gar bezahln /
Was ihn ward zugesagt vormahln /
Wie hart er auch den Rath besprach /
Der Stadt dräuet seinen Zorn und Rach /
Daß er heimlich für der Gemein.
Nur auff den Dorff konnt sicher seyn /
Und eben umb dieselbe Zeit /
Johann und Paul feyrten die Leut /
Derhalben in der Kirche sasse /
War der Mann wieder auff der Gasse /
Und führt mit sich hinaus geschwind /
Dreyßig und einhundert Kind /
Zur Pungelosen Strasse hinaus /
Hieß wohl bezahlt die Ratzen und Mauß /
Unter den Berg Calvariæ,
Das Oals-Gericht dadurch versteh /
Wurden sie verlohren an den Tag /
Mit ihrer Eltern Weh und Klag /
Erschrecklich ist wohl dieser Fall /
Wie es hat ein Rumor und Schall /
Durch alle Region und Land /
Doch wenn man GOttes starcke Hand /
Betracht und seinen gerechten Zorn /
Gegn unser Sünd sind wir verlohren.